Donnerstag, 12.01.2017 - Gemeinde Walddorfhäslach

der Gemeinde
Walddorfhäslach
Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0
Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17),
Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993
58. Jahrgang
Donnerstag, 12. Januar 2017
Nummer 1/2
Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hiermit möchte ich Sie im Namen aller Mitwirkenden und persönlich sehr herzlich zum
Neujahrsempfang am Freitag, den 20. Januar 2017, 19:30 Uhr, Gemeindehalle
einladen – wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Kommunaler Rück- und Ausblick, interessante Gäste, Musik, Gesang und Stehempfang – es wird
wieder ein schöner informativer und zugleich festlicher Abend mit vielen schönen Begegnungen.
Auf unser Wiedersehen freuend verbleibe ich mit herzlichen Grüßen
Ihre
Silke Höflinger, Bürgermeisterin
2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2
Weihnachtsbaumabholaktion 2017
- AIDS Witwenfonds Kamerun Am Samstag, 14.01.2017, startet wieder die Weihnachtsbaumabholaktion des CVJM Walddorfhäslach.
Ab ca. 9:30 Uhr werden wieder junge und jung gebliebene Männer in Walddorf und Häslach von Haus zu Haus gehen
und die bereit gestellten Weihnachtsbäume einsammeln.
Als Abholspende erbitten wir einen Beitrag von 2 Euro pro Baum. Den Gesamterlös der Aktion werden wir über den
Evangelischen Kirchenbezirk Tübingen dem Kirchenbezirk East Mungo South der Presbyterianischen Kirche in
Kamerun zur Verfügung stellen.
Bitte helfen Sie mit, dass die Bäume fachgerecht entsorgt werden können: stellen Sie uns die Bäume am besten mit
Namen versehen, metall- und kunststofffrei (d.h. ohne Lametta oder sonstigen Schmuck) am Straßenrand bereit.
Bereits vorab möchten wir uns ganz herzlich für Ihren Beitrag zur Unterstützung des AIDS Witwenfonds bedanken,
wenn Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen.
Der evangelische Kirchenbezirk Tübingen pflegt eine Partnerschaft mit den drei Kirchenbezirken der
Presbyterianischen Kirche in Kamerun. Die Kirche erlebt einen starken Zulauf und die Gemeinde- und
Mitgliederzahlen steigen stetig an. Gemeinsame Projekte sind daher der Aufbau von neuen kirchlichen Gebäuden und
Schulen. Außerdem wurden Praktikumsplätze für junge Deutsche geschaffen, die sechs Monate lag die Arbeit vor Ort
erleben und mitgestalten. Mit dem Erlös der Christbaumaktion 2017 wollen wir den Witwenfond unterstützen.
Mit Hilfe von 3,75 Euro kann eine Witwe eine neue Existenz aufbauen und ihre Familie versorgen.
Unsere Partnerbezirke in Kamerun haben Fonds eingerichtet, aus dem bedürftige Familien einen Kleinkredit oder
einen Zuschuss erhalten, insbesondere solche, wo der Ernährer durch die grassierende AIDS-Pandemie gestorben ist.
Dieses Geld dient dem Aufbau eines Kleingewerbes (Geflügelzucht o.Ä.), das den Hinterbliebenen einen Broterwerb
sichern soll. In diesen Fond sollen weitere Spendengelder fließen, da der Bedarf weiterhin sehr groß ist. Durch die
Aidskrankheit gibt es in unseren Partnerbezirken über 700 Witwen. Für diese widows haben die Gemeinden
Witwenfonds eingerichtet, die auch vom Kirchenbezirk Tübingen bezuschusst werden. Jede Witwe in Bassa hat aus
dem Kirchenbezirk Tübingen 2.500 zentralafrikanische Francs (circa 3,75 €) bekommen. Alle Witwen haben das ihnen
zugewiesene Geld in einen Fonds gezahlt. Einer Witwe wurde die gesamte Summe für einige Monate zur Verfügung
gestellt, damit sie für ihre Familie eine Existenz aufbauen konnte, zum Beispiel eine Schneiderwerkstatt oder eine
Hühnerzucht mit Eierproduktion. Nachdem sie gewinnbringend arbeitete, hat sie dann das Geld in den Fonds
zurückgezahlt und die nächste Witwe konnte mit dem Fondsvermögen arbeiten. (Quelle: Auszüge aus einem Bericht
von Rainer Kerst, Lustnau)
Es wäre schön, wenn durch unsere Aktion in Walddorfhäslach ein großer Teil gesichert werden kann. Und das allein
durch die Entsorgung von nutzlos gewordenem Grünzeug…
Information für die Baum-Einsammler und alle, die es werden wollen:
Beginn ist am Samstag, 14.01.2017 um 8:30 Uhr im CVJM mit einem gemeinsamen Frühstück (Treffpunkt:
Musikzimmer im Untergeschoss).
Die Jungenschaftler und ihre Fahrer freuen sich, wenn sie von weiteren jungen und jung gebliebenen Männern bei
ihrer Aktion unterstützt werden. Jeder, der schon immer mal (oder auch nach langem mal wieder) bei der Aktion dabei
sein möchte, ist herzlich willkommen. In einer großen Gemeinschaft mitzuhelfen, um die Not anderer Menschen zu
lindern, ist ein tolles Erlebnis!
Weitere Informationen gibt es bei David Schäffer, Tel. 0160 18 28 355
Bibelabende mit
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Christiane und Christoph Rösel
3
Bibelabende mit
mit
Bibelabende
Christiane und
und Christoph
Christoph Rösel
Rösel
Christiane
Thema: „Psalmen – Worte für das ga
vom 17. – 19. Januar 2017
im Evang. Gemeindehaus Walddorf jeweils
Thema: „Psalmen – Worte für das ganze Leben“
Dienstag, 17. Januar 2017:
vom 17. – 19. JanuarMit
2017
den Psalmen beten – Psalm 13
im Evang. Gemeindehaus Walddorf jeweils
20.00 Uhr
Es singt derum
Kirchenchor
Thema: „Psalmen
„Psalmen –– Worte
Worte für
für das
das ganze
ganze Leben“
Leben“
Thema:
vom 17.
17. –– 19.
19. Januar
Januar 2017
2017
Mittwoch,
18. Januar 2017:
vom
im Evang.
Evang. Gemeindehaus
Gemeindehaus Walddorf
Walddorf
jeweils
um 20.00
20.00
Uhr
Wachstum
und Weg
– Psalm
1
im
jeweils
um
Uhr
Dienstag, 17. Januar 2017:
Mit den Psalmen beten – Psalm 13
Es singt der Kirchenchor
Donnerstag, 19. Januar 2017:
Zwischen Sturm und Stille –
Psalm 93 und 131
Es singt tiqua
Dienstag, 17.
17. Januar
Januar 2017:
2017:
Dienstag,
Mittwoch,Mit
18.den
Januar
2017:beten – Psalm 13
Psalmen
Mit den
Psalmen
beten – Psalm
13
Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Walddorfhäslach
Wachstum
und
Weg
– Psalm 1
Es singt
singt
der
Kirchenchor
Az.: 021.55; 047.19 - Hö/Sw
Es
der
Kirchenchor
Donnerstag,
19. Januar
2017:2017:
Mittwoch,
18. Januar
Januar
2017:
Mittwoch,
18.
KINOMOBIL
Termine
201711in der Gemeindehalle
Zwischen
Sturm
und
Stille
–
Wachstum und
und Weg
Weg –– Psalm
Psalm
Wachstum
Psalm
93 und
131
Die
Gemeindeverwaltung
lädt herzlich ein
Es singt tiqua
Donnerstag,
19.
Januar
2017:
Donnerstag, 19. Januar 2017:
Zwischen Sturm
Sturm und
und Stille
Stille ––
Zwischen
Nach
dem
Kinomobiltermin
am Montag, den 02.01.2017
Veranstalter:
Evang.ersten
Kirchengemeinde
Walddorfhäslach
Psalm 93
93 und
und 131
131
Psalm
kommt Es
das
im Jahre 2017 an folgenden weiteren
Es
singt KINOMOBIL
tiqua
singt
tiqua
Terminen in die Gemeindehalle: Mittwoch 12.04.2017, Mittwoch
Veranstalter:
Evang.
Kirchengemeinde
Walddorfhäslach Wir freuen uns auf Euer
07.06.2017
undEvang.
Donnerstag
02.11.2017.
Veranstalter:
Kirchengemeinde
Walddorfhäslach
Kommen.
4
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2
Informationen der Gemeinde Walddorfhäslach
Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112
Gemeindeverwaltung
Walddorfhäslach
Telefon 07127 9266-0
Telefax 07127/9266-44
Postanschrift: Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
E-Mail: [email protected]
Homepage:
http://www.walddorfhaeslach.de
1. Rathaus Walddorfhäslach
Hauptstraße 9
Telefon
07127 9266-0
Telefax
07127/9266-44
Bürgerbüro
9266-10/-11/-16
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt,
Friedhofswesen)
Bürgermeisteramt
9266-40
Finanzwesen
9266-20
Steueramt
9266-21
Gemeindekasse
9266-22
Haupt- und Bauamt
9266-30
Öffnungszeiten:
Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
Do.:
07.30 – 12.00 Uhr
Di.:
16.00 – 19.00 Uhr
2. Ortsverwaltung Häslach
Dorfstraße 30
Telefon
07127/31356
Telefax
07127/237015
Bürgerbüro
07127/31356
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt,
Friedhofswesen)
Öffnungszeiten
Di.:
Do.:
08.00 – 10.00 Uhr
14.30 – 17.30 Uhr
08.00 – 11.00 Uhr
3. Schulen
Gustav-Werner-Schule
Grundschule Klassen 3+4
Gemeinschaftsschule Klassen 5-10
Nonnengasse 34
Telefon
07127/34505
Telefax
07127/23424
www.gustavwernerschule.de
Kindergarten Häslach
Schulstraße 22
Kindergartenleitung
TigeR
Telefon 18357
Telefon 239750
Ev. Kindergarten Walddorf
Gustav-Werner-Straße 22
Kindergartenleitung
Telefon 34451
TigeR
Telefon
9695598
5. Bauhof
Telefon 21223, Telefax 237023
Bereitschaft
0163/3649806
0162/9717733
Gebäudebetreuer
0172/7679754
Winterdienst:
Bauhof
Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr
0163/3649806
Fa. Schneider
Mo.-Fr.:
0151/54184431
04.00–07.00/17.00–22.00 Uhr
und Sa., So., Feiertage, Schließtage des
Bauhofs von 05.00 – 22.00 Uhr
6. Sport- und Freizeitzentrum,
Gemeindehalle/Ballspielhalle
Weiherwiesen 1 und 2/2
Telefon
07127/928960
Hallenmeister
0151/70901021
7. Notariat Walddorfhäslach
Brühlstraße 2
Telefon
07127/9232-0
Telefax
07127/9232-32
8. Senioren und
Altenpflegewohnheim GustavWerner-Stift Walddorfhäslach
Hausleiter Herr Roy Zutavern
Stuttgarter Str. 9
Telefon
07127/92316-09
9. Sozial- und Diakoniestation
Pliezhausen-Walddorfhäslach
Häusliche Pflege/Krankenpflege
Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege
Römerwegschule
Grundschule Klassen 1+2
Schulstraße 24
Telefon 07127/3754
Telefax 07127/931325
Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen
Telefon (AB)
07127/80362
E-Mail: [email protected]
Bürozeiten:
Mo. - Fr.:
08.00 – 11.00 Uhr
Do.:
14.00 – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
4. Kindergärten
Kindergarten Schönbuchwichtel
Tiergartenweg 6
Kindergartenleitung
Telefon 34543
TigeR
Telefon 180586
10. Krankenpflegeverein
Walddorfhäslach e.V.
Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann
Schützenstraße 14
Telefon
07127/32652
11. Notrufe
Polizei Reutlingen
07121/9420
Polizei Pliezhausen
07127/7340
Feuerwehr Reutlingen
112
Feuerwehr Walddorfhäslach
Gemeindeverwaltung 07127/9266-0
Feuerwehrhaus
07127/21221
Kommandant
0171/4321776
oder 07127/21289
Stv. Kommandant
0162/9054198
Krankenhaus Reutlingen
07121/2000
Rettungsdienst
112
Krankentransport
RT 07121/19222
TÜ07071/19222
Telefonseelsorge
07121/11101
Kinderschutzbund Reutlingen 11103
Giftnotruf
0761/19240
Wohngiftnotruf
0800/7293600
Krebsinformationsdienst 0800 4203040
kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr
Schwanger in Not
0800/4040020
Gewalt gegen Frauen 0800/0116016
12. Wasserversorgung
Bei Störfall
Ammertal-Schönbuchgruppe
Telefon
07031/742400
Außerhalb Dienstzeit 0800/ 8151815
13. FairEnergie GmbH
Zentrale
07121/582-3000
Netzanschlüsse
07121/5823900
Störungsannahme Strom
07121/5825211
14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr
Landkreis Reutlingen
Telefon allgemein
07121/4803341
[email protected]
Abfallberatung
07121/4803348
und –3349
Sperrmülltelefon
07121/4803399
Behälter und Gebühren 07121/4803345
15. Kabelfernsehen
PRIMACOM AG –
Dritte Kabelvision Management
Beteiligungs GmbH & Co. KG
Haifaallee 2, 55128 Mainz
Telefon PRIMACOM: 0341/42372000
16. Forstverwaltung
Landratsamt Reutlingen
Telefon
07121/4803221
Telefax
07121/4801840
E-Mail: [email protected]
Forstrevier Walddorf-Grafenberg
Herr Vorwerk
07123/31765
i.d.R. Mo.-Fr. von 07.00 – 07.30 Uhr
Öffnungszeiten Häckselplatz
1. Januar
bis 28. Februar
SA 11:00 - 15:00 Uhr
Erreichbarkeit des Betreuungspersonales während der Öffnungszeiten unter Telefon (0151) 70901079
1. März
bis 15. April
DI 15:00 - 18:00 Uhr
FR 10:00 – 12:00 Uhr
FR 15:00 - 18:00 Uhr
SA 11:00 - 16:30 Uhr
16. April
bis 15. September
DI 17:00 - 20:00 Uhr
FR 10:00 – 12:00 Uhr
FR 17:00 - 20:00 Uhr
SA 11:00 - 16:30 Uhr
16. September
bis 15. Oktober
DI 15:00 - 18:00 Uhr
FR 10:00 – 12:00 Uhr
FR 15:00 - 18:00 Uhr
SA 11:00 - 16:30 Uhr
16.Oktober
bis 30.November
DI 14:00 – 16:00 Uhr
FR 10:00 – 12:00Uhr
FR 14:00 – 16:00 Uhr
SA 11:00 – 16:30 Uhr
1.Dezember
bis 31.Dezember
SA 11:00 – 15:00 Uhr
Mobile Grüngutannahmestelle vom 5. März bis 26. November, immer samstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Parkplatzbereich Gemeinde-/Ballspielhalle
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
5
Die gemeindliche Sommerferienbetreuung für Kinder
im Alter von 6 bis 14 Jahre wird auch im Jahre 2017 fortgeführt
Wann:
In den ersten beiden Sommerferienwochen, Montag bis Freitag von
7:30 Uhr bis 16:30 Uhr, auch Teilnahme nur bis zur Mittagszeit (13:00 Uhr
bzw. 14:00 Uhr) möglich (Achtung: Verweis auf Kosten).
Wo:
Täglicher Treffpunkt ist die Gemeindehalle.
Veranstalter: Gemeinde Walddorfhäslach. Die Kulturwerkstatt Reutlingen e.V. (pädagogische Fachkräfte) ist von der Gemeinde mit der Durchführung der ganztägigen Betreuung beauftragt.
Inhalte:
Sport-, Spiel-, Musik- und Medienangebote sowie ein Mittagessen, ein
"zweites" Frühstück und Getränke.
Kosten:
Beitrag für erstes angemeldetes Kind = 120 € pro Kind und Woche, Beitragsleistung unabhängig der Abholzeiten. Beitrag für Geschwisterkinder (jedes
weitere angemeldete Kind) jeweils 95 € pro Kind und Woche. Die Kosten
umfassen Betreuung, "zweites" Frühstück, Mittagessen und Getränke. Eltern, die
Sozialempfänger sind bzw. ein Gesamteinkommen bis maximal brutto 20‘000 €/
Jahr haben, können einen Antrag auf Reduzierung des Entgeltes stellen.
Anmeldung: Bis spätestens 31. Mai 2017 bei der Gemeindeverwaltung, Frau Stefanie Raidt,
E-Mail-Adresse [email protected], Rufnummer (07127) 9266-11.
Hinweis:
Januar 2017
01.- 05.01.
02.01.
05.01.
06.01.
06.+ 07.01.
07.+ 08.01.
10.01.
12.01.
13.01.
14.01.
15.01.
17.01.
17.- 19.01.
20.01.
21.01.
22.01.
26.01.
26.01.
28.+ 29.01.
28.01.
29.01.
Bei der Anmeldung zur gemeindlichen Sommerferienbetreuung handelt es sich um
eine verbindliche Anmeldung. Nach Bestätigung der Anmeldung ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Die Kosten müssen trotz Absage getragen werden.
Kulturprogramm – Monate Januar und Februar 2017
Kath. Kirche
Gemeinde Walddorfhäslach
Walddorfer Dachmarder
Kath. Kirche
SV Walddorf / TV Häslach
SV Walddorf
Seniorenbegegnung
AK Asyl
Gewerbeverein Walddorfhäslach
SV Walddorf
CVJM
Gemeinde Walddorfhäslach
Evangelische Kirche
Gemeinde Walddorfhäslach
Obst- und Gartenbauverein
Evangelische Kirche
AK Asyl
Gemeinde Walddorfhäslach
SV Walddorf
Schwäb. Albverein
Evangelische Kirche
Sternsinger sind unterwegs
Kinomobil 14:00 + 16:30 Uhr
Häsabstauben Beginn 19:00 Uhr
Sternsinger, Beginn 10:30 Uhr
Moo'spritzer
Jugendfußball WFV Hallenpokal Zwischenrunde Beginn: 9:00 Uhr
Seniorennachmittag, Beginn 14:30 Uhr
Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr
Neujahrsempfang des Gewerbevereins
Fußball 9-Meterturnier, Beginn 14:00 Uhr
Handballturnier
KlimaschutzAgentur LK Reutlingen - Energieberatung
Bibeltage mit Ehepaar Rösel Beginn jew. 20:00 Uhr
Neujahrsempfang, Empfang der Bürgermeisterin, Beginn: 19:30 Uhr
Erziehungsschnitt an jungen Obstbäumen, Beginn 13:30 Uhr
Sing & Pray Gottesdienst Beginn 19:00 Uhr
Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr
Gemeinderatssitzung (ö/nö), Beginn 19:00 Uhr
Jugendturnier Volksbank Hallenturnier, Beginn 9:00 Uhr
Bunter Abend 20:00 Uhr
Gottesdienst für kleine Leute Beginn 17:00 Uhr
Gemeindehalle
Gemeindehalle
Gemeindehalle Pliezhausen
Gemeindehalle
Ballspielhalle
Gemeindehalle, Vereinsraum
Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2
Ballspielhalle/Foyer
Gemeindehalle
Ballspielhalle
Dorfgemeinschaftshaus, Bürgersaal
Evang. Gemeindehaus Walddorf
Gemeindehalle
Treffpunkt: Feuerbrandfeldversuch Sulzeiche
Evang. Kirche Walddorf
Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2
Feuerwehrhaus, Kameradschaftsraum
Ballspielhalle
Gemeindehalle
Evang. Kirche Walddorf
Februar 2017
03.02. Evangelische Kirche
04.02. Liederkranz
04.02. Obst- und Gartenbauverein
04.+ 05.02.
05.02.
09.02.
11.02.
11.02.
12.02.
14.02.
17.02.
18.02.
19.02.
21.02.
SV Walddorf
Evangelische Kirche
AK Asyl
Kath. Kirche
Musikverein
Musikverein
Seniorenbegegnung
Schwäb. Albverein
VdK Walddorf-Rübgarten
Evangische Kirche
Gemeinde Walddorfhäslach
22.02.
23.02.
23.02.
25.02.
25.02.
TV Häslach 05 e.V.
Gemeinde Walddorfhäslach
AK Asyl
Freiwillige Feuerwehr
Obst- und Gartenbauverein
27.02. Kindergarten Schönbuchwichtel
28.02. CVJM Walddorfhäslach e.V.
MännerForum mit Tilmann Kugler, Beginn 20:00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Erhaltungs- und Auslichtungsschnitt an älteren Obstbäumen,
Beginn 13:30 Uhr
Jugendturnier Volksbank Hallenturnier, Beginn 9:00 Uhr
Impulsgottesdienst, Beginn 11:00 Uhr
Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr
Firmung SE, Beginn 10:00 Uhr
Ensemblekonzert
Jahreshauptversammlung
Seniorennachmittag, Beginn 14:30 Uhr
Filmabend 19:30 - 22:00 Uhr
Besenwirtschaft, Beginn 15:00 Uhr
CON DIOS - Jugendgottesdienst, Beginn 18:30 Uhr
KlimaschutzAgentur LK Reutlingen - Energieberatung
Gaststätte Waldhorn, Walddor
Gaststätte Waldhorn, Walddor
Treffpunkt: Feuerbrandfeldversuch Sulzeiche
Kinderfasching / Faschingsturnen, Beginn 15:30 Uhr
Gemeinderatssitzung (ö/nö), Beginn 19:00 Uhr
Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr
Fasching
Schnittunterweisung an Beeren und Sträuchern, sowie Erhaltungsund Auslichtungsschnitt an Buschbäumen
Kinderfasching
Kindernachmittag, Beginn 14:00 Uhr
Gemeindehalle
Feuerwehrhaus, Kameradschaftsraum
Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2
Gemeindehalle
Treffpunkt: Hausgarten bei Sofie Bauer, Brühlstraße 19
bzw. Ecke Pfädle-Gartenstraße
Gemeindehalle
CVJM Zentrum
Ballspielhalle
Evang. Kirche Walddorf
Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2
Kath. Kirche St. Andreas (Orschel-Hagen)
Musikerheim
Gemeindehalle, Vereinsraum
Gemeindehalle, Vereinsraum
bei Familie Dürr, Häslach
Gemeindehaus Walddorf
Dorfgemeinschaftshaus, Bürgersaal
6
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach In Häslach feiern am
Samstag, 21.01.2017
Herr Werner Bleher, Kürnsteigweg 17,
seinen 75. Geburtstag.
Herr Horst Ansorge, Schwalbenstraße 19,
seinen 75. Geburtstag
Wir gratulieren unsereren Jubilaren sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit.
Standesamt Walddorfhäslach
Sterbefälle
19.12.2016
Horst Wilhelm Gottlob Ambacher, Hinter dem Kirchhof 8, Walddorf,
81 Jahre
23.12.2016
Siegfried Otto Klotzbücher, Vogelsangstraße 10, Häslach,
74 Jahre
03.01.2017
Willi Rolf Haug, Grüner Weg 9, Walddorf,
85 Jahre
05.01.2017
Grete Gertrud Bauer, Herdweg 26, Walddorf,
90 Jahre
Ärztlicher Notfalldienst
An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab
18.00 Uhr einheitliche Rufnummer 116 117. Öffnungszeiten
Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
Freitag ab 14.00 Uhr und
Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr
zu erfragen unter Telefon 01805/911640
Tierärztlicher Sonntagsdienst
Wenn Haustierarzt nicht erreichbar
Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter
Tel. 07071/365525
Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen,
Greutstraße 8, Tel. 07127/7427
Apothekenbereitschaft
Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und
dringend benötigte Medikamente abgegeben.
Donnerstag, 12.01.2017
Sonnen-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 9 33 60,
Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen (Innenstadt
Freitag, 13.01.2017
Achalm-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 34 61 61,
Gartenstr. 8, 72764 Reutlingen (Innenstadt)
Härten-Apotheke Kusterdingen, Tel.: 07071 - 3 36 79,
Emil-Martin-Str. 17, 72127 Kusterdingen
Samstag, 14.01.2017
Bahnhof-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 49 00 11,
Kaiserstr. 11, 72764 Reutlingen (Innenstadt)
Sonntag, 15.01.2017
List-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 49 06 40, Kaiserstr. 47,
72764 Reutlingen (Innenstadt)
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Montag, 16.01.2017
Apotheke am Rathaus Pliezhausen, Tel.: 07127 - 8 02 12,
Schulberg 5, 72124 Pliezhausen
Apotheke Ohmenhausen, Tel.: 07121 - 9 16 60,
Gomaringer Str. 33 72770 Reutlingen (Ohmenhausen)
Linden-Apotheke Pfullingen, Tel.: 07121 - 7 13 10, Schloßstr.1,
72793 Pfullingen
Dienstag, 17.01.2017
easy Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 62 87 90, Föhrstr. 40,
72760 Reutlingen (Storlach)
Rathaus-Apotheke Kirchentellinsfurt, Tel.: 07121 - 9 68 80,
Dorfstr. 41, 72138 Kirchentellinsfurt
Mittwoch, 18.01.2017
Hofbühl-Apotheke Metzingen, Tel.: 07123 - 43 82,
Metzinger Str. 16, 72555 Metzingen (Neuhausen)
Lindach-Apotheke, Tel.: 07121 - 27 08 68, Lindachstr. 5,
72764 Reutlingen (Innenstadt)
Donnerstag, 19.01.2017
Gartenstadt-Apotheke, Tel.: 07121 - 9 65 70, Dresdner Platz 1,
72760 Reutlingen (Orschel-Hagen)
Laiblin Apotheke Pfullingen, Tel.: 07121 - 75 46 46,
Laiblinsplatz 10, 72793 Pfullingen
Aus dem Gemeinderat der Sitzung
vom 22.12.2016
Am 22.12.2016 fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu
sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der
interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben zahlreichen Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte
öffentlich behandelt:
1. Bekanntgaben der Beschlüsse aus letzter nichtöffentlicher Sitzung vom 17. und 24.11.2016
Bürgermeisterin Höflinger gab bekannt, dass der Gemeinderat
beschlossen hat, einen Förderantrag für den Neubau eines
Kunstrasenspielfeldes zu stellen; dieses Thema werde jedoch
auch im Rahmen der heutigen Sitzung (22.12.16) öffentlich
beraten. Des Weiteren wurde zurückliegend über einen gemeindeeigenen Grundstücksverkauf beraten und Beschluss
gefasst; Letzteres auch für die Beauftragung einer Voruntersuchung im Hinblick auf die weitere Entwicklung des in Gemeinedeeigentum befindlichen Notariatsgebäudes.
2. Gemeinnützigkeit – Annahme von Spenden
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
- Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde darf gemäß § 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die
sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.
Bürgermeisterin Höflinger dankte im Namen der Gemeinde,
des Gemeinderates und persönlich den Spenderinnen und
Spendern sehr herzlich. Die Spenden in Höhe von 639,00 Euro
aus dem Erlös des Kinderfestes vom 17.07.2016 sind für die
Schule und Kindergärten bestimmt.
3. Gemeindehaushalt 2017 – Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Wirtschaftsplan 2017 – Entwurf
- Beratung und Beschlussfassung
Kämmerer Andreas Bieg erläuterte, dass aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 – 2018 die
Wasserversorgungsgebühr stabil bei 1,75 € netto bleiben wird.
Lediglich die Grundgebühr für Standardzähler wurde ab dem
01.01.2016 von 1,03 € netto auf 1,40 € netto angehoben. Der
Erfolgsplan schließt bei planmäßiger Ausführung mit einem
geringen Jahresverlust von 21.000 € ab. Im Vermögensplan
sind für 2017 umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des
 Förderung der Vereinsjugendarbeit
 Jugendförderrichtlinien 2017
- Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat zum 13. Mal in Folge die Richtlinien für die Vereinsjugendförderun
sen. Der Betrag, den die Gemeinde seit dem Haushaltsjahr 2004 bereitstellt, beläuft sich
12. Januar 2017, Nummer 1/2
der Gemeinde
7
15’000 €.Mitteilungsblatt
Für das Haushaltsjahr
2017 Walddorfhäslach
sollen erneut 15’000 € für die Vereinsjugendfö
reitgestellt werden, um die gute konstruktive Kinder- und Jugendförderarbeit der örtlich
zu unterstützen
und und
zu honorieren.
Nachfolgend
aufgeführte
erhalten eine fin
Wasserversorgungsnetzes vorgesehen, unter
anderem in der
Jugendförderarbeit
der örtlichen
VereineVereine
zu unterstützen
Unteren Grabenstraße, Talbrunnenweg und
diverse Grundund zu honorieren.
Nachfolgend aufgeführte Vereine erhalten
gendförderung
(alphabetische
Reihenfolge):
stückserschließungen. Der Gesamtinvestitionsrahmen beträgt eine finanzielle Jugendförderung (alphabetische Reihenfolge):
rund 317.000 €. Trotz dieser umfangreicher Maßnahmen wird
Vereine
aufgrund der vorhandenen Deckungsmittelüberhänge aus Vorjahren eine Kreditaufnahme nicht benötigt.
CVJM Walddorfhäslach e.V.
Der Wirtschaftsplan 2017 ist eine Anlage zum Haushaltsplan
Kleintierzuchtverein Häslach e.V.
2017 der Gemeinde. Analog der Vorjahre erfolgen Beratung
Liederkranz Walddorf e.V.
und Darstellung im Gemeinderat jedoch separat hiervon. Die
Musikverein Walddorfhäslach e.V.
Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gemäß § 102
Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach e.V.
Abs. 3 Gemeindeordnung wirtschaftliche Unternehmen der
Reit- und Fahrverein Walddorfhäslach e.V.
Gemeinde so zu führen sind, dass der öffentliche Zweck erfüllt
wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde
Schwäbischer Albverein e.V.
ermöglichen. Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandSportverein SV Walddorf 04 e.V.
freiem Trinkwasser gehört zum Kernbereich der kommunalen
Theaterleut e.V.
Daseinsvorsorge und zur Hauptaufgabe des Eigenbetriebs.
TTF Tischtennisfreunde e.V.
Trotz des allgemeinen Kostendrucks wird der Eigenbetrieb
Trägerverein „Alte Turnhalle“ e.V.
auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass dieses Lebensmittel
Turnverein TV Häslach 05 e.V.
der Bevölkerung weiterhin kostengünstig zur Verfügung steht.
Dies erfordert eine systematische Überwachung, InstandhalGemeinderat hat die Jugendförderung für die Vereine wie
tung, Pflege und Erneuerung des Wasserleitungsnetzes
sowiehatDer
Der Gemeinderat
die Jugendförderung
die Vereine
Die
bisher
beschlossen. Diefür
Verwaltung
wirdwie
denbisher
Betragbeschlossen.
je Kind/
aller maschinentechnischen Anlagen, was
sich
in
den
Wirtwird den Betrag je Kind/Jugendlichem
für
das
Jahr
2017
entsprechend
der
von
den
V
schaftsplänen im Bereich der Wasserversorgung künftig wi- Jugendlichem für das Jahr 2017 entsprechend der von den
meldeten
Angaben
ermitteln
und
auszahlen.
Vereinen
gemeldeten
Angaben
ermitteln
und
auszahlen.
derspiegeln wird.
Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2017 mit Finanz- 6. Gemeindeentwicklung – Betreuung und Bildung von
Kindern und Jugendlichen UND Kultur, Sport, Ehrenamt
planung für die Jahre 2015 bis 2019 und Investitionsprogramm
des Eigenbetriebs Wasserversorgung soll gemeinsam mit dem W Gemeindliche Sommerferienbetreuung seit 2014
- Kostenentwicklung und Fortsetzung 2017
Kernhaushalt im Januar/Februar 2017 erfolgen.
4. Gemeindehaushalt 2017 – Eigenbetrieb Abwasserbe- - Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte, dass die Gemeinde
seitigung
erstmals im Jahre 2014 eine tagesdurchgängige FerienbetreuW Wirtschaftsplan 2017 – Entwurf
ung für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den ersten beiden
- Beratung und Beschlussfassung
Kämmerer Andreas Bieg unterrichtete den Gemeinderat über Sommerferienwochen angeboten und für die Durchführung
das Betriebsjahr 2016. Die vorläufige Hochrechnung ergibt – die Kulturwerkstatt e.V. Reutlingen beauftragt hat. Die Kulturwie beim Finanzzwischenbericht im September bereits dar- werkstatt e.V. Reutlingen wurde bereits im Jahre 2012 von der
gestellt - einen Deckungsmittelfehlbetrag i.H.v. ca. 206.000 €, Gemeinde mit der Betreuung der zum damaligen Zeitpunkt
erstmals eingerichteten, offenen Gemeindejugendgruppe bewelcher im Wirtschaftsplan 2017 eingeplant wird.
Die in 2015 durchgeführte Gebührenkalkulation für die Jahre auftragt. Seither besteht eine sehr gute Zusammenarbeit für
2016 – 2018 sah unter Beibehaltung der Schmutzwasserge- die stetig weiter ausgebaute offene Gemeindejugendförderbühr von 3,05 €/m³ für die Niederschlagswassergebühr zum arbeit. Im Jahr 2016 konnte die Zahl der betreuten Kinder von
01.01.2016 eine Erhöhung von 0,14 €/m² auf 0,49 €/m² vor. Der 25 auf 30 angehoben werden.
Wirtschaftsplan 2017 schließt im Erfolgsplan bei planmäßiger Das von pädagogischen Fachkräften abwechslungsreich geAusführung mit einem geringen Jahresgewinn von 17.000 € ab, staltete Ferienprogramm besteht aus medien-, erlebnis- und
welcher für Investitionen zur Verfügung steht. Im Vermögens- sportpädagogischen Aktivitäten und Spiel- und Sportmöglichplan sind für 2017 neben diversen Grundstückserschließungen keiten aller Art im Sport- und Freizeitzentrum sowie kleineren
umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Abwasserent- Ausflügen in die nähere Umgebung. Die Gemeinde stellt für die
sorgungsnetzes vorgesehen, unter anderem in der Unteren Betreuung die Gemeinde- und Ballspielhalle, die Sportplätze
Grabenstraße und im Talbrunnenwegs. Des Weiteren wird die sowie alle weiteren notwendigen Sport- und Spielutensilien
Kläranlage Neckartenzlingen für Investitionen mit 25.000 € und kostenlos zur Verfügung, übernimmt die komplette Versicherung
der Abwasserzweckverband Merzenbachtal in Reutlingen-Mit- und managt die Lieferung des Mittagessens. Im Ergebnis stehen
telstadt für Investitionen mit 140.000 € bezuschusst. Für die für die Ferienbetreuung 2016 Ausgaben für Betreuungspersozugeordneten Kredite fallen Tilgungsleistungen i.H.v. 83.000 € nal, Verpflegung und Versicherung von 10.508,95 €, Einnahmen
an. Der Gesamtinvestitionsrahmen i.H.v. 558.000 € wird man- durch Elternbeiträge von 6.715,00 € entgegen, was einem Kosgels vorhandener Deckungsmittelüberhänge voraussichtlich tendeckungsgrad von 63 % entspricht.
über eine Kreditaufnahme in selbiger Höhe finanziert werden. Der Gemeinderat beschloss, auch im Jahr 2017 wieder die
Der Gemeinderat berät den Wirtschaftsplan 2017 mit Finanz- Sommerferienbetreuung wie gehabt in Kooperation mit der
planung für die Jahre 2015 bis 2019 und Investitionspro- Kulturwerkstatt e.V. Reutlingen und unter den gleichbleigramms des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung und ermäch- benden Konditionen mit einer Durchführungspauschale von
tigt die Verwaltung, alles Erforderliche zur Vorbereitung der 4.397,50 € je Woche bei einer Teilnehmerzahl von maximal 30
Kindern durchzuführen. Die Elternbeiträge für die Betreuung
Beschlussfassung im Januar/ Februar 2017 zu veranlassen.
wurden vom Gemeinderat zurückliegend auf 120 €/Kind/Wo5. Gemeindeentwicklung – Kultur, Sport, Ehrenamt
che sowie auf 95 €/Kind/Woche für das 2. und jedes weitere
W Förderung der Vereinsjugendarbeit
Kind festgelegt.
W Jugendförderrichtlinien 2017
7. Gemeindeentwicklung – Gemeindeeigene Liegenschaf- Beratung und Beschlussfassung
ten / Öffentliche Einrichtungen
Der Gemeinderat hat zum 13. Mal in Folge die Richtlinien für
W Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen
die Vereinsjugendförderung beschlossen.
Der Betrag, den die Gemeinde seit dem Haushaltsjahr 2004 W Sportrasenspielfelder (Haupt- und Nebenrasenspielfeld)
bereitstellt, beläuft sich auf jeweils 15’000 €. Für das Haus- - Neubau Kunstrasenspielfeld
haltsjahr 2017 sollen erneut 15’000 € für die Vereinsjugendför- - Verfahrensablauf und Förderantragstellung
derung bereitgestellt werden, um die gute konstruktive Kinder- - Beratung und Beschlussfassung
8
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte, dass im Mai 2016
vom Gemeinderat der Grundsatzbeschluß eines Rahmeninvestitionsplanes für das Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen (SFZ) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe
von ca. brutto 1,20 MIO € (auf Grundlage einer ersten groben
Kostenschätzung) im Zeitraum 2017 bis 2019 umgesetzt werden soll. Als Grundlage weiterführender Beschlüsse wurden im
Sommer und Herbst 2016 umfangreiche Voruntersuchungen
bei allen Anlagen sowie im Juli 2016 eine Rundfahrt mit dem
SV Walddorf 04 e.V. zur Besichtigung regionaler Kunstrasenspielfelder durchgeführt. Ebenfalls wurden gemeinsam mit
dem Gemeinderat und der Verwaltung Gespräche mit dem
SV Walddorf 04 e.V. und dem TV Häslach 05 e.V. geführt.
Die aktuelle Kostenschätzung für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf dem bestehenden Trainingsplatz beläuft
sich auf ca. brutto 650.000 €. Die Sanierung des bestehenden
Hauptrasenspielfeldes kostet ca. brutto 183.000 €. Für die
Sanierung der bestehenden Leichtathletikanlagen liegt noch
keine endgültige Kostenschätzung vor.
Der Gemeinderat beschloss als erste umzusetzende Maßnahme im Jahre 2017 den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf
dem bestehenden Trainingsspielfeld in Verbindung mit der Stellung eines Förderantrages bei der Sportstättenbauförderung.
Sollte der Förderantrag im Jahre 2017 nicht positiv beschieden
werden, wird ein Folgenantrag für das Jahr 2018 gestellt und
damit auch die Baumaßnahme verschoben. Über die weitere
Umsetzung und anstehende Maßnahmen wird im kommenden
Jahr (2017) beraten und öffentlich Beschluss gefasst.
8. Gemeinde Walddorfhäslach – Neujahrsempfang am 20.
Januar 2017
- Herzliche Einladung
- Gemeinderatsinformation
Bürgermeistern Silke Höflinger übermittelte nochmals die
herzliche Einladung zum Neujahrsempfang am 20.01.2017.
9. Bürgerfragestunde
Bürgermeisterin Silke Höflinger fragte die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger, ob sie an den Gemeinderat und die
Verwaltung Fragen, Anregungen oder Wünsche hätten.
Bauherrschaft Enoghama, Flst. 91, Dorfstraße, OT Häslach
W Bauantrag im Genehmigungsverfahren
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Neubau eines Wohnhauses
Herr Wolfgang Heim erkundigte sich beim Baugesuch für
Flst. 91 nach der Feuerwehrzufahrt für das zweite Gebäude.
Bürgermeisterin Höflinger erklärte, dass das zweite Gebäude
wegen nicht erfolgter Ausführung beim jetzigen Antrag nicht
behandelt werde. Wenn selbiges später einmal gebaut werde,
müsse der Fahrradschuppen rückgebaut werden, was auch im
Beschluß so festgehalten wurde.
Landessanierungsprogramm BW – Walddorfhäslach Sanierungsgebiet „Neue Ortsmitten“ – OKS Waldorf II und
Häslach I
W OM Walddorf II – Städtebau- und Verkehrsraumneugestaltung
W Verkehrsraumneugestaltung Hauptstraße, Haidlinsgasse, Talbrunnenweg
Herr Wolfgang Heim fragte nach, ob der Landkreis Reutlingen sich beim Ausbau des Talbrunnenweges beteiligt und ob
der Untergrund neu gemacht wird. Bürgermeisterin Höflinger
erläuterte, dass der Talbrunnenweg vollständig neu gebaut
und damit auch der Untergrund komplett neu hergestellt, vom
Landkreis Reutlingen ein entsprechender finanzieller Anteil
übernommen und die Gemeinde Landes-GVFG-Fördermittel
erhalten werde.
Gemeindeentwicklung – Verkehrswesen – Verkehrsplanung
W Verkehrsbereich Waldenbucher Weg/Nonnengasse/
Nettoweg
Herr Hans-Jürgen Decker erkundigt sich, weshalb die im FNPL
enthaltene Verbindungsstraße zwischen Waldenbucher Weg
12. Januar 2017, Nummer 1/2
und der K 6717 nie ausgebaut wurde und ob der Nettoweg ein
Anlieger- oder Erschließungsweg sei und ob der Gemeinderat
wisse, dass sich ein Teil des Gehweges auf Decker‘schem
Grund befinde. Bürgermeisterin Höflinger erläutert, dass der
Nettoweg kein Erschließungs- und auch kein Anliegerweg sei.
Bei der geplanten Maßnahme werde die bestehende Fahrbahn
im Sinne der Einfassung des derzeit ausgefahrenen Randstreifens verbreitert, damit private Grundstücke vom Verkehr nicht
mehr tangiert werden. Die Gemeinde ermittle wiederkehrend
die Verkehrsmengen im Ort (Ing.-Büro Prof. Kölz und Partner);
im Nettoweg sei die maximal mögliche Verkehrsmenge bei
Weitem nicht erreicht. Dem Gemeinderat sei selbstverständlich bekannt, dass sich ein Teil des Gehweges auf dem Privatgrundstück befinde. Man behandle das Thema Nettoweg und
die diesbezüglich anderweitigen Anliegerthemen bekanntermaßen bereits seit längerer Zeit im Gemeinderat. Man könne
bedauerlicherweise und wie bereits vielfach angesprochen
und erläutert, Entwicklungen aus Vorjahrzehnten heute nicht
mehr heilen. Die im FNPL noch enthaltene Verbindungsstraße
wird wegen verkehrstechnisch nicht bestehender Erforderlichkeit nicht mehr umgesetzt.
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
Keine wesentlichen Wortbeiträge.
9. Schließung der öffentlichen Sitzung und Verabschiedung
Zur Schließung des öffentlichen Sitzungsteiles bedankt sich
Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr
Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und
der Presse einen guten Nachhauseweg sowie ein frohes Weihnachtsfest, einen schönen Jahreswechsel und ein gesegnetes
neues Jahr 2017.
Sprechzeiten Bürgermeisterin Silke Höflinger
im Januar 2017
Offene Bürgersprechzeiten finden jeweils dienstags in Häslach
von 14:30 – 16:00 Uhr und in Walddorf von 16:30 – 18:30 Uhr
statt. Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonderte Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit
vereinbart werden.
Auf folgende Änderungen möchten wir hinweisen: Im Zeitraum vom 02.01.2017 bis 20.01.2017 finden Gesprächstermine
ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung statt.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Rathaus
Walddorfhäslach
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag 16:00 bis 19:00 Uhr
Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9,
72141 Walddorfhäslach
Frau Elisabeth Wetzel, Rufnummer (07127) 9266-10, elisabeth.
[email protected]
Frau Nicole Loder, Rufnummer (07127) 9266-11, nicole.loder@
walddorfhaeslach.de
Frau Monika Schwinghammer, Rufnummer (07127) 9266-16,
monika.schwinghammer @walddorfhaeslach.de.
Frau Stefanie Raidt, Rufnummer (07127) 9266-16, stefanie.
[email protected]
Öffnungszeiten Bürgerbüro der
Ortsverwaltung Häslach
Dienstag: 8:00 bis 10:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 11:00 Uhr
Dienstagnachmittag 14:30 bis 17:30 Uhr
Bürgerbüro Ortsverwaltung Häslach, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 30, 72141 Walddorfhäslach
Frau Anke Schaal, Rufnummer (07127) 31356, anke.schaal@
walddorfhaeslach.de.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
12. Januar 2017, Nummer 1/2
9
Gemeinde Walddorfhäslach - Steueramt - Wasserzählerkontrolle
Immer wieder melden sich nach Erhalt der Jahresendabrechnung Kunden, die
einen überraschend hohen Wasserverbrauch hatten.
Ursachen hierfür können u.a. sein:
- Tropfende Wasserhähne
- Rohrbrüche innerhalb des Gebäudes
- Defekte Spühlkästen
Nach den Bestimmungen unserer Satzung ist auch für das dem Zähler „verloren
gegangene“ Wasser zu bezahlen.
Um vor Überraschungen sicher zu sein, empfehlen wir Ihnen auch im eigenen
Interesse im Laufe eines Jahres immer wieder Ihren Wasserzählerstand zu kontrollieren.
Lesen Sie hierzu Ihren Wasserzähler ab und notieren Sie sich den Stand. So können Sie im
Falle eines Defekts relativ schnell reagieren und vermeiden noch höhere Nachzahlungskosten.
So könnte Ihre Ableseliste aussehen:
Wasserzähler Nr.
Monat
Zählerstand
Verbrauch
Ablesedatum
10
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2
Richtlinien
Richtlinien
für die Förderung
der Jugendarbeit
der nachfolgend
aufgeführten
örtlichen Sport- und
für die Förderung
der Jugendarbeit
der nachfolgend
aufgeführten
Kulturvereine
mit
Sitz
in
Walddorfhäslach
örtlichen Sport- und Kulturvereine mit Sitz in Walddorfhäslach
Beschluss
Beschlussam
am 22.12.2016
22.12.2016 für
für das
das Jahr
Jahr 2017
2017
1. Förderung
folgender
SportKulturvereine
in Walddorfhäslach,
die
Kinder1. Förderung
folgender
Sport- und
und Kulturvereine
mit mit
Sitz Sitz
in Walddorfhäslach,
die Kinderund
Juund Jugendförderarbeit
vornehmen
(alphabetische
Reihenfolge)
gendförderarbeit vornehmen (alphabetische Reihenfolge)
Vereine
CVJM Walddorfhäslach e.V.
Kleintierzuchtverein Häslach e.V.
Liederkranz Walddorf e.V.
Musikverein Walddorfhäslach e.V.
Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach e.V.
Reit- und Fahrverein Walddorfhäslach e.V.
Schwäbischer Albverein e.V.
Sportverein SV Walddorf 04 e.V.
Theaterleut e.V.
TTF Tischtennisfreunde e.V.
Trägerverein „Alte Turnhalle“ e.V.
Turnverein TV Häslach 05 e.V.
2. Finanzieller Förderrahmen und Fördersystem
2. Finanzieller Förderrahmen und Fördersystem
- Die finanzielle
Unterstützung
derder
Kinderörtlichen
und
- Die finanzielle
Unterstützung
Kinder-und
und Jugendförderarbeit
Jugendförderarbeit der der
örtlichen
Sport- Sportund Kulturvereine beträgt
15’000
€/Jahr.
Kulturvereine
beträgt
15’000
€/Jahr.
- Der Förderrahmen
von 15’000
€ pro
Jahrdarf
darf nicht
nicht überschritten
werden.
DaherDaher
erfolgt erfolgt
bei Zu- und
- Der Förderrahmen
von 15’000
€ pro
Jahr
überschritten
werden.
bei ZuAbnahme
derMitgliederzahlen
Mitgliederzahlen (Kinder
undund
Jugendliche
bis Vollendung
des 18. Lebensjahres)
eine
und Abnahme
der
(Kinder
Jugendliche
bis Vollendung
des 18.
jährliche Anpassung des Pro-Kopf-Förderbetrages bei Antragsstellung.
Lebensjahres)
eine jährliche Anpassung des Pro-Kopf-Förderbetrages bei Antragsstellung.
- Fördersystem: Pro-Kopf-Umlage für Kinder- und Jugendmitglieder bis Vollendung des 18. Lebens- Fördersystem:
jahres). Pro-Kopf-Umlage für Kinder- und Jugendmitglieder bis Vollendung des 18.
Lebensjahres).
3. Voraussetzungen und Verwendungsnachweise für Förderung
3. Voraussetzungen und Verwendungsnachweise für Förderung
- Die Zuschussförderung
erfolgt
Antragstellung bis
desdes
jeweiligen
Folgejahres
- Die Zuschussförderung
erfolgt
nurnur
aufauf
Antragstellung
biszum
zum1.1.März
März
jeweiligen
(Eingangsdatum
Verwaltung).
Folgejahres (Eingangsdatum Verwaltung).
- Der Antragstellung
müssen
beiliegen:
- Der Antragstellung
müssen
beiliegen:
-M
der
Verein
itgliedschaftsnachweis
angehöriger
undJugendlicher
Jugendlicher
- Mitgliedschaftsnachweis dem
der dem
Verein
angehöriger Kinder
Kinder und
überüber
Regional-,
Regional-,
Landesund/oder
Dachverbände
wie z.B. Mitgliedschaft
WLSB/DSB.
Vereine,
Landesund/oder
Dachverbände
wie z.B. Mitgliedschaft
WLSB/DSB. Vereine,
die keinem
über- die
geordneten Verband
angehören,
müssen diemüssen
Mitgliederzahlen
durch Beglaubigung
des/der Vorkeinem übergeordneten
Verband
angehören,
die Mitgliederzahlen
durch
standsvorsitzenden
sowie seines/seiner Stellvertreters/-vertreterin
bestätigen.
Beglaubigung
des/der Vorstandsvorsitzenden
sowie seines/seiner
Stellvertreters/-vertreterin
- Verwendungsnachweis in Form einer Kostenschätzung bei Antragstellung (Eingangsdatum Verbestätigen.
waltung bis zum 1. März) sowie Vorlage einer Kostenfeststellung (Abrechnung) zum Jahresende
-V
erwendungsnachweis
in Form einer Kostenschätzung bei Antragstellung (Eingangsdatum
(Eingangsdatum Verwaltung bis zum 30. November).
Verwaltung bis zum 1. März) sowie Vorlage einer Kostenfeststellung (Abrechnung) zum
Jahresende
bisAntragstellung
zum 30. November).
- Bei nicht(Eingangsdatum
korrekten AngabenVerwaltung
im Rahmen der
werden die Fördermittel für das laufende
das daraufAngaben
folgende Jahr
nicht gewährt.
korrekten
- Bei nichtund
im Rahmen
der Antragstellung werden die Fördermittel für das
laufende und das darauf folgende Jahr nicht gewährt.
4. Geltungsdauer
4. Geltungsdauer
Die Richtlinien für die Vereinsjugendförderung müssen aufgrund sich ständig veränderter RahmenbedinDie Richtlinien
für die
müssen
sich ständig
veränderter
gungen (Anzahl
derVereinsjugendförderung
Mitglieder, Haushaltslage etc.)
flexibelaufgrund
und anpassungsfähig
sein.
Daher wird die
Rahmenbedingungen
(Anzahl
der
Mitglieder,
Haushaltslage
etc.)
flexibel
und
anpassungsfähig
Geltungsdauer dieser Jugendförderrichtlinien zunächst bis zum 31.12.2017 begrenzt.
sein. Daher wird die Geltungsdauer dieser Jugendförderrichtlinien zunächst bis zum 31.12.2017
Walddorfhäslach, den 22.12.2016
begrenzt.
Walddorfhäslach, den 22.12.2016
Silke SHöflinger
ilke Höflinger
Bürgermeisterin
Bürgermeisterin
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Besuch der Sternsinger auf dem Rathaus
11
Örtliche Bauvorschriften „Satzung über
Örtliche Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und
Sternsinger 2017 – Wir haben uns sehr über den Rathausbe- das Sammeln und Verwenden von Niedersuch der Sternsinger gefreut und gratulieren den Kindern undschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf I (Reten
Sternsinger 2017 – Wir haben uns sehr über den Rathausbesuch der Sternsinger ge- schlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil
Jugendlichen und dem Organisationsteam sehr herzlich zur erfreut und gratulieren den Kindern und Jugendlichen und dem Organisationsteam sehr Walddorf I (Retentionszisternensatzung)“
neut zur
erfolgreichen
Sammelaktion
fürarme
arme
Kinder
dieser Welt.Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvor
herzlich
erneut erfolgreichen
Sammelaktion für
Kinder
dieser Welt.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen BauvorSammeln
und Verwenden
von Niederschlags-/
Oberfläch
schriften „Satzung
über das Sammeln
und Verwenden von
dorf
I (Retentionszisternensatzung)“,
Ortsteil
Walddorf, na
Niederschlags-/
Oberflächenwasser im Ortsteil
Walddorf
I (Retentionszisternensatzung)“,
Ortsteil
Walddorf, nach
2 BauGB vom 19.01.2017
bis 20.02.2017
Sternsinger 2017 – Wir haben uns sehr über den Rathausbesuch der Sternsinger ge-3 Abs.
freut und gratulieren den Kindern und Jugendlichen und dem Organisationsteam sehr § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017
herzlich zur erneut erfolgreichen Sammelaktion für arme Kinder dieser Welt.
bis 20.02.2017
Der
Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffen
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentden
Entwurf
„Satzung
licher
Sitzungder
am Örtlichen
22.12.2016Bauvorschriften
den Entwurf der Örtlichen
Bau- über d
von
Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im Ortsteil Wald
das Sammeln und Verwenden
vorschriften
„Satzung über
von Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im Gemarkung
Ortsteil Wald-Walddo
satzung)“,
Gemeinde
Walddorfhäslach,
dorf I (Retentionszisternensatzung)“,
Auslegung
des Planentwurfs nach § Gemeinde
74 Abs. 6WalddorfLandesbauordn
häslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen
setzbuch
zugestimmt
Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt
der
nachfolgenden
Planzeichnung
Das
Plangebiet wird
Das
Plangebiet
wirdwie
wieinin
der
nachfolgenden
Planzeichnung
DieDie
Sternsinger
in Bildmitte:
obere
Reihe von links Leonie Stehr und Elena Neaimeh; untere dargestellt begrenzt:
Sternsinger
in
Bildmitte:
Reihe von links Nora Klees und Nico Christ. Das Verwaltungsteam von links mit Bianka Uhl
obere Reihe
von (studentische
links Leonie
StehrKämmerer
und Elena
Neaimeh;
un(Kämmerei),
Nadja Rönsch
Praktikantin),
Andreas
Bieg, stellv. Hauptamtsleiterin Jasmin Tyree, Bürgermeisterin Silke Höflinger, Hauptamtsleiterin Tanja Sattler,
tere Reihe von links Nora Klees und Nico Christ. Das Verwalstellv. Kämmerin Katja Melzer und Kassenleiterein Janka Papendieck.
tungsteam von links mit Bianka Uhl (Kämmerei), Nadja Rönsch
(studentische Praktikantin), Kämmerer Andreas Bieg, stellv.
Die Sternsinger in Bildmitte: obere Reihe von links Leonie Stehr und Elena Neaimeh; untere
Hauptamtsleiterin
Tyree,
Bürgermeisterin
HöfReihe von links Nora Klees Jasmin
und Nico Christ.
Das Verwaltungsteam
von linksSilke
mit Bianka
Uhl
(Kämmerei),
Nadja Rönsch (studentische
Praktikantin),
Kämmerer
Bieg, stellv.
Hauptlinger,
Hauptamtsleiterin
Tanja
Sattler,
stellv.Andreas
Kämmerin
Katja
amtsleiterin Jasmin Tyree, Bürgermeisterin Silke Höflinger, Hauptamtsleiterin Tanja Sattler,
Melzer
undKatja
Kassenleiterein
JankaJanka
Papendieck.
stellv. Kämmerin
Melzer und Kassenleiterein
Papendieck.
… und mit Stefanie Raidt (Bürgerbüro), Dritte von links ...
… und mit Stefanie Raidt (Bürgerbüro), Dritte von links ...
… und mit Stefanie Raidt (Bürgerbüro), Dritte von links ...
Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften „SatAbdruck:
Geltungsbereich
Örtlichen
Bauvorschriften „Sa
zung über
das Sammeln und der
Verwenden
von Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im
Ortsteil
Walddorf
I
(RetentionszisternenVerwenden
von
Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im Ortste
Die Gemeindeverwaltung möchte hiermit auf den Abgabesatzung)“ Stand 16.12.2016
schluss für Baugesuche für die Gemeinderatssitzungen hin-nensatzung)“
Stand 16.12.2016
Hinweis zur Abgabe von Baugesuchen
weisen. Baugesuche sind am Freitag bis 12:00 Uhr in der Wo- Ziele und Zwecke der Planung:
che vor der ersten Veröffentlichung der Tagesordnung für dieZiele
Mit und
der Retentionszisternensatzung
Zwecke der Planung: wird die Behandlung
Gemeinderatssitzung vollständig bei der Gemeindeverwaltung von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser für den Bereich
MitWalddorf
der Retentionszisternensatzung
wird die Behandlung von
I geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Geeinzureichen.
chenwasser
für
den
Bereich
Walddorf
I geregelt.
Gemäß § 74
meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet
bestimmen,
Terminbeispiel:
dass
Anlagen
zum
Sammeln,
Verwenden
oder
Versickern
von
Am 26.01.2017 findet die nächste öffentliche Gemeinde-meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen,
Niederschlagswasser
herzustellen
sind.
ratssitzung statt. Am Donnerstag, den 19.01.2017 wird dieVerwenden oder Versickern von Niederschlagswasser herzust
Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen
Tagesordnung im Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
für das Sammeln von Niederschlags- und Oberflächenwaserstmals veröffentlicht. Der Abgabeschluss für BaugesucheZiel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlag
ser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre
endet somit am Freitag, den 13.01.2017 um 12:00 Uhr; anderschlags- und Oberflächenwasser im Gesamtgemeindege
2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Kadiesem Freitagvormittag muss die Abgabe von Baugesuchsnalisationsplan
und Schmutzfrachtberechnung
= SteuerungsJahre
2009 durch
die Neufassung des AKP
und SFB (Allge
unterlagen direkt im Bürgerbüro oder im Haupt- und Bauinstrument
für
das
Entwässerungsnetz)
umgesetzte
effiziente
= Steuerungsinstrument für das En
amt erfolgen, damit das eingereichte Baugesuch mit demSchmutzfrachtberechnung
Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die AbwasserKanalnetzbewirtschaftung
weiter zu fördern, die A
fristgerechten Datumsstempel versehen werden kann. Nacheffiziente
anlagen zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen und
dieser Frist eingeworfene Baugesuche können nicht mehrden
Wasserhaushalt
zu
schonen
und
Überschwemmungsgefa
Überschwemmungsgefahren zu vermeiden.
berücksichtigt werden.
Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das
Bei vorgezogenem Redaktionsschluss und einer damit frü- Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenheren Abgabefrist bezüglich der Abgabe von Baugesuchen wasser im Ortsteil Walddorf I (Retentionszisternensatzung)“
werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt.
findet eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt statt
setzbuch zugestimmt
12
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2
Auslegung:
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen
vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 im Rathaus
Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141
Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus.
Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung
Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden.
Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird
darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren.
Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Örtliche Bauvorschriften „Satzung über
das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil
Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von
Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II
(Retentionszisternensatzung)“, Ortsteil Walddorf, nach
§ 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017
bis 20.02.2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 22.12.2016 den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden
von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung
dargestellt begrenzt:
Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften „SatAbdruck:
Geltungsbereich
der
Örtlichen Bau
zung über das Sammeln
und Verwenden von
Niederschlags-/
Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (RetentionszisternenVerwenden
von Niederschlags-/ Oberflächen
satzung)“ Stand 16.12.2016
ternensatzung)“
Stand 16.12.2016
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von
Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser für den Bereich Walddorf II geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Gemeinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen,
dass Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern von
Niederschlagswasser herzustellen sind.
Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen
für das Sammeln von Niederschlags- und Oberflächenwasser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre
2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Kanalisationsplan und Schmutzfrachtberechnung = Steuerungsinstrument für das Entwässerungsnetz) umgesetzte effiziente
Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die Abwasseranlagen zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen und
Überschwemmungsgefahren zu vermeiden.
Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das
Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“
werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt.
Auslegung:
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen
vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 im Rathaus
Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141
Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus.
Hinweise:
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Retentionszisternensatzung wird die
chenwasser für den Bereich Walddorf II ger
Gemeinden durch Satzung für das Gemeind
meln, Verwenden oder Versickern von Nieder
Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Re
derschlags- und Oberflächenwasser im Ges
Jahre 2009 durch die Neufassung des AKP
Schmutzfrachtberechnung = Steuerungsinstru
effiziente Kanalnetzbewirtschaftung weiter z
den Wasserhaushalt zu schonen und Übersch
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
13
Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeinde- Ziele und Zwecke der Planung:
verwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Mit der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von
Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die voll- Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser für den Bereich Häsständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird lach I geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Gedarauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen,
lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- dass Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern von
Niederschlagswasser herzustellen sind.
plan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel- für das Sammeln von Niederschlags- und Oberflächenwastend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung ser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte 2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Kageltend machen können.
nalisationsplan und Schmutzfrachtberechnung = SteuerungsÜber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentli- instrument für das Entwässerungsnetz) umgesetzte effiziente
chen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürge- Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die Abwasserrinnen und Mitbürger ab sofort informieren.
anlagen zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen und
Überschwemmungsgefahren zu vermeiden.
Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017
Zum Entwurf der
Örtlichen
Bauvorschriften
„Satzung über das
Örtliche
Bauvorschriften
„Satzung
über
das
Sammeln
und
Verwenden
von NiederGez.:
Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ OberflächenSilke Höflinger
schlags-/
Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach
I (Retentionszisternensatzung)“
wasser im Ortsteil Häslach I (Retentionszisternensatzung)“
Bürgermeisterin
werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt.
Auslegung:
Öffentliche
Auslegung des
Entwurfs
Bauvorschriften „Satzung über das
Örtliche Bauvorschriften
„Satzung
überder Örtlichen
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der BeSammeln
undund
Verwenden
von
Oberflächenwasser im Ortsteil Häsdas Sammeln
Verwenden
vonNiederschlags-/
Niedergründung und benannten umweltbezogenen Informationen
schlags-/
Oberflächenwasser im Ortsteil
lach
I (Retentionszisternensatzung)“,
Ortsteilvom
Häslach,
nach
§ 74 Abs. 620.02.2017
LBO i. im
V. Rathaus
m. §
19.01.2017
bis einschließlich
Walddorfhäslach,
Hauptstraße
9,
2.
Obergeschoss,
72141
Häslach
I
(Retentionszisternensatzung)“
3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvor- Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus.
schriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Hinweise:
Der
Gemeinderat
der Gemeinde
Walddorfhäslach
in öffentlicher
Sitzung
am
22.12.2016
Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im Ortsteil
Häslach I (Re- Allehat
Mitbürgerinnen
und Mitbürger
können
während
der Ausletentionszisternensatzung)“,
Ortsteil
Häslach,
nach
§
74
Abs.
6
gungsfrist,
also
bis
einschließlich
20.02.2017,
die Planunterladen Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden
LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017
gen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und
von
Niederschlags-/
Oberflächenwasser
Häslach I (RetentionszisternensatDer Gemeinderat
der Gemeinde
Walddorfhäslach hat in im
öf- Ortsteil
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
fentlicher Sitzung
am 22.12.2016
den Entwurf der
Örtlichen während
zung)“,
Gemeinde
Walddorfhäslach,
Gemarkung
Häslach
gebilligt undbei
derderöffentlichen
Ausder Dienststunden
Gemeindeverwaltung
Bauvorschriften
„Satzung über das
Sammeln
und
VerwenWalddorfhäslach abgeben
oder
schriftlich
an die
Gemeindelegung
des
Planentwurfs
nach
§
74
Abs.
6
Landesbauordnung
i.
V.
m.
§
3
Abs.
2
Baugeden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil verwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden.
setzbuch
zugestimmt
Häslach I (Retentionszisternensatzung)“,
Gemeinde Wald- Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volldorfhäslach, Gemarkung Häslach gebilligt und der öffentlichen ständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird
Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauord- darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene StelDas
wie in derzugestimmt
nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
nung Plangebiet
i. V. m. § 3 Abs.wird
2 Baugesetzbuch
lungnahmen bei der Beschlussfassung über den BebauungsDas Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung plan unberücksichtigt bleiben können.
dargestellt begrenzt:
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren.
Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Örtliche Bauvorschriften „Satzung über
das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil
Häslach II (Retentionszisternensatzung)“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von
Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II
(Retentionszisternensatzung)“, Ortsteil Häslach, nach § 74
Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis
20.02.2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 22.12.2016 den Entwurf der Örtlichen
Abdruck: Geltungsbereich
der Örtlichen
„SatAbdruck:
Geltungsbereich
derBauvorschriften
Örtlichen Bauvorschriften
„Satzung über das Sammeln und
zung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden
von
Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im Ortsteil
Oberflächenwasser
im
Ortsteil
Häslach
I
(RetentionszisternenVerwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach
I (RetentionszisterHäslach II (Retentionszisternensatzung)“, Gemeinde Waldsatzung)“ Stand 16.12.2016
nensatzung)“ Stand 16.12.2016
Ziele und Zwecke der Planung:
den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwende
von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II (Retentionszisternen
satzung)“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach gebilligt und der öffentliche
14
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2
Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Bauge
setzbuch
zugestimmt
dorfhäslach, Gemarkung
Häslach gebilligt und der öffentlichen Hinweise:
Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauord- Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterlanung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt
Das
Plangebiet
wird
in der nachfolgenden
dargestellt
begrenzt:
in derwie
nachfolgenden
Planzeichnung genPlanzeichnung
einsehen, diese mit Vertretern
der Gemeinde
erörtern und
Das Plangebiet
wird wie
Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
dargestellt begrenzt:
während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung
Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden.
Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird
darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren.
Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Steuererklärungsvordrucke
in den Bürgerbüros erhältlich
Durch die Finanzverwaltung wurden Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2016 zur Verfügung gestellt, bestehend
aus
Standardpaket für Arbeitnehmer
Standardpaket für Rentner
Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung
Regionalverband
Neckar-Alb
Die Vordrucke liegen
in beiden Bürgerbüros zur Abholung bereit.
Informationsveranstaltung für den Landkreis Reutlingen zur Teilfortschreibung Wind
des Regionalplans Neckar-Alb
Abdruck: Geltungsbereich
der Örtlichen der
Bauvorschriften
„Sat-Bauvorschriften
Regionalverband
Neckar-Alb
Abdruck:
Geltungsbereich
Örtlichen
„Satzung
über das Sammeln un
zung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Informationsveranstaltung für den Landkreis Reutlingen zur
am
Montag,
30.01.2017,
Beginn
19
Uhr
Oberflächenwasser
im Ortsteil
Häslach II (RetentionszisternenVerwenden
von
Niederschlags-/
Oberflächenwasser
im Ortsteil Häslach II (Retentionsziste
Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb
satzung)“ Stand 16.12.2016
30.01.2017,
19 Uhr
nensatzung)“ Stand 16.12.2016
inam
derMontag,
Albhalle in
Pfronstetten,Beginn
Schulstraße
5.
Ziele und Zwecke der Planung:
in der Albhalle in Pfronstetten, Schulstraße 5.
Mit der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von Ab
Ab18.45
18.45
besteht
die Möglichkeit
ersten Information
UhrUhr
besteht
die Möglichkeit
zur erstenzur
Information
an Ständen.
Niederschlagsbzw. Oberflächenwasser
für den Bereich Häs- an Ständen.
Ziele
und Zwecke
der Planung:
Regionalverband
Neckar-Alb
hat denhat
rechtlichen
Auftrag zurAuftrag
Planung von
Regionalverband
Neckar-Alb
den rechtlichen
lach II geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Ge- Der
Mit
der Retentionszisternensatzung wird dieDer
von
bzw.
Oberflä
in denNiederschlagsLandkreisen Reutlingen,
und
Zollernal
zurBehandlung
Planung von „Windkraftvorranggebieten“
in denTübingen
Landkreimeinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, „Windkraftvorranggebieten“
Die
Verbandsversammlung
des
Regionalverbands
hat
bei
ihrer
Sitzung
am
29.11.201
sen Reutlingen,
Tübingen
und
Zollernalbkreis.
Die
Verbandschenwasser
den Bereich
Häslach
II von
geregelt.
Gemäß
§
74
Abs.
3
Nr.
2
LBO
können
Ge
dass Anlagen zumfür
Sammeln,
Verwenden oder
Versickern
Offenlage
des Entwurf
des Teilregionalplans Windkraft
beschlossen.
versammlung
des Regionalverbands
hat bei ihrer
SitzungDieser
am beinhalte
Niederschlagswasser herzustellen sind.
meinden
durch Satzung für das Gemeindegebiet
bestimmen,
dass Anlagen
zum Sammel
Landkreis Reutlingen
sieben „Vorranggebiete
für Standorte regionalbedeutsamer
Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen 29.11.2016 die Offenlage des Entwurf des Teilregionalplans
Windkraftanlagen“
in den folgenden
Kommunen:
Windkraft
beschlossen.
Dieser
beinhaltet
im
Landkreis
ReutVerwenden
Versickernund
von
Niederschlagswasser herzustellen sind.
für das Sammelnoder
von NiederschlagsOberflächenwaslingen
sieben
„Vorranggebiete
für
Standorte
regionalbedeutser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre
2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Ka- samer Windkraftanlagen“ in den folgenden Kommunen:
Ziel
dieser und
Satzung
ist die Errichtung
von Regenwasseranlagen
nalisationsplan
Schmutzfrachtberechnung
= SteuerungsName für das Sammeln
Größe von Nie
Stadt/Gemeinde
instrument
für
das
Entwässerungsnetz)
umgesetzte
effiziente
Engstingen, St. Johann
Wannenhau-Lonsinger
16 ha seit de
derschlags- und Oberflächenwasser im Gesamtgemeindegebiet,
um die bereits
Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die AbwasserBuch
Jahre
durch
die Neufassung
desundAKPGomadingen
und SFB (Allgemeiner
Kanalisationsplan
un
anlagen 2009
zu entlasten,
den Wasserhaushalt
zu schonen
Planwald
16 ha
Überschwemmungsgefahren
zu
vermeiden.
Hohenstein,
Pfronstetten
Schäfbuch
170
ha
Schmutzfrachtberechnung = Steuerungsinstrument für das Entwässerungsnetz) umgesetz
Hohenstein, Pfronstetten
Mörsbuch-Hausberg
93 ha
Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das
effiziente
weiter zu
fördern,
die Abwasseranlagen
zu
Pfronstetten,
Zwiefalten
Muttenbühl
60 ha entlaste
Sammeln undKanalnetzbewirtschaftung
Verwenden von Niederschlags-/ OberflächenHayingen
Ettenheim
26 ha
wasser
im Ortsteil Häslach II zu
(Retentionszisternensatzung)“
den
Wasserhaushalt
schonen und Überschwemmungsgefahren zu vermeiden.
werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt.
Auslegung:
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen
vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 im Rathaus
Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141
Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus.
Römerstein
Stockert
24 ha
DerVerbandsversammlung
Verbandsversammlung
des Regionalverbands
Neckar-Alb
Der
des Regionalverbands
Neckar-Alb
ist es ein Anliegen, üb
ist es ein
Anliegen,Beteiligung
über die gesetzlich
vorgegebene
Beteiligesetzlich
vorgegebene
im Rahmen des
Planungsverfahrens
hinaus den
gung im Rahmen
desdie
Planungsverfahrens
den
BürgeBürgerinnen
und Bürgern
Möglichkeit zu geben,hinaus
sich auch
direkt
über die Planun
rinnen undIm
Bürgern
zu geben, sich
auch
direkt
informieren.
Rahmendie
der Möglichkeit
Informationsveranstaltung
besteht
die Gelegenheit,
sich
über diePlanung
Planung
informieren.
Im Rahmen
Informationsregionale
auszu
erster
Hand vorstellen
zu lassender
sowie
mit den Vertretern des
veranstaltung besteht
die Gelegenheit, sich
die regionale
Pla- zur Planun
Regionalverbands
und des Regierungspräsidiums
Tübingen
offene Fragen
den vorgesehenen Gebieten zu diskutieren. Zur Abgabe von Stellungnahmen zum
Planentwurf besteht für Jedermann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bete
die Möglichkeit, sich auch schriftlich zu äußern. Diese findet vom 1. März 2017 bis z
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
nung aus erster Hand vorstellen zu lassen sowie mit den Vertretern des Regionalverbands und des Regierungspräsidiums
Tübingen offene Fragen zur Planung und den vorgesehenen
Gebieten zu diskutieren. Zur Abgabe von Stellungnahmen zum
Planentwurf besteht für Jedermann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung die Möglichkeit, sich auch
schriftlich zu äußern. Diese findet vom 1. März 2017 bis zum
31. März 2017 statt. Die Unterlagen werden auf der Homepage der Regionalverbands zur Verfügung stehen und bei der
Geschäftsstelle des Regionalverbands und beim Landratsamt
zur Einsicht ausliegen.
Brennholz- und Flächenlosverkauf der
Gemeinde Pliezhausen am 26. Januar 2017
Der diesjährige Brennholzverkauf der Gemeinde Pliezhausen findet am Donnerstag, 26. Januar 2017, ab 19.00
Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses Pliezhausen, Marktplatz 1 statt.
Es kommen Flächenlose und Brennholzpolter aus den
Waldabteilungen Baurenwald und Schindhau, Gemarkung
Pliezhausen und Rübgarten, zur Versteigerung. Die Polter
und Flächenlose liegen entlang des Baurenwaldweges in
Richtung zur Unterführung unter der B 27 und sind gut
zugänglich bzw. anfahrbar.
Pläne können vorab auf der Gemeindekasse (Telefon
07127/977-136) eingesehen werden.
Nähere Informationen und Auskünfte zu den Flächenlosen
und Poltern wird Herr Revierförster Schempp auch gerne
im Verkaufstermin erteilen.
Der Verkauf erfolgt gegen Meistgebot und Barzahlung.
Zu der Veranstaltung wird freundlich eingeladen.
Gemeinde Pliezhausen
Neubaueinweihung Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule
Bilderrückblick folgt in KW 04/2017 am 26.01.2017.
ALB GOLD WINTERLAUF
Hiermit möchten wir auf den Albgold-Winterlauf am 28.
Januar 2017 des Leichathletikvereins LV Pliezhausen hinweisen
Der Albgold-Winterlaufcup ist eine der beliebtesten Laufserien
in der Region Reutlingen.
Alle zwei Wochen haben die Teilnehmer bei Laufstrecken über
5 und 10 Kilometer die Gelegenheit, ihre aktuelle Form zu überprüfen. Die Läufe sind ein Anreiz, das wichtige Training über
die kalten Wintermonate hinweg durchzuziehen und sich kleine
Teilziele zu setzen. Auch die schnellen Läufer der Region wie
Boris Rein und Hannah Arndt (LV Pliezhausen), Peter Obenauer
(ab Januar LAV Tübingen), Lorenz Baum (LAV Tübingen) und
die international erfolgreichen Triathleten Stefanie Kuhnert (VfL
Pfullingen), Anja Knapp (SG Dettingen-Erms) und „Ironman“
Michael Göhner zählen seit Jahren zu den „Dauergästen“ dieser Laufwettbewerbe.
Zu einem der beliebtesten Wertungsläufe hat sich der zweite
Termin Ende Januar hausen entwickelt – dank einer profilierten,
anspruchsvollen, aber landschaftlich reizvollen Laufstrecke,
einer familiären Atmosphäre und einer guten Wettkampforganisation des LV Pliezhausen unter der Gesamtleitung von
Manuela Heim. Start und das Ziel wird auf dem Gelände der
Firma Datagroup erfolgen. Ausreichend Parkplätze stehen
auf dem Firmengelände der Datagroup sowie auch bei dem
Walddorfhäslacher Unternehmen Moldex-Metric AG und dem
Sportgelände des SV Gniebel zur Verfügung.Es wurde ein umfassendes Parksystem ausgearbeitet, um einen reibungslosen
Ablauf zu gewährleisten.
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Startzeit ist hier nach wie vor um 14.30 Uhr (5 und 10 Kilometer), Nachmeldungen sind bis 60 Minuten vor dem Start
möglich. Eine neue Strecke gibt es für den Schülerlauf, der
um 14 Uhr gestartet wird. Die Abwicklung der Anmeldung und
die Ausgabe der Startnummern erfolgt im Gebäude der Firma Datagroup. Umkleide- und Duschmöglichkeiten befinden
sich im benachbarten Sportheim des SV Gniebel. Die Siegereherungen finden ebenfalls im Gebäude der Firma Datagroup
statt. Interessierte Läufer können sich auf der Homepage des
LV Pliezhausen detailliert über die neue Streckenführung informieren und sich bereits im Vorfeld für den Lauf anmelden.
Der Zubringer zur Firma Datagroup wird an diesem Tage
gesperrt sein.
Herzlich willkommen im neuen Jahr!
Nachdem wir im vergangenen Jahr unser 10-jähriges Jubiläum
und bei einem festlichen Weihnachtsessen fröhlich miteinander gefeiert haben, starten wir nun mit einem guten Hunger in
das Jahr 2017.
Wir bedanken uns recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Spende von 1000 Euro zu unserem 10-jährigen
Jubiläum, bei unseren Lieferanten für die zuverlässigen und
schmackhaften Essen und bei all unseren Gästen, die diese
Begegnungsmöglichkeit zu schätzen wissen.
Wir freuen uns, wenn wir auch 2017 neue Gäste unter uns
begrüßen können.
Wer Lust hat, bei uns mitzuarbeiten, darf sich gerne an uns
Verantwortliche wenden.
Wir treffen uns ​im Vereinsraum der Gemeindehalle
am Donnerstag, 19.01.2017
Als Tagesgericht liefert uns die Gaststätte Linde:
Schweinebraten mit Spätzle und gem. Salat und ein Dessert
Preis: 5,50 E; ermäßigt: 3,50 E
Essensausgabe von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Ende des Mittagstisches: 14 Uhr
Bitte bis Dienstag,17.01.17, 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung - Bürgerbüro, Tel. 9266-0 bzw. Ortsverwaltung
Häslach, Tel. 31356 anmelden
Begegnungen, nette Gespräche und gemeinsames Essen
bringen Abwechslung in Ihren Alltag!
Kinder und Schüler können das Mittagessen zum ermäßigten
Preis erhalten.
Möchten Sie ständig am Mittagstisch teilnehmen, können Sie
sich auf Dauer anmelden. Wir bitten Sie aber herzlich, sich bei
Verhinderung dann abzumelden.
Unsere Geschenkgutscheine für den Mittagstisch können im
Bürgerbüro in Walddorf und in der Ortsverwaltung in Häslach
erworben werden.
Haben Sie weitere Fragen, so erhalten Sie Auskünfte bei
Hanne Bitzer (Tel. 07127/34867)
Annerose Brändle (Tel. 07127/18914)
Hilde Eggensperger (Tel. 07127/18280)
Christa Fritz (Tel. 07127/32966
Beate Gaiser (Tel. 07127/924026)
Inge Streicher (Tel. 07127/34116)
Traude Heimann (Tel.07127/35687)
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Hier: Kostenfreie Energieberatungen für Bürgerinnen
und Bürger der Gemeinde Walddorfhäslach
- Anmeldung zum Energieberatungstag am 17.01.2017
- Jahresplan der Energieberatungstage
Nutzen Sie die Chance einer für Sie kostenlosen Energieerstberatung, die durch die Gemeinde Walddorfhäslach in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im
Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger
angeboten wird. Die Beratung erfolgt durch neutrale Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das
Thema Energie.
Der nächste Beratungstag findet statt am
Dienstag, den 17. Januar 2017 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Häslach, Bürgersaal.
Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die Gemeinde
Walddorfhäslach, Ansprechpartnerin ist Amtsleiterin Hauptund Bauamt, Frau Sattler, zu erreichen unter Telefonnummer
07127 / 9266-30 oder an die KlimaschutzAgen-tur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer 07121 /
1432571, [email protected] oder Fax 07121
/ 1432572. An Hand eines Fragebogens wird das gewünschte
Beratungsthema näher abgefragt.
Jahresplan der Energieberatungen
Die nächsten Energieberatungen finden am 21.02.2017,
21.03.2017, 18.04.2017, 16.05.2017, 20.06.2017, 18.07.2017,
15.08.2017, 19.09.2017, 17.10.2017, 21.11.2017, 19.12.2017
statt. Hierzu wird jeweils im Mitteilungsblatt hingewiesen. Weitere Termine folgen jeweils zum dritten Dienstag des Folgemonats.
Vorsätze fürs neue Jahr
"Am Baum der guten Vorsätze gibt es viele Blüten, aber wenig Früchte", meinte Konfuzius. Schon die Blüten machen jedoch Freude, und wenige Früchte sind besser als gar keine.
Vielleicht haben Sie sich vorgenommen, mehr Gesellschaft zu
suchen? Das macht nicht nur Spaß, sondern ist auch gesund.
In Ihrer Begegnungsstätte ist das möglich:
Montag, 16. Januar 2017
10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs)
Clubraum
Dienstag, 17. Januar 2017
10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum
14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle
Mittwoch, 18. Januar 2017
09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Jahrgang 1941/42 Pliezhausen, im Café Kännle
14.00 Uhr Quiltwerkstatt Café Kännle
14.00 Uhr Malgruppe (BV) Clubraum
Donnerstag, 19. Januar 2017
08.30 Uhr Frühstück (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation)
Clubraum
Sonntag, 22. Januar 2017
14.00 bis 17.00 Uhr Sonntagscafé mit dem Gitarren-/Gesangsduo Gerhard Braun-Venus & Horst Menrath im Café Kännle
BV: Mit Ehrenamtlichen unseres Bürgervereins. OA: Von der
Offenen Altenarbeit organisiert.
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Ein glückliches und gesundes Jahr 2017 wünscht Ihnen
Ihr Café Kännle -Team und freut sich, wenn Ihr Weg das
eine oder andere Mal auf eine gemütliche Café-Pause ins
Kännle führt. Nett und persönlich bedient, kann man hier
eine entspannende Zeit genießen. Menschen jeden Alters
sind herzlich willkommen und können sich ungezwungen
mit Freunden, aber auch alleine kommend wohlfühlen oder
die Programmangebote nutzen. Geöffnet ist von Dienstag
bis Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr, und zu den ausgeschriebenen Sonntagscafés. Tel. 8 97 12.
Im Pflegestützpunkt (PSP) und in der IAV-Stelle berät und
informiert Frau Wiese hilfebedürftige Bürger und ihre Angehörigen über Hilfen bei häuslicher Pflege, der Krankenpflege
und in der Hauswirtschaft, über Essen auf Rädern, Kurzzeitpflege, Pflege im Pflegeheim, Tagespflege, Unterstützungen
für pflegende Angehörige und finanzielle Hilfe. Sie vermittelt
die notwendigen Kontakte und ist von Montag bis Donnerstag
von 08.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstagnachmittag von
14.00 bis 17.00 Uhr und unter Tel. 98 00 15 zu erreichen. EMail: [email protected]
Nachlese Weihnachtsgottesdienst 2016
Das Opfer an unserem Weihnachtsgottesdienst erbrachte den
Betrag von 526,36 €.
Wir wollen allen herzlich danken, die mit uns den Opferzweck
„Lifeline Christian School“ unterstützt haben.
Lifeline Christian School
Lifeline Christian School ist ein Zweig der Arbeit von Lifeline
CDS e. V. (Christian Development Services), einem TB Gesundheits- und Missionsprojekt, das vor 20 Jahren von einem
deutschen Ärzteehepaar begonnen wurde.
Das Motto der Christian School lautet:
Finding life, building life, sharing life
Leben finden, Leben aufbauen, Leben teilen.
Kontakt: [email protected]
Röckel, Rektor
Erinnerungsservice per E-Mail
Dieser neue kostenlose Service der Mediothek kann von allen Lesern genutzt werden, deren aktuelle E-Mail-Adresse der
Mediothek vorliegt und die mit dem Erhalt der Erinnerungsmail
einverstanden sind.
Wenn Sie von diesem Service profitieren möchten, wenden Sie
sich bitte beim nächsten Besuch in der Mediothek an das Mediotheksteam. Ihre E-Mailadresse wird erfasst und Sie erhalten
dann künftig 1-2 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerung
per E-Mail.
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
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Weiter ging es dann ins Zwergenland – dem Spieleparadies für
Groß und Klein. Dort durften die Kinder wählen zwischen einer
Karussellfahrt und dem Zwergen-Riesenrad, beide "Fahrgeschäfte" werden noch von Hand betrieben. Das war ein Spaß.
Ausflug der Vorschüler auf den Weihnachtsmarkt Esslingen
Mitte Dezember ging es mit den Vorschülern wieder auf nach Esslingen um den Mittelalterlichen Weihnachtsmarkt zu erkunden.
Wir trafen uns mit den Erzieherinnen und den Elternbeiräten
und den begleitenden Eltern um 10 Uhr zur pünktlichen Abfahrt
im Kindergarten.
Mit dabei waren 22 Maxis, 3 Erzieherinnen, 3x Elternbeirat und
1x Mama+Papa.
Als die Kinder auf die Fahrzeuge verteilt und gut verschnallt
waren ging es im Konvoi los nach Esslingen.
Gestartet haben wir auf dem mittelalterlichen Weihnachtsmarkt mit dem Mäuseroulette. Hier darf jedes Kind sich einen
Glückstein aussuchen und muss diesen auf ein Mäusehaus legen, das Kind in dessen Haus das Mäuschen geht, hat gewonnen. Alle Kinder waren begeistert und durften ihren Glücksstein
behalten. Die Gewinner bekamen noch zusätzlich eine kleine
Maus, die sie mit nach Hause nehmen durften.
Anschließend hatten wir noch etwas Zeit für eine Runde
Bogenschießen und Ringe werfen.
Nach so viel Action bekommt man ganz schön Hunger.
Bei einer Portion Pommes konnten sich alle nochmals stärken,
bevor wir uns dann auch schon wieder auf den Nachhauseweg
machen mussten.
Gegen 14.30 Uhr waren wir alle wieder zurück im Kindergarten
und hatten viel zu erzählen.
Die Finanzierung hat der Elternbeirat übernommen. Nochmals
herzlichen Dank an die Eltern, die uns begleitet haben.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Weihnachtsfeier Kindergarten Häslach
Am 09.12.2016 fand die Kindergartenweihnachtsfeier in der
Häslacher Kirche statt.
Wir trafen uns um 16 Uhr zum gemeinsamen Gottesdienst, den
unsere Pfarrerin Frau Baumann für und mit den Kindergartenkindern gestaltet hat.
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Wir danken Frau Baumann herzlich für ihre tolle Art, wie sie den
Gottesdienst gestaltet hat, so herzlich, so kindgerecht und so
liebevoll.
Herzlichen Dank auch an Herrn Neuscheler, der uns auf der Orgel
begleitet hat.
Herzlichen Dank an unser Erzieher Team für die Vorbereitung des
Krippenspieles.
Herzlichen Dank an die Eltern für die Gebäck- und Kuchenspenden.
Öffnungszeiten im Gemeindebüro
Gustav-Werner-Str. 5, Angelika Vollmer
Mo., Di.+ Do., Fr. von 10.00 - 12.00 Uhr, Mittwochs geschlossen.
Tel.: 932390, Fax: 932398
Email-Adresse: [email protected], Internetseite: www.kirche-wh.de
Pfarramt I
Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5 Tel. u.
Email siehe oben
Pfarramt II
Pfarrerin Dr. Eike Baumann, Neuffenblick 8, Tel.: 955987
Email-Adresse: [email protected]
Unsere Maxis haben das Krippenspiel für uns aufgeführt und
die Fürbitten vorbereitet. Alle Kinder hatten die Lieder, die wir
gesungen haben super geübt und konnten gut mitsingen.
Im Anschluss an den Gottesdienst gab es noch hinter der Kirche einen gemütlichen Umtrunk mit Plätzchen und Gebäck,
das von den Eltern fürs Buffet gespendet wurde.
Tauftermine für Walddorfhäslach:
22.1., 12.3., 30.04.17 in der Walddorfer Kirche
15.1., 09.04.17, in der Häslacher Kirche
Indoorspielplatz im Gemeindehaus Häslach
Herzliche Einladung! Am Donnerstag, ist von 15 - 17 Uhr der
Indoorspielplatz für Kleinkinder (mit Begleitperson) im neuen
Gemeindehaus in Häslach geöffnet. Bitte Anti-Rutschsocken
oder Hausschuhe mitbringen. Getränke und Vesper sollten
selbst mitgebracht werden.
Für die Erwachsenen steht eine Kaffeemaschine bereit. Kommen Sie einfach vorbei!!
Ansprechpartner ist Madeleine Petermann, Telefon: 9803906.
Bibelabende mit Christiane und Christoph Rösel
Thema: „Psalmen – Worte für das ganze Leben“
vom 17. – 19. Januar 2017 im Evang. Gemeindehaus Walddorf,
jeweils um 20.00 Uhr
Hier das Programm im Überblick:
Dienstag, 17. Januar 2017:
Thema: "Mit den Psalmen beten – Psalm 13"
Es singt der Kirchenchor
Mittwoch, 18. Januar 2017:
Thema: "Wachstum und Weg – Psalm 1"
Donnerstag, 19. Januar 2017:
Thema: "Zwischen Sturm und Stille – Psalm 93 und 131"
Es singt tiqua
am 22. Januar 2017
Thema: „Herzenssache“
Herzen stehen in unserer
Umgebung stellvertretend für so viele Dinge. Von Kitsch bis
Kultur nutzt jede Branche das Sinnbild, das zu Herzen geht.
Klar ist, wo es ums Herz geht, stehen lebenswichtige Aufgaben auf dem Spiel. Für den Patienten, der auf ein neues Herz
wartet, weil das eigene aus dem Takt gerät, ist diese Tatsache
sonnenklar. Beim Thema „Herzenssache“ geht es im Sing &
Pray-Gottesdienst für uns alle um ein neues Herz. Larissa Häge
vom Albrecht-Bengel-Haus in Tübingen bringt für die Kurzansprache ihre Gedanken zur Jahreslosung für 2017 mit. Der
Gottesdienst am 22. Januar 2017 beginnt um 19.00 Uhr in der
Walddorfer Kirche. Sie sind herzlich eingeladen!
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Termine Walddorfhäslach
Donnerstag, 12. Januar 2017:
15 - 17 Uhr Indoorspielplatz ist im Gemeindehaus Häslach (UG)
geöffnet - siehe sonstige Termine
15.00 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Häslach - 2. Mose
33, (12-17a) 17b-23
16.00 Uhr Andacht im Gustav-Werner-Stift mit Pfarrer Dinkel
Freitag, 13. Januar 2017:
15 - 16 Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis
zur 2. Kl.
16 - 17 Uhr Kinderchor für Kinder der 3. - 8. Klasse,
jeweils im Gemeindehaus Walddorf
Samstag, 14. Januar 2017:
ab 9.30 Uhr Christbaumabholaktion in Walddorf und Häslach
durch den CVJM
Sonntag, 15. Januar 2017:
Walddorf:
08.45 Uhr Gebetskreis in der Sakristei
09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dinkel
Predigttext: 2. Mose 33, 17b-23
Das Opfer ist für das Gemeindehaus Häslach bestimmt.
Im Anschluss laden wir zum Kirchkaffee ein.
10.15 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus
Häslach:
10.15 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dinkel
Predigttext: 2. Mose 33, 17b-23
Das Opfer ist für das Gemeindehaus Häslach bestimmt.
10.15 Uhr Kinderkirche
Montag, 16. Januar 2017:
10.00 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Häslach
Dienstag, 17. Januar 2017:
10.00 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf
16.00 Uhr Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder
ab 3 J.
20.00 Uhr Bibelabend mit Ehepaar Rösel im Gemeindehaus
Walddorf
Thema: "Mit den Psalmen beten – Psalm 13"
Es singt der Kirchenchor
Mittwoch, 18. Januar 2017:
14.30 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus Walddorf
kein Konfirmandenunterricht - Bibelclubs
20.00 Uhr Bibelabend mit Ehepaar Rösel im Gemeindehaus
Walddorf
Thema: "Wachstum und Weg – Psalm 1"
Donnerstag, 19. Januar 2017:
15 - 17 Uhr Indoorspielplatz ist im Gemeindehaus Häslach (UG)
geöffnet - siehe sonstige Termine
20.00 Uhr Bibelabend mit Ehepaar Rösel im Gemeindehaus
Walddorf
Thema: "Zwischen Sturm und Stille – Psalm 93 und 131"
Es singt tiqua
Freitag, 20. Januar 2017:
15 - 16 Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis
zur 2. Kl.
16 - 17 Uhr Kinderchor für Kinder der 3. - 8. Klasse,
jeweils im Gemeindehaus Walddorf
Samstag, 21. Januar 2017:
19.30 Uhr Luther Film in der Kirche in Rübgarten - eine Veranstaltung im Rahmen des Lutherjubiläums
Termine der Jungscharen finden Sie unter "CVJM Nachrichten".
Donnerstag, 12.1.2017:
18.00 Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.)
19.30 Uhr tiqua im CVJM
19.30 Uhr Sitzung des CVJM Ausschusses
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Freitag, 13.1.2017:
18.00 Uhr Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5. Klasse)
18.00 Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.)
18.00 Uhr Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.)
19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend
19.15 Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend
19.30 Uhr Mädchenkreis (13-17 J.)
20.15 Uhr EK-Handball: 1.+ 2. Mannschaft Männer
Samstag, 14.1.2017:
08.30 Uhr Helfer für die Christbaumabholaktion treffen sich
im Cevim Stüble
ab 9.30 Uhr Christbaumabholaktion
ab 19.30 Uhr Cevim Stüble geöffnet
Sonntag, 15.1.2017:
14.00 Uhr Bibelstunde im CVJM
Montag, 16.1.2017:
18.00 Uhr Jungschar Häslacher Fix von 3. bis 7. Kl. im Gemeindehaus
19.00 Uhr Jungbläser im CVJM
20.00 Uhr Probe des Posaunenchores
20.00 Uhr "CVJM-Gym" im Mitarbeiterhaus
Dienstag, 17.1.2017:
16.30 Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u. Mini (Mädchen
und Jungen)
16.30 Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend
17.45 Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend
18.00 Uhr EK-Handball: weibliche B-Jugend
19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend
19.15 Uhr EK-Handball: männliche B- u. C- Jugend
20.00 Uhr Probe des Jubilate Chor
20.15 Uhr EK-Handball: 1. + 2. Mannschaft Männer
20.00 Uhr Bibelabend im Gemeindehaus Walddorf mit Ehepaar
Rösel zu den Psalmen. Es singt der Kirchenchor.
Mittwoch, 18.1.2017:
16.30 Uhr Jungschar Fruchtzwerge für die 1.+ 2. Kl. im CVJM
18.00 Uhr Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der 3.-7.
Klasse
19.00 Uhr Jungenschaft 13 -18 Jahre im CVJM
20.00 Uhr Bibelabend im Gemeindehaus Walddorf mit Ehepaar
Rösel zu den Psalmen
Donnerstag, 19.1.2017:
18.00 Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.)
20.00 Uhr Bibelabend im Gemeindehaus Walddorf mit Ehepaar
Rösel zu den Psalmen. Es singt tiqua.
Freitag, 20.1.2017:
18.00 Uhr Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5. Klasse)
18.00 Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.)
18.00 Uhr Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.)
19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend
19.15 Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend
19.30 Uhr Mädchenkreis (13-17 J.)
20.15 Uhr EK-Handball: 1.+ 2. Mannschaft Männer
Samstag, 21.1.2017:
ab 19.30 Uhr Cevim Stüble geöffnet
Sonstige Termine:
Bläser Comeback - Proben für Bläserkonzert haben begonnen
Heute laden wir alle ehemaligen Bläserinnen und Bläser ein,
mal wieder die Instrumente rauszuholen und mitzuspielen beim
Konzert des Posaunenchores am 5. März in der Walddorfer
Kirche.
Die Proben dazu haben am Montag begonnen und finden immer montags um 20 Uhr im Musikzimmer des CVJM. Nähere
Infos gibt es beim Posaunenchor.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2
wir uns sehr freuen, Frau Netzer koordiniert dies und freut sich
auf Ihre Bereitschaft.
Samstag, 14. Januar 2017
10.00 Uhr Ministranten mutscheln, St. Franziskus
18.00 Uhr Vorabendmesse, Kath. Gemeindehaus, Walddorfhäslach anschl. Gemeindemutscheln
Sonntag, 15. Januar 2017– 2. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus
10.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
10.30 Uhr Wortgottesfeier, St. Gebhard
15.00 Uhr Vietnamesischer Gottesdienst, St. Andreas
Dienstag, 17. Januar 2017
10.00 Uhr Andacht, Seniorenzentrum Oferdingen
17.00 Uhr Kommunionvorbereitung und Weggottesdienst, St.
Franziskus
Mittwoch, 18. Januar 2017
17.00 Uhr Rosenkranz, St. Andreas
17.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
Donnerstag, 19. Januar 2017
16.00 Uhr Andacht, Seniorenzentrum Mittelstadt
18.30 Uhr Rosenkranz, St. Franziskus
19.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus
Freitag, 20. Januar 2017
8.30 Uhr Rosenkranz, St. Andreas
8.45 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
anschl. Eucharistische Anbetung
Samstag, 21. Januar 2017 –
10.00 Uhr Firmtreffen, St. Andreas
16.30 Uhr Ungarischer Gottesdienst, St. Andreas
18.00 Uhr Vorabendmesse, St. Gebhard
Sonntag, 22. Januar 2017 – 3. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
10.00 Uhr Ökum. Gottesdienst zum Auftakt der Vortragsreihe
Reformationsjubiläum, Ev. Martinskirche Mittelstadt
10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst, St. Franziskus
Ministranten mutscheln wieder
Zum Jahresbeginn darf das Mutscheln nicht fehlen! So laden
die Oberministranten zum Ministrantenmutscheln von Minis
und ihren Geschwistern ein.
Das Mutscheln findet am Samstag, 14. Januar 2017 von 10.00
Uhr bis 12.00 Uhr in St. Franziskus Pliezhausen statt. Herzliche
Einladung.
Gemeinde-Mutscheln
Am Samstag, 14. Januar 2017 findet unser jährliches Gemeinde-Mutscheln statt.
Beginn: 19.00 Uhr
Ort: Kath. Gemeindehaus Walddorfhäslach
Herzliche Einladung!
Bitte unbedingt in den ausgelegten Anmeldelisten eintragen,
da sonst die Mutscheln nicht richtig kalkuliert werden können.
Firmtreffen am 21. Januar 2017
Das dritte Treffen der Firmbewerber findet am 21. Januar 2017 von
10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in St. Andreas, Orschel-Hagen statt.
Bei diesem Treffen bereiten wir uns auf die Firmung vor und
beschäftigen uns besonders mit dem Heiligen Geist.
Dieser wirkt ja auf die unterschiedlichste Art und Weise in unserer Gemeinde. Wenn Sie Lust haben, von ihrem Engagement in
der Kirchengemeinde zu berichten (ca. 5-10 Minuten) würden
Ökumenische Gesprächswoche in Mittelstadt vom 22. - 26.
Januar 2017
Wir laden dieses Jahr zu drei Gesprächsabenden ein. Am
Sonntag, 22. Januar 2017 beginnt die Ökumenische Gesprächswoche mit einem ökumenischen Gottesdienst um
10.00 Uhr in der Martinskirche.
Thema: „Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die
zukünftige suchen wir.“ - Kirche(n) auf dem Weg zur Veränderung (Predigt: Pastor Ulrich Ziegler, EmK),Ausklang bei einem
Ständerling.
Dieses Jahr ist die Ev. Methodistische Kirche Gastgeberin der
Abende und lädt ein in die Eben-Ezer-Kapelle. Die Abende
beginnen jeweils um 20.00 Uhr.
Dienstag, 24.01.2017 „Gottes Liebe und unsere guten Werke
- Impulse für unser Leben aus der gemeinsamen Erklärung
zur Rechtfertigungslehre“
Pfarrer Dietmar Hermann (Rk)
Mittwoch, 25.01.2017 „Freiheit - ein großes Wort! Freiheit –
grenzenlos?
Wie sieht es aus mit der „Freiheit eines Christenmenschen“ ?
Pfarrerin Gerlinde Henrichsmeyer (Ev)
Donnerstag, 26.01.17 „Das Mahl des Herrn – das Zeichen der
Einheit der Kirche Jesu. Trennungen in der Reformationszeit
– und heute?!“
Pastor Ulrich Ziegler (EmK)
Wir freuen uns auf anregende Gespräche, eine gute Gemeinschaft und musikalische Beiträge der Chöre. Die Ökumene Mittelstadt lädt zur Ökumenischen Woche 2017 ganz herzlich ein!
Gemeindewallfahrt der SE RT-Nord nach Assisi und Padua
Umbrien liegt inmitten der italienischen Halbinsel und gehört
zu den ursprünglichsten Landschaften Italiens. Assisi ist nicht
nur eine Stadt mit Werken hoher Kunst. Sie ist vielmehr jene
Stadt, in der mit Franziskus von Assisi ein neuer Geist lebendig
wurde. Die Spiritualität des Franziskus ist nicht nur Impuls für
eine Franziskus Gemeinde, sondern hilfreich für die Lebensgestaltung. In Padua künden großartige Sakralbauten und die
Gebäude der Universität von der einstigen Bedeutung dieser
faszinierenden Stadt. Von Montag, 19. Juni 2017 bis Samstag,
24. Juni 2017 werden wir mit dem Omnibus die Gemeindewallfahrt unter Leitung von Pfarrer Dietmar Hermann durchführen.
Nähere Informationen gibt es in den Pfarrbüros St. Andreas
und St. Franziskus.
Leitungswechsel in der Neuapostolischen Kirche in Pliezhausen
Bekannt war es schon seit einigen Wochen, zum Jahresende
wurde es nun umgesetzt: Die Neuapostolische Kirche in Pliezhausen hat mit Jens Sippel einen neuen Gemeindevorsteher.
Der bisherige Leiter der neuapostolischen Gemeinde in Pliezhausen, Rudi Benz ist nach über 30-jähriger ehrenamtlicher
Tätigkeit, davon 10 Jahre als Gemeindevorsteher in Pliezhausen, altershalber in den Ruhestand getreten.
Der neue Gemeindevorsteher Jens Sippel ist 35 Jahre alt,
verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er ist wie nahezu alle
Amtsträger in der Neuapostolischen Kirche ehrenamtlich tätig.
Sonntag, 15. Januar 2017
09.30 Uhr Gottesdienst und Sonntagsschule, anschließend
Chorprobe und Religionsunterricht
09.30 Uhr Bezirksjugendgottesdienst in Reutlingen-Süd, Alexanderstraße 80
17.00 Uhr MUKI-Musical in den Pfullinger Hallen
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Dienstag, 17. Januar 2017
14.30 Uhr Senioren: Mutschelnachmittag in Reutlingen-West,
Dürrstraße 15
20.00 Uhr Bezirkschorprobe in Reutlingen-West, Dürrstraße 15
Mittwoch, 18. Januar 2017
Kein Gottesdienst
Donnerstag, 19. Januar 2017
20.00 Uhr Bischofsgottesdienst in Reutlingen-West, Dürrstraße 15
Allgemeine Informationen unter www.nak.org (international)
und www.nak-sued.de (Süddeutschland).
Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen.
9-Meter Hallenturnier SV Walddorf
Noch keine Pläne für´s Wochenende?
Schauen Sie doch einfach mal beim 9-Meter-Turnier in der Gemeindehalle Walddorfhäslach vorbei.
Für Essen und Trinken ist gesorgt.
Verfolgen Sie die spannenden Duelle der
9-Meter Schützen.
F-Junioren
WfV Bezirksmeisterschaft Zwischenrunde am 8.1.2017 in
Walddorf
Am Samstag, den 8.1.2017 spielte die F1 des SV Walddorf
in der Zwischenrunde der WfV Bezirksmeisterschaft in Walddorf um den Einzug in die Endrunde. In einer Gruppe mit fünf
Mannschaften qualifizierte sich nur der Gruppenerste für die
nächste Runde. Das erste Spiel gewann Walddorf kampflos
gegen den TSV Ofterdingen, die leider nicht angetreten waren. Im zweiten Spiel war der TSV Betzingen ein vor allem
körperlich sehr starker Gegner. Der Walddorfer Nachwuchs
erkämpfte sich ein 3:1 und ging somit als verdienter Sieger
vom Platz. TSV Lustnau 1 hieß der dritte Gegner, der mit 4:1
besiegt wurde. Somit kam es im letzten Spiel gegen die TSG
Tübingen 1, die ebenfalls mit drei Siegen gestartet waren, zum
Endspiel um den Gruppensieg. In diesem Spiel wollten die
Walddorfer schnell für klare Verhältnisse sorgen und erspielten
sich viele gute Torchancen, die leider ungenutzt blieben. Somit
endete dieses Spiel null zu null und der SV Walddorf wurde
aufgrund des besseren Torverhältnises Gruppenerster. Damit
qualifizierte sich die F1 des SV Walddorf für die Endrunde der
WfV Bezirksmeisterschaft, was für die Jungs und die Trainer
ein riesen Erfolg ist. Am 21.1.2017 treffen dann in Pfullingen
die zehn besten Mannschaften des gesamten Bezirks Alb aufeinander und ermitteln den Bezirksmeister 2017.
Es spielten: Max Schwinn, Maurice Möck, Christos Chatzitrakosias, David Martac, Benjamin Rieger, Federico Passariello,
Mattis Kittelmann und Leo Filipovic
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Sie haben gute Vorsätze ? - Wir sind für Sie da !
Sie haben sich vorgenommen im neuen Jahr mehr Sport zu
treiben?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere ausgebildeten
Übungsleiterinnen und Übungsleiter garantieren einen hochwertigen und vielseitigen Sportbetrieb - und das ganz in Ihrer Nähe.
Die Übungszeiten finden Sie im übersichtlichen Flyer auf unsere Homepage unter www.tv-haeslach.de oder auf unserer
Geschäftsstelle.
Kommen Sie einfach bei den Kursen vorbei. Schnuppern ist
ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns auf Sie !
Ein ganzes Jahr kostenlose Schnuppermitgliedschaft für
Neubürger
Sie sind Neubürger in Walddorfhäslach? Herzlich willkommen !
Als Neubürger können Sie das vielseitige und umfangreiche
Sportangebot des TV Häslach für ein Jahr völlig kostenfrei nutzen.
Sie können also ausgiebig testen, bei Sport und Spaß neue
Menschen kennenlernen und über die Großveranstaltungen
des TV zudem Walddorfhäslach besser kennenlernen.
Bitte melden Sie sich einfach auf der Geschäftsstelle, gerne
auch per E-Mail.
Rundenwettkämpfe
Luftgewehr:
Häslach I : Hirrlingen II 2 : 3, Dennis Brändle 379 Ringe – Eric
Göhner 370 Ringe, Klaus Hauke 357 Ringe – Volker Bailer 373
Ringe, Karl-Heinz Sewald 356 Ringe – Jörg Gammerdinger 358
Ringe, Dirk Hahn 346 Ringe – Emil Deibler 347 Ringe, Timo
Sewald 349 Ringe – Helmut Saile 343 Ringe
Luftpistole:
Häslach I 1354 Ringe : Nehren I 1339 Ringe, Mannschaftswertung: Marc Saile 355 Ringe, Dirk Hahn 339 Ringe, Rainer
Zieringer 337 Ringe, Markus Speier 323 Ringe
Sportpistole:
Bodelshausen III 745 Ringe : Häslach I 782 Ringe, Mannschaftswertung: Peter Pfeiffer 263 Ringe, Jörg Herrmann 262
Ringe, Markus Speier 257 Ringe
Aufwärtstrend zur Winterpause
Walddorfhäslach - Untertürkheim 31:30 (14:15)
Walddorf feiert den zweiten Saisonsieg im 7. Spiel und hat nun
6 Punkte auf dem Konto.
Jaaaaaaaa! Da ist er! Der zweite Saisonsieg! Noch dazu der
erste Heimsieg und der 2. in Folge. Einige Experten reden bereits von einer Serie. Walddorf nimmt zum Jahresende Fahrt auf.
Das Spiel gestaltete sich anfangs ausgeglichen und kein Team
konnte sich absetzen. Sowohl Untertürkheim als auch Walddorf waren in Torlaune. Stolze 29 Treffer standen bereits zur
Pause zu Buche. Obwohl die Abwehr keine schlechte Arbeit
leistete, stellte sie auch nicht gerade ein Bollwerk dar. Andersrum konnte Walddorf in der Offensive einmal mehr durch gutes
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Teamplay überzeugen. Mit einigen gemischten Gefühlen und
einem 14:15 aus Walddorfer Sicht ging es in die 2. Halbzeit,
die noch einiges zu bieten haben sollte.
Walddorf kam mit dem absoluten Willen aus der Kabine, auch
dieses Spiel an sich zu reißen. So stellte sich nach einer energischen Leistungssteigerung in Abwehr und Angriff Mitte der
2. Halbzeit eine 23:20 Führung ein. Doch Walddorf verstand
es geschickt, Untertürkheim wieder ins Spiel zu bringen. Nach
einer verunglückten Aktion im Angriff setzte es in der Abwehr
dank Unkonzentriertheit eine 2-Minuten-Strafe. Untertürkheim
nahm die Einladung dankend an und schaffte das 23:23. Das
war der Zeitpunkt, als Trainer Drechsel-Grau genug gesehen
hatte. Time-Out!
In der Folge blieb das Spiel sehr eng und beide Teams schenkten sich nichts. Dies ging solange weiter bis Walddorf in der 60.
Minute mit noch 40 Sekunden auf der Uhr abermals in Führung
ging (30:29). Untertürkheim nahm jedoch die Auszeit und trotz
Einschwörung der Walddorfer Abwehr auf den unbedingten
Sieg fiel der Ausgleich (30:30). 20 Sekunden noch auf der Uhr,
was nun? Glücklicherweise wurde vor dem Spiel leihweise
Leistungsträger Jakob Dienes aus der #zwoide verpflichtet,
der Verantwortung übernahm. Ball auf Außen, 3 Schritte zum
Absprung und ab hinein ins Glück. 31:30 Siegtreffer in den
letzten Sekunden des Spiels! Bam!
Der Jubel war natürlich dementsprechend groß! Nach vergebenen Siegchancen gegen Enzweihingen und Köngen belohnen wir uns endlich für die harte Arbeit. Mit dem Sieg geht es in
die Weihnachtspause. Im neuen Jahr gibt es dann wieder gepflegten Handball zu sehen. Nicht verpassen, Sportsfreunde.
Es spielten: Clemens Kern, Christoph Dienes (Tor), Philipp
Komenda (7), Max Alter (7), Jan Lerner (2), Benjamin Vetter
(6), Michael Rösch (2), Tim-David Alber (2), Jakob Dienes (5),
Manuel Schaal, Manuel Höllwarth​
Treffpunkt Mosaik
Der nächste Treffpunkt Mosaik findet
am 12.1.2017 wieder ab 17 Uhr im katholischen Gemeindehaus in Walddorf statt.
Wir freuen uns, wenn bei diesem Treffpunkt interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger uns besuchen und so von unserer
Arbeit ein wenig erfahren können.
Kontakt: [email protected] ​​
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Temperaturen in der Nähe von nachts minus 15 Grad Celcius.
Selbst der Schnee konnte erst kommen, als die Temperaturen
etwas nachgelassen hatten. Nach dem jetzigen Stand, wird
uns der Winter vorläufig erhalten bleiben.
Unser heutiges Foto entstand 2008 in der Häslacher Schulstraße. Der Fachwerkgiebel mittig im Hintergrund harmonisiert
das Winterbild zu einer wahren Winteridylle. Zur Orientierung
für nicht ortskundige: Rechts ist das Ärztehaus, Schulstraße
21, der Fachwerkgiebel gehört zur Schulstraße 19.
Bildertanzquelle: Heidi Necker
Weitere alte und neuere Fotos aus unserer Gemeinde Walddorfhäslach finden Sie unter „walddorfhaeslach.blogspot.com“
Fotos „von früher“ gesucht
Fotos „von früher“ schlummern in vielen Alben. Sie haben erst
einmal persönlichen Wert. Darüber hinaus werden die Fotos
mit der Zeit zu Zeitzeugnissen ihrer Zeit. Seit 2009 betreiben
wir im Internet den Blog „walddorfhaeslach.blogspor.com“,
aus dem wir Auswahlbilder unter „Bild der Woche“ im Mitteilungsblatt veröffentlichen. Wir bitten um Ihre Mithilfe, uns
neue „alte“ Fotos dafür zur Verfügung zu stellen. Die Originale
bleiben in Ihrem Besitz. Wir scannen die Fotos und speichern
sie im Computer. Danken wollen wir allen, die sich die Mühe
machen, Ihre Fotobestände zu sichten, um unseren Foto –
Nachschub am Laufen zu halten. Meldet euch bitte bei Erika
Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon 32391.
Verkauf kleiner Kunststoffeselchen
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach kleinen Kunststoffeselchen haben wir wieder für Vorrat gesorgt. Auch außerhalb
der Weihnachtszeit werden sie gerne gekauft als Geschenk,
von Hobbykünstlern oder einfach von Liebhabern dieser liebenswerten Tierchen. Mancher hat beim Bemalen schon seine eigenen künstlerischen Fähigkeiten entdeckt. Auf Wunsch
können wir auch Aufträge zum Bemalen von Eselchen vermitteln.
Die kleinen Eselchen aus Kunstharz sind circa 35 cm lang,
circa 30 cm hoch, weiß grundiert zum Selbstgestalten. Wie
bisher kosten sie 39,50 € je Stück. Zu kaufen gibt es sie bei der
Vorsitzenden, Erika Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon 32391.
„Viele Grüße aus Walddorfhäslach“ – Ansichtskarten von
Walddorfhäslach gibt es in der Metzgerei Rein, Ortsteil Häslach, zu kaufen. Eine Karte kostet 0,90 Euro, vier Karten 3,20
Euro. Im Ortsteil Walddorf sind sie jetzt auch im Schreibwarengeschäft Böttler zu erhalten.
Internet
Homepage: „kulturgueterverein.de“ oder / und „kulturgüterverein.de. Kunstaktion: „haeslacher-esel.de“. Blog: „walddorfhaeslach.blogspot.com“, hier finden Sie alte und neue Fotos
aus unserer Gemeinde. „haeslacher-esel.de“, E-Mail- Adresse:
[email protected].
Bild der Woche
Mit neuem Schwung ins neue Jahr 2017
Diesen Freitag, 13.01.2017: erste Singstunde für alle drei Chöre
zu den oben angegebenen Zeiten.
Neue Sängerinnen und Sänger sind uns jederzeit willkommen.
Kontaktieren Sie uns einfach, wir nehmen Sie gerne mit!
2008 - Winterbild
Der Winter 2016 / 2017 ließ lange auf sich warten. Umso gewaltiger war sein Start Anfang Januar 2017, mit gleich sibirischen
Weihnachts- und Jahresfeier in der Gemeindehalle
„Einmalig! Anders beschreiben kann man dieses Programm
nicht. Das muss man einfach gesehen haben!“ so eine Stimme
aus dem Publikum am Ende des Abends.
Zuvor hatten die Liederkranzchöre gemäß dem Motto „Immer nur schwarz-weiss..? Meine Lieblingsfarbe ist bunt!“ den
Zuschauern ein farbenprächtiges Programm geboten. Die
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
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Moderatorinnen in unschuldigem Weiß, prächtigem Rot, frühlingsfrischem Gelb, die Moderatoren in hoffnungsfrohem Grün,
weitem Blau und edlem Schwarz stellten dabei die Farben vor,
die von den Sängerinnen und Sängern dann auf der Bühne
optisch in entsprechender Kleidung und musikalisch mit passenden Liedern umgesetzt wurden.
Der Frauenchor spannte den Bogen von "White Christmas"
und dem "Weißen Flieder" und besang später ganz in Lila, dass
„Frau Tilla nur in lila“ auftritt. Der Männerchor in Rot setzte mit
„Rot sind die Rosen“ Akzente und wurde optisch blau zur Weite
des Meers bei „Aloha Hey“.
Wie immer bei der Jahresfeier bewiesen gemischte Gruppen
und Solisten die Vielfalt der Liederkranzchöre. Bei es „Es
grünt so grün“ überzeugten sie auch stimmlich wie beim gelben „Lass die Sonne in dein Herz“ mit dem Solisten Hermann
Weinmann.
Auch die Ehrungen bezeugten die Gemeinschaft des Vereinslebens. So konnten für langjährige aktive Mitgliedschaft geehrt
werden: Ludwig Heim für 65 Jahre, Kurt Daffend für 60 Jahre,
Hans Keller für 40 Jahre, Marlene Ammon und Manfred Kayser
für 30 Jahre.
Diese Treue spricht für sich und zeigt ein weiteres Mal, dass
der Verein für Vielfalt steht, die für alle etwas zu bieten hat.
„Das Entweder-Oder klassischer kontra moderner Chorliteratur gibt es nicht. Alle Gesangsvarianten werden miteinander
verbunden“ (Reutlinger General-Anzeiger). Was könnte man
dem noch hinzufügen? Höchstens, dass nach dem Schlusslied
„Ich schenk dir einen Regenbogen“ der begeisterte Applaus
alle Mühen belohnte.
Gelbe Säcke
Am Samstag, 14.01.2017, werden wir wieder die gelben Säcke an alle Haushalte in Walddorfhäslach verteilen, dabei ist
für jeden Haushalt ein Rolle Säcke vorgesehen. Bei weiterem
Bedarf liegen in den Gemeindeverwaltungen noch Rollen zur
Abholung bereit.
„Ganz in Weiß“, vorgetragen von Hans-Dieter Heim, beeindruckte ebenso wie das Duo Melanie Mauz und Karl Heim mit
der „weißen Hochzeitskutsche“, Gottlieb Wezel begeisterte
mit „Schwarzes Gold“ und Bärbel Skov besang einfühlsam
„Blue Bajou“.
Solistin Birgit Armbruster berührte auf besondere Art mit der
„Ballade von Herrn Gelb und Frau Blau“, passend dazu erlebte
das Publikum ein Schattenspiel, das stimmungsvoll darstellte,
wie aus Blau und Gelb die Farbe Grün entstehen kann.
Das Programm eröffnete dieses Jahr der Kinderchor unter der
Leitung von Stefanie Wörz ganz weihnachtlich, unter anderem
mit dem Lied vom bunten Teller. Wie eifrig die Kinder bei der
Sache sind, zeigte sich auch bei der Verteilung der Sängergläser für regelmäßigen Singstundenbesuch, denn es konnten 17
Gläser verteilt werden.
Termine:
Freitag, 13.01.2017: erste Singstunde
Samstag, 14.01.2017: Austragen gelbe Säcke. Treffpunkt 9:00
Uhr Fa. Heim Bau.
Freitag, 20.01.2017: Neujahrsempfang in der Gemeindehalle.
Der Frauenchor umrahmt mit Liedvorträgen. Keine Singstunde
für die beiden Erwachsenenchöre.
Samstag, 04.02.2017, 19:00 Uhr: Jahreshauptversammlung in
der Gaststätte Waldhorn.
Einladung zurJahreshauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung des Musikvereins Walddorfhäslach e. V. findet dieses Jahr am Sonntag, den 12. Februar 2017 um 14 Uhr im Musikerheim statt. Bei den Wahlen
und Beschlussfassungen sind alle anwesenden Mitglieder
stimmberechtigt. Anträge zur Tagesordnung können bis zum
Donnerstag, den 9. Februar schriftlich beim Vorstand (Marion
Bauer oder Frieder Klein) gestellt werden.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Die Tagesordnung lautet:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Jahresbericht 2016 des Schriftführers
3. Bericht 2016 und Vorschau 2017 des Vorstandes
4. Jahresbericht des Kassierers
5. Jahresbericht der Jugendleiter
6. Entlastungen
7. Ehrungen
8. Wahlen
9. Verschiedenes
Der Musikverein lädt Sie herzlich zu dieser Mitgliederversammlung ein. Die musikalische Umrahmung erfolgt durch das Blasorchester, Überlebenshilfe durch Kaffee, Kuchen, Kaltgetränke und Brezeln.
Ensemblekonzert in der Häslacher Kirche
Beim ersten öffentlichen musikalischen Auftritt im neuen Jahr
stellen sich die Musikerinnen und Musiker in Kleingruppen vor.
Das Saxofonensemble, Blechbläserquartett und viele mehr
möchten Sie herzlich zu einem musikalisch abwechslungsreichen und unterhaltsamen Abend einladen. Das Konzert am
Samstag, den 11. Februar, beginnt um 19 Uhr, der Eintritt ist
frei.
Evi Konzelmann
The Leonard-Cohen-Project - Songs of Love and Hate
Samstag, 21. Januar 2017
Die Musiker Manuel Dempfle (Gitarre, Gesang), Jürgen Gutmann (Gitarre, Gesang) und Thomas Schmolz (Gitarre) spielen vor allem die frühen Cohen-Lieder, die noch ohne große
orchestrale Begleitung maßgeblich von der markanten Stimme und der Gitarrenbegleitung Cohens geprägt sind. Das Trio
spielt diese Songs in einer ganz auf Gitarrenmusik und Gesang
reduzierten und doch authentischen Version. Dennoch – oder
gerade deshalb – klingen „Suzanne“, Famous Blue Raincoat“,
„Bird On The Wire“, „So Long, Marianne“ ... absolut glaubwürdig und überzeugend – echt und doch ganz anders.
Die schmerzlich-schöne Hommage wird um allerlei Anekdoten
rund um Leonard Cohen ergänzt und mit einigen Liedern von
Freunden und Zeitgenossen wie Simon and Garfunkel oder
Bob Dylan abgerundet. Mehr unter: www.leonard-cohenproject
Eintritt: 12,- Euro (VVK: Volksbank Walddorf und SchönBuchHandlung Pliezhausen)
Einlass: 19:30 Uhr / Beginn: 20:00 Uhr
So oder besser - Classic Rock (un)
plugged
Samstag 11. Februar 2017
Das Programm von „So oder besser“
beinhaltet Songs von America, CCR,
Eric Clapton, Dire Straits, Eagles, Tom
Petty, Santana u.v.a. Viele Stücke gibt
es zudem in der Unplugged-Version.
Sequenzer oder Samples sucht man
hier vergeblich. Das Cover-RockEvent zwischen leisen Unplugged-Sessions und Monstersof-Rock-Sounds. Mehr unter: www.sooderbesser.de
Einlass: 19:30 Uhr / Beginn: 20:00 Uhr
TFF - Time For Fun
Jeden Donnerstag ist die Alte Turnhalle ab 20 Uhr für Jedermann geöffnet. Hier kann man bei einer Partie Billard entspannen, ein flottes Spiel am Tischkicker wagen oder sich einfach
nur unterhalten. Das macht den Donnerstagabend bei uns
aus. Schauen Sie doch einfach mal vorbei und lernen Sie uns
kennen.
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Kontakt:
Haben Sie einen Programmvorschlag oder eine Anregung für
unsere Jugend- und Kulturarbeit? Oder einfach nur eine Frage? Dann melden Sie sich doch einfach donnerstags beim TFF
oder per Mail, wir freuen uns!
Telefon Alte Turnhalle: 07127 18501 (Donnerstag ab 20 Uhr)
Telefon Geschäftsstelle: 07127 80081
Auch im Internet: www.alte-turnhalle.net
E-Mail: [email protected]
Facebook: http://www.facebook.com/alteturnhalle
Informationen zum Jagdrecht
Der Kreisbauernverband Reutlingen e.V. lädt zur Info-Veranstaltung am Dienstag, 17.01.2017 ein. Rechtsanwalt Heiner
Klett vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.
informiert über das neue Jagdrecht, insbesondere Jagdgenossenschaftsrecht und Wildschadensersatz. Die Veranstaltung
beginnt um 20.00 Uhr und findet im Gasthaus "Hirsch" in Indelhausen statt. Eingeladen sind alle Interessierte.
Ausländerbehörde des Landratsamts Reutlingen ist umgezogen
Die Ausländerbehörde des Landratsamts Reutlingen ist in die
Haydnstraße 5-7 in Reutlingen umgezogen. Die bisherigen Telefonnummern gelten weiterhin.
Hülsenfrüchte - Alleskönner voll im Trend
Ein Workshop mit Hülsenfrüchten zeigt deren bunte Vielfalt
sowohl als Sattmacher als auch als Superfood. Dieser findet
im Rahmen der Landesoffensive „Mach’s Mahl“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz statt und
wird vom Kreislandwirtschaftsamt Münsingen angeboten am
Mittwoch, 18. Januar 2017 in der Beruflichen Schule Münsingen, Bismarckstraße 19, von 18:30 bis 21:30 Uhr.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro und ist bei der Veranstaltung zu entrichten. Eine Anmeldung ist bis Montag, 16.
Januar 2017, beim Kreislandwirtschaftsamt Münsingen unter
der Nummer 07381-9397-7341 oder per Mail an
[email protected] erforderlich.
Qualifikation in der Hauswirtschaft
Das Kreislandwirtschaftsamt Münsingen startet im Februar
2017 einen 15-monatigen Kurs in der Hauswirtschaft. Darin
werden die Grundlagen für eine rationelle Haushaltsführung
und die Arbeit in einem Großhaushalt vermittelt. An einem Tag
pro Woche findet der Unterricht in Theorie und Praxis statt.
Suchen Sie einen beruflichen Neustart mit der Chance, einen
qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben? Unter bestimmten
Voraussetzungen können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
zur Abschlussprüfung „Staatlich geprüfte Hauswirtschafter/in
zugelassen werden. Dieser Abschluss bietet auch ein Sprungbrett für Aufstiegsmöglichkeiten in hauswirtschaftlichen Berufsfeldern.
Weitere Auskünfte und Anmeldungen sind beim Kreislandwirtschaftsamt Münsingen unter der Nummer 07381/ 9397 7341
oder per E-Mail unter [email protected]
möglich.
12. Januar 2017, Nummer 1/2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Weihnachtsbaumsammlungen am 7. und 14.
Januar 2017: Ein Service von Kirchen, Vereinen und Landwirtschaft
Wie in den vergangenen Jahren finden auch 2017 nach dem
Erscheinungsfest am 14. Januar im gesamten Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen Sammelaktionen für Weihnachtsbäume statt. Gehäckselt lassen sich die Bäume aber
auch als wertvolles Strukturmaterial im eigenen Kompost verwenden. In jedem Fall ist Lametta und dergleichen vor der
Verwertung zu entfernen.
In Walddorfhäslach und Pliezhausen sammeln Vereine oder
kirchliche Einrichtungen die Bäume gegen eine kleine Spende
am 14. Januar.
Die Bäume können zudem auf den Häckselplätzen der Kommunen abgegeben werden. Die Öffnungszeiten stehen im Abfallterminkalender 2017. Auskünfte gibt die Abfallberatung des Landkreises Reutlingen unter der Telefonnummer 07121/480-3348.
Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an
Gruppendiskussion gesucht
Im Rahmen des Modellprojekts „Sektorenübergreifende Versorgung“ sucht der Landkreis Reutlingen Patientinnen und
Patienten oder deren Angehörige. Ziel des Modellprojekts ist
beispielhaft
darzustellen, wurden sieben der
Krankheitsbilder
für und Bürger
es,
die Gesundheitsversorgung
Bürgerinnen
dasLandkreis
Modellprojekt
ausgewählt:landkreisübergreifend
Schlaganfall, Demenz, Diabeim
Reutlingen
sicherzustellen
und
zu optimieren.
die Versorgung
und
Begleitung der Pates mellitus
Typ1 und 2,Um
Darmkrebs,
Magersucht,
Depression
tienten
vor
Ort
beispielhaft
darzustellen,
wurden
sieben Krankund (chronischer) Kreuzschmerz. Gesucht werden Patientinheitsbilder für das Modellprojekt ausgewählt: Schlaganfall, Denen undDiabetes
Patienten mit
diesen Krankheitsbildern
oder ihre An-Magersucht,
menz,
mellitus
Typ1 und 2, Darmkrebs,
gehörigen, dieund
bereit
sind ihre Erfahrungen
zur Behandlung
Depression
(chronischer)
Kreuzschmerz.
Gesucht werden
Patientinnen
und
Patienten
mit diesen
Krankheitsbildern
oder
und Betreuung im
Landkreis
Reutlingen,
aber auch
ihre Verihre
Angehörigen, die
Erfahrungen zur Behandbesserungsvorschläge
im bereit
Rahmensind
einerihre
Gruppendiskussion
lung und Betreuung im Landkreis Reutlingen, aber auch ihre
weiterzugeben.
Verbesserungsvorschläge im Rahmen einer Gruppendiskussion weiterzugeben.
Folgende
Termine
Folgende Termine
sind sind
derzeitderzeit
geplant: geplant:
Datum
16.01.2016
20.01.2016
25.01.2016
30.01.2016
01.02.2016
08.02.2016
Krankheitsbild
Veranstaltungsort
Darmkrebs
Kreisgesundheitsamt Biberach
Chronischer Kreuzschmerz Kreisgesundheitsamt Reutlingen
Kreisgesundheitsamt
Depression
Ravensburg
Demenz
Kreisgesundheitsamt Biberach
Kreisgesundheitsamt
Anorexie
Ravensburg
Schlaganfall
Kreisgesundheitsamt Reutlingen
Als
Teilnehmer
eine PauAls Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigung erhält erhält
jeder jeder
Teilnehmer
eine
schale
von
EineAnmeldung
Anmeldung
zur Veranstaltung wird
Pauschale
von50
50 Euro.
Euro. Eine
zur Veranstaltung
vorausgesetzt.
wird vorausgesetzt.
Weitere Informationen gibt es bei Simone Schmidt-Goretzky
Weitere
Informationen gibt es beiReutlingen.
Simone Schmidt-Goretzky
vom
Kreisgesundheitsamt
Sie ist ab Montag,
vom
Kreisgesundheitsamt
Reutlingen.
Sie ist
ab Rufnummer
Montag,
9.
Januar
2017 telefonisch
unter
der
07121-480
4347
oder
per
Mail anunter
s.schmidt-goretzky@kreis-reutlingen.
9. Januar
2017
telefonisch
der Rufnummer 07121-480
de
zu erreichen.
4347 oder per Mail an [email protected]
zu erreichen.
Bildungsangebote nach dem Schulabschluss Berufsschulzentrum lädt zum InfoVerteiler: Lokalmedien, Gemeinden
tag ein
An allen vier im Berufsschulzentrum Reutlingen beheimateLandkreis
Reutlingen,
den 23. Dezember
2016
ten
beruflichen
Schulen
findet am
07. Februar 2017 wieder
Pressestelle
ein
gemeinsamer
Informationsnachmittag
über die dort anTel.: 07121/480-1014, Fax: 480-1804
gebotenen
Vollzeitschulen statt. Die Theodor-Heuss-Schule,
www.kreis-reutlingen.de
E-mail:
[email protected] die Laura-Schradin-Schule und
die
Kerschensteinerschule,
die Ferdinand von Steinbeis-Schule öffnen am Dienstag, 07.
Februar 2017, zwischen 14 und 17 Uhr ihre Türen, um in Vorträgen, Gesprächen und Begegnungen mit Schülern über die
verschiedensten Ausbildungsgänge zu informieren. Angesprochen sind besonders Bewerber und Bewerberinnen, die im
Sommer ihren Hauptschul- bzw. Realschulabschluss machen,
aber auch Gymnasiasten und Quereinsteiger.
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DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. - Gastschlülerprogramm
Schüler aus Lateinamerika suchen dringend die Gastfamilien!
Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/Guadalajara vom 17.01.2017 - 12.04.2017.
Nähere Informationen unter Telefon 0711-625138 und Telefon 0711-6586533, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.
AWO
Action, Fun und Meer! – Das Sommerprogramm des Jugendwerks der AWO Württemberg e. V. ist erschienen
Ein umfangreiches Programm mit mehr als 50 Freizeiten im Inund Ausland bietet das Jugendwerk der AWO Württemberg e.
V. für alle im Alter zwischen 6 und 19 Jahren in den diesjährigen
Sommerferien an.
Die Programmbroschüre kann ab sofort auf www.jugendwerk24.de oder unter (0711) 945 729 111 bestellt werden. Auf
der Homepage gibt es zudem viele weitere Informationen zu
den Freizeiten und dem Jugendwerk. Finanziell schwächer
gestellte Haushalte können Zuschüsse erhalten. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Geschäftsstelle des Jugendwerks gerne telefonisch.
Präventionsangebot Einbruchschutz
Jeder Einbruch hat gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen.
Das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Reutlingen
bietet allen Haus- und Wohnungsbesitzern Beratungen zum
Einbruchschutz an - auch und gerade dann, wenn es noch zu
keinem Einbruch kam.
Ergänzend zu den Beratungen vor Ort besteht auch die Möglichkeit, sich in den speziell eingerichteten Ausstellungsräumen in Esslingen und Reutlingen beraten zu lassen. Diese sind
ab der 3. Kalenderwoche zu folgenden Zeiten geöffnet:
•7
2764 Reutlingen, Urbanstraße 22 (für die Landkreise
Reutlingen und Tübingen): jeweils dienstags, 13 bis 18
Uhr,
• 73728 Esslingen, Agnes-Promenade 4 (für den Landkreis
Esslingen):
jeweils donnerstags, 13 bis 18 Uhr.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der zentralen Rufnummer
07121/942-1202 (für beide Orte) gebeten.
Unter dieser Nummer können auch Termine für eine Beratung
direkt vor Ort, also zuhause bei den Bürgerinnen und Bürgern
vereinbart werden.
Alle Beratungen sind natürlich unverbindlich und kostenlos.
(ak)
Mittelstandspreis
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie Diakonie und Caritas in Baden-Württemberg loben zum
elften Mal den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus.
Bewerben können sich Unternehmen mit Hauptsitz in BadenWürttemberg mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die sich in
Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden, sozialen Organisationen, Initiativen, Einrichtungen oder (Sport-) Vereinen in einem
Projekt gemeinsam gesellschaftlich engagieren.
Bitte leiten Sie die Ausschreibung ggf. an Ihnen bekannte geeignete Unternehmen weiter.
Bewerbungsfrist: 31. März 2017
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie
unter: www.mittelstandspreis-bw.de.