1/2 Mittwoch, 11. Januar 2017 Wir laden die Schriesheimer Bevölkerung herzlich ein zur bei Wein, Gesprächen und Musik Veranstaltungskalender 2017 Heute im Innenteil des Mitteilungsblattes am 15. Januar 2017 ab 10.30 Uhr Mittwoch 25.01.2017 im Historischen Rathaus traditionell mit der Gesprächsrunde 15.00 Uhr Das „Theater PassParTu” spielt Veranstaltungskalender 2017 „Oh! Wo? Na da!” Heute im Innenteil des Mitteilungsblattes Weitere Infos siehe Seite 19 Schriesheimer Köpfe Figurentheater Eingeladen zum Gespräch mit Claudia Ebert, unter dem Motto „Sport als verbindende Sprache“, sind: DasJürgen ‚Theater PassParTu‘ spielt Busch, TV 1883 Achim Dremel, Raubritter „Oh! Wo? Na da!“ Robert Long, TC Schriesheim Werner Morast, SV 1919 Gabriele Katz, KSV für 2-jährige Kinder Sonntag, 22. Januar, ab 11.00 Uhr Scheuerboden Obsthof Jäck Aussiedlerhof 7a, Schriesheim Ab 11.30 Uhr Musik mit: Den Heidelberg JazzMen Zur Begrüßung erhält jeder Gast ein Glas Sekt gratis! Im Anschluss, ca. 13.00 h, treffen wir uns gerne mit Ihnen zu einem Neujahrsessen im „Gasthaus zum goldenen Hirsch“. Schirmherr: Bürgermeister Hansjörg Höfer „Mitmach-Theater“ für 2-jährige. Winter am Madonnenberg : ab 09.01. (Teilnehmerbegrenzung!) Eintritt: EUR 2.- (Kind) ; EUR 4.- 2 | Amtlicher Teil Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2 Einladung zur Gemeinderatssitzung Amtlicher Teil Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 18. Januar 2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Schriesheim, im Großen Sitzungssaal statt. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge ist der Bürgermeister oder Vertreter im Amt. Jubelgeburtstage / Jubelhochzeiten In der Zeit vom 11. Januar 2017 bis einschließlich 17. Januar 2017 können wir am 11.01. dem Jubelpaar Dr. Franz Josef Georg Maria Neumann und Dr. Ingrid geb. Greiner zur goldenen Hochzeit Herrn Dieter Max Bernd Pöge zum 75. Geburtstag Herrn Wolfgang Johann Ullmann zum 70. Geburtstag 13.01. Frau Else Christina Schmitt zum 75. Geburtstag Herrn Otto Ehrhard Wank zum 70. Geburtstag 14.01. Frau Brigitte Adelheid Johanna Fischer geb. Marburg zum 85. Geburtstag Herrn Dieter Detmers zum 80. Geburtstag 16.01. Frau Elisabeth Henrike Sieber geb. Hofstetter zum 80. Geburtstag gratulieren. Ich wünsche den Jubilaren von Herzen alles Gute, Frohsinn, viel Glück und Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen Hansjörg Höfer, Bürgermeister Tagesordnung Öffentliche Sitzung 001 Einwohnerfragestunde 002 Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg hier: Verleihung an Herrn Stadtrat Michael Mittelstädt 003 Bestattungswald Schriesheim hier: Vorstellung des Bodengutachtens 004 Annahme von Spenden durch die Stadt Schriesheim 005 Kommunale Volkshochschule Schriesheim mit Außenstelle Wilhelmsfeld hier: Genehmigung des Veranstaltungsprogrammes I/2017 006 Anfragen aus dem Gemeinderat Die Unterlagen zur Gemeinderatssitzung liegen ab Dienstag, 10. Januar 2017, im Rathaus im Zimmer 209a, zu jedermanns Einsicht offen und können im Internet unter www.schriesheim.de eingesehen werden. Einladung zur Ortschaftsratssitzung Am Montag, den 23. Januar 2017 um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Altenbach eine Ortschaftsratsitzung mit nachstehender Tagesordnung statt. Der Ortschaftsrat des Stadtteils Altenbach wird hiermit zu dieser Sitzung einberufen. Wichtige Telefonnummern Stadtverwaltung Schriesheim E-Mail: [email protected] Tel.: 06203/602-0 Internet: www.schriesheim.de Fax: 06203/602-191 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag Mittwoch Freitag Verwaltungsstelle und Ortsvorsteher Altenbach Tel.: 06220/213 Fax: 06220/6822 Verwaltungsstelle und Ortsvorsteher Ursenbach Tel.: 06220/1573 Fax: 06220/6822 Polizei – Notruf Polizeiposten Schriesheim Polizeirevier Weinheim Feuerwehr – Notruf Schriesheim Altenbach Ursenbach Öffnungszeiten: Montag, Dienstag u. Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 18.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten: Dienstag 15.00 bis 16.30 Uhr 110 61301 06201/10030 112 602-185 06220/7007 06220/5583 Rettungsdienst 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.30 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 112 Zentrale SMS-Nothilfenummern für Gehörlose/Sprachbehinderte SMS Polizei Baden-Württemberg (aus allen Netzen) 01522/1807110 SMS Feuerwehr/Rettungsdienst T-Mobile/Vodafone 990711/50667112 E-Plus 15510711/50667112 Telefonica/O2 3290711/50667112 Giftnotruf 0761/19240 Bundesweite Rufnummer für den ärztl. Bereitschaftsdienst 116117 Störungsmeldestelle Strom Einheitliche Behörden-Rufnummer für Verwaltungsfragen Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung: Notfall-Hotline 0800/2901000 Service-Hotline 0800/6882255 Profi-Hotline 01805/290555 115 Die einheitliche Behördennummer ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Über die 115 erhalten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Antworten auf die am häufigsten anfallenden Behördenanliegen. Aus immer mehr Regionen ist die Rufnummer erreichbar. Wasserversorgungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH, Schriesheim (WVE) Betriebsstätte 925922 Störungsstelle Wasser/Abwasser 0800/2901000 Impressum Amtliches Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim Herausgeber: Stadt Schriesheim Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Höfer oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Die jeweils veröffentlichende Organisation. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0, Internet: www.nussbaum-slr.de Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected] AVR Abfallverwertungsgesellschaft des RNK in Sinsheim „AVR Kommunal GmbH“ Bedarfstaxi, Taxi Foum 0800/3629477 07261/931-0 61920 Abonnement: www.nussbaum-lesen.de; Zusteller: www.gsvertrieb.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis: 23,20 € halbjährlich. inkl. Zustellung. Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Einzelverkaufspreis Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Rathaus Schriesheim: 1,10 € Nachhaltigkeit Papier: Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Energie: Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-slr.de/nussbaum-medien/ökologie Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2 Für den öffentlichen Teil der Sitzung wird die Bürgerschaft freundlichst eingeladen. Der Herr Bürgermeister der Stadt Schriesheim erhält Mehrfertigung dieser Einladung. Dr. Herbert Kraus Ortsvorsteher Tagesordnung - öffentlicher Teil Ö 01 Fragestunde Ö 02 Nichtöffentliche Sitzung vom 27.10.2016 hier: Bekanntmachung der Beschlüsse Ö 03 Errichtung von 15 Wohnhäusern auf Grundstücken Flst.-Nrn. 1159 – 1167, Fichtenstraße, Gemarkung Altenbach hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Ö 04 Fragen des Ortschaftsrates Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2016 Bürgermeister Höfer eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit Ladung vom 15.11.2016 ordnungsgemäß einberufen worden waren. Ende der Sitzung: 20:25 Uhr Bürgermeister Höfer begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Mitglieder der Feuerwehr Schriesheim, die Vertreter der Presse sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Höfer bekannt, dass Stadtbaumeister Foltin die Stadtverwaltung zum 01.01.2017 verlassen werde. Am kommenden Wochenende werde man die Stelle öffentlich ausschreiben, Anfang des neuen Jahres werde dann eine Auswahlkommission vom Gemeinderat für die Bewerberauswahl benötigt. Er bedauere Herr Foltins Entscheidung sehr, wünsche ihm aber natürlich alles Gute für seinen weiteren Lebensweg. Für die herausragende Arbeit dankt Bürgermeister Höfer Herrn Foltin herzlich. Er habe sich hervorragend in die großen und kleinen Arbeitsaufträge des Bauamtes eingearbeitet, Strukturen gelegt und ausgezeichnete Arbeitsergebnisse erreicht. TOP 001 Einwohnerfragestunde BESCHLUSSANTRAG: Nicht erforderlich STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Bürgermeister Höfer erkundigt sich nach Wortmeldungen aus der Einwohnerschaft. Eine Bürgerin erkundigt sich nach der voraussichtlichen Dauer der Abrissarbeiten des Pavillons beim oberen Schulhof. Diese Arbeiten stellten für die Anwohnerinnen und Anwohner, für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Lehrerschaft eine große Lärmbelastung dar. Generell bitte sie und auch andere Anwohner um mehr Informationen von Seiten der Verwaltung zum Ablauf und dem Zeitplan der Bauarbeiten. Bürgermeister Höfer antwortet, es gäbe dort seit Jahren immer wieder Bauarbeiten, daher könne er die Anwohnerinnen und Anwohner verstehen. Beim derzeitigen Abriss des Pavillons sei das Problem, dass man die verschiedenen Baumaterialien des Pavillons wegen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes separat entsorgen müsse. Dies bedeute Trennung der verschiedenen Materialien und dies wiederum nehme viel Zeit in Anspruch. Bis Ende dieser Woche oder Anfang kommender Woche wolle man aber mit den gesamten Abrissarbeiten fertig werden. Bürgermeister Höfer erkundigt sich nach weiteren Wortmeldungen. Diese werden nicht gewünscht. TOP 002 Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 hier: Änderung BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge die aus der Anlage ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates beschließen. Amtlicher Teil | 3 SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung zum TVöD in Kraft. Die Eingruppierung der Beschäftigten der Stadt Schriesheim wird dann nicht mehr auf der Basis der Vergütungsordnung zum BAT und nur noch eingeschränkt auf der Basis des Bezirkslohntarifvertrages Nr. 5 G für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe und entsprechender Überleitungen nach den Anlagen 1 bzw. 3 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechtes (TVÜ-VKA) vorgenommen, sondern nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (VKA). Da es dann keine Vergütungsgruppen mehr gibt, in die einzugruppieren und anschließend überzuleiten ist, sondern Entgeltgruppen nach denen eingruppiert wird, bedarf der § 12 Abs. 2 Nr. 2.4 der Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 einer entsprechenden Anpassung. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Diese werden nicht gewünscht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig BESCHLUSS Der Gemeinderat hat die aus der Anlage ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 einstimmig (23) beschlossen. TOP 003 Geschäftsordnung vom 21. Juli 2016 hier: Änderung BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge die Änderung der Geschäftsordnung wie aus der Anlage ersichtlich, beschließen. SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Gemeinderäte können rechtswirksam auch auf dem elektronischen Weg per einfacher E-Mail zu Sitzungen eingeladen werden. Schriftform als Voraussetzung einer rechtswirksamen Einladung des Gemeinderates ist seit 1. März 2006 nicht mehr verpflichtend. Nachdem · mit SD-Net ein elektronisches System zur Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für Gemeinderäte angeschafft und installiert wurde, · den einzelnen Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträten seit Juli 2016 iPads zur Verfügung gestellt wurden bzw. werden, · zu den letzten Gemeinderats- und Ausschusssitzungen neben der noch verbindlichen schriftlichen Einladung elektronische Einladung erfolgte, hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit bei der letzten Befragung im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung vom 20. Oktober 2016 die Verwaltung beauftragt, ab 2017 die schriftliche Einladung durch die elektronische Einladung zu ersetzen. Einzelheiten zu der elektronischen Einladung sind zweckmäßigerweise in der Geschäftsordnung zu regeln. Eine solche Regelung ist allerdings nur mit dem Einverständnis des Bürgermeisters möglich, weil ihm kraft Gesetzes die Einberufungskompetenz obliegt. Das Geschäftsordnungsermessen des Gemeinderates wird deshalb durch die gesetzlichen Vorschriften über den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters begrenzt. Der Bürgermeister spricht sich aus Verwaltungsvereinfachungsgründen für die elektronische Sitzungseinladung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse aus. Die Änderungen der Geschäftsordnung sind grau hinterlegt. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Diese werden nicht gewünscht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig BESCHLUSS Der Gemeinderat hat die Änderung der Geschäftsordnung wie aus der Anlage ersichtlich, einstimmig (23) beschlossen. 4 | Amtlicher Teil Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2 TOP 004 Bebauungsplan Steinach 2. Änderung hier: Änderung des Geltungsbereichs BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge die Änderung des Geltungsbereichs beschließen. SACHVERHALT: Der Bebauungsplan „Steinach“ erstreckt sich nördlich des Kanzelbaches von der Landstraße (B3) im Westen (ab Frankenstraße und Alexander-Mack-Straße) bis zur Odenwaldstraße bzw. Weinheimer Straße und (teilweise) Leutershauser Straße im Osten. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an den Bebauungsplan Schriesheim-Nord (Keltenstraße, Wormser Straße, Zentgrafenstraße), im Süden wird er weitgehend durch den Verlauf des Kanzelbaches begrenzt. Ab der Leutershäuser Straße sind noch die Grundstücke an der östlichen Zentgrafenstraße und der nördliche Abschnitt der Weinheimer Straße einbezogen. Durch die Nachbarschaft des Plangebietes zum einen zur B 3 und zum anderen zum Kanzelbach stellt sich im Rahmen der Bebauungsplanänderung die Frage nach dem Umgang mit den Lärmimmissionen sowie dem Überschwemmungsflächen im Gebiet. Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes Steinach wurde nun geprüft, in wie weit es sinnvoll ist, den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hinter der ursprünglichen Ausweisung zurückzunehmen, um hier nicht durch die Änderung in Konflikte mit geltendem Recht zu kommen. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anlage 1 beigefügt. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Um Konflikte mit dem Lärm- und Hochwasserschutz generell zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Änderungsbereich des Bebauungsplanes auf den Abschnitt östlich der Schönauer Straße und nördlich der Steinachstraße (nördlich der ersten Baureihe) zu begrenzen. Für die Grundstücke am Festplatz gelten die Sonderregelungen aus dem Bebauungsplan (§ 5 Ziff. 1 der textl. Festsetzungen), so dass diese von den Änderungen ohnehin nicht betroffen sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Geltungsbereich auf den in Anlage 2 beigefügten Lageplan zu reduzieren. Die Veränderungssperre beschränkt sich damit automatisch auf den neuen verkleinerten Geltungsbereich. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Stadtrat Cuny, SPD, und Stadtrat Schneegaß, CDU, sind befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz. Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und gibt das Wort an Stadtbaumeister Foltin, der diesen anhand einer Präsentation erläutert. Bürgermeister Höfer erkundigt sich nach Wortmeldungen aus dem Gemeinderat. Diese werden nicht gewünscht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig BESCHLUSS Der Gemeinderat hat einstimmig (21) die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen. TOP 005 Bebauungsplan Steinach 2. Änderung hier: Vorstellung des Entwurfs, Beschluss über die Anhörung Träger öffentlicher Belange sowie öffentliche Auslegung BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften Steinach 2. Änderung zustimmen und beschließen, dass hierzu die Träger öffentlicher Belange gehört und der Planentwurf öffentlich ausgelegt wird. SACHVERHALT: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Januar 2016 unter TOP 007 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Steinach gefasst. Entsprechend Beschluss des Gemeinderates vom 23. November 2016 wurde im Nachgang der Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung maximaler Traufund Firsthöhen um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. In Anlehnung an die vorhandene Bebauung schlägt das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Büro eine maximale Traufwandhöhe von bis zu 7,80 m und eine maximale Firsthöhe von 12,0 m vor. Dies ermögliche auch eine ausreichend flexible Bebaubarkeit mit bis zu zwei Vollgeschossen inklusive einem Sockel bis zu 0,80 m und einem Kniestock von max. 1,0 m. Die Höhenangaben entsprechen dabei den Höchstmaßen der vorhandenen, vergleichbaren Bebauung bei einer Gebäudelänge von bis zu 12,0 m. Dem Ausschuss für Technik und Umwelt wurde in seiner Nichtöffentlichen Sitzung am 07. November 2016 unter TOP 002 der Satzungsentwurf vorgestellt. Entsprechend Beschluss der Mitglieder des Ausschusses wurde dem Gemeinderat empfohlen, dem Satzungsentwurf zuzustimmen. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Um zukünftig Bauherren sowie Eigentümern des betroffenen Gebietes Rechtssicherheit gewährleisten zu können, sollten maximale Trauf- und Firsthöhen zur Konkretisierung der bisher gültigen Regelungen festgesetzt werden. Hierzu wurden diverse vorhandene Trauf- und Gebäudehöhen aufgenommen und daraus ein Vorschlag erarbeitet. Die vom Planungsbüro MVV Regioplan vorgeschlagenen Festsetzungen der maximalen Trauf- und Firsthöhen sind nachvollziehbar und sollten daher Anwendung finden. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung und ohne die Durchführung einer Umweltprüfung geändert. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Die Stadträte Cuny und Schneegaß kehren in das Gremium zurück. Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Stadtbaumeister Foltin, der diesen anhand einer Präsentation näher erläutert. Stadtrat Grüber, GL, bemerkt, die Fraktion der Grünen Liste finde es richtig, dass nach der zweiten Änderung des Bebauungsplanes nunmehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Bauherren bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben gewährleistet sei. Durch die Änderung werde neben der maximale Firsthöhe auch die Traufwandhöhe festgelegt. Außerdem hoffe er, dass damit das Ortsbild erhalten werden könne. Die Fraktion der Grünen Liste werde der Vorlage zustimmen. Stadtrat Spingel, CDU, schließt sich den Argumenten von Stadtrat Grüber, GL an. Die Fraktion der CDU werde der Änderung des Bebauungsplanes zustimmen. Stadträtin Becker, FW, weist darauf hin, dass das Thema ausführlich im Ausschuss für Technik und Umwelt besprochen worden sei. Die Änderung sei notwendig, um Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren und Anlieger zu schaffen. Stadtrat Ginal, SPD, dankt Stadtbaumeister Foltin für dessen Ausführungen sowie seinen Vorrednern. Die Fraktion der SPD werde der Änderung zustimmen. Stadtrat Renkenberger, FDP, signalisiert ebenfalls Zustimmung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig BESCHLUSS Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften Steinach 2. Änderung einstimmig (23) zugestimmt und beschlossen, dass hierzu die Träger öffentlicher Belange gehört und der Planentwurf öffentlich ausgelegt wird. TOP 006 Erlass von örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO für den Bereich der Altstadt – Neufassung der Altstadtsatzung hier: Beschlüsse über die Abwägung, den geänderten Entwurf und die erneute Offenlage und Behördenbeteiligung BESCHLUSSANTRAG: 1. Der Gemeinderat möge den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4 (2) BauGB fassen. Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2 2. Der Gemeinderat möge den geänderten Entwurf der Satzung als Grundlage für das weitere Verfahren beschließen. 3. Der Gemeinderat möge die Durchführung der erneuten Offenlage gemäß §3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4(2) BauGB nur für den geänderten Teil gemäß §4a(3) Satz 2 BauGB beschließen. SACHVERHALT: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2016 den Aufstellungsbeschluss über die Neufassung der Altstadtsatzung gefasst. Ziel der neu zu fassenden Altstadtsatzung war neben dem auch zukünftigen Erhalt der gewachsenen historischen Struktur des Stadtkerns sowie der Schutz der historischen und ortstypischen Gebäude auch die Stärkung vorhandener Gestaltungswerte sowie die Beseitigung von Gestaltungsmängeln. In der Vergangenheit hat vor allem auch im Bereich der Werbeanlagen ein „Wildwuchs“ stattgefunden, dem es zu begegnen gilt und dabei auch den Bedürfnissen der Geschäftsinhaber Rechnung trägt. Des Weiteren soll die Altstadtsatzung auch die Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solaranlagen neu regeln, indem eindeutige Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit formuliert werden. Der Geltungsbereich der Neufassung der Altstadtsatzung entspricht dem Geltungsbereich der bisher gültigen Fassung. Die Stadtverwaltung hat in der Zeit von 06.08.2015 bis 07.09.2015 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der „Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Stadtkern der Stadt Schriesheim (Altstadtsatzung)“ durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen sechs Stellungnahmen ein, die teilweise von mehreren Personen unterschrieben waren. Alle Stellungnahmen glichen sich in weiten Teilen und hatten zusammenfassend die Forderung einer generellen Zulassung der Nutzung von Sonnenenergie. Mit Schreiben vom 03.08.2015 wurde den berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange der Entwurf der „Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Stadtkern der Stadt Schriesheim (Altstadtsatzung)“ mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Von Seiten des Landratsamtes gingen Stellungnahmen des Baurechtsamtes, Referat Bauleitplanung und der unteren Denkmalschutzbehörde ein. Am 20.07.2016 wurde ein endgültiger Satzungsentwurf im Gemeinderat beraten. Der Vorschlag der Verwaltung sah vor, nur Solaranlagen zur thermischen Nutzung unter bestimmten Gestaltungsvoraussetzungen allgemein zuzulassen. Von Seiten der CDU-Fraktion ging ein Antrag zur Änderung der Verwaltungsvorlage ein. Dieser sah vor, Photovoltaik- und Solaranlagen nur ausnahmsweise zuzulassen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der in der Sitzung vorgetragene gemeinsame Antrag der Fraktionen der Grünen Liste und der SPD sah vor, neben der thermischen Nutzung von Sonnenenergie auch die photovoltaische Nutzung unter den gleichen Abstandsregelungen zuzulassen. Zusätzlich sollten Photovoltaikanlagen in matt ausgeführt werden. Nach der Beratung über das weitere inhaltliche Vorgehen im Ausschuss für Technik und Umwelt wurde hat sich eine Mehrheit für den Antrag der Grünen Liste und der SPD abgezeichnet. Der Antrag ist entsprechend in den Satzungsentwurf eingearbeitet und die Abwägungsvorschlag entsprechend angepasst. Die Änderung des Satzungstextes erfordert die erneute Offenlage sowie die erneute Behördenbeteiligung. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen. Von dieser Regelung soll Die eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum Abwägungsvorschlag, dem geänderten Satzungsentwurf, und der erneuten eingeschränkten Offenlage und Behördenbeteiligung. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Bürgermeister Höfer sowie die Stadträte Dellbrügge, SPD, und Spingel, CDU, erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz. Amtlicher Teil | 5 Der zweite Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Mittelstädt übernimmt den Vorsitz und verliest den Beschlussantrag. Stadtbaumeister Foltin erläutert den Sachverhalt näher. Stadtrat Fremgen, GL, sagt, die Fraktion der Grünen Liste Schriesheim begrüße die Neuorientierung der Verwaltung bei der Vorlage einer veränderten Version der Altstadtsatzung. Zum einen trage die Neufassung dem Mehrheitsvotum des Gemeinderats von seiner Sitzung vom 20.07.2016 Rechnung, zum anderen würden die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgegriffen. Insgesamt hätten 17 Personen Einwendungen vorgetragen. Diese hätten sich alle für eine generelle Zulassung von Solaranlagen in der Altstadt ausgesprochen. Das Pro und Contra der Anbringung von Solaranlagen im Bereich der Altstadtsatzung sei schon häufiger im Gremium diskutiert worden. Selbstverständlich unterstütze die Grüne Liste das generelle Ziel der Altstadtsatzung, die historische Struktur des Stadtkerns zu erhalten. Man verstehe den Begriff „Altstadt“ aber nicht historisierend, die „historische Struktur“ sei für die Grüne Liste kein statischer Begriff, der Veränderungen ausschließt. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen wir z.B. der Kampf gegen den Klimawandel und die Energiewende sollten berücksichtigt werden. Solarenergetische Anlagen würden für die Grüne Liste zum Bild einer modernen Stadt gehören, auch einer Altstadt. Man könne nicht bei Klimakonferenzen Versprechungen abgeben, konkret aber keine Taten folgen lassen. Das in 2015 einstimmig vom Gemeinderat beschlossene Klimaschutzkonzept habe den Weg aufgezeigt, in welchen Klimaschutzbereichen es sich lohne tätig zu werden. Die Potentiale Schriesheims lägen laut diesem Gutachten eindeutig im Bereich der solaren Energienutzung. Für die Grüne Liste gäbe es keine äußeren Unterschiede zwischen Solarthermieanlagen und in matt ausgeführten Photovoltaikanlagen, daher wäre eine Unterscheidung auch nicht sachgerecht. Mit der heutigen Entscheidung gehe es der Grünen Liste nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um die regionale Wertschöpfung. Die Unternehmen und Beschäftigten der Heizungsbaufirmen hätten Grund zur Freude. Laut Klimaschutzkonzept liege die regionale Wertschöpfung bei der Installation allein schon von Photovoltaikanlagen durch die Investition inklusive der Nebenkosten einmalig bei 550 €/kW. Für Planung und Installation ergäbe sich eine einmalige Wertschöpfung von 300 €/ kW, als Summe also 850 €/KW. Die Wartungsarbeiten und Ersatz von Altanlagen seien hierbei noch nicht mitgerechnet. Bei Realisierung der Potentiale bis 2025 entstünden akkumuliert über 20 Jahre ca. 7,7 Mio. € an regionaler Wertschöpfung. Bei vollständiger Erschließung des gesamten vorhandenen Potentials würden die Zahlen nochmals um den Faktor 10 steigen. Mit den Beschränkungen bei der Anbringung von Solaranlagen sehe die Grüne Liste einen guten Kompromiss der einerseits die historische Struktur des Stadtkerns erhalte, andererseits aber auch den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trage. Insofern werde man der modifizierten Vorlage der Altstadtsatzung wie auch der erneuten Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden zustimmen. Stadtrat Reidinger, CDU, führt an, dass die CDU-Fraktion Solarenergie grundsätzlich für eine gute Sache halte, allerdings müsse man dieses Thema differenziert sehen. Der Altstadtbereich sei als Kulturdenkmal wegen der Gesamtheit seiner typischen Formen von Wohnhäusern und Scheunen sowie aus heimatgeschichtlichen Gründen ein Zeugnis der örtlichen Zeitgeschichte. Es sei darum wichtig, das Erscheinungsbild der historischen Bausubstanz ungestört zu erhalten und zu überliefen. Diesen Denkmalschutz sehe die CDU durch die Veränderung der bisherigen Satzung im vorgesehenen § 9 der neuen Altstadtsatzung gefährdet. Würden Solarzellen auf den Altstadtdächern angebracht, entstehe ein Zerrbild der ursprünglichen Dachflächen. Bei den Ziegeldächern in der Altstadt wirke das sehr störend. Dies läge am Material, an der Technik als auch an den Größen der einzelnen Elemente sowie an den Abständen zum ursprünglichen Dachende. Auch die geplanten Abstände zu den Ortgängen, zur Traufe und zum First sähen aus wie ein 6 | Amtlicher Teil Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2 Bilderrahmen und würden die Auffälligkeit der Anlagen verstärken. Wenn Solaranlagen wie im Entwurf vorgesehen wegen Orientierung zur Sonne oder wegen Verschattung auf Dächer mit vorhandenen Aufbauten und Kaminen beliebig angebracht und verteilt werden könnten, wirke es wie ein Flickenteppich und somit verunstaltend. Die Fraktion der CDU bleibe bei der ursprünglichen Fassung mit dem Satz „auf solartechnische Anlagen ist grundsätzliche zu verzichten und diese nur in Ausnahmefällen zu erlauben“. Daher lehne man die Punkte zwei und drei der Beschlussvorlage ab. Stadtrat Kimmel, FW, führt aus, die Fraktion der Freien Wähler sei nach Durcharbeitung der Stellungnahmen zu § 9 der Altstadtsatzung sowie deren Abwägungen zu der Überzeugung gekommen, dass man in der heutigen Zeit auch in der Altstadt Solar-/Photovoltaikanlagen zur eigenen Nutzung, jedoch nicht zur Einspeisung ins Netz zulassen sollte. Die Fraktion könne sich mehrheitlich dem Beschlussvorschlag anschließen, in dem die Abstandsmaße vorgeschrieben seien, auch die matte Farbe für Photovoltaik passe besser zum Bild. Einer erneuten Offenlage für den geänderten Teil stimme man ebenfalls zu. Stadtrat Ginal, SPD, betont, dass das Thema bereits mehrfach besprochen worden sei. Die Thematik stelle einen klassischen Zielkonflikt dar, bei der man Prioritäten setzen müsse. Die Fraktion der SPD sehe das Stadtbild in der Altstadt natürlich erhaltenswert; ob Solaranlagen störend wirken, sei aber subjektive Einschätzung. Die Fraktion trage den vorliegenden Kompromiss, matte Photovoltaikanlagen zu verwenden, die von der Straße nicht einsehbar sind, mit. Ein Flickenteppich werde dadurch vermieden, in dem die Anlagen als Rechteck ohne Aussparungen ausgebildet werden sollen. Die Fraktion der SPD verstehe zwar auch andere Argumente, doch durch die Kompromissvorgaben befürworte man die Zulassung von Photovoltaikanlagen auch in der Altstadt. Die Fraktion der SPD stimme der Beschlussvorlage in allen Punkten zu. Stadtrat Renkenberger, FDP, stimmt Stadtrat Ginal insoweit zu, dass man bei diesem Thema Prioritäten setzen müsse. Für ihn bliebe die Priorität aber nach wie vor die Optik des Altstadtbildes, entsprechend werde er dem neuen § 9 der Altstadtsatzung nicht zustimmen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Bürgermeister-Stellvertreter Mittelstädt die einzelnen Anträge zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis PUNKT 1: Einstimmig BESCHLUSS 1. Der Gemeinderat hat einstimmig (20) den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4(2) BauGB gefasst. Abstimmungsergebnis PUNKT 2: Zustimmung 6 GL (Fath, Fremgen, Grüber, Hasenkopf-Konrad, Molitor, Wolf ) 4 FW (Becker, Kimmel, Knopf, Meffert) 3 SPD (Cuny, Ginal, Dr. Hörisch-Helligrath) Gegenstimmen 5 CDU (Diehl, Jäck, Mittelstädt, Reidinger, Schneegaß) 1 FW (Beckenbach) 1 FDP (Renkenberger) BESCHLUSS 2. Der Gemeinderat hat mehrheitlich (13) den geänderten Entwurf der Satzung als Grundlage für das weitere Verfahren beschlossen. Abstimmungsergebnis PUNKT 3: Zustimmung 6 GL (Fath, Fremgen, Grüber, Hasenkopf-Konrad, Molitor, Wolf ) 4 FW (Becker, Kimmel, Knopf, Meffert) 3 SPD (Cuny, Ginal, Dr. Hörisch-Helligrath) Gegenstimmen 5 CDU (Diehl, Jäck, Mittelstädt, Reidinger, Schneegaß) 1 FW (Beckenbach) 1 FDP (Renkenberger) BESCHLUSS 3. Der Gemeinderat hat mehrheitlich (13) die Durchführung der erneuten Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB nur für den geänderten Teil gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB beschlossen. TOP 007 Umbau des Pavillons zum Hort mit Räumen für die Grundschule hier: Vergabe der Rohbauarbeiten BESCHLUSSANTRAG: Der Gemeinderat möge der Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Böll, Schriesheim, zum Preis von 355.436,28 € brutto zustimmen. SACHVERHALT: Für den Neubau des Horts mit Räumen für die Grundschule sind umfangreiche Rohbauarbeiten erforderlich. Durch das Stadtbauamt wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 9 Angebote angefordert. Zum Submissionstermin am 3. November 2016 gingen 5 gültige Angebote ein. Nach Prüfung durch den Facharchitekten erwies sich das Angebot der Firma Böll, Schriesheim, mit 355.436,28 € brutto als das wirtschaftlichste. STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG: Der Gemeinderat möge der Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau Hort mit Räumen für die Grundschule an die Firma Böll zum Preis von 355.436,28 € zustimmen. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES: Bürgermeister Höfer erläutert den Sachverhalt und eröffnet die Diskussion. Stadtrat Hasenkopf-Konrad, GL, führt an, es sei erfreulich, dass fünf gültige Angebote eingegangen seien. Der Vergabe an die Firma Böll werde man zustimmen. Er wolle noch wissen, ob vorhersehbar sei, bis wann man mit einer Fertigstellung des Hortes rechnen könne. Bürgermeister Höfer antwortet, das Ziel sei, die Maßnahme Ende nächsten Jahres beendet zu haben. Zu der Zeit sei auch geplant, den Kindergarten in der Kurpfalzstraße abzureißen. Stadtrat Spingel, CDU, sagt, auch die Fraktion der CDU werde der Vergabe zustimmen. Auch er wolle wissen, ob der Zeitplan realistisch verfolgbar sei. Bürgermeister Höfer antwortet, dass man nach Beginn der Rohbauarbeiten verlässlichere Informationen geben könne. Dies sei Mitte/Ende Januar 2017. Stadtrat Beckenbach, FW, betont, man freue sich, dass aus den fünf gültigen Angeboten eine Schriesheimer Firma die günstigste gewesen sei. Die Fraktion hoffe, dass die Kosten im veranschlagten Rahmen bleiben und der Zeitplan im Hinblick auf den kommenden Winter eingehalten werden könne. Man stimme der Vergabe von Seiten der Freien Wähler zu. Stadtrat Cuny, SPD, schätzt – trotz der enormen Kostensteigerungen – nach wie vor die gute Idee, auf der einen Seite eine langfristige Lösung für den Hort und auf der anderen Seite ein Ausweichquartier in den bisherigen Horträumen für die Kinder des Kindergartens Kinderschachtel während der Bauphase des neuen Kindergartengebäudes zu haben. Daher sei es nun aber absolut wichtig, den Zeitplan einzuhalten. Hinsichtlich der Kosten handele es sich zwar um große Summen, aber man investiere dafür in ein Gebäude, das nachhaltig genutzt werde. Die Fraktion der SPD werde der Vergabe zustimmen. Stadtrat Renkenberger, FDP, drückt ebenfalls seine Freude darüber aus, dass einer Schriesheimer Firma den Zuschlag bekommen hat. Er stimme der Vergabe zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig BESCHLUSS Der Gemeinderat hat einstimmig (23) der Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Böll, Schriesheim, zum Preis von 355.436,28 € brutto zugestimmt. der Polizei Baden-Württemberg, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes SMS Polizei Baden-Württemberg 01522/1807110 (aus allen Netzen) SMS Feuerwehr/Rettungsdienst T-Mobile/Vodafone 990711/50667112 E-Plus 15510711/50667112 Telefonica/O2 3290711/50667112 Ende des kostenlosen Teils Neue bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 Störmeldestelle Wasser/Abwasser 0800/2901000 Störungsmeldestelle Strom (kostenfrei) 0800/3629477 Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung: Notfall-Hotline 0800/2901000 Service-Hotline 0800/6882255 Profi-Hotline 01805/290555 Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt kostenlos im Abo. 8 WochenImpressum Amtliches Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim nen auf der Stadtnächsten Schriesheim Seite. Weitere InformatioHerausgeber: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Höfer oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Die jeweils veröffentlichende Organisation. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0, Internet: www.nussbaum-slr.de Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: G.S. 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Rathaus Schriesheim: 1,10 € Nachhaltigkeit Papier: Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Energie: Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-slr.de/nussbaum-medien/ökologie Bedarfsta Abonneme Einzelversa gebühr. Bezugspre zum Halbja Einzelverk Rathaus Sc Nachhal Papier: Das Es besteht z forstungsho Energie: W damit Umw Mehr Infor Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. 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Januar 2017 • Nr. 1/2 TRAUER Du bist in unseren Herzen! Wenn die Sonne des Lebens untergeht, leuchten die Sterne der Erinnerung. Dr. med. Lutz Hoppe † 05.12.2016 Hermann Kling * 18. April 1930 † 24. Dezember 2016 Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlen und ihre Anteilnahme auf so vielfältige Art zum Ausdruck brachten, danken wir sehr herzlich. Besonderer Dank an: - Frau Pfarrerin Schleich - den TV Schriesheim - die Winzergenossenschaft Schriesheim - den Schuljahrgang 1929/30 - die Deutsche Post AG - Herrn Dr. med. Bernhard Ditter - das Bestattungsunternehmen Seppich Schriesheim, im Januar 2017 Herzlichen Dank sagen wir allen, die mit uns Abschied genommen haben, sich in Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme und Wertschätzung in so vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht haben. Besonderen Dank an: Herrn Brost für seine würdige Trauerrede Herrn Seppich, der uns sehr hilfreich zur Seite stand Sigrund Hoppe und Familie Im Namen der Familie Monika Röhrig, geb. Kling Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht erreichbar Wink GmbH Zentralruf 06221 860349 BESTATTUNGSUNTERNEHMEN Seppich GmbH Ihre Ansprechpartnerin: Annette Ginsberg Erd-, Feuer- und Seebestattungen Überführungen im In- und Ausland Erledigung aller Formalitäten 69198 Schriesheim Tel. (06203) 69 20 20 • Tag- und Nachtruf Dossenheimer Landstraße 79 · 69121 Heidelberg Telefon (06221) 40 10 14 Wink GmbH Bestattungshaus Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung • Bestattungen aller Art, auf allen Friedhöfen • Bestattungsvorsorge • Erledigung aller Formalitäten Bei wahrem Leid schlägt kein Worttrost an, aber das Kommen, das Nichtverlassensein erhebt, und ein einziger Blick, aus dem Liebe spricht, gibt der Seele Kraft. Jeremias Gotthelf www.kurz-feuerstein.de Wir sind Tag und Nacht dienstbereit. 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Für nähere Vorabinformationen steht Ihnen unsere Pflegedirektorin, Frau Ellen Heinzmann (Tel.: 07253/825600) gerne zur Verfügung. Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte an: Sankt Rochus Kliniken - Personalwesen Sankt-Rochus-Allee 1-11, 76669 Bad Schönborn Wir bevorzugen Bewerbungen via Mail: [email protected] Weitere Informationen zu unserem Haus finden Sie unter: http:// www.sankt-rochus-kliniken.de Anzeigen Anzeigen Nr. 1/2 • 11. Januar 2017 • Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim GASTRONOMIE Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine(n): Weitere Infos finden Sie unter www.sw-steuerberater.de Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung. S+W Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand mbH Industriestr. 50 b ● 69190 Walldorf ● Tel. 06227/81345-10 Gaststätte „Deutscher Hof“ Heidelberger Straße 34 · 69168 Schriesheim Telefon und Fax 06203 61591 · www.deutscher-hof.net Nebenzimmer und Kegelbahn ähnchen eH Donnerstag Hähnchentag Täglich Mittagstisch Montag ab 16:00 Uhr geöffnet Dienstag bis Sonntag ab 11:00 Uhr geöffnet durchgehend warme Küche, alle Speisen auch zum Mitnehmen AUTO Täglich frisch Steuerfachangestellte(n) Steuerfachwirt(in) 6.90 gültig vom 16 bis 22.01 .01.17 .2017 Bunte Tagliatelle in Gemüse-Safransoße, Karottensalat, Fruchtjoghurt Gemüseküchlein, Tomatensoße, Kräuterreis, Mischsalat, Buttergebäck Gefüllte Kohlroulade Großmutter Art, Kartoffelpüree, Obst Milchschnitzel, Tomaten-Kräutersoße, Kartoffelpüree, Weißkrautsalat, Schokoreiswaffel Überbackener Kräuterfisch in Sahnesoße, Petersilienkartoffeln, Mischsalat, Milchreis Bratwurst in Soße, Karottengemüse, Kartoffelpüree, Pudding Rindergulasch, Champignons, Broccoligemüse, Kräuterkartoffeln, Fruchtjoghurt NEUJA 7 1 0 2 H C N HRSBRU „Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah ... !“ GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie sich überraschen, wenn wir beim Suzuki Neujahrsbrunch alle Dinge ein klein wenig verschieben und verrücken, genießen Sie mit uns leckeres Essen und lernen Sie ein einzigartiges Micro-SUV kennen - den neuen Suzuki Ignis! 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Nach dem Rückzug des Gründers Oswald Nussbaum wurden die sechs Betriebe von dessen Kindern Brigitte und Klaus geführt. Brigitte Nussbaum war als Geschäftsführende Gesellschafterin für die Betriebe Weil der Stadt, Rottweil und Uhingen verantwortlich, Klaus Nussbaum in gleicher Funktion für die Nussbaum Medien-Betriebe St. Leon-Rot und Bad Friedrichshall sowie die Druckerei Stein in Bad Rappenau. Zum 01.01.2017 hat Brigitte Nussbaum ihre Betriebe an ihren Bruder Klaus verkauft und zieht sich damit auch aus der Geschäftsleitung zurück. Sie wird die Verlagsgruppe jedoch weiterhin tatkräftig unterstützen. Unter anderem wird sie für den zentralen Einkauf der Verlagsgruppe zuständig sein. Damit ist Klaus Nussbaum zukünftig alleiniger Inhaber aller Nussbaum Medien-Betriebe, die weiterhin zu 100 % im Familienbesitz bleiben Gemeinsam stärker Die Geschäfte der Verlagsgruppe werden von einem vierköpfigen Geschäftsführungsteam geleitet, das bereits seit über zehn Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Dem Geschäftsführer Klaus Nussbaum stehen Andreas Tews (Geschäftsführer Marke- ting & Vertrieb), Timo Bechtold (kaufmännischer Geschäftsführer) sowie Michael Schmidt (Geschäftsführer IT) zur Seite. Alle Nussbaum Medien-Betriebe sind bereits heute für sich betrachtet gut funktionierende Unternehmen. Durch die Wiedervereinigung der Betriebe, die sich in den letzten Jahren etwas auseinanderentwickelt haben, stellt Nussbaum Medien jedoch die Weichen für eine positive Entwicklung in die Zukunft. Denn die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienmärkte erfordern hohe Investitionen um zukunftsfähig zu bleiben. Ausbau digitaler Projekte Gemeinsam wird es Nussbaum Medien noch besser gelingen die „Digitale Transformation“ des Geschäftsmodells umzusetzen. Zu den Erfolgsfaktoren gehört der Ausbau des verlagseigenen Redaktionssystems Artikelstar, die Entwicklung digitaler und mobiler Angebote (Online-Portale, Gemeinde-Homepages, BürgerApps), der Aufbau von eCommerce-Lösungen und die Einführung eines Nussbaum Clubs. Die Verlagsgruppe wird noch stärker in Forschung & Entwicklung und damit in innovative Produkte und Prozesse investieren. Fusion des Pressevertriebs Mit der Zusammenlegung der Verlage geht auch eine Fusion der für die Zustellung beauftragten Gesellschaften einher, der GS Vertriebs GmbH mit der WDS Pressevertriebs GmbH. Die neue Gesellschaft firmiert unter dem Namen GS Vertriebs GmbH und hat ihren Standort in Weil der Stadt. Mehrheitsgesellschafterin der neuen Gesellschaft ist Gabriela Schätzle (Ehefrau von Klaus Nussbaum), die bereits zuvor Inhaberin der GS Vertriebs GmbH war. Zur Betriebsleiterin und Prokuristin hat sie Birgit Pahlke bestellt. Da Birgit Pahlke bereits seit vielen Jahren Geschäftsführerin des WDS Pressevertrieb war, ist auch hier für eine bestmögliche Kontinuität gesorgt. Neue Webseite Nussbaum Medien wird mit diesem Schritt noch besser, noch schlagkräftiger, noch innovativer und noch leistungsfähiger. Alle Betriebe präsentieren sich ab dem Jahresanfang unter www. nussbaum-medien.de erstmals wieder über eine gemeinsame Webseite. Anzeigen Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim • 11. Januar 2017 • Nr. 1/2 ................................................................................. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. n ..... hre . . . . . ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... b ... ...e... ...r... 2 ... ...5... ...J... a ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ü .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. 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Januar 2017 • Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim Bund der Selbstständigen Schriesheim www.bds-schriesheim.de Studentenapartments als Kapitalanlage 36 vollmöblierte Apartments in Heidelberg-Rohrbach warten auf renditeorientierte Investoren und lernfreudige Studierende. Die S-Bahn ist gerade einmal 130 m von den 20 m2 bis 50 m2 großen Apartments entfernt. Weitere Infos unter bonava.de/heidelberg Kostenloses Infotelefon: 0800 670 80 80 Dacharbeiten aller Art Blechnereiarbeiten Abdichtarbeiten Wärmeschutz Dachflächenfenster Reparaturservice Rinnenreinigung »Ihr Dachdecker an der Bergstraße« Kraftfahrzeugwerkstatt BLEICHER GMBH Christian Höfner Tel. Schriesheim: Werner-von-Siemens-Straße 23 Tel. Heidelberg: 69198 Schriesheim Fax Heidelberg: Industriegebiet Süd Carl-Benz-Str. 17 69198 Schriesheim Tel. 06203 692311 Fax 06203 692315 [email protected] ► Reparaturen versch. 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