Bekanntmachung zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Grünstadt Die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Grünstadt ab dem 1. Januar 2018 findet am Sonntag, dem 7. Mai 2017 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Eine eventuelle Stichwahl wurde auf den Sonntag, 21. Mai 2017 festgesetzt. Wahlberechtigt gem. § 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) zur Wahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und 3. nicht nach § 2 KWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister gem. § 53 der Gemeindeordnung ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des KWG ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.gruenstadt.de. Stadtverwaltung Grünstadt gez. Ellbrück Erster Beigeordneter und Wahlleiter
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