BU-Nr.: 9/2017

Stadt Laichingen
Amt für Bauwesen, Umweltschutz
und Stadtentwicklung
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
BU-Nr. 009/2017
Innenstadtsanierung
- Zustimmung zur Entwurfsplanung und Baubeschluss, Bauabschnitt 2017 -
1. Vorlage
An den Betriebsausschuss (Verwaltungsausschuss) zur Beratung in der Sitzung am
23.01.2017 (öffentlich).
An den Gemeinderat zur Beratung in der Sitzung am 23.01.2017 (öffentlich).
2. Sachdarstellung
2.1 Allgemeines
Der Innenstadtbereich mit Kreisverkehrsplatz, Ausbau der Weite Straße und MiniKreisel Weite Straße / Olgastraße / Hirschstraße hat das Stadtzentrum aufgewertet
und wird von der Bevölkerung rege angenommen.
Die Kirch-, die Pfeifer-, die Garten- sowie die nördliche Radstraße sind jedoch in
weiten Teilen in einem schlechten Zustand. Für diese Bereiche liegt eine
Sanierungsplanung vor. Außerdem liegt für die Gartenstraße eine Planung für einen
Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) vor. Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung
einer Zuwendung nach VwV-EntflechtG / LGVFG vorbereitet und mit allen
zuständigen Stellen vorab abgestimmt.
Das Vorhaben wurde auf Antrag der Stadtverwaltung nachrichtlich (Kategorie C) in
das ÖPNV-Förderprogramm nach dem LGVFG für die Jahre 2015 – 2019
aufgenommen. Die Stadt hat nun die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 für den ZOB
einen Antrag auf Förderung einzureichen, um endgültig in das Förderprogramm
aufgenommen zu werden. Das Regierungspräsidium Tübingen weist mit Schreiben
vom 14.07.2016 darauf hin, dass das Vorhaben aus dem Landesprogramm
gestrichen wird, wenn innerhalb dieser Frist keine Antragstellung erfolgt. Für die
Gewährung der Zuwendung müssen außerdem die Voraussetzungen zum Bau
vorliegen und ein Baubeginn absehbar sein.
Die Maßnahmen im Innenstadtbereich müssen im Zusammenhang betrachtet
werden, da nur eine koordinierte Bauabwicklung und eine Ausführung in mehreren
Bau- und Ausführungsabschnitten für diesen zentralen Bereich sinnvoll ist.
Außerdem müssen vor einem Straßenausbau die Ver- und Entsorgungsleitungen in
weiten Bereichen erneuert bzw. erstmals verlegt werden.
Mit dem ersten Bauabschnitt 2017 soll die westliche Pfeiferstraße sowie die nördliche
Gartenstraße ausgebaut werden. Hierdurch werden die Voraussetzungen für die
weiteren Bauabschnitte 2018 bis 2019 geschaffen.
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Aufgrund des großen Bauvolumens soll die Maßnahme Pfeiferstraße und die
Gartenstraße zwischen der Pfeifer- und der Kirchstraße möglichst frühzeitig im
Februar / März 2017 ausgeschrieben und im April / Mai 2017 vergeben werden. Der
Baubeginn muss im zeitigen Frühjahr erfolgen, damit dieser Bauabschnitt Ende
November 2017 fertiggestellt und abgeschlossen werden kann.
Der Straßenausbau löst keine Erschließungsbeitragspflicht aus.
2. 2 Straßenbau
Die Pfeifer- und die Gartenstraße sind asphaltiert und mittlerweile in einem
schlechten Zustand. Die Oberfläche weist starke Netz- und Einzelrisse,
Verdrückungen und Setzungen auf. Aufgrund der Oberflächenschäden ist davon
auszugehen, dass der vorhandene Straßenaufbau nicht mehr dem aktuellen Stand
der Straßenbautechnik entspricht. Da zudem im Baubereich auch die Kanalisation
und die Wasserleitung mit Hausanschlüssen erneuert werden müssen und weitere
Versorgungsleitungen neu geplant sind, kommt nur ein Vollausbau in Betracht. Die
Oberfläche wird wieder mit Asphaltbelägen hergestellt.
Der Ausbau der Pfeiferstraße erfolgt auf einer Länge von ca. 150 m. Der Bauanfang
liegt östlich der Einmündung der Gartenstraße, das Bauende kurz vor der
Einmündung in die Radstraße. Die neue Fahrbahn soll mit einer durchgehenden
Breite von 6,0 m hergestellt werden. Auf der Nord- und Südseite ist jeweils ein 2 m
breiter Gehweg vorgesehen. Im östlichen Bereich muss dieser auf eine Breite von
1,50 m reduziert werden.
Die nördliche Gartenstraße soll auf einer Länge von ca. 110 m ausgebaut werden.
Der Bauanfang liegt südlich der Einmündung der Pfeiferstraße und das Bauende des
Vollausbaus kurz vor der Einmündung in die Kirchstraße. Die neue Fahrbahn soll
aufgrund des Busverkehrs und der zur Verfügung stehenden Fläche mit einer
durchgehenden Breite von 8,0 m hergestellt werden. Auf der West- und Ostseite ist
jeweils ein 2 m breiter Gehweg geplant.
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Als Randeinfassungen sind jeweils Granitleistensteine B 6 mit abgefaster Kante
vorgesehen, der Gehwegrand wird durch Rabattensteine T 8x20 eingefasst. Die
Pfeiferstraße erhält ein Dachprofil, die nördliche Gartenstraße im überwiegenden
Bereich eine einseitige Querneigung nach Osten. Die Entwässerung erfolgt über
Straßeneinlaufschächte. Eine Oberflächengestaltung ist nicht vorgesehen.
Die privaten Anschlussflächen müssen in geringem Umfang angeglichen werden.
Im Zuge dieses Bauabschnittes ist auch die Neugestaltung des Parkplatzes nördlich
des Evangelischen Gemeindehauses geplant. Die neuen Stellplätze sollen künftig
senkrecht angeordnet und mit einer Länge von 5,0 m und einer Breite von 2,50 m
ausgeführt werden. Die Ausführung der Parkplätze ist in Asphalt vorgesehen.
Außerdem ist der Anschluss zum zentralen Parkplatz der Stadtmitte in diesem
Bauabschnitt enthalten.
2.3 Breitbandausbau
Das Liefern und Verlegen von Leitungen für das kommunale Breitbandnetz auf einer
Gesamtlänge von ca. 260 m verursacht einen Aufwand von ca. 67.000,00 €, der in
der Kostenberechnung berücksichtigt ist.
2.4 Kanalisation
Die Kanalauswechslung beginnt auf Höhe der Postfiliale beim Kanalschacht
K0100124 im Kreuzungsbereich der Pfeifer- und Gartenstraße und erstreckt sich auf
der gesamten Pfeiferstraße bis zur Einmündung in die Radstraße bei Kanalschacht
K0100121. Außerdem muss der Kanal in der nördlichen Gartenstraße bis in die
Kirchstraße zum Kanalschacht K0100128 ausgewechselt werden. Der bisherige
Kanalverlauf wird in der Pfeiferstraße auf einer Länge von ca. 136 m neu geordnet.
Der Kanal hat künftig einen Durchmesser von 600 mm und orientiert sich an der
Fahrbahnmitte. In der Gartenstraße wird auf ca. 10 m ein neuer Kanal DN 600
Richtung Süden und ein neuer Kanal DN 500 nach Norden bis zur Kirchstraße neu
gebaut. Der Kanal DN 500 mit einer Länge von ca. 101 m verläuft künftig in der
westlichen Fahrspur der Gartenstraße.
Die neuen Kanäle des Bauabschnitts 2017 liegen in einer Tiefenlage zwischen
3,37 m und 3,87 m.
Im Zuge der Bauarbeiten werden die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich
erneuert. Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden
Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern
abgestimmt werden.
2.5 Wasserversorgung
Die bestehende Wasserleitung DN 80 und DN 200 wird im Baubereich komplett
gegen eine neue Wasserleitung DN 100 und DN 200 ausgetauscht. Die
Auswechslung ist zur Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung
erforderlich.
Im Zuge der Bauarbeiten werden die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich
erneuert. Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden
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Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern
abgestimmt werden.
2.6 Maßnahmen anderer Erschließungsträger
Die Deutsche Telekom, die Erdgas Südwest GmbH und das Albwerk Geislingen /
Steige werden bzw. wurden über die geplante Baumaßnahme informiert.
2.7 Beweissicherung
Vor Baubeginn soll noch eine Beweissicherung an den Gebäuden
Außenanlagen durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.
und
2.8 Bildung von Ausführungsabschnitten
Zur Minimierung der Verkehrs- und Baustellenbeeinträchtigungen ist vorgesehen, die
Maßnahme in Ausführungsabschnitten auszuführen. Hierbei soll ein besonderes
Augenmerk auf die Bushaltestellen in der Gartenstraße sowie auf die
Zufahrtsmöglichkeit zum Zentralen Parkplatz der Innenstadt gerichtet werden. Die
detaillierte Abstimmung erfolgt im Vorfeld mit den Busunternehmen und bildet die
Grundlage für die Ausschreibung. Weitere Details werden im Zuge der Beauftragung
und bei der Abstimmung des Bauablaufes mit der ausführenden Firma festgelegt.
3. Kosten und Finanzierung
3.1 Kosten
Für die Maßnahme des Bauabschnitts 2017 entstehen nach der aktualisierten
Kostenberechnung vom 15.10.2014 folgende Kosten:
- Straßenbau Pfeiferstraße ( 2. 6300 9510, M 63000162 )
- Straßenbau Gartenstraße Nord ( 2. 6300 9510, M 63000159 )
380.000,00 €
310.000,00 €
- Ausbau kommunales Breitbandnetz ( 2. 7610.9510 )
67.000,00 €
- Kanalisation Pfeiferstraße ( 200 / 20130162 )
- Grundstücksanschlüsse Kanal Pfeiferstraße ( 200 / 20130162 )
- Kanalisation Gartenstraße ( 200 / 20080006 )
- Grundstücksanschlüsse Kanal Gartenstraße ( 200/ 20080006 )
- Wasserleitung Pfeiferstraße ( 100 / 20130162 )
- Grundstücksvers.anl. Wasser Pfeiferstr. (100 / 20170900 )
- Wasserleitung Gartenstraße ( 100 / 20130159 )
- Grundstücksvers.anl. Wasser Gartenstr. (100 / 20170900 )
Gesamt:
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netto
netto
netto
netto
174.000,00 €
83.000,00 €
118.000,00 €
37.000,00 €
98.000,00 €
48.000,00 €
62.000,00 €
24.000,00 €
1.401.000,00 €
3.2 Finanzierung
Die geplanten Maßnahmen wurden im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 des
Haushaltsplans 2017 mit berücksichtigt. Hierbei wurden o. g. Ausgabemittel
eingeplant.
Neben diesen Kosten wurden auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung vom
15.10.2014 für das Jahr 2017 die jeweiligen Planungsraten der weiteren
Bauabschnitte 2017 sowie die derzeit bekannten Kosten für die Jahre 2018 und 2019
mit aufgenommen. Diese setzen sich zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Kosten
wie folgt zusammen:
- Straßenbau Kirchstraße ( 2. 6300 9510, M 63000160 )
- Straßenbau Radstraße ( 2. 6300 9510, M 63000161 )
- ZOB Gartenstraße ( 2. 6300 9510, M 63000169 )
- Ausbau kommunales Breitbandnetz ( 2. 7610.9510 )
- Kanalisation Kirchstraße ( 200 / 20080005 )
- Kanalisation Radstraße ( 200 / 20140161 )
- Kanalisation Gartenstraße, Bereich ZOB ( 200 / 20160163 )
(jeweils einschließlich Grundstücksanschlüssen)
- Wasserleitung Kirchstraße ( 100 / 20130160 )
- Wasserleitung Radstraße ( 100 / 20120161 )
- Wasserleitung Gartenstraße, Bereich ZOB ( 100 / 20160100 )
- Grundstücksvers.anl. Wasser (100 / 20170900 )
Gesamt:
170.000,00 €
330.000,00 €
1.200.000,00 €
64.000,00 €
113.000,00 €
303.000,00 €
290.000,00 €
netto 49.000,00 €
netto 84.000,00 €
netto 90.000,00 €
netto 101.000,00 €
2.794.000,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtfinanzierung im Investitionsprogramm 2016
bis 2020 sicherzustellen.
4. Beschlussvorschlag
a)
Der Betriebsausschuss stimmt der Kanal- und Wasserleitungsauswechslung
entsprechend der o. g. Sachdarstellung zu.
b)
Der Gemeinderat stimmt der Gesamtmaßnahme entsprechend der o. g.
Sachdarstellung zu.
c)
Der Gemeinderat verpflichtet sich im Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen
2017 die Finanzierungsmittel von 1.401.000 Euro und im Investitionsprogramm
2016 bis 2020 weitere 2.794.000 Euro entsprechend der Darstellung in der
Beratungsunterlage zur Verfügung zu stellen.
d)
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauarbeiten für den Bauabschnitt 2017
öffentlich auszuschreiben.
BU17-009
Laichingen, den 11.01.2017
Gefertigt:
Gesehen:
Gesehen:
Gesehen:
Braun
SG-Leiter
Hascher
Amtsleiter
Eppler
Amtsleiter
Schweizer
2. stv. Bürgermeister
Anl.:
BU17-009
1 Übersichtskarte Bauabschnitte
1 Übersichtslageplan Straßenbau
1 Übersichtslageplan Kanal / Wasser