Gemeinderat

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Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Konzepte Verkehr
In der Gesamtheit der Ortsplanung muss ein Konzept Verkehr über das ganze Gemeindegebiet
vorliegen. Der Gemeinderat hat die Grundlagen für ein Konzept Verkehr erarbeitet und dies in
einem Kurzbericht zusammengefasst. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht müssen jetzt in die
Ortsplanung einfliessen. Das Büro nrp Ingenieure AG ist mit der Ortsplanung beauftragt,
entsprechend sinnvoll ist es, wenn das Konzept Verkehr vom gleichen Fachbüro erstellt wird.
Der Gemeinderat hat daher den Auftrag für die 2-stufige Erarbeitung an das Büro nrp
Ingenieure AG erteilt.
Auflösung Schützengesellschaft Erlen
Die Schützengesellschaft Erlen hat an der Versammlung vom 26.11.2016 die Auflösung des
Vereins per 31.12.2016 beschlossen. Da sich keine Neugründung abzeichnet, wurde
gleichzeitig entschieden, dass die im Eigentum des Vereins befindende ½-Anteile der
Liegenschaft Nr. 6108, Schützenhaus, und 6023, Scheibenstand, an die Politische Gemeinde
Erlen abgetreten werden. Der Gemeinderat stimmte einer entschädigungslosen Übernahme
der ½-Anteile der Liegenschaften zu.
Verlängerung der Dienstzeit des Materialwarts
Die Feuerschutzkommission beantragte eine weitere Verlängerung der Dienstzeit des
Materialwarts Peter Schmucki. Die Kombination Gruppenleiter Werkhof und Materialwart der
Feuerwehr Erlen hat sich bewährt und Peter Schmucki führte die Aufgaben sehr kompetent
und gewissenhaft aus. Der Gemeinderat bewilligte die Verlängerung der freiwilligen Dienstzeit
um weitere zwei Jahre.
Mitteilungen aus der Geschäftsleitung
Voranzeige - Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Freitag, 10. Februar 2017 werden in der ganzen Gemeindeverwaltung die PCs und
Bildschirme ausgewechselt, die Gemeindeverwaltung bleibt daher geschlossen. Das
Verwaltungspersonal wird einen ganztätigen Weiterbildungskurs am Bildungszentrum
Wirtschaft in Weinfelden besuchen.
Themen des Monats Januar 2017
erstellt am: 16.01.2017
Elektronische Ortseingangstafel
Im Januar 2017 wird die elektronische Ortseingangstafel in Betrieb genommen. Die Vereine
können ihre Anlässe per Mail oder schriftlich per Post an Silvia Obertüfer, Gemeinde Erlen,
Aachstrasse 11, 8586 Erlen, [email protected], bekannt geben. Folgende Angaben
sind nötig: Veranstalter, Anlass, Datum, Ort, Zeit. Die Gemeinde behält sich eine Selektion
der Publikationen vor. Es werden keine kommerziellen Anlässe publiziert.
Baubewilligungen mit Gemeinderatsbeschluss werden erteilt an:
• Beer Fredi, Eggethof 74, 8585 Langrickenbach: Anbau Bio-Abluftwäscher an best. Schweinemaststall; Parz. 6377, Hofägger, 8586 Kümmertshausen
• Giger Stefan, Tolenackerstrasse 1a, 8586 Riedt b. Erlen: Ersatz Gasheizung durch
Luft/Wasser-Wärmepumpe Split; Parz. 3395, Tolenackerstrasse 1a, 8586 Riedt b. Erlen
• Eugster Martin, Hauptstrasse 2, 8586 Erlen: Neubau Jauchegrube; Parz. 244, Engishoferstrasse, Winggel, 8586 Erlen
• Eugster Martin, Hauptstrasse 2, 8586 Erlen: Kulturlandverbesserung, Terrainaufschüttung;
Parz. 223, Pfaffewise, 8586 Erlen
• Leumann Reto und Lucie, Bahnweg 6, 8594 Güttingen: Neubau Einfamilienhaus mit DoppelCarport; Parz. 6447, Hauptstrasse 26, 8586 Kümmertshausen
Baubewilligungen nach vereinfachtem Verfahren werden erteilt an:
• Lauciello Michele und Caterina, Im Oberstwinkel 1, 8586 Erlen: Erstellung Parkplatz mit
Betonpflastersteinen; Parz. 748, Im Oberstwinkel 1, 8586 Erlen
Verwaltung
Mitteilung des Steueramtes
Steuererklärung 2016 – Download eFisc
Im Januar 2017 werden allen steuerpflichtigen Personen die Steuerformulare 2016 zugestellt.
Die Steuererklärungssoftware eFisc muss, wie bereits in den Vorjahren, direkt von der
Homepage
der
Kantonalen
Steuerverwaltung
heruntergeladen
werden
(www.steuerverwaltung.tg.ch).
Elektronische Übermittlung
Das Originalformular Steuererklärung 2016 ist zusammen mit der unterzeichneten Quittung
und allen üblichen Belegen zur Steuererklärung dem Gemeindesteueramt einzureichen. Wir
bitten um Beachtung der Hinweise zur Erstellung der Steuererklärung mit dem PC und für die
elektronische Übermittlung.
Einreichefrist
Die Kantonale Steuerverwaltung hat die Einreichefrist einheitlich auf den 30. April 2017
festgelegt. In Ausnahmefällen kann eine Fristerstreckung beantragt werden.
Gabriela Messmer, Leiterin Steueramt
Jubilare der Gemeinde Erlen
85 Jahre
18.01.2017
26.01.2017
Irma Huber-Liechti, Engishofen
Hans Fausch, Erlen
Herzliche Gratulation und alles Gute auf dem weiteren Lebensweg.
Themen des Monats Januar 2017
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Roman Brülisauer, Gemeindepräsident
Abstimmungstermine 2017
An folgenden Wochenenden sind Abstimmungen geplant:
12.02.2017
21.05.2017
24.09.2017
26.11.2017
Eidg.
Eidg.
Eidg.
Eidg.
Volksabstimmung
Volksabstimmung
Volksabstimmung
Volksabstimmung
Abstimmungsorte und – Zeiten:
Urnenlokal
Erlen (Gemeindehaus)
Freitag
Samstag
17.30-18.00
Sonntag
10.00-11.00
Buchackern (Wullästübli)
19.30-20.00
Riedt / Ennetaach (Regulastübli)
19.00-20.00
Engishofen (Kindergarten)
19.30-20.00
Kümmertshausen (Schulhaus)
10.15-10.45
Eppishausen (Schloss)
10.30-11.00
Leider müssen wir bei jeder Abstimmung briefliche Stimmabgaben als ungültig erklären. Bitte
beachten Sie die Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe auf dem Stimmrechtsausweises:
1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist
die Stimmabgabe ungültig.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert
und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
3. Legen
Sie
das
verschlossene
Stimmzettelkuvert
und
den
unterschriebenen
Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten
haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
4. Der Briefumschlag kann
- unfrankiert der Post übergeben werden (A-Post)
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde Erlen eingetroffen sein.
Ursula Weibel, Gemeindeschreiberin
Themen des Monats Januar 2017
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Allgemein
Bächtelisapéro
Im Foyer der Aachtalhalle fand am Montag, 2. Januar 2017 der traditionelle Bächtelisapéro
statt. Gemeindepräsident Roman Brülisauer überbrachte Neujahrsgrüsse und widmete einige
Worte der bewältigten Arbeit im vergangen Jahr. Wie Bundespräsidentin Doris Leuthard, blickt
auch der Gemeinderat Erlen optimistisch ins 2017 und stellt sich mit einer positiven
Grundhaltung den immer grösser werdenden Anforderungen. Mit einem Glas Weisswein oder
Apfelsaft konnten die zahlreich erschienen Einwohnerinnen und Einwohner auf das neue Jahr
anstossen und sich am Apéro-Buffet bedienen. Es ergaben sich rege Gespräche mit der
Gemeindebehörde, den Nachbarn und Bekannten. Die Kinder durften sich in der Zwischenzeit
in der Turnhalle austoben. Mit grossen und kleinen Erwartungen für das neue Jahr machten
sich die Gäste um die Mittagszeit auf den Heimweg.
Winterfütterung von Greifvögeln
Die in der Schweiz überwinternden Greifvögel sind gut an die winterlichen Verhältnisse
angepasst. Strenge Winter mit anhaltend geschlossener Schneedecke oder wochenlang
gefrorenem Boden können sie aber in Not bringen, da Mäuse, ihre bevorzugte Nahrung, dann
nicht mehr ausreichend verfügbar sind. Viele Mäusebussarde weichen bei solchen
Verhältnissen kurzfristig in mildere Gebiete aus, etwa von der Schweiz nach Südfrankreich
oder aus den Berggebieten ins Tal. Wir sprechen dabei von Winterflucht oder Schneeflucht.
In besonderen Notlagen, wie sie nur alle paar Jahre vorkommen, kann es grössere Verluste
geben. Diese werden in den nachfolgenden Jahren jedoch meist rasch wieder ausgeglichen.
Mit dem Einrichten von Futterplätzen kann einem Teil der ausharrenden Greifvögel geholfen
werden. Die Verluste lassen sich dadurch allerdings nur reduzieren und keinesfalls verhindern!
Die Fütterung ist sehr aufwändig und kaum mit der Fütterung von Kleinvögeln zu vergleichen.
Sie ist daher nur durch erfahrene Vogelkenner vorzunehmen. Wer einen Futterplatz für
Greifvögel betreiben will, muss vorher beim kantonalen Veterinärdienst eine Bewilligung
einholen.
Fütterung von Greifvögeln (Mäusebussard, Rotmilan, Habicht, Steinadler)
Viele Greifvögel wagen sich nur ungern ins Siedlungsgebiet. Hier würde die Fütterung zudem
bei manchen Nachbarn zu Reklamationen Anlass geben. Die Futterstelle ist mit Erlaubnis des
Landeigentümers auf dem freien Feld einzurichten. Wichtig ist, dass keine Strassen, Bahnlinien
und Hochspannungsleitungen in der Nähe
der Futterstelle verlaufen. Platzieren Sie eine
einfache Holzplattform (40 × 40 cm) auf
einem Pfahl, der die Schneedecke 1–2 Meter
überragt. Das Futter wird auf der Plattform
angeboten und gut mit Drähten oder Nägeln
fixiert. Dadurch verhindert man, dass das
Fleisch zu Boden fällt und von Hunden,
Füchsen, Dachsen oder Katzen gefressen
wird. Bringen Sie das Fleisch am frühen
Morgen zimmerwarm aus. Beim Ausapern
kann die Fütterung eingestellt werden.
Als Futter geeignet sind rohes mageres Muskelfleisch und frische Kleintier-Kadaver
(Unfallopfer). Fleischabfälle, Fett und Innereien wie Lunge und Gedärme sollen nicht verfüttert
werden, denn sie sind schwer verdaulich. Herz und Leber sind nur in kleinen Mengen
unbedenklich. Muskelfleisch soll als ganzes Stück, frische Kadaver sollten mit Pelz oder Federn
angeboten werden. Dadurch verhindert man, dass das Fleisch schnell durchfriert. Gefrorenes
Fleisch ist für Greifvögel gefährlich. Bei sehr tiefen Temperaturen sollte man mehrmals täglich
kleinere Portionen auslegen.
Schweizerische Vogelwarte Sempach
www.vogelwarte.ch
Themen des Monats Januar 2017
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