Gerhard Rensch - lokalmatador.de

Freitag, 13. Januar 2017 | 1/2
Die Gemeinde Nußloch trauert um ihren
Ehrenbürger
Gerhard Rensch
Christbaumaktion 2017
am Samstag, 14. Januar, ab 9.00 Uhr
Seite 10
feuerwehr
Er verstarb am 09. Januar 2017 kurz vor Vollendung
des 84. Lebensjahres.
Gerhard Rensch war 33 Jahre Gemeinderat, davon
Foto: Fotostudio Schuster 16 Jahre Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion und
von 1986 bis 1989 Bürgermeister-Stellvertreter. In dieser Zeit leistete er einen
maßgeblichen Beitrag an der stetigen Aufwärtsentwicklung unserer Gemeinde.
Jubiläums-DVD
Er hatte stets ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, hat sich unermüdlich für deren Belange eingesetzt und dazu beigetragen,
dass die Gemeinde Nußloch eine hohe Lebens- und Wohnqualität erlangt
hat. Seine Menschlichkeit und seine Aufgeschlossenheit haben ihm zu großer
Beliebtheit und Anerkennung verholfen.
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Gerhard Rensch war darüber hinaus in den örtlichen Vereinen durch seine
vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten verwurzelt.
In Würdigung seiner großen Verdienste zum Wohle der Gemeinde wurde ihm
am 9. Januar 2005 das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Mit Gerhard Rensch hat die Gemeinde einen hoch geachteten und sehr verdienten Mitbürger verloren, dessen Persönlichkeit und Lebensleistung unvergessen bleiben werden.
Stellenausschreibung der
Gemeinde Nußloch
Seite 8
Foto: (c) Martin Poole/Photodisc/Thinkstock
Seinen Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.
Bitte beachten!
Abfallsäcke ab sofort bei der
Fa. Bauernfrisch, Sinsheimer Str. 13
erhältlich.
Seite 9
Für die Gemeinde Nußloch
mit Gemeinderat und Verwaltung,
allen Parteien und Organisationen
Karl Rühl, Bürgermeister
Die Beerdigung findet am Samstag, dem 14. Januar 2017, um 13:00 Uhr auf
dem Friedhof in Nußloch statt.
Hintergrund: geniebird/iStock/Thinkstock
2|
Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
Defekte Straßenbeleuchtung einfach melden? Kein Problem!
Durch den zum 01.07.2015 neu abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag „Comfort“ zwischen der Gemeinde
Nußloch und der Netze BW GmbH, ein Unternehmen der EnBW AG, wurde über den gemeinsamen OnlineService die Meldung defekter Straßenleuchten einfacher gemacht.
Bereits seit 17.07.2015 können Sie unter http://www.enbw.com/strassenbeleuchtung-melden die betroffene
Leuchte online auswählen und uns mitteilen, welche Leuchte defekt ist. So wissen wir, wo die Beleuchtung
ausgefallen ist, und können unseren Partner, die Netze BW, mit der Reparatur beauftragen. Mit wenigen Klicks
helfen Sie uns dabei, damit schnell wieder Licht ins Dunkel kommt!
Sofern Sie auch Ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie zum einen eine Meldebestätigung, als Weiteres eine
Benachrichtigung über die Reparaturarbeiten, und wissen so immer den aktuellen Status Ihrer Schadensmeldung. Normale Reparaturen werden dabei von der Netze BW in den regelmäßigen Turnusfahrten (alle vier
Wochen) ausgeführt.
Für 2017 sind folgende Reparaturfahrten geplant: KW 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52.
Wartungsplan Straßenbeleuchtung 2017
Januar
1 So
Februar
Neujahr
März
April
1 Mi
1 Mi
1 Sa
Mai
Tag der
Arbeit
Juni
Juli
1 Do
1 Sa
2 Di
2 Fr
2 So
3 Mi
3 Sa
3 Mo
1 Mo
18
August
September
Oktober
1 So
2 Mi
2 Sa
2 Mo
3 Do
3 So
3 Di
4 Di
4 Fr
4 Mo
5 Mi
5 Sa
5 Di
6 Mi
6 Fr
6 Mo
7 Do
7 Sa
7 Di
7 Do
8 Mi
8 Fr
2 Do
2 Do
2 So
3 Fr
3 Fr
3 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Sa
4 Di
4 Do
4 So
5 Do
5 So
5 So
5 Mi
5 Fr
5 Mo
6 Fr
6 Mo
6 Do
6 Sa
6 Di
6 Do
6 So
7 Sa
7 Di
7 Di
7 Fr
7 So
7 Mi
7 Fr
7 Mo
8 Mi
8 Mi
8 Sa
8 Mo
8 Do
8 Sa
8 Di
8 Fr
8 So
9 Do
9 Do
9 So
9 Di
9 Fr
9 So
9 Mi
9 Sa
9 Mo
10 Fr
10 Fr
10 Mo
10 Mi
10 Sa
10 Mo
10 Do
10 So
1
8 So
9 Mo
2
10 Di
6
6 Mo
10
14
15
19
11 Mi
11 Sa
11 Sa
11 Di
11 Do
11 So
12 Do
12 So
12 So
12 Mi
12 Fr
12 Mo
13 Fr
13 Mo
13 Sa
14 Sa
14 Di
14 Di
14 Fr
14 So
15 So
15 Mi
15 Mi
15 Sa
7
13 Mo
11
13 Do
16 Do
16 Do
16 So
17 Di
17 Fr
17 Fr
17 Mo
18 Mi
18 Sa
18 Sa
19 Do
19 So
19 So
20 Fr
20 Mo
21 Sa
21 Di
21 Di
22 So
22 Mi
16 Mo
3
8
Karfreitag
15 Mo
20
11 Fr
11 Mo
12 Sa
12 Di
13 Di
13 Do
13 So
14 Mi
14 Fr
14 Mo
15 Do
15 Sa
15 Di
16 Di
16 Fr
16 So
17 Sa
17 Mo
18 Di
18 Do
18 So
19 Mi
19 Fr
19 Mo
20 Do
20 Sa
21 Fr
21 So
22 Mi
22 Sa
22 Mo
20 Mo
12
16
21
11 Sa
11 Mo
12 Do
12 So
12 Di
13 Mi
13 Fr
13 Mo
14 Do
14 Sa
14 Di
14 Do
15 Fr
15 So
15 Mi
15 Fr
16 Do
16 Sa
46
17 So
19 Mi
19 Sa
19 Di
19 Do
19 So
19 Di
20 Di
20 Do
20 So
21 Mi
21 Fr
21 Mo
22 Do
22 Sa
22 Di
26 Do
26 So
26 So
26 Mi
26 Fr
26 Mo
27 Fr
27 Mo
27 Do
27 Sa
27 Di
28 Sa
28 Di
28 Di
28 Fr
28 So
29 Mi
29 Sa
29 Mo
30 Do
30 So
25
23 Fr
23 So
24 Mo
25 So
26
29
34
38
42
20 Mi
20 Fr
20 Mo
21 Do
21 Sa
21 Di
21 Do
22 Fr
22 So
22 Mi
22 Fr
23 Do
23 Sa
47
51
20 Mi
23 Mi
23 Sa
23 Mo
24 Do
24 So
24 Di
24 Fr
24 So
25 Di
25 Fr
25 Mo
25 Mi
25 Sa
25 Mo
1. Weihnachtstag
26 Mi
26 Sa
26 Di
26 Do
26 So
26 Di
2. Weihnachtstag
27 Do
27 So
27 Mi
27 Fr
27 Mo
30
39
43
48
27 Mi
28 Mi
28 Fr
28 Mo
28 Do
28 Sa
28 Di
28 Do
29 Do
29 Sa
29 Di
29 Fr
29 So
29 Mi
29 Fr
30 Mi
30 Sa
30 Do
30 Sa
30 Fr
50
13 Mi
18 Mo
24 Sa
30 Di
11 Mi
18 Sa
23 Di
31 Mi
10 So
18 Mi
25 Do
31 Fr
10 Fr
18 Mo
25 Di
5
9 Sa
10 Di
18 Fr
25 Sa
30 Mo
9 Do
41
49
6 Mi
18 Di
25 Sa
31 Di
45
17 Fr
24 Mi
22
5 Di
16 Mo
25 Mi
29 So
4 Mo
5 So
17 Di
24 Mo
13
4 Sa
16 Sa
23 So
27 Mo
4 Mi
5 Do
17 So
24 Fr
Himmelfahrt
37
2 Sa
3 So
16 Mi
23 Do
17
33
36
2 Do
3 Fr
40
Tag der Dt.
Einheit
17 Do
24 Fr
9
24
17 Mi
Ostermontag
28
32
11 Di
23 Do
4
23
27
12 Mi
24 Di
23 Mo
Pfingstmontag
Dezember
1 Fr
1 Fr
3 Di
2 Mo
November
1 Mi
1 Di
30 So
31 Mo
31
31 Do
35
30 Mo
31 Di
44
Reformationstag
31 So
Letzter Meldetag für den nächsten Turnus
Abarbeitung der Meldungen
Grün: letzte Meldefrist für Sie / Blau: monatliche Reparaturfahrt
Sollte Ihre Schadensmeldung fristgerecht eingegangen sein und diese dann nicht in dem darauffolgenden
Reparaturzeitraum abgearbeitet sein, bitten wir Sie dies unseren Mitarbeitern im Bauamt schnellstmöglich
(telefonisch oder elektronisch) mitzuteilen. Hierdurch können wir die sofortige Reparatur der defekten Leuchte bei der Netze BW einfordern. Natürlich können Sie auch weiterhin die Schadensmeldung direkt telefonisch
im Bauamt abgeben. Sind mehrere Leuchten dunkel, dann ist das eine Störung, die direkt an die zu jeder
Tages- und Nachtzeit besetzte Störungsleitstelle der EnBW unter der kostenlosen Telefonnummer 08003629477 gemeldet werden kann.
Ihre Ansprechpartner im Bauamt sind:
Tamara Erles, Tel.: 06224/901-132, [email protected]
Matthias Leyk, Tel.: 06224/901-138, [email protected]
Neujahrsgruß
Das alte Jahr hat‘s schlau gemacht,
fort ist‘s bei Nebel und bei Nacht.
Zum großen Glück für fern und nah,
war auf der Stell ein andres da.
(Johann Peter Hebel, deutscher Schriftsteller, Theologe u. Pädagoge, 1760 – 1826)
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich,
auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.
Karl Rühl
Bürgermeister
Jubiläums-DVD
Als Erinnerung an das Jubiläumsjahr 2016 der
Gemeinde Nußloch hat die Gemeindeverwaltung
eine Jubiläums-DVD in Auftrag gegeben.
Auf einer Gesamtlänge von mehr als eineinhalb
Stunden sind neben den Aufnahmen aller Programmpunkte des Festwochenendes vom 01. bis
04. Juli 2016 auch Sequenzen des Festbanketts vom
07. Mai 2016 enthalten.
Diese DVD kann im Rathaus, Zimmer 1.05 zum Preis von 15 € erworben werden.
Im Erwerbspreis sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten, da die Gemeinde gesetzlich
zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet ist.
Eine prinzipiell zu verwirklichende volle Kostendeckung kann auch mit dem
Gesamtpreis von 15 € nicht erreicht werden.
Gemeindeverwaltung Nußloch
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Foto: Weedezign/ioStock/Thinkstock
Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
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Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
Elterninformation
zur Ferienbetreuung im Jahr 2017
Sehr geehrte Eltern,
die Gemeinde Nußloch wird auch im Jahr 2017 eine Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter anbieten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ferienbetreuung eine freiwillige
Aufgabe der Kommunen ist.
In diesem Jahr werden die Kinder wieder in allen ferienbetreuten Wochen durch unseren
Caterer „Ehrenfried“ mit Mittagessen versorgt. Die Ferienbetreuung ist als Ganztagesbetreuung einzustufen, jedes Kind muss daher eine vollwertige Mahlzeit erhalten. Die Betreuung
in der Ferienzeit ist folglich nur in Verbindung mit der Teilnahme am Mittagstisch möglich.
Das Anmeldeformular zur Ferienbetreuung erhalten Sie im Internet auf unserer Homepage
(www.nussloch.de), als Extraseite zum Herauslösen aus der Rathaus-Rundschau, im Rathaus
bei Frau Bender (Zimmer 1.05) oder bei den Betreuungskräften der jeweiligen Schule. Das
Anmeldeformular bietet die Möglichkeit, Ihr Kind schon jetzt für alle Ferienbetreuungsangebote verbindlich anzumelden. Für den Fall, dass das Kind doch nicht an der Ferienbetreuung teilnimmt, gilt eine Abmeldefrist (s. Anmeldeformular) die zwingend einzuhalten ist,
ansonsten entsteht eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 40,- €.
Die jeweils anfallenden Gebühren sind vor Antritt der Ferienbetreuung zu entrichten, da es
in der Vergangenheit immer wieder dazu kam, dass die in Anspruch genommenen Leistungen nicht bezahlt wurden.
Voraussetzung, dass die Ferienbetreuung tatsächlich stattfinden kann, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Kindern. Sollten nicht genügend Kinder für die Ferienbetreuung
angemeldet werden, so geben wir dies umgehend und rechtzeitig bekannt (persönliches
Anschreiben an die Eltern, Hinweis in der Rathaus-Rundschau).
Werden bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die hierdurch entstehenden Mehrkosten je Kind von den Eltern anteilig übernommen, so kann auch in diesem Fall die Betreuungswoche angeboten werden. Zur Kostenübernahme ist die Zustimmung der Eltern aller
angemeldeten Kinder erforderlich.
Es grüßt Sie freundlich
Gemeindeverwaltung Nußloch
Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
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Verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung der Gemeinde Nußloch
□
□
□
Osterferien
Pfingstferien
Sommerferien
(18.04.2017 bis 21.04.2017)
(06.06.2017 bis 09.06.2017)
□ 1. Woche (31.07.-04.08.2017)
□ 3. Woche (14.08.-18.08.2017)
□ 2. Woche (07.08.-11.08.2017)
□ 4. Woche (21.08.-25.08.2017)
(Bitte entsprechendes ankreuzen!)
An-/ Abmeldefrist für die Oster- und Pfingstferien: 31.01.17 (Ostern) & 28.04.17 (Pfingsten)
An-/ Abmeldefrist für alle Betreuungswochen (Sommerferien): 21.07.2017
________________________________________________________________________________
Erziehungsberechtigte:
(Mutter) Name: .......................................................
Vorname: ………………………….
(Vater) Name: ........................................................
Vorname: ………………………….
Anschrift: ...............................................................
Tel.Nr.: ...........................
Name des Kindes : ...............................................
geb. am ..........................
Schüler der ..............................- Schule
Klasse: ..........................
________________________________________________________________________________
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zum /zu den oben angekreuzten Ferienbetreuungsangebot/en der Gemeinde Nußloch an. Es ist mir bekannt, dass das Betreuungsangebot an Werktagen
von
montags bis freitags, in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr,
im Kernzeitraum der Lindenschule stattfindet.
Ich entrichte die anfallenden Gebühren inkl. Mittagstisch in Höhe von
Oster-/ Pfingstferien:
- Betreuung (4 Tage)
Sommerferien:
70,- €
- 1 Woche Betreuung
- 2 Wochen Betreuung
- 3 Wochen Betreuung
- 4 Wochen Betreuung
85,- €,
155,- €,
220,- €,
290,- €.
Bei tageweiser Betreuung werden 25,- € je Tag berechnet. Die jeweils anfallenden Gebühren sind
vor Inanspruchnahme der Betreuungsleistung zu entrichten.
Zum Mittagstisch werden kindgerechte und gesunde Mahlzeiten von einem Caterer angeboten, der
sich auch in vielen anderen Einrichtungen bewährt hat.
Mir ist bewusst, dass bei Nichteinhaltung der o.g. Abmeldefrist
40,- € Verwaltungsgebühren eingezogen werden!
Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung vollständig unter Angabe Ihrer IBAN und Ihres BIC aus. Die
Anmeldung kann in den Sekretariaten der Linden- bzw. Schillerschule oder im Rathaus bei Frau
Bender (Zimmer 1.05) abgegeben werden.
SEPA-Lastschriftenmandat
Wir ermächtigen die Gemeinde Nußloch den Betrag für die Betreuung in der/ den oben markierten
Ferienwochen bzw. bei nicht fristgerechter Stornierung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,- €
von dem Konto
IBAN:
BIC.:
abzubuchen.
………………………………………
(Ort, Datum)
…………………………………………….
(Unterschrift der Mutter)
…………………………………………….
......................................................
(ggf. Unterschrift des Kontoinhabers)
(Unterschrift des Vaters)
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Rathaus-Rundschau Nußloch · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen
des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Nußloch
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem
Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist
die Pflicht zur Hege verbunden.
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden. Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4ff des
Bundesjagdgesetzes ausgeübt werden.
Die Jagdausübung ist für Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen; für Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein für den
ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmtes Wohngebäude anstoßen und durch irgendeine Umfriedung
begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind, nicht vorgesehen.
Alle Grundstücksflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk (zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mind. 75 ha, die im Eigentum
ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen) gehören, bilden einen gemeinschaftlichen
Jagdbezirk. Die Eigentümer/-innen der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Die Jagdgenossenschaft Nußloch wird durch den Gemeinderat verwaltet. Dieser hat am 16.11.2016 die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Nußloch beschlossen.
Es werden daher alle Jagdgenossen
am Dienstag, dem 31.01.2017, 18.30 Uhr
in den Vereinsraum der Olympiahalle, Kurpfalzstr. 75, Nußloch
eingeladen.
Der Saal wird bereits ab 18.00 Uhr geöffnet. Die Anwesenheit der teilnehmenden bzw. vertretenen Jagdgenossen muss registriert werden. Hierbei wird auch die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft überprüft.
Jedes nicht persönlich bekannte Mitglied der Jagdgenossenschaft hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Es wird gebeten, den Einlasstermin ab 18.00 Uhr wahrzunehmen.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Flächen. Miteigentümer und
Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich abgeben. Nicht anwesende
Miteigentümer können ihr Stimmrecht durch Vollmacht übertragen. Die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte
mit Angabe seiner Grundflächen nach den Eintragungen im Jagdkataster, dessen Grundlage die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zum Stichtag 13.06.2016 sind. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von
Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur dann berücksichtigt werden, wenn eine
entsprechende aktuelle Grundbuchabschrift oder Eintragungsbekanntmachung vorgelegt wird.
Um Wartezeiten beim Saaleinlass zu vermeiden, kann die Stimmkarte bereits vor der Versammlung
im Rathaus, Zimmer 101, Tel. 06224/901-122 während der üblichen Sprechzeiten beantragt werden.
Sollte Unsicherheit bestehen, ob Sie als Grundstückseigentümer zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk
gehören, können Sie sich gerne vorab bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 901-122) informieren.
Rühl
Bürgermeister
Impressum
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Amtsblatt der Gemeinde Nußloch mit Ortsteil Maisbach
Herausgeber:
Gemeinde Nußloch
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Bürgermeister Rühl o.V.i.A.
Manuskriptannahme im Rathaus, Zimmer EG 09, Fax 06224/901-118
Redaktionsschluss: Di. 10.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Erscheint freitags, Bezugsgebühr halbjährlich € 19,85
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
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Nr. 1/2 • 13. Januar 2017 • Rathaus-Rundschau
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1. FSV Mainz 05
Veranstaltungstermin:
04.02.2017, 19.00 Uhr
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Nr. 1/2 • 13. Januar 2017 • Rathaus-Rundschau
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Wir trauern um
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In Liebe nehmen wir Abschied
Deine Kinder
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Elisabeth, Anton,
Käthe und Edith
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Die Beisetzung fand im engsten Familienkreis statt.
Unser besonderer Dank gilt der AKI Heidelberg,
dem St. Josefskrankenhaus, den DRK-Pflegern,
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Rathaus-Rundschau • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2
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allen, die ihre Anteilnahme und Verbundenheit auf so vielfältige
Weise zum Ausdruck brachten. Sei es durch ein liebes Wort, eine
Geldspende, eine Umarmung oder durch einen Händedruck.
Besonderen Dank
Herrn Dr. Richter und seinem Praxisteam, dem Pflegeheim Haus
Silberberg Wiesloch für die gute und liebevolle Betreuung,
Frau Pfarrerin Mager für die tröstenden Worte, dem evangelischen
Kirchenchor und dem Bestattungsinstitut Trotter.
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Nr. 1/2 • 13. Januar 2017 • Rathaus-Rundschau
Klaus Nussbaum zukünftig alleiniger Inhaber
Nussbaum Medien bündelt seine Kräfte in Baden-Württemberg
Wenn man in Baden-Württemberg über Amtsblätter spricht, dann kommt man an der Marke Nussbaum Medien kaum vorbei. Denn Nussbaum
Medien ist in seinem Marktsegment mit über 500 Mitarbeitern und einer wöchentlichen Auflage von über einer Million Exemplaren, die in
über 330 Städten und Gemeinden erscheinen, klarer Marktführer im Ländle. Nach dem Rückzug des Gründers Oswald Nussbaum wurden die
sechs Betriebe von dessen Kindern Brigitte und Klaus geführt. Brigitte Nussbaum war als Geschäftsführende Gesellschafterin für die Betriebe
Weil der Stadt, Rottweil und Uhingen verantwortlich, Klaus Nussbaum in gleicher Funktion für die Nussbaum Medien-Betriebe St. Leon-Rot
und Bad Friedrichshall sowie die Druckerei Stein in Bad Rappenau.
Zum 01.01.2017 hat Brigitte Nussbaum ihre Betriebe an ihren Bruder Klaus verkauft und zieht sich
damit auch aus der Geschäftsleitung zurück. Sie wird die Verlagsgruppe jedoch weiterhin tatkräftig unterstützen. Unter anderem
wird sie für den zentralen Einkauf der Verlagsgruppe zuständig
sein. Damit ist Klaus Nussbaum
zukünftig alleiniger Inhaber aller
Nussbaum Medien-Betriebe, die
weiterhin zu 100 % im Familienbesitz bleiben
Gemeinsam stärker
Die Geschäfte der Verlagsgruppe werden von einem vierköpfigen
Geschäftsführungsteam
geleitet, das bereits seit über zehn
Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Dem Geschäftsführer
Klaus Nussbaum stehen Andreas
Tews (Geschäftsführer Marke-
ting & Vertrieb), Timo Bechtold
(kaufmännischer
Geschäftsführer) sowie Michael Schmidt
(Geschäftsführer IT) zur Seite.
Alle Nussbaum Medien-Betriebe
sind bereits heute für sich betrachtet gut funktionierende Unternehmen. Durch die Wiedervereinigung der Betriebe, die sich in den
letzten Jahren etwas auseinanderentwickelt haben, stellt Nussbaum
Medien jedoch die Weichen für
eine positive Entwicklung in die
Zukunft. Denn die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienmärkte erfordern
hohe Investitionen um zukunftsfähig zu bleiben.
Ausbau digitaler Projekte
Gemeinsam wird es Nussbaum
Medien noch besser gelingen die
„Digitale Transformation“ des
Geschäftsmodells umzusetzen.
Zu den Erfolgsfaktoren gehört
der Ausbau des verlagseigenen
Redaktionssystems Artikelstar,
die Entwicklung digitaler und
mobiler Angebote (Online-Portale, Gemeinde-Homepages, BürgerApps), der Aufbau von eCommerce-Lösungen und die Einführung eines Nussbaum Clubs. Die
Verlagsgruppe wird noch stärker
in Forschung & Entwicklung und
damit in innovative Produkte und
Prozesse investieren.
Fusion des Pressevertriebs
Mit der Zusammenlegung der
Verlage geht auch eine Fusion
der für die Zustellung beauftragten Gesellschaften einher, der GS
Vertriebs GmbH mit der WDS
Pressevertriebs GmbH. Die neue
Gesellschaft firmiert unter dem
Namen GS Vertriebs GmbH und
hat ihren Standort in Weil der
Stadt. Mehrheitsgesellschafterin
der neuen Gesellschaft ist Gabriela
Schätzle (Ehefrau von Klaus Nussbaum), die bereits zuvor Inhaberin der GS Vertriebs GmbH war.
Zur Betriebsleiterin und Prokuristin hat sie Birgit Pahlke bestellt.
Da Birgit Pahlke bereits seit vielen Jahren Geschäftsführerin des
WDS Pressevertrieb war, ist auch
hier für eine bestmögliche Kontinuität gesorgt.
Neue Webseite
Nussbaum Medien wird mit diesem Schritt noch besser, noch
schlagkräftiger, noch innovativer und noch leistungsfähiger.
Alle Betriebe präsentieren sich
ab dem Jahresanfang unter www.
nussbaum-medien.de erstmals
wieder über eine gemeinsame
Webseite.
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Rathaus-Rundschau • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Statt Crash-Diät – Hilfe aus der Natur
(spp-o/red). Gesund leben
und attraktiv aussehen – das
sind die Hauptgründe für den
lästigen und oft frustrierenden Kampf gegen überflüssige
Pfunde und Fettpolster. Wundermittel gibt es nicht, und mit
Crash-Diäten tun wir unserer
Gesundheit keinen Gefallen.
Gerade die Fettansammlungen
um die Körpermitte bergen ein
großes gesundheitliches Risiko.
Bauchfett greift nämlich in den
Stoffwechsel und die Hormonproduktion ein und erhöht so
das Risiko, an Herz-KreislaufKrankheiten oder Diabetes zu
erkranken. Die ernüchternde
Erkenntnis ist jedoch, dass
das Wunschgewicht nur durch
ausreichend Bewegung und
eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu haben ist. Für alle,
denen besonders der Einstieg
schwerfällt, gibt es wirksame
Unterstützung aus der Natur.
Glavonoid ist ein rein pflanzlicher Extrakt aus der Süßholzwurzel. Er regt den Fettstoffwechsel an und hilft, vor allem
die Fettpolster im Bauchraum
zu reduzieren. Zahlreiche Studien haben bewiesen, dass
Glavonoid den Fettabbau auf
zweifache Weise begünstigt:
Zum einen fördert der Pflanzenextrakt den Stoffwechsel im
Gewebe des Bauchraums und
erhöht die Fettverbrennung.
Gleichzeitig bildet sich weniger
neues Fett. Ein weiteres Plus
der enthaltenen Pflanzenstoffe:
Sie unterstützen den Aufbau
von Muskelmasse. Da Muskelmasse auch im Ruhezustand
beständig Energie verbrennt,
kann sie den Fettabbau nochmals beschleunigen.
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Abnehmen: So kann’s wirklich gehen
(akz-o). Spätestens mit den
guten Vorsätzen fürs neue Jahr
und wenn die Hose kneift,
setzt das schlechte Gewissen
ein und der Wunsch nach der
Zielfigur rückt wieder in den
Fokus. Tröstlich ist dabei allerdings, dass sich mit kleinen
Umstellungen viel erreichen
lässt. Dazu gehört zum Beispiel das langsame, bewusste
Essen – dadurch lässt sich die
Kalorienzufuhr besser kontrollieren. Und wer es schafft,
täglich Obst und Gemüse auf
den Speisezettel zu nehmen,
Schokolade nur sonntags zu
genießen und viel zu Fuß zu
gehen, ist schon auf einem gu-
ten Weg. Eine zusätzliche Hilfe
beim Abnehmen können auch
natürliche Wirkstoffe bieten.
Sogenannte Litramine sind aus
Pflanzen gewonnene patentierte Faserkomplexe, die einen
Teil der Nahrungsfette im Magen binden können. Zusammen mit Wasser bilden diese
löslichen Fasern ein Gel, welches das Fett umschließt. Nach
der Phase der Fettbindung
werden zusätzlich die Vitamine A, D und E freigesetzt. Tipp:
Beobachten Sie Ihr Verhalten
im Alltag! Wann, warum und
wie viel essen Sie? Am besten
führen Sie über mehrere Wochen ein Ernährungstagebuch.
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
1
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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