Zurück an: Tiefbauamt, Grünflächen und Friedhöfe Marktstraße 18-20, 89537 Giengen/Brenz Fax: 07322 / 952-1104, Tel.: 07322 / 952-2430 E-Mail: [email protected] Antrag auf Bestattung für den Friedhof Giengen Burgberg Hohenmemmingen Wahlgrab (Nutzungsberechtigter § 12) Vorgangs-Nr.: Hürben Sachsenhausen Reihengrab (Verfügungsberechtigter § 11) Antragsteller/Zahlungspflichtiger: Name, Vorname Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Verstorbenen Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon-Nr. Ich verpflichte mich hiermit zur Übernahme der anfallenden Friedhofsgebühren. Die Gebühren gem. der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung werden von mir innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gebührenbescheides entrichtet. Nutzungsberechtigter: Name, Vorname Verwandtschaftsverhältnis zur/zum Verstorbenen Straße, Hausnummer PLZ, Ort Antrag auf Bestattung der Verstorbenen / des Verstorbenen Name der/des Verstorbenen Letzte Wohnung Geboren am, in Gestorben am, in Konfession Bestatter: 1. Verwaltungsgebühr Gebühr Zu zahlender Preis 64,00 € für die Tätigkeit im Rahmen einer Bestattung 2. Bestattung von Personen/Grabherstellung Gebühr Zu zahlender Preis Erdbestattung Personen bis 10 Jahre (Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres) 450,00 € Personen über 10 Jahre (Kinder ab dem 10. Lebensjahr und Erwachsene) 700,00 € Tiefgrabherstellen 900,00 € Urnengrabherstellen 250,00 € Beisetzung von Urnen 120,00 € in Urnenwand/Urnenstele 3. Leichenträger Träger Anzahl Gebühr Zu zahlender Preis 51,00 € Gebühr je Träger 4. Aussegnungshalle Gebühr 400,00 € Benutzung der Aussegnungshalle Seite 1 von 3 Zu zahlender Preis 5. 5.1 Grabberechtigungsgebühren (Die Grablage muss im Vorfeld mit dem Tiefbauamt, Grünflächen u. Friedhöfe abgestimmt werden) Die Beisetzung soll in einem Reihengrab erfolgen: Feld Reihe Grabart/Grabstätten: R e i h e n g r ä b e r 5.2 Gebühr Personen bis 10 Jahre (Grablaufzeit 10 Jahre) 420,00 € Personen über 10 Jahre (Grablaufzeit 20 Jahre) 1.800,00 € Urnenerdgrab (Laufzeit 20 Jahre) 890,00 € Urnenerdgrab Rasengrab inkl. Pflegegebühr (Laufzeit 20 Jahre) 1.610,00 € Urnenerdgrab halbanonym inkl. Pflegegebühr (Laufzeit 20 Jahre) 1.490,00 € Personen über 10 Jahre Rasengrab inkl. Pflegegebühr (Grablaufzeit 20 Jahre) 2.740,00 € Urnenkammer (Laufzeit 15 Jahre) 1.100,00 € Die Beisetzung soll in einem neuen Wahlgrab erfolgen: Feld Reihe Grabart/Grabstätten: W a h l g r ä b e r 5.3 Grabnr. Gebühr Personen bis 10 Jahre (Laufzeit 25 Jahre) 560,00 € Wahlgrab je Einzelfläche (Laufzeit 25 Jahre) 2.400,00 € Urnenwahlgrab (Laufzeit 25 Jahre) 1.400,00 € Tiefgrab je Einzelfläche (Laufzeit 25 Jahre) 3.200,00 € Urnenwahlgrab Rasengrabfeld inkl. Pflegegebühr (Laufzeit 25 Jahre) 2.270,00 € Einzelwahlgrab Rasengrabfeld inkl. Pflegegebühr (Laufzeit 25 Jahre) 3.500,00 € Tiefgrab Rasengrabfeld inkl. Pflegegebühr (Laufzeit 25 Jahre) 4.300,00 € Urnenkammer (Laufzeit 20 Jahre) 1.850,00 € Die Beisetzung soll in einem bestehenden Wahlgrab erfolgen: Feld Reihe Zu zahlender Preis Grabnr. Zu zahlender Preis Grabnr. Zuletzt Verstorbener: Anzahl Jahre Erneuter Erwerb des Nutzungsrechtes Gebühr/Jahr Wahlgrab je Einzelfläche Anzahl Flächen: 96,00 € Urnenwahlgrab Anzahl Flächen: 66,00 € Tiefgrab je Einzelfläche Anzahl Flächen: 128,00 € Urnenwahlgrab Rasengrabfeld inkl. Pflegegebühr pro Jahr: Einzelwahlgrab Rasengrabfeld inkl. Pflegegebühr pro Jahr: Tiefgrab Rasengrabfeld inkl. Pflegegebühr pro Jahr: Urnenkammer pro Jahr: 100,80 € 140,00 € 172,00 € 95,00 € Höhe der Bestattungsgebühren insgesamt Seite 2 von 3 Zu zahlender Preis Mir ist bekannt, dass ich für die dauerhafte Pflege und Instandhaltung des Grabes verantwortlich bin. Auf das Wahlrecht und den Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgrab und die Gestaltungsvorschriften nach der gültigen Friedhofssatzung bin ich hingewiesen worden Antragsteller / Zahlungspflichtiger: Ort, Datum Unterschrift Die Errichtung eines Grabmales bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Tiefbauamt, Grünflächen und Friedhöfe. Für die Bearbeitung eines Grabmalantrages wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben. Die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung können Sie im Internet unter www.giengen.de -Rathaus - Stadtverwaltung - Stadtrecht - Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswessen oder bei dem Tiefbauamt, Grünflächen und Friedhöfe, einsehen. Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten (falls abweichend vom Antragsteller/Zahlungspflichtiger): Ich bin Nutzungsberechtigte/r des unter 4.3 genannten Wahlgrabes und erkläre hiermit, dass die Bestattung des Verstorbenen in der vorgenannten bestehenden Grabstätte erfolgen soll. Ort, Datum Unterschrift des Nutzungsberechtigten Terminwunsch: Der tatsächlich mögliche Termin wird Ihnen per Fax bzw. Mail durch das Tiefbauamt, Grünflächen u. Friedhöfe bestätigt. An folgendem Termin soll die Bestattung in Feld: Termin Aussegnung: Termin Beisetzung: Reihe: erfolgen: Wochentag: Datum: Uhrzeit: Wochentag: Datum: Uhrzeit: Steinmetz: Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtung: Grabnummer: Gärtner: Aussegnungshalle: sonstiges: Bemerkungen: Seite 3 von 3 Leichenzelle Sektionsraum
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