Carl Maria Schulte Bundespräsident in spe 8.12.16 An das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Mein Antrag auf einstweilige Anordnung zur BuPräsWahl im Februar 2017 ist gestern per Post (Einschreiben: Einwurf, Deutsche Post AG) an sie gegangen. Sendungsnummer RR 1708 9029 2DE. Per Fax übermittle ich ihnen hiermit die erste und die letzte Seite meines Antrags: 69 S + 14 S Anlage. Ausserdem eine mail vom Büro des BuTagsPräs von heute. Dazu dies: Ich hatte lediglich nach der Liste der MdBuVers gefragt. Ich habe mich also nicht "beworben". Siehe mein Antrag auf eA. In der S a c h e selbst ergänze ich zum Abschnitt Medienbedingung ein Zitat des Beitrags "Betriebsausflug" - Wie ARD und ZDF mit dem Bundespräsidenten Japan bereisten, FAZ 19.11.16 (18): Das Verhältnis zwischen wenigen Vertretern der "unabhängigen" Presse und v i e l e n öffentlich-rechtlichen Reiseredakteuren legt den Schluss nahe, daß die Sparzwänge bei den Anstalten so groß dann doch nicht sind. Auf die Idee wird jeder Gebührenzahler kommen. Die öffentlich-rechtliche Doppel - und Dreifacharbeit ist teuer. Das Missverhältnis beeinflusst aber auch die Meinungsbildung: Wenn die Redakteure überhandnehmen, deren Gehalt letztlich von der Politik abhängt, droht auch die Unabhängigkeit der Medien gegenüber dieser Politik verlorenzugehen. Mit freundlichem Gruss
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