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13. JANUAR 2017
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Näheres auf Seite 50
Christbaumsammelaktionen
am 14.1.2017
Epfenbach,
Jugendfeuerwehr
S. 14
Helmstadt,
FFW - Abt. Helmstadt
S. 22
Flinsbach,
FFW - Abt. Flinsbach
S. 22
Neckarbischofsheim,
Jugendfeuerwehr
S. 29
Untergimpern und Helmhof,
Jugendfeuerwehr
S. 30
Reichartshausen,
Jugendfeuerwehr
S. 42
Waibstadt,
Jugendfeuerwehr
S. 47
Fragen zur Zustellung
Ihres Mitteilungsblattes:
06227 / 35 828-30
am Freitag, den 13. Januar 2017
um 19.00 Uhr, findet der traditionelle Neujahrsempfang in der Sporthalle in Bargen statt, zu dem ich
auch im Namen des Gemeinderates
alle Mitbürgerinnen und Mitbürger
der Gemeinde sehr herzlich einlade.
Der Neujahrsempfang soll Gelegenheit geben, das Jahr 2016 Revue passieren zu lassen und einen Ausblick
auf das vor uns liegende Jahr zu nehmen.
Bei diesem Neujahrsempfang möchten wir auch Persönlichkeiten unserer Gemeinde unseren Dank für ihr
ehrenamtliches Engagement aussprechen und Sportler/-innen und
Mannschaften für ihre sportlichen
Leistungen ehren.
Es wäre schön, wenn diese erste Gemeindeveranstaltung im neuen Jahr
großes Interesse bei den Einwohnerinnen und Einwohnern finden würde.
Es grüßt Sie
Wolfgang Jürriens, Bürgermeister
Foto: tedestudio/iStock/Thinkstock
www.nussbaum-lesen.de
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Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
Bereitschaftsdienste
Veranstaltungskalender
112
Rettungsdienst
116 117
Allgemeiner Notfalldienst bundesweite Rufnummer
GRN-Klinik Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2, 74889 Sinsheim
Mo., Di., Do., 19.00 - Folgetag 7.00 Uhr, Mi., 13.00 - Do., 7.00 Uhr, Fr., 19.00
bis Mo., 7.00 Uhr durchgehend
Feiertage von 19.00 Uhr des Vortages bis 7.00 Uhr des Folgetages
Sozialstation
des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt
Rufbereitschaft
Häuslicher Alten- und Krankenpflegedienst
in Notfällen rund um die Uhr erreichbar.
07263/96330
171/3338819
0173/2752038
Zahnärztlicher Notfalldienst Bereich Sinsheim
Samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr. Der
diensthabende Zahnarzt ist über die Rufnummer 0621/38000821 zu
erfragen.
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden
Fällen telefonisch erreichbar.
Kinderärztlicher Notfalldienst Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis
Epfenbach
13.01.
14.01.
Hauptversammlung, Freiwillige Feuerwehr,
Clubhaus VfB, 19:00
Christbaumsammelaktion, Jugendfeuerwehr, 13:00
Helmstadt-Bargen
13.01.
14.01.
14.01. 14.01./
15.01.
Gemeinde Helmstadt-Bargen, Neujahrsempfang,
Sporthalle Bargen
Feuerwehr Abt. Helmstadt, Christbaumsammlung,
OT Helmstadt
Feuerwehr Abt. Flinsbach, Christbaumsammlung
OT Flinsbach
TSV Helmstadt, AH-/Senioren-Turniere
Schwarzbach-Halle Helmstadt
0180 6622122
Notfallpraxis am Universitätsklinikum Heidelberg,
Im Neuenheimer Feld 430, 69120 Heidelberg
Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 22 Uhr
An den anderen Wochentagen und in den Nachtstunden übernehmen
Kinderärzte des Universitätsklinikums Heidelberg
den Dienst.
Augenärztlicher Notfalldienst Heidelberg
0180 6062211
Alte Eppelheimer Str. 35, 69115 Heidelberg
Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 18 Uhr
Apothekendienst
Freitag, 13.01.,
Kurpfalz-Apotheke Sinsheim, Schlesienstr. 2,
Tel. 07261/13427
Samstag, 14.01.,
Rathaus-Apotheke Waibstadt, Hauptstr. 27,
Tel. 07263/911021
Sonntag, 15.01.,
Schildwach-Apotheke Epfenbach, Helmstadter str. 6,
Tel. 07263/911084
Montag, 16.01.,
Schloss-Apotheke Eichtersheim, Friedrich-Hecker-Str. 1,
Tel. 07265/911320
Dienstag, 17.01.,
Schloss-Apotheke Eschelbronn, Industriestr. 7,
Tel. 06226/95130
Mittwoch, 18.01.,
Schlossgarten-Apotheke Angelbachtal, Wilhelmstr. 2,
Tel. 07265/911353
Donnerstag, 19.01.
Stadt-Apotheke Neckarbischofsheim, von-Hindenburg-Str. 1,
Tel. 07263/6322
Neckarbischofsheim
14.01.
14.01.
14.01.
15.01.
Jugendfeuerwehr Neckarbischofsheim,
Christbaumsammlung, Neckarbischofsheim
Jugendfeuerwehr Untergimpern
Christbaumsammlung, Untergimpern und Helmhof
SG Untergimpern, Winterfeier,
Gemeinschaftshaus Helmhof
Neujahrsempfang der Stadt Neckarbischofsheim
Aula des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums
Neidenstein
13.01. 13.01./
14.01. 20.01.
Winterwanderung Ski-Wanderabt. SV Edelweiß
Ortsmeisterschaften „Burgpokal“
TTC Neidenstein
Winterfahrt Obst- und Gartenbauverein
Reichartshausen
16.01.
21.01.
CDU Ortsverein, Mitgliederversammlung,
Gasthaus zur Wanne
4active, Hüttenparty, Alter Sportplatz
Waibstadt
14.01. 14.01. 14.01./
15.01 15.01. 15.01. 17.01. 18.01. Christbaumsammlung, Jugendfeuerwehr Waibstadt
Vorlesestunde für Kinder, Bücherei Waibstadt
Heimspiele Damenmannschaften
TV Waibstadt, Volleyball
Winterdorf, SG Waibstadt
Winterwanderung, SG Waibstadt, Abt. AH
Glühweinwanderung, Kolpingsfamilie, Gruppe 60plus
Infoveranstaltung Turnfest, TV Waibstadt, Abt. Turnen
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 | 3
Merian-Schule präsentiert:
Mit den Bands:
ROCK and SCHOOL
(Pop Rock, Grundschule Hilsbach-Weiler)
Foto: wojciech_gajda/iStock/Thinkstock
10. SMVROCKFESTIVAL
THE FLUFFY UNICORNS
(Pop Rock, Hohenstaufen-Gymnasium Eberbach)
WRS of POP
Merian-Schule präsentiert:
(Pop Rock, Werkrealschule Eberbach)
Merian-Schule präsentiert:
10. 10.
SMVGUARDIANS
of TOMORROW
SMV10. SMVROCKFESTIVAL
SCHOOL of ROCK
ROCKFESTIVAL
Merian-Schule präsentiert:
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
Mit den Bands:
ROCKFESTIVAL
Mit den Bands:
(Rock, Merian-Schule Epfenbach)
www.facebook.com/schoolofrockschulband
ROCK and SCHOOL
(Pop Rock, Grundschule Hilsbach-Weiler)
Mit den Bands:
Merian-Schule präsentiert:
IDIOTS in the CROWD
ROCK andTHE
SCHOOL
FLUFFY UNICORNS
(Pop Rock, Hohenstaufen-Gymnasium
Eberbach)
(Folk Rock,
Heidelberg)
10.
SMV(PopSCHOOL
Rock, Grundschule
Hilsbach-Weiler)
ROCK and
(Pop Rock, Grundschule Hilsbach-Weiler) WRS
of POP
ABTEILUNG ROCK
ROCKFESTIVAL
THE
FLUFFY UNICORNS
(Pop Rock, Werkrealschule Eberbach)
(Rock,
Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
Mit den UNICORNS
Bands:
THE FLUFFY
GUARDIANS of
TOMORROW
(Pop
Rock,
Hohenstaufen-Gymnasium
Eberbach)
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
(Pop Rock, Hohenstaufen-Gymnasium
ROCK and Eberbach)
SCHOOL
Freitag, 20.01.2017:
Merian-Schule präsentiert:
SCHOOL of ROCK
WRS of POP
Sportund
Kulturhalle Epfenbach
WRS of POP
THE
FLUFFY
UNICORNS
(Pop
Rock,
Werkrealschule
Eberbach)
(Pop Rock, Werkrealschule Eberbach)
Beginn: 1710.
Uhr, SMVEnde: 22 Uhr
IDIOTS in the Eintritt:
CROWD 2,50 €
WRS of POP
GUARDIANS
of TOMORROW
ROCKFESTIVAL
GUARDIANS
of TOMORROW
(Pop Rock, Grundschule Hilsbach-Weiler)
(Rock, Merian-Schule Epfenbach)
www.facebook.com/schoolofrockschulband
(Pop Rock, Hohenstaufen-Gymnasium Eberbach)
(Folk Rock, Heidelberg)
(Pop Rock, Werkrealschule Eberbach)
Mit den Bands:
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule
Sinsheim)ABTEILUNG
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule
Sinsheim)
ROCK
GUARDIANS (Rock,
of TOMORROW
Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
ROCK and SCHOOL
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
SCHOOL SCHOOL
of ROCK of
Freitag,
20.01.2017:
ROCK
SCHOOL of ROCK
(Pop Rock, Grundschule Hilsbach-Weiler)
THE FLUFFY UNICORNS
Sport- und Kulturhalle Epfenbach
(Rock, Merian-Schule Epfenbach)
(Rock,Merian-Schule
Merian-Schule Epfenbach)
(Rock,
Epfenbach)
(Pop Rock, Hohenstaufen-Gymnasium Eberbach)
Beginn:
17
Uhr,
Ende:
22
Uhr
www.facebook.com/schoolofrockschulband
www.facebook.com/schoolofrockschulband
www.facebook.com/schoolofrockschulband
Eintritt: 2,50 €
WRS of POP
IDIOTS in the CROWD
IDIOTS in the
CROWD
(Folk Rock, Heidelberg)
(Pop Rock, Werkrealschule Eberbach)
IDIOTS in the CROWD
GUARDIANS of TOMORROW
(Folk Rock, Heidelberg)
ABTEILUNG
ROCK
(Folk
Rock, Heidelberg)
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
(Rock, Friedrich-Hecker-Schule Sinsheim)
SCHOOL of ROCK
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Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
Gemeinsame Amtliche
Bekanntmachungen
für Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim und Reichartshausen
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Information des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Wasser- und Abwassergebühren werden fällig
Die Jahresendabrechnung 2016 für die Wasser- und Abwassergebühren ist am 17. Januar 2017 fällig. Wir möchten Sie bitten die
Jahresendabrechnung zum Fälligkeitstermin zu bezahlen. Die für
das Jahr 2017 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahresendabrechnung 2016 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt.
Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet
werden. Bitte geben Sie immer nur Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so werden
wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen.
Nicht bezahlte Jahresendabrechnungen werden zum oben
genannten Fälligkeitstermin von uns angemahnt. Dadurch werden zum Rechnungsbetrag zusätzliche Mahngebühren und
Säumniszuschläge festgesetzt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel,
die Änderung der Bankverbindung (nur schriftlich) oder sonstige
Änderungen im Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren
umgehend mitteilen.
Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Gemeinsame Amtliche
Bekanntmachungen
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Umweltministerium informiert über die Ausschreibung des
Umwelttechnikpreises Baden-Württemberg 2017
Bewerbungen sind für Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis
bis 15. Februar 2017 möglich
Der Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg geht 2017 in die
fünfte Runde – die Bewerbungen dafür sind ab sofort bis zum 15.
Februar 2017 möglich.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg vergibt diesen Preis im Zwei-Jahre-Turnus und
lädt baden-württembergische Unternehmen wieder dazu ein,
sich mit ihren innovativen Produkten zu bewerben, welche zum
Schutz der Umwelt oder zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.umwelttechnikpreis.de<http://www.umwelttechnikpreis.de> zur Verfügung.
Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg können Entwicklungen einreichen, die entweder kurz
vor der Markteinführung stehen oder nicht länger als zwei Jahre
am Markt sind.
Die Bewerbungen erfolgen in den vier Kategorien, Energieeffizienz, Materialeffizienz, Emissionsminderung, Aufbereitung und
Abtrennung sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Industrie 4.0.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 100.000 Euro und ist auf die
jeweils ersten drei Preisträger der vier Kategorien sowie auf einen
Sonderpreis verteilt.
Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.
Ausbildungslehrgang zum Streuobst-Pädagogen / zur Streuobst-Pädagogin in 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. bietet 2017
zusammen mit der Böblinger Streuobstschule eine Ausbildung
zum Streuobst-Pädagogen/zur Streuobst-Pädagogin an. Das
Ausbildungsangebot richtet sich an alle Streuobst- und Umweltbegeisterte, die das erlernte Wissen, vor allem im Rahmen von
Schulprojekten auf freiberuflicher Basis an Kinder weitergeben
möchten. Insgesamt können bis zu 20 Personen an der Ausbildung teilnehmen. Die Ausbildung wird an zwölf Schulungstagen
in verschiedenen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises stattfinden und mit einer Prüfung abschließen. Streuobstwiesen zählen
mit bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten
Lebensräumen in Mitteleuropa. Aufgrund vielfältiger Ursachen
sind sie jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bereits um
mehr als 75% zurückgegangen. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, bildet die Böblinger Streuobstschule
seit einigen Jahren sogenannte Streuobst-Pädagogen aus. Inzwischen begeistern sie im ganzen Land, vor allem an Grund- und
weiterführenden Schulen, Kinder und Jugendliche für das Thema
Streuobst. Hierdurch lernen diese unsere gefährdete Kulturlandschaft mit allen Sinnen kennen und lieben und werden für den
faszinierenden Lebensraum Streuobstwiese sensibilisiert.
Auch im Rhein-Neckar-Kreis sind Streuobstwiesen in vielen
Bereichen besonders landschaftsprägend, jedoch ebenfalls stark
rückläufig. Deshalb zählt die Erhaltung der Streuobstwiesen,
unter anderem in Verbindung mit Umweltbildungsprojekten, zu
den Arbeitsschwerpunkten des Landschaftserhaltungsverband
Rhein-Neckar e.V. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2016
in Kooperation mit der Böblinger Streuobstschule und weiteren
Partnern die Streuobst-Pädagogenausbildung im Rhein-NeckarKreis angeboten, die 22 Personen erfolgreich absolviert haben.
Aufgrund des hohen Interesses an der Ausbildung sowie dem
Einsatz der ausgebildeten Streuobst-Pädagogen in Schulen, soll
die Ausbildung im Jahr 2017 erneut angeboten werden.
Die Ausbildung inklusive der Prüfung findet an 13 Veranstaltungstagen statt (voraussichtliche Kurstage:
Di. 07.03., 13-17 Uhr; Mi.-Do. 08.-09.03., jeweils von 9-18 Uhr;
Fr. 10.03., 9-15:30 Uhr; Fr. 05.05., 7-16
Uhr; Mi.-Do. 21.-22.06., jeweils von 9-18 Uhr; Mi. 12.07., 18-22 Uhr;
Do. 13.07., 9-18 Uhr; Fr. 14.07., 9-15:30 Uhr; Mi.-Do. 11.-12.10.,
jeweils von 9-18 Uhr; Mi. 08.11., 9:30-17 Uhr).
Im Rahmen der insgesamt 84 Unterrichtseinheiten werden folgende Themen behandelt:
- Tierspuren im Schnee / Spuren erzählen Geschichten
- Schnitt von Obstbäumen und Pflege von Streuobstbeständen
- Streuobst und Ernährung
- Obstarten und Obstsorten
- Geschichte der Streuobstwiesen
- Vögel der Streuobstwiesen / Nisthilfen, Sitzstangen
- Ernte und Verwertung von Streuobst
- Backen im Backhaus
- Fledermäuse / höhere Tiere der Streuobstwiese
- Honigbienen, Imkerei
- Lebensraum Wiese: Typen, Blumen, essbare Kräuter, Bestimmungsübungen
- Grüngutverwendung, Sensenmähen, Dengeln, Heuernte
- Insekten / Nützlinge / Befruchtung
- Naturpädagogik
- Exkursionsdidaktik
- Projekte mit Grundschülern
Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und praktischen
Prüfung können die Streuobst-Pädagogen auf selbständiger
Basis vor allem an Schulen ganzjährige Streuobstprojekte, aber
auch einzelne Aktionen, anbieten.
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2 | 5
Speziell in den 44 Mitgliedskommunen des Landschaftserhaltungsverbandes sollen die Streuobst-Pädagogen verstärkt zum
Einsatz kommen. Hierbei wird der Landschaftserhaltungsverband sowohl die interessierten Schulen in finanzieller Hinsicht,
als auch die Streuobst-Pädagogen mit Rat und Tat entsprechend
unterstützen.
Die Ausbildung ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. Übersteigt die
Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze,
so werden diese im Auswahlverfahren vergeben. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Personen. Die Teilnahmegebühren
belaufen sich auf 250 € pro Person. Hinzukommen noch Kosten
für die benötigte Fachliteratur in Höhe von etwa 250 €.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung:
- Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, das bei dieser Ausbildung erlernte Wissen im Rahmen von Schulprojekten an Schüler sowie Jugendliche, vor allem auch in den Mitgliedskommunen des Landschaftserhaltungsverbandes, weiterzugeben.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung:
- Regelmäßige Teilnahme am Unterricht (max. ein entschuldigter
Fehltag ist zulässig)
- Abgabe eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Weiterführende Informationen zur Ausbildung finden Sie unter
www.streuobst-paedagogen.de, Stichwort „Pädagogen“. Dort
sind in Kürze auch der entsprechende Ausbildungsplan sowie
das Anmeldeformular zu finden. Bitte senden Sie dieses bei
Interesse ausgefüllt bis zum 14. Februar 2017 an den Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V., Muthstraße 4,
74889 Sinsheim oder per E-Mail an Martin.Schaarschmidt-LEV@
Rhein-Neckar-Kreis.de.
Für Fragen zur Ausbildung stehen Ihnen Herr Martin Schaarschmidt vom Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.
(telefonisch unter 07261 – 9466 5383 oder per E-Mail: Martin.
[email protected]) und Frau Beate Holderied von der Böblinger Streuobstschule (Tel. 07157-5272798,
E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung.
Nadja Salzmann, Geschäftsführerin LEV Rhein-Neckar e.V.
LEADER Kraichgau – gestalte mit
Weitere Fördermittel stehen
zur Verteilung bereit!
Zum vierten Mal startet die LEADER-Aktionsgruppe „Regionalentwicklung Kraichgau e.V.“ einen
Projektaufruf. Diesmal können sich ausschließlich Vorhaben
bewerben, die
- Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes
oder
- Existenzgründungen von Frauen oder
- Kulturprojekte von Vereinen, gemeinnützigen Institutionen
oder Kulturbetrieben- und-initiativen
umfassen und im Jahr 2017 umgesetzt werden sollen. Hierfür
stehen insgesamt 205.000 € an Fördergeldern zur Verfügung.
Bewerbungen müssen bis 30. Januar 2017 bei der LEADERGeschäftsstelle eingereicht werden. Die Förderung wird als nicht
rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Je nach Projektart gibt es
einen festgelegten Fördersatz. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt im Aktionsgebiet liegt und in irgendeiner Weise zur weiteren Entwicklung der Region beiträgt. Auch
darf es noch nicht begonnen worden sein. Für Maßnahmen aus
den genannten Bereichen wird der nächste Projektaufruf erst
wieder Ende 2017/ Anfang 2018 ausgeschrieben. Der nächste
allgemeine Projektaufruf für Projekte z.B. im Tourismus, Grundversorgung, Integration, Existenzgründung oder Erweiterung,
Dorfgestaltung, Jugendprojekte oder kommunale Vorhaben
wird wahrscheinlich wieder im Frühjahr 2017 veröffentlicht.
Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen und die Auswahl, welche Projekte gefördert werden können, fällt das Auswahlgremium des Vereins voraussichtlich in seiner Sitzung am
20. Februar 2017.
Um ausreichend Zeit für die Arbeit an den Anträgen zu haben
und sicherzustellen, dass alle Angaben vorliegen, wird empfohlen bereits frühzeitig mit der LEADER-Geschäftsstelle Kontakt
aufzunehmen. Kommen Sie auf uns zu und wir loten gemeinsam
aus, ob eine Idee grundsätzlich förderfähig ist!
Informationen zu dem LEADER-Förderprogramm im Kraichgau,
dem aktuellen Projektaufruf sowie den Bewerbungsmodalitäten
gibt es unter www.kraichgau-gestalte-mit.de.
Kontakt:
Geschäftsstelle LEADER Kraichgau/
Regionalentwicklung Kraichgau e.V.
Schlossstraße 1, 74918 Angelbachtal
Telefon: 07265 / 9120-21
E-Mail: [email protected]
Einladung Informationsveranstaltung
Kleindenkmale im Kraichgau – Erfassen, erhalten und nutzen
am 25.01.2017 ab 17 Uhr im Bürgerhaus in Kraichtal-Gochsheim (Hauptstraße 83, 76703 Kraichtal – hinter der Kirche)
Jeder kennt Kleindenkmale, wie oft kommt man beim Wandern
oder Spazierengehen an einem Brunnen, einem alten Wegweiser
oder an einem Grenzstein vorbei. Oft finden diese kleinen Denkmale am Wegesrand keine Beachtung – sie stehen schon immer
da, man kennt sie, sie sind selbstverständlich. Doch was verbirgt
sich hinter diesen sogenannten Kleindenkmalen? Sie wurden aus
bestimmten Gründen aufgestellt und haben ihre Geschichte(n).
Diese kleinen Objekte sind es wert, erfasst und dokumentiert zu
werden, denn nur was man kennt, schätzt und schützt man.
Die Referenten Martina Blaschka (Landesdenkmalamt) und Bernd
Breitkopf (Landratsamt Karlsruhe) stellen das Thema Kleindenkmale vor und geben Erläuterungen zu den Erfassungsschritten.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit, Erfahrungen
auszutauschen und Fragen zu stellen. Die Vortragsveranstaltung
beginnt um 18 Uhr. Zuvor, um 17 Uhr, sollen einige Kleindenkmäler mit einem kleinen Rundgang in Gochsheim besichtigt werden
und zugleich auch hier bereits auf die Herausforderungen bei der
Erfassung eingegangen werden.
Alle Interessierte aus dem Kraichgau, die sich mit dem Erfassen
und Erhalt der kleinen Kulturdenkmäler befassen möchten, sind
herzlich zu diesem Informationsabend eingeladen.
Die Veranstaltung wird im Rahmen der regionalen Entwicklung
durch die LEADER-Geschäftsstelle organisiert. Weitere Informationen zu dem LEADER-Förderprogramm im Kraichgau gibt es
unter www.kraichgau-gestalte-mit.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Geschäftsstelle LEADER Kraichgau/
Regionalentwicklung Kraichgau e.V.
Dorothee Wagner, Leitung der Geschäftsstelle
Schlossstraße 1, 74918 Angelbachtal
Telefon: 07265 / 9120-21
[email protected]
KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur
Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH
Energieberatung – Ein Service Ihrer Gemeinden
Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun können, erfahren
Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Initialberatung von
der KliBA. Sie ist eine erste Orientierungshilfe und hilft Ihnen bei
der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen:
· Zeitgemäße Wärmedämmung
· Heizung und Warmwasser
· Lüftung
· Altbausanierung
· Förderprogramme
· Wärmepass
· Stromsparmaßnahmen
· Erneuerbare Energien
· Passivhausbauweise
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Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt · 13. Januar 2017 · Nr. 1/2
Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei
der KliBA können Sie kostenlos Strommessgeräte ausleihen.
Das Messgerät kann die heimlichen „Stromfresser“ entlarven. Es
zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät
gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Damit
lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern.
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder
Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern
regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und
unverbindlich.
Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für
die nächste Beratung in Ihrem Rathaus.
Tel. 06221-998750, E-Mail: [email protected]
Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommunen!
Rhein-Neckar-Kreis
Online-Anhörung spart Porto und den Gang zum Briefkasten /
Bereits über 10 Prozent der Betroffenen nutzen den bürgerfreundlichen Service
Wer auf den Straßen im Rhein-Neckar-Kreis zu schnell unterwegs
war und von der Bußgeldstelle des Landratsamtes eine Verwarnung, einen Zeugenfragebogen oder eine Anhörung erhalten
hat, kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren auch online bearbeiten. Betroffene können sich in ihre Daten über eine individuelle Zugangskennung, die im Schreiben von der Bußgeldstelle
mitgeteilt wird, einloggen. Um einen schnellen Aufruf zu ermöglichen, ist zudem ein QR-Code aufgedruckt. Eine Anmeldung
mit den Zugangsdaten ist auch unter der Adresse www.rheinneckar-kreis.de/anhoerung möglich.
In dem Portal kann man sich die Beweisfotos ansehen und das
Antwortformular zur Anhörung oder zu dem Zeugenfragebogen
ausfüllen und dann direkt an die Bußgeldstelle weiterleiten.
„Das geht nicht nur schneller und einfacher als auf dem herkömmlichen Wege, sondern erspart dem Betroffenen auch das
Briefporto und den Gang zum Briefkasten“, erklärt die Referats­
leiterin der Zentralen Bußgeldstelle beim Rechtsamt, Salomé
Gunsch. „Im Durchschnitt nutzen seit der Einführung des OnlineDienstes im Juni 2015 bereits über 10 Prozent aller Betroffenen
diese bequeme Form der Online-Anhörung“, hat Referatsleiterin
Gunsch an Hand von Auswertungen festgestellt. Der Service wird
in Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch
angeboten und erleichtert so auch fremdsprachigen Betroffenen
die Antwort an die Kreisverwaltung. Ein aufgedruckter GiroCode bietet für Banking-App-Anwender zudem einen schnellen
Zugang zur Zahlungsabwicklung. Es besteht auch die Möglichkeit der Onlinebezahlung mit giropay oder Kreditkarte.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bleibt der Zugang übrigens
nur solange bestehen, wie das Verfahren für den Betroffenen
aktiv ist. Auch erfolgt die Datenübertragung an die Bußgeldstelle
verschlüsselt. „Die Online-Anhörung stellt eine Verbesserung des
Kundenservices dar und wir gehen von einer weiter steigenden
Annahme dieses Services aus“, zieht Salomé Gunsch ein positives
Fazit zu dem noch „recht jungen“ Online-Dienst.
Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:
Infoveranstaltung „Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co.
wissen sollten“ am Dienstag, 24. Januar 2017, im Sandhausener Rathaus
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die
Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu
gesetzlich nicht befugt – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge
in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder
Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die
Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet
Dienstag, 24. Januar 2017, um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des
Rathauses in Sandhausen eine Informationsveranstaltung an.
Dabei beantwortet Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fragen rund um die
Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Bevölkerung ist zu diesem kostenlosen Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der
Telefonnummer 06221/522-2170 oder per E-Mail an alexander.
[email protected]<mailto:[email protected]> wird gebeten.
www.deinefreizeit.com<http://www.deinefreizeit.com>:
Feste, Märkte und Events 2017 jetzt online
Was ist 2017 los im Rhein-Neckar-Kreis? Feste, Märkte und Events
im neuen Jahre sind für die gesamte Region ab sofort online
abrufbar auf dem Freizeitportal des Rhein-Neckar-Kreises www.
deinefreizeit.com<http://www.deinefreizeit.com>.
Rund 150 Veranstaltungen mit feststehenden Terminen füllen
derzeit schon den Online-Kalender. Gezeigt wird eine Auswahl
alljährlich wiederkehrender traditioneller Feste, Märkte und
Events aus unserer Heimat. Ein besonderes Augenmerk liegt
dabei auf den traditionellen und heimatverbundenen Highlights
des Jahres.
Alle 54 kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben ausgewählte Veranstaltungen gemeldet. Zusätzlich hat die Wirtschaftsförderung auch Veranstaltungen in Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, Speyer, Neckarsteinach und Hirschhorn in
den Veranstaltungskalender integriert. Dieser wird regelmäßig
aktualisiert. Mehr unter: http://www.deinefreizeit.com/veranstaltungen/feste-maerkte-events/
Leistung, Engagement, Anerkennung: Mittelstandspreis für
sozial engagierte Unternehmen ausgeschrieben
In Baden-Württemberg ist es schon lange gute Tradition, dass kleinere und mittlere Unternehmen für soziale und gesellschaftliche
Belange Verantwortung übernehmen. Vor diesem Hintergrund
loben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
gemeinsam mit Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg
bereits zum elften Mal den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus. „Auch Unternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis
sind eingeladen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen“, sagt
Landrat Stefan Dallinger.
Mit dem Preis soll der Beitrag kleiner und mittlerer Firmen im
Bereich Corporate Social Responsibility (CSR) gewürdigt werden.
Alle Unternehmen im Land mit maximal 500 Beschäftigten können sich ab sofort für den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung bewerben. Voraussetzung ist, dass sie Wohlfahrtsverbände,
soziale Organisationen, Initiativen, Einrichtungen oder (Sport-)
Vereine unterstützen und sich mit ihnen in einem gemeinsamen
Projekt gesellschaftlich engagieren. Die Bewerbungsfrist läuft bis
zum 31. März 2017. Eine unabhängige Jury mit Vertretern aus der
Fach-, Wirtschafts- und Medienwelt entscheidet über die Vergabe
der Preise, die am 5. Juli 2017 bei einer feierlichen Festveranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart verliehen werden.
Der Rhein-Neckar-Kreis fördert Vereine, die junge Flüchtlinge und junge benachteiligte Menschen integrieren / Maximale Förderungssumme beträgt je Projekt 800 Euro / Anträge können ab sofort gestellt werden
Vor allem Vereine haben durch ihre Jugendarbeit vielfältige
Angebote und Möglichkeiten, die zum Gelingen der Integration
von jungen Flüchtlingen und jungen benachteiligten Menschen
Impressum
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Herausgeber: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein,
Reichartshausen, Waibstadt und Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt.
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Die Bürgermeister und
der Verbandsvorsitzende
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
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der halbjährlich zu entrichtenden
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Bildnachweise:
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Brunnenregion Nachrichtenblatt • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Brunnenregion Nachrichtenblatt • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Brunnenregion Nachrichtenblatt • 13. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Rentner, Studenten und Schüler
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Fax 06227 3582859
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Nr. 1/2 • 13. Januar 2017 • Brunnenregion Nachrichtenblatt
Klaus Nussbaum zukünftig alleiniger Inhaber
Nussbaum Medien bündelt seine Kräfte in Baden-Württemberg
Wenn man in Baden-Württemberg über Amtsblätter spricht, dann kommt man an der Marke Nussbaum Medien kaum vorbei. Denn Nussbaum
Medien ist in seinem Marktsegment mit über 500 Mitarbeitern und einer wöchentlichen Auflage von über einer Million Exemplaren, die in
über 330 Städten und Gemeinden erscheinen, klarer Marktführer im Ländle. Nach dem Rückzug des Gründers Oswald Nussbaum wurden die
sechs Betriebe von dessen Kindern Brigitte und Klaus geführt. Brigitte Nussbaum war als Geschäftsführende Gesellschafterin für die Betriebe
Weil der Stadt, Rottweil und Uhingen verantwortlich, Klaus Nussbaum in gleicher Funktion für die Nussbaum Medien-Betriebe St. Leon-Rot
und Bad Friedrichshall sowie die Druckerei Stein in Bad Rappenau.
Zum 01.01.2017 hat Brigitte Nussbaum ihre Betriebe an ihren Bruder Klaus verkauft und zieht sich
damit auch aus der Geschäftsleitung zurück. Sie wird die Verlagsgruppe jedoch weiterhin tatkräftig unterstützen. Unter anderem
wird sie für den zentralen Einkauf der Verlagsgruppe zuständig
sein. Damit ist Klaus Nussbaum
zukünftig alleiniger Inhaber aller
Nussbaum Medien-Betriebe, die
weiterhin zu 100 % im Familienbesitz bleiben
Gemeinsam stärker
Die Geschäfte der Verlagsgruppe werden von einem vierköpfigen
Geschäftsführungsteam
geleitet, das bereits seit über zehn
Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Dem Geschäftsführer
Klaus Nussbaum stehen Andreas
Tews (Geschäftsführer Marke-
ting & Vertrieb), Timo Bechtold
(kaufmännischer
Geschäftsführer) sowie Michael Schmidt
(Geschäftsführer IT) zur Seite.
Alle Nussbaum Medien-Betriebe
sind bereits heute für sich betrachtet gut funktionierende Unternehmen. Durch die Wiedervereinigung der Betriebe, die sich in den
letzten Jahren etwas auseinanderentwickelt haben, stellt Nussbaum
Medien jedoch die Weichen für
eine positive Entwicklung in die
Zukunft. Denn die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienmärkte erfordern
hohe Investitionen um zukunftsfähig zu bleiben.
Ausbau digitaler Projekte
Gemeinsam wird es Nussbaum
Medien noch besser gelingen die
„Digitale Transformation“ des
Geschäftsmodells umzusetzen.
Zu den Erfolgsfaktoren gehört
der Ausbau des verlagseigenen
Redaktionssystems Artikelstar,
die Entwicklung digitaler und
mobiler Angebote (Online-Portale, Gemeinde-Homepages, BürgerApps), der Aufbau von eCommerce-Lösungen und die Einführung eines Nussbaum Clubs. Die
Verlagsgruppe wird noch stärker
in Forschung & Entwicklung und
damit in innovative Produkte und
Prozesse investieren.
Fusion des Pressevertriebs
Mit der Zusammenlegung der
Verlage geht auch eine Fusion
der für die Zustellung beauftragten Gesellschaften einher, der GS
Vertriebs GmbH mit der WDS
Pressevertriebs GmbH. Die neue
Gesellschaft firmiert unter dem
Namen GS Vertriebs GmbH und
hat ihren Standort in Weil der
Stadt. Mehrheitsgesellschafterin
der neuen Gesellschaft ist Gabriela
Schätzle (Ehefrau von Klaus Nussbaum), die bereits zuvor Inhaberin der GS Vertriebs GmbH war.
Zur Betriebsleiterin und Prokuristin hat sie Birgit Pahlke bestellt.
Da Birgit Pahlke bereits seit vielen Jahren Geschäftsführerin des
WDS Pressevertrieb war, ist auch
hier für eine bestmögliche Kontinuität gesorgt.
Neue Webseite
Nussbaum Medien wird mit diesem Schritt noch besser, noch
schlagkräftiger, noch innovativer und noch leistungsfähiger.
Alle Betriebe präsentieren sich
ab dem Jahresanfang unter www.
nussbaum-medien.de erstmals
wieder über eine gemeinsame
Webseite.
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geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
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