ÖFFENTLICHE AUFFORDERUNG zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung von Beisitzerinnen und Beisitzern für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Saarwellingen zur Landtagswahl am 26. März 2017. Gemäß § 5 des Landtagswahlgesetzes (LWG) fordere ich hiermit die in der Gemeinde Saarwellingen vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerin bzw. Beisitzer und deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter für die Bildung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Saarwellingen zur Landtagswahl am 26. März 2017 vorzuschlagen. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden (§ 5 Abs. 6 LWG). In dem Vorschlag bitte ich den Familiennamen, den Vornamen, den Beruf, den Wohnort und die Wohnung der vorgeschlagenen Wahlberechtigten sowie die Telefonverbindung und eine evtl. vorhandene E-Mail-Adresse anzugeben. Der Vorschlag muss außerdem die Versicherung enthalten, dass die Vorgeschlagenen weder Wahlbewerber noch Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sind. Bei der Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden. Die Vorschläge sind bis spätestens 30. Januar 2017 beim Wahlamt, Rathaus, Zimmer A.109, einzureichen. Saarwellingen, den 9. Januar 2017 Der Gemeindewahlleiter: Manfred Schwinn
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