Mitteilungsblatt KW 2

Freitag, den 13. Januar 2017
Nummer 01/02
Jahresfeier mit Konzert & Theater
Der MV Offnadingen lädt sie herzlich ein, gemeinsam mit einem abwechslungsreichen Programm das
neue Jahr zu begrüßen. Mit wunderschönen Stücken wird der MV Offnadingen unter der Leitung von
Oskar Burgert den Abend festlich eröffnen.
Die Laienspielgruppe präsentiert danach das amüsante
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Theaterstück – Dampfnudel Deschawü.
Samstag, den 14. Januar 2017 Beginn 19.00 Uhr
Sonntag, den 15. Januar 2017 Beginn 18.00 Uhr
Im Gemeindehaus in Offnadingen
Seite 2
Freitag, 13. Januar 2017
Ehrenkirchen
Norsingen
Offnadingen
Scherzingen
Montag
Montag
08:00 - 10:00 Uhr
Mittwoch
16:00 - 18:00 Uhr
Tel.: 07633 3307
Fax: 07633 933707
Tel.: 07633 3270
E-Mail:
off[email protected]
Tel.: 07664 60519
E-Mail:
[email protected]
Sprechstunden des
Ortsvorstehers
Edmund Steinle
Mittwoch
17:00 - 18:00 Uhr
E-Mail:
[email protected]
Sprechstunden des
Ortsvorstehers
Sebastian Fehr
Sprechstunden des
Ortsvorstehers
Bernd Neubert
9.2. 17:30-18:30 Uhr
23.2. 17:30-18:30 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 07633 804-0
Fax: 07633 804-20
Impressum
Herausgeber: Bürgermeisteramt 79238 Ehrenkirchen, Jengerstraße 6, E-mail:[email protected]
Für den redaktionellen Teil ist das Bürgermeisteramt verantwortlich, für den Anzeigenteil Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Postfach 1254,
78329 Stockach, Tel. 07771/9317-11, Fax 07771/9317-40, e-mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de
Liebe Mitbürger und
Mitbürgerinnen ,
Beratung, Unterstützung und Begleitung für
Jugendliche und deren Familien in allen
Lebenslagen
-Gemeinsam Erfolgserlebnisse schafen und ein positives
Miteinander gestaltenKontaktzeiten im Büro
Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr
Freitag von 14:00 bis 15:30 Uhr
Gerne können auch Termine nach Vereinbarung abgemacht werden.
Mobil ist Robert Ketschker während seiner Arbeitszeiten
(in der Regel Mo-Fr) erreichbar per
Handy: 0176-41049381
Email: [email protected]
Facebook: „Jugendarbeit Ehrenkirchen Bollschweil“
JURA
Montag 13:00-14:00 Uhr
Mittwoch 15:00-18:00 Uhr
Freitag 16:00-21:30 Uhr
Nachtsport in der Kirchberghalle:
1. und 3. Freitag im Monat
19:00-22:00 Uhr
(entfällt in den Schulferien)
durch den Kauf unserer Straßenbroschüre und des Sonderweines „Lazarus von Schwendi“
Grauburgunder haben Sie unsere Arbeit unterstützt und Wert
geschätzt. Sie können uns immer donnerstags zwischen 14.30 –
16.00Uhr im 2. OG des Kirchhofener Schlosses besuchen und ansprechen. Übrigens es gibt noch einige wenige Flaschen der Sonderedition „Lazarus von Schwendi“.
Es freuen sich auf Ihren Besuch die Mitglieder des Arbeitskreises
Mitteilung des Wasserversorgungsverbandes
„Möhlingruppe“ über das Ergebnis der aktuellen Trinkwasseruntersuchung
Gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung lässt der Wasserversorgungsverband „Möhlingruppe“ halbjährlich umfangreiche
Trinkwasseruntersuchungen durchführen. Folgende Analysewerte
werden am häufigsten nachgefragt:
Bezeichnung
Einheit
Analyseergebnis
Gesamthärte
°dH
10,9
Grenzwert
Härtebereich
mittel
Calciumcarbo- mmol/l
nat (CaCO3)
1,94
Die guten Vorsätze für das Jahr 2017 - sind sie uns
noch bewusst?
Wie wär´s mit: fair handeln, fair denken, fair einkaufen?
Calcium
mg/l
63,4
Kalium
mg/l
1,2
Magnesium
mg/l
8,72
Nach dem Ökumenisches Friedensgebet am Freitag, den 13. Januar
2017 um 19 Uhr im Paul Gerhardt Haus gibt es u.a. die Möglichkeit
fair einzukaufen.
Natrium
mg/l
8,1
200
Chlorid
mg/l
17,1
250
Nitrat
mg/l
21,4
50
Forum Eine Welt Ehrenkirchen
Voranzeige:
22. Januar nach dem Abenteuerland Gottesdienst sind wir wieder
auf dem Kirchplatz in Kirchhofen.
Forum Eine Welt Ehrenkirchen
Der Verband weist darauf hin, dass die Schüttungen der Schauinslandquellen jahreszeitlich bedingt einer gewissen Schwankung unterliegen und sich folglich insbesondere die Wasserhärte und der
Nitratgehalt entsprechend des Wasseranteils aus dem Wasserwerk
Hausen der badenova verändern. Die Wasserhärte bewegt sich jedoch innerhalb der Härtebereiche „weich“ bis „mittel“ zwischen 6°dH
und 14°dH.
Freitag, 13. Januar 2017
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Neujahrsempfang
Traditionell werden zum Neujahrsempfang Menschen ins Rathaus eingeladen, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft eingesetzt
haben. In zwangloser Atmosphäre bietet sich gleich am Dreikönigstag die Gelegenheit, sich auszutauschen.
In seiner Ansprache ging Bürgermeister Thomas Breig besonders auf die Herausforderung ein, die bei uns lebenden Flüchtlinge zu integrieren. Dank gilt der Bevölkerung für die Arbeit mit Flüchtlingen und für die Bereitstellung von Wohnraum.
Wegen der robusten wirtschaftlichen Entwicklung könne man auch zuversichtlich in die Zukunft blicken. Für Ehrenkirchen stehen wichtige
Projekte an, wie z.B. der Umbau der Hauptkreuzung in Kirchhofen, die Erschließung des Baugebiets „Zwischendörfer West“, der Schulhausneubau, die Weiterentwicklung der gemeinsamen Sportanlage und die Windkraft.
Auch in diesem Jahr standen einige Ehrungen an.
Die Jugendmannschaft U 18 des Tischtennisclubs Ehrenkirchen blieb in der Saison 2015/2016 ungeschlagen und wurde Meister der Kreisliga
I. Lediglich in zwei Begegnungen wurden die Punkte geteilt. Die beste Einzelbilanz hatte Daniel Schmutz, er konnte von 31 Spielen insgesamt
30 für sich entscheiden.
Die A-Junioren der Spielvereinigung Ehrenstetten holte 22 von 24 möglichen Punkten und wurde Meister ihrer Staffel. Der Aufstieg in die
Kreisliga gelang.
Der Rad- und Motorsportverein Edeltanne Ehrenkirchen trainierte eine erfolgreiche Mountainbikerin. Karla Ruh, 12 Jahre alt, gewann souverän die Schwarzwälder Kids-Cup-Serie, das bedeutendste Mountain-Bike-Rennen in Baden-Württemberg.
Auch der Spitzensport war vertreten. Eva Rösken, Sportschützin, qualifizierte sich für Olympia. Am 11. August startete sie in Rio de Janeiro
im Sportgewehr Dreistellungskampf und wurde vierzehnte. Leider verpasste sie durch aufkommenden Wind das Finale um vier Ringe. Eva
Rösken durfte sich in das Goldene Buch der Gemeinde eintragen.
Siegfried Blattmann ist seit fast 50 Jahren mit Leib und Seele Feuerwehrmann. Er meisterte nicht nur seine Aufgaben als Aktiver hervorragend, sondern engagierte sich auch jahrelang als Jugendwart, Ausbilder, Abteilungskommandant und als Mitglied der Führungsgruppe
Südlicher Breisgau. Mit 65 Jahren wechseln die Feuerwehrleute üblicherweise in die Altersabteilung und scheiden somit aus dem aktiven
Dienst aus. Siegfried Blattmann wurde jedoch vom Kommandanten einvernehmlich weiterverpflichtet und steht mit seinem ganzen Wissen
und seiner ganzen Erfahrung weiter zur Verfügung.
Die Gemeinde dankte ihm für diesen unermüdlichen und besonderen Einsatz sehr herzlich.
Was wäre die Norsinger Fasnet ohne die Gutedelschlucker? Seit rd. 18 Jahren leitet Birgit Broghammer die Zunft und pflegt mit Hemdglunkerumzug, Narrenbaumstellen, buntem Nachmittag, Kinderfasnet und Kostümparty das Brauchtum. Sie engagiert sich z.B. im Ortschaftsrat und
beim Ferienprogramm, organisiert mit ihren Gutedelschluckern Pfingst- und Herbsthocks und betreut die Minis. Dieses Engagement wurde
mit der Landesehrennadel ausgezeichnet.
Eine weitere Landesehrennadel erhielt Hannelore Schladebach. Sie ist seit fast 30 Jahren Vorsitzende des Handharmonikaclubs Norsingen.
Die Organisation von Frühjahrskonzerten, Vereinsausflügen und den überaus beliebte Schnitzelhock fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Auch war sie 15 Jahre lang Ortschaftsrätin.
Auch in diesem Jahr besuchte eine Sternsingergruppe den Neujahrsempfang.
Musikalisch umrahmt wurde der Empfang vom hervorragenden Auftritt des „Donnerwetter-Ensemble“ des Handharmonikaclubs Ehrenstetten unter der Leitung von Hans-Peter Ihringer.
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Freitag, 13. Januar 2017
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenkirchen für das
Haushaltsjahr 2017
I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenkirchen für das Haushaltsjahr
2017
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
hat der Gemeinderat der Gemeinde Ehrenkirchen am 6. Dezember
2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
davon
im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
2.
3.
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
21.270.000 Euro
18.713.000 Euro
2.557.000 Euro
0 Euro
2.000.000 Euro
2.000.000 Euro
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a)für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) auf
360 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf der Steuermessbeträge
360 v.H.
für die Gewerbesteuer aufder Steuermessbeträge
360 v.H.
2.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil hat am 19.12.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die
7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes EhrenkirchenBollschweil beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus beigefügtem Kartenausschnitt.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
Öffentliche Bekanntmachung
7. punktuelle Änderung des FlächennutzungsplanesEhrenkirchen-Bollschweil
(Bereich südlich General-von Holzing-Straße)
§4
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der
Haushaltssatzung.
II.
Mit Schreiben vom 28.12.2016 hat das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 bestätigt und genehmigungspflichtige Teile der Haushaltssatzung genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2017 liegt gemäß § 81 Abs. 3 der GemO in der Zeit
von Montag, den 16. Januar 2017
bis einschließlich Dienstag, den 24. Januar 2017
im Rathaus Ehrenkirchen, Zimmer 1.10, während der üblichen
Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich aus.
IV.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde Ehrenkirchen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ehrenkirchen, den 2.01.2017
gez. Breig, Bürgermeister
Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden.
Ehrenkirchen, den 12.01.2017
Breig
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Ehrenkirchen-Bollschweil
(Bereich Paulihof)
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil hat am 19.12.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die
8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes EhrenkirchenBollschweil beschlossen.
Freitag, 13. Januar 2017
Für den Änderungsbereich ist das Plankonzept vom 23.11.2016
maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt.
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in den Rathäusern beider Gemeinden in der Zeit vom 16.01. bis
17.02.2017 während der üblichen Sprechzeiten ausgelegt:
Diese sind im Rathaus Ehrenkirchen (Wartebereich Bauamt 2.OG),
Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen wie folgt:
Montag – Freitag von 08.00-12.00 Uhr und
Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00-18:00 Uhr.
Im Rathaus Bollschweil (Wartebereich im Erdgeschoss), Hexentalstraße 56, 79283 Bollschweil
Montag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr,
Dienstagnachmittag von 14:00-16:00 Uhr und
Donnerstagnachmittag von 16:00-18:00 Uhr.
Auf Wunsch können zusätzliche Termine unter den Telefonnummern
07633/804-31 (Ehrenkirchen) sowie 07633/9510-18 (Bollschweil)
vereinbart werden.
Hinweis:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander wird der Teilflächennutzungsplan voraussichtlich Anfang dieses
Jahres erneut ausgelegt. Die Auslegung wird rechtzeitig ortsüblich
bekannt gemacht.
Veröffentlichung von Daten
Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden.
Ehrenkirchen, den 12.01.2017
Breig
Bürgermeister
Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil
Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der zum Planentwurf abgegebenen Stellungnahmen
Zum Planentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft haben mehr als 50 Personen eine Stellungnahme mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben (Bürger, welche die Bedenken der „Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes e.V.“
teilen).
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil hat am 19.12.2016 in öffentlicher
Sitzung nach Vorberatung in den Gemeinderäten Ehrenkirchen und
Bollschweil über diese Stellungnahmen, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, entschieden.
Das Ergebnis der Prüfung kann gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) auf der Homepage der Gemeinde Ehrenkirchen (www.ehrenkirchen.de) sowie der Gemeinde Bollschweil (www.bollschweil.
de) eingesehen werden. Zusätzlich werden die Ergebnisse öffentlich
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
(BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen,
Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen
Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der
Datenübermittlung zu widersprechen.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von
Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Daten-übermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem
Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf
die Meldebehörde nach § 50 Ab-satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen,
Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art
des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden,
haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei
einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz
(BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes
zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten
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Freitag, 13. Januar 2017
Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
Beurkundung der Geburt eines Kindes sowie jede Änderung des
Personenstandes einer Person mit.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen
Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum
Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, die Meldepflichten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Für
jede mit Hauptwohnsitz gemeldete Person erhält die Gemeinde
Ehrenkirchen Zuschüsse bzw. Einkommenssteueranteile in nicht
unerheblicher Höhe vom Land Baden-Württemberg. Durch rechtzeitige Anmeldungen werden so die übrigen Gemeindeeinwohner
aus steuerlicher Sicht entlastet. Im Sinne einer gerechten Steuer
bzw. Lastenverteilung aller Einwohner bitten wir um Vornahme der
Meldepflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen. In diesem Sinne
appellieren wir auch an die Vermieter, evtl. Neumieter auf die Pflicht
zur polizeilichen Anmeldung hinzuweisen.
Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2
BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der
Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die
Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts
benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an
Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien,
Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und
kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem
Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den
Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften
sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese
nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden
und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung
zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht
übermittelt.
Wir bitten um Verständnis, dass ein Widerspruch zu den
beschriebenen Weitergaben von Daten nur schriftlich und nicht
telefonisch entgegengenommen werden kann. Entsprechende Vordrucke werden bei Frau Martinelli, Zimmer 0.1, ausgehändigt.
Pflichten der polizeilichen An- und Abmeldung nach dem Meldegesetz
Es kommt immer wieder vor, dass sich Einwohner unserer Gemeinde
erst nach vielen Wochen, Monaten oder vereinzelt gar nach Jahren
beim Meldeamt der Gemeinde Ehrenkirchen polizeilich anmelden.
Aus diesem Grund weisen wir nachfolgend auf die aktuelle Rechtslage hin:
§ 17 BMG
An- und Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen
nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug
bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens
eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Wichtige Information an alle Wohnungsgeber
Zum 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, wonach der Wohnungsgeber verpflichtet ist, bei der Anmeldung
mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den
Einzug schriftlich zu bestätigen. Das entsprechende Formular wird
von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt oder kann
auf der Gemeindehomepage www.ehrenkirchen.de unter der Rubrik Downloads heruntergeladen werden. Wohnungsgeber ist eine
Person, welche dem Einziehenden unabhängig vom Eigentum, die
Wohnung zur Verfügung stellt. Für Personen, die zur Untermiete
wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Neue Gutscheinhefte 2017 zum Landesfamilienpass
Das Gutscheinheft, das in Verbindung mit dem Landes-Familienpass
für das jeweils laufende Jahr Gültigkeit hat, liegt beim Bürgermeisteramt vor und kann von den Familienpassinhabern abgeholt werden.
Die Bürgermeisterämter geben das Gutscheinheft 2017 an die bisherigen Inhaber der Landes-Familienpässe ohne neuen Antrag aus.
Um eine missbräuchliche Benutzung des Gutscheinheftes auszuschließen, ist –entsprechend der bisherigen Praxis-, bei Abholung
eines neuen Gutscheinheftes durch Familien, die bereits einen Pass
besitzen, die fortdauernde Berechtigung nachzuweisen, soweit dies
nicht offenkundig ist.
Einen Landes-Familienpass können erhalten:
t
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
t
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
t
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung;
t
Familien die Hartz IV-oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die
mindestens mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
t
Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte
wenden sie sich an das Bürgermeisteramt, Zimmer 0.1, Frau Martinelli
In diesen genannten Bereichen steht Ihnen Frau Martinelli, Tel: 07633
804-22, E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.
(3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt
denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die
im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine
andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen
werden. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer
bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anoder Abmeldung.
Aufgrund einiger Veränderungen möchten wir den Hallenbelegungsplan wieder aktualisieren. Bitte geben Sie Ihre Belegungen bis
spätestens 27.01.2017 beim
Bürgermeisteramt, Frau Braunsdorf, Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen, ab. Oder per Mail an: [email protected]
(4) Die Standesämter teilen den Meldebehörden unverzüglich die
Danke!
An die Benutzer der St. Gallushalle Norsingen
Freitag, 13. Januar 2017
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Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2017
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer
für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2017 die
gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2016 an die Gemeinde
Ehrenkirchen zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt.
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an
diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2017 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer ist zu den in dem zuletzt gesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungsbescheid in der Spalte „Fälligkeiten Folgejahre“ angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten oder wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt wurde,
zum 01.07.2017 zu zahlen.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann gemäß §§ 68 - 70 Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, 79238 Ehrenkirchen, schriftlich einzureichen
oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Der Widerspruch hat
keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten
Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.
Ehrenkirchen, 13. Januar 2017
Breig, Bürgermeister
Sprechstunden der Rentenversicherung
Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der
Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater der Dt. Rentenversicherung, Heinz-Joachim Bähr, bearbeiten. Herr Bähr erteilt
Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversicherung, hilft
beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und nimmt Rentenanträge entgegen.
Sprechstunden: im Januar:
im Februar:
12 und 19
2 und 16
Örtlichkeit: Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum, Nr. 0.6.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten:
Frau Kühlwein 07633/804-21, Frau Kindel 07633/804-23
oder Frau Martinelli 07633/804-22
Zum Sprechtag sind Versicherungsunterlagen, Personalausweis,
Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung (IBAN+ BIC) und den
Krankenkassenausweis mitzubringen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ferienregion
Geschätzte Gastgeberinnen und Gastgeber,
wir möchten Sie daran erinnern, dass
die halbjährliche Abrechnung der Meldescheine für das zweite Halbjahr 2016.
ansteht. Dazu benötigen wir die vollständigen Meldescheine Ihres Betriebes. Bitte legen Sie auch eventuell
noch ungültige oder fehlerhaft ausgefüllte Meldescheine dazu, denn
die Gemeinde ist gezwungen, den Verbleib aller ausgegebenen
Meldescheine den Verkehrsbetrieben gegenüber nachzuweisen.
Das Team der Ferienregion bedankt sich für Ihre Mühe und möchte
darauf hinweisen, dass mit jeder gemeldeten Übernachtung – egal,
ob kurtaxepflichtig oder –befreit – das Budget für die Bewerbung
Ihres Betriebs mit Internet und Gastgeberverzeichnis steigt. Frau
Braunsdorf (Tel. 804-47) steht Ihnen gerne zur Verfügung.
SOS werdende Mütter e. V.
SOS werdende Mütter e. V. hilft allen Frauen, allein
erziehenden Müttern/Väter und Familien, die durch
eine Schwangerschaft bzw. mit Kindern in eine
schwierige Lage gekommen sind.
In unserer Kleiderstube finden Sie alles, was die werdende Mutter,
das Baby, das Kleinkind sowie Kinder bis 12 Jahren brauchen.
Kleiderstube Ehrenkirchen-Norsingen, Bundesstr. 11
Termine nach Vereinbarung
Telefon 01 60/5 52 02 93
Wie auch immer Ihre Not aussehen mag – wir stehen Ihnen auf
freundschaftlicher und vertrauensvoller Basis mit Rat und Tat zur
Seite. Der Verein ist selbstständig und unabhängig.
Kontaktperson für Ehrenkirchen:
Vonderstraß Sonja, Tel.: 0 76 33/8 34 24
Wir suchen Haushaltsgeräte / Möbel
Für die häusliche Unterstützung von Flüchtlingen suchen wir folgendes
t
ein Doppelbett
t
einen großen Kleiderschrank.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung.
Ansprechpartner: Frau Christine Lang, Tel. 07633/804-26, e-mail:
[email protected]
Erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14.00 - 18.00 Uhr.
Infos auch unter: www.ehrenkirchen.de/Fluechtlinge
Wir wollen sie nochmals auf die Suche-Biete-Plattform auf der
Homepage der Gemeinde Ehrenkirchen unter der Rubrik „Flüchtlinge“ aufmerksam machen. Dort haben Sie die Möglichkeit, gezielt
nach Sachspenden und/oder Dienstleistungen zu suchen oder Ihre
eigenen Angebote über das Google-Dokument online zu stellen. In
vielen Fällen ist diese Möglichkeit einfacher und unkomplizierter.
Probieren Sie es einfach mal aus. Den Link finden Sie unter www.
ehrenkirchen.de/Fluechtlinge.
Wohnungen und Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen
gesucht
Wir suchen leerstehende oder ungenutzte Wohnungen oder auch
Altbauten zur Miete oder zum Kauf. Im ersten Fall würde die Gemeinde den Wohnraum von Ihnen anmieten und für die Miete garantieren. Manche Vermieter sehen die Flüchtlingsunterbringung
vielleicht mit etwas Unsicherheit. Aber auch hier sichern wir Ihnen
Unterstützung und rasche Hilfe zu.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Wenn Sie Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieten würden, bitten wir Sie, sich
mit dem Rathaus, Herrn Jürgen Bleile, Tel. 07633/804-34 in Verbindung zu setzen.
Sprechstunde Asyl
Mareike Krebs ist für die Beratung von Flüchtlingen in Ehrenkirchen
zuständig. Im Vordergrund steht die Unterstützung in Bezug auf
Deutschkurse, Ausbildung und Jobsuche. Zudem steht Frau Krebs
auch Ehrenamtlichen, die Flüchtlinge begleiten oder dies in Zukunft
tun möchten, als Ansprechpartnerin beratend zur Seite.
Die „Sprechstunde Asyl“ findet grundsätzlich
montags von 14.00 – 15.30 Uhr und mittwochs von 10.30 – 12.30 Uhr
im Rathaus (EG) in Ehrenkirchen statt.
Eine Anmeldung ist möglich unter [email protected].
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Freitag, 13. Januar 2017
Weihnachtsbaumsammlung
Die SpVgg Ehrenkirchen sammelt mit ihren Aktiven- und Jugendmannschaften diese Jahr wieder Ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume ein.
Beim Bürgermeisteramt Ehrenkirchen wurden folgende Fundsachen
abgegeben:
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Am Samstag 14.01.2017 werden wir ab 9:00 Uhr durch alle Strassen
der Gemeinde Ehrenkirchen fahren und Ihre an die Strasse gestellten
Weihnachtsbäume einsammeln.
Verschiedene Schlüssel
Daunenweste schwarz
Kunstlederjacke schwarz
Strickjacke blau
Blaue Windjacke mit grünem Innenfutter
Schwarze Daunenjacke
Uhr
Diese können Sie zu unseren Öffnungszeiten, im Rathaus Ehrenkirchen, Zimmer 0.3 bei Frau Kühlwein abholen.
Sprechtag des Badischen Landwirtschaftlichen
Hauptverbandes
Der nächste Sprechtag des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes findet am
Dienstag, 24.1.2017 ab 9:00 Uhr
im Zimmer 1.3 des Rathauses statt.
Arzneimittel richtig entsorgen
Bitte melden Sie sich telefonisch beim BLHV zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07 61/2 71 33-302 an.
Sprechtage, für die keine Anmeldung vorliegt, finden nicht statt.
Medikamente gehören nicht in die Toilette
Viele Menschen schütten ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente in die Toilette oder in den Ausguss des Spülbeckens – bei flüssigen Arzneimitteln tut das Umfragen zufolge fast
jeder Zweite.
Die Kläranlagen in Deutschland sind technisch hervorragend ausgerüstet. Allerdings können sie nicht alle Inhaltsstoffe von Medikamenten aus dem Abwasser filtern. Einige Wirkstoffe von Medikamenten
wurden in den letzten Jahren in Oberflächengewässern wie Bächen,
Flüssen oder Seen festgestellt. Jede Tablette oder jeder Tropfen Arznei, die nicht ins Abwasser gelangen, entlasten unsere Umwelt erheblich.
Medikamente können auf drei verschiedene Arten entsorgt werden:
1. im Restmüll, er wird vollständig verbrannt.
2. bei Apotheken, falls diese diesen Service anbieten.
3. bei Schadstoffsammelstellen.
Wollen Sie sich einen Abend zu Hause „bekochen“ lassen oder haben
Sie einen Hund zu betreuen? Unsere Angebote sind so vielfältig und
bunt – wie das Leben.
Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8:30 Uhr
und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag:
Freitag, 13.1.2017
Paracelsus-Apotheke Bad Krozingen, Freiburger Straße 20
Samstag, 14.1.2017
Kirchberg-Apotheke Kirchhofen, Jengerstraße 13
Fridolin-Apotheke Neuenburg, Müllheimer Str. 23
Sonntag, 15.1.2017
Rebland-Apotheke Wolfenweiler, Basler Straße 24
Hense’sche Aptheke Badenweiler, Luisenstr. 2
Montag, 16.1.2017
Zollmatten-Apotheke Heitersheim, Poststr. 22
Dienstag, 17.1.2017
Batzenberg-Apotheke Schallstadt, Basler Straße 82
Apotheke am Zöllinplatz Badenweiler, Zöllinplatz 4
Mittwoch, 18.1.2017
Malteser-Apotheke Heitersheim, Im Stühlinger 16
Donnerstag, 19.1.2017
Hebel-Apotheke Müllheim, Werderstr. 31 A
Schneckental-Apotheke Pfaffenweiler, Schwabenmatten 3
Freitag, 20.1.2017
Katharina-Barbara-Apotheke Sulzburg, Hauptstraße 48
Stadt-Apotheke Neuenburg, Schlüsselstr. 14
Freitag, 13. Januar 2017
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Sozialstation Mittlerer Breisgau und
Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige
Prälat-Stiefvater-Weg 3, 79238 Ehrenkirchen
Verwaltung, Tel.: 07633 9533-0, Fax.: 07633 953390
Geschäftsführende Pflegedienstleitung, Frau Meister,
Tel.: 07633 953310
Beratungsstelle, Frau Ostrowski, Tel.: 07633/953320
Vermittlung Hausnotruf, Tel.: 07633 9533-0
Vermittlung Essen auf Rädern und Mobiler Sozialdienst,
Tel.: 07633 9533-0
Altenpflegeheim Prälat-Stiefvater-Haus
Prälat-Stiefvater-Weg 2, 79238 Ehrenkirchen
Einrichtungsleitung Andreas von Weber
Pflegedienstleitung Gabriele Schreyer
Tel.: 07633 93390, Fax.: 07633 9339599
Stammtisch für pflegende Angehörige
11.1.2017 und 8.2.2017, 19:00 Uhr
Gasthaus Löwen, Ehrenstten
Ihre Ansprechpartner
Gabriele Neuhaus-Zoller, Tel.: 07633/6783
Jutta Hantzsch, Tel.: 07633/ 981891
Öffnungszeiten der Tafelläden, www.staufener-tafel.de
Bad Krozingen, Bahnhofstr. 4 B
Mo-Fr 15:00-16:00 Uhr
Sa 11:00-12:00 Uhr
Öffnungszeiten Kleiderkammer
Mo-Fr 14:00-16:00 Uhr
Sa 10:00-12:00 Uhr
Breisach, Elsässer Allee 3
Mo u. Do 15:00-16:00 Uhr
Staufen, Kapuzinerhof
Mi u Fr 15:00-15:30 Uhr
Sonntag, 15. Januar
9.00 Hl. Messe
18.30 Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe
Montag, 16. Januar
18.30 Rosenkranz für Frauen und ihre Anliegen
Dienstag, 17. Januar
18.30 Rosenkranz für die Kranken und ihre Familien
Mittwoch, 18. Januar
18.30 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit
Donnerstag, 19. Januar
18.00 Anbetung für geistliche Berufe – Rosenkranz
19.00 Hl. Messe
Freitag, 20. Januar
8.25 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit
9.00 Wallfahrtsmesse
St. Georg, Ehrenstetten
Sonntag, 15. Januar
10.30 Hl. Messe
14.30 Andacht
Dienstag, 17. Januar
19.00 Hl. Messe
Freitag, 20. Januar
16.30 Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe
Hl. Kreuz, Offnadingen
Sonntag, 15. Januar
9.45 Wortgottesdienst
Mittwoch, 18. Januar
19.00 Hl. Messe
St. Gallus, Norsingen
Sonntag, 15. Januar
10.30 Hl. Messe
18.00 Rosenkranz
Dienstag, 17. Januar
keine Hl. Messe
St. Michael, Scherzingen
Freitag, 20. Januar
19.00 Anbetung mit Rosenkranz um geistliche Berufe
Einsatzleiterin:
Frau Chr. Kübek, Tel.: 07633 925555
Dorfhelferin:
Frau Bender, Frau Hartmann, Frau Leber, Frau Frasch
Kath. Kirchengemeinde
Batzenberg - Obere Möhlin
Pfarrer Herbert Malzacher
Herrenstr. 2, 7 9238 Ehrenkirchen, Tel.: 07633 5330,
Fax: 07633 8088314,
Pfarrbüro Öffnungszeiten:
Montag: 9 – 12 Uhr, Dienstag: 15 – 17 Uhr
Mittwoch und Freitag: 9 – 11 Uhr
[email protected]
Homepage: www.kath-bom.de
Mariae Himmelfahrt, Kirchhofen
Samstag, 14. Januar
18.25 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit
19.00 Vorabendmesse
Prälat-Stiefvater-Haus
Prälat-Stiefvater-Weg 2 in Ehrenkirchen
Samstag, 14. Januar
15.30 Kommunionfeier
St. Georg Ehrenstetten - Änderungen bei der Zustellung und bei
der Auslage des Pfarrbriefs
Alle 2 Wochen wird der Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit BatzenbergObere Möhlin an eine Vielzahl von Haushalten in Ehrenstetten zugestellt. Damit wir diesen aus unserer Sicht wichtigen Service weiter
aufrechterhalten können, gibt es Änderungen bei der Zustellung des
Pfarrbriefs in Ehrenstetten.
Künftig haben Sie drei Möglichkeiten den Pfarrrief zu erhalten:
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Beim Schriftenstand in den Kirchen der Seelsorgeeinheit zum
Preis von 0,50 € pro Ausgabe.
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Im Internet auf der Homepage der Seelsorgeeinheit unter
www.kath-bom.de zum Download.
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Durch Zustellung durch eine Austrägerin/einen Austräger zum
Preis von 0,70 € pro Ausgabe. Etwa zur Jahresmitte erhalten
Sie mit der Zustellung einen Überweisungsträger mit der Bitte
um Begleichung der Kosten für das Jahresabo. Die bestehenden Jahresabos werden nahtlos weitergeführt. Bei Fragen zum
Abo steht ihnen Petra Zähringer unter der Telefonnummer
07633/9238513 zu Verfügung.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Frau Anna Gangwisch bedanken! Sie hat die Koordination der Pfarrbriefverteilung und – abrechnung seit vielen Jahren ehrenamtlich ausgeübt und darüber hinaus
den Pfarrbrief auch selbst ehrenamtlich an viele Haushalte verteilt.
Ein herzliches Dankeschön!
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Freitag, 13. Januar 2017
Kirchenchor Ehrenstetten
Am Samstag, 21.01.2017 findet die Generalversammlung des Kirchenchores Ehrenstetten im Georgsheim statt. Aus diesem Anlass
feiern wir am 21.01.2017 um 18:00 Uhr eine Vorabendmesse in der
Pfarrkirche St. Georg, zu der wir alle sehr herzlich einladen. Wir würden uns über Ihren Besuch freuen.
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Freitag, 13.01.2017
17.00 Uhr SpieleNachmittag
19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet. Predigt: Pfr. Dr. Wilhelm Wille
Samstag, 14.01.2017
08.00 Uhr Männermorgenwanderung
Friedensgebet zum Weltfriedenstag
Am Freitag, 13.01.2017 beten wir um 19 Uhr im
Paul-Gerhard-Haus für den Weltfrieden.
Gewaltlosigkeit: Stil einer Politik für den Frieden
Das Leitwort des diesjährigen Weltfriedensgebetstages führt uns vor
Augen, dass Gewaltlosigkeit nicht nur eine Haltung im persönlichen
Umgang miteinander ist, sondern als Prinzip und Mittel der Politik
Frieden bewirkt.
Auch bei uns in Europa ist Frieden nicht selbstverständlich.
Deshalb ist es auch notwendig und wichtig, um Frieden zu beten.
Sonntag, 15.01.2017 (2. Sonntag nach Epiphanias)
10.00 Uhr Gottesdienst mit einer Aufnahme. Kindergottesdienst
Dienstag, 17.01.2017
20.00 Uhr Nachtreffen der Romreisenden
Mittwoch, 18.01.2017
16.15 Uhr Konfirmandenunterricht
18.45 Uhr Jugendchorprobe Next Generation
20.00 Uhr Männerstammtisch, Gasthaus „Devi“ Norsingen
Wir laden zu diesem Ökumenischen Friedensgebet im Paul-Gerhardt-Haus recht herzlich ein.
Donnerstag, 19.01.2017
20.15 Uhr Kirchenchorprobe
Das Team der kfd Kirchhofen
Freitag, 20.01.2017
15.30 Uhr Gottesdienst im Prälat-Stiefvater-Haus
Sternsingeraktion 2017
Gemeinsam für Gottes Schöpfung – in Kenia und weltweit
Unter diesem Motto stand die diesjährige Sternsingeraktion. Am Freitag, den 6. Januar 2017, dem Fest der
Heiligen Drei Könige, zogen die Sternsinger in Ehrenstetten, Kirchhofen, Norsingen und Offnadingen von Haus zu Haus und brachten
den Segen Gottes in unsere Wohnungen. Am Sonntag, den 8. Januar, waren die Sternsinger in Offnadingen unterwegs. Das diesjährige Sternsingerlied, das die Kinder in den Häusern gesungen haben,
bringt das Motto der Aktion auf den Punkt:
„Von Tür zu Tür erzählen wir es weiter, von Tür zu Tür erinnern wir daran, dass einst ein Stern den Weg zum Kind im Stall wies und mit dem
Kind die neue Welt gegann. Mungu awabariki myumba hii“
Die kenianischen Worte „Mungu awabariki myumba hii“ bedeuten
„Gott segne dein Zuhause“, und dieser Segen steht nun mit den
Buchstaben C + M + B (Christus Mansionem Benedicat) über unseren
Haustüren.
Samstag, 21.01.2017
14-18 Uhr Impro-Theater-Projekt „Von Yeah*richo bis
Yeah*rusalem“, Thema: „Wa(h)re Gesichter“. Probe
Unser neues Impro-Theater-Projekt „Von Yeah*richo bis
Yeah*rusalem“ startet in die zweite Runde. Nach dem erfolgversprechenden Start Anfang Dezember 2016 laden wir unter dem
doppeldeutigen Motto „Wa(h)re Gesichter“ Mitwirkende und
Besucher ganz herzlich ein, beim nächsten Mal dabei zu sein. Wenn
Sie Lust haben, sich auszuprobieren und neue Erfahrungen zu machen, dabei Ihre eigenen Gedanken in Szene zu setzen, dann laden
wir Sie herzlich ein, an unserem „Impro-Theater-Wochenende“
mitzuwirken. Unter der Leitung der erfahrenen Theaterpädagogin
Claudia Pflaum wird gemeinsam mit allen Mitwirkenden von 14 bis
18 Uhr die Performance entwickelt. Am Sonntag, 22.01.2017 wird
diese dann um 18 Uhr auf die Bühne gebracht.
Die Ehrenkirchener Sternsinger haben in unseren Orten mehr als 14
000 Euro an Spenden gesammelt. Mit diesen Spenden wird Kindern
in rund 1550 Projekten weltweit, darunter auch Kenia, geholfen. Im
einzelnen wurde folgendes Spendenergebnis erzielt:
Ehrenstetten: 5 210,00 €
Kirchhofen: 6 065,00 €
Norsingen / Scherzingen: 2 400,00 €
Offnadingen: 750,00 €
Wir danken ganz herzlich allen Spendern für die großzügige Hilfe.
Wir danken auch allen Sternsingerinnnen und Sternsingern und Ihren Begleiterinnen und Begleitern für ihren Einsatz. Herzlichen Dank
auch allen, die im Hintergrund zum Gelingen der diesjährigen Sternsingeraktion in unserer Gemeinde beigetragen haben.
Die Verantwortlichen der Sternsingeraktion in Ehrenkirchen: Chantal Becher, Simone Brosemer, Verena Herbster, Beate Kaiser, Hubert
Linsenmeier, Stefan Meihofer, Julia Pfefferle, Silke Rombach, Petra
Schneider und Regina Würzburger-Zink
Sonntag, 22.01.2017
10.00 Uhr Gottesdienst
18.00 Uhr Impro-Theater-Projekt „Von Yeah*richo bis
Yeah*rusalem“, Thema: „Wa(h)re Gesichter“. Performance
Erlös des Adventsbasars 2016
Herzlichen Dank allen, die dazu beigetragen haben, dass wir 978,63
Euro beim Adventsbasar erlöst haben. Dieser Betrag wird der Gemeinde Ehrenkirchen zur Durchführung zusätzlicher Deutschkurse
für Flüchtlinge überwiesen.
Wir wünschen Ihnen allen Gottes Segen und Geleit für das neu
begonnene Jahr 2017!
Das biblische Motto für die kommende Woche:
Das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und Wahrheit ist
durch Jesus Christus geworden. Johannes 1,17
Liebe Grüße aus dem evangelischen Pfarrhaus,
Ihr Pfarrer Fritz Breisacher
Freitag, 13. Januar 2017
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FFW Ehrenkirchen
Januar 2017
20.01 Freitag HV Ehrenkirchen 19.30 Uhr
25.01 Mittwoch 1. Hilfe Probe 20.00 Uhr Gerätehaus Jengerstraße
Probentermine:
Mittwochs und Donnerstags von 18.00 Uhr bis
19.30 Uhr
Interessierte Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren sind bei uns herzlich Willkommen und können jederzeit reinschnuppern.
Alle Infos rund um die Jugendfeuerwehr unter:
www.feuerwehr-ehrenkirchen.de oder auf Facebook unter „Jugendfeuerwehr Ehrenkirchen“
Email: [email protected]
SCHNEESCHUHTOUR IN DEN HOCHVOGESEN
Leitung: Norbert Legelli, Ehrenkirchen
Samstag, 28. Januar 2017
Dieser Termin ist bereits ausgebucht!!
Weiterer Termin:
Samstag, 4. Februar 2017
Start: 8.30 Uhr, Rückkehr ca. 18.00 Uhr
Treffpunkt: Jengerschule, es werden Fahrgemeinschaften gebildet.
Gebühr: Schneeschuhausleihe und Führung €17,– Sonstiges: feste
Wanderschuhe, Stöcke, Gamaschen (falls vorhanden), warme Kleidung und Unterkleidung, warmes Getränk
Einkehr in einer Ferme
Anmeldung: bis 15. Januar 2017
ÖKUMENISCHER TAG IM GEISTLICHEN ZENTRUM ST. PETER
Freitag, 10. und Samstag, 11. Februar 2017
Leitung: Pfr. Herbert Malzacher und Pfr. Fritz Breisacher
Die Katholische Seelsorgeeinheit Batzenberg-Obere Möhlin und
die Evangelische Kirchengemeinde Ehrenkirchen-Bollschweil laden
herzlich zu einem Ökumenischen Tag ins Geistliche Zentrum St.
Peter ein. Neben der persönlichen Begegnung der Teilnehmenden
wollen wir uns in Gesprächsrunden in ökumenischer Verbundenheit
dem gemeinsamen Glaubensbekenntnis nähern.
Beginn am Freitag, den 10. Februar 2017 mit dem Abendessen, Ende
am Samstag, den 11. Februar 2017 nach dem Mittagessen / Kaffee
Kosten: €75,– für Übernachtung und Vollpension im Einzelzimmer,
ohne Fahrt.
Es werden Fahrgemeinschaften angeboten. Treffpunkt und Abfahrt
werden zeitnah in den Mitteilungsblättern und auf den Homepages
mitgeteilt.
Anmeldung ab sofort, nur noch wenige Plätze frei
Weitere Infos unter 07633 / 92 999 70
Neuer Kurs:
LITERATUR AM VORMITTAG
Leitung: Maria Bosse-Sporleder, Freiburg
Wir beginnen am 19. Januar 2017 mit dem Roman von Emma Hooper:
„Etta und Otto und Russell undJames, Droemer Taschenbuch.
„. . . .ein berührendes, modernes Märchen zwischen Wirklichkeit und
Traum“ (Deutschlandradio Kultur)
Donnerstag, ab 19. Januar 2017,
10 Vormittage
9.45 bis 11.15 Uhr
Paul-Gerhardt-Haus, Ehrenkirchen
Gebühr: € 60,–
Anmeldung ab sofort
Anmeldungen an:
Ökumenisches Bildungswerk Ehrenkirchen
Ziegelmatten 31 79238 Ehrenkirchen
E-Mail: [email protected]
Tel.: 07633- 92 999 70
Das Programm 2016/2017 ist online.
www.bw-ehrenkirchen.de
Dort finden Sie auch Anmelde-und Abbuchungsformulare.
ÖKUMENISCHE ROMREISE 2016
Die Teilnehmer der Romreise vom Oktober letzten Jahres treffen sich
zur Bilderschau in gemütlicher Runde am
Dienstag, 17. Januar 2017 20:00 Uhr
im Paul-Gerhardt-Haus.
VORTRAG:
DIE REFORMATION AUS DER SICHT EINES ANGLIKANISCHEN
THEOLOGEN
Vortragsveranstaltung im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017
Referent: Pfarrer Peter Widdess, Bad Krozingen Sonntag, 29. Januar
2017, 19.30 Uhr
Paul-Gerhardt-Haus, Ehrenkirchen
Am Freitag den 20. Januar 2017 um 20:00 Uhr findet im Clubheim
des Ehrenstetter Sportplatzes die ordentliche Mitgliederversammlung des Rad- und Motorsportvereins „Edeltanne“ Ehrenkirchen e.V.
im ADAC statt.
VORTRAG:
Tagesordnung:
AMA DABLAM 6850 m – NEPALS MATTERHORN
Ragna Krückels und Stefan Fei, Bergführerpaar aus Scheidegg, berichten in einem Vortrag mit vielen eindrücklichen Bildern von ihren Erfahrungen und Eindrücken aus Kathmandu, dem Khumbatal
und von der technisch sehr anspruchsvollen Besteigung des Ama
Dablam. Auf einer Postkarte nach Hause schrieben sie: „Die Expedition war sauanstregend, super spannend und wir sind auch fast heil
unten angekommen.“
Montag, 30. Januar 2017 19:30 Uhr
Paul-Gerhardt-Haus, Ehrenkirchen
Eintritt € 3,-
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totenehrung
3. Ehrung langjähriger Mitglieder
4. Ehrung sportlich besonders erfolgreicher Mitglieder
5. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29. Januar 2016
6. Haushaltsbericht 2016
7. Kassenprüfungsbericht
8. Tätigkeitsberichte der Trainer und Tourenführer
9. Bericht des Vorstandes
10. Tätigkeitsbericht über ADAC Ortsclub Veranstaltungen
11. Entlastung des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes
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12. Wahl des Wahlleiters
13. Wahlen
13.1 Ein Mitglied des Vorstandteams
13.2 Ein Kassenprüfer
14. Vorschau auf 2017
15. Anträge
16. Wünsche, Anregungen, Verschiedenes
Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind mindestens acht Tage zuvor bei Markus Nageleisen, Gebr.Dorner-Str. 15, 79238 Ehrenkirchen schriftlich einzureichen.
Über ein zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder würden wir uns
sehr freuen.
Die Vorstandschaft
RUN&BIKE REUTE, 18.12.2016
Marcel und Michael Neidinger kämpften als Team in einem starken
Teilnehmerfeld gegen hochkarätige Konkurrenz und erzielten tolle
Ergebnisse. Das Rennen war als Staffel aufgebaut, so wechselten sich
der Radfahrer Marcel und Michael der Läufer über einen Zeitraum
von 45Minuten ab, um dann jeweils eine weitere Wettkampfrunde
zu absolvieren. Es war ein spannendes Rennen, unser Team wurde
fleißig angefeuert und schaffte insgesamt 20Runden in einer Zeit
von 51:34.
MTB-CROSS-TEAMRACE REUTE, 18.12.2016
Carlo von Reyher und Ben Schweizer starteten am 3. Advent als
Team beim MTB-Cross-Teamrace. Das Rennen ist ähnlich eines Staffel-Laufes, wobei beide Sportler auf dem Rad unterwegs sind. Sobald
der Start-Fahrer die Eröffnungsrunde absolviert hat, wird der TeamPartner in der Wechselzone in die nächste Runde geschickt. Carlo
startete super in die erste Runde, und ließ sich trotz einer kleinen
Kollision nicht entmutigen. Die Übergabe in der Wechselzone klappte hervorragend, und so konnte Ben die nächste Runde in Angriff
nehmen. Hindernissen mussten überwunden und enge Kurven gemeistert werden. Beide gaben richtig Gas, und fuhren schließlich 10
Runden in einer Zeit von 24:40min. Carlo und Ben erkämpften sich
somit im letzten MTB-Rennen der Saison 2016 einen der begehrten
Podiums-Plätze und freuen sich über Platz 3.
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Bitte vormerken:
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Einladung zum Seniorennachmittag im Georgsheim
Am Donnerstag dem 19. Januar 2017 14:30 Uhr
Liebe Seniorinnen, liebe Senioren.
An diesem Nachmittag wollen wir auf das Jahr 2016 zurückblicken,
und euch das vorläufiges Programm für dieses Jahr vortragen.
Macht auch bitte Vorschläge was ihr in diesem Jahr erleben wollt.
Nach Kaffe und Kuchen werden wir noch ein paar gemütliche Stunden verbringen.
Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich das Team der Seniorengemeinschaft.
Freitag, 13. Januar 2017
Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Freitag den 20. Januar 2017 um 19:00 Uhr findet im Clubheim
der Spvgg. Ehrenstetten die ordentliche Mitgliederversammlung
des Fördervereins
des Rad- und Motorsportverein „Edeltanne“ Ehrenkirchen e.V. im
ADAC statt.
Tagesordnung:
Begrüßung
1. Verlesen des Protokolls der Mitgliederversammlung am 29.1.16
2. Bericht des Kassenwarts
3. Bericht des Vorstandes
4. Entlastung des Vorstandes
5. Anträge
Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind mindestens acht Tage vorher bei Heinrich Uhlbach, Storchenstr. 16, 79219 Staufen
schriftlich einzureichen.
Der Vorstand bittet um eine rege Beteiligung
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Einladung zur Generalversammlung des Handharmonikaclub
Kirchhofen e.V.
Am Freitag, den 27.01.2017 findet um 20.00 Uhr die Generalversammlung des HHC Kirchhofen im Gasthaus Sonne statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Gedenken der Verstorbenen
3. Verlesen des Protokolls der letzten Generalversammlung
4. Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres
5. Bericht der Dirigentin
6. Bericht der Jugendleiterin
7. Finanzbericht
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Gesamtvorstandes
10. Neuwahlen der Vorstandsmitglieder
11. Verschiedenes, Anträge, Wünsche
Anträge zu Punkt 11 der Tagesordnung bitten wir bis 20. Januar
schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Andrana Domke, Prof.-WaldvogelStraße 16, 79238 Ehrenkirchen einzureichen.
Wir laden alle unsere Mitglieder, vor allem auch die Eltern unserer
Jugendlichen, Freunde und Gönner herzlich ein. Wir freuen uns auf
Ihr Kommen und Ihre Diskussionsbeiträge!
Die Vorstandschaft des
HHC Kirchhofen e.V.
www.hhc-kirchhofen.de
Vorankündigung
Am 2. April findet um 17.00 Uhr unser diesjähriges Jahreskonzert
gemeinsam mit dem Percussion Ensemble „Non Tacet“ aus Bollschweil im Gemeindehaus Offnadingen statt. Ab 16.30 Uhr laden wir
zu Kaffee und Kuchen ein. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich
den Termin schon einmal vormerken.
Freitag, 13. Januar 2017
Seite 13
An alle Sänger des MGV „Liederkranz“ Kirchhofen
Zur Erinnerung!
Am 26.1.2017 findet die erste Probe im neuen Jahr statt. Beginn um
20:00 Uhr im Probelokal Rathaus Ehrenkirchen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Auch würden wir uns freuen, neue Sänger in unserem Kreis begrüßen zu dürfen.
Mit freundlkichem Sängergruß
Eure Vorstandschaft
EINLADUNG
Am Freitag, den 20. Januar 2017 um 18 Uhr treffen wir uns zu
unserer gemütlichen Stammtischrunde in der Pizzeria
in Ehrenstetten
Auf Euer Kommen freut sich die Vorstandschaft
Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir laden Euch im neuen Jahr zu unserem Kaffeenachmittag am
Mittwoch, den 18.01.2017 ganz herzlich ein. Wir beginnen im Gemeindehaus um 14,30 Uhr, traditionell mit Kaffee und Kuchen.
Anschließend erwartet uns ein Vortrag von Frau Martina Klein über
das Thema: „Heute schon für morgen sorgen“.
Auf Euer Kommen freut sich
das Team der Seniorengemeinschaft Offnadingen
Alles Gute im Neuen Jahr ....
.... wünscht die Vorstandschaft allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern unseres Vereins.
Yoga 10er Kurs
Unsere Mitglieder profitieren erneut. Für nur 80 € können sie am
neuen 10er Kurs Yoga (10x90 Minuten) teilnehmen.
Der Kurs beginnt bereits am 11.1.2017 um 18:30 Uhr im Dojo in Norsingen. Man kann auch nachträglich einsteigen.
Anmeldungen bitte über die Homepage vornehmen.
Spielnachmittag in Norsingen
Aroha
Der neue 10er Kurs startet am 11.Januar 2016. 19-20 Uhr in der St.
Gallushalle in Norsingen. Nachträglich einsteigen ist problemlos
möglich.
Anmeldungen bitte über die Homepage vornehmen.
Am Donnerstag, 19.01.2017, 14.30 Uhr findet in der St.Gallushalle
Norsingen unser nächster Spielnachmittag statt.
Wir freuen uns auf Euer Kommen und ein paar unterhaltsame Stunden mit Euch.
Faszientraining
Der neue 10er Kurs Faszientraining beginnt am Donnerstag, den 19.
Januar um 19 Uhr in der St. Gallushalle in Norsingen.
Anmeldungen bitte über die Homepage vornehmen.
Seniorentreff Norsingen
Rückenfit
Wir starten mit einem neuen 10er Kurs am Donnerstag, den 19.Januar 2017, um 18 Uhr in der St. Galluhalle in Norsingen. Anmeldungen
bitte über die Vereinshomepage vornehmen.
Der Kirchenchor HL. Kreuz
Offnadingen
lädt am 24.Januar 2017 um 20:00 Uhr zur ordentlichen Chorversammlung ins Foyer des
Gemeindehauses ein.
Unsere Kampfsportabteilung ist selbstständig geworden
Kampfsportangebote gibt es ab dem 1.1.2017 im Sportprogramm
des Vereins nicht mehr. Die Abteilung Kampfsport fungiert künftig
als eigenständiger Verein.
In Kooperation mit „fit&fun Ehrenkirchen e.V.“ wird „Kampfkunst
Ehrenkirchen e.V.“ seine Sport- und Kursangebote in und um Ehrenkirchen unverändert anbieten.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht
4. Rechenschaftsbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Gesamtvorstandschaft
7. Ansprache der Dirigentin
8. Ansprache des Präses
9. Neuwahlen der Gesamtvorstandschaft
10.Verschiedenes
11.Wünsche und Anträge
Zur Versammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder,
sowie Freunde des Chorgesangs herzlich eingeladen.
Es grüsst das Team des Kirchenchores HL. Kreuz Offnadingen
Geschäftsstelle: 07633-8071288 oder 015751602300
Internet: http://www.freizeitsport-ehrenkirchen.de
Herzliche Einladung zum Vortrag:
Wie schütze ich mich vor Kriminalität? - Sicherheitstipps für alle
Aufgrund der Ereignisse der letzten Zeit laden wir ein zum Vortrag
„Gewaltprävention im Alltag“ mit Herrn Schmid von der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Freiburg. Themen werden sein: Gefahren an der Haustür, falsche Amtspersonen, Trickdiebstähle, Enkeltrick, Raub / Diebstahl aber auch Sicherheit im öffentlichen Raum,
sowie Fragen „Rund um die Polizei“, beispielsweise: „Wie schütze ich
mich?“
Seite 14
Wann: Mittwoch, den 25. Januar 2017 um 19 Uhr
Wo: Jengerschule, Anbau
Referent: Karl Heinz Schmid, Polizeipräsidium Freiburg, Referat
Prävention
Wir freuen uns über viele Interessierte.
Zusammen mit dem „Forum ernähren, bewegen, bilden“ des
Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald laden wir herzlich ein
zum Workshop:
„Badische Tapas“ schnelle und genussvolle Kleinigkeiten
Pikante und süße Kleinigkeiten, gefüllt, gesteckt und auch gerollt,
haben bei vielen Anlässen einen tollen Auftritt. Mit viel Phantasie
und Zutaten von hier entstehen neue Herdideen. Erfahren Sie, wie
man mit einfachen und wirkungsvollen Rezepten großen Genuss
erzielen kann.
Wann: Montag, 30. Januar 2017, von 18 bis 21 Uhr
Wo: Schulungsküche Forum ebb, Europaplatz 1 in Breisach
Referentin: Frau Hannelore Green
Bitte mitbringen: Geschirrtuch, kleines Handtuch, Latzschürze und
Behälter für kleine Reste. Kostenbeitrag: 5 €.
Wir freuen uns über viele Interessierte und bilden Fahrgemeinschaften. Treffpunkt und Abfahrt um 17.30 Uhr an der Kirchberghalle.
Anmeldungen bis 24. Januar 2017 bei Monika Stiefvater, Tel.
500462
Donnerstagswanderungen
geführte Wanderungen rund um Ehrenkirchen
Treffpunkt um 13:30 Uhr am Rathaus Ehrenkirchen/Schächerkapelle
nur an Werktagen und nicht bei Regen
ca. 7-10 km
Bildungshaus Kloster St. Ulrich
BÄUME RICHTIG UND ZWECKMÄSSIG SCHNEIDEN
Baumschneidekurs für Hobbygärtner
Beginn:
20. – 21. Januar 2017
Referentin: Bernhard Nägele
Seminarort, Info und
Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich
79283 Bollschweil
Tel. 07602-9101-0, Fax: 07602/9101-90
www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de
[email protected]
Das Finanzamt informiert:
Was sich 2017 im Steuerrecht ändert
Für das Jahr 2017 gibt es einige Neuerungen im Steuerrecht. „Eltern können sich im kommenden Jahr über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Zudem wird der Grundfreibetrag erhöht, sodass
Geringverdienende durch die Steuerentlastung etwas mehr Geld in
der Tasche haben“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. Auch
müssen Spendenbescheinigungen ab dem 1. Januar 2017 lediglich
aufbewahrt und nicht mehr mit der Steuererklärung für 2017 eingereicht werden.
Wichtige Neuerungen ab 2017:
t
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wird um 168 Euro auf
8.820 Euro erhöht. So werden bei Ledigen Einkommensteuern
Freitag, 13. Januar 2017
erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.821 Euro
und bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern ab
17.641 Euro erhoben. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt.
Kalte Progression: Die Werte des Einkommensteuertarifs werden
um 0,73 Prozent leicht angehoben, damit die kalte Progression ausgeglichen wird.
Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittssteuerbelastung kommt. 0,73 Prozent entspricht der geschätzten
Inflationsrate des Jahres 2016.
t
Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird um 54 Euro auf
2.358 Euro pro Kind und Elternteil erhöht. Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihres Kindes
abzusichern.
t
Belege: Aus der Belegvorlagepflicht wird die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass Belege, wie beispielsweise Spendenbescheinigungen, mit einem Ausstellungsdatum ab dem
1. Januar 2017 künftig nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Das Finanzamt fordert
Belege lediglich bei Bedarf im Einzelfall an.
t
Altersvorsorgeaufwendungen: Die von Bürgerinnen und
Bürgern tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 23.362
Euro als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Maximal können
im Jahr 2017 84 Prozent abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz
steigt seit 2006 um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr an.
t
Unterhaltskosten: Für das Jahr 2017 erhöht sich der Maximalbetrag für Unterhaltskosten um 168 Euro auf 8.820 Euro. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsempfänger bzw. die Unterhaltsempfängerin kein nennenswertes eigenes Vermögen oder
Einkommen besitzt bzw. kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag
erhält. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung
geltend gemacht werden.
t
Beruflich bedingte Umzüge: Der Pauschbetrag für einen beruflich bedingten Umzug erhöht sich ab 1. Februar 2017 bei
Ledigen auf 764 Euro, bei Verheirateten und eingetragenen
Lebenspartnern auf 1.528 Euro und für jede weitere umzuziehende Person auf 337 Euro. Weiterhin können Umzugskosten
für einen beruflich bedingten Umzug anhand von Rechnungen
nachgewiesen werden. Der Höchstbetrag hierfür steigt ab dem
1. Februar 2017 von 1.882 Euro auf 1.926 Euro.
t
Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und Neurentner:
Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich in 2017 von 72
auf 74 Prozent. Dieser Anteil gilt für Personen, die im Jahr 2017
in Rente gehen. Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich
seit 2006 jährlich um 2 Prozentpunkte.
t
Kraftfahrzeugsteuer: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für
Elektrofahrzeuge wurde durch das Gesetz zur Förderung der
Elektromobilität auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für alle
Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 angeschafft werden. Für reine Elektrofahrzeuge galt bisher eine fünfjährige KfzSteuerbefreiung.
t
Bekämpfung von Steuervermeidung internationaler
Konzerne: Internationale Konzerne müssen ab 1. Januar 2017 Steuervorbescheide mit grenzüberschreitenden
Steuerpraktiken (sogenannten Tax-Rulings) an die Steuerbehörden anderer teilnehmender Länder übermitteln.
Außerdem wird durch länderbezogene Berichte innerhalb der
Steuerverwaltungen aller teilnehmenden Länder Transparenz
darüber hergestellt, in welchem Land welche Gewinne ausgewiesen und welche Steuern darauf erhoben werden. Mit diesen
Informationen kann die Verwaltung künftig gezielter gegen
grenzüberschreitende Steuervermeidung vorgehen. Hiervon
wären künftig auch Absprachen, wie sie Irland mit Apple getroffen hatte und die von der Kommission der Europäischen
Union als illegaler Steuervorteil eingestuft wurden, tangiert.
Ende des redaktionellen Teils
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