Das Persönlichkeitsrecht

JURISTI SCHE FAKULTÄT
L EH R ST U HL F ÜR BÜR GE R LI CH ES R E C HT UN D ME D IE NR E CHT
PROFE SSOR DR. JOHA N N ES H A GER
SEMINARANKÜNDIGUNG
Im Sommersemester 2017 veranstaltet Professor Dr. Johannes Hager ein Grundlagenseminar mit dem Titel
„Das Persönlichkeitsrecht“.
Das Seminar findet voraussichtlich in der Zeit vom 4. bis 8. Juni 2017 an der Venice International University
(VIU) statt.
Folgende Seminarthemen stehen zur Auswahl:
1.
Die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts.
2.
Der postmortale Schutz des Persönlichkeitsrechts.
3.
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil.
4.
Der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber unwahren und nicht erwiesen wahren
Tatsachenbehauptungen.
5.
Der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Werturteilen.
6.
Das Persönlichkeitsrecht in der EGMR-Rechtsprechung.
7.
Die Rechtsfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen unter besonderer Berücksichtigung von
Lizenzgebühren.
8.
Die Verbreitung von Fotos aus dem privaten Alltag bekannter Persönlichkeiten.
9.
Unverlangte Werbung im Internet.
10.
Satire und Persönlichkeitsrecht.
11.
Die relative Person der Zeitgeschichte in Online-Pressearchiven.
12.
Die Störerhaftung der Access-, Host- und Content-Provider.
13.
Die besonderen Ausschlusstatbestände der §§ 8 ff. TMG.
14.
Das Recht auf Kenntnis der Abstammung.
L U DWIG - M A XI MILIA N S -U NI VE R SIT ÄT M Ü NC H EN
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Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Studierende ab dem 3. Fachsemester, die die Zwischenprüfung im Zivilrecht bestanden
haben. Diese Anforderung gilt nicht für ausländische Studierende und Studierende im Nebenfach.
Organisatorisches
Das Seminar wird vom 4. Juni bis 8. Juni 2017 voraussichtlich an der Venice International University (VIU)
in Venedig stattfinden. Die Unterbringung und Verpflegung erfolgt auf dem Campus der VIU. Die Reise- und
Unterbringungskosten werden sich auf ca. 400,-€ (ohne Verpflegung) belaufen.
Das Seminar wird als Gemeinschaftsseminar mit der VIU veranstaltet. Sollten sich auch Studierende der VIU
zum Seminar anmelden, die nicht Deutsch sprechen, wird daher das ganze Seminar in englischer Sprache
abgehalten werden. D.h. auch die deutschen Teilnehmer werden in diesem Fall ihren Vortrag auf Englisch
halten.
Eine Vorbesprechung des Seminars findet am 08.02.2017 um 18 Uhr s.t. im Raum W 401, Prof.-HuberPlatz 2 (Lehrturm) statt.
Es ist erforderlich, eine schriftliche Seminararbeit anzufertigen, deren Umfang 25 Seiten (Times New
Roman, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1 ½, links 6 cm Rand) nicht wesentlich überschreiten sollte.
Hinsichtlich der Formalien einer Seminararbeit – insbesondere Literaturverzeichnis und Zitierweise – wird
auf entsprechende Ausführungen betreffend juristische Hausarbeiten verwiesen, beispielsweise Dietrich,
Jura 1998, 142 ff. und Jahn, JA 2002, 481 ff. Die Lektüre dieser Beiträge wird dringend angeraten.
Einzelheiten zur Gliederungsbesprechung und Abgabe der Arbeit werden noch bekanntgegeben.
Im Seminar werden die Referentinnen und Referenten jeweils mit einem 30-minütigen Vortrag in ihr Thema
einführen. Hierzu ist ein Thesenpapier (Handout) vorzubereiten und auszuteilen. Es besteht bei allen
Seminarterminen Anwesenheitspflicht.