Presse-Information - Covestro Presseserver

Presse-Information
Leverkusen,
13. Januar 2017
Bundesverfassungsgericht hält Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Münster
zur Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung für unzulässig:
Covestro AG
Communications
51365 Leverkusen
Covestro sieht seine Auffassung bestätigt
Ansprechpartner
Jochen Klüner
Telefon
+49 214
6009 3741
E-Mail
jochen.kluener
@covestro.com
Im August 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden,
das Verfahren zur geplanten Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung der heutigen
Covestro AG von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen auszusetzen und das
Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe anzurufen. Die zuständige
Kammer des BVG hat nun mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 einstimmig
entschieden, dass die Vorlage des OVG wegen rechtlicher Mängel als
unzulässig abzulehnen ist. Darüber hinaus äußerte sich das
Bundesverfassungsgericht auch inhaltlich eindeutig.
„Die Einschätzungen, die das BVG anführt, entsprechen unserer Auffassung“,
so Dr. Klaus Jaeger, Standortleiter von Covestro in Nordrhein-Westfalen. „Die
Richter in Karlsruhe formulieren, dass das Gesetz aus ihrer Sicht geeignet ist,
dem Allgemeinwohl zu dienen und bestätigen die hinreichende Bestimmtheit der
gesetzlichen Formulierungen.“ Darüber hinaus hat das BVG festgestellt, dass
die gesetzlichen Enteignungszwecke im Rohrleitungsgesetz selbst hinreichend
abgesichert seien.
Schon 2014 hatte das OVG geäußert, keine grundlegenden Bedenken
hinsichtlich der Konzeption der Leitung in Sachen Sicherheit und Trassenverlauf
zu haben. Nur bei der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes, das
dem Projekt zu Grunde liegt, sah das Gericht weiteren Klärungsbedarf. Daher
die Vorlage zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die nun jedoch dort für
unzulässig eingestuft wurde.
Covestro hat immer betont, dass Pipelines das beste Transportmittel für viele
flüssige und gasförmige Stoffe seien – sowohl unter Sicherheits- als auch unter
Umwelt-Aspekten. Das Sicherheitskonzept der geplanten Versorgungsleitung
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covestro.com
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nach Uerdingen übertrifft die Standards und geht über die gesetzlichen
Vorschriften hinaus.
Über Covestro:
Mit einem Umsatz von 12,1 Milliarden Euro im Jahr 2015 gehört Covestro zu
den weltweit größten Polymer-Unternehmen. Geschäftsschwerpunkte sind die
Herstellung von Hightech-Polymerwerkstoffen und die Entwicklung innovativer
Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens
Verwendung finden. Die wichtigsten Abnehmerbranchen sind die
Automobilindustrie, die Elektro-/Elektronik-Branche sowie die Bau-, Sport- und
Freizeitartikelindustrie. Covestro, vormals Bayer MaterialScience, produziert an
30 Standorten weltweit und beschäftigt per Ende 2015 rund 15.800 Mitarbeiter
(umgerechnet auf Vollzeitstellen).
Diese Presse-Information steht auf dem Presseserver von Covestro unter
www.covestro.com zum Download bereit.
Mehr Informationen finden Sie unter www.covestro.com.
jk
(2017-002)
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den
gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen.
Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können
dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance
der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren
schließen diejenigen ein, welche die Covestro AG in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese
Berichte stehen auf der Covestro-Website www.covestro.com zur Verfügung. Covestro übernimmt
keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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