Boardroom Questions Schweizer Unternehmenssteuerreform III Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz Das Ziel der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz, die Förderung der internationalen Akzeptanz gegenüber des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts und eine Sicherstellung ausreichender steuerlicher Einnahmen zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung von Rechts- und Investitionssicherheit und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems, während spezielle Steuerregimes abgeschafft werden sollen. Sachverhalt –– 2013: Berichte zur USR III –– September 2014: Gesetzesvorlage zur USR III –– Juni 2015: Botschaft zur Gesetzesvorlage, parlamentarische Anhörung –– Juni 2016: USR III durch Parlament angenommen –– Oktober 2016: Einreichung des Referendums gegen USR III –– 12. Februar 2017: Volksabstimmung –– Bereitschaft zur Aufgabe von 5 Steuerregimes • Auf kantonaler Ebene: Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften • Auf Bundesebene: die Prinzipalgesellschaft • Swiss Finance Branch-System –– Neue Massnahmen zur Einhaltung OECD-Grundsätze –– Keine Vergeltungsmassnahmen seitens der EUMitgliedsstaaten Unternehmenssteuerreform III: das Wichtigste in Kürze Beseitigung der international kritisierten Steuerpraktiken ––Aufhebung des kantonalen Steuerstatus der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaft (Anpassung der Steuerpraktiken Prinzipalgesellschaft/Finance Branch, Erleichterung des Übergangs aufgrund der Aufdeckung stiller Reserven («Step up») Massnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuerrechts ––Generelle Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze ––Einführung einer «Patentbox» mit bis zu 90% Entlastung ––Einführung eines fakultativen Steueranreizes für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines erhöhten Steuerabzugs ––Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer (sog. NID) ––Erhöhung der Besteuerung von qualifizierenden Dividenden auf mindestens 60% bei Einführung des NID ––Einführung einer Übergangsmassnahme zur Aufdeckung stiller Reserven («Step-up») ––Begrenzung der Maximalentlastung auf kantonaler Ebene auf maximal 80% (wird den Kantonen vorgeschrieben) Boardroom Questions – Schweizer Unternehmenssteuerreform III Januar 2017 Zeitplan bis zur Implementierung 6. Oktober 2016: Einreichung des Referendums Februar 2017: Volksabstimmung 2016 17. Juni 2016: Entscheid des Parlaments 2017 28. Juni 2016: Beginn der Referendumsfrist von 100 Tagen (öffentliche Publikation des Gesetzestextes) 2018 2019 - ... 1. Januar 2019: Inkrafttreten der neuen Gesetze auf Ebene Direkte Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuern Die parlamentarischen Diskussionen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat sind abgeschlossen. Nach deren Einigung begann die Referendumsfrist. Am 6. Oktober 2016 hat das Komitee «Nein zur USR III» mit den nötigen beglaubigten Unterschriften das Referendum gegen diese Steuerreform eingereicht. Somit entscheidet nun definitiv das Volk über die USR III – am 12. Februar 2017. KPMG Schweiz verfolgt die politischen Entwicklungen und diejenige der Wirtschaft im Detail. Unsere Experten sind entsprechend in der Lage, Ihnen regelmässig zeitnahe und umfassende Einblicke in die aktuellen Diskussionen zu geben. Handlungsbedarf –– Zeitnahe Evaluierung der vorgesehenen Massnahmen, die Ihr Unternehmen betreffen könnten. Dadurch wird ermöglicht, die potenziellen Auswirkungen der Reform zu bewerten und gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen, da für Unternehmen mit besonderem Steuerstatus (mit Ausnahme von Unternehmen, die die Patentbox nutzen) keine «Nachfolgestatus» zu erwarten ist. –– Überprüfung, ob bestehende Steuerrulings auf einer Rechtsgrundlage basieren, die durch die USR III aufgehoben oder abgeändert werden. –– Überprüfung, ob die gegenwärtige Konzernstruktur auch im Hinblick auf weitere anstehende Themen (Massnahmen im Zusammenhang mit dem BEPS Aktionsplan der OECD zur Bekämpfung der Steuervermeidung und Gewinnverlagerung) den sich verändernden Rahmenbedingungen Stand hält. –– Bewertung der Transparenz der Steuerstruktur Ihres Unternehmens, weil die Unternehmenssteuerplanung stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist, was sich in der Zukunft weiter verstärken wird – vgl. «Luxembourg Leaks» und «Panama Papers» (Balanceakt zwischen legaler und legitimer Steuerplanung). 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