Ausstellungsordnung und Einladung zur 22. Remdaer Kaninchenschau, am 07. und 08. Januar 2017 1. Die 22. Remdaer Kaninchenschau 2017 wird vom RKZ-Verein T226 Remda e.V. als offene Gemeinschaftsschau ausgerichtet. Die Schau findet in Remda-Teichel, im „Haus der Vereine“, OT Remda statt. Die Beteiligung ist jedem gemeldeten Mitglied der dem ZDRK angeschlossenen Landes- und Kreisverbände offen. Die Zulassung erfolgt durch den Ausrichter bzw. Veranstalter. 2. Zur Ausstellung zugelassen sind alle im Standard anerkannten Rassen in den Zuchtgruppen I, II und III sowie Einzeltiere. Es gelten die Bestimmungen des ZDRK sowie die Festlegungen der Ausstellungsordnung. 3. Die ausgestellten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Jeder Meldebogen ist vom Vereinsvorsitzenden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, abzustempeln und zu unterschreiben. Die Richtigkeit der Zuchtgruppe muss der Zuchtbuchführer bestätigen. Alle ausgestellten Tiere müssen gegen RHD geimpft sein, die Impfung muss mindestens 14 Tage vor der Schau erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die Impfzeugnisse (Fotokopien) sind unaufgefordert bei der Einlieferung unter Angabe der Ausstellernummer abzugeben. Tiere ohne Impfnachweis werden nicht angenommen. Wer versucht, ungeimpfte Kaninchen zur Ausstellung zu bringen, haftet für eventuell dadurch entstehende Schäden. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn nachweislich kranke, insbesondere schnupfenverdächtige Tiere eingeliefert werden. 4. Der Kostenbeitrag und die Nebenkosten betragen wie folgt: Kostenbeitrag je Tier 3,00 EUR Zuchtgruppenzuschlag 4,00 EUR Futterkosten je Tier 0,50 EUR Unkosten je Aussteller 3,50 EUR Pflichtkatalog (außer Jugend ) 4,00 EUR Dauereintrittskarte 5,00 EUR Tageseintrittskarte 3,00 EUR Jugendzüchter bezahlen 50 % des Standgeldes bei voller Preisvergabe. Futternäpfe sind (2 Stück je Käfig) mitzubringen!!! Bei Bedarf können Futternäpfe käuflich erworben werden. Kosten dafür je Futternapf 0,60 EUR. 5. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe einer Wechselbewertung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 6. Meldeschluss ist Freitag, den 09. Dezember 2016 Poststempel!!! 7. Für jede Rasse ist ein gesonderter Anmeldebogen zu verwenden. Wir bitten die Anmeldungen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Vordrucken vollständig und leserlich vorzunehmen!!! 8. Die Anmeldungen sind zu richten an: Peter Pabst, Im Tälchen 5, OT Heilsberg 07407 Remda-Teichel per Post , Fax oder E-Mail. Telefon: (036744) 22 416 Telefax : (036744) 20 369 Mobil: (0170) 431 94 95 E-Mail: vm-pabst@t-online. de 9. Der B-Bogen mit den Gehegenummern wird bis zum 30.Dezember 2016 jedem Aussteller zugesandt. Dies ist gleichzeitig die Bestätigung der Anmeldung. Wer denselben bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhalten hat, sollte sich umgehend bei Peter Pabst, Telefon wie v.g. melden. 10.Die Einlieferung der Tiere erfolgt am Mittwoch, den 04. Januar 2017 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr durch Selbstbringer. Später eintreffende Tiere haben keinen Anspruch auf Bewertung. Ersatztiere sind in der gleichen Rasse und Farbe zugelassen, müssen jedoch gegen eine Gebühr von 1,50 EUR je Tier bei der Einlieferung umgemeldet werden. Nicht oder falsch umgemeldete Tiere scheiden bei der Preisverteilung aus; ist das nicht umgemeldete Tier aus einer Zuchtgruppe, so erhält auch diese keinen Preis. Tiere können am Einlieferungstag nachträglich kostenfrei zum Verkauf gemeldet werden. 11.Zur Preisvergabe kommen 40 % des Standgeldes sowie 100 % des ZG-Zuschlages. Sammlungen Einzeltiere EP Pokal EP Sach-EP I 5,00 EUR, I 3,00 EUR II 4,00 EUR II 2,00 EUR III 3,00 EUR III 1,00 EUR 12.Der Gesamtbetrag der Meldegebühren ist auf das Konto des RKZ-Verein T226 Remda, bei der Raiffeisen-Volksbank Saale-Orla eG IBAN: DE69 83094444 0003833925 BIC: GENO DE F1PN1 unter dem Verwendungszweck „Meldegebühren 22.RKS 2017 ….(Name, Vorname des Ausstellers“ zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg ist der Anmeldung unbedingt beizulegen. Anmeldungen ohne Überweisungsnachweis oder durch Barzahlung werden nicht angenommen bzw. bearbeitet! 13.Tiervermittlung während der Schau wird nur durch Beauftragte der Schauleitung vorgenommen. Zum Verkaufspreis erhebt die Schauleitung eine Vermittlungsgebühr von 10 %, die vom Käufer zu tragen ist. Die Ausgabe der verkauften Tiere erfolgt ab Samstag, den 07.Janauar 2017, ab 11.00 Uhr. Bis Sonntag, den 08.Januar 2017, 13.00 Uhr müssen alle verkauften Tiere ausgestallt sein. Tiere, die nach Beendigung der Schau in den Gehegen zurückgelassen werden, können nicht an den Besitzer zurückgeschickt werden. Bis zum Zeitpunkt der Ausstallung nicht abgeholte Tiere gehen ersatzlos in den Besitz der Ausstellungsleitung über. Stellt der Käufer beim Ausstallen eines gekauften Tieres einen Irrtum fest (falsches Geschlecht), kann das Tier von der Schauleitung zurückgenommen werden, sofern es die Ausstellungshalle noch nicht verlassen hatte. 14.Für den Verlust durch höhere Gewalt entfällt jegliche Entschädigung. Sollte Tierverlust durch Verschulden der AL entstehen, werden diese nach der AAB vergütet. 15.Einsprüche gegen die Bewertung entsprechend den Festlegungen der AAB. Letzter Termin für Reklamationen ist der 23. Januar 2017. 16.Kranke Tiere: werden von der Bewertung ausgeschlossen und aus den Käfigen entfernt. 17.Die Tiere müssen am Sonntag, den 08.Januar 2017 ab 13.30 Uhr von den Ausstellern unter Aufsicht von Beauftragten der Schauleitung gegen Vorlage des B-Bogens abgeholt werden. 18.Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf den ordentlichen Rechtsweg im Falle von Streitigkeiten. 19.Ausstellungsleitung: Ausstellungsleiter: Stellv. Ausstellungsleiter / Hallenmeister: Kassierer: Tierverkauf: Anmeldungen / EDV: 20.Termine: Anmeldeschluss: Einlieferung: Bewertung: Öffnungszeiten: Sonntag, Eröffnungsfeier: Die Ausstellungsleitung Freitag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag, Samstag, Maik Jung Manfred Spindler Manfred Michaelis Ernst Fischer Peter Pabst 09. Dezember 2016 04. Januar 2017 05. Januar 2017, 07. Januar 2017 08. Januar 2017 07. Januar 2017 16.00 bis 19.00 Uhr ab 07.30 Uhr 09.00 bis 17.00 Uhr 09.00 bis 13.30 Uhr 10.00 Uhr Anmeldebogen A Meldeschluss: 09.12.2016 Bitte für jede Rasse einen separaten Anmeldebogen ausfüllen. am: 07. und 08. Januar 2017 in: Art der Schau: 22. Remdaer Kaninchenschau Lokal: Mehrzweckhalle im Haus der Vereine Name, Vorname: Jugend PLZ, Wohnort: Straße: Verein: Telefon: 1,0 Rasse / Farbe 0,1 07407 Remda-Teichel, OT Remda Kennzeichen rechts / links Meldegebühren: ja nein Eigene ZG Verkaufs- Alttier (A) Zucht 1/2/3 preis Jungt. (J) Gesamt Tiere Kostenbeitrag je 3,00 € € Tiere Futtergeld je 0,50 € € Zuschlag für Zuchtgruppe je 4,00 € € Porto+ Drucksachenanteil 3,50 € Pflichtkatalog (ausser Jugend) 4,00 € Tageseintrittskarte Samstag 3,00 € Tageseintrittskarte Sonntag 3,00 € Dauereintrittskarte 5,00 € € Ehrenpreisspende € € Vereinsstempel € € Unterschrift Vorsitzender € Unterschrift Zuchtbuchführer € Info für Aussteller: Unterschrift Aussteller Der Aussteller erkennt die zur Zeit gültigen Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen des ZDRK sowie die von der Ausstellungsleitung herausgegebene Schauordnung ausdrücklich an und meldet nachverzeichnete Tiere und Erzeugnisse. Druck mit "Kaninchen-Schau 3.3" www.zuchtprogramme.de lizenziert auf: RKZV T226 Remda e.V. Anmeldebogen A (für Jugend) Meldeschluss: 09.12.2016 Bitte für jede Rasse einen separaten Anmeldebogen ausfüllen. am: 07. und 08. Januar 2017 in: Art der Schau: 22. Remdaer Kaninchenschau Lokal: Mehrzweckhalle im Haus der Vereine 07407 Remda-Teichel, OT Remda Name, Vorname: PLZ, Wohnort: Straße: Verein: Telefon: 1,0 Rasse / Farbe 0,1 Kennzeichen rechts / links Meldegebühren: Eigene ZG Verkaufs- Alttier (A) Zucht 1/2/3 preis Jungt. (J) Gesamt Tiere Kostenbeitrag je 1,50 € € Tiere Futtergeld je 0,50 € € Zuschlag für Zuchtgruppe je 4,00 € € Porto+ Drucksachenanteil 3,50 € Pflichtkatalog (ausser Jugend) 4,00 € Tageseintrittskarte Samstag 3,00 € Tageseintrittskarte Sonntag 3,00 € Dauereintrittskarte 5,00 € € Ehrenpreisspende € € Vereinsstempel € € Unterschrift Vorsitzender € Unterschrift Zuchtbuchführer € Info für Aussteller: Unterschrift Aussteller Der Aussteller erkennt die zur Zeit gültigen Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen des ZDRK sowie die von der Ausstellungsleitung herausgegebene Schauordnung ausdrücklich an und meldet nachverzeichnete Tiere und Erzeugnisse. Druck mit "Kaninchen-Schau 3.3" www.zuchtprogramme.de lizenziert auf: RKZV T226 Remda e.V.
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