Mobiler Hör- und Sehtest-Dienst der Berufsgenossenschaft

BGHM
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
www.bghm.de
Präventionshotline: 0800 9990080-2
E-Mail:
[email protected]
Mobiler Hör- und Sehtest-Dienst der
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
zur Unterstützung der Betriebe bei der Prävention von
berufslärmbedingten Gehörschäden
Der kostenlose mobile Hör- und
Sehtest-Dienst der BGHM
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterstützt mit allen geeigneten Mitteln Unternehmen darin, ihre Belegschaft vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dauerhaft zu schützen.
Dazu bietet die BGHM unter anderem den
kostenlosen mobilen Hör- und SehtestDienst direkt auf dem Firmengelände an.
In speziell ausgestatteten Hör- und Sehtestmobilen wird es besonders kleinen und mittleren Unternehmen mit hoher Lärmexposition ermöglicht, mit vertretbarem Aufwand
von Fachleuten der BGHM, Hör- und Sehtests
durchführen zu lassen.
Die Tests dauern jeweils etwa 10 Minuten pro
Person und ersetzen nicht die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV, sondern
sind ein zusätzliches Angebot der BGHM.
Der Hörtest:
Durch eine spezielle Computersoftware
werden beim Hörtest die Hörschwellen in
Form eines Audiogramms aufgezeichnet.
Dem Probanden werden Töne mit unterschiedlichen Frequenzen, über den Kopfhörer eingespielt. Sobald der Proband
den Ton hört, drückt er einen Knopf. Das
Audiogramm illustriert das Hörvermögen
durch die Darstellung der Hörschwelle in
verschiedenen Frequenzen. Der Abgleich
mit den nach Altersgruppen geordneten
Hörverlustgrenzwerten ermöglicht eine
Gesamtbewertung des Gehörzustands.
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Ergeben sich in diesem Zusammenhang
Auffälligkeiten, z. B. anhand einer Verschlechterung der Hörfähigkeit gegenüber einem Vorbefund, wird eine „Ergänzungsuntersuchung“ (Lärm II) von einem
geeigneten Arzt oder einer Ärztin empfohlen. Dies betrifft aber nur einen kleinen Teil der untersuchten Personen.
Der Sehtest:
Hier werden die aktuelle Sehschärfe, das
Farbsehen und das räumliche Sehen,
überprüft. Eine mögliche Kurzsichtigkeit oder Farbfehlsichtigkeit (Rot-GrünSchwäche) kann festgestellt werden. Ist
der Versicherte Brillen- oder Kontaktlinsenträger, wird der Sehtest mit vorhandener Korrektur durchgeführt. Der Sehtest
erfolgt beidseitig und an jedem Auge
einzeln. Der Proband sieht dabei mit
beidseits geöffneten Augen, erhält aber
für jedes Auge ein eigenständiges, vom
anderen Auge getrenntes, Bild.
Die Beschäftigten werden für das Thema
Lärm sensibilisiert, indem sie regelmäßig alle
Informationen über das Präventionspaket erhalten: Wie nutze ich alle Schutzmöglichkeiten konsequent? Welchen Nutzen haben die
Früherkennungsmaßnahmen? Nur auf diese
Weise bleibt präsent, dass die Entstehung
oder die Verschlimmerung der Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ vermeidbar ist.
Die Hör- und Sehtestmobile sind in Betrieben und auf Sonderveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Die Hörund Sehtests werden in der Regel in einem
Abstand von 36 oder 60 Monaten durchgeführt und können kombiniert oder einzeln
gebucht werden.
Fragen zu Planung und Organisation der Gehörtests richten Sie bitte an:
Silvia KlingTel.:06131 802-17012
Fax:06131 802-27012
E-Mail: [email protected]
Astrid Kalisch-BarthTel.:0221 56787-18326
Fax:0221 56787-28326
E-Mail: [email protected]
Elfriede TrümperTel.:0361 65755-15227
Fax:0361 65755-25227
E-Mail: [email protected]
Präventionshotline:0800 9990080-2
BGHM Webcode:630
Angaben zum Hör- und Sehtestmobil:
Länge: ca. 7,00 m
Breite: ca. 2,50 m
Höhe: ca. 3,20 m
Bitte halten Sie im Betrieb ein Anschlusskabel 230 V in ausreichender Länge bereit.
Während der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung steht die individuelle
Beratung der Versicherten zur Vermeidung
gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Mittelpunkt.
Hinweis:
• Sehtest: Personen, die Brillen und Kontaktlinsen tragen, werden gebeten, ihre
vorhandene Korrektur mitzubringen.
• Hörtest: Versicherte werden gebeten, ihren Gehörschutz mitzubringen.
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