Ausgabe 01/2017 - Verbandsgemeinde Ulmen

Vulkan Echo
Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
VErbandsgEmEindE
Ulmen
Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l
Jahrgang 46
Neujahrsgrüße
Samstag, den 7. Januar 2017
Ausgabe 1/2017
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
für das Jahr 2017
wünsche ich Ihnen
alles
Gute, Glück, viel Erfolg
und vor allem Gesundheit.
Ihr Bürgermeister
Alfred Steimers
www.ulmen.de
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei
Notruf:.......................................................................................................................110
Polizeiinspektion Cochem:.............................. Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:.....................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:..........................................Tel.: 02651-8010
■■ Feuer und Rettungsdienst
Notruf........................................................................................................................112
■■ Ärztlicher Notdienst
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Lutzerath..................Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte:
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding,
Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Bereitschaftsdienstzentrale Cochem
Marienkrankenhaus Cochem
Avallonstraße 32, 56812 Cochem
Im Raum Daun-Kelberg-UlmenManderscheid...........................Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath,
Filz und Auderath
- Bereitschaftsdienstzentrale Daun
Krankenhaus Maria Hilf Daun
Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:
Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr,
bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienst der Apotheken im Land
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit
gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat.
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar.
■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:.........................................................Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:..................Tel.: 0261-19222
■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH..............................Tel. 0261-20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
Niederlassung Trier......................................................................Tel. 0651-1457-0
■■ Entstördienst bei Notfällen und
technischen Störungen
Erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Unternehmen der evm-Gruppe........................................... Tel. 0261-2999-55
■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig......................................................0800-4112244
■■ Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren,
Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und
Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Hinweis:
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
gegenseitig.
■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:........................................................................Handy 0160-9786 9515
Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: Öffnungszeiten:
montags-donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
freitags: Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: 02676-409-0
02676-409-500
www.ulmen.de
[email protected]
08:30 - 12:30 Uhr &
08:30 - 13:00 Uhr
tägl. ab 08:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ulmen
Neujahrsgrüße
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Ausgabe 1/2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
am Anfang eines neuen Jahres geht der Blick einmal zurück auf das abgelaufene alte Jahr und wir schauen nach vorne und
stellen uns die Frage: Was mag das neue Jahr uns bringen.
Im Jahr 2016 wurden in den Gemeinden unserer Verbandsgemeinde viele Projekte umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Ich
kann an dieser Stelle nicht alle aufzählen; erlauben Sie mir allerdings auf ein Projekt hinzuweisen, dass im Jahr 2016 in allen
Gemeinderäten diskutiert wurde und wo wir erhebliche Mittel investieren werden: Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
die neue LED-Technik. In 2017 werden wir für diese Maßnahmen in unseren Gemeinden zusammen ca. 1,0 Mio. Euro aufwenden. Das ist sehr viel Geld; aber die Kosten werden sich bald amortisieren.
Das Beispiel zeigt allerdings, dass manches Projekt nicht so schnell umgesetzt werden kann, wie man sich das wünscht. Vor
allem, wenn man auf Zuschüsse angewiesen ist, wenn wettbewerbsrechtliche und europarechtliche Fragen zu klären sind,
braucht man einen langen Atem. Aber 2017 wird uns allen ein LED-Licht aufgehen.
Zu Beginn des neuen Jahres darf ich mich sehr herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern, den Ortsvorstehern und den Mitgliedern der Gemeinderäte bedanken. Die Verbandsgemeindeverwaltung unterstützt die Gemeinden bei allen ihren Vorhaben und ich habe den Eindruck, dass dies vor Ort durchaus
Wertschätzung erfährt.
Danken möchte ich auch meinen Beigeordneten und den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates für das gute Miteinander. Auch
wenn die Beschlüsse nicht immer einstimmig gefasst werden, wird sachlich und fair diskutiert.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch den vielen Ehrenamtlichen, die in unseren Gemeinden für das Gemeinwohl arbeiten.
Besonders anerkennenswert ist auch das Engagement von Dechant Walter Fuß und den vielen Ehrenamtlichen in der Pfarreiengemeinschaft, die die Verbandsgemeinde bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zuzug der vielen
Flüchtlinge unterstützt haben. Ohne ihre Hilfe hätten wir vieles nicht leisten können und wir sind weiter auf Unterstützung
angewiesen, insbesondere beim Thema Integration in unserer Gesellschaft.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vor welchen Aufgaben stehen wir 2017? Die Frage ist mit einem Obersatz ganz einfach zu beantworten.
Auch 2017 müssen wir alle daran arbeiten, dass wir uns in lebens- und liebenswerten Gemeinden zu Hause fühlen können.
Die Herausforderung der Zukunft ist nach wie vor der demografische Wandel in der Bundesrepublik: Wir werden immer älter,
aber auch weniger. Der damit einhergehende Bevölkerungsrückgang wirkt sich allerdings regional sehr unterschiedlich aus.
Unsere Verbandsgemeinde Ulmen ist nach den Prognosen des Statistischen Landesamtes noch vergleichsweise gut aufgestellt.
Die Bevölkerungszahlen werden sich bei uns eher stabil halten und nach meiner Einschätzung gibt es sogar ein gewisses Steigerungspotenzial.
Das hängt auch mit dem Fliegerhorst in Büchel zusammen. Als einer der größten Arbeitgeber der Region zieht er jedes Jahr
neue Soldatinnen und Soldaten aber auch Zivilbeschäftigte zu uns. Nicht wenige von ihnen möchten auch nach ihrer Zeit bei
der Bundeswehr in der Region bleiben. Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Arbeitsplatz aber auch, dass sie sich hier
bei uns wohl fühlen. Nichts anderes gilt im Grundsatz auch für unsere jungen Menschen, die hier in der Region geboren wurden.
Auch sie brauchen Arbeitsplätze und müssen auch für sich privat in ihrer Heimat eine positive Zukunft sehen.
Deshalb wird es auch im Jahr 2017 wichtig sein, dass wir Betrieben helfen sich weiterzuentwickeln und dass wir neue Betriebe ansiedeln können. Mit der Bundesautobahn A48 und mit dem hoffentlich bald beginnenden Weiterbau der A1 haben wir in der Verbandsgemeinde Ulmen einen großen Standortvorteil, den es zu nutzen gilt.
Dass sich junge Menschen und junge Familien hier zu Hause fühlen, hängt neben persönlichen Freundschaften, einem aktiven
Vereinsleben auch mit der kommunale Infrastruktur zusammen.
Deshalb müssen die Gemeinden, die Verbandsgemeinde unter anderem dafür Sorge tragen, dass wir ein gutes und bedarfsgerechtes Angebot an Kindergärten haben. Das im Jahr 2016 begonnene Qualitätsmanagement muss auch 2017 fortgesetzt
werden.
Wir müssen das schulische Angebot weiterentwickeln und in die Schulen baulich und auch ausstattungstechnisch investieren.
Wir brauchen Gemeindehäuser, wo die Menschen feiern und wo sie sich schlicht auch nur einmal treffen können; dies gilt auch
für die Jugend.
Nicht zuletzt müssen wir für die steigende Zahl älterer Menschen die Seniorenarbeit weiterentwickeln – auch im Alter sollen
alle sagen können, hier bin ich gerne daheim.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Sie sehen also auch 2017 und auch darüber hinaus gibt es viel zutun in unseren Gemeinden. Ihnen allen wünsche ich für das
kommende Jahr viel Schaffenskraft, Erfolg, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.
Ihr
Alfred Steimers
Bürgermeister
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
Verbandsgemeinde
Ulmen
Amtliche Bekanntmachungen
Veranstaltungskalender 2017
Januar
07.01.2017
Ulmen
Bohnenball
Eifelverein Ulmen
07.01.2017
Ulmen
Jahreshauptversammlung
Sportfahrerkreis Ulmen
07.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
08.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
13.01.2017
Alflen
Jahreshauptversammlung
Freiwillige Feuerwehr Alflen
13.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
14.01.2017
Alflen
Versammlung
VdK-Ortsverband Alflen
14. - 15.01.2017
Beuren
Winterkirmes
Freiwillige Feuerwehr Beuren
14.01.2017
Gevenich
Winterwanderung
Spvgg. Weiler-Gevenich
14.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
15.01.2017
Ulmen
1. Vereinsschießen/ Neujahrsschießen
Schützenverein Ulmen
15.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
18.01.2017
Alflen
Versammlung
Förderverein Kindertagesstätte Alflen
21.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
22.01.2017
Ulmen
Jugend-Fußball-Hallenturnier
SV Fortuna Ulmen
28.01.2017
Bad Bertrich
Entspannungs-Workshop
28.01.2017
Lutzerath
Jahreshauptversammlung
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Lutzerath
Februar
03.02.2017
Büchel
Hüttengaudi
BCC Büchel e.V.
04. - 06.02.2017
Wagenhausen
Kirmes
Freiwillige Feuerwehr Wagenhausen
05.02.2017
Ulmen
Mädchensitzung
KG Burgnarren Ulmen
10.02.2017
Lutzerath
Karnevalsparty
Freiwillige Feuerwehr Lutzerath
11.02.2017
Auderath
Kinderkarneval
11.02.2017
Bad Bertrich
Sauna-Event Winterzauber
Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich
11.02.2017
Kliding
Bunter Abend
KV Kliding
12.02.2017
Büchel
Herrensitzung
BCC Büchel e.V.
17.02.2017
Beuren
Garde- und Showtanz
KV Blau-Weiß Beuren
18.02.2017
Alflen
Kinderkarneval
18.02.2017
Auderath
Kappensitzung
18.02.2017
Kennfus
Trockensitzung
Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V.
18.02.2017
Ulmen
Kappensitzung
KG Burgnarren Ulmen
18.02.2017
Weiler
Bunter Abend
19.02.2017
Beuren
Bunter Kindernachmittag
KV Blau-Weiß Beuren
19.02.2017
Büchel
Kinderkarneval
BCC Büchel e.V.
19.02.2017
Gevenich
Kinderkarneval
19.02.2017
Lutzerath
Kinderkarneval
Spielmannszug (10 Jahre) Lutzerath
19.02.2017
Ulmen
Kinderkappensitzung
KG Burgnarren Ulmen
23.02.2017
Alflen
Möhnensitzung
Möhnenverein Alflen
23.02.2017
Beuren
Möhnensitzung
Möhnenverein Beuren
23.02.2017
Lutzerath
Weiberdonnerstag
Möhnenverein Lutzerath
23.02.2017
Ulmen
Weiberdonnerstag
Möhnenverein Ulmen
24.02.2017
Gillenbeuren
Bunter Abend
Bürgergemeinschaft Gillenbeuren
24.02.2017
Kennfus
Fastnachtsparty
Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V.
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
25.02.2017
Alflen
Fastnachtszug
Spielmannszug Alflen
25.02.2017
Beuren
Kappensitzung
KV Blau-Weiß Beuren
25.02.2017
Büchel
Kappensitzung
BCC Büchel e.V.
25.02.2017
Gevenich
Karneval Bunter Abend
25.02.2017
Lutzerath
Rot-Weiß-Ball
25.02.2017
Ulmen
Tanzabend mit Party
26.02.2017
Gevenich
Karnevalsumzug
26.02.2017
Kennfus
Kinderball
Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V.
26.02.2017
Kliding
Karnevalsumzug
KV Kliding
26.02.2017
Lutzerath
Karnevalsumzug
27.02.2017
Beuren
Rosenmontagsumzug
KV Blau-Weiß Beuren
27.02.2017
Büchel
Rosenmontagsumzug
BCC Büchel e.V.
27.02.2017
Ulmen
Rosenmontagsumzug u. Narrentreiben
KG Burgnarren Ulmen
28.02.2017
Auderath
Karnevalsumzug
28.02.2017
Kennfus
Fastnachtsumzug
KG Burgnarren Ulmen
Don Bosco&Heimatverein Kennfus 1951 e.V.
März
01.03.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
Clara-Viebig-Pavillon
03.03.2017
Alflen
Mitgliederversammlung
Sportverein Schwarz-Weiß Alflen
04.03.2017
Urschmitt
Seniorentag
05.03.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee
05.03.2017
Büchel
MTB Bulls Cup 2016
05.03.2017
Ulmen
Kleiderbasar Frühjahr/ Sommer
Ulmener Mütter
08.03.2017
Ulmen
Nach-Aschermittwochstreff,
Vereine u. Gewerbe
Gewerbeverein Ulmen
16.03.2017
Lutzerath
Jahreshauptversammlung
Männergesangverein
17. - 19.03.2017
Bad Bertrich
Indisches Yoga-Wochenende
18.03.2017
Lutzerath
Jahreshauptversammlung
Eifelverein Lutzerath
26.03.2017
Gevenich
Buchausstellung
Kath. öffentl. Bücherei
26.03.2017
Ulmen
Stadtmeisterschaften KK-Schießen
Schützenverein Ulmen
31.03.2017
Bad Bertrich
Frühlingswanderung mit Picknick
02.04.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee-Helsby High School
05.04.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
06.04.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
08.04.2017
Alflen
Umwelttag
Gemeinde
08.04.2017
Gevenich
Umwelttag
Ortsgemeinde
09.04.2017
Alflen
Eröffnung Heimatmuseum
09.04.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
09.04.2017
Gevenich
Dorfpokalschießen
St. Hubertus Schützenbruderschaft
09.04.2017
Ulmen
Ostereierschießen u. 2. Vereinsschießen
Schützenverein Ulmen
15.04.2017
Gevenich
Ostereierschießen
St. Hubertus Schützenbruderschaft
16.04.2017
Bad Bertrich
Oster-Matinee
17.04.2017
Bad Bertrich
Oster-Konzert
(Kreismusikverband Cochem-Zell)
17.04.2017
Gevenich
Ostereierschießen
St. Hubertus Schützenbruderschaft
23.04.2017
Alflen
Erstkommunion
26.04.2017
Büchel
Benefizspiel der Bundeswehr
Nationalmannschaft zum 90-jährigen
Bestehen des SV Büchel
28.04.2017
Bad Bertrich
Benefizkonzert mit
Romayne Wheeler/Mexico
28.04. - 01.05.2017
Urschmitt
Kirmes
29.04.2017
Bad Bertrich
Sauna-Event Paradies Träume
30.04.2017
Alflen
Maibaum
April
Clara-Viebig-Pavillon
Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich
Ulmen
- 6 -
Ausgabe 1/2017
30.04.2017
Gevenich
Maibaum stellen
Junggesellenverein Gevenich
30.04.2017
Gevenich
Kommunion
Kath. Kirchengemeinde
Mai
01.05.2017
Lutzerath
Maiwanderung
Eifelverein Lutzerath
03.05.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
Clara-Viebig-Pavillon
04.05.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
07.05.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee
07.05.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
12. - 14.05.2017
Kliding
Traditionelles Backfest
13. - 14.05.2017
Auderath
60 Jahre SV Alemannia Auderath
13. - 15.05.2017
Kennfus
Kirmes
Ortsvereine Kennfus
20.05.2017
Alflen
Möhnenwanderung
Möhnenverein Alflen
20.05.2017
Bad Bertrich
Tanz-Abend
20.05.2017
Gevenich
Feuerwehrtour
25. - 28.05.2017
Filz
Vatertagskirmes
30.05.2017
Bad Bertrich
Abend-Wanderung
04.06.2017
Auderath
Waldfest
04.06.2017
Bad Bertrich
Pfingstmatinee
06.06.2017
Bad Bertrich
Abend-Wanderung
Eifelverein
07.06.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
Clara-Viebig-Pavillon
08.06.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
09. - 10.06.2017
Auderath
Sportfest
09. - 11.06.2017
Kliding
Pfarrfest
09. - 12.06.2017
Ulmen
Kirmes
10.06.2017
Alflen
Weinprobe Heimatmuseum
10.06.2017
Büchel
Schulfest Grundschule
10. - 11.06.2017
Gevenich
Forumfest
11.06.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
15.06.2017
Bad Bertrich
Fronleichnams-Konzert
15.06.2017
Gevenich
Königschießen
St. Hubertus Schützenbruderschaft
15.06.2017
Ulmen
Königsschießen
Schützenverein Ulmen
16. - 18.06.2017
Büchel
KRAKA Fest
16. - 18.06.2017
Lutzerath
Vereinsfahrt
Förderverein Freiwillige Feuerwehr
16. – 18.06.2017
Ulmen
Freundschaftsbesuch in Lormes
Freundschaftskreis Ulmen-Lormes
17. – 18.06.2017
Auderath
Spritzenhausfest
Freiwillige Feuerwehr Auderath
17.06.2017
Bad Bertrich
Tanz-Abend
17. - 18.06.2017
Beuren
Kirmes
17.06.2017
Gevenich
Familienspießbraten
Feuerwehr/Förderverein FF
17.06.2017
Ulmen
Singend in den Sommer
Chor 2000 und Landesforsten
18.06.2017
Büchel
Pfarrfest
18.06.2017
Gevenich
Schützenfest
23. - 25.06.2017
Alflen
Dorfturnier
25.06.2017
Bad Bertrich
Wanderung - zum Berg-Gottesdienst
Feuerwehr/Förderverein FF
Eifelverein
Juni
Männergesangverein Liederkranz
Freizeitmannschaft
Musikverein Ulmen
Musikverein Gevenich
St. Hubertus Schützenbruderschaft
an der Oase der Ruhe
25. – 26.06.2017
Büchel
Dämmerschoppenfest
25.06.2017
Gillenbeuren
Sommernachtsraum
Freiwillige Feuerwehr Büchel
28.06.2017
Bad Bertrich
Konzert - Hamilton College/GB
30.06. - 02.07.2017
Alflen
Zeltlager
Sportverein Schwarz-Weiß Alflen
30.06. - 02.07.2017
Gevenich J
Jeepfest
Geländewagenfreunde
30.06. - 02.07.2017
Lutzerath
Dorf- und Backfest in Driesch
SSG Lutzerather Höhe
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
Juli
01.- 02.07.2017
Beuren
Spritzenhausfest
Freiwillige Feuerwehr Beuren
01.07.2017
Gillenbeuren
Grillfest
Jagdgenossenschaft Gillenbeuren
01.- 02.07.2017
Kennfus
Sportfest
Sportverein SSV Falkenlay
Bad Bertrich-Kennfus e.V.
01.-02.07.2017
Meiserich
Dorf- und Sportfest
Feuerwehr und Freizeitmannschaft Meiserich
02.07.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee
04.07.2017
Bad Bertrich
Abend-Wanderung
Eifelverein
05.07.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
Clara-Viebig-Pavillon
06.07.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
07. - 09.07.2017
Gevenich
Sportfest
Spvgg. Weiler-Gevenich
07. - 10.07.2017
Alflen
Zeltlager
Jugendfeuerwehr Alflen
08.07.2017
Alflen
Spießbraten
Jagdgenossenschaft Alflen
08.07.2017
Ulmen
Sommernachtskonzert
Musikverein Ulmen
09.07.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
15.07.2017
Bad Bertrich
Kurparkfestival
15. - 16.07.2017
Beuren
Sportfest
16.07.2017
Bad Bertrich
Clara-Viebig-Tag
21. - 23.07.2017
Büchel
Sportfest 90 Jahre SV Büchel Bäcker Lutz Cup
25.07.2017
Bad Bertrich
Konzert - Luton Youth Concert Band/GB
28. - 30.07.2017
Weiler
Dorffest
29.07.2017
Alflen
Grillfest
VdK-Ortsverband Alflen
29. - 30.07.2017
Kennfus
Feuerwehrfest
Freiwillige Feuerwehr Kennfus
29. - 30.07.2017
Ulmen
Ferienfreizeit Jugend- und Kinder KG
KG Burgnarren Ulmen
31.07.2017
Ulmen
Jugendfußballcamp
SV Fortuna Ulmen u. VG Ulmen
01.08.2017
Bad Bertrich
Abend-Wanderung
01.- 04.08.2017
Ulmen
Jugendfußballcamp
SV Fortuna Ulmen u. VG Ulmen
02.08.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
Clara-Viebig-Pavillon
Sportverein Beuren
August
04. - 06.08.2017
Kliding
Dorffest
05. - 06.08.2017
Filz
Hinnig - Hüttenfest
06.08.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee
10.08.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
11. - 14.08.2017
Lutzerath
Kirmes
Freiwillige Feuerwehr Lutzerath
12.08.2017
Alflen
Wanderung
Freiwillige Feuerwehr Alflen
12.08.2017
Bad Bertrich
Open Air Kino-Picknick
12. - 13.08.2017
Urschmitt
Dorffest
13.08.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
13.08.2017
Vorpochten
Kirmes
16.08.2017
Bad Bertrich
Harfen-Konzert – mit Jessyca Flemming
Heimat- und Verkehrsverein Vorpochten
19.08.2017
Bad Bertrich
Tanz-Abend
19. - 20.08.2017
Beuren
Dorfmeisterschaft
19. – 20.08.2017
Gillenbeuren
Dorffest
25. - 28.08.2017
Alflen
Kirmes
01. - 03.09.2017
Gevenich
Dämmerschoppen
Feuerwehr/Förderverein FF
02. - 06.09.2017
Lutzerath
4-Tagesfahrt
Eifelverein Lutzerath
03.09.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee mit
03.09.2017
Lutzerath
Herbstmarkt
03.09.2017
Ulmen
Kleiderbasar Herbst/Winter
Freiwillige Feuerwehr Gillenbeuren
September
dem Musikverein Untershausen
Ulmener Mütter
Ulmen
- 8 -
06.09.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
07.09.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
10.09.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
16.09.2017
Alflen
Wanderung
Ausgabe 1/2017
Clara-Viebig-Pavillon
Sportverein Schwarz-Weiß Alflen
16.09.2017
Bad Bertrich
Tanz-Abend
23. - 24.09.2017
Büchel
MTB 6 Stunden Rennen am Sportplatz
23. - 24.09.2017
Schmitt
Kirmes
24.09.2016
Lutzerath
Tag der offenen Tür, 5 Jahre Bambini FFw
29.09. - 02.10.2017
Auderath
Kirmes
30.09.2017
Bad Bertrich
Start Heller Herbst
Freiwillige Feuerwehr Lutzerath
Oktober
01.10.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee
01.10.2017
Gevenich
Erntedankfest
Junggesellenverein Gevenich
02.10.2017
Lutzerath
Oktoberfest
SSG Lutzerather Höhe
03.10.2017
Ulmen
Appelfest
Eifelverein Ulmen
04.10.2017
Bad Bertrich
Abend-Lesung
05.10.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
07.10.2017
Bad Bertrich
Gospelkonzert
08.10.2017
Bad Bertrich
Kulinarische Restaurant-Rundreise
08.10.2017
Büchel
Kartoffelfest
Möhnenverein Büchel
14.10.2017
Bad Bertrich
Sauna-Event Skandinavien
Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich
15.10.2017
Alflen
Seniorentag in Auderah
Pfarrei
15.10.2017
Ulmen
Stadtmeisterschaften/Luftgewehrschießen
Schützenverein Ulmen
18.10.2017
Alflen
Treffen der Vereinsvorstände
18.10.2017
Bad Bertrich
Regionaler Filmabend mit P. Friesenhahn
20. - 22.10.2017
Kliding
St. Wendelinus-Kirmes
28. - 29.10.2017
Büchel
Kirmes
28.10.2017
Lutzerath
85 Jahre Männergesangsverein
29.10.2017
Gevenich
Weihnachtsbuchausstellung
Kath. öffentl. Bücherei
November
03. - 05.11.2017
Gevenich
Kirmes
04. - 05.11.2017
Kliding
Deppekochefest
05.11.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee
09.11.2017
Weiler
Martinszug
10.11.2017
Alflen
Martinszug
Junggesellenverein Gevenich
10.11.2017
Auderath
Martinszug
10.11.2017
Büchel
Martinszug
10.,11 u. 13.11.2017
Gillenbeuren
Kirmes
10.11.2017
Meiserich
Martinsumzug
10.11.2017
Ulmen
Sankt Martinsumzug
10. - 11.11.2017
Weiler
Kirmes
11.11.2017
Alflen
Jahreshauptversammlung Möhnen
11.11.2017
Gevenich
Martinszug
Ortsgemeinde
11.11.2017
Kliding
Karnevalseröffnung
KV Kliding
11.11.2017
Lutzerath
Martinszug
11.11.2017
Ulmen
Sessionseröffnung
KG Burgnarren Ulmen
12.11.2017
Vorpochten
Sankt Martinsumzug
Heimat- und Verkehrsverein Vorpochten
17. u. 18.11.2017
Auderath
Theater
Auderather Plattespieler
18.11.2017
Lutzerath
Konzert Don Kosaken
Männergesangverein
19.11.2017
Bad Bertrich
Krimi-Frühstück
24. u. 25.11.2017
Auderath
Theater
24. - 27.11.2017
Lutzerath
Driescher Kirmes
Stadt Ulmen
Auderather Plattespieler
Ulmen
- 9 -
Ausgabe 1/2017
26.11.2017
Ulmen
Blutwurstwanderung
Eifelverein Ulmen
02.12.2017
Alflen
Adventszauber
02.12.2017
Gevenich
Weihnachtsbaum aufstellen
Feuerwehr/Förderverein FF
02.12.2017
Ulmen
Adventsvolleyballturnier
SV Fortuna Ulmen
03.12.2017
Alflen
Nikolaus Cross Lauf
03.12.2017
Bad Bertrich
Sonntagsmatinee - Männerchor Mückeln
03.12.2017
Lutzerath
Weihnachtsmarkt
Dezember
Möhnenverein Lutzerath
03.12.2017
Weiler
Seniorentag
03.12.2017
Ulmen
Nikolausschießen u. 3. Vereinsschießen
Schützenverein Ulmen
09.12.2017
Auderath
Nikolausmarkt
Freizeitmannschaft
09.12.2017
Kliding
Nikolausfeier
10.12.2017
Büchel
Seniorennachmittag
10.12.2017
Gevenich
Seniorentag
Ortsgemeinde
10.12.2017
Ulmen
Seniorennachmittag
Kath. Frauengemeinschaft Ulmen
10.12.2017
Urschmitt
Adventssingen
16.12.2017
Bad Bertrich
Sauna-Event Weihnachten
Vulkaneifel-Therme Bad Bertrich
16.12.2017
Ulmen
Jahreskonzert
Musikverein Ulmen
17.12.2017
Gevenich
Adventsschießen
St. Hubertus Schützenbruderschaft
17.12.2017
Kliding
Seniorennachmittag
26.12.2017
Bad Bertrich
Weihnachtskonzert - Kareol Tanzorchester
28.12.2017
Bad Bertrich
Glühwein-Wanderung
Reisepässe
können abgeholt werden!
Stellenausschreibung
Die bis zum 14.12.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
✂
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Ich ...........................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in .......................................................................................
Ort, Straße
bevollmächtige hiermit Herrn/Frau
..................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft .............................................................................................
Ort, Straße
✂
ausgewiesen durch
..................................................................................................................
Eifelverein
Der zweigruppige kommunale Kindergarten
Gevenich sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter/in in der Gruppe
Bewerben können sich staatlich anerkannte Erzieher/Innen, Familienpfleger/Innen, Kinderpfleger/
Innen, Heilerziehungspfleger/Innen
oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung.
Im Kindergarten Gevenich ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit 18,75 Stunden pro Woche zu besetzen.
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Flexibilität bezüglich der
Arbeitszeit wird erwartet, da die Einrichtung als Ganztagskindergarten geführt wird. Erfahrung im Umgang mit Zweijährigen
ist erwünscht, aber keine Einstellungsvoraussetzung. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt nach Absprache
mit der Kindergartenleitung und dem Team des Kindergartens.
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst
(TVöD SuE). Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen unter 02676/409-259 oder
bei der Leitung des Kindergartens, Frau Heidi Berens unter Telefonnummer 02678/392.
Bewerber/Innen können sich schriftlich bis spätestens
25.01.2016 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Personalamt,
Marktplatz 1, 56766 Ulmen bewerben.
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
..................................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst
nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei
übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung
kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen.
Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0).
Sprechstunde
des Jugendamts Cochem-Zell
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am
Montag, den 09.01.2017 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108
der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt.
Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Moritz unter
02671-61328 vereinbaren. Wir beraten Sie vertraulich in Fragen
der Partnerschaft, Trennung/Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir
Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf.
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
Vegan, vegetarisch, vollwertig- wer kennt sich da noch aus?
Der Eifelverein Ulmen und das Jugend- und Seniorenbüro der
VG Ulmen laden Sie herzlich zu einem Vortrag mit dem Thema
„Vegan, vegetarisch, vollwertig - wer kennt sich da noch
aus?“ ein.
Die Gesundheitsberaterin Lydia Justen, die schon einige erfolgreiche Vorträge und Kochabende für Senioren in Ulmen angeboten hat, wird diesen Vortrag halten.
Die Verunsicherung der Verbraucher ist groß. Täglich tauchen
neue Labels, Siegel oder Markennamen auf.
Damit Sie in Zukunft aufgeklärter und bewusster Ihre Entscheidungen beim täglichen Einkaufen und Speisenzubereitung treffen können, wird Frau Justen versuchen, etwas Licht ins Dunkle
der unterschiedlichen Begrifflichkeiten zu bringen.
Selbstverständlich wird es auch wieder Kostproben der vitalstoffreichen Vollwertkost geben.
Wir freuen uns auf einen schönen und vor allem informativen
Vortrag.
Termin: Uhrzeit: Treffpunkt: Kosten: Kursleitung: Dienstag, 31. Januar 2017
19:00 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Eifelvereinshaus Ulmen
5,00 Euro pro Teilnehmer
Lydia Justen, Gesundheitsberaterin (GGB) Anmeldungen ab sofort bitte bei: Kerstin Mücken, VGV Ulmen
02676/409 260, [email protected] oder Uli Esper
02676/ 409 210, [email protected]
Wir gratulieren
am 08.01. am 11.01. am 12.01.
am 12.01. zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Frau Mechthilde Werner-Heindler, Kliding
Herr Ernst Hennen, Kliding
Herr Karl Diederichs, Kliding
Frau Irmgard Müller, Ulmen OT Vorpochten
60 Na Klar Seniorinnen und Senioren
der Verbandsgemeinde Ulmen
Fahrtenprogramm 2017
Kurze Übersicht:
Vom 15.3. bis 21.3.2017 Siebentage-Kurreise mit sehr großem Programm und Angeboten in Bad Kissingen.
Achtung: Hier haben wir nur Zimmeroption bis 5.1.2017.
7 Tage zur Apfelblüte nach Südtirol, vom 30.4.bis 6.5.2017, immer ein besonderes Erlebnis.
7 Tage Steiermark in das wunderschöne Hotel Schwaigerhof und vielen weiteren Programmpunkten
Vom 18.6. bis 24.6.2017.
7 Tage-Reise in die Wachau (Österreich mit Tagesfahrt nach Wien), Stift Melk, Schiffreise auf der Donau, auf dem Neusiedlersee etc.. vom 13.08. bis 19.08.2017.
7 Tage-Reise nach Rohrdorf im Chiemgau mit großem Programm vom 8.10. bis 13.10.2017.
Adventsreise ins Vogtland mit Ausflug Marienbad Tschechien vom 14.12. bis 17.12.2017.
Alle vorgenannten Fahrten sind im Flyer beschrieben und können angefordert werden bzw. liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen aus.
Selbstverständlich werden auch wieder Tagesausflüge angeboten, in der Planung ist bereits im Frühjahr der Keukenhof zur Tulpenblüte und weitere schöne Ziele.
Am Donnertag, 16. Februar 2017 findet die Seniorenkappensitzung statt.
Nochmals alle guten Wünsche für alle Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen.
Ulmen
- 11 -
Ausgabe 1/2017
Ulmen
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Mitteilungen aus dem
gEsundland VulkanEifEl
Märchenhaftes Erleben
einer wirkungsvollen Landschaft
Mentale Entschleunigung bedeutet, seine innere Balance zu finden. Dabei hilft es, die Kraft der Natur zu spüren, sie sich zu Nutze
zu machen und somit eine Brücke zur eigenen Gesundheit zu
schlagen. Lassen Sie uns diese „Brücke“ gemeinsam bauen.
Auf einer Wanderung entlang des Strohner Määrchens, des Trautzberger und des Sprinker Maars sowie des Vulkanerlebnispfades
werden wir ein neues Gespür für die Besonderheiten der Natur
entwickeln - ein regelrecht landschaftstherapeutisches Erlebnis!
Ihr Landschaftsmentor: Alfred Welter
Termine: 12. Januar 2017
Treffpunkt: Lavabombe, Strohn; Uhrzeit: 10.00 Uhr
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 12 Personen
Preis: 5,- EUR pro Person
Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen Terminen gebucht werden.
Information und Anmeldung: Alfred Welter, Landwirtschaftsmeister, Tel.: 0171 8948816, E-Mail: [email protected]
Ausgabe 1/2017
aus den gemeinden
Alflen
Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 – 95 36 59
Email: [email protected]
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer
Vereinbarung
Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26
Schließung Backes
Ab dem 15. Januar ist das Backes für Übungsstunden und Veranstaltungen nicht mehr nutzbar. Das Gebäude wurde langfristig
vermietet.
Die Sitzungen des Gemeinderates, Übungsstunden Kirchenchor
und Litzbach Echo, sowie alle anderen Veranstaltungen, die bisher
im Backes stattgefunden haben, finden ab diesem Zeitpunkt im
Schulgebäude (Schulstr. 14), unterer Klassenraum statt.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof. Fahrzeuge
sind auf dem Schulhof abzustellen.
Die Schlüssel vom Backes sind beim Ortsbürgermeister abzugeben
und der Schlüssel für das Schulgebäude im Tausch zu empfangen.
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Terminankündigung
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates am
Dienstag, 24. Januar 2017 um 19.00 Uhr im Schulgebäude, Erdgeschoss Schulstraße 14, 56828 Alflen
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
AUderAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587
E-Mail: [email protected]
BAd Bertrich
Sprechstunden im Gemeindebüro
Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund
um Clara Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem
Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon,
56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
Donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: 02674-3057003, Fax.: 02674-3052005
Meine Sprechstunde ist jeweils
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie
einen Termin.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar.
Gerne können sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“
zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr- nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
An alle Beherbergungsbetriebe und Kliniken
Wir bitten Sie alle manuellen Meldescheine aus dem Jahr 2016 bis
spätestens 13.01.2017 im Gemeindebüro Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, 56864 Bad Bertrich zur Erfassung und Abrechnung
Vernbandsgemeindeverwaltung Ulmen
abzugeben.
Fachbereich 1.2.4, Verbandsgemeindekasse
Ulmen
- 13 -
Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie
im Internet unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13431.
BeUren
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
E-Mail: [email protected]
Terminankündigung
Ausgabe 1/2017
4. 5. 6. 7. 8. 9. Donnerstag, 18.05.2017, 20:00 Uhr
Donnerstag, 29.06.2107, 20:00 Uhr
Donnerstag, 17.08.2017, 20:00 Uhr
Donnerstag, 21.09.2017, 20:00 Uhr
Donnerstag, 26.10.2017, 20:00 Uhr
Donnerstag, 07.12.2017, 20:00 Uhr
Die Sitzungen finden im Feuerwehrhaus in Gevenich statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die in einer Sitzung
behandelt werden sollen, mindestens 14 Tage vorher schriftlich
beim Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eingereicht werden müssen, damit diese entsprechend für die Ratssitzungen vorbereitet werden können.
gez. Walter Brauns, Ortsbürgermeister
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen
an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch
unter 02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an [email protected] vornehmen.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 25.
Januar 2017, um 19.00 Uhr im Bürgerhaus zu Beuren statt.
Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
Zeit für Begegnung mit Alt und Jung
für alle Bürger der Gemeinde Beuren
am Freitag, 13. Januar 2017 ab 15.00 Uhr
in der Gemeindehalle Beuren
Wir starten ins neue Jahr
und treffen uns wieder in der
Beurener Gemeindehalle.
Sich
BEGEGNEN
heißt
miteinander lachen, gute
Gespräche führen, Neues
erfahren,
dem anderen zuhören, vielleicht jemanden seit langem
nochmal wiedersehen…
GEMEINSAM und nicht EINSAM, zusammen schöne Stunden zu
verbringen bei Kaffee und Kuchen, dazu laden wir Euch herzlich
ein……
Der Kirchengemeinderat Beuren!
Büchel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
filz
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 650
gevenich
Terminankündigung
Sitzungstermine des Gemeinderates Gevenich im Jahr 2017:
Im Jahr 2017 sind folgende Sitzungen des Gemeinderates
Gevenich geplant
1. Donnerstag, 19.01.2017, 19:00 Uhr
2. Donnerstag, 02.03.2017, 20:00 Uhr
3. Donnerstag, 06.04.2017, 20:00 Uhr
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Gevenich sucht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
ein bis zwei Reinigungskräfte m/w
für das Bürgerhaus
Es handelt sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit nicht mehr als 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der
Arbeitseinsatz erfolgt nur nach Bedarf und soll in Absprache
mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gevenich
erfolgen.
Das Bürgerhaus soll im Schnitt einmal pro Woche gereinigt
werden, ggf. bei Veranstaltungen öfter. Die Zeiteinteilung
kann flexibel erfolgen.
Zu den Tätigkeiten gehört unter anderem die Reinigung
der Böden, der Küche, des Thekenbereiches, der Toiletten,
der Tische, das Abstauben der Räumlichkeiten, das Reinigen
der Polstermöbel etc., insbesondere nach Veranstaltungen.
Zusätzlich soll bei Bedarf eine Reinigung der Fenster / Fensterrahmen oder eine Grundreinigung erfolgen.
Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten erhalten Sie beim Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde: Walter Brauns Tel.: 02678/953264.
Kurze Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 18.01.2017
an die
Ortsgemeinde Gevenich
oder die
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen -SB 1.1.3 PersonalMarktplatz 1, 56766 Ulmen.
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Gemeinderates Gevenich
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Donnerstag, den 15.12.2016
20:00 Uhr
23:15 Uhr
Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister Herr Walter Brauns
1. Beigeordneter
Herr Karl-Josef Fischer
Beigeordnete(r)
Herr Bernhard Heep
Ratsmitglieder
Herr Bernhard Allar, Herr Ralf Dannert, Herr Mario Eberhard, Herr
Joachim Franzen, Herr Walter Heep, Herr Günther Keßeler, Herr
Johannes Keßeler, Herr Rainer Theobald
Protokollführer
Herr Ulrich Esper
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Walter Müller
Herr Alfons Schneiders
Ulmen
- 14 -
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der Antrag gestellt, die
Tagesordnungspunkte 9 und 10 zu tauschen.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja, 5 Nein, 5 Enthaltungen
Somit wurde der Antrag abgelehnt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen
mbH zum 31.12.2015
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens Gevenich auf Kostenübernahme für Ausstattungsgegenstände
4. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Elternbeirates des Kindergartens bezgl. des Eigenanteils der Eltern an den
Kosten der Mittagsverpflegung
5. Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein
6. Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement
zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt „Cochem-Zeller
Energiedorf“
7. Verkauf eines Baugrundstückes
8. Bauangelegenheit „Befreiung von Festsetzungen Bebauungsplan“
9. Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Sperrung des Hohlwegs
(Flur 14, Parzelle 64)
10. Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Steine am Hohlweg (Flur
14, Parzelle 64) und Änderung der Beschilderung
11.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
12.Personalangelegenheit
13.Pachtangelegenheit
14.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie
Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH zum 31.12.2015
Sachverhalt:
In der Sitzung am 26.10.2016 hat die Gesellschafterversammlung
der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung
vorzutragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für
das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem
Gemeinde-/Stadtrat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl.
Lagebericht einen Bericht über die Beteiligung der Gemeinde/
Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes,
an denen sie mit mindestens 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl.
Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr
2015.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und
Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und
Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
646.688,35 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
695.685,10 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-48.996,75 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
603.999,18 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
599.347,17 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
4.652,01 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
90.277,39 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 111.749,95 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
-21.472,56 EUR
Ausgabe 1/2017
Einzahlungen aus Investitionskrediten
0,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite
(Tilgungen)
8.233,84 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Investitionskrediten
-8.233,84 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Abnahme der Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeindekasse
25.054,39 EUR
Ein- und Auszahlungen aus
druchlaufenden Geldern
- EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
- EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Bernhard Allar, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Gevenich
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 3
Ortsbürgermeister Walter Brauns und die Beigeordneten Karl-Josef
Fischer und Bernhard Heep haben gem. § 22 GemO nicht an der
Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des
Elternbeirates des Kindergartens Gevenich auf Kostenübernahme für Ausstattungsgegenstände
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.09.2016 hat der Elternbeirat des Kindergartens Gevenich die Anschaffung neuer Steckmatten und Großbausteinen beantragt.
Die Steckmatten dienen im Bewegungsraum als Fallschutz für die
Kinder und sind aufgrund des jahrelangen Gebrauchs abgenutzt
und defekt und müssten ausgetauscht werden. Die Kosten für die
Neubeschaffung betragen rd. 1.300 €.
Dies trifft auch auf die vorhandenen Großbausteine im Bewegungsraum zu, deren Neuanschaffung ebenfalls beantragt wurde.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 720 €.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Mittel für die Anschaffungen sind im Haushalt 2017 bereit zu
stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme für die Neuanschaffung der Steckmatten und der Großbausteine zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des
Elternbeirates des Kindergartens bezgl. des Eigenanteils der
Eltern an den Kosten der Mittagsverpflegung
Sachverhalt:
Der Essenslieferant der Kita Gevenich hat zum 01.08.2016 den
Essenspreis aufgrund gestiegener Personal- und Lebensmittelkosten von 3,30 € auf 3,50 € je Essen erhöht. Diese Erhöhung wurde
entsprechend an die Eltern weitergegeben.
Der Elternbeirat hat mit Schreiben vom 30.09.2016 die Übernahme
der Preissteigerung von 0,20 € beantragt, um die zusätzliche finanzielle Belastung der Eltern zu vermeiden und eine Gleichstellung
mit Kindern der Schule Lutzerath zu erzielen. Hier wird derzeit ein
Eigenanteil von 3,10 € je Essen von den Eltern erhoben.
Die Angleichung des Elternanteils in der Kita (3,30 €/Essen) an den
der Schule Lutzerath (3,10 €/Essen) war bereits Gegenstand der
Gemeinderatssitzung am 10.03.16. Hier wurde die Empfehlung
an die Verbandsgemeinde, als Kita-Träger, beschlossen, dass der
Eigenanteil der Eltern weiterhin entsprechend den Kosten an den
Caterer erhoben wird.
In der Kita werden durchschnittlich 2.300 Essen im Jahr ausgegeben. Eine Senkung des Eigenanteils um 0,20 € würde zu Mindereinnahmen von ca. 460,00 € für die Verbandsgemeinde, die den
Eigenanteil erhebt, führen und müssten gem. § 5 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Ulmen und der Ortsgemeinde Gevenich über die Betriebsträgerschaft der Kita vom
19.03.2015 durch die Ortsgemeinde über die Sonderumlage ausgeglichen werden.
Ulmen
- 15 -
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Eine Senkung des Eigenanteils der Eltern führt zu Mehrkosten für
die Ortsgemeinde von ca. 460 € im Jahr.
Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt der Verbandsgemeinde Ulmen, als
Kita-Träger, dass der Eigenanteil der Eltern weiterhin entsprechend,
den vom Caterer berechneten Kosten je Essen, erhoben wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein
Sachverhalt:
Die Spvgg Weiler- Gevenich e.V. hat beim Sportbund Rheinland
für die Sanierung des Umkleidegebäudes (Heizung und Sanitär)
einen Zuschuss aus Landesmitteln beantragt. Mit Schreiben vom
08.11.2016 fordert der Sportbund Rheinland von der Spvgg Weiler-Gevenich noch verschiedene Unterlagen an, um den Antrag
bearbeiten zu können. Unter anderem wird ein Pachtvertrag bzw.
eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Sportverein und den
Gemeinden Weiler und Gevenich mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahre gefordert.
Die Laufzeit soll vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2036 festgelegt
werden.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat über die als Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der als Anlage beigefügten
Nutzungsvereinbarung und beschließt dieser zu zustimmen.
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der als Anlage beigefügten
Nutzungsvereinbarung und beschließt dieser unter Berücksichtigung der Ergänzung als § 7 zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt
„Cochem-Zeller Energiedorf“
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung des Quartierskonzepts aus dem Projekt
„Cochem-Zeller Energiedorf“ besteht für die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit, die Projektergebnisse mithilfe eines
Sanierungsmanagements (SM) umzusetzen. Die KfW fördert die
Durchführung eines SM mit einem Fördersatz in Höhe von 65 %.
Dabei kann jede Kommune individuell einen eigenen Antrag stellen, wobei die Kosten ca. 230.800 € in drei Jahren nicht übersteigen
dürfen.
Alternativ bietet die kommunale Klimaschutzagentur unser-klimacochem-zell e.V. an, ein gemeinsames SM durchzuführen. Je nach
Gesamtbedarf der teilnehmenden Kommunen soll auf Kreis- oder
VG-Ebene für die Dauer von zunächst 3 Jahren 1-2 Personalstellen
eingerichtet werden. Zusätzlich soll externes fachliches Know-how
(z.B. Ingenieurleistungen) eingekauft werden. Am 04.07.2016 fand
eine Info-Veranstaltung mit Herrn Staatssekretär Dr. Griese statt.
Dieser versprach, die Fördermittel der KfW durch zusätzliche Landesmittel zu erhöhen. Neben der höheren Förderquote sprechen
auch Synergieeffekte für eine gemeinsame Vorgehensweise im
Rahmen der Konzepterstellung.
Konkret werden folgende Leistungen angeboten:
Std.pro
Jahr
Kosten
pro Jahr
Förderung
(FQ: 85%)
Eigenanteil
Kommune
Gesamtkosten Eigenanteil
3 Jahre
3 Jahre
internes
SM
240
8.500 €
7.200 €
1.300 €
25.500 €
3.900 €
externes
SM
60
5.600 €
4.800 €
800 €
16.800 €
2.400 €
Gesamt
300
14.100 €
12.000 €
2.100 €
41.300 €
6.300 €
Die Kalkulation erfolgte auf Basis einer Eingruppierung des internen Sanierungsmanagers in Entgeltgruppe 10 Stufe 2 TVöD und
der Annahme eines Stundensatzes für externe Ingenieurleistungen
von 94 €. Eine exakte Kostenermittlung kann erst erfolgen, wenn
die Förderanträge der KfW und des Landes bewilligt werden und
das Ergebnis der anschließenden Ausschreibung vorliegt.
Nach den Richtlinien der KfW ist es grundsätzlich möglich, den
nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteil ganz oder
teilweise durch Eigenleistungen zu erbringen. Aufgrund einer
anstehenden Änderung der Richtlinie können Eigenleistungen
allerdings nur noch für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und
Ausgabe 1/2017
Datenerhebung angesetzt werden und dies nur für hauptamtliche
Beschäftigte der Gemeindeverwaltung.
Auf Basis der Rückmeldungen aller Energiedörfer wird der benötigte Umfang des Sanierungsmanagement ermittelt. Nach Beantragung und Bewilligung der Fördermittel im 1. Quartal 2017 erfolgt
die Ausschreibung (Stellenausschreibung Sanierungsmanager,
externe Beratungsleistungen). Daher kann das SM frühestens im
Laufe des 2. Quartals 2017 beginnen.
Was ein SM im Rahmen der Umsetzung Ihres „Energiekonzeptes“
leisten kann, können Sie aus dem beigefügten Merkblatt entnehmen. Durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen Gemeinderat
und dem Sanierungsmanager kann jedes Jahr individuell vereinbart werden, wie das zur Verfügung stehende Stundenkontingent
für die Konzeptumsetzung eingesetzt werden soll.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Teilnahme am gemeinsamen Sanierungsmanagement
sind im Haushaltsplan 2017 unter der Buchungsstelle 51100562900 Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteils einzustellen.
Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt für die Haushaltsjahre 2017,
2018 und 2019 jeweils 15 % (ca. 2.100 €).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
beschließt, kein Sanierungsmanagement zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Verkauf eines Baugrundstückes
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Gevenich liegt ein Kaufgesuch für das Grundstück Gemarkung Gevenich, Flur 12 Nr. 113 (709 qm) vor.
Es soll ein Notarvertrag abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat muss dem Verkauf des Grundstückes noch
zustimmen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Verkaufserlöse sind dem Haushalt zuzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Kaufgesuch und beschließt
dem Verkauf des Baugrundstückes Gemarkung Gevenich, Flur 12
Nr. 113 zu den bereits beschlossenen Konditionen zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 8: Bauangelegenheit „Befreiung von Festsetzungen
Bebauungsplan“
Sachverhalt:
Bauinteressenten beabsichtigen das Baugrundstück der Gemeinde,
Gemarkung Gevenich, Flur 12 Nr. 113 zu erwerben und dort ein
Einfamilienhaus mit Garage zu errichten.
Das Bauvorhaben widerspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Steinkaul“ wie folgt:
Da die Garage an die Grundstücksgrenze und auch in gleicher
Größe an die bestehende Garage des Nachbarn (Parz. 115) angebaut werden soll, wird die rückwärtige Baugrenze bei der Garage
und beim Wohnhaus überschritten (siehe Anlage).
Die Bauherrschaft bittet diesbezüglich um Befreiung vom Bebauungsplan.
Lt. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu
einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn
die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§
31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten
nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 07.02.2017) verweigert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und
beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum
Bau, sowie zur beantragten Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Steinkaul“ zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Ulmen
- 16 -
TOP 9: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Sperrung des
Hohlwegs (Flur 14, Parzelle 64)
Sachverhalt:
Ein Bürger der Ortsgemeinde Gevenich stellt den Antrag, die Steine,
die die Zufahrt in den Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) versperren zu
entfernen und gleichzeitig die Beschilderung aufzuheben.
Der Antragsteller stellt in Aussicht, die Kosten für das Entfernen der
Steine und den Abbau der Schilder zu tragen.
Des Weiteren erklärt der Antragsteller sich bereit der Ortsgemeinde
für eine temporäre Aufhebung der Sperrung (2016 bis Ende 2017)
einen einmaligen Betrag in Höhe von 1.000,00 € zu Gunsten des
Kindergartens oder der Feuerwehr zu spenden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.
Der Hohlweg bleibt in der bisherigen Art und Weise gesperrt, da
sich an der Beschaffenheit und Darstellung des Weges nichts geändert hat.
Eine Aufhebung der Beschilderung liegt im Zuständigkeitsbereich
der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Annahme der Spende wäre auch nicht möglich gewesen, wenn
dem Antrag stattgegeben worden wäre, da die Spende an Bedingungen geknüpft ist.
Über die weitere Verwendung des Hohlweges (Flur 14, Parzelle 64)
wird im Flurbereinigungsverfahren entschieden.
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.
Eine Aufhebung der Beschilderung liegt im Zuständigkeitsbereich
der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Annahme der Spende wäre auch nicht möglich gewesen, wenn
dem Antrag stattgegeben worden wäre, da die Spende an Bedingungen geknüpft ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 10: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Steine am
Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) und Änderung der Beschilderung
Sachverhalt:
Ein Bürger der Ortsgemeinde Gevenich stellt den Antrag die Steine,
die die Zufahrt in den Hohlweg (Flur 14, Parzelle 64) versperren zu
entfernen und aus Richtung der Straße „Auf der Gasse“ unter dem
Verkehrszeichen (VZK) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) das
Zusatzzeichen (ZZ) 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) anzubringen.
Des Weiteren soll das VZ 250 an der Einmündung zu dem Feldweg Parzelle 70/1 entfernt werden, da ja bereits aus den Ortslagen
Gevenich und Büchel in die Feldflur führenden Wirtschaftswege
mit diesem Zeichen sowie mit dem ZZ 1026-38 versehen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.
Der Hohlweg bleibt in der bisherigen Art und Weise gesperrt, da
sich an der Beschaffenheit und Darstellung des Weges nichts geändert hat.
Eine Aufhebung, Erweiterung oder Änderung der Beschilderung
liegt im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung
als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Über die weitere Verwendung des Hohlweges (Flur 14, Parzelle 64)
wird im Flurbereinigungsverfahren entschieden.
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag stattzugegeben und die
Verbandsgemeinde zu beauftragen, die Beschilderung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 5, Nein 0, Enthaltung 4, Befangen 2
Der Beigeordnete Bernhard Heep und das Ratsmitglied Walter
Heep haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 11: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Die Machbarkeitsstudie für eine Nutzung des Raibagebäudes kann
von der Firma Volker Bulitta Unternehmensberatung, Trier, durchgeführt werden. In einem Gespräch mit dieser Firma wurde vereinbart, dass sie sich Anfang des Jahres 2017 das Gebäude und den
Ort ansieht und dann entscheidet, ob sich eine Machbarkeitsstudie
überhaupt lohnt.
Ausgabe 1/2017
Für die Ortsbesichtigung wird sie einen Termin vereinbaren. Dieser
Termin ist kostenlos. Eine evtl. Machbarkeitsstudie wird vom Land
gefördert. Der Gemeindeanteil beträgt 850,00 € zzgl. 19% MwSt.
(161,50 €), insgesamt 1.011,50 €.
2. Bekanntgabe des Entwurfs der dritten Landesverordnung zur
Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Zweite Teilfortschreibung LEP IV). Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren.
3. Förderung des Baues von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen aus
Mitteln des Goldenen Planes: Anmeldung für die Förderung ab
dem Jahre 2018. Die Ortsgemeinde meldet Fehlanzeige.
4. In der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2016 wurde angesprochen,
dass sich der Kanaldeckel im Bürgersteig vor dem Parkplatz des
Gasthauses Fischer abgesengt habe. Hierbei handelt es sich um
eine Schachtabdeckung der Bachverrohrung des Niersbach. Das
Abwasserwerk der VG Ulmen teilte mit, dass sich das Pflaster abgesenkt habe und die Anhebung Sache der Ortsgemeinde Gevenich
sei. Es soll geprüft werden, ob die Arbeit evtl. durch die Gemeindearbeiter durchgeführt werden kann.
5. Mitteilung über den Hundebestand in Gevenich. Derzeit werden
insgesamt 47 Hunde gehalten.
6. Die Preise für Brennholz betrugen in den letzten Jahren 48,— €/fm,
gerückt an einen Weg.
7. Der Preis für stehendes Holz betrug bisher 16,— €/rm.
8. Bis zum heutigen Tag sind insgesamt 197 rm Brennholz bestellt.
Hinzu kommen noch 4 Lose für Selbstwerber (stehendes Holz).
9. Qualitätsmanagement und gemeinsames Leitbild der kommunalen Kindergärten.
Die Kosten hierfür belaufen sich für die Ortsgemeinde Gevenich
auf 1.300,— €. Davon geht jedoch ein Kreiszuschuss ab, dessen
Höhe noch nicht feststeht.
10. Die Verschalung nebst Betonierung zur Trockenlegung des neuen
Kommunikationsraumes hat 2.665,72 € gekostet.
11. Der Abschlussbericht der TSB wurde per Email an die Ratsmitglieder zugestellt.
12.Die Heizungsabdeckung im Turnraum im Kindergarten muss
erneuert werden. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die Heizung unter die Decke zu hängen, da von dort die Heizungsrohre
kommen. Dies würde eine Erneuerung der Heizungsabdeckung
ersparen.
13. Die nächste Sitzung ist für Donnerstag, den 19. Januar 2017, vorgesehen. In dieser Sitzung wird der Haushalt beraten. Da der Bürgermeister Herr Steimers daran teilnehmen möchte, lässt er anfragen,
ob die Sitzung bereits um 19:00 Uhr beginnen könne.
14.Bevor am Kindergarten ein neues Geländer angebracht werden
kann, muss die Mauer zum Anwesen „Hauptstraße 63“ überprüft
werden, da dort Rissbildungen aufgetreten sind.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 12: Personalangelegenheit
Der Rat hat über eine Personalangelegenheit beraten und
beschlossen.
TOP 13: Pachtangelegenheit
Der Rat hat über eine Pachtangetelenheit beraten und beschlossen.
TOP 14: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschieden Angelegenheiten informiert.
gillenBeUren
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
E-Mail: [email protected]
Kliding
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677-951394
Homepage: www.kliding.de
E-Mail: [email protected]
Ulmen
- 17 -
Neugestaltung Anlagen und
Baumpflegearbeiten auf dem Friedhof
Ausgabe 1/2017
Heilige Messe im Kerzenlicht
mit Pfarrer Kaufmann
Herzliche Einladung an Alle!
Am 16. Dezember fand in
Schmitt eine heilige Messe im
Kerzenlicht mit Pfarrer Kaufmann statt. Unsere Küsterin
Roswita Jahnen hatte sehr festlich viele Kerzen an den Altären
und Heiligenfiguren angezündet, so erstrahlte unsere Kirche
sehr schön im hellen Kerzenlicht. Unser Pfarrer Kaufmann
zelebrierte seine vorerst letzte
heilige Messe in Schmitt. Viele
Gottesdienst Besucher danken
Pfarrer Kaufmann und wünschten ihm viel Gesundheit und
Glück in seinem neuen Aufgabenbereich. Wir würden uns
sehr freuen, wenn er wieder
einmal in Schmitt, zum Beispiel
an der Schmitter Kirmes, einen
Gottesdienst mit Pferdesegnung lesen könnte.
Bekanntlich werden die Verkehrsflächen des Friedhofs im Frühjahr erneuert und die Grünanlagen sollen dabei zum Teil ebenfalls
neu gestaltet werden. Dementsprechend müssen nun zuerst viele
der jetzigen Bäume und Sträucher beseitigt werden. Vieles davon
wurde schon kürzlich im Rahmen der Aktion „Schanzenbinden“
geschafft. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten!
Um jetzt aber auch noch die restlichen Pflegearbeiten umzusetzen,
ist ein weiterer Arbeitseinsatz geplant für
Samstag, den 14. Januar 2017 ab 09:30 Uhr auf dem Friedhof.
Es wäre super, wenn möglichst viele mithelfen würden. Nach dem
Motto „Viele Hände - schnelles Ende“. Natürlich wird auch für das
leibliche Wohl gesorgt sein!
Euer
Gerhard Müller, Ortsbürgermeister
lUtzerAth
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs
von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen,
jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387.
Handy 0151 - 17134740, E-Mail: ortsgemeinde-lutzerath@freenet.
de
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und
für Sie da!
Danke und auf Wiedersehen, Pfarrer Kaufmann, viel Erfolg in deiner
neuen Pfarrei.
Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Lutzerath
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lutzerath ein, die am
Dienstag, den 10.01.2017, um 19:30 Uhr
im Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage für den
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
2. Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag zur Erweiterung eines Verbrauchermarktes
3. Beratung und Beschlussfassung über eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Acht“
4. Aufhebung und Änderung eines Wegeflurstückes
5. Zuschuss für die Beschaffung neuer Funkenkostüme
6.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
7.Grundstücksangelegenheit
8.Mitteilungen
gez.
Günter Welter, Ortsbürgermeister
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
FWG Hommes:
Montag, 09.01.2017, 19:30 Uhr, im Rathaus „Alte Schule“
CDU-Fraktion:
Montag, 09.01.2017, 20:00 Uhr, im Hotel Maas, Lutzerath
schmitt
Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister
nach Vereinbarung
Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601
Ulmen
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Bau- u. Planungsausschusses der Stadt Ulmen ein, die am
Dienstag, den 10.01.2017, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Braden Büsch, 1. Änderung“
2. Nutzungsänderung Hallenteil best. KFZ-Prüfstelle zur Waschhalle
3. Bauangelegenheit, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nördlicher Ortskern
4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erwerb des
stadteigenen Grundstückes Flur 55 Flurstück 24/35, Baugebiet
Kaiserlinde
5. Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Maßnahmen
im Bereich des Postplatzes
6. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
7. Grundstücksangelegenheit
8. Bauangelegenheit
9. Mitteilungen und Anregungen
gez.
Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Ulmen
- 18 -
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Ulmener
Bauernmarkt
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der
Lay 4, statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an
02676-249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden.
Auf dem
„Alten Postplatz“
Jeden Samstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
Obst, Gemüse, Südfrüchte,
Eier, Geflügel, Nudeln,
Honig, Käse und Salami
Urschmitt
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia,
Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected], Homepage: www.
urschmitt.de
wAgenhAUsen
Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister
nach tel. Vereinbarung
Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected]
weiler
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02678-1064 o. 0157-71190494, Fax: 02678-952955
E-Mail: [email protected]
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weiler
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Dienstag, den 20.12.2016
18:30 Uhr
20:45 Uhr
Gemeindehaus, Kirchstr. 1b, 56825 Weiler
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Otto Schneiders
1. Beigeordneter
Herr Hermann Josef Wilhelmi
Ratsmitglieder
Herr Lothar Berenz, Herr Lothar Brost, Herr Bernhard Gerhartz, Herr
Peter Heinzen, Herr Dieter Kellershoff, Herr Norbert Ungers
von der Verwaltung
Frau Tanja Schug
Herr Bürgermeister Alfred Steimers ab TOP 4
Ausgabe 1/2017
Herr Stefan Thomas ab TOP 4
Gäste
Frau Helga Ersfeld als Vertreterin des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde Weiler
zu TOP 1
Frau Angelika Hammes als Vertreterin des Verwaltungsrates der
Kirchengemeinde Weiler zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Harald Franzen
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Besprechung zur Übernahme des Friedhofes Weiler in die kommunale Selbstverwaltung
2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung betr. des Naturdenkmales
„Manna Eiche“
3.Mitteilungen
4. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
5. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung
gem. § 114 GemO
6. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2017 und Anlagen
8. Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein
Öffentlicher Teil
TOP 1: Besprechung zur Übernahme des Friedhofes Weiler in
die kommunale Selbstverwaltung
Sachverhalt:
Bislang ist der Friedhof in Weiler unter der Trägerschaft der Kirchengemeinde.
Ortsbürgermeister Schneiders wurde zwischenzeitlich jedoch
darüber informiert, dass der Friedhof in naher Zukunft unter die
Trägerschaft der Ortsgemeinde Weiler fallen soll.
Bezüglich der Übernahme des Friedhofes in die kommunale Trägerschaft der Ortsgemeinde Weiler soll nun im Rat gesprochen
werden und die weitere Vorgehensweise soll abgestimmt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Wenn die Trägerschaft des Friedhofes auf die Ortsgemeinde übergeht, fallen Ausgaben und Einnahmen an. Diese sind dann bei dem
Produkt 55300 entsprechend in den Haushalt einzustellen.
Kenntnisnahme:
In der Sitzung des Gemeinderates wurde bezüglich des Übergangs
des Friedhofs aus der kirchlichen in die kommunale Trägerschaft
über rechtliche Voraussetzungen informiert, weiterhin erfolgte seitens der Ratsmitglieder und der Vertreterinnen des Verwaltungsrates ein Meinungsaustausch.
Zurzeit befindet sich der Friedhof in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Seitens dieser wurde die Bitte an die Gemeinde
herangetragen, den Friedhof in die Trägerschaft der Gemeinde zu
nehmen.
Ortsbürgermeister Otto Schneiders machte hierzu die entsprechenden Ausführungen:
Laut den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und des
Bestattungsgesetzes RLP (BestG) obliegt es den Gemeinden als
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung einen Friedhof zu unterhalten. Die Kirchen hingegen sind nicht dazu verpflichtet, Friedhöfe
zu unterhalten.
Aufgrund noch zu klärender Sachverhalte hat Obgm Schneiders
bereits erklärt, dass eine Übernahme des Friedhofes in kommunale
Trägerschaft frühestens ab 2018 möglich wäre.
Nach angeregtem Meinungsaustausch der Ratsmitglieder wurde
festgestellt, dass einem Übergang der Trägerschaft grundsätzlich
nichts entgegensteht. Ein entsprechender Übergabevertrag soll
dann mit der Kirchengemeinde abgeschlossen werden. Allerdings
sind hier im Vorfeld noch einige Angelegenheiten abzuklären, wie
z. B. ob sich die Kirchengemeinde auch in Zukunft noch an anstehenden Maßnahmen beteiligen wird, da das Eigentum an dem
Grundstück bei der Kirchengemeinde bestehen bleiben wird. Hier
müssen die Rahmenbedingungen individuell durch Vertreter der
Orts- sowie der Kirchengemeinde abgesteckt werden.
Herr Ortsbürgermeister wird in naher Zukunft die Kosten für die
Bewirtschaftung des Friedhofes noch ermitteln.
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll dieser TOP dann
nochmals aufgegriffen werden.
Ulmen
- 19 -
TOP 2: Bekanntgabe einer Eilentscheidung betr. des Naturdenkmales „Manna Eiche“
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.06.2016 unter TOP 4
beschlossen, eine Stand- und Bruchsicherheitsprüfung am Naturdenkmal „Manna Eiche“ durchführen zu lassen. Die Maßnahme soll
ca. 300,- € Kosten.
Neben einer visuellen Zustandsbetrachtung, die am 13.04.2016
durchgeführt wurde, hat die Firma Stratura am 18.08.2016 die weitergehende Untersuchung der Stand- und Bruchsicherheit durchgeführt. Hierbei wurden eine Bohrwiderstandanalyse und eine
Windlastanalyse durchgeführt.
Als Beurteilung wurde empfohlen, das Totholz zu entfernen und
die Kronensicherung dringend zu erneuern, da diese an einem
abgestorbenen Ast befestigt ist.
Die Kosten für die Überprüfung der Stand- und Bruchsicherheit i. H.
v. 178,50 € wurden von der Firma Hugo Lenzen als Sachspende für
die Ortsgemeinde übernommen.
Wegen der Dringlichkeit der Totholzentfernung und der Kronensicherung traf der Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem Beigeordneten am 19.08.2016 folgende Eilentscheidung:
Es ist eine zeitnahe Pflege des Naturdenkmales „Manna Eiche“
anzustreben. Da eine Fachfirma, (Firma Neugebauer, Emmelshausen) Anfang September 2016 im hiesigen Bereich Baumkletterer im
Einsatz hat, sollte die Arbeit dann erledig werden.
Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
1. Entfernen von Totholz mit Lifter und Fachkraft der Fa. Hugo
Lenzen. (Baumschnitt und -fällung )Die entstehenden Kosten
für Lifter und Arbeitslohn werden von der Fima Hugo Lenzen als
Sachspende für die Gemeinde Weiler durchgeführt.
2. Die Kronensicherung wird auf Empfehlung der Fa. Hugo Lenzen,
von der Fachfirma Neugebauer zeitnah durchgeführt. Die Kosten
betragen laut mündlichem Angebot ca. 600,- €.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
TOP 3: Mitteilungen
Ortsbürgermeister Schneiders informierte den Rat über folgende
Punkte:
1. 2. 3. 4. 5. Die Landpachtverträge (Wege) sind abgeschlossen.
Weg: Flur 9 Parz. 31, Flur10 Parz. 45, Flur 10 Parz. 56.
Kreisstraße K 16
Die Mittel für eine Deckensanierung sind im Kreishaushalt eingestellt.
Der Stundenlohn für Gemeindearbeiter/innen wurde angeglichen.
Es können Fördermittel aus dem Goldenen Plan beantragt werden.
Die Ortsgemeinde meldet: Fehlanzeige
Die Schreiben Kreishaushalt „Entwicklung der kommunalen Finanzen“ und Haushaltswirtschaft 2017 der kommunalen Gebietskörperschaften können beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
6. Die Kosten/Einnahmen bei der Waldbewirtschaftung wurden
vorgetragen. Die Holzversteigerung 2017 wird wie immer durchgeführt. Kunden die trotz Anmeldung nicht steigern oder nicht
teilnehmen bekommen ggf. unverkaufte Lose durch Losentscheid
zugeteilt und in Rechnung gestellt.
Bei der Preisgestaltung der einzelnen Lose soll in Kategorien unterteilt werden.
7. Informationen zur Flurbereinigung.
8. Vorstellung über eine mögliche Entwässerung eines Wirtschaftsweges „Im Bungert“.
9. Für die Weihnachtsbaumverbrennung hat sich noch kein Team zur
Bewirtung gefunden.
10. Die Jugend will den Maibaum in der Dorfmitte (Dorfplatz) aufstellen. Hierzu sollte eine Meinung im Gemeinderat abgefragt werden.
Absprache: Ortsbürgermeister Schneiders unterhält sich nochmals
mit den Jugendlichen, hinsichtlich Versicherung, Gefahren und
Geselligkeit.
11.Am Samstag dem 21. Januar 2017 findet in den Jagdbereichen
Faid, Büchel, Gevenich und Weiler I und II eine Treibjagd statt.
12. Es wurden Fragen zum Bebauungsplan (MD-Gebiet) im Backesgarten beantwortet.
13. Für größere Veranstaltungen und sonstige Anlässe werden im Bürgerhaus Kuchenplatten und Thermoskannen benötigt.
TOP 4: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
Sachverhalt:
Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem
RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung
für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016.
Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden
Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis
Ausgabe 1/2017
wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält
börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in
Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt.
Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet.
Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit
bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer
Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten.
Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie
sich 2 bis 3 Wochen halten.
Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein
verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht,
welche Gemeinden sich hier anschließen.
Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben,
zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen.
Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl.
Abgaben und Netznutzung).
Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung
dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy
und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den
gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3
Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und
Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und
Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
300.920,90 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
314.868,45 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-13.947,55 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
276.406,26 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
289.512,02 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
-13.105,76 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- u
nd Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
24.815,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
36.488,06 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
-11.673,06 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
0,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite
(Tilgungen)
16.650,00 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Investitionskrediten
-16.650,00 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Abnahme der Forderungen
gegenüber der Verbandsgemeindekasse
41.428,82 EUR
Ein- und Auszahlungen aus druchlaufenden Geldern
- EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
- EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Norbert Ungers,
der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat,
folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
Ulmen
- 20 -
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten der Gemeinde Weiler
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 2
Ortsbürgermeister Otto Schneiders und der Beigeordnete Hermann Josef Wilhelmi haben gem. § 22 GemO nicht an der Beratung
und Abstimmung teilgenommen. Beide hatten sich vom Sitzungstisch entfernt.
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
Sachverhalt:
Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017
wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während
das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt,
ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das
Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig
ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der
Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht
auch bei folgenden Umsätzen besteht:
- Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer)
- Interkommunale Kooperation – Leistungsaustausch juristischer
Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von dieser
Regelung der Forstzweckverband betroffen)
- Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung
in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen
Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht
haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen
oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem
Recht behandelt werden wollen.
Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden
bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen
umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die
regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe.
Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht
wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich.
Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.
Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017.
Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten,
insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in
der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte geklärt werden.
Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar
im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden,
aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist.
Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs.
Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen
Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf
2016 folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar
ist, d.h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht
abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Ausgabe 1/2017
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 und Anlagen
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017
wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.
Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vorschläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen
wie folgt vor:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
301.553,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
324.381,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
- 22.828,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
273.979,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
286.083,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
- 12.104,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
5.720,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
20.790,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
- 15.070,00 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1)
auf (Abnahme Liquidität)
27.174,00 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1)
auf
0,00 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
+ 27.174,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen 1) auf
306.873,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen 1) auf
306.873,00 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
0,00 EUR
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine
Kreditaufnahme i. H. v. 0,00 EUR erforderlich.
1
) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Beschluss:
Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:
Es wurden keine Vorschläge eingereicht. Anschließend beschließt
der Gemeinderat Weiler die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
2017 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 8: Verlängerung Nutzungsvereinbarung mit Sportverein
Sachverhalt:
Die Spvgg Weiler- Gevenich e.V. hat beim Sportbund Rheinland
für die Sanierung des Umkleidegebäudes (Heizung und Sanitär)
einen Zuschuss aus Landesmitteln beantragt. Mit Schreiben vom
08.11.2016 fordert der Sportbund Rheinland von der Spvgg Weiler-Gevenich noch verschiedene Unterlagen an, um den Antrag
bearbeiten zu können. Unter anderem wird ein Pachtvertrag bzw.
eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Sportverein und den
Gemeinden Weiler und Gevenich mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahre gefordert.
Die Laufzeit soll vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2036 festgelegt werden.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat über die als Anlage beigefügte Nutzungsvereinbarung zu entscheiden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der als Anlage beigefügten
Nutzungsvereinbarung und beschließt dieser zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Katze zugelaufen
Im Bereich der unteren Kirchstraße ist eine schwarz weiße Katze
zugelaufen.
Trotz Verpflegung von Katzenliebhabern sucht die Katze ihr zu
Hause. Wer eine schwarz weiße Katze vermisst, kann sich bei der
Gemeindeverwaltung melden.
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Ulmen
- 21 -
Betreuung von Asylbewerbern
In der Hauptstraße 29 (ehemals Bungalow Dünzen) wohnen 2
Iranische Asylbewerber, die gerne die deutsche Kultur und Sprache besser Kennenlernen würden. Es wäre schön, wenn sich ein/e
ehrenamtliche/r Betreuer/in für einige Stunden im Monat Zeit nehmen könnte.
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Ruheoasen im Bereich der Wanderwege
Ein Waldsofa bei „Manna Eiche“ und neue Ruhebänke für unsere
Schutzhütte war der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger aus
Weiler.
Dank des Energieversorgers RWE mit seiner Aktion: innogy aktiv
vor Ort, Mitarbeiter für Mitmenschen konnte dieser Wunsch schnell
erfüllt werden. Als Mitarbeiter hat sich Frank Walter für diese Maßnahme in seinem Geburtsort in Weiler engagiert.
Der stark frequentierte Aussichtspunkt „Manna Eiche“ wurde mit
einem Waldsofa und festem Holzunterbau verschönert. Dieser markante Punkt, soll ab sofort einladend für viele Wanderer und Walker
gepflegt werden. Die Ruhebänke der Schutzhütte „Altforst“ waren
auch in die Jahre gekommen und mussten erneuert werden. Insgesamt 3000,- € kostete die Ausstattung der beiden Bereiche, die mit
2000,-€ von innogy bezuschusst wurden. Ein Dank an alle Helfer und
besonders an Frank Walter als Unterstützer dieser Maßnahme.
Ich hoffe, dass viele Rast- und Ruhesuchende die Bänke nutzen
werden.
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Ausgabe 1/2017
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Wolfgang Schmitz
1. Beigeordneter
Herr Alfons Krämer
Beigeordnete(r)
Herr Ulrich Laux
Ratsmitglieder
Herr Hermann-Josef Krämer, Herr Manfred Peters, Herr, Hermann
Weber, Herr Günter Werhand
Protokollführer
Herr Elmar Wendels
Gäste
Herr Paul Kruff Revierförster zu TOP 1
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
2. Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Planungsauftrages zur Erneuerung der Brücke zwischen Gillenbeuren und
Wollmerath
4. Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab 01.01.2017
5. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
6.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2017
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan 2017 wird vom Forstbeamten in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Es soll darüber beraten werden, ob der Plan in diesem Umfang ausgeführt werden kann.
Insofern sich keine Änderungen ergeben, werden die Ansätze bei
der Erstellung des doppischen Haushaltsplanes 2017 in den Haushalt übernommen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Ein ausgeglichener Forstwirtschaftsplan ist anzustreben.
Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen des Forstwirtschaftsplanes 2017 Kenntnis.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer
Optionserklärung wegen Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b UStG)
Sachverhalt:
Mit Einführung eines neuen § 2 b UStG mit Wirkung ab 01.01.2017
wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Während
das bisherige deutsche Umsatzsteuerrecht auf den ertragssteuerrechtlichen Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“ (BgA) abstellt,
ist das europäische Mehrwertsteuerrecht maßgeblich durch das
Wettbewerbsrecht geprägt und stellt auf die wirtschaftliche Tätigkeit und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb ab. Unzulässig
ist es danach, solche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der
Umsatzsteuer zu befreien, wenn dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt.
Aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung ist davon auszugehen, dass künftig eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht
auch bei folgenden Umsätzen besteht:
-
wollmerAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 522
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Wollmerath
Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 21.12.2016
19:00 Uhr
20:40 Uhr
Gemeindehaus, Hauptstr. 10, 56826 Wollmerath
Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften (Vermögensverwaltungen unterliegen künftig grundsätzlich der Umsatzsteuer)
- Interkommunale Kooperation - Leistungsaustausch juristischer
Personen des öffentlichen Rechts untereinander (Personalgestellung soweit nicht ohnehin bereits BgA, insbesondere ist von
dieser Regelung der Forstzweckverband betroffen)
- Vermietung von Bürgerhäusern, Sportstätten
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung
in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelung betroffenen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen
Bereich sind das die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Jagdgenossenschaften) das Wahlrecht
haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen
oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem
Recht behandelt werden wollen.
Soweit von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, werden
bestehende Betriebe gewerblicher Art der juristischen Personen
Ulmen
- 22 -
umsatzsteuerrechtlich wie bisher weitergeführt. Dies sind u.a. die
regelbesteuerten Forstbetriebe, Hafenbetriebe, Bäderbetriebe.
Zu entscheiden ist, ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht
wird. Es ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich.
Es handelt sich hier um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.
Wird vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die Umsatzbesteuerung unwiderruflich ab dem 01.01.2017.
Die neue Regelung enthält eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten,
insbesondere neue unbestimmte Rechtsbegriffe, deren konkrete
Auslegung bisher nicht vorgenommen wurde. Es ist zu erwarten, dass in der Übergangszeit diese Rechtsunsicherheiten vom
Bundesministerium der Finanzen bzw. durch die Finanzgerichte
geklärt werden.
Zudem sind alle Umsätze dahin zu überprüfen, inwieweit sie zwar
im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden,
aber gesetzliche Steuerbefreiungen vorliegen oder die Kleinbetragsregelung anzuwenden ist.
Zudem besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit des Widerrufs.
Sollte sich herausstellen, dass sich bei der Anwendung des neuen
Rechts ein finanzieller Vorteil ergibt, kann das Wahlrecht jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft oder rückwirkend zum Beginn eines auf 2016
folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Dies gilt allerdings nur
für solche Veranlagungszeiträume, deren Steuerfestsetzung nach den
Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d.h. für die noch
keine materielle Bestandskraft eingetreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat, von der Ausübung des Wahlrechts Gebrauch zu machen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine unmittelbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung
gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht
abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des
Planungsauftrages zur Erneuerung der Brücke zwischen Gillenbeuren und Wollmerath
Sachverhalt:
Das Brückenbauwerk am Wirtschaftsweg zwischen Wollmerath
und Gillenbeuren soll instand gesetzt werden. Die Wiederherstellung wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem DLR als
förderfähig eingestuft. Der Grundfördersatz des DLR beträgt für die
Maßnahme 55%, zusätzlich wurde noch ein LEADER-Bonus in Höhe
von 10% zugesagt.
Im weiteren Verlauf soll die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen eine Kostenschätzung anfertigen und einen
Förderantrag stellen. Für die übrigen Kosten soll ein Antrag auf
Übernahme jeweils zur Hälfte bei der Jagdgenossenschaft Gillenbeuren und Wollmerath gestellt werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Maßnahme bleibt für die Ortsgemeinde voraussichtlich kostenneutral (65 % Förderung DLR und 35 % Kostenübernahme
Jagdgenossenschaften).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung an die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen zu vergeben. Diese behält sich
jedoch vor, einzelne Leistungsphasen an ein externes Ingenieurbüro zu vergeben. Die Maßnahme soll allerdings nur ausgeschrieben werden, wenn die Bewilligungen der Kostenträger vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung ab
01.01.2017
Sachverhalt:
Für alle Gemeinden, die zurzeit einen Wartungsvertrag mit dem
RWE abgeschlossen haben, endet der Vertrag zur Stromlieferung
für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2016.
Die EVM bietet an, die Belieferung mit Strom im bestehenden
Stromliefervertrag (ab 01.01.2014) aufzunehmen. Der Lieferpreis
wird jeweils am 31.10. für das folgende Jahr fixiert, d.h. er enthält
börsenabhängige Schwankungen. Zurzeit wird ein Strompreis in
Höhe von 3,475 ct/kWh (zuzüglich gesetzl. Abgaben und Netznutzung) gezahlt.
Ausgabe 1/2017
Ein Grundpreis je Zähler wird nicht berechnet.
Außerdem bietet die EVM einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit
bis zu 3 Jahren an. Hier wird der Preis für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
Auch Innogy (RWE) kann den Kommunen einen Festpreis mit einer
Laufzeit von bis zu 3 Jahren anbieten.
Beide können hier ein kurzfristiges Angebot machen, an das sie
sich 2 bis 3 Wochen halten.
Abhängig ist dieser Preis jedoch von der Liefermenge, sodass ein
verbindliches Angebot erst gemacht werden kann, wenn feststeht,
welche Gemeinden sich hier anschließen.
Es wäre also günstiger wenn sich alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ulmen, die einen Wartungsvertrag mit Innogy haben,
zusammenschließen und gemeinsam ein Angebot einholen.
Zurzeit liegt der Strompreis bei ca. 3 ct/kWh (zuzüglich gesetzl.
Abgaben und Netznutzung).
Die Ortsgemeinden / Stadt Ulmen sollten nun eine Entscheidung
dahingehend treffen, ob die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung in den bestehenden Stromliefervertrag mit EVM aufgenommen oder ein Festpreis für die nächsten 3 Jahre bei Innogy
und EVM angefragt werden soll. Der Auftrag würde dann an den
gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2017 sind entsprechende Mittel einzustellen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Festpreis für die nächsten 3
Jahre bei EVM und Innogy anzufragen. Der Auftrag wird gesamtwirtschaftlich an den günstigsten Bieter vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 7, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Die Homepage der Ortsgemeinde Wollmerath soll aktualisiert werden. Die Erstellung und die Pflege soll durch den Förderverein regionale Entwicklung durchgeführt werden.
2. Die Ausschreibung für den Ausbau des Vulkanweges wird sich zeitlich verschieben.
3. Das Angebot für die Errichtung der Straßenlampen im Wochenendhausgebiet wurde vom Ortsbürgermeister vorgetragen.
4. Die Gemeinde soll Maßnahmen für den Bau von Freizeiteinrichtungen usw. melden. Seitens der Gemeinde wird Fehlanzeige gemeldet.
Nicht öffentlicher Teil
TOP 6: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
der Ortsgemeinde Wollmerath
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Wollmerath
ist zu einer nicht öffentlichen Sitzung eingeladen, die am
Dienstag, den 10.01.2017, um 09:00 Uhr im Rathaus
(Besprechungsraum - Zi. 205), Marktplatz 1, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der
Ortsgemeinde Wollmerath gem. § 110 GemO
andere behörden
Bürgerportal Cochem-Zell
Die öffentlichen Verwaltungen des Kreises Cochem-Zell und der
vier Verbandsgemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und Ulmen
haben nun für die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr geöffnet: Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell können sie ausgewählte
Verwaltungsdienstleistungen online nutzen. Die einprägsame
Internetadresse des Bürgerportals: www.cochem-zell-online.de
Ulmen
- 23 -
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Westerwald-Osteifel, Montabaur
Termin: Ort: Themen:
Fleischrinderabend auf dem Futtertisch
Montag, 23. Januar 2017, 19.00 Uhr
Betrieb Michael und Rüdiger Buhl, Hachenburger Str.
22, 57520 Friedewald (am Ortsausgang Richtung Langenbach)
Besichtigung des Betriebes Buhl Agrar GbR - ca. 230
Mutterkühe der Rasse Limousin, Tretmistställe in Offenfrontausführung, Herdenmanagement und Arbeitseffizienz in großen Mutterkuhbeständen, Entwicklungen
in der Limousinzucht, Vermarktung von Absetzern
über Auktionen (Dr. Dissen, FHB Bonn).
Wegbeschreibung:
Friedewald liegt im hohen Westerwald zwischen Bad Marienberg
und Betzdorf.
• Von der B 414 von Kirburg über Langenbach Richtung Daaden fahren
• Oder von der B 414 über Lautzenbrücken und Nisterberg nach Friedewald
Alle interessierten Fleischrinderhalter sind herzlich willkommen.
Zur besseren Organisation des Abends melden Sie sich bitte verbindlich an mit Angabe der Personen per e-Mail an: detlef.gross@
dlr.rlp.de oder per Fax 02602-9228-27
Überschwemmungsgebiet am Ueßbach
neu kartiert
Mit Rechtsverordnung vom 06.12. 2016 hat die Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz nach
Abschluss des Öffentlichkeitsverfahrens das Überschwemmungsgebiet am Ueßbach durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger von
Rheinland-Pfalz am 19.12.2016 verbindlich festgesetzt. Der Text der
Rechtsverordnung und die dazugehörigen Überschwemmungsgebietskarten können bei der SGD Nord in Koblenz, den Kreisverwaltungen Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel, sowie
Ausgabe 1/2017
bei den betroffenen Verbandsgemeindeverwaltungen Ulmen, Zell,
Traben-Trarbach und Daun, aber auch auf der Homepage der SGD
Nord unter www.sgdnord.rlp.de eingesehen werden.
Mit der Festsetzung kommt die SGD Nord als Obere Wasserbehörde der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach, auf ein mindestens 100-jährliches
Hochwasserereignis ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
ln ihrer inhaltlichen Ausgestaltung entspricht die Rechtsverordnung den Vorgaben des WHG. Dieses regelt, welche Handlungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten sind
und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen
durch die obere Wasserbehörde erteilt werden können.
Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich nunmehr beidseitig
des Ueßbachs von der Gemeinde Lutzerath bis zur Mündung in
den Alfbach auf einer Länge von ca. 27 Kilometern.
Die Öffentlichkeit, die betroffenen Kommunen sowie die Träger
öffentlicher Belange wurden an dem Verfahren beteiligt.
Ziel der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes ist es,
die Überschwemmungsflächen von neuen Schadenspotenzialen
freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen
im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
ln den letzten Jahren hat die Praxis gezeigt, dass gerade im Rückhaltebereich - hier staut das Wasser auf und hat kaum Strömung das Bauen bzw. bauliche Erweiterungen in der Regel möglich sind.
Durch entsprechende Auflagen muss jedoch sichergestellt werden,
dass im Falle eines Hochwassers keine nachteiligen Auswirkungen
auf das Abflussverhalten von dem Gebäude ausgehen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass eine hochwasserangepasste Bauweise auch
gerade im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, um Schäden an seinem Eigentum durch eine vorausschauende Bauausführung schon im Vorfeld zu verhindern.
Bestehende Bebauung im Überschwemmungsgebiet genießt
natürlich weiterhin Bestandsschutz. Das Gleiche gilt auch für
bereits bestehende Baugebiete.
Ulmen
- 24 -
Neben den verbindlichen Überschwemmungslinien sind darüber
hinaus auch sogenannte „überschwemmungsgefährdete Gebiete“
in den Kartenblättern dargestellt. Die überschwemmungsgefährdeten Bereiche sind rein nachrichtlich für die Eigentümer und
Anwohner in die Karten aufgenommen. Ziel ist es, alle über die
Möglichkeit einer Überschwemmung bei einem Extremhochwasser zu informieren. So kann jeder bei anstehenden Investitionen
im überschwemmungsgefährdeten Gebiet im Rahmen der privaten Hochwasservorsorge entsprechende Vorkehrungen treffen, denn nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet
kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren. Dies obliegt
jedoch dann dem Einzelnen selbst.
Wer sich näher über die eigene Betroffenheit bei Hochwasser
informieren möchte, kann dies über die Seite www.hochwassermanagement.rlp.de tun. Hier sind Gefahrenkarten eingestellt, aus
denen die Wassertiefen für verschiedene Hochwasserereignisse
sichtbar werden.
sonstige mitteilungen
Seniorenzentrum St. Josefsheim Alf
„Tag der offenen Tür“ am 28. Januar 2017
Neues Jahr, neues Angebot: Das Seniorenzentrum St. Josefsheim
in Alf (Kreis Cochem-Zell) startet zum 1. Februar sein neues Tagespflegeangebot. Bereits wenige Tage zuvor, am 28. Januar, können
sich interessierte Senioren und deren Angehörige vor Ort ein Bild
von der Einrichtung und ihren neuen Räumlichkeiten machen - bei
einem „Tag der offenen Tür.“
Insgesamt 14 Plätze umfasst das Angebot, womit das Spektrum an
Betreuungsmöglichkeiten im Seniorenzentrum von einer vollstationären und Kurzzeit- bis zur Tagespflege reicht.
„Mit dem neu gestalteten Tagespflegebereich eröffnen wir Senioren die Chance, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Häuslichkeit bleiben zu können“, erklärt Heimleiter Michael Bernard den
Grundgedanken des Angebots. Dieses versteht sich denn auch
als Ergänzung zur häuslichen Pflege. Im Vordergrund stünden die
Schaffung eines aktivierenden Umfelds, ein gemeinschaftliches
Miteinander und die punktuelle Entlastung von pflegenden Angehörigen, führt Bernard weiter aus. Auch werde die Möglichkeit
bestehen, dass Gäste der Tagespflege mit einem behindertengerechten Fahrzeug abgeholt und wieder nach Hause gebracht werden.
Am 28. Januar wird Paul Diederichs, Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft „Zeller Hamm“ die Tagespflege offiziell einweihen. Dem
schließt sich ein kleiner Festakt an. Am selben Tag können Interessierte einen Blick in die Räumlichkeiten werfen und sich bei Kaffee
und Kuchen über die Angebote des Seniorenzentrums informieren. Der „Tag der offenen Tür“ beginnt um 14.00 Uhr und dauert
bis 18.00 Uhr.
Weitere Hotline zur Pflegereform in Cochem
DAK-Gesundheit reagiert auf hohen Beratungsbedarf zweites Angebot für Pflegebedürftige und Angehörige
Cochem, 04. Januar 2017. Die tiefgreifenden Änderungen der
Pflegereform sorgen für viele Fragen. Deshalb schaltet die
DAK-Gesundheit eine weitere Beratungs-Hotline. Sie ist am
Mittwoch, 11. Januar, unter der kostenlosen Nummer 0800
1111 841 erreichbar. Das Serviceangebot gilt für Versicherte
aller Kassen.
Mit dem Beginn des Jahres 2017 haben sich die Rahmenbedingungen in der Pflege geändert - betroffen sind bundesweit rund
zwei Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige. „Die vielen
Anrufe bei unserer ersten Hotline zur Pflegereform haben gezeigt,
wie groß der Beratungsbedarf in der Bevölkerung ist“, sagt Jürgen
Wilhelm, Leiter der DAK-Gesundheit in Koblenz.
Experten antworten auf spezielle und allgemeine Fragen
Die häufigsten Fragen bezogen sich auf Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und den richtigen Zeitpunkt für einen Höherstufungsantrag. Die Experten an der DAK-Hotline beantworten
solche speziellen Fragen genauso wie Allgemeines: etwa wie Pflegebedürftigkeit künftig definiert wird, wie das neue System der
Pflegegrade funktioniert oder welche neuen Leistungen es gibt.
Ausgabe 1/2017
Hotline für Versicherte aller Kassen
Die Telefon-Hotline ist kostenlos und für Versicherte aller Kassen
offen. Sie ist am Mittwoch, 11. Januar, unter der Nummer 0800
1111 841 von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Informationen zur Pflegereform gibt es auch auf der DAK-Webseite unter
www.dak.de/pflegereform.
schulen
Schulen
Grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422
Schulstr. 2...............................................................................Fax: 02677 - 910045
E-Mail........................................................................rgs.vulkaneifel@t-online.de
Burg-Grundschule Ulmen.....................................................Tel.: 02676 - 8177
Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784
E-Mail....................................................................Buero@Burg-Grundschule.de
Grundschule Büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228
Schulstr. 2
E-Mail................................................................................gs-buechel@freenet.de
Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule)
Schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422
Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045
E-Mail......................................................................... [email protected]
Schulstandort Ulmen............................................... Tel. 02676 - 1551
Am Jungferweiher 2................................................................Fax: 02676 - 8299
E-Mail......................................................................... [email protected]
Einladung „Tag der offenen Tür“
Sehr geehrte Eltern der Viertklässler,
in den nächsten Monaten steht für Sie die schwere Entscheidung
an, welche weiterführende Schule Ihr Kind nach dem 4. Schuljahr
besuchen soll. Damit Sie sich ein umfangreiches Bild über die schulischen Möglichkeiten machen können, möchten wir Sie und Ihr
Kind einladen, am „Tag der offenen Tür“ am 20. Januar 2017,
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr an der Realschule plus in Lutzerath
unser Gast zu sein.
An diesem Termin werden Sie durch die Schulleitung über die
Bildungsmöglichkeiten an der integrativen Realschule plus Vulkaneifel und das pädagogische Schulkonzept informiert, gemeinsam
mit Ihrem Kind können sie in „Workshops“ einen aktiven Einblick
in einige Themen- und Fachbereiche unserer Schule bekommen.
Das Programm wird zeitnah bekannt gegeben. Besuchen Sie auch
unsere Homepage unter www.rsplus-vulkaneifel.de.
Für persönliche Fragen und Beratungsgespräche können Sie
zusätzlich jederzeit einen Termin mit uns vereinbaren (Telefon:
02677-422).
Auf Ihr Kommen und Ihr Interesse freut sich das gesamte Lehrerkollegium der Realschule plus Vulkaneifel.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse.
Dominik Philippsen, (Rektor)
Thomas-Morus-Gymnasium (TMG) Daun
Schnuppern am TMG
Das Thomas-Morus-Gymnasium in Daun lädt interessierte Viertklässler herzlich ein, an einem Schnuppertag teilzunehmen.
Da die Schülerinnen und Schüler am TMG die Schule ganztägig
besuchen, endet der Schultag montags bis donnerstags um 15:50
Uhr, freitags um 12:40 Uhr. Schnupperkinder begleiten eine fünfte
Klasse einen ganzen Tag lang, nehmen am Unterricht teil und essen
in der Mensa. Sie können zwischen der Sportklasse oder der Bläserklasse wählen. Lehrer und Schüler des TMG freuen sich darauf, den
Schnupperkindern die großzügigen Räumlichkeiten und das einmalige Schulareal zu zeigen und ihnen vor allem Einblick in ihren
Schulalltag zu geben. Voranmeldungen nimmt das Sekretariat
gerne unter der Telefonnummer 0 65 92 / 98 35 00 entgegen.
Türen des Thomas-Morus-Gymnasiums stehen offen
Dauner Schule lädt ein
Am Samstag, dem 14. Januar 2017, veranstaltet das ThomasMorus-Gymnasium (TMG) seinen Tag der offenen Tür für die Schü-
Ulmen
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lerinnen und Schüler der jetzigen vierten Grundschulklassen und
deren Eltern. Der Tag beginnt für alle um 10.00 Uhr in der Aula der
Schule mit einer zentralen Informationsveranstaltung zum pädagogischen Konzept des TMG. Anschließend werden Eltern, Schülerinnen und Schüler in Gruppen durch die Schule geführt. Lehrer,
Eltern und Schüler des TMG freuen sich darauf, die Besucher dabei
auch in persönlichen Gesprächen über ihre Schule zu informieren.
Berufsbildende Schule Mayen
Carl-Burger-Schule
Berufsbildende Schule Mayen
Anmeldungen für das Schuljahr 2017/18
- weiterführende Bildungsgänge mit qualifiziertem Sekundarabschluss I Über die Bildungsgänge können Sie sich unter www.bbs-mayen.
de informieren.
Anmeldeschluss: 1. März 2017 Unterrichtsbeginn: 14. August
2017
Beratungstage: Freitag, 10.02.2017, 14.00 - 18.00 Uhr und
Mittwoch, 15.02.2017, 16.00 - 19.00 Uhr
Auskünfte: Sekretariat der BBS Mayen, Gerberstraße 1, 56727
Mayen, 02651/98910; Fax: 02651/989130; Internet: www.bbsmayen.de
kirchen
Kloster Maria Martental
Samstag, 07.01.2017
17.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 08.01.2017, Taufe des Herrn
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse
Dienstag, 10.01.2017
14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse
Donnerstag, 12.01.2017
17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr hl. Messe für Verstorbene der Woche der Pfarreiengemeinschaft Kaisersesch
Freitag, 13.01.2017
16.30 Uhr Rosenkranz, 17.00 Uhr Messbundmesse
Samstag, 14.01.2017,
17.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 15.01.2017, 2. Sonntag im Jahreskreis - Anliegensonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
14.00 Uhr Anbetung - Beichte - Rosenkranz
15.00 Uhr Anliegenandacht mit Predigt
17.00 Uhr Abendmesse
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Gottesdienste
Samstag, 7. Januar 2017
17:30 Uhr Urschmitt, Vorabendmesse
18:30 Uhr Büchel, Vorabendmesse
Sonntag, 8. Januar 2017
09:30 Uhr Wollmerath, Hochamt
09:30 Uhr Faid, Wort-Gottes-Feier mit Aussendung der Sternsinger
10:00 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Gillenbeuren, Wort-Gottes-Feier
11:00 Uhr Ulmen, Familiengottesdienst
14:30 Uhr Faid, Taufe
Einführung von Pfarrer Kaufmann
Am Sonntag, 29. Januar 2017, wird Pfarrer Mario Kaufmann um
14:30 Uhr in einem feierlichen Hochamt in der Pfarrkirche St. Peter
in Welschbillig in sein neues Amt als Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Welschbillig eingeführt.
Für alle Gläubigen, die an dieser Feier teilnehmen wollen, aber
nicht mit dem eigenen PKW nach Welschbillig fahren möchten
oder können, besteht die Möglichkeit, mit einem Bus dorthin zu
fahren. Die Kosten belaufen sich pro Person auf 10,- €.
Ausgabe 1/2017
Um verbindliche Anmeldung bis spätestens am 20. Januar 2017
beim Vorsitzenden des Pfarreienrates der Pfarreiengemeinschaft Ulmen, Reinhard Roden (Telefon 02678/1511 oder Email
[email protected]), wird gebeten. Die Abfahrtszeiten und
-orte werden rechtzeitig mitgeteilt.
Angebote in St. Martin Ulmen
Dienstag, 10. Januar 2017
Schwesternkonvent
07:00 Uhr hl. Messe und Laudes
Donnerstag, 12. Januar 2017
TAF Wehrholz
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro
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Pfarrer Mario Kaufmann (SCJ) verabschiedet
sich aus der Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Dankbarkeit stand im Mittelpunkt
Mit einer feierlichen Vesper und einem anschließenden Empfang
verabschiedete sich Pfarrer Mario Kaufmann (SCJ) nach acht Jahren seelsorgerischen Wirkens als Priester aus der Pfarreiengemeinschaft Ulmen. Er wird am 29. Januar die Pfarreiengemeinschaft
Welschbillig in der Westeifel übernehmen und dort dann für rund
7000 Katholiken der zuständige Pfarrer sein.
Sehr gut gefüllt war die Pfarrkirche St. Simon und Juda in Büchel
bei einer feierlichen, abendlichen und weihnachtlich geprägten
Vesper, die von Pfarrer Kaufmann geleitet und von Chordirektor
Paulernst Lindner aus Ulmen-Vorpochten an der Orgel begleitet
wurde. Mit gesungenen Psalmen und Gebeten, mit Liedern, einem
Lesungstext aus dem Kolosserbrief des Heiligen Paulus und einem
Fürbittgebet, in das alle Pfarreien eingebunden waren, nahm Pfarrer Kaufmann von den ihm anvertrauten Christen und diese von
einem engagierten und herzensguten Pfarrer Abschied.
So war es auch für alle gut nachvollziehbar, dass der Geistliche in
seiner Predigt die Dankbarkeit ins Zentrum seiner kurzen und tief
gehenden Predigt stellte. „Gerade in der noch weihnachtlichen Zeit
sollten wir dankbar gegenüber Gott sein, dass er uns seinen Sohn
geschenkt hat. Gott hat sich uns so auf Augenhöhe zugewandt und
teilt alles mit uns,“ so ein sichtlich gerührter Pfarrer Kaufmann.
„Aber es gilt auch für mich nach den Jahren meines Wirkens als Priester in der in den vergangenen Jahren immer größer gewordenen
Ulmener Pfarreiengemeinschaft Dank zu sagen, obwohl es nicht
immer nur Zuckerlecken, sondern auch viele schwierige Phasen zu
überstehen gab. Ich danke besonders dem gesamten Seelsorgeteam und den Sekretärinnen, den Küstern/innen, den Organisten/
innen, den Lektoren/innen und Messdienern/innen, den Räten
in den unterschiedlichen kirchlichen Gremien, den Schwestern,
Mitarbeitern/innen und Bewohnern/innen von St. Martin Ulmen
und den engagierten Laien in den unterschiedlichsten Diensten
unserer Kirche und nicht zuletzt allen Gläubigen für die vielseitig
gezeigte Hilfe und Unterstützung, für die ermutigenden Worte, das
Mittragen im Gebet, die jederzeitige Offenheit und das Mitgehen
des gemeinsam beschrittenen Weges.“
Nach der feierlichen Vesper waren alle Gläubigen zu einem gemütlichen Beisammensein in den Bücheler Pfarrsaal eingeladen. Hier
dankte der Vorsitzende des Pfarreienrates der Pfarreiengemeinschaft Ulmen, Reinhard Roden aus Alflen, stellvertretend für alle
Anwesenden dem scheidenden Pfarrer für seine geleisteten Dienste. „Abschiede sind immer mit Wehmut behaftet, besonders wenn
man jemanden nicht gerne gehen lässt. Ich möchte im Sinne alle
Gläubigen aus unserer Pfarreiengemeinschaft, besonders für die
Mitglieder der Räte, der vielen Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter für die gemeinsame Zeit und für die vielen positiven Spuren danken, die Sie in allen Orten zurücklassen“, so Roden,
Ulmen
- 26 -
Ausgabe 1/2017
der Pfarrer Kaufmann für die seine bevorstehenden Aufgaben viel
Glück und Gottes Segen wünschte.
„Wir Christen sind ja immer wieder im Gebet vereint, aber uns hier
vereint noch etwas mit Ihnen. Sie sind, wie viele Anwesende hier
ein Kind der Eifel, und es ist es das ‚Eifler Platt‘ was uns auch zusammenbringt und ich möchte des halb so enden: ‚Mario, dau woors
oos önn joode Pastuur und mia danken dia fia aacht Joar bäi oos
unn mia wünschen dia alles Joode und Jottes Säjen.‘„
Im Anschluss daran nahm Pfarrer Kaufmann die Gelegenheit
wahr, sich von allen Anwesenden durch Händedruck und kurze
Gespräche persönlich zu verabschieden und er konnte dabei auch
das eine oder andere Geschenk dankbar entgegen nehmen.
Wilfried Puth
...und scheidet nun auch aus dem Team der Seelsorger der Pfarreiengemeinschaft aus.
„Firmlinge helfen Kindern
eine Zukunft zu geben“
Pfarrer Mario Kaufmann (SCJ) verlässt nach acht Jahren die Pfarreiengemeinschaft Ulmen in Richtung Welschbillig in der Westeifel.
Dabei wurde er durch den Vorsitzenden des Pfarreienrates Reinhard Roden
(rechts) verabschiedet …
Mit diesem Vorhaben unterstützten die Firmlinge aus Dohr und
Brauheck ein Projekt der 1970 in Nigeria gegründeten Ordensgemeinschaft „Sons of Mary Mother of Mercy“ (SMMM, zu Deutsch:
Söhne Mariens, Mutter der Barmherzigkeit). Genauer gesagt handelt es sich hierbei um das Schulprojekt St. Maria Magdalena im
Südosten Nigerias, der Heimat von Pater Damian und seinen Mitbrüdern in der Ordensgemeinschaft SMMM.
Pater Damian, der derzeit als Kaplan in der Pfarrei Klingenmünster
im Bistum Speyer tätig ist, besuchte die Veranstaltung der Firmlinge im Dohrer Gemeindehaus, die am 4. Adventssonntag durchgeführt wurde.
Nina Boos, Lea Mönch, Maximilian Probst, Kristin Henrichs, Tamara
Novak, Carolin Görgen und Jessica Welz, die Anfang Dezember
von Weihbischof Jörg Michael Peters das Sakrament der Firmung
gespendet bekamen, hielten bei Kaffee und Kuchen einen interessanten Vortrag zu verschiedenen Hilfsprojekten der SMMM in
Nigeria im Zusammenhang mit der dortigen Christenverfolgung.
Das Schulprojekt St. Maria Magdalena in Amiri, einem Stadtteil der
600.000 Einwohner zählenden Stadt Aba im Südosten Nigerias,
wurde in 2008 gegründet und hat das Ziel, die Lebensbedingungen der Kinder zu verbessern und zur Förderung der Menschenrechte beizutragen. Bevor Pater Damian nach Deutschland kam,
war er an dieser Schule tätig. Hier werden derzeit 200 Kinder von
13 Lehrern unterrichtet, deren Eltern sich einen Besuch der staatlichen Schulen nicht leisten können - auch viele Halbweisen und
Straßenkinder lernen dort. Aufgrund fehlender Gelder ist der Bau
des Schulgebäudes immer noch nicht abgeschlossen - es fehlen
Fenster und Türen sowie die Inneneinrichtung. Auch finanzielle
Mittel für Mittagessen, Bücher und Schuluniformen sind nicht ausreichend vorhanden.
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Linus Wittich Medien KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
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Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
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Postfach 11 54, 54343 Föhren
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
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Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Alfred Steimers
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005
wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei
letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und
Andrea Wittich-Bonk.
Ulmen
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Die vielen Gäste, die der Einladung der Firmlinge gefolgt waren,
dankten den jungen Christen für ihr soziales Engagement mit einer
Geldspende in Höhe von insgesamt 1.000 € für die angestrebte
Fertigstellung der Schule in Amiri und sie halfen so diesen Kindern
eine Zukunft zu geben.
Ausgabe 1/2017
Kirche der Jugend Marienburg
Taizé-Gesang und Sonntagsgottesdienst mit 120 Stimmen
Der „Junge Chor Marienburg“ stellt im Sonntagsgottesdienst am
15. Januar 2017 um 11:30 Uhr sein 17. Projekt vor:
Mit dem Titel „The Voice - Hör auf die Stimme!“ fragen die 120 Sänger, auf welche Stimme von den vielen Stimmen Verlass ist und
welche Rolle die eigene, die innere Stimme im Leben spielt.
Der Junge Chor Marienburg gestaltet auch am Freitag, 13. Januar
2017, 22:00 Uhr, das Abendlob mit Gesängen aus Taizé in der Kirche der Jugend Marienburg mit. Nähere Infos bei Pastoralreferent
Armin Surkus-Anzenhofer, Telefon 0 65 71/ 1 46 94-15.
religionsgemeinschaften
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für die Zeit vom 8. bis 13. Januar 2017
Die Firmlinge und ihr Katechet/ihre Katechetinnen sind stolz darauf, dass
sie die Projekte der „Sons of Mary Mother of Mercy“, denen auch Pater
Damian (Bildmitte) angehört, mit einem hohen Geldbetrag unterstützen
können.
Ev. Kirchengemeinde Zell-Bad
Bertrich-Blankenrath
Gottesdienstnachrichten vom 08.01.2017
bis 15.01.2017
Sonntag, 08.01.2017,
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Blankenrath
10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Zell
Sonntag, 15.01.2017,
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
In Zell findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt!
Ev. Kirchengemeinde Cochem
Gottesdienste
Samstag, 7. Januar 2017
17.30 Uhr Georgskapelle Karden Gottesdienst
Sonntag, 8. Januar 2017
10.30 Uhr Gustav-Adolf-Kapelle Kaisersesch Gottesdienst
Veranstaltungen
Montag, 9. Januar 2017
16.00 Uhr Gemeindehaus Cochem
Café International
19.30 Uhr Gemeindehaus Cochem
Übungsstunde Kirchenchor
Dienstag, 10. Januar 2017
16.00 Evangelische Kirche Cochem Mini-Gottesdienst
Donnerstag, 12. Januar 2017
15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9.00
Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“
entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält,
wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem, Tel. 02671 7114. Internet: www.coc-ek.de
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr
Sonntag, 8. Januar 2017:
09:30 Uhr, biblischer Vortrag
Thema: „Wahre Christen lassen Gottes Lehren anziehend wirken.“
10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium
Thema: „In Übereinstimmung mit Gottes Wort organisiert.“
Freitag, 13. Januar 2017
19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort
Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 29 bis 33
20:20 Uhr, Unser Leben als Christ
Thema: „Die Menschen: Bereitwillige Prediger.“
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org.
Jehovas Zeugen - Daun
Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 8. Januar bis 12. Januar 2017
Sonntag, den 8. Januar 2017
10.00 Uhr Biblischer Vortrag
Thema: „Gibt es wirklich einen Teufel?“
10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: „In Übereinstimmung mit Gottes Wort organisiert“
Donnerstag, 12. Januar 2017
19.00 Uhr - Schätze aus Gottes Wort
Thema: „Für Gerechtigkeit wird ein König regieren“
19.45 Uhr - Unser Leben als Christ
Thema: „Ein Bergungsort vor dem Wind“
20.05 Uhr Versammlungsbibelstudium „Gottes Königreich regiert!“
Thema: „Kap. 6 - Die Menschen: Bereitwillige Prediger - Abs. 16-24“
Wöchentliches Bibellesen: Jesaja 29 - 33
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen.
Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“.
feuerwehren
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Alflen
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem
13.01.2017 um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Totengedenken
4. Bericht des Wehrführers
5. Bericht des Schriftwarts
6. Bericht der Kassenwarte
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahl der Kassenprüfer
9. Rückblick Kirmes 2016
10.Übungstermine
11.Verschiedenes
Wir bitten um eine zahlreiche Beteiligung und wünschen all
unseren Mitgliedern alles Gute für das neue Jahr 2017.
Ulmen
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Freiwillige Feuerwehr
Beuren
Ausgabe 1/2017
6. Neuwahlen Kassenprüfer
7. Informationen (Vereinsveranstaltungen/-aktivitäten 2017)
8.Verschiedenes
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind gem. § 9 Abs. 3
der Vereinssatzung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden (Thorsten Lescher, Trierer Straße 85,
56826 Lutzerath) schriftlich einzureichen.
Thorsten Lescher, Vorsitzender
Antoniuskirmes
in Beuren vom 14.01. bis 16.01.2017
im Jugendheim
Samstag, 14.01.2017
17:00 Uhr Dämmerschoppen
Sonntag, 15.01.2017
10:00 Uhr Frühschoppen und
10:30 Uhr Schockturnier
12:00 Uhr Spießbraten, Kartoffelsalat
zum Mittagessen
14:00 Uhr Kaffee und Kuchen
Montag: 16.01.2017
17:00 Uhr Kirmesausklang
„Feuerwehrtour ins Hochsauerland“
nach Winterberg-Züschen vom 16. bis 18. Juni 2017 all inklusive
Für unsere Vereinsfahrt nach Winterberg sind noch Plätze frei.
Der hoteleigene Bus holt uns am Freitagvormittag in Lutzerath ab
und fährt uns in das schöne Hochsauerland. Das familiär geführte
Hotel bietet einen neuen Thekenbereich, eine Bit-Lounge mit SkySportsbar, Restaurantbereich, Terrasse, Café-Stübchen, Diskothek
„Casablanca“, Kegelbahn, Wintergarten sowie einen Spa-Bereich
mit Hallenbad, Whirlpool und eine kleine Sauna.
Außer dem tollen Hotel erwartet uns auch ein volles Programm mit
viel Spaß und Unterhaltung (Welcome-Party, Sauerlandrundfahrt
mit dem Cabriobus, Hüttengaudi, u.v.m.). Im Reisepreis von 199,EUR p.P. sind Busfahrt, 2 Übernachtungen im Komfortzimmer, alle
Getränke sowie Frühstück, Mittag und Abendbuffet enthalten. Der
Einzelzimmerzuschlag beträgt 50,- EUR. Die Teilnehmerzahl ist
auf 40 Personen begrenzt und richtet sich nach Zahlungseingang
der Anzahlung in Höhe von 140,- EUR auf unser Vereinskonto.
Eine Anmeldung ist nur noch bis Freitag, 13. Januar 2017 bei Thorsten Lescher (02677-9594030) oder Horst Kellershoff (02677-694)
möglich.
Auf Ihren Besuch
freut sich
die Freiwillige Feuerwehr
Beuren.
Stützpunktfeuerwehr Lutzerath
Feuerwehrübung am 08.01.2017
An diesem Sonntag, 08.01.2017 findet um 09:00 Uhr unsere
nächste Feuerwehrübung im Feuerwehrgerätehaus in Lutzerath
statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten!
Marc Pumple, Wehrführer
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Lutzerath e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am 28. Januar 2017
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins
der Freiwilligen Feuerwehr Lutzerath e.V. findet am Samstag,
28.01.2017 um 20:00 Uhr im Hotel Maas in Lutzerath statt. Der
Vorstand lädt hierzu alle Vereinsmitglieder recht herzlich ein.
Vorgesehene Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2.Totengedenken
3.Jahresberichte
1 des Vorsitzenden
2 des Wehrführers
3 der Jugend- und Bambinifeuerwehr
4 der Zugführerin Spielmannszug
5 des Kassenwartes
6 der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands
5 Neuwahlen des Vorstands
a.) Vorsitzender
b.) stellv. Vorsitzender
c.) Kassenwart
d.) stellv. Kassenwart
e.) Schriftführer
f.) ein Beisitzer aus den Reihen der Bambini-/JugendfeuerwehrBetreuer
g.) bis zu fünf Beisitzer
Freiwillige Feuerwehr Büchel
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den
14.01.2017 um 18.00 Uhr statt.
Tagesordnung:
1. 2. 3. 4. Begrüßung und Totengedenken
Bericht des Wehrführers und des Vorstands
Bericht des Jugendwartes
Bericht des Kassenwartes
Ulmen
5. 6. 7. 8. 9 .
- 29 -
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes
Neuwahlen
Sicherheitsbelehrung
Sonstiges
Im Anschluss veranstalten wir im Gerätehaus einen gemütlichen
Abend, zu dem auch die Partner der Mitglieder herzlich eingeladen sind.
Freiwillige Feuerwehr Schmitt
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Liebe Feuerwehrleute,
ich darf euch alle sehr herzlich zur Jahreshauptversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Schmitt für den 14.01.2017 ab 19:00 Uhr
im Hubertussaal einladen.
Tagesordnung:
-
-
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-
-
-
-
-
Satz 1 bleibt unveränert.
Satz 2 wird geändert in: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die
Ortsgemeinde Alflen, die es für die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde zu verwenden hat. Sollte die Kindertagesstätte vor Auflösung des Vereins nicht mehr in Alflen ansässig sein, hat sie es für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.
6. Planung für das laufende Geschäftsjahr
7. Verschiedenes
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen und bitten um rege
Beteiligung, damit die Satzungsänderung verabschiedet werden
kann!
Für den Förderverein der Kindertagesstätte Alflen e.V.
Thorsten Schneiders, 1. Vorsitzender
Begrüßung
Totenehrung
Bericht des Vorsitzenden
Bericht des Kassenführers
Bericht der Rechnungsprüfer
Entlastung des Vorstandes
Wahl von 2 Rechnungsprüfern
Neuwahlen des Vorstands
Möhnenverein Alflen
Der Vorstand lädt alle, die aktiv am Möhnenabend teilnehmen wollen, ganz herzlich am 11.
Januar 2017 um 19.30 Uhr ins Stüffje ein.
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.
Ich freue mich auf euch und wünsche euch allen ein frohes und
gesundes neues Jahr.
VdK Ortsverband Alflen
Freiwillige Feuerwehr Weiler
Jahreshauptversammlung
Hallo Feuerwehr Kameraden,
unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der FFW und des Fördervereins der FFW Weiler findet am Samstag, den 07.01.2017
um 19.00 Uhr im Gasthaus Schmitz statt.
Tagesordnungspunkte:
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
8.
Ausgabe 1/2017
Eröffnung und Begrüßung
Totengedenken
Rechenschaftsbericht des Wehrführers
Rechenschaftsbericht des Kassierers
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Kassierers und des Vorstandes
Neuwahlen
Sonstige Themen
Sammlung Kloster Waldfrieden
und Schmierung der Hydranten
Am Samstag, den 14.01.2017 treffen wir uns um 10:00 Uhr am
Gerätehaus. Wir wollen gemeinsam für die Nonnen vom Kloster
Waldfrieden sammeln gehen. In diesem Zusammenhang werden
die Hydranten kontroliert und abgeschmiert.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 14.01.2017 um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Alflen.
Liebe Mitglieder des VdK-Ortsverbandes Alflen,
der Vorstand des VdK-Ortsverbandes Alflen lädt euch alle recht
herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in die Mehrzweckhalle in Alflen ein.
Tagesordnung:
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-
Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
Totenehrung
Bericht des Vorsitzenden
Kassenbericht
Entlastung des Vorstandes
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Schlusswort
Gemeinsames Essen
Über eine rege Teilnahme an der Jahreshauptversammlung würden wir uns sehr freuen.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr.
Pascal Heinzen (Schriftführer)
SG Auderath/Alflen
Vereine & Verbände
Förderverein der Kindertagesstätte Alflen e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Der Vorstand des Fördervereins der Kindertagesstätte Alflen e.V.
lädt alle Mitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung ein.
Die Mitgliederversammlung findet am 18. Januar 2017 um 20:00
Uhr in der Grundschule Alflen statt.
Vorgesehene Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht der Vorsitzenden
3. Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Satzungsänderung
Anpassung des § 2 mit dem neuen Satz 2: Jedes Mitglied ist jederzeit berechtigt, seine aktive Mitgliedschaft zu beenden, dem Verein aber weiterhin als inaktives Mitglied und Förderer des Vereins
anzugehören. Ein solcher Wechsel der Art der Mitgliedschaft ist
schriftlich zu erklären. Mit dem Statuswechsel verbunden ist der
Verlust der Stimmberechtigung bei Mitgliederversammlungen.
Unabhängig davon hat auch das inaktive Mitglied das Recht, an
Mitgliederversammlungen (jedoch ohne Stimmrecht) anwesend
zu sein.
Anpassung des §10 an die aktuelle Rechtsprechung.
Alten Herren Winterwanderung
Unsere jährliche Winterwanderwanderung findet
am Samstag, 21.01.2017 statt. Wir treffen uns um
13.00 Uhr auf dem Alfler Dorfplatz. Die Wanderzeit wird ca. 3 Stunden betragen. Enden wird die Wanderung am
Sportplatz, wo wir gemeinsam zu Abend essen und den Abend
ausklingen lassen wollen. Der Eigenanteil beträgt 10 € pro Person.
Hierdrin sind alle Unkosten enthalten.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Zur besseren Planung bitte ich euch um eine verbindliche Anmeldung bis zum 14.01. an Michael Schröder, Frank Jäger oder Rolf
Wendels.
Don Bosco & Heimatverein
Kennfus 1951 e.V.
Treffen der Aktiven
Am Montag, 09.01.2017, laden wir um 19.30 Uhr
alle Akteure zu einem Treffen ins Bürgerhaus Falkenlay ein. Jeder
der in diesem Jahr einen Vortrag, Tanz o.ä. macht oder machen
möchte, bitten wir zu diesem Treffen zu kommen um verschiedene
Einzelheiten zu besprechen.
Ulmen
- 30 -
Frauen- und Mütterverein Beuren
Mitgliederversammlung
Unsere jährliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, den
21.01.2017 um 19.00 Uhr im Gasthaus Pütz statt.
Der Vorstand würde sich über eine rege Teilnahme aller Mitglieder
freuen.
BCC Büchel e.V.
Arbeitseinteilung und Kartenausgabe
für die Hüttengaudi/Herrensitzung
Die Arbeitseinteilung für die Session 2017 findet am 8. Januar
2017 um 19:00 Uhr im Bistro am Turm statt. Bitte merkt euch
diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele
Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen.
Ebenfalls wird an diesem Datum die Ausgabe der Hüttengaudikarten/Herrensitzungskarten erfolgen. Die Karten können von
17:00 Uhr bis 18:30 Uhr abgeholt werden.
Junggesellenverein Büchel
Der Vorstand des Junggesellenverein Büchel lädt
alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am
07.01.2017 um 18.00 Uhr im Bistro am Turm ein.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:
Bericht des Vorsitzenden
Bericht des Kassenwarts
Neuwahlen
Sonstiges
Ergänzungen zur Tagesordnung konnten bis zum 01.01.2017
beim Vorstand eingereicht werden.
Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen.
Ausgabe 1/2017
minplaner für das Jahr 2017 als Tischvorlage zur Verfügung. Im
Anschluss an die Sitzung bittet der Kassierer um die Begleichung
der Mitgliedsbeiträge.
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie Fördermitglieder sind
hiermit herzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung
2017 eingeladen.
MGV „Eifelgruß„ Büchel
Liebe Sänger,
unsere erste Chorprobe im Jahr 2017 findet am Donnerstag, den 12.01.2017 um 20:00 Uhr im Mehrzweckraum der Gemeinde statt.
Diese Chorprobe dient zur Vorbereitung auf das Benefiz-konzert
am 20.01.2017 in Nürburg.
Wir fahren am Freitag, den 20.01.2017 um 18:30 Uhr mit dem
Escher Kleinbusunternehmen ab Haltestelle Büchel, in Uniform,
zum Konzert nach Nürburg. Konzertbeginn wird gegen 19:30 Uhr
sein.
SV Büchel 1927 e.V.
Auch die FSG Eifelhöhe kümmerte sich in den
letzten Monaten um einige Sponsoren! Zur ersten
neuen Anschaffung gehörten die Regenjacken.
Daher ein ganz großes Dankeschön an Peter Schumacher von Dachdeckerbetrieb Schumacher und Patrick Heinzen
von Glas- und Sonderreinigung P. Heinzen, die uns das ermöglichten.
Ein weiterer Dank gilt Heinzelmann Werbetechnik für die schnelle
und sorgfältige Bearbeitung.
Kirchenchor Cäcilia Büchel
Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Chormitglieder, bitte beachtet die folgenden wichtigen
Terminhinweise:
Chorprobe am Montag, den 9. Januar 2017
Die reguläre Chorprobe beginnt erst um 20:30 Uhr. Vorher treffen
sich die Profis (19:00 Uhr) und der Beatles-Gedächtnischor (19:30
Uhr) zu ihren Generalproben für den Chorfamilienabend.
Einladung zum Chorfamilienabend
am Samstag, den 14. Januar 2017
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie Fördermitglieder des
Kirchenchors Büchel sind mit ihren Angehörigen herzlich zur Teilnahme am diesjährigen Chorfamilienabend am Samstag, den 14.
Januar 2017 ab 19:00 Uhr in den Pfarrsaal eingeladen. Für Speis
und Trank ist wie immer bestens gesorgt. Wir wünschen Allen
einen unterhaltsamen, harmonischen Abend und freuen uns auf
ein abwechslungsreiches Programm. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung bis spätestens Mittwoch, den 11. Januar 2017 bei unserem Vorsitzenden Paul Pauly
(Tel. 882) oder seiner Stellvertreterin Ottilie Seitenbecher (Tel 819)..
Wir treffen uns zur Vorbereitung des Chorfamilienabends am Samstag, den 14. Januar 2017 um 14:00 Uhr im Pfarrsaal. Hierzu, wie auch
zum Aufräumen am Montag, den 16. Januar 2017, ab 14:00 Uhr,
sind freiwillige Helferinnen und Helfer herzlich willkommen!
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Montag, den 16. Januar 2017, findet um 20:00 Uhr im Chorproberaum unsere diesjährige Hauptversammlung statt. Der Vorstand schlägt folgende Tagesordnung vor:
1. 2. 3. 4. 5. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
Rückblick auf das Jahr 2016:
2.1 Chor-Auftritte (Chorleiter)
2.2 Vereinsaktivitäten (Vorsitzender)
2.3 Mitgliederentwicklung und Finanzen (Schriftführer)
Bericht der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes
Jahresplanung 2017
Verschiedenes
Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung können bis Sitzungsbeginn gestellt werden. Den Teilnehmern steht ein vorläufiger Ter-
Die FSG Eifelhöhe wünscht allen Fans, den Sponsoren und den
Zuschauern, die die Mannschaft toll unterstützt haben, alles Gute
im neuen Jahr 2017!
Alte Herren
Winterwanderung 2017:
Die traditionelle Winterwanderung findet am 21.01.2017 statt.
Wir treffen uns 13:00 Uhr, im Vereinslokal „Bistro am Turm“.
Anschließend wandern wir nach Faid „Fritzen Erna“, wo wir den
Tag verbringen.
Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung (mit Essenwunsch a la Karte) bis zum 13.01.2017 bei den Organisatoren
Achim Kretschmann oder Schäte notwendig.
Bei Anmeldung wird der Eigenanteil in Höhe von 20 € (Einzelperson) oder 30 € (Paar /Lebensabschnittsgefährtin) vom Konto abgebucht.
Förderverein der Grundschule
und des Kindergarten Büchel e.V.
Der Förderverein der Grundschule und des Kindergarten Büchel
e.V. lädt zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, dem
19.01.2017 um 20.00 Uhr, im Bistro am Turm ein.
Vorgesehene Tagesordnungspunkte:
Begrüßung
Jahresbericht der Vorsitzenden
Kassenbericht/Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Neuwahlen
Verschiedenes
Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen.
Ulmen
- 31 -
Ausgabe 1/2017
Dabei ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
2017 Pokalkegeln der
Verbandsgemeinde
Ulmen
Einladung
Der KC „Gut Holz“ lädt alle Kegelvereine zum Pokalkegeln der
beiden Verbandsgemeindepokale nach Büchel in das Gasthaus „Christopherus“ ein.
Samstag 28.01.2017
Beginn: 13.30 Uhr - Auslosung der Reihenfolge.
Ausgekegelt werden 2 Pokale.
Wir beginnen im ersten Durchgang mit dem Meisterpokal „3
Wurf auf die Vollen“.
Danach kegeln wir den Verbandsgemeindepokal (Wanderpokal) auf die Pokalbilder aus.
Mindesteilnehmerzahl: 6 Personen
Höchsteilnehmerzahl: 8 Personen
Die jeweils 6 besten Ergebnisse werden gewertet.
Startgeld: 20,00 € für beide Pokale oder 15,00 € für eine Pokalteilnahme.
Ausrichter KC Gut Holz Büchel.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Begrüßung durch den Spielführer
Totengedenken
Saisonrückblick 2016
Bericht des Kassenwartes
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Kassenwartes
Neuwahl Spielführer und Vertreter
Neuwahl Kassenwart
Verschiedenes
Musikverein Gevenich e.V.
Seniorenkapelle
Nächste Proben:
Freitag, 6. Januar um 19:00 Uhr!
Freitag, 13. Januar um 20:00 Uhr;
Freitag, 20. Januar um 20:00 Uhr;
Freitag, 27. Januar um 20:00 Uhr;
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung des Musikverein Gevenich e.V. findet am Sonntag, 15. Januar 2017 um 16:00 Uhr im Proberaum
im Bürgerhaus statt.
TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 Begrüßung und Totengedenken
Bericht des Vorsitzenden
Bericht des Dirigenten
Bericht der Jugendleiterin
Geschäftsbericht
Ausprache zu den Berichten
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Termine und Vorhaben 2017
Verschiedenes
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung müssen bis 10.01.2017
schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
Eifelverein Ortsgruppe
Lutzerther Höhe
Wir wünschen unseren Mitgliedern und deren Familien, ein frohes neues Jahr. Am Sonntag, 15. Januar
2017 steht schon die erste Wanderung an.
Treffpunkt ist 13:00 Uhr am Kindergartenparkplatz in Lutzerath. Wir
bilden dort Fahrgemeinschaften und fahren bis nach Strohn. Von
dort beginnt eine leichte etwa 1,5 Std. Wanderung zur Oberscheidweiler Mühle. Dort können wir einkehren. Die PKW Fahrer werden
nach Strohn zurück gebracht.
Imkerverein Lutzerather Höhe e.V.
Liebe Imkerfreunde,
wir treffen uns zum Stammtisch am Donnerstag, dem 12. Januar
um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen..
Thema: Winterruhe und Imkerarbeiten.
SSG Lutzerather Höhe e.V.
Alte Herren
Die Jahreshauptversammlung der SSG Lutzerather
Höhe -AH- findet am Freitag, dem 13.01.2017 um
19:30 Uhr im Hotel Maas statt.
Kölsches Weihnachtskonzert von Bruce Kapusta
stimmte auf die Feiertage ein
Der Kölner Musiker Bruce Kapusta, auch bekannt als „Der Clown mit
seiner Trompete“, stimmte am Mittwochabend im vollbesetzten
Ulmener Bürgersaal mit seiner kölsch-klassischen Weihnacht auf
die Feiertage ein. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der
Karnevalsgesellschaft Burgnarren Ulmen. Die Einnahmen aus der
Bewirtung und die Spenden der Zuschauer kommen der Restauration des Spielplatzes im Eifel-Maar-Park in Ulmen und der Aktion
„Hoffnung spenden“ des Malteser Hilfswerks gegen Kinderarmut
zu Gute, eine Herzensangelegenheit von Bruce Kapusta.
Ulmen
- 32 -
Kerzenschein und weihnachtliche Dekorationen, sowie der Duft
von Glühwein und Lebkuchen sorgten für eine gemütliche, festliche Atmosphäre. Bruce Kapustas unvergessliches Trompetenspiel und seine kölsche Interpretation bekannter Weihnachtslieder
machte das Konzert für die Zuschauer zu einem besonderen Erlebnis. Begleitet wurde der Musiker von Chizuko Takahashi mit der
Violine.
Bruce Kapusta und Chizuko Takahashi
Eine gute Mischung aus gefühlvollen Instrumentalduetts, feierlichem Trompetenklang und deutschen und internationalen
Weihnachtsliedern wie „Ihr Kinderlein, kommet“ oder „Rudolph,
the red-nosed reindeer“ zum Mitsingen begeisterte das Publikum.
Kurze weihnachtliche Geschichten, gelesen von Annemie Lorenz,
vervollständigten das Programm. Neben besinnlichen Gedanken
und nachdenklichen Texten über die Hektik der heutigen Zeit
und das immer mehr in Vergessenheit geratende „Fest der Liebe“
durfte vor allem vielen heiteren Erzählungen op Kölsch gelauscht
werden. Die humorvolle Abwandlung der Weihnachtsgeschichte
„En kölsche hellije Naacht“ von Heinz Jakobs und lustige Schilderungen des Weihnachtsfests durch Kinderaugen im Kölle der
60er Jahre fesselten das Publikum. Es stellte sich die Frage, warum
dä hellije Mann die Stiefel vom Besteva trägt, und nach einer
Geschichte von Richard Schäfer wurde ganz schamlos preisgegeben, dass der Bap sich beim Schmücken des Weihnachtsbaumes
gerne ein Cognacpäuschen gönnt und der Christbaum danach
voller Fastelovendskrom hängt. „Et Käppche“, der Bericht eines
evangelischen Jungen über den Besuch eines katholischen Gottesdienstes, sorgte für besonders viele Lacher. Als Bonbon für das
jeckische Publikum gab es zum Abschluss von Bruce Kapusta noch
ein Medley von Karnevals- und Stimmungsmusik, bei dem es die
Zuschauer nicht mehr auf den Stühlen hielt. Der Auftritt in Ulmen
sei für ihn nochmals ein Highlight kurz vor dem Ende seiner Konzerttour am Donnerstag gewesen, so Kapusta.
Bruce Kapusta mit dem Vereinsvorstand der KG Burgnarren Ulmen ganz
bodenständig beim Aufräumen nach dem Konzert
Hallo Ihr Ulmener Möhnen,
mittlerweile hat es sich schon rumgesprochen: der Möhnenverein
lebt weiter.
Die Feiertage sind vorbei und wir freuen uns jetzt auf die kommende Karnevalszeit.
Der Vorstand - bestehend aus Obermöhne Rita Heck, Geldmöhne
Sandra Schoenemann und der tatkräftigen Unterstützung in
Schriftverkehr und sonstigen Angelegenheiten mit Katja Diewald
und Hedi Sänger - hat in der Kürze der Zeit schon einige Programm-
Ausgabe 1/2017
punkte für die Möhnensitzung zusammengetragen, so dass wir uns
wieder auf viel Spaß und Unterhaltung an Weiberfastnacht am 23.
Februar 2017 freuen können.
St. Matthias
Schützenbruderschaft
Bei unserem letzten Schießen der Winterrunde
gegen Reudelsterz, haben wir mit 424 zu 500
Ringen verloren.
Beste Schützen:
Bernd Schaaf 116 Ringe
Tamara Bäßler
112 Ringe
Marco Wolf 110 Ringe
Gunther Kerpen 86 Ringe
Unser nächstes Schießen der Winterrunde ist am 06.01.2017 in
Höchstberg.
Unser erstes Vereinsschießen findet am 15.01.2017 ab 11:00 Uhr
statt. Im Anschluss ca. 19:00 Uhr gehen wir gemeinsam in der Bürgerstube essen.
SV Fortuna Ulmen e.V.
Der Budenzauber in Ulmen beginnt am
Wochenende / WEGITHERM CUP 2017
Wie bereits im Jahre 2016 vorangekündigt:
Endlich findet der Startschuss statt!
Der aus Ulmen stammende Hauptsponsor der Veranstaltungsreihe,
Geschäftsführer Rene Diederichs des Unternehmens Wegitherm
aus Uersfeld und somit Namensgeber, hat erneut keine Mühen
und Kosten gescheut, der Ulmener Fußballabteilung bzw. der JSG
Eifelhöhe, diese Plattform zu bieten.
Turniere vom aktuellen Wochenende:
Samstag, 07.01.2017
10:00 Uhr - Ende/WEGITHERM C-Jugend
Sonntag, 08.01.2017
10:00 - 13:00 Uhr: F- Jugend
14:00 Uhr - Ende: D-Jugend
Alle Turnierpläne, somit die teilnehmenden Mannschaften, sind
auf der Homepage des SV Fortuna Ulmen „www.fortuna-ulmen.de“
gelistet und einsehbar, u.a. werden Teams aus Auderath, Büchel,
Kelberg, Daun, Gerolstein, Adenau, Cochem und Steiningen anreisen, um sich mit unseren Teams zu messen.
Vorschau:
Freitag, 13.01.2017
19.00 - 23:30 Uhr Wegitherm A-Jugend
Der Freitagsabendknaller!! Nachtturnier
U.a. werden zwei Rheinlandligisten (Cochem und Steiningen) am
Start sein, sowie ambitionierte Bezirksligisten und Tabellenführer
der Kreisligen. Ein sehr interessantes Teilnehmerfeld.
Samstag, 14.01.2017
10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm B-Jugend
Sonntag, 15.01.2017
10.00 - 17.00 Uhr Wegitherm E-Jugend I-III
Samstag, 21.01.2017
10.00 - 14.00 Uhr Wegitherm Bambini
Für das leibliche Wohl in der Halle wird zu allen Tagen bestens
gesorgt sein.
Natürlich finden auch die Senioren Berücksichtigung in den finanziellen Aufwendungen unseres Sponsors:
Folgende Turniere sind in den „betagteren Altersklassen“ vorgesehen:
Samstag, 21.01.2017
14.00 - 18.00 Uhr Wegitherm Senioren
Samstag, 04.03.2017
14.00 - 19.00 Uhr Wegitherm Alte Herren
Neues vom Vorstand
Achtung !!! Vorankündigung Achtung !!!
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet gemäß Satzung
des SV Fortuna Ulmen in jedem Jahr bis spätestens 15. April statt.
Die Mitgliederversammlung 2017 wird für Freitag, den 3. Februar
2017 um 19:30 Uhr im Gasthaus Bürgerstube einberufen.
Die Einladung dazu wird fristgerecht im Verbandsgemeindeblatt
Ulmen und auf unserer Homepage (www.fortuna-ulmen.de) mit
der vorgesehenen Tagesordnung veröffentlicht.
Ulmen
- 33 -
Mittwochstreff Meiserich
Traditioneller Mittwochstreff war wieder ein voller Erfolg!
Für viele der Meisericher Senioren sowie deren Freunde und
Bekannte ist der Mittwochstreff schon ein fester Bestandteil in
ihrer Freizeitgestaltung geworden. So suchte auch am 30.11.2016
wieder eine Vielzahl von ihnen den Mittwochstreff in Meiserich auf.
Ausgabe 1/2017
Spvgg Weiler/Gevenich
Winterwanderung
Wann: Sa. 14. Januar
Treffpunkt: Gasthaus Fischer, Gevenich
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Dann Abfahrt um 10.30 Uhr nach Müllenbach.
Filmvorführung in Müllenbach (altes Pfarrhaus) ca. 11.00 Uhr
Nach alter Manier startete die Veranstaltung wie gewohnt mit
einer kleinen Plauderrunde und das Org.-team durfte sich darüber
freuen die Senioren bei Kaffee und Kuchen begrüßen zu dürfen.
Großen Anklang fand auch diese Mal wieder das bei Alt und Jung,
beliebte Bingo spielen.
Seinen Höhepunkt jedoch fand die Veranstaltung darin, dass nachdem das ein oder andere Weihnachtsgedicht und Weihnachtslied
vorgetragen wurde, der Nikolaus die Besucher aufsuchte und das
von positiver Art geprägte Verhalten unserer Lieben mit einem
kleinen Präsent honorierte.
Ganz besonders freute sich
der Nikolaus darüber unseren
Stadtbürgermeister
Thomas
Kerpen und die Üßbachlerchen
Meiserich, welche mit ihren
Liedvorträgen den Tag abrundeten, begrüßen zu dürfen.
Gut gesättigt, von bester Laune
und Zufriedenheit gezeichnet, machten sich dann gegen
19:30 Uhr auch die letzten
Gäste auf den Nachhauseweg
und konnten auf einen gelungenen Nachmittag zurück blicken.
Damit diese Veranstaltung
auch weiterhin Berücksichtigung in möglichst vielen Eventkalendern findet möchten wir
euch bereits jetzt mitteilen, dass unser nächster Mittwochstreff am
Mittwoch den 22.02.2017, ab 15:11 Uhr im Bürgerhaus Meiserich
stattfinden wird. Ganz nach dem Motto “Meiserich wie es singt und
lacht“ würden wir uns wieder über zahlreiche kostümierte Besucher (Karneval) freuen.
Danach Abmarsch ab Müllenbach (altes Pfarrhaus)
mit Führung durch den Schiefergrubenwanderweg.
Wanderstrecke: Müllenbach - Enderttal - Büchel Gevenich - Weiler.
Die Fahrt nach Müllenbach bitte selbst organisieren.
Abschluss:
Gasthaus Schmitz, Weiler
Abendessen ca. 18.30 Uhr
Anmeldung bis spätestens 10.01. bei:
Ralf Adams, Gevenich Tel.: 02678 - 1089, 0172-9503503
Karl Scheid, Weiler. Tel.: 02678 - 783, 0172-6811677
FzM Wollmerath
Liebe Sportkammeraden,
die Jahreshauptversammlung 2017 findet am Freitag den
27.01.2017 um 20:00 Uhr im Bierkeller in Wollmerath statt.
Ab dem 11.01.2017 kann die Halle in Lutzerath wieder jeden Mittwoch von 20:30 Uhr an genutzt werden.
Carnevalverein Wollmerath
- Mitgliederversammlung am 6. Januar 2017 An alle Mitglieder des CVW!
Am Freitag, den 6. Januar 2017 um 20:00 Uhr findet im Bierkeller in Wollmerath eine Mitgliederversammlung statt.
Wichtige Themen:
- Kinderkarneval am 05.02.2017
- Kappensitzung am 18.02.2017
- Arbeitseinteilung Session 2017
- Sonstiges
Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Seniorenverband
BRH Cochem
Einladung zu unserem
Informationsnachmittag
Die Reihe unserer Informationsgespräche im Jahre 2017 werden wir
am Mittwoch, dem 11. Januar 2017 - mit dem Thema „Gesunde
Ernährung im Alter“, Referentin: Frau Melanie Busch, Gesundheitsberaterin der AOK Cochem beginnen.
Hierzu laden wir unsere Mitglieder und alle weiteren Interessenten
für 15:00 Uhr ins Café Hotel Germania nach Cochem recht herzlich
ein.
Rückfragen beim Vorsitzenden Franz Braun unter der TelefonNummer 02671/1423.
Gymnastik für Senioren
Dass man auch im fortgeschrittenen Alter nicht ausschließlich das
heimische Sofa als Quelle einer körperlichen Ertüchtigung bevorzugen muss, zeigt die rege Beteiligung bei unseren bisherigen Veranstaltungen.
Die nächste Staffel wird am Montag, dem 16. Januar 2017 um
17:00 Uhr im Trainingsraum des Karateraumes in Cochem-Cond
am Moselufer neben dem Stadion wieder beginnen.
Die Übungen erstrecken sich über insgesamt 10 Abende und sind
als „Gesundheitstraining mit Elementen aus der Selbstverteidigung und Karate“ angelegt und werden vom fachkundigen Kursund Gesundheitstrainer Klaus Bleser geleitet.
Interessierte sind herzlich eingeladen und können sich beim Vorsitzenden Franz Braun unter der Rufnummer 02671 1423 anmelden.
Ulmen
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Gospel Traces
Gospelworkshop mit Gabriel Vealle
am 01.04. und 02.04.2017
Wolltest du immer mal Gospel singen und hast dich nicht so richtig
getraut oder keinen geeigneten Chor gefunden? Dann bist du bei
diesem Workshop genau richtig. Gospel macht Spaß!
Für alle Fans der Gospelmusik veranstalten Gospel Traces am
Wochenende 01./02.04.2017 zum ersten Mal einen Gospelworkshop.
Gabriel Vealle, ein „Schwergewicht“ in der Gospelszene, konnte
für diese Veranstaltung gewonnen werden. Mit mehr als 30 Jahren Gospelerfahrung in Ghana, London, den USA und Deutschland
wird „Gabby“ die Teilnehmer auf jeden Fall begeistern. Wer diese
besondere Freude am Singen miterleben möchte, kann sich jetzt
schon auf der Internetseite www.gospel-traces.de unter der Rubrik
„Kontakte“ anmelden. Alle Musikbegeisterten und Gospelfans sind
herzlich willkommen.
Beginn des Workshops ist Samstag und Sonntag jeweils um 10:00
Uhr im Forum der Förderschule St. Martin, St.Martin-Str. 33, 56761
Düngenheim.
Zum Abschluss findet am Sonntag um 18:00 Uhr ein gemeinsames Konzert aller Teilnehmer zusammen mit Gabriel Vealle unter
der Gesamtleitung des jungen und dynamischen Chorleiters Maximilian Kuhn in der Heimkirche St. Martin Düngenheim statt.
Für Fragen und weitere Informationen zum Workshop stehen Rita
Junglas, Tel. 02672/8727, 1. Vorsitzende, oder Albert Bröhling, Tel.
02653/8991, 2.Vorsitzender, gerne zur Verfügung.
Ausgabe 1/2017
Ihr „Lohn“: die Freude an einer sinnvollen Tätigkeit, der Kontakt zu einem Menschen, der Ihre Hilfe benötigt und das Gefühl,
ein wenig verbessert zu haben, wo andere nur die Hände in den
Schoß legen. Die Mitgliedschaft in unserem Betreuungsverein ist
beitragsfrei.
Wir unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer/in:
- bei der Einführung in das Betreueramt,
- durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen
Betreuer/innen,
- durch Unterstützung bei Schriftverkehr mit Behörden und Gericht,
- Hilfen bei Antragstellungen, z.B. Rente, Wohngeld, Sozialhilfe,
- durch ausreichenden Versicherungsschutz bei der Ausübung Ihres
Ehrenamtes.
Ferner erhalten Sie bei uns umfassende Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Interesse? Melden Sie sich doch zu einem unverbindlichen
Gespräch in unserer Geschäftsstelle:
Ravenéstraße 37, 56812 Cochem, Tel. 02671-8054 o. 01712665083, Fax 91151
Email: [email protected]
Besuchen Sie auch unsere informative Website: www.skmcochem-zell.de.
Ihr Ansprechpartner: Johannes Probst, Dipl. Sozialpädagoge.
Kulturverein „Seitwärts-Aufwärts“ e.V.
„Vom kleinen Mann der wissen wollte wer ihm auf den Kopf
g’schissen hat“
- Kabarett mit Severin Grömner - am Samstag, 21.01.2017 um
20.30 Uhr, Alte Schule Zell-Merl
Was haben Bauarbeiter und Werbeagenten, Architekten und ITler, Politiker und Prostituierte, Konzernchefs und Security-Sheriffs
gemeinsam? Genau. Sie sind Teil von Severin Groebners neuem
Kabarett-Programm.
Ein Kabarett-Märchen über einen, der auszog, weil er es wissen
wollte.
Der Kulturverein „Seitwärts-Aufwärts“ e.V. freut sich Ihnen Severin
Groebner mit seinem Programm „Vom kleinen Mann der wissen
wollte wer ihm auf den Kopf g’schissen hat““ präsentieren zu können.
Karten gibt es im Vorverkauf in der Naturkost-Oase (Zell-Barl), hier
auch Vorbestellung unter 06542/901834 und im Reisebüro Ritz
(Zell und Bullay) für 12,- Euro.
An der Abendkasse erhältlich für 14,- Euro.
Der Vorverkauf beginnt 2 Wochen vor der Veranstaltung.
Parteien
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden
Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern:
SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste
im Landkreis Cochem-Zell e.V.
CDU-Kreisgeschäftsstelle..................................... Tel.: 02671-975510
Kreisgeschäftsführerin Tina Schüller .............................Fax: 02671-980332
..................................................................................... [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär................................ 030-22773308
...................................................................................peter.bleser@bundestag.de
Mitglied des Deutschen Bundestages:..................... www.peter-bleser.de
Anke Beilstein............................................................... 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen
Landtages:.......................................................................www.anke-beilstein.de
Dr. Werner Langen........................................................ 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
................................................................... [email protected]
- Betreuungsverein Als ehrenamtlicher Betreuer/in kümmern Sie sich in der Hauptsache um alltägliche Verwaltungsfragen, wie z.B. Kontoführung,
Behördenkorrespondenz, Mieterbelange oder Einwilligung in ärztliche Behandlung. Sie brauchen weder den Haushalt zu führen,
noch eine pflegerische Arbeit auszuüben. Sie organisieren diese
Tätigkeiten.
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster ................................................................jens-muenster@web.de
...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de
Ulmen
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Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391
Ludolf Oster..................................................................................... 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen .........................................................................................02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Helga Kellermeier........................................................................ 06542 / 963572
.....................................................................................................hkellerm@aol.com
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges.....................................................................02677 / 307
.........................................................................................hwhendges@t-online.de
JU-Gemeindeverband Ulmen
Alexander Kraft......................................alexander.kraft@ju-cochem-zell.de
stellv.
Tobias Pantenburg........................ [email protected]
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender .........................................02676/1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter.............................. 02676/799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin..........................02676/1706 (Auderath)
Alfons Weber
als Schriftführer.............................................................02676/1045 (Auderath)
FDP - Cochem-Zell
Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de
Jürgen Hoffmann,
FDP-Kreisvorsitzender,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet ratsuchenden Bürgern seine
Hilfe an. Tel.: 06545 / 5149016, Email: [email protected]
Dr. Hans-Georg Schuh,
Kreistagsmitglied,
Hesweiler Straße 1, 56865 Blankenrath, steht ratsuchenden Bürgern gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545 / 93660, Fax: 06545 /
936633, Email: [email protected]
Marco Weber,
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags, Parlamentarischer Geschäftsführer und Agrarpolitischer Sprecher der
FDP-Landtagsfraktion; Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel. 06597 / 6250234,
E-Mail: [email protected], Homepage: www.marcowebereifel.de
Junge Liberale Cochem-Zell
Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten.
Deshalb - heute schon an morgen denken!
Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder
per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit
gestalten wollen:
Ausgabe 1/2017
SPD Ortsverein Vulkaneifel
Ihre Ansprechpartner im Verbandsgemeinderat
Ulmen:
Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender ......................Tel. 02677 639
Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 37)
Marita Benz ................................................................................... Tel. 02677 1571
Albert Klein ................................................................................... Tel. 02676 1887
Christian Laux ......................................................................... Tel. 0171 3528408
Frank Steimers ........................................................................ Tel. 02676 951164
Florian Streuke ....................................................................... Tel. 02677 951369
Günther Wagner ......................................................................... Tel. 02676 1381
Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 373
Mario Schoenemann,
stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820
Albert Klein ................................................................ Tel. 02676 1887
Christian Laux ........................................................ Tel. 0171 3528408
Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel. 02676 724
Günther Wagner ......................................................... Tel. 02676 1381
Homepage:...................................................................www.spd-vulkaneifel.de
Bündnis 90/Die Grünen
im Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim,
Tel. 02653/4122
Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029
Kassenwart Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem,
Tel: 0163/6798558
Kreistagsfraktion:
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail:[email protected]
Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653/4122
E-Mail: [email protected]
Landtagsabgeordnete Eveline Lemke
www.eveline-lemke.de
Abgeordnetenhaus
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208-3138
E-Mail: [email protected]
Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer, MdB
www.corinna-rueffer.de
Wahlkreisbüro
Jüdemerstraße 16
54290 Trier
Tel: 0651 991 952-90
Fax: 0651 991 952-91
Mail: [email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
www.gruene-rlp.de
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0
Fax: 06131/89 243 30
Mail: Email: [email protected]
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
SPD Kreisverband Cochem-Zell.............................Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email: [email protected]
Vorsitzende Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa,
Medien und Digitales.
Email: [email protected]
Mitglied des Landtages
Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838
Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack
Email: [email protected]
SPD Vulkaneifel
Mario Schoenemann, ........................................................... Tel. 02676 952820
DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder
möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr,
steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises
zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung.
Telefonnummer: 02653 – 914 880, E-Mail: [email protected]
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected].
de, www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de
Ulmen
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DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und
sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns!
Kontakt:
[email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de, www.linksjugend-solid.de
Ausgabe 1/2017
Bürger für Ulmen e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle
Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei
Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu
stehen Ihnen unsere Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719
Hubert Willems, Tel. 1373
Frank Wallebohr, Tel. 1884
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine
werden im „Vulkanecho“ veröffentlicht.
Wissenswertes
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das politische Gespräch,
ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder
möchten Mitglied werden?
Dann wenden Sie sich gerne an uns:
Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell
Martin Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0175/1601369
Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD
Cochem-Zell
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail: [email protected]
Tel.: 06545/6795
Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0171/3177699
Schriftführer der AFD Cochem-Zell
Martin Berke; Laubach
E-Mail: [email protected]
AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Schusterstr. 22, 55116 Mainz
Tel.: +49 6131 - 4863810, Fax: +49 6131 - 5868801
E-Mail: [email protected]
Anfragen zu Spenden etc.:
[email protected]
wählergruPPen
Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen
und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen,
Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns
freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen
würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732
Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529
Friedhelm Gerhartz, 631
FWG Cochem-Zell e.V.
www.fwg-cochem-zell.de
Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende Vertreter im
Kreistag jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung:
Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220
Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660
Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624
Die Notare informieren:
Das Berliner Testament - Vorsicht vor der Bindungsfalle!
Wenn Ehepaare eigenhändig ein Testament errichten, ist das
sogenannte Berliner Testament ein echter Klassiker: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und ihre
Kinder als Erben des Längstlebenden. Weitere Regelungen
enthalten diese Testamente häufig nicht. Doch es ist Vorsicht
geboten: Wenn nach dem Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte ein neues Testament errichtet und andere
Personen als Erben benennt, kann es im Erbfall zum Streit
darüber kommen, ob er dazu berechtigt war. „Es könnte nämlich sein, dass der überlebende Ehegatte in die Bindungsfalle
getappt ist“, warnt Dr. Andreas Schumacher, Geschäftsführer
der Notarkammer Koblenz.
Es ist nur ein Fall unter vielen: Nach dem Tod eines verwitweten
Erblassers taucht neben einem älteren Berliner Testament, das der
Erblasser mit seinem vorverstorbenen Ehegatten errichtet hatte,
ein Einzeltestament jüngeren Datums auf. Dieses neue Testament
sieht nun eine vom gemeinschaftlichen Testament abweichende
Erbfolge vor und beruft beispielsweise auch den neuen Ehegatten
oder die Kinder aus zweiter Ehe zu Erben. Dann stellt sich die Frage,
ob die in dem Einzeltestament getroffenen Verfügungen wirksam
sind.
„In derartigen Fällen haben die in dem jüngeren Testament
benannten Erben in der Regel das Nachsehen und gehen leer aus“,
weiß Dr. Schumacher. Zwar gilt im deutschen Erbrecht der Grundsatz der Testierfreiheit, d.h. der Erblasser kann grundsätzlich frei
über die Verteilung seines Nachlasses entscheiden. Die Testierfreiheit findet aber dort ihre Grenzen, wo sich der Einzelne – etwa
in einem gemeinschaftlichen Testament, möglicherweise sogar
ohne dass ihm dies bewusst ist – bereits wirksam gebunden hat.
Dann ist der Erblasser unter Umständen daran gehindert, zu einem
späteren Zeitpunkt eine den geänderten Lebensverhältnissen entsprechende Regelung seines Nachlasses zu treffen.
Angesprochen ist damit die Bindungswirkung wechselbezüglicher
Verfügungen. Das sind all jene Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen
Ehegatten getroffen sein würde (bspw. die gegenseitige Erbeneinsetzung der Ehegatten; regelmäßig auch die Einsetzung der
gemeinsamen Kinder zu Schlusserben). Die gegenseitige Bindung
muss nicht ausdrücklich im Testament angeordnet werden, sondern kann auch eintreten, wenn die Erblasser nur stillschweigend
von einer solchen ausgegangen sind. Im ungünstigsten Fall wird
durch das Nachlassgericht im Wege der Auslegung eine Bindungswirkung angenommen, obwohl die Beteiligten bei Errichtung des
Testaments eine gegenseitige Bindung gar nicht beabsichtigt hatten.
„Wechselbezügliche Verfügungen können zu Lebzeiten der Ehegatten einseitig nur durch notariell beurkundete Erklärung widerrufen werden“, erläutert Dr. Schumacher. „Mit dem Tod eines
Ehegatten ist der andere Ehegatte daran gehindert, wechselbezügliche Verfügungen zu widerrufen oder abweichend hiervon
letztwillig neu zu verfügen. Man spricht deshalb auch von der Bindungsfalle des Berliner Testaments.“ Ist der überlebende Ehegatte
in dem gemeinschaftlichen Testament nicht zu einer anderwei-
Ulmen
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tigen Verfügung ermächtigt worden, erlangt er seine Testierfreiheit nur dann zurück, wenn er das ihm Zugewendete ausschlägt.
„Bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sollte man
sich deshalb unbedingt fachkundig beraten lassen“, empfiehlt Dr.
Schumacher. Jeder Notar wird zunächst die individuellen Bedürfnisse und Wünsche klären, auf unbeabsichtigte Folgen hinweisen
und gegebenenfalls über alternative Gestaltungsoptionen wie den
Erbvertrag informieren. In einem Erbvertrag kann beispielsweise in
weitem Umfang auch eine spätere einseitige Änderung der Verfügungen vorgesehen werden, sofern eine Bindungswirkung gerade
nicht gewünscht wird. Darüber hinaus erlaubt der Erbvertrag die
Verbindung mit anderen vertraglichen Regelungen (z.B. Ehevertrag, Unterhalt, Verpflegung des Erblassers). Er ist damit ein äußerst
flexibles und individuelles Instrument, mit dem die Erbfolge optimal an die Wünsche der Erblasser angepasst werden kann.
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Die Kreisverwaltung Cochem-Zell schreibt die Beschaffung eines
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der Kreisverwaltung Cochem-Zell (Lieferung, Aufbau und
Inbetriebnahme)öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen
finden Sie im Internet unter der Adresse www.Cochem-Zell.de à
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de à Aktuelle Ausschreibungen oder unter http://www.subreport.
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die Erneuerung einer Wasserleitung in Hambuch - Tief- und
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Ulmen
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Ausgabe 1/2017
Harald Binczyk, Leitender Oberarzt für Gastroenterologie,
Abteilung für Innere Medizin
Do., 12. Januar 2017, 17.30 Uhr
Wenn die Leberwerte erhöht sind:
Lebererkrankungen
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ei!
Eintritt fr
Die wohl bekannteste Ursache erhöhter Leberwerte ist übermäßiger Alkoholkonsum.
Doch tatsächlich kommen auch zahlreiche andere Faktoren als Auslöser der Normalwert-Überschreitungen
in Betracht. Welche Ursachen gibt es und ist die Fettleber eine harmlose Wohlstandskrankheit? Der Vortrag
erläutert alle Fragen rund um Lebererkrankungen.
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab Ostern 2017
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zum Reinigen unserer Gästezimmer und Ferienwohnungen
(von 9.00 - ca. 14.00 Uhr) ganzjährig
Zukunft
StellenauSchreibung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere kommunale Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ in Blankenrath
eine/n befristete(n) teilzeittätige(n) erzieherin/erzieher
(zugleich gruppenleiter/in)
für die Dauer der Schutzfristen/elternzeit einer beschäftigten
mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 19,5 Stunden.
Persönliche Voraussetzung ist der Abschluss als staatlich anerkannte(r)
Erzieherin/Erzieher möglichst mit Berufserfahrung.
unD
für unsere kommunale Kindertagesstätte „Strimmiger Berg“
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eine/n befristete(n) teilzeittätige(n) Kinderpflegerin/
Kinderpfleger als Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Gruppe
für die Dauer der Schutzfristen/elternzeit einer beschäftigten
mit einer wöchentlichen arbeitszeit von 19,5 Stunden
Persönliche Voraussetzung ist mindestens der Abschluss als Kinderpflegerin/Kinderpfleger bzw. Sozialassistentin/Sozialassistent möglichst mit Berufserfahrung.
Von den Bewerbern wird Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten erwartet, da beide Einrichtungen als Ganztagesstätten geführt werden. Erfahrung im Umgang
mit Kindern unter drei Jahren ist erwünscht.
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten können sich bis zum 27.01.2017 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) unter Vorlage von
aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bewerben. Persönliche Vorstellung nur
auf ausdrückliche Aufforderung.
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für unsere Weinstube und Café (von Fr. - So. 14.00 - 19.00 Uhr)
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die Weichen für die Zukunft
Wir sind ein erfolgreiches und expandierendes Unternehmen im Verlagswesen und geben wöchentlich über 125 Mitteilungsblätter für Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz,
Gemeinden in Hessen und Gemeinden im Saarland sowie
verschiedene Sonderpublikationen heraus.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir auf nebenberuflicher Basis (450,- Euro) ab sofort einen
Vertriebsinspektor für den
Kreis Cochem-Zell
Zum Aufgabengebiet gehören:
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Voraussetzungen:
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Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon, Bürgermeister
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und Lichtbild senden Sie bitte an:
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01//2017
H e n n i n g Beck
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Wir laden Sie herzlich zum diesjährigen Empfang der Wirtschaft
am 24. Januar 2017 um 18:30 Uhr in das Kulturzentrum Kapuzinerkloster in Cochem ein.
Begrüßen Sie mit uns Dr. Henning Beck, Neurowissenschaftler, Science Slammer und Buchautor.
Die Veranstaltung wird medial
begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ihr
Einverständnis, dass alle Partner
des Forum Wirtschaft das vor,
während und nach der Veranstaltung entstandene Bild- und
Tonmaterial für die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit nutzen dürfen.
Dafür wirft er mit uns einen spannenden Blick hinter die Kulissen der fehlerhaftesten und gleichzeitig
innovativsten Struktur auf der Welt: dem Gehirn. Unterhaltsam, praxisnah und anschaulich überträgt er die Erkenntnisse
der Hirnforschung auf die alltäglichen Themen und zeigt, wie wir die Tricks unseres Gehirns bestmöglich nutzen.
Lassen Sie sich faszinieren und inspirieren. Wir freuen uns auf Sie.
Anmeldungen bitte bis zum 13. Januar 2017 unter [email protected] · Tel. 02671 915796
Im Anschluss an den Vortrag laden wir Sie gerne zu einem kleinen Imbiss ein.
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Mit freundlicher Unterstützung von:
Kreishandwerkerschaft
Mittelrhein
09.03.2007
10:26:29
Landkreis
Cochem-Zell
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K
Sparkasse Mittelmosel
Eifel Mosel Hunsrück
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Allgemein
Mo. - Mi. 07.15 - 17.00 Uhr
Bürgerbüro
Mo. - Mi. 07.30 - 15.00 Uhr
KFZ-Zulassung
Mo. - Do. 07.30 - 12.00 Uhr
Gesundheitsamt
Do.
Do.
Do.
sowie
14.00 - 16.00 Uhr
07.15 - 18.00 Uhr
07.30 - 17.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr.
Fr.
Fr.
07.15 - 13.30 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
WERK: RAUM Simmern
Unter der Überschrift „Die Biologie des Geistesblitzes – Wie Sie das Unmögliche denken“ wird uns Henning Beck an
diesem Abend aufzeigen was im Gehirn bei kreativen Ideen passiert und wie wir unsere Inspirationskraft verbessern können.
Aus Ihrer Kreisverwaltung
(Vor-)Sorge deS UnternehmerS
InfoVeranStaltUng am 01.02.2017 In CoChem
Wie sorge ich als Selbstständiger sinnvoll für das Alter vor? Für Angestellte ist die Vorsorge gesetzlich verpflichtend. Zudem bestehen
zahlreiche Anreize zur Bildung der Altersvorsorge. Selbstständige
dürfen oder müssen sich selbst darum kümmern. Hierbei gibt es
jedoch große Herausforderungen:
• Der Ertrag schwankt häufig über das Jahr.
• Einzelne Wirtschaftsjahre sind oft unterschiedlich stark.
• Es gibt eine „Konkurrenz“ bei der Mittelverwendung zwischen
Betriebsinvestitionen und der Altersvorsorge.
• Die Rolle des Betriebs in der Ruhephase ist oft anfangs nicht klar
(Verkauf, Übernahme in Familie, …).
• Zudem sind die am Markt angebotenen Produkte zur Altersvorsorge für Selbstständige oft sehr unübersichtlich.
Achim Glaser ist ein unabhängiger Finanzexperte, der ausschließlich auf Honorarbasis berät. Er geht an diesem Abend gezielt auf
die Herausforderungen von Selbstständigen ein und zeigt Lösungsvorschläge anhand von konkreten Beispielen auf.
Eingeladen sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem
Landkreis, Existenzgründer und sonstige Interessierte.
WaS:
Wann:
Wo:
anmeldUng:
KontaKt:
Kostenlose Infoveranstaltung der Wirtschaftsförderung
Cochem-Zell
01. Februar 2017, um 18.00 Uhr
Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem
bis zum 20. Januar 2017
Fotos: www.fotolia.com
In der 50. Kalenderwoche wurde das
neue Kreisjournal Cochem-Zell gemeinsam mit den Mitteilungsblättern an alle
Bürgerinnen und Bürger im Landkreis verteilt. Sollten Sie das Kreisjournal nicht
erhalten haben, dann melden Sie sich
bei uns. Gerne senden wir Ihnen ein Exemplar zu.
1. Halbjahr 2017
KREISJOURNAL
COCHEM-ZELL
Ihr Bürgermagazin
2
Die eigene Website ist mittlerweile das
wichtigste Instrument in der Außendarstellung eines Unternehmens. Sie ist ein kostengünstiges und direktes Kommunikationsmittel, das für die Gewinnung und die
Erhaltung von Kunden mittlerweile unverzichtbar ist. Allerdings sind bei der Erstellung einer Website viele wichtige Regeln
und Standards zu Struktur, Funktionsweise, Design und Technik zu beachten.
Beim Beratertag „Web-Check“ wird die
eigene Webpräsenz in einem einstündigen
Einzelgespräch bezüglich verschiedener
Schwerpunkte unter die Lupe genommen.
Dazu gehören Benutzerfreundlichkeit,
Zielgruppenansprache, Kundenbindung,
Gestaltung, Suchmaschinenoptimierung,
Seitenstruktur und technische Umsetzung. Zusätzlich erhalten Sie konkrete
Verbesserungsvorschläge und Anregungen. Der „Web-Check“ wird im Rahmen
der Zukunftsallianz Cochem-Zell von
der Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Webagentur plan33.de angeboten.
Kostenlose Parkplätze stehen im Innenhof
der Kreisverwaltung (Endertplatz 2, 56812
Cochem) zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr für den Web-Check beträgt 20
Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und zur Terminabstimmung ist
eine verbindliche Anmeldung bis zum
08. Februar 2017 bei der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell,
Sandra Hendges-Steffens, Tel.:02671/61888 oder per E-Mail: [email protected], erforderlich.
Aus der Verwaltung:
Behördengänge
online erledigen
Wirtschaft:
Kontakt:
Kreisverwaltung Cochem-Zell,
Pressestelle, Tel.: 02671/61-231,
E-Mail: [email protected]
Webpräsenz von Unternehmen
wird analysiert
Der nächste Beratertag findet am
Mittwoch, 15. Februar 2017
jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr
in der Kreisverwaltung Cochem-Zell
statt.
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Fachbereich Kreisentwicklung, Klimaschutz
Sandra Hendges-Steffens
Endertplatz 2, 56812 Cochem
Tel: 02671/61-888
E-Mail: [email protected]
Haben Sie das Kreisjournal
erhalten?
Web-Check-Beratertage
Karrierekick – Dein
Volltreffer in die Zukunft
Kreiswerke:
Müllkalender
1. Halbjahr 2017
<
SEMINARPROGRAMM
1. Halbjahr 2017
+++ Beachten Sie das grüne Blatt mit allen Entsorgungsterminen für Ihre Gemeinde. +++
Bitte beachten Sie:
Der „Web-Check“ dient nicht der Rechtsberatung bezüglich Fragen zu Impressum, Datenschutzhinweis oder anderen
Pflichtangaben. Diesbezügliche Fragen
werden aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Beitrag für die Kreisnachrichten des Landkreises Cochem-Zell
Im Fachbereich Jugend und Familie
der Kreisverwaltung Cochem-Zell
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Sozialarbeiterin / eines Sozialarbeiters
für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
sowie Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsfamilien
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere, die




zu besetzten
Bearbeitung, Prüfung und Gewährung beantragter Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige
gemäß SGB VIII für den o.g. Personenkreis,
Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII,
Einleitung von und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren,
Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Vormündern und Institutionen in Fragen der Erziehung.
Sie sind zuständig für alle im Laufe der Gewährung von Jugendhilfe anstehenden Fragen und koordinieren
das Zusammenspiel der am Verfahren beteiligten Institutionen und Personen.
Einstellungsvoraussetzung:
Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren Studiengangs.
Wir bieten:





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


Wir erwarten:
Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer
modernen Verwaltung,
Einbindung in ein aufgeschossenes Team,
Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD,
Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes,
Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung
und Supervision,
ein aktives Gesundheitsmanagement,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie
die Möglichkeit der Telearbeit.
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
Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Engagement und Motivation,
Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit,
selbständiges, organisiertes, verantwortungsund kostenbewusstes Arbeiten,
Berufserfahrung in der Sozialarbeit ist förderlich
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten auch
außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und
Führerschein der Klasse B (PKW), Bereitschaft
zum Einsatz des privaten PKW´s.
Die Stelle ist zunächst befristet. Eine Weiterbeschäftigung im Fachbereich Jugend und Familie ist grundsätzlich möglich. An Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind wir besonders interessiert. Eine
Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Abschlusszeugnis des Studiums etc.) in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag bis zum 16.01.2017 an die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Referat Personal, Endertplatz 2,
56812 Cochem.
Da wir beabsichtigten, die Korrespondenz ausschließlich online durchzuführen, bitten wir um Angabe einer
E-Mail-Adresse. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung
eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische
Bewerbungsunterlagen werden entsprechend gelöscht.
Für nähere Informationen steht Ihnen
Frau Junglas, Referat Personal,  02671/61-267
E-Mail: [email protected]
gerne zur Verfügung.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
3
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Wie lässt sich der eigene Heizenergieverbrauch bewerten?
Der Energieverbrauch für Heizung und
Warmwasser ist häufig ein großer Kostenfaktor bei den Nebenkosten. Wie viel
Energie ein Haus oder eine Wohnung verbraucht, hängt von der Qualität der Dämmung und der Effizienz der Heizungsanlage, von den Klimabedingungen am
Wohnort sowie vom Verhalten der Bewohner ab. Erfahrungswerte zeigen, dass der
Heizenergieverbrauch eines nicht modernisierten Altbaus um bis zu fünf Mal größer sein kann als der eines neuen Energiesparhauses. Wie lässt sich nun der
eigene Verbrauch bewerten? Einen ersten
Anhaltspunkt liefert der sogenannte Energieverbrauchskennwert. Diesen errechnet
man, indem man den Brennstoffverbrauch
im Jahr durch die beheizbare Wohn- und
Nutzfläche teilt. Um Gebäude unabhängig
von ihrer Brennstoffart miteinander vergleichen zu können, muss man den Verbrauch zunächst in eine einheitliche Energiemenge umrechnen. Dies ist jedoch
einfach, da der Energiegehalt von einem
Liter Heizöl bei etwa 10 Kilowattstunden
liegt. Bei Erdgas als Brennstoff kann man
den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden
der letzten Jahresrechnung entnehmen.
Verbraucht also ein Einfamilienhaus 2500
Liter Heizöl im Jahr, entspricht dies 25.000
Kilowattstunden. Der Energiekennwert
von bisher nicht modernisierten Altbauten
liegt oft über 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Ziel einer umfassenden
wärmetechnischen Modernisierung sollte
ein Wert von deutlich unter 100 Kilowatt-
stunden pro Quadratmeter im Jahr sein.
Damit werden auch die Heizkosten mehr
als halbiert.
Individuelle Beratung zu allen Fragen
des Energiesparens bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz nach telefonischer
Voranmeldung.
Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten
und dritten Dienstag im Monat, von
9.00 – 12.45 Uhr und von 13.30 - 16.30
Uhr Sprechstunde in Cochem in der
Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die
Beratungsgespräche sind kostenlos.
Voranmeldung unter Tel.: 02671/610
oder 61-228.
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien
(wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail:
[email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den
Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.:
02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchtgüter
A 1: Felgenbaum, Bauchmuskeltrainer,
Abroller, Lieg, 02672/912180
A 10: Fernsehschrank, Drehtürenschrank
buche, 1,5 x 1,13 x 0,58 m, Leienkaul,
02653/7777
A 11: Holz, verschiedene Sorten zum selbst
schneiden, Kaisersesch, 0157/32581681
A 12: Fahrradanhänger,
02678/710
Gevenich,
A 13: Querflöte, Senheim, 02673/962491
A 14: 2 Holzfenster sipo mahagoni,
Doppelschreibenverglasung
2-flügelig,
1,78x1,28; Sofa u. Sessel in beige, Kaisersesch, 02653/7579
A 15: neuwertige Tischnähmaschine, Damen Alufahrrad 24", Herrenfahrrad 28",
Eckschrank Kirsche, Eisbecher, 1 ltr. Teekannen silber, elektr. Bügeleisen, Bettflasche u. Wasserkessel Kupfer, buche Brennholz ofenfertig, Valwig, 02671/7837
4
A 16: 1000 l Transportfass, 3000 l hochstehender Tank, Filter Edelstahl, Reihenfilter, Weinpumpe, 30 Marmeladengläser,
Wohnzimmertisch m. inl. Kacheln, Computertisch, Briedern, 02673/1856
A 2: Aquarium m. Zubehör 200 l , Kühlschrank u. Gefrierkombi, Altstrimmig,
06545/9148924
A 5: Garderobe, Westerwälder Keramik,
Koffer, Inarsien, Tischkreissäge, Tretnähmaschine, Cochem, 0163/39275166
A 6: Küche Komplett m. alle Elektrogeräten, Ulmen, 0151/51237080
A 7: alte Kommode m. Marmorplatte, alter
Schreibtisch, Bullay, 06542/9690606
A 8: Einbau Herd, - Kühlschrank, - Spülmaschine, großer Spiegel, Masburg,
0176/50608951
A 9: Kaminofen 9 KW inkl.150er Abgasrohr, Zell, 06542/5595
Suche: Gebrauchsgüter
N 18: elektrisches
0152/29557233
Laufband,
N 3: Katzenkratzbaum,
06545/9148924
Dohr,
Altstrimmig,
N 4: Kl. Motorgartenpumpe m. Benzinmotor, Treis, 02672/2917
Impressum der Kreisnachrichten
Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell,
Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochemzell.de
Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02671/61-231, bzw. 232, Fax: 02671/61250, E-Mail: [email protected]
Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240,
Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail:
[email protected]
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Politik - Gesellschaft - Umwelt
Mietrecht für Vermieter
10501Z
Leitung: Marco Steuer L.L.M
Rechtsanwalt
Termin: Mo., 17.01.17
Uhrzeit: 18.00 - 19.30 Uhr
Ort:
IGS Zell, Gebühr: 10 EUR
Trauringe selbst schmieden
20601U
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Die Gewaltfreie Kommunikation
- Die Sprache des Lebens
Die Kommunikation ist das wichtigste
Instrument womit wir Menschen uns
verständigen. Sie kann sehr schön und
wärmend sein, sie kann aber auch sehr
kalt und verletzend sein. Daraus resultiert:
„Worte können Mauern und Fenster sein“!
Das liegt daran, weil wir uns nicht die
Zeit nehmen um zu erfahren was in dem
anderen gerade lebendig ist oder was
mein Gegenüber gerade braucht.
Weil wir häufig nicht in der Lage sind aktiv
zuzuhören! In diesem Workshop möchten
wir Ihre Kommunikation bestärken und
Ihnen einen Werkzeugkoffer an die Hand
geben wie Sie auf ihre Mitmenschen
eingehen können und deren Bedürfnisse
gewahr werden.
10708C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Christian Schäfer
Di., 17.01.17
19.00 – 21.00 Uhr
10 x 2 Zstd.,
BBS Cochem
90 EUR
Arbeiten im Garten
11401C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Andreas Hengefeld, Gärtner
Di., 24.01.17
19.30 – 21.00 Uhr
Di., und Do.,
3 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
20 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Gesundheit - Sport
Kultur - Gestalten
Dagmar Lülsdorf-Mudersbach
Mi., 25.01.17
10.00 –16.30 Uhr
1 x 8 Ustd.,
Eifelgoldschmiede Lutzerath
89 EUR +
Materialkosten
Digitale Fotographie
21101Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
U-Tage:
Ort:
Gebühr:
Burkhard Busch
Mo., 06.02.17
18.30-20.45 Uhr
4 x 3 Ustd.
Mo + Mi
Grundschule Zell
49 EUR
Künsterliches Gestalten in Ton
– Modellieren und Entwurf
21201C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Dieter Arenz
Di., 17.01.17
18.00 – 20.15 Uhr
7 x 3 Ustd.
BBS Cochem
114 EUR bei 5 TN
Gesundheit - Sport
Yoga gegen Rückenschmerzen
30128K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Hilla Rieger
Di., 10.01.17,
19.30 - 21.00 Uhr
6 x 2 Ustd.,
Alte Probstei Hambuch
62 EUR
Yoga ist Atem, Bewegung und Leben
30141K
Leitung: Christine Müller
(Yogalehrerin)
Beginn: Mi., 18.01.17
Uhrzeit: 19.15 – 20.45 Uhr
Ort:
MGH Kaisersesch
oder:
Beginn Mi., 18.01.17 (30163K)
Uhrzeit: 17.15 - 18.45 Uhr
Ort:
St. Josef Alten- und Pflegeheim
Kaisersesch
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Gebühr: 68 EUR
Rund um die Uhr buchen unter:
www. kvhs-cochem-zell.de
E-Mail:
[email protected]
Fax: 02671/ 61-467
Anmeldungen richten Sie bitte
an die Geschäftsstelle:
Iris Fritzen
-464
Stefanie Jobelius-Steuer
-466
Anna Schmitz
-462
Heike Westhöfer (Integrationskurse) -469
Leitung:
Heidrun Boos-Jacobs
-463
KVHS-Geschäftsstelle
(Eingang Berufsbildende Schule)
Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem
Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr
bei weniger als 8 Anmeldungen auf die
Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag
abzubrechen.
5
Kreisvolkshochschule
Entspannungskurs – Zeit für mich!
30152K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Regina Arnold
Di., 17.01.17
19.00 – 20.00 Uhr
10 x 1 Zstd.
Realschule plus, Kaisersesch
45 EUR
Progressive Muskelrelaxation nach
Jacobson - Entspannter und stressfreier durch den Alltag 30158K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ilonka Rocker
Mo., 09.01.17
19.00 – 20.00 Uhr
10 x 1 Zstd.
MGH Kaisersesch
45 EUR
Wirbelsäulengymnastik
30207K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Regina Arnold
Di., 17.01.17
18.00 – 19.00 Uhr
10 x 1 Zstd.
Realschule plus, Kaisersesch
45 EUR
Schmerzfreiheit und Wohlbefinden
durch bewusstes Bewegen, Atmen
und Fühlen
30208U
Leitung: Renate Elsen
Heilpraktikerin
Beginn: Mi., 01.02.17
Uhrzeit: 19.00 – 21.00 Uhr
Dauer: 10 x 2 Zstd.
Ort:
Naturheilpraxis Elsen,
Lutzerath
Gebühr: 45 EUR
„Wir bieten jedem Unternehmer im
Landkreis Cochem-Zell die
Möglichkeit einer Kooperation.
Bei Interesse melden
Sie sich bei
Heidrun Boos-Jacobs
Leiterin der KVHS
Cochem-Zell
6
Sumba – für Junge und
Junggebliebene
30228C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Marco Leal
Mo., 09.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Realschule plus, Cochem
68 EUR
Bodystyling
30235Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Alphabetisierungskurs Deutsch für
Anfänger 1/A1
40401K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Iris Gabriel-Preil
Mi., 11.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
PBS Kaisersesch
68 EUR
Deutsch für Anfänger A1/1
Sarah Döpgen
Di., 10.01.17
20.15 – 21.15 Uhr
10 x 1 Zstd.
IGS Zell
45 EUR
Entschlackung und innere
Reinigung des Körpers - Vortrag
40403Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Deutsch für Fortgeschrittene A2
40404C
30501C
Leitung: Renate Elsen
Heilpraktikerin
Termin: Fr., 20.01.17
Uhrzeit: 18.30 – 20.00 Uhr
Ort: KVHS Cochem, Gebühr: 10 EUR
Gemeinsam Fasten
30502U
Leitung: Renate Elsen
Heilpraktikerin
Termin: Mo., 13.02.2017
Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr
Dauer: 4 x 2 Ustd.
Ort:
Naturheilpraxis Elsen,
Lutzerath
Gebühr: 27 EUR
Iris Gabriel-Preil
Do., 12.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
PBS Kaisersesch
68 EUR
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ursula Stein
Mo., 16.01.17
15.00 – 16.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
68 EUR
Deutsch für Leichtfortgeschrittene
A2/1
40405Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ruth Schiffer
Mi., 11.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell
68 EUR
Sprachen
Arabisch für Anfänger 1/A1
40101C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Sousan Sayeg
Di., 10.01.17
19.00 – 20.30 Uhr,
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
Deutsch für Anfänger mit geringen
Vorkenntnissen 3/A1
40406C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Kurt Schenk
Do., 26.01.17
17.00 – 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
92 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Deutsch für Fortgeschrittene A2
40407C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Kurt Schenk
Do., 26.01.17
18.30-20.00 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
92 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene A2
40408C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Kurt Schenk
Mi., 11.01.17
18.00 – 19.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
92 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene
- Niveau A2 - B1
Französisch für Anfänger 1/A1
40801C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Italienisch für Anfänger 1/A1
40901Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Iris Gabriel-Preil
Di., 10.01.17
17.00 – 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene
Niveau B2-C1 - Intensivkurs
40410C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Dr. Carolin Gilbaya
Mo., 09.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
Mo. und Do.,
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
74 EUR
Simona Frisari
Do., 19.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.,
IGS Zell
68 EUR
Persisch für Anfänger 1/A1
41601C
40409C
Sousan Sayeg
Do., 12.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Jahn Shaterabad-Paak
Do., 19.01.17
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
Arbeit - Beruf - EDV
Sicher online gehen! - Vortrag
50001C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Bernd Bauer
Fr., 27.01.17
18.00 – 20.00 Uhr
1 x 2 Zstd.
KVHS Cochem
10 EUR
Deutsch für Anfänger A1/1
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
50241C
Kurt Schenk
Do., 19.01.17
17.00-18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
92 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
50281Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Burkhard Busch
Mo, 16.01.17
18.30 –20.45 Uhr
Mo., + Mi.,
4 x 3 Ustd.,
Grundschule Zell
49 EUR
iPhone – Einsteigerkurs
50361C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ralf Müllen
Di., 10.01.17
18.00 – 20.15 Uhr
2 x 3 Ustd.,
Grundschule Zell-Kaimt
28 EUR
Umgang mit Smartphone/iPhone
und Tablet-PC/iPad einfach lernen
50363C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
U-Tage:
Ort:
Gebühr:
Werner Benz
Mo., 09.01.17
09 – 12.15 Uhr
3 x 4 Ustd.
Mo - Mi
KVHS Cochem
49 EUR
Spezial: Kinder u. Jugendliche
Excel 2010 – Grundlagen
40413C
Digitale Bildbearbeitung mit Adobe
Photoshop Elements
Werner Benz
Di., 03.01.17
18.00 – 21.15 Uhr
Di. und Mi.,
2 x 4 Ustd.
KVHS Cochem
33 EUR
Marburger Konzentrationstraining
60101C
für Kinder von 6 – 10 Jahren
Leitung: Rosel Ibald
Beginn: Mo., 16.01.17
Uhrzeit: 15.00 – 16.30 Uhr
Elternabend: Mi., 25.01.17, 19.00 Uhr
oder
60102C für Kinder von 10 – 13 Jahren
Beginn: Mo., 16.01.17
Uhrzeit: 16.45 – 18.15 Uhr,
Elternabend: Mi., 25.01.17, 19.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.;
Ort:
Cochem
Gebühr: 89 EUR
7
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
Ulmen
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Ausgabe 1/2017
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neu geplanten Küchen auf alle Holzteile. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. ➋ Gilt bei Neukauf. Ausgenommen sind alle
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Mo., Di., Mi., Fr. 9.00 – 18.30 Uhr
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Ausgabe 1/2017
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Imbissverleih
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54550 Daun
Telefon (06592) 78 88
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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage
der Möbel Müller GmbH.
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Wir bitten unsere Leser um beachtung!
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