der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0 Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17), Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993 58. Jahrgang Donnerstag, 12. Januar 2017 Nummer 1/2 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit möchte ich Sie im Namen aller Mitwirkenden und persönlich sehr herzlich zum Neujahrsempfang am Freitag, den 20. Januar 2017, 19:30 Uhr, Gemeindehalle einladen – wir freuen uns auf Ihr Kommen. Kommunaler Rück- und Ausblick, interessante Gäste, Musik, Gesang und Stehempfang – es wird wieder ein schöner informativer und zugleich festlicher Abend mit vielen schönen Begegnungen. Auf unser Wiedersehen freuend verbleibe ich mit herzlichen Grüßen Ihre Silke Höflinger, Bürgermeisterin 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Weihnachtsbaumabholaktion 2017 - AIDS Witwenfonds Kamerun Am Samstag, 14.01.2017, startet wieder die Weihnachtsbaumabholaktion des CVJM Walddorfhäslach. Ab ca. 9:30 Uhr werden wieder junge und jung gebliebene Männer in Walddorf und Häslach von Haus zu Haus gehen und die bereit gestellten Weihnachtsbäume einsammeln. Als Abholspende erbitten wir einen Beitrag von 2 Euro pro Baum. Den Gesamterlös der Aktion werden wir über den Evangelischen Kirchenbezirk Tübingen dem Kirchenbezirk East Mungo South der Presbyterianischen Kirche in Kamerun zur Verfügung stellen. Bitte helfen Sie mit, dass die Bäume fachgerecht entsorgt werden können: stellen Sie uns die Bäume am besten mit Namen versehen, metall- und kunststofffrei (d.h. ohne Lametta oder sonstigen Schmuck) am Straßenrand bereit. Bereits vorab möchten wir uns ganz herzlich für Ihren Beitrag zur Unterstützung des AIDS Witwenfonds bedanken, wenn Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen. Der evangelische Kirchenbezirk Tübingen pflegt eine Partnerschaft mit den drei Kirchenbezirken der Presbyterianischen Kirche in Kamerun. Die Kirche erlebt einen starken Zulauf und die Gemeinde- und Mitgliederzahlen steigen stetig an. Gemeinsame Projekte sind daher der Aufbau von neuen kirchlichen Gebäuden und Schulen. Außerdem wurden Praktikumsplätze für junge Deutsche geschaffen, die sechs Monate lag die Arbeit vor Ort erleben und mitgestalten. Mit dem Erlös der Christbaumaktion 2017 wollen wir den Witwenfond unterstützen. Mit Hilfe von 3,75 Euro kann eine Witwe eine neue Existenz aufbauen und ihre Familie versorgen. Unsere Partnerbezirke in Kamerun haben Fonds eingerichtet, aus dem bedürftige Familien einen Kleinkredit oder einen Zuschuss erhalten, insbesondere solche, wo der Ernährer durch die grassierende AIDS-Pandemie gestorben ist. Dieses Geld dient dem Aufbau eines Kleingewerbes (Geflügelzucht o.Ä.), das den Hinterbliebenen einen Broterwerb sichern soll. In diesen Fond sollen weitere Spendengelder fließen, da der Bedarf weiterhin sehr groß ist. Durch die Aidskrankheit gibt es in unseren Partnerbezirken über 700 Witwen. Für diese widows haben die Gemeinden Witwenfonds eingerichtet, die auch vom Kirchenbezirk Tübingen bezuschusst werden. Jede Witwe in Bassa hat aus dem Kirchenbezirk Tübingen 2.500 zentralafrikanische Francs (circa 3,75 €) bekommen. Alle Witwen haben das ihnen zugewiesene Geld in einen Fonds gezahlt. Einer Witwe wurde die gesamte Summe für einige Monate zur Verfügung gestellt, damit sie für ihre Familie eine Existenz aufbauen konnte, zum Beispiel eine Schneiderwerkstatt oder eine Hühnerzucht mit Eierproduktion. Nachdem sie gewinnbringend arbeitete, hat sie dann das Geld in den Fonds zurückgezahlt und die nächste Witwe konnte mit dem Fondsvermögen arbeiten. (Quelle: Auszüge aus einem Bericht von Rainer Kerst, Lustnau) Es wäre schön, wenn durch unsere Aktion in Walddorfhäslach ein großer Teil gesichert werden kann. Und das allein durch die Entsorgung von nutzlos gewordenem Grünzeug… Information für die Baum-Einsammler und alle, die es werden wollen: Beginn ist am Samstag, 14.01.2017 um 8:30 Uhr im CVJM mit einem gemeinsamen Frühstück (Treffpunkt: Musikzimmer im Untergeschoss). Die Jungenschaftler und ihre Fahrer freuen sich, wenn sie von weiteren jungen und jung gebliebenen Männern bei ihrer Aktion unterstützt werden. Jeder, der schon immer mal (oder auch nach langem mal wieder) bei der Aktion dabei sein möchte, ist herzlich willkommen. In einer großen Gemeinschaft mitzuhelfen, um die Not anderer Menschen zu lindern, ist ein tolles Erlebnis! Weitere Informationen gibt es bei David Schäffer, Tel. 0160 18 28 355 Bibelabende mit 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Christiane und Christoph Rösel 3 Bibelabende mit mit Bibelabende Christiane und und Christoph Christoph Rösel Rösel Christiane Thema: „Psalmen – Worte für das ga vom 17. – 19. Januar 2017 im Evang. Gemeindehaus Walddorf jeweils Thema: „Psalmen – Worte für das ganze Leben“ Dienstag, 17. Januar 2017: vom 17. – 19. JanuarMit 2017 den Psalmen beten – Psalm 13 im Evang. Gemeindehaus Walddorf jeweils 20.00 Uhr Es singt derum Kirchenchor Thema: „Psalmen „Psalmen –– Worte Worte für für das das ganze ganze Leben“ Leben“ Thema: vom 17. 17. –– 19. 19. Januar Januar 2017 2017 Mittwoch, 18. Januar 2017: vom im Evang. Evang. Gemeindehaus Gemeindehaus Walddorf Walddorf jeweils um 20.00 20.00 Uhr Wachstum und Weg – Psalm 1 im jeweils um Uhr Dienstag, 17. Januar 2017: Mit den Psalmen beten – Psalm 13 Es singt der Kirchenchor Donnerstag, 19. Januar 2017: Zwischen Sturm und Stille – Psalm 93 und 131 Es singt tiqua Dienstag, 17. 17. Januar Januar 2017: 2017: Dienstag, Mittwoch,Mit 18.den Januar 2017:beten – Psalm 13 Psalmen Mit den Psalmen beten – Psalm 13 Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Walddorfhäslach Wachstum und Weg – Psalm 1 Es singt singt der Kirchenchor Az.: 021.55; 047.19 - Hö/Sw Es der Kirchenchor Donnerstag, 19. Januar 2017:2017: Mittwoch, 18. Januar Januar 2017: Mittwoch, 18. KINOMOBIL Termine 201711in der Gemeindehalle Zwischen Sturm und Stille – Wachstum und und Weg Weg –– Psalm Psalm Wachstum Psalm 93 und 131 Die Gemeindeverwaltung lädt herzlich ein Es singt tiqua Donnerstag, 19. Januar 2017: Donnerstag, 19. Januar 2017: Zwischen Sturm Sturm und und Stille Stille –– Zwischen Nach dem Kinomobiltermin am Montag, den 02.01.2017 Veranstalter: Evang.ersten Kirchengemeinde Walddorfhäslach Psalm 93 93 und und 131 131 Psalm kommt Es das im Jahre 2017 an folgenden weiteren Es singt KINOMOBIL tiqua singt tiqua Terminen in die Gemeindehalle: Mittwoch 12.04.2017, Mittwoch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Walddorfhäslach Wir freuen uns auf Euer 07.06.2017 undEvang. Donnerstag 02.11.2017. Veranstalter: Kirchengemeinde Walddorfhäslach Kommen. 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Informationen der Gemeinde Walddorfhäslach Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Telefon 07127 9266-0 Telefax 07127/9266-44 Postanschrift: Hauptstraße 9 72141 Walddorfhäslach E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de 1. Rathaus Walddorfhäslach Hauptstraße 9 Telefon 07127 9266-0 Telefax 07127/9266-44 Bürgerbüro 9266-10/-11/-16 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Bürgermeisteramt 9266-40 Finanzwesen 9266-20 Steueramt 9266-21 Gemeindekasse 9266-22 Haupt- und Bauamt 9266-30 Öffnungszeiten: Mo.,Di.,Mi.,Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr Do.: 07.30 – 12.00 Uhr Di.: 16.00 – 19.00 Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Dorfstraße 30 Telefon 07127/31356 Telefax 07127/237015 Bürgerbüro 07127/31356 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen) Öffnungszeiten Di.: Do.: 08.00 – 10.00 Uhr 14.30 – 17.30 Uhr 08.00 – 11.00 Uhr 3. Schulen Gustav-Werner-Schule Grundschule Klassen 3+4 Gemeinschaftsschule Klassen 5-10 Nonnengasse 34 Telefon 07127/34505 Telefax 07127/23424 www.gustavwernerschule.de Kindergarten Häslach Schulstraße 22 Kindergartenleitung TigeR Telefon 18357 Telefon 239750 Ev. Kindergarten Walddorf Gustav-Werner-Straße 22 Kindergartenleitung Telefon 34451 TigeR Telefon 9695598 5. Bauhof Telefon 21223, Telefax 237023 Bereitschaft 0163/3649806 0162/9717733 Gebäudebetreuer 0172/7679754 Winterdienst: Bauhof Mo.-Fr: 07.00-17.00 Uhr 0163/3649806 Fa. Schneider Mo.-Fr.: 0151/54184431 04.00–07.00/17.00–22.00 Uhr und Sa., So., Feiertage, Schließtage des Bauhofs von 05.00 – 22.00 Uhr 6. Sport- und Freizeitzentrum, Gemeindehalle/Ballspielhalle Weiherwiesen 1 und 2/2 Telefon 07127/928960 Hallenmeister 0151/70901021 7. Notariat Walddorfhäslach Brühlstraße 2 Telefon 07127/9232-0 Telefax 07127/9232-32 8. Senioren und Altenpflegewohnheim GustavWerner-Stift Walddorfhäslach Hausleiter Herr Roy Zutavern Stuttgarter Str. 9 Telefon 07127/92316-09 9. Sozial- und Diakoniestation Pliezhausen-Walddorfhäslach Häusliche Pflege/Krankenpflege Hauswirtschaft/Betreuung/Familienpflege Römerwegschule Grundschule Klassen 1+2 Schulstraße 24 Telefon 07127/3754 Telefax 07127/931325 Schulberg 8-14, 72124 Pliezhausen Telefon (AB) 07127/80362 E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Mo. - Fr.: 08.00 – 11.00 Uhr Do.: 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung 4. Kindergärten Kindergarten Schönbuchwichtel Tiergartenweg 6 Kindergartenleitung Telefon 34543 TigeR Telefon 180586 10. Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V. Kontaktperson: Herr Wilhelm Brielmann Schützenstraße 14 Telefon 07127/32652 11. Notrufe Polizei Reutlingen 07121/9420 Polizei Pliezhausen 07127/7340 Feuerwehr Reutlingen 112 Feuerwehr Walddorfhäslach Gemeindeverwaltung 07127/9266-0 Feuerwehrhaus 07127/21221 Kommandant 0171/4321776 oder 07127/21289 Stv. Kommandant 0162/9054198 Krankenhaus Reutlingen 07121/2000 Rettungsdienst 112 Krankentransport RT 07121/19222 TÜ07071/19222 Telefonseelsorge 07121/11101 Kinderschutzbund Reutlingen 11103 Giftnotruf 0761/19240 Wohngiftnotruf 0800/7293600 Krebsinformationsdienst 0800 4203040 kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr Schwanger in Not 0800/4040020 Gewalt gegen Frauen 0800/0116016 12. Wasserversorgung Bei Störfall Ammertal-Schönbuchgruppe Telefon 07031/742400 Außerhalb Dienstzeit 0800/ 8151815 13. FairEnergie GmbH Zentrale 07121/582-3000 Netzanschlüsse 07121/5823900 Störungsannahme Strom 07121/5825211 14. Abfallwirtschaft/Müllabfuhr Landkreis Reutlingen Telefon allgemein 07121/4803341 [email protected] Abfallberatung 07121/4803348 und –3349 Sperrmülltelefon 07121/4803399 Behälter und Gebühren 07121/4803345 15. Kabelfernsehen PRIMACOM AG – Dritte Kabelvision Management Beteiligungs GmbH & Co. KG Haifaallee 2, 55128 Mainz Telefon PRIMACOM: 0341/42372000 16. Forstverwaltung Landratsamt Reutlingen Telefon 07121/4803221 Telefax 07121/4801840 E-Mail: [email protected] Forstrevier Walddorf-Grafenberg Herr Vorwerk 07123/31765 i.d.R. Mo.-Fr. von 07.00 – 07.30 Uhr Öffnungszeiten Häckselplatz 1. Januar bis 28. Februar SA 11:00 - 15:00 Uhr Erreichbarkeit des Betreuungspersonales während der Öffnungszeiten unter Telefon (0151) 70901079 1. März bis 15. April DI 15:00 - 18:00 Uhr FR 10:00 – 12:00 Uhr FR 15:00 - 18:00 Uhr SA 11:00 - 16:30 Uhr 16. April bis 15. September DI 17:00 - 20:00 Uhr FR 10:00 – 12:00 Uhr FR 17:00 - 20:00 Uhr SA 11:00 - 16:30 Uhr 16. September bis 15. Oktober DI 15:00 - 18:00 Uhr FR 10:00 – 12:00 Uhr FR 15:00 - 18:00 Uhr SA 11:00 - 16:30 Uhr 16.Oktober bis 30.November DI 14:00 – 16:00 Uhr FR 10:00 – 12:00Uhr FR 14:00 – 16:00 Uhr SA 11:00 – 16:30 Uhr 1.Dezember bis 31.Dezember SA 11:00 – 15:00 Uhr Mobile Grüngutannahmestelle vom 5. März bis 26. November, immer samstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Parkplatzbereich Gemeinde-/Ballspielhalle 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 5 Die gemeindliche Sommerferienbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre wird auch im Jahre 2017 fortgeführt Wann: In den ersten beiden Sommerferienwochen, Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr, auch Teilnahme nur bis zur Mittagszeit (13:00 Uhr bzw. 14:00 Uhr) möglich (Achtung: Verweis auf Kosten). Wo: Täglicher Treffpunkt ist die Gemeindehalle. Veranstalter: Gemeinde Walddorfhäslach. Die Kulturwerkstatt Reutlingen e.V. (pädagogische Fachkräfte) ist von der Gemeinde mit der Durchführung der ganztägigen Betreuung beauftragt. Inhalte: Sport-, Spiel-, Musik- und Medienangebote sowie ein Mittagessen, ein "zweites" Frühstück und Getränke. Kosten: Beitrag für erstes angemeldetes Kind = 120 € pro Kind und Woche, Beitragsleistung unabhängig der Abholzeiten. Beitrag für Geschwisterkinder (jedes weitere angemeldete Kind) jeweils 95 € pro Kind und Woche. Die Kosten umfassen Betreuung, "zweites" Frühstück, Mittagessen und Getränke. Eltern, die Sozialempfänger sind bzw. ein Gesamteinkommen bis maximal brutto 20‘000 €/ Jahr haben, können einen Antrag auf Reduzierung des Entgeltes stellen. Anmeldung: Bis spätestens 31. Mai 2017 bei der Gemeindeverwaltung, Frau Stefanie Raidt, E-Mail-Adresse [email protected], Rufnummer (07127) 9266-11. Hinweis: Januar 2017 01.- 05.01. 02.01. 05.01. 06.01. 06.+ 07.01. 07.+ 08.01. 10.01. 12.01. 13.01. 14.01. 15.01. 17.01. 17.- 19.01. 20.01. 21.01. 22.01. 26.01. 26.01. 28.+ 29.01. 28.01. 29.01. Bei der Anmeldung zur gemeindlichen Sommerferienbetreuung handelt es sich um eine verbindliche Anmeldung. Nach Bestätigung der Anmeldung ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Die Kosten müssen trotz Absage getragen werden. Kulturprogramm – Monate Januar und Februar 2017 Kath. Kirche Gemeinde Walddorfhäslach Walddorfer Dachmarder Kath. Kirche SV Walddorf / TV Häslach SV Walddorf Seniorenbegegnung AK Asyl Gewerbeverein Walddorfhäslach SV Walddorf CVJM Gemeinde Walddorfhäslach Evangelische Kirche Gemeinde Walddorfhäslach Obst- und Gartenbauverein Evangelische Kirche AK Asyl Gemeinde Walddorfhäslach SV Walddorf Schwäb. Albverein Evangelische Kirche Sternsinger sind unterwegs Kinomobil 14:00 + 16:30 Uhr Häsabstauben Beginn 19:00 Uhr Sternsinger, Beginn 10:30 Uhr Moo'spritzer Jugendfußball WFV Hallenpokal Zwischenrunde Beginn: 9:00 Uhr Seniorennachmittag, Beginn 14:30 Uhr Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr Neujahrsempfang des Gewerbevereins Fußball 9-Meterturnier, Beginn 14:00 Uhr Handballturnier KlimaschutzAgentur LK Reutlingen - Energieberatung Bibeltage mit Ehepaar Rösel Beginn jew. 20:00 Uhr Neujahrsempfang, Empfang der Bürgermeisterin, Beginn: 19:30 Uhr Erziehungsschnitt an jungen Obstbäumen, Beginn 13:30 Uhr Sing & Pray Gottesdienst Beginn 19:00 Uhr Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr Gemeinderatssitzung (ö/nö), Beginn 19:00 Uhr Jugendturnier Volksbank Hallenturnier, Beginn 9:00 Uhr Bunter Abend 20:00 Uhr Gottesdienst für kleine Leute Beginn 17:00 Uhr Gemeindehalle Gemeindehalle Gemeindehalle Pliezhausen Gemeindehalle Ballspielhalle Gemeindehalle, Vereinsraum Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2 Ballspielhalle/Foyer Gemeindehalle Ballspielhalle Dorfgemeinschaftshaus, Bürgersaal Evang. Gemeindehaus Walddorf Gemeindehalle Treffpunkt: Feuerbrandfeldversuch Sulzeiche Evang. Kirche Walddorf Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2 Feuerwehrhaus, Kameradschaftsraum Ballspielhalle Gemeindehalle Evang. Kirche Walddorf Februar 2017 03.02. Evangelische Kirche 04.02. Liederkranz 04.02. Obst- und Gartenbauverein 04.+ 05.02. 05.02. 09.02. 11.02. 11.02. 12.02. 14.02. 17.02. 18.02. 19.02. 21.02. SV Walddorf Evangelische Kirche AK Asyl Kath. Kirche Musikverein Musikverein Seniorenbegegnung Schwäb. Albverein VdK Walddorf-Rübgarten Evangische Kirche Gemeinde Walddorfhäslach 22.02. 23.02. 23.02. 25.02. 25.02. TV Häslach 05 e.V. Gemeinde Walddorfhäslach AK Asyl Freiwillige Feuerwehr Obst- und Gartenbauverein 27.02. Kindergarten Schönbuchwichtel 28.02. CVJM Walddorfhäslach e.V. MännerForum mit Tilmann Kugler, Beginn 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung Erhaltungs- und Auslichtungsschnitt an älteren Obstbäumen, Beginn 13:30 Uhr Jugendturnier Volksbank Hallenturnier, Beginn 9:00 Uhr Impulsgottesdienst, Beginn 11:00 Uhr Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr Firmung SE, Beginn 10:00 Uhr Ensemblekonzert Jahreshauptversammlung Seniorennachmittag, Beginn 14:30 Uhr Filmabend 19:30 - 22:00 Uhr Besenwirtschaft, Beginn 15:00 Uhr CON DIOS - Jugendgottesdienst, Beginn 18:30 Uhr KlimaschutzAgentur LK Reutlingen - Energieberatung Gaststätte Waldhorn, Walddor Gaststätte Waldhorn, Walddor Treffpunkt: Feuerbrandfeldversuch Sulzeiche Kinderfasching / Faschingsturnen, Beginn 15:30 Uhr Gemeinderatssitzung (ö/nö), Beginn 19:00 Uhr Treffpunkt Mosaik, Asyl-Cafe 17:00 - 19:00 Uhr Fasching Schnittunterweisung an Beeren und Sträuchern, sowie Erhaltungsund Auslichtungsschnitt an Buschbäumen Kinderfasching Kindernachmittag, Beginn 14:00 Uhr Gemeindehalle Feuerwehrhaus, Kameradschaftsraum Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2 Gemeindehalle Treffpunkt: Hausgarten bei Sofie Bauer, Brühlstraße 19 bzw. Ecke Pfädle-Gartenstraße Gemeindehalle CVJM Zentrum Ballspielhalle Evang. Kirche Walddorf Kath. Gemeindehaus Walddorf, Waldenbucher Weg 2 Kath. Kirche St. Andreas (Orschel-Hagen) Musikerheim Gemeindehalle, Vereinsraum Gemeindehalle, Vereinsraum bei Familie Dürr, Häslach Gemeindehaus Walddorf Dorfgemeinschaftshaus, Bürgersaal 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach In Häslach feiern am Samstag, 21.01.2017 Herr Werner Bleher, Kürnsteigweg 17, seinen 75. Geburtstag. Herr Horst Ansorge, Schwalbenstraße 19, seinen 75. Geburtstag Wir gratulieren unsereren Jubilaren sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. Standesamt Walddorfhäslach Sterbefälle 19.12.2016 Horst Wilhelm Gottlob Ambacher, Hinter dem Kirchhof 8, Walddorf, 81 Jahre 23.12.2016 Siegfried Otto Klotzbücher, Vogelsangstraße 10, Häslach, 74 Jahre 03.01.2017 Willi Rolf Haug, Grüner Weg 9, Walddorf, 85 Jahre 05.01.2017 Grete Gertrud Bauer, Herdweg 26, Walddorf, 90 Jahre Ärztlicher Notfalldienst An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab 18.00 Uhr einheitliche Rufnummer 116 117. Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Freitag ab 14.00 Uhr und Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr zu erfragen unter Telefon 01805/911640 Tierärztlicher Sonntagsdienst Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter Tel. 07071/365525 Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel. 07127/7427 Apothekenbereitschaft Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Medikamente abgegeben. Donnerstag, 12.01.2017 Sonnen-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 9 33 60, Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen (Innenstadt Freitag, 13.01.2017 Achalm-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 34 61 61, Gartenstr. 8, 72764 Reutlingen (Innenstadt) Härten-Apotheke Kusterdingen, Tel.: 07071 - 3 36 79, Emil-Martin-Str. 17, 72127 Kusterdingen Samstag, 14.01.2017 Bahnhof-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 49 00 11, Kaiserstr. 11, 72764 Reutlingen (Innenstadt) Sonntag, 15.01.2017 List-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 49 06 40, Kaiserstr. 47, 72764 Reutlingen (Innenstadt) 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Montag, 16.01.2017 Apotheke am Rathaus Pliezhausen, Tel.: 07127 - 8 02 12, Schulberg 5, 72124 Pliezhausen Apotheke Ohmenhausen, Tel.: 07121 - 9 16 60, Gomaringer Str. 33 72770 Reutlingen (Ohmenhausen) Linden-Apotheke Pfullingen, Tel.: 07121 - 7 13 10, Schloßstr.1, 72793 Pfullingen Dienstag, 17.01.2017 easy Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 62 87 90, Föhrstr. 40, 72760 Reutlingen (Storlach) Rathaus-Apotheke Kirchentellinsfurt, Tel.: 07121 - 9 68 80, Dorfstr. 41, 72138 Kirchentellinsfurt Mittwoch, 18.01.2017 Hofbühl-Apotheke Metzingen, Tel.: 07123 - 43 82, Metzinger Str. 16, 72555 Metzingen (Neuhausen) Lindach-Apotheke, Tel.: 07121 - 27 08 68, Lindachstr. 5, 72764 Reutlingen (Innenstadt) Donnerstag, 19.01.2017 Gartenstadt-Apotheke, Tel.: 07121 - 9 65 70, Dresdner Platz 1, 72760 Reutlingen (Orschel-Hagen) Laiblin Apotheke Pfullingen, Tel.: 07121 - 75 46 46, Laiblinsplatz 10, 72793 Pfullingen Aus dem Gemeinderat der Sitzung vom 22.12.2016 Am 22.12.2016 fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben zahlreichen Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt: 1. Bekanntgaben der Beschlüsse aus letzter nichtöffentlicher Sitzung vom 17. und 24.11.2016 Bürgermeisterin Höflinger gab bekannt, dass der Gemeinderat beschlossen hat, einen Förderantrag für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes zu stellen; dieses Thema werde jedoch auch im Rahmen der heutigen Sitzung (22.12.16) öffentlich beraten. Des Weiteren wurde zurückliegend über einen gemeindeeigenen Grundstücksverkauf beraten und Beschluss gefasst; Letzteres auch für die Beauftragung einer Voruntersuchung im Hinblick auf die weitere Entwicklung des in Gemeinedeeigentum befindlichen Notariatsgebäudes. 2. Gemeinnützigkeit – Annahme von Spenden - Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde darf gemäß § 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Bürgermeisterin Höflinger dankte im Namen der Gemeinde, des Gemeinderates und persönlich den Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. Die Spenden in Höhe von 639,00 Euro aus dem Erlös des Kinderfestes vom 17.07.2016 sind für die Schule und Kindergärten bestimmt. 3. Gemeindehaushalt 2017 – Eigenbetrieb Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2017 – Entwurf - Beratung und Beschlussfassung Kämmerer Andreas Bieg erläuterte, dass aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 – 2018 die Wasserversorgungsgebühr stabil bei 1,75 € netto bleiben wird. Lediglich die Grundgebühr für Standardzähler wurde ab dem 01.01.2016 von 1,03 € netto auf 1,40 € netto angehoben. Der Erfolgsplan schließt bei planmäßiger Ausführung mit einem geringen Jahresverlust von 21.000 € ab. Im Vermögensplan sind für 2017 umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Förderung der Vereinsjugendarbeit Jugendförderrichtlinien 2017 - Beratung und Beschlussfassung Der Gemeinderat hat zum 13. Mal in Folge die Richtlinien für die Vereinsjugendförderun sen. Der Betrag, den die Gemeinde seit dem Haushaltsjahr 2004 bereitstellt, beläuft sich 12. Januar 2017, Nummer 1/2 der Gemeinde 7 15’000 €.Mitteilungsblatt Für das Haushaltsjahr 2017 Walddorfhäslach sollen erneut 15’000 € für die Vereinsjugendfö reitgestellt werden, um die gute konstruktive Kinder- und Jugendförderarbeit der örtlich zu unterstützen und und zu honorieren. Nachfolgend aufgeführte erhalten eine fin Wasserversorgungsnetzes vorgesehen, unter anderem in der Jugendförderarbeit der örtlichen VereineVereine zu unterstützen Unteren Grabenstraße, Talbrunnenweg und diverse Grundund zu honorieren. Nachfolgend aufgeführte Vereine erhalten gendförderung (alphabetische Reihenfolge): stückserschließungen. Der Gesamtinvestitionsrahmen beträgt eine finanzielle Jugendförderung (alphabetische Reihenfolge): rund 317.000 €. Trotz dieser umfangreicher Maßnahmen wird Vereine aufgrund der vorhandenen Deckungsmittelüberhänge aus Vorjahren eine Kreditaufnahme nicht benötigt. CVJM Walddorfhäslach e.V. Der Wirtschaftsplan 2017 ist eine Anlage zum Haushaltsplan Kleintierzuchtverein Häslach e.V. 2017 der Gemeinde. Analog der Vorjahre erfolgen Beratung Liederkranz Walddorf e.V. und Darstellung im Gemeinderat jedoch separat hiervon. Die Musikverein Walddorfhäslach e.V. Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gemäß § 102 Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach e.V. Abs. 3 Gemeindeordnung wirtschaftliche Unternehmen der Reit- und Fahrverein Walddorfhäslach e.V. Gemeinde so zu führen sind, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde Schwäbischer Albverein e.V. ermöglichen. Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandSportverein SV Walddorf 04 e.V. freiem Trinkwasser gehört zum Kernbereich der kommunalen Theaterleut e.V. Daseinsvorsorge und zur Hauptaufgabe des Eigenbetriebs. TTF Tischtennisfreunde e.V. Trotz des allgemeinen Kostendrucks wird der Eigenbetrieb Trägerverein „Alte Turnhalle“ e.V. auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass dieses Lebensmittel Turnverein TV Häslach 05 e.V. der Bevölkerung weiterhin kostengünstig zur Verfügung steht. Dies erfordert eine systematische Überwachung, InstandhalGemeinderat hat die Jugendförderung für die Vereine wie tung, Pflege und Erneuerung des Wasserleitungsnetzes sowiehatDer Der Gemeinderat die Jugendförderung die Vereine Die bisher beschlossen. Diefür Verwaltung wirdwie denbisher Betragbeschlossen. je Kind/ aller maschinentechnischen Anlagen, was sich in den Wirtwird den Betrag je Kind/Jugendlichem für das Jahr 2017 entsprechend der von den V schaftsplänen im Bereich der Wasserversorgung künftig wi- Jugendlichem für das Jahr 2017 entsprechend der von den meldeten Angaben ermitteln und auszahlen. Vereinen gemeldeten Angaben ermitteln und auszahlen. derspiegeln wird. Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2017 mit Finanz- 6. Gemeindeentwicklung – Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen UND Kultur, Sport, Ehrenamt planung für die Jahre 2015 bis 2019 und Investitionsprogramm des Eigenbetriebs Wasserversorgung soll gemeinsam mit dem W Gemeindliche Sommerferienbetreuung seit 2014 - Kostenentwicklung und Fortsetzung 2017 Kernhaushalt im Januar/Februar 2017 erfolgen. 4. Gemeindehaushalt 2017 – Eigenbetrieb Abwasserbe- - Beratung und Beschlussfassung Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte, dass die Gemeinde seitigung erstmals im Jahre 2014 eine tagesdurchgängige FerienbetreuW Wirtschaftsplan 2017 – Entwurf ung für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den ersten beiden - Beratung und Beschlussfassung Kämmerer Andreas Bieg unterrichtete den Gemeinderat über Sommerferienwochen angeboten und für die Durchführung das Betriebsjahr 2016. Die vorläufige Hochrechnung ergibt – die Kulturwerkstatt e.V. Reutlingen beauftragt hat. Die Kulturwie beim Finanzzwischenbericht im September bereits dar- werkstatt e.V. Reutlingen wurde bereits im Jahre 2012 von der gestellt - einen Deckungsmittelfehlbetrag i.H.v. ca. 206.000 €, Gemeinde mit der Betreuung der zum damaligen Zeitpunkt erstmals eingerichteten, offenen Gemeindejugendgruppe bewelcher im Wirtschaftsplan 2017 eingeplant wird. Die in 2015 durchgeführte Gebührenkalkulation für die Jahre auftragt. Seither besteht eine sehr gute Zusammenarbeit für 2016 – 2018 sah unter Beibehaltung der Schmutzwasserge- die stetig weiter ausgebaute offene Gemeindejugendförderbühr von 3,05 €/m³ für die Niederschlagswassergebühr zum arbeit. Im Jahr 2016 konnte die Zahl der betreuten Kinder von 01.01.2016 eine Erhöhung von 0,14 €/m² auf 0,49 €/m² vor. Der 25 auf 30 angehoben werden. Wirtschaftsplan 2017 schließt im Erfolgsplan bei planmäßiger Das von pädagogischen Fachkräften abwechslungsreich geAusführung mit einem geringen Jahresgewinn von 17.000 € ab, staltete Ferienprogramm besteht aus medien-, erlebnis- und welcher für Investitionen zur Verfügung steht. Im Vermögens- sportpädagogischen Aktivitäten und Spiel- und Sportmöglichplan sind für 2017 neben diversen Grundstückserschließungen keiten aller Art im Sport- und Freizeitzentrum sowie kleineren umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung des Abwasserent- Ausflügen in die nähere Umgebung. Die Gemeinde stellt für die sorgungsnetzes vorgesehen, unter anderem in der Unteren Betreuung die Gemeinde- und Ballspielhalle, die Sportplätze Grabenstraße und im Talbrunnenwegs. Des Weiteren wird die sowie alle weiteren notwendigen Sport- und Spielutensilien Kläranlage Neckartenzlingen für Investitionen mit 25.000 € und kostenlos zur Verfügung, übernimmt die komplette Versicherung der Abwasserzweckverband Merzenbachtal in Reutlingen-Mit- und managt die Lieferung des Mittagessens. Im Ergebnis stehen telstadt für Investitionen mit 140.000 € bezuschusst. Für die für die Ferienbetreuung 2016 Ausgaben für Betreuungspersozugeordneten Kredite fallen Tilgungsleistungen i.H.v. 83.000 € nal, Verpflegung und Versicherung von 10.508,95 €, Einnahmen an. Der Gesamtinvestitionsrahmen i.H.v. 558.000 € wird man- durch Elternbeiträge von 6.715,00 € entgegen, was einem Kosgels vorhandener Deckungsmittelüberhänge voraussichtlich tendeckungsgrad von 63 % entspricht. über eine Kreditaufnahme in selbiger Höhe finanziert werden. Der Gemeinderat beschloss, auch im Jahr 2017 wieder die Der Gemeinderat berät den Wirtschaftsplan 2017 mit Finanz- Sommerferienbetreuung wie gehabt in Kooperation mit der planung für die Jahre 2015 bis 2019 und Investitionspro- Kulturwerkstatt e.V. Reutlingen und unter den gleichbleigramms des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung und ermäch- benden Konditionen mit einer Durchführungspauschale von tigt die Verwaltung, alles Erforderliche zur Vorbereitung der 4.397,50 € je Woche bei einer Teilnehmerzahl von maximal 30 Kindern durchzuführen. Die Elternbeiträge für die Betreuung Beschlussfassung im Januar/ Februar 2017 zu veranlassen. wurden vom Gemeinderat zurückliegend auf 120 €/Kind/Wo5. Gemeindeentwicklung – Kultur, Sport, Ehrenamt che sowie auf 95 €/Kind/Woche für das 2. und jedes weitere W Förderung der Vereinsjugendarbeit Kind festgelegt. W Jugendförderrichtlinien 2017 7. Gemeindeentwicklung – Gemeindeeigene Liegenschaf- Beratung und Beschlussfassung ten / Öffentliche Einrichtungen Der Gemeinderat hat zum 13. Mal in Folge die Richtlinien für W Sondergebiet Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen die Vereinsjugendförderung beschlossen. Der Betrag, den die Gemeinde seit dem Haushaltsjahr 2004 W Sportrasenspielfelder (Haupt- und Nebenrasenspielfeld) bereitstellt, beläuft sich auf jeweils 15’000 €. Für das Haus- - Neubau Kunstrasenspielfeld haltsjahr 2017 sollen erneut 15’000 € für die Vereinsjugendför- - Verfahrensablauf und Förderantragstellung derung bereitgestellt werden, um die gute konstruktive Kinder- - Beratung und Beschlussfassung 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte, dass im Mai 2016 vom Gemeinderat der Grundsatzbeschluß eines Rahmeninvestitionsplanes für das Sport- und Freizeitzentrum Weiherwiesen (SFZ) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von ca. brutto 1,20 MIO € (auf Grundlage einer ersten groben Kostenschätzung) im Zeitraum 2017 bis 2019 umgesetzt werden soll. Als Grundlage weiterführender Beschlüsse wurden im Sommer und Herbst 2016 umfangreiche Voruntersuchungen bei allen Anlagen sowie im Juli 2016 eine Rundfahrt mit dem SV Walddorf 04 e.V. zur Besichtigung regionaler Kunstrasenspielfelder durchgeführt. Ebenfalls wurden gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Verwaltung Gespräche mit dem SV Walddorf 04 e.V. und dem TV Häslach 05 e.V. geführt. Die aktuelle Kostenschätzung für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf dem bestehenden Trainingsplatz beläuft sich auf ca. brutto 650.000 €. Die Sanierung des bestehenden Hauptrasenspielfeldes kostet ca. brutto 183.000 €. Für die Sanierung der bestehenden Leichtathletikanlagen liegt noch keine endgültige Kostenschätzung vor. Der Gemeinderat beschloss als erste umzusetzende Maßnahme im Jahre 2017 den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf dem bestehenden Trainingsspielfeld in Verbindung mit der Stellung eines Förderantrages bei der Sportstättenbauförderung. Sollte der Förderantrag im Jahre 2017 nicht positiv beschieden werden, wird ein Folgenantrag für das Jahr 2018 gestellt und damit auch die Baumaßnahme verschoben. Über die weitere Umsetzung und anstehende Maßnahmen wird im kommenden Jahr (2017) beraten und öffentlich Beschluss gefasst. 8. Gemeinde Walddorfhäslach – Neujahrsempfang am 20. Januar 2017 - Herzliche Einladung - Gemeinderatsinformation Bürgermeistern Silke Höflinger übermittelte nochmals die herzliche Einladung zum Neujahrsempfang am 20.01.2017. 9. Bürgerfragestunde Bürgermeisterin Silke Höflinger fragte die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger, ob sie an den Gemeinderat und die Verwaltung Fragen, Anregungen oder Wünsche hätten. Bauherrschaft Enoghama, Flst. 91, Dorfstraße, OT Häslach W Bauantrag im Genehmigungsverfahren - Antrag auf Teilbaugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses Herr Wolfgang Heim erkundigte sich beim Baugesuch für Flst. 91 nach der Feuerwehrzufahrt für das zweite Gebäude. Bürgermeisterin Höflinger erklärte, dass das zweite Gebäude wegen nicht erfolgter Ausführung beim jetzigen Antrag nicht behandelt werde. Wenn selbiges später einmal gebaut werde, müsse der Fahrradschuppen rückgebaut werden, was auch im Beschluß so festgehalten wurde. Landessanierungsprogramm BW – Walddorfhäslach Sanierungsgebiet „Neue Ortsmitten“ – OKS Waldorf II und Häslach I W OM Walddorf II – Städtebau- und Verkehrsraumneugestaltung W Verkehrsraumneugestaltung Hauptstraße, Haidlinsgasse, Talbrunnenweg Herr Wolfgang Heim fragte nach, ob der Landkreis Reutlingen sich beim Ausbau des Talbrunnenweges beteiligt und ob der Untergrund neu gemacht wird. Bürgermeisterin Höflinger erläuterte, dass der Talbrunnenweg vollständig neu gebaut und damit auch der Untergrund komplett neu hergestellt, vom Landkreis Reutlingen ein entsprechender finanzieller Anteil übernommen und die Gemeinde Landes-GVFG-Fördermittel erhalten werde. Gemeindeentwicklung – Verkehrswesen – Verkehrsplanung W Verkehrsbereich Waldenbucher Weg/Nonnengasse/ Nettoweg Herr Hans-Jürgen Decker erkundigt sich, weshalb die im FNPL enthaltene Verbindungsstraße zwischen Waldenbucher Weg 12. Januar 2017, Nummer 1/2 und der K 6717 nie ausgebaut wurde und ob der Nettoweg ein Anlieger- oder Erschließungsweg sei und ob der Gemeinderat wisse, dass sich ein Teil des Gehweges auf Decker‘schem Grund befinde. Bürgermeisterin Höflinger erläutert, dass der Nettoweg kein Erschließungs- und auch kein Anliegerweg sei. Bei der geplanten Maßnahme werde die bestehende Fahrbahn im Sinne der Einfassung des derzeit ausgefahrenen Randstreifens verbreitert, damit private Grundstücke vom Verkehr nicht mehr tangiert werden. Die Gemeinde ermittle wiederkehrend die Verkehrsmengen im Ort (Ing.-Büro Prof. Kölz und Partner); im Nettoweg sei die maximal mögliche Verkehrsmenge bei Weitem nicht erreicht. Dem Gemeinderat sei selbstverständlich bekannt, dass sich ein Teil des Gehweges auf dem Privatgrundstück befinde. Man behandle das Thema Nettoweg und die diesbezüglich anderweitigen Anliegerthemen bekanntermaßen bereits seit längerer Zeit im Gemeinderat. Man könne bedauerlicherweise und wie bereits vielfach angesprochen und erläutert, Entwicklungen aus Vorjahrzehnten heute nicht mehr heilen. Die im FNPL noch enthaltene Verbindungsstraße wird wegen verkehrstechnisch nicht bestehender Erforderlichkeit nicht mehr umgesetzt. 8. Bekanntgaben und Verschiedenes Keine wesentlichen Wortbeiträge. 9. Schließung der öffentlichen Sitzung und Verabschiedung Zur Schließung des öffentlichen Sitzungsteiles bedankt sich Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und der Presse einen guten Nachhauseweg sowie ein frohes Weihnachtsfest, einen schönen Jahreswechsel und ein gesegnetes neues Jahr 2017. Sprechzeiten Bürgermeisterin Silke Höflinger im Januar 2017 Offene Bürgersprechzeiten finden jeweils dienstags in Häslach von 14:30 – 16:00 Uhr und in Walddorf von 16:30 – 18:30 Uhr statt. Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonderte Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit vereinbart werden. Auf folgende Änderungen möchten wir hinweisen: Im Zeitraum vom 02.01.2017 bis 20.01.2017 finden Gesprächstermine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung statt. Öffnungszeiten Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr Dienstagnachmittag 16:00 bis 19:00 Uhr Bürgerbüro Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach Frau Elisabeth Wetzel, Rufnummer (07127) 9266-10, elisabeth. [email protected] Frau Nicole Loder, Rufnummer (07127) 9266-11, nicole.loder@ walddorfhaeslach.de Frau Monika Schwinghammer, Rufnummer (07127) 9266-16, monika.schwinghammer @walddorfhaeslach.de. Frau Stefanie Raidt, Rufnummer (07127) 9266-16, stefanie. [email protected] Öffnungszeiten Bürgerbüro der Ortsverwaltung Häslach Dienstag: 8:00 bis 10:00 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 11:00 Uhr Dienstagnachmittag 14:30 bis 17:30 Uhr Bürgerbüro Ortsverwaltung Häslach, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 30, 72141 Walddorfhäslach Frau Anke Schaal, Rufnummer (07127) 31356, anke.schaal@ walddorfhaeslach.de. Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 9 Gemeinde Walddorfhäslach - Steueramt - Wasserzählerkontrolle Immer wieder melden sich nach Erhalt der Jahresendabrechnung Kunden, die einen überraschend hohen Wasserverbrauch hatten. Ursachen hierfür können u.a. sein: - Tropfende Wasserhähne - Rohrbrüche innerhalb des Gebäudes - Defekte Spühlkästen Nach den Bestimmungen unserer Satzung ist auch für das dem Zähler „verloren gegangene“ Wasser zu bezahlen. Um vor Überraschungen sicher zu sein, empfehlen wir Ihnen auch im eigenen Interesse im Laufe eines Jahres immer wieder Ihren Wasserzählerstand zu kontrollieren. Lesen Sie hierzu Ihren Wasserzähler ab und notieren Sie sich den Stand. So können Sie im Falle eines Defekts relativ schnell reagieren und vermeiden noch höhere Nachzahlungskosten. So könnte Ihre Ableseliste aussehen: Wasserzähler Nr. Monat Zählerstand Verbrauch Ablesedatum 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Richtlinien Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der nachfolgend aufgeführten örtlichen Sport- und für die Förderung der Jugendarbeit der nachfolgend aufgeführten Kulturvereine mit Sitz in Walddorfhäslach örtlichen Sport- und Kulturvereine mit Sitz in Walddorfhäslach Beschluss Beschlussam am 22.12.2016 22.12.2016 für für das das Jahr Jahr 2017 2017 1. Förderung folgender SportKulturvereine in Walddorfhäslach, die Kinder1. Förderung folgender Sport- und und Kulturvereine mit mit Sitz Sitz in Walddorfhäslach, die Kinderund Juund Jugendförderarbeit vornehmen (alphabetische Reihenfolge) gendförderarbeit vornehmen (alphabetische Reihenfolge) Vereine CVJM Walddorfhäslach e.V. Kleintierzuchtverein Häslach e.V. Liederkranz Walddorf e.V. Musikverein Walddorfhäslach e.V. Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach e.V. Reit- und Fahrverein Walddorfhäslach e.V. Schwäbischer Albverein e.V. Sportverein SV Walddorf 04 e.V. Theaterleut e.V. TTF Tischtennisfreunde e.V. Trägerverein „Alte Turnhalle“ e.V. Turnverein TV Häslach 05 e.V. 2. Finanzieller Förderrahmen und Fördersystem 2. Finanzieller Förderrahmen und Fördersystem - Die finanzielle Unterstützung derder Kinderörtlichen und - Die finanzielle Unterstützung Kinder-und und Jugendförderarbeit Jugendförderarbeit der der örtlichen Sport- Sportund Kulturvereine beträgt 15’000 €/Jahr. Kulturvereine beträgt 15’000 €/Jahr. - Der Förderrahmen von 15’000 € pro Jahrdarf darf nicht nicht überschritten werden. DaherDaher erfolgt erfolgt bei Zu- und - Der Förderrahmen von 15’000 € pro Jahr überschritten werden. bei ZuAbnahme derMitgliederzahlen Mitgliederzahlen (Kinder undund Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres) eine und Abnahme der (Kinder Jugendliche bis Vollendung des 18. jährliche Anpassung des Pro-Kopf-Förderbetrages bei Antragsstellung. Lebensjahres) eine jährliche Anpassung des Pro-Kopf-Förderbetrages bei Antragsstellung. - Fördersystem: Pro-Kopf-Umlage für Kinder- und Jugendmitglieder bis Vollendung des 18. Lebens- Fördersystem: jahres). Pro-Kopf-Umlage für Kinder- und Jugendmitglieder bis Vollendung des 18. Lebensjahres). 3. Voraussetzungen und Verwendungsnachweise für Förderung 3. Voraussetzungen und Verwendungsnachweise für Förderung - Die Zuschussförderung erfolgt Antragstellung bis desdes jeweiligen Folgejahres - Die Zuschussförderung erfolgt nurnur aufauf Antragstellung biszum zum1.1.März März jeweiligen (Eingangsdatum Verwaltung). Folgejahres (Eingangsdatum Verwaltung). - Der Antragstellung müssen beiliegen: - Der Antragstellung müssen beiliegen: -M der Verein itgliedschaftsnachweis angehöriger undJugendlicher Jugendlicher - Mitgliedschaftsnachweis dem der dem Verein angehöriger Kinder Kinder und überüber Regional-, Regional-, Landesund/oder Dachverbände wie z.B. Mitgliedschaft WLSB/DSB. Vereine, Landesund/oder Dachverbände wie z.B. Mitgliedschaft WLSB/DSB. Vereine, die keinem über- die geordneten Verband angehören, müssen diemüssen Mitgliederzahlen durch Beglaubigung des/der Vorkeinem übergeordneten Verband angehören, die Mitgliederzahlen durch standsvorsitzenden sowie seines/seiner Stellvertreters/-vertreterin bestätigen. Beglaubigung des/der Vorstandsvorsitzenden sowie seines/seiner Stellvertreters/-vertreterin - Verwendungsnachweis in Form einer Kostenschätzung bei Antragstellung (Eingangsdatum Verbestätigen. waltung bis zum 1. März) sowie Vorlage einer Kostenfeststellung (Abrechnung) zum Jahresende -V erwendungsnachweis in Form einer Kostenschätzung bei Antragstellung (Eingangsdatum (Eingangsdatum Verwaltung bis zum 30. November). Verwaltung bis zum 1. März) sowie Vorlage einer Kostenfeststellung (Abrechnung) zum Jahresende bisAntragstellung zum 30. November). - Bei nicht(Eingangsdatum korrekten AngabenVerwaltung im Rahmen der werden die Fördermittel für das laufende das daraufAngaben folgende Jahr nicht gewährt. korrekten - Bei nichtund im Rahmen der Antragstellung werden die Fördermittel für das laufende und das darauf folgende Jahr nicht gewährt. 4. Geltungsdauer 4. Geltungsdauer Die Richtlinien für die Vereinsjugendförderung müssen aufgrund sich ständig veränderter RahmenbedinDie Richtlinien für die müssen sich ständig veränderter gungen (Anzahl derVereinsjugendförderung Mitglieder, Haushaltslage etc.) flexibelaufgrund und anpassungsfähig sein. Daher wird die Rahmenbedingungen (Anzahl der Mitglieder, Haushaltslage etc.) flexibel und anpassungsfähig Geltungsdauer dieser Jugendförderrichtlinien zunächst bis zum 31.12.2017 begrenzt. sein. Daher wird die Geltungsdauer dieser Jugendförderrichtlinien zunächst bis zum 31.12.2017 Walddorfhäslach, den 22.12.2016 begrenzt. Walddorfhäslach, den 22.12.2016 Silke SHöflinger ilke Höflinger Bürgermeisterin Bürgermeisterin 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Besuch der Sternsinger auf dem Rathaus 11 Örtliche Bauvorschriften „Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Sternsinger 2017 – Wir haben uns sehr über den Rathausbe- das Sammeln und Verwenden von Niedersuch der Sternsinger gefreut und gratulieren den Kindern undschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf I (Reten Sternsinger 2017 – Wir haben uns sehr über den Rathausbesuch der Sternsinger ge- schlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Jugendlichen und dem Organisationsteam sehr herzlich zur erfreut und gratulieren den Kindern und Jugendlichen und dem Organisationsteam sehr Walddorf I (Retentionszisternensatzung)“ neut zur erfolgreichen Sammelaktion fürarme arme Kinder dieser Welt.Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvor herzlich erneut erfolgreichen Sammelaktion für Kinder dieser Welt. Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen BauvorSammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberfläch schriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von dorf I (Retentionszisternensatzung)“, Ortsteil Walddorf, na Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf I (Retentionszisternensatzung)“, Ortsteil Walddorf, nach 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017 Sternsinger 2017 – Wir haben uns sehr über den Rathausbesuch der Sternsinger ge-3 Abs. freut und gratulieren den Kindern und Jugendlichen und dem Organisationsteam sehr § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 herzlich zur erneut erfolgreichen Sammelaktion für arme Kinder dieser Welt. bis 20.02.2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffen Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentden Entwurf „Satzung licher Sitzungder am Örtlichen 22.12.2016Bauvorschriften den Entwurf der Örtlichen Bau- über d von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Wald das Sammeln und Verwenden vorschriften „Satzung über von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Gemarkung Ortsteil Wald-Walddo satzung)“, Gemeinde Walddorfhäslach, dorf I (Retentionszisternensatzung)“, Auslegung des Planentwurfs nach § Gemeinde 74 Abs. 6WalddorfLandesbauordn häslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen setzbuch zugestimmt Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt der nachfolgenden Planzeichnung Das Plangebiet wird Das Plangebiet wirdwie wieinin der nachfolgenden Planzeichnung DieDie Sternsinger in Bildmitte: obere Reihe von links Leonie Stehr und Elena Neaimeh; untere dargestellt begrenzt: Sternsinger in Bildmitte: Reihe von links Nora Klees und Nico Christ. Das Verwaltungsteam von links mit Bianka Uhl obere Reihe von (studentische links Leonie StehrKämmerer und Elena Neaimeh; un(Kämmerei), Nadja Rönsch Praktikantin), Andreas Bieg, stellv. Hauptamtsleiterin Jasmin Tyree, Bürgermeisterin Silke Höflinger, Hauptamtsleiterin Tanja Sattler, tere Reihe von links Nora Klees und Nico Christ. Das Verwalstellv. Kämmerin Katja Melzer und Kassenleiterein Janka Papendieck. tungsteam von links mit Bianka Uhl (Kämmerei), Nadja Rönsch (studentische Praktikantin), Kämmerer Andreas Bieg, stellv. Die Sternsinger in Bildmitte: obere Reihe von links Leonie Stehr und Elena Neaimeh; untere Hauptamtsleiterin Tyree, Bürgermeisterin HöfReihe von links Nora Klees Jasmin und Nico Christ. Das Verwaltungsteam von linksSilke mit Bianka Uhl (Kämmerei), Nadja Rönsch (studentische Praktikantin), Kämmerer Bieg, stellv. Hauptlinger, Hauptamtsleiterin Tanja Sattler, stellv.Andreas Kämmerin Katja amtsleiterin Jasmin Tyree, Bürgermeisterin Silke Höflinger, Hauptamtsleiterin Tanja Sattler, Melzer undKatja Kassenleiterein JankaJanka Papendieck. stellv. Kämmerin Melzer und Kassenleiterein Papendieck. … und mit Stefanie Raidt (Bürgerbüro), Dritte von links ... … und mit Stefanie Raidt (Bürgerbüro), Dritte von links ... … und mit Stefanie Raidt (Bürgerbüro), Dritte von links ... Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften „SatAbdruck: Geltungsbereich Örtlichen Bauvorschriften „Sa zung über das Sammeln und der Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf I (RetentionszisternenVerwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortste Die Gemeindeverwaltung möchte hiermit auf den Abgabesatzung)“ Stand 16.12.2016 schluss für Baugesuche für die Gemeinderatssitzungen hin-nensatzung)“ Stand 16.12.2016 Hinweis zur Abgabe von Baugesuchen weisen. Baugesuche sind am Freitag bis 12:00 Uhr in der Wo- Ziele und Zwecke der Planung: che vor der ersten Veröffentlichung der Tagesordnung für dieZiele Mit und der Retentionszisternensatzung Zwecke der Planung: wird die Behandlung Gemeinderatssitzung vollständig bei der Gemeindeverwaltung von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser für den Bereich MitWalddorf der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von I geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Geeinzureichen. chenwasser für den Bereich Walddorf I geregelt. Gemäß § 74 meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, Terminbeispiel: dass Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern von Am 26.01.2017 findet die nächste öffentliche Gemeinde-meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, Niederschlagswasser herzustellen sind. ratssitzung statt. Am Donnerstag, den 19.01.2017 wird dieVerwenden oder Versickern von Niederschlagswasser herzust Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen Tagesordnung im Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach für das Sammeln von Niederschlags- und Oberflächenwaserstmals veröffentlicht. Der Abgabeschluss für BaugesucheZiel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlag ser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre endet somit am Freitag, den 13.01.2017 um 12:00 Uhr; anderschlags- und Oberflächenwasser im Gesamtgemeindege 2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Kadiesem Freitagvormittag muss die Abgabe von Baugesuchsnalisationsplan und Schmutzfrachtberechnung = SteuerungsJahre 2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allge unterlagen direkt im Bürgerbüro oder im Haupt- und Bauinstrument für das Entwässerungsnetz) umgesetzte effiziente = Steuerungsinstrument für das En amt erfolgen, damit das eingereichte Baugesuch mit demSchmutzfrachtberechnung Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die AbwasserKanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die A fristgerechten Datumsstempel versehen werden kann. Nacheffiziente anlagen zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen und dieser Frist eingeworfene Baugesuche können nicht mehrden Wasserhaushalt zu schonen und Überschwemmungsgefa Überschwemmungsgefahren zu vermeiden. berücksichtigt werden. Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Bei vorgezogenem Redaktionsschluss und einer damit frü- Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenheren Abgabefrist bezüglich der Abgabe von Baugesuchen wasser im Ortsteil Walddorf I (Retentionszisternensatzung)“ werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt. findet eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt statt setzbuch zugestimmt 12 Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Auslegung: Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus. Hinweise: Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Örtliche Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“ Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“, Ortsteil Walddorf, nach § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 22.12.2016 den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf gebilligt und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen Bauvorschriften „SatAbdruck: Geltungsbereich der Örtlichen Bau zung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (RetentionszisternenVerwenden von Niederschlags-/ Oberflächen satzung)“ Stand 16.12.2016 ternensatzung)“ Stand 16.12.2016 Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser für den Bereich Walddorf II geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Gemeinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, dass Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern von Niederschlagswasser herzustellen sind. Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen für das Sammeln von Niederschlags- und Oberflächenwasser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre 2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Kanalisationsplan und Schmutzfrachtberechnung = Steuerungsinstrument für das Entwässerungsnetz) umgesetzte effiziente Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die Abwasseranlagen zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen und Überschwemmungsgefahren zu vermeiden. Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Walddorf II (Retentionszisternensatzung)“ werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt. Auslegung: Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus. Hinweise: Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Retentionszisternensatzung wird die chenwasser für den Bereich Walddorf II ger Gemeinden durch Satzung für das Gemeind meln, Verwenden oder Versickern von Nieder Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Re derschlags- und Oberflächenwasser im Ges Jahre 2009 durch die Neufassung des AKP Schmutzfrachtberechnung = Steuerungsinstru effiziente Kanalnetzbewirtschaftung weiter z den Wasserhaushalt zu schonen und Übersch 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeinde- Ziele und Zwecke der Planung: verwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Mit der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die voll- Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser für den Bereich Häsständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird lach I geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Gedarauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- dass Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern von Niederschlagswasser herzustellen sind. plan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel- für das Sammeln von Niederschlags- und Oberflächenwastend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung ser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte 2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Kageltend machen können. nalisationsplan und Schmutzfrachtberechnung = SteuerungsÜber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentli- instrument für das Entwässerungsnetz) umgesetzte effiziente chen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürge- Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die Abwasserrinnen und Mitbürger ab sofort informieren. anlagen zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen und Überschwemmungsgefahren zu vermeiden. Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017 Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Örtliche Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von NiederGez.: Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ OberflächenSilke Höflinger schlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach I (Retentionszisternensatzung)“ wasser im Ortsteil Häslach I (Retentionszisternensatzung)“ Bürgermeisterin werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt. Auslegung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs Bauvorschriften „Satzung über das Örtliche Bauvorschriften „Satzung überder Örtlichen Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der BeSammeln undund Verwenden von Oberflächenwasser im Ortsteil Häsdas Sammeln Verwenden vonNiederschlags-/ Niedergründung und benannten umweltbezogenen Informationen schlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil lach I (Retentionszisternensatzung)“, Ortsteilvom Häslach, nach § 74 Abs. 620.02.2017 LBO i. im V. Rathaus m. § 19.01.2017 bis einschließlich Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Häslach I (Retentionszisternensatzung)“ 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvor- Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus. schriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Hinweise: Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach in öffentlicher Sitzung am 22.12.2016 Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach I (Re- Allehat Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Ausletentionszisternensatzung)“, Ortsteil Häslach, nach § 74 Abs. 6 gungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterladen Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017 gen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und von Niederschlags-/ Oberflächenwasser Häslach I (RetentionszisternensatDer Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in im öf- Ortsteil Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift fentlicher Sitzung am 22.12.2016 den Entwurf der Örtlichen während zung)“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach gebilligt undbei derderöffentlichen Ausder Dienststunden Gemeindeverwaltung Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und VerwenWalddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindelegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugeden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil verwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. setzbuch zugestimmt Häslach I (Retentionszisternensatzung)“, Gemeinde Wald- Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volldorfhäslach, Gemarkung Häslach gebilligt und der öffentlichen ständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauord- darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene StelDas wie in derzugestimmt nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: nung Plangebiet i. V. m. § 3 Abs.wird 2 Baugesetzbuch lungnahmen bei der Beschlussfassung über den BebauungsDas Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung plan unberücksichtigt bleiben können. dargestellt begrenzt: Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Örtliche Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II (Retentionszisternensatzung)“ Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II (Retentionszisternensatzung)“, Ortsteil Häslach, nach § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2017 bis 20.02.2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat in öffentlicher Sitzung am 22.12.2016 den Entwurf der Örtlichen Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen „SatAbdruck: Geltungsbereich derBauvorschriften Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und zung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach I (RetentionszisternenVerwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach I (RetentionszisterHäslach II (Retentionszisternensatzung)“, Gemeinde Waldsatzung)“ Stand 16.12.2016 nensatzung)“ Stand 16.12.2016 Ziele und Zwecke der Planung: den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das Sammeln und Verwende von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II (Retentionszisternen satzung)“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach gebilligt und der öffentliche 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung i. V. m. § 3 Abs. 2 Bauge setzbuch zugestimmt dorfhäslach, Gemarkung Häslach gebilligt und der öffentlichen Hinweise: Auslegung des Planentwurfs nach § 74 Abs. 6 Landesbauord- Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 20.02.2017, die Planunterlanung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt Das Plangebiet wird in der nachfolgenden dargestellt begrenzt: in derwie nachfolgenden Planzeichnung genPlanzeichnung einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Das Plangebiet wird wie Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift dargestellt begrenzt: während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die vollständige Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 12. Januar 2017 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Steuererklärungsvordrucke in den Bürgerbüros erhältlich Durch die Finanzverwaltung wurden Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2016 zur Verfügung gestellt, bestehend aus Standardpaket für Arbeitnehmer Standardpaket für Rentner Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung Regionalverband Neckar-Alb Die Vordrucke liegen in beiden Bürgerbüros zur Abholung bereit. Informationsveranstaltung für den Landkreis Reutlingen zur Teilfortschreibung Wind des Regionalplans Neckar-Alb Abdruck: Geltungsbereich der Örtlichen der Bauvorschriften „Sat-Bauvorschriften Regionalverband Neckar-Alb Abdruck: Geltungsbereich Örtlichen „Satzung über das Sammeln un zung über das Sammeln und Verwenden von Niederschlags-/ Informationsveranstaltung für den Landkreis Reutlingen zur am Montag, 30.01.2017, Beginn 19 Uhr Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II (RetentionszisternenVerwenden von Niederschlags-/ Oberflächenwasser im Ortsteil Häslach II (Retentionsziste Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb satzung)“ Stand 16.12.2016 30.01.2017, 19 Uhr nensatzung)“ Stand 16.12.2016 inam derMontag, Albhalle in Pfronstetten,Beginn Schulstraße 5. Ziele und Zwecke der Planung: in der Albhalle in Pfronstetten, Schulstraße 5. Mit der Retentionszisternensatzung wird die Behandlung von Ab Ab18.45 18.45 besteht die Möglichkeit ersten Information UhrUhr besteht die Möglichkeit zur erstenzur Information an Ständen. Niederschlagsbzw. Oberflächenwasser für den Bereich Häs- an Ständen. Ziele und Zwecke der Planung: Regionalverband Neckar-Alb hat denhat rechtlichen Auftrag zurAuftrag Planung von Regionalverband Neckar-Alb den rechtlichen lach II geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Ge- Der Mit der Retentionszisternensatzung wird dieDer von bzw. Oberflä in denNiederschlagsLandkreisen Reutlingen, und Zollernal zurBehandlung Planung von „Windkraftvorranggebieten“ in denTübingen Landkreimeinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, „Windkraftvorranggebieten“ Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat bei ihrer Sitzung am 29.11.201 sen Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Verbandschenwasser den Bereich Häslach II von geregelt. Gemäß § 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO können Ge dass Anlagen zumfür Sammeln, Verwenden oder Versickern Offenlage des Entwurf des Teilregionalplans Windkraft beschlossen. versammlung des Regionalverbands hat bei ihrer SitzungDieser am beinhalte Niederschlagswasser herzustellen sind. meinden durch Satzung für das Gemeindegebiet bestimmen, dass Anlagen zum Sammel Landkreis Reutlingen sieben „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Ziel dieser Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen 29.11.2016 die Offenlage des Entwurf des Teilregionalplans Windkraftanlagen“ in den folgenden Kommunen: Windkraft beschlossen. Dieser beinhaltet im Landkreis ReutVerwenden Versickernund von Niederschlagswasser herzustellen sind. für das Sammelnoder von NiederschlagsOberflächenwaslingen sieben „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits seit dem Jahre 2009 durch die Neufassung des AKP und SFB (Allgemeiner Ka- samer Windkraftanlagen“ in den folgenden Kommunen: Ziel dieser und Satzung ist die Errichtung von Regenwasseranlagen nalisationsplan Schmutzfrachtberechnung = SteuerungsName für das Sammeln Größe von Nie Stadt/Gemeinde instrument für das Entwässerungsnetz) umgesetzte effiziente Engstingen, St. Johann Wannenhau-Lonsinger 16 ha seit de derschlags- und Oberflächenwasser im Gesamtgemeindegebiet, um die bereits Kanalnetzbewirtschaftung weiter zu fördern, die AbwasserBuch Jahre durch die Neufassung desundAKPGomadingen und SFB (Allgemeiner Kanalisationsplan un anlagen 2009 zu entlasten, den Wasserhaushalt zu schonen Planwald 16 ha Überschwemmungsgefahren zu vermeiden. Hohenstein, Pfronstetten Schäfbuch 170 ha Schmutzfrachtberechnung = Steuerungsinstrument für das Entwässerungsnetz) umgesetz Hohenstein, Pfronstetten Mörsbuch-Hausberg 93 ha Zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Satzung über das effiziente weiter zu fördern, die Abwasseranlagen zu Pfronstetten, Zwiefalten Muttenbühl 60 ha entlaste Sammeln undKanalnetzbewirtschaftung Verwenden von Niederschlags-/ OberflächenHayingen Ettenheim 26 ha wasser im Ortsteil Häslach II zu (Retentionszisternensatzung)“ den Wasserhaushalt schonen und Überschwemmungsgefahren zu vermeiden. werden keine umweltbezogenen Informationen ausgelegt. Auslegung: Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften liegt mit der Begründung und benannten umweltbezogenen Informationen vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden, aus. Römerstein Stockert 24 ha DerVerbandsversammlung Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb Der des Regionalverbands Neckar-Alb ist es ein Anliegen, üb ist es ein Anliegen,Beteiligung über die gesetzlich vorgegebene Beteiligesetzlich vorgegebene im Rahmen des Planungsverfahrens hinaus den gung im Rahmen desdie Planungsverfahrens den BürgeBürgerinnen und Bürgern Möglichkeit zu geben,hinaus sich auch direkt über die Planun rinnen undIm Bürgern zu geben, sich auch direkt informieren. Rahmendie der Möglichkeit Informationsveranstaltung besteht die Gelegenheit, sich über diePlanung Planung informieren. Im Rahmen Informationsregionale auszu erster Hand vorstellen zu lassender sowie mit den Vertretern des veranstaltung besteht die Gelegenheit, sich die regionale Pla- zur Planun Regionalverbands und des Regierungspräsidiums Tübingen offene Fragen den vorgesehenen Gebieten zu diskutieren. Zur Abgabe von Stellungnahmen zum Planentwurf besteht für Jedermann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bete die Möglichkeit, sich auch schriftlich zu äußern. Diese findet vom 1. März 2017 bis z 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach nung aus erster Hand vorstellen zu lassen sowie mit den Vertretern des Regionalverbands und des Regierungspräsidiums Tübingen offene Fragen zur Planung und den vorgesehenen Gebieten zu diskutieren. Zur Abgabe von Stellungnahmen zum Planentwurf besteht für Jedermann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung die Möglichkeit, sich auch schriftlich zu äußern. Diese findet vom 1. März 2017 bis zum 31. März 2017 statt. Die Unterlagen werden auf der Homepage der Regionalverbands zur Verfügung stehen und bei der Geschäftsstelle des Regionalverbands und beim Landratsamt zur Einsicht ausliegen. Brennholz- und Flächenlosverkauf der Gemeinde Pliezhausen am 26. Januar 2017 Der diesjährige Brennholzverkauf der Gemeinde Pliezhausen findet am Donnerstag, 26. Januar 2017, ab 19.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses Pliezhausen, Marktplatz 1 statt. Es kommen Flächenlose und Brennholzpolter aus den Waldabteilungen Baurenwald und Schindhau, Gemarkung Pliezhausen und Rübgarten, zur Versteigerung. Die Polter und Flächenlose liegen entlang des Baurenwaldweges in Richtung zur Unterführung unter der B 27 und sind gut zugänglich bzw. anfahrbar. Pläne können vorab auf der Gemeindekasse (Telefon 07127/977-136) eingesehen werden. Nähere Informationen und Auskünfte zu den Flächenlosen und Poltern wird Herr Revierförster Schempp auch gerne im Verkaufstermin erteilen. Der Verkauf erfolgt gegen Meistgebot und Barzahlung. Zu der Veranstaltung wird freundlich eingeladen. Gemeinde Pliezhausen Neubaueinweihung Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule Bilderrückblick folgt in KW 04/2017 am 26.01.2017. ALB GOLD WINTERLAUF Hiermit möchten wir auf den Albgold-Winterlauf am 28. Januar 2017 des Leichathletikvereins LV Pliezhausen hinweisen Der Albgold-Winterlaufcup ist eine der beliebtesten Laufserien in der Region Reutlingen. Alle zwei Wochen haben die Teilnehmer bei Laufstrecken über 5 und 10 Kilometer die Gelegenheit, ihre aktuelle Form zu überprüfen. Die Läufe sind ein Anreiz, das wichtige Training über die kalten Wintermonate hinweg durchzuziehen und sich kleine Teilziele zu setzen. Auch die schnellen Läufer der Region wie Boris Rein und Hannah Arndt (LV Pliezhausen), Peter Obenauer (ab Januar LAV Tübingen), Lorenz Baum (LAV Tübingen) und die international erfolgreichen Triathleten Stefanie Kuhnert (VfL Pfullingen), Anja Knapp (SG Dettingen-Erms) und „Ironman“ Michael Göhner zählen seit Jahren zu den „Dauergästen“ dieser Laufwettbewerbe. Zu einem der beliebtesten Wertungsläufe hat sich der zweite Termin Ende Januar hausen entwickelt – dank einer profilierten, anspruchsvollen, aber landschaftlich reizvollen Laufstrecke, einer familiären Atmosphäre und einer guten Wettkampforganisation des LV Pliezhausen unter der Gesamtleitung von Manuela Heim. Start und das Ziel wird auf dem Gelände der Firma Datagroup erfolgen. Ausreichend Parkplätze stehen auf dem Firmengelände der Datagroup sowie auch bei dem Walddorfhäslacher Unternehmen Moldex-Metric AG und dem Sportgelände des SV Gniebel zur Verfügung.Es wurde ein umfassendes Parksystem ausgearbeitet, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 15 Startzeit ist hier nach wie vor um 14.30 Uhr (5 und 10 Kilometer), Nachmeldungen sind bis 60 Minuten vor dem Start möglich. Eine neue Strecke gibt es für den Schülerlauf, der um 14 Uhr gestartet wird. Die Abwicklung der Anmeldung und die Ausgabe der Startnummern erfolgt im Gebäude der Firma Datagroup. Umkleide- und Duschmöglichkeiten befinden sich im benachbarten Sportheim des SV Gniebel. Die Siegereherungen finden ebenfalls im Gebäude der Firma Datagroup statt. Interessierte Läufer können sich auf der Homepage des LV Pliezhausen detailliert über die neue Streckenführung informieren und sich bereits im Vorfeld für den Lauf anmelden. Der Zubringer zur Firma Datagroup wird an diesem Tage gesperrt sein. Herzlich willkommen im neuen Jahr! Nachdem wir im vergangenen Jahr unser 10-jähriges Jubiläum und bei einem festlichen Weihnachtsessen fröhlich miteinander gefeiert haben, starten wir nun mit einem guten Hunger in das Jahr 2017. Wir bedanken uns recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Spende von 1000 Euro zu unserem 10-jährigen Jubiläum, bei unseren Lieferanten für die zuverlässigen und schmackhaften Essen und bei all unseren Gästen, die diese Begegnungsmöglichkeit zu schätzen wissen. Wir freuen uns, wenn wir auch 2017 neue Gäste unter uns begrüßen können. Wer Lust hat, bei uns mitzuarbeiten, darf sich gerne an uns Verantwortliche wenden. Wir treffen uns im Vereinsraum der Gemeindehalle am Donnerstag, 19.01.2017 Als Tagesgericht liefert uns die Gaststätte Linde: Schweinebraten mit Spätzle und gem. Salat und ein Dessert Preis: 5,50 E; ermäßigt: 3,50 E Essensausgabe von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr Ende des Mittagstisches: 14 Uhr Bitte bis Dienstag,17.01.17, 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung - Bürgerbüro, Tel. 9266-0 bzw. Ortsverwaltung Häslach, Tel. 31356 anmelden Begegnungen, nette Gespräche und gemeinsames Essen bringen Abwechslung in Ihren Alltag! Kinder und Schüler können das Mittagessen zum ermäßigten Preis erhalten. Möchten Sie ständig am Mittagstisch teilnehmen, können Sie sich auf Dauer anmelden. Wir bitten Sie aber herzlich, sich bei Verhinderung dann abzumelden. Unsere Geschenkgutscheine für den Mittagstisch können im Bürgerbüro in Walddorf und in der Ortsverwaltung in Häslach erworben werden. Haben Sie weitere Fragen, so erhalten Sie Auskünfte bei Hanne Bitzer (Tel. 07127/34867) Annerose Brändle (Tel. 07127/18914) Hilde Eggensperger (Tel. 07127/18280) Christa Fritz (Tel. 07127/32966 Beate Gaiser (Tel. 07127/924026) Inge Streicher (Tel. 07127/34116) Traude Heimann (Tel.07127/35687) : 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Hier: Kostenfreie Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Walddorfhäslach - Anmeldung zum Energieberatungstag am 17.01.2017 - Jahresplan der Energieberatungstage Nutzen Sie die Chance einer für Sie kostenlosen Energieerstberatung, die durch die Gemeinde Walddorfhäslach in gemeinschaftlicher Kooperation mit der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten wird. Die Beratung erfolgt durch neutrale Energieberater und gibt Ihnen praxisorientierte Tipps rund um das Thema Energie. Der nächste Beratungstag findet statt am Dienstag, den 17. Januar 2017 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Häslach, Bürgersaal. Bitte wenden Sie sich bei weiterem Interesse an die Gemeinde Walddorfhäslach, Ansprechpartnerin ist Amtsleiterin Hauptund Bauamt, Frau Sattler, zu erreichen unter Telefonnummer 07127 / 9266-30 oder an die KlimaschutzAgen-tur im Landkreis Reutlingen, Frau Hipp unter Telefonnummer 07121 / 1432571, [email protected] oder Fax 07121 / 1432572. An Hand eines Fragebogens wird das gewünschte Beratungsthema näher abgefragt. Jahresplan der Energieberatungen Die nächsten Energieberatungen finden am 21.02.2017, 21.03.2017, 18.04.2017, 16.05.2017, 20.06.2017, 18.07.2017, 15.08.2017, 19.09.2017, 17.10.2017, 21.11.2017, 19.12.2017 statt. Hierzu wird jeweils im Mitteilungsblatt hingewiesen. Weitere Termine folgen jeweils zum dritten Dienstag des Folgemonats. Vorsätze fürs neue Jahr "Am Baum der guten Vorsätze gibt es viele Blüten, aber wenig Früchte", meinte Konfuzius. Schon die Blüten machen jedoch Freude, und wenige Früchte sind besser als gar keine. Vielleicht haben Sie sich vorgenommen, mehr Gesellschaft zu suchen? Das macht nicht nur Spaß, sondern ist auch gesund. In Ihrer Begegnungsstätte ist das möglich: Montag, 16. Januar 2017 10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Dienstag, 17. Januar 2017 10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum 14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 18. Januar 2017 09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Jahrgang 1941/42 Pliezhausen, im Café Kännle 14.00 Uhr Quiltwerkstatt Café Kännle 14.00 Uhr Malgruppe (BV) Clubraum Donnerstag, 19. Januar 2017 08.30 Uhr Frühstück (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Sonntag, 22. Januar 2017 14.00 bis 17.00 Uhr Sonntagscafé mit dem Gitarren-/Gesangsduo Gerhard Braun-Venus & Horst Menrath im Café Kännle BV: Mit Ehrenamtlichen unseres Bürgervereins. OA: Von der Offenen Altenarbeit organisiert. 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Ein glückliches und gesundes Jahr 2017 wünscht Ihnen Ihr Café Kännle -Team und freut sich, wenn Ihr Weg das eine oder andere Mal auf eine gemütliche Café-Pause ins Kännle führt. Nett und persönlich bedient, kann man hier eine entspannende Zeit genießen. Menschen jeden Alters sind herzlich willkommen und können sich ungezwungen mit Freunden, aber auch alleine kommend wohlfühlen oder die Programmangebote nutzen. Geöffnet ist von Dienstag bis Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr, und zu den ausgeschriebenen Sonntagscafés. Tel. 8 97 12. Im Pflegestützpunkt (PSP) und in der IAV-Stelle berät und informiert Frau Wiese hilfebedürftige Bürger und ihre Angehörigen über Hilfen bei häuslicher Pflege, der Krankenpflege und in der Hauswirtschaft, über Essen auf Rädern, Kurzzeitpflege, Pflege im Pflegeheim, Tagespflege, Unterstützungen für pflegende Angehörige und finanzielle Hilfe. Sie vermittelt die notwendigen Kontakte und ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr und unter Tel. 98 00 15 zu erreichen. EMail: [email protected] Nachlese Weihnachtsgottesdienst 2016 Das Opfer an unserem Weihnachtsgottesdienst erbrachte den Betrag von 526,36 €. Wir wollen allen herzlich danken, die mit uns den Opferzweck „Lifeline Christian School“ unterstützt haben. Lifeline Christian School Lifeline Christian School ist ein Zweig der Arbeit von Lifeline CDS e. V. (Christian Development Services), einem TB Gesundheits- und Missionsprojekt, das vor 20 Jahren von einem deutschen Ärzteehepaar begonnen wurde. Das Motto der Christian School lautet: Finding life, building life, sharing life Leben finden, Leben aufbauen, Leben teilen. Kontakt: [email protected] Röckel, Rektor Erinnerungsservice per E-Mail Dieser neue kostenlose Service der Mediothek kann von allen Lesern genutzt werden, deren aktuelle E-Mail-Adresse der Mediothek vorliegt und die mit dem Erhalt der Erinnerungsmail einverstanden sind. Wenn Sie von diesem Service profitieren möchten, wenden Sie sich bitte beim nächsten Besuch in der Mediothek an das Mediotheksteam. Ihre E-Mailadresse wird erfasst und Sie erhalten dann künftig 1-2 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerung per E-Mail. 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17 Weiter ging es dann ins Zwergenland – dem Spieleparadies für Groß und Klein. Dort durften die Kinder wählen zwischen einer Karussellfahrt und dem Zwergen-Riesenrad, beide "Fahrgeschäfte" werden noch von Hand betrieben. Das war ein Spaß. Ausflug der Vorschüler auf den Weihnachtsmarkt Esslingen Mitte Dezember ging es mit den Vorschülern wieder auf nach Esslingen um den Mittelalterlichen Weihnachtsmarkt zu erkunden. Wir trafen uns mit den Erzieherinnen und den Elternbeiräten und den begleitenden Eltern um 10 Uhr zur pünktlichen Abfahrt im Kindergarten. Mit dabei waren 22 Maxis, 3 Erzieherinnen, 3x Elternbeirat und 1x Mama+Papa. Als die Kinder auf die Fahrzeuge verteilt und gut verschnallt waren ging es im Konvoi los nach Esslingen. Gestartet haben wir auf dem mittelalterlichen Weihnachtsmarkt mit dem Mäuseroulette. Hier darf jedes Kind sich einen Glückstein aussuchen und muss diesen auf ein Mäusehaus legen, das Kind in dessen Haus das Mäuschen geht, hat gewonnen. Alle Kinder waren begeistert und durften ihren Glücksstein behalten. Die Gewinner bekamen noch zusätzlich eine kleine Maus, die sie mit nach Hause nehmen durften. Anschließend hatten wir noch etwas Zeit für eine Runde Bogenschießen und Ringe werfen. Nach so viel Action bekommt man ganz schön Hunger. Bei einer Portion Pommes konnten sich alle nochmals stärken, bevor wir uns dann auch schon wieder auf den Nachhauseweg machen mussten. Gegen 14.30 Uhr waren wir alle wieder zurück im Kindergarten und hatten viel zu erzählen. Die Finanzierung hat der Elternbeirat übernommen. Nochmals herzlichen Dank an die Eltern, die uns begleitet haben. 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Weihnachtsfeier Kindergarten Häslach Am 09.12.2016 fand die Kindergartenweihnachtsfeier in der Häslacher Kirche statt. Wir trafen uns um 16 Uhr zum gemeinsamen Gottesdienst, den unsere Pfarrerin Frau Baumann für und mit den Kindergartenkindern gestaltet hat. 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Wir danken Frau Baumann herzlich für ihre tolle Art, wie sie den Gottesdienst gestaltet hat, so herzlich, so kindgerecht und so liebevoll. Herzlichen Dank auch an Herrn Neuscheler, der uns auf der Orgel begleitet hat. Herzlichen Dank an unser Erzieher Team für die Vorbereitung des Krippenspieles. Herzlichen Dank an die Eltern für die Gebäck- und Kuchenspenden. Öffnungszeiten im Gemeindebüro Gustav-Werner-Str. 5, Angelika Vollmer Mo., Di.+ Do., Fr. von 10.00 - 12.00 Uhr, Mittwochs geschlossen. Tel.: 932390, Fax: 932398 Email-Adresse: [email protected], Internetseite: www.kirche-wh.de Pfarramt I Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5 Tel. u. Email siehe oben Pfarramt II Pfarrerin Dr. Eike Baumann, Neuffenblick 8, Tel.: 955987 Email-Adresse: [email protected] Unsere Maxis haben das Krippenspiel für uns aufgeführt und die Fürbitten vorbereitet. Alle Kinder hatten die Lieder, die wir gesungen haben super geübt und konnten gut mitsingen. Im Anschluss an den Gottesdienst gab es noch hinter der Kirche einen gemütlichen Umtrunk mit Plätzchen und Gebäck, das von den Eltern fürs Buffet gespendet wurde. Tauftermine für Walddorfhäslach: 22.1., 12.3., 30.04.17 in der Walddorfer Kirche 15.1., 09.04.17, in der Häslacher Kirche Indoorspielplatz im Gemeindehaus Häslach Herzliche Einladung! Am Donnerstag, ist von 15 - 17 Uhr der Indoorspielplatz für Kleinkinder (mit Begleitperson) im neuen Gemeindehaus in Häslach geöffnet. Bitte Anti-Rutschsocken oder Hausschuhe mitbringen. Getränke und Vesper sollten selbst mitgebracht werden. Für die Erwachsenen steht eine Kaffeemaschine bereit. Kommen Sie einfach vorbei!! Ansprechpartner ist Madeleine Petermann, Telefon: 9803906. Bibelabende mit Christiane und Christoph Rösel Thema: „Psalmen – Worte für das ganze Leben“ vom 17. – 19. Januar 2017 im Evang. Gemeindehaus Walddorf, jeweils um 20.00 Uhr Hier das Programm im Überblick: Dienstag, 17. Januar 2017: Thema: "Mit den Psalmen beten – Psalm 13" Es singt der Kirchenchor Mittwoch, 18. Januar 2017: Thema: "Wachstum und Weg – Psalm 1" Donnerstag, 19. Januar 2017: Thema: "Zwischen Sturm und Stille – Psalm 93 und 131" Es singt tiqua am 22. Januar 2017 Thema: „Herzenssache“ Herzen stehen in unserer Umgebung stellvertretend für so viele Dinge. Von Kitsch bis Kultur nutzt jede Branche das Sinnbild, das zu Herzen geht. Klar ist, wo es ums Herz geht, stehen lebenswichtige Aufgaben auf dem Spiel. Für den Patienten, der auf ein neues Herz wartet, weil das eigene aus dem Takt gerät, ist diese Tatsache sonnenklar. Beim Thema „Herzenssache“ geht es im Sing & Pray-Gottesdienst für uns alle um ein neues Herz. Larissa Häge vom Albrecht-Bengel-Haus in Tübingen bringt für die Kurzansprache ihre Gedanken zur Jahreslosung für 2017 mit. Der Gottesdienst am 22. Januar 2017 beginnt um 19.00 Uhr in der Walddorfer Kirche. Sie sind herzlich eingeladen! 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Termine Walddorfhäslach Donnerstag, 12. Januar 2017: 15 - 17 Uhr Indoorspielplatz ist im Gemeindehaus Häslach (UG) geöffnet - siehe sonstige Termine 15.00 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Häslach - 2. Mose 33, (12-17a) 17b-23 16.00 Uhr Andacht im Gustav-Werner-Stift mit Pfarrer Dinkel Freitag, 13. Januar 2017: 15 - 16 Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis zur 2. Kl. 16 - 17 Uhr Kinderchor für Kinder der 3. - 8. Klasse, jeweils im Gemeindehaus Walddorf Samstag, 14. Januar 2017: ab 9.30 Uhr Christbaumabholaktion in Walddorf und Häslach durch den CVJM Sonntag, 15. Januar 2017: Walddorf: 08.45 Uhr Gebetskreis in der Sakristei 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dinkel Predigttext: 2. Mose 33, 17b-23 Das Opfer ist für das Gemeindehaus Häslach bestimmt. Im Anschluss laden wir zum Kirchkaffee ein. 10.15 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus Häslach: 10.15 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Dinkel Predigttext: 2. Mose 33, 17b-23 Das Opfer ist für das Gemeindehaus Häslach bestimmt. 10.15 Uhr Kinderkirche Montag, 16. Januar 2017: 10.00 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Häslach Dienstag, 17. Januar 2017: 10.00 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf 16.00 Uhr Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder ab 3 J. 20.00 Uhr Bibelabend mit Ehepaar Rösel im Gemeindehaus Walddorf Thema: "Mit den Psalmen beten – Psalm 13" Es singt der Kirchenchor Mittwoch, 18. Januar 2017: 14.30 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus Walddorf kein Konfirmandenunterricht - Bibelclubs 20.00 Uhr Bibelabend mit Ehepaar Rösel im Gemeindehaus Walddorf Thema: "Wachstum und Weg – Psalm 1" Donnerstag, 19. Januar 2017: 15 - 17 Uhr Indoorspielplatz ist im Gemeindehaus Häslach (UG) geöffnet - siehe sonstige Termine 20.00 Uhr Bibelabend mit Ehepaar Rösel im Gemeindehaus Walddorf Thema: "Zwischen Sturm und Stille – Psalm 93 und 131" Es singt tiqua Freitag, 20. Januar 2017: 15 - 16 Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis zur 2. Kl. 16 - 17 Uhr Kinderchor für Kinder der 3. - 8. Klasse, jeweils im Gemeindehaus Walddorf Samstag, 21. Januar 2017: 19.30 Uhr Luther Film in der Kirche in Rübgarten - eine Veranstaltung im Rahmen des Lutherjubiläums Termine der Jungscharen finden Sie unter "CVJM Nachrichten". Donnerstag, 12.1.2017: 18.00 Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) 19.30 Uhr tiqua im CVJM 19.30 Uhr Sitzung des CVJM Ausschusses 19 Freitag, 13.1.2017: 18.00 Uhr Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5. Klasse) 18.00 Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.) 18.00 Uhr Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.) 19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend 19.15 Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend 19.30 Uhr Mädchenkreis (13-17 J.) 20.15 Uhr EK-Handball: 1.+ 2. Mannschaft Männer Samstag, 14.1.2017: 08.30 Uhr Helfer für die Christbaumabholaktion treffen sich im Cevim Stüble ab 9.30 Uhr Christbaumabholaktion ab 19.30 Uhr Cevim Stüble geöffnet Sonntag, 15.1.2017: 14.00 Uhr Bibelstunde im CVJM Montag, 16.1.2017: 18.00 Uhr Jungschar Häslacher Fix von 3. bis 7. Kl. im Gemeindehaus 19.00 Uhr Jungbläser im CVJM 20.00 Uhr Probe des Posaunenchores 20.00 Uhr "CVJM-Gym" im Mitarbeiterhaus Dienstag, 17.1.2017: 16.30 Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u. Mini (Mädchen und Jungen) 16.30 Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend 17.45 Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend 18.00 Uhr EK-Handball: weibliche B-Jugend 19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend 19.15 Uhr EK-Handball: männliche B- u. C- Jugend 20.00 Uhr Probe des Jubilate Chor 20.15 Uhr EK-Handball: 1. + 2. Mannschaft Männer 20.00 Uhr Bibelabend im Gemeindehaus Walddorf mit Ehepaar Rösel zu den Psalmen. Es singt der Kirchenchor. Mittwoch, 18.1.2017: 16.30 Uhr Jungschar Fruchtzwerge für die 1.+ 2. Kl. im CVJM 18.00 Uhr Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der 3.-7. Klasse 19.00 Uhr Jungenschaft 13 -18 Jahre im CVJM 20.00 Uhr Bibelabend im Gemeindehaus Walddorf mit Ehepaar Rösel zu den Psalmen Donnerstag, 19.1.2017: 18.00 Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) 20.00 Uhr Bibelabend im Gemeindehaus Walddorf mit Ehepaar Rösel zu den Psalmen. Es singt tiqua. Freitag, 20.1.2017: 18.00 Uhr Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5. Klasse) 18.00 Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.) 18.00 Uhr Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.) 19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend 19.15 Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend 19.30 Uhr Mädchenkreis (13-17 J.) 20.15 Uhr EK-Handball: 1.+ 2. Mannschaft Männer Samstag, 21.1.2017: ab 19.30 Uhr Cevim Stüble geöffnet Sonstige Termine: Bläser Comeback - Proben für Bläserkonzert haben begonnen Heute laden wir alle ehemaligen Bläserinnen und Bläser ein, mal wieder die Instrumente rauszuholen und mitzuspielen beim Konzert des Posaunenchores am 5. März in der Walddorfer Kirche. Die Proben dazu haben am Montag begonnen und finden immer montags um 20 Uhr im Musikzimmer des CVJM. Nähere Infos gibt es beim Posaunenchor. 20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 12. Januar 2017, Nummer 1/2 wir uns sehr freuen, Frau Netzer koordiniert dies und freut sich auf Ihre Bereitschaft. Samstag, 14. Januar 2017 10.00 Uhr Ministranten mutscheln, St. Franziskus 18.00 Uhr Vorabendmesse, Kath. Gemeindehaus, Walddorfhäslach anschl. Gemeindemutscheln Sonntag, 15. Januar 2017– 2. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus 10.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas 10.30 Uhr Wortgottesfeier, St. Gebhard 15.00 Uhr Vietnamesischer Gottesdienst, St. Andreas Dienstag, 17. Januar 2017 10.00 Uhr Andacht, Seniorenzentrum Oferdingen 17.00 Uhr Kommunionvorbereitung und Weggottesdienst, St. Franziskus Mittwoch, 18. Januar 2017 17.00 Uhr Rosenkranz, St. Andreas 17.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Donnerstag, 19. Januar 2017 16.00 Uhr Andacht, Seniorenzentrum Mittelstadt 18.30 Uhr Rosenkranz, St. Franziskus 19.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Freitag, 20. Januar 2017 8.30 Uhr Rosenkranz, St. Andreas 8.45 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas anschl. Eucharistische Anbetung Samstag, 21. Januar 2017 – 10.00 Uhr Firmtreffen, St. Andreas 16.30 Uhr Ungarischer Gottesdienst, St. Andreas 18.00 Uhr Vorabendmesse, St. Gebhard Sonntag, 22. Januar 2017 – 3. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas 10.00 Uhr Ökum. Gottesdienst zum Auftakt der Vortragsreihe Reformationsjubiläum, Ev. Martinskirche Mittelstadt 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst, St. Franziskus Ministranten mutscheln wieder Zum Jahresbeginn darf das Mutscheln nicht fehlen! So laden die Oberministranten zum Ministrantenmutscheln von Minis und ihren Geschwistern ein. Das Mutscheln findet am Samstag, 14. Januar 2017 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in St. Franziskus Pliezhausen statt. Herzliche Einladung. Gemeinde-Mutscheln Am Samstag, 14. Januar 2017 findet unser jährliches Gemeinde-Mutscheln statt. Beginn: 19.00 Uhr Ort: Kath. Gemeindehaus Walddorfhäslach Herzliche Einladung! Bitte unbedingt in den ausgelegten Anmeldelisten eintragen, da sonst die Mutscheln nicht richtig kalkuliert werden können. Firmtreffen am 21. Januar 2017 Das dritte Treffen der Firmbewerber findet am 21. Januar 2017 von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in St. Andreas, Orschel-Hagen statt. Bei diesem Treffen bereiten wir uns auf die Firmung vor und beschäftigen uns besonders mit dem Heiligen Geist. Dieser wirkt ja auf die unterschiedlichste Art und Weise in unserer Gemeinde. Wenn Sie Lust haben, von ihrem Engagement in der Kirchengemeinde zu berichten (ca. 5-10 Minuten) würden Ökumenische Gesprächswoche in Mittelstadt vom 22. - 26. Januar 2017 Wir laden dieses Jahr zu drei Gesprächsabenden ein. Am Sonntag, 22. Januar 2017 beginnt die Ökumenische Gesprächswoche mit einem ökumenischen Gottesdienst um 10.00 Uhr in der Martinskirche. Thema: „Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.“ - Kirche(n) auf dem Weg zur Veränderung (Predigt: Pastor Ulrich Ziegler, EmK),Ausklang bei einem Ständerling. Dieses Jahr ist die Ev. Methodistische Kirche Gastgeberin der Abende und lädt ein in die Eben-Ezer-Kapelle. Die Abende beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Dienstag, 24.01.2017 „Gottes Liebe und unsere guten Werke - Impulse für unser Leben aus der gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ Pfarrer Dietmar Hermann (Rk) Mittwoch, 25.01.2017 „Freiheit - ein großes Wort! Freiheit – grenzenlos? Wie sieht es aus mit der „Freiheit eines Christenmenschen“ ? Pfarrerin Gerlinde Henrichsmeyer (Ev) Donnerstag, 26.01.17 „Das Mahl des Herrn – das Zeichen der Einheit der Kirche Jesu. Trennungen in der Reformationszeit – und heute?!“ Pastor Ulrich Ziegler (EmK) Wir freuen uns auf anregende Gespräche, eine gute Gemeinschaft und musikalische Beiträge der Chöre. Die Ökumene Mittelstadt lädt zur Ökumenischen Woche 2017 ganz herzlich ein! Gemeindewallfahrt der SE RT-Nord nach Assisi und Padua Umbrien liegt inmitten der italienischen Halbinsel und gehört zu den ursprünglichsten Landschaften Italiens. Assisi ist nicht nur eine Stadt mit Werken hoher Kunst. Sie ist vielmehr jene Stadt, in der mit Franziskus von Assisi ein neuer Geist lebendig wurde. Die Spiritualität des Franziskus ist nicht nur Impuls für eine Franziskus Gemeinde, sondern hilfreich für die Lebensgestaltung. In Padua künden großartige Sakralbauten und die Gebäude der Universität von der einstigen Bedeutung dieser faszinierenden Stadt. Von Montag, 19. Juni 2017 bis Samstag, 24. Juni 2017 werden wir mit dem Omnibus die Gemeindewallfahrt unter Leitung von Pfarrer Dietmar Hermann durchführen. Nähere Informationen gibt es in den Pfarrbüros St. Andreas und St. Franziskus. Leitungswechsel in der Neuapostolischen Kirche in Pliezhausen Bekannt war es schon seit einigen Wochen, zum Jahresende wurde es nun umgesetzt: Die Neuapostolische Kirche in Pliezhausen hat mit Jens Sippel einen neuen Gemeindevorsteher. Der bisherige Leiter der neuapostolischen Gemeinde in Pliezhausen, Rudi Benz ist nach über 30-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit, davon 10 Jahre als Gemeindevorsteher in Pliezhausen, altershalber in den Ruhestand getreten. Der neue Gemeindevorsteher Jens Sippel ist 35 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er ist wie nahezu alle Amtsträger in der Neuapostolischen Kirche ehrenamtlich tätig. Sonntag, 15. Januar 2017 09.30 Uhr Gottesdienst und Sonntagsschule, anschließend Chorprobe und Religionsunterricht 09.30 Uhr Bezirksjugendgottesdienst in Reutlingen-Süd, Alexanderstraße 80 17.00 Uhr MUKI-Musical in den Pfullinger Hallen 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Dienstag, 17. Januar 2017 14.30 Uhr Senioren: Mutschelnachmittag in Reutlingen-West, Dürrstraße 15 20.00 Uhr Bezirkschorprobe in Reutlingen-West, Dürrstraße 15 Mittwoch, 18. Januar 2017 Kein Gottesdienst Donnerstag, 19. Januar 2017 20.00 Uhr Bischofsgottesdienst in Reutlingen-West, Dürrstraße 15 Allgemeine Informationen unter www.nak.org (international) und www.nak-sued.de (Süddeutschland). Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen. 9-Meter Hallenturnier SV Walddorf Noch keine Pläne für´s Wochenende? Schauen Sie doch einfach mal beim 9-Meter-Turnier in der Gemeindehalle Walddorfhäslach vorbei. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Verfolgen Sie die spannenden Duelle der 9-Meter Schützen. F-Junioren WfV Bezirksmeisterschaft Zwischenrunde am 8.1.2017 in Walddorf Am Samstag, den 8.1.2017 spielte die F1 des SV Walddorf in der Zwischenrunde der WfV Bezirksmeisterschaft in Walddorf um den Einzug in die Endrunde. In einer Gruppe mit fünf Mannschaften qualifizierte sich nur der Gruppenerste für die nächste Runde. Das erste Spiel gewann Walddorf kampflos gegen den TSV Ofterdingen, die leider nicht angetreten waren. Im zweiten Spiel war der TSV Betzingen ein vor allem körperlich sehr starker Gegner. Der Walddorfer Nachwuchs erkämpfte sich ein 3:1 und ging somit als verdienter Sieger vom Platz. TSV Lustnau 1 hieß der dritte Gegner, der mit 4:1 besiegt wurde. Somit kam es im letzten Spiel gegen die TSG Tübingen 1, die ebenfalls mit drei Siegen gestartet waren, zum Endspiel um den Gruppensieg. In diesem Spiel wollten die Walddorfer schnell für klare Verhältnisse sorgen und erspielten sich viele gute Torchancen, die leider ungenutzt blieben. Somit endete dieses Spiel null zu null und der SV Walddorf wurde aufgrund des besseren Torverhältnises Gruppenerster. Damit qualifizierte sich die F1 des SV Walddorf für die Endrunde der WfV Bezirksmeisterschaft, was für die Jungs und die Trainer ein riesen Erfolg ist. Am 21.1.2017 treffen dann in Pfullingen die zehn besten Mannschaften des gesamten Bezirks Alb aufeinander und ermitteln den Bezirksmeister 2017. Es spielten: Max Schwinn, Maurice Möck, Christos Chatzitrakosias, David Martac, Benjamin Rieger, Federico Passariello, Mattis Kittelmann und Leo Filipovic 21 Sie haben gute Vorsätze ? - Wir sind für Sie da ! Sie haben sich vorgenommen im neuen Jahr mehr Sport zu treiben? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleiter garantieren einen hochwertigen und vielseitigen Sportbetrieb - und das ganz in Ihrer Nähe. Die Übungszeiten finden Sie im übersichtlichen Flyer auf unsere Homepage unter www.tv-haeslach.de oder auf unserer Geschäftsstelle. Kommen Sie einfach bei den Kursen vorbei. Schnuppern ist ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns auf Sie ! Ein ganzes Jahr kostenlose Schnuppermitgliedschaft für Neubürger Sie sind Neubürger in Walddorfhäslach? Herzlich willkommen ! Als Neubürger können Sie das vielseitige und umfangreiche Sportangebot des TV Häslach für ein Jahr völlig kostenfrei nutzen. Sie können also ausgiebig testen, bei Sport und Spaß neue Menschen kennenlernen und über die Großveranstaltungen des TV zudem Walddorfhäslach besser kennenlernen. Bitte melden Sie sich einfach auf der Geschäftsstelle, gerne auch per E-Mail. Rundenwettkämpfe Luftgewehr: Häslach I : Hirrlingen II 2 : 3, Dennis Brändle 379 Ringe – Eric Göhner 370 Ringe, Klaus Hauke 357 Ringe – Volker Bailer 373 Ringe, Karl-Heinz Sewald 356 Ringe – Jörg Gammerdinger 358 Ringe, Dirk Hahn 346 Ringe – Emil Deibler 347 Ringe, Timo Sewald 349 Ringe – Helmut Saile 343 Ringe Luftpistole: Häslach I 1354 Ringe : Nehren I 1339 Ringe, Mannschaftswertung: Marc Saile 355 Ringe, Dirk Hahn 339 Ringe, Rainer Zieringer 337 Ringe, Markus Speier 323 Ringe Sportpistole: Bodelshausen III 745 Ringe : Häslach I 782 Ringe, Mannschaftswertung: Peter Pfeiffer 263 Ringe, Jörg Herrmann 262 Ringe, Markus Speier 257 Ringe Aufwärtstrend zur Winterpause Walddorfhäslach - Untertürkheim 31:30 (14:15) Walddorf feiert den zweiten Saisonsieg im 7. Spiel und hat nun 6 Punkte auf dem Konto. Jaaaaaaaa! Da ist er! Der zweite Saisonsieg! Noch dazu der erste Heimsieg und der 2. in Folge. Einige Experten reden bereits von einer Serie. Walddorf nimmt zum Jahresende Fahrt auf. Das Spiel gestaltete sich anfangs ausgeglichen und kein Team konnte sich absetzen. Sowohl Untertürkheim als auch Walddorf waren in Torlaune. Stolze 29 Treffer standen bereits zur Pause zu Buche. Obwohl die Abwehr keine schlechte Arbeit leistete, stellte sie auch nicht gerade ein Bollwerk dar. Andersrum konnte Walddorf in der Offensive einmal mehr durch gutes 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Teamplay überzeugen. Mit einigen gemischten Gefühlen und einem 14:15 aus Walddorfer Sicht ging es in die 2. Halbzeit, die noch einiges zu bieten haben sollte. Walddorf kam mit dem absoluten Willen aus der Kabine, auch dieses Spiel an sich zu reißen. So stellte sich nach einer energischen Leistungssteigerung in Abwehr und Angriff Mitte der 2. Halbzeit eine 23:20 Führung ein. Doch Walddorf verstand es geschickt, Untertürkheim wieder ins Spiel zu bringen. Nach einer verunglückten Aktion im Angriff setzte es in der Abwehr dank Unkonzentriertheit eine 2-Minuten-Strafe. Untertürkheim nahm die Einladung dankend an und schaffte das 23:23. Das war der Zeitpunkt, als Trainer Drechsel-Grau genug gesehen hatte. Time-Out! In der Folge blieb das Spiel sehr eng und beide Teams schenkten sich nichts. Dies ging solange weiter bis Walddorf in der 60. Minute mit noch 40 Sekunden auf der Uhr abermals in Führung ging (30:29). Untertürkheim nahm jedoch die Auszeit und trotz Einschwörung der Walddorfer Abwehr auf den unbedingten Sieg fiel der Ausgleich (30:30). 20 Sekunden noch auf der Uhr, was nun? Glücklicherweise wurde vor dem Spiel leihweise Leistungsträger Jakob Dienes aus der #zwoide verpflichtet, der Verantwortung übernahm. Ball auf Außen, 3 Schritte zum Absprung und ab hinein ins Glück. 31:30 Siegtreffer in den letzten Sekunden des Spiels! Bam! Der Jubel war natürlich dementsprechend groß! Nach vergebenen Siegchancen gegen Enzweihingen und Köngen belohnen wir uns endlich für die harte Arbeit. Mit dem Sieg geht es in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr gibt es dann wieder gepflegten Handball zu sehen. Nicht verpassen, Sportsfreunde. Es spielten: Clemens Kern, Christoph Dienes (Tor), Philipp Komenda (7), Max Alter (7), Jan Lerner (2), Benjamin Vetter (6), Michael Rösch (2), Tim-David Alber (2), Jakob Dienes (5), Manuel Schaal, Manuel Höllwarth Treffpunkt Mosaik Der nächste Treffpunkt Mosaik findet am 12.1.2017 wieder ab 17 Uhr im katholischen Gemeindehaus in Walddorf statt. Wir freuen uns, wenn bei diesem Treffpunkt interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger uns besuchen und so von unserer Arbeit ein wenig erfahren können. Kontakt: [email protected] 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Temperaturen in der Nähe von nachts minus 15 Grad Celcius. Selbst der Schnee konnte erst kommen, als die Temperaturen etwas nachgelassen hatten. Nach dem jetzigen Stand, wird uns der Winter vorläufig erhalten bleiben. Unser heutiges Foto entstand 2008 in der Häslacher Schulstraße. Der Fachwerkgiebel mittig im Hintergrund harmonisiert das Winterbild zu einer wahren Winteridylle. Zur Orientierung für nicht ortskundige: Rechts ist das Ärztehaus, Schulstraße 21, der Fachwerkgiebel gehört zur Schulstraße 19. Bildertanzquelle: Heidi Necker Weitere alte und neuere Fotos aus unserer Gemeinde Walddorfhäslach finden Sie unter „walddorfhaeslach.blogspot.com“ Fotos „von früher“ gesucht Fotos „von früher“ schlummern in vielen Alben. Sie haben erst einmal persönlichen Wert. Darüber hinaus werden die Fotos mit der Zeit zu Zeitzeugnissen ihrer Zeit. Seit 2009 betreiben wir im Internet den Blog „walddorfhaeslach.blogspor.com“, aus dem wir Auswahlbilder unter „Bild der Woche“ im Mitteilungsblatt veröffentlichen. Wir bitten um Ihre Mithilfe, uns neue „alte“ Fotos dafür zur Verfügung zu stellen. Die Originale bleiben in Ihrem Besitz. Wir scannen die Fotos und speichern sie im Computer. Danken wollen wir allen, die sich die Mühe machen, Ihre Fotobestände zu sichten, um unseren Foto – Nachschub am Laufen zu halten. Meldet euch bitte bei Erika Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon 32391. Verkauf kleiner Kunststoffeselchen Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach kleinen Kunststoffeselchen haben wir wieder für Vorrat gesorgt. Auch außerhalb der Weihnachtszeit werden sie gerne gekauft als Geschenk, von Hobbykünstlern oder einfach von Liebhabern dieser liebenswerten Tierchen. Mancher hat beim Bemalen schon seine eigenen künstlerischen Fähigkeiten entdeckt. Auf Wunsch können wir auch Aufträge zum Bemalen von Eselchen vermitteln. Die kleinen Eselchen aus Kunstharz sind circa 35 cm lang, circa 30 cm hoch, weiß grundiert zum Selbstgestalten. Wie bisher kosten sie 39,50 € je Stück. Zu kaufen gibt es sie bei der Vorsitzenden, Erika Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon 32391. „Viele Grüße aus Walddorfhäslach“ – Ansichtskarten von Walddorfhäslach gibt es in der Metzgerei Rein, Ortsteil Häslach, zu kaufen. Eine Karte kostet 0,90 Euro, vier Karten 3,20 Euro. Im Ortsteil Walddorf sind sie jetzt auch im Schreibwarengeschäft Böttler zu erhalten. Internet Homepage: „kulturgueterverein.de“ oder / und „kulturgüterverein.de. Kunstaktion: „haeslacher-esel.de“. Blog: „walddorfhaeslach.blogspot.com“, hier finden Sie alte und neue Fotos aus unserer Gemeinde. „haeslacher-esel.de“, E-Mail- Adresse: [email protected]. Bild der Woche Mit neuem Schwung ins neue Jahr 2017 Diesen Freitag, 13.01.2017: erste Singstunde für alle drei Chöre zu den oben angegebenen Zeiten. Neue Sängerinnen und Sänger sind uns jederzeit willkommen. Kontaktieren Sie uns einfach, wir nehmen Sie gerne mit! 2008 - Winterbild Der Winter 2016 / 2017 ließ lange auf sich warten. Umso gewaltiger war sein Start Anfang Januar 2017, mit gleich sibirischen Weihnachts- und Jahresfeier in der Gemeindehalle „Einmalig! Anders beschreiben kann man dieses Programm nicht. Das muss man einfach gesehen haben!“ so eine Stimme aus dem Publikum am Ende des Abends. Zuvor hatten die Liederkranzchöre gemäß dem Motto „Immer nur schwarz-weiss..? Meine Lieblingsfarbe ist bunt!“ den Zuschauern ein farbenprächtiges Programm geboten. Die 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 23 Moderatorinnen in unschuldigem Weiß, prächtigem Rot, frühlingsfrischem Gelb, die Moderatoren in hoffnungsfrohem Grün, weitem Blau und edlem Schwarz stellten dabei die Farben vor, die von den Sängerinnen und Sängern dann auf der Bühne optisch in entsprechender Kleidung und musikalisch mit passenden Liedern umgesetzt wurden. Der Frauenchor spannte den Bogen von "White Christmas" und dem "Weißen Flieder" und besang später ganz in Lila, dass „Frau Tilla nur in lila“ auftritt. Der Männerchor in Rot setzte mit „Rot sind die Rosen“ Akzente und wurde optisch blau zur Weite des Meers bei „Aloha Hey“. Wie immer bei der Jahresfeier bewiesen gemischte Gruppen und Solisten die Vielfalt der Liederkranzchöre. Bei es „Es grünt so grün“ überzeugten sie auch stimmlich wie beim gelben „Lass die Sonne in dein Herz“ mit dem Solisten Hermann Weinmann. Auch die Ehrungen bezeugten die Gemeinschaft des Vereinslebens. So konnten für langjährige aktive Mitgliedschaft geehrt werden: Ludwig Heim für 65 Jahre, Kurt Daffend für 60 Jahre, Hans Keller für 40 Jahre, Marlene Ammon und Manfred Kayser für 30 Jahre. Diese Treue spricht für sich und zeigt ein weiteres Mal, dass der Verein für Vielfalt steht, die für alle etwas zu bieten hat. „Das Entweder-Oder klassischer kontra moderner Chorliteratur gibt es nicht. Alle Gesangsvarianten werden miteinander verbunden“ (Reutlinger General-Anzeiger). Was könnte man dem noch hinzufügen? Höchstens, dass nach dem Schlusslied „Ich schenk dir einen Regenbogen“ der begeisterte Applaus alle Mühen belohnte. Gelbe Säcke Am Samstag, 14.01.2017, werden wir wieder die gelben Säcke an alle Haushalte in Walddorfhäslach verteilen, dabei ist für jeden Haushalt ein Rolle Säcke vorgesehen. Bei weiterem Bedarf liegen in den Gemeindeverwaltungen noch Rollen zur Abholung bereit. „Ganz in Weiß“, vorgetragen von Hans-Dieter Heim, beeindruckte ebenso wie das Duo Melanie Mauz und Karl Heim mit der „weißen Hochzeitskutsche“, Gottlieb Wezel begeisterte mit „Schwarzes Gold“ und Bärbel Skov besang einfühlsam „Blue Bajou“. Solistin Birgit Armbruster berührte auf besondere Art mit der „Ballade von Herrn Gelb und Frau Blau“, passend dazu erlebte das Publikum ein Schattenspiel, das stimmungsvoll darstellte, wie aus Blau und Gelb die Farbe Grün entstehen kann. Das Programm eröffnete dieses Jahr der Kinderchor unter der Leitung von Stefanie Wörz ganz weihnachtlich, unter anderem mit dem Lied vom bunten Teller. Wie eifrig die Kinder bei der Sache sind, zeigte sich auch bei der Verteilung der Sängergläser für regelmäßigen Singstundenbesuch, denn es konnten 17 Gläser verteilt werden. Termine: Freitag, 13.01.2017: erste Singstunde Samstag, 14.01.2017: Austragen gelbe Säcke. Treffpunkt 9:00 Uhr Fa. Heim Bau. Freitag, 20.01.2017: Neujahrsempfang in der Gemeindehalle. Der Frauenchor umrahmt mit Liedvorträgen. Keine Singstunde für die beiden Erwachsenenchöre. Samstag, 04.02.2017, 19:00 Uhr: Jahreshauptversammlung in der Gaststätte Waldhorn. Einladung zurJahreshauptversammlung Die ordentliche Hauptversammlung des Musikvereins Walddorfhäslach e. V. findet dieses Jahr am Sonntag, den 12. Februar 2017 um 14 Uhr im Musikerheim statt. Bei den Wahlen und Beschlussfassungen sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Donnerstag, den 9. Februar schriftlich beim Vorstand (Marion Bauer oder Frieder Klein) gestellt werden. 24 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Die Tagesordnung lautet: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Jahresbericht 2016 des Schriftführers 3. Bericht 2016 und Vorschau 2017 des Vorstandes 4. Jahresbericht des Kassierers 5. Jahresbericht der Jugendleiter 6. Entlastungen 7. Ehrungen 8. Wahlen 9. Verschiedenes Der Musikverein lädt Sie herzlich zu dieser Mitgliederversammlung ein. Die musikalische Umrahmung erfolgt durch das Blasorchester, Überlebenshilfe durch Kaffee, Kuchen, Kaltgetränke und Brezeln. Ensemblekonzert in der Häslacher Kirche Beim ersten öffentlichen musikalischen Auftritt im neuen Jahr stellen sich die Musikerinnen und Musiker in Kleingruppen vor. Das Saxofonensemble, Blechbläserquartett und viele mehr möchten Sie herzlich zu einem musikalisch abwechslungsreichen und unterhaltsamen Abend einladen. Das Konzert am Samstag, den 11. Februar, beginnt um 19 Uhr, der Eintritt ist frei. Evi Konzelmann The Leonard-Cohen-Project - Songs of Love and Hate Samstag, 21. Januar 2017 Die Musiker Manuel Dempfle (Gitarre, Gesang), Jürgen Gutmann (Gitarre, Gesang) und Thomas Schmolz (Gitarre) spielen vor allem die frühen Cohen-Lieder, die noch ohne große orchestrale Begleitung maßgeblich von der markanten Stimme und der Gitarrenbegleitung Cohens geprägt sind. Das Trio spielt diese Songs in einer ganz auf Gitarrenmusik und Gesang reduzierten und doch authentischen Version. Dennoch – oder gerade deshalb – klingen „Suzanne“, Famous Blue Raincoat“, „Bird On The Wire“, „So Long, Marianne“ ... absolut glaubwürdig und überzeugend – echt und doch ganz anders. Die schmerzlich-schöne Hommage wird um allerlei Anekdoten rund um Leonard Cohen ergänzt und mit einigen Liedern von Freunden und Zeitgenossen wie Simon and Garfunkel oder Bob Dylan abgerundet. Mehr unter: www.leonard-cohenproject Eintritt: 12,- Euro (VVK: Volksbank Walddorf und SchönBuchHandlung Pliezhausen) Einlass: 19:30 Uhr / Beginn: 20:00 Uhr So oder besser - Classic Rock (un) plugged Samstag 11. Februar 2017 Das Programm von „So oder besser“ beinhaltet Songs von America, CCR, Eric Clapton, Dire Straits, Eagles, Tom Petty, Santana u.v.a. Viele Stücke gibt es zudem in der Unplugged-Version. Sequenzer oder Samples sucht man hier vergeblich. Das Cover-RockEvent zwischen leisen Unplugged-Sessions und Monstersof-Rock-Sounds. Mehr unter: www.sooderbesser.de Einlass: 19:30 Uhr / Beginn: 20:00 Uhr TFF - Time For Fun Jeden Donnerstag ist die Alte Turnhalle ab 20 Uhr für Jedermann geöffnet. Hier kann man bei einer Partie Billard entspannen, ein flottes Spiel am Tischkicker wagen oder sich einfach nur unterhalten. Das macht den Donnerstagabend bei uns aus. Schauen Sie doch einfach mal vorbei und lernen Sie uns kennen. 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Kontakt: Haben Sie einen Programmvorschlag oder eine Anregung für unsere Jugend- und Kulturarbeit? Oder einfach nur eine Frage? Dann melden Sie sich doch einfach donnerstags beim TFF oder per Mail, wir freuen uns! Telefon Alte Turnhalle: 07127 18501 (Donnerstag ab 20 Uhr) Telefon Geschäftsstelle: 07127 80081 Auch im Internet: www.alte-turnhalle.net E-Mail: [email protected] Facebook: http://www.facebook.com/alteturnhalle Informationen zum Jagdrecht Der Kreisbauernverband Reutlingen e.V. lädt zur Info-Veranstaltung am Dienstag, 17.01.2017 ein. Rechtsanwalt Heiner Klett vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. informiert über das neue Jagdrecht, insbesondere Jagdgenossenschaftsrecht und Wildschadensersatz. Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr und findet im Gasthaus "Hirsch" in Indelhausen statt. Eingeladen sind alle Interessierte. Ausländerbehörde des Landratsamts Reutlingen ist umgezogen Die Ausländerbehörde des Landratsamts Reutlingen ist in die Haydnstraße 5-7 in Reutlingen umgezogen. Die bisherigen Telefonnummern gelten weiterhin. Hülsenfrüchte - Alleskönner voll im Trend Ein Workshop mit Hülsenfrüchten zeigt deren bunte Vielfalt sowohl als Sattmacher als auch als Superfood. Dieser findet im Rahmen der Landesoffensive „Mach’s Mahl“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz statt und wird vom Kreislandwirtschaftsamt Münsingen angeboten am Mittwoch, 18. Januar 2017 in der Beruflichen Schule Münsingen, Bismarckstraße 19, von 18:30 bis 21:30 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro und ist bei der Veranstaltung zu entrichten. Eine Anmeldung ist bis Montag, 16. Januar 2017, beim Kreislandwirtschaftsamt Münsingen unter der Nummer 07381-9397-7341 oder per Mail an [email protected] erforderlich. Qualifikation in der Hauswirtschaft Das Kreislandwirtschaftsamt Münsingen startet im Februar 2017 einen 15-monatigen Kurs in der Hauswirtschaft. Darin werden die Grundlagen für eine rationelle Haushaltsführung und die Arbeit in einem Großhaushalt vermittelt. An einem Tag pro Woche findet der Unterricht in Theorie und Praxis statt. Suchen Sie einen beruflichen Neustart mit der Chance, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben? Unter bestimmten Voraussetzungen können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Abschlussprüfung „Staatlich geprüfte Hauswirtschafter/in zugelassen werden. Dieser Abschluss bietet auch ein Sprungbrett für Aufstiegsmöglichkeiten in hauswirtschaftlichen Berufsfeldern. Weitere Auskünfte und Anmeldungen sind beim Kreislandwirtschaftsamt Münsingen unter der Nummer 07381/ 9397 7341 oder per E-Mail unter [email protected] möglich. 12. Januar 2017, Nummer 1/2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Weihnachtsbaumsammlungen am 7. und 14. Januar 2017: Ein Service von Kirchen, Vereinen und Landwirtschaft Wie in den vergangenen Jahren finden auch 2017 nach dem Erscheinungsfest am 14. Januar im gesamten Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen Sammelaktionen für Weihnachtsbäume statt. Gehäckselt lassen sich die Bäume aber auch als wertvolles Strukturmaterial im eigenen Kompost verwenden. In jedem Fall ist Lametta und dergleichen vor der Verwertung zu entfernen. In Walddorfhäslach und Pliezhausen sammeln Vereine oder kirchliche Einrichtungen die Bäume gegen eine kleine Spende am 14. Januar. Die Bäume können zudem auf den Häckselplätzen der Kommunen abgegeben werden. Die Öffnungszeiten stehen im Abfallterminkalender 2017. Auskünfte gibt die Abfallberatung des Landkreises Reutlingen unter der Telefonnummer 07121/480-3348. Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an Gruppendiskussion gesucht Im Rahmen des Modellprojekts „Sektorenübergreifende Versorgung“ sucht der Landkreis Reutlingen Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige. Ziel des Modellprojekts ist beispielhaft darzustellen, wurden sieben der Krankheitsbilder für und Bürger es, die Gesundheitsversorgung Bürgerinnen dasLandkreis Modellprojekt ausgewählt:landkreisübergreifend Schlaganfall, Demenz, Diabeim Reutlingen sicherzustellen und zu optimieren. die Versorgung und Begleitung der Pates mellitus Typ1 und 2,Um Darmkrebs, Magersucht, Depression tienten vor Ort beispielhaft darzustellen, wurden sieben Krankund (chronischer) Kreuzschmerz. Gesucht werden Patientinheitsbilder für das Modellprojekt ausgewählt: Schlaganfall, Denen undDiabetes Patienten mit diesen Krankheitsbildern oder ihre An-Magersucht, menz, mellitus Typ1 und 2, Darmkrebs, gehörigen, dieund bereit sind ihre Erfahrungen zur Behandlung Depression (chronischer) Kreuzschmerz. Gesucht werden Patientinnen und Patienten mit diesen Krankheitsbildern oder und Betreuung im Landkreis Reutlingen, aber auch ihre Verihre Angehörigen, die Erfahrungen zur Behandbesserungsvorschläge im bereit Rahmensind einerihre Gruppendiskussion lung und Betreuung im Landkreis Reutlingen, aber auch ihre weiterzugeben. Verbesserungsvorschläge im Rahmen einer Gruppendiskussion weiterzugeben. Folgende Termine Folgende Termine sind sind derzeitderzeit geplant: geplant: Datum 16.01.2016 20.01.2016 25.01.2016 30.01.2016 01.02.2016 08.02.2016 Krankheitsbild Veranstaltungsort Darmkrebs Kreisgesundheitsamt Biberach Chronischer Kreuzschmerz Kreisgesundheitsamt Reutlingen Kreisgesundheitsamt Depression Ravensburg Demenz Kreisgesundheitsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Anorexie Ravensburg Schlaganfall Kreisgesundheitsamt Reutlingen Als Teilnehmer eine PauAls Aufwandsentschädigung Aufwandsentschädigung erhält erhält jeder jeder Teilnehmer eine schale von EineAnmeldung Anmeldung zur Veranstaltung wird Pauschale von50 50 Euro. Euro. Eine zur Veranstaltung vorausgesetzt. wird vorausgesetzt. Weitere Informationen gibt es bei Simone Schmidt-Goretzky Weitere Informationen gibt es beiReutlingen. Simone Schmidt-Goretzky vom Kreisgesundheitsamt Sie ist ab Montag, vom Kreisgesundheitsamt Reutlingen. Sie ist ab Rufnummer Montag, 9. Januar 2017 telefonisch unter der 07121-480 4347 oder per Mail anunter s.schmidt-goretzky@kreis-reutlingen. 9. Januar 2017 telefonisch der Rufnummer 07121-480 de zu erreichen. 4347 oder per Mail an [email protected] zu erreichen. Bildungsangebote nach dem Schulabschluss Berufsschulzentrum lädt zum InfoVerteiler: Lokalmedien, Gemeinden tag ein An allen vier im Berufsschulzentrum Reutlingen beheimateLandkreis Reutlingen, den 23. Dezember 2016 ten beruflichen Schulen findet am 07. Februar 2017 wieder Pressestelle ein gemeinsamer Informationsnachmittag über die dort anTel.: 07121/480-1014, Fax: 480-1804 gebotenen Vollzeitschulen statt. Die Theodor-Heuss-Schule, www.kreis-reutlingen.de E-mail: [email protected] die Laura-Schradin-Schule und die Kerschensteinerschule, die Ferdinand von Steinbeis-Schule öffnen am Dienstag, 07. Februar 2017, zwischen 14 und 17 Uhr ihre Türen, um in Vorträgen, Gesprächen und Begegnungen mit Schülern über die verschiedensten Ausbildungsgänge zu informieren. Angesprochen sind besonders Bewerber und Bewerberinnen, die im Sommer ihren Hauptschul- bzw. Realschulabschluss machen, aber auch Gymnasiasten und Quereinsteiger. 25 DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V. - Gastschlülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen dringend die Gastfamilien! Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/Guadalajara vom 17.01.2017 - 12.04.2017. Nähere Informationen unter Telefon 0711-625138 und Telefon 0711-6586533, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de. AWO Action, Fun und Meer! – Das Sommerprogramm des Jugendwerks der AWO Württemberg e. V. ist erschienen Ein umfangreiches Programm mit mehr als 50 Freizeiten im Inund Ausland bietet das Jugendwerk der AWO Württemberg e. V. für alle im Alter zwischen 6 und 19 Jahren in den diesjährigen Sommerferien an. Die Programmbroschüre kann ab sofort auf www.jugendwerk24.de oder unter (0711) 945 729 111 bestellt werden. Auf der Homepage gibt es zudem viele weitere Informationen zu den Freizeiten und dem Jugendwerk. Finanziell schwächer gestellte Haushalte können Zuschüsse erhalten. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Geschäftsstelle des Jugendwerks gerne telefonisch. Präventionsangebot Einbruchschutz Jeder Einbruch hat gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen. Das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Reutlingen bietet allen Haus- und Wohnungsbesitzern Beratungen zum Einbruchschutz an - auch und gerade dann, wenn es noch zu keinem Einbruch kam. Ergänzend zu den Beratungen vor Ort besteht auch die Möglichkeit, sich in den speziell eingerichteten Ausstellungsräumen in Esslingen und Reutlingen beraten zu lassen. Diese sind ab der 3. Kalenderwoche zu folgenden Zeiten geöffnet: •7 2764 Reutlingen, Urbanstraße 22 (für die Landkreise Reutlingen und Tübingen): jeweils dienstags, 13 bis 18 Uhr, • 73728 Esslingen, Agnes-Promenade 4 (für den Landkreis Esslingen): jeweils donnerstags, 13 bis 18 Uhr. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der zentralen Rufnummer 07121/942-1202 (für beide Orte) gebeten. Unter dieser Nummer können auch Termine für eine Beratung direkt vor Ort, also zuhause bei den Bürgerinnen und Bürgern vereinbart werden. Alle Beratungen sind natürlich unverbindlich und kostenlos. (ak) Mittelstandspreis Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie Diakonie und Caritas in Baden-Württemberg loben zum elften Mal den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus. Bewerben können sich Unternehmen mit Hauptsitz in BadenWürttemberg mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die sich in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden, sozialen Organisationen, Initiativen, Einrichtungen oder (Sport-) Vereinen in einem Projekt gemeinsam gesellschaftlich engagieren. Bitte leiten Sie die Ausschreibung ggf. an Ihnen bekannte geeignete Unternehmen weiter. Bewerbungsfrist: 31. März 2017 Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.mittelstandspreis-bw.de.
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