Dr. Andreas Steinbauer Referat „RSG und Plattformen“ Inhaltlich befasst sich das Referat mit den Implikationen des „Regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG)“ auf die Wiener Ärzteschaft (das Hauptaugenmerk des Referenten liegt naturgemäß in der Betrachtung derselben aus standespolitischer Sicht) Der RSG ist definitionsgemäß und in rechtlicher Hinsicht eine verbindliche Empfehlung seitens des Landes Wien und wird vom Landtag auf Basis der von den Stakeholdern erarbeiteten Vorschläge, die wesentlich von der MA 24 beeinflusst und vorgegeben werden, beschlossen. Der RSG Wien (gültig bis 2020) umfasst Planungsaussagen und Empfehlungen • für den akutstationären Bereich. • für den gesamten ambulanten Bereich. • zu den Nahtstellen zwischen den Sektoren. • zu den medizinisch-technischen Großgeräten. Die grundsätzlichen Ziele sind etwas wolkig formuliert, seitens der Kammer aber durchaus zu unterstützen: De RSG soll nämlich • qualitätsvoll • gesamtwirtschaftlich effizient • medizinisch adäquat • bedarfs- und patientinnen- beziehungsweise patientenorientiert • unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen sein.
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