o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki B.A. INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT PFLICHTÜBUNG AUS UNTERNEHMENSRECHT Einheit VIII WS 2016 – Do 12.01.2017 Themen: GmbH (Geschäftsführer, Aufsichtsrat) Die Recht Einfach Verlags-GmbH, bei der kein Aufsichtsrat besteht, hat die drei Gesellschafter Thomas, Lukas und Max. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass „sämtliche Gesellschafter zu Geschäftsführern bestellt werden“. Außerdem ist Einzelvertretungsbefugnis vorgesehen. Im Jahr 2016 möchten sie den Alexander als neuen Gesellschafter aufnehmen und fragen sich, wie sie Alexander auch zum Geschäftsführer bestellen können. a) Auf welche Arten kann Alexander im vorliegenden Fall zum Geschäftsführer bestellt werden? Alexander wird in der Folge im Gesellschaftsvertrag zum (alleinvertretungsbefugten) Geschäftsführer bestellt. Beflügelt von seiner neuen Stellung beschließt er, das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Einer fundiert recherchierten Empfehlung der hausinternen Marketingabteilung folgend, beauftragt er ein führendes IT Unternehmen mit der Entwicklung einer modernen Online-Plattform, mittels derer die Publikationen der Recht Einfach Verlags-GmbH digital abrufbar sind. In der Folge bleibt der von Alexander erhoffte wirtschaftliche Erfolg der Online Plattform leider aus, was neben einer unerwartet langsamen Entwicklung des Marktes hin zu digitalen Inhalten auch an der starken Stellung der Verlagskonkurrenz liegt. Die Plattform wird nach einigen Monaten vom Netz genommen. Außerdem will Alexander eine kleine Immobilie seines Freundes Valentin für die Gesellschaft erwerben. Der objektive Wert der Liegenschaft beträgt EUR 120.000,-, was Alexander auch bekannt ist. Da sich sein Freund allerdings in finanziellen Schwierigkeiten befindet, sagt er diesem einen Kaufpreis von EUR 160.000,- zu. Als Thomas davon erfährt, widerspricht er dem Kauf der Liegenschaft. Alexander schließt den Vertrag allerdings dennoch wie geplant unter Berufung auf seine Alleinvertretungsbefugnis ab, da er in einem Internetforum gelesen hat, dass sich der Wert solcher Liegenschaften in naher Zukunft stark erhöhen werde. Eine Werterhöhung tritt aber schließlich nicht ein. b) Besteht ein Schadenersatzanspruch der Recht Einfach Verlags-GmbH gegen Alexander wegen dieser Geschäfte? Thomas und Lukas, welche beide je mit 25% an der Gesellschaft beteiligt sind, möchten die Recht Einfach Verlags-GmbH vor weiteren Alleingängen Alexanders schützen und ihn als Geschäftsführer abberufen. Max will Alexander eine zweite Chance geben und stimmt gegen die Abberufung. Alexander meint, dass aufgrund seiner Bestellung im INSTITUT FÜR RECHT DER W IRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND W IRTSCHAFTSRECHT o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur Weilinger Univ.-Ass. Mag. Martin Miernicki B.A. Gesellschaftsvertrag eine Abberufung ohnehin nicht möglich sei, stimmt aber zur Sicherheit auch gegen seine Abberufung. c) Haben Thomas und Lukas eine Möglichkeit, Alexander als Geschäftsführer abzuberufen? d) Welche anderen Möglichkeiten gäbe es, um die Vertretungsbefugnis Alexanders einzuschränken? Nach langen Diskussionen einigen sich die Gesellschafter der Recht Einfach VerlagsGmbH, dass Alexander Geschäftsführer bleiben soll. Als Ersatz verlangen aber Thomas und Lukas zur besseren Kontrolle der Gesellschaft die Einrichtung eines Aufsichtsrats, womit auch Alexander einverstanden ist. Max ist selbst Mitglied im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens, der Care and Education GmbH, und lehnt eine „übermäßige Überwachung“, die mit der Einrichtung eines solchen Organs verbunden wäre, ab. e) Kann unter diesen Umständen ein Aufsichtsrat eingerichtet werden? (Gehen Sie bei Ihrer Lösung davon aus, dass ein Aufsichtsrat nicht zwingend eingerichtet werden muss.) Schließlich wird die Einrichtung eines Aufsichtsrats mit vier Mitgliedern beschlossen, wobei auch Max seine Zustimmung gibt. Lukas will den Frauenanteil im Unternehmen erhöhen und schlägt vor, die wirtschaftlich und rechtlich erfahrene Universitätsmitarbeiterin Monika in den Aufsichtsrat zu holen. Außerdem schlägt er Viola, eine kompetente Mitarbeiterin der Recht Einfach Verlags-GmbH, für einen solchen Posten vor. Thomas wendet ein, dass Monika schon in drei anderen Aufsichtsräten Mitglied ist und daher nicht bestellt werden kann. Max wiederum schlägt Milena, die Geschäftsführerin der Care and Education GmbH, vor, da er persönlich von deren unternehmerischen Fähigkeiten weiß. Alexander stimmt den Vorschlägen der anderen Gesellschafter zu; er selbst hält Luca, seine ehemalige Studienkollegin und enge Freundin, für einen Posten im Aufsichtsrat ideal. f) Ist die Bestellung dieser Personen möglich? Als der Betriebsrat der Recht Einfach Verlags-GmbH von der Einrichtung eines Aufsichtsrats Kenntnis erlangt, will dieser ebenso „bei dieser Entscheidung mitreden“. Alexander entgegnet, dass dem Betriebsrat in Bezug auf den Aufsichtsrat keinerlei Befugnisse zukämen. g) Wie beurteilen Sie Alexanders Rechtsansicht? Basisliteratur: Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht4 (2016): 251-286.
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