Presse-Information Leverkusen, 13. Januar 2017 Bundesverfassungsgericht hält Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung für unzulässig: Covestro AG Communications 51365 Leverkusen Covestro sieht seine Auffassung bestätigt Ansprechpartner Jochen Klüner Telefon +49 214 6009 3741 E-Mail jochen.kluener @covestro.com Im August 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, das Verfahren zur geplanten Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung der heutigen Covestro AG von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen auszusetzen und das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe anzurufen. Die zuständige Kammer des BVG hat nun mit Beschluss vom 21. Dezember 2016 einstimmig entschieden, dass die Vorlage des OVG wegen rechtlicher Mängel als unzulässig abzulehnen ist. Darüber hinaus äußerte sich das Bundesverfassungsgericht auch inhaltlich eindeutig. „Die Einschätzungen, die das BVG anführt, entsprechen unserer Auffassung“, so Dr. Klaus Jaeger, Standortleiter von Covestro in Nordrhein-Westfalen. „Die Richter in Karlsruhe formulieren, dass das Gesetz aus ihrer Sicht geeignet ist, dem Allgemeinwohl zu dienen und bestätigen die hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Formulierungen.“ Darüber hinaus hat das BVG festgestellt, dass die gesetzlichen Enteignungszwecke im Rohrleitungsgesetz selbst hinreichend abgesichert seien. Schon 2014 hatte das OVG geäußert, keine grundlegenden Bedenken hinsichtlich der Konzeption der Leitung in Sachen Sicherheit und Trassenverlauf zu haben. Nur bei der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes, das dem Projekt zu Grunde liegt, sah das Gericht weiteren Klärungsbedarf. Daher die Vorlage zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die nun jedoch dort für unzulässig eingestuft wurde. Covestro hat immer betont, dass Pipelines das beste Transportmittel für viele flüssige und gasförmige Stoffe seien – sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umwelt-Aspekten. Das Sicherheitskonzept der geplanten Versorgungsleitung 01/02 covestro.com Presse-Information nach Uerdingen übertrifft die Standards und geht über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Über Covestro: Mit einem Umsatz von 12,1 Milliarden Euro im Jahr 2015 gehört Covestro zu den weltweit größten Polymer-Unternehmen. Geschäftsschwerpunkte sind die Herstellung von Hightech-Polymerwerkstoffen und die Entwicklung innovativer Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Verwendung finden. Die wichtigsten Abnehmerbranchen sind die Automobilindustrie, die Elektro-/Elektronik-Branche sowie die Bau-, Sport- und Freizeitartikelindustrie. Covestro, vormals Bayer MaterialScience, produziert an 30 Standorten weltweit und beschäftigt per Ende 2015 rund 15.800 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen). Diese Presse-Information steht auf dem Presseserver von Covestro unter www.covestro.com zum Download bereit. Mehr Informationen finden Sie unter www.covestro.com. jk (2017-002) Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, welche die Covestro AG in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Covestro-Website www.covestro.com zur Verfügung. Covestro übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 02/02 covestro.com
© Copyright 2024 ExpyDoc