Medien-Bedingung Ergänzung vom 8 Dez 2016 mit Hinweis auf POST

Carl Maria Schulte
Bundespräsident in spe
8.12.16
An das Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Mein Antrag auf
einstweilige Anordnung
zur BuPräsWahl im Februar 2017 ist gestern per Post (Einschreiben:
Einwurf, Deutsche Post AG) an sie gegangen. Sendungsnummer RR 1708
9029 2DE.
Per Fax übermittle ich ihnen hiermit die erste und die letzte Seite
meines Antrags: 69 S + 14 S Anlage. Ausserdem eine mail vom
Büro des BuTagsPräs von heute. Dazu dies: Ich hatte lediglich nach der
Liste der MdBuVers gefragt. Ich habe mich also nicht "beworben". Siehe
mein Antrag auf eA.
In der
S a c h e
selbst ergänze ich zum Abschnitt
Medienbedingung ein Zitat des Beitrags "Betriebsausflug" - Wie ARD
und ZDF mit dem Bundespräsidenten Japan bereisten, FAZ 19.11.16
(18):
Das Verhältnis zwischen wenigen Vertretern der "unabhängigen" Presse
und v i e l e n öffentlich-rechtlichen Reiseredakteuren legt den
Schluss nahe, daß die Sparzwänge bei den Anstalten so groß dann doch
nicht sind. Auf die Idee wird jeder Gebührenzahler kommen. Die
öffentlich-rechtliche Doppel - und Dreifacharbeit ist teuer. Das
Missverhältnis beeinflusst aber auch die Meinungsbildung: Wenn
die Redakteure überhandnehmen, deren Gehalt letztlich von der Politik
abhängt, droht auch die Unabhängigkeit der Medien gegenüber
dieser Politik verlorenzugehen.
Mit freundlichem Gruss