Turnierbestimmungen

Kraichgau–Stimme Cup
Hallenfußballturnier der SG Kirchardt 1920 e.V. am 15.01.2017 in der Sporthalle Kirchardt
TURNIERBESTIMMUNGEN
1. Spielberechtigung:
Es besteht Passzwang. Es sind nur Spieler spielberechtigt, die im Besitz eines ordentlichen
Spielerpasses und zum Zeitpunkt des Turniers nicht gesperrt sind. Die Passkontrolle obliegt dem
eingeteilten Schiedsrichter.
2. Turniermodus:
Das Turnier wird in drei Gruppen à vier Mannschaften ausgetragen. Innerhalb der Gruppe spielen alle
Mannschaften gegeneinander. Die Erst- und Zweitplatzierten einer Gruppe sowie die beiden besten
Gruppendritten (Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz. Ist diese identisch entscheidet die
Anzahl der geschossenen Tore) qualifizieren sich für das Viertelfinale. Ab dem Viertelfinale wird nach
dem K.O.-System gespielt. Bei unentschiedenem Ausgang erfolgt ab dem Viertelfinale sofort ein
Neunmeterschießen. Das Turnier wird nach dem Punkteverfahren ausgetragen (Sieg = 3 Punkte,
Remis = 1 Punkt, Niederlage = 0 Punkte). Bei Punktegleichheit entscheidet die Tordifferenz. Ist diese
gleich, ist die Zahl der geschossenen Treffer maßgebend. Bei Punkt- und Torgleichheit entscheidet
der direkte Vergleich. Endete der direkte Vergleich unentschieden, entscheidet ein
Neunmeterschießen über die Platzierung. Dabei hat jede Mannschaft fünf Spieler zu benennen.
3. Spielzeit:
Ein Spiel dauert 14 Minuten. Die Spielzeit wird durch die Turnierleitung festgestellt. Über eine
eventuelle Nachspielzeit entscheidet der Schiedsrichter. Es wird ohne Halbzeitpause und
Seitenwechsel gespielt. Der dritte Platz wird durch ein Neunmeterschießen entschieden. Dabei hat
jede Mannschaft fünf Spieler zu benennen.
4. Anzahl der Spieler:
Einer Mannschaft können bis zu 12 Spieler angehören, die vor dem ersten Spiel der Mannschaft bei
der Turnierleitung unter Vorlage der Spielerpässe in einem Spielberichtsbogen gemeldet sein
müssen. Die Rückennummern der Spieler müssen mit denen des Spielberichtsbogens
übereinstimmen. Jede Mannschaft darf fünf Spieler (vier Feldspieler + Torwart) gleichzeitig auf dem
Spielfeld haben. Ausgewechselte Spieler können jederzeit wieder eingesetzt werden. Die
Auswechslungen erfolgen im fliegenden Wechsel an der Torauslinie im Bereich der Tür. Feldverweis
auf Zeit (2 Minuten) ist möglich. Wird durch Zeitstrafen die Zahl der Spieler auf weniger als zwei
Feldspieler verringert, werden die weiteren Zeitstrafen so lange ausgesetzt, bis sich die Mannschaft
wieder mit einem Spieler auffüllen darf. Wird durch Feldverweis die Zahl der Spieler auf weniger als
zwei Feldspieler verringert, wird das Spiel abgebrochen und für den Gegner gewertet. Erhält ein
Spieler einen Feldverweis, ist er für das weitere Turnier gesperrt. Der Schiedsrichter meldet den
Feldverweis der zuständigen Rechtsinstanz. 1
5. Spielbestimmungen:
Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft hat Anstoß. Sie spielt - von der Turnierleitung aus
gesehen - von links nach rechts. An den Längs- und Torseiten wird mit Bande gespielt. Alle Freistöße
sind indirekt auszuführen. Die Abseitsregel ist aufgehoben, die Rückpassregel findet Anwendung.
Tore können aus einem Eckstoß direkt sowie auch aus der eigenen Hälfte erzielt werden. Letzteres
gilt nicht für den Torwart, der den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt. Berührungen des
Balls mit der Hallendecke, Deckenverstrebungen oder herunterhängenden Gegenständen werden
mit einem Freistoß unterhalb dieser Stelle geahndet. Springt der Ball von diesen Stellen ins Tor, wird
das Spiel mit einem Eck- oder Abstoß fortgesetzt. Fliegt der Ball auf die Tribüne oder
gegenüberliegend übers Holz oder gegen den Basketballkorb ist der Ball durch Einrollen wieder ins
Spiel zu bringen. Nach einem Toraus bringt der Torwart den Ball durch Werfen, Rollen oder durch
Abstoß wieder ins Spiel. Er ist erst nach Verlassen des Strafraums (gestrichelte Linie) wieder im Spiel.
Überschreitet der Ball dabei ohne Berührung eines anderen Spielers die Mittellinie, erhält die
gegnerische Mannschaft einen Freistoß an der Mittellinie.
6. Spielleitung:
Die Spiele werden von zugelassenen Schiedsrichtern des Badischen Fußballverbandes geleitet.
7. Schiedsgericht:
Für die Entscheidung von Streitfragen fungiert die Turnierleitung als Schiedsgericht. Die Entscheidung
des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Das Schiedsgericht ist nicht zuständig für Entscheidungen oder
Meldungen des Schiedsrichters, die das von ihm zu leitende Spiel betreffen. Hierüber entscheidet die
zuständige Rechtsinstanz.
8. Startgebühr:
Die Startgebühr in Höhe von Euro 45,00 ist vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft bei der
Turnierleitung zu entrichten.
9. Schlussbestimmungen:
Ansonsten gelten die Hallenrichtlinien für den Seniorenbereich des Badischen Fußballverbandes.
Turnierleitung: Alfons Geiger
Verantwortlich für das Turnier: Alexander Weissgerber