Freitag, 13. Januar 2017 | 1/2 Die Gemeinde Nußloch trauert um ihren Ehrenbürger Gerhard Rensch Christbaumaktion 2017 am Samstag, 14. Januar, ab 9.00 Uhr Seite 10 feuerwehr Er verstarb am 09. Januar 2017 kurz vor Vollendung des 84. Lebensjahres. Gerhard Rensch war 33 Jahre Gemeinderat, davon Foto: Fotostudio Schuster 16 Jahre Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion und von 1986 bis 1989 Bürgermeister-Stellvertreter. In dieser Zeit leistete er einen maßgeblichen Beitrag an der stetigen Aufwärtsentwicklung unserer Gemeinde. Jubiläums-DVD Er hatte stets ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, hat sich unermüdlich für deren Belange eingesetzt und dazu beigetragen, dass die Gemeinde Nußloch eine hohe Lebens- und Wohnqualität erlangt hat. Seine Menschlichkeit und seine Aufgeschlossenheit haben ihm zu großer Beliebtheit und Anerkennung verholfen. Seite 3 Gerhard Rensch war darüber hinaus in den örtlichen Vereinen durch seine vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten verwurzelt. In Würdigung seiner großen Verdienste zum Wohle der Gemeinde wurde ihm am 9. Januar 2005 das Ehrenbürgerrecht verliehen. Mit Gerhard Rensch hat die Gemeinde einen hoch geachteten und sehr verdienten Mitbürger verloren, dessen Persönlichkeit und Lebensleistung unvergessen bleiben werden. Stellenausschreibung der Gemeinde Nußloch Seite 8 Foto: (c) Martin Poole/Photodisc/Thinkstock Seinen Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Bitte beachten! Abfallsäcke ab sofort bei der Fa. Bauernfrisch, Sinsheimer Str. 13 erhältlich. Seite 9 Für die Gemeinde Nußloch mit Gemeinderat und Verwaltung, allen Parteien und Organisationen Karl Rühl, Bürgermeister Die Beerdigung findet am Samstag, dem 14. Januar 2017, um 13:00 Uhr auf dem Friedhof in Nußloch statt. Hintergrund: geniebird/iStock/Thinkstock 2| Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 Defekte Straßenbeleuchtung einfach melden? Kein Problem! Durch den zum 01.07.2015 neu abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag „Comfort“ zwischen der Gemeinde Nußloch und der Netze BW GmbH, ein Unternehmen der EnBW AG, wurde über den gemeinsamen OnlineService die Meldung defekter Straßenleuchten einfacher gemacht. Bereits seit 17.07.2015 können Sie unter http://www.enbw.com/strassenbeleuchtung-melden die betroffene Leuchte online auswählen und uns mitteilen, welche Leuchte defekt ist. So wissen wir, wo die Beleuchtung ausgefallen ist, und können unseren Partner, die Netze BW, mit der Reparatur beauftragen. Mit wenigen Klicks helfen Sie uns dabei, damit schnell wieder Licht ins Dunkel kommt! Sofern Sie auch Ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie zum einen eine Meldebestätigung, als Weiteres eine Benachrichtigung über die Reparaturarbeiten, und wissen so immer den aktuellen Status Ihrer Schadensmeldung. Normale Reparaturen werden dabei von der Netze BW in den regelmäßigen Turnusfahrten (alle vier Wochen) ausgeführt. Für 2017 sind folgende Reparaturfahrten geplant: KW 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52. Wartungsplan Straßenbeleuchtung 2017 Januar 1 So Februar Neujahr März April 1 Mi 1 Mi 1 Sa Mai Tag der Arbeit Juni Juli 1 Do 1 Sa 2 Di 2 Fr 2 So 3 Mi 3 Sa 3 Mo 1 Mo 18 August September Oktober 1 So 2 Mi 2 Sa 2 Mo 3 Do 3 So 3 Di 4 Di 4 Fr 4 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 6 Mi 6 Fr 6 Mo 7 Do 7 Sa 7 Di 7 Do 8 Mi 8 Fr 2 Do 2 Do 2 So 3 Fr 3 Fr 3 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 5 Do 5 So 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 6 Fr 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 7 Sa 7 Di 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 8 Mi 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 So 9 Do 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Mo 10 Fr 10 Fr 10 Mo 10 Mi 10 Sa 10 Mo 10 Do 10 So 1 8 So 9 Mo 2 10 Di 6 6 Mo 10 14 15 19 11 Mi 11 Sa 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 12 Do 12 So 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 13 Fr 13 Mo 13 Sa 14 Sa 14 Di 14 Di 14 Fr 14 So 15 So 15 Mi 15 Mi 15 Sa 7 13 Mo 11 13 Do 16 Do 16 Do 16 So 17 Di 17 Fr 17 Fr 17 Mo 18 Mi 18 Sa 18 Sa 19 Do 19 So 19 So 20 Fr 20 Mo 21 Sa 21 Di 21 Di 22 So 22 Mi 16 Mo 3 8 Karfreitag 15 Mo 20 11 Fr 11 Mo 12 Sa 12 Di 13 Di 13 Do 13 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 16 Di 16 Fr 16 So 17 Sa 17 Mo 18 Di 18 Do 18 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 20 Do 20 Sa 21 Fr 21 So 22 Mi 22 Sa 22 Mo 20 Mo 12 16 21 11 Sa 11 Mo 12 Do 12 So 12 Di 13 Mi 13 Fr 13 Mo 14 Do 14 Sa 14 Di 14 Do 15 Fr 15 So 15 Mi 15 Fr 16 Do 16 Sa 46 17 So 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Do 19 So 19 Di 20 Di 20 Do 20 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 22 Do 22 Sa 22 Di 26 Do 26 So 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 27 Fr 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 28 Sa 28 Di 28 Di 28 Fr 28 So 29 Mi 29 Sa 29 Mo 30 Do 30 So 25 23 Fr 23 So 24 Mo 25 So 26 29 34 38 42 20 Mi 20 Fr 20 Mo 21 Do 21 Sa 21 Di 21 Do 22 Fr 22 So 22 Mi 22 Fr 23 Do 23 Sa 47 51 20 Mi 23 Mi 23 Sa 23 Mo 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 24 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mi 25 Sa 25 Mo 1. Weihnachtstag 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Do 26 So 26 Di 2. Weihnachtstag 27 Do 27 So 27 Mi 27 Fr 27 Mo 30 39 43 48 27 Mi 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Sa 28 Di 28 Do 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 29 Fr 30 Mi 30 Sa 30 Do 30 Sa 30 Fr 50 13 Mi 18 Mo 24 Sa 30 Di 11 Mi 18 Sa 23 Di 31 Mi 10 So 18 Mi 25 Do 31 Fr 10 Fr 18 Mo 25 Di 5 9 Sa 10 Di 18 Fr 25 Sa 30 Mo 9 Do 41 49 6 Mi 18 Di 25 Sa 31 Di 45 17 Fr 24 Mi 22 5 Di 16 Mo 25 Mi 29 So 4 Mo 5 So 17 Di 24 Mo 13 4 Sa 16 Sa 23 So 27 Mo 4 Mi 5 Do 17 So 24 Fr Himmelfahrt 37 2 Sa 3 So 16 Mi 23 Do 17 33 36 2 Do 3 Fr 40 Tag der Dt. Einheit 17 Do 24 Fr 9 24 17 Mi Ostermontag 28 32 11 Di 23 Do 4 23 27 12 Mi 24 Di 23 Mo Pfingstmontag Dezember 1 Fr 1 Fr 3 Di 2 Mo November 1 Mi 1 Di 30 So 31 Mo 31 31 Do 35 30 Mo 31 Di 44 Reformationstag 31 So Letzter Meldetag für den nächsten Turnus Abarbeitung der Meldungen Grün: letzte Meldefrist für Sie / Blau: monatliche Reparaturfahrt Sollte Ihre Schadensmeldung fristgerecht eingegangen sein und diese dann nicht in dem darauffolgenden Reparaturzeitraum abgearbeitet sein, bitten wir Sie dies unseren Mitarbeitern im Bauamt schnellstmöglich (telefonisch oder elektronisch) mitzuteilen. Hierdurch können wir die sofortige Reparatur der defekten Leuchte bei der Netze BW einfordern. Natürlich können Sie auch weiterhin die Schadensmeldung direkt telefonisch im Bauamt abgeben. Sind mehrere Leuchten dunkel, dann ist das eine Störung, die direkt an die zu jeder Tages- und Nachtzeit besetzte Störungsleitstelle der EnBW unter der kostenlosen Telefonnummer 08003629477 gemeldet werden kann. Ihre Ansprechpartner im Bauamt sind: Tamara Erles, Tel.: 06224/901-132, [email protected] Matthias Leyk, Tel.: 06224/901-138, [email protected] Neujahrsgruß Das alte Jahr hat‘s schlau gemacht, fort ist‘s bei Nebel und bei Nacht. Zum großen Glück für fern und nah, war auf der Stell ein andres da. (Johann Peter Hebel, deutscher Schriftsteller, Theologe u. Pädagoge, 1760 – 1826) Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2017. Karl Rühl Bürgermeister Jubiläums-DVD Als Erinnerung an das Jubiläumsjahr 2016 der Gemeinde Nußloch hat die Gemeindeverwaltung eine Jubiläums-DVD in Auftrag gegeben. Auf einer Gesamtlänge von mehr als eineinhalb Stunden sind neben den Aufnahmen aller Programmpunkte des Festwochenendes vom 01. bis 04. Juli 2016 auch Sequenzen des Festbanketts vom 07. Mai 2016 enthalten. Diese DVD kann im Rathaus, Zimmer 1.05 zum Preis von 15 € erworben werden. Im Erwerbspreis sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten, da die Gemeinde gesetzlich zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet ist. Eine prinzipiell zu verwirklichende volle Kostendeckung kann auch mit dem Gesamtpreis von 15 € nicht erreicht werden. Gemeindeverwaltung Nußloch |3 Foto: Weedezign/ioStock/Thinkstock Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 4| Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 Elterninformation zur Ferienbetreuung im Jahr 2017 Sehr geehrte Eltern, die Gemeinde Nußloch wird auch im Jahr 2017 eine Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter anbieten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ferienbetreuung eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist. In diesem Jahr werden die Kinder wieder in allen ferienbetreuten Wochen durch unseren Caterer „Ehrenfried“ mit Mittagessen versorgt. Die Ferienbetreuung ist als Ganztagesbetreuung einzustufen, jedes Kind muss daher eine vollwertige Mahlzeit erhalten. Die Betreuung in der Ferienzeit ist folglich nur in Verbindung mit der Teilnahme am Mittagstisch möglich. Das Anmeldeformular zur Ferienbetreuung erhalten Sie im Internet auf unserer Homepage (www.nussloch.de), als Extraseite zum Herauslösen aus der Rathaus-Rundschau, im Rathaus bei Frau Bender (Zimmer 1.05) oder bei den Betreuungskräften der jeweiligen Schule. Das Anmeldeformular bietet die Möglichkeit, Ihr Kind schon jetzt für alle Ferienbetreuungsangebote verbindlich anzumelden. Für den Fall, dass das Kind doch nicht an der Ferienbetreuung teilnimmt, gilt eine Abmeldefrist (s. Anmeldeformular) die zwingend einzuhalten ist, ansonsten entsteht eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 40,- €. Die jeweils anfallenden Gebühren sind vor Antritt der Ferienbetreuung zu entrichten, da es in der Vergangenheit immer wieder dazu kam, dass die in Anspruch genommenen Leistungen nicht bezahlt wurden. Voraussetzung, dass die Ferienbetreuung tatsächlich stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern. Sollten nicht genügend Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet werden, so geben wir dies umgehend und rechtzeitig bekannt (persönliches Anschreiben an die Eltern, Hinweis in der Rathaus-Rundschau). Werden bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die hierdurch entstehenden Mehrkosten je Kind von den Eltern anteilig übernommen, so kann auch in diesem Fall die Betreuungswoche angeboten werden. Zur Kostenübernahme ist die Zustimmung der Eltern aller angemeldeten Kinder erforderlich. Es grüßt Sie freundlich Gemeindeverwaltung Nußloch Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 |5 Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung der Gemeinde Nußloch □ □ □ Osterferien Pfingstferien Sommerferien (18.04.2017 bis 21.04.2017) (06.06.2017 bis 09.06.2017) □ 1. Woche (31.07.-04.08.2017) □ 3. Woche (14.08.-18.08.2017) □ 2. Woche (07.08.-11.08.2017) □ 4. Woche (21.08.-25.08.2017) (Bitte entsprechendes ankreuzen!) An-/ Abmeldefrist für die Oster- und Pfingstferien: 31.01.17 (Ostern) & 28.04.17 (Pfingsten) An-/ Abmeldefrist für alle Betreuungswochen (Sommerferien): 21.07.2017 ________________________________________________________________________________ Erziehungsberechtigte: (Mutter) Name: ....................................................... Vorname: …………………………. (Vater) Name: ........................................................ Vorname: …………………………. Anschrift: ............................................................... Tel.Nr.: ........................... Name des Kindes : ............................................... geb. am .......................... Schüler der ..............................- Schule Klasse: .......................... ________________________________________________________________________________ Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zum /zu den oben angekreuzten Ferienbetreuungsangebot/en der Gemeinde Nußloch an. Es ist mir bekannt, dass das Betreuungsangebot an Werktagen von montags bis freitags, in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr, im Kernzeitraum der Lindenschule stattfindet. Ich entrichte die anfallenden Gebühren inkl. Mittagstisch in Höhe von Oster-/ Pfingstferien: - Betreuung (4 Tage) Sommerferien: 70,- € - 1 Woche Betreuung - 2 Wochen Betreuung - 3 Wochen Betreuung - 4 Wochen Betreuung 85,- €, 155,- €, 220,- €, 290,- €. Bei tageweiser Betreuung werden 25,- € je Tag berechnet. Die jeweils anfallenden Gebühren sind vor Inanspruchnahme der Betreuungsleistung zu entrichten. Zum Mittagstisch werden kindgerechte und gesunde Mahlzeiten von einem Caterer angeboten, der sich auch in vielen anderen Einrichtungen bewährt hat. Mir ist bewusst, dass bei Nichteinhaltung der o.g. Abmeldefrist 40,- € Verwaltungsgebühren eingezogen werden! Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung vollständig unter Angabe Ihrer IBAN und Ihres BIC aus. Die Anmeldung kann in den Sekretariaten der Linden- bzw. Schillerschule oder im Rathaus bei Frau Bender (Zimmer 1.05) abgegeben werden. SEPA-Lastschriftenmandat Wir ermächtigen die Gemeinde Nußloch den Betrag für die Betreuung in der/ den oben markierten Ferienwochen bzw. bei nicht fristgerechter Stornierung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,- € von dem Konto IBAN: BIC.: abzubuchen. ……………………………………… (Ort, Datum) ……………………………………………. (Unterschrift der Mutter) ……………………………………………. ...................................................... (ggf. Unterschrift des Kontoinhabers) (Unterschrift des Vaters) 6| Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Nußloch Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden. Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4ff des Bundesjagdgesetzes ausgeübt werden. Die Jagdausübung ist für Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen; für Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein für den ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmtes Wohngebäude anstoßen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind, nicht vorgesehen. Alle Grundstücksflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk (zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mind. 75 ha, die im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen) gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Eigentümer/-innen der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft Nußloch wird durch den Gemeinderat verwaltet. Dieser hat am 16.11.2016 die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Nußloch beschlossen. Es werden daher alle Jagdgenossen am Dienstag, dem 31.01.2017, 18.30 Uhr in den Vereinsraum der Olympiahalle, Kurpfalzstr. 75, Nußloch eingeladen. Der Saal wird bereits ab 18.00 Uhr geöffnet. Die Anwesenheit der teilnehmenden bzw. vertretenen Jagdgenossen muss registriert werden. Hierbei wird auch die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft überprüft. Jedes nicht persönlich bekannte Mitglied der Jagdgenossenschaft hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Es wird gebeten, den Einlasstermin ab 18.00 Uhr wahrzunehmen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Flächen. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich abgeben. Nicht anwesende Miteigentümer können ihr Stimmrecht durch Vollmacht übertragen. Die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner Grundflächen nach den Eintragungen im Jagdkataster, dessen Grundlage die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zum Stichtag 13.06.2016 sind. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur dann berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende aktuelle Grundbuchabschrift oder Eintragungsbekanntmachung vorgelegt wird. Um Wartezeiten beim Saaleinlass zu vermeiden, kann die Stimmkarte bereits vor der Versammlung im Rathaus, Zimmer 101, Tel. 06224/901-122 während der üblichen Sprechzeiten beantragt werden. Sollte Unsicherheit bestehen, ob Sie als Grundstückseigentümer zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, können Sie sich gerne vorab bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 901-122) informieren. Rühl Bürgermeister Impressum Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Amtsblatt der Gemeinde Nußloch mit Ortsteil Maisbach Herausgeber: Gemeinde Nußloch Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Bürgermeister Rühl o.V.i.A. Manuskriptannahme im Rathaus, Zimmer EG 09, Fax 06224/901-118 Redaktionsschluss: Di. 10.00 Uhr E-Mail: [email protected] Erscheint freitags, Bezugsgebühr halbjährlich € 19,85 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Anzeigenannahme: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Fax 06227 5449-1190, Internet: www.knvertrieb.de Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227/873-0, Fax 06227/873-190 Verantwortlich für den Vertrieb: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: [email protected] Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. 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Januar 2017 • Rathaus-Rundschau TRAUER Als die Kraft zu Ende ging, war es kein Sterben. Es war Erlösung. Wilma Ehresmann Wir trauern um Jürgen Kunzmann * 8.4.1943 geb. Erles In Liebe und Dankbarkeit Elke Kunzmann Michèle, Carsten und Marlena Dietz sowie alle Angehörigen ist am 2. Januar 2017 verstorben. In Liebe nehmen wir Abschied Deine Kinder Beate, Peter und Margareta Deine Geschwister Elisabeth, Anton, Käthe und Edith mit Familien † 22.12.2016 Nußloch, im Januar 2017 Die Beisetzung fand im engsten Familienkreis statt. Unser besonderer Dank gilt der AKI Heidelberg, dem St. Josefskrankenhaus, den DRK-Pflegern, dem Angelus Pflegedienst sowie Herrn Dr. Richter . Nußloch, im Januar 2017 Die Urnenbeisetzung findet in Rosenfeld statt. Foto: (c) altrendo images Wenn die Zeit kommt, Abschied zu nehmen... dürfen Sie auf unser Einfühlungsvermögen und die jahrelange Erfahrung vertrauen. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Tel. 06224-1 0922 69226 Nußloch, Massengasse 19 Unser neu gestalteter Trauerraum mit Kühlung schenkt private Atmosphäre, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. T Schreinerei seit 1876 BESTATTUNGEN TROTTER Anzeigen Rathaus-Rundschau • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2 TRAUER Herzlichen Dank Gertrud Sauer geb. Achtstätter allen, die ihre Anteilnahme und Verbundenheit auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Sei es durch ein liebes Wort, eine Geldspende, eine Umarmung oder durch einen Händedruck. Besonderen Dank Herrn Dr. Richter und seinem Praxisteam, dem Pflegeheim Haus Silberberg Wiesloch für die gute und liebevolle Betreuung, Frau Pfarrerin Mager für die tröstenden Worte, dem evangelischen Kirchenchor und dem Bestattungsinstitut Trotter. Leimen/Nußloch, im Januar 2017 Thomas und Daniela Sauer Bestattungsdienst Gehrig seit 1972 Wir bieten Ihnen: die Erfahrung eines Familienunternehmens in der zweiten Generation das Wissen ausgebildeter Bestattungsfachkräfte und Trauerbegleiter eine kostenbewusste und individuelle Beratung eigene Räumlichkeiten zur Abschiednahme die Durchführung aller Bestattungsarten die Erledigung sämtlicher Formalitäten Bestattungsvorsorge jederzeit erreichbar unter: 06224 -72846 www.Bestattungsdienst-Gehrig.de Leimen, Nußlocher Straße 33 Foto: iStockfoto/Thinkstock Anzeigen Nr. 1/2 • 13. Januar 2017 • Rathaus-Rundschau Klaus Nussbaum zukünftig alleiniger Inhaber Nussbaum Medien bündelt seine Kräfte in Baden-Württemberg Wenn man in Baden-Württemberg über Amtsblätter spricht, dann kommt man an der Marke Nussbaum Medien kaum vorbei. Denn Nussbaum Medien ist in seinem Marktsegment mit über 500 Mitarbeitern und einer wöchentlichen Auflage von über einer Million Exemplaren, die in über 330 Städten und Gemeinden erscheinen, klarer Marktführer im Ländle. Nach dem Rückzug des Gründers Oswald Nussbaum wurden die sechs Betriebe von dessen Kindern Brigitte und Klaus geführt. Brigitte Nussbaum war als Geschäftsführende Gesellschafterin für die Betriebe Weil der Stadt, Rottweil und Uhingen verantwortlich, Klaus Nussbaum in gleicher Funktion für die Nussbaum Medien-Betriebe St. Leon-Rot und Bad Friedrichshall sowie die Druckerei Stein in Bad Rappenau. Zum 01.01.2017 hat Brigitte Nussbaum ihre Betriebe an ihren Bruder Klaus verkauft und zieht sich damit auch aus der Geschäftsleitung zurück. Sie wird die Verlagsgruppe jedoch weiterhin tatkräftig unterstützen. Unter anderem wird sie für den zentralen Einkauf der Verlagsgruppe zuständig sein. Damit ist Klaus Nussbaum zukünftig alleiniger Inhaber aller Nussbaum Medien-Betriebe, die weiterhin zu 100 % im Familienbesitz bleiben Gemeinsam stärker Die Geschäfte der Verlagsgruppe werden von einem vierköpfigen Geschäftsführungsteam geleitet, das bereits seit über zehn Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Dem Geschäftsführer Klaus Nussbaum stehen Andreas Tews (Geschäftsführer Marke- ting & Vertrieb), Timo Bechtold (kaufmännischer Geschäftsführer) sowie Michael Schmidt (Geschäftsführer IT) zur Seite. Alle Nussbaum Medien-Betriebe sind bereits heute für sich betrachtet gut funktionierende Unternehmen. Durch die Wiedervereinigung der Betriebe, die sich in den letzten Jahren etwas auseinanderentwickelt haben, stellt Nussbaum Medien jedoch die Weichen für eine positive Entwicklung in die Zukunft. Denn die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienmärkte erfordern hohe Investitionen um zukunftsfähig zu bleiben. Ausbau digitaler Projekte Gemeinsam wird es Nussbaum Medien noch besser gelingen die „Digitale Transformation“ des Geschäftsmodells umzusetzen. Zu den Erfolgsfaktoren gehört der Ausbau des verlagseigenen Redaktionssystems Artikelstar, die Entwicklung digitaler und mobiler Angebote (Online-Portale, Gemeinde-Homepages, BürgerApps), der Aufbau von eCommerce-Lösungen und die Einführung eines Nussbaum Clubs. Die Verlagsgruppe wird noch stärker in Forschung & Entwicklung und damit in innovative Produkte und Prozesse investieren. Fusion des Pressevertriebs Mit der Zusammenlegung der Verlage geht auch eine Fusion der für die Zustellung beauftragten Gesellschaften einher, der GS Vertriebs GmbH mit der WDS Pressevertriebs GmbH. Die neue Gesellschaft firmiert unter dem Namen GS Vertriebs GmbH und hat ihren Standort in Weil der Stadt. Mehrheitsgesellschafterin der neuen Gesellschaft ist Gabriela Schätzle (Ehefrau von Klaus Nussbaum), die bereits zuvor Inhaberin der GS Vertriebs GmbH war. Zur Betriebsleiterin und Prokuristin hat sie Birgit Pahlke bestellt. Da Birgit Pahlke bereits seit vielen Jahren Geschäftsführerin des WDS Pressevertrieb war, ist auch hier für eine bestmögliche Kontinuität gesorgt. Neue Webseite Nussbaum Medien wird mit diesem Schritt noch besser, noch schlagkräftiger, noch innovativer und noch leistungsfähiger. Alle Betriebe präsentieren sich ab dem Jahresanfang unter www. nussbaum-medien.de erstmals wieder über eine gemeinsame Webseite. Anzeigen Rathaus-Rundschau • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2 FIT, SCHÖN UND GESUND NATURHEILPRAXIS Zita Kindermann • Klassische Homöopathie • Irisdiagnose • Psychologische Astrologie mit homöopathischer Begleitung 20-jährige Praxiserfahrung MIT ALLEN SINNEN GENIESSEN ... ... und nichts mehr verpassen Hufschmiedstraße 2/1 69168 Wiesloch Telefon 06222 381960 Hörtest · Höranalyse · Beratung Hörsystemanpassung · Gehörschutz Walldorf · Hauptstraße 14 · T 06227 61502 Sandhausen · Bahnhofstraße 1 · T 06224 8283610 www.hoerakustik-bechtler.de – Anzeige – Foto: Picture-Factory/fotolia.com/spp-o Statt Crash-Diät – Hilfe aus der Natur (spp-o/red). Gesund leben und attraktiv aussehen – das sind die Hauptgründe für den lästigen und oft frustrierenden Kampf gegen überflüssige Pfunde und Fettpolster. Wundermittel gibt es nicht, und mit Crash-Diäten tun wir unserer Gesundheit keinen Gefallen. Gerade die Fettansammlungen um die Körpermitte bergen ein großes gesundheitliches Risiko. Bauchfett greift nämlich in den Stoffwechsel und die Hormonproduktion ein und erhöht so das Risiko, an Herz-KreislaufKrankheiten oder Diabetes zu erkranken. Die ernüchternde Erkenntnis ist jedoch, dass das Wunschgewicht nur durch ausreichend Bewegung und eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu haben ist. Für alle, denen besonders der Einstieg schwerfällt, gibt es wirksame Unterstützung aus der Natur. Glavonoid ist ein rein pflanzlicher Extrakt aus der Süßholzwurzel. Er regt den Fettstoffwechsel an und hilft, vor allem die Fettpolster im Bauchraum zu reduzieren. Zahlreiche Studien haben bewiesen, dass Glavonoid den Fettabbau auf zweifache Weise begünstigt: Zum einen fördert der Pflanzenextrakt den Stoffwechsel im Gewebe des Bauchraums und erhöht die Fettverbrennung. Gleichzeitig bildet sich weniger neues Fett. Ein weiteres Plus der enthaltenen Pflanzenstoffe: Sie unterstützen den Aufbau von Muskelmasse. Da Muskelmasse auch im Ruhezustand beständig Energie verbrennt, kann sie den Fettabbau nochmals beschleunigen. Foto: XLS Medical/akz-o Abnehmen: So kann’s wirklich gehen (akz-o). Spätestens mit den guten Vorsätzen fürs neue Jahr und wenn die Hose kneift, setzt das schlechte Gewissen ein und der Wunsch nach der Zielfigur rückt wieder in den Fokus. Tröstlich ist dabei allerdings, dass sich mit kleinen Umstellungen viel erreichen lässt. Dazu gehört zum Beispiel das langsame, bewusste Essen – dadurch lässt sich die Kalorienzufuhr besser kontrollieren. Und wer es schafft, täglich Obst und Gemüse auf den Speisezettel zu nehmen, Schokolade nur sonntags zu genießen und viel zu Fuß zu gehen, ist schon auf einem gu- ten Weg. Eine zusätzliche Hilfe beim Abnehmen können auch natürliche Wirkstoffe bieten. Sogenannte Litramine sind aus Pflanzen gewonnene patentierte Faserkomplexe, die einen Teil der Nahrungsfette im Magen binden können. Zusammen mit Wasser bilden diese löslichen Fasern ein Gel, welches das Fett umschließt. Nach der Phase der Fettbindung werden zusätzlich die Vitamine A, D und E freigesetzt. Tipp: Beobachten Sie Ihr Verhalten im Alltag! Wann, warum und wie viel essen Sie? Am besten führen Sie über mehrere Wochen ein Ernährungstagebuch. Anzeigen Nr. 1/2 • 13. Januar 2017 • Rathaus-Rundschau Hause Pflege bei Ihnen zukas se Beratung für die Pflege Grundpflege Inkontinenzversorgung Wundversorgung ntrolle Injektionen/Blutdruckko nhaus Versorgung nach Kranke Urlaubsvertretung Beginn: 14. 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Lösung: 8 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 1 2 9 3 2 9 8 6 4 5 1 4 7 5 7 2 3 3 1 9 4 7 9 6 7 4 6 6 9 1 7 8 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
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