LEOPOLD- WENGER-INSTITUT FÜR ANTIKE RECHTSGESCHICHTE UN D PAP YRUSFOR SCHUN G DR. T YCHO Q . MRSICH Grundlagenseminar – Sommersemester 2017 Der Eid im altägyptischen Recht. Demotische und altägyptische Rechtsurkunde in Übersetzung und Umschrift Unsere Rechtsgrundlagen wie Eigentum gegenüber Besitz (wofür die alten Griechen nur „Herrschaft“ über etwas hatten), waren römische Ersterfindungen gewesen, auch Geschäftsvorbereitung durch zweiseitig verbindlichen Vertrag. In Ägypten, Jahrtausende vorher, findet man Anfänge des Rechtsdenkens, nämlich konzentriert auf den Vollzug des Hauptgeschäfts selbst, auf den Austausch. Seltener denkt man an verbindliche Vorbereitung: Dann war auch kein Vertrag üblich, sondern nur einseitig ein Eid, beim König oder beim Gott, der entsprechende Verpflichtungen schuf; diese Fälle sind ein relativ einfaches und interessantes Thema. In diese Rechtsgeschichte und ihre Kulturumstände muss erst eingeführt werden. Leistungsnachweise: • Grundlagenseminar iSd. § 10 IV StPrO (2012). Zeit und Ort: Zweistündig, Termin nach Vereinbarung; Juristisches Seminargebäude, Raum T 316 Voraussetzungen: Schulkenntnisse Englisch, Französisch sind für die Literatur stets nützlich, auch Altsprachen (Latein, Altgriechisch). Maximale Teilnehmerzahl: 3 Vorbesprechung: Der Eid im altägyptischen Recht. Demotische und altägyptische Rechtsurkunde in Übersetzung und UmschriftFreitag, 28.04.2017, 12.15 Uhr in Raum T 316 Kontakt & Anmeldung: [email protected]; Anmeldung über das Studienbüro und in der Vorbesprechung möglich, soweit freie Plätze vorhanden.
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