Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 46 Neujahrsgrüße Samstag, den 7. Januar 2017 Ausgabe 1/2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Jahr 2017 wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück, viel Erfolg und vor allem Gesundheit. Ihr Bürgermeister Alfred Steimers www.ulmen.de Ulmen - 2 - Ausgabe 1/2017 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Notruf:.......................................................................................................................110 Polizeiinspektion Cochem:.............................. Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Polizeiinspektion Zell:.....................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Kriminalpolizeiinspektion Mayen:..........................................Tel.: 02651-8010 ■■ Feuer und Rettungsdienst Notruf........................................................................................................................112 ■■ Ärztlicher Notdienst Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Lutzerath..................Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Bereitschaftsdienstzentrale Cochem Marienkrankenhaus Cochem Avallonstraße 32, 56812 Cochem Im Raum Daun-Kelberg-UlmenManderscheid...........................Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath - Bereitschaftsdienstzentrale Daun Krankenhaus Maria Hilf Daun Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■■ Notdienst der Apotheken im Land Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar. ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:.........................................................Tel.: 06531-94477 Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:..................Tel.: 0261-19222 ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH..............................Tel. 0261-20 16 22 22 für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier......................................................................Tel. 0651-1457-0 ■■ Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Unternehmen der evm-Gruppe........................................... Tel. 0261-2999-55 ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig......................................................0800-4112244 ■■ Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:........................................................................Handy 0160-9786 9515 Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: Öffnungszeiten: montags-donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr freitags: Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: 02676-409-0 02676-409-500 www.ulmen.de [email protected] 08:30 - 12:30 Uhr & 08:30 - 13:00 Uhr tägl. ab 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ulmen Neujahrsgrüße - 3 - Ausgabe 1/2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Anfang eines neuen Jahres geht der Blick einmal zurück auf das abgelaufene alte Jahr und wir schauen nach vorne und stellen uns die Frage: Was mag das neue Jahr uns bringen. Im Jahr 2016 wurden in den Gemeinden unserer Verbandsgemeinde viele Projekte umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Ich kann an dieser Stelle nicht alle aufzählen; erlauben Sie mir allerdings auf ein Projekt hinzuweisen, dass im Jahr 2016 in allen Gemeinderäten diskutiert wurde und wo wir erhebliche Mittel investieren werden: Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die neue LED-Technik. In 2017 werden wir für diese Maßnahmen in unseren Gemeinden zusammen ca. 1,0 Mio. Euro aufwenden. Das ist sehr viel Geld; aber die Kosten werden sich bald amortisieren. Das Beispiel zeigt allerdings, dass manches Projekt nicht so schnell umgesetzt werden kann, wie man sich das wünscht. Vor allem, wenn man auf Zuschüsse angewiesen ist, wenn wettbewerbsrechtliche und europarechtliche Fragen zu klären sind, braucht man einen langen Atem. Aber 2017 wird uns allen ein LED-Licht aufgehen. Zu Beginn des neuen Jahres darf ich mich sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern, den Ortsvorstehern und den Mitgliedern der Gemeinderäte bedanken. Die Verbandsgemeindeverwaltung unterstützt die Gemeinden bei allen ihren Vorhaben und ich habe den Eindruck, dass dies vor Ort durchaus Wertschätzung erfährt. Danken möchte ich auch meinen Beigeordneten und den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates für das gute Miteinander. Auch wenn die Beschlüsse nicht immer einstimmig gefasst werden, wird sachlich und fair diskutiert. Danken möchte ich an dieser Stelle auch den vielen Ehrenamtlichen, die in unseren Gemeinden für das Gemeinwohl arbeiten. Besonders anerkennenswert ist auch das Engagement von Dechant Walter Fuß und den vielen Ehrenamtlichen in der Pfarreiengemeinschaft, die die Verbandsgemeinde bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zuzug der vielen Flüchtlinge unterstützt haben. Ohne ihre Hilfe hätten wir vieles nicht leisten können und wir sind weiter auf Unterstützung angewiesen, insbesondere beim Thema Integration in unserer Gesellschaft. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor welchen Aufgaben stehen wir 2017? Die Frage ist mit einem Obersatz ganz einfach zu beantworten. Auch 2017 müssen wir alle daran arbeiten, dass wir uns in lebens- und liebenswerten Gemeinden zu Hause fühlen können. Die Herausforderung der Zukunft ist nach wie vor der demografische Wandel in der Bundesrepublik: Wir werden immer älter, aber auch weniger. Der damit einhergehende Bevölkerungsrückgang wirkt sich allerdings regional sehr unterschiedlich aus. Unsere Verbandsgemeinde Ulmen ist nach den Prognosen des Statistischen Landesamtes noch vergleichsweise gut aufgestellt. Die Bevölkerungszahlen werden sich bei uns eher stabil halten und nach meiner Einschätzung gibt es sogar ein gewisses Steigerungspotenzial. Das hängt auch mit dem Fliegerhorst in Büchel zusammen. Als einer der größten Arbeitgeber der Region zieht er jedes Jahr neue Soldatinnen und Soldaten aber auch Zivilbeschäftigte zu uns. Nicht wenige von ihnen möchten auch nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr in der Region bleiben. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Arbeitsplatz aber auch, dass sie sich hier bei uns wohl fühlen. Nichts anderes gilt im Grundsatz auch für unsere jungen Menschen, die hier in der Region geboren wurden. Auch sie brauchen Arbeitsplätze und müssen auch für sich privat in ihrer Heimat eine positive Zukunft sehen. Deshalb wird es auch im Jahr 2017 wichtig sein, dass wir Betrieben helfen sich weiterzuentwickeln und dass wir neue Betriebe ansiedeln können. Mit der Bundesautobahn A48 und mit dem hoffentlich bald beginnenden Weiterbau der A1 haben wir in der Verbandsgemeinde Ulmen einen großen Standortvorteil, den es zu nutzen gilt. Dass sich junge Menschen und junge Familien hier zu Hause fühlen, hängt neben persönlichen Freundschaften, einem aktiven Vereinsleben auch mit der kommunale Infrastruktur zusammen. Deshalb müssen die Gemeinden, die Verbandsgemeinde unter anderem dafür Sorge tragen, dass wir ein gutes und bedarfsgerechtes Angebot an Kindergärten haben. Das im Jahr 2016 begonnene Qualitätsmanagement muss auch 2017 fortgesetzt werden. Wir müssen das schulische Angebot weiterentwickeln und in die Schulen baulich und auch ausstattungstechnisch investieren. Wir brauchen Gemeindehäuser, wo die Menschen feiern und wo sie sich schlicht auch nur einmal treffen können; dies gilt auch für die Jugend. Nicht zuletzt müssen wir für die steigende Zahl älterer Menschen die Seniorenarbeit weiterentwickeln – auch im Alter sollen alle sagen können, hier bin ich gerne daheim. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sie sehen also auch 2017 und auch darüber hinaus gibt es viel zutun in unseren Gemeinden. Ihnen allen wünsche ich für das kommende Jahr viel Schaffenskraft, Erfolg, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. Ihr Alfred Steimers Bürgermeister Ulmen - 4 - Ausgabe 1/2017 Verbandsgemeinde Ulmen Amtliche Bekanntmachungen Veranstaltungskalender 2017 Januar 07.01.2017 Ulmen Bohnenball Eifelverein Ulmen 07.01.2017 Ulmen Jahreshauptversammlung Sportfahrerkreis Ulmen 07.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 08.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 13.01.2017 Alflen Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Alflen 13.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 14.01.2017 Alflen Versammlung VdK-Ortsverband Alflen 14. - 15.01.2017 Beuren Winterkirmes Freiwillige Feuerwehr Beuren 14.01.2017 Gevenich Winterwanderung Spvgg. Weiler-Gevenich 14.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 15.01.2017 Ulmen 1. Vereinsschießen/ Neujahrsschießen Schützenverein Ulmen 15.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 18.01.2017 Alflen Versammlung Förderverein Kindertagesstätte Alflen 21.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 22.01.2017 Ulmen Jugend-Fußball-Hallenturnier SV Fortuna Ulmen 28.01.2017 Bad Bertrich Entspannungs-Workshop 28.01.2017 Lutzerath Jahreshauptversammlung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Lutzerath Februar 03.02.2017 Büchel Hüttengaudi BCC Büchel e.V. 04. - 06.02.2017 Wagenhausen Kirmes Freiwillige Feuerwehr Wagenhausen 05.02.2017 Ulmen Mädchensitzung KG Burgnarren Ulmen 10.02.2017 Lutzerath Karnevalsparty Freiwillige Feuerwehr Lutzerath 11.02.2017 Auderath Kinderkarneval 11.02.2017 Bad Bertrich Sauna-Event Winterzauber Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich 11.02.2017 Kliding Bunter Abend KV Kliding 12.02.2017 Büchel Herrensitzung BCC Büchel e.V. 17.02.2017 Beuren Garde- und Showtanz KV Blau-Weiß Beuren 18.02.2017 Alflen Kinderkarneval 18.02.2017 Auderath Kappensitzung 18.02.2017 Kennfus Trockensitzung Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V. 18.02.2017 Ulmen Kappensitzung KG Burgnarren Ulmen 18.02.2017 Weiler Bunter Abend 19.02.2017 Beuren Bunter Kindernachmittag KV Blau-Weiß Beuren 19.02.2017 Büchel Kinderkarneval BCC Büchel e.V. 19.02.2017 Gevenich Kinderkarneval 19.02.2017 Lutzerath Kinderkarneval Spielmannszug (10 Jahre) Lutzerath 19.02.2017 Ulmen Kinderkappensitzung KG Burgnarren Ulmen 23.02.2017 Alflen Möhnensitzung Möhnenverein Alflen 23.02.2017 Beuren Möhnensitzung Möhnenverein Beuren 23.02.2017 Lutzerath Weiberdonnerstag Möhnenverein Lutzerath 23.02.2017 Ulmen Weiberdonnerstag Möhnenverein Ulmen 24.02.2017 Gillenbeuren Bunter Abend Bürgergemeinschaft Gillenbeuren 24.02.2017 Kennfus Fastnachtsparty Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V. Ulmen - 5 - Ausgabe 1/2017 25.02.2017 Alflen Fastnachtszug Spielmannszug Alflen 25.02.2017 Beuren Kappensitzung KV Blau-Weiß Beuren 25.02.2017 Büchel Kappensitzung BCC Büchel e.V. 25.02.2017 Gevenich Karneval Bunter Abend 25.02.2017 Lutzerath Rot-Weiß-Ball 25.02.2017 Ulmen Tanzabend mit Party 26.02.2017 Gevenich Karnevalsumzug 26.02.2017 Kennfus Kinderball Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V. 26.02.2017 Kliding Karnevalsumzug KV Kliding 26.02.2017 Lutzerath Karnevalsumzug 27.02.2017 Beuren Rosenmontagsumzug KV Blau-Weiß Beuren 27.02.2017 Büchel Rosenmontagsumzug BCC Büchel e.V. 27.02.2017 Ulmen Rosenmontagsumzug u. Narrentreiben KG Burgnarren Ulmen 28.02.2017 Auderath Karnevalsumzug 28.02.2017 Kennfus Fastnachtsumzug KG Burgnarren Ulmen Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V. März 01.03.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung Clara-Viebig-Pavillon 03.03.2017 Alflen Mitgliederversammlung Sportverein Schwarz-Weiß Alflen 04.03.2017 Urschmitt Seniorentag 05.03.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee 05.03.2017 Büchel MTB Bulls Cup 2016 05.03.2017 Ulmen Kleiderbasar Frühjahr/ Sommer Ulmener Mütter 08.03.2017 Ulmen Nach-Aschermittwochstreff, Vereine u. Gewerbe Gewerbeverein Ulmen 16.03.2017 Lutzerath Jahreshauptversammlung Männergesangverein 17. - 19.03.2017 Bad Bertrich Indisches Yoga-Wochenende 18.03.2017 Lutzerath Jahreshauptversammlung Eifelverein Lutzerath 26.03.2017 Gevenich Buchausstellung Kath. öffentl. Bücherei 26.03.2017 Ulmen Stadtmeisterschaften KK-Schießen Schützenverein Ulmen 31.03.2017 Bad Bertrich Frühlingswanderung mit Picknick 02.04.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee-Helsby High School 05.04.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung 06.04.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 08.04.2017 Alflen Umwelttag Gemeinde 08.04.2017 Gevenich Umwelttag Ortsgemeinde 09.04.2017 Alflen Eröffnung Heimatmuseum 09.04.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 09.04.2017 Gevenich Dorfpokalschießen St. Hubertus Schützenbruderschaft 09.04.2017 Ulmen Ostereierschießen u. 2. Vereinsschießen Schützenverein Ulmen 15.04.2017 Gevenich Ostereierschießen St. Hubertus Schützenbruderschaft 16.04.2017 Bad Bertrich Oster-Matinee 17.04.2017 Bad Bertrich Oster-Konzert (Kreismusikverband Cochem-Zell) 17.04.2017 Gevenich Ostereierschießen St. Hubertus Schützenbruderschaft 23.04.2017 Alflen Erstkommunion 26.04.2017 Büchel Benefizspiel der Bundeswehr Nationalmannschaft zum 90-jährigen Bestehen des SV Büchel 28.04.2017 Bad Bertrich Benefizkonzert mit Romayne Wheeler/Mexico 28.04. - 01.05.2017 Urschmitt Kirmes 29.04.2017 Bad Bertrich Sauna-Event Paradies Träume 30.04.2017 Alflen Maibaum April Clara-Viebig-Pavillon Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich Ulmen - 6 - Ausgabe 1/2017 30.04.2017 Gevenich Maibaum stellen Junggesellenverein Gevenich 30.04.2017 Gevenich Kommunion Kath. Kirchengemeinde Mai 01.05.2017 Lutzerath Maiwanderung Eifelverein Lutzerath 03.05.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung Clara-Viebig-Pavillon 04.05.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 07.05.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee 07.05.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 12. - 14.05.2017 Kliding Traditionelles Backfest 13. - 14.05.2017 Auderath 60 Jahre SV Alemannia Auderath 13. - 15.05.2017 Kennfus Kirmes Ortsvereine Kennfus 20.05.2017 Alflen Möhnenwanderung Möhnenverein Alflen 20.05.2017 Bad Bertrich Tanz-Abend 20.05.2017 Gevenich Feuerwehrtour 25. - 28.05.2017 Filz Vatertagskirmes 30.05.2017 Bad Bertrich Abend-Wanderung 04.06.2017 Auderath Waldfest 04.06.2017 Bad Bertrich Pfingstmatinee 06.06.2017 Bad Bertrich Abend-Wanderung Eifelverein 07.06.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung Clara-Viebig-Pavillon 08.06.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 09. - 10.06.2017 Auderath Sportfest 09. - 11.06.2017 Kliding Pfarrfest 09. - 12.06.2017 Ulmen Kirmes 10.06.2017 Alflen Weinprobe Heimatmuseum 10.06.2017 Büchel Schulfest Grundschule 10. - 11.06.2017 Gevenich Forumfest 11.06.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 15.06.2017 Bad Bertrich Fronleichnams-Konzert 15.06.2017 Gevenich Königschießen St. Hubertus Schützenbruderschaft 15.06.2017 Ulmen Königsschießen Schützenverein Ulmen 16. - 18.06.2017 Büchel KRAKA Fest 16. - 18.06.2017 Lutzerath Vereinsfahrt Förderverein Freiwillige Feuerwehr 16. – 18.06.2017 Ulmen Freundschaftsbesuch in Lormes Freundschaftskreis Ulmen-Lormes 17. – 18.06.2017 Auderath Spritzenhausfest Freiwillige Feuerwehr Auderath 17.06.2017 Bad Bertrich Tanz-Abend 17. - 18.06.2017 Beuren Kirmes 17.06.2017 Gevenich Familienspießbraten Feuerwehr/Förderverein FF 17.06.2017 Ulmen Singend in den Sommer Chor 2000 und Landesforsten 18.06.2017 Büchel Pfarrfest 18.06.2017 Gevenich Schützenfest 23. - 25.06.2017 Alflen Dorfturnier 25.06.2017 Bad Bertrich Wanderung - zum Berg-Gottesdienst Feuerwehr/Förderverein FF Eifelverein Juni Männergesangverein Liederkranz Freizeitmannschaft Musikverein Ulmen Musikverein Gevenich St. Hubertus Schützenbruderschaft an der Oase der Ruhe 25. – 26.06.2017 Büchel Dämmerschoppenfest 25.06.2017 Gillenbeuren Sommernachtsraum Freiwillige Feuerwehr Büchel 28.06.2017 Bad Bertrich Konzert - Hamilton College/GB 30.06. - 02.07.2017 Alflen Zeltlager Sportverein Schwarz-Weiß Alflen 30.06. - 02.07.2017 Gevenich J Jeepfest Geländewagenfreunde 30.06. - 02.07.2017 Lutzerath Dorf- und Backfest in Driesch SSG Lutzerather Höhe Ulmen - 7 - Ausgabe 1/2017 Juli 01.- 02.07.2017 Beuren Spritzenhausfest Freiwillige Feuerwehr Beuren 01.07.2017 Gillenbeuren Grillfest Jagdgenossenschaft Gillenbeuren 01.- 02.07.2017 Kennfus Sportfest Sportverein SSV Falkenlay Bad Bertrich-Kennfus e.V. 01.-02.07.2017 Meiserich Dorf- und Sportfest Feuerwehr und Freizeitmannschaft Meiserich 02.07.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee 04.07.2017 Bad Bertrich Abend-Wanderung Eifelverein 05.07.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung Clara-Viebig-Pavillon 06.07.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 07. - 09.07.2017 Gevenich Sportfest Spvgg. Weiler-Gevenich 07. - 10.07.2017 Alflen Zeltlager Jugendfeuerwehr Alflen 08.07.2017 Alflen Spießbraten Jagdgenossenschaft Alflen 08.07.2017 Ulmen Sommernachtskonzert Musikverein Ulmen 09.07.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 15.07.2017 Bad Bertrich Kurparkfestival 15. - 16.07.2017 Beuren Sportfest 16.07.2017 Bad Bertrich Clara-Viebig-Tag 21. - 23.07.2017 Büchel Sportfest 90 Jahre SV Büchel Bäcker Lutz Cup 25.07.2017 Bad Bertrich Konzert - Luton Youth Concert Band/GB 28. - 30.07.2017 Weiler Dorffest 29.07.2017 Alflen Grillfest VdK-Ortsverband Alflen 29. - 30.07.2017 Kennfus Feuerwehrfest Freiwillige Feuerwehr Kennfus 29. - 30.07.2017 Ulmen Ferienfreizeit Jugend- und Kinder KG KG Burgnarren Ulmen 31.07.2017 Ulmen Jugendfußballcamp SV Fortuna Ulmen u. VG Ulmen 01.08.2017 Bad Bertrich Abend-Wanderung 01.- 04.08.2017 Ulmen Jugendfußballcamp SV Fortuna Ulmen u. VG Ulmen 02.08.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung Clara-Viebig-Pavillon Sportverein Beuren August 04. - 06.08.2017 Kliding Dorffest 05. - 06.08.2017 Filz Hinnig - Hüttenfest 06.08.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee 10.08.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 11. - 14.08.2017 Lutzerath Kirmes Freiwillige Feuerwehr Lutzerath 12.08.2017 Alflen Wanderung Freiwillige Feuerwehr Alflen 12.08.2017 Bad Bertrich Open Air Kino-Picknick 12. - 13.08.2017 Urschmitt Dorffest 13.08.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 13.08.2017 Vorpochten Kirmes 16.08.2017 Bad Bertrich Harfen-Konzert – mit Jessyca Flemming Heimat- und Verkehrsverein Vorpochten 19.08.2017 Bad Bertrich Tanz-Abend 19. - 20.08.2017 Beuren Dorfmeisterschaft 19. – 20.08.2017 Gillenbeuren Dorffest 25. - 28.08.2017 Alflen Kirmes 01. - 03.09.2017 Gevenich Dämmerschoppen Feuerwehr/Förderverein FF 02. - 06.09.2017 Lutzerath 4-Tagesfahrt Eifelverein Lutzerath 03.09.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee mit 03.09.2017 Lutzerath Herbstmarkt 03.09.2017 Ulmen Kleiderbasar Herbst/Winter Freiwillige Feuerwehr Gillenbeuren September dem Musikverein Untershausen Ulmener Mütter Ulmen - 8 - 06.09.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung 07.09.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 10.09.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 16.09.2017 Alflen Wanderung Ausgabe 1/2017 Clara-Viebig-Pavillon Sportverein Schwarz-Weiß Alflen 16.09.2017 Bad Bertrich Tanz-Abend 23. - 24.09.2017 Büchel MTB 6 Stunden Rennen am Sportplatz 23. - 24.09.2017 Schmitt Kirmes 24.09.2016 Lutzerath Tag der offenen Tür, 5 Jahre Bambini FFw 29.09. - 02.10.2017 Auderath Kirmes 30.09.2017 Bad Bertrich Start Heller Herbst Freiwillige Feuerwehr Lutzerath Oktober 01.10.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee 01.10.2017 Gevenich Erntedankfest Junggesellenverein Gevenich 02.10.2017 Lutzerath Oktoberfest SSG Lutzerather Höhe 03.10.2017 Ulmen Appelfest Eifelverein Ulmen 04.10.2017 Bad Bertrich Abend-Lesung 05.10.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 07.10.2017 Bad Bertrich Gospelkonzert 08.10.2017 Bad Bertrich Kulinarische Restaurant-Rundreise 08.10.2017 Büchel Kartoffelfest Möhnenverein Büchel 14.10.2017 Bad Bertrich Sauna-Event Skandinavien Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich 15.10.2017 Alflen Seniorentag in Auderah Pfarrei 15.10.2017 Ulmen Stadtmeisterschaften/Luftgewehrschießen Schützenverein Ulmen 18.10.2017 Alflen Treffen der Vereinsvorstände 18.10.2017 Bad Bertrich Regionaler Filmabend mit P. Friesenhahn 20. - 22.10.2017 Kliding St. Wendelinus-Kirmes 28. - 29.10.2017 Büchel Kirmes 28.10.2017 Lutzerath 85 Jahre Männergesangsverein 29.10.2017 Gevenich Weihnachtsbuchausstellung Kath. öffentl. Bücherei November 03. - 05.11.2017 Gevenich Kirmes 04. - 05.11.2017 Kliding Deppekochefest 05.11.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee 09.11.2017 Weiler Martinszug 10.11.2017 Alflen Martinszug Junggesellenverein Gevenich 10.11.2017 Auderath Martinszug 10.11.2017 Büchel Martinszug 10.,11 u. 13.11.2017 Gillenbeuren Kirmes 10.11.2017 Meiserich Martinsumzug 10.11.2017 Ulmen Sankt Martinsumzug 10. - 11.11.2017 Weiler Kirmes 11.11.2017 Alflen Jahreshauptversammlung Möhnen 11.11.2017 Gevenich Martinszug Ortsgemeinde 11.11.2017 Kliding Karnevalseröffnung KV Kliding 11.11.2017 Lutzerath Martinszug 11.11.2017 Ulmen Sessionseröffnung KG Burgnarren Ulmen 12.11.2017 Vorpochten Sankt Martinsumzug Heimat- und Verkehrsverein Vorpochten 17. u. 18.11.2017 Auderath Theater Auderather Plattespieler 18.11.2017 Lutzerath Konzert Don Kosaken Männergesangverein 19.11.2017 Bad Bertrich Krimi-Frühstück 24. u. 25.11.2017 Auderath Theater 24. - 27.11.2017 Lutzerath Driescher Kirmes Stadt Ulmen Auderather Plattespieler Ulmen - 9 - Ausgabe 1/2017 26.11.2017 Ulmen Blutwurstwanderung Eifelverein Ulmen 02.12.2017 Alflen Adventszauber 02.12.2017 Gevenich Weihnachtsbaum aufstellen Feuerwehr/Förderverein FF 02.12.2017 Ulmen Adventsvolleyballturnier SV Fortuna Ulmen 03.12.2017 Alflen Nikolaus Cross Lauf 03.12.2017 Bad Bertrich Sonntagsmatinee - Männerchor Mückeln 03.12.2017 Lutzerath Weihnachtsmarkt Dezember Möhnenverein Lutzerath 03.12.2017 Weiler Seniorentag 03.12.2017 Ulmen Nikolausschießen u. 3. Vereinsschießen Schützenverein Ulmen 09.12.2017 Auderath Nikolausmarkt Freizeitmannschaft 09.12.2017 Kliding Nikolausfeier 10.12.2017 Büchel Seniorennachmittag 10.12.2017 Gevenich Seniorentag Ortsgemeinde 10.12.2017 Ulmen Seniorennachmittag Kath. Frauengemeinschaft Ulmen 10.12.2017 Urschmitt Adventssingen 16.12.2017 Bad Bertrich Sauna-Event Weihnachten Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich 16.12.2017 Ulmen Jahreskonzert Musikverein Ulmen 17.12.2017 Gevenich Adventsschießen St. Hubertus Schützenbruderschaft 17.12.2017 Kliding Seniorennachmittag 26.12.2017 Bad Bertrich Weihnachtskonzert - Kareol Tanzorchester 28.12.2017 Bad Bertrich Glühwein-Wanderung Reisepässe können abgeholt werden! Stellenausschreibung Die bis zum 14.12.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. ✂ Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ........................................................................................................... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ....................................................................................... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau .................................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ............................................................................................. Ort, Straße ✂ ausgewiesen durch .................................................................................................................. Eifelverein Der zweigruppige kommunale Kindergarten Gevenich sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in in der Gruppe Bewerben können sich staatlich anerkannte Erzieher/Innen, Familienpfleger/Innen, Kinderpfleger/ Innen, Heilerziehungspfleger/Innen oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung. Im Kindergarten Gevenich ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit 18,75 Stunden pro Woche zu besetzen. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit wird erwartet, da die Einrichtung als Ganztagskindergarten geführt wird. Erfahrung im Umgang mit Zweijährigen ist erwünscht, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt nach Absprache mit der Kindergartenleitung und dem Team des Kindergartens. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen unter 02676/409-259 oder bei der Leitung des Kindergartens, Frau Heidi Berens unter Telefonnummer 02678/392. Bewerber/Innen können sich schriftlich bis spätestens 25.01.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Personalamt, Marktplatz 1, 56766 Ulmen bewerben. meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. .................................................................................................................. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0). Sprechstunde des Jugendamts Cochem-Zell Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am Montag, den 09.01.2017 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Moritz unter 02671-61328 vereinbaren. Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf. Ulmen - 10 - Ausgabe 1/2017 Vegan, vegetarisch, vollwertig- wer kennt sich da noch aus? Der Eifelverein Ulmen und das Jugend- und Seniorenbüro der VG Ulmen laden Sie herzlich zu einem Vortrag mit dem Thema „Vegan, vegetarisch, vollwertig - wer kennt sich da noch aus?“ ein. Die Gesundheitsberaterin Lydia Justen, die schon einige erfolgreiche Vorträge und Kochabende für Senioren in Ulmen angeboten hat, wird diesen Vortrag halten. Die Verunsicherung der Verbraucher ist groß. Täglich tauchen neue Labels, Siegel oder Markennamen auf. Damit Sie in Zukunft aufgeklärter und bewusster Ihre Entscheidungen beim täglichen Einkaufen und Speisenzubereitung treffen können, wird Frau Justen versuchen, etwas Licht ins Dunkle der unterschiedlichen Begrifflichkeiten zu bringen. Selbstverständlich wird es auch wieder Kostproben der vitalstoffreichen Vollwertkost geben. Wir freuen uns auf einen schönen und vor allem informativen Vortrag. Termin: Uhrzeit: Treffpunkt: Kosten: Kursleitung: Dienstag, 31. Januar 2017 19:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr Eifelvereinshaus Ulmen 5,00 Euro pro Teilnehmer Lydia Justen, Gesundheitsberaterin (GGB) Anmeldungen ab sofort bitte bei: Kerstin Mücken, VGV Ulmen 02676/409 260, [email protected] oder Uli Esper 02676/ 409 210, [email protected] Wir gratulieren am 08.01. am 11.01. am 12.01. am 12.01. zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag Frau Mechthilde Werner-Heindler, Kliding Herr Ernst Hennen, Kliding Herr Karl Diederichs, Kliding Frau Irmgard Müller, Ulmen OT Vorpochten 60 Na Klar Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Fahrtenprogramm 2017 Kurze Übersicht: Vom 15.3. bis 21.3.2017 Siebentage-Kurreise mit sehr großem Programm und Angeboten in Bad Kissingen. Achtung: Hier haben wir nur Zimmeroption bis 5.1.2017. 7 Tage zur Apfelblüte nach Südtirol, vom 30.4.bis 6.5.2017, immer ein besonderes Erlebnis. 7 Tage Steiermark in das wunderschöne Hotel Schwaigerhof und vielen weiteren Programmpunkten Vom 18.6. bis 24.6.2017. 7 Tage-Reise in die Wachau (Österreich mit Tagesfahrt nach Wien), Stift Melk, Schiffreise auf der Donau, auf dem Neusiedlersee etc.. vom 13.08. bis 19.08.2017. 7 Tage-Reise nach Rohrdorf im Chiemgau mit großem Programm vom 8.10. bis 13.10.2017. Adventsreise ins Vogtland mit Ausflug Marienbad Tschechien vom 14.12. bis 17.12.2017. Alle vorgenannten Fahrten sind im Flyer beschrieben und können angefordert werden bzw. liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen aus. Selbstverständlich werden auch wieder Tagesausflüge angeboten, in der Planung ist bereits im Frühjahr der Keukenhof zur Tulpenblüte und weitere schöne Ziele. Am Donnertag, 16. Februar 2017 findet die Seniorenkappensitzung statt. Nochmals alle guten Wünsche für alle Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen. Ulmen - 11 - Ausgabe 1/2017 Ulmen - 12 - Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Märchenhaftes Erleben einer wirkungsvollen Landschaft Mentale Entschleunigung bedeutet, seine innere Balance zu finden. Dabei hilft es, die Kraft der Natur zu spüren, sie sich zu Nutze zu machen und somit eine Brücke zur eigenen Gesundheit zu schlagen. Lassen Sie uns diese „Brücke“ gemeinsam bauen. Auf einer Wanderung entlang des Strohner Määrchens, des Trautzberger und des Sprinker Maars sowie des Vulkanerlebnispfades werden wir ein neues Gespür für die Besonderheiten der Natur entwickeln - ein regelrecht landschaftstherapeutisches Erlebnis! Ihr Landschaftsmentor: Alfred Welter Termine: 12. Januar 2017 Treffpunkt: Lavabombe, Strohn; Uhrzeit: 10.00 Uhr Dauer: ca. 3 Stunden Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 12 Personen Preis: 5,- EUR pro Person Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen Terminen gebucht werden. Information und Anmeldung: Alfred Welter, Landwirtschaftsmeister, Tel.: 0171 8948816, E-Mail: [email protected] Ausgabe 1/2017 aus den gemeinden Alflen Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 – 95 36 59 Email: [email protected] Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26 Schließung Backes Ab dem 15. Januar ist das Backes für Übungsstunden und Veranstaltungen nicht mehr nutzbar. Das Gebäude wurde langfristig vermietet. Die Sitzungen des Gemeinderates, Übungsstunden Kirchenchor und Litzbach Echo, sowie alle anderen Veranstaltungen, die bisher im Backes stattgefunden haben, finden ab diesem Zeitpunkt im Schulgebäude (Schulstr. 14), unterer Klassenraum statt. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof. Fahrzeuge sind auf dem Schulhof abzustellen. Die Schlüssel vom Backes sind beim Ortsbürgermeister abzugeben und der Schlüssel für das Schulgebäude im Tausch zu empfangen. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Terminankündigung Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates am Dienstag, 24. Januar 2017 um 19.00 Uhr im Schulgebäude, Erdgeschoss Schulstraße 14, 56828 Alflen gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister AUderAth Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587 E-Mail: [email protected] BAd Bertrich Sprechstunden im Gemeindebüro Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: Donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Tel.: 02674-3057003, Fax.: 02674-3052005 Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie einen Termin. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar. Gerne können sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected] Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr- nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin An alle Beherbergungsbetriebe und Kliniken Wir bitten Sie alle manuellen Meldescheine aus dem Jahr 2016 bis spätestens 13.01.2017 im Gemeindebüro Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, 56864 Bad Bertrich zur Erfassung und Abrechnung Vernbandsgemeindeverwaltung Ulmen abzugeben. Fachbereich 1.2.4, Verbandsgemeindekasse Ulmen - 13 - Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet unter [email protected] zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13431. BeUren Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 E-Mail: [email protected] Terminankündigung Ausgabe 1/2017 4. 5. 6. 7. 8. 9. Donnerstag, 18.05.2017, 20:00 Uhr Donnerstag, 29.06.2107, 20:00 Uhr Donnerstag, 17.08.2017, 20:00 Uhr Donnerstag, 21.09.2017, 20:00 Uhr Donnerstag, 26.10.2017, 20:00 Uhr Donnerstag, 07.12.2017, 20:00 Uhr Die Sitzungen finden im Feuerwehrhaus in Gevenich statt. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, mindestens 14 Tage vorher schriftlich beim Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eingereicht werden müssen, damit diese entsprechend für die Ratssitzungen vorbereitet werden können. gez. Walter Brauns, Ortsbürgermeister Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter 02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an [email protected] vornehmen. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 25. Januar 2017, um 19.00 Uhr im Bürgerhaus zu Beuren statt. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Zeit für Begegnung mit Alt und Jung für alle Bürger der Gemeinde Beuren am Freitag, 13. Januar 2017 ab 15.00 Uhr in der Gemeindehalle Beuren Wir starten ins neue Jahr und treffen uns wieder in der Beurener Gemeindehalle. Sich BEGEGNEN heißt miteinander lachen, gute Gespräche führen, Neues erfahren, dem anderen zuhören, vielleicht jemanden seit langem nochmal wiedersehen… GEMEINSAM und nicht EINSAM, zusammen schöne Stunden zu verbringen bei Kaffee und Kuchen, dazu laden wir Euch herzlich ein…… Der Kirchengemeinderat Beuren! Büchel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 filz Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677 - 650 gevenich Terminankündigung Sitzungstermine des Gemeinderates Gevenich im Jahr 2017: Im Jahr 2017 sind folgende Sitzungen des Gemeinderates Gevenich geplant 1. Donnerstag, 19.01.2017, 19:00 Uhr 2. Donnerstag, 02.03.2017, 20:00 Uhr 3. Donnerstag, 06.04.2017, 20:00 Uhr Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Gevenich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein bis zwei Reinigungskräfte m/w für das Bürgerhaus Es handelt sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit nicht mehr als 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Arbeitseinsatz erfolgt nur nach Bedarf und soll in Absprache mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gevenich erfolgen. Das Bürgerhaus soll im Schnitt einmal pro Woche gereinigt werden, ggf. bei Veranstaltungen öfter. Die Zeiteinteilung kann flexibel erfolgen. Zu den Tätigkeiten gehört unter anderem die Reinigung der Böden, der Küche, des Thekenbereiches, der Toiletten, der Tische, das Abstauben der Räumlichkeiten, das Reinigen der Polstermöbel etc., insbesondere nach Veranstaltungen. Zusätzlich soll bei Bedarf eine Reinigung der Fenster / Fensterrahmen oder eine Grundreinigung erfolgen. Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten erhalten Sie beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde: Walter Brauns Tel.: 02678/953264. Kurze Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 18.01.2017 an die Ortsgemeinde Gevenich oder die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen -SB 1.1.3 PersonalMarktplatz 1, 56766 Ulmen. Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gevenich Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 15.12.2016 20:00 Uhr 23:15 Uhr Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Walter Brauns 1. Beigeordneter Herr Karl-Josef Fischer Beigeordnete(r) Herr Bernhard Heep Ratsmitglieder Herr Bernhard Allar, Herr Ralf Dannert, Herr Mario Eberhard, Herr Joachim Franzen, Herr Walter Heep, Herr Günther Keßeler, Herr Johannes Keßeler, Herr Rainer Theobald Protokollführer Herr Ulrich Esper Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Walter Müller Herr Alfons Schneiders Ulmen - 14 - Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der Antrag gestellt, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 zu tauschen. Abstimmungsergebnis: 1 Ja, 5 Nein, 5 Enthaltungen Somit wurde der Antrag abgelehnt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015 2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens Gevenich auf Kostenübernahme für Ausstattungsgegenstände 4. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens bezgl. des Eigenanteils der Eltern an den Kosten der Mittagsverpflegung 5. Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein 6. Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Cochem-Zeller Energiedorf“ 7. Verkauf eines Baugrundstückes 8. Bauangelegenheit „Befreiung von Festsetzungen Bebauungsplan“ 9. Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Sperrung des Hohlwegs (Flur 14, Parzelle 64) 10. Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Steine am Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) und Änderung der Beschilderung 11.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 12.Personalangelegenheit 13.Pachtangelegenheit 14.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015 Sachverhalt: In der Sitzung am 26.10.2016 hat die Gesellschafterversammlung der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen. Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinde-/Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/ Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen. Kenntnisnahme: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2015. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 646.688,35 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 695.685,10 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -48.996,75 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 603.999,18 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 599.347,17 EUR der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf 4.652,01 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.277,39 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 111.749,95 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -21.472,56 EUR Ausgabe 1/2017 Einzahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 8.233,84 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten -8.233,84 EUR Veränderung der liquiden Mittel Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse 25.054,39 EUR Ein- und Auszahlungen aus druchlaufenden Geldern - EUR Saldo der durchlaufenden Gelder - EUR Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Bernhard Allar, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Gevenich Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 3 Ortsbürgermeister Walter Brauns und die Beigeordneten Karl-Josef Fischer und Bernhard Heep haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens Gevenich auf Kostenübernahme für Ausstattungsgegenstände Sachverhalt: Mit Schreiben vom 30.09.2016 hat der Elternbeirat des Kindergartens Gevenich die Anschaffung neuer Steckmatten und Großbausteinen beantragt. Die Steckmatten dienen im Bewegungsraum als Fallschutz für die Kinder und sind aufgrund des jahrelangen Gebrauchs abgenutzt und defekt und müssten ausgetauscht werden. Die Kosten für die Neubeschaffung betragen rd. 1.300 €. Dies trifft auch auf die vorhandenen Großbausteine im Bewegungsraum zu, deren Neuanschaffung ebenfalls beantragt wurde. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 720 €. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Mittel für die Anschaffungen sind im Haushalt 2017 bereit zu stellen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme für die Neuanschaffung der Steckmatten und der Großbausteine zu. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens bezgl. des Eigenanteils der Eltern an den Kosten der Mittagsverpflegung Sachverhalt: Der Essenslieferant der Kita Gevenich hat zum 01.08.2016 den Essenspreis aufgrund gestiegener Personal- und Lebensmittelkosten von 3,30 € auf 3,50 € je Essen erhöht. Diese Erhöhung wurde entsprechend an die Eltern weitergegeben. Der Elternbeirat hat mit Schreiben vom 30.09.2016 die Übernahme der Preissteigerung von 0,20 € beantragt, um die zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern zu vermeiden und eine Gleichstellung mit Kindern der Schule Lutzerath zu erzielen. Hier wird derzeit ein Eigenanteil von 3,10 € je Essen von den Eltern erhoben. Die Angleichung des Elternanteils in der Kita (3,30 €/Essen) an den der Schule Lutzerath (3,10 €/Essen) war bereits Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 10.03.16. Hier wurde die Empfehlung an die Verbandsgemeinde, als Kita-Träger, beschlossen, dass der Eigenanteil der Eltern weiterhin entsprechend den Kosten an den Caterer erhoben wird. In der Kita werden durchschnittlich 2.300 Essen im Jahr ausgegeben. Eine Senkung des Eigenanteils um 0,20 € würde zu Mindereinnahmen von ca. 460,00 € für die Verbandsgemeinde, die den Eigenanteil erhebt, führen und müssten gem. § 5 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Ulmen und der Ortsgemeinde Gevenich über die Betriebsträgerschaft der Kita vom 19.03.2015 durch die Ortsgemeinde über die Sonderumlage ausgeglichen werden. Ulmen - 15 - Haushaltsrechtliche Beurteilung: Eine Senkung des Eigenanteils der Eltern führt zu Mehrkosten für die Ortsgemeinde von ca. 460 € im Jahr. Beschluss: Der Gemeinderat empfiehlt der Verbandsgemeinde Ulmen, als Kita-Träger, dass der Eigenanteil der Eltern weiterhin entsprechend, den vom Caterer berechneten Kosten je Essen, erhoben wird. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein Sachverhalt: Die Spvgg Weiler- Gevenich e.V. hat beim Sportbund Rheinland für die Sanierung des Umkleidegebäudes (Heizung und Sanitär) einen Zuschuss aus Landesmitteln beantragt. Mit Schreiben vom 08.11.2016 fordert der Sportbund Rheinland von der Spvgg Weiler-Gevenich noch verschiedene Unterlagen an, um den Antrag bearbeiten zu können. Unter anderem wird ein Pachtvertrag bzw. eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Sportverein und den Gemeinden Weiler und Gevenich mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahre gefordert. Die Laufzeit soll vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2036 festgelegt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat über die als Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung zu entscheiden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der als Anlage beigefügten Nutzungsvereinbarung und beschließt dieser zu zustimmen. Abweichender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der als Anlage beigefügten Nutzungsvereinbarung und beschließt dieser unter Berücksichtigung der Ergänzung als § 7 zu zustimmen. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Cochem-Zeller Energiedorf“ Sachverhalt: Nach Fertigstellung des Quartierskonzepts aus dem Projekt „Cochem-Zeller Energiedorf“ besteht für die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit, die Projektergebnisse mithilfe eines Sanierungsmanagements (SM) umzusetzen. Die KfW fördert die Durchführung eines SM mit einem Fördersatz in Höhe von 65 %. Dabei kann jede Kommune individuell einen eigenen Antrag stellen, wobei die Kosten ca. 230.800 € in drei Jahren nicht übersteigen dürfen. Alternativ bietet die kommunale Klimaschutzagentur unser-klimacochem-zell e.V. an, ein gemeinsames SM durchzuführen. Je nach Gesamtbedarf der teilnehmenden Kommunen soll auf Kreis- oder VG-Ebene für die Dauer von zunächst 3 Jahren 1-2 Personalstellen eingerichtet werden. Zusätzlich soll externes fachliches Know-how (z.B. Ingenieurleistungen) eingekauft werden. Am 04.07.2016 fand eine Info-Veranstaltung mit Herrn Staatssekretär Dr. Griese statt. Dieser versprach, die Fördermittel der KfW durch zusätzliche Landesmittel zu erhöhen. Neben der höheren Förderquote sprechen auch Synergieeffekte für eine gemeinsame Vorgehensweise im Rahmen der Konzepterstellung. Konkret werden folgende Leistungen angeboten: Std.pro Jahr Kosten pro Jahr Förderung (FQ: 85%) Eigenanteil Kommune Gesamtkosten Eigenanteil 3 Jahre 3 Jahre internes SM 240 8.500 € 7.200 € 1.300 € 25.500 € 3.900 € externes SM 60 5.600 € 4.800 € 800 € 16.800 € 2.400 € Gesamt 300 14.100 € 12.000 € 2.100 € 41.300 € 6.300 € Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer Eingruppierung des internen Sanierungsmanagers in Entgeltgruppe 10 Stufe 2 TVöD und der Annahme eines Stundensatzes für externe Ingenieurleistungen von 94 €. Eine exakte Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn die Förderanträge der KfW und des Landes bewilligt werden und das Ergebnis der anschließenden Ausschreibung vorliegt. Nach den Richtlinien der KfW ist es grundsätzlich möglich, den nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteil ganz oder teilweise durch Eigenleistungen zu erbringen. Aufgrund einer anstehenden Änderung der Richtlinie können Eigenleistungen allerdings nur noch für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Ausgabe 1/2017 Datenerhebung angesetzt werden und dies nur für hauptamtliche Beschäftigte der Gemeindeverwaltung. Auf Basis der Rückmeldungen aller Energiedörfer wird der benötigte Umfang des Sanierungsmanagement ermittelt. Nach Beantragung und Bewilligung der Fördermittel im 1. Quartal 2017 erfolgt die Ausschreibung (Stellenausschreibung Sanierungsmanager, externe Beratungsleistungen). Daher kann das SM frühestens im Laufe des 2. Quartals 2017 beginnen. Was ein SM im Rahmen der Umsetzung Ihres „Energiekonzeptes“ leisten kann, können Sie aus dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen Gemeinderat und dem Sanierungsmanager kann jedes Jahr individuell vereinbart werden, wie das zur Verfügung stehende Stundenkontingent für die Konzeptumsetzung eingesetzt werden soll. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei einer Teilnahme am gemeinsamen Sanierungsmanagement sind im Haushaltsplan 2017 unter der Buchungsstelle 51100562900 Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteils einzustellen. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 jeweils 15 % (ca. 2.100 €). Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Sanierungsmanagement zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 7: Verkauf eines Baugrundstückes Sachverhalt: Der Ortsgemeinde Gevenich liegt ein Kaufgesuch für das Grundstück Gemarkung Gevenich, Flur 12 Nr. 113 (709 qm) vor. Es soll ein Notarvertrag abgeschlossen werden. Der Gemeinderat muss dem Verkauf des Grundstückes noch zustimmen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Verkaufserlöse sind dem Haushalt zuzuführen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Kaufgesuch und beschließt dem Verkauf des Baugrundstückes Gemarkung Gevenich, Flur 12 Nr. 113 zu den bereits beschlossenen Konditionen zu zustimmen. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 8: Bauangelegenheit „Befreiung von Festsetzungen Bebauungsplan“ Sachverhalt: Bauinteressenten beabsichtigen das Baugrundstück der Gemeinde, Gemarkung Gevenich, Flur 12 Nr. 113 zu erwerben und dort ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Das Bauvorhaben widerspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Steinkaul“ wie folgt: Da die Garage an die Grundstücksgrenze und auch in gleicher Größe an die bestehende Garage des Nachbarn (Parz. 115) angebaut werden soll, wird die rückwärtige Baugrenze bei der Garage und beim Wohnhaus überschritten (siehe Anlage). Die Bauherrschaft bittet diesbezüglich um Befreiung vom Bebauungsplan. Lt. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 07.02.2017) verweigert wird. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau, sowie zur beantragten Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Steinkaul“ zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Ulmen - 16 - TOP 9: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Sperrung des Hohlwegs (Flur 14, Parzelle 64) Sachverhalt: Ein Bürger der Ortsgemeinde Gevenich stellt den Antrag, die Steine, die die Zufahrt in den Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) versperren zu entfernen und gleichzeitig die Beschilderung aufzuheben. Der Antragsteller stellt in Aussicht, die Kosten für das Entfernen der Steine und den Abbau der Schilder zu tragen. Des Weiteren erklärt der Antragsteller sich bereit der Ortsgemeinde für eine temporäre Aufhebung der Sperrung (2016 bis Ende 2017) einen einmaligen Betrag in Höhe von 1.000,00 € zu Gunsten des Kindergartens oder der Feuerwehr zu spenden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab. Der Hohlweg bleibt in der bisherigen Art und Weise gesperrt, da sich an der Beschaffenheit und Darstellung des Weges nichts geändert hat. Eine Aufhebung der Beschilderung liegt im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde. Die Annahme der Spende wäre auch nicht möglich gewesen, wenn dem Antrag stattgegeben worden wäre, da die Spende an Bedingungen geknüpft ist. Über die weitere Verwendung des Hohlweges (Flur 14, Parzelle 64) wird im Flurbereinigungsverfahren entschieden. Abweichender Beschluss: Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab. Eine Aufhebung der Beschilderung liegt im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde. Die Annahme der Spende wäre auch nicht möglich gewesen, wenn dem Antrag stattgegeben worden wäre, da die Spende an Bedingungen geknüpft ist. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 10: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Steine am Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) und Änderung der Beschilderung Sachverhalt: Ein Bürger der Ortsgemeinde Gevenich stellt den Antrag die Steine, die die Zufahrt in den Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) versperren zu entfernen und aus Richtung der Straße „Auf der Gasse“ unter dem Verkehrszeichen (VZK) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) das Zusatzzeichen (ZZ) 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) anzubringen. Des Weiteren soll das VZ 250 an der Einmündung zu dem Feldweg Parzelle 70/1 entfernt werden, da ja bereits aus den Ortslagen Gevenich und Büchel in die Feldflur führenden Wirtschaftswege mit diesem Zeichen sowie mit dem ZZ 1026-38 versehen sind. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab. Der Hohlweg bleibt in der bisherigen Art und Weise gesperrt, da sich an der Beschaffenheit und Darstellung des Weges nichts geändert hat. Eine Aufhebung, Erweiterung oder Änderung der Beschilderung liegt im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde. Über die weitere Verwendung des Hohlweges (Flur 14, Parzelle 64) wird im Flurbereinigungsverfahren entschieden. Abweichender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt dem Antrag stattzugegeben und die Verbandsgemeinde zu beauftragen, die Beschilderung entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis: Ja 5, Nein 0, Enthaltung 4, Befangen 2 Der Beigeordnete Bernhard Heep und das Ratsmitglied Walter Heep haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. TOP 11: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Die Machbarkeitsstudie für eine Nutzung des Raibagebäudes kann von der Firma Volker Bulitta Unternehmensberatung, Trier, durchgeführt werden. In einem Gespräch mit dieser Firma wurde vereinbart, dass sie sich Anfang des Jahres 2017 das Gebäude und den Ort ansieht und dann entscheidet, ob sich eine Machbarkeitsstudie überhaupt lohnt. Ausgabe 1/2017 Für die Ortsbesichtigung wird sie einen Termin vereinbaren. Dieser Termin ist kostenlos. Eine evtl. Machbarkeitsstudie wird vom Land gefördert. Der Gemeindeanteil beträgt 850,00 € zzgl. 19% MwSt. (161,50 €), insgesamt 1.011,50 €. 2. Bekanntgabe des Entwurfs der dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Zweite Teilfortschreibung LEP IV). Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. 3. Förderung des Baues von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen aus Mitteln des Goldenen Planes: Anmeldung für die Förderung ab dem Jahre 2018. Die Ortsgemeinde meldet Fehlanzeige. 4. In der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2016 wurde angesprochen, dass sich der Kanaldeckel im Bürgersteig vor dem Parkplatz des Gasthauses Fischer abgesengt habe. Hierbei handelt es sich um eine Schachtabdeckung der Bachverrohrung des Niersbach. Das Abwasserwerk der VG Ulmen teilte mit, dass sich das Pflaster abgesenkt habe und die Anhebung Sache der Ortsgemeinde Gevenich sei. Es soll geprüft werden, ob die Arbeit evtl. durch die Gemeindearbeiter durchgeführt werden kann. 5. Mitteilung über den Hundebestand in Gevenich. Derzeit werden insgesamt 47 Hunde gehalten. 6. Die Preise für Brennholz betrugen in den letzten Jahren 48,— €/fm, gerückt an einen Weg. 7. Der Preis für stehendes Holz betrug bisher 16,— €/rm. 8. Bis zum heutigen Tag sind insgesamt 197 rm Brennholz bestellt. Hinzu kommen noch 4 Lose für Selbstwerber (stehendes Holz). 9. Qualitätsmanagement und gemeinsames Leitbild der kommunalen Kindergärten. Die Kosten hierfür belaufen sich für die Ortsgemeinde Gevenich auf 1.300,— €. Davon geht jedoch ein Kreiszuschuss ab, dessen Höhe noch nicht feststeht. 10. Die Verschalung nebst Betonierung zur Trockenlegung des neuen Kommunikationsraumes hat 2.665,72 € gekostet. 11. Der Abschlussbericht der TSB wurde per Email an die Ratsmitglieder zugestellt. 12.Die Heizungsabdeckung im Turnraum im Kindergarten muss erneuert werden. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die Heizung unter die Decke zu hängen, da von dort die Heizungsrohre kommen. Dies würde eine Erneuerung der Heizungsabdeckung ersparen. 13. Die nächste Sitzung ist für Donnerstag, den 19. Januar 2017, vorgesehen. In dieser Sitzung wird der Haushalt beraten. Da der Bürgermeister Herr Steimers daran teilnehmen möchte, lässt er anfragen, ob die Sitzung bereits um 19:00 Uhr beginnen könne. 14.Bevor am Kindergarten ein neues Geländer angebracht werden kann, muss die Mauer zum Anwesen „Hauptstraße 63“ überprüft werden, da dort Rissbildungen aufgetreten sind. Nicht öffentlicher Teil TOP 12: Personalangelegenheit Der Rat hat über eine Personalangelegenheit beraten und beschlossen. TOP 13: Pachtangelegenheit Der Rat hat über eine Pachtangetelenheit beraten und beschlossen. TOP 14: Mitteilungen Der Rat wurde über verschieden Angelegenheiten informiert. gillenBeUren Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668 E-Mail: [email protected] Kliding Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677-951394 Homepage: www.kliding.de E-Mail: [email protected] Ulmen - 17 - Neugestaltung Anlagen und Baumpflegearbeiten auf dem Friedhof Ausgabe 1/2017 Heilige Messe im Kerzenlicht mit Pfarrer Kaufmann Herzliche Einladung an Alle! Am 16. Dezember fand in Schmitt eine heilige Messe im Kerzenlicht mit Pfarrer Kaufmann statt. Unsere Küsterin Roswita Jahnen hatte sehr festlich viele Kerzen an den Altären und Heiligenfiguren angezündet, so erstrahlte unsere Kirche sehr schön im hellen Kerzenlicht. Unser Pfarrer Kaufmann zelebrierte seine vorerst letzte heilige Messe in Schmitt. Viele Gottesdienst Besucher danken Pfarrer Kaufmann und wünschten ihm viel Gesundheit und Glück in seinem neuen Aufgabenbereich. Wir würden uns sehr freuen, wenn er wieder einmal in Schmitt, zum Beispiel an der Schmitter Kirmes, einen Gottesdienst mit Pferdesegnung lesen könnte. Bekanntlich werden die Verkehrsflächen des Friedhofs im Frühjahr erneuert und die Grünanlagen sollen dabei zum Teil ebenfalls neu gestaltet werden. Dementsprechend müssen nun zuerst viele der jetzigen Bäume und Sträucher beseitigt werden. Vieles davon wurde schon kürzlich im Rahmen der Aktion „Schanzenbinden“ geschafft. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Um jetzt aber auch noch die restlichen Pflegearbeiten umzusetzen, ist ein weiterer Arbeitseinsatz geplant für Samstag, den 14. Januar 2017 ab 09:30 Uhr auf dem Friedhof. Es wäre super, wenn möglichst viele mithelfen würden. Nach dem Motto „Viele Hände - schnelles Ende“. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt sein! Euer Gerhard Müller, Ortsbürgermeister lUtzerAth Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387. Handy 0151 - 17134740, E-Mail: ortsgemeinde-lutzerath@freenet. de In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Danke und auf Wiedersehen, Pfarrer Kaufmann, viel Erfolg in deiner neuen Pfarrei. Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Lutzerath Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lutzerath ein, die am Dienstag, den 10.01.2017, um 19:30 Uhr im Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle 2. Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag zur Erweiterung eines Verbrauchermarktes 3. Beratung und Beschlussfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Acht“ 4. Aufhebung und Änderung eines Wegeflurstückes 5. Zuschuss für die Beschaffung neuer Funkenkostüme 6.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7.Grundstücksangelegenheit 8.Mitteilungen gez. Günter Welter, Ortsbürgermeister Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt: FWG Hommes: Montag, 09.01.2017, 19:30 Uhr, im Rathaus „Alte Schule“ CDU-Fraktion: Montag, 09.01.2017, 20:00 Uhr, im Hotel Maas, Lutzerath schmitt Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister nach Vereinbarung Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601 Ulmen Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses der Stadt Ulmen ein, die am Dienstag, den 10.01.2017, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Braden Büsch, 1. Änderung“ 2. Nutzungsänderung Hallenteil best. KFZ-Prüfstelle zur Waschhalle 3. Bauangelegenheit, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nördlicher Ortskern 4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erwerb des stadteigenen Grundstückes Flur 55 Flurstück 24/35, Baugebiet Kaiserlinde 5. Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Maßnahmen im Bereich des Postplatzes 6. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheit 8. Bauangelegenheit 9. Mitteilungen und Anregungen gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister Ulmen - 18 - Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Ulmener Bauernmarkt Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden. Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 08.00 - 12.00 Uhr Obst, Gemüse, Südfrüchte, Eier, Geflügel, Nudeln, Honig, Käse und Salami Urschmitt Sprechstunde des Ortsbürgermeisters mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected], Homepage: www. urschmitt.de wAgenhAUsen Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister nach tel. Vereinbarung Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected] weiler Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02678-1064 o. 0157-71190494, Fax: 02678-952955 E-Mail: [email protected] Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weiler Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Dienstag, den 20.12.2016 18:30 Uhr 20:45 Uhr Gemeindehaus, Kirchstr. 1b, 56825 Weiler Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Otto Schneiders 1. Beigeordneter Herr Hermann Josef Wilhelmi Ratsmitglieder Herr Lothar Berenz, Herr Lothar Brost, Herr Bernhard Gerhartz, Herr Peter Heinzen, Herr Dieter Kellershoff, Herr Norbert Ungers von der Verwaltung Frau Tanja Schug Herr Bürgermeister Alfred Steimers ab TOP 4 Ausgabe 1/2017 Herr Stefan Thomas ab TOP 4 Gäste Frau Helga Ersfeld als Vertreterin des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde Weiler zu TOP 1 Frau Angelika Hammes als Vertreterin des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde Weiler zu TOP 1 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Harald Franzen Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Besprechung zur Übernahme des Friedhofes Weiler in die kommunale Selbstverwaltung 2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung betr. des Naturdenkmales „Manna Eiche“ 3.Mitteilungen 4. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 5. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 6. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 und Anlagen 8. Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein Öffentlicher Teil TOP 1: Besprechung zur Übernahme des Friedhofes Weiler in die kommunale Selbstverwaltung Sachverhalt: Bislang ist der Friedhof in Weiler unter der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Ortsbürgermeister Schneiders wurde zwischenzeitlich jedoch darüber informiert, dass der Friedhof in naher Zukunft unter die Trägerschaft der Ortsgemeinde Weiler fallen soll. Bezüglich der Übernahme des Friedhofes in die kommunale Trägerschaft der Ortsgemeinde Weiler soll nun im Rat gesprochen werden und die weitere Vorgehensweise soll abgestimmt werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Wenn die Trägerschaft des Friedhofes auf die Ortsgemeinde übergeht, fallen Ausgaben und Einnahmen an. Diese sind dann bei dem Produkt 55300 entsprechend in den Haushalt einzustellen. Kenntnisnahme: In der Sitzung des Gemeinderates wurde bezüglich des Übergangs des Friedhofs aus der kirchlichen in die kommunale Trägerschaft über rechtliche Voraussetzungen informiert, weiterhin erfolgte seitens der Ratsmitglieder und der Vertreterinnen des Verwaltungsrates ein Meinungsaustausch. Zurzeit befindet sich der Friedhof in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Seitens dieser wurde die Bitte an die Gemeinde herangetragen, den Friedhof in die Trägerschaft der Gemeinde zu nehmen. Ortsbürgermeister Otto Schneiders machte hierzu die entsprechenden Ausführungen: Laut den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und des Bestattungsgesetzes RLP (BestG) obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung einen Friedhof zu unterhalten. Die Kirchen hingegen sind nicht dazu verpflichtet, Friedhöfe zu unterhalten. Aufgrund noch zu klärender Sachverhalte hat Obgm Schneiders bereits erklärt, dass eine Übernahme des Friedhofes in kommunale Trägerschaft frühestens ab 2018 möglich wäre. Nach angeregtem Meinungsaustausch der Ratsmitglieder wurde festgestellt, dass einem Übergang der Trägerschaft grundsätzlich nichts entgegensteht. Ein entsprechender Übergabevertrag soll dann mit der Kirchengemeinde abgeschlossen werden. Allerdings sind hier im Vorfeld noch einige Angelegenheiten abzuklären, wie z. B. ob sich die Kirchengemeinde auch in Zukunft noch an anstehenden Maßnahmen beteiligen wird, da das Eigentum an dem Grundstück bei der Kirchengemeinde bestehen bleiben wird. Hier müssen die Rahmenbedingungen individuell durch Vertreter der Orts- sowie der Kirchengemeinde abgesteckt werden. Herr Ortsbürgermeister wird in naher Zukunft die Kosten für die Bewirtschaftung des Friedhofes noch ermitteln. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll dieser TOP dann nochmals aufgegriffen werden. Ulmen - 19 - TOP 2: Bekanntgabe einer Eilentscheidung betr. des Naturdenkmales „Manna Eiche“ Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.06.2016 unter TOP 4 beschlossen, eine Stand- und Bruchsicherheitsprüfung am Naturdenkmal „Manna Eiche“ durchführen zu lassen. Die Maßnahme soll ca. 300,- € Kosten. Neben einer visuellen Zustandsbetrachtung, die am 13.04.2016 durchgeführt wurde, hat die Firma Stratura am 18.08.2016 die weitergehende Untersuchung der Stand- und Bruchsicherheit durchgeführt. Hierbei wurden eine Bohrwiderstandanalyse und eine Windlastanalyse durchgeführt. Als Beurteilung wurde empfohlen, das Totholz zu entfernen und die Kronensicherung dringend zu erneuern, da diese an einem abgestorbenen Ast befestigt ist. Die Kosten für die Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit i. H. v. 178,50 € wurden von der Firma Hugo Lenzen als Sachspende für die Ortsgemeinde übernommen. Wegen der Dringlichkeit der Totholzentfernung und der Kronensicherung traf der Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem Beigeordneten am 19.08.2016 folgende Eilentscheidung: Es ist eine zeitnahe Pflege des Naturdenkmales „Manna Eiche“ anzustreben. Da eine Fachfirma, (Firma Neugebauer, Emmelshausen) Anfang September 2016 im hiesigen Bereich Baumkletterer im Einsatz hat, sollte die Arbeit dann erledig werden. Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden: 1. Entfernen von Totholz mit Lifter und Fachkraft der Fa. Hugo Lenzen. (Baumschnitt und -fällung )Die entstehenden Kosten für Lifter und Arbeitslohn werden von der Fima Hugo Lenzen als Sachspende für die Gemeinde Weiler durchgeführt. 2. Die Kronensicherung wird auf Empfehlung der Fa. Hugo Lenzen, von der Fachfirma Neugebauer zeitnah durchgeführt. Die Kosten betragen laut mündlichem Angebot ca. 600,- €. Kenntnisnahme: Der Gemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis. TOP 3: Mitteilungen Ortsbürgermeister Schneiders informierte den Rat über folgende Punkte: 1. 2. 3. 4. 5. Die Landpachtverträge (Wege) sind abgeschlossen. Weg: Flur 9 Parz. 31, Flur10 Parz. 45, Flur 10 Parz. 56. Kreisstraße K 16 Die Mittel für eine Deckensanierung sind im Kreishaushalt eingestellt. Der Stundenlohn für Gemeindearbeiter/innen wurde angeglichen. Es können Fördermittel aus dem Goldenen Plan beantragt werden. Die Ortsgemeinde meldet: Fehlanzeige Die Schreiben Kreishaushalt „Entwicklung der kommunalen Finanzen“ und Haushaltswirtschaft 2017 der kommunalen Gebietskörperschaften können beim Ortsbürgermeister eingesehen werden. 6. Die Kosten/Einnahmen bei der Waldbewirtschaftung wurden vorgetragen. Die Holzversteigerung 2017 wird wie immer durchgeführt. Kunden die trotz Anmeldung nicht steigern oder nicht teilnehmen bekommen ggf. unverkaufte Lose durch Losentscheid zugeteilt und in Rechnung gestellt. Bei der Preisgestaltung der einzelnen Lose soll in Kategorien unterteilt werden. 7. Informationen zur Flurbereinigung. 8. Vorstellung über eine mögliche Entwässerung eines Wirtschaftsweges „Im Bungert“. 9. Für die Weihnachtsbaumverbrennung hat sich noch kein Team zur Bewirtung gefunden. 10. Die Jugend will den Maibaum in der Dorfmitte (Dorfplatz) aufstellen. Hierzu sollte eine Meinung im Gemeinderat abgefragt werden. Absprache: Ortsbürgermeister Schneiders unterhält sich nochmals mit den Jugendlichen, hinsichtlich Versicherung, Gefahren und Geselligkeit. 11.Am Samstag dem 21. Januar 2017 findet in den Jagdbereichen Faid, Büchel, Gevenich und Weiler I und II eine Treibjagd statt. 12. Es wurden Fragen zum Bebauungsplan (MD-Gebiet) im Backesgarten beantwortet. 13. Für größere Veranstaltungen und sonstige Anlässe werden im Bürgerhaus Kuchenplatten und Thermoskannen benötigt. TOP 4: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 Sachverhalt: Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016. Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis Ausgabe 1/2017 wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt. Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet. Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten. Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2 bis 3 Wochen halten. Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche Gemeinden sich hier anschließen. Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen. Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung). Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 300.920,90 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 314.868,45 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -13.947,55 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 276.406,26 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 289.512,02 EUR der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf -13.105,76 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- u nd Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 24.815,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 36.488,06 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -11.673,06 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 0,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 16.650,00 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten -16.650,00 EUR Veränderung der liquiden Mittel Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse 41.428,82 EUR Ein- und Auszahlungen aus druchlaufenden Geldern - EUR Saldo der durchlaufenden Gelder - EUR Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beschluss: Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Norbert Ungers, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. Ulmen - 20 - 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Weiler Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2 Ortsbürgermeister Otto Schneiders und der Beigeordnete Hermann Josef Wilhelmi haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. Beide hatten sich vom Sitzungstisch entfernt. TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) Sachverhalt: Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei folgenden Umsätzen besteht: - Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer) - Interkommunale Kooperation – Leistungsaustausch juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen) - Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe. Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017. Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden. Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist. Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen. Beschluss: Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Ausgabe 1/2017 TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 und Anlagen Sachverhalt: Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 wurde dem Gemeinderat bereits übersandt. Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt. Es wurden keine Vorschläge eingereicht. Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor: Festgesetzt werden: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 301.553,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 324.381,00 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 22.828,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 273.979,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 286.083,00 EUR der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf - 12.104,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.720,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.790,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 15.070,00 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf (Abnahme Liquidität) 27.174,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf 0,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + 27.174,00 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen 1) auf 306.873,00 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen 1) auf 306.873,00 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 0,00 EUR erforderlich. 1 ) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung Beschluss: Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden: Es wurden keine Vorschläge eingereicht. Anschließend beschließt der Gemeinderat Weiler die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 8: Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein Sachverhalt: Die Spvgg Weiler- Gevenich e.V. hat beim Sportbund Rheinland für die Sanierung des Umkleidegebäudes (Heizung und Sanitär) einen Zuschuss aus Landesmitteln beantragt. Mit Schreiben vom 08.11.2016 fordert der Sportbund Rheinland von der Spvgg Weiler-Gevenich noch verschiedene Unterlagen an, um den Antrag bearbeiten zu können. Unter anderem wird ein Pachtvertrag bzw. eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Sportverein und den Gemeinden Weiler und Gevenich mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahre gefordert. Die Laufzeit soll vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2036 festgelegt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat über die als Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung zu entscheiden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der als Anlage beigefügten Nutzungsvereinbarung und beschließt dieser zu zustimmen. Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Katze zugelaufen Im Bereich der unteren Kirchstraße ist eine schwarz weiße Katze zugelaufen. Trotz Verpflegung von Katzenliebhabern sucht die Katze ihr zu Hause. Wer eine schwarz weiße Katze vermisst, kann sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Ulmen - 21 - Betreuung von Asylbewerbern In der Hauptstraße 29 (ehemals Bungalow Dünzen) wohnen 2 Iranische Asylbewerber, die gerne die deutsche Kultur und Sprache besser Kennenlernen würden. Es wäre schön, wenn sich ein/e ehrenamtliche/r Betreuer/in für einige Stunden im Monat Zeit nehmen könnte. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Ruheoasen im Bereich der Wanderwege Ein Waldsofa bei „Manna Eiche“ und neue Ruhebänke für unsere Schutzhütte war der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger aus Weiler. Dank des Energieversorgers RWE mit seiner Aktion: innogy aktiv vor Ort, Mitarbeiter für Mitmenschen konnte dieser Wunsch schnell erfüllt werden. Als Mitarbeiter hat sich Frank Walter für diese Maßnahme in seinem Geburtsort in Weiler engagiert. Der stark frequentierte Aussichtspunkt „Manna Eiche“ wurde mit einem Waldsofa und festem Holzunterbau verschönert. Dieser markante Punkt, soll ab sofort einladend für viele Wanderer und Walker gepflegt werden. Die Ruhebänke der Schutzhütte „Altforst“ waren auch in die Jahre gekommen und mussten erneuert werden. Insgesamt 3000,- € kostete die Ausstattung der beiden Bereiche, die mit 2000,-€ von innogy bezuschusst wurden. Ein Dank an alle Helfer und besonders an Frank Walter als Unterstützer dieser Maßnahme. Ich hoffe, dass viele Rast- und Ruhesuchende die Bänke nutzen werden. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Ausgabe 1/2017 Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Wolfgang Schmitz 1. Beigeordneter Herr Alfons Krämer Beigeordnete(r) Herr Ulrich Laux Ratsmitglieder Herr Hermann-Josef Krämer, Herr Manfred Peters, Herr, Hermann Weber, Herr Günter Werhand Protokollführer Herr Elmar Wendels Gäste Herr Paul Kruff Revierförster zu TOP 1 Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 2. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) 3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Erneuerung der Brücke zwischen Gillenbeuren und Wollmerath 4. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 5. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017 Sachverhalt: Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann. Insofern sich keine Änderungen ergeben, werden die Ansätze bei der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2017 in den Haushalt übernommen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Ein ausgeglichener Forstwirtschaftsplan ist anzustreben. Kenntnisnahme: Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen des Forstwirtschaftsplanes 2017 Kenntnis. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG) Sachverhalt: Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt, ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht auch bei folgenden Umsätzen besteht: - wollmerAth Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677 - 522 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wollmerath Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 21.12.2016 19:00 Uhr 20:40 Uhr Gemeindehaus, Hauptstr. 10, 56826 Wollmerath Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer) - Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen) - Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen. Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen Ulmen - 22 - umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe. Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich. Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017. Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden. Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden, aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist. Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs. Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beschluss: Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Erneuerung der Brücke zwischen Gillenbeuren und Wollmerath Sachverhalt: Das Brückenbauwerk am Wirtschaftsweg zwischen Wollmerath und Gillenbeuren soll instand gesetzt werden. Die Wiederherstellung wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem DLR als förderfähig eingestuft. Der Grundfördersatz des DLR beträgt für die Maßnahme 55%, zusätzlich wurde noch ein LEADER-Bonus in Höhe von 10% zugesagt. Im weiteren Verlauf soll die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eine Kostenschätzung anfertigen und einen Förderantrag stellen. Für die übrigen Kosten soll ein Antrag auf Übernahme jeweils zur Hälfte bei der Jagdgenossenschaft Gillenbeuren und Wollmerath gestellt werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Maßnahme bleibt für die Ortsgemeinde voraussichtlich kostenneutral (65 % Förderung DLR und 35 % Kostenübernahme Jagdgenossenschaften). Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung an die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen zu vergeben. Diese behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen an ein externes Ingenieurbüro zu vergeben. Die Maßnahme soll allerdings nur ausgeschrieben werden, wenn die Bewilligungen der Kostenträger vorliegen. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017 Sachverhalt: Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016. Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt. Ausgabe 1/2017 Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet. Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten. Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie sich 2 bis 3 Wochen halten. Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht, welche Gemeinden sich hier anschließen. Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben, zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen. Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung). Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Die Homepage der Ortsgemeinde Wollmerath soll aktualisiert werden. Die Erstellung und die Pflege soll durch den Förderverein regionale Entwicklung durchgeführt werden. 2. Die Ausschreibung für den Ausbau des Vulkanweges wird sich zeitlich verschieben. 3. Das Angebot für die Errichtung der Straßenlampen im Wochenendhausgebiet wurde vom Ortsbürgermeister vorgetragen. 4. Die Gemeinde soll Maßnahmen für den Bau von Freizeiteinrichtungen usw. melden. Seitens der Gemeinde wird Fehlanzeige gemeldet. Nicht öffentlicher Teil TOP 6: Mitteilungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Wollmerath Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Wollmerath ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am Dienstag, den 10.01.2017, um 09:00 Uhr im Rathaus (Besprechungsraum - Zi. 205), Marktplatz 1, 56766 Ulmen stattfindet. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Ortsgemeinde Wollmerath gem. § 110 GemO andere behörden Bürgerportal Cochem-Zell Die öffentlichen Verwaltungen des Kreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen haben nun für die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr geöffnet: Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell können sie ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen online nutzen. Die einprägsame Internetadresse des Bürgerportals: www.cochem-zell-online.de Ulmen - 23 - Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Montabaur Termin: Ort: Themen: Fleischrinderabend auf dem Futtertisch Montag, 23. Januar 2017, 19.00 Uhr Betrieb Michael und Rüdiger Buhl, Hachenburger Str. 22, 57520 Friedewald (am Ortsausgang Richtung Langenbach) Besichtigung des Betriebes Buhl Agrar GbR - ca. 230 Mutterkühe der Rasse Limousin, Tretmistställe in Offenfrontausführung, Herdenmanagement und Arbeitseffizienz in großen Mutterkuhbeständen, Entwicklungen in der Limousinzucht, Vermarktung von Absetzern über Auktionen (Dr. Dissen, FHB Bonn). Wegbeschreibung: Friedewald liegt im hohen Westerwald zwischen Bad Marienberg und Betzdorf. • Von der B 414 von Kirburg über Langenbach Richtung Daaden fahren • Oder von der B 414 über Lautzenbrücken und Nisterberg nach Friedewald Alle interessierten Fleischrinderhalter sind herzlich willkommen. Zur besseren Organisation des Abends melden Sie sich bitte verbindlich an mit Angabe der Personen per e-Mail an: detlef.gross@ dlr.rlp.de oder per Fax 02602-9228-27 Überschwemmungsgebiet am Ueßbach neu kartiert Mit Rechtsverordnung vom 06.12. 2016 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz nach Abschluss des Öffentlichkeitsverfahrens das Überschwemmungsgebiet am Ueßbach durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz am 19.12.2016 verbindlich festgesetzt. Der Text der Rechtsverordnung und die dazugehörigen Überschwemmungsgebietskarten können bei der SGD Nord in Koblenz, den Kreisverwaltungen Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel, sowie Ausgabe 1/2017 bei den betroffenen Verbandsgemeindeverwaltungen Ulmen, Zell, Traben-Trarbach und Daun, aber auch auf der Homepage der SGD Nord unter www.sgdnord.rlp.de eingesehen werden. Mit der Festsetzung kommt die SGD Nord als Obere Wasserbehörde der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach, auf ein mindestens 100-jährliches Hochwasserereignis ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. ln ihrer inhaltlichen Ausgestaltung entspricht die Rechtsverordnung den Vorgaben des WHG. Dieses regelt, welche Handlungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen durch die obere Wasserbehörde erteilt werden können. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich nunmehr beidseitig des Ueßbachs von der Gemeinde Lutzerath bis zur Mündung in den Alfbach auf einer Länge von ca. 27 Kilometern. Die Öffentlichkeit, die betroffenen Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange wurden an dem Verfahren beteiligt. Ziel der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes ist es, die Überschwemmungsflächen von neuen Schadenspotenzialen freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. ln den letzten Jahren hat die Praxis gezeigt, dass gerade im Rückhaltebereich - hier staut das Wasser auf und hat kaum Strömung das Bauen bzw. bauliche Erweiterungen in der Regel möglich sind. Durch entsprechende Auflagen muss jedoch sichergestellt werden, dass im Falle eines Hochwassers keine nachteiligen Auswirkungen auf das Abflussverhalten von dem Gebäude ausgehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine hochwasserangepasste Bauweise auch gerade im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, um Schäden an seinem Eigentum durch eine vorausschauende Bauausführung schon im Vorfeld zu verhindern. Bestehende Bebauung im Überschwemmungsgebiet genießt natürlich weiterhin Bestandsschutz. Das Gleiche gilt auch für bereits bestehende Baugebiete. Ulmen - 24 - Neben den verbindlichen Überschwemmungslinien sind darüber hinaus auch sogenannte „überschwemmungsgefährdete Gebiete“ in den Kartenblättern dargestellt. Die überschwemmungsgefährdeten Bereiche sind rein nachrichtlich für die Eigentümer und Anwohner in die Karten aufgenommen. Ziel ist es, alle über die Möglichkeit einer Überschwemmung bei einem Extremhochwasser zu informieren. So kann jeder bei anstehenden Investitionen im überschwemmungsgefährdeten Gebiet im Rahmen der privaten Hochwasservorsorge entsprechende Vorkehrungen treffen, denn nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren. Dies obliegt jedoch dann dem Einzelnen selbst. Wer sich näher über die eigene Betroffenheit bei Hochwasser informieren möchte, kann dies über die Seite www.hochwassermanagement.rlp.de tun. Hier sind Gefahrenkarten eingestellt, aus denen die Wassertiefen für verschiedene Hochwasserereignisse sichtbar werden. sonstige mitteilungen Seniorenzentrum St. Josefsheim Alf „Tag der offenen Tür“ am 28. Januar 2017 Neues Jahr, neues Angebot: Das Seniorenzentrum St. Josefsheim in Alf (Kreis Cochem-Zell) startet zum 1. Februar sein neues Tagespflegeangebot. Bereits wenige Tage zuvor, am 28. Januar, können sich interessierte Senioren und deren Angehörige vor Ort ein Bild von der Einrichtung und ihren neuen Räumlichkeiten machen - bei einem „Tag der offenen Tür.“ Insgesamt 14 Plätze umfasst das Angebot, womit das Spektrum an Betreuungsmöglichkeiten im Seniorenzentrum von einer vollstationären und Kurzzeit- bis zur Tagespflege reicht. „Mit dem neu gestalteten Tagespflegebereich eröffnen wir Senioren die Chance, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Häuslichkeit bleiben zu können“, erklärt Heimleiter Michael Bernard den Grundgedanken des Angebots. Dieses versteht sich denn auch als Ergänzung zur häuslichen Pflege. Im Vordergrund stünden die Schaffung eines aktivierenden Umfelds, ein gemeinschaftliches Miteinander und die punktuelle Entlastung von pflegenden Angehörigen, führt Bernard weiter aus. Auch werde die Möglichkeit bestehen, dass Gäste der Tagespflege mit einem behindertengerechten Fahrzeug abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden. Am 28. Januar wird Paul Diederichs, Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft „Zeller Hamm“ die Tagespflege offiziell einweihen. Dem schließt sich ein kleiner Festakt an. Am selben Tag können Interessierte einen Blick in die Räumlichkeiten werfen und sich bei Kaffee und Kuchen über die Angebote des Seniorenzentrums informieren. Der „Tag der offenen Tür“ beginnt um 14.00 Uhr und dauert bis 18.00 Uhr. Weitere Hotline zur Pflegereform in Cochem DAK-Gesundheit reagiert auf hohen Beratungsbedarf zweites Angebot für Pflegebedürftige und Angehörige Cochem, 04. Januar 2017. Die tiefgreifenden Änderungen der Pflegereform sorgen für viele Fragen. Deshalb schaltet die DAK-Gesundheit eine weitere Beratungs-Hotline. Sie ist am Mittwoch, 11. Januar, unter der kostenlosen Nummer 0800 1111 841 erreichbar. Das Serviceangebot gilt für Versicherte aller Kassen. Mit dem Beginn des Jahres 2017 haben sich die Rahmenbedingungen in der Pflege geändert - betroffen sind bundesweit rund zwei Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige. „Die vielen Anrufe bei unserer ersten Hotline zur Pflegereform haben gezeigt, wie groß der Beratungsbedarf in der Bevölkerung ist“, sagt Jürgen Wilhelm, Leiter der DAK-Gesundheit in Koblenz. Experten antworten auf spezielle und allgemeine Fragen Die häufigsten Fragen bezogen sich auf Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und den richtigen Zeitpunkt für einen Höherstufungsantrag. Die Experten an der DAK-Hotline beantworten solche speziellen Fragen genauso wie Allgemeines: etwa wie Pflegebedürftigkeit künftig definiert wird, wie das neue System der Pflegegrade funktioniert oder welche neuen Leistungen es gibt. Ausgabe 1/2017 Hotline für Versicherte aller Kassen Die Telefon-Hotline ist kostenlos und für Versicherte aller Kassen offen. Sie ist am Mittwoch, 11. Januar, unter der Nummer 0800 1111 841 von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Informationen zur Pflegereform gibt es auch auf der DAK-Webseite unter www.dak.de/pflegereform. schulen Schulen Grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422 Schulstr. 2...............................................................................Fax: 02677 - 910045 E-Mail........................................................................rgs.vulkaneifel@t-online.de Burg-Grundschule Ulmen.....................................................Tel.: 02676 - 8177 Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784 E-Mail....................................................................Buero@Burg-Grundschule.de Grundschule Büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228 Schulstr. 2 E-Mail................................................................................gs-buechel@freenet.de Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule) Schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422 Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045 E-Mail......................................................................... [email protected] Schulstandort Ulmen............................................... Tel. 02676 - 1551 Am Jungferweiher 2................................................................Fax: 02676 - 8299 E-Mail......................................................................... [email protected] Einladung „Tag der offenen Tür“ Sehr geehrte Eltern der Viertklässler, in den nächsten Monaten steht für Sie die schwere Entscheidung an, welche weiterführende Schule Ihr Kind nach dem 4. Schuljahr besuchen soll. Damit Sie sich ein umfangreiches Bild über die schulischen Möglichkeiten machen können, möchten wir Sie und Ihr Kind einladen, am „Tag der offenen Tür“ am 20. Januar 2017, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr an der Realschule plus in Lutzerath unser Gast zu sein. An diesem Termin werden Sie durch die Schulleitung über die Bildungsmöglichkeiten an der integrativen Realschule plus Vulkaneifel und das pädagogische Schulkonzept informiert, gemeinsam mit Ihrem Kind können sie in „Workshops“ einen aktiven Einblick in einige Themen- und Fachbereiche unserer Schule bekommen. Das Programm wird zeitnah bekannt gegeben. Besuchen Sie auch unsere Homepage unter www.rsplus-vulkaneifel.de. Für persönliche Fragen und Beratungsgespräche können Sie zusätzlich jederzeit einen Termin mit uns vereinbaren (Telefon: 02677-422). Auf Ihr Kommen und Ihr Interesse freut sich das gesamte Lehrerkollegium der Realschule plus Vulkaneifel. Wir freuen uns auf Ihr Interesse. Dominik Philippsen, (Rektor) Thomas-Morus-Gymnasium (TMG) Daun Schnuppern am TMG Das Thomas-Morus-Gymnasium in Daun lädt interessierte Viertklässler herzlich ein, an einem Schnuppertag teilzunehmen. Da die Schülerinnen und Schüler am TMG die Schule ganztägig besuchen, endet der Schultag montags bis donnerstags um 15:50 Uhr, freitags um 12:40 Uhr. Schnupperkinder begleiten eine fünfte Klasse einen ganzen Tag lang, nehmen am Unterricht teil und essen in der Mensa. Sie können zwischen der Sportklasse oder der Bläserklasse wählen. Lehrer und Schüler des TMG freuen sich darauf, den Schnupperkindern die großzügigen Räumlichkeiten und das einmalige Schulareal zu zeigen und ihnen vor allem Einblick in ihren Schulalltag zu geben. Voranmeldungen nimmt das Sekretariat gerne unter der Telefonnummer 0 65 92 / 98 35 00 entgegen. Türen des Thomas-Morus-Gymnasiums stehen offen Dauner Schule lädt ein Am Samstag, dem 14. Januar 2017, veranstaltet das ThomasMorus-Gymnasium (TMG) seinen Tag der offenen Tür für die Schü- Ulmen - 25 - lerinnen und Schüler der jetzigen vierten Grundschulklassen und deren Eltern. Der Tag beginnt für alle um 10.00 Uhr in der Aula der Schule mit einer zentralen Informationsveranstaltung zum pädagogischen Konzept des TMG. Anschließend werden Eltern, Schülerinnen und Schüler in Gruppen durch die Schule geführt. Lehrer, Eltern und Schüler des TMG freuen sich darauf, die Besucher dabei auch in persönlichen Gesprächen über ihre Schule zu informieren. Berufsbildende Schule Mayen Carl-Burger-Schule Berufsbildende Schule Mayen Anmeldungen für das Schuljahr 2017/18 - weiterführende Bildungsgänge mit qualifiziertem Sekundarabschluss I Über die Bildungsgänge können Sie sich unter www.bbs-mayen. de informieren. Anmeldeschluss: 1. März 2017 Unterrichtsbeginn: 14. August 2017 Beratungstage: Freitag, 10.02.2017, 14.00 - 18.00 Uhr und Mittwoch, 15.02.2017, 16.00 - 19.00 Uhr Auskünfte: Sekretariat der BBS Mayen, Gerberstraße 1, 56727 Mayen, 02651/98910; Fax: 02651/989130; Internet: www.bbsmayen.de kirchen Kloster Maria Martental Samstag, 07.01.2017 17.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 08.01.2017, Taufe des Herrn 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse Dienstag, 10.01.2017 14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse Donnerstag, 12.01.2017 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr hl. Messe für Verstorbene der Woche der Pfarreiengemeinschaft Kaisersesch Freitag, 13.01.2017 16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse Samstag, 14.01.2017, 17.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 15.01.2017, 2. Sonntag im Jahreskreis - Anliegensonntag 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 14.00 Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz 15.00 Uhr Anliegenandacht mit Predigt 17.00 Uhr Abendmesse Pfarreiengemeinschaft Ulmen Gottesdienste Samstag, 7. Januar 2017 17:30 Uhr Urschmitt, Vorabendmesse 18:30 Uhr Büchel, Vorabendmesse Sonntag, 8. Januar 2017 09:30 Uhr Wollmerath, Hochamt 09:30 Uhr Faid, Wort-Gottes-Feier mit Aussendung der Sternsinger 10:00 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Gillenbeuren, Wort-Gottes-Feier 11:00 Uhr Ulmen, Familiengottesdienst 14:30 Uhr Faid, Taufe Einführung von Pfarrer Kaufmann Am Sonntag, 29. Januar 2017, wird Pfarrer Mario Kaufmann um 14:30 Uhr in einem feierlichen Hochamt in der Pfarrkirche St. Peter in Welschbillig in sein neues Amt als Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Welschbillig eingeführt. Für alle Gläubigen, die an dieser Feier teilnehmen wollen, aber nicht mit dem eigenen PKW nach Welschbillig fahren möchten oder können, besteht die Möglichkeit, mit einem Bus dorthin zu fahren. Die Kosten belaufen sich pro Person auf 10,- €. Ausgabe 1/2017 Um verbindliche Anmeldung bis spätestens am 20. Januar 2017 beim Vorsitzenden des Pfarreienrates der Pfarreiengemeinschaft Ulmen, Reinhard Roden (Telefon 02678/1511 oder Email [email protected]), wird gebeten. Die Abfahrtszeiten und -orte werden rechtzeitig mitgeteilt. Angebote in St. Martin Ulmen Dienstag, 10. Januar 2017 Schwesternkonvent 07:00 Uhr hl. Messe und Laudes Donnerstag, 12. Januar 2017 TAF Wehrholz 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro .DWKROLVFKH|IIHQWOLFKH%FKHUHL GHU3IDUUHLHQJHPHLQVFKDIW8OPHQ .|%*HYHQLFK .|%/XW]HUDWK +DXVGHU'RUIJHVFKLFKWH+DXSWVWU *HYHQLFK7HO² $OWHV3IDUUKDXV 7ULHUHU6WU /XW]HUDWK7HO *H|IIQHW *H|IIQHW )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² Pfarrer Mario Kaufmann (SCJ) verabschiedet sich aus der Pfarreiengemeinschaft Ulmen Dankbarkeit stand im Mittelpunkt Mit einer feierlichen Vesper und einem anschließenden Empfang verabschiedete sich Pfarrer Mario Kaufmann (SCJ) nach acht Jahren seelsorgerischen Wirkens als Priester aus der Pfarreiengemeinschaft Ulmen. Er wird am 29. Januar die Pfarreiengemeinschaft Welschbillig in der Westeifel übernehmen und dort dann für rund 7000 Katholiken der zuständige Pfarrer sein. Sehr gut gefüllt war die Pfarrkirche St. Simon und Juda in Büchel bei einer feierlichen, abendlichen und weihnachtlich geprägten Vesper, die von Pfarrer Kaufmann geleitet und von Chordirektor Paulernst Lindner aus Ulmen-Vorpochten an der Orgel begleitet wurde. Mit gesungenen Psalmen und Gebeten, mit Liedern, einem Lesungstext aus dem Kolosserbrief des Heiligen Paulus und einem Fürbittgebet, in das alle Pfarreien eingebunden waren, nahm Pfarrer Kaufmann von den ihm anvertrauten Christen und diese von einem engagierten und herzensguten Pfarrer Abschied. So war es auch für alle gut nachvollziehbar, dass der Geistliche in seiner Predigt die Dankbarkeit ins Zentrum seiner kurzen und tief gehenden Predigt stellte. „Gerade in der noch weihnachtlichen Zeit sollten wir dankbar gegenüber Gott sein, dass er uns seinen Sohn geschenkt hat. Gott hat sich uns so auf Augenhöhe zugewandt und teilt alles mit uns,“ so ein sichtlich gerührter Pfarrer Kaufmann. „Aber es gilt auch für mich nach den Jahren meines Wirkens als Priester in der in den vergangenen Jahren immer größer gewordenen Ulmener Pfarreiengemeinschaft Dank zu sagen, obwohl es nicht immer nur Zuckerlecken, sondern auch viele schwierige Phasen zu überstehen gab. Ich danke besonders dem gesamten Seelsorgeteam und den Sekretärinnen, den Küstern/innen, den Organisten/ innen, den Lektoren/innen und Messdienern/innen, den Räten in den unterschiedlichen kirchlichen Gremien, den Schwestern, Mitarbeitern/innen und Bewohnern/innen von St. Martin Ulmen und den engagierten Laien in den unterschiedlichsten Diensten unserer Kirche und nicht zuletzt allen Gläubigen für die vielseitig gezeigte Hilfe und Unterstützung, für die ermutigenden Worte, das Mittragen im Gebet, die jederzeitige Offenheit und das Mitgehen des gemeinsam beschrittenen Weges.“ Nach der feierlichen Vesper waren alle Gläubigen zu einem gemütlichen Beisammensein in den Bücheler Pfarrsaal eingeladen. Hier dankte der Vorsitzende des Pfarreienrates der Pfarreiengemeinschaft Ulmen, Reinhard Roden aus Alflen, stellvertretend für alle Anwesenden dem scheidenden Pfarrer für seine geleisteten Dienste. „Abschiede sind immer mit Wehmut behaftet, besonders wenn man jemanden nicht gerne gehen lässt. Ich möchte im Sinne alle Gläubigen aus unserer Pfarreiengemeinschaft, besonders für die Mitglieder der Räte, der vielen Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter für die gemeinsame Zeit und für die vielen positiven Spuren danken, die Sie in allen Orten zurücklassen“, so Roden, Ulmen - 26 - Ausgabe 1/2017 der Pfarrer Kaufmann für die seine bevorstehenden Aufgaben viel Glück und Gottes Segen wünschte. „Wir Christen sind ja immer wieder im Gebet vereint, aber uns hier vereint noch etwas mit Ihnen. Sie sind, wie viele Anwesende hier ein Kind der Eifel, und es ist es das ‚Eifler Platt‘ was uns auch zusammenbringt und ich möchte des halb so enden: ‚Mario, dau woors oos önn joode Pastuur und mia danken dia fia aacht Joar bäi oos unn mia wünschen dia alles Joode und Jottes Säjen.‘„ Im Anschluss daran nahm Pfarrer Kaufmann die Gelegenheit wahr, sich von allen Anwesenden durch Händedruck und kurze Gespräche persönlich zu verabschieden und er konnte dabei auch das eine oder andere Geschenk dankbar entgegen nehmen. Wilfried Puth ...und scheidet nun auch aus dem Team der Seelsorger der Pfarreiengemeinschaft aus. „Firmlinge helfen Kindern eine Zukunft zu geben“ Pfarrer Mario Kaufmann (SCJ) verlässt nach acht Jahren die Pfarreiengemeinschaft Ulmen in Richtung Welschbillig in der Westeifel. Dabei wurde er durch den Vorsitzenden des Pfarreienrates Reinhard Roden (rechts) verabschiedet … Mit diesem Vorhaben unterstützten die Firmlinge aus Dohr und Brauheck ein Projekt der 1970 in Nigeria gegründeten Ordensgemeinschaft „Sons of Mary Mother of Mercy“ (SMMM, zu Deutsch: Söhne Mariens, Mutter der Barmherzigkeit). Genauer gesagt handelt es sich hierbei um das Schulprojekt St. Maria Magdalena im Südosten Nigerias, der Heimat von Pater Damian und seinen Mitbrüdern in der Ordensgemeinschaft SMMM. Pater Damian, der derzeit als Kaplan in der Pfarrei Klingenmünster im Bistum Speyer tätig ist, besuchte die Veranstaltung der Firmlinge im Dohrer Gemeindehaus, die am 4. Adventssonntag durchgeführt wurde. Nina Boos, Lea Mönch, Maximilian Probst, Kristin Henrichs, Tamara Novak, Carolin Görgen und Jessica Welz, die Anfang Dezember von Weihbischof Jörg Michael Peters das Sakrament der Firmung gespendet bekamen, hielten bei Kaffee und Kuchen einen interessanten Vortrag zu verschiedenen Hilfsprojekten der SMMM in Nigeria im Zusammenhang mit der dortigen Christenverfolgung. Das Schulprojekt St. Maria Magdalena in Amiri, einem Stadtteil der 600.000 Einwohner zählenden Stadt Aba im Südosten Nigerias, wurde in 2008 gegründet und hat das Ziel, die Lebensbedingungen der Kinder zu verbessern und zur Förderung der Menschenrechte beizutragen. Bevor Pater Damian nach Deutschland kam, war er an dieser Schule tätig. Hier werden derzeit 200 Kinder von 13 Lehrern unterrichtet, deren Eltern sich einen Besuch der staatlichen Schulen nicht leisten können - auch viele Halbweisen und Straßenkinder lernen dort. Aufgrund fehlender Gelder ist der Bau des Schulgebäudes immer noch nicht abgeschlossen - es fehlen Fenster und Türen sowie die Inneneinrichtung. Auch finanzielle Mittel für Mittagessen, Bücher und Schuluniformen sind nicht ausreichend vorhanden. Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Verantwortlich: Herausgeber, Druck + Verlag: Linus Wittich Medien KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postfach 11 54, 54343 Föhren Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil:Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Ulmen - 27 - Die vielen Gäste, die der Einladung der Firmlinge gefolgt waren, dankten den jungen Christen für ihr soziales Engagement mit einer Geldspende in Höhe von insgesamt 1.000 € für die angestrebte Fertigstellung der Schule in Amiri und sie halfen so diesen Kindern eine Zukunft zu geben. Ausgabe 1/2017 Kirche der Jugend Marienburg Taizé-Gesang und Sonntagsgottesdienst mit 120 Stimmen Der „Junge Chor Marienburg“ stellt im Sonntagsgottesdienst am 15. Januar 2017 um 11:30 Uhr sein 17. Projekt vor: Mit dem Titel „The Voice - Hör auf die Stimme!“ fragen die 120 Sänger, auf welche Stimme von den vielen Stimmen Verlass ist und welche Rolle die eigene, die innere Stimme im Leben spielt. Der Junge Chor Marienburg gestaltet auch am Freitag, 13. Januar 2017, 22:00 Uhr, das Abendlob mit Gesängen aus Taizé in der Kirche der Jugend Marienburg mit. Nähere Infos bei Pastoralreferent Armin Surkus-Anzenhofer, Telefon 0 65 71/ 1 46 94-15. religionsgemeinschaften Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für die Zeit vom 8. bis 13. Januar 2017 Die Firmlinge und ihr Katechet/ihre Katechetinnen sind stolz darauf, dass sie die Projekte der „Sons of Mary Mother of Mercy“, denen auch Pater Damian (Bildmitte) angehört, mit einem hohen Geldbetrag unterstützen können. Ev. Kirchengemeinde Zell-Bad Bertrich-Blankenrath Gottesdienstnachrichten vom 08.01.2017 bis 15.01.2017 Sonntag, 08.01.2017, 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Blankenrath 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Zell Sonntag, 15.01.2017, 09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath In Zell findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt! Ev. Kirchengemeinde Cochem Gottesdienste Samstag, 7. Januar 2017 17.30 Uhr Georgskapelle Karden Gottesdienst Sonntag, 8. Januar 2017 10.30 Uhr Gustav-Adolf-Kapelle Kaisersesch Gottesdienst Veranstaltungen Montag, 9. Januar 2017 16.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Café International 19.30 Uhr Gemeindehaus Cochem Übungsstunde Kirchenchor Dienstag, 10. Januar 2017 16.00 Evangelische Kirche Cochem Mini-Gottesdienst Donnerstag, 12. Januar 2017 15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem, Tel. 02671 7114. Internet: www.coc-ek.de Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr Sonntag, 8. Januar 2017: 09:30 Uhr, biblischer Vortrag Thema: „Wahre Christen lassen Gottes Lehren anziehend wirken.“ 10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium Thema: „In Übereinstimmung mit Gottes Wort organisiert.“ Freitag, 13. Januar 2017 19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 29 bis 33 20:20 Uhr, Unser Leben als Christ Thema: „Die Menschen: Bereitwillige Prediger.“ Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org. Jehovas Zeugen - Daun Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 8. Januar bis 12. Januar 2017 Sonntag, den 8. Januar 2017 10.00 Uhr Biblischer Vortrag Thema: „Gibt es wirklich einen Teufel?“ 10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: „In Übereinstimmung mit Gottes Wort organisiert“ Donnerstag, 12. Januar 2017 19.00 Uhr - Schätze aus Gottes Wort Thema: „Für Gerechtigkeit wird ein König regieren“ 19.45 Uhr - Unser Leben als Christ Thema: „Ein Bergungsort vor dem Wind“ 20.05 Uhr Versammlungsbibelstudium „Gottes Königreich regiert!“ Thema: „Kap. 6 - Die Menschen: Bereitwillige Prediger - Abs. 16-24“ Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 29 - 33 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“. feuerwehren Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Alflen Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 13.01.2017 um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung 2. Feststellung der Anwesenheit 3. Totengedenken 4. Bericht des Wehrführers 5. Bericht des Schriftwarts 6. Bericht der Kassenwarte 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahl der Kassenprüfer 9. Rückblick Kirmes 2016 10.Übungstermine 11.Verschiedenes Wir bitten um eine zahlreiche Beteiligung und wünschen all unseren Mitgliedern alles Gute für das neue Jahr 2017. Ulmen - 28 - Freiwillige Feuerwehr Beuren Ausgabe 1/2017 6. Neuwahlen Kassenprüfer 7. Informationen (Vereinsveranstaltungen/-aktivitäten 2017) 8.Verschiedenes Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind gem. § 9 Abs. 3 der Vereinssatzung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden (Thorsten Lescher, Trierer Straße 85, 56826 Lutzerath) schriftlich einzureichen. Thorsten Lescher, Vorsitzender Antoniuskirmes in Beuren vom 14.01. bis 16.01.2017 im Jugendheim Samstag, 14.01.2017 17:00 Uhr Dämmerschoppen Sonntag, 15.01.2017 10:00 Uhr Frühschoppen und 10:30 Uhr Schockturnier 12:00 Uhr Spießbraten, Kartoffelsalat zum Mittagessen 14:00 Uhr Kaffee und Kuchen Montag: 16.01.2017 17:00 Uhr Kirmesausklang „Feuerwehrtour ins Hochsauerland“ nach Winterberg-Züschen vom 16. bis 18. Juni 2017 all inklusive Für unsere Vereinsfahrt nach Winterberg sind noch Plätze frei. Der hoteleigene Bus holt uns am Freitagvormittag in Lutzerath ab und fährt uns in das schöne Hochsauerland. Das familiär geführte Hotel bietet einen neuen Thekenbereich, eine Bit-Lounge mit SkySportsbar, Restaurantbereich, Terrasse, Café-Stübchen, Diskothek „Casablanca“, Kegelbahn, Wintergarten sowie einen Spa-Bereich mit Hallenbad, Whirlpool und eine kleine Sauna. Außer dem tollen Hotel erwartet uns auch ein volles Programm mit viel Spaß und Unterhaltung (Welcome-Party, Sauerlandrundfahrt mit dem Cabriobus, Hüttengaudi, u.v.m.). Im Reisepreis von 199,EUR p.P. sind Busfahrt, 2 Übernachtungen im Komfortzimmer, alle Getränke sowie Frühstück, Mittag und Abendbuffet enthalten. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 50,- EUR. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt und richtet sich nach Zahlungseingang der Anzahlung in Höhe von 140,- EUR auf unser Vereinskonto. Eine Anmeldung ist nur noch bis Freitag, 13. Januar 2017 bei Thorsten Lescher (02677-9594030) oder Horst Kellershoff (02677-694) möglich. Auf Ihren Besuch freut sich die Freiwillige Feuerwehr Beuren. Stützpunktfeuerwehr Lutzerath Feuerwehrübung am 08.01.2017 An diesem Sonntag, 08.01.2017 findet um 09:00 Uhr unsere nächste Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten! Marc Pumple, Wehrführer Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lutzerath e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am 28. Januar 2017 Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Lutzerath e.V. findet am Samstag, 28.01.2017 um 20:00 Uhr im Hotel Maas in Lutzerath statt. Der Vorstand lädt hierzu alle Vereinsmitglieder recht herzlich ein. Vorgesehene Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2.Totengedenken 3.Jahresberichte 1 des Vorsitzenden 2 des Wehrführers 3 der Jugend- und Bambinifeuerwehr 4 der Zugführerin Spielmannszug 5 des Kassenwartes 6 der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstands 5 Neuwahlen des Vorstands a.) Vorsitzender b.) stellv. Vorsitzender c.) Kassenwart d.) stellv. Kassenwart e.) Schriftführer f.) ein Beisitzer aus den Reihen der Bambini-/JugendfeuerwehrBetreuer g.) bis zu fünf Beisitzer Freiwillige Feuerwehr Büchel Einladung zur Jahreshauptversammlung Unsere Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 14.01.2017 um 18.00 Uhr statt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. Begrüßung und Totengedenken Bericht des Wehrführers und des Vorstands Bericht des Jugendwartes Bericht des Kassenwartes Ulmen 5. 6. 7. 8. 9 . - 29 - Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes Neuwahlen Sicherheitsbelehrung Sonstiges Im Anschluss veranstalten wir im Gerätehaus einen gemütlichen Abend, zu dem auch die Partner der Mitglieder herzlich eingeladen sind. Freiwillige Feuerwehr Schmitt Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Feuerwehrleute, ich darf euch alle sehr herzlich zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schmitt für den 14.01.2017 ab 19:00 Uhr im Hubertussaal einladen. Tagesordnung: - - - - - - - - Satz 1 bleibt unveränert. Satz 2 wird geändert in: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Ortsgemeinde Alflen, die es für die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde zu verwenden hat. Sollte die Kindertagesstätte vor Auflösung des Vereins nicht mehr in Alflen ansässig sein, hat sie es für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Satz 3 wird ersatzlos gestrichen. 6. Planung für das laufende Geschäftsjahr 7. Verschiedenes Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen und bitten um rege Beteiligung, damit die Satzungsänderung verabschiedet werden kann! Für den Förderverein der Kindertagesstätte Alflen e.V. Thorsten Schneiders, 1. Vorsitzender Begrüßung Totenehrung Bericht des Vorsitzenden Bericht des Kassenführers Bericht der Rechnungsprüfer Entlastung des Vorstandes Wahl von 2 Rechnungsprüfern Neuwahlen des Vorstands Möhnenverein Alflen Der Vorstand lädt alle, die aktiv am Möhnenabend teilnehmen wollen, ganz herzlich am 11. Januar 2017 um 19.30 Uhr ins Stüffje ein. Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen. Ich freue mich auf euch und wünsche euch allen ein frohes und gesundes neues Jahr. VdK Ortsverband Alflen Freiwillige Feuerwehr Weiler Jahreshauptversammlung Hallo Feuerwehr Kameraden, unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der FFW und des Fördervereins der FFW Weiler findet am Samstag, den 07.01.2017 um 19.00 Uhr im Gasthaus Schmitz statt. Tagesordnungspunkte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Ausgabe 1/2017 Eröffnung und Begrüßung Totengedenken Rechenschaftsbericht des Wehrführers Rechenschaftsbericht des Kassierers Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Kassierers und des Vorstandes Neuwahlen Sonstige Themen Sammlung Kloster Waldfrieden und Schmierung der Hydranten Am Samstag, den 14.01.2017 treffen wir uns um 10:00 Uhr am Gerätehaus. Wir wollen gemeinsam für die Nonnen vom Kloster Waldfrieden sammeln gehen. In diesem Zusammenhang werden die Hydranten kontroliert und abgeschmiert. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den 14.01.2017 um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Alflen. Liebe Mitglieder des VdK-Ortsverbandes Alflen, der Vorstand des VdK-Ortsverbandes Alflen lädt euch alle recht herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in die Mehrzweckhalle in Alflen ein. Tagesordnung: - - - - - - - - Begrüßung und Eröffnung der Versammlung Totenehrung Bericht des Vorsitzenden Kassenbericht Entlastung des Vorstandes Verschiedenes, Wünsche und Anträge Schlusswort Gemeinsames Essen Über eine rege Teilnahme an der Jahreshauptversammlung würden wir uns sehr freuen. Mit den besten Wünschen für das neue Jahr. Pascal Heinzen (Schriftführer) SG Auderath/Alflen Vereine & Verbände Förderverein der Kindertagesstätte Alflen e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Vorstand des Fördervereins der Kindertagesstätte Alflen e.V. lädt alle Mitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Die Mitgliederversammlung findet am 18. Januar 2017 um 20:00 Uhr in der Grundschule Alflen statt. Vorgesehene Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht der Vorsitzenden 3. Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Satzungsänderung Anpassung des § 2 mit dem neuen Satz 2: Jedes Mitglied ist jederzeit berechtigt, seine aktive Mitgliedschaft zu beenden, dem Verein aber weiterhin als inaktives Mitglied und Förderer des Vereins anzugehören. Ein solcher Wechsel der Art der Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Mit dem Statuswechsel verbunden ist der Verlust der Stimmberechtigung bei Mitgliederversammlungen. Unabhängig davon hat auch das inaktive Mitglied das Recht, an Mitgliederversammlungen (jedoch ohne Stimmrecht) anwesend zu sein. Anpassung des §10 an die aktuelle Rechtsprechung. Alten Herren Winterwanderung Unsere jährliche Winterwanderwanderung findet am Samstag, 21.01.2017 statt. Wir treffen uns um 13.00 Uhr auf dem Alfler Dorfplatz. Die Wanderzeit wird ca. 3 Stunden betragen. Enden wird die Wanderung am Sportplatz, wo wir gemeinsam zu Abend essen und den Abend ausklingen lassen wollen. Der Eigenanteil beträgt 10 € pro Person. Hierdrin sind alle Unkosten enthalten. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Zur besseren Planung bitte ich euch um eine verbindliche Anmeldung bis zum 14.01. an Michael Schröder, Frank Jäger oder Rolf Wendels. Don Bosco & Heimatverein Kennfus 1951 e.V. Treffen der Aktiven Am Montag, 09.01.2017, laden wir um 19.30 Uhr alle Akteure zu einem Treffen ins Bürgerhaus Falkenlay ein. Jeder der in diesem Jahr einen Vortrag, Tanz o.ä. macht oder machen möchte, bitten wir zu diesem Treffen zu kommen um verschiedene Einzelheiten zu besprechen. Ulmen - 30 - Frauen- und Mütterverein Beuren Mitgliederversammlung Unsere jährliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 21.01.2017 um 19.00 Uhr im Gasthaus Pütz statt. Der Vorstand würde sich über eine rege Teilnahme aller Mitglieder freuen. BCC Büchel e.V. Arbeitseinteilung und Kartenausgabe für die Hüttengaudi/Herrensitzung Die Arbeitseinteilung für die Session 2017 findet am 8. Januar 2017 um 19:00 Uhr im Bistro am Turm statt. Bitte merkt euch diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen. Ebenfalls wird an diesem Datum die Ausgabe der Hüttengaudikarten/Herrensitzungskarten erfolgen. Die Karten können von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr abgeholt werden. Junggesellenverein Büchel Der Vorstand des Junggesellenverein Büchel lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 07.01.2017 um 18.00 Uhr im Bistro am Turm ein. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: Bericht des Vorsitzenden Bericht des Kassenwarts Neuwahlen Sonstiges Ergänzungen zur Tagesordnung konnten bis zum 01.01.2017 beim Vorstand eingereicht werden. Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen. Ausgabe 1/2017 minplaner für das Jahr 2017 als Tischvorlage zur Verfügung. Im Anschluss an die Sitzung bittet der Kassierer um die Begleichung der Mitgliedsbeiträge. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie Fördermitglieder sind hiermit herzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung 2017 eingeladen. MGV „Eifelgruß„ Büchel Liebe Sänger, unsere erste Chorprobe im Jahr 2017 findet am Donnerstag, den 12.01.2017 um 20:00 Uhr im Mehrzweckraum der Gemeinde statt. Diese Chorprobe dient zur Vorbereitung auf das Benefiz-konzert am 20.01.2017 in Nürburg. Wir fahren am Freitag, den 20.01.2017 um 18:30 Uhr mit dem Escher Kleinbusunternehmen ab Haltestelle Büchel, in Uniform, zum Konzert nach Nürburg. Konzertbeginn wird gegen 19:30 Uhr sein. SV Büchel 1927 e.V. Auch die FSG Eifelhöhe kümmerte sich in den letzten Monaten um einige Sponsoren! Zur ersten neuen Anschaffung gehörten die Regenjacken. Daher ein ganz großes Dankeschön an Peter Schumacher von Dachdeckerbetrieb Schumacher und Patrick Heinzen von Glas- und Sonderreinigung P. Heinzen, die uns das ermöglichten. Ein weiterer Dank gilt Heinzelmann Werbetechnik für die schnelle und sorgfältige Bearbeitung. Kirchenchor Cäcilia Büchel Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Chormitglieder, bitte beachtet die folgenden wichtigen Terminhinweise: Chorprobe am Montag, den 9. Januar 2017 Die reguläre Chorprobe beginnt erst um 20:30 Uhr. Vorher treffen sich die Profis (19:00 Uhr) und der Beatles-Gedächtnischor (19:30 Uhr) zu ihren Generalproben für den Chorfamilienabend. Einladung zum Chorfamilienabend am Samstag, den 14. Januar 2017 Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie Fördermitglieder des Kirchenchors Büchel sind mit ihren Angehörigen herzlich zur Teilnahme am diesjährigen Chorfamilienabend am Samstag, den 14. Januar 2017 ab 19:00 Uhr in den Pfarrsaal eingeladen. Für Speis und Trank ist wie immer bestens gesorgt. Wir wünschen Allen einen unterhaltsamen, harmonischen Abend und freuen uns auf ein abwechslungsreiches Programm. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung bis spätestens Mittwoch, den 11. Januar 2017 bei unserem Vorsitzenden Paul Pauly (Tel. 882) oder seiner Stellvertreterin Ottilie Seitenbecher (Tel 819).. Wir treffen uns zur Vorbereitung des Chorfamilienabends am Samstag, den 14. Januar 2017 um 14:00 Uhr im Pfarrsaal. Hierzu, wie auch zum Aufräumen am Montag, den 16. Januar 2017, ab 14:00 Uhr, sind freiwillige Helferinnen und Helfer herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Montag, den 16. Januar 2017, findet um 20:00 Uhr im Chorproberaum unsere diesjährige Hauptversammlung statt. Der Vorstand schlägt folgende Tagesordnung vor: 1. 2. 3. 4. 5. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden Rückblick auf das Jahr 2016: 2.1 Chor-Auftritte (Chorleiter) 2.2 Vereinsaktivitäten (Vorsitzender) 2.3 Mitgliederentwicklung und Finanzen (Schriftführer) Bericht der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes Jahresplanung 2017 Verschiedenes Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung können bis Sitzungsbeginn gestellt werden. Den Teilnehmern steht ein vorläufiger Ter- Die FSG Eifelhöhe wünscht allen Fans, den Sponsoren und den Zuschauern, die die Mannschaft toll unterstützt haben, alles Gute im neuen Jahr 2017! Alte Herren Winterwanderung 2017: Die traditionelle Winterwanderung findet am 21.01.2017 statt. Wir treffen uns 13:00 Uhr, im Vereinslokal „Bistro am Turm“. Anschließend wandern wir nach Faid „Fritzen Erna“, wo wir den Tag verbringen. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung (mit Essenwunsch a la Karte) bis zum 13.01.2017 bei den Organisatoren Achim Kretschmann oder Schäte notwendig. Bei Anmeldung wird der Eigenanteil in Höhe von 20 € (Einzelperson) oder 30 € (Paar /Lebensabschnittsgefährtin) vom Konto abgebucht. Förderverein der Grundschule und des Kindergarten Büchel e.V. Der Förderverein der Grundschule und des Kindergarten Büchel e.V. lädt zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, dem 19.01.2017 um 20.00 Uhr, im Bistro am Turm ein. Vorgesehene Tagesordnungspunkte: Begrüßung Jahresbericht der Vorsitzenden Kassenbericht/Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Neuwahlen Verschiedenes Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen. Ulmen - 31 - Ausgabe 1/2017 Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 2017 Pokalkegeln der Verbandsgemeinde Ulmen Einladung Der KC „Gut Holz“ lädt alle Kegelvereine zum Pokalkegeln der beiden Verbandsgemeindepokale nach Büchel in das Gasthaus „Christopherus“ ein. Samstag 28.01.2017 Beginn: 13.30 Uhr - Auslosung der Reihenfolge. Ausgekegelt werden 2 Pokale. Wir beginnen im ersten Durchgang mit dem Meisterpokal „3 Wurf auf die Vollen“. Danach kegeln wir den Verbandsgemeindepokal (Wanderpokal) auf die Pokalbilder aus. Mindesteilnehmerzahl: 6 Personen Höchsteilnehmerzahl: 8 Personen Die jeweils 6 besten Ergebnisse werden gewertet. Startgeld: 20,00 € für beide Pokale oder 15,00 € für eine Pokalteilnahme. Ausrichter KC Gut Holz Büchel. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Begrüßung durch den Spielführer Totengedenken Saisonrückblick 2016 Bericht des Kassenwartes Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Kassenwartes Neuwahl Spielführer und Vertreter Neuwahl Kassenwart Verschiedenes Musikverein Gevenich e.V. Seniorenkapelle Nächste Proben: Freitag, 6. Januar um 19:00 Uhr! Freitag, 13. Januar um 20:00 Uhr; Freitag, 20. Januar um 20:00 Uhr; Freitag, 27. Januar um 20:00 Uhr; Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Musikverein Gevenich e.V. findet am Sonntag, 15. Januar 2017 um 16:00 Uhr im Proberaum im Bürgerhaus statt. TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 Begrüßung und Totengedenken Bericht des Vorsitzenden Bericht des Dirigenten Bericht der Jugendleiterin Geschäftsbericht Ausprache zu den Berichten Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Termine und Vorhaben 2017 Verschiedenes Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung müssen bis 10.01.2017 schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Eifelverein Ortsgruppe Lutzerther Höhe Wir wünschen unseren Mitgliedern und deren Familien, ein frohes neues Jahr. Am Sonntag, 15. Januar 2017 steht schon die erste Wanderung an. Treffpunkt ist 13:00 Uhr am Kindergartenparkplatz in Lutzerath. Wir bilden dort Fahrgemeinschaften und fahren bis nach Strohn. Von dort beginnt eine leichte etwa 1,5 Std. Wanderung zur Oberscheidweiler Mühle. Dort können wir einkehren. Die PKW Fahrer werden nach Strohn zurück gebracht. Imkerverein Lutzerather Höhe e.V. Liebe Imkerfreunde, wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 12. Januar um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen.. Thema: Winterruhe und Imkerarbeiten. SSG Lutzerather Höhe e.V. Alte Herren Die Jahreshauptversammlung der SSG Lutzerather Höhe -AH- findet am Freitag, dem 13.01.2017 um 19:30 Uhr im Hotel Maas statt. Kölsches Weihnachtskonzert von Bruce Kapusta stimmte auf die Feiertage ein Der Kölner Musiker Bruce Kapusta, auch bekannt als „Der Clown mit seiner Trompete“, stimmte am Mittwochabend im vollbesetzten Ulmener Bürgersaal mit seiner kölsch-klassischen Weihnacht auf die Feiertage ein. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Karnevalsgesellschaft Burgnarren Ulmen. Die Einnahmen aus der Bewirtung und die Spenden der Zuschauer kommen der Restauration des Spielplatzes im Eifel-Maar-Park in Ulmen und der Aktion „Hoffnung spenden“ des Malteser Hilfswerks gegen Kinderarmut zu Gute, eine Herzensangelegenheit von Bruce Kapusta. Ulmen - 32 - Kerzenschein und weihnachtliche Dekorationen, sowie der Duft von Glühwein und Lebkuchen sorgten für eine gemütliche, festliche Atmosphäre. Bruce Kapustas unvergessliches Trompetenspiel und seine kölsche Interpretation bekannter Weihnachtslieder machte das Konzert für die Zuschauer zu einem besonderen Erlebnis. Begleitet wurde der Musiker von Chizuko Takahashi mit der Violine. Bruce Kapusta und Chizuko Takahashi Eine gute Mischung aus gefühlvollen Instrumentalduetts, feierlichem Trompetenklang und deutschen und internationalen Weihnachtsliedern wie „Ihr Kinderlein, kommet“ oder „Rudolph, the red-nosed reindeer“ zum Mitsingen begeisterte das Publikum. Kurze weihnachtliche Geschichten, gelesen von Annemie Lorenz, vervollständigten das Programm. Neben besinnlichen Gedanken und nachdenklichen Texten über die Hektik der heutigen Zeit und das immer mehr in Vergessenheit geratende „Fest der Liebe“ durfte vor allem vielen heiteren Erzählungen op Kölsch gelauscht werden. Die humorvolle Abwandlung der Weihnachtsgeschichte „En kölsche hellije Naacht“ von Heinz Jakobs und lustige Schilderungen des Weihnachtsfests durch Kinderaugen im Kölle der 60er Jahre fesselten das Publikum. Es stellte sich die Frage, warum dä hellije Mann die Stiefel vom Besteva trägt, und nach einer Geschichte von Richard Schäfer wurde ganz schamlos preisgegeben, dass der Bap sich beim Schmücken des Weihnachtsbaumes gerne ein Cognacpäuschen gönnt und der Christbaum danach voller Fastelovendskrom hängt. „Et Käppche“, der Bericht eines evangelischen Jungen über den Besuch eines katholischen Gottesdienstes, sorgte für besonders viele Lacher. Als Bonbon für das jeckische Publikum gab es zum Abschluss von Bruce Kapusta noch ein Medley von Karnevals- und Stimmungsmusik, bei dem es die Zuschauer nicht mehr auf den Stühlen hielt. Der Auftritt in Ulmen sei für ihn nochmals ein Highlight kurz vor dem Ende seiner Konzerttour am Donnerstag gewesen, so Kapusta. Bruce Kapusta mit dem Vereinsvorstand der KG Burgnarren Ulmen ganz bodenständig beim Aufräumen nach dem Konzert Hallo Ihr Ulmener Möhnen, mittlerweile hat es sich schon rumgesprochen: der Möhnenverein lebt weiter. Die Feiertage sind vorbei und wir freuen uns jetzt auf die kommende Karnevalszeit. Der Vorstand - bestehend aus Obermöhne Rita Heck, Geldmöhne Sandra Schoenemann und der tatkräftigen Unterstützung in Schriftverkehr und sonstigen Angelegenheiten mit Katja Diewald und Hedi Sänger - hat in der Kürze der Zeit schon einige Programm- Ausgabe 1/2017 punkte für die Möhnensitzung zusammengetragen, so dass wir uns wieder auf viel Spaß und Unterhaltung an Weiberfastnacht am 23. Februar 2017 freuen können. St. Matthias Schützenbruderschaft Bei unserem letzten Schießen der Winterrunde gegen Reudelsterz, haben wir mit 424 zu 500 Ringen verloren. Beste Schützen: Bernd Schaaf 116 Ringe Tamara Bäßler 112 Ringe Marco Wolf 110 Ringe Gunther Kerpen 86 Ringe Unser nächstes Schießen der Winterrunde ist am 06.01.2017 in Höchstberg. Unser erstes Vereinsschießen findet am 15.01.2017 ab 11:00 Uhr statt. Im Anschluss ca. 19:00 Uhr gehen wir gemeinsam in der Bürgerstube essen. SV Fortuna Ulmen e.V. Der Budenzauber in Ulmen beginnt am Wochenende / WEGITHERM CUP 2017 Wie bereits im Jahre 2016 vorangekündigt: Endlich findet der Startschuss statt! Der aus Ulmen stammende Hauptsponsor der Veranstaltungsreihe, Geschäftsführer Rene Diederichs des Unternehmens Wegitherm aus Uersfeld und somit Namensgeber, hat erneut keine Mühen und Kosten gescheut, der Ulmener Fußballabteilung bzw. der JSG Eifelhöhe, diese Plattform zu bieten. Turniere vom aktuellen Wochenende: Samstag, 07.01.2017 10:00 Uhr - Ende/WEGITHERM C-Jugend Sonntag, 08.01.2017 10:00 - 13:00 Uhr: F- Jugend 14:00 Uhr - Ende: D-Jugend Alle Turnierpläne, somit die teilnehmenden Mannschaften, sind auf der Homepage des SV Fortuna Ulmen „www.fortuna-ulmen.de“ gelistet und einsehbar, u.a. werden Teams aus Auderath, Büchel, Kelberg, Daun, Gerolstein, Adenau, Cochem und Steiningen anreisen, um sich mit unseren Teams zu messen. Vorschau: Freitag, 13.01.2017 19.00 - 23:30 Uhr Wegitherm A-Jugend Der Freitagsabendknaller!! Nachtturnier U.a. werden zwei Rheinlandligisten (Cochem und Steiningen) am Start sein, sowie ambitionierte Bezirksligisten und Tabellenführer der Kreisligen. Ein sehr interessantes Teilnehmerfeld. Samstag, 14.01.2017 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm B-Jugend Sonntag, 15.01.2017 10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm E-Jugend I-III Samstag, 21.01.2017 10.00 - 14.00 Uhr Wegitherm Bambini Für das leibliche Wohl in der Halle wird zu allen Tagen bestens gesorgt sein. Natürlich finden auch die Senioren Berücksichtigung in den finanziellen Aufwendungen unseres Sponsors: Folgende Turniere sind in den „betagteren Altersklassen“ vorgesehen: Samstag, 21.01.2017 14.00 - 18.00 Uhr Wegitherm Senioren Samstag, 04.03.2017 14.00 - 19.00 Uhr Wegitherm Alte Herren Neues vom Vorstand Achtung !!! Vorankündigung Achtung !!! Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet gemäß Satzung des SV Fortuna Ulmen in jedem Jahr bis spätestens 15. April statt. Die Mitgliederversammlung 2017 wird für Freitag, den 3. Februar 2017 um 19:30 Uhr im Gasthaus Bürgerstube einberufen. Die Einladung dazu wird fristgerecht im Verbandsgemeindeblatt Ulmen und auf unserer Homepage (www.fortuna-ulmen.de) mit der vorgesehenen Tagesordnung veröffentlicht. Ulmen - 33 - Mittwochstreff Meiserich Traditioneller Mittwochstreff war wieder ein voller Erfolg! Für viele der Meisericher Senioren sowie deren Freunde und Bekannte ist der Mittwochstreff schon ein fester Bestandteil in ihrer Freizeitgestaltung geworden. So suchte auch am 30.11.2016 wieder eine Vielzahl von ihnen den Mittwochstreff in Meiserich auf. Ausgabe 1/2017 Spvgg Weiler/Gevenich Winterwanderung Wann: Sa. 14. Januar Treffpunkt: Gasthaus Fischer, Gevenich Uhrzeit: 10.00 Uhr Dann Abfahrt um 10.30 Uhr nach Müllenbach. Filmvorführung in Müllenbach (altes Pfarrhaus) ca. 11.00 Uhr Nach alter Manier startete die Veranstaltung wie gewohnt mit einer kleinen Plauderrunde und das Org.-team durfte sich darüber freuen die Senioren bei Kaffee und Kuchen begrüßen zu dürfen. Großen Anklang fand auch diese Mal wieder das bei Alt und Jung, beliebte Bingo spielen. Seinen Höhepunkt jedoch fand die Veranstaltung darin, dass nachdem das ein oder andere Weihnachtsgedicht und Weihnachtslied vorgetragen wurde, der Nikolaus die Besucher aufsuchte und das von positiver Art geprägte Verhalten unserer Lieben mit einem kleinen Präsent honorierte. Ganz besonders freute sich der Nikolaus darüber unseren Stadtbürgermeister Thomas Kerpen und die Üßbachlerchen Meiserich, welche mit ihren Liedvorträgen den Tag abrundeten, begrüßen zu dürfen. Gut gesättigt, von bester Laune und Zufriedenheit gezeichnet, machten sich dann gegen 19:30 Uhr auch die letzten Gäste auf den Nachhauseweg und konnten auf einen gelungenen Nachmittag zurück blicken. Damit diese Veranstaltung auch weiterhin Berücksichtigung in möglichst vielen Eventkalendern findet möchten wir euch bereits jetzt mitteilen, dass unser nächster Mittwochstreff am Mittwoch den 22.02.2017, ab 15:11 Uhr im Bürgerhaus Meiserich stattfinden wird. Ganz nach dem Motto “Meiserich wie es singt und lacht“ würden wir uns wieder über zahlreiche kostümierte Besucher (Karneval) freuen. Danach Abmarsch ab Müllenbach (altes Pfarrhaus) mit Führung durch den Schiefergrubenwanderweg. Wanderstrecke: Müllenbach - Enderttal - Büchel Gevenich - Weiler. Die Fahrt nach Müllenbach bitte selbst organisieren. Abschluss: Gasthaus Schmitz, Weiler Abendessen ca. 18.30 Uhr Anmeldung bis spätestens 10.01. bei: Ralf Adams, Gevenich Tel.: 02678 - 1089, 0172-9503503 Karl Scheid, Weiler. Tel.: 02678 - 783, 0172-6811677 FzM Wollmerath Liebe Sportkammeraden, die Jahreshauptversammlung 2017 findet am Freitag den 27.01.2017 um 20:00 Uhr im Bierkeller in Wollmerath statt. Ab dem 11.01.2017 kann die Halle in Lutzerath wieder jeden Mittwoch von 20:30 Uhr an genutzt werden. Carnevalverein Wollmerath - Mitgliederversammlung am 6. Januar 2017 An alle Mitglieder des CVW! Am Freitag, den 6. Januar 2017 um 20:00 Uhr findet im Bierkeller in Wollmerath eine Mitgliederversammlung statt. Wichtige Themen: - Kinderkarneval am 05.02.2017 - Kappensitzung am 18.02.2017 - Arbeitseinteilung Session 2017 - Sonstiges Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. Seniorenverband BRH Cochem Einladung zu unserem Informationsnachmittag Die Reihe unserer Informationsgespräche im Jahre 2017 werden wir am Mittwoch, dem 11. Januar 2017 - mit dem Thema „Gesunde Ernährung im Alter“, Referentin: Frau Melanie Busch, Gesundheitsberaterin der AOK Cochem beginnen. Hierzu laden wir unsere Mitglieder und alle weiteren Interessenten für 15:00 Uhr ins Café Hotel Germania nach Cochem recht herzlich ein. Rückfragen beim Vorsitzenden Franz Braun unter der TelefonNummer 02671/1423. Gymnastik für Senioren Dass man auch im fortgeschrittenen Alter nicht ausschließlich das heimische Sofa als Quelle einer körperlichen Ertüchtigung bevorzugen muss, zeigt die rege Beteiligung bei unseren bisherigen Veranstaltungen. Die nächste Staffel wird am Montag, dem 16. Januar 2017 um 17:00 Uhr im Trainingsraum des Karateraumes in Cochem-Cond am Moselufer neben dem Stadion wieder beginnen. Die Übungen erstrecken sich über insgesamt 10 Abende und sind als „Gesundheitstraining mit Elementen aus der Selbstverteidigung und Karate“ angelegt und werden vom fachkundigen Kursund Gesundheitstrainer Klaus Bleser geleitet. Interessierte sind herzlich eingeladen und können sich beim Vorsitzenden Franz Braun unter der Rufnummer 02671 1423 anmelden. Ulmen - 34 - Gospel Traces Gospelworkshop mit Gabriel Vealle am 01.04. und 02.04.2017 Wolltest du immer mal Gospel singen und hast dich nicht so richtig getraut oder keinen geeigneten Chor gefunden? Dann bist du bei diesem Workshop genau richtig. Gospel macht Spaß! Für alle Fans der Gospelmusik veranstalten Gospel Traces am Wochenende 01./02.04.2017 zum ersten Mal einen Gospelworkshop. Gabriel Vealle, ein „Schwergewicht“ in der Gospelszene, konnte für diese Veranstaltung gewonnen werden. Mit mehr als 30 Jahren Gospelerfahrung in Ghana, London, den USA und Deutschland wird „Gabby“ die Teilnehmer auf jeden Fall begeistern. Wer diese besondere Freude am Singen miterleben möchte, kann sich jetzt schon auf der Internetseite www.gospel-traces.de unter der Rubrik „Kontakte“ anmelden. Alle Musikbegeisterten und Gospelfans sind herzlich willkommen. Beginn des Workshops ist Samstag und Sonntag jeweils um 10:00 Uhr im Forum der Förderschule St. Martin, St.Martin-Str. 33, 56761 Düngenheim. Zum Abschluss findet am Sonntag um 18:00 Uhr ein gemeinsames Konzert aller Teilnehmer zusammen mit Gabriel Vealle unter der Gesamtleitung des jungen und dynamischen Chorleiters Maximilian Kuhn in der Heimkirche St. Martin Düngenheim statt. Für Fragen und weitere Informationen zum Workshop stehen Rita Junglas, Tel. 02672/8727, 1. Vorsitzende, oder Albert Bröhling, Tel. 02653/8991, 2.Vorsitzender, gerne zur Verfügung. Ausgabe 1/2017 Ihr „Lohn“: die Freude an einer sinnvollen Tätigkeit, der Kontakt zu einem Menschen, der Ihre Hilfe benötigt und das Gefühl, ein wenig verbessert zu haben, wo andere nur die Hände in den Schoß legen. Die Mitgliedschaft in unserem Betreuungsverein ist beitragsfrei. Wir unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer/in: - bei der Einführung in das Betreueramt, - durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Betreuer/innen, - durch Unterstützung bei Schriftverkehr mit Behörden und Gericht, - Hilfen bei Antragstellungen, z.B. Rente, Wohngeld, Sozialhilfe, - durch ausreichenden Versicherungsschutz bei der Ausübung Ihres Ehrenamtes. Ferner erhalten Sie bei uns umfassende Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Interesse? Melden Sie sich doch zu einem unverbindlichen Gespräch in unserer Geschäftsstelle: Ravenéstraße 37, 56812 Cochem, Tel. 02671-8054 o. 01712665083, Fax 91151 Email: [email protected] Besuchen Sie auch unsere informative Website: www.skmcochem-zell.de. Ihr Ansprechpartner: Johannes Probst, Dipl. Sozialpädagoge. Kulturverein „Seitwärts-Aufwärts“ e.V. „Vom kleinen Mann der wissen wollte wer ihm auf den Kopf g’schissen hat“ - Kabarett mit Severin Grömner - am Samstag, 21.01.2017 um 20.30 Uhr, Alte Schule Zell-Merl Was haben Bauarbeiter und Werbeagenten, Architekten und ITler, Politiker und Prostituierte, Konzernchefs und Security-Sheriffs gemeinsam? Genau. Sie sind Teil von Severin Groebners neuem Kabarett-Programm. Ein Kabarett-Märchen über einen, der auszog, weil er es wissen wollte. Der Kulturverein „Seitwärts-Aufwärts“ e.V. freut sich Ihnen Severin Groebner mit seinem Programm „Vom kleinen Mann der wissen wollte wer ihm auf den Kopf g’schissen hat““ präsentieren zu können. Karten gibt es im Vorverkauf in der Naturkost-Oase (Zell-Barl), hier auch Vorbestellung unter 06542/901834 und im Reisebüro Ritz (Zell und Bullay) für 12,- Euro. An der Abendkasse erhältlich für 14,- Euro. Der Vorverkauf beginnt 2 Wochen vor der Veranstaltung. Parteien Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Landkreis Cochem-Zell e.V. CDU-Kreisgeschäftsstelle..................................... Tel.: 02671-975510 Kreisgeschäftsführerin Tina Schüller .............................Fax: 02671-980332 ..................................................................................... [email protected] Peter Bleser, Parl. Staatssekretär................................ 030-22773308 ...................................................................................peter.bleser@bundestag.de Mitglied des Deutschen Bundestages:..................... www.peter-bleser.de Anke Beilstein............................................................... 02671-975515 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages:.......................................................................www.anke-beilstein.de Dr. Werner Langen........................................................ 0261-8896153 Mitglied des Europäischen Parlaments: ................................................................... [email protected] - Betreuungsverein Als ehrenamtlicher Betreuer/in kümmern Sie sich in der Hauptsache um alltägliche Verwaltungsfragen, wie z.B. Kontoführung, Behördenkorrespondenz, Mieterbelange oder Einwilligung in ärztliche Behandlung. Sie brauchen weder den Haushalt zu führen, noch eine pflegerische Arbeit auszuüben. Sie organisieren diese Tätigkeiten. Junge Union Cochem-Zell: Jens Münster ................................................................jens-muenster@web.de ...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de Ulmen - 35 - Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391 Ludolf Oster..................................................................................... 02653-915536 Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen .........................................................................................02675-712 Senioren Union Cochem-Zell: Helga Kellermeier........................................................................ 06542 / 963572 .....................................................................................................hkellerm@aol.com CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges.....................................................................02677 / 307 .........................................................................................hwhendges@t-online.de JU-Gemeindeverband Ulmen Alexander Kraft......................................alexander.kraft@ju-cochem-zell.de stellv. Tobias Pantenburg........................ [email protected] CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath Klaus Mohr als Vorsitzender .........................................02676/1067 (Ulmen) Michael Kerpen als 1. Stellvertreter.............................. 02676/799 (Ulmen) Inge Krämer als 2. Stellvertreterin..........................02676/1706 (Auderath) Alfons Weber als Schriftführer.............................................................02676/1045 (Auderath) FDP - Cochem-Zell Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de Jürgen Hoffmann, FDP-Kreisvorsitzender, Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine Hilfe an. Tel.: 06545 / 5149016, Email: [email protected] Dr. Hans-Georg Schuh, Kreistagsmitglied, Hesweiler Straße 1, 56865 Blankenrath, steht ratsuchenden Bürgern gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545 / 93660, Fax: 06545 / 936633, Email: [email protected] Marco Weber, Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags, Parlamentarischer Geschäftsführer und Agrarpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion; Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel. 06597 / 6250234, E-Mail: [email protected], Homepage: www.marcowebereifel.de Junge Liberale Cochem-Zell Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten. Deshalb - heute schon an morgen denken! Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. SPD Cochem-Zell Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: Ausgabe 1/2017 SPD Ortsverein Vulkaneifel Ihre Ansprechpartner im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender ......................Tel. 02677 639 Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 37) Marita Benz ................................................................................... Tel. 02677 1571 Albert Klein ................................................................................... Tel. 02676 1887 Christian Laux ......................................................................... Tel. 0171 3528408 Frank Steimers ........................................................................ Tel. 02676 951164 Florian Streuke ....................................................................... Tel. 02677 951369 Günther Wagner ......................................................................... Tel. 02676 1381 Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 373 Mario Schoenemann, stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820 Albert Klein ................................................................ Tel. 02676 1887 Christian Laux ........................................................ Tel. 0171 3528408 Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel. 02676 724 Günther Wagner ......................................................... Tel. 02676 1381 Homepage:...................................................................www.spd-vulkaneifel.de Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell www.gruene-cochemzell.de twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122 Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029 Kassenwart Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558 Kreistagsfraktion: Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551, E-Mail:[email protected] Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653/4122 E-Mail: [email protected] Landtagsabgeordnete Eveline Lemke www.eveline-lemke.de Abgeordnetenhaus Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz Telefon: 06131 / 208-3138 E-Mail: [email protected] Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer, MdB www.corinna-rueffer.de Wahlkreisbüro Jüdemerstraße 16 54290 Trier Tel: 0651 991 952-90 Fax: 0651 991 952-91 Mail: [email protected] Landesverband Rheinland-Pfalz www.gruene-rlp.de Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz Tel.: 06131/89 243 0 Fax: 06131/89 243 30 Mail: Email: [email protected] Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr SPD Kreisverband Cochem-Zell.............................Tel: 02671-603837 Ravenéstraße 41, 56812 Cochem Email: [email protected] Vorsitzende Heike Raab Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien und Digitales. Email: [email protected] Mitglied des Landtages Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838 Email: [email protected] SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack Email: [email protected] SPD Vulkaneifel Mario Schoenemann, ........................................................... Tel. 02676 952820 DIE LINKE. Cochem-Zell Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 – 914 880, E-Mail: [email protected] Für Sie im Bundestag: Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected]. de, www.katrinwerner.de Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de Ulmen - 36 - DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de Linksjugend [‚solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt: [email protected] Die Linksjugend [‚solid] im WWW: http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid-rlp.de, www.linksjugend-solid.de Ausgabe 1/2017 Bürger für Ulmen e.V. www.bürger-für-ulmen.de Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124 Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058 Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719 Hubert Willems, Tel. 1373 Frank Wallebohr, Tel. 1884 Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im „Vulkanecho“ veröffentlicht. Wissenswertes Alternative für Deutschland Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder möchten Mitglied werden? Dann wenden Sie sich gerne an uns: Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell Martin Fischer; Illerich E-Mail: [email protected] Mobil: 0175/1601369 Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD Cochem-Zell Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler E-Mail: [email protected] Tel.: 06545/6795 Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell Alfred Fischer; Illerich E-Mail: [email protected] Mobil: 0171/3177699 Schriftführer der AFD Cochem-Zell Martin Berke; Laubach E-Mail: [email protected] AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz Schusterstr. 22, 55116 Mainz Tel.: +49 6131 - 4863810, Fax: +49 6131 - 5868801 E-Mail: [email protected] Anfragen zu Spenden etc.: [email protected] wählergruPPen Freie Wählergruppe Büchel e.V. Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden. Ihre Ansprechpartner sind: Manfred Nehren, Tel. 732 Rudi Hieronimus, Tel. 1234 Rita Simon, Tel. 1529 Friedhelm Gerhartz, 631 FWG Cochem-Zell e.V. www.fwg-cochem-zell.de Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung: Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220 Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660 Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624 Die Notare informieren: Das Berliner Testament - Vorsicht vor der Bindungsfalle! Wenn Ehepaare eigenhändig ein Testament errichten, ist das sogenannte Berliner Testament ein echter Klassiker: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und ihre Kinder als Erben des Längstlebenden. Weitere Regelungen enthalten diese Testamente häufig nicht. Doch es ist Vorsicht geboten: Wenn nach dem Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte ein neues Testament errichtet und andere Personen als Erben benennt, kann es im Erbfall zum Streit darüber kommen, ob er dazu berechtigt war. „Es könnte nämlich sein, dass der überlebende Ehegatte in die Bindungsfalle getappt ist“, warnt Dr. Andreas Schumacher, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. Es ist nur ein Fall unter vielen: Nach dem Tod eines verwitweten Erblassers taucht neben einem älteren Berliner Testament, das der Erblasser mit seinem vorverstorbenen Ehegatten errichtet hatte, ein Einzeltestament jüngeren Datums auf. Dieses neue Testament sieht nun eine vom gemeinschaftlichen Testament abweichende Erbfolge vor und beruft beispielsweise auch den neuen Ehegatten oder die Kinder aus zweiter Ehe zu Erben. Dann stellt sich die Frage, ob die in dem Einzeltestament getroffenen Verfügungen wirksam sind. „In derartigen Fällen haben die in dem jüngeren Testament benannten Erben in der Regel das Nachsehen und gehen leer aus“, weiß Dr. Schumacher. Zwar gilt im deutschen Erbrecht der Grundsatz der Testierfreiheit, d.h. der Erblasser kann grundsätzlich frei über die Verteilung seines Nachlasses entscheiden. Die Testierfreiheit findet aber dort ihre Grenzen, wo sich der Einzelne – etwa in einem gemeinschaftlichen Testament, möglicherweise sogar ohne dass ihm dies bewusst ist – bereits wirksam gebunden hat. Dann ist der Erblasser unter Umständen daran gehindert, zu einem späteren Zeitpunkt eine den geänderten Lebensverhältnissen entsprechende Regelung seines Nachlasses zu treffen. Angesprochen ist damit die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen. Das sind all jene Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen sein würde (bspw. die gegenseitige Erbeneinsetzung der Ehegatten; regelmäßig auch die Einsetzung der gemeinsamen Kinder zu Schlusserben). Die gegenseitige Bindung muss nicht ausdrücklich im Testament angeordnet werden, sondern kann auch eintreten, wenn die Erblasser nur stillschweigend von einer solchen ausgegangen sind. Im ungünstigsten Fall wird durch das Nachlassgericht im Wege der Auslegung eine Bindungswirkung angenommen, obwohl die Beteiligten bei Errichtung des Testaments eine gegenseitige Bindung gar nicht beabsichtigt hatten. „Wechselbezügliche Verfügungen können zu Lebzeiten der Ehegatten einseitig nur durch notariell beurkundete Erklärung widerrufen werden“, erläutert Dr. Schumacher. „Mit dem Tod eines Ehegatten ist der andere Ehegatte daran gehindert, wechselbezügliche Verfügungen zu widerrufen oder abweichend hiervon letztwillig neu zu verfügen. Man spricht deshalb auch von der Bindungsfalle des Berliner Testaments.“ Ist der überlebende Ehegatte in dem gemeinschaftlichen Testament nicht zu einer anderwei- Ulmen - 37 - tigen Verfügung ermächtigt worden, erlangt er seine Testierfreiheit nur dann zurück, wenn er das ihm Zugewendete ausschlägt. „Bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sollte man sich deshalb unbedingt fachkundig beraten lassen“, empfiehlt Dr. Schumacher. Jeder Notar wird zunächst die individuellen Bedürfnisse und Wünsche klären, auf unbeabsichtigte Folgen hinweisen und gegebenenfalls über alternative Gestaltungsoptionen wie den Erbvertrag informieren. In einem Erbvertrag kann beispielsweise in weitem Umfang auch eine spätere einseitige Änderung der Verfügungen vorgesehen werden, sofern eine Bindungswirkung gerade nicht gewünscht wird. Darüber hinaus erlaubt der Erbvertrag die Verbindung mit anderen vertraglichen Regelungen (z.B. Ehevertrag, Unterhalt, Verpflegung des Erblassers). Er ist damit ein äußerst flexibles und individuelles Instrument, mit dem die Erbfolge optimal an die Wünsche der Erblasser angepasst werden kann. Notar Gerd Schäfer Notar Dr. Rochus Scholl 56812 Cochem, Endertstraße 36 56856 Zell, Schlossstraße 34 Telefon 02671/918844-0 Telefon 06542/4554 Ausgabe 1/2017 • Kaminöfen • Pelletöfen • Herde Qualitätspelletöfen des nanzierung europäischen marktführers 0%-fi Beratung - montage - Service alle ausstellungs- Kaminöfen der marken dorfstraße 26 • 54538 Kinderbeuern tel. 06532 / 4694 • fax 2764 • www.kaufhaus-vogt.de Handel | Handwerk | Dienstleistungen von A BIS Z ausschreibungen Anderer Behörden Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOL/A Die Kreisverwaltung Cochem-Zell schreibt die die Lieferung und den Aufbau von Büromöbeln für die Büroräume „Sparkasse“ öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adresse www.Cochem-Zell.de à Öffentliche Ausschreibungen bzw. www.Vergabeberatungsstelle.de à Aktuelle Ausschreibungen oder unter www.subreport.de/E12796914 ein Ihre regionalen Partner auf en Blick… >> S >> Räumungsverkauf www.moebel-scheid.de • Tel.: 02653/9992-0 Birgit Weiß Zentrale Vergabestelle Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOL/A Die Kreisverwaltung Cochem-Zell schreibt die Beschaffung eines Kassenautomaten zur Abwicklung von Ein- und Auszahlungen der Kreisverwaltung Cochem-Zell (Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme)öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adresse www.Cochem-Zell.de à Öffentliche Ausschreibungen bzw. www.Vergabeberatungsstelle. de à Aktuelle Ausschreibungen oder unter http://www.subreport. de/E44694597 Birgit Weiß Zentrale Vergabestelle Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach §3 (1) VOB/A Die Kreisverwaltung Cochem-Zell schreibt für das Kreiswasserwerk die Erneuerung einer Wasserleitung in Hambuch - Tief- und Verkehrswegebauarbeiten öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adresse www.Cochem-Zell.de - Öffentliche Ausschreibungen oder unter www.Vergabeberatungsstelle.de - Aktuelle Ausschreibungen Birgit Weiss Zentrale Vergabestelle Plakate für Ihr Schaufenster / Event 10 Plakate - DIN A2 für 16 ,99– € inkl. Versand und MwSt. 100g/m², 4/0-farbig, matt LINUS WITTICH Medien KG | Postfach 223 | 91292 Forchheim 09191 72 32 88 www.LW-flyerdruck.de [email protected] TRAUER mitTEILEN www.wittich.de Foto: Paul-Georg Meister / pixelio.de Ulmen - 38 - Ausgabe 1/2017 Harald Binczyk, Leitender Oberarzt für Gastroenterologie, Abteilung für Innere Medizin Do., 12. Januar 2017, 17.30 Uhr Wenn die Leberwerte erhöht sind: Lebererkrankungen G VORTRA ei! Eintritt fr Die wohl bekannteste Ursache erhöhter Leberwerte ist übermäßiger Alkoholkonsum. Doch tatsächlich kommen auch zahlreiche andere Faktoren als Auslöser der Normalwert-Überschreitungen in Betracht. Welche Ursachen gibt es und ist die Fettleber eine harmlose Wohlstandskrankheit? Der Vortrag erläutert alle Fragen rund um Lebererkrankungen. – Mit offener Fragerunde – St. Elisabeth Krankenhaus • Koblenzer Str. 91 • Wittlich • verbund-krankenhaus.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab Ostern 2017 Erfolg Beruf eine nette, kollegiale und flexible Mitarbeiterin zum Reinigen unserer Gästezimmer und Ferienwohnungen (von 9.00 - ca. 14.00 Uhr) ganzjährig Zukunft StellenauSchreibung Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere kommunale Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Blankenrath eine/n befristete(n) teilzeittätige(n) erzieherin/erzieher (zugleich gruppenleiter/in) für die Dauer der Schutzfristen/elternzeit einer beschäftigten mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 19,5 Stunden. Persönliche Voraussetzung ist der Abschluss als staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher möglichst mit Berufserfahrung. unD für unsere kommunale Kindertagesstätte „Strimmiger Berg“ in Mittelstrimmig eine/n befristete(n) teilzeittätige(n) Kinderpflegerin/ Kinderpfleger als Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Gruppe für die Dauer der Schutzfristen/elternzeit einer beschäftigten mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 19,5 Stunden Persönliche Voraussetzung ist mindestens der Abschluss als Kinderpflegerin/Kinderpfleger bzw. Sozialassistentin/Sozialassistent möglichst mit Berufserfahrung. Von den Bewerbern wird Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten erwartet, da beide Einrichtungen als Ganztagesstätten geführt werden. Erfahrung im Umgang mit Kindern unter drei Jahren ist erwünscht. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Interessenten können sich bis zum 27.01.2017 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) unter Vorlage von aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bewerben. Persönliche Vorstellung nur auf ausdrückliche Aufforderung. sowie eine Mitarbeiterin im Service für unsere Weinstube und Café (von Fr. - So. 14.00 - 19.00 Uhr) Ferienweingut Zenz 56814 Ernst/Mosel • Tel. 02671 / 7345 [email protected] • www.ferienweingut-zenz.de Stellen Sie jetzt die Weichen für die Zukunft Wir sind ein erfolgreiches und expandierendes Unternehmen im Verlagswesen und geben wöchentlich über 125 Mitteilungsblätter für Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, Gemeinden in Hessen und Gemeinden im Saarland sowie verschiedene Sonderpublikationen heraus. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir auf nebenberuflicher Basis (450,- Euro) ab sofort einen Vertriebsinspektor für den Kreis Cochem-Zell Zum Aufgabengebiet gehören: • Kontrolle der Zustellung • Betreuung eines Zustellgebietes Voraussetzungen: • sicheres und freundliches Auftreten • zeitlich flexibel einsetzbar • Führerschein der Klasse B • eigenes Kfz Zell (Mosel), den 06.01.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) Karl Heinz Simon, Bürgermeister Ihre komplette Bewerbung mit tabellarischem, handschriftlichem Lebenslauf, den üblichen Unterlagen wie Zeugnissen und Lichtbild senden Sie bitte an: Wir bringen zusammen, was zusammenpasst! z. Hd. Lisa Schneider • Europaallee 2 • 54343 Föhren oder an: [email protected] Foto: MEV Verlag GmbH, Germany.de 01//2017 H e n n i n g Beck neuro | Science | entertainment Wir laden Sie herzlich zum diesjährigen Empfang der Wirtschaft am 24. Januar 2017 um 18:30 Uhr in das Kulturzentrum Kapuzinerkloster in Cochem ein. Begrüßen Sie mit uns Dr. Henning Beck, Neurowissenschaftler, Science Slammer und Buchautor. Die Veranstaltung wird medial begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ihr Einverständnis, dass alle Partner des Forum Wirtschaft das vor, während und nach der Veranstaltung entstandene Bild- und Tonmaterial für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzen dürfen. Dafür wirft er mit uns einen spannenden Blick hinter die Kulissen der fehlerhaftesten und gleichzeitig innovativsten Struktur auf der Welt: dem Gehirn. Unterhaltsam, praxisnah und anschaulich überträgt er die Erkenntnisse der Hirnforschung auf die alltäglichen Themen und zeigt, wie wir die Tricks unseres Gehirns bestmöglich nutzen. Lassen Sie sich faszinieren und inspirieren. Wir freuen uns auf Sie. Anmeldungen bitte bis zum 13. Januar 2017 unter [email protected] · Tel. 02671 915796 Im Anschluss an den Vortrag laden wir Sie gerne zu einem kleinen Imbiss ein. logo_2007_rot.pdf Mit freundlicher Unterstützung von: Kreishandwerkerschaft Mittelrhein 09.03.2007 10:26:29 Landkreis Cochem-Zell C M Y CM MY CY CMY K Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Allgemein Mo. - Mi. 07.15 - 17.00 Uhr Bürgerbüro Mo. - Mi. 07.30 - 15.00 Uhr KFZ-Zulassung Mo. - Do. 07.30 - 12.00 Uhr Gesundheitsamt Do. Do. Do. sowie 14.00 - 16.00 Uhr 07.15 - 18.00 Uhr 07.30 - 17.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Fr. Fr. Fr. 07.15 - 13.30 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr WERK: RAUM Simmern Unter der Überschrift „Die Biologie des Geistesblitzes – Wie Sie das Unmögliche denken“ wird uns Henning Beck an diesem Abend aufzeigen was im Gehirn bei kreativen Ideen passiert und wie wir unsere Inspirationskraft verbessern können. Aus Ihrer Kreisverwaltung (Vor-)Sorge deS UnternehmerS InfoVeranStaltUng am 01.02.2017 In CoChem Wie sorge ich als Selbstständiger sinnvoll für das Alter vor? Für Angestellte ist die Vorsorge gesetzlich verpflichtend. Zudem bestehen zahlreiche Anreize zur Bildung der Altersvorsorge. Selbstständige dürfen oder müssen sich selbst darum kümmern. Hierbei gibt es jedoch große Herausforderungen: • Der Ertrag schwankt häufig über das Jahr. • Einzelne Wirtschaftsjahre sind oft unterschiedlich stark. • Es gibt eine „Konkurrenz“ bei der Mittelverwendung zwischen Betriebsinvestitionen und der Altersvorsorge. • Die Rolle des Betriebs in der Ruhephase ist oft anfangs nicht klar (Verkauf, Übernahme in Familie, …). • Zudem sind die am Markt angebotenen Produkte zur Altersvorsorge für Selbstständige oft sehr unübersichtlich. Achim Glaser ist ein unabhängiger Finanzexperte, der ausschließlich auf Honorarbasis berät. Er geht an diesem Abend gezielt auf die Herausforderungen von Selbstständigen ein und zeigt Lösungsvorschläge anhand von konkreten Beispielen auf. Eingeladen sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Landkreis, Existenzgründer und sonstige Interessierte. WaS: Wann: Wo: anmeldUng: KontaKt: Kostenlose Infoveranstaltung der Wirtschaftsförderung Cochem-Zell 01. Februar 2017, um 18.00 Uhr Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem bis zum 20. Januar 2017 Fotos: www.fotolia.com In der 50. Kalenderwoche wurde das neue Kreisjournal Cochem-Zell gemeinsam mit den Mitteilungsblättern an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis verteilt. Sollten Sie das Kreisjournal nicht erhalten haben, dann melden Sie sich bei uns. Gerne senden wir Ihnen ein Exemplar zu. 1. Halbjahr 2017 KREISJOURNAL COCHEM-ZELL Ihr Bürgermagazin 2 Die eigene Website ist mittlerweile das wichtigste Instrument in der Außendarstellung eines Unternehmens. Sie ist ein kostengünstiges und direktes Kommunikationsmittel, das für die Gewinnung und die Erhaltung von Kunden mittlerweile unverzichtbar ist. Allerdings sind bei der Erstellung einer Website viele wichtige Regeln und Standards zu Struktur, Funktionsweise, Design und Technik zu beachten. Beim Beratertag „Web-Check“ wird die eigene Webpräsenz in einem einstündigen Einzelgespräch bezüglich verschiedener Schwerpunkte unter die Lupe genommen. Dazu gehören Benutzerfreundlichkeit, Zielgruppenansprache, Kundenbindung, Gestaltung, Suchmaschinenoptimierung, Seitenstruktur und technische Umsetzung. Zusätzlich erhalten Sie konkrete Verbesserungsvorschläge und Anregungen. Der „Web-Check“ wird im Rahmen der Zukunftsallianz Cochem-Zell von der Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Webagentur plan33.de angeboten. Kostenlose Parkplätze stehen im Innenhof der Kreisverwaltung (Endertplatz 2, 56812 Cochem) zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr für den Web-Check beträgt 20 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und zur Terminabstimmung ist eine verbindliche Anmeldung bis zum 08. Februar 2017 bei der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Sandra Hendges-Steffens, Tel.:02671/61888 oder per E-Mail: [email protected], erforderlich. Aus der Verwaltung: Behördengänge online erledigen Wirtschaft: Kontakt: Kreisverwaltung Cochem-Zell, Pressestelle, Tel.: 02671/61-231, E-Mail: [email protected] Webpräsenz von Unternehmen wird analysiert Der nächste Beratertag findet am Mittwoch, 15. Februar 2017 jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr in der Kreisverwaltung Cochem-Zell statt. Kreisverwaltung Cochem-Zell Fachbereich Kreisentwicklung, Klimaschutz Sandra Hendges-Steffens Endertplatz 2, 56812 Cochem Tel: 02671/61-888 E-Mail: [email protected] Haben Sie das Kreisjournal erhalten? Web-Check-Beratertage Karrierekick – Dein Volltreffer in die Zukunft Kreiswerke: Müllkalender 1. Halbjahr 2017 < SEMINARPROGRAMM 1. Halbjahr 2017 +++ Beachten Sie das grüne Blatt mit allen Entsorgungsterminen für Ihre Gemeinde. +++ Bitte beachten Sie: Der „Web-Check“ dient nicht der Rechtsberatung bezüglich Fragen zu Impressum, Datenschutzhinweis oder anderen Pflichtangaben. Diesbezügliche Fragen werden aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet. Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Beitrag für die Kreisnachrichten des Landkreises Cochem-Zell Im Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sowie Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsfamilien Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere, die zu besetzten Bearbeitung, Prüfung und Gewährung beantragter Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige gemäß SGB VIII für den o.g. Personenkreis, Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, Einleitung von und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Vormündern und Institutionen in Fragen der Erziehung. Sie sind zuständig für alle im Laufe der Gewährung von Jugendhilfe anstehenden Fragen und koordinieren das Zusammenspiel der am Verfahren beteiligten Institutionen und Personen. Einstellungsvoraussetzung: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren Studiengangs. Wir bieten: Wir erwarten: Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer modernen Verwaltung, Einbindung in ein aufgeschossenes Team, Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD, Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung und Supervision, ein aktives Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie die Möglichkeit der Telearbeit. Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Engagement und Motivation, Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, selbständiges, organisiertes, verantwortungsund kostenbewusstes Arbeiten, Berufserfahrung in der Sozialarbeit ist förderlich Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und Führerschein der Klasse B (PKW), Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW´s. Die Stelle ist zunächst befristet. Eine Weiterbeschäftigung im Fachbereich Jugend und Familie ist grundsätzlich möglich. An Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind wir besonders interessiert. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Abschlusszeugnis des Studiums etc.) in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag bis zum 16.01.2017 an die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Referat Personal, Endertplatz 2, 56812 Cochem. Da wir beabsichtigten, die Korrespondenz ausschließlich online durchzuführen, bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische Bewerbungsunterlagen werden entsprechend gelöscht. Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Junglas, Referat Personal, 02671/61-267 E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung. Kreisnachrichten Cochem-Zell 3 Aus Ihrer Kreisverwaltung Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Wie lässt sich der eigene Heizenergieverbrauch bewerten? Der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ist häufig ein großer Kostenfaktor bei den Nebenkosten. Wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung verbraucht, hängt von der Qualität der Dämmung und der Effizienz der Heizungsanlage, von den Klimabedingungen am Wohnort sowie vom Verhalten der Bewohner ab. Erfahrungswerte zeigen, dass der Heizenergieverbrauch eines nicht modernisierten Altbaus um bis zu fünf Mal größer sein kann als der eines neuen Energiesparhauses. Wie lässt sich nun der eigene Verbrauch bewerten? Einen ersten Anhaltspunkt liefert der sogenannte Energieverbrauchskennwert. Diesen errechnet man, indem man den Brennstoffverbrauch im Jahr durch die beheizbare Wohn- und Nutzfläche teilt. Um Gebäude unabhängig von ihrer Brennstoffart miteinander vergleichen zu können, muss man den Verbrauch zunächst in eine einheitliche Energiemenge umrechnen. Dies ist jedoch einfach, da der Energiegehalt von einem Liter Heizöl bei etwa 10 Kilowattstunden liegt. Bei Erdgas als Brennstoff kann man den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden der letzten Jahresrechnung entnehmen. Verbraucht also ein Einfamilienhaus 2500 Liter Heizöl im Jahr, entspricht dies 25.000 Kilowattstunden. Der Energiekennwert von bisher nicht modernisierten Altbauten liegt oft über 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Ziel einer umfassenden wärmetechnischen Modernisierung sollte ein Wert von deutlich unter 100 Kilowatt- stunden pro Quadratmeter im Jahr sein. Damit werden auch die Heizkosten mehr als halbiert. Individuelle Beratung zu allen Fragen des Energiesparens bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung. Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9.00 – 12.45 Uhr und von 13.30 - 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel.: 02671/610 oder 61-228. Gebrauchsgüter- und Bodenbörse Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien (wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: [email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung. Biete: Gebrauchtgüter A 1: Felgenbaum, Bauchmuskeltrainer, Abroller, Lieg, 02672/912180 A 10: Fernsehschrank, Drehtürenschrank buche, 1,5 x 1,13 x 0,58 m, Leienkaul, 02653/7777 A 11: Holz, verschiedene Sorten zum selbst schneiden, Kaisersesch, 0157/32581681 A 12: Fahrradanhänger, 02678/710 Gevenich, A 13: Querflöte, Senheim, 02673/962491 A 14: 2 Holzfenster sipo mahagoni, Doppelschreibenverglasung 2-flügelig, 1,78x1,28; Sofa u. Sessel in beige, Kaisersesch, 02653/7579 A 15: neuwertige Tischnähmaschine, Damen Alufahrrad 24", Herrenfahrrad 28", Eckschrank Kirsche, Eisbecher, 1 ltr. Teekannen silber, elektr. Bügeleisen, Bettflasche u. Wasserkessel Kupfer, buche Brennholz ofenfertig, Valwig, 02671/7837 4 A 16: 1000 l Transportfass, 3000 l hochstehender Tank, Filter Edelstahl, Reihenfilter, Weinpumpe, 30 Marmeladengläser, Wohnzimmertisch m. inl. Kacheln, Computertisch, Briedern, 02673/1856 A 2: Aquarium m. Zubehör 200 l , Kühlschrank u. Gefrierkombi, Altstrimmig, 06545/9148924 A 5: Garderobe, Westerwälder Keramik, Koffer, Inarsien, Tischkreissäge, Tretnähmaschine, Cochem, 0163/39275166 A 6: Küche Komplett m. alle Elektrogeräten, Ulmen, 0151/51237080 A 7: alte Kommode m. Marmorplatte, alter Schreibtisch, Bullay, 06542/9690606 A 8: Einbau Herd, - Kühlschrank, - Spülmaschine, großer Spiegel, Masburg, 0176/50608951 A 9: Kaminofen 9 KW inkl.150er Abgasrohr, Zell, 06542/5595 Suche: Gebrauchsgüter N 18: elektrisches 0152/29557233 Laufband, N 3: Katzenkratzbaum, 06545/9148924 Dohr, Altstrimmig, N 4: Kl. Motorgartenpumpe m. Benzinmotor, Treis, 02672/2917 Impressum der Kreisnachrichten Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochemzell.de Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02671/61-231, bzw. 232, Fax: 02671/61250, E-Mail: [email protected] Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Politik - Gesellschaft - Umwelt Mietrecht für Vermieter 10501Z Leitung: Marco Steuer L.L.M Rechtsanwalt Termin: Mo., 17.01.17 Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr Ort: IGS Zell, Gebühr: 10 EUR Trauringe selbst schmieden 20601U Leitung: Termin: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Die Gewaltfreie Kommunikation - Die Sprache des Lebens Die Kommunikation ist das wichtigste Instrument womit wir Menschen uns verständigen. Sie kann sehr schön und wärmend sein, sie kann aber auch sehr kalt und verletzend sein. Daraus resultiert: „Worte können Mauern und Fenster sein“! Das liegt daran, weil wir uns nicht die Zeit nehmen um zu erfahren was in dem anderen gerade lebendig ist oder was mein Gegenüber gerade braucht. Weil wir häufig nicht in der Lage sind aktiv zuzuhören! In diesem Workshop möchten wir Ihre Kommunikation bestärken und Ihnen einen Werkzeugkoffer an die Hand geben wie Sie auf ihre Mitmenschen eingehen können und deren Bedürfnisse gewahr werden. 10708C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Christian Schäfer Di., 17.01.17 19.00 – 21.00 Uhr 10 x 2 Zstd., BBS Cochem 90 EUR Arbeiten im Garten 11401C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: Andreas Hengefeld, Gärtner Di., 24.01.17 19.30 – 21.00 Uhr Di., und Do., 3 x 2 Ustd. KVHS Cochem 20 EUR Kreisnachrichten Cochem-Zell Gesundheit - Sport Kultur - Gestalten Dagmar Lülsdorf-Mudersbach Mi., 25.01.17 10.00 –16.30 Uhr 1 x 8 Ustd., Eifelgoldschmiede Lutzerath 89 EUR + Materialkosten Digitale Fotographie 21101Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: U-Tage: Ort: Gebühr: Burkhard Busch Mo., 06.02.17 18.30-20.45 Uhr 4 x 3 Ustd. Mo + Mi Grundschule Zell 49 EUR Künsterliches Gestalten in Ton – Modellieren und Entwurf 21201C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Dieter Arenz Di., 17.01.17 18.00 – 20.15 Uhr 7 x 3 Ustd. BBS Cochem 114 EUR bei 5 TN Gesundheit - Sport Yoga gegen Rückenschmerzen 30128K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Hilla Rieger Di., 10.01.17, 19.30 - 21.00 Uhr 6 x 2 Ustd., Alte Probstei Hambuch 62 EUR Yoga ist Atem, Bewegung und Leben 30141K Leitung: Christine Müller (Yogalehrerin) Beginn: Mi., 18.01.17 Uhrzeit: 19.15 – 20.45 Uhr Ort: MGH Kaisersesch oder: Beginn Mi., 18.01.17 (30163K) Uhrzeit: 17.15 - 18.45 Uhr Ort: St. Josef Alten- und Pflegeheim Kaisersesch Dauer: 10 x 2 Ustd. Gebühr: 68 EUR Rund um die Uhr buchen unter: www. kvhs-cochem-zell.de E-Mail: [email protected] Fax: 02671/ 61-467 Anmeldungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle: Iris Fritzen -464 Stefanie Jobelius-Steuer -466 Anna Schmitz -462 Heike Westhöfer (Integrationskurse) -469 Leitung: Heidrun Boos-Jacobs -463 KVHS-Geschäftsstelle (Eingang Berufsbildende Schule) Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr bei weniger als 8 Anmeldungen auf die Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag abzubrechen. 5 Kreisvolkshochschule Entspannungskurs – Zeit für mich! 30152K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Regina Arnold Di., 17.01.17 19.00 – 20.00 Uhr 10 x 1 Zstd. Realschule plus, Kaisersesch 45 EUR Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson - Entspannter und stressfreier durch den Alltag 30158K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ilonka Rocker Mo., 09.01.17 19.00 – 20.00 Uhr 10 x 1 Zstd. MGH Kaisersesch 45 EUR Wirbelsäulengymnastik 30207K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Regina Arnold Di., 17.01.17 18.00 – 19.00 Uhr 10 x 1 Zstd. Realschule plus, Kaisersesch 45 EUR Schmerzfreiheit und Wohlbefinden durch bewusstes Bewegen, Atmen und Fühlen 30208U Leitung: Renate Elsen Heilpraktikerin Beginn: Mi., 01.02.17 Uhrzeit: 19.00 – 21.00 Uhr Dauer: 10 x 2 Zstd. Ort: Naturheilpraxis Elsen, Lutzerath Gebühr: 45 EUR „Wir bieten jedem Unternehmer im Landkreis Cochem-Zell die Möglichkeit einer Kooperation. Bei Interesse melden Sie sich bei Heidrun Boos-Jacobs Leiterin der KVHS Cochem-Zell 6 Sumba – für Junge und Junggebliebene 30228C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Marco Leal Mo., 09.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. Realschule plus, Cochem 68 EUR Bodystyling 30235Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Alphabetisierungskurs Deutsch für Anfänger 1/A1 40401K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Iris Gabriel-Preil Mi., 11.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. PBS Kaisersesch 68 EUR Deutsch für Anfänger A1/1 Sarah Döpgen Di., 10.01.17 20.15 – 21.15 Uhr 10 x 1 Zstd. IGS Zell 45 EUR Entschlackung und innere Reinigung des Körpers - Vortrag 40403Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Deutsch für Fortgeschrittene A2 40404C 30501C Leitung: Renate Elsen Heilpraktikerin Termin: Fr., 20.01.17 Uhrzeit: 18.30 – 20.00 Uhr Ort: KVHS Cochem, Gebühr: 10 EUR Gemeinsam Fasten 30502U Leitung: Renate Elsen Heilpraktikerin Termin: Mo., 13.02.2017 Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr Dauer: 4 x 2 Ustd. Ort: Naturheilpraxis Elsen, Lutzerath Gebühr: 27 EUR Iris Gabriel-Preil Do., 12.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. PBS Kaisersesch 68 EUR Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ursula Stein Mo., 16.01.17 15.00 – 16.30 Uhr 10 x 2 Ustd. KVHS Cochem 68 EUR Deutsch für Leichtfortgeschrittene A2/1 40405Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ruth Schiffer Mi., 11.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. IGS Zell 68 EUR Sprachen Arabisch für Anfänger 1/A1 40101C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Sousan Sayeg Di., 10.01.17 19.00 – 20.30 Uhr, 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Deutsch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen 3/A1 40406C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kurt Schenk Do., 26.01.17 17.00 – 18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 92 EUR Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Deutsch für Fortgeschrittene A2 40407C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kurt Schenk Do., 26.01.17 18.30-20.00 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 92 EUR Deutsch für Fortgeschrittene A2 40408C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kurt Schenk Mi., 11.01.17 18.00 – 19.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 92 EUR Deutsch für Fortgeschrittene - Niveau A2 - B1 Französisch für Anfänger 1/A1 40801C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Italienisch für Anfänger 1/A1 40901Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Iris Gabriel-Preil Di., 10.01.17 17.00 – 18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Deutsch für Fortgeschrittene Niveau B2-C1 - Intensivkurs 40410C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: Dr. Carolin Gilbaya Mo., 09.01.17 19.00 – 20.30 Uhr Mo. und Do., 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 74 EUR Simona Frisari Do., 19.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd., IGS Zell 68 EUR Persisch für Anfänger 1/A1 41601C 40409C Sousan Sayeg Do., 12.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Jahn Shaterabad-Paak Do., 19.01.17 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Arbeit - Beruf - EDV Sicher online gehen! - Vortrag 50001C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Bernd Bauer Fr., 27.01.17 18.00 – 20.00 Uhr 1 x 2 Zstd. KVHS Cochem 10 EUR Deutsch für Anfänger A1/1 Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: 50241C Kurt Schenk Do., 19.01.17 17.00-18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. KVHS Cochem 92 EUR Kreisnachrichten Cochem-Zell Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: 50281Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: Burkhard Busch Mo, 16.01.17 18.30 –20.45 Uhr Mo., + Mi., 4 x 3 Ustd., Grundschule Zell 49 EUR iPhone – Einsteigerkurs 50361C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ralf Müllen Di., 10.01.17 18.00 – 20.15 Uhr 2 x 3 Ustd., Grundschule Zell-Kaimt 28 EUR Umgang mit Smartphone/iPhone und Tablet-PC/iPad einfach lernen 50363C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: U-Tage: Ort: Gebühr: Werner Benz Mo., 09.01.17 09 – 12.15 Uhr 3 x 4 Ustd. Mo - Mi KVHS Cochem 49 EUR Spezial: Kinder u. Jugendliche Excel 2010 – Grundlagen 40413C Digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop Elements Werner Benz Di., 03.01.17 18.00 – 21.15 Uhr Di. und Mi., 2 x 4 Ustd. KVHS Cochem 33 EUR Marburger Konzentrationstraining 60101C für Kinder von 6 – 10 Jahren Leitung: Rosel Ibald Beginn: Mo., 16.01.17 Uhrzeit: 15.00 – 16.30 Uhr Elternabend: Mi., 25.01.17, 19.00 Uhr oder 60102C für Kinder von 10 – 13 Jahren Beginn: Mo., 16.01.17 Uhrzeit: 16.45 – 18.15 Uhr, Elternabend: Mi., 25.01.17, 19.00 Uhr Dauer: 6 x 2 Ustd.; Ort: Cochem Gebühr: 89 EUR 7 Ulmen - 46 - Ausgabe 1/2017 Ulmen - 47 - Ausgabe 1/2017 IN LAUBACH: Verkaufsoffener SONNTAG 19% Gültig am Sonntag, 8. Januar 2017! GRATIS! enö!h+n+e+n! +++ rw e övhen eSriw eenv cShit m teön irh öc mW teöncS öcirhm htie nveS ++ir+mW +W riewöv ehrn 1 Stück Kuchen wenö!h+n+e +n!W +i+ mit 1 Tasse Kaffee r+ Zum Verzehr im Haus. Solange Vorrat reicht. Symbolfotos. 8. 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