Schweizer Unternehmenssteuerreform III

Boardroom Questions
Schweizer Unternehmenssteuerreform III
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz
Das Ziel der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der
steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz, die Förderung der internationalen
Akzeptanz gegenüber des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts und eine Sicherstellung
ausreichender steuerlicher Einnahmen zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten. Der Fokus liegt dabei
auf der Sicherstellung von Rechts- und Investitionssicherheit und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems, während spezielle Steuerregimes abgeschafft werden sollen.
Sachverhalt
–– 2013: Berichte zur USR III
–– September 2014: Gesetzesvorlage zur USR III
–– Juni 2015: Botschaft zur Gesetzesvorlage,
parlamentarische Anhörung
–– Juni 2016: USR III durch Parlament angenommen
–– Oktober 2016: Einreichung des Referendums
gegen USR III
–– 12. Februar 2017: Volksabstimmung
–– Bereitschaft zur Aufgabe von 5 Steuerregimes
• Auf kantonaler Ebene: Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften
• Auf Bundesebene: die Prinzipalgesellschaft
• Swiss Finance Branch-System
–– Neue Massnahmen zur Einhaltung OECD-Grundsätze
–– Keine Vergeltungsmassnahmen seitens der EUMitgliedsstaaten
Unternehmenssteuerreform III: das Wichtigste in Kürze
Beseitigung der international kritisierten Steuerpraktiken
––Aufhebung des kantonalen Steuerstatus der Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaft (Anpassung der Steuerpraktiken
Prinzipalgesellschaft/Finance Branch, Erleichterung des Übergangs aufgrund der Aufdeckung stiller Reserven («Step up»)
Massnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuerrechts
––Generelle Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze
––Einführung einer «Patentbox» mit bis zu 90% Entlastung
––Einführung eines fakultativen Steueranreizes für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines erhöhten Steuerabzugs
––Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer (sog. NID)
––Erhöhung der Besteuerung von qualifizierenden Dividenden auf mindestens 60% bei Einführung des NID
––Einführung einer Übergangsmassnahme zur Aufdeckung stiller Reserven («Step-up»)
––Begrenzung der Maximalentlastung auf kantonaler Ebene auf maximal 80% (wird den Kantonen vorgeschrieben)
Boardroom Questions – Schweizer Unternehmenssteuerreform III Januar 2017
Zeitplan bis zur Implementierung
6. Oktober 2016:
Einreichung des
Referendums
Februar 2017:
Volksabstimmung
2016
17. Juni 2016:
Entscheid des
Parlaments
2017
28. Juni 2016:
Beginn der Referendumsfrist von 100 Tagen
(öffentliche Publikation
des Gesetzestextes)
2018
2019 - ...
1. Januar 2019:
Inkrafttreten der neuen
Gesetze auf Ebene
Direkte Bundessteuer
sowie Kantons- und
Gemeindesteuern
Die parlamentarischen Diskussionen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat sind abgeschlossen. Nach deren Einigung begann die Referendumsfrist. Am 6. Oktober 2016 hat das Komitee «Nein zur USR III» mit den nötigen beglaubigten
Unterschriften das Referendum gegen diese Steuerreform eingereicht. Somit entscheidet nun definitiv das Volk über die
USR III – am 12. Februar 2017. KPMG Schweiz verfolgt die politischen Entwicklungen und diejenige der Wirtschaft im Detail.
Unsere Experten sind entsprechend in der Lage, Ihnen regelmässig zeitnahe und umfassende Einblicke in die aktuellen
Diskussionen zu geben.
Handlungsbedarf
–– Zeitnahe Evaluierung der vorgesehenen Massnahmen, die Ihr Unternehmen betreffen könnten. Dadurch wird
ermöglicht, die potenziellen Auswirkungen der Reform zu bewerten und gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen, da für
Unternehmen mit besonderem Steuerstatus (mit Ausnahme von Unternehmen, die die Patentbox nutzen) keine
«Nachfolgestatus» zu erwarten ist.
–– Überprüfung, ob bestehende Steuerrulings auf einer Rechtsgrundlage basieren, die durch die USR III aufgehoben oder
abgeändert werden.
–– Überprüfung, ob die gegenwärtige Konzernstruktur auch im Hinblick auf weitere anstehende Themen (Massnahmen im
Zusammenhang mit dem BEPS Aktionsplan der OECD zur Bekämpfung der Steuervermeidung und Gewinnverlagerung)
den sich verändernden Rahmenbedingungen Stand hält.
–– Bewertung der Transparenz der Steuerstruktur Ihres Unternehmens, weil die Unternehmenssteuerplanung stärker in
den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt ist, was sich in der Zukunft weiter verstärken wird – vgl. «Luxembourg
Leaks» und «Panama Papers» (Balanceakt zwischen legaler und legitimer Steuerplanung).
Kontakte
KPMG AG
Badenerstrasse 172
Postfach
8036 Zürich
Stefan Kuhn
Partner
Head of Corporate Tax
+41 58 249 54 14
[email protected]
Peter Uebelhart
Partner
Head of Tax
+41 58 249 42 24
[email protected]
kpmg.ch
Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern,
besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine künftige Situation akkurat widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen. Bei Prüfkunden bestimmen regulatorische Vorgaben zur Unabhängigkeit des Prüfers den Umfang einer Zusammenarbeit.
© 2016 KPMG AG ist eine Konzerngesellschaft der KPMG Holding AG und Mitglied des KPMG Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, der KPMG International Cooperative (“KPMG International”), einer juristischen Person
schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbehalten.