Der Eid im altägyptischen Recht. Demotische und altägyptische

LEOPOLD- WENGER-INSTITUT FÜR ANTIKE
RECHTSGESCHICHTE UN D PAP YRUSFOR SCHUN G
DR. T YCHO Q . MRSICH
Grundlagenseminar – Sommersemester 2017
Der Eid im altägyptischen Recht.
Demotische und altägyptische Rechtsurkunde in Übersetzung und
Umschrift
Unsere Rechtsgrundlagen wie Eigentum gegenüber Besitz (wofür die alten Griechen nur
„Herrschaft“
über
etwas
hatten),
waren
römische
Ersterfindungen
gewesen,
auch
Geschäftsvorbereitung durch zweiseitig verbindlichen Vertrag. In Ägypten, Jahrtausende vorher,
findet man Anfänge des Rechtsdenkens, nämlich konzentriert auf den Vollzug des Hauptgeschäfts
selbst, auf den Austausch. Seltener denkt man an verbindliche Vorbereitung: Dann war auch kein
Vertrag üblich, sondern nur einseitig ein Eid, beim König oder beim Gott, der entsprechende
Verpflichtungen schuf; diese Fälle sind ein relativ einfaches und interessantes Thema. In diese
Rechtsgeschichte und ihre Kulturumstände muss erst eingeführt werden.
Leistungsnachweise:
• Grundlagenseminar iSd. § 10 IV StPrO (2012).
Zeit und Ort:
Zweistündig, Termin nach Vereinbarung; Juristisches Seminargebäude, Raum T 316
Voraussetzungen:
Schulkenntnisse Englisch, Französisch sind für die Literatur stets nützlich, auch Altsprachen
(Latein, Altgriechisch).
Maximale Teilnehmerzahl: 3
Vorbesprechung:
Der Eid im altägyptischen Recht. Demotische und altägyptische Rechtsurkunde in
Übersetzung und UmschriftFreitag, 28.04.2017, 12.15 Uhr in Raum T 316
Kontakt & Anmeldung:
[email protected];
Anmeldung über das Studienbüro und in der Vorbesprechung möglich, soweit freie Plätze
vorhanden.