Wahlkundmachung Im März 2017 wird in unserer Pfarre Münzbach der Pfarrgemeinderat gewählt. In unserer Pfarre wird das Urwahl Modell verwendet. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Katholikinnen und Katholiken, die a) im Gebiet der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder sich dieser Pfarrgemeinde zugehörig fühlen, und b) vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben (inkl. Jahrgang 2000). Wahltermin und Wahllokal Die Wahlzettel werden von beauftragten Mitgliedern des PGR und der Pfarrblattausträger in der Zeit von 19.02.2017 bis 26.02.2017 den Haushalten persönlich zugestellt. In der Zeit vom 05.03.2017 bis 11.03.2017 werden die ausgefüllten Stimmzettel wieder abgeholt. Briefwahl Wer in der Zeit der Abholung verhindert ist, beziehungsweise per Briefwahl wählen möchte, kann bis zum 03.03.2017 12:00 Uhr beim Pfarramt um die Zustellung eines Wahlkuverts ansuchen (persönlich, telefonisch, schriftlich, e-mail). Bei schriftlichem Ansuchen muss das Schriftstück bis zum 03.03.2017 12:00 Uhr beim Pfarramt eingelangt sein. Die Wahlunterlagen (ausgefüllter Stimmzettel, Wahlkuvert, Wahlkarte und Umschlag) müssen dann bis spätestens am 12.03.2017 10:00 Uhr im Postkasten beim Pfarramt oder bei den Gottesdiensten am 05.03.2017 bis 10:30 Uhr oder am 12.03.2017 bis 09:00 Uhr in einer Wahlurne abgegeben werden. Die Mitglieder des Wahlvorstandes: Paul Arasu Selvanathan (Kaplan) Klaus Ebner Konrad Hörmanseder (Pfarrprovisor) Peter Huber (Vorsitz) Franz Langeder Margit Neuhauser Elfriede Stockinger Elisabeth Stritzinger Ausgehängt im Schaukasten der Pfarre am: 06.01.2017 Abgenommen am:
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