Wahlkundmachung

Wahlkundmachung
Im März 2017 wird in unserer Pfarre Münzbach
der Pfarrgemeinderat gewählt.
In unserer Pfarre wird das Urwahl Modell verwendet.
Wahlberechtigt und wählbar
sind alle Katholikinnen und Katholiken, die
a) im Gebiet der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben
oder sich dieser Pfarrgemeinde zugehörig fühlen, und
b) vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben (inkl. Jahrgang 2000).
Wahltermin und Wahllokal
Die Wahlzettel werden von beauftragten Mitgliedern des PGR und der Pfarrblattausträger in der Zeit
von 19.02.2017 bis 26.02.2017 den Haushalten persönlich zugestellt.
In der Zeit vom 05.03.2017 bis 11.03.2017 werden die ausgefüllten Stimmzettel wieder abgeholt.
Briefwahl
Wer in der Zeit der Abholung verhindert ist, beziehungsweise per Briefwahl wählen möchte, kann bis
zum 03.03.2017 12:00 Uhr beim Pfarramt um die Zustellung eines Wahlkuverts ansuchen (persönlich, telefonisch, schriftlich, e-mail). Bei schriftlichem Ansuchen muss das Schriftstück bis zum
03.03.2017 12:00 Uhr beim Pfarramt eingelangt sein.
Die Wahlunterlagen (ausgefüllter Stimmzettel, Wahlkuvert, Wahlkarte und Umschlag) müssen dann
bis spätestens am 12.03.2017 10:00 Uhr im Postkasten beim Pfarramt oder bei den Gottesdiensten
am 05.03.2017 bis 10:30 Uhr oder am 12.03.2017 bis 09:00 Uhr in einer Wahlurne abgegeben werden.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes:
Paul Arasu Selvanathan (Kaplan)
Klaus Ebner
Konrad Hörmanseder (Pfarrprovisor)
Peter Huber (Vorsitz)
Franz Langeder
Margit Neuhauser
Elfriede Stockinger
Elisabeth Stritzinger
Ausgehängt im Schaukasten der Pfarre am: 06.01.2017
Abgenommen am: