BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall www.bghm.de Präventionshotline: 0800 9990080-2 E-Mail: [email protected] Mobiler Hör- und Sehtest-Dienst der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zur Unterstützung der Betriebe bei der Prävention von berufslärmbedingten Gehörschäden Der kostenlose mobile Hör- und Sehtest-Dienst der BGHM Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterstützt mit allen geeigneten Mitteln Unternehmen darin, ihre Belegschaft vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dauerhaft zu schützen. Dazu bietet die BGHM unter anderem den kostenlosen mobilen Hör- und SehtestDienst direkt auf dem Firmengelände an. In speziell ausgestatteten Hör- und Sehtestmobilen wird es besonders kleinen und mittleren Unternehmen mit hoher Lärmexposition ermöglicht, mit vertretbarem Aufwand von Fachleuten der BGHM, Hör- und Sehtests durchführen zu lassen. Die Tests dauern jeweils etwa 10 Minuten pro Person und ersetzen nicht die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV, sondern sind ein zusätzliches Angebot der BGHM. Der Hörtest: Durch eine spezielle Computersoftware werden beim Hörtest die Hörschwellen in Form eines Audiogramms aufgezeichnet. Dem Probanden werden Töne mit unterschiedlichen Frequenzen, über den Kopfhörer eingespielt. Sobald der Proband den Ton hört, drückt er einen Knopf. Das Audiogramm illustriert das Hörvermögen durch die Darstellung der Hörschwelle in verschiedenen Frequenzen. Der Abgleich mit den nach Altersgruppen geordneten Hörverlustgrenzwerten ermöglicht eine Gesamtbewertung des Gehörzustands. 2 Ergeben sich in diesem Zusammenhang Auffälligkeiten, z. B. anhand einer Verschlechterung der Hörfähigkeit gegenüber einem Vorbefund, wird eine „Ergänzungsuntersuchung“ (Lärm II) von einem geeigneten Arzt oder einer Ärztin empfohlen. Dies betrifft aber nur einen kleinen Teil der untersuchten Personen. Der Sehtest: Hier werden die aktuelle Sehschärfe, das Farbsehen und das räumliche Sehen, überprüft. Eine mögliche Kurzsichtigkeit oder Farbfehlsichtigkeit (Rot-GrünSchwäche) kann festgestellt werden. Ist der Versicherte Brillen- oder Kontaktlinsenträger, wird der Sehtest mit vorhandener Korrektur durchgeführt. Der Sehtest erfolgt beidseitig und an jedem Auge einzeln. Der Proband sieht dabei mit beidseits geöffneten Augen, erhält aber für jedes Auge ein eigenständiges, vom anderen Auge getrenntes, Bild. Die Beschäftigten werden für das Thema Lärm sensibilisiert, indem sie regelmäßig alle Informationen über das Präventionspaket erhalten: Wie nutze ich alle Schutzmöglichkeiten konsequent? Welchen Nutzen haben die Früherkennungsmaßnahmen? Nur auf diese Weise bleibt präsent, dass die Entstehung oder die Verschlimmerung der Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ vermeidbar ist. Die Hör- und Sehtestmobile sind in Betrieben und auf Sonderveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Die Hörund Sehtests werden in der Regel in einem Abstand von 36 oder 60 Monaten durchgeführt und können kombiniert oder einzeln gebucht werden. Fragen zu Planung und Organisation der Gehörtests richten Sie bitte an: Silvia KlingTel.:06131 802-17012 Fax:06131 802-27012 E-Mail: [email protected] Astrid Kalisch-BarthTel.:0221 56787-18326 Fax:0221 56787-28326 E-Mail: [email protected] Elfriede TrümperTel.:0361 65755-15227 Fax:0361 65755-25227 E-Mail: [email protected] Präventionshotline:0800 9990080-2 BGHM Webcode:630 Angaben zum Hör- und Sehtestmobil: Länge: ca. 7,00 m Breite: ca. 2,50 m Höhe: ca. 3,20 m Bitte halten Sie im Betrieb ein Anschlusskabel 230 V in ausreichender Länge bereit. Während der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung steht die individuelle Beratung der Versicherten zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Mittelpunkt. Hinweis: • Sehtest: Personen, die Brillen und Kontaktlinsen tragen, werden gebeten, ihre vorhandene Korrektur mitzubringen. • Hörtest: Versicherte werden gebeten, ihren Gehörschutz mitzubringen. 3
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