TEILNAHMEBEDINGUNGEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
British Airways Gewinnspiel
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel „Making Memories“ akzeptiert der Teilnehmer die folgenden
Bedingungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren dauerhaften Wohnsitz in
Deutschland haben. Eine Teilnahme aus dem Ausland ist leider nicht möglich. Ausgenommen sind Mitarbeiter
von British Airways sowie deren Angehörige und Geschäftspartner.
2. Der Gewinn beinhaltet ein Flugticket für einen Langstreckenflug in World Traveller Plus, der Premium EconomyKlasse von British Airways, ab einem der acht deutschen British Airways-Abflughäfen (Berlin-Tegel, Bremen,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder Stuttgart) zu der Destination, die der Gewinner aus
den 10 von British Airways für das Gewinnspiel angebotenen Destinationen auswählt, und zurück zum
Ausgangsflughafen für zwei Personen. Sonstige Nebenkosten sind nicht in dem Gewinn inbegriffen und müssen
von dem Gewinner gezahlt werden. British Airways ist nicht verpflichtet, die Kosten für An- und Abreise zum
und vom Flughafen zu übernehmen. Des Weiteren ist der Gewinner für jegliche durch den Gewinn anfallende
Einkommens- oder Gebrauchssteuern verantwortlich.
3. Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 01.02.2017, 24:00 Uhr.
4. Der Gewinner muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail seinen
Namen, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer mitteilen, ansonsten verfällt der Gewinn. Der
Postweg ist ausgeschlossen.
5. Die gewonnen Flüge müssen zwischen dem 02.02.2017 und dem 02.07.2017 ausschließlich von Berlin-Tegel,
Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder Stuttgart geflogen werden. Die Reise muss
bis zum 02.07.2017 in Anspruch genommen und abgeschlossen sein und am selben Flughafen, wie dem
Abflughafen beendet werden.
6. Die Flugtickets werden als E-Tickets ausgestellt, mit inbegriffen sind sämtliche Verkehrssteuern, Gebühren und
Abgaben.
7. Flugtickets können nicht aufgewertet, übertragen, verkauft oder getauscht werden.
8. Es gelten die British Airways-Gepäckbestimmungen sowie die British Airways-Beförderungsbedingungen. Für
Übergepäck wird den Gewinnern/Reisenden ein entsprechender Aufpreis berechnet. Auch die regulären
Bestimmungen zu Größe und Gewicht von Handgepäck sind zu beachten. Weitere Informationen sind unter
ba.com auffindbar.
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British Airways Gewinnspiel
9. Bei Werbe-Tickets gilt zum Zeitpunkt der Buchung die Devise: nur so lange der Vorrat reicht. Es gibt keine
Garantie, dass eine bestimmte Destination oder ein bestimmtes Datum verfügbar ist. Es besteht die
Möglichkeit, dass es keine Gewinner-Sitzplätze auf einem bestimmten Flug oder zum Angebot gibt, oder dass
die Gewinner-Sitze eines Fluges vollständig ausgebucht sind, ungeachtet dessen, ob noch andere Sitze
derselben Klasse verfügbar sind. British Airways übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass ein
Gewinner nicht den bevorzugten Flug/die bevorzugten Flüge buchen kann.
10. Die Flugtickets sind nur für British Airways-Flüge gültig. Das Angebot bezieht sich nicht auf Codeshare-Partner
der Airline. Die Tickets berechtigen nicht zu einer Entschädigung bei Nichtbeförderung, Annullierung oder
Verspätung. Sobald die Buchung vorgenommen wurde, können keine Änderungen der Flugtickets mehr
vorgenommen werden.
11. Der Gewinner und seine Reisebegleitung sind dafür verantwortlich, gültige Reisepässe und Visa zur Verfügung
zu stellen sowie die nötigen Impfungen, die von der entsprechenden Destination, die Gegenstand des Gewinns
ist, verlangt werden könnten. British Airways empfiehlt, dass sämtliche reisenden Personen eine Reise- und
Krankenversicherung in Betracht ziehen, bevor sie einen Flug antreten.
12. Regierungsanforderungen wie zum Beispiel Visa oder weiterführende Informationen über den/die Reisende/n
liegen in der Verantwortung der reisenden Personen.
13. Gewonnene Flüge sind nicht veränderbar und nicht übertragbar.
14. Es gibt weder Bargeld noch Gutschriften als Alternative zum Gewinn. British Airways behält es sich vor,
alternative Gewinne von vergleichbarem Wert zu nutzen, sollte ein bestimmter Gewinn – aus Gründen außerhalb
seiner Kontrolle – nicht mehr verfügbar sein.
15. British Airways behält sich das Recht vor, den Gewinn zurückzunehmen, sollte ein Regelverstoß erfolgen oder in
dem Fall, dass British Airways sich der Identität des/der Gewinners/Gewinnerin nicht sicher ist.
16. British Airways hat das Recht, den Gewinn unter absoluter Diskretion und ohne anfallende Haftung
zurückzunehmen.
17. Sollte British Airways die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachdrücklich einfordern,
stellt dies keinen Verzicht des Veranstalters auf die Einhaltung dieser Bestimmungen dar.
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British Airways Gewinnspiel
18. Sollte ein Aspekt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht anwendbar erklärt werden,
gilt der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin.
19. Unter Berücksichtigung der hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind British Airways und deren
Tochtergesellschaften nicht haftbar oder verantwortlich für Nichterfüllung oder Verspätung bei den jeweiligen
Verpflichtungen, die von Umständen außerhalb deren Kontrolle beeinflusst sind. British Airways’ Gesamthaftung
für sämtliche Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit förderfähigen Teilnehmern des Wettbewerbs
entstehen, sind auf den Wert des Preises, der von einem förderfähigen Teilnehmer gewonnen wurde,
beschränkt. British Airways und seine Tochtergesellschaften sind nicht haftbar für oder in Verbindung mit
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen besonderen, indirekten oder erfolgten Schäden im
Zusammenhang mit dem Wettbewerb von förderfähigen Teilnehmern oder deren Begleitung. Nichts in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient dem Ausschluss oder der Limitierung von British Airways’ Haftung
oder der seiner Tochtergesellschaften für Tod oder Körperverletzung, die durch British Airways Fahrlässigkeit
oder der seiner Tochtergesellschaften oder Betrug oder betrügerisch falsche Darstellungen oder für jegliche
sonstige Haftung, die nach geltendem Recht weder ausgeschlossen noch beschränkt werden kann.