LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13959 12.01.2017 Kleine Anfrage 5503 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Polizei in Herford unterbesetzt? Das Westfalen-Blatt berichtet in der Ausgabe vom 4. Januar 2017 von einem Münzhändler, der in Herford ein Geschäft betreibt und sich von der Polizei im Stich gelassen fühle. Wie das Westfalen-Blatt in seiner Ausgabe ausführt, sei der Händler am Abend des 2. Januars 2017 von einer fingierten Notfallnummer 110 angerufen und von einem angeblichen Polizisten in sein Geschäft gelockt worden. Der angebliche Polizist gab vor, dass ein Einbruch in das Geschäft des Händlers stattgefunden bzw. unmittelbar bevorstehe, das Umfeld über Zivilstreifen gesichert sei und der Händler seinen Warenbestand unverzüglich unauffällig kontrollieren müsse. Die Telefonverbindung zu dem vermeintlichen Polizisten müsse auch während der ganzen Zeit bestehen bleiben. Der Händler habe sich mit seiner Ehefrau unverzüglich mit dem Auto zum Geschäft begeben, er habe jedoch seine Frau unterwegs an der Polizeiwache aussteigen lassen. Als die Ehefrau die Polizeiwache betrat und mit dem diensthabenden Polizisten sprach, stellte sich heraus, dass die Polizei nicht mit dem Münzhändler in Kontakt stehe. Die Frau des Münzhändlers vermutete eine Falle und äußerte ihre Befürchtung, dass das Geschäft, in dem sich ihr Mann befinde, wahrscheinlich gerade überfallen werde. Diesem Verdacht wollte die Polizei jedoch nicht nachgehen und „zeigte kein Interesse, etwas zu veranlassen“. Die Frau eilte daraufhin zu Fuß zu dem Geschäft um ihren Mann zu warnen. Als sie angekommen war und der vermeintliche Polizist die Irritation auf der anderen Seite der Telefonleitung mitbekam, sei das Gespräch mit dem Händler abgebrochen worden. Anschließend seien die Eheleute zurück zur Polizeiwache gefahren, um den Vorfall anzuzeigen. Der Polizist soll gesagt haben, dass er nichts machen könne, da er allein sei. Sie sollten morgen erneut zur Wache kommen. Datum des Originals: 10.01.2017/Ausgegeben: 12.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13959 Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich der Vorfall am Abend des 2. Januar 2017 aus Sicht der Landesregierung zugetragen? (Bitte detaillierte Darstellung) 2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorfall? 3. Wie war die Polizeibesetzung in Herford am Abend des 2. Januar 2017? 4. War der diensthabende Polizist am Abend des 2. Januar 2017 allein in der Polizeiwache? 5. Wie stellt sich die Besetzung der Polizei in Herford in einem Soll-Ist-Vergleich im Dezember 2016 dar? (Bitte Personal-Soll dem Personal-Ist gegenüberstellen) Daniel Sieveke 2
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