Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsheranziehung

Bei der Stadt Pulheim, Mittelzentrum nordwestlich von Köln mit rund
54.950 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle im Aufgabenbereich
Unterhaltsvorschuss/Unterhaltsheranziehung
- Besoldungsgruppe A 11/Entgeltgruppe 10 TVöD zu besetzen. Das Sachgebiet umfasst die Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
sowie Unterhaltsheranziehung nach dem UVG, Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG).
Zu den Aufgabenschwerpunkten dieser Stelle gehören:
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Vorbereitung der gerichtlichen und Realisierung der außergerichtlichen Geltendmachung sowie
Verfolgung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen, insbesondere nach dem UVG,
Koordination der Unterhaltsbeitreibung mit den Abteilungen Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
sowie Jugendämtern und Rechtsanwälten bei vertraglich an Dritte treuhänderisch rückübertragenen
Forderungen,
Grundsatz- und Widerspruchssachbearbeitung bei der Bewilligung von Leistungen nach dem UVG.
Bewerber/-innen müssen das zweite juristische Staatsexamen (Volljurist/-in) erfolgreich absolviert haben und
über weiterführende Kenntnisse im Bereich des Familien-, Vollstreckungs- und Kostenrechts verfügen. Kenntnisse im Programm PROSOZ14plus sowie Grundkenntnisse im Programm Infoma sind von Vorteil, jedoch nicht
Bedingung. Erfahrung im Umgang mit gängigen PC-Anwendungen (MS-Office) sowie die Bereitschaft zur Aneignung von Kenntnissen in spezifischen Anwender-Programmen werden vorausgesetzt.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch, möglichst in einer zusammengefassten pdf-Datei, bis zum 22.01.2017 an:
[email protected]
Falls Sie ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform einreichen, senden Sie uns bitte ausschließlich Kopien zu, da
keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung ist möglich – andernfalls werden alle Unterlagen nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens vernichtet. Teilen Sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer
mit, unter der Sie erreichbar sind.
Gemäß § 8 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen: Bewerbungen von Frauen sind
ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte oder mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden
bei gleicher Eignung bevorzugt.