Pfarrgemeinderatswahl 2017 Unterlagen zur Wahl für die Diözese Innsbruck mehr info 1 INHALT 3Einführung/Hinweise/Kontakt 4 Gedanken zum Wahlmotto 5Zeitplan 6 Wer hat was zu tun 7 Statut der Pfarrgemeinderäte der Diözese Innsbruck 10 Geschäftsordung der Pfarrgemeinderäte der Diözese Innsbruck 11 Ergänzungen zum Statut aus der Rahmenordnung Seelsorgeräume 13 Wahlordnung zur Pfarrgemeinderatswahl in der Diözese Innsbruck 17 Modelle zur Kandidat/-innenermittlung 18Wahlmodelle 21Formulare 22 Kurzprotokoll PGR-Sitzung 23 Bekanntmachung der Wahlkommission 24 Kandidat/-innenliste 25 Einverständniserklärung 26 Musterstimmzettel 27 Bekanntgabe Wahlergebnis 28 Niederschrift des Wahlergebnisses 31 begleitende Bidlungsangebote ZUR INHALTLICHEN VORBEREITUNG AUF DIE WAHL: Bilder: Christine Limmer, Pfarrbriefservice.de Eingeladen zur diesem Starttag sind Pfarrgemeinderäte und Interessierte aus den Pfarren. Kein Kursbeitrag! Pfarrgemeinderat Starttag 2016 Samstag, 10. September 2016 10:00 bis 15:30 Uhr - Haus der Begegnung, Innsbruck Anmeldung bis 5. September 2016 an [email protected] (0512/2230 4401) Ehrenamtliche finden und beteiligen In unseren Dörfern und Pfarrgemeinden wird die Kirche umso stärker sein, je mehr Menschen die Kirche als „ihre Kirche“ erleben. Zu einer solchen Identifikation trägt Beteiligung erheblich bei. Das Konzil hat die Getauften zu einer solchen ernsthaften Beteiligung inständig aufgefordert, sie geradezu zur Christenpflicht gemacht. Wer die Beteiligungskirche beendet, schwächt die Zukunftsfähigkeit der Kirche nachhaltig. (Univ Prof. Dr. Dr. Paul M. Zulehner) 2 „Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Frauen und Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.“ (Antoine de Saint-Exupéry) Pfarrgemeinderatswahl 2017 Sind die 5 Jahre schon wieder vorüber? - So haben sich viele Menschen in unserer Diözese in den letzten Tagen und Wochen gefragt, als sie das Datum der Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017 erfahren haben. ICH BIN DA Gerade weil vieles im Umbruch ist, braucht es Frauen und Männer aus allen Altersgruppen, die bereit sind, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, wenn es darum geht, heute und in den nächsten Jahren Kirche vor Ort und in der Diözese Innsbruck lebendig zu gestalten. ICH BIN FÜR Wer könnte ein authentischeres Zeugnis ablegen als jene Frauen und Männer, die in Schule und Beruf, Familie und als Single, in Stadt und Land versuchen, unser Christ-Sein mit all seinen schönen Seiten zu leben? Unsere Gesellschaft braucht dieses Zeugnis – gerade jetzt, wo so vieles nicht mehr einfach gilt, nur weil es einmal durch Traditionen überliefert wurde. In diesem Heft finden sie die Unterlagen, welche für die Diözese Innsbruck gültig sind und die Ihnen helfen sollen, die Pfarrgemeinderatswahl 2017 in ihrer Pfarre gut vorzubereiten. Ich wünsche Ihnen für dieses Vorhaben gutes Gelingen und Gottes Segen Michael Strebitzer Leiter Abteilung Gemeinde Alle diese Unterlagen finden sie auch unter www.dibk.at/pgr zum download. Gegen einen Unkostenbeitrag (€ 0,12 / Kopie) stellen wir Ihnen auch die entsprechende Anzahl als Kopien (Statuten/Plakate/Formulare) zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Durchführung der Wahl haben oder Hilfe brauchen, wenden sie sich bitte an: Michael Strebitzer Abteilung Gemeinde im Seelsorgeamt / Pfarrgemeinderat Riedgasse 9, 6020 Innsbruck Telefon 0512/2230 4400 Email: [email protected] 3 Gedanken zum Wahlmotto Ich bin da Ich bin da für Ich bin dafür Das Motto geht vom Gottes- Ich bin da für jemanden, eine namen aus: Ich bin der „Ich- Die dritte Bedeutung liegt Sache, ...“ spiegelt einen bin-da“ (Die Bibel, Buch Ex- in der Aussage für etwas zu wesentlichen Aspekt christ- odus 3,14). – Gott ist jemand, sein. Inspiriert vom Heili- licher Grundwerte wider. der auf die Menschen zugeht gen Geist geht es um eine Durch die Aussage wird auch (sich offenbart) und seine positive Mitgestaltung der die Funktion der Pfarre in heilvolle Präsenz verspricht. Lebenswelt und der Verbün- den Gemeinden zum Aus- Gleichzeitig bleibt er ein dung mit allen, die sich dafür druck gebracht. Für die Men- Geheimnis, er entzieht sich engagieren. - So wird auch schen da sein, so wie Gott in unserer Benutzung, der Weg die Funktion der Wahlmög- Jesus für die Menschen da mit ihm ist ein Abenteuer. lichkeit bzw. die Position des war und ist. Wählenden widergespiegelt. ABSCHLUSS- UND ZUKUNFTSKLAUSUREN Nützen Sie die Zeit im Herbst, um innezuhalten und zu würdigen, was bisher an Engagement hinter Ihnen liegt, um die gemeinsame und persönliche Arbeit im Pfarrgemeinderat auszuwerten, auch im Blick auf Themen, die zukünftig für Ihre Pfarrgemeinde wichtig werden. Wir empfehlen Ihnen, dieses Innehalten und die Auswertung in Form einer PGR-Klausur durchzuführen. Klausurbegleiter/-innen dafür können bei uns angefragt werden. Beginnen sie, den Weg für den Pfarrgemeinderat 2017 vorzubereiten, indem sie in der Pfarre darüber sprechen und sich gegenseitig ermutigen. Nützen sie unsere Angebote und Unterlagen, die ihnen die Vorbereitung der Wahl erleichtern und Orientierung bieten wollen. Nützen wir die Zeit der Vorbereitung auf die Pfarrgemeinderatswahl auch für die Vergewisserung im Glauben: Gott geht alle Wege mit. 4 ZEITPLAN ZUR PGR-WAHL AM 19. MÄRZ 2017 Planung der Bilanzklausur, Meldung, wenn diözesane Begleitung gewünscht 10. September 2016 PGR (Wahl) Starttag Haus der Begegnung mit Prof. Zulehner (10:00 – 15:30 Uhr) Herbst 2016 BILANZKLAUSUREN Rückblick / Status quo / Herausforderungen bis 6. November 2016 Bildung der Wahlkommissionen / Meldung an Dekanat und Abt. Gemeinde November/Dezember 2016 Regionale Einschulung der Wahlkommissionen 8. Jänner 2017 österreichweite Bekanntgabe der Wahl bei den Gottesdiensten Dezember 2016/Jänner 2017/Feber 2017KandidatInnensuche 19. Feber 2017 Bekanntgabe der KandidatInnen 19. März 2017 PGR-Wahl bis 30. April 2017 Konstituierende Sitzung / Meldung der PGRs an Dekan und Abt. Gemeinde Mai/Juni 2017 regionale Schulungen der PGR-Obleute 3. März 2018 Tag der Pfarrgemeinderäte - Congress Innsbruck (bitte vormerken!) Die Wahl findet in unserer Diözese einheitlich nach der Wahlordnung von 1997 (veröffentlicht im Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, September 1996, Jg 71, Nr.7) an oben genanntem Termin statt. Die Organisation der Wahl liegt in den Händen der Abteilung Gemeinde im Seelsorgeamt. Die MitarbeiterInnen stehen für alle Fragen die Wahl betreffend zur Verfügung: Michael Strebitzer, Abteilung Gemeinde, Riedgasse 9, 6020 Innsbruck, [email protected] Auf unserer Webseite www.dibk.at/pgr und auf www.katholisch.at/pfarrgemeinderat finden Sie Materialien und Hilfestellungen zur Vorbereitung der PGR-Wahl. Diese Seite wird immer wieder aktualisiert. 5 WER HAT WAS HAT ZU TUN? Der bisherige PGR • legt die Gesamtzahl der Mitglieder des zukünftigen Pfarrgemeinderates fest, • bestimmt die Zahl der durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder, • einigt sich auf die Zahl der in den Vertretungsgruppen (Männer, Frauen, Jugend) durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder, • legt das Wahlmodell fest, • richtet die Wahlkommission ein, • bestimmt der Art der KandidatInnenermittlung (Modelle dafür gibt es in der Wahlmappe), • einigt sich über das Vorwahlverfahrens für die Kandidaten/-innen der Jugend, • verlautbart ortsüblich den Wahltermin. Der Pfarrer • dankt den ausscheidenden Pfarrgemeinderäten, • gibt die Wahlzeiten, die KandidatInnenliste und den Ablauf der Wahl bekannt, • motiviert und informiert über die Wahl, • hat den Vorsitz bei der ersten Sitzung der neugewählten und amtlichen PGR-Mitglieder (Beratung der Berufungen). • gibt die Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung des neuen Pfarrgemeinderates bekannt, • verwahrt die Protokolle und die Wahldokumentation. Die Wahlkommission ZUSAMMENSETZUNG: Die Wahlkommission besteht aus fünf Mitgliedern (Männer, Frauen, Jugend) . Sie wählt eine/-n Vorsitzende/-n aus ihrer Mitte. BESTELLUNG: Durch Wahl im Pfarrgemeinderat. (Mitglieder der Wahlkommission müssen nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderates sein.) AUFGABEN: • erstellt das WählerInnenverzeichnisses unter Zuhilfenahme des Pfarrprogramms, • führt die KandidatInnenermittlung nach den Vorgaben des PGR durch, • verlautbart die wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung, • überprüft die Wählbarkeit der KandidatInnen, • holt die Zustimmungserklärung der KandidatInnen ein, • erstellt die KandidatInnenliste und bereitet die Stimmzettel vor, • bereitet die Wahllokale vor, • führt die Pfarrgemeinderatswahl durch, • meldet das Wahlergebnis noch am Wahltag bis 17:00 Uhr (bei Wahlmöglichkeit nach der Abendmesse bis 21:00 Uhr) an das Dekanat und die Diözese • gibt bis spätestens eine Woche nach der Wahl das Wahlergebnis bekannt. 6 STATUT DER PFARRGEMEINDERÄTE der Diözese Innsbruck I. Wesen und Aufgabe 1. Die Kirche lebt in einzelnen Gemeinschaften von Christen/-innen, unter denen die Pfarreien hervorragen; sie stellen in einer gewissen Weise die über den Erdkreis hin verbreitete sichtbare Kirche dar (vgl. I I . Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution 42). Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium der Pfarrgemeinde, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und - im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – in Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet. 2. Das Ziel ist die Verwirklichung der im Glauben lebendigen und missionarischen Gemeinde und die Planung und Sicherung der Grunddienste Liturgie, Verkündigung und Diakonie (vgl. Diözesanforum, Innsbruck 1993-1995 Beschluß Nr. 3). 3. Die Pfarrgemeinde als lebendige Gemeinschaft braucht die laienapostolischen Gruppen und die verantwortliche Mitarbeit der Gläubigen in den verschiedensten Bereichen des pfarrlichen Lebens. Der Pfarrgemeinderat arbeitet mit diesen eng zusammen. 4. Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind: a) Erkennen der seelsorglichen und sozialen Situation im Bereich der Pfarrgemeinde b) Erarbeitung konkreter und erreichbarer Ziele, Planung geeigneter Maßnahmen, Sorge für die Durchführung, sowie regelmäßige Auswertung der Arbeitsergebnisse c) Förderung der pfarrlichen Gruppen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter d) Koordination der pfarrlichen Einrichtungen und Arbeit (Bereitstellen der Arbeitsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildung, etc.) e) Koordination und Zusammenarbeit im überpfarrlichen Bereich (Ökumene; Stadtteil, Dorf, politische Gemeinde, Vereine; Dekanat, Diözese) f) Vertretung der Pfarre innerkirchlich und in der Öffentlichkeit g) Förderung der gegenseitigen Information zwischen Gläubigen, pfarrlichen Gruppen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Pfarrgemeinderat h) Vorbereitung und Durchführung von Pfarrversammlungen II. Zusammensetzung 1. Der Pfarrgemeinderat besteht aus a) gewählten, b) berufenen, c) amtlichen Mitgliedern (höchstens 5 Personen). Mindestens die Hälfte der Mitglieder muss gewählt sein. 7 2. Als Richt zahl für den gesamten Pfarrgemeinderat (gewählte, berufene und amtliche Mitglieder zusammen) wird empfohlen: Pfarren bis 300 Katholiken - acht, Pfarren bis 2000 Katholiken - zwölf, Pfarren bis 5000 Katholiken - vierzehn, darüber hinaus achtzehn Mitglieder. 3. Als amtliche Mitglieder gelten: a) der Pfarrer, (bei Bestellung eines/ -r Pfarrkurators/ -in und eines Moderators regelt das Ernennungsdekret die Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat) b) ein Kooperator, c) ein Diakon, d) ein/ -e hauptamtliche/ -r Mitarbeiter/ in in der Seelsorge, e) ein Vertreter/eine Vertreterin des Pfarrkirchenrates. 4. Die gewählten und amtlichen Mitglieder können (mit 2/3 Mehrheit) weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen. III. Funktionsperiode 1. Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates beträgt fünf Jahre. 2. Die Wahl zum Pfarrgemeinderat wird durch die Wahlordnung geregelt. 3. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes rückt das nächstgereihte Ersatzmitglied in der gleichen Gruppe (z.B. Männer, Frauen, ...) nach (vgl. WO). Jugendvertreter/ -innen: Um eine echte Vertretung der Jugendlichen während der ganzen Periode zu gewährleisten, wird, bei Ausfall eines Jugendvertreters, von den Jugendlichen in einer Pfarrjugendversammlung ein/-e Kandidat/ -in gewählt, der/die dann vom Pfarrgemeinderat berufen wird. IV. Mandatsausübung 1. Die Erfüllung des Mandats erfordert: a) Teilnahme an den Sitzungen, b) entsprechende Weiterbildung c) Kontakt zur Pfarrgemeinde und d) Eintreten für die Beschlüsse des Pfarrgemeinderates. 2. Das Mandat erlischt: a) durch Ablauf der Funktionsperiode (das ist mit der Konstituierung des neugewählten Pfarrgemeinderates), 8 b) durch Verzicht, c) durch Wegfall der Grundlage für die Mitgliedschaft (Wählbarkeit, Amt), d) durch unentschuldigtes Fernbleiben von drei aufeinanderfolgenden Sitzungen, e) durch groben Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht. Über den Wegfall der Grundlage für die Mitgliedschaft bzw. wegen Verstoßes gegen die Vertraulichkeit, hat der PGR zu befinden (vgl. WO). V. Innere Organisation 1.a) Der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates ist der Pfarrer. 1.b) Aus dem PGR wird ein Laie als Obmann/Obfrau gewählt, dem/der die Geschäftsführung übertragen wird. 1.c) Ein weiteres Mitglied wird als Obmann/-frau- Stellvertreter/-in gewählt. 1.d) Der Pfarrgemeinderat wählt aus seinen Reihen eine/n Schriftführer/-in. 2. Hat der Pfarrgemeinderat vierzehn oder mehr Mitglieder, soll er einen Vorstand einrichten. Dieser besteht aus mindestens drei, höchstens aber aus fünf Personen. Zum Vorstand gehören unbedingt der Pfarrer (bzw. Pfarrkurator/-in), der/die Obmann/Obfrau und dessen/deren Stellvertreter/-in. Aufgaben des Vorstandes: Der Vorstand des Pfarrgemeinderates tritt mindestens zwei Wochen vor jeder Pfarrgemeinderatssitzung zusammen. Er wird vom Vorsitzenden bzw. vom Obmann/ von der Obfrau einberufen. a) Erstellung der Tagesordnung und Vorbereitung der Pfarrgemeinderatssitzung. b) Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können, werden vom Vorstand getroffen. Diese müssen bei der darauffolgenden Sitzung des Pfarrgemeinderates behandelt werden. Es gilt die Geschäftsordnung des Pfarrgemeinderates. 3. Der Pfarrgemeinderat richtet für verschiedene Sachbereiche Arbeitskreise ein bzw. bestellt dafür Verantwortliche. Diese müssen nicht dem Pfarrgemeinderat angehören. Der Pfarrgemeinderat muß darauf achten, dass er mit den Arbeitskreisen bzw. mit den Verantwortlichen in lebendigem Kontakt steht. 4. Jährlich einmal ist nach Möglichkeit eine Pfarrversammlung einzuberufen. Sie dient der gegenseitigen Information und Aussprache zwischen der Pfarrbevölkerung und dem Pfarrgemeinderat. 5. Die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates wird durch die Geschäftsordnung geregelt. Diese ist integrierter Bestandteil der Statuten. 9 VI. Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat Die Vermögensverwaltung obliegt nach kirchlichen und staatlichen Rechtsbestimmungen dem Pfarrkirchenrat. Die Verflechtung von Seelsorge und Finanzen erfordert gegenseitige Information und einvernehmliches Vorgehen von Pfarrkirchenrat und PGR. Der Pfarrgemeinderat nimmt Stellung zum Haushaltsplan und zur Jahresrechnung der Pfarre. GESCHÄFTSORDNUNG DES PFARRGEMEINDERATES 1. Der Pfarrgemeinderat wird mindestens viermal im Arbeitsjahr vom Vorsitzenden und vom Obmann/ von der Obfrau unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Außerdem ist eine PGR-Sitzung einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt. 2. Die Tagesordnung erstellt der Vorsitzende mit dem Obmann/der Obfrau, gegebenenfalls mit dem Vorstand. Sie wird spätestens eine Woche vor der Sitzung ortsüblich (z.B. durch Anschlag) verlautbart, und den Mitgliedern schriftlich zugestellt. Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung sind vor Sitzungsbeginn beim Obmann/ bei der Obfrau einzubringen. 3. Die Sitzungsleitung wird vom Obmann/ von der Obfrau wahrgenommen. Bei Verhinderung von dessen/deren Stellvertreter/-in. 4. Über die Sitzung führt der/die Schriftführer/-in Protokoll. Es hat zu enthalten: a) die Namen der Anwesenden und der Entschuldigten, b) die Tagesordnung, c) den Verlauf der Sitzung und d) die Beschlüsse. 5. Der Pfarrgemeinderat ist beschlußfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit gefaßt. Wahlen erfordern im 1. und 2. Wahlgang die Zweidrittelmehrheit, ab dem 3. Wahlgang die einfache Mehrheit. 6. Die Abstimmungen im Pfarrgemeinderat erfolgen mittels Handzeichen. Geheim ist abzustimmen, wenn dies ein Mitglied beantragt. Wahlen werden immer geheim durchgeführt. 7. Durch den begründeten Einspruch des Pfarrers nach der Beschlußfassung wird ein Beschluß ausgesetzt. Die betreffende Sache wird zur weiteren Beratung und Beschlußfassung bis zur nächsten Sitzung vertagt. Erhebt der Pfarrer bei der zweiten Behandlung wieder Einspruch, tritt der Beschluß nicht in Kraft. Der PGR kann dagegen unter Angabe der Gründe Berufung einlegen. 10 Wenn der Pfarrer an einer PGR-Sitzung nicht teilnehmen kann, werden ihm die Beschlüsse vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch, treten sie in Kraft. 8. Berufungen sind zunächst an den Dekan, dann an das Seelsorgeamt und in letzter Instanz an den Bischof zu richten. 9. Die Mitglieder des PGR sind hinsichtlich der Punkte, die als vertraulich erklärt wurden, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Antrag auf Vertraulichkeit kann von jedem Mitglied am Beginn der Sitzung eingebracht werden und ist mit einfacher Mehrheit zu entscheiden. Die Behandlung von personellen Angelegenheiten ist immer vertraulich. 10. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich, ausgenommen die Behandlung der Tagesordnungspunkte, die als vertraulich erklärt wurden. Die Beschlüsse des Pfarrgemeinderates werden veröffentlicht (Anschlag). Statut und Geschäftsordnung wurden am 5.3.1996 vom Pastoralrat beschlossen, am 11.7.1996 vom Bischof bestätigt. Beide sind seit 16. 3.1997 rechtswirksam. Veröffentlicht im Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, September 1996 (71. JG Nr.7) Ergänzungen zum PGR-Statut im Hinblick auf Seelsorgeräume: Der Seelsorgeraumrat (siehe: Statut Seelsorgeraumrat) Ein Seelsorgeraum ist ein vom Bischof per Dekret definiertes Gebiet, in dem mehrere Pfarrgemeinden miteinander verbunden sind und sich auf einen gemeinsamen pastoralen Weg einlassen. Die Pfarren bleiben im rechtlichen Sinn in ihrer Eigenständigkeit erhalten. Für die Planung und Beratung der Seelsorge in den einzelnen Pfarrgemeinden ist der Pfarrgemeinderat das zuständige Gremium. Daher ist ganz besonders darauf zu achten, dass in Seelsorgeräumen auch in jeder Gemeinde ein Pfarrgemeinderat besteht. „Gegenstand“ seiner Arbeit ist die eigene Pfarrgemeinde im Horizont des Seelsorgeraumes. VertreterInnen der Pfarrebene im Seelsorgeraumrat sind die Pfarrgemeinderats-Obleute oder eine fix delegierte Person aus den Pfarrgemeinderäten (Ihre Mitgliedschaft ist an die Funktionsperiode der Pfarrgemeinderäte gebunden.) (siehe: Statut Seelsorgeraumrat Punkt 2) In der Durchführung von gemeinsamen Projekten und Initiativen werden sich die zuständigen Personen und Gruppierungen aus den beteiligten Pfarren und Einrichtungen direkt vernetzen (z.B. Sakramentenvorbereitung, Bibelrunden, Pastoraltag, soziale Initiativen, ...). Der Leiter des Seelsorgeraumes, die jeweiligen PfarrkuratorInnen/PfarrkoordinatorInnen wie auch die Pfarrgemeinderäte der einzelnen Pfarren werden über diese Absprachen und Projekte gut informiert bzw. in maßgebliche Entscheidungen mit eingebunden. 11 Mitgliedschaft im PGR: Pfarrkurator/innen bzw. Pfarrkoordinator/innen sind amtliche Mitglieder des Pfarrgemeinderates wie auch des Vorstandes (siehe: Rollenprofil PfarrkuratorIn und Rollenprofil PfarrkoordinatorIn Punkt 3) Die Suche nach geeigneten Personen als PfarrkoordinatorIn erfolgt unter Einbindung der hauptamtlichen MitarbeiterInnen im Seelsorgeraum und des Pfarrgemeinderates. Nach Beratung im Pfarrgemeinderat entscheidet der Pfarrer. (siehe: Rollenprofil PfarrkoordinatorIn Punkt 3) Wenn der Pfarrer bei Sitzungen des Pfarrgemeinderates abwesend ist, kann er den/die Pfarrkurator/in beauftragen, ihn zu vertreten (ausgenommen Vetorecht). (siehe: Rollenprofil PfarrkuratorIn Punkt 2.3.1) Pastoralassistent/innen, die für einen SR angestellt sind, sind nicht zwingend Mitglieder in den einzelnen Pfarrgemeinderäten. Sie können beratend und begleitend eingebunden werden. (siehe: Rollenprofil PastoralassistentIn im Seelsorgeraum Punkt 4.2) 12 WAHLORDNUNG ZUR PFARRGEMEINDERATSWAHL in der Diözese Innsbruck I. Allgemeine Bestimmungen 1. In allen Pfarren, Pfarrvikariaten, Exposituren, territorialen Kaplaneien und Seelsorgestellen (im Folgenden „Pfarren“ genannt) ist ein Pfarrgemeinderat zu wählen. 2. Die Wahl ist direkt und geheim. 3. Wahlberechtigt ist jeder Katholik, der in der Pfarre seinen Wohnsitz hat und vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 14. Lebensjahr vollendet hat. Eine vom Wohnsitzprinzip abweichende Regelung: Personen, die sich einer Pfarre außerhalb ihres Wohnsitzes zugehörig fühlen, sind auch dort wahlberechtigt. Dies bedarf eines grundsätzlichen Beschlusses der Wahlkommission der Pfarre, in der sie wählen möchten. 4. Wählbar sind Katholiken unter folgenden Voraussetzungen: • die Vollendung des 16. Lebensjahres vor dem 1. Jänner des Wahljahres; • Wohnsitz in der Pfarre (bei Vorliegen von Beschlüssen der Wahlkommission gilt die Ausnahme vom Wohnsitz auch für die Wählbarkeit, vgl. I/3 der Wahlordnung); • eine bewusst christliche Lebensgestaltung, die sich am Evangelium und an der geltenden Praxis kirchlichen Lebens orientiert; • die Bereitschaft zum Dienst und zur Mitarbeit in der Gemeinde im Sinne des I/1-3 des Statutes des Pfarrgemeinderates; • die Fähigkeit zur verantwortungsvollen und solidarischen Zusammenarbeit, vgl. Statut des Pfarrgemeinderates I 5. Die Wahl der Pfarrgemeinderäte erfolgt nach dem Schlüssel: ein Viertel Jugendliche; Männer und Frauen womöglich zu gleichen Teilen. 6. Die mit der Wahl und deren Vorbereitung verbundenen Kosten sind von der Pfarre zu tragen. II. Allgemeine Wahlvorbereitungen durch den Pfarrgemeinderat 1. Nach der Kundmachung des Wahltermins im Verordnungsblatt, spätestens aber zehn Wochen vor der Wahl, hat der Pfarrgemeinderat festzulegen: a) die Gesamtzahl der Mitglieder des künftigen Pfarrgemeinderates; b) wie viele Mitglieder durch Wahl zu ermitteln sind; c) die Zahl der in den Vertretungsgruppen (Jugend, Frauen, Männer,...) durch Wahl zu Ermittelnden; d) ob gesamtpfarrlich oder nach Ortsteilen gewählt wird. 13 e) die Art der Kandidatenermittlung (z.B. durch Vorwahl) und Festlegung des Wahlmodus nach den durch das Seelsorgeamt als Leitlinie vorgeschlagenen Modellen. Die Kandidaten/-innen der Jugend werden von den Jugendlichen (14 bis 25 jährige) in einem Vorwahlverfahren bestimmt (vgl. Diözesanforum, Innsbruck 1993 - 1995 Beschluß Nr.47). 2. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt der Pfarrgemeinderat bis spätestens zehn Wochen vorher eine Wahlkommission. Deren Mitglieder müssen nicht dem Pfarrgemeinderat angehören. Ihre Namen und Adressen sind sofort dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden. 3. Der Wahltermin, die Gesamtzahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die Zahl der zu Wählenden, sowie die Zusammensetzung der Wahlkommission ist unverzüglich ortsüblich zu verlautbaren. III. Wahlkommission 1. Die Wahlkommission zählt fünf Mitglieder, darunter wenigstens eine Frau und ein/-e Jugendvertreter/-in. Sie wählt den Vorsitzenden aus ihrer Mitte. 2. Sie ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In Streitfällen entscheidet der Dekan. 3. Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. 4. Die Funktion der Wahlkommission erlischt mit Ablauf der Einspruchsfrist (vgl. IV/4), bzw. nach Erledigung allfälliger Einsprüche. 5. Aufgaben der Wahlkommission: a) Erstellung eines Wählerverzeichnisses, wo immer es möglich ist. b) Kandidatenermittlung nach den Vorgaben des Pfarrgemeinderates. c) Überprüfung der Wählbarkeit der Kandidaten und Einholung ihrer Zustimmung zur Kandidatur. d) Erstellung der Kandidatenliste und Vorbereitung der Stimmzettel. Die Kandidatenliste ist nach Vertretungsgruppen zu erstellen. Es sind möglichst doppelt so viele Kandidaten pro Vertretungsgruppe in die Liste aufzunehmen, als zu wählen sind. e) Verlautbarung der wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung, der Kandidatenliste, der Wahllokale und Wahlzeiten. f) Vorbereitung und Durchführung des Wahlganges nach Vorgabe des Pfarrgemeinderates g) Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses. h) Entgegennahme und Bearbeitung allfälliger Einsprüche IV. Wahlvorgang 1. Die Wahlkommission kann nach Bedarf Hilfsgremien für den Wahlvorgang (bei mehreren Wahl- orten) einsetzen. 14 2. Die Stimmzettel sind am Sonntag vor der Wahl öffentlich aufzulegen oder den Wählern vorher zu übermitteln und zusätzlich im Wahllokal bereitzuhalten. 3. Am Wahlort ist die Möglichkeit für eine geheime, schriftliche Wahl zu schaffen. 4. Die Wahlberechtigung des Wählers ist durch die Wahlkommission ortsüblich zu überprüfen. In Zweifelsfällen entscheidet die Wahlkommission. 5. Die Wahl erfolgt mit dem amtlichen Stimmzettel, durch Kennzeichnung der/des gewünschten Kandidaten/-in und/oder Hinzufügung eines neuen Namens. Insgesamt dürfen nicht mehr Namen gekennzeichnet oder hinzugefügt werden, als gewählt werden dürfen. 6. Der gesamte Wahlvorgang ist von der Wahlkommission oder von den von ihr eingesetzten Hilfs- gremien (vgl. IV,1) zu beaufsichtigen. 7. Kranke oder an der Wahl Verhinderte können ihren Stimmzettel durch einen schriftlich Bevoll- mächtigten abgeben lassen. Dabei ist besonders der Grundsatz der geheimen Wahl zu beachten. V. Ermittlung des Wahlergebnisses 1. Nach Abschluß der Wahl wird das Ergebnis ermittelt. 2. Als ungültige Stimmzettel gelten: nicht amtliche Stimmzettel und solche, aus denen der Wähler- wille nicht eindeutig hervorgeht. 3. Als gewählt gelten jene Kandidaten, die in ihrer Vertretungsgruppe am meisten Stimmen erhal- ten haben. Die weiteren Kandidaten gelten nach der Stimmzahl als Ersatzperson ihrer Vertretungsgruppe und rücken bei Ausscheiden eines Gewählten nach. Für JugendvertreterInnen gilt Statut III/3. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 4. Die Zahl der abgegebenen, der gültigen und ungültigen Stimmen und das Wahlergebnis sind in einer Niederschrift festzuhalten und bis zur nächsten Wahl im Pfarrarchiv zu verwahren. 5. Die Namen der gewählten Kandidaten/-innen sind am ersten Sonntag nach der Wahl, ohne An- gabe der Stimmenzahl zu verlautbaren. 6. Die Wahl kann bei der Wahlkommission binnen einer Woche nach Verlautbarung angefochten werden. Berufungsmöglichkeit gegen die Entscheidung der Wahlkommission besteht an den Dekan, der innerhalb von zwei Wochen entscheidet. 15 VI. Nach der Wahl 1. Innerhalb von 14 Tagen berufen die neu gewählten und die amtlichen Mitglieder unter dem Vor- sitz des Pfarrers weitere Personen in den Pfarrgemeiderat (vgl. Statut II/4). 2. Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates hat spätestens sechs Wochen nach der Wahl stattzufinden. Mit dieser Sitzung erlischt das Mandat des bisherigen Pfarrgemeinderates. 3. Bei der kostituierenden Sitzung erfolgen die statutengemäßen Wahlen (vgl. Statut V/1 u. 2). 4. Die Zusammensetzung des neuen Pfarrgemeinderates und die gewählten Funktionen sind orts- üblich zu verlautbaren. Deren Namen und Adressen sind bis drei Wochen nach der konstitutionierenden Sitzung dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden. Die Wahlordnung wurde am 13. 6.1996 vom Pastoralrat beschlossen und vom Bischof am 11. 7.1996 mit sofortiger Rechtswirksamkeit bestätigt. Veröffentlicht im Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, September 1996 (71. JG Nr. 7) 16 MODELLE ZUR KANDIDATENINNENERMITTLUNG und WAHLMODELLE (Ergänzend zur Wahlordnung - II 1e und II 8b) Eine wesentliche Aufgabe des bestehenden Pfarrgemeinderats ist es, Modelle zur Kandidatenermittlung zu beschließen. Mit diesem Blatt möchten wir Ihnen Hilfestellungen anbieten, für Ihre Gemeinde die passende Form zu finden. Nach Festlegung der Form der Kandidatenfindung kann bereits mit der Kandidatensuche begonnen werden. In der bewährten Form sind 3 Vertretungsgruppen vorgesehen: Männer, Frauen, Jugend. Es ist gut, darauf zu achten, dass die Personen aus verschiedenen Bereichen des pfarrlichen Lebens kommen: Diakonie, Verkündigung, Liturgie, Gemeinschaftsdienste Die Art der Kandidatenermittlung und der Wahlmodus ist von der Wahlkommission nach der vom bisherigen PGR gemachten Vorgabe der Pfarrgemeinde bekanntzumachen. Prinzipien, welche immer gelten: • Innerhalb der Vertretungsgruppen muß eine Wahlmöglichkeit bestehen • Für Jugendvertreter ist eine eigene Vertretungsgruppe vorzusehen. KANDIDATENINNENERMITTLUNG Bei allen Formen der Kandidatenermittlung sollte vorher gründlich informiert werden über: • Die Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte. • Die Zusammensetzung nach Männern, Frauen, Jugendvertretern • Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Pfarrgemeinderat. • Aufgabengebiete des Pfarrgemeinderates. Kandidatenvorschläge durch die ganze Pfarrgemeinde Die Einladung, KandidatInnen zu nennen (vorbereitetes Formular, Pfarrbrief, ...) wird so verteilt, dass sie alle Pfarrangehörigen erreicht. Ein Muster kann in der Abt. Gemeinde bestellt bzw von der Homepage herunter geladen werden. Kandidatenvorschläge durch aktive pfarrliche Gruppierungen Alle aktiven Gruppierungen in der Pfarre werden eingeladen bis zu einem Stichtag Kandidatenvorschläge einzubringen. 17 Kandidatenvorschläge durch eine Pfarrversammlung Die Wahlkommission beruft eine Pfarrversammlung ein bei der über Arbeit, Wesen und Aufgabe des Pfarrgemeinderates informiert wird und Kandidatenvorschläge schriftlich ermittelt werden. Kandidatenvorschläge für Ortsteilvertretungen Grundsätzlich eignet sich jede Form der Kandidatenermittlung wie hier angegeben. Das besondere ist, daß für jeden Ortsteil separat die Ermittlung durchgeführt werden muß. Wichtig: Es muß vom bestehenden PGR die genaue Zahl der in den Ortsteilen zu Wählenden festgelegt sein. Kandidatenvorschläge für JugendvertreterInnen Für die Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat können Kandidatenvorschläge mittels einer pfarrlichen Jugendversammlung gesucht werden. Die dekanatlichen Jugendleiter sind bereit, solche Versammlungen vorbereiten zu helfen und gegebenenfalls zu moderieren. FESTSTELLUNG DER AMTLICHEN KANDIDATENLISTE: • Die Wahlkommission nimmt die Reihung nach der Häufigkeit der Nennungen (bei allgemeiner Vorwahl oder nach anderen Modellen eingeholten Vorschlägen) vor. • Der amtliche Stimmzettel hat mindestens 1/3 mehr Kandidaten als zu Wählende zu enthalten. • Die ermittelten Kandidaten müssen in jedem Fall (ausgenommen bei der Urwahl) VOR DER WAHL IHRE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG abgegeben haben. WAHLMODELLE Wahl mit Stimmzettel Diese Form ist das ordentliche Wahlmodell für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat. Mit den Namen der in der KandidatInnenermittlung gefunden Personen wird der Stimmzettel erstellt. Es ist darauf zu achten, dass eine echte Auswahl (mind 1/3 mehr KandidatInnen) am Stimmzettel gegeben ist und die Gesamtzahl der zu Wählenden am Stimmzettel deutlich gemacht wird. Am Wahltag wird von der Wahlkommission eine Liste der Wähler geführt. Die WählerInnenliste ist aus dem pfarrlichen Matrikenprogramm zu erstellen. Urwahlmodell Sie wird in einigen überschaubaren Gemeinden durchgeführt. Alle Wahlberechtigten nennen für die jeweilige Vertretungsgruppen eine festgelegte Höchstzahl von Personen. Unmittelbar nach der Wahl, müssen die Gewählten schriftlich ihre Annahme der Wahl ausdrücken (vgl. Formular „Bereitschaftserklärung“). 18 Familienstimmrecht Die Entscheidung, ob dieses Familienstimmrecht in einer Pfarre angewendet werden soll oder nicht, liegt beim bestehenden Pfarrgemeinderat. Folgende Richtlinien sollen gelten: • Eltern wird über ihr allgemeines Stimmrecht hinaus das Recht eingeräumt, auch für ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder je eine Stimme abzugeben, und zwar hat jeder Elternteil dafür eine halbe Stimme. • Übt nur ein Elternteil das Stimmrecht aus, hat dieser ebenfalls nur eine halbe Stimme und kann also nicht auch das Familienstimmrecht seines Ehepartners ausüben. • In Fällen von Alleinerziehung durch einen Elternteil (z.B. Verwitwete, Geschiedene, ledige Mütter) erhält dieser Elternteil das Recht, beide halben Stimmen abzugeben. Vorbereitung Stimmzettel: • Der für die Ausübung des Familienstimmrechtes notwendige „Kinderstimmzettel“ ist von der Pfarre vorzubereiten: inhaltlich genau derselbe Stimmzettel wie für die allgemeine Wahlberechtigung, aber am besten durch eine andere Farbe gekennzeichnet. • Dieser „Kinderstimmzettel“ wird auf jeden Fall nur im Wahllokal aufgelegt; auch wenn der allgemeine Stimmzettel zugestellt werden kann. • Die Pfarrgemeinde muß jedoch ausreichend darüber informiert werden (Pfarrblatt, Ansage, Aushang), dass die Möglichkeit des Familienstimmrechtes besteht und die Kinderstimmzettel im Wahllokal auf Verlangen erhältlich sind. Wo notwendig: Hinweis auch auf Nachweispapiere für „Kinderstimme“. Wahl und Auszählung • Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wird zu jedem Kinderstimmzettel ein eigenes Kuvert beigegeben. • Soweit Eltern der Wahlkommission nicht bekannt sind, ist ein Nachweis zu erbitten. • Bei Verwendung eines Wählerverzeichnisses muss die Ausübung des Familienstimmrechtes vermerkt werden. • Kinderstimmzettel gelten als „halbe Stimme“, was bei der Stimmenzuordnung zu den einzelnen Kandidaten zu berücksichtigen ist. 19 20 FORMULARE (online unter www.dibk.at/pgr) 21 PFARRE: ________________________ KURZPROTOKOLL über die Sitzung des Pfarrgemeinderates am ______________ Zeit: Ort: Anwesende: Tagesordnung: Pfarrgemeinderatswahl 2017: a) Bestellung der Wahlkommission b) Festlegung der Gesamtzahl der künftigen Pfarrgemeinderäte c) Festlegung der Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte d) Art der Kandidat/-innenermittlung Protokoll zu a) Mitglieder der Wahlkommission: NAME ADRESSE zu b): Die Gesamtzahl der künftigen Pfargemeinderät/-innen wird mit _______ Personen festgelegt. zu c): Für den neuen Pfarrgemeinderat sind ________ Personen durch Wahl zu ermitteln. (Laut Statut II.1 sind das mindestens die Hälfte aller Mitglieder) zu d): Die Kandidat/-innenermittlung wird in unserer Pfarre wie folgt vorgenommen: 22 PFARRE: ________________________ BEKANNTMACHUNG DER WAHLKOMMISSION zur Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017 Die Wahlkommission zur Vorbereitung und Durchführung der PGR-Wahl 2017 wurde vom Pfarrgemeinderat bestellt. Sie hat sich am ______________________ konstituiert. Mitglieder der Wahlkommission: NAME ADRESSE Vorsitzender: Stellv. Vors: Schriftführer: Die Wahlkommission hat für die Vorbereitung und Durchführung der PGR-Wahl entscheidende Verantwortung. Sie sammelt die Kandidatenvorschläge, erstellt die Kandidatenliste und führt die Wahl nach den Bestimmungen der Wahlordnung der Diözese durch. DatumUnterschrift des Pfarrers Kopien dieser Bekanntmachung bitte sofort senden an: 1. den Dekan (Adressen umseitig) 2. das Seelsorgeamt Innsbruck - Abteilung Gemeinde, Riedgasse 9, 6020 Innsbruck Email: [email protected] - Fax: 0512/2230-4499 23 KandidatInnenliste Pfarre: in unserer Pfarre sind ______ Mitglieder für den Pfarrgemeinderat zu wählen! Familienname/Vorname Geb.Jahr Beruf OrtDatum 24 Anschrift Unterschrift PGR - WAHL 2017 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Aufstellung als Kandidatin/Kandidat bei der Pfarrgemeinderatswahl 2017 Ich erkläre mein Einverständnis, für die Wahl zum Pfarrgemeinderat 2017 zu kandidieren. Ich erfülle die in der „Wahlordnung zur Pfarrgemeinderatswahl“ festgelegten Erfordernisse für die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat und bin bereit, die Wahl anzunehmen. Ebenso bin ich einverstanden, daß die nachstehenden Angaben zu meiner Person auf den Formularen „Kandidatenliste“ und „Wahlergebnis“ bekanntgegeben, sowie EDV-mäßig gespeichert und verwendet werden. _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ Geburtsdatum Beruf Name Vorname ____________________________________________________________________ Wohnadresse _____________________________ ____________________________________ TelefonnummerEmail _____________________________ Ort und Datum ______________________________ Unterschrift 25 Pfarre: Musterdorf Stimmzettel zur Pfarrgemeinderatswahl am 18./19. März 2017 Hinweise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat je 4 Stimmen für die Vertretungsgruppen Männer und Frauen und 2 Stimmen für die Vertretungsgruppe Jugend. Es dürfen also nicht mehr als 10 Namen angekreuzt werden. Stimmzettel, auf denen mehr als 10 Namen angekreuzt sind, sind ungültig. ¦ Gerlinde Obersinn, Krankenschwester ¦ Maria Vogel, Religionslehrerin R ¦ Franziska Müller, Pfarrblattausträgerin Bitte nur 4 ankreuzen ¦ Berta Seiberer, AK Feste und Feiern TE Frauen ¦ Siglinde Linzer, AK pfarrlicher Krankenbesuchsdienst ¦ Gerti Antrag, Familienrunde/Familiengottesdienstgruppe ¦ Simone Lieder, Liturgiegruppe ¦ Martha Senger, Hausfrau S ¦ Stefan Pagen, Pfarrblattgestalter ¦ Simon Obernosterer, Leiter des Altersheimes U ¦ Gregor Stock, Katholisches Bildungswerk ¦ Raimund Listen, Kirchenchor Männer M Bitte nur 4 ankreuzen ¦ Georg Veith, Vinzenzgemeinschaft ¦ Robert Schütz, Mitglied des Dorfverschönerungsvereins ¦ Sigbert Rinderer, Blasmusik ¦ Sepp Trinkl, Mesner 26 ankreuzen Bitte nur 2 Jugend ¦ Franz Hebart, Student ¦ Friedl Sengschmid, Lehrling ¦ Kathi Heimerl, Verkauferin Wahlergebnis Pfarre: Familienname/Vorname Geb.Jahr Beruf Anschrift Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Wahl! OrtDatum Unterschrift 27 PFARRGEMEINDERATSWAHL 18./19. MÄRZ 2017 PFARRE:______________________________ NIEDERSCHRIFT DES WAHLERGEBNISSES WAHLLOKAL (Anschrift): ____________________________________ Öffnungszeiten: ________________________________________ Verantwortlich WO IV 4,6 (Name): ____________________________________ WAHLLOKAL (Anschrift): ____________________________________ Öffnungszeiten: ________________________________________ Verantwortlich WO IV 4,6 (Name): _____________________________________ WAHLLOKAL (Anschrift): ____________________________________ Öffnungszeiten: ________________________________________ Verantwortlich WO IV 4,6 (Name): _____________________________________ Zahl der Wahlberechtigten: _____________________ Zahl der abgegebenen Stimmzettel (gültige und ungültige zusammen): __________ Zahl der ungültigen Stimmzettel: _______________ Zahl der gültig abgegebenen Stimmzettel: _______________ (Bei Familienstimmrecht) Abgegebene Kinderstimmzettel: ______________ 28 In der Vertretungsgruppe ____________________ergibt die Stimmenauszählung: NAME ADRESSE STIMMEN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gewählt sind die Kandidaten (Nummer): _______________________________ Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge (Nummer): __________________________ In der Vertretungsgruppe ____________________ergibt die Stimmenauszählung: NAME ADRESSE STIMMEN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gewählt sind die Kandidaten (Nummer): _______________________________ Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge (Nummer): __________________________ 29 In der Vertretungsgruppe ____________________ergibt die Stimmenauszählung: NAME ADRESSE STIMMEN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gewählt sind die Kandidaten (Nummer): _______________________________ Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge (Nummer): __________________________ Bei der Stimmauszählung haben mitgewirkt: Name Name ______________________________________ Ort, Datum ______________________________________ Vorsitzende/-r der Wahlkommission Verlautbarung der Namen der gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates (ohne Angabe der Stimmenzahl) am So, 26. März 2017 Ende der Frist für Wahlanfechtungen: So, 9. April 2017 30 Angebote, um im Vorfeld der Pfarrgemeinderatswahlen Menschen Mut zu machen, sich aktiv in der Gemeinde einzubringen und gemeinsam Kirche zu gestalten. Beispiele: Wo zwei oder drei... Die Bedeutung von Pfarrgemeinde heute. Abendseminar mit einer Auseinandersetzung über die Gegebenheiten und Möglichkeiten in ihrer Pfarrgemeinde. Kirche aktiv mitgestalten Formen kirchlicher Mitarbeit aus kirchenrechtlicher Sicht Das Zweite Vatikanische Konzil hat deutlich zum Ausdruck .gebracht, dass die Sendung der Kirche eine Sache aller Gläubigen ist. In der an das Konzil anschließenden Reform des kirchlichen Gesetzbuches wurde versucht, dieser Sicht auch eine rechtliche Gestalt zu geben, um ihre Umsetzung im kirchlichen Leben sicherzustellen. So eröffnet das geltende Gesetzbuch eine Vielfalt von Möglichkeiten, sich am kirchlichen Leben aktiv zu beteiligen, sowohl im amtlichen als auch ehrenamtlichen Bereich, auf pfarrlicher wie auf diözesaner Ebene. Eine besondere Form stellen dabei die unterschiedlichen Räte wie Priesterrat, Pastoralrat oder Pfarrgemeinderat dar. Sie bilden im Rahmen der vorgestellten Mitwirkungsmöglichkeiten den Schwerpunkt des Vortrages. Gemeinsam Gemeinde gestalten. Soziale Dorferneuerung - ein Gebot der Stunde. Das vielgerühmte „soziale Netz“ ist brüchig geworden. Selbst die wichtigsten und primären Auffangnetze wie Familie, Nachbarschaft oder des Dorfes scheinen an ihre Grenzen geraten zu sein. Vereinzelung und Egoismus sind “zeitgeistig” und machen vor keinem Lebensraum halt. Die Herausforderungen der Zukunft (Überalterung, Arbeitslosigkeit, neue Krankheitsbilder) sind groß. Soziale Nahversorgung und damit Dorferneuerung ist mehr denn je gefordert. Ihr aber seid der Leib Christi (1 Kor 12,27) Das Zusammenleben der Glaubenden: Ein Geschenk des Geistes Für den Apostel Paulus ist die christliche Gemeinde mehr als eine Summe der Einzelnen. Er erkennt in ihr den „Leib Christi“. Bei der Veranstaltung wird dieses paulinische Bild für die christliche Gemeinde, nämlich der „Leib Christi“, erklärt und gemeinsam betrachtet. Die Veranstaltung möchte auch auf die Aktualität dieses Bildes für jeden Christen / jede Christin, für jede christliche Gemeinde wie auch für die gesamte Kirche von heute hinweisen. Durchführung der Bildungsveranstaltungen: Fragen Sie ihr örtliches Bildungswerk oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Katholisches Bildungswerk Tirol Telefon: 0512 2230 4801 | EMail: [email protected] | www.bildung-tirol.at 31 Unterlagen zur Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017 für die Diözese Innsbruck (August 2016) Für die Zusammenstellung: Michael Strebitzer, Abteilung Gemeinde im Seelsorgeamt, Riedgasse 9, 6020 Innsbruck Tel: 0512/2230 4400 - Email: [email protected] - Website: www.dibk.at/pgr 32
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