Fachbereich Sport und Bäder

Fachbereich Sport und Bäder
Hannover, im Januar 2017
Information zur Förderung der Integration und Inklusion
1. Allgemeines
Die Stadt Hannover möchte den steigenden Bedarf im Bereich Integration und Inklusion
gerecht werden.
Durch ein gemeinsames Miteinander beim Sport sollen Hemmschwellen abgebaut und
neben einer aktiven Teilnahme auch der Weg zur Teilhabe an der Gesellschaft geebnet
werden. Zur Förderung von Maßnahmen für alle Menschen, die nur schwer Zugang zur
sozialen Gemeinschaft haben, können Antragsberechtigte Unterstützungsleistungen beim
Sachgebiet Sportentwicklung des Fachbereichs Sport und Bäder der Landeshauptstadt
Hannover erhalten. Das betrifft Migranten, finanziell Bedürftige, Menschen mit Behinderung
und auch zunehmend übergewichtige Kinder oder Ältere.
2. Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige Sportvereine und Migrantenselbstorganisationen sowie gemeinnützige
Organisationen
der
Behindertenhilfe
können
Fördermittel
beantragen.
Bei
Migrantenselbstorganisationen und der Organisationen der Behindertenhilfe ist eine
Kooperation/ Vernetzung mit einem Sportanbieter für ein dauerhaftes Gelingen von Vorteil.
3. Was fördern wir?
Pro Organisation darf maximal 1 Antrag pro Jahr gestellt werden. Der Zusammenhang mit
Sport und Integration bzw. Inklusion muss erkenntlich sein und der Nachhaltigkeitsgedanke
aus dem Antrag hervorgehen. Es wird ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 25% der
Gesamtkosten erwartet. Sollte Ihr Projekt bereits anderweitig aus Sportfördermitteln der
Landeshauptstadt Hannover mitfinanziert werden, ist eine Unterstützung durch den
Förderetat zur Integration und Inklusion durch Sport unzulässig.
Förderfähig sind bspw.
 der Aufbau von Sportangeboten für bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen
 die Integration bestimmter Zielgruppen, z.B. Flüchtlinge, Ältere, Arbeitslose
 die Entwicklung von Sportangeboten für chronisch Kranke oder Menschen nach einer
schweren Krankheit
 der Aufbau von inklusiven Sportangeboten
 Veranstaltungen zur interkulturellen Öffnung
 die Qualifikation sozial Benachteiligter
Diese Aufzählung sind Beispiele förderfähiger Maßnahmen und daher nicht abschließend
gedacht. Wir freuen uns auf Ihre Ideen. Die Mitarbeitenden des Teams Sportentwicklung
stehen Ihnen auch vorab gern beratend zur Seite.
Anträge zur Unterstützung der geplanten Maßnahmen können bis zum 15.05.2017,
15.08.2017 sowie dem 15.11.2017 gestellt werden. Mit der Durchführung muss grundsätzlich
im Jahr 2017 begonnen werden.
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Die Abrechnung mit allen relevanten Nachweisen ist spätestens acht Wochen nach
Beendigung der Maßnahme/ des Projektes einzureichen. Hierfür fügen Sie bitte bei:
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die entsprechenden Rechnungsunterlagen
bei Sportangeboten eine Liste der Teilnehmenden
eine Teilnahmebescheinigung bei Qualifikationen
Evaluationsbogen
Fotos mit unterschriebener Einwilligungserklärung der abgebildeten Personen,
zur Veröffentlichung der Bilder in städtischen Medien (z.B. Hannover.de)
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Bewirtungskosten und Verwaltungskosten von der
Förderung ausgeschlossen sind.
Zur Förderung personenbezogener Gegenstände (z.B. Schuhe) ist eine Erklärung
erforderlich, dass die Sachen im Vereinseigentum verbleiben.
Für Rückfragen zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen das Sachgebiet Sportentwicklung
der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung:
Frau Stiller
Tel. 0511-168-36297
E-Mail: [email protected]
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