Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg RAHMENKONZEPTION ZUR FRÜHERKENNUNG UND FRÜHFÖRDERUNG BEHINDERTER UND VON BEHINDERUNG BEDROHTER KINDER IN BADEN -WÜRT TEMBERG. HRSG.: MINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALORDNUNG BADEN-WÜRT TEMBERG, STUT TGART. 1998. Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Frühförderung gehört zum Gesamtsystem der Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und betrifft 6% aller Kinder im Vorschulalter ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt, für ihre Eltern und Bezugspersonen hat zum Ziel, die Behinderung / Entwicklungsstörung zu vermeiden, zu mildern oder auszugleichen umfasst Diagnostik, Beratung und frühe Förderung Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Entwicklungsverzögerung oder Behinderung ? Risikokinder: 15 % aller Neugeborenen unterliegen pränatalen, perinatalen oder postnatalen Risiken Erbliche Erkrankungen (Sinnesorgane, Nerven, Muskeln, Stoffwechsel, Blut, Haut, hormonbildende Organe, Knochenbildung, Immunsystem), und chromosomale Anomalien angeborene Fehlbildungen oder Anfallsleiden ungünstige psychosoziale Faktoren Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Anspruch auf Frühförderung haben Kinder, die in einem oder mehreren der folgenden Entwicklungsbereiche Auffälligkeiten zeigen: - Wahrnehmung (Sehen, Hören, Fühlen) - Kognition - Sozial- Emotionales Verhalten - Spielverhalten - Bewegung - Sprache Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Individuelle Wege in der Frühförderung ambulante Therapien nach Interdisziplinäre Frühförderstelle der Caritas Konstanz (Außenstellen: Singen und Radolfzell) Einzelverordnung Kinderarzt Rezept Therapeutin kostenlos rezeptfrei Komplexleistung mobil Kinderarzt Rezept Förderplan für ein Jahr bei wechselnden Therapeuten Zelglestraße 4 78224 Singen 07731-187080 Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung an den SBBZ´ren freiwillig Verbund der Beratungsstellen Julius-Bührer-Str. 4 78224 Singen Mittwochs zwischen 9.00-12.00 Uhr 07731-59672121 Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 einzelberatend oder in Gruppen: Formen der Frühförderung - Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Kita Einzeltherapie vorwiegend 1-2 mal wöchentlich einzeltherapeutisch - Psychomotorik in der Schulsporthalle Ergotherapie Logopädie Physiotherapie - Allgemeine Entwicklungsförderung unterschiedliche Therapeutenteams - Sprachfördergruppen (Kinder und Eltern-Kind) - Eltern-Kind-Gruppen für hörgeschädigte Kinder 1-2 mal wöchentlich Heilpädagogik Team-Singen: Logopädin, Ergotherapeutin, Physiotherapeutin, Heilpädagogin, Psychologin außerdem: Anonyme Beratung der Erzieherinnen und Leitungen von Kitas, Hilfe bei Eingliederungsanträgen für die Kitas, Antragstellung für die Aufnahme in den Schulkindergarten G/S, Beratung für ein SBA – Inklusion oder SBBZ Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Das Netzwerk Ärzte: - Kinderärzte - HNO-Ärzte - Augenärzte - SPZ - Kinder- und Jugendwerk Gailingen - Kinder- und Jugendpsychiater - Uniklinken - Pädaudiologie - Kindertageseinrichtungen - Schulkindergärten - Gesundheitsamt (ESU I+II) Kind und Familie Kooperationslehrer Jugendamt Beratungsstellen: - IFF Caritas - Psychologische Beratungsstelle des LKrKN - Verbund der sonderpädagogischen Beratungsstellen Therapeuten: - Heilpädagogen - Logopäden - Ergotherapeuten - Physiotherapeuten - Psychologen Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Übergang zur Einschulung § 74 SchG Zurückstellung vom Schulbesuch Ansprechpartner ist jetzt die zuständige Grundschule bzw. die zuständige Kooperationslehrerin. Wenn die Frühförderung miteinbezogen werden soll, müssen die Sorgeberechtigten einwilligen! § 82-84 SchG Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Antragstellung immer bis 01.02. am zuständigen SBBZ Die Eltern können mit der Schulleitung der Grundschule und der Kooperationslehrkraft (Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger) einen Antrag auf Überprüfung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots stellen. Auch das Schulamt kann ein Feststellungsverfahren ohne Antrag einleiten. Die Beteiligung an der sonderpädagogischen Diagnostik (Schulleistungs- und Intelligenztest) und die Beteiligung an einer amtsärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt sind dann auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde Pflicht. Neu: Anträge können jetzt in Ausnahmefällen auch direkt aus der sonderpädagogischen Frühförderung erfolgen. Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Zeitschiene für Kooperationslehrkräfte Mai/Juni Einverständniserklärung der Eltern für KOOP Kita/GS Juni Beginn der Kooperation: Gespräch mit ErzieherInnen über auffällige Kinder anhand Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger bis Okt Meldung von auffälligen Kindern an die Schulleitung der eigenen Schule oder an die Schulleitung der zuständigen Schule (U-Heft, ESU I+II) bis 31.Okt gegebenenfalls Meldung der Eltern bei einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle bis 01.02. Antrag auf SBA an das zuständige SBBZ: Eltern stellen den Antrag bei der zuständigen Schulleitung ihrer Grundschule mit der Kooperationslehrkraft (Kopie des Antrags – ohne Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger – geht zeitgleich an das SSA) oder neu Antragstellung erfolgt direkt aus der sonderpädagogischen Frühförderung heraus und wird bei der Grundschule abgegeben (Schulkindergarten, sonderpädagogische Beratungsstellen) Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017 Sonderpädagogische Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote - § 15 SchG Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ADS, ADHS,LRS Dyskalkulie In Verantwortung der allgemeinen Schule Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zielgleich oder zieldifferent teilweise befristet zielgleich zeitlich begrenzt In Verantwortung der allgemeinen Schule unterstützt durch den Sonderpädagogischen Dienst des SBBZ In Verantwortung der allgemeinen Schule unterstützt durch SonderpädagogInnen des SBBZ = Inklusion In Verantwortung des SBBZ (im SBBZ selbst oder in kooperativen Organisationsformen an allg. Schulen) Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017
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