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Mittwoch, 11. Januar 2017
Wir laden die Schriesheimer Bevölkerung herzlich ein zur
bei Wein, Gesprächen und Musik
Veranstaltungskalender 2017
Heute im Innenteil des Mitteilungsblattes
am 15. Januar 2017 ab 10.30 Uhr
Mittwoch
25.01.2017
im Historischen Rathaus
traditionell mit der Gesprächsrunde
15.00 Uhr
Das „Theater PassParTu” spielt
Veranstaltungskalender
2017
„Oh! Wo? Na da!”
Heute im Innenteil des Mitteilungsblattes
Weitere Infos siehe Seite 19
Schriesheimer Köpfe
Figurentheater
Eingeladen zum Gespräch mit Claudia Ebert, unter dem Motto
„Sport als verbindende Sprache“, sind:
DasJürgen
‚Theater
PassParTu‘ spielt
Busch, TV 1883
Achim Dremel, Raubritter
„Oh!
Wo? Na da!“
Robert Long, TC Schriesheim
Werner Morast, SV 1919
Gabriele Katz, KSV
für 2-jährige Kinder
Sonntag, 22. Januar, ab 11.00 Uhr
Scheuerboden Obsthof Jäck
Aussiedlerhof 7a, Schriesheim
Ab 11.30 Uhr Musik mit: Den Heidelberg JazzMen
Zur Begrüßung erhält jeder Gast ein Glas Sekt gratis!
Im Anschluss, ca. 13.00 h, treffen wir uns gerne mit Ihnen zu
einem Neujahrsessen im „Gasthaus zum goldenen Hirsch“.
Schirmherr:
Bürgermeister Hansjörg Höfer
„Mitmach-Theater“ für 2-jährige.
Winter am Madonnenberg
: ab 09.01. (Teilnehmerbegrenzung!) Eintritt: EUR 2.- (Kind) ; EUR 4.-
2 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Amtlicher Teil
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch,
den 18. Januar 2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Schriesheim, im
Großen Sitzungssaal statt.
Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge ist der
Bürgermeister oder Vertreter im Amt.
Jubelgeburtstage / Jubelhochzeiten
In der Zeit vom 11. Januar 2017 bis einschließlich 17. Januar 2017
können wir am
11.01. dem Jubelpaar Dr. Franz Josef Georg Maria Neumann
und Dr. Ingrid geb. Greiner zur goldenen Hochzeit
Herrn Dieter Max Bernd Pöge zum 75. Geburtstag
Herrn Wolfgang Johann Ullmann zum 70. Geburtstag
13.01. Frau Else Christina Schmitt zum 75. Geburtstag
Herrn Otto Ehrhard Wank zum 70. Geburtstag
14.01. Frau Brigitte Adelheid Johanna Fischer geb. Marburg
zum 85. Geburtstag
Herrn Dieter Detmers zum 80. Geburtstag
16.01. Frau Elisabeth Henrike Sieber geb. Hofstetter
zum 80. Geburtstag
gratulieren.
Ich wünsche den Jubilaren von Herzen alles Gute, Frohsinn, viel
Glück und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Höfer, Bürgermeister
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
001 Einwohnerfragestunde
002 Ehrennadel des Gemeindetages Baden-Württemberg
hier: Verleihung an Herrn Stadtrat Michael Mittelstädt
003 Bestattungswald Schriesheim
hier: Vorstellung des Bodengutachtens
004 Annahme von Spenden durch die Stadt Schriesheim
005 Kommunale Volkshochschule Schriesheim
mit Außenstelle Wilhelmsfeld
hier: Genehmigung des Veranstaltungsprogrammes I/2017
006 Anfragen aus dem Gemeinderat
Die Unterlagen zur Gemeinderatssitzung liegen ab Dienstag, 10.
Januar 2017, im Rathaus im Zimmer 209a, zu jedermanns Einsicht
offen und können im Internet unter www.schriesheim.de eingesehen werden.
Einladung zur Ortschaftsratssitzung
Am Montag, den 23. Januar 2017 um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Altenbach eine Ortschaftsratsitzung mit nachstehender Tagesordnung statt.
Der Ortschaftsrat des Stadtteils Altenbach wird hiermit zu dieser
Sitzung einberufen.
Wichtige Telefonnummern
Stadtverwaltung Schriesheim
E-Mail:
[email protected]
Tel.: 06203/602-0
Internet: www.schriesheim.de
Fax: 06203/602-191
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag
Mittwoch
Freitag
Verwaltungsstelle und Ortsvorsteher Altenbach
Tel.: 06220/213
Fax: 06220/6822
Verwaltungsstelle und Ortsvorsteher Ursenbach
Tel.: 06220/1573
Fax: 06220/6822
Polizei – Notruf
Polizeiposten Schriesheim
Polizeirevier Weinheim
Feuerwehr – Notruf
Schriesheim
Altenbach
Ursenbach
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag u. Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
8.30 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Dienstag
15.00 bis 16.30 Uhr
110
61301
06201/10030
112
602-185
06220/7007
06220/5583
Rettungsdienst
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.30 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
112
Zentrale SMS-Nothilfenummern für Gehörlose/Sprachbehinderte
SMS Polizei Baden-Württemberg (aus allen Netzen)
01522/1807110
SMS Feuerwehr/Rettungsdienst
T-Mobile/Vodafone
990711/50667112
E-Plus
15510711/50667112
Telefonica/O2
3290711/50667112
Giftnotruf
0761/19240
Bundesweite Rufnummer für den ärztl. Bereitschaftsdienst 116117
Störungsmeldestelle Strom
Einheitliche Behörden-Rufnummer für Verwaltungsfragen
Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung:
Notfall-Hotline
0800/2901000
Service-Hotline
0800/6882255
Profi-Hotline
01805/290555
115
Die einheitliche Behördennummer ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen
aller Art. Über die 115 erhalten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Antworten
auf die am häufigsten anfallenden Behördenanliegen. Aus immer mehr Regionen
ist die Rufnummer erreichbar.
Wasserversorgungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH,
Schriesheim (WVE)
Betriebsstätte
925922
Störungsstelle Wasser/Abwasser
0800/2901000
Impressum
Amtliches Verkündigungsorgan der Stadt Schriesheim
Herausgeber: Stadt Schriesheim
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Höfer oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Die jeweils veröffentlichende Organisation.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0, Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot,
Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected]
AVR Abfallverwertungsgesellschaft des RNK
in Sinsheim „AVR Kommunal GmbH“
Bedarfstaxi, Taxi Foum
0800/3629477
07261/931-0
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Abonnement: www.nussbaum-lesen.de; Zusteller: www.gsvertrieb.de
Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Bezugspreis: 23,20 € halbjährlich. inkl. Zustellung. Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelverkaufspreis
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Rathaus Schriesheim: 1,10 €
Nachhaltigkeit
Papier: Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
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damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2
Für den öffentlichen Teil der Sitzung wird die Bürgerschaft freundlichst eingeladen.
Der Herr Bürgermeister der Stadt Schriesheim erhält Mehrfertigung dieser Einladung.
Dr. Herbert Kraus
Ortsvorsteher
Tagesordnung
- öffentlicher Teil Ö 01 Fragestunde
Ö 02 Nichtöffentliche Sitzung vom 27.10.2016
hier: Bekanntmachung der Beschlüsse
Ö 03 Errichtung von 15 Wohnhäusern auf Grundstücken
Flst.-Nrn. 1159 – 1167,
Fichtenstraße, Gemarkung Altenbach
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Ö 04 Fragen des Ortschaftsrates
Bericht aus der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates vom 23.11.2016
Bürgermeister Höfer eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit
Ladung vom 15.11.2016 ordnungsgemäß einberufen worden
waren.
Ende der Sitzung: 20:25 Uhr
Bürgermeister Höfer begrüßt die anwesenden Mitglieder des
Gemeinderates, die Mitglieder der Feuerwehr Schriesheim, die
Vertreter der Presse sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Höfer
bekannt, dass Stadtbaumeister Foltin die Stadtverwaltung zum
01.01.2017 verlassen werde. Am kommenden Wochenende
werde man die Stelle öffentlich ausschreiben, Anfang des neuen
Jahres werde dann eine Auswahlkommission vom Gemeinderat für die Bewerberauswahl benötigt. Er bedauere Herr Foltins
Entscheidung sehr, wünsche ihm aber natürlich alles Gute für
seinen weiteren Lebensweg. Für die herausragende Arbeit dankt
Bürgermeister Höfer Herrn Foltin herzlich. Er habe sich hervorragend in die großen und kleinen Arbeitsaufträge des Bauamtes
eingearbeitet, Strukturen gelegt und ausgezeichnete Arbeitsergebnisse erreicht.
TOP 001
Einwohnerfragestunde
BESCHLUSSANTRAG:
Nicht erforderlich
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Bürgermeister Höfer erkundigt sich nach Wortmeldungen aus
der Einwohnerschaft.
Eine Bürgerin erkundigt sich nach der voraussichtlichen Dauer
der Abrissarbeiten des Pavillons beim oberen Schulhof. Diese
Arbeiten stellten für die Anwohnerinnen und Anwohner, für die
Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Lehrerschaft
eine große Lärmbelastung dar. Generell bitte sie und auch andere Anwohner um mehr Informationen von Seiten der Verwaltung
zum Ablauf und dem Zeitplan der Bauarbeiten.
Bürgermeister Höfer antwortet, es gäbe dort seit Jahren immer
wieder Bauarbeiten, daher könne er die Anwohnerinnen und
Anwohner verstehen. Beim derzeitigen Abriss des Pavillons sei
das Problem, dass man die verschiedenen Baumaterialien des
Pavillons wegen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes separat entsorgen müsse. Dies bedeute Trennung der verschiedenen Materialien und dies wiederum nehme viel Zeit in Anspruch. Bis Ende
dieser Woche oder Anfang kommender Woche wolle man aber
mit den gesamten Abrissarbeiten fertig werden.
Bürgermeister Höfer erkundigt sich nach weiteren Wortmeldungen. Diese werden nicht gewünscht.
TOP 002
Hauptsatzung vom 21. Juli 2016
hier: Änderung
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die aus der Anlage ersichtliche Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates beschließen.
Amtlicher Teil | 3
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung
zum TVöD in Kraft.
Die Eingruppierung der Beschäftigten der Stadt Schriesheim
wird dann nicht mehr auf der Basis der Vergütungsordnung zum
BAT und nur noch eingeschränkt auf der Basis des Bezirkslohntarifvertrages Nr. 5 G für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und
Betriebe und entsprechender Überleitungen nach den Anlagen
1 bzw. 3 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der
kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des
Übergangsrechtes (TVÜ-VKA) vorgenommen, sondern nach den
Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (VKA).
Da es dann keine Vergütungsgruppen mehr gibt, in die einzugruppieren und anschließend überzuleiten ist, sondern Entgeltgruppen nach denen eingruppiert wird, bedarf der § 12 Abs. 2
Nr. 2.4 der Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 einer entsprechenden
Anpassung.
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und fragt
nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Diese werden nicht
gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat hat die aus der Anlage ersichtliche Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung vom 21. Juli 2016 einstimmig (23)
beschlossen.
TOP 003
Geschäftsordnung vom 21. Juli 2016
hier: Änderung
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die Änderung der Geschäftsordnung wie
aus der Anlage ersichtlich, beschließen.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Gemeinderäte können rechtswirksam auch auf dem elektronischen Weg per einfacher E-Mail zu Sitzungen eingeladen werden.
Schriftform als Voraussetzung einer rechtswirksamen Einladung
des Gemeinderates ist seit 1. März 2006 nicht mehr verpflichtend.
Nachdem
· mit SD-Net ein elektronisches System zur Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für Gemeinderäte angeschafft und installiert
wurde,
· den einzelnen Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträten seit Juli 2016 iPads zur Verfügung gestellt wurden bzw.
werden,
· zu den letzten Gemeinderats- und Ausschusssitzungen neben
der noch verbindlichen schriftlichen Einladung elektronische
Einladung erfolgte,
hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit bei der letzten Befragung im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung vom 20. Oktober 2016 die Verwaltung beauftragt, ab 2017 die schriftliche
Einladung durch die elektronische Einladung zu ersetzen.
Einzelheiten zu der elektronischen Einladung sind zweckmäßigerweise in der Geschäftsordnung zu regeln. Eine solche Regelung ist allerdings nur mit dem Einverständnis des Bürgermeisters
möglich, weil ihm kraft Gesetzes die Einberufungskompetenz
obliegt. Das Geschäftsordnungsermessen des Gemeinderates wird deshalb durch die gesetzlichen Vorschriften über den
Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters begrenzt. Der Bürgermeister spricht sich aus Verwaltungsvereinfachungsgründen
für die elektronische Sitzungseinladung des Gemeinderates und
seiner Ausschüsse aus.
Die Änderungen der Geschäftsordnung sind grau hinterlegt.
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und fragt nach
Wortmeldungen aus dem Gremium. Diese werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat hat die Änderung der Geschäftsordnung wie
aus der Anlage ersichtlich, einstimmig (23) beschlossen.
4 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2
TOP 004
Bebauungsplan Steinach 2. Änderung
hier: Änderung des Geltungsbereichs
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die Änderung des Geltungsbereichs
beschließen.
SACHVERHALT:
Der Bebauungsplan „Steinach“ erstreckt sich nördlich des Kanzelbaches von der Landstraße (B3) im Westen (ab Frankenstraße
und Alexander-Mack-Straße) bis zur Odenwaldstraße bzw. Weinheimer Straße und (teilweise) Leutershauser Straße im Osten.
Im Norden grenzt der Geltungsbereich an den Bebauungsplan
Schriesheim-Nord (Keltenstraße, Wormser Straße, Zentgrafenstraße), im Süden wird er weitgehend durch den Verlauf des Kanzelbaches begrenzt. Ab der Leutershäuser Straße sind noch die
Grundstücke an der östlichen Zentgrafenstraße und der nördliche Abschnitt der Weinheimer Straße einbezogen.
Durch die Nachbarschaft des Plangebietes zum einen zur B 3 und
zum anderen zum Kanzelbach stellt sich im Rahmen der Bebauungsplanänderung die Frage nach dem Umgang mit den Lärmimmissionen sowie dem Überschwemmungsflächen im Gebiet.
Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes Steinach wurde
nun geprüft, in wie weit es sinnvoll ist, den Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung hinter der ursprünglichen Ausweisung
zurückzunehmen, um hier nicht durch die Änderung in Konflikte
mit geltendem Recht zu kommen. Das Ergebnis der Prüfung ist
in Anlage 1 beigefügt.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Um Konflikte mit dem Lärm- und Hochwasserschutz generell zu
vermeiden, wird vorgeschlagen, den Änderungsbereich des Bebauungsplanes auf den Abschnitt östlich der Schönauer Straße und
nördlich der Steinachstraße (nördlich der ersten Baureihe) zu begrenzen. Für die Grundstücke am Festplatz gelten die Sonderregelungen
aus dem Bebauungsplan (§ 5 Ziff. 1 der textl. Festsetzungen), so dass
diese von den Änderungen ohnehin nicht betroffen sind.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Geltungsbereich auf den
in Anlage 2 beigefügten Lageplan zu reduzieren. Die Veränderungssperre beschränkt sich damit automatisch auf den neuen
verkleinerten Geltungsbereich.
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Stadtrat Cuny, SPD, und Stadtrat Schneegaß, CDU, sind befangen
und nehmen im Zuschauerraum Platz.
Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und gibt das
Wort an Stadtbaumeister Foltin, der diesen anhand einer Präsentation erläutert.
Bürgermeister Höfer erkundigt sich nach Wortmeldungen aus
dem Gemeinderat. Diese werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat hat einstimmig (21) die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen.
TOP 005
Bebauungsplan Steinach 2. Änderung
hier: Vorstellung des Entwurfs, Beschluss über
die Anhörung Träger öffentlicher Belange
sowie öffentliche Auslegung
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge dem Entwurf des Bebauungsplanes und
der örtlichen Bauvorschriften Steinach 2. Änderung zustimmen
und beschließen, dass hierzu die Träger öffentlicher Belange
gehört und der Planentwurf öffentlich ausgelegt wird.
SACHVERHALT:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Januar
2016 unter TOP 007 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung
des Bebauungsplanes Steinach gefasst.
Entsprechend Beschluss des Gemeinderates vom 23. November
2016 wurde im Nachgang der Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung maximaler Traufund Firsthöhen um eine geordnete städtebauliche Entwicklung
zu gewährleisten.
In Anlehnung an die vorhandene Bebauung schlägt das mit der
Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Büro eine maximale Traufwandhöhe von bis zu 7,80 m und eine maximale Firsthöhe von 12,0 m vor.
Dies ermögliche auch eine ausreichend flexible Bebaubarkeit mit
bis zu zwei Vollgeschossen inklusive einem Sockel bis zu 0,80 m
und einem Kniestock von max. 1,0 m. Die Höhenangaben entsprechen dabei den Höchstmaßen der vorhandenen, vergleichbaren Bebauung bei einer Gebäudelänge von bis zu 12,0 m.
Dem Ausschuss für Technik und Umwelt wurde in seiner Nichtöffentlichen Sitzung am 07. November 2016 unter TOP 002 der
Satzungsentwurf vorgestellt. Entsprechend Beschluss der Mitglieder des Ausschusses wurde dem Gemeinderat empfohlen,
dem Satzungsentwurf zuzustimmen.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Um zukünftig Bauherren sowie Eigentümern des betroffenen
Gebietes Rechtssicherheit gewährleisten zu können, sollten
maximale Trauf- und Firsthöhen zur Konkretisierung der bisher
gültigen Regelungen festgesetzt werden.
Hierzu wurden diverse vorhandene Trauf- und Gebäudehöhen
aufgenommen und daraus ein Vorschlag erarbeitet.
Die vom Planungsbüro MVV Regioplan vorgeschlagenen Festsetzungen der maximalen Trauf- und Firsthöhen sind nachvollziehbar und sollten daher Anwendung finden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB ohne frühzeitige Beteiligung und ohne die Durchführung
einer Umweltprüfung geändert.
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Die Stadträte Cuny und Schneegaß kehren in das Gremium zurück.
Bürgermeister Höfer schildert den Sachverhalt und übergibt
das Wort an Stadtbaumeister Foltin, der diesen anhand einer
Präsentation näher erläutert.
Stadtrat Grüber, GL, bemerkt, die Fraktion der Grünen Liste finde
es richtig, dass nach der zweiten Änderung des Bebauungsplanes nunmehr Rechtssicherheit für Eigentümer und Bauherren bei
der Planung und Ausführung von Bauvorhaben gewährleistet
sei. Durch die Änderung werde neben der maximale Firsthöhe
auch die Traufwandhöhe festgelegt. Außerdem hoffe er, dass
damit das Ortsbild erhalten werden könne. Die Fraktion der Grünen Liste werde der Vorlage zustimmen.
Stadtrat Spingel, CDU, schließt sich den Argumenten von Stadtrat Grüber, GL an. Die Fraktion der CDU werde der Änderung des
Bebauungsplanes zustimmen.
Stadträtin Becker, FW, weist darauf hin, dass das Thema ausführlich im Ausschuss für Technik und Umwelt besprochen worden sei. Die Änderung sei notwendig, um Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren und Anlieger zu schaffen.
Stadtrat Ginal, SPD, dankt Stadtbaumeister Foltin für dessen
Ausführungen sowie seinen Vorrednern. Die Fraktion der SPD
werde der Änderung zustimmen.
Stadtrat Renkenberger, FDP, signalisiert ebenfalls Zustimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Bebauungsplanes und
der örtlichen Bauvorschriften Steinach 2. Änderung einstimmig
(23) zugestimmt und beschlossen, dass hierzu die Träger öffentlicher Belange gehört und der Planentwurf öffentlich ausgelegt
wird.
TOP 006
Erlass von örtlichen Bauvorschriften gem. § 74
LBO für den Bereich der Altstadt – Neufassung
der Altstadtsatzung
hier: Beschlüsse über die Abwägung, den geänderten Entwurf und die erneute Offenlage
und Behördenbeteiligung
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Gemeinderat möge den Beschluss über die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach §4 (2) BauGB fassen.
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2
2. Der Gemeinderat möge den geänderten Entwurf der Satzung
als Grundlage für das weitere Verfahren beschließen.
3. Der Gemeinderat möge die Durchführung der erneuten Offenlage gemäß §3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4(2) BauGB nur für
den geänderten Teil gemäß §4a(3) Satz 2 BauGB beschließen.
SACHVERHALT:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2016 den Aufstellungsbeschluss über die Neufassung der Altstadtsatzung gefasst.
Ziel der neu zu fassenden Altstadtsatzung war neben dem auch
zukünftigen Erhalt der gewachsenen historischen Struktur des
Stadtkerns sowie der Schutz der historischen und ortstypischen
Gebäude auch die Stärkung vorhandener Gestaltungswerte
sowie die Beseitigung von Gestaltungsmängeln. In der Vergangenheit hat vor allem auch im Bereich der Werbeanlagen ein
„Wildwuchs“ stattgefunden, dem es zu begegnen gilt und dabei
auch den Bedürfnissen der Geschäftsinhaber Rechnung trägt.
Des Weiteren soll die Altstadtsatzung auch die Zulässigkeit von
Photovoltaik- und Solaranlagen neu regeln, indem eindeutige
Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit formuliert werden.
Der Geltungsbereich der Neufassung der Altstadtsatzung entspricht dem Geltungsbereich der bisher gültigen Fassung.
Die Stadtverwaltung hat in der Zeit von 06.08.2015 bis 07.09.2015
die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der „Satzung über
die örtlichen Bauvorschriften im Stadtkern der Stadt Schriesheim
(Altstadtsatzung)“ durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen sechs Stellungnahmen ein, die teilweise von
mehreren Personen unterschrieben waren. Alle Stellungnahmen
glichen sich in weiten Teilen und hatten zusammenfassend die
Forderung einer generellen Zulassung der Nutzung von Sonnenenergie.
Mit Schreiben vom 03.08.2015 wurde den berührten Behörden
und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange der Entwurf der
„Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Stadtkern der
Stadt Schriesheim (Altstadtsatzung)“ mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Von Seiten des Landratsamtes gingen Stellungnahmen des Baurechtsamtes, Referat Bauleitplanung und
der unteren Denkmalschutzbehörde ein.
Am 20.07.2016 wurde ein endgültiger Satzungsentwurf im
Gemeinderat beraten. Der Vorschlag der Verwaltung sah vor,
nur Solaranlagen zur thermischen Nutzung unter bestimmten
Gestaltungsvoraussetzungen allgemein zuzulassen.
Von Seiten der CDU-Fraktion ging ein Antrag zur Änderung
der Verwaltungsvorlage ein. Dieser sah vor, Photovoltaik- und
Solaranlagen nur ausnahmsweise zuzulassen. Der Antrag wurde
mehrheitlich abgelehnt.
Der in der Sitzung vorgetragene gemeinsame Antrag der Fraktionen der Grünen Liste und der SPD sah vor, neben der thermischen Nutzung von Sonnenenergie auch die photovoltaische
Nutzung unter den gleichen Abstandsregelungen zuzulassen.
Zusätzlich sollten Photovoltaikanlagen in matt ausgeführt werden. Nach der Beratung über das weitere inhaltliche Vorgehen im
Ausschuss für Technik und Umwelt wurde hat sich eine Mehrheit
für den Antrag der Grünen Liste und der SPD abgezeichnet.
Der Antrag ist entsprechend in den Satzungsentwurf eingearbeitet und die Abwägungsvorschlag entsprechend angepasst.
Die Änderung des Satzungstextes erfordert die erneute Offenlage sowie die erneute Behördenbeteiligung. Gemäß § 4a (3) Satz 2
BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen. Von dieser
Regelung soll
Die eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlag
sind in der Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum Abwägungsvorschlag, dem geänderten Satzungsentwurf, und der erneuten
eingeschränkten Offenlage und Behördenbeteiligung.
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Bürgermeister Höfer sowie die Stadträte Dellbrügge, SPD,
und Spingel, CDU, erklären sich für befangen und nehmen im
Zuschauerraum Platz.
Amtlicher Teil | 5
Der zweite Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Mittelstädt
übernimmt den Vorsitz und verliest den Beschlussantrag. Stadtbaumeister Foltin erläutert den Sachverhalt näher.
Stadtrat Fremgen, GL, sagt, die Fraktion der Grünen Liste
Schriesheim begrüße die Neuorientierung der Verwaltung bei
der Vorlage einer veränderten Version der Altstadtsatzung. Zum
einen trage die Neufassung dem Mehrheitsvotum des Gemeinderats von seiner Sitzung vom 20.07.2016 Rechnung, zum anderen würden die Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgegriffen. Insgesamt
hätten 17 Personen Einwendungen vorgetragen. Diese hätten
sich alle für eine generelle Zulassung von Solaranlagen in der
Altstadt ausgesprochen.
Das Pro und Contra der Anbringung von Solaranlagen im Bereich
der Altstadtsatzung sei schon häufiger im Gremium diskutiert
worden. Selbstverständlich unterstütze die Grüne Liste das generelle Ziel der Altstadtsatzung, die historische Struktur des Stadtkerns zu erhalten. Man verstehe den Begriff „Altstadt“ aber nicht
historisierend, die „historische Struktur“ sei für die Grüne Liste
kein statischer Begriff, der Veränderungen ausschließt. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen wir z.B. der Kampf gegen den
Klimawandel und die Energiewende sollten berücksichtigt werden. Solarenergetische Anlagen würden für die Grüne Liste zum
Bild einer modernen Stadt gehören, auch einer Altstadt.
Man könne nicht bei Klimakonferenzen Versprechungen abgeben, konkret aber keine Taten folgen lassen. Das in 2015 einstimmig vom Gemeinderat beschlossene Klimaschutzkonzept habe
den Weg aufgezeigt, in welchen Klimaschutzbereichen es sich
lohne tätig zu werden. Die Potentiale Schriesheims lägen laut
diesem Gutachten eindeutig im Bereich der solaren Energienutzung. Für die Grüne Liste gäbe es keine äußeren Unterschiede
zwischen Solarthermieanlagen und in matt ausgeführten Photovoltaikanlagen, daher wäre eine Unterscheidung auch nicht
sachgerecht.
Mit der heutigen Entscheidung gehe es der Grünen Liste nicht
nur um den Klimaschutz, sondern auch um die regionale Wertschöpfung. Die Unternehmen und Beschäftigten der Heizungsbaufirmen hätten Grund zur Freude. Laut Klimaschutzkonzept
liege die regionale Wertschöpfung bei der Installation allein
schon von Photovoltaikanlagen durch die Investition inklusive
der Nebenkosten einmalig bei 550 €/kW. Für Planung und Installation ergäbe sich eine einmalige Wertschöpfung von 300 €/
kW, als Summe also 850 €/KW. Die Wartungsarbeiten und Ersatz
von Altanlagen seien hierbei noch nicht mitgerechnet. Bei Realisierung der Potentiale bis 2025 entstünden akkumuliert über 20
Jahre ca. 7,7 Mio. € an regionaler Wertschöpfung. Bei vollständiger Erschließung des gesamten vorhandenen Potentials würden
die Zahlen nochmals um den Faktor 10 steigen.
Mit den Beschränkungen bei der Anbringung von Solaranlagen
sehe die Grüne Liste einen guten Kompromiss der einerseits die
historische Struktur des Stadtkerns erhalte, andererseits aber
auch den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trage.
Insofern werde man der modifizierten Vorlage der Altstadtsatzung wie auch der erneuten Offenlage sowie der Beteiligung der
Behörden zustimmen.
Stadtrat Reidinger, CDU, führt an, dass die CDU-Fraktion Solarenergie grundsätzlich für eine gute Sache halte, allerdings müsse
man dieses Thema differenziert sehen.
Der Altstadtbereich sei als Kulturdenkmal wegen der Gesamtheit
seiner typischen Formen von Wohnhäusern und Scheunen sowie
aus heimatgeschichtlichen Gründen ein Zeugnis der örtlichen
Zeitgeschichte. Es sei darum wichtig, das Erscheinungsbild der
historischen Bausubstanz ungestört zu erhalten und zu überliefen.
Diesen Denkmalschutz sehe die CDU durch die Veränderung
der bisherigen Satzung im vorgesehenen § 9 der neuen Altstadtsatzung gefährdet. Würden Solarzellen auf den Altstadtdächern angebracht, entstehe ein Zerrbild der ursprünglichen
Dachflächen. Bei den Ziegeldächern in der Altstadt wirke das
sehr störend. Dies läge am Material, an der Technik als auch an
den Größen der einzelnen Elemente sowie an den Abständen
zum ursprünglichen Dachende. Auch die geplanten Abstände
zu den Ortgängen, zur Traufe und zum First sähen aus wie ein
6 | Amtlicher Teil
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim · 11. Januar 2017 · Nr. 1/2
Bilderrahmen und würden die Auffälligkeit der Anlagen verstärken. Wenn Solaranlagen wie im Entwurf vorgesehen wegen
Orientierung zur Sonne oder wegen Verschattung auf Dächer
mit vorhandenen Aufbauten und Kaminen beliebig angebracht
und verteilt werden könnten, wirke es wie ein Flickenteppich und
somit verunstaltend.
Die Fraktion der CDU bleibe bei der ursprünglichen Fassung mit
dem Satz „auf solartechnische Anlagen ist grundsätzliche zu verzichten und diese nur in Ausnahmefällen zu erlauben“.
Daher lehne man die Punkte zwei und drei der Beschlussvorlage ab.
Stadtrat Kimmel, FW, führt aus, die Fraktion der Freien Wähler
sei nach Durcharbeitung der Stellungnahmen zu § 9 der Altstadtsatzung sowie deren Abwägungen zu der Überzeugung
gekommen, dass man in der heutigen Zeit auch in der Altstadt
Solar-/Photovoltaikanlagen zur eigenen Nutzung, jedoch nicht
zur Einspeisung ins Netz zulassen sollte.
Die Fraktion könne sich mehrheitlich dem Beschlussvorschlag
anschließen, in dem die Abstandsmaße vorgeschrieben seien,
auch die matte Farbe für Photovoltaik passe besser zum Bild.
Einer erneuten Offenlage für den geänderten Teil stimme man
ebenfalls zu.
Stadtrat Ginal, SPD, betont, dass das Thema bereits mehrfach
besprochen worden sei.
Die Thematik stelle einen klassischen Zielkonflikt dar, bei der
man Prioritäten setzen müsse. Die Fraktion der SPD sehe das
Stadtbild in der Altstadt natürlich erhaltenswert; ob Solaranlagen
störend wirken, sei aber subjektive Einschätzung. Die Fraktion
trage den vorliegenden Kompromiss, matte Photovoltaikanlagen
zu verwenden, die von der Straße nicht einsehbar sind, mit. Ein
Flickenteppich werde dadurch vermieden, in dem die Anlagen
als Rechteck ohne Aussparungen ausgebildet werden sollen. Die
Fraktion der SPD verstehe zwar auch andere Argumente, doch
durch die Kompromissvorgaben befürworte man die Zulassung
von Photovoltaikanlagen auch in der Altstadt. Die Fraktion der
SPD stimme der Beschlussvorlage in allen Punkten zu.
Stadtrat Renkenberger, FDP, stimmt Stadtrat Ginal insoweit zu,
dass man bei diesem Thema Prioritäten setzen müsse. Für ihn
bliebe die Priorität aber nach wie vor die Optik des Altstadtbildes,
entsprechend werde er dem neuen § 9 der Altstadtsatzung nicht
zustimmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Bürgermeister-Stellvertreter Mittelstädt die einzelnen Anträge zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis PUNKT 1:
Einstimmig
BESCHLUSS
1. Der Gemeinderat hat einstimmig (20) den Beschluss über die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §4(2) BauGB gefasst.
Abstimmungsergebnis PUNKT 2:
Zustimmung 6 GL (Fath, Fremgen, Grüber,
Hasenkopf-Konrad, Molitor, Wolf )
4 FW (Becker, Kimmel, Knopf, Meffert)
3 SPD (Cuny, Ginal, Dr. Hörisch-Helligrath)
Gegenstimmen 5 CDU (Diehl, Jäck, Mittelstädt, Reidinger,
Schneegaß)
1 FW (Beckenbach)
1 FDP (Renkenberger)
BESCHLUSS
2. Der Gemeinderat hat mehrheitlich (13) den geänderten
Entwurf der Satzung als Grundlage für das weitere Verfahren
beschlossen.
Abstimmungsergebnis PUNKT 3:
Zustimmung 6 GL (Fath, Fremgen, Grüber,
Hasenkopf-Konrad, Molitor, Wolf )
4 FW (Becker, Kimmel, Knopf, Meffert)
3 SPD (Cuny, Ginal, Dr. Hörisch-Helligrath)
Gegenstimmen 5 CDU (Diehl, Jäck, Mittelstädt, Reidinger,
Schneegaß)
1 FW (Beckenbach)
1 FDP (Renkenberger)
BESCHLUSS
3. Der Gemeinderat hat mehrheitlich (13) die Durchführung der
erneuten Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB nur für den geänderten Teil gemäß § 4a (3) Satz 2
BauGB beschlossen.
TOP 007
Umbau des Pavillons zum Hort mit Räumen für
die Grundschule
hier: Vergabe der Rohbauarbeiten
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge der Vergabe der Rohbauarbeiten an
die Firma Böll, Schriesheim, zum Preis von 355.436,28 € brutto
zustimmen.
SACHVERHALT:
Für den Neubau des Horts mit Räumen für die Grundschule sind
umfangreiche Rohbauarbeiten erforderlich. Durch das Stadtbauamt wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 9
Angebote angefordert. Zum Submissionstermin am 3. November
2016 gingen 5 gültige Angebote ein.
Nach Prüfung durch den Facharchitekten erwies sich das Angebot der Firma Böll, Schriesheim, mit 355.436,28 € brutto als das
wirtschaftlichste.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Der Gemeinderat möge der Vergabe der Rohbauarbeiten für den
Neubau Hort mit Räumen für die Grundschule an die Firma Böll
zum Preis von 355.436,28 € zustimmen.
STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES:
Bürgermeister Höfer erläutert den Sachverhalt und eröffnet die
Diskussion.
Stadtrat Hasenkopf-Konrad, GL, führt an, es sei erfreulich, dass
fünf gültige Angebote eingegangen seien. Der Vergabe an die
Firma Böll werde man zustimmen.
Er wolle noch wissen, ob vorhersehbar sei, bis wann man mit
einer Fertigstellung des Hortes rechnen könne.
Bürgermeister Höfer antwortet, das Ziel sei, die Maßnahme
Ende nächsten Jahres beendet zu haben. Zu der Zeit sei auch
geplant, den Kindergarten in der Kurpfalzstraße abzureißen.
Stadtrat Spingel, CDU, sagt, auch die Fraktion der CDU werde
der Vergabe zustimmen.
Auch er wolle wissen, ob der Zeitplan realistisch verfolgbar sei.
Bürgermeister Höfer antwortet, dass man nach Beginn der Rohbauarbeiten verlässlichere Informationen geben könne. Dies sei
Mitte/Ende Januar 2017.
Stadtrat Beckenbach, FW, betont, man freue sich, dass aus den
fünf gültigen Angeboten eine Schriesheimer Firma die günstigste gewesen sei. Die Fraktion hoffe, dass die Kosten im veranschlagten Rahmen bleiben und der Zeitplan im Hinblick auf den
kommenden Winter eingehalten werden könne. Man stimme der
Vergabe von Seiten der Freien Wähler zu.
Stadtrat Cuny, SPD, schätzt – trotz der enormen Kostensteigerungen – nach wie vor die gute Idee, auf der einen Seite eine
langfristige Lösung für den Hort und auf der anderen Seite ein
Ausweichquartier in den bisherigen Horträumen für die Kinder
des Kindergartens Kinderschachtel während der Bauphase des
neuen Kindergartengebäudes zu haben. Daher sei es nun aber
absolut wichtig, den Zeitplan einzuhalten. Hinsichtlich der Kosten handele es sich zwar um große Summen, aber man investiere
dafür in ein Gebäude, das nachhaltig genutzt werde. Die Fraktion
der SPD werde der Vergabe zustimmen.
Stadtrat Renkenberger, FDP, drückt ebenfalls seine Freude darüber aus, dass einer Schriesheimer Firma den Zuschlag bekommen hat. Er stimme der Vergabe zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat hat einstimmig (23) der Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Böll, Schriesheim, zum Preis von 355.436,28 €
brutto zugestimmt.
der Polizei Baden-Württemberg, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
SMS Polizei Baden-Württemberg
01522/1807110
(aus allen Netzen)
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Ende des kostenlosen Teils
Neue bundesweite Rufnummer für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst
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Störmeldestelle Wasser/Abwasser
0800/2901000
Störungsmeldestelle Strom (kostenfrei)
0800/3629477
Störungsmeldestelle für Erdgas und Straßenbeleuchtung:
Notfall-Hotline
0800/2901000
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim • 11. Januar 2017 • Nr. 1/2
TRAUER
Du bist in unseren Herzen!
Wenn die Sonne des Lebens untergeht,
leuchten die Sterne der Erinnerung.
Dr. med. Lutz Hoppe
† 05.12.2016
Hermann Kling
* 18. April 1930 † 24. Dezember 2016
Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlen und ihre
Anteilnahme auf so vielfältige Art zum Ausdruck brachten, danken
wir sehr herzlich.
Besonderer Dank an:
- Frau Pfarrerin Schleich
- den TV Schriesheim
- die Winzergenossenschaft Schriesheim
- den Schuljahrgang 1929/30
- die Deutsche Post AG
- Herrn Dr. med. Bernhard Ditter
- das Bestattungsunternehmen Seppich
Schriesheim, im Januar 2017
Herzlichen Dank sagen wir allen, die mit uns Abschied
genommen haben, sich in Trauer mit uns verbunden fühlten
und ihre Anteilnahme und Wertschätzung in so vielfältiger
Weise zum Ausdruck gebracht haben.
Besonderen Dank an:
Herrn Brost für seine würdige Trauerrede
Herrn Seppich, der uns sehr hilfreich zur Seite stand
Sigrund Hoppe und Familie
Im Namen der Familie
Monika Röhrig, geb. Kling
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim • 11. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Nr. 1/2 • 11. Januar 2017 • Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim • 11. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Nr. 1/2 • 11. Januar 2017 • Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
Klaus Nussbaum zukünftig alleiniger Inhaber
Nussbaum Medien bündelt seine Kräfte in Baden-Württemberg
Wenn man in Baden-Württemberg über Amtsblätter spricht, dann kommt man an der Marke Nussbaum Medien kaum vorbei. Denn Nussbaum
Medien ist in seinem Marktsegment mit über 500 Mitarbeitern und einer wöchentlichen Auflage von über einer Million Exemplaren, die in
über 330 Städten und Gemeinden erscheinen, klarer Marktführer im Ländle. Nach dem Rückzug des Gründers Oswald Nussbaum wurden die
sechs Betriebe von dessen Kindern Brigitte und Klaus geführt. Brigitte Nussbaum war als Geschäftsführende Gesellschafterin für die Betriebe
Weil der Stadt, Rottweil und Uhingen verantwortlich, Klaus Nussbaum in gleicher Funktion für die Nussbaum Medien-Betriebe St. Leon-Rot
und Bad Friedrichshall sowie die Druckerei Stein in Bad Rappenau.
Zum 01.01.2017 hat Brigitte Nussbaum ihre Betriebe an ihren Bruder Klaus verkauft und zieht sich
damit auch aus der Geschäftsleitung zurück. Sie wird die Verlagsgruppe jedoch weiterhin tatkräftig unterstützen. Unter anderem
wird sie für den zentralen Einkauf der Verlagsgruppe zuständig
sein. Damit ist Klaus Nussbaum
zukünftig alleiniger Inhaber aller
Nussbaum Medien-Betriebe, die
weiterhin zu 100 % im Familienbesitz bleiben
Gemeinsam stärker
Die Geschäfte der Verlagsgruppe werden von einem vierköpfigen
Geschäftsführungsteam
geleitet, das bereits seit über zehn
Jahren erfolgreich zusammenarbeitet. Dem Geschäftsführer
Klaus Nussbaum stehen Andreas
Tews (Geschäftsführer Marke-
ting & Vertrieb), Timo Bechtold
(kaufmännischer
Geschäftsführer) sowie Michael Schmidt
(Geschäftsführer IT) zur Seite.
Alle Nussbaum Medien-Betriebe
sind bereits heute für sich betrachtet gut funktionierende Unternehmen. Durch die Wiedervereinigung der Betriebe, die sich in den
letzten Jahren etwas auseinanderentwickelt haben, stellt Nussbaum
Medien jedoch die Weichen für
eine positive Entwicklung in die
Zukunft. Denn die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienmärkte erfordern
hohe Investitionen um zukunftsfähig zu bleiben.
Ausbau digitaler Projekte
Gemeinsam wird es Nussbaum
Medien noch besser gelingen die
„Digitale Transformation“ des
Geschäftsmodells umzusetzen.
Zu den Erfolgsfaktoren gehört
der Ausbau des verlagseigenen
Redaktionssystems Artikelstar,
die Entwicklung digitaler und
mobiler Angebote (Online-Portale, Gemeinde-Homepages, BürgerApps), der Aufbau von eCommerce-Lösungen und die Einführung eines Nussbaum Clubs. Die
Verlagsgruppe wird noch stärker
in Forschung & Entwicklung und
damit in innovative Produkte und
Prozesse investieren.
Fusion des Pressevertriebs
Mit der Zusammenlegung der
Verlage geht auch eine Fusion
der für die Zustellung beauftragten Gesellschaften einher, der GS
Vertriebs GmbH mit der WDS
Pressevertriebs GmbH. Die neue
Gesellschaft firmiert unter dem
Namen GS Vertriebs GmbH und
hat ihren Standort in Weil der
Stadt. Mehrheitsgesellschafterin
der neuen Gesellschaft ist Gabriela
Schätzle (Ehefrau von Klaus Nussbaum), die bereits zuvor Inhaberin der GS Vertriebs GmbH war.
Zur Betriebsleiterin und Prokuristin hat sie Birgit Pahlke bestellt.
Da Birgit Pahlke bereits seit vielen Jahren Geschäftsführerin des
WDS Pressevertrieb war, ist auch
hier für eine bestmögliche Kontinuität gesorgt.
Neue Webseite
Nussbaum Medien wird mit diesem Schritt noch besser, noch
schlagkräftiger, noch innovativer und noch leistungsfähiger.
Alle Betriebe präsentieren sich
ab dem Jahresanfang unter www.
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wieder über eine gemeinsame
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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim • 11. Januar 2017 • Nr. 1/2
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
8
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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