Pfarrgemeinderatswahl 2017

Pfarrgemeinderatswahl 2017
Unterlagen zur Wahl für die Diözese Innsbruck
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1
INHALT
3Einführung/Hinweise/Kontakt
4
Gedanken zum Wahlmotto
5Zeitplan
6
Wer hat was zu tun
7
Statut der Pfarrgemeinderäte der Diözese Innsbruck
10
Geschäftsordung der Pfarrgemeinderäte der Diözese Innsbruck
11
Ergänzungen zum Statut aus der Rahmenordnung Seelsorgeräume
13
Wahlordnung zur Pfarrgemeinderatswahl in der Diözese Innsbruck
17
Modelle zur Kandidat/-innenermittlung
18Wahlmodelle
21Formulare
22
Kurzprotokoll PGR-Sitzung
23
Bekanntmachung der Wahlkommission
24
Kandidat/-innenliste
25
Einverständniserklärung
26
Musterstimmzettel
27
Bekanntgabe Wahlergebnis
28
Niederschrift des Wahlergebnisses
31
begleitende Bidlungsangebote
ZUR INHALTLICHEN VORBEREITUNG AUF DIE WAHL:
Bilder: Christine Limmer, Pfarrbriefservice.de
Eingeladen zur diesem
Starttag sind Pfarrgemeinderäte und Interessierte aus den Pfarren.
Kein Kursbeitrag!
Pfarrgemeinderat Starttag 2016
Samstag, 10. September 2016 10:00 bis 15:30 Uhr - Haus der Begegnung, Innsbruck
Anmeldung bis 5. September 2016 an [email protected] (0512/2230 4401)
Ehrenamtliche finden und beteiligen
In unseren Dörfern und Pfarrgemeinden wird die
Kirche umso stärker sein, je mehr Menschen die
Kirche als „ihre Kirche“ erleben.
Zu einer solchen Identifikation trägt Beteiligung erheblich bei. Das
Konzil hat die Getauften zu einer solchen ernsthaften Beteiligung inständig aufgefordert, sie geradezu zur Christenpflicht gemacht. Wer die
Beteiligungskirche beendet, schwächt die Zukunftsfähigkeit der Kirche
nachhaltig.
(Univ Prof. Dr. Dr. Paul M. Zulehner)
2
„Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Frauen und Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem
weiten, endlosen Meer.“ (Antoine de Saint-Exupéry)
Pfarrgemeinderatswahl 2017
Sind die 5 Jahre schon wieder vorüber? - So haben sich viele Menschen in unserer Diözese in den
letzten Tagen und Wochen gefragt, als sie das Datum der Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017
erfahren haben.
ICH BIN DA
Gerade weil vieles im Umbruch ist, braucht es Frauen und Männer aus allen Altersgruppen, die bereit sind, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zur Verfügung zu stellen, wenn es darum geht, heute
und in den nächsten Jahren Kirche vor Ort und in der Diözese Innsbruck lebendig zu gestalten.
ICH BIN FÜR
Wer könnte ein authentischeres Zeugnis ablegen als jene Frauen und Männer, die in Schule und Beruf, Familie und als Single, in Stadt und Land versuchen, unser Christ-Sein mit all seinen schönen
Seiten zu leben? Unsere Gesellschaft braucht dieses Zeugnis – gerade jetzt, wo so vieles nicht mehr
einfach gilt, nur weil es einmal durch Traditionen überliefert wurde.
In diesem Heft finden sie die Unterlagen, welche für die Diözese Innsbruck gültig sind und die
Ihnen helfen sollen, die Pfarrgemeinderatswahl 2017 in ihrer Pfarre gut vorzubereiten.
Ich wünsche Ihnen für dieses Vorhaben gutes Gelingen und Gottes Segen
Michael Strebitzer
Leiter Abteilung Gemeinde
Alle diese Unterlagen finden sie auch unter www.dibk.at/pgr zum download.
Gegen einen Unkostenbeitrag (€ 0,12 / Kopie) stellen wir Ihnen auch die entsprechende Anzahl
als Kopien (Statuten/Plakate/Formulare) zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zur Durchführung der Wahl haben oder Hilfe brauchen, wenden sie sich bitte
an:
Michael Strebitzer
Abteilung Gemeinde im Seelsorgeamt / Pfarrgemeinderat
Riedgasse 9, 6020 Innsbruck
Telefon 0512/2230 4400
Email: [email protected]
3
Gedanken zum Wahlmotto
Ich bin da
Ich bin da für
Ich bin dafür
Das Motto geht vom Gottes-
Ich bin da für jemanden, eine
namen aus: Ich bin der „Ich-
Die dritte Bedeutung liegt
Sache, ...“ spiegelt einen
bin-da“ (Die Bibel, Buch Ex-
in der Aussage für etwas zu
wesentlichen Aspekt christ-
odus 3,14). – Gott ist jemand,
sein. Inspiriert vom Heili-
licher Grundwerte wider.
der auf die Menschen zugeht
gen Geist geht es um eine
Durch die Aussage wird auch
(sich offenbart) und seine
positive Mitgestaltung der
die Funktion der Pfarre in
heilvolle Präsenz verspricht.
Lebenswelt und der Verbün-
den Gemeinden zum Aus-
Gleichzeitig bleibt er ein
dung mit allen, die sich dafür
druck gebracht. Für die Men-
Geheimnis, er entzieht sich
engagieren. - So wird auch
schen da sein, so wie Gott in
unserer Benutzung, der Weg
die Funktion der Wahlmög-
Jesus für die Menschen da
mit ihm ist ein Abenteuer.
lichkeit bzw. die Position des
war und ist.
Wählenden widergespiegelt.
ABSCHLUSS- UND ZUKUNFTSKLAUSUREN
Nützen Sie die Zeit im Herbst, um innezuhalten und zu würdigen, was bisher an Engagement
hinter Ihnen liegt, um die gemeinsame und persönliche Arbeit im Pfarrgemeinderat auszuwerten, auch im Blick auf Themen, die zukünftig für Ihre Pfarrgemeinde wichtig werden.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Innehalten und die Auswertung in Form einer PGR-Klausur
durchzuführen. Klausurbegleiter/-innen dafür können bei uns angefragt werden.
Beginnen sie, den Weg für den Pfarrgemeinderat 2017 vorzubereiten, indem sie in der Pfarre
darüber sprechen und sich gegenseitig ermutigen. Nützen sie unsere Angebote und Unterlagen, die ihnen die Vorbereitung der Wahl erleichtern und Orientierung bieten wollen. Nützen
wir die Zeit der Vorbereitung auf die Pfarrgemeinderatswahl auch für die Vergewisserung im
Glauben: Gott geht alle Wege mit.
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ZEITPLAN ZUR PGR-WAHL AM 19. MÄRZ 2017
Planung der Bilanzklausur, Meldung, wenn diözesane Begleitung gewünscht
10. September 2016 PGR (Wahl) Starttag Haus der Begegnung mit Prof. Zulehner (10:00 – 15:30 Uhr)
Herbst 2016
BILANZKLAUSUREN Rückblick / Status quo / Herausforderungen
bis 6. November 2016
Bildung der Wahlkommissionen / Meldung an Dekanat und Abt. Gemeinde
November/Dezember 2016 Regionale Einschulung der Wahlkommissionen
8. Jänner 2017
österreichweite Bekanntgabe der Wahl bei den Gottesdiensten
Dezember 2016/Jänner 2017/Feber 2017KandidatInnensuche
19. Feber 2017
Bekanntgabe der KandidatInnen
19. März 2017
PGR-Wahl
bis 30. April 2017
Konstituierende Sitzung / Meldung der PGRs an Dekan und Abt. Gemeinde
Mai/Juni 2017
regionale Schulungen der PGR-Obleute
3. März 2018 Tag der Pfarrgemeinderäte - Congress Innsbruck (bitte vormerken!)
Die Wahl findet in unserer Diözese einheitlich nach der Wahlordnung von 1997 (veröffentlicht im
Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, September 1996, Jg 71, Nr.7) an oben genanntem Termin
statt.
Die Organisation der Wahl liegt in den Händen der Abteilung Gemeinde im Seelsorgeamt.
Die MitarbeiterInnen stehen für alle Fragen die Wahl betreffend zur Verfügung:
Michael Strebitzer, Abteilung Gemeinde, Riedgasse 9, 6020 Innsbruck, [email protected]
Auf unserer Webseite www.dibk.at/pgr und auf www.katholisch.at/pfarrgemeinderat finden Sie
Materialien und Hilfestellungen zur Vorbereitung der PGR-Wahl. Diese Seite wird immer wieder
aktualisiert.
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WER HAT WAS HAT ZU TUN?
Der bisherige PGR
• legt die Gesamtzahl der Mitglieder des zukünftigen Pfarrgemeinderates fest,
• bestimmt die Zahl der durch Wahl zu ermittelnden Mitglieder,
• einigt sich auf die Zahl der in den Vertretungsgruppen (Männer, Frauen, Jugend) durch Wahl zu
ermittelnden Mitglieder,
• legt das Wahlmodell fest,
• richtet die Wahlkommission ein,
• bestimmt der Art der KandidatInnenermittlung (Modelle dafür gibt es in der Wahlmappe),
• einigt sich über das Vorwahlverfahrens für die Kandidaten/-innen der Jugend,
• verlautbart ortsüblich den Wahltermin.
Der Pfarrer
• dankt den ausscheidenden Pfarrgemeinderäten,
• gibt die Wahlzeiten, die KandidatInnenliste und den Ablauf der Wahl bekannt,
• motiviert und informiert über die Wahl,
• hat den Vorsitz bei der ersten Sitzung der neugewählten und amtlichen PGR-Mitglieder
(Beratung der Berufungen).
• gibt die Zusammensetzung und die Aufgabenverteilung des neuen Pfarrgemeinderates bekannt,
• verwahrt die Protokolle und die Wahldokumentation.
Die Wahlkommission
ZUSAMMENSETZUNG: Die Wahlkommission besteht aus fünf Mitgliedern (Männer, Frauen, Jugend)
. Sie wählt eine/-n Vorsitzende/-n aus ihrer Mitte.
BESTELLUNG: Durch Wahl im Pfarrgemeinderat. (Mitglieder der Wahlkommission müssen nicht
Mitglieder des Pfarrgemeinderates sein.)
AUFGABEN:
• erstellt das WählerInnenverzeichnisses unter Zuhilfenahme des Pfarrprogramms,
• führt die KandidatInnenermittlung nach den Vorgaben des PGR durch,
• verlautbart die wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung,
• überprüft die Wählbarkeit der KandidatInnen,
• holt die Zustimmungserklärung der KandidatInnen ein,
• erstellt die KandidatInnenliste und bereitet die Stimmzettel vor,
• bereitet die Wahllokale vor,
• führt die Pfarrgemeinderatswahl durch,
• meldet das Wahlergebnis noch am Wahltag bis 17:00 Uhr
(bei Wahlmöglichkeit nach der Abendmesse bis 21:00 Uhr) an das Dekanat und die Diözese
• gibt bis spätestens eine Woche nach der Wahl das Wahlergebnis bekannt.
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STATUT DER PFARRGEMEINDERÄTE der Diözese Innsbruck
I. Wesen und Aufgabe
1. Die Kirche lebt in einzelnen Gemeinschaften von Christen/-innen, unter denen die Pfarreien
hervorragen; sie stellen in einer gewissen Weise die über den Erdkreis hin verbreitete sichtbare
Kirche dar (vgl. I I . Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution 42).
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium der Pfarrgemeinde, das den Pfarrer bei der Leitung der
Pfarre mitverantwortlich unterstützt und - im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – in Fragen des
pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet.
2. Das Ziel ist die Verwirklichung der im Glauben lebendigen und missionarischen Gemeinde und die
Planung und Sicherung der Grunddienste Liturgie, Verkündigung und Diakonie (vgl. Diözesanforum,
Innsbruck 1993-1995 Beschluß Nr. 3).
3. Die Pfarrgemeinde als lebendige Gemeinschaft braucht die laienapostolischen Gruppen und die
verantwortliche Mitarbeit der Gläubigen in den verschiedensten Bereichen des pfarrlichen Lebens.
Der Pfarrgemeinderat arbeitet mit diesen eng zusammen.
4. Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind:
a) Erkennen der seelsorglichen und sozialen Situation im Bereich der Pfarrgemeinde
b) Erarbeitung konkreter und erreichbarer Ziele, Planung geeigneter Maßnahmen, Sorge für
die Durchführung, sowie regelmäßige Auswertung der Arbeitsergebnisse
c) Förderung der pfarrlichen Gruppen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
d) Koordination der pfarrlichen Einrichtungen und Arbeit (Bereitstellen der Arbeitsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildung, etc.)
e) Koordination und Zusammenarbeit im überpfarrlichen Bereich (Ökumene; Stadtteil, Dorf,
politische Gemeinde, Vereine; Dekanat, Diözese)
f) Vertretung der Pfarre innerkirchlich und in der Öffentlichkeit
g) Förderung der gegenseitigen Information zwischen Gläubigen, pfarrlichen Gruppen,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Pfarrgemeinderat
h) Vorbereitung und Durchführung von Pfarrversammlungen
II. Zusammensetzung
1. Der Pfarrgemeinderat besteht aus
a) gewählten,
b) berufenen,
c) amtlichen Mitgliedern (höchstens 5 Personen).
Mindestens die Hälfte der Mitglieder muss gewählt sein.
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2. Als Richt zahl für den gesamten Pfarrgemeinderat (gewählte, berufene und amtliche Mitglieder
zusammen) wird empfohlen:
Pfarren bis 300 Katholiken - acht,
Pfarren bis 2000 Katholiken - zwölf,
Pfarren bis 5000 Katholiken - vierzehn,
darüber hinaus achtzehn Mitglieder.
3. Als amtliche Mitglieder gelten:
a) der Pfarrer, (bei Bestellung eines/ -r Pfarrkurators/ -in und eines Moderators regelt das
Ernennungsdekret die Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat)
b) ein Kooperator,
c) ein Diakon,
d) ein/ -e hauptamtliche/ -r Mitarbeiter/ in in der Seelsorge,
e) ein Vertreter/eine Vertreterin des Pfarrkirchenrates.
4. Die gewählten und amtlichen Mitglieder können (mit 2/3 Mehrheit) weitere Mitglieder in den
Pfarrgemeinderat berufen.
III. Funktionsperiode
1. Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates beträgt fünf Jahre.
2. Die Wahl zum Pfarrgemeinderat wird durch die Wahlordnung geregelt.
3. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes rückt das nächstgereihte Ersatzmitglied
in der gleichen Gruppe (z.B. Männer, Frauen, ...) nach (vgl. WO).
Jugendvertreter/ -innen: Um eine echte Vertretung der Jugendlichen während der ganzen
Periode zu gewährleisten, wird, bei Ausfall eines Jugendvertreters, von den Jugendlichen in einer
Pfarrjugendversammlung ein/-e Kandidat/ -in gewählt, der/die dann vom Pfarrgemeinderat berufen
wird.
IV. Mandatsausübung
1. Die Erfüllung des Mandats erfordert:
a) Teilnahme an den Sitzungen,
b) entsprechende Weiterbildung
c) Kontakt zur Pfarrgemeinde und
d) Eintreten für die Beschlüsse des Pfarrgemeinderates.
2. Das Mandat erlischt:
a) durch Ablauf der Funktionsperiode (das ist mit der Konstituierung des neugewählten
Pfarrgemeinderates),
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b) durch Verzicht,
c) durch Wegfall der Grundlage für die Mitgliedschaft (Wählbarkeit, Amt),
d) durch unentschuldigtes Fernbleiben von drei aufeinanderfolgenden Sitzungen,
e) durch groben Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht.
Über den Wegfall der Grundlage für die Mitgliedschaft bzw. wegen Verstoßes gegen die Vertraulichkeit,
hat der PGR zu befinden (vgl. WO).
V. Innere Organisation
1.a) Der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates ist der Pfarrer.
1.b) Aus dem PGR wird ein Laie als Obmann/Obfrau gewählt, dem/der die Geschäftsführung
übertragen wird.
1.c) Ein weiteres Mitglied wird als Obmann/-frau- Stellvertreter/-in gewählt.
1.d) Der Pfarrgemeinderat wählt aus seinen Reihen eine/n Schriftführer/-in.
2. Hat der Pfarrgemeinderat vierzehn oder mehr Mitglieder, soll er einen Vorstand einrichten. Dieser
besteht aus mindestens drei, höchstens aber aus fünf Personen.
Zum Vorstand gehören unbedingt der Pfarrer (bzw. Pfarrkurator/-in), der/die Obmann/Obfrau und
dessen/deren Stellvertreter/-in.
Aufgaben des Vorstandes:
Der Vorstand des Pfarrgemeinderates tritt mindestens zwei Wochen vor jeder Pfarrgemeinderatssitzung
zusammen. Er wird vom Vorsitzenden bzw. vom Obmann/ von der Obfrau einberufen.
a) Erstellung der Tagesordnung und Vorbereitung der Pfarrgemeinderatssitzung.
b) Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können, werden vom Vorstand getroffen. Diese
müssen bei der darauffolgenden Sitzung des Pfarrgemeinderates behandelt werden. Es gilt die
Geschäftsordnung des Pfarrgemeinderates.
3. Der Pfarrgemeinderat richtet für verschiedene Sachbereiche Arbeitskreise ein bzw. bestellt dafür
Verantwortliche. Diese müssen nicht dem Pfarrgemeinderat angehören.
Der Pfarrgemeinderat muß darauf achten, dass er mit den Arbeitskreisen bzw. mit den Verantwortlichen
in lebendigem Kontakt steht.
4. Jährlich einmal ist nach Möglichkeit eine Pfarrversammlung einzuberufen. Sie dient der gegenseitigen
Information und Aussprache zwischen der Pfarrbevölkerung und dem Pfarrgemeinderat.
5. Die Arbeitsweise des Pfarrgemeinderates wird durch die Geschäftsordnung geregelt. Diese ist
integrierter Bestandteil der Statuten.
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VI. Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat
Die Vermögensverwaltung obliegt nach kirchlichen und staatlichen Rechtsbestimmungen dem
Pfarrkirchenrat. Die Verflechtung von Seelsorge und Finanzen erfordert gegenseitige Information
und einvernehmliches Vorgehen von Pfarrkirchenrat und PGR.
Der Pfarrgemeinderat nimmt Stellung zum Haushaltsplan und zur Jahresrechnung der Pfarre.
GESCHÄFTSORDNUNG DES PFARRGEMEINDERATES
1. Der Pfarrgemeinderat wird mindestens viermal im Arbeitsjahr vom Vorsitzenden und vom
Obmann/ von der Obfrau unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Außerdem ist eine PGR-Sitzung einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder es schriftlich unter
Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt.
2. Die Tagesordnung erstellt der Vorsitzende mit dem Obmann/der Obfrau, gegebenenfalls mit
dem Vorstand. Sie wird spätestens eine Woche vor der Sitzung ortsüblich (z.B. durch Anschlag)
verlautbart, und den Mitgliedern schriftlich zugestellt.
Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung sind vor Sitzungsbeginn beim Obmann/
bei der Obfrau einzubringen.
3. Die Sitzungsleitung wird vom Obmann/ von der Obfrau wahrgenommen. Bei Verhinderung von
dessen/deren Stellvertreter/-in.
4. Über die Sitzung führt der/die Schriftführer/-in Protokoll. Es hat zu enthalten:
a) die Namen der Anwesenden und der Entschuldigten,
b) die Tagesordnung,
c) den Verlauf der Sitzung und
d) die Beschlüsse.
5. Der Pfarrgemeinderat ist beschlußfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit gefaßt.
Wahlen erfordern im 1. und 2. Wahlgang die Zweidrittelmehrheit, ab dem 3. Wahlgang die einfache
Mehrheit.
6. Die Abstimmungen im Pfarrgemeinderat erfolgen mittels Handzeichen.
Geheim ist abzustimmen, wenn dies ein Mitglied beantragt. Wahlen werden immer geheim
durchgeführt.
7. Durch den begründeten Einspruch des Pfarrers nach der Beschlußfassung wird ein Beschluß
ausgesetzt. Die betreffende Sache wird zur weiteren Beratung und Beschlußfassung bis zur
nächsten Sitzung vertagt.
Erhebt der Pfarrer bei der zweiten Behandlung wieder Einspruch, tritt der Beschluß nicht in Kraft.
Der PGR kann dagegen unter Angabe der Gründe Berufung einlegen.
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Wenn der Pfarrer an einer PGR-Sitzung nicht teilnehmen kann, werden ihm die Beschlüsse vorgelegt.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch, treten sie in Kraft.
8. Berufungen sind zunächst an den Dekan, dann an das Seelsorgeamt und in letzter Instanz an den
Bischof zu richten.
9. Die Mitglieder des PGR sind hinsichtlich der Punkte, die als vertraulich erklärt wurden, zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Der Antrag auf Vertraulichkeit kann von jedem Mitglied am Beginn der
Sitzung eingebracht werden und ist mit einfacher Mehrheit zu entscheiden.
Die Behandlung von personellen Angelegenheiten ist immer vertraulich.
10. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich, ausgenommen die Behandlung der
Tagesordnungspunkte, die als vertraulich erklärt wurden. Die Beschlüsse des Pfarrgemeinderates
werden veröffentlicht (Anschlag).
Statut und Geschäftsordnung wurden am 5.3.1996 vom Pastoralrat beschlossen, am 11.7.1996 vom Bischof bestätigt.
Beide sind seit 16. 3.1997 rechtswirksam. Veröffentlicht im Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, September 1996 (71.
JG Nr.7)
Ergänzungen zum PGR-Statut im Hinblick auf
Seelsorgeräume:
Der Seelsorgeraumrat (siehe: Statut Seelsorgeraumrat)
Ein Seelsorgeraum ist ein vom Bischof per Dekret definiertes Gebiet, in dem mehrere
Pfarrgemeinden miteinander verbunden sind und sich auf einen gemeinsamen pastoralen Weg
einlassen.
Die Pfarren bleiben im rechtlichen Sinn in ihrer Eigenständigkeit erhalten. Für die Planung und
Beratung der Seelsorge in den einzelnen Pfarrgemeinden ist der Pfarrgemeinderat das zuständige
Gremium. Daher ist ganz besonders darauf zu achten, dass in Seelsorgeräumen auch in jeder
Gemeinde ein Pfarrgemeinderat besteht. „Gegenstand“ seiner Arbeit ist die eigene Pfarrgemeinde
im Horizont des Seelsorgeraumes.
VertreterInnen der Pfarrebene im Seelsorgeraumrat sind die Pfarrgemeinderats-Obleute oder eine
fix delegierte Person aus den Pfarrgemeinderäten (Ihre Mitgliedschaft ist an die Funktionsperiode
der Pfarrgemeinderäte gebunden.) (siehe: Statut Seelsorgeraumrat Punkt 2)
In der Durchführung von gemeinsamen Projekten und Initiativen werden sich die zuständigen
Personen und Gruppierungen aus den beteiligten Pfarren und Einrichtungen direkt vernetzen
(z.B. Sakramentenvorbereitung, Bibelrunden, Pastoraltag, soziale Initiativen, ...). Der Leiter
des Seelsorgeraumes, die jeweiligen PfarrkuratorInnen/PfarrkoordinatorInnen wie auch die
Pfarrgemeinderäte der einzelnen Pfarren werden über diese Absprachen und Projekte gut
informiert bzw. in maßgebliche Entscheidungen mit eingebunden.
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Mitgliedschaft im PGR:
Pfarrkurator/innen bzw. Pfarrkoordinator/innen sind amtliche Mitglieder des Pfarrgemeinderates
wie auch des Vorstandes (siehe: Rollenprofil PfarrkuratorIn und Rollenprofil PfarrkoordinatorIn Punkt 3)
Die Suche nach geeigneten Personen als PfarrkoordinatorIn erfolgt unter Einbindung der
hauptamtlichen MitarbeiterInnen im Seelsorgeraum und des Pfarrgemeinderates. Nach Beratung
im Pfarrgemeinderat entscheidet der Pfarrer. (siehe: Rollenprofil PfarrkoordinatorIn Punkt 3)
Wenn der Pfarrer bei Sitzungen des Pfarrgemeinderates abwesend ist, kann er den/die
Pfarrkurator/in beauftragen, ihn zu vertreten (ausgenommen Vetorecht). (siehe: Rollenprofil
PfarrkuratorIn Punkt 2.3.1)
Pastoralassistent/innen, die für einen SR angestellt sind, sind nicht zwingend Mitglieder in den
einzelnen Pfarrgemeinderäten. Sie können beratend und begleitend eingebunden werden. (siehe:
Rollenprofil PastoralassistentIn im Seelsorgeraum Punkt 4.2)
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WAHLORDNUNG ZUR PFARRGEMEINDERATSWAHL
in der Diözese Innsbruck
I. Allgemeine Bestimmungen
1. In allen Pfarren, Pfarrvikariaten, Exposituren, territorialen Kaplaneien und Seelsorgestellen (im
Folgenden „Pfarren“ genannt) ist ein Pfarrgemeinderat zu wählen.
2. Die Wahl ist direkt und geheim.
3. Wahlberechtigt ist jeder Katholik, der in der Pfarre seinen Wohnsitz hat und vor dem 1. Jänner
des Wahljahres das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Eine vom Wohnsitzprinzip abweichende Regelung: Personen, die sich einer Pfarre außerhalb
ihres Wohnsitzes zugehörig fühlen, sind auch dort wahlberechtigt. Dies bedarf eines grundsätzlichen Beschlusses der Wahlkommission der Pfarre, in der sie wählen möchten.
4. Wählbar sind Katholiken unter folgenden Voraussetzungen:
• die Vollendung des 16. Lebensjahres vor dem 1. Jänner des Wahljahres;
• Wohnsitz in der Pfarre (bei Vorliegen von Beschlüssen der Wahlkommission gilt die Ausnahme
vom Wohnsitz auch für die Wählbarkeit, vgl. I/3 der Wahlordnung);
• eine bewusst christliche Lebensgestaltung, die sich am Evangelium und an der geltenden
Praxis kirchlichen Lebens orientiert;
• die Bereitschaft zum Dienst und zur Mitarbeit in der Gemeinde im Sinne des I/1-3 des Statutes
des Pfarrgemeinderates;
• die Fähigkeit zur verantwortungsvollen und solidarischen Zusammenarbeit, vgl. Statut des
Pfarrgemeinderates I
5. Die Wahl der Pfarrgemeinderäte erfolgt nach dem Schlüssel: ein Viertel Jugendliche; Männer
und Frauen womöglich zu gleichen Teilen.
6. Die mit der Wahl und deren Vorbereitung verbundenen Kosten sind von der Pfarre zu tragen.
II. Allgemeine Wahlvorbereitungen durch den Pfarrgemeinderat
1. Nach der Kundmachung des Wahltermins im Verordnungsblatt, spätestens aber zehn Wochen
vor der Wahl, hat der Pfarrgemeinderat festzulegen:
a) die Gesamtzahl der Mitglieder des künftigen Pfarrgemeinderates;
b) wie viele Mitglieder durch Wahl zu ermitteln sind;
c) die Zahl der in den Vertretungsgruppen (Jugend, Frauen, Männer,...) durch Wahl zu Ermittelnden;
d) ob gesamtpfarrlich oder nach Ortsteilen gewählt wird.
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e) die Art der Kandidatenermittlung (z.B. durch Vorwahl) und Festlegung des Wahlmodus nach
den durch das Seelsorgeamt als Leitlinie vorgeschlagenen Modellen. Die Kandidaten/-innen
der Jugend werden von den Jugendlichen (14 bis 25 jährige) in einem Vorwahlverfahren bestimmt (vgl. Diözesanforum, Innsbruck 1993 - 1995 Beschluß Nr.47).
2. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt der Pfarrgemeinderat bis spätestens zehn
Wochen vorher eine Wahlkommission. Deren Mitglieder müssen nicht dem Pfarrgemeinderat
angehören. Ihre Namen und Adressen sind sofort dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden.
3. Der Wahltermin, die Gesamtzahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die Zahl der zu Wählenden, sowie die Zusammensetzung der Wahlkommission ist unverzüglich ortsüblich zu verlautbaren.
III. Wahlkommission
1. Die Wahlkommission zählt fünf Mitglieder, darunter wenigstens eine Frau und ein/-e
Jugendvertreter/-in. Sie wählt den Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
2. Sie ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Vorsitzenden. In Streitfällen entscheidet der Dekan.
3. Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen.
4. Die Funktion der Wahlkommission erlischt mit Ablauf der Einspruchsfrist (vgl. IV/4), bzw. nach
Erledigung allfälliger Einsprüche.
5. Aufgaben der Wahlkommission:
a) Erstellung eines Wählerverzeichnisses, wo immer es möglich ist.
b) Kandidatenermittlung nach den Vorgaben des Pfarrgemeinderates.
c) Überprüfung der Wählbarkeit der Kandidaten und Einholung ihrer Zustimmung zur Kandidatur.
d) Erstellung der Kandidatenliste und Vorbereitung der Stimmzettel. Die Kandidatenliste ist nach
Vertretungsgruppen zu erstellen. Es sind möglichst doppelt so viele Kandidaten pro Vertretungsgruppe in die Liste aufzunehmen, als zu wählen sind.
e) Verlautbarung der wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung, der Kandidatenliste, der Wahllokale und Wahlzeiten.
f) Vorbereitung und Durchführung des Wahlganges nach Vorgabe des Pfarrgemeinderates
g) Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
h) Entgegennahme und Bearbeitung allfälliger Einsprüche
IV. Wahlvorgang
1. Die Wahlkommission kann nach Bedarf Hilfsgremien für den Wahlvorgang (bei mehreren Wahl-
orten) einsetzen.
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2. Die Stimmzettel sind am Sonntag vor der Wahl öffentlich aufzulegen oder den Wählern vorher zu
übermitteln und zusätzlich im Wahllokal bereitzuhalten.
3. Am Wahlort ist die Möglichkeit für eine geheime, schriftliche Wahl zu schaffen.
4. Die Wahlberechtigung des Wählers ist durch die Wahlkommission ortsüblich zu überprüfen. In
Zweifelsfällen entscheidet die Wahlkommission.
5. Die Wahl erfolgt mit dem amtlichen Stimmzettel, durch Kennzeichnung der/des gewünschten
Kandidaten/-in und/oder Hinzufügung eines neuen Namens. Insgesamt dürfen nicht mehr Namen gekennzeichnet oder hinzugefügt werden, als gewählt werden dürfen.
6. Der gesamte Wahlvorgang ist von der Wahlkommission oder von den von ihr eingesetzten Hilfs-
gremien (vgl. IV,1) zu beaufsichtigen.
7. Kranke oder an der Wahl Verhinderte können ihren Stimmzettel durch einen schriftlich Bevoll-
mächtigten abgeben lassen. Dabei ist besonders der Grundsatz der geheimen Wahl zu beachten.
V. Ermittlung des Wahlergebnisses
1. Nach Abschluß der Wahl wird das Ergebnis ermittelt.
2. Als ungültige Stimmzettel gelten: nicht amtliche Stimmzettel und solche, aus denen der Wähler-
wille nicht eindeutig hervorgeht.
3. Als gewählt gelten jene Kandidaten, die in ihrer Vertretungsgruppe am meisten Stimmen erhal-
ten haben. Die weiteren Kandidaten gelten nach der Stimmzahl als Ersatzperson ihrer Vertretungsgruppe und rücken bei Ausscheiden eines Gewählten nach. Für JugendvertreterInnen gilt
Statut III/3. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
4. Die Zahl der abgegebenen, der gültigen und ungültigen Stimmen und das Wahlergebnis sind in
einer Niederschrift festzuhalten und bis zur nächsten Wahl im Pfarrarchiv zu verwahren.
5. Die Namen der gewählten Kandidaten/-innen sind am ersten Sonntag nach der Wahl, ohne An-
gabe der Stimmenzahl zu verlautbaren.
6. Die Wahl kann bei der Wahlkommission binnen einer Woche nach Verlautbarung angefochten
werden. Berufungsmöglichkeit gegen die Entscheidung der Wahlkommission besteht an den
Dekan, der innerhalb von zwei Wochen entscheidet.
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VI. Nach der Wahl
1. Innerhalb von 14 Tagen berufen die neu gewählten und die amtlichen Mitglieder unter dem Vor-
sitz des Pfarrers weitere Personen in den Pfarrgemeiderat (vgl. Statut II/4).
2. Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates hat spätestens sechs Wochen nach der
Wahl stattzufinden. Mit dieser Sitzung erlischt das Mandat des bisherigen Pfarrgemeinderates.
3. Bei der kostituierenden Sitzung erfolgen die statutengemäßen Wahlen (vgl. Statut V/1 u. 2).
4. Die Zusammensetzung des neuen Pfarrgemeinderates und die gewählten Funktionen sind orts-
üblich zu verlautbaren. Deren Namen und Adressen sind bis drei Wochen nach der konstitutionierenden Sitzung dem Dekan und dem Seelsorgeamt zu melden.
Die Wahlordnung wurde am 13. 6.1996 vom Pastoralrat beschlossen und vom Bischof am 11. 7.1996 mit sofortiger
Rechtswirksamkeit bestätigt. Veröffentlicht im Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, September 1996 (71. JG Nr. 7)
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MODELLE ZUR KANDIDATENINNENERMITTLUNG
und WAHLMODELLE
(Ergänzend zur Wahlordnung - II 1e und II 8b)
Eine wesentliche Aufgabe des bestehenden Pfarrgemeinderats ist es, Modelle zur
Kandidatenermittlung zu beschließen. Mit diesem Blatt möchten wir Ihnen Hilfestellungen
anbieten, für Ihre Gemeinde die passende Form zu finden. Nach Festlegung der Form der
Kandidatenfindung kann bereits mit der Kandidatensuche begonnen werden.
In der bewährten Form sind 3 Vertretungsgruppen vorgesehen: Männer, Frauen, Jugend.
Es ist gut, darauf zu achten, dass die Personen aus verschiedenen Bereichen des pfarrlichen
Lebens kommen: Diakonie, Verkündigung, Liturgie, Gemeinschaftsdienste
Die Art der Kandidatenermittlung und der Wahlmodus ist von der Wahlkommission nach der vom
bisherigen PGR gemachten Vorgabe der Pfarrgemeinde bekanntzumachen.
Prinzipien, welche immer gelten:
• Innerhalb der Vertretungsgruppen muß eine Wahlmöglichkeit bestehen
• Für Jugendvertreter ist eine eigene Vertretungsgruppe vorzusehen.
KANDIDATENINNENERMITTLUNG
Bei allen Formen der Kandidatenermittlung sollte vorher gründlich informiert werden über:
• Die Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte.
• Die Zusammensetzung nach Männern, Frauen, Jugendvertretern
• Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Pfarrgemeinderat.
• Aufgabengebiete des Pfarrgemeinderates.
Kandidatenvorschläge durch die ganze Pfarrgemeinde
Die Einladung, KandidatInnen zu nennen (vorbereitetes Formular, Pfarrbrief, ...) wird so verteilt,
dass sie alle Pfarrangehörigen erreicht. Ein Muster kann in der Abt. Gemeinde bestellt bzw von der
Homepage herunter geladen werden.
Kandidatenvorschläge durch aktive pfarrliche Gruppierungen
Alle aktiven Gruppierungen in der Pfarre werden eingeladen bis zu einem Stichtag
Kandidatenvorschläge einzubringen.
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Kandidatenvorschläge durch eine Pfarrversammlung
Die Wahlkommission beruft eine Pfarrversammlung ein bei der über Arbeit, Wesen und Aufgabe
des Pfarrgemeinderates informiert wird und Kandidatenvorschläge schriftlich ermittelt werden.
Kandidatenvorschläge für Ortsteilvertretungen
Grundsätzlich eignet sich jede Form der Kandidatenermittlung wie hier angegeben. Das besondere
ist, daß für jeden Ortsteil separat die Ermittlung durchgeführt werden muß.
Wichtig: Es muß vom bestehenden PGR die genaue Zahl der in den Ortsteilen zu Wählenden
festgelegt sein.
Kandidatenvorschläge für JugendvertreterInnen
Für die Jugendvertreter im Pfarrgemeinderat können Kandidatenvorschläge mittels einer
pfarrlichen Jugendversammlung gesucht werden. Die dekanatlichen Jugendleiter sind bereit,
solche Versammlungen vorbereiten zu helfen und gegebenenfalls zu moderieren.
FESTSTELLUNG DER AMTLICHEN KANDIDATENLISTE:
• Die Wahlkommission nimmt die Reihung nach der Häufigkeit der Nennungen (bei allgemeiner
Vorwahl oder nach anderen Modellen eingeholten Vorschlägen) vor.
• Der amtliche Stimmzettel hat mindestens 1/3 mehr Kandidaten als zu Wählende zu enthalten.
• Die ermittelten Kandidaten müssen in jedem Fall (ausgenommen bei der Urwahl) VOR DER
WAHL IHRE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG abgegeben haben.
WAHLMODELLE
Wahl mit Stimmzettel
Diese Form ist das ordentliche Wahlmodell für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat.
Mit den Namen der in der KandidatInnenermittlung gefunden Personen wird der Stimmzettel
erstellt. Es ist darauf zu achten, dass eine echte Auswahl (mind 1/3 mehr KandidatInnen) am
Stimmzettel gegeben ist und die Gesamtzahl der zu Wählenden am Stimmzettel deutlich gemacht
wird. Am Wahltag wird von der Wahlkommission eine Liste der Wähler geführt. Die WählerInnenliste
ist aus dem pfarrlichen Matrikenprogramm zu erstellen.
Urwahlmodell
Sie wird in einigen überschaubaren Gemeinden durchgeführt. Alle Wahlberechtigten nennen für
die jeweilige Vertretungsgruppen eine festgelegte Höchstzahl von Personen. Unmittelbar nach
der Wahl, müssen die Gewählten schriftlich ihre Annahme der Wahl ausdrücken (vgl. Formular
„Bereitschaftserklärung“).
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Familienstimmrecht
Die Entscheidung, ob dieses Familienstimmrecht in einer Pfarre angewendet werden soll oder
nicht, liegt beim bestehenden Pfarrgemeinderat.
Folgende Richtlinien sollen gelten:
• Eltern wird über ihr allgemeines Stimmrecht hinaus das Recht eingeräumt, auch für
ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder je eine Stimme abzugeben, und zwar hat jeder
Elternteil dafür eine halbe Stimme.
• Übt nur ein Elternteil das Stimmrecht aus, hat dieser ebenfalls nur eine halbe Stimme und
kann also nicht auch das Familienstimmrecht seines Ehepartners ausüben.
• In Fällen von Alleinerziehung durch einen Elternteil (z.B. Verwitwete, Geschiedene, ledige
Mütter) erhält dieser Elternteil das Recht, beide halben Stimmen abzugeben.
Vorbereitung Stimmzettel:
• Der für die Ausübung des Familienstimmrechtes notwendige „Kinderstimmzettel“ ist von
der Pfarre vorzubereiten: inhaltlich genau derselbe Stimmzettel wie für die allgemeine
Wahlberechtigung, aber am besten durch eine andere Farbe gekennzeichnet.
• Dieser „Kinderstimmzettel“ wird auf jeden Fall nur im Wahllokal aufgelegt; auch wenn der
allgemeine Stimmzettel zugestellt werden kann.
• Die Pfarrgemeinde muß jedoch ausreichend darüber informiert werden (Pfarrblatt,
Ansage, Aushang), dass die Möglichkeit des Familienstimmrechtes besteht und die
Kinderstimmzettel im Wahllokal auf Verlangen erhältlich sind.
Wo notwendig: Hinweis auch auf Nachweispapiere für „Kinderstimme“.
Wahl und Auszählung
• Um das Wahlgeheimnis zu wahren, wird zu jedem Kinderstimmzettel ein eigenes Kuvert
beigegeben.
• Soweit Eltern der Wahlkommission nicht bekannt sind, ist ein Nachweis zu erbitten.
• Bei Verwendung eines Wählerverzeichnisses muss die Ausübung des
Familienstimmrechtes vermerkt werden.
• Kinderstimmzettel gelten als „halbe Stimme“, was bei der Stimmenzuordnung zu den
einzelnen Kandidaten zu berücksichtigen ist.
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FORMULARE
(online unter www.dibk.at/pgr)
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PFARRE: ________________________
KURZPROTOKOLL
über die Sitzung des Pfarrgemeinderates am ______________
Zeit:
Ort:
Anwesende:
Tagesordnung:
Pfarrgemeinderatswahl 2017:
a) Bestellung der Wahlkommission
b) Festlegung der Gesamtzahl der künftigen Pfarrgemeinderäte
c) Festlegung der Zahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte
d) Art der Kandidat/-innenermittlung
Protokoll
zu a) Mitglieder der Wahlkommission:
NAME
ADRESSE
zu b): Die Gesamtzahl der künftigen Pfargemeinderät/-innen wird mit _______ Personen festgelegt.
zu c): Für den neuen Pfarrgemeinderat sind ________ Personen durch Wahl zu ermitteln.
(Laut Statut II.1 sind das mindestens die Hälfte aller Mitglieder)
zu d): Die Kandidat/-innenermittlung wird in unserer Pfarre wie folgt vorgenommen:
22
PFARRE: ________________________
BEKANNTMACHUNG DER WAHLKOMMISSION
zur Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017
Die Wahlkommission zur Vorbereitung und Durchführung der PGR-Wahl 2017 wurde vom
Pfarrgemeinderat bestellt. Sie hat sich am ______________________ konstituiert.
Mitglieder der Wahlkommission:
NAME
ADRESSE
Vorsitzender:
Stellv. Vors:
Schriftführer:
Die Wahlkommission hat für die Vorbereitung und Durchführung der PGR-Wahl entscheidende
Verantwortung. Sie sammelt die Kandidatenvorschläge, erstellt die Kandidatenliste und führt die
Wahl nach den Bestimmungen der Wahlordnung der Diözese durch.
DatumUnterschrift des Pfarrers
Kopien dieser Bekanntmachung bitte sofort senden an:
1. den Dekan (Adressen umseitig)
2. das Seelsorgeamt Innsbruck - Abteilung Gemeinde, Riedgasse 9, 6020 Innsbruck
Email: [email protected] - Fax: 0512/2230-4499
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KandidatInnenliste
Pfarre:
in unserer Pfarre sind ______ Mitglieder
für den Pfarrgemeinderat zu wählen!
Familienname/Vorname
Geb.Jahr
Beruf
OrtDatum
24
Anschrift
Unterschrift
PGR - WAHL 2017
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Aufstellung als Kandidatin/Kandidat bei der Pfarrgemeinderatswahl 2017
Ich erkläre mein Einverständnis, für die Wahl zum Pfarrgemeinderat 2017 zu kandidieren.
Ich erfülle die in der „Wahlordnung zur Pfarrgemeinderatswahl“ festgelegten
Erfordernisse für die Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat und bin bereit, die Wahl
anzunehmen.
Ebenso bin ich einverstanden, daß die nachstehenden Angaben zu meiner Person auf den
Formularen „Kandidatenliste“ und „Wahlergebnis“ bekanntgegeben, sowie EDV-mäßig
gespeichert und verwendet werden.
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
Geburtsdatum
Beruf
Name
Vorname
____________________________________________________________________
Wohnadresse
_____________________________
____________________________________
TelefonnummerEmail
_____________________________
Ort und Datum
______________________________
Unterschrift
25
Pfarre: Musterdorf
Stimmzettel zur Pfarrgemeinderatswahl
am 18./19. März 2017
Hinweise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat je 4 Stimmen für die Vertretungsgruppen Männer
und Frauen und 2 Stimmen für die Vertretungsgruppe Jugend. Es dürfen also nicht mehr als 10
Namen angekreuzt werden. Stimmzettel, auf denen mehr als 10 Namen angekreuzt sind, sind
ungültig.
¦ Gerlinde Obersinn, Krankenschwester
¦ Maria Vogel, Religionslehrerin
R
¦ Franziska Müller, Pfarrblattausträgerin
Bitte nur 4 ankreuzen
¦ Berta Seiberer, AK Feste und Feiern
TE
Frauen
¦ Siglinde Linzer, AK pfarrlicher Krankenbesuchsdienst
¦ Gerti Antrag, Familienrunde/Familiengottesdienstgruppe
¦ Simone Lieder, Liturgiegruppe
¦ Martha Senger, Hausfrau
S
¦ Stefan Pagen, Pfarrblattgestalter
¦ Simon Obernosterer, Leiter des Altersheimes
U
¦ Gregor Stock, Katholisches Bildungswerk
¦ Raimund Listen, Kirchenchor
Männer
M
Bitte nur 4 ankreuzen
¦ Georg Veith, Vinzenzgemeinschaft
¦ Robert Schütz, Mitglied des Dorfverschönerungsvereins
¦ Sigbert Rinderer, Blasmusik
¦ Sepp Trinkl, Mesner
26
ankreuzen
Bitte nur 2
Jugend
¦ Franz Hebart, Student
¦ Friedl Sengschmid, Lehrling
¦ Kathi Heimerl, Verkauferin
Wahlergebnis
Pfarre:
Familienname/Vorname
Geb.Jahr
Beruf
Anschrift
Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Wahl!
OrtDatum
Unterschrift
27
PFARRGEMEINDERATSWAHL
18./19. MÄRZ 2017
PFARRE:______________________________
NIEDERSCHRIFT DES WAHLERGEBNISSES
WAHLLOKAL (Anschrift): ____________________________________
Öffnungszeiten: ________________________________________
Verantwortlich WO IV 4,6 (Name): ____________________________________
WAHLLOKAL (Anschrift): ____________________________________
Öffnungszeiten: ________________________________________
Verantwortlich WO IV 4,6 (Name): _____________________________________
WAHLLOKAL (Anschrift): ____________________________________
Öffnungszeiten: ________________________________________
Verantwortlich WO IV 4,6 (Name): _____________________________________
Zahl der Wahlberechtigten: _____________________
Zahl der abgegebenen Stimmzettel (gültige und ungültige zusammen): __________
Zahl der ungültigen Stimmzettel: _______________
Zahl der gültig abgegebenen Stimmzettel: _______________
(Bei Familienstimmrecht) Abgegebene Kinderstimmzettel: ______________
28
In der Vertretungsgruppe ____________________ergibt die Stimmenauszählung:
NAME
ADRESSE
STIMMEN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Gewählt sind die Kandidaten (Nummer): _______________________________
Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge (Nummer): __________________________
In der Vertretungsgruppe ____________________ergibt die Stimmenauszählung:
NAME
ADRESSE
STIMMEN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Gewählt sind die Kandidaten (Nummer): _______________________________
Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge (Nummer): __________________________
29
In der Vertretungsgruppe ____________________ergibt die Stimmenauszählung:
NAME
ADRESSE
STIMMEN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Gewählt sind die Kandidaten (Nummer): _______________________________
Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge (Nummer): __________________________
Bei der Stimmauszählung haben mitgewirkt:
Name
Name
______________________________________
Ort, Datum
______________________________________
Vorsitzende/-r der Wahlkommission
Verlautbarung der Namen der gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates (ohne
Angabe der Stimmenzahl) am So, 26. März 2017
Ende der Frist für Wahlanfechtungen: So, 9. April 2017
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Angebote, um im Vorfeld der Pfarrgemeinderatswahlen Menschen Mut zu machen,
sich aktiv in der Gemeinde einzubringen und gemeinsam Kirche zu gestalten.
Beispiele:
Wo zwei oder drei...
Die Bedeutung von Pfarrgemeinde heute. Abendseminar mit einer Auseinandersetzung über die Gegebenheiten und Möglichkeiten in ihrer Pfarrgemeinde.
Kirche aktiv mitgestalten
Formen kirchlicher Mitarbeit aus kirchenrechtlicher Sicht
Das Zweite Vatikanische Konzil hat deutlich zum Ausdruck .gebracht, dass die Sendung der Kirche
eine Sache aller Gläubigen ist. In der an das Konzil anschließenden Reform des kirchlichen Gesetzbuches wurde versucht, dieser Sicht auch eine rechtliche Gestalt zu geben, um ihre Umsetzung im
kirchlichen Leben sicherzustellen. So eröffnet das geltende Gesetzbuch eine Vielfalt von Möglichkeiten, sich am kirchlichen Leben aktiv zu beteiligen, sowohl im amtlichen als auch ehrenamtlichen
Bereich, auf pfarrlicher wie auf diözesaner Ebene. Eine besondere Form stellen dabei die unterschiedlichen Räte wie Priesterrat, Pastoralrat oder Pfarrgemeinderat dar. Sie bilden im Rahmen der
vorgestellten Mitwirkungsmöglichkeiten den Schwerpunkt des Vortrages.
Gemeinsam Gemeinde gestalten.
Soziale Dorferneuerung - ein Gebot der Stunde.
Das vielgerühmte „soziale Netz“ ist brüchig geworden. Selbst die wichtigsten und primären Auffangnetze wie Familie, Nachbarschaft oder des Dorfes scheinen an ihre Grenzen geraten zu sein.
Vereinzelung und Egoismus sind “zeitgeistig” und machen vor keinem Lebensraum halt. Die Herausforderungen der Zukunft (Überalterung, Arbeitslosigkeit, neue Krankheitsbilder) sind groß. Soziale
Nahversorgung und damit Dorferneuerung ist mehr denn je gefordert.
Ihr aber seid der Leib Christi (1 Kor 12,27)
Das Zusammenleben der Glaubenden: Ein Geschenk des Geistes
Für den Apostel Paulus ist die christliche Gemeinde mehr als eine Summe der Einzelnen. Er erkennt
in ihr den „Leib Christi“. Bei der Veranstaltung wird dieses paulinische Bild für die christliche Gemeinde, nämlich der „Leib Christi“, erklärt und gemeinsam betrachtet. Die Veranstaltung möchte
auch auf die Aktualität dieses Bildes für jeden Christen / jede Christin, für jede christliche Gemeinde
wie auch für die gesamte Kirche von heute hinweisen.
Durchführung der Bildungsveranstaltungen:
Fragen Sie ihr örtliches Bildungswerk oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Katholisches Bildungswerk Tirol
Telefon: 0512 2230 4801 | EMail: [email protected] | www.bildung-tirol.at
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Unterlagen zur Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017 für die Diözese Innsbruck (August 2016)
Für die Zusammenstellung: Michael Strebitzer, Abteilung Gemeinde im Seelsorgeamt, Riedgasse 9, 6020 Innsbruck
Tel: 0512/2230 4400 - Email: [email protected] - Website: www.dibk.at/pgr
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