Freitag, den 13. Januar 2017 Nummer 01/02 Jahresfeier mit Konzert & Theater Der MV Offnadingen lädt sie herzlich ein, gemeinsam mit einem abwechslungsreichen Programm das neue Jahr zu begrüßen. Mit wunderschönen Stücken wird der MV Offnadingen unter der Leitung von Oskar Burgert den Abend festlich eröffnen. Die Laienspielgruppe präsentiert danach das amüsante « « « Theaterstück – Dampfnudel Deschawü. Samstag, den 14. Januar 2017 Beginn 19.00 Uhr Sonntag, den 15. Januar 2017 Beginn 18.00 Uhr Im Gemeindehaus in Offnadingen Seite 2 Freitag, 13. Januar 2017 Ehrenkirchen Norsingen Offnadingen Scherzingen Montag Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr Tel.: 07633 3307 Fax: 07633 933707 Tel.: 07633 3270 E-Mail: off[email protected] Tel.: 07664 60519 E-Mail: [email protected] Sprechstunden des Ortsvorstehers Edmund Steinle Mittwoch 17:00 - 18:00 Uhr E-Mail: [email protected] Sprechstunden des Ortsvorstehers Sebastian Fehr Sprechstunden des Ortsvorstehers Bernd Neubert 9.2. 17:30-18:30 Uhr 23.2. 17:30-18:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Tel.: 07633 804-0 Fax: 07633 804-20 Impressum Herausgeber: Bürgermeisteramt 79238 Ehrenkirchen, Jengerstraße 6, E-mail:[email protected] Für den redaktionellen Teil ist das Bürgermeisteramt verantwortlich, für den Anzeigenteil Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel. 07771/9317-11, Fax 07771/9317-40, e-mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen , Beratung, Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und deren Familien in allen Lebenslagen -Gemeinsam Erfolgserlebnisse schafen und ein positives Miteinander gestaltenKontaktzeiten im Büro Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 14:00 bis 15:30 Uhr Gerne können auch Termine nach Vereinbarung abgemacht werden. Mobil ist Robert Ketschker während seiner Arbeitszeiten (in der Regel Mo-Fr) erreichbar per Handy: 0176-41049381 Email: [email protected] Facebook: „Jugendarbeit Ehrenkirchen Bollschweil“ JURA Montag 13:00-14:00 Uhr Mittwoch 15:00-18:00 Uhr Freitag 16:00-21:30 Uhr Nachtsport in der Kirchberghalle: 1. und 3. Freitag im Monat 19:00-22:00 Uhr (entfällt in den Schulferien) durch den Kauf unserer Straßenbroschüre und des Sonderweines „Lazarus von Schwendi“ Grauburgunder haben Sie unsere Arbeit unterstützt und Wert geschätzt. Sie können uns immer donnerstags zwischen 14.30 – 16.00Uhr im 2. OG des Kirchhofener Schlosses besuchen und ansprechen. Übrigens es gibt noch einige wenige Flaschen der Sonderedition „Lazarus von Schwendi“. Es freuen sich auf Ihren Besuch die Mitglieder des Arbeitskreises Mitteilung des Wasserversorgungsverbandes „Möhlingruppe“ über das Ergebnis der aktuellen Trinkwasseruntersuchung Gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung lässt der Wasserversorgungsverband „Möhlingruppe“ halbjährlich umfangreiche Trinkwasseruntersuchungen durchführen. Folgende Analysewerte werden am häufigsten nachgefragt: Bezeichnung Einheit Analyseergebnis Gesamthärte °dH 10,9 Grenzwert Härtebereich mittel Calciumcarbo- mmol/l nat (CaCO3) 1,94 Die guten Vorsätze für das Jahr 2017 - sind sie uns noch bewusst? Wie wär´s mit: fair handeln, fair denken, fair einkaufen? Calcium mg/l 63,4 Kalium mg/l 1,2 Magnesium mg/l 8,72 Nach dem Ökumenisches Friedensgebet am Freitag, den 13. Januar 2017 um 19 Uhr im Paul Gerhardt Haus gibt es u.a. die Möglichkeit fair einzukaufen. Natrium mg/l 8,1 200 Chlorid mg/l 17,1 250 Nitrat mg/l 21,4 50 Forum Eine Welt Ehrenkirchen Voranzeige: 22. Januar nach dem Abenteuerland Gottesdienst sind wir wieder auf dem Kirchplatz in Kirchhofen. Forum Eine Welt Ehrenkirchen Der Verband weist darauf hin, dass die Schüttungen der Schauinslandquellen jahreszeitlich bedingt einer gewissen Schwankung unterliegen und sich folglich insbesondere die Wasserhärte und der Nitratgehalt entsprechend des Wasseranteils aus dem Wasserwerk Hausen der badenova verändern. Die Wasserhärte bewegt sich jedoch innerhalb der Härtebereiche „weich“ bis „mittel“ zwischen 6°dH und 14°dH. Freitag, 13. Januar 2017 Seite 3 Neujahrsempfang Traditionell werden zum Neujahrsempfang Menschen ins Rathaus eingeladen, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft eingesetzt haben. In zwangloser Atmosphäre bietet sich gleich am Dreikönigstag die Gelegenheit, sich auszutauschen. In seiner Ansprache ging Bürgermeister Thomas Breig besonders auf die Herausforderung ein, die bei uns lebenden Flüchtlinge zu integrieren. Dank gilt der Bevölkerung für die Arbeit mit Flüchtlingen und für die Bereitstellung von Wohnraum. Wegen der robusten wirtschaftlichen Entwicklung könne man auch zuversichtlich in die Zukunft blicken. Für Ehrenkirchen stehen wichtige Projekte an, wie z.B. der Umbau der Hauptkreuzung in Kirchhofen, die Erschließung des Baugebiets „Zwischendörfer West“, der Schulhausneubau, die Weiterentwicklung der gemeinsamen Sportanlage und die Windkraft. Auch in diesem Jahr standen einige Ehrungen an. Die Jugendmannschaft U 18 des Tischtennisclubs Ehrenkirchen blieb in der Saison 2015/2016 ungeschlagen und wurde Meister der Kreisliga I. Lediglich in zwei Begegnungen wurden die Punkte geteilt. Die beste Einzelbilanz hatte Daniel Schmutz, er konnte von 31 Spielen insgesamt 30 für sich entscheiden. Die A-Junioren der Spielvereinigung Ehrenstetten holte 22 von 24 möglichen Punkten und wurde Meister ihrer Staffel. Der Aufstieg in die Kreisliga gelang. Der Rad- und Motorsportverein Edeltanne Ehrenkirchen trainierte eine erfolgreiche Mountainbikerin. Karla Ruh, 12 Jahre alt, gewann souverän die Schwarzwälder Kids-Cup-Serie, das bedeutendste Mountain-Bike-Rennen in Baden-Württemberg. Auch der Spitzensport war vertreten. Eva Rösken, Sportschützin, qualifizierte sich für Olympia. Am 11. August startete sie in Rio de Janeiro im Sportgewehr Dreistellungskampf und wurde vierzehnte. Leider verpasste sie durch aufkommenden Wind das Finale um vier Ringe. Eva Rösken durfte sich in das Goldene Buch der Gemeinde eintragen. Siegfried Blattmann ist seit fast 50 Jahren mit Leib und Seele Feuerwehrmann. Er meisterte nicht nur seine Aufgaben als Aktiver hervorragend, sondern engagierte sich auch jahrelang als Jugendwart, Ausbilder, Abteilungskommandant und als Mitglied der Führungsgruppe Südlicher Breisgau. Mit 65 Jahren wechseln die Feuerwehrleute üblicherweise in die Altersabteilung und scheiden somit aus dem aktiven Dienst aus. Siegfried Blattmann wurde jedoch vom Kommandanten einvernehmlich weiterverpflichtet und steht mit seinem ganzen Wissen und seiner ganzen Erfahrung weiter zur Verfügung. Die Gemeinde dankte ihm für diesen unermüdlichen und besonderen Einsatz sehr herzlich. Was wäre die Norsinger Fasnet ohne die Gutedelschlucker? Seit rd. 18 Jahren leitet Birgit Broghammer die Zunft und pflegt mit Hemdglunkerumzug, Narrenbaumstellen, buntem Nachmittag, Kinderfasnet und Kostümparty das Brauchtum. Sie engagiert sich z.B. im Ortschaftsrat und beim Ferienprogramm, organisiert mit ihren Gutedelschluckern Pfingst- und Herbsthocks und betreut die Minis. Dieses Engagement wurde mit der Landesehrennadel ausgezeichnet. Eine weitere Landesehrennadel erhielt Hannelore Schladebach. Sie ist seit fast 30 Jahren Vorsitzende des Handharmonikaclubs Norsingen. Die Organisation von Frühjahrskonzerten, Vereinsausflügen und den überaus beliebte Schnitzelhock fallen in ihren Zuständigkeitsbereich. Auch war sie 15 Jahre lang Ortschaftsrätin. Auch in diesem Jahr besuchte eine Sternsingergruppe den Neujahrsempfang. Musikalisch umrahmt wurde der Empfang vom hervorragenden Auftritt des „Donnerwetter-Ensemble“ des Handharmonikaclubs Ehrenstetten unter der Leitung von Hans-Peter Ihringer. Seite 4 Freitag, 13. Januar 2017 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ehrenkirchen am 6. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt 2. 3. §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 21.270.000 Euro 18.713.000 Euro 2.557.000 Euro 0 Euro 2.000.000 Euro 2.000.000 Euro §3 Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a)für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge 360 v.H. für die Gewerbesteuer aufder Steuermessbeträge 360 v.H. 2. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil hat am 19.12.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes EhrenkirchenBollschweil beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beigefügtem Kartenausschnitt. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Öffentliche Bekanntmachung 7. punktuelle Änderung des FlächennutzungsplanesEhrenkirchen-Bollschweil (Bereich südlich General-von Holzing-Straße) §4 Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. II. Mit Schreiben vom 28.12.2016 hat das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 bestätigt und genehmigungspflichtige Teile der Haushaltssatzung genehmigt. III. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 liegt gemäß § 81 Abs. 3 der GemO in der Zeit von Montag, den 16. Januar 2017 bis einschließlich Dienstag, den 24. Januar 2017 im Rathaus Ehrenkirchen, Zimmer 1.10, während der üblichen Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich aus. IV. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Ehrenkirchen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ehrenkirchen, den 2.01.2017 gez. Breig, Bürgermeister Ziele und Zwecke der Planung Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden. Ehrenkirchen, den 12.01.2017 Breig Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Ehrenkirchen-Bollschweil (Bereich Paulihof) Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen-Bollschweil hat am 19.12.2016 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes EhrenkirchenBollschweil beschlossen. Freitag, 13. Januar 2017 Für den Änderungsbereich ist das Plankonzept vom 23.11.2016 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt. Seite 5 in den Rathäusern beider Gemeinden in der Zeit vom 16.01. bis 17.02.2017 während der üblichen Sprechzeiten ausgelegt: Diese sind im Rathaus Ehrenkirchen (Wartebereich Bauamt 2.OG), Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen wie folgt: Montag – Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00-18:00 Uhr. Im Rathaus Bollschweil (Wartebereich im Erdgeschoss), Hexentalstraße 56, 79283 Bollschweil Montag – Freitag von 08:00-12:00 Uhr, Dienstagnachmittag von 14:00-16:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 16:00-18:00 Uhr. Auf Wunsch können zusätzliche Termine unter den Telefonnummern 07633/804-31 (Ehrenkirchen) sowie 07633/9510-18 (Bollschweil) vereinbart werden. Hinweis: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander wird der Teilflächennutzungsplan voraussichtlich Anfang dieses Jahres erneut ausgelegt. Die Auslegung wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Veröffentlichung von Daten Ziele und Zwecke der Planung Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen geschaffen werden. Ehrenkirchen, den 12.01.2017 Breig Bürgermeister Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der zum Planentwurf abgegebenen Stellungnahmen Zum Planentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft haben mehr als 50 Personen eine Stellungnahme mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben (Bürger, welche die Bedenken der „Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes e.V.“ teilen). Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil hat am 19.12.2016 in öffentlicher Sitzung nach Vorberatung in den Gemeinderäten Ehrenkirchen und Bollschweil über diese Stellungnahmen, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, entschieden. Das Ergebnis der Prüfung kann gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Homepage der Gemeinde Ehrenkirchen (www.ehrenkirchen.de) sowie der Gemeinde Bollschweil (www.bollschweil. de) eingesehen werden. Zusätzlich werden die Ergebnisse öffentlich Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Daten-übermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Ab-satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Seite 6 Freitag, 13. Januar 2017 Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Beurkundung der Geburt eines Kindes sowie jede Änderung des Personenstandes einer Person mit. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, die Meldepflichten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Für jede mit Hauptwohnsitz gemeldete Person erhält die Gemeinde Ehrenkirchen Zuschüsse bzw. Einkommenssteueranteile in nicht unerheblicher Höhe vom Land Baden-Württemberg. Durch rechtzeitige Anmeldungen werden so die übrigen Gemeindeeinwohner aus steuerlicher Sicht entlastet. Im Sinne einer gerechten Steuer bzw. Lastenverteilung aller Einwohner bitten wir um Vornahme der Meldepflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen. In diesem Sinne appellieren wir auch an die Vermieter, evtl. Neumieter auf die Pflicht zur polizeilichen Anmeldung hinzuweisen. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Wir bitten um Verständnis, dass ein Widerspruch zu den beschriebenen Weitergaben von Daten nur schriftlich und nicht telefonisch entgegengenommen werden kann. Entsprechende Vordrucke werden bei Frau Martinelli, Zimmer 0.1, ausgehändigt. Pflichten der polizeilichen An- und Abmeldung nach dem Meldegesetz Es kommt immer wieder vor, dass sich Einwohner unserer Gemeinde erst nach vielen Wochen, Monaten oder vereinzelt gar nach Jahren beim Meldeamt der Gemeinde Ehrenkirchen polizeilich anmelden. Aus diesem Grund weisen wir nachfolgend auf die aktuelle Rechtslage hin: § 17 BMG An- und Abmeldung (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. Wichtige Information an alle Wohnungsgeber Zum 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, wonach der Wohnungsgeber verpflichtet ist, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Das entsprechende Formular wird von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt oder kann auf der Gemeindehomepage www.ehrenkirchen.de unter der Rubrik Downloads heruntergeladen werden. Wohnungsgeber ist eine Person, welche dem Einziehenden unabhängig vom Eigentum, die Wohnung zur Verfügung stellt. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Neue Gutscheinhefte 2017 zum Landesfamilienpass Das Gutscheinheft, das in Verbindung mit dem Landes-Familienpass für das jeweils laufende Jahr Gültigkeit hat, liegt beim Bürgermeisteramt vor und kann von den Familienpassinhabern abgeholt werden. Die Bürgermeisterämter geben das Gutscheinheft 2017 an die bisherigen Inhaber der Landes-Familienpässe ohne neuen Antrag aus. Um eine missbräuchliche Benutzung des Gutscheinheftes auszuschließen, ist –entsprechend der bisherigen Praxis-, bei Abholung eines neuen Gutscheinheftes durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung nachzuweisen, soweit dies nicht offenkundig ist. Einen Landes-Familienpass können erhalten: t Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; t Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; t Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung; t Familien die Hartz IV-oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mindestens mit einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; t Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden sie sich an das Bürgermeisteramt, Zimmer 0.1, Frau Martinelli In diesen genannten Bereichen steht Ihnen Frau Martinelli, Tel: 07633 804-22, E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung. (3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anoder Abmeldung. Aufgrund einiger Veränderungen möchten wir den Hallenbelegungsplan wieder aktualisieren. Bitte geben Sie Ihre Belegungen bis spätestens 27.01.2017 beim Bürgermeisteramt, Frau Braunsdorf, Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen, ab. Oder per Mail an: [email protected] (4) Die Standesämter teilen den Meldebehörden unverzüglich die Danke! An die Benutzer der St. Gallushalle Norsingen Freitag, 13. Januar 2017 Seite 7 Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2016 an die Gemeinde Ehrenkirchen zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2017 zugegangen wäre. Die Grundsteuer ist zu den in dem zuletzt gesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungsbescheid in der Spalte „Fälligkeiten Folgejahre“ angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten oder wenn ein Antrag auf jährliche Zahlung gestellt wurde, zum 01.07.2017 zu zahlen. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann gemäß §§ 68 - 70 Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, 79238 Ehrenkirchen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten. Ehrenkirchen, 13. Januar 2017 Breig, Bürgermeister Sprechstunden der Rentenversicherung Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater der Dt. Rentenversicherung, Heinz-Joachim Bähr, bearbeiten. Herr Bähr erteilt Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversicherung, hilft beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und nimmt Rentenanträge entgegen. Sprechstunden: im Januar: im Februar: 12 und 19 2 und 16 Örtlichkeit: Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum, Nr. 0.6. Um telefonische Anmeldung wird gebeten: Frau Kühlwein 07633/804-21, Frau Kindel 07633/804-23 oder Frau Martinelli 07633/804-22 Zum Sprechtag sind Versicherungsunterlagen, Personalausweis, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung (IBAN+ BIC) und den Krankenkassenausweis mitzubringen. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienregion Geschätzte Gastgeberinnen und Gastgeber, wir möchten Sie daran erinnern, dass die halbjährliche Abrechnung der Meldescheine für das zweite Halbjahr 2016. ansteht. Dazu benötigen wir die vollständigen Meldescheine Ihres Betriebes. Bitte legen Sie auch eventuell noch ungültige oder fehlerhaft ausgefüllte Meldescheine dazu, denn die Gemeinde ist gezwungen, den Verbleib aller ausgegebenen Meldescheine den Verkehrsbetrieben gegenüber nachzuweisen. Das Team der Ferienregion bedankt sich für Ihre Mühe und möchte darauf hinweisen, dass mit jeder gemeldeten Übernachtung – egal, ob kurtaxepflichtig oder –befreit – das Budget für die Bewerbung Ihres Betriebs mit Internet und Gastgeberverzeichnis steigt. Frau Braunsdorf (Tel. 804-47) steht Ihnen gerne zur Verfügung. SOS werdende Mütter e. V. SOS werdende Mütter e. V. hilft allen Frauen, allein erziehenden Müttern/Väter und Familien, die durch eine Schwangerschaft bzw. mit Kindern in eine schwierige Lage gekommen sind. In unserer Kleiderstube finden Sie alles, was die werdende Mutter, das Baby, das Kleinkind sowie Kinder bis 12 Jahren brauchen. Kleiderstube Ehrenkirchen-Norsingen, Bundesstr. 11 Termine nach Vereinbarung Telefon 01 60/5 52 02 93 Wie auch immer Ihre Not aussehen mag – wir stehen Ihnen auf freundschaftlicher und vertrauensvoller Basis mit Rat und Tat zur Seite. Der Verein ist selbstständig und unabhängig. Kontaktperson für Ehrenkirchen: Vonderstraß Sonja, Tel.: 0 76 33/8 34 24 Wir suchen Haushaltsgeräte / Möbel Für die häusliche Unterstützung von Flüchtlingen suchen wir folgendes t ein Doppelbett t einen großen Kleiderschrank. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Ansprechpartner: Frau Christine Lang, Tel. 07633/804-26, e-mail: [email protected] Erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14.00 - 18.00 Uhr. Infos auch unter: www.ehrenkirchen.de/Fluechtlinge Wir wollen sie nochmals auf die Suche-Biete-Plattform auf der Homepage der Gemeinde Ehrenkirchen unter der Rubrik „Flüchtlinge“ aufmerksam machen. Dort haben Sie die Möglichkeit, gezielt nach Sachspenden und/oder Dienstleistungen zu suchen oder Ihre eigenen Angebote über das Google-Dokument online zu stellen. In vielen Fällen ist diese Möglichkeit einfacher und unkomplizierter. Probieren Sie es einfach mal aus. Den Link finden Sie unter www. ehrenkirchen.de/Fluechtlinge. Wohnungen und Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen gesucht Wir suchen leerstehende oder ungenutzte Wohnungen oder auch Altbauten zur Miete oder zum Kauf. Im ersten Fall würde die Gemeinde den Wohnraum von Ihnen anmieten und für die Miete garantieren. Manche Vermieter sehen die Flüchtlingsunterbringung vielleicht mit etwas Unsicherheit. Aber auch hier sichern wir Ihnen Unterstützung und rasche Hilfe zu. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Wenn Sie Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieten würden, bitten wir Sie, sich mit dem Rathaus, Herrn Jürgen Bleile, Tel. 07633/804-34 in Verbindung zu setzen. Sprechstunde Asyl Mareike Krebs ist für die Beratung von Flüchtlingen in Ehrenkirchen zuständig. Im Vordergrund steht die Unterstützung in Bezug auf Deutschkurse, Ausbildung und Jobsuche. Zudem steht Frau Krebs auch Ehrenamtlichen, die Flüchtlinge begleiten oder dies in Zukunft tun möchten, als Ansprechpartnerin beratend zur Seite. Die „Sprechstunde Asyl“ findet grundsätzlich montags von 14.00 – 15.30 Uhr und mittwochs von 10.30 – 12.30 Uhr im Rathaus (EG) in Ehrenkirchen statt. Eine Anmeldung ist möglich unter [email protected]. Seite 8 Freitag, 13. Januar 2017 Weihnachtsbaumsammlung Die SpVgg Ehrenkirchen sammelt mit ihren Aktiven- und Jugendmannschaften diese Jahr wieder Ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume ein. Beim Bürgermeisteramt Ehrenkirchen wurden folgende Fundsachen abgegeben: t t t t t t t Am Samstag 14.01.2017 werden wir ab 9:00 Uhr durch alle Strassen der Gemeinde Ehrenkirchen fahren und Ihre an die Strasse gestellten Weihnachtsbäume einsammeln. Verschiedene Schlüssel Daunenweste schwarz Kunstlederjacke schwarz Strickjacke blau Blaue Windjacke mit grünem Innenfutter Schwarze Daunenjacke Uhr Diese können Sie zu unseren Öffnungszeiten, im Rathaus Ehrenkirchen, Zimmer 0.3 bei Frau Kühlwein abholen. Sprechtag des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes Der nächste Sprechtag des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes findet am Dienstag, 24.1.2017 ab 9:00 Uhr im Zimmer 1.3 des Rathauses statt. Arzneimittel richtig entsorgen Bitte melden Sie sich telefonisch beim BLHV zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07 61/2 71 33-302 an. Sprechtage, für die keine Anmeldung vorliegt, finden nicht statt. Medikamente gehören nicht in die Toilette Viele Menschen schütten ihre abgelaufenen oder nicht verbrauchten Medikamente in die Toilette oder in den Ausguss des Spülbeckens – bei flüssigen Arzneimitteln tut das Umfragen zufolge fast jeder Zweite. Die Kläranlagen in Deutschland sind technisch hervorragend ausgerüstet. Allerdings können sie nicht alle Inhaltsstoffe von Medikamenten aus dem Abwasser filtern. Einige Wirkstoffe von Medikamenten wurden in den letzten Jahren in Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen festgestellt. Jede Tablette oder jeder Tropfen Arznei, die nicht ins Abwasser gelangen, entlasten unsere Umwelt erheblich. Medikamente können auf drei verschiedene Arten entsorgt werden: 1. im Restmüll, er wird vollständig verbrannt. 2. bei Apotheken, falls diese diesen Service anbieten. 3. bei Schadstoffsammelstellen. Wollen Sie sich einen Abend zu Hause „bekochen“ lassen oder haben Sie einen Hund zu betreuen? Unsere Angebote sind so vielfältig und bunt – wie das Leben. Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag: Freitag, 13.1.2017 Paracelsus-Apotheke Bad Krozingen, Freiburger Straße 20 Samstag, 14.1.2017 Kirchberg-Apotheke Kirchhofen, Jengerstraße 13 Fridolin-Apotheke Neuenburg, Müllheimer Str. 23 Sonntag, 15.1.2017 Rebland-Apotheke Wolfenweiler, Basler Straße 24 Hense’sche Aptheke Badenweiler, Luisenstr. 2 Montag, 16.1.2017 Zollmatten-Apotheke Heitersheim, Poststr. 22 Dienstag, 17.1.2017 Batzenberg-Apotheke Schallstadt, Basler Straße 82 Apotheke am Zöllinplatz Badenweiler, Zöllinplatz 4 Mittwoch, 18.1.2017 Malteser-Apotheke Heitersheim, Im Stühlinger 16 Donnerstag, 19.1.2017 Hebel-Apotheke Müllheim, Werderstr. 31 A Schneckental-Apotheke Pfaffenweiler, Schwabenmatten 3 Freitag, 20.1.2017 Katharina-Barbara-Apotheke Sulzburg, Hauptstraße 48 Stadt-Apotheke Neuenburg, Schlüsselstr. 14 Freitag, 13. Januar 2017 Seite 9 Sozialstation Mittlerer Breisgau und Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige Prälat-Stiefvater-Weg 3, 79238 Ehrenkirchen Verwaltung, Tel.: 07633 9533-0, Fax.: 07633 953390 Geschäftsführende Pflegedienstleitung, Frau Meister, Tel.: 07633 953310 Beratungsstelle, Frau Ostrowski, Tel.: 07633/953320 Vermittlung Hausnotruf, Tel.: 07633 9533-0 Vermittlung Essen auf Rädern und Mobiler Sozialdienst, Tel.: 07633 9533-0 Altenpflegeheim Prälat-Stiefvater-Haus Prälat-Stiefvater-Weg 2, 79238 Ehrenkirchen Einrichtungsleitung Andreas von Weber Pflegedienstleitung Gabriele Schreyer Tel.: 07633 93390, Fax.: 07633 9339599 Stammtisch für pflegende Angehörige 11.1.2017 und 8.2.2017, 19:00 Uhr Gasthaus Löwen, Ehrenstten Ihre Ansprechpartner Gabriele Neuhaus-Zoller, Tel.: 07633/6783 Jutta Hantzsch, Tel.: 07633/ 981891 Öffnungszeiten der Tafelläden, www.staufener-tafel.de Bad Krozingen, Bahnhofstr. 4 B Mo-Fr 15:00-16:00 Uhr Sa 11:00-12:00 Uhr Öffnungszeiten Kleiderkammer Mo-Fr 14:00-16:00 Uhr Sa 10:00-12:00 Uhr Breisach, Elsässer Allee 3 Mo u. Do 15:00-16:00 Uhr Staufen, Kapuzinerhof Mi u Fr 15:00-15:30 Uhr Sonntag, 15. Januar 9.00 Hl. Messe 18.30 Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe Montag, 16. Januar 18.30 Rosenkranz für Frauen und ihre Anliegen Dienstag, 17. Januar 18.30 Rosenkranz für die Kranken und ihre Familien Mittwoch, 18. Januar 18.30 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit Donnerstag, 19. Januar 18.00 Anbetung für geistliche Berufe – Rosenkranz 19.00 Hl. Messe Freitag, 20. Januar 8.25 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit 9.00 Wallfahrtsmesse St. Georg, Ehrenstetten Sonntag, 15. Januar 10.30 Hl. Messe 14.30 Andacht Dienstag, 17. Januar 19.00 Hl. Messe Freitag, 20. Januar 16.30 Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe Hl. Kreuz, Offnadingen Sonntag, 15. Januar 9.45 Wortgottesdienst Mittwoch, 18. Januar 19.00 Hl. Messe St. Gallus, Norsingen Sonntag, 15. Januar 10.30 Hl. Messe 18.00 Rosenkranz Dienstag, 17. Januar keine Hl. Messe St. Michael, Scherzingen Freitag, 20. Januar 19.00 Anbetung mit Rosenkranz um geistliche Berufe Einsatzleiterin: Frau Chr. Kübek, Tel.: 07633 925555 Dorfhelferin: Frau Bender, Frau Hartmann, Frau Leber, Frau Frasch Kath. Kirchengemeinde Batzenberg - Obere Möhlin Pfarrer Herbert Malzacher Herrenstr. 2, 7 9238 Ehrenkirchen, Tel.: 07633 5330, Fax: 07633 8088314, Pfarrbüro Öffnungszeiten: Montag: 9 – 12 Uhr, Dienstag: 15 – 17 Uhr Mittwoch und Freitag: 9 – 11 Uhr [email protected] Homepage: www.kath-bom.de Mariae Himmelfahrt, Kirchhofen Samstag, 14. Januar 18.25 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit 19.00 Vorabendmesse Prälat-Stiefvater-Haus Prälat-Stiefvater-Weg 2 in Ehrenkirchen Samstag, 14. Januar 15.30 Kommunionfeier St. Georg Ehrenstetten - Änderungen bei der Zustellung und bei der Auslage des Pfarrbriefs Alle 2 Wochen wird der Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit BatzenbergObere Möhlin an eine Vielzahl von Haushalten in Ehrenstetten zugestellt. Damit wir diesen aus unserer Sicht wichtigen Service weiter aufrechterhalten können, gibt es Änderungen bei der Zustellung des Pfarrbriefs in Ehrenstetten. Künftig haben Sie drei Möglichkeiten den Pfarrrief zu erhalten: t Beim Schriftenstand in den Kirchen der Seelsorgeeinheit zum Preis von 0,50 € pro Ausgabe. t Im Internet auf der Homepage der Seelsorgeeinheit unter www.kath-bom.de zum Download. t Durch Zustellung durch eine Austrägerin/einen Austräger zum Preis von 0,70 € pro Ausgabe. Etwa zur Jahresmitte erhalten Sie mit der Zustellung einen Überweisungsträger mit der Bitte um Begleichung der Kosten für das Jahresabo. Die bestehenden Jahresabos werden nahtlos weitergeführt. Bei Fragen zum Abo steht ihnen Petra Zähringer unter der Telefonnummer 07633/9238513 zu Verfügung. An dieser Stelle möchten wir uns bei Frau Anna Gangwisch bedanken! Sie hat die Koordination der Pfarrbriefverteilung und – abrechnung seit vielen Jahren ehrenamtlich ausgeübt und darüber hinaus den Pfarrbrief auch selbst ehrenamtlich an viele Haushalte verteilt. Ein herzliches Dankeschön! (FNFJOEFUFBN4U(FPSH&ISFOTUFUUFO Seite 10 Freitag, 13. Januar 2017 Kirchenchor Ehrenstetten Am Samstag, 21.01.2017 findet die Generalversammlung des Kirchenchores Ehrenstetten im Georgsheim statt. Aus diesem Anlass feiern wir am 21.01.2017 um 18:00 Uhr eine Vorabendmesse in der Pfarrkirche St. Georg, zu der wir alle sehr herzlich einladen. Wir würden uns über Ihren Besuch freuen. .POJLB4UFGBO4DISJGUGàISFSJO Freitag, 13.01.2017 17.00 Uhr SpieleNachmittag 19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet. Predigt: Pfr. Dr. Wilhelm Wille Samstag, 14.01.2017 08.00 Uhr Männermorgenwanderung Friedensgebet zum Weltfriedenstag Am Freitag, 13.01.2017 beten wir um 19 Uhr im Paul-Gerhard-Haus für den Weltfrieden. Gewaltlosigkeit: Stil einer Politik für den Frieden Das Leitwort des diesjährigen Weltfriedensgebetstages führt uns vor Augen, dass Gewaltlosigkeit nicht nur eine Haltung im persönlichen Umgang miteinander ist, sondern als Prinzip und Mittel der Politik Frieden bewirkt. Auch bei uns in Europa ist Frieden nicht selbstverständlich. Deshalb ist es auch notwendig und wichtig, um Frieden zu beten. Sonntag, 15.01.2017 (2. Sonntag nach Epiphanias) 10.00 Uhr Gottesdienst mit einer Aufnahme. Kindergottesdienst Dienstag, 17.01.2017 20.00 Uhr Nachtreffen der Romreisenden Mittwoch, 18.01.2017 16.15 Uhr Konfirmandenunterricht 18.45 Uhr Jugendchorprobe Next Generation 20.00 Uhr Männerstammtisch, Gasthaus „Devi“ Norsingen Wir laden zu diesem Ökumenischen Friedensgebet im Paul-Gerhardt-Haus recht herzlich ein. Donnerstag, 19.01.2017 20.15 Uhr Kirchenchorprobe Das Team der kfd Kirchhofen Freitag, 20.01.2017 15.30 Uhr Gottesdienst im Prälat-Stiefvater-Haus Sternsingeraktion 2017 Gemeinsam für Gottes Schöpfung – in Kenia und weltweit Unter diesem Motto stand die diesjährige Sternsingeraktion. Am Freitag, den 6. Januar 2017, dem Fest der Heiligen Drei Könige, zogen die Sternsinger in Ehrenstetten, Kirchhofen, Norsingen und Offnadingen von Haus zu Haus und brachten den Segen Gottes in unsere Wohnungen. Am Sonntag, den 8. Januar, waren die Sternsinger in Offnadingen unterwegs. Das diesjährige Sternsingerlied, das die Kinder in den Häusern gesungen haben, bringt das Motto der Aktion auf den Punkt: „Von Tür zu Tür erzählen wir es weiter, von Tür zu Tür erinnern wir daran, dass einst ein Stern den Weg zum Kind im Stall wies und mit dem Kind die neue Welt gegann. Mungu awabariki myumba hii“ Die kenianischen Worte „Mungu awabariki myumba hii“ bedeuten „Gott segne dein Zuhause“, und dieser Segen steht nun mit den Buchstaben C + M + B (Christus Mansionem Benedicat) über unseren Haustüren. Samstag, 21.01.2017 14-18 Uhr Impro-Theater-Projekt „Von Yeah*richo bis Yeah*rusalem“, Thema: „Wa(h)re Gesichter“. Probe Unser neues Impro-Theater-Projekt „Von Yeah*richo bis Yeah*rusalem“ startet in die zweite Runde. Nach dem erfolgversprechenden Start Anfang Dezember 2016 laden wir unter dem doppeldeutigen Motto „Wa(h)re Gesichter“ Mitwirkende und Besucher ganz herzlich ein, beim nächsten Mal dabei zu sein. Wenn Sie Lust haben, sich auszuprobieren und neue Erfahrungen zu machen, dabei Ihre eigenen Gedanken in Szene zu setzen, dann laden wir Sie herzlich ein, an unserem „Impro-Theater-Wochenende“ mitzuwirken. Unter der Leitung der erfahrenen Theaterpädagogin Claudia Pflaum wird gemeinsam mit allen Mitwirkenden von 14 bis 18 Uhr die Performance entwickelt. Am Sonntag, 22.01.2017 wird diese dann um 18 Uhr auf die Bühne gebracht. Die Ehrenkirchener Sternsinger haben in unseren Orten mehr als 14 000 Euro an Spenden gesammelt. Mit diesen Spenden wird Kindern in rund 1550 Projekten weltweit, darunter auch Kenia, geholfen. Im einzelnen wurde folgendes Spendenergebnis erzielt: Ehrenstetten: 5 210,00 € Kirchhofen: 6 065,00 € Norsingen / Scherzingen: 2 400,00 € Offnadingen: 750,00 € Wir danken ganz herzlich allen Spendern für die großzügige Hilfe. Wir danken auch allen Sternsingerinnnen und Sternsingern und Ihren Begleiterinnen und Begleitern für ihren Einsatz. Herzlichen Dank auch allen, die im Hintergrund zum Gelingen der diesjährigen Sternsingeraktion in unserer Gemeinde beigetragen haben. Die Verantwortlichen der Sternsingeraktion in Ehrenkirchen: Chantal Becher, Simone Brosemer, Verena Herbster, Beate Kaiser, Hubert Linsenmeier, Stefan Meihofer, Julia Pfefferle, Silke Rombach, Petra Schneider und Regina Würzburger-Zink Sonntag, 22.01.2017 10.00 Uhr Gottesdienst 18.00 Uhr Impro-Theater-Projekt „Von Yeah*richo bis Yeah*rusalem“, Thema: „Wa(h)re Gesichter“. Performance Erlös des Adventsbasars 2016 Herzlichen Dank allen, die dazu beigetragen haben, dass wir 978,63 Euro beim Adventsbasar erlöst haben. Dieser Betrag wird der Gemeinde Ehrenkirchen zur Durchführung zusätzlicher Deutschkurse für Flüchtlinge überwiesen. Wir wünschen Ihnen allen Gottes Segen und Geleit für das neu begonnene Jahr 2017! Das biblische Motto für die kommende Woche: Das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und Wahrheit ist durch Jesus Christus geworden. Johannes 1,17 Liebe Grüße aus dem evangelischen Pfarrhaus, Ihr Pfarrer Fritz Breisacher Freitag, 13. Januar 2017 Seite 11 FFW Ehrenkirchen Januar 2017 20.01 Freitag HV Ehrenkirchen 19.30 Uhr 25.01 Mittwoch 1. Hilfe Probe 20.00 Uhr Gerätehaus Jengerstraße Probentermine: Mittwochs und Donnerstags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr Interessierte Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren sind bei uns herzlich Willkommen und können jederzeit reinschnuppern. Alle Infos rund um die Jugendfeuerwehr unter: www.feuerwehr-ehrenkirchen.de oder auf Facebook unter „Jugendfeuerwehr Ehrenkirchen“ Email: [email protected] SCHNEESCHUHTOUR IN DEN HOCHVOGESEN Leitung: Norbert Legelli, Ehrenkirchen Samstag, 28. Januar 2017 Dieser Termin ist bereits ausgebucht!! Weiterer Termin: Samstag, 4. Februar 2017 Start: 8.30 Uhr, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Treffpunkt: Jengerschule, es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Gebühr: Schneeschuhausleihe und Führung €17,– Sonstiges: feste Wanderschuhe, Stöcke, Gamaschen (falls vorhanden), warme Kleidung und Unterkleidung, warmes Getränk Einkehr in einer Ferme Anmeldung: bis 15. Januar 2017 ÖKUMENISCHER TAG IM GEISTLICHEN ZENTRUM ST. PETER Freitag, 10. und Samstag, 11. Februar 2017 Leitung: Pfr. Herbert Malzacher und Pfr. Fritz Breisacher Die Katholische Seelsorgeeinheit Batzenberg-Obere Möhlin und die Evangelische Kirchengemeinde Ehrenkirchen-Bollschweil laden herzlich zu einem Ökumenischen Tag ins Geistliche Zentrum St. Peter ein. Neben der persönlichen Begegnung der Teilnehmenden wollen wir uns in Gesprächsrunden in ökumenischer Verbundenheit dem gemeinsamen Glaubensbekenntnis nähern. Beginn am Freitag, den 10. Februar 2017 mit dem Abendessen, Ende am Samstag, den 11. Februar 2017 nach dem Mittagessen / Kaffee Kosten: €75,– für Übernachtung und Vollpension im Einzelzimmer, ohne Fahrt. Es werden Fahrgemeinschaften angeboten. Treffpunkt und Abfahrt werden zeitnah in den Mitteilungsblättern und auf den Homepages mitgeteilt. Anmeldung ab sofort, nur noch wenige Plätze frei Weitere Infos unter 07633 / 92 999 70 Neuer Kurs: LITERATUR AM VORMITTAG Leitung: Maria Bosse-Sporleder, Freiburg Wir beginnen am 19. Januar 2017 mit dem Roman von Emma Hooper: „Etta und Otto und Russell undJames, Droemer Taschenbuch. „. . . .ein berührendes, modernes Märchen zwischen Wirklichkeit und Traum“ (Deutschlandradio Kultur) Donnerstag, ab 19. Januar 2017, 10 Vormittage 9.45 bis 11.15 Uhr Paul-Gerhardt-Haus, Ehrenkirchen Gebühr: € 60,– Anmeldung ab sofort Anmeldungen an: Ökumenisches Bildungswerk Ehrenkirchen Ziegelmatten 31 79238 Ehrenkirchen E-Mail: [email protected] Tel.: 07633- 92 999 70 Das Programm 2016/2017 ist online. www.bw-ehrenkirchen.de Dort finden Sie auch Anmelde-und Abbuchungsformulare. ÖKUMENISCHE ROMREISE 2016 Die Teilnehmer der Romreise vom Oktober letzten Jahres treffen sich zur Bilderschau in gemütlicher Runde am Dienstag, 17. Januar 2017 20:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus. VORTRAG: DIE REFORMATION AUS DER SICHT EINES ANGLIKANISCHEN THEOLOGEN Vortragsveranstaltung im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 Referent: Pfarrer Peter Widdess, Bad Krozingen Sonntag, 29. Januar 2017, 19.30 Uhr Paul-Gerhardt-Haus, Ehrenkirchen Am Freitag den 20. Januar 2017 um 20:00 Uhr findet im Clubheim des Ehrenstetter Sportplatzes die ordentliche Mitgliederversammlung des Rad- und Motorsportvereins „Edeltanne“ Ehrenkirchen e.V. im ADAC statt. VORTRAG: Tagesordnung: AMA DABLAM 6850 m – NEPALS MATTERHORN Ragna Krückels und Stefan Fei, Bergführerpaar aus Scheidegg, berichten in einem Vortrag mit vielen eindrücklichen Bildern von ihren Erfahrungen und Eindrücken aus Kathmandu, dem Khumbatal und von der technisch sehr anspruchsvollen Besteigung des Ama Dablam. Auf einer Postkarte nach Hause schrieben sie: „Die Expedition war sauanstregend, super spannend und wir sind auch fast heil unten angekommen.“ Montag, 30. Januar 2017 19:30 Uhr Paul-Gerhardt-Haus, Ehrenkirchen Eintritt € 3,- 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Totenehrung 3. Ehrung langjähriger Mitglieder 4. Ehrung sportlich besonders erfolgreicher Mitglieder 5. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29. Januar 2016 6. Haushaltsbericht 2016 7. Kassenprüfungsbericht 8. Tätigkeitsberichte der Trainer und Tourenführer 9. Bericht des Vorstandes 10. Tätigkeitsbericht über ADAC Ortsclub Veranstaltungen 11. Entlastung des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes Seite 12 12. Wahl des Wahlleiters 13. Wahlen 13.1 Ein Mitglied des Vorstandteams 13.2 Ein Kassenprüfer 14. Vorschau auf 2017 15. Anträge 16. Wünsche, Anregungen, Verschiedenes Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind mindestens acht Tage zuvor bei Markus Nageleisen, Gebr.Dorner-Str. 15, 79238 Ehrenkirchen schriftlich einzureichen. Über ein zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder würden wir uns sehr freuen. Die Vorstandschaft RUN&BIKE REUTE, 18.12.2016 Marcel und Michael Neidinger kämpften als Team in einem starken Teilnehmerfeld gegen hochkarätige Konkurrenz und erzielten tolle Ergebnisse. Das Rennen war als Staffel aufgebaut, so wechselten sich der Radfahrer Marcel und Michael der Läufer über einen Zeitraum von 45Minuten ab, um dann jeweils eine weitere Wettkampfrunde zu absolvieren. Es war ein spannendes Rennen, unser Team wurde fleißig angefeuert und schaffte insgesamt 20Runden in einer Zeit von 51:34. MTB-CROSS-TEAMRACE REUTE, 18.12.2016 Carlo von Reyher und Ben Schweizer starteten am 3. Advent als Team beim MTB-Cross-Teamrace. Das Rennen ist ähnlich eines Staffel-Laufes, wobei beide Sportler auf dem Rad unterwegs sind. Sobald der Start-Fahrer die Eröffnungsrunde absolviert hat, wird der TeamPartner in der Wechselzone in die nächste Runde geschickt. Carlo startete super in die erste Runde, und ließ sich trotz einer kleinen Kollision nicht entmutigen. Die Übergabe in der Wechselzone klappte hervorragend, und so konnte Ben die nächste Runde in Angriff nehmen. Hindernissen mussten überwunden und enge Kurven gemeistert werden. Beide gaben richtig Gas, und fuhren schließlich 10 Runden in einer Zeit von 24:40min. Carlo und Ben erkämpften sich somit im letzten MTB-Rennen der Saison 2016 einen der begehrten Podiums-Plätze und freuen sich über Platz 3. )FS[MJDIFO(MàDLXVOTDI Bitte vormerken: "NJTU.JUHMJFEFSWFSTBNNMVOHVN6ISJN$MVCIFJN CFJN4QPSUQMBU[&ISFOTUFUUFO 8FJUFSF*OGPTVOE#JMEFSVOUFSwww.rmsv-ehrenkirchen.de Einladung zum Seniorennachmittag im Georgsheim Am Donnerstag dem 19. Januar 2017 14:30 Uhr Liebe Seniorinnen, liebe Senioren. An diesem Nachmittag wollen wir auf das Jahr 2016 zurückblicken, und euch das vorläufiges Programm für dieses Jahr vortragen. Macht auch bitte Vorschläge was ihr in diesem Jahr erleben wollt. Nach Kaffe und Kuchen werden wir noch ein paar gemütliche Stunden verbringen. Auf ein zahlreiches Erscheinen freut sich das Team der Seniorengemeinschaft. Freitag, 13. Januar 2017 Einladung zur Mitgliederversammlung Am Freitag den 20. Januar 2017 um 19:00 Uhr findet im Clubheim der Spvgg. Ehrenstetten die ordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins des Rad- und Motorsportverein „Edeltanne“ Ehrenkirchen e.V. im ADAC statt. Tagesordnung: Begrüßung 1. Verlesen des Protokolls der Mitgliederversammlung am 29.1.16 2. Bericht des Kassenwarts 3. Bericht des Vorstandes 4. Entlastung des Vorstandes 5. Anträge Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind mindestens acht Tage vorher bei Heinrich Uhlbach, Storchenstr. 16, 79219 Staufen schriftlich einzureichen. Der Vorstand bittet um eine rege Beteiligung 8JSXàOTDIFOBMMFOVOTFSFO.JUHMJFEFSOFJOHMàDLMJDIFTHFTVOEFTVOE TDIÚOFT+BISVOECFEBOLFOVOTSFDIUIFS[MJDIFGàSEJF6OUFSTUàU[VOHCFJBMMFO&MUFSO'SFVOEFOVOE(ÚOOFSJNWFSHBOHFOFO+BIS Einladung zur Generalversammlung des Handharmonikaclub Kirchhofen e.V. Am Freitag, den 27.01.2017 findet um 20.00 Uhr die Generalversammlung des HHC Kirchhofen im Gasthaus Sonne statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Gedenken der Verstorbenen 3. Verlesen des Protokolls der letzten Generalversammlung 4. Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres 5. Bericht der Dirigentin 6. Bericht der Jugendleiterin 7. Finanzbericht 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung des Gesamtvorstandes 10. Neuwahlen der Vorstandsmitglieder 11. Verschiedenes, Anträge, Wünsche Anträge zu Punkt 11 der Tagesordnung bitten wir bis 20. Januar schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Andrana Domke, Prof.-WaldvogelStraße 16, 79238 Ehrenkirchen einzureichen. Wir laden alle unsere Mitglieder, vor allem auch die Eltern unserer Jugendlichen, Freunde und Gönner herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Ihre Diskussionsbeiträge! Die Vorstandschaft des HHC Kirchhofen e.V. www.hhc-kirchhofen.de Vorankündigung Am 2. April findet um 17.00 Uhr unser diesjähriges Jahreskonzert gemeinsam mit dem Percussion Ensemble „Non Tacet“ aus Bollschweil im Gemeindehaus Offnadingen statt. Ab 16.30 Uhr laden wir zu Kaffee und Kuchen ein. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich den Termin schon einmal vormerken. Freitag, 13. Januar 2017 Seite 13 An alle Sänger des MGV „Liederkranz“ Kirchhofen Zur Erinnerung! Am 26.1.2017 findet die erste Probe im neuen Jahr statt. Beginn um 20:00 Uhr im Probelokal Rathaus Ehrenkirchen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Auch würden wir uns freuen, neue Sänger in unserem Kreis begrüßen zu dürfen. Mit freundlkichem Sängergruß Eure Vorstandschaft EINLADUNG Am Freitag, den 20. Januar 2017 um 18 Uhr treffen wir uns zu unserer gemütlichen Stammtischrunde in der Pizzeria in Ehrenstetten Auf Euer Kommen freut sich die Vorstandschaft Liebe Seniorinnen und Senioren, wir laden Euch im neuen Jahr zu unserem Kaffeenachmittag am Mittwoch, den 18.01.2017 ganz herzlich ein. Wir beginnen im Gemeindehaus um 14,30 Uhr, traditionell mit Kaffee und Kuchen. Anschließend erwartet uns ein Vortrag von Frau Martina Klein über das Thema: „Heute schon für morgen sorgen“. Auf Euer Kommen freut sich das Team der Seniorengemeinschaft Offnadingen Alles Gute im Neuen Jahr .... .... wünscht die Vorstandschaft allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern unseres Vereins. Yoga 10er Kurs Unsere Mitglieder profitieren erneut. Für nur 80 € können sie am neuen 10er Kurs Yoga (10x90 Minuten) teilnehmen. Der Kurs beginnt bereits am 11.1.2017 um 18:30 Uhr im Dojo in Norsingen. Man kann auch nachträglich einsteigen. Anmeldungen bitte über die Homepage vornehmen. Spielnachmittag in Norsingen Aroha Der neue 10er Kurs startet am 11.Januar 2016. 19-20 Uhr in der St. Gallushalle in Norsingen. Nachträglich einsteigen ist problemlos möglich. Anmeldungen bitte über die Homepage vornehmen. Am Donnerstag, 19.01.2017, 14.30 Uhr findet in der St.Gallushalle Norsingen unser nächster Spielnachmittag statt. Wir freuen uns auf Euer Kommen und ein paar unterhaltsame Stunden mit Euch. Faszientraining Der neue 10er Kurs Faszientraining beginnt am Donnerstag, den 19. Januar um 19 Uhr in der St. Gallushalle in Norsingen. Anmeldungen bitte über die Homepage vornehmen. Seniorentreff Norsingen Rückenfit Wir starten mit einem neuen 10er Kurs am Donnerstag, den 19.Januar 2017, um 18 Uhr in der St. Galluhalle in Norsingen. Anmeldungen bitte über die Vereinshomepage vornehmen. Der Kirchenchor HL. Kreuz Offnadingen lädt am 24.Januar 2017 um 20:00 Uhr zur ordentlichen Chorversammlung ins Foyer des Gemeindehauses ein. Unsere Kampfsportabteilung ist selbstständig geworden Kampfsportangebote gibt es ab dem 1.1.2017 im Sportprogramm des Vereins nicht mehr. Die Abteilung Kampfsport fungiert künftig als eigenständiger Verein. In Kooperation mit „fit&fun Ehrenkirchen e.V.“ wird „Kampfkunst Ehrenkirchen e.V.“ seine Sport- und Kursangebote in und um Ehrenkirchen unverändert anbieten. TAGESORDNUNG: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsbericht 4. Rechenschaftsbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Gesamtvorstandschaft 7. Ansprache der Dirigentin 8. Ansprache des Präses 9. Neuwahlen der Gesamtvorstandschaft 10.Verschiedenes 11.Wünsche und Anträge Zur Versammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder, sowie Freunde des Chorgesangs herzlich eingeladen. Es grüsst das Team des Kirchenchores HL. Kreuz Offnadingen Geschäftsstelle: 07633-8071288 oder 015751602300 Internet: http://www.freizeitsport-ehrenkirchen.de Herzliche Einladung zum Vortrag: Wie schütze ich mich vor Kriminalität? - Sicherheitstipps für alle Aufgrund der Ereignisse der letzten Zeit laden wir ein zum Vortrag „Gewaltprävention im Alltag“ mit Herrn Schmid von der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Freiburg. Themen werden sein: Gefahren an der Haustür, falsche Amtspersonen, Trickdiebstähle, Enkeltrick, Raub / Diebstahl aber auch Sicherheit im öffentlichen Raum, sowie Fragen „Rund um die Polizei“, beispielsweise: „Wie schütze ich mich?“ Seite 14 Wann: Mittwoch, den 25. Januar 2017 um 19 Uhr Wo: Jengerschule, Anbau Referent: Karl Heinz Schmid, Polizeipräsidium Freiburg, Referat Prävention Wir freuen uns über viele Interessierte. Zusammen mit dem „Forum ernähren, bewegen, bilden“ des Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald laden wir herzlich ein zum Workshop: „Badische Tapas“ schnelle und genussvolle Kleinigkeiten Pikante und süße Kleinigkeiten, gefüllt, gesteckt und auch gerollt, haben bei vielen Anlässen einen tollen Auftritt. Mit viel Phantasie und Zutaten von hier entstehen neue Herdideen. Erfahren Sie, wie man mit einfachen und wirkungsvollen Rezepten großen Genuss erzielen kann. Wann: Montag, 30. Januar 2017, von 18 bis 21 Uhr Wo: Schulungsküche Forum ebb, Europaplatz 1 in Breisach Referentin: Frau Hannelore Green Bitte mitbringen: Geschirrtuch, kleines Handtuch, Latzschürze und Behälter für kleine Reste. Kostenbeitrag: 5 €. Wir freuen uns über viele Interessierte und bilden Fahrgemeinschaften. Treffpunkt und Abfahrt um 17.30 Uhr an der Kirchberghalle. Anmeldungen bis 24. Januar 2017 bei Monika Stiefvater, Tel. 500462 Donnerstagswanderungen geführte Wanderungen rund um Ehrenkirchen Treffpunkt um 13:30 Uhr am Rathaus Ehrenkirchen/Schächerkapelle nur an Werktagen und nicht bei Regen ca. 7-10 km Bildungshaus Kloster St. Ulrich BÄUME RICHTIG UND ZWECKMÄSSIG SCHNEIDEN Baumschneidekurs für Hobbygärtner Beginn: 20. – 21. Januar 2017 Referentin: Bernhard Nägele Seminarort, Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich 79283 Bollschweil Tel. 07602-9101-0, Fax: 07602/9101-90 www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de [email protected] Das Finanzamt informiert: Was sich 2017 im Steuerrecht ändert Für das Jahr 2017 gibt es einige Neuerungen im Steuerrecht. „Eltern können sich im kommenden Jahr über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Zudem wird der Grundfreibetrag erhöht, sodass Geringverdienende durch die Steuerentlastung etwas mehr Geld in der Tasche haben“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett. Auch müssen Spendenbescheinigungen ab dem 1. Januar 2017 lediglich aufbewahrt und nicht mehr mit der Steuererklärung für 2017 eingereicht werden. Wichtige Neuerungen ab 2017: t Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wird um 168 Euro auf 8.820 Euro erhöht. So werden bei Ledigen Einkommensteuern Freitag, 13. Januar 2017 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.821 Euro und bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern ab 17.641 Euro erhoben. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Kalte Progression: Die Werte des Einkommensteuertarifs werden um 0,73 Prozent leicht angehoben, damit die kalte Progression ausgeglichen wird. Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittssteuerbelastung kommt. 0,73 Prozent entspricht der geschätzten Inflationsrate des Jahres 2016. t Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird um 54 Euro auf 2.358 Euro pro Kind und Elternteil erhöht. Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihres Kindes abzusichern. t Belege: Aus der Belegvorlagepflicht wird die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass Belege, wie beispielsweise Spendenbescheinigungen, mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2017 künftig nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Das Finanzamt fordert Belege lediglich bei Bedarf im Einzelfall an. t Altersvorsorgeaufwendungen: Die von Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Maximal können im Jahr 2017 84 Prozent abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt seit 2006 um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr an. t Unterhaltskosten: Für das Jahr 2017 erhöht sich der Maximalbetrag für Unterhaltskosten um 168 Euro auf 8.820 Euro. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsempfänger bzw. die Unterhaltsempfängerin kein nennenswertes eigenes Vermögen oder Einkommen besitzt bzw. kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhält. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. t Beruflich bedingte Umzüge: Der Pauschbetrag für einen beruflich bedingten Umzug erhöht sich ab 1. Februar 2017 bei Ledigen auf 764 Euro, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auf 1.528 Euro und für jede weitere umzuziehende Person auf 337 Euro. Weiterhin können Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug anhand von Rechnungen nachgewiesen werden. Der Höchstbetrag hierfür steigt ab dem 1. Februar 2017 von 1.882 Euro auf 1.926 Euro. t Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und Neurentner: Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich in 2017 von 72 auf 74 Prozent. Dieser Anteil gilt für Personen, die im Jahr 2017 in Rente gehen. Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich seit 2006 jährlich um 2 Prozentpunkte. t Kraftfahrzeugsteuer: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge wurde durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 angeschafft werden. Für reine Elektrofahrzeuge galt bisher eine fünfjährige KfzSteuerbefreiung. t Bekämpfung von Steuervermeidung internationaler Konzerne: Internationale Konzerne müssen ab 1. Januar 2017 Steuervorbescheide mit grenzüberschreitenden Steuerpraktiken (sogenannten Tax-Rulings) an die Steuerbehörden anderer teilnehmender Länder übermitteln. Außerdem wird durch länderbezogene Berichte innerhalb der Steuerverwaltungen aller teilnehmenden Länder Transparenz darüber hergestellt, in welchem Land welche Gewinne ausgewiesen und welche Steuern darauf erhoben werden. Mit diesen Informationen kann die Verwaltung künftig gezielter gegen grenzüberschreitende Steuervermeidung vorgehen. Hiervon wären künftig auch Absprachen, wie sie Irland mit Apple getroffen hatte und die von der Kommission der Europäischen Union als illegaler Steuervorteil eingestuft wurden, tangiert. Ende des redaktionellen Teils Zuverlässige Haushaltshilfe gesucht in Schallstadt, 3 Stunden pro Woche. Schreiben Sie bitte an [email protected] Zwangsversteigerung Zur Aufhebung der Erbengemeinschaft am 26.01.2017. Ältere DHH, Doppelgarage/ Werkstatt / Ausbaureserven in Ehrenstetten. Weitere Infos und Wertgutachten https://versteigerungspool.de/amtsgericht/freiburg.4387 bei Fragen: [email protected] Wollen Sie Ihre Wohnung / kleines Haus mit Garten an ein nettes Paar verkaufen? Berufstätiges Paar aus Heitersheim freut sich über Ihren Anruf. Tel. 07634 - 50 86 00 oder 0163 - 185 43 66 Grundstück für Familie gesucht Familie mit Großeltern, Eltern und 3 Kindern suchen ein gemeinsames Zuhause. Hierfür suchen wir ein Grundstück ab 700 m². Telefon 0 76 33 / 9 80 73 07 (AB) Putzfrau gesucht! Wir, ein kinder- und tierfreundlicher Haushalt suchen für 4 Stunden in der Woche eine zuverlässige und fleißige Putzfrau. 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