Aufforderung zur Benennung von

ÖFFENTLICHE AUFFORDERUNG
zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung von Beisitzerinnen und Beisitzern für den
Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Saarwellingen zur Landtagswahl am 26. März 2017.
Gemäß § 5 des Landtagswahlgesetzes (LWG) fordere ich hiermit die in der Gemeinde Saarwellingen
vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerin bzw. Beisitzer
und deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter für die Bildung des Gemeindewahlausschusses der
Gemeinde Saarwellingen zur Landtagswahl am 26. März 2017 vorzuschlagen.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und mindestens
sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder
jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen.
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber,
Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu
Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden (§ 5 Abs. 6 LWG).
In dem Vorschlag bitte ich den Familiennamen, den Vornamen, den Beruf, den Wohnort und die
Wohnung der vorgeschlagenen Wahlberechtigten sowie die Telefonverbindung und eine evtl.
vorhandene E-Mail-Adresse anzugeben. Der Vorschlag muss außerdem die Versicherung enthalten, dass
die Vorgeschlagenen weder Wahlbewerber noch Vertrauensperson oder stellvertretende
Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sind.
Bei der Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden. Die Vorschläge sind bis
spätestens 30. Januar 2017
beim Wahlamt, Rathaus, Zimmer A.109, einzureichen.
Saarwellingen, den 9. Januar 2017
Der Gemeindewahlleiter:
Manfred Schwinn