Fachbereich Sport und Bäder Hannover, im Januar 2017 Information zur Förderung der Integration und Inklusion 1. Allgemeines Die Stadt Hannover möchte den steigenden Bedarf im Bereich Integration und Inklusion gerecht werden. Durch ein gemeinsames Miteinander beim Sport sollen Hemmschwellen abgebaut und neben einer aktiven Teilnahme auch der Weg zur Teilhabe an der Gesellschaft geebnet werden. Zur Förderung von Maßnahmen für alle Menschen, die nur schwer Zugang zur sozialen Gemeinschaft haben, können Antragsberechtigte Unterstützungsleistungen beim Sachgebiet Sportentwicklung des Fachbereichs Sport und Bäder der Landeshauptstadt Hannover erhalten. Das betrifft Migranten, finanziell Bedürftige, Menschen mit Behinderung und auch zunehmend übergewichtige Kinder oder Ältere. 2. Wer ist antragsberechtigt? Gemeinnützige Sportvereine und Migrantenselbstorganisationen sowie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe können Fördermittel beantragen. Bei Migrantenselbstorganisationen und der Organisationen der Behindertenhilfe ist eine Kooperation/ Vernetzung mit einem Sportanbieter für ein dauerhaftes Gelingen von Vorteil. 3. Was fördern wir? Pro Organisation darf maximal 1 Antrag pro Jahr gestellt werden. Der Zusammenhang mit Sport und Integration bzw. Inklusion muss erkenntlich sein und der Nachhaltigkeitsgedanke aus dem Antrag hervorgehen. Es wird ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 25% der Gesamtkosten erwartet. Sollte Ihr Projekt bereits anderweitig aus Sportfördermitteln der Landeshauptstadt Hannover mitfinanziert werden, ist eine Unterstützung durch den Förderetat zur Integration und Inklusion durch Sport unzulässig. Förderfähig sind bspw. der Aufbau von Sportangeboten für bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen die Integration bestimmter Zielgruppen, z.B. Flüchtlinge, Ältere, Arbeitslose die Entwicklung von Sportangeboten für chronisch Kranke oder Menschen nach einer schweren Krankheit der Aufbau von inklusiven Sportangeboten Veranstaltungen zur interkulturellen Öffnung die Qualifikation sozial Benachteiligter Diese Aufzählung sind Beispiele förderfähiger Maßnahmen und daher nicht abschließend gedacht. Wir freuen uns auf Ihre Ideen. Die Mitarbeitenden des Teams Sportentwicklung stehen Ihnen auch vorab gern beratend zur Seite. Anträge zur Unterstützung der geplanten Maßnahmen können bis zum 15.05.2017, 15.08.2017 sowie dem 15.11.2017 gestellt werden. Mit der Durchführung muss grundsätzlich im Jahr 2017 begonnen werden. Seite 1 von 2 Die Abrechnung mit allen relevanten Nachweisen ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme/ des Projektes einzureichen. Hierfür fügen Sie bitte bei: die entsprechenden Rechnungsunterlagen bei Sportangeboten eine Liste der Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung bei Qualifikationen Evaluationsbogen Fotos mit unterschriebener Einwilligungserklärung der abgebildeten Personen, zur Veröffentlichung der Bilder in städtischen Medien (z.B. Hannover.de) Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Bewirtungskosten und Verwaltungskosten von der Förderung ausgeschlossen sind. Zur Förderung personenbezogener Gegenstände (z.B. Schuhe) ist eine Erklärung erforderlich, dass die Sachen im Vereinseigentum verbleiben. Für Rückfragen zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen das Sachgebiet Sportentwicklung der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung: Frau Stiller Tel. 0511-168-36297 E-Mail: [email protected] Seite 2 von 2
© Copyright 2025 ExpyDoc