Vereinbarung zur Durchführung des Pokal-Endspiels 2017
Ordnungen / Richtlinien / Modalitäten
1. Beachtung der Bundesliga-Richtlinien des DRV, insbesondere der Anlage zu der 15-er BLRichtlinie, Punkt 4., 3.
2. Beachtung der Schiedsrichter-Ordnung (einschl. Kostenordnung).
3. Absprache über die Modalitäten der Siegerehrung (Meisterkranz / Blumensträuße).
4. Für das Spiel werden vom Ausrichter drei neue DRV-Spielbälle zur Verfügung gestellt.
Sportgelände
5. Kostenlose Nutzung des Sportgeländes und des nach internationalen Vorgaben (inkl. technischer
Zone) hergerichteten Sportplatzes.
6. Kostenlose Nutzung der Umkleide- und Duschräume.
7. Kostenlose Bereitstellung eines Anti-Dopingraums gemäß Vorgaben der NADA, ausgestattet mit
mindestens 15 Liter stillem Wasser.
8. Organisation des Sanitätsdienstes / Krankenwagen. Kosten tragen zu gleichen Teilen die
beteiligten Vereine.
9. Stellung von Balljungen und Ordnungsdienst.
Stellung und Betreuung einer funktionsfähigen Lautsprecheranlage mit CD-Player und Tapedeck
für Musik und Durchsagen.
Ausschilderung zum Sportplatz, ausgehend von den wichtigsten in der Nähe befindlichen Einfallstraßen.
Verfügbarkeit von ausreichendem Parkraum für die Zuschauer.
Organisation und Durchführung des Kassen- und Kontrolldienstes (mindestens 8 Personen) sowie Bestückung der Kassen mit Wechselgeld in Absprache mit und unter Einbindung der an dem
Endspiel beteiligten Vereine.
Dem Ausrichter werden (wenn er nicht selbst am Endspiel beteiligt ist) hierfür pauschal 500,-€
aus den Zuschauereinnahmen vergütet.
Werbung / Sponsoren
10. Möglichkeit der kostenlosen Bandenwerbung durch Werbepartner des Deutschen Rugby-Verbandes.
11. Durchführung der Vermarktung, Werbung, Erstellung, Druck und Verteilung der Plakate sowie
Erstellung und Druck der Programmhefte in Absprache mit der Deutschen Rugby Marketing
GmbH (DRM). Kosten und Einahmen verbleiben bei der DRM. Eine Provision für Anzeigenaquise
etc. muss separat mit der DRM vereinbart werden.
12. Erstellung und Druck der Eintrittskarten in Absprache mit der DRM. Kosten tragen die beteiligten
Vereine.
13. Kostenloser Vertrieb von Waren durch Vertragspartner des Deutschen Rugby-Verbandes. Andere Verkaufsstände dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Deutschen Rugby-Verbandes aufgebaut werden. Weiterhin können Aussteller, die Vertragspartner des Deutschen
Rugby-Verbandes sind, kostenlos ihre Stände betreiben.
14. Kostenlose Stellung eines separaten Raumes oder eines VIP-Zeltes zur Betreuung von Ehrengästen. Die Kosten für die Verpflegung der Ehrengäste werden aus der Zuschauereinnahme
bestritten.
15. Festlegung der Eintrittspreise mit dem DRV.
16. Für Sponsoren, VIPs und Ehrengäste werden den beteiligten Vereinen jeweils 5 Ehrenkarten
sowie 20 normale Eintrittskarten zur Verfügung gestellt. Die Einladung der Ehrengäste erfolgt
durch den DRV.
17. Kostenlose Nutzung eines Büros mit Fax- und Telefonanschluss (nach dem Spiel).
Weiteres
18. Verkauf von Speisen und Getränken an mindestens zwei Ständen auf dem Sportgelände durch
den Ausrichter. Einnahmen verbleiben beim Ausrichter.
19. Durchführung eines Banketts / Abendessen, 30 Personen pro Verein, in Absprache mit den
Endspielteilnehmern. Kosten tragen die beteiligten Vereine.
20. Abrechnung der gesamten Veranstaltung mit den beteiligten Vereinen, dem DRV, dem Ausrichter
und der DRM. Sollten die Spieleinnahmen nicht die entstehenden Kosten decken, wird der
Differenzbetrag zu gleichen Teilen von den beteiligten Vereinen getragen.
Die hier aufgelisteten Punkte werden von uns so akzeptiert.
Ort/Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift
Vereinsstempel
Vereinbarung Durchführung Pokal 2017