Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

Frühförderung behinderter und von
Behinderung bedrohter Kinder in
Baden-Württemberg
RAHMENKONZEPTION ZUR FRÜHERKENNUNG UND
FRÜHFÖRDERUNG BEHINDERTER UND VON BEHINDERUNG
BEDROHTER KINDER IN BADEN -WÜRT TEMBERG. HRSG.:
MINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALORDNUNG
BADEN-WÜRT TEMBERG, STUT TGART. 1998.
Arbeitsstelle Frühförderung des staatlichen Schulamtes Konstanz - P. Schmidt, Jan. 2017
Frühförderung
gehört zum Gesamtsystem der Rehabilitation behinderter und von
Behinderung bedrohter Menschen und betrifft 6% aller Kinder im
Vorschulalter
ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und
entwicklungsverzögerte Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt, für ihre
Eltern und Bezugspersonen
hat zum Ziel, die Behinderung / Entwicklungsstörung zu vermeiden, zu
mildern oder auszugleichen
umfasst Diagnostik, Beratung und frühe Förderung
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Entwicklungsverzögerung oder Behinderung ?
Risikokinder:
15 % aller Neugeborenen unterliegen pränatalen, perinatalen oder
postnatalen Risiken
Erbliche Erkrankungen (Sinnesorgane, Nerven, Muskeln, Stoffwechsel,
Blut, Haut, hormonbildende Organe, Knochenbildung, Immunsystem),
und chromosomale Anomalien
angeborene Fehlbildungen oder Anfallsleiden
ungünstige psychosoziale Faktoren
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Anspruch auf Frühförderung haben Kinder, die in einem oder mehreren der
folgenden Entwicklungsbereiche Auffälligkeiten zeigen:
- Wahrnehmung (Sehen, Hören, Fühlen)
- Kognition
- Sozial- Emotionales Verhalten
- Spielverhalten
- Bewegung
- Sprache
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Individuelle Wege in der Frühförderung
ambulante
Therapien
nach
Interdisziplinäre
Frühförderstelle der
Caritas Konstanz (Außenstellen:
Singen und Radolfzell)
Einzelverordnung
Kinderarzt  Rezept
Therapeutin
kostenlos
rezeptfrei
Komplexleistung
mobil
Kinderarzt  Rezept  Förderplan
für ein Jahr bei wechselnden
Therapeuten
Zelglestraße 4
78224 Singen
07731-187080
Sonderpädagogische Beratungsstellen
für Frühförderung an den SBBZ´ren
freiwillig
Verbund der Beratungsstellen
Julius-Bührer-Str. 4
78224 Singen
Mittwochs zwischen 9.00-12.00 Uhr
07731-59672121
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einzelberatend oder in Gruppen:
Formen der Frühförderung
- Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Kita
Einzeltherapie
vorwiegend
1-2 mal wöchentlich einzeltherapeutisch
- Psychomotorik in der Schulsporthalle
Ergotherapie
Logopädie
Physiotherapie
- Allgemeine Entwicklungsförderung
unterschiedliche
Therapeutenteams
- Sprachfördergruppen (Kinder und Eltern-Kind)
- Eltern-Kind-Gruppen für hörgeschädigte Kinder
1-2 mal wöchentlich
Heilpädagogik
Team-Singen:
Logopädin,
Ergotherapeutin,
Physiotherapeutin,
Heilpädagogin, Psychologin
außerdem:
Anonyme Beratung der Erzieherinnen und Leitungen
von Kitas, Hilfe bei Eingliederungsanträgen für die
Kitas, Antragstellung für die Aufnahme in den
Schulkindergarten G/S, Beratung für ein SBA –
Inklusion oder SBBZ
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Das Netzwerk
Ärzte:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Augenärzte
- SPZ
- Kinder- und
Jugendwerk
Gailingen
- Kinder- und
Jugendpsychiater
- Uniklinken
- Pädaudiologie
- Kindertageseinrichtungen
- Schulkindergärten
- Gesundheitsamt
(ESU I+II)
Kind
und
Familie
Kooperationslehrer
Jugendamt
Beratungsstellen:
- IFF Caritas
- Psychologische Beratungsstelle des
LKrKN
- Verbund der sonderpädagogischen
Beratungsstellen
Therapeuten:
- Heilpädagogen
- Logopäden
- Ergotherapeuten
- Physiotherapeuten
- Psychologen
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Übergang zur Einschulung
§ 74 SchG Zurückstellung vom Schulbesuch
Ansprechpartner ist jetzt die zuständige Grundschule bzw. die zuständige Kooperationslehrerin.
Wenn die Frühförderung miteinbezogen werden soll, müssen die Sorgeberechtigten einwilligen!
§ 82-84 SchG Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Antragstellung immer bis 01.02. am zuständigen SBBZ
Die Eltern können mit der Schulleitung der Grundschule und der Kooperationslehrkraft (Formular: Pädagogischer
Bericht für Schulanfänger) einen Antrag auf Überprüfung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots stellen.
Auch das Schulamt kann ein Feststellungsverfahren ohne Antrag einleiten. Die Beteiligung an der
sonderpädagogischen Diagnostik (Schulleistungs- und Intelligenztest) und die Beteiligung an einer
amtsärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt sind dann auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde Pflicht.
Neu: Anträge können jetzt in Ausnahmefällen auch direkt aus der sonderpädagogischen Frühförderung
erfolgen.
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Zeitschiene für Kooperationslehrkräfte
Mai/Juni
Einverständniserklärung der Eltern für KOOP Kita/GS
Juni
Beginn der Kooperation: Gespräch mit ErzieherInnen über
auffällige Kinder anhand Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger
bis Okt
Meldung von auffälligen Kindern an die Schulleitung der
eigenen Schule oder an die Schulleitung der zuständigen Schule (U-Heft, ESU I+II)
bis 31.Okt
gegebenenfalls Meldung der Eltern bei einer Sonderpädagogischen
Beratungsstelle
bis 01.02.
Antrag auf SBA an das zuständige SBBZ: Eltern stellen den Antrag bei der
zuständigen Schulleitung ihrer Grundschule mit der Kooperationslehrkraft
(Kopie des Antrags – ohne Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger – geht
zeitgleich an das SSA)
oder neu
Antragstellung erfolgt direkt aus der sonderpädagogischen
Frühförderung heraus und wird bei der Grundschule abgegeben
(Schulkindergarten, sonderpädagogische Beratungsstellen)
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Sonderpädagogische Beratungs-, Unterstützungs- und
Bildungsangebote - § 15 SchG
Kinder und
Jugendliche
mit
besonderem
Förderbedarf
ADS, ADHS,LRS
Dyskalkulie
In Verantwortung
der
allgemeinen
Schule
Kinder und Jugendliche
mit
sonderpädagogischem
Beratungs- und
Unterstützungsbedarf
Kinder und Jugendliche
mit
Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot
zielgleich oder zieldifferent
teilweise befristet
zielgleich
zeitlich begrenzt
In Verantwortung
der
allgemeinen Schule
unterstützt durch den
Sonderpädagogischen
Dienst des SBBZ
In Verantwortung
der
allgemeinen Schule
unterstützt durch
SonderpädagogInnen
des SBBZ
= Inklusion
In Verantwortung
des SBBZ
(im SBBZ selbst
oder in
kooperativen
Organisationsformen
an allg. Schulen)
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