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Unfall auf der Piste
Wer die Bergungskosten im Skiurlaub übernimmt
Pro Skisaison verletzen sich jährlich über 40.000 Deutsche. Für die Rettungsmanöver werden oft
Hubschrauber eingesetzt, und das wird dann ganz schön teuer. Das Problem: Oftmals flitzt man nicht
im Heimatland die Pisten runter, was die Situation nur noch komplizierter macht. Wer übernimmt also
die Rettungskosten? Hier ein kurzer Überblick, den der Versicherungsverband GDV
zusammengestellt hat.
Rettung in Deutschland zahlt die Krankenkasse
Egal, ob privat oder gesetzlich krankenversichert: Wer sich auf deutschen Skipisten verletzt und gerettet
werden muss, bekommt das Geld in der Regel von der Krankenkasse erstattet. „Die
Hubschraubereinsätze werden von den Leitstellen disponiert, die über die Notwendigkeit entscheiden“,
sagt Stefanie Kapp von der DRF Luftrettung gegenüber dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV).
Für die Kostenübernahme müsse aber ein „krankenbehandlungsbedürftiger Hintergrund“ bestehen.
Darauf weist der GKV-Spitzenverband hin. Das müsse keine Behandlung im Krankenhaus sein. Auch
wenn nur eine medizinische Versorgung durch einen niedergelassenen Arzt nötig sei, zahle die
Krankenkasse.
In Österreich und der Schweiz muss Zusatzversicherung her
Zwar haben gesetzlich Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz Anspruch auf eine
medizinische Versorgung und Sachleistungen, berichtet der GDV weiter. Trotzdem richtet sich der
Umfang aber immer nach ausländischem Recht.
In Österreich etwa übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die eine österreichische Versicherung
ihren Kunden auch erstatten würde. Und diese Leistungen sind in den benachbarten Alpenländern zum
Teil eher mickrig. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht
bezahlt, berichtet der GDV. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen gebe es was dazu. Wer also im
Fall der Fälle die durchschnittlichen 3.500 Euro für einen Helikoptereinsatz nicht selbst zahlen möchte,
sollte sich für eine Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden, empfiehlt der GDV.
Auch in der Schweiz sollte man mit hohen Kosten rechnen. Zwar zahlt im Schweizer
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Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum
Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken, schreibt der GDV weiter.
Gerade bei Helikopterrettungen könne diese Summe aber rasch überschritten sein. Den Rest müsste
der Betroffene selbst zahlen. Auch die Schweizer Krankenversicherer empfehlen deutschen Touristen
daher eine zusätzliche Absicherung.
Dieser Artikel erschien am 10.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/unfall-auf-der-piste-wer-die-bergungskosten-im-skiurlaub-uebernimmt--1484061773/
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