Exportbericht Norwegen - Außenwirtschaftsportal Bayern

Exportbericht Norwegen
Januar 2017
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
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Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
2
Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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Inhaltsverzeichnis
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ................................................................................................... 4
Wirtschaft im Überblick .................................................................................................................... 6
AUSSENHANDEL ............................................................................................................................ 9
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ............................................................ 9
Normen .......................................................................................................................................... 10
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ............................................................................... 11
Bank- und Finanzwesen ................................................................................................................. 12
Verkehr, Transport, Logistik ........................................................................................................... 12
STEUERN UND ZOLL ................................................................................................................... 13
Zoll und Außenhandelsregime ....................................................................................................... 16
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................................... 18
Firmengründung............................................................................................................................. 22
Patent-, Marken- und Musterrecht .................................................................................................. 23
Lizenzvergabe................................................................................................................................ 24
Eigentum und Forderungen............................................................................................................ 25
Vertretungsvergabe ....................................................................................................................... 27
Arbeits- & Sozialrecht..................................................................................................................... 28
Schiedsgerichtsbarkeit ................................................................................................................... 31
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ............................................................................. 34
WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................ 39
LINKS ............................................................................................................................................ 41
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Parlamentarische Monarchie
Fläche
385.252 km² (inkl. Spitzbergen und Jan Mayen)
Bevölkerung
5,23 Millionen Einwohner
Städte
Oslo (Hauptstadt): 658.390 Ew.
Bergen: 277.391 Ew.
Stavanger/Sandnes: 207.464 Ew.
Trondheim: 187.353 Ew.
Fredrikstad/Sarpsborg: 133.645 Ew.
Tromsø: 73.480 Ew.
Drammen: 67.895 Ew.
Klima
Trotz nördlicher Lage ist das Klima an der insgesamt
2.542 km langen Küste (ohne Fjorde, mit 25.148 km) infolge des Golfstroms verhältnismäßig mild. Sämtliche
Häfen sind auch im Winter nahezu immer eisfrei. Im Inneren des Landes herrscht kontinentales Klima vor. Hohe
Niederschlagsmengen werden besonders im äußeren
Küstengebiet verzeichnet, im Landesinneren sehr trockene Sommer. Durchschnittstemperaturen in Oslo liegen
bei minus 4,3°C im Januar und plus 16,4 °C im Juli.
Währung
Norwegische Krone (NOK) - 1 NOK = 100 Øre
1 Euro = 9,04 NOK*
*Stand 17.01.2017
Historischer Überblick
800 — 1100
1000 — 1100
ab 1130 — 1227
ab 1227
ab 1250
1397
1814
Wikingerzeit: Norwegische, dänische und schwedische Seefahrer (Wikinger) beherrschen die Nord- und Ostsee, plündern die Küsten Englands, Irlands und Frankreichs, gründen Niederlassungen in Island und
in der Normandie und öffnen Handelswege über Russland bis nach
Konstantinopel.
Christianisierung Norwegens und Islands: Höhepunkt erreicht die Entwicklung mit den drei Missionskönigen - Håkon Adalsteinfostre (genannt "der Gute"), Olav Tryggvason und Olav Haraldsson (der Heilige).
Zahlreiche Bürgerkriege im Mittelalter.
Beginn des Hochmittelalters, Aufbau der Städte, Krone und Kirche bringen einen Distrikt nach dem anderen in ihre Obrigkeit.
Handelsniederlassungen der Hanseaten (Hansestadt Bergen), Oslo
wird zur Hauptstadt Norwegens.
Kalmarer Union - Norwegen, Dänemark und Schweden werden unter
einer Krone vereint. Nach Zerfall der Union verbleibt Norwegen unter
der Souveränität der dänischen Krone.
Loslösung von Dänemark, Union mit Schweden unter König Karl Johan.
Norwegen widersetzt sich der Union, gründet ein Parlament (Storting)
und erkämpft sich eine eigene Verfassung (Verfassung von Eidsvoll).
Der König von Schweden bleibt aber norwegisch Souverän.
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1905
1940 — 1945
1945
1949
ab 1960
1972
1994
1996
2001
Ende der Union mit
„Wussten Sie, ….
Schweden. Der dänidass ein Großteil der Norweger
sche Prinz Carl besteigt
über sehr gute Englischkenntals Haakon VII. den
nisse verfügt, die schon im
norwegischen
Thron.
Kindergarten erlernt werden?
Englisch ist daher die am häuPeriode des wirtschaftlifigsten
verwendete
Gechen
Aufschwungs,
schäftssprache in Norwegen.“
Entstehung erster Industriezentren.
Norwegen wird von Deutschland besetzt.
Rückzug der deutschen Truppen, Wiederaufbau des Landes.
Gründungsmitglied der NATO; Aufwärtsentwicklung der norwegischen
Wirtschaft; Aufbau eines Wohlfahrtsstaates, in dem die sozialen Unterschiede heute geringer sind als in den meisten anderen westlichen
Ländern.
Beginn des Ölzeitalters, größte Produktion im europäischen Nordmeer
vor der Westküste Norwegens; Umstrukturierung der Wirtschaft.
Volksabstimmung über die EG-Mitgliedschaft, Beitritt wird mit 53%
Nein-Stimmen abgelehnt.
Neuerliche Absage der Norweger zum EU-Beitritt, Eintritt in den EWR.
Unterzeichnung des Schengener Abkommens und somit Intensivierung
der Kooperation mit der EU.
25. März: Schengener Abkommen tritt in Kraft.
Bevölkerung
Die Einwohnerzahl steigt konstant. Die Bevölkerung des Landes hat sich im letzten Jahrhundert
mehr als verdoppelt: von 2,21 Millionen (1900) auf 5,23 Millionen (2016). Dies ist einerseits zurückzuführen auf eine der höchsten Geburtenraten in Europa, anderseits auf den stetigen Zuzug von
Fachkräften aus dem Ausland. Bemerkenswert ist dabei auch die Urbanisierungsrate von 75%,
während sich nur noch 25% der Bevölkerung auf die ländlichen Gebiete verteilt. Signifikant dabei
ist auch der Unterschied im Nord-Süd-Gefälle sowie in der Verteilung auf Küstenregionen und
Landesinnere.
Die offizielle Sprache ist Norwegisch (Bokmål und Nynorsk).
In Norwegen lebt nördlich von Saltfjellet die größte Gruppe des indigenen Volkes der Samen, wobei eine genaue Bezifferung aufgrund von fehlenden allgemeinen Registrierungen schwierig ist. In
diesen Gebieten ist auch Samisch eine offizielle Sprache. Das norwegische „Sami-Parlament“ wurde 1989 eröffnet und befindet sich in Karasjok.
In Norwegen leben zurzeit etwa 536.000 ausländische Staatsbürger, das sind 10,3 % der Bevölkerung. Die größte Gruppe sind Staatsbürger aus Polen (etwa 99.600), gefolgt von Schweden (etwa
45.000), Litauen (41.700) und Deutschland (25.000).
Landes- und Geschäftssprachen
Landessprache: Norwegisch
Geschäftssprachen: Englisch und Norwegisch
Politisches System
S.M. König Harald V von Norwegen ist seit 1991 Staatsoberhaupt.
Die Storting (Norwegische Nationalversammlung) dient seit der Einführung des Parlamentarismus
im Jahre 1884 als höchste politische Körperschaft in Norwegen.
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Die Wahlen zum Storting werden alle vier Jahre abgehalten und die Abgeordnetenmandate gemäß
eines Systems der politischen Vertretung verteilt.
Die Regierung wird im Auftrag des Königs aus der Mitte des Stortings gewählt.
Die Storting übt die formale Kontrolle über die zwei wichtigsten Instrumente der Regierung aus:
Das Erlassen von Gesetzen und die Verabschiedung des nationalen Haushalts. Die meisten Gesetzesvorlagen und Haushaltsentwürfe werden dem Storting von der Regierung vorgelegt. In der
Regel brauchen meist nur kleine Veränderungen an den Gesetzesvorlagen vorgenommen zu werden, da die Regierung entweder über eine stützende Stimmenmehrheit
„Wussten Sie,……
im Storting verfügt oder ihre Vorlagen der Stimmenmehrheit im Storting
dass Norwegens staatbereits angepasst hat.
licher Pensionsfonds
(vormals
„Ölfonds“)
Die Regierungskoalition aus der Konservativen Partei (H) und Liberalen
der größte StaatsVolkspartei (Frp) konnte bei der Wahl 2013 die Mehrheit im „Storting“
fonds der Welt ist?“
nicht erreichen.
Der
„Government
Den Regierungsparteien fallen nur 77 der insgesamt 169 Sitze im norwePensions Fund – Global“ hatte im Oktober
gischen Parlament zu.
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
2015 einen Wert von
mehr als EUR 800
Mrd..
Wichtigste Mitgliedschaften Norwegens:
EFTA, Europarat, EWR, FAO, IAEA, IHK, ILO, IMF, NATO, Nordischer
Rat, OECD, OSZE, UNO, Weltbank, WHO, WTO
Wirtschaft im Überblick
Kurze Charakteristik
Norwegen, ein relativ kleines Land gemessen an seiner Einwohnerzahl, verfügt über beträchtliche
Erdöl- und Gasreserven sowie über ein großes Wasserkraftpotenzial. Vormals eines der ärmeren
westeuropäischen Länder, geprägt durch Schifffahrt, Fischfang, Land- und Forstwirtschaft, ist Norwegen heute der weltweit zweitgrößte Gasexporteur und der siebtgrößte Erdölexporteur, mit nahezu Vollbeschäftigung, hohen Leistungsbilanzüberschüssen und einem der höchsten Bruttoinlandsprodukte pro Kopf. Das Preis- und Lohnniveau ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Norwegens staatlicher Pensionsfonds (vormals „Ölfonds“) ist der größte Staatsfonds der Welt und hat
einen höheren Wert als das norwegische Bruttoinlandsprodukt.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Anders als viele andere europäische Staaten, blieb Norwegen von Finanz- und Schuldenkrise weitgehend verschont. Allerdings ist die Wirtschaftsleistung zu rund einem Fünftel dem Offshore Bereich (Öl- und Gassektor) zuzurechnen. Dies trägt allerdings wesentlich dazu bei, dass die Konjunktur seit dem Sommer 2014 rückläufig ist, was vor allem dem Verfall des Ölpreises geschuldet
ist. Diese Situation wird mit massiven Investitionen in die Infrastruktur bekämpft, wozu man erstmals seit seinem Bestehen dem Pensionsfonds auch eine größere Summe entnommen hat, die
über die reinen Zinserträge hinausgeht.
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Wirtschaftsdaten Norwegen (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)
Wirtschaftskennzahlen
2015
2016*
2017*
BIP (in Mrd. NKR)
3.117,4
3.194,9*
3.356,0*
BIP (in Mrd. US$)
388,2
376,3*
392,7*
BIP/ Kopf (US$)
74.454
71.497*
73.591*
Wirtschaftswachstum
1,6 %
1,0 %*
1,2 %*
Inflation
2,2 %
3,2 %*
2,3 %*
Arbeitslosenquote
4,4 %
4,7 %*
4,5 %*
Quelle GTAI, Stand: Dezember 2016, * Schätzungen bzw. Prognosen
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Neben einigen Großindustrieunternehmen wie „Statoil“ oder „Norsk Hydro“ ist Norwegens Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben geprägt. Der Offshore-Industrie (Erdöl- und Erdgasförderung,
Raffinerien, Zulieferindustrie, F&E, Beratung, etc.) kommt besondere Bedeutung zu, gefolgt von der
Metallurgie, der Holzverarbeitung bzw. -veredelung (inkl. Papierindustrie) sowie der Produktion von
Spezialmaschinen. Des Weiteren wachsen die IT-Branche und Industriezweige in den Bereichen
Chemie, Elektrotechnik, Transportausrüstungen und Lebensmitteln an.
Beiträge zum BIP in %
120,0%
100,0%
1,7%
1,4%
1,1%
1,5%
1,7%
80,0%
33,9%
36,5%
36,5%
34,6%
35,5%
60,0%
5,4%
5,5%
5,9%
6,2%
6,3%
40,0%
59,0%
Quelle:
Eurostat,
CIA
World Factbook
57,7%
56,6%
56,5%
56,5%
20,0%
0,0%
2010
Dienstleistungen
2011
Bauwirtschaft
2012
Industrie
2013
2014
Land- und Forstwirtschaft
Investitionen
Investitionen der nächsten Jahre:
Vorhaben / Ort
Investitionssumme1
Hinweis
Flughafen Gardermoen
1,7 Mrd. Euro
Fertigstellung Herbst 2017
Neues Nationalmuseum
640 Mio. Euro
Baustart 2014
Autobahnbau E6, E16, E18 und E39
k.A.
Baumaßnahmen erfolgen Abschnittsweise
1 Umrechnung mit durchschnittlich EUR-NOK Kurs 2012: 7,5
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Eisenbahnverbindungen
ren (Follobanen)
Doppelspu-
3,1 Mrd. Euro
Baumaßnahmen erfolgen Abschnittsweise
Fornebubanen
600 Mio. Euro
in Planung
2020park in Stavanger
800 Mio. Euro
Baumaßnahmen erfolgen Abschnittsweise
Grilstad Marina
660 Mio. Euro
Fertigstellung 2022
Quelle: Statsbygg, Byggaktuelt
Arbeitsmarkt
In den vergangenen Jahren gab es in einigen Branchen Probleme mit der Beschaffung qualifizierter
Arbeitskräfte. Dieser hohe Arbeitskräftetbedarf konnte zum Teil nur durch Zuwanderung abgedeckt
werden. Aktuell hat sich die Lage etwas entspannt, da die rückläufige Erdölwirtschaft viele Fachkräfte freigesetzt hat, die in bislang unpopulären Bereichen (öffentliche Einrichtungen, Bauwirtschaft) tätig werden. Die Arbeitslosenrate/Arbeitslosenquote liegt - im internationalen Vergleich
noch immer niedrig - zwischen 4% und 4,5%.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Die norwegischen arbeits- und kollektivvertragsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend im Hoheitsgebiet tätig sind.
Die Behörden legen den Schwerpunkt auf die Einhaltung
 der jährlich neu ausverhandelten Kollektivverträge und
 der Vorschriften hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten.
Die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist in Norwegen freiwillig.
In Norwegen gibt es – mit wenigen Ausnahmen - keinen gesetzlichen Mindestlohn. Nur in der Baubranche, Schiffsbranche, einige Erdölanlagen an Land sowie Landwirtschaft und Gartenbau bestimmen gesetzlich verankerte Tarifverträge einen Mindestlohn. Vom Anwendungsbereich der Regelung mit umfasst sind sämtliche Arbeitnehmer der Branche, ausgenommen Auszubildende.
Der Mindestlohn beträgt pro Stunde bis zu 22,5 Euro (z.B. für gelernte Facharbeiter der Baubranche). Für Überstunden außerhalb der normalen Arbeitszeit ist in der Bau- und Erdölbrache (an
Land) ein Zuschlag von 50 %, zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 100 % des Stundensatzes zu gewähren.
Lohn bzw. Gehalt sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Für die einzelnen Branchen werden
Kollektivvertragslöhne vereinbart auf die dann z.B. im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Die tatsächlichen Entgelte liegen, insbesondere im Großraum Oslo und in anderen Ballungsgebieten, meist
über den Kollektivvertragsvereinbarungen.
In Norwegen beschäftigte ausländische Personen haben ein Recht auf die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie norwegische Bürger.
Eine Arbeitswoche beträgt 40 Arbeitsstunden (38 Arbeitsstunden bei Schichtarbeit bzw. 36 Stunden
in speziellen Fällen), Überstunden sind limitiert (200h/Jahr, 10h/Woche, 25h über vier Wochen) und
die gesamte Arbeitszeit darf nicht mehr als 13h im Laufe von 24h betragen.). Ausnahmen sind
möglich, aber genehmigungspflichtig.
Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde Direktoratet for arbeidstilsynet
Postboks 4720 Sluppen
N-7468 Trondheim
T +47 815 48 222
F +47 73 19 97 01
E [email protected]
W http://www.arbeidstilsynet.no
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AUSSENHANDEL
Alle Informationen zum norwegischen Außenhandel finden Sie unter GTAI - Wirtschaftsdaten kompakt - Norwegen.
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Der Fokus der norwegischen Wirtschaftspolitik liegt auf der Sicherung
veaus über eine liberale Wirtschaftspolitik, der Entwicklung hin zu einer
dem Ziel Arbeitslosigkeit und Inflation niedrig zu halten, die natürlichen
Ressourcen optimal bzw. Gewinne daraus zur langfristigen Sicherung
des Wirtschaftsstandortes Norwegen, sozialer Sicherheit und einer
möglichst ausgeglichenen Einkommensverteilung zu nutzen.
Empfohlene Vertriebswege
Für die meisten Warengruppen empfiehlt sich die Einschaltung eines
norwegischen Vertreters, der sich im Hinblick auf den übersichtlichen
Markt Exklusivität erwartet. Selbst Warenhäuser und andere Großkunden kaufen vorwiegend über norwegische Agenten oder Importeure ein.
des hohen WohlstandniWissensgesellschaft, mit
„Wussten Sie, …..
dass bei Geschäftsabwicklungen in Norwegen
neben Preis, Qualität
und Leistung der persönliche Kontakt zu den
wichtigsten Erfolgsfaktoren zählt?“
Zur Herstellung von Geschäftskontakten ermitteln die lokalen Spezialisten mögliche Abnehmer
bzw. Vertriebspartner und helfen Ihnen in weiterer Folge Ihr Unternehmen sowie Ihre Produkte vorzustellen. Bei entsprechendem Interesse können durch das Team vor Ort individuell Termine vereinbart werden.
Werbung
Abhängig von Branche und Zielgruppe können Zeitungen, Zeitschriften und gezielter Drucksachenversand sowie elektronische bzw. soziale Medien Hauptwerbeträger sein. In einigen Branchen sind
norwegische Fachzeitschriften zwecks Händlerwerbung zu empfehlen. Traditionelle Werbung im
staatlichen Rundfunk und Fernsehen ist nicht möglich, jedoch bieten bspw. Großveranstaltungen
und vor allem private Fernsehanstalten vielfältige Werbemöglichkeiten. Plakatwerbung hat fast keine Bedeutung und Werbung für Tabakwaren sowie für alkoholische Getränke ist grundsätzlich verboten.
E-Business
Norwegen hat weltweit eine der höchsten Penetrationsraten im IKT-Bereich (Mobiltelefone, Internet, etc.). Etwa 92 % der norwegischen Bevölkerung haben Internetzugang.
Der Handel via Internet spielt eine wichtige Rolle und ist zudem weiter im Wachsen. 2013 kauften
etwa 80 % der norwegischen Bevölkerung Waren und Dienstleistungen online ein. Zu den am häufigsten über das Internet gekauften Waren und Dienstleistungen zählen Reisen und Tickets gefolgt
von Bekleidung und Sportartikel sowie Computersoftware, Filme und Musik.
Aufgrund des steigenden Wachstums des E-Handels in Norwegen ist es für Unternehmen immer
wichtiger, neben einer repräsentativen Homepage auch einen gut gewarteten Webshop zu unterhalten.
WiChtigste Zeitungen
Aftenposten, Oslo
Dagbladet, Oslo
Dagens Næringsliv, Oslo
VG / Verdens Gang, Oslo
Bergens Tidende, Bergen
http://www.aftenposten.no
http://www.dagbladet.no
http://www.dn.no
http://www.vg.no
http://www.bt.no
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Adresseavisen, Trondheim
Stavanger Aftenbladet, Stavanger
Englischsprachige Online-Zeitung
http://www.adressa.no
http://www.aftenbladet.no
http://www.norwaypost.no
Wichtigste Messen
Norwegen ist international gesehen kein sehr bedeutender Messestandort. Um sich an Ort und
Stelle zu orientieren bzw. erste Kontakte zu knüpfen, stellen sie aber eine gute Möglichkeit dar.
Folgende wichtige Messen finden regelmäßig statt:
 „NOR-SHIPPING“ (Schiffbaumesse, http://www.messe.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,
nächster Termin: 30.5. – 2.6.2017
 „Bygg Reis Deg“ (Baufachmesse, http://www.byggreisdeg.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,
nächsterTermin: 18. - 21. Oktober 2017
 „ONS“
(Offshore
Northern
Seas,
http://www.ons.no)
in
Stavanger,
letzter Termin: 27. – 30. August 2018
Auf der Homepage der „Norges Varemesse“ (http://www.messe.no/en/) können Sie sich einen
Überblick über kommende Messen verschaffen sowie weitere Informationen zu den Messen in englischer Sprache finden.
In regelmäßigen Abständen finden auch folgende wichtige Fachmessen vor allem am Messegelände der „Norges Varemesse“ in Lillestrøm - ca. 25 km von Oslo entfernt - statt:
 „Gave & Interiør“ (Geschenk- und Einrichtungsmesse) - zwei Mal jährlich (Frühling/Herbst)
- http://www.messe.no/gave
 „Mat
&
Emballasje“
(Lebensmittel
&
Verpackung)alle
drei
Jahre,
nächster Termin 7.-9. Februar 2017 - https://www.messe.no/no/Mat-og-Emballasje/
 „Eliaden“ (Elektrofachmesse) - alle zwei Jahre, nächster Termin 29.-31. Mai 2018http://www.eliaden.no/
 „VVS-Dagene“ (Sanitärmesse) - alle zwei Jahre, nächster Termin: Oktober 2018 http://www.vvs-dagene.no
Die Messe „NOR-FISHING“ ist eine der international führenden Messen im Fischereiwesen und
findet – jährlich alternierend mit der „Aqua Nor“ (Messe für Fischzucht) - in Trondheim statt
(http://www.nor-fishing.no).
Normen
NS (Norsk Standard) gemäß ISO
In Norwegen ist der norwegische Standardisierungsverbund (Standard Norge) für Normen zuständig. Einen informativen Überblick auf Englisch bietet http://www.standard.no/en/.
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe
von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen
und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, T +49(0)3026010, F +49(0)30-26011231, E [email protected], W www.din.de.
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Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Bei neuen Geschäftsverbindungen empfehlen wir, eine Bonitätsauskunft bei der DeutschNorwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) anzufordern. Sollte die Bonitätsauskunft ihres Geschäftspartners unbefriedigend und sie dennoch an einer Geschäftsabwicklung interessiert sein, raten wir Ihnen Lieferungen nur auf finanziell gesicherter Basis (Vorauszahlung, unwiderrufliches Akkreditiv, Kassa gegen Dokumente) vorzunehmen.
Zu beachten ist zudem, dass das norwegische Recht keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die
zum Weiterverkauf bestimmt sind, kennt! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in
Kaufverträgen schriftlich festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die
Errichtung/Gestaltung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für
Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, also welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.
Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung
steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im B2C-Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den
Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.
Zahlungskonditionen
Übliche Zahlungskonditionen: 30 Tage Ziel, 2 bis 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche,
60 Tage netto, frei Liefermonat. Längere Kredite sind lediglich bei Investitionsgütern üblich.
Bonitätsauskünfte.
Eine Standardauskunft (wie Rating zzgl. Informationen über Gesellschaftsform, Namen der Geschäftsführer, Kennzahlen wie z.B.: Umsätze, Beschäftigtenzahl, Rentabilität etc.) kostet
40 Euro.
Geschäftsbanken geben aufgrund des Datenschutzgesetzes keine Bonitätsauskünfte.
Forderungseintreibung
In der Regel bezahlen norwegische Geschäftspartner gemäß den vereinbarten Konditionen. Wird
aber einer ersten Zahlungsaufforderung nicht entsprochen und auch kein Zahlungsplan vorgeschlagen, ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, eventuell bereits in der Zweitmahnung rechtliche
Schritte anzudrohen. Weitere Mahnungen bedeuten erfahrungsgemäß oft nur Zeitverlust.
Empfohlen wird, die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer mit der Eintreibung zu
beauftragen (dazu werden sämtliche relevanten Unterlagen zum Geschäftsfall in Kopie benötigt). In
weiterer Folge kann - falls notwendig - die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw. Inkassobüros
erfolgen. Vor einer gerichtlichen Eintreibung offener Forderungen sollte man zunächst eine sorgfältige Gegenüberstellung des geschuldeten Betrags und den Verfahrenskosten (vor allem Rechtsanwalt) vornehmen.
Da bei Forderungseintreibungen in Norwegen die Angabe der Firmenregisternummer („Foretaksregisteret“) des Schuldners erforderlich ist, sollte man sich diese vom norwegischen Geschäftspartner
bereits bei Geschäftsabschluss auf jeden Fall angeben lassen und aufbewahren.
Preiserstellung
In Abstimmung mit den norwegischen Geschäftspartnern in NOK, Euro oder u.U. USD.
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Bank- und Finanzwesen
Die norwegische Nationalbank „Norges Bank“ (http://www.norges-bank.no) hat sowohl beratende,
als auch ausführende Funktionen in den Bereichen Geldpolitik, Finanzmärkte und Zahlungssysteme. Zudem verwaltet sie Norwegens Devisenreserven sowie den staatlichen Pensionsfonds.
Bei den Geschäftsbanken sind die aktuellen Marktführer „DNB“ und „Nordea“.
Der Gebrauch der deutschen „Maestro“ Bankomat-Karte ist in Norwegen ebenfalls möglich und
kann für die Abhebung von norwegischen Kronen herangezogen werden.
In Norwegen werden fast alle Einkäufe mittels Kredit-/Debitkarte beglichen, auch bei relativ kleinen
Beträgen. Es ist beim Bezahlen i.d.R. die Eingabe des PIN-Codes der Karte erforderlich.
Geschäftsbanken
DNB Bank ASA, Oslo
NORDEA Bank Norge, Oslo
Fokus Bank, Trondheim
https://www.dnb.no
http://www.nordea.no
http://www.fokus.no
Verkehr, Transport, Logistik
Straßennetz
Norwegens Straßennetz hat eine Länge von rund 93.870 km, davon sind 10.580 km Bundesstraßen inkl. Autobahn (rund 660 km), 44.300 km Landstraßen und 38.980 km Gemeindestraßen. Ein
ständiger Ausbau und die Verbesserung des bereits bestehenden Straßennetzes sind allein aus
transporttechnischen Gründen notwendig. Neue Straßen und Straßenausbauprojekte werden oftmals durch Mauterhebung finanziert. Auch für das städtische Straßennetz sind Mautabgaben eine
wichtige Einnahmequelle.
Die Straßenbehörde, Statens Vegvesen Vegdirektoratet (http://www.vegvesen.no/), ist für die
übergeordnete Planung, Errichtung und Erhaltung der norwegischen Straßen verantwortlich.
Neue
Straßenbauprojekte
der
staatlichen
Straßenverwaltung
können
online
auf
www.vegvesen.no/en/Roads eingesehen werden.
Häfen
Die Länge der norwegischen Küste (inklusive der dazugehörigen Inseln) beträgt 100.915 km. Zusätzlich kommen noch ca. 9.000 km Küstenlinie um Spitzbergen dazu. Der Großteil der norwegischen Bevölkerung lebt in der Nähe der Küste. Insgesamt gibt es in Norwegen ca. 750.000 Freizeitboote. Die Verantwortung für den Seeverkehr obliegt der norwegischen Küstenbehörde, Kystverket (http://www.kystverket.no).
In Norwegen gibt es ca. 170 öffentlich anerkannte Hafenbezirke, 60 Häfen mit eigener Hafenverwaltung sowie über 670 staatlich anerkannte Fischereihäfen. Die größten Häfen (gemessen an der
Gütermenge, die umgeschlagen wird) liegen in Bergen, Karmsund, Narvik, Tønsberg, Brevik
(„Grenland Havn IKS“, der den Gemeinden Skien, Porsgrunn und Bamble gehört), Molde, Stavanger und Oslo. Im (internationalen) Fährverkehr sind Sandefjord, Oslo, Larvik und Kristiansand die
Haupthäfen.
Schienennetz
Das Schienennetz in Norwegen umfasst insgesamt 4.219 km, wovon nur 246 km doppelspurig
ausgebaut und nur ca. 90 km des Schienennetzes für Hochgeschwindigkeitszüge (über 200 km/h)
geeignet sind. Im Streckennetz finden sich ca. 2.600 Brücken und 730 Tunnels mit einer Gesamtlänge von über 320 km.
Der nationale Transportplan 2014-2023, den die Regierung in Auftrag gegeben hat, sieht für das
Schienennetz die Steigerung der Kapazitäten im Güterverkehr sowie den zweigleisigen Ausbau von
vielen Hauptstrecken in Süd- und Ostnorwegen zusätzlich zu längst notwendigen Renovierungsund Wartungsarbeiten vor.
Eine Übersicht über aktuelle und geplante Schienenbauprojekte finden Sie auf:
www.jernbaneverket.no/no/Prosjekter/Prosjekter/
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Flughäfen
In Norwegen gibt es 52 größere, staatlich anerkannte Flughäfen, die größten sind: Oslo (Gardermoen; 2015: 24,7 Mio. Passagiere), Bergen, Stavanger, Trondheim, Tromsø und Bodø. Der Flughafen Sandefjord in Torp ist der siebtgrößte Flugplatz in Norwegen, er wird allerdings nicht von
Avinor betrieben.
Die staatliche Gesellschaft Avinor besteht seit 1. Januar 2003 und ist für die Planung, den Bau und
den Betrieb von Flughäfen verantwortlich. Insgesamt werden 46 Flughäfen von ihr verwaltet (davon
zwölf in Zusammenarbeit mit der norwegischen Luftwaffe). Avinor ist auch für die Flugverkehrskontrolle zuständig. Im Jahr 2007 wurde ein weiterer Flughafen im Großraum Oslo eröffnet, der ebenfalls nicht von Avinor verwaltet wird, der Flughafen Moss in Rygge mit einer Kapazität von vier Mio.
Passagieren.
Der Osloer Flughafen Gardermoen wird aktuell ausgebaut, um die maximale Kapazität von 23 Mio.
auf 28 Mio. Passagiere jährlich zu erhöhen. Das Projekt soll 2017 fertiggestellt sein.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich
verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes
und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie
unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle bei der norwegischen Steuerbehörde registrierten Unternehmen. Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im Zusammenhang
stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Ausgenommen vom
Vorsteuerabzug sind Verpflegungs- und Repräsentationsaufwand sowie Aufwendungen für Naturalleistungen und Personenbeförderung.
Die zuständige Behörde ist das regionale Steueramt (Skattekontoret - www.skatteetaten.no).
Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug sind für jeweils zwei Kalendermonate innerhalb einer Frist von
einem Monat und zehn Tagen abzurechnen. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als NOK
1 Mio. (ca. 123.000 Euro) pro Jahr haben die Möglichkeit eine jährliche Abrechnung zu beantragen.
In diesem Fall wird einmal jährlich im Februar abgerechnet.
Unternehmensbesteuerung
In Norwegen registrierte Unternehmen - auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen unterliegen einer Steuer in der Höhe von 25% des zu versteuernden Nettoeinkommens. Eine Senkung auf 23% ist für 2018 geplant.
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Das komplette Einkommen norwegischer Unternehmen wird besteuert, wobei Einkommen im Ausland ebenfalls steuerpflichtig sind; im Ausland bezahlte Steuern können jedoch in Abzug gebracht
werden, sofern keine gesonderte Regelung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Zwischen Norwegen und Deutschland wurde ein DBA ratifiziert (siehe Doppelbesteuerungsabkommen). Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen werden nach ihrem Einkommen in
Norwegen versteuert.
Das zu versteuernde Einkommen umfasst auch Lizenzeinnahmen, Zinsgewinne und Dividenden.
Steuerabzüge von Aufwendungen (Abschreibungen, Zahlungen an die Sozialversicherung, Forschungsausgaben, Lizenzgebühren und Zinsen) sind möglich.
Unternehmenssteuern sind zweimal im Jahr (15. Februar, 15. April) fällig. Die Höhe der beiden ersten Zahlungen wird seitens der Steuerbehörde nach dem Vorjahreseinkommen geschätzt. Eine
eventuelle Nachzahlung errechnet sich aus der Steuererklärung, die bis zum 31. Mai eingereicht
werden muss.
Einkommensteuer
Jede in Norwegen ansässige Person ist mit ihrem gesamten (weltweiten) Einkommen steuerpflichtig. Personen mit vorübergehendem Aufenthalt werden nur nach ihrem dort erwirtschafteten Einkommen in Norwegen versteuert. Jede in Norwegen steuerpflichtige Person ist zur jährlichen Vorlage einer Steuererklärung verpflichtet.
In Deutschland ansässige Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht
länger als 183 Tage in Norwegen aufhalten sind von der norwegischen Einkommensteuer ausgenommen, es sei denn, ihre Vergütungen sind einer norwegischen Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung zurechenbar.
Bei Steuerpflicht in Norwegen gelten folgende Steuersätze, wobei in den nördlichsten Landesteilen
ansässige Personen begünstigt werden (Stand: Juni 2016)
Steuerbares Jahreseinkommen
Einkommensteuer
Steueraufschlag
von NOK 0 bis NOK 159.799
25 % (Finnmark und
Nord-Troms 23,5 %)
von NOK 159.800 bis 224.899
25 % (Finnmark und
Nord-Troms 23,5 %)
+0,44 %
von NOK 224.900 bis 565.399
25 % (Finnmark und
Nord-Troms 23,5 %)
+1,77 %
von NOK 565.400 bis 909.499
25 % (Finnmark und
Nord-Troms 23,5 %)
+10,7 % (Finnmark und
Nord-Troms + 8,7 %)
ab NOK 909.500
25 % (Finnmark und
Nord-Troms 23,5 %)
+13,7 %
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Norwegen gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen seit 7. Oktober
1993, welches unter www.ris.bka.gv.at abrufbar ist. Abweichend von den allgemeinen Zuteilungsregeln dieses Abkommens behält sich Norwegen betreffend der Einkünfte im Zusammenhang mit
"off-shore"-Aktivitäten weitreichende Besteuerungsrechte vor. Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden
Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1977 bzw. 1992.
Mehrwertsteuer
Der generelle Mehrwertsteuersatz (merverdiavgift) beträgt in Norwegen 25 %. Für Lebensmittel und
Getränke gilt ein ermäßigter Steuersatz iHv 15 %. Ausnahmen sind Getränke mit mehr als 0,7
Promille Alkohol, Tabakwaren und Arzneimittel, für diese gilt ebenfalls der 25 %-Satz.
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Der öffentliche Verkehr innerhalb Norwegens und die touristische Zimmervermietung sind mit
10 % besteuert.
Der Mehrwertsteuersatz von 10 % kommt in folgenden Bereichen zur Anwendung: Transport in
Norwegen von Personen mit Luftfahrzeug, Bus, Taxi, Skilift, Seilbahn, Transport von Autos sowie
die Vermittlung solcher Dienste. Die Mehrwertsteuer wird sowohl auf den Umsatz von Waren oder
Dienstleistungen innerhalb Norwegens als auch beim Import aus dem Ausland fällig. Keine Mehrwertsteuer ist bei Büchern und Zeitungen für den Endverbraucher sowie unter gewissen Voraussetzungen bei auslandsbezogenem Warenverkauf und auslandsbezogener Dienstleistungserbringung zu entrichten.
Die bislang MwSt.-freien Finanzdienstleitungen werden u.U, ab 2017 ebenfalls steuerpflichtig.
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen
Grundsätzlich gelten für ausländische Unternehmen die gleichen Bestimmungen wie für inländische
Unternehmen. Erzielt ein ausländisches Unternehmen in Norwegen pro Jahr Umsätze von insgesamt mehr als NOK 50.000 (ca. 5.500 Euro) ist es verpflichtet, sich bei der zuständigen Steuerbehörde (Mehrwertsteuerregister) registrieren zu lassen und wird damit voll mehrwertsteuerpflichtig.
Die Registrierung muss über einen norwegischen Fiskalvertreter erfolgen oder durch eine allenfalls
in Norwegen zu gründendeTochterfirma. Für nicht registrierte ausländische Unternehmen gilt die
Mehrwertsteuerpflicht beim Import von Waren in Norwegen, die im Eigentum des ausländischen
Unternehmens verbleiben (z.B. Leasing, Betriebsmittel bei Auftragsarbeiten, Leihe etc.). Eine Registrierung bei der Steuerbehörde ist auch bei Umsätzen unter NOK 50.000 sowie bei mehrwertsteuerfreien Waren und Dienstleistungen notwendig, wenn man einen Vorsteuerabzug geltend machen will.
Verbrauchssteuer
Für folgende Waren bzw. Dienstleistungen sind Abgaben zu entrichten:
Alkohol
Schokolade und Süßwaren
Benzin
Zucker
Tabakwaren
Heizöl
Fahrzeuge u. Reifen
Getränkeverpackung
Müllentsorgung
alkoholfreie Getränke
Strom
Registrierung von Autos
Mineralische Produkte
Kohlenwasserstoff
Import von Autos
Batterien
Reverse Charge System
Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz Paragraph 65 a sowie der Vorschrift über Mehrwertsteuer beim
Kauf von Diensten aus dem Ausland Paragraph 1 (Nr. 121) soll beim Kauf von Diensten aus dem
Ausland, die fern geliefert werden können, der Empfänger dieser Dienste, sofern er als Wirtschaftstreibender in Norwegen ansässig ist, selbst die MwSt. berechnen und bezahlen. Die Vorgangsweise wird als Reverse Charge bezeichnet. Unter Fernlieferung versteht man Fälle, wo die Ausführung
oder Lieferung der Dienste schwer an einen bestimmten Ort gebunden werden kann. Bei der Frage
welche Dienste fern geliefert werden können, hat das Finanzministerium z.B. vorausgesetzt, dass
die Vorschrift alle Dienste, die elektronisch geliefert werden können, umfassen soll.
Zurückzahlung der Mehrwertsteuer
Bei der Einfuhr von Waren nach Norwegen, zum Zweck der Vermietung oder Verleihung, die danach unverändert re-exportiert werden, kann eine Reduzierung der Mehrwertsteuerpflicht erwirkt
werden. Dies kommt beispielsweise oft bei Baumaschinen oder Montageausrüstungen vor. Der
Abgabenbetrag der Mehrwertsteuer reduziert sich in so einem Fall um 5 % je Kalendermonat.
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Der volle Betrag wird dann erstattet, wenn die Ware nicht benützt wurde, z.B. bei Fehlsendungen.
Bedingung ist jedoch, dass die Ware innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Import wieder ausgeführt wurde. Die Vergütungsregelung betrifft auch diejenige Mehrwertsteuer, die beim Kauf von Waren (unter anderem Kraftstoff) und Dienstleistungen im Rahmen der Benutzung von im Ausland
zugelassenen Lastkraftwagen und beim Kauf von ungeschlagenem Holz entrichtet wurde. Die auf
LKW-Treibstoff erhobene MwSt. ist damit zurückzahlbar.
Vorsteuerabzug
Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Ausländische Unternehmen, die innerhalb der letzten zwölf Monaten vor Rückerstattungsantrag
keine in Norwegen steuerbaren Umsätze aufwiesen, können sich die Mehrwertsteuer rückvergüten
lassen, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder bei der Einfuhr von Waren nach Norwegen erhoben wurde.
Ein ausländischer Unternehmer hat Anspruch auf Rückvergütung der Mehrwertsteuer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Der ausländische Unternehmer ist in Norwegen nicht mehrwertsteuerpflichtig.
2.
Der Kauf erfolgt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit im Ausland.
3.
Die Tätigkeit des Unternehmens wäre nach den norwegischen Bestimmungen
mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie in Norwegen erfolgen würde.
4.
Die Mehrwertsteuer in diesem Fall absetzbar wäre.
Vergütungsverfahren
Für die Rückerstattung benötigt das Unternehmen das Formblatt RF-1032 von Skatt Øst. Der Antrag auf Rückvergütung kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
www.skatteetaten.no (Businesses/self-employed persons – Forms – RF-1032 Taxrefund foreign
business).
Auf der letzten Seite des Antrags findet man weitere Informationen zur Rückvergütung auf Englisch. Die Frist ist der 30. Juni für das vorangegangene Jahr.
Zoll und Außenhandelsregime
Norwegen ist EWR-Mitglied. Daraus folgt die volle Liberalisierung des Warenhandels mit Deutschland, ausgenommen sind landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.
Sehr strenge Sondervorschriften gibt es betreffend Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie für das
Gebiet der Veterinärmedizin. Zudem gibt es in Norwegen ein staatliches Monopol für den Einzelhandel mit Alkoholika. Hohe Zölle, Quoten und Kontingente dienen dem Schutz der lokalen Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie.
Importbestimmungen
Bestimmte Waren dürfen überhaupt nicht oder nur bei Erfüllung gewisser Bedingungen (veterinärmedizinische und phytosanitäre Kontrollen, Zertifikate, Lizenzen und dgl.) eingeführt werden. Zu
diesen Waren zählen u.a.: lebende Tiere, tierische Erzeugnisse, landwirtschaftliche Produkte, alkoholische Getränke, Pflanzen, Arzneimittel, Gifte, Drogen, Schusswaffen und Munition, Feuerwerkskörper und sonstige explosive Güter, Stilette, radioaktive Stoffe; des Weiteren bedrohte Tierarten
und Pflanzen sowie Teile davon oder Waren daraus.
Zollbestimmungen
Harmonisiertes System. Waren mit EWR-Ursprung sind zollfrei, davon ausgenommen sind zahlreiche Agrarerzeugnisse. Die Mehrwertsteuer (siehe Seite 14) wird bei der Zollabfertigung erhoben.
Aufgrund von bilateralen Handelsabkommen bzw. wenn das Ursprungsland ein GSP-Land (Ent-
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wicklungsländern im Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystems) ist, fallen Waren einiger Zolltarifpositionen unter Präferenzzollbehandlung und sind zollfrei.
Bei der Einfuhr auf dem Seeweg (inkl. Lkw-Transport auf Fährschiffen) fällt eine Hafenabgabe je
nach Beschaffenheit der Waren an, siehe www.ohv.oslo.no („Oslo Port
„Wussten Sie, …..
Authority“; Homepage auch auf Englisch).
dass bei der Einfuhr
Sonderabgaben gibt es für einige Waren wie alkoholische Getränke, Saftvon alkoholischen Geund Milchproduktgetränke, Tabakwaren, Kraftfahrzeuge, Einwegtränken hohe Abgaben
Getränkedosen sowie PET-Pfandflaschen.
zu entrichten sind?“
Weitere Informationen zum Thema Zoll finden Sie weiter hinten in diesem
Report und auf der Webseite der norwegischen Zollbehörde www.toll.no.
Muster
Muster mit einem Handelswert bis NOK 200 sind zoll- und mehrwertsteuerfrei (Ausnahme: alkoholische Getränke, Zigaretten). Es empfiehlt sich bei Warenmustern, die wieder ausgeführt werden
sollen, die Verwendung des Zolldokumentes „Carnets ATA“.
Weitere Infos zum Carnet ATA finden Sie unter www.auwi-bayern.de → Geschäftsabwicklung →
Zölle und Steuern.
Geschenke
Die Mitnahme von Geschenken ist abgabenfrei bis zu einem Warenwert von NOK 6.000 (ca. 670
Euro) pro Person, wenn man sich länger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten hat
(ansonsten NOK 3.000, ca. 335 Euro). Sendungen sind abgabenfrei bis zu einem Warenwert von
max. NOK 1.000 (ca. 110 Euro), vorausgesetzt, dass die Waren (Geschenke) für den Gebrauch
des Empfängers oder dessen Familie gedacht sind. Der Kauf von Waren (z.B. über das Internet),
die als Postpakete an Kunden gehen, ist bis zu einem Warenwert von NOK 350 (ca. 39 Euro) inklusive Fracht und Versicherung, zollfrei (ausgenommen Tabak und alkoholische Getränke). Wird die
350 NOK-Grenze überschritten, wird von der ganzen Summe die Zoll/Mehrwertsteuer berechnet.
Vorschriften für Versand per Post
Pakete dürfen ein Gewicht bis max. 20 kg aufweisen und zusätzlich sind internationale Paketkarte,
Zollinhaltserklärung sowie Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung beizufügen.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Strengere Bestimmungen bzw. Ausnahmen von der CE-Kennzeichnung gelten z.B. für Elektrogeräte, die der Zulassung durch eine Prüfstelle wie z.B. „NEMKO“ (www.nemko.com/no) bedürfen.
Ist eine Ware mit Namen, Warenzeichen oder ähnlichen Angaben versehen, die den Verbraucher
über den Ursprung der Ware möglicherweise irreführen, so kann die zuständige Stelle (Forbrukerombudet – www.forbrukerombudet.no) eine Änderung der Kennzeichnung verlangen. Besondere
Kennzeichnungsvorschriften bestehen u.a. für Lebensmittel (z.B. Inhaltsdeklaration), Gifte und gesundheitsschädliche Waren sowie Pharmazeutika.
Für Bekleidung besteht gemäß EU-Bestimmungen keine Kennzeichnungspflicht. Konfektionsstücke
können mit “Made in ...“ versehen werden. Der Konsument darf jedoch nicht mit falschen Angaben
irregeführt werden.
Der Standard ISPM 15 für Verpackungen aus Holz ist seit 1.1.2009 in Norwegen in Kraft.
Begleitpapiere
Neben dem europäischen Einheitsdokument können folgende Begleitpapiere erforderlich sein:
 Handelsrechnung, zweifach
 Ursprungsdokument
 Frachtpapiere
 Lizenz
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Der Ursprungsnachweis kann mittels EUR-1 oder für Sendungen mit einem Wert bis zu NOK
50.000 bzw. 5.500 Euro durch eine Ursprungserklärung gemäß dem zwischen EU und EFTA festgelegten Wortlaut auf der Rechnung - entweder mit Maschine geschrieben oder mittels eines
Stempels - erbracht werden. „Ermächtigte Ausführer“ (www.bmf.gv.at) können diese Ursprungserklärung anstelle der Warenverkehrsbescheinigung „Euro.1“ ohne Wertbeschränkung abgeben.
Norwegen nimmt am gemeinsamen Versandverfahren EU/EFTA teil.
Restriktionen
Alkohol: Das staatliche Importmonopol für Alkoholika wurde aufgehoben und der Import und
Großhandel liberalisiert. Der Einzelhandel von Alkohol verbleibt aber bei der staatlichen Monopolgesellschaft „AS VINMONOPOLET“ (www.vinmonopolet.no).
Um Importeur von Wein und Spirituosen zu werden, muss man als abgabenpflichtiges Unternehmen bei der Zoll- und Abgabenbehörde registriert sein. Die Registrierung erfolgt kostenlos. Vinmonopolet kauft Produkte ausschließlich von Unternehmen, die für den Import von Alkohol registriert
sind und eine Großhändlervereinbarung mit Vinmonopolet eingegangen sind.
Pharmazeutische Präparate: Sollten Produkte hier als Arzneimittel eingestuft werden, selbst wenn
diese im EU-Raum bereits zugelassen sind, muss die Anmeldung bzw. Zulassung über die Arzneimittel-Kontrollstelle „Statens legemiddelverk“ (www.legemiddelverket.no) erfolgen.
Nahrungsmittel: Obwohl ausländische Waren mit Ursprung EWR seit 1.1.1999 ohne Importzulassung eingeführt werden können, muss der Import durch einen bei der zuständigen NahrungsmittelKontrollbehörde „Mattilsynet“ (www.mattilsynet.no) registrierten Importeur erfolgen.
Bei tierischen Produkten (Fleisch, Milchprodukte, Käse etc.) ist auch eine EFTA-Registrierung erforderlich, d.h. das exportierende Unternehmen muss im EFTA-Verzeichnis als autorisierter Betrieb
erscheinen.
Die Möglichkeit zur Einfuhr von Nutztieren sollte sicherheitshalber bei der zuständigen Stelle („Mattilsynet“ – www.mattilsynet.no) überprüft werden. Haustiere müssen eine Identitätsmarke (Tätowierung od. Mikrochip/EU-Pass) und den Nachweis des Impfschutzes besitzen. Bei Hunden und Katzen ist ein Attest über Tollwut-Antikörper eines behördlich anerkannten Instituts beizubringen. Genauere Informationen sind bei der Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer
(http://norwegen.ahk.de) erhältlich.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen
sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und
Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung
einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher
Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Kurze Charakteristik
Obwohl zwischen Wirtschaftstreibenden weitgehende Vereinbarungsfreiheit herrscht, ist diese zwischen Wirtschaftstreibenden und Verbrauchern durch die Verbrauchergesetze beschränkt.
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Es wird angeraten, alle zu vereinbarenden Angelegenheiten unbedingt detailliert in Schriftform festzulegen und bei der erstmaligen Ausformung eines Vertrages mit Partnern in Norwegen diesen von
einem mit den nationalen Gegebenheiten vertrauten Rechtsbeistand kontrollieren zu lassen.
Devisenrecht
Der Devisenverkehr ist wie in Deutschland liberalisiert. Bei der Ausreise aus Norwegen ist die Mitnahme norwegischer oder ausländischer Banknoten ohne Deklaration mit NOK 25.000 (ca. 2.700
Euro) limitiert. Keine Begrenzung gibt es bei Reiseschecks.
Aufgrund des norwegischen Registrierungsgesetzes für Devisen müssen alle Geldtransaktionen
vom oder ins Ausland, Bankkartengebrauch im Ausland und Währungstausch, die NOK 5.000 (ca.
555 Euro) übersteigen, an die Behörden gemeldet werden.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Es besteht teilweise Übereinstimmung mit dem deutschen Handelsrecht, jedoch muss vor der Annahme, dass ähnliche Rechtsverhältnisse vorliegen, prinzipiell gewarnt werden. Dies gilt vor allem
für das Vertrags- und Sachenrecht. Mit 1. Januar 2010 trat die Lugano-Konvention 2007 in Norwegen in Kraft.
Handelsvertreterrecht
Norwegen gilt als typischer Vertretermarkt, d.h. der Großteil der Importe
läuft über Vermittlung norwegischer Handelsvertreter oder Vertragshändler.
Gesellschaftsrecht
Das norwegische Gesellschaftsrecht ist an die EU Richtlinien angepasst.
Als einzige Besonderheit wird im Aktienrecht zwischen „Aksjeselskap AS“ (vergleichbar mit GmbH) und „Allmennaksjeselskap - ASA“ (vergleichbar mit AG) unterschieden.
„Wussten Sie, ……
dass das norwegische Recht keinen
Eigen-tumsvorbehalt
auf Waren, die zum
Weiterverkauf
bestimmt sind kennt,
selbst wenn dieser in
ihren AGB festgehalten ist?“
Die Gründungsregeln beider Gesellschaftsformen sind in etwa gleich. Für die ASA gelten jedoch
strengere Bestimmungen bei der Berichterstattung und Rechnungslegung (börsennotierte Unternehmen haben ihren Jahresabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufzustellen, alle anderen dürfen dies optional tun). Bei der AS sind neben einem geringeren Mindestgrundkapital im Vergleich zur ASA, darüber hinaus auch die Regelungen bezüglich des Aktienerwerbs, der Stimmrechtsausübung, der Einberufung der Hauptversammlung sowie der Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung weniger umfassend.
In Norwegen stehen folgenden Gesellschafts- bzw. Unternehmensformen zur Verfügung:
Enkeltpersonforetak - ENK
Das Einzelunternehmen wird vor allem für kleine Unternehmen, meist Handelsunternehmen, verwendet. Dabei trägt der Unternehmer/Geschäftsführer die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Für Einzelunternehmer die mit Waren handeln und mehr
als fünf Angestellte beschäftigen besteht Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“, dem Unternehmensregister. Einzelhandelsunternehmen unterliegen keinem bestimmten Gesetz weshalb
auch keine Regeln bezüglich einer Mindesteinlage oder der Organisation existieren. Es entsteht
Abgabenpflicht, wenn der Umsatz mit abgabenpflichtigen Waren und/oder Dienstleistungen NOK
50.000 (ca. 6.000 Euro) pro Jahr übersteigt. Komplexere Regeln greifen ab einer durchschnittlichen
Mitarbeiterzahl von mehr als 30.
Ansvarlig Selskap – ANS
Die ANS ist der deutschen „Offenen Gesellschaft“ ähnlich. Sie kann auch als „voll verantwortliche
Gesellschaft“ bezeichnet werden und besteht aus zwei oder mehreren Personen.
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Damit die ANS rechtswirksam entsteht, muss sie im Unternehmensregister eingetragen sein. Dazu
erforderlich ist die Beilegung eines schriftlichen, datierten Gesellschaftsvertrages, der von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet wurde.
Für Schulden der ANS haften die Gesellschafter alle persönlich und unbegrenzt zur ungeteilten
Hand (Solidarhaftung).
Delt Ansvar - DA
Besonderheit der DA, die auch als „Gesellschaft mit geteilter Verantwortung“ bezeichnet werden
kann ist, dass ihre Gesellschafter zwar auch persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, jedoch
nicht solidarisch für die gesamten Schulden der Gesellschaft haften. Das Risiko wird also unter den
Gesellschaftern z.B. prozentuell im Ausmaß der Beteiligung an der Gesellschaft aufgeteilt.
Hinsichtlich der Gründungsvoraussetzungen gilt das bei der ANS ausgeführte.
Kommandittselskap - KS
Diese Gesellschaftsform entspricht in weiten Zügen der deutschen Kommanditgesellschaft.
Aksjeselskap - AS
Eine Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Haftung
der Aktionäre ist auf die Höhe der Einlagen beschränkt. Das Mindestgrundkapital beträgt NOK
30.000 (ca. 3.350 Euro). Vor der Registrierung muss das gesamte Nennkapital eingezahlt worden
sein. Der Empfang der Einlagen muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Innerhalb von
drei Monaten nach Unterzeichnung der Gründungsdokumente hat die Gesellschaft mit dieser Bestätigung beim Unternehmensregister zur Eintragung angemeldet zu werden. Ohne diese Bestätigung kann die Gesellschaft nicht registriert werden.
Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf die Höhe des Grundkapitals beschränkt, doch
gibt es bei schuldhaftem Verhalten der Organe begrenzte Durchgriffsmöglichkeiten.
Wichtig: Im norwegischen Aktienrecht gibt es keinen Aufsichtsrat!
Allmennaksjeselskap - ASA
Das Grundkapital der Allgemeinen Aktiengesellschaft muss mindestens NOK 1.000.000 (ca.
111.000 Euro) betragen. Die Haftung der Partner ist auf die Einlagen beschränkt. Alle ASAs müssen einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Hinsichtlich der Erfordernisse der Aufbringung des
Grundkapitals sowie der Registrierung des Unternehmens gilt das bei der AS oben schon ausgeführte. Neue Aktien können ausschließlich mittels öffentlicher Zeichnungsangebote ausgegeben
werden.
Norskregistrert utenlandsk foretak – NUF
Eine Zweigniederlassung/Filiale ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Kapital können ausländisches Unternehmen – Kapital- und Personengesellschaft - in Norwegen einrichten, wenn sie in
einem anderen Land regulär registriert sind. Diese Filiale unterliegt den gleichen Auflagen wie ein
norwegisches Unternehmen (norwegisches Recht und Behördenaufsicht) und muss beim zentralen
Firmenregister unter Angabe von Name, Adresse sowie Geschäftszweck registriert sein, eigene,
von der ausländischen Gesellschaft getrennte, Bücher führen sowie einen Jahresabschluss erstellen und Steuern zahlen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Da geistige Werte und kreative Schöpfungen leicht kopiert und missbräuchlich verwendet werden
können, ist es Aufgabe des norwegischen Immaterialgüterrechts hier wirksamen Schutz zu bieten.
Die norwegischen Rechtsvorschriften über Patente (Gebrauchsmuster), Marken und Design (früher
Geschmacksmuster) sind den deutschen Rechtsvorschriften relativ ähnlich. Besonderheiten ergeben sich bezüglich der Anmeldungskosten der jeweiligen Rechtsgüter sowie in verfahrensrechtlicher Hinsicht.
Bis zum Wirksamwerden eines Patents dauert es sehr lange. Binnen sieben Monate nach Antragstellung, hat der Antragsteller das Recht auf eine Rückmeldung seitens des Patentamtes. Danach
dauert es noch ein bis zwei Jahre bis das Patent endgültig rechtswirksam wird. Bei Marken und
Design ist die Verfahrenszeit wesentlich kürzer. Der gewerbliche Rechtsschutz ist in verschiedenen
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norwegischen Gesetzen geregelt. Die Rechtsgrundlage für Patente bietet das „Lov om Patenter“
(Patentgesetz, welches am 1.1.1997 in Kraft getreten ist), für Marken das „Lov om varemerker“
(Markenschutzgesetz, welches am 01.01.1997 in Kraft getreten ist), für Design das „Designloven“
(Designgesetz, welches am 01.05.2003 in Kraft getreten ist).
Norwegen hat die Pariser und die Washingtoner Konvention betreffend Patentzusammenarbeit
ratifiziert und ist Mitglied des Patent Cooperation Treaty (PCT). Im März 1996 wurde auch das
Madridprotokoll über die internationale Anerkennung von Marken von Norwegen ratifiziert.
Zudem ist Norwegen seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen Patentorganisation (EPO). Siehe Kapitel 7.3.
Gewerberecht
Grundsätzlich herrscht in Norwegen Gewerbefreiheit, für einige spezielle Unternehmungen ist jedoch eine Lizenz von Nöten. Die Befähigungsprüfungen und Zugangsbedingungen werden von den
jeweils zuständigen unabhängigen Berufsvertretungsorganisationen abgenommen bzw. festgelegt.
Gewerbeberechtigungen bzw. Zulassungen zu bestimmten Berufen sind u.a. in folgenden Bereichen notwendig:
 Fahrschulen
 Ärzte
 Physiotherapeuten
 Wirtschaftsprüfer
 Buchhaltung
 Anwälte
 Börsenmakler
 Immobilienmakler
 Gastgewerbe
 Alkoholausgabe
 Waren- und Personentransport
 Security Service
 Bauprojekte (kommunale oder nationale als „one stop shop“)
 Rundfunk
Das im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) festgeschriebene
Prinzip der Niederlassungsfreiheit von Personen bezieht sich einerseits auf das Recht der Staatsangehörigen von EWR-Staaten, in einen anderen EWR-Staat umzuziehen, dort zu arbeiten und
ggf. bei einem solchen Umzug soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen sowie andererseits auf
die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen und anderen Berufsabschlüssen in den
EWR-Staaten.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Rechtssicherheit ist in Norwegen auf hohem Niveau gegeben. Das norwegische Gesetz für internationale privatrechtliche Kaufverträge über bewegliche Sachen (Lov om mellomfolkelegprivatrettslege reglar for lausøyrekjøp LOV-1964-04-03-1 - www.lovdata.no) regelt die Grundlagen
beim internationalen Kaufvertrag:
§1-2
Anwendungsbereiche
§3
Rechtswahlvereinbarung
§4
Anwendbares Recht bzw. fehlende Rechtswahlvereinbarung
§5
Vorgaben für die Prüfung des Kaufgegenstandes
Zudem ist Norwegen Mitglied des revidierten Lugano Übereinkommens (Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen), das seit 1. Januar 2010 Sachverhalte zwischen der Europäischen Union – somit
auch Deutschland – und Norwegen regelt.
Die norwegischen Rechtsmittel sind den deutschen sehr ähnlich.
Das norwegische Gerichtssystem wird vor allem durch das norwegische Gerichtsgesetz und das
norwegische Verfahrensgesetz geregelt.
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Bevor die Instanzen
 Amtsgericht (Tingrett)
 Landgericht (Lagmannsrett)
 Oberster Gerichtshof (Hoyesterett)
durchlaufen werden können, muss bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem sog. Vergleichsgericht (Forliksråd) auf kommunaler Ebene unternommen werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann dieser Schritt vermieden werden und der Fall sofort beim
Amtsgericht betrieben werden.
Prozessrecht
Seit 1996 gilt das Lugano-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von
gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Deutschland. Mit 1. Januar 2010 trat
die Lugano-Konvention 2007 in Norwegen in Kraft.
Damit sind Entscheidungen von deutschen Gerichten und jenen aller anderen Unterzeichnerländer
in Norwegen vollstreckbar.
Firmengründung
Voraussetzung für die Etablierung eines Unternehmens ist die Anmeldung bei der norwegischen
Registerbehörde „Brønnøysundregistrene“ (www.brreg.no). Diese Behörde führt zwei Unternehmensdateien: Das Einheitsregister („enhetsregisteret“), in dem alle wirtschaftlich tätigen Einheiten
registriert sein müssen und das Unternehmensregister („foretaksregistert“), wobei lediglich Einzelhandelsunternehmen mit weniger als fünf Angestellten, die nicht mit bezogenen Waren handeln,
von der Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“ ausgenommen sind. Für diese ist eine freiwillige Registrierung jedoch möglich und sinnvoll, da ein Geschäftspartner in der Regel vor einem Geschäftsabschluss zur Absicherung eine Anfrage an das Unternehmensregister stellen wird.
Das ausgefüllte Formular „samordnet registermelding“ (koordinierte Registermeldung), für die Registrierung im „enhetsregisteret“ und „foretaksregisteret“, wird nach Bearbeitung von Brønnøysundregistrene an das örtlich zuständige Finanzamt („Ligningskontoret“) sowie die Sozialbehörde
(„NAV“ www.nav.no) weitergeleitet. Ausländische Staatsbürger müssen zusätzlich bei Brønnøysundregistrene um eine so genannte D-Nummer (Personennummer für Ausländer) ansuchen.
Bei einem geplanten Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Ölfeldern auf dem Kontinentalsockel ist eine Sondergenehmigung vom Landwirtschaftsministerium („Landbruks- og matdepartementet“) bzw. Öl- und Energieministerium („Olje- og energidepartementet“) einzuholen. Beim Erwerb von Immobilien und beim Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zehn
Jahren ist in einigen Fällen eine Bewilligung von der lokalen Kommunalbehörde erforderlich. Bei
Kooperationen mit ausländischen Unternehmen bzw. Joint Ventures gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen.
Organisationsnummern
Alle in Norwegen oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel tätigen Unternehmen müssen eine
Organisationsnummer haben, die man bei der offiziellen Registerbehörde erhält. Das Gleiche gilt
auch für Unternehmen, die nur Angestellte in Norwegen beschäftigen. In Norwegen gibt es keine
UST-IDNR., diese entspricht aber der Organisationsnummer mit dem nachgestellten Zusatz „MVA“,
also bspw. 986752689MVA
Organisationsnummern identifizieren natürliche und juristische Personen (Einheiten) und sind u.a.
notwendig um einige gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen gegenüber Behörden etc., wie
Einzahlung von Steuern, Sozialleistungen und Mehrwertsteuer, zu erfüllen. Außerdem verlangen
unter anderem Banken und Finanzierungsinstitutionen eine Organisationsnummer bei der Errichtung eines Bankkontos.
Brønnøysundregistrene
Havnegata 48
NO-8910 Brønnøysund
T +47 75 00 75 00
F +47 75 00 75 05
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23
E [email protected]
W http://www.brreg.no
Investitionen und Joint Ventures
Eines der Hauptziele der norwegischen Wirtschaftspolitik ist es, Norwegen als attraktives Investitions- und Produktionsland aufrecht zu halten. Norwegen hat sich durch internationale Vereinbarungen verpflichtet, ausländische Staatsbürger und ausländische Gesellschaften mit norwegischen
gleich zu stellen. Das Niederlassungsrecht bedeutet, dass Bürger und Gesellschaften anderer
EWR-Staaten die gleichen Rechte haben, Tätigkeiten auszuüben, wie einheimische Bürger und
Gesellschaften. Es gibt auch keine Restriktionen bei der Überweisung von Kapital.
Investitionsförderungen
Mit der Führung eines Unternehmens in Norwegen ist man berechtigt, diverse Förderungen zu beantragen. Unter anderem gibt es finanzielle Unterstützung für Investitionen, Produktentwicklung,
Wissensvermittlung und Weiterbildung. Interessant ist außerdem, dass sowohl die Förderungen als
auch die Sozialversicherungssätze in den verschiedenen Regionen unterschiedlich sind. Grundsätzlich kann man sagen: Je weiter nördlich man sich ansiedelt, desto bessere finanzielle Möglichkeiten bieten sich.
Unterstützung durch die Regierung kommt von „Innovasjon Norge“ („Innovation Norway“ www.innovasjonnorge.no), der staatlichen Institution für Wirtschafts- und Regionalentwicklung.
Hauptaufgabe von „Innovasjon Norge“ ist die Förderung von Betriebsansiedlungen, aber auch von
Produktverbesserungen bzw. Innovationen mit dem Ziel einer geographisch möglichst gleichmäßigen Verteilung der Wirtschaftskraft in Norwegen. Besonders für Klein- und Mittelbetriebe und in den
entlegenen nördlichen Gebieten soll dadurch eine möglichst saisonunabhängige Industrie aufgebaut werden, die den Fischfang und die Landwirtschaft komplementiert. Die förderungswürdigen
Unternehmen erhalten günstige Kredite, Garantien und Subventionen. Generelle Informationen
über Finanzierungsförderungen und Vorschriften dazu findet man auf www.altinn.no.
Erwähnenswert sind auch die Forschungsförderungen. Dafür ist der Forschungsrat für Norwegen
(„Norsk Forskningsrådet“ - www.forskningsradet.no) zuständig. Abgesehen von Unterstützungen
aller Art für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt es auch steuerliche Begünstigungen für
Unternehmen.
Steuerbestimmungen
Der norwegische Körperschaftssteuersatz beträgt 25 %. Bei Unternehmen, die ihren Sitz in Norwegen haben wird das weltweite Einkommen versteuert, bei Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Norwegen haben, wird nur das norwegische Einkommen versteuert.
Patent-, Marken- und Musterrecht
Der Schutz von technischen Entwicklungen, Marken sowie Forschungsergebnissen ist auch in
Norwegen von großer Bedeutung.
Die zuständige staatliche Behörde ist das Patentamt („Patentstyret“- www.patentstyret.no), das
dem Ministerium für Wirtschaft und Fischerei unterliegt. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören neben
rechtlichen Angelegenheiten, wie Patentschutz auch Technologie- und Wissenschafts- sowie Marketing- und Informationsservices.
Patent
Patentanträge und –anfragen müssen schriftlich in norwegischer Sprache beim norwegischen Patentamt („Patentstyret“- www.patentstyret.no) eingereicht werden. Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Norwegen haben, müssen einen in Norwegen ansässigen Vertreter (Patentanwalt bzw. –
büro oder auch Privatperson) mit der Ausführung der Antragsformalitäten beauftragen.
Das im norwegischen Patentregister eingetragene Patent genießt nur Schutz innerhalb Norwegens
und das erteilte Patent endet regulär nach 20 Jahren. Sofern die jährliche Gebühr für das Patent
nicht gezahlt wird, erlischt dieses rückwirkend zu jenem Zeitpunkt an dem die jährliche Gebühr fällig geworden wäre. Des Weiteren kann der Patentinhaber auf das Patent jederzeit verzichten, es
widerrufen und zurücknehmen.
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Für Arzneimittel kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf der Schutzdauer ein weiterer Schutz für max. fünf Jahre gewährt werden.
Marke
Ähnlich wie beim Patent kann auch eine Marke beim Patentamt registriert werden. Jede neu eingeführte Warenmarke wird dabei einer bestimmten Warenklasse zugeordnet, das Klassenverzeichnis
findet man im Internet (in englischer Version) unter www.wipo.int. Die im norwegischen Markenregister eingetragene Marke genießt innerhalb Norwegens einen Schutz von zehn Jahren, wobei die
Schutzdauer gegen Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden
kann. Bei Unterlassung der Verlängerung endet die Frist regulär nach zehn Jahren.
Design (früher Geschmacksmuster)
Der Designschutz erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon
und gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen. Die Erscheinungsform
kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben.
Um die Registrierung eines Geschmacksmusters in Norwegen zu erwirken, ist es notwendig einen
schriftlichen Antrag an das norwegische Patentamt zu stellen.
Diese Registrierung bleibt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gültig und kann danach
in fünf Jahresintervallen verlängert werden. Insgesamt kann ein Geschmacksmuster höchstens 25
Jahre lang gelten.
Gebrauchsmuster gibt es in Norwegen nicht, es wird durch das Patent abgedeckt.
Europäisches Patent
Das Europäische Patent ist ein Patent, das vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird. Dieses
führt ein eigenes Patentprüfungsverfahren auf Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) durch. Norwegen ist seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen Patent Organisation (EPO).
Das Europäische Patent kann beim Patentamt in München, Berlin und Den Haag sowie online
(www.epo.org) beantragt werden. Dazu wird das Formblatt des Europäischen Patentamts (EPA
1001) benötigt. Insgesamt betragen die Kosten bis zur Erteilung des Europäischen Patents in allen
36 Mitgliedstaaten durchschnittlich 5.000 Euro. Zusätzlich muss ab dem dritten Jahr eine Jahresgebühr entrichtet werden. Die maximale Dauer eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Urheberrecht
Das Urheberrecht umfasst den Schutz von geistigen Schöpfungen, darunter versteht man vor allem
literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke, unabhängig von Ausdrucksweise und form. Der Schutzbereich erstreckt sich unter anderem über Bilder, E-Mails, Präsentationen, Texte
sowie den generellen Schutz geistigen Eigentums, sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht.
In Norwegen ist das Urheberrecht im Gesetz „opphavsrett – LOV-1961-05-12-2“ geregelt. Anders
als beim Patent ist seine Wirkung nicht von einer Registrierung abhängig, sondern greift unmittelbar
nach der Erstellung eines Werkes. Die Dauer des Urheberrechts gilt grundsätzlich bis zu 70 Jahre
nach dem Tod des Urhebers.
Lizenzvergabe
Eine Lizenz ist die Erlaubnis/Genehmigung zur kommerziellen Nutzung eines geschützten Rechts
durch den Lizenznehmer, z.B. durch Herausgabe einer Zeitung, Zeitschrift bzw. eines Buches. Der
Lizenznehmer ist nicht befugt die Rechte aus dem Lizenzvertrag einem Dritten zu übertragen, außer es liegt eine entsprechende Genehmigung des Patentinhabers vor.
Rechtliche Aspekte
Die rechtliche Grundlage für eine Lizenz liefert ebenfalls das „Lov om patenter“ (Patentgesetz).
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Für die Lizenznahme aus dem Ausland ist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Es ist jedoch
empfehlenswert, Lizenzverträge betreffend des Patentrechts freiwillig in das norwegische Patentregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist mit keinen Kosten verbunden.
Steuerliche Aspekte
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen vom
7. Oktober 1993 werden „Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im
anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur im anderen Staat besteuert“.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, in denen einfache oder ausschließliche Rechte
eingeräumt werden. In den Vertragsbedingungen wird dabei festgehalten, welche Rechte im Einzelnen eingeräumt werden, zu welchen Gegenleistungen sich der Lizenznehmer verpflichtet, ggf.
auch welche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung folgen etc.. Die Einwilligung beider Vertragsparteien ist erforderlich.
Solche Lizenzverträge werden üblicherweise nur zwischen einem selbständigen Urheber und einem Verlag oder zwischen zwei Unternehmen geschlossen. Dass Privatleuten Rechte mittels Lizenzvertrag eingeräumt werden, ist eher unüblich. Eine Ausnahme stellen Lizenzen dar, die beispielsweise bei Software zur Anwendung finden kommen. Bei diesen wird pauschal jedermann eine
Lizenz angeboten.
Bei der Erstellung von Lizenzverträgen ist besonderes Augenmerk auf die genaue Beschreibung
des Umfangs des eingeräumten Nutzungsrechtes zu legen. Eine Regelung über Rechte Dritter sollte stets enthalten sein. Bei umfangreicheren Vorhaben sollte unbedingt anwaltlicher Beistand eingeholt werden.
Eigentum und Forderungen
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Eine Standardauskunft (Rating zzgl. Informationen über Gesellschaftsform, Namen der Geschäftsführer, Kennzahlen wie z. B.: Umsätze, Beschäftigtenzahl, Rentabilität etc.) kostet ca. 40
Euro. Die Auskünfte werden online abgerufen und die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. einen Arbeitstag.
Zudem gibt es die Möglichkeit Bonitätsauskünfte durch Bisnode D&B – Dun & Bradstreet zu erhalten.
Bisnode Dun & Bradstreet Norway AS
Postboks 1419 Vika
NO-0115 OSLO
T +47-22-45-92-00
E [email protected]
W http://www.bisnode.com/norge
Eigentumssicherung
Eigentumserwerb
Im norwegischen Recht sind weder eine dem deutschen Recht vergleichbare Definition des Eigentumsrechtes vorhanden, noch Bestimmungen, die regeln, unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt das Eigentumsrecht von einer Person auf eine andere übergeht. Das norwegische
Recht kennt weitgehend keine strikte Trennung des obligatorischen Rechtsgeschäfts (z.B. Kaufvertrag) vom dinglichen Rechtsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung).
Vielmehr könnte man sagen, dass nach norwegischem Recht das Eigentum nicht als Gesamtrecht
zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht, sondern vielmehr stufenweise in der Person des Erwerbers erstarkt. So ist z.B. der Käufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrages im Verhältnis zum
Verkäufer Eigentümer, dagegen ist er damit noch nicht gegenüber eventuellen Gläubigern des Ver-
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käufers geschützt. Dieser Schritt tritt erst dann ein, wenn der Käufer Besitzer wird, d.h. wenn er
tatsächlich Gewahrsam an der Sache erlangt hat.
Kommissionswaren
Eine Handelskommission (handelskommisjon) kann gemäß dem norwegischen Kommissionsgesetz dann vereinbart werden, wenn der Kommissionär gewerbsmäßig Waren im eigenem Namen
auf Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. In diesem Falle verbleibt die gelieferte Ware solange im Eigentum des Kommittenten bis das Eigentumsrecht an dieser auf einen Dritten oder an
den Kommissionär selbst übergegangen ist. Das heißt, wenn der Kommissionär die Ware weiterverkauft bzw. diese selbst kauft.
Bankgarantie
Grundsätzlich besteht in Norwegen auch die Möglichkeit, Bankgarantien, Akkreditive bzw. andere
Sicherungsmaßnahmen gemäß Incoterms zu verlangen, jedoch wird dies – angesichts der durchwegs guten Zahlungsmoral seitens der norwegischen Unternehmen - eher als Zeichen des Misstrauens gewertet. Ob das Vorlegen einer Bankgarantie zielführend ist, sollte im Einzelfall mit der
Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) bzw. mit dessen
Vertrauensanwalt abgeklärt werden.
Eigentumsvorbehalt
Das norwegische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt bei Waren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in Kaufverträgen schriftlich festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.
Nach Regeln des internationalen Privatrechtes kann ein nach deutschem Recht begründeter Eigentumsvorbehalt in Norwegen gegenüber Dritten nur dann durchgesetzt werden, wenn dieser auch
nach norwegischem Recht gültig wäre. Eine vertragliche Vereinbarung, wonach deutsches Recht
anzuwenden ist, gibt daher gegenüber anderen als dem Vertragspartner selbst keine bessere
Rechtsstellung.
Bei Lieferungen von Waren, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind, kann hingegen unter
bestimmten Voraussetzungen eine Form des Eigentumsvorbehalts durch "Salgspant" (Verkaufspfand) vereinbart werden.
Wechsel- und Scheckrecht
Da Norwegen das Genfer Wechsel- und Scheckrechtsabkommen unterzeichnet hat, stimmt das
norwegische Wechsel- und Scheckrecht größtenteils mit dem deutschen überein.
Zu beachten ist u.a., dass es in Norwegen keinen Urkunden- und Wechselprozess im eigentlichen
Sinn gibt, sondern das Einklagen eines Schecks im normalen Zivilprozess erfolgt. Daneben steht
dem Wechsel- und Scheckgläubiger zur Geltendmachung seiner Forderung ein summarisches, rein
schriftliches Urkundenverfahren zur Verfügung, das rasch zu einem Exekutionstitel führt.
Insolvenzrecht
Damit ein Insolvenzverfahren in Norwegen eröffnet werden kann, muss der Schuldner insolvent
(d.h. entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sein). Eine Insolvenzvermutung liegt vor, wenn
der Schuldner die Insolvenz anerkennt, seine Zahlungen eingestellt hat, eine erfolglose Zwangsvollstreckung in den letzten drei Monaten durchgeführt wurde oder die Konkursandrohung erfolglos
geblieben ist. Ausreichende Sicherheiten sowie der Solvenzbeweis seitens des Schuldners wirken
sich konkurshindernd aus. Um die Konkurseröffnung zu erwirken, muss der Antragssteller max.
NOK 43.000 (ca. 4.800 Euro) als Sicherheit zur Deckung der Mindestkosten hinterlegen. Konkurse
werden im Konkursregister veröffentlicht - www.brreg.no.
Konkurs
Konkursverfahren können längere Zeit, von einem halben Jahr bis zu drei Jahren, in Anspruch
nehmen. Sollte die Konkursmasse keine oder keine volle Deckung der Verfahrenskosten erbringen,
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verfällt das Garantiedepot; die Verfahrenskosten werden dem Antragsteller in diesem Falle nicht
angelastet.
Im norwegischen Recht besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner während der Sanierungsphase
seines Unternehmens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält (im Gegensatz zum
Konkurs).
Ausgleich
Während des Ausgleichsverfahrens überprüft der Ausgleichsverwaltungsausschuss die vom
Schuldner vorgenommenen Verwaltungstätigkeiten und stellt fest, ob überhaupt ein Ausgleich möglich ist. Das norwegische Recht unterscheidet zwischen Freiwilligem Ausgleich und Zwangsausgleich.
Es ist vorgesehen, dass im Ausgleich alle Gläubiger mit gleichberechtigten Forderungen innerhalb
eines Jahres die gleiche Quote erhalten, aber grundsätzlich mindestens 25 %. Die Teilnahme an
einem Ausgleichsverfahren wird nur solchen Gläubigern gewährt, deren Forderungen vor dem Antrag auf Sanierung entstanden sind.
Die Unternehmenssanierung endet, wenn das Unternehmen erfolgreich saniert wurde oder die Sanierung fehlgeschlagen ist, spätestens aber ein Jahr nach Beginn der Sanierung.
Vertretungsvergabe
Norwegen gilt als typischer Vertretermarkt. Auch Großabnehmer kaufen selten direkt von ausländischen Lieferanten, sondern bevorzugen meist einen Ansprechpartner vor Ort. Es ist auch empfehlenswert, die Bearbeitung des norwegischen Marktes keinem Vertreter in einem der angrenzenden
Länder zu übertragen. Das Verhältnis Norwegens zu den anderen skandinavischen Staaten ist von
viel Selbstbewusstsein geprägt, das auf individuelle Betreuung Wert legt.
Im Hinblick auf den übersichtlichen und nicht allzu großen Markt erwartet sich der norwegische Vertreter in der Regel Exklusivität. Die Bearbeitung der nördlichen, dünn besiedelten Landesteile ist
wegen der großen Distanzen zumeist mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden. Es ist üblich,
zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren.
Vertretersuche
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) hilft bei der Suche eines geeigneten Vertriebspartners für Norwegen. Ausgehend von der gewünschten Endabnehmerzielgruppe werden geeignete norwegische Unternehmen sondiert und mit Produktinformationen versorgt. Auch ein Follow-up mit persönlicher Kontaktaufnahme kann auf Wunsch durchgeführt werden.
Als Quellen stehen u.a. eine umfangreiche Firmenkartei, externe Datenbanken und andere Verzeichnisse zur Verfügung. Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer kann jederzeit
wichtige Basisinformationen über in Frage kommende Vertreterfirmen beschaffen. Bonitätsauskünfte können über die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer Stockholm gegen Kostenerstattung bei einer Auskunftei angefordert werden. Bankauskünfte werden in Norwegen nicht
erteilt.
Arten von Vertretern
Handelsvertreter (Handelsagenter)
Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Handelsvertreters darin, für die vertraglich festgelegten
Produkte innerhalb des Vertragsgebietes, Aufträge im Namen und auf Rechnung des vertretenen
Unternehmens zu vermitteln. In Norwegen unterliegen Handelsvertreter dem norwegischen Handelsvertretergesetz (Lov om handelsagenter og handelsreisende - LOV-1992-06-19-56), das in
Anlehnung an die EU-Richtlinie, über die selbständigen Handelsvertreter vom 18.12.1986 erlassen
wurde.
Kündigungsfrist
Laut dem norwegischen Vertretergesetz kann eine Kündigungsfrist von bis zu maximal sechs Monaten vereinbart werden. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine einmonatige Kündigungsfrist wäh-
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rend des ersten Jahres. Die Kündigungsfrist erhöht sich um jeweils einen Monat für jedes weitere
begonnene Jahr, bis eine Kündigungsfrist von sechs Monaten erreicht ist.
Der Vertreter kann mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden, hat aber dann Anspruch auf Provision für die restliche Zeit der Kündigungsfrist. Der Vertreter hat Anspruch auf die vereinbarte Provision von allen eingehenden Bestellungen während der Kündigungsfrist – auch für die Bestellungen
mit Lieferung nach Auslauf der Kündigungsfrist.
Abfindung
Der Vertreter hat nur Anspruch auf Abfindung, wenn er gekündigt wird. Die Abfindung ist als Kompensation für das erworbene Marktpotenzial der Produkte des Auftraggebers zu verstehen, und
entspricht dem durchschnittlichen Jahresprovisionswert der letzten fünf Jahre. Für den Anspruch
auf Abfindung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
 Der Vertreter muss neue Kunden vermittelt haben wodurch dem Auftraggeber auch zukünftig
wesentliche Vorteile entstanden sind.
 Des Weiteren muss der Vertreter den Umsatz im bestehenden Kundenkreis wesentlich erhöht
haben und die Abfindung muss vor dem Hintergrund der Gesamtumstände als angemessen
anzusehen sein.
Wenn allerdings die deutsche Firma den norwegischen Markt nicht mehr weiter bearbeitet, das
Produkt vom Markt genommen wird oder bei Konkurs, hat der Vertreter keinen Anspruch auf Abfindung.
Kompensation
Wurde mit dem Handelsvertreter ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so hat der Vertreter bei Beendigung des Vertrages Anspruch auf Ersatz des Verlustes, der ihm aus Investitionen in
Gebäuden, Lagerräumen, Maschinen, Transportmitteln, Personal oder ähnlichem entsteht, die er
zur Erfüllung des Vertrages nach Absprache oder im (deutlichen)Einverständnis mit dem Auftraggeber vorgenommen hat. Der Anspruch auf Kompensation geht verloren, wenn der Handelsvertreter die Vertragslösung verschuldet hat.
Vertragshändler (Videreselger)
Ähnlich wie der Handelsvertreter ist auch der Vertragshändler ein selbstständiger Kaufmann, der
als kaufmännischer Vermittler auftritt. Im Unterschied zum Handelsvertreter schließt er jedoch Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Er wird sich i.d.R. ebenfalls Exklusivität
erwarten.
Vertretungsvertrag
Der Abschluss eines Handelsvertretungsvertrages ist in Norwegen grundsätzlich nicht erforderlich,
an keine besondere Form gebunden, aber in jedem Fall zu empfehlen.
Mustervertrag
Der Handelsvertretervertrag soll die Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Vertragsparteien regeln, indem der Unternehmer dem Handelsvertreter die Alleinvertretung für seine Produkte innerhalb eines geographischen Gebietes überträgt.
Arbeits- & Sozialrecht
Der norwegische Arbeitsmarkt ist von hohem Beschäftigungsgrad und einer starken gewerkschaftlichen Präsenz geprägt.
Das kodifizierte norwegische Arbeitsrecht ist unter anderem im „Norwegian Employment Act“ sowie
im
„Working
Environment
Act“
festgelegt.
(Informationen
in
Englisch
–
http://www.arbeidstilsynet.no). Sie enthalten unter anderem Regelungen bezüglich Arbeitsbedingungen, Überstunden, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
sowie Regelungen betreffend der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Sowohl bei befristeten als
auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht ein Anspruch auf einen Arbeitsvertrag. Darin werden die Modalitäten individuell ausgestaltet. Meist wird ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit
(max. 6 Monate) begonnen. Innerhalb der Probezeit kann unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist
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das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien beendet werden. Der Inhalt der Arbeitsverträge beschränkt sich hauptsächlich auf Angaben bezüglich des Arbeitsplatzes, Stellenbeschreibung, Einstellungsdatum, Gehalt, Urlaubsanspruch sowie Kündigunsfrist.
Die Bestimmungen des „Norwegian Employment Act“ und die starke gewerkschaftliche Vertretung
stärken die Position der Arbeitnehmer in Norwegen. Dies sollte vor allem bei Kündigung bzw. Freisetzung von Arbeitnehmern beachtet werden. Zudem sollte der Kündigung ein Gespräch mit dem
Arbeitnehmer und eventuell mit den Gewerkschaftsvertretern vorausgehen.
Bereits in Kraft getreten sind auch Änderungen im norwegischen Arbeitsschutz bzgl. Leiharbeit. Die
Umsetzung der europäischen Richtlinge (2008/104/EG) hat die Gleichbehandlung von sog. Leiharbeitern mit angestellten Arbeitnehmern zum Ziel. So haben „Verleiher“ sicherzustellen, dass auf
ihre Mitarbeiter die gleichen Arbeitszeit-, Überstunden-, Nachtarbeit-, Gehalts-, Urlaubs- und Urlaubsgeldbedingungen Anwendung finden, die auch für angestellte Arbeitnehmer des versorgten
Unternehmens gelten. Des Weiteren gilt, dass der „Entleiher“ mit dem „Verleiher“ gesamtschuldnerisch den Leiharbeitnehmern gegenüber für die Zahlung derer Gehalts- und Urlaubsgeldansprüche haftet.
Aufenthaltserlaubnis
Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU/EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und
Arbeit:
bei Aufenthalten bis zu drei Monaten ist keine Genehmigung erforderlich; hält man sich länger als
drei Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung
Anrecht besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt.
Seit 1.1.2010 müssen EU/EWR/EFTA – Bürger eine vereinfachte Online-Registrierung bei UDI –
The Norwegian Directorate of Immigration - durchlaufen. Anschließend muss die nächste Polizeistelle bzw. ein Service-Center für ausländische Arbeiter aufgesucht werden. Link zur Registrierung:
https://selfservice.udi.no/
Nicht-EWR-Staatsangehörige müssen über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Diese sind
grundsätzlich bereits im jeweiligen Heimat-/Wohnsitzland zu beantragen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird vom norwegischen Zentralamt für Ausländerfragen ausgestellt.
Sämtliche Unterlagen müssen jedoch bei der jeweiligen norwegischen Botschaft eingereicht werden.
Neben einer allfälligen Steuerpflicht besteht für ausländische Auftragnehmer als auch für deren
Arbeitnehmer eine Meldepflicht:
An die Zentralsteuerbehörde (Sentralskattekontoret for utenlandssaker) müssen Informationen über
den Auftrag und Informationen über den/die Arbeitnehmer (Formular RF-1199) innerhalb von 14
Tagen nach Arbeitsbeginn mitgeteilt werden:
Steuerbehörde in Stavanger:
Skatt Vest Skatteoppkrever Utland
(Tax Collector - Foreign Tax Affairs)
Postboks 8103
N0-4068 Stavanger
T +47 51 86 89 00
F +47 51 91 73 01
E [email protected]
W www.skatteetaten.no
Bei Nichtbeachtung dieser umfangreichen Informationspflicht wird eine Strafgebühr pro Tag und
Arbeitnehmer fällig.
Obwohl die Einreichung an das "Sentralskattekontoret for utenlandssaker" innerhalb von 14 Tagen
nach Arbeitsbeginn verlangt wird, ist eher eine Registrierung 14 Tage vor Arbeitsbeginn zu empfehlen, da die HSE-card (Bau-ID-Karte) durch den Arbeitgeber, wenn keine hiesige Vertretung vorhanden ist, bestellt werden muss. Um diese Bestellung vornehmen zu können, braucht der Antragssteller eine norwegische Organisationsnummer (vom Firmenregister/Brønnøysundregistrene) - auch
die Kontaktperson bei der Firma braucht eine D-Nummer (norwegische Personennummer für Aus-
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länder). Diese muss gleichzeitig beim Firmenregister beantragt werden. Gemeldete Arbeiter erhalten ihre D-Nummer bei der Registrierung mittels des Formulars RF-1199 von der Steuerbehörde.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit am 1.6.1998 (BGBL III202/98) wurde das bis dahin sekundäre EU Recht in Form der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71
und Nr. 574/72 umgesetzt. Die in allen anderen EU und EWR Staaten geltenden bilateralen sozialrechtlichen Bestimmungen gelten somit auch in Norwegen.
Alle in Norwegen ansässigen bzw. arbeitenden Personen sind entsprechend der nationalen Sozialversicherungsgesetzgebung obligatorisch versichert. Dies gilt immer, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Nationalität des Arbeitgebers oder Länge des Arbeitsverhältnisses.
Von der obligatorischen Versicherung ausgenommen sind bezahlte Angestellte eines anderen
Staates oder einer internationalen Organisation. Dies gilt des Weiteren für Personen mit einem
kurzfristigen Arbeitsverhältnis in Norwegen (bis zu zwölf Monaten).
Von der norwegischen Arbeitgeberabgabe („arbeidsgiveravgift“) sind ausländische Arbeitgeber befreit, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland ordnungsgemäß sozialversichert sind.
Deutsche Monteure, die von einem deutschen Unternehmen (ohne Niederlassung oder andere
Beteiligung in Norwegen) beschäftigt werden, müssen in Deutschland sozialversichert sein.
Nach den sozialrechtlichen Abkommensbestimmungen, die zwischen Norwegen und Deutschland
gelten, haben deutsche Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Sachleistungen in Norwegen.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Formular E101 von der zuständigen deutschen
Krankenkasse
an
die
norwegische
Sozialversicherungsanstalt
sendet:
NAV Internasjonalt - www.nav.no, E-Mail: [email protected].
Bestimmungen für Montagearbeiten
Bezüglich Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis siehe Seite 61.
Gemäß dem geltenden deutsch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen wird ein nichtansässiger Gehaltsempfänger erst dann steuerpflichtig, wenn er sich innerhalb von zwölf Monaten
länger als 183 Tage in Norwegen aufhält (Achtung: es zählt auch angehängter Urlaub zu der Aufenthaltsdauer von 183 Tagen). Diese Regelung gilt allerdings NICHT für die Dauer des Auftrages
bei vorübergehend angestellten Arbeitskräften (Arbeitsüberlassungsverträge, Leasingverträge),
diese sind sofort steuerpflichtig!
Alle Unternehmen, welche Auftragsarbeiten in Norwegen durchführen, müssen ihre Tätigkeit an
das Central Office - Foreign Tax Affairs (COFTA) melden. Bei nicht Einhaltung dieser Frist kommt
eine Geldbuße pro Tag und Arbeitnehmer zur Anwendung.
Bei Montagearbeiten, die einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht übersteigen, fallen lediglich die
MwSt. sowie Steuern bzw. andere Abgaben für lokale Arbeitnehmer in Norwegen an.
Jedes einzelne Projekt muss bei der Steuerbehörde an- und abgemeldet werden. Überschreiten
diese Arbeiten einen Zeitraum von zwölf Monaten, treten die Bestimmungen des deutschnorwegischen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend der Errichtung einer Betriebsstätte in
Norwegen in Kraft.
Die genannten Formulare (in Englisch) können auch von der Homepage der Steuerbehörde heruntergeladen werden: www.skatteetaten.no (Sentralskattekontoret for utenlandssaker - Central Office
- Foreign Tax Affairs).
In Norwegen gibt es eine verpflichtende Identitätskarte HSE-card (Bau-ID-Karte) für Arbeitnehmer
der Baubranche. Die HSE-card soll effektivere Kontrollen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsumfeld und Sicherheit auf Baustellen ermöglichen. Zusätzlich trägt die Regelung zu einer gesteigerten
Transparenz und Seriosität der Baubranche bei. Die Karte erleichtert auch dem Verbraucher zu
erkennen, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Akteur handelt. Die Pflicht, Personen,
welche die Bauarbeiten durchführen, mit der HSE-card auszustatten, obliegt dem Arbeitgeber
(auch dem Einzelunternehmer).
Die HSE-card-Regelung betrifft alle Betriebe, norwegische und ausländische, die Arbeiten innerhalb der Baubranche ausführen. Zusätzlich müssen auch Einpersonenunternehmen, sprich Betriebe die keine anderen Arbeitnehmer beschäftigen, die HSE-card anfordern. Leiharbeiter müssen
von ihrem Arbeitgeber mit der ID-Karte ausgestattet werden.
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Die Regelung findet auch bei Personen, die im Umfeld der Baubranche beschäftigt sind, Anwendung. Unterstützende Arbeitsbereiche der Baubranche, wie Reinigung und Verpflegung, sofern
diese ständig im Umfeld der Baubranche erfolgen, sind somit von der Regelung ebenfalls betroffen.
Personen, die mit der Anlieferung von Waren beschäftigt sind, trifft die Regelung gleichermaßen.
Auch Betriebe, die ihre Dienste ausschließlich Endverbrauchern anbieten, insbesondere Handwerker, sind von der Regelung betroffen.
Schiedsgerichtsbarkeit
Norwegen hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilhelmstraße 43 G
Besuchereingang: Leipziger Straße 121
10117 Berlin
T +49 (0)30 200 73 63 00
F +49 (0)30 200 73 63 69
E [email protected]
W http://www.iccgermany.de
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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft – insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:
 Messebeteiligungen
 Delegationsreisen
 Unternehmerreisen
Tipp!
 Auslandsrepräsentanzen
 Kooperations- und Markterschließungsprojekte
Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. –
 Exportinitiative des Bundes
Go
International“ unterstützt mittelständi Einstieg in den Export
sche
bayerische Unternehmen beim Aus Veranstaltungen
landsgeschäft mit seinem Drei-Stufen Go International
Konzept:
 Bayern - Fit for Partnership
 Delegationsbesuche
1. Untersuchung der Internationalisierungs Finanzierungshilfen
fähigkeit des Unternehmens
2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
Alle Informationen über aktuelle und länderwww.go-international.de
und branchenspezifische Themen
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl bei der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht
Ihnen die Deutsche Repräsentanz in Norwegen mit ihrem Service zur Verfügung.
Einreisebestimmungen
Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und
Arbeit: Bis drei Monate ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; hält man sich länger als drei
Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht
besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt. EWR-Bürger brauchen daher keine eigene Arbeitsgenehmigung.
Do‘s & Don‘ts
Der norwegische König, dessen Wahlspruch "Alles für Norwegen" ist, erfreut sich großer Beliebtheit
und wird auch von Republikanern geschätzt. Negative Äußerungen über
„Wussten Sie, ……
das Königshaus sind darum zu vermeiden.
dass
Pünktlichkeit,
Norweger sind auf ihr Land und das kulturelle Erbe sehr stolz und man
vor allem bei Gewird nicht gerne mit Schweden, dem "großen Bruder" im Osten, verglichen
schäfts-treffen,
in
bzw. verwechselt. Norwegen ist eine junge Nation und hat sich erst vor
Norwegen von großer
etwas mehr als 100 Jahren - im Juni 1905 - aus der Union mit Schweden
Bedeutung ist? Ungelöst; es wird daher großer Wert darauf gelegt, unabhängig zu sein.
pünktlichkeit
kann
Das hierarchische Denken ist in Norwegen bei Weitem nicht so ausgeprägt wie in manch anderen Ländern, Titel werden nicht verwendet.
Ansonsten gibt es in Norwegen keine ausgesprochenen Tabus. Auch Ausländern, die sich nicht an die üblichen Verhaltensmuster halten, begegnet
man mit Toleranz.
dazu führen, dass
sich das Gesprächsklima deutlich verschlechtert.
Anreise
Flugzeug – www.austrian.com / www.sas.no / www.norwegian.no
Fähre – www.colorline.no / www.dfdsseaways.no / www.stenaline.no
Bahn – www.nsb.no
Geschäftszeiten
Büros
Banken
9.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend), samstags geschlossen.
9.00 bis 15.30/17.00 Uhr, samstags vorwiegend geschlossen, jedoch
haben einige größere zentral gelegene Bankfilialen von 10.00 bis
15.00 geöffnet.
Geschäfte
9.00/10.00 bis 18.00 Uhr; samstags: 9.00/10.00 bis 14.00 (Ausnahmen).
Lebensmittelgeschäfte
bis 20.00 Uhr; Supermärkte und einige Einkaufszentren wochentags
bis 22.00 Uhr; einige Kioske sowie Tankstellen, die Lebensmittel führen, haben 24 Stunden geöffnet.
Während der Sommermonate schließen Büros und Geschäfte vielfach ½ bis 1 Stunde früher.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
1. Januar, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 17. Mai (Nationalfeiertag), Christi
Himmelfahrt, Pfingstmontag, 25. und 26. Dezember.
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Notrufe
Feuerwehr
110
Polizei
112
Rettung
113
Maße und Gewichte
Metrisches System
Strom
230 V/50 Hz Wechselstrom, Stecker C und F (Euro-/Schukostecker).
Trinkgeld
Restaurants bis 10 %, Taxis bis 5 %, in Hotels nur, wenn Sonderleistungen in Anspruch genommen
werden.
Post- und Telefongebühren
Brief bis 20 g: Inland NOK 11; Europa NOK 14; weltweit NOK 18 (Okt. 2016).
Direktwahl nach Deutschland: Vorwahl 0049. Durch den Wettbewerb der verschiedenen Telefongesellschaften variieren die Telefongebühren, sind jedoch im Allgemeinen eher moderat.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
ca. 250 bis 300 Euro. Oslo gehört zu den teuersten Hauptstädten der Welt.
Zeitverschiebung
MEZ und Sommerzeit wie in Deutschland.
Lokale Reisebüros
Ving Norge AS – http://www.ving.no
Egencia – http://www.egencia.no
Berg-Hansen Reisebureau AS – http://www.berg-hansen.no
STS Alpereiser http://www.alpereiser.no
Lokale Verkehrsmittel
Das Schienennetz der Norwegischen Staatsbahn (NSB) ist nicht so dicht wie in Mitteleuropa (es
gibt keine Autoreisezüge!). Daher haben Überland-Busverbindungen sehr große Bedeutung. Nahezu alle norwegischen Hauptstraßen werden von Buslinien befahren. Hauptflughäfen mit direkten
Auslandsverbindungen befinden sich u.a. in Oslo, Stavanger, Trondheim und Bergen. Im Land
selbst gibt es ein gut ausgebautes Netz von Flugverbindungen (täglich werden bis zu 70 Destinationen angeflogen)
http://www.nsb.no / http://www.nor-way.no / http://www.nettbuss.no
Beförderungsmittel Flughafen Gardermoen – Oslo (Stadtmitte)
Aktuelle Informationen bzgl. Transport, Flüge etc. finden Sie auf der Homepage des Osloer Flughafens in englischer Sprache (http://www.osl.no)
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Flughafen Expresszug „Flytoget“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt
alle 10 Minuten, Fahrzeit ca. 20 Minuten, Preis: NOK 180 (ca. 20 Euro), beim Schalterkauf NOK
200 (ca. 22 Euro).
http://www.flytoget.no
Zubringerbus „SAS Flybussen“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt 2
bzw. 3 Mal pro Stunde je nach Tageszeit, Fahrzeit ca. 40 Minuten, Preis: NOK 150 (ca. 20 Euro),
hin und retour NOK 250 (ca. 28 Euro).
http://www.flybussen.no
Taxi Flughafen Gardermoen .
Norges Taxi – http://www.norgestaxi.no – ab NOK 749 (ca. 83 Euro)
Taxi 2 – http://www.taxi2.no – ab NOK 650 (ca. 72 Euro)
Oslo Taxi – http://www.oslotaxi.no – ab NOK 759 (ca. 84 Euro)
Der Flughafen Torp (bei Sandefjord) liegt etwa 110 km südlich (Vestfold) von Oslo. Von Torp werden hauptsächlich Städte in Norwegen, Dänemark, England, Holland, Lettland, Spanien und Polen
angeflogen. http://www.torp.no/.
Kfz-Bestimmungen
Keine zusätzlichen Papiere erforderlich. Der Gebrauch von gefärbtem Dieseltreibstoff ist für Busse,
Kombiwagen, Lkw, Kleinlaster und Pkw nicht gestattet. Dies trifft auch auf Camping- und Wohnwägen zu. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Die Einfahrt in norwegische Großstädte (Oslo, Kristiansand, Bergen und Trondheim) ist gebührenpflichtig. Durch Anmelden mit Kreditkarte und Kfz-Kennzeichen im Internet im Voraus, benötigt man
als Besucher keinen Autopass-Chip und darf ohne Anhalten bei den Autopassmautstellen durchfahren. Die Maut wird von dem im Voraus einbezahlten Betrag abgebucht. Mehr Info:
http://www.autopass.no. Für ausländische LKWs ist die Anschaffung eines Autopass-Chip seit
1.1.2015 erforderlich.
Devisenvorschriften
Bei der Einreise dürfen norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gegenwert von
NOK 25.000 (ca. 2.700 Euro) mitgebracht werden. Falls der mitgeführte Betrag diese Grenze übersteigt, so ist dies auf einem - bei der Zollbehörde erhältlichen - Formular anzugeben.
Die Verwendung von Bargeld wird fortlaufend von Debet- und Kreditkarten sowie von Applikationen
für Smartphones zurückgedrängt. Es kann fast in jedem Geschäft mit einer Bankkarte bezahlt werden, auch bei kleinen Beträgen.
Zollbestimmungen (Reisegepäck, Musterkollektion)
Bei der Einreise ist die Mitnahme von Gegenständen und Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, zollfrei.
Als Reisegepäck versandte Waren dürfen nur zoll- und abgabenfrei eingeführt werden, wenn Sie
dieses Reisegepäck vor der Zollabfertigung selbst in Empfang genommen haben.
Bei einem Aufenthalt von mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens können Waren im Gesamtwert von NOK 6.000 (ca. 670 Euro) zoll- und abgabenfrei eingeführt werden. Bei Unterschreitung dieses Zeitraumes senkt sich die Wertgrenze auf NOK 3.000 (ca. 335 Euro). In diesem Fall
dürfen Alkohol und Tabakwaren allerdings nur dann mitgeführt werden, wenn nachgewiesen wird,
dass sie in einem EWR-Land gekauft und alle dort anfallenden Abgaben bezahlt wurden.
Innerhalb der Wertbegrenzung von NOK 3.000 bis 6.000 dürfen folgende Waren zoll- und abgabenfrei eingeführt werden:
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Alkoholische Getränke
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahre gestattet. Das Mindestalter für
die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Vol.% Alkohol beträgt 20 Jahre.
Achtung: Die Einfuhr von Alkoholika mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol ist verboten!
Folgende Optionen werden angeboten:
[1 Liter mit 22 - 60 Vol.% (ab 20 J.) und 1,5 Liter mit 2,5 - 22 Vol.%
ODER
3 Liter mit 2,5 – 22 Vol.%]
UND
2 Liter Bier (oder andere alkoholische Getränke) mit 2,5 - 4,7 Vol.%
Das bedeutet, dass z.B. 5 Liter Bier eingeführt werden dürfen.
Tabakwaren
Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt.
[Zigaretten
200 Stück
oder
andere Tabakwaren
250 Gramm]
und
Zigarettenpapier
200 Blatt
Falls Tabakwaren nicht eingeführt werden, können zusätzlich
1,5 Liter mit 2,5 - 22 Vol.%
ODER
1,5 Liter Bier mit 2,5 – 4,7 Vol.%
zollfrei importiert werden.
Landwirtschaftliche Produkte
Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten unterliegt speziellen Beschränkungen, u.a. um die
Verbreitung von Krankheiten bei Pflanzen und Haustieren zu vermeiden.
Reisende dürfen im eigenen Gepäck bis zu 10 kg frisches Fleisch/Fleischwaren, Molkereiprodukte
und Eier sowie andere tierische Nahrungsmittel aus den EWR-Ländern mitführen, vorausgesetzt,
diese sind mit einem anerkannten Stempel des Exportlandes gekennzeichnet.
Einige Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile können zum privaten Gebrauch ohne ein von
der Behörde für Pflanzenschutz im Einkaufsland ausgestelltes Hygieneattest eingeführt werden.
In Norwegen wohnhafte Reisende müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben, um Lebensmittel
einführen zu dürfen (ausgenommen alkoholfreie Getränke, Schokolade und Süßigkeiten).
Treibstoff
Höchstmenge in den normalen Treibstofftanks 600 Liter. Kraftwagen und Motorräder zur privaten
Nutzung dürfen darüber hinaus bis zu 10 l im zugelassenen Reservekanister mitführen.
Wertbegrenzung
Wird die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. 3.000 überschritten, so kann man selbst entscheiden, für
welche Waren der Zoll entrichtet wird. Übersteigt der Wert einer Ware diese Grenze, so ist auf den
Gesamtwert der Ware Zoll/Abgabe zu bezahlen. Waren, die eine Gesamteinheit bilden, dürfen nicht
geteilt und über mehrere Reisen verteilt oder von mehreren Personen eingeführt werden, selbst
wenn der Wert des einzelnen Teils weniger als NOK 6.000 bzw. 3.000 beträgt.
Vereinfachte Verzollung
Reisende über 18 Jahre /20 Jahre dürfen zusätzlich zur zoll- und abgabenfreien Quote folgende
Mengen Alkoholika und Tabakwaren gegen Verzollung zu folgenden Abgabensätzen einführen:
Warenbezeichnung
Höchstmenge
Abgabensatz
NOK 20 pro Liter /
Alkoholika mit 2,5 bis 4,75 Vol.%
insgesamt max. 27 Liter
NOK 7 pro 0,33 Liter
Alkoholika mit mehr als 4,75 bis 15 insgesamt max. 27 Liter
NOK 60 pro Liter /
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Vol.%
Alkoholika mit inkl. 15 bis 22 Vol.%
insgesamt max. 27 Liter
Alkoholika mit mehr als 22 bis 60 Vol.%
max. 4 Liter
Rauchtabak
Schnupf- und Kautabak
Zigarren und Zigarillos
Zigaretten
Zigarettenpapier und –hülsen
insgesamt max. 500 g
insgesamt max. 500 g
insgesamt max. 500 g
max. 400 Stück
max. 400 Stück
NOK 45 pro Flasche
NOK 115 pro Liter /
NOK 85 pro Flasche
NOK 325 pro Liter /
NOK 230 pro Flasche
NOK 290 pro 100 g
NOK 120 pro 100 g
NOK 290 pro 100 g
NOK 290 pro 100 Stk.
NOK 5 pro 100 Stk.
Einfuhrverbot
Waren, deren Einfuhr ohne Einholung einer Sondergenehmigung verboten ist:
 Narkotika, Medikamente und Gifte (geringe Mengen Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch
sind zugelassen)

Alkoholika mit mehr als 60 Vol.%

Waffen und Munition, Feuerwerkskörper

Kartoffeln

Säugetiere, Vögel und exotische Tiere

Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau

Fleisch/Fleischprodukte
und
Milchprodukte
von
Ländern
außerhalb
des
EWR
Impfungen
Keine Impfungen erforderlich
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Norwegen sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
Sonstiges Wissenswertes
Geschäftsreisen sollten in folgenden Zeiträumen eher vermieden werden: Karwoche, Pfingst-,
Weihnachts-, Neujahrswoche, Haupturlaubssaison Juli bis Mitte August, Wochen, in die der
1. und 17. Mai sowie Christi Himmelfahrt fallen.
Kleidung den Jahreszeiten entsprechend – kontinentales Klima.
Durchschnittstemperaturen in Oslo -4,3°C im Januar und + 16,4°C im Juli.
Reiseapotheke bitte nicht vergessen!
Enterprise Europe Network (EEN) in Norwegen
Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen
bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der EENStellen finden Sie unter diesem Link: http://een.ec.europa.eu/
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WICHTIGE ADRESSEN
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oscars gate 45, N0-0244 Oslo
T
+47 23 27 54 00
F
+47 22 44 76 72
E
[email protected]
W
http://www.oslo.diplo.de
Botschaft Norwegen
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Deutschland
T
+49-(0)30-505 058 600
F
+49-(0)30-50 50 55
E
[email protected]
W
http://www.norwegen.org
Schweizerische Botschaft
Bygdøynesveien 13, NO-0244 Oslo
T
+47 22 54 23 90
E
[email protected]
W
http://www.eda.admin.ch/oslo
Österreichische Botschaft
Thomas Heftyes gate 19-21, NO-0244 Oslo
T
+47 22 54 02 00
F
+47 22 55 43 61
E
[email protected]
W
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/oslo.html
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Steuerberaterinnen und Steuerberater
Advokatfirmaet Grette DA, Dr. Roland Mörsdorf
Filipstad Brygge 2, Postboks 1397 Vika, NO-0114 Oslo
T
+47 22 34 00 00
F
+47 22 34 00 01
E
[email protected]
W
http://www.grette.no
Gram, Hambro & Garman Advokatfirma AS, RA Ralf Sedlmayr
Rådhusgaten 5b, NO-0151 Oslo
T
+47 22 94 14 20
F
+47 85 02 94 43
E
[email protected]
W
http://www.ghg.no
Brækhus Dege Advokatfirma ANS, RA Christoph Morck
Dronning Maudsgt. 10, Postboks 1369 Vika, NO-0114 Oslo
T
+47 23 23 90 90
F
+47 22 83 60 60
E
[email protected]
W
http://www.bd.no
Lokale Reisebüros
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40
Ving Norge AS
Postboks 421 Sentrum, NO-0103 Oslo
T
+47 23 15 58 00
F
+47 23 15 58 90
E
[email protected]
W
http://www.ving.no
Egencia
Cort Adelers gate 30, Postboks 1353 Vika, NO-0113 Oslo
T
+47 23 15 16 00
F
+47 23 15 03 99
W
http://www.egencia.no
E
[email protected]
Berg-Hansen Reisebureau AS
Kirkegata15, Postfach 465 Sentrum, NO-0105 Oslo
T
+47 21 02 44 00
E
[email protected]
W
http://www.berg-hansen.no
Fluglinien
Sas Scandinavian Airlines Norge AS
Henrik Ibsens v. Teknisk Base, NO-2060 Gardermoen
T
+47 91 50 5400
W
http://www.flysas.com
E
[email protected]
Norwegian Air Shuttle ASA
Oksenøyveien 3, Postboks 115, NO-1330 Fornebu
T
+ 47 21 49 00 15
W
http://www.norwegian.no
Banken
DNB Bank ASA, Oslo
Dronning Eufemias gate 30, NO-0191 Oslo
T
+47 91 50 48 00
F
+47 22 48 18 70
W
https://www.dnb.no/
Nordea Bank Norge ASA
Middelthunsgt. 17, Postboks 1166 Sentrum, NO-0107 Oslo
T
+47 91 50 60 02
F
+47 22 48 47 49
E
[email protected]
W
http://www.nordea.no
Danske Bank,
Søndre gate 13-15, NO-7466 Trondheim
T
+47 85 40 50 00
W
http://www.danskebank.no
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Dolmetschdienste
Verband der staatsautorisierten Übersetzer
Statsautoriserte translatørers forening
Eilert Sundts gate 48 b, 0355 Oslo
T
+47 51 56 06 98
E
[email protected]
W
http://www.translatorportalen.com
Hotels
Thon Hotel Opera
Dronning Eufemias gate 4, NO-0154 Oslo
T
+47 24 10 30 00
F
+47 24 10 30 10
E
[email protected]
W
http://www.thonhotels.no
Radisson Blu Scandinavia Hotel, Oslo
Holbergs gate 30, NO-0166 Oslo
T
+47 23 29 30 00
F
+47 23 29 30 01
E
[email protected]
W
http://www.radissonblu.com
Best Western Karl Johan Hotell
Karl Johans gate 33, NO-0162 Oslo
T
+47 23 16 17 00
F
+47 22 42 05 19
E
[email protected]
W
http://www.karljohan.no
Ärzte
The Emergency Medical Agency (Legevakten)
Storgaten 40, NO-0182 Oslo
T
+47 23 48 70 00
E
[email protected]
W
http://www.legevakten.oslo.kommune.no
Aleris (Private Ärzte/Krankenhaus)
Frederik Stangs gate 11-13, NO-0264 Oslo
T
+47 22 54 10 00
E
[email protected]
W
http://www.aleris.no
Zahnklinik (Tannklinikker Tannhelsetjenesten Oslo KF)
Schweigaards gate 6, NO-0185 Oslo
T
+47 22 67 30 00
E
[email protected]
W
http://www.tannhelsetjenesten.oslo.kommune.no
LINKS
Thema
Link
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Die offizielle Webseite Norwegens
http://www.norge.no
Die norwegische Regierung
http://www.regjeringen.no
Das norwegische Außenministerium
http://www.regjeringen.no/en/dep/ud.html?id=833
Das norwegische Handelsportal
http://www.nortrade.com
Oslo Handelskammer
http://www.chamber.no
Statistics Norway
http://www.ssb.no
Die norwegische Nationalbank
http://www.norges-bank.no
Zollbehörde
http://www.toll.no
Norwegens größte Betriebe
http:///www.kapital.no
Norwegische Gesetze
http://www.lovdata.no
Flughafen Oslo Gardermoen
http://www.osl.no
Norwegens offizielle Tourismuszentrale
http://www.visitnorway.com
Die offizielle Touristenwebseite für Oslo und http://www.visitoslo.com
Umgebung
Norwegische Post
http://www.posten.no
U-Bahn-, Bus-, Zug- und Fährverbindungen
http://ruter.no/
Portal für Ausländer in Norwegen
http://www.udi.no
Behörde für Arbeit und Wohlfahrt (ähnlich wie
AMS)
http://www.nav.no
Messeplattform
http://www.messe.no
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