Mediadaten 2017
100% München – 100% Musik von heute
95.5 Charivari ist „Münchens Hitradio“ und damit der Sender für den aktiven und mobilen Münchner ab Mitte 20. Wir sind stylischtrendig und erwachsen, informativ, nicht wortlastig, ein angesagtes Großstadtradio mit Herz und Verstand, das gute Laune macht.
95.5 Charivari ist ein modernes HOT-AC-Format mit einem Genre-Mix aus Pop, Dance, Elektro- und Gitarrenpop. Hauptbestandteil der
Musik sind die Hits aus den aktuellen Charts und Besttester-Songs der 2000er Jahre. Freitag- und Samstagabend läuft der bekannte und
beliebte Party-Hit-Mix von DJ Enrico Ostendorf. Destination-Shows am Sonntagabend mit einem Mix aus Ambient & Chill-Out während
der Sommermonate und den Charivari-Kuschlern in der kalten Jahreszeit runden den Musikmix ab. Wir klingen urban, dynamisch und
positiv motivierend.
Wir sind ein zuverlässiger Service-Begleiter, zur Primetime präsentieren wir mehrmals stündlich das aktuelle München-Wetter und den
Blick auf Blitzer und Verkehr im Sendegebiet. In den 95.5 Charivari–Nachrichten zur vollen und halben Stunde versorgen wir unsere
Hörer „griffig“ und fundiert über das Neueste in München, Deutschland und der Welt.
Interaktivität mit den Hörern ist uns wichtig: Wir treffen diese auf Facebook und in unserem facettenreichen und stark frequentierten
Internetauftritt mit eigenem Videoportal. Mehrere Webstreams mit den unterschiedlichsten Musikformaten und unsere Charivari-App
für alle Smartphones garantieren eine mobile Nutzung unterwegs. Über WhatsApp sind wir für die Hörer unmittelbar erreichbar, sei es
in Textform, mit Sprachnachricht oder mit Fotos direkt ins Studio.
Die beliebteste Show des Senders „DIE HEROLD SHOW“, werktags von 5.00 Uhr bis 9.00 Uhr, wird moderiert von Programmchef Jan
Herold und Co-Moderatorin Lemonia Leyendecker.
Wir treffen den Geschmack einer urbanen, konsumstarken Zielgruppe - egal ob Single oder nicht. Unsere Hörer sind aktiv im Job,
interessiert am Zeitgeschehen und haben eine positive Lebenseinstellung. Unsere Kernzielgruppe ist zwischen Ende 20 und bis Ende 40.
Unsere spektakulären, zielgruppenaffinen Großveranstaltungen und Events sorgen auch „off air“ für eine starke und permanente
Hörerbindung im Großraum München.
2
Programm
Am Morgen starten Sie bestens gelaunt in den
Tag mit der HEROLD SHOW. Authentizität,
Spontanität und Regionalität vereint mit dem
besten Sound - das sind die Beilagen der
Morningshow auf Münchens Hit-Radio.
München bei der Arbeit unterhält Sie dann ab 9
Uhr mit der besten Musik und den aktuellsten
Infos.
Mit Susanne am Nachmittag von 14 Uhr – 19 Uhr
Mo-Do und freitags von 14 Uhr – 17 Uhr
verschönert Susanne Brückner den Nachmittag.
Ab 19 Uhr begleitet Sie unser Feierabend-Club
mit aktuellen Hits und Service-Meldungen in den
wohlverdienten Feierabend.
Party Hitmix die größten Party Hits aller Zeiten –
mixed by DJ Enrico Ostendorf. Freitag und
Samstag live auf 95.5 Charivari.
Die HEROLD Show
Mo – Fr 05 – 09 Uhr
München bei der Arbeit
Mo – Fr 09 – 14 Uhr
Susanne am Nachmittag
Mo – Do 14 – 19 Uhr, Fr 14 – 17 Uhr
Feierabendclub
Mo – Do 19 - 22 Uhr
Party Hitmix mit Enrico Ostendorf
Fr 17 Uhr & Sa 19 Uhr
3
FAB 2016
671.000 Hörer
*Quelle: TNS Infratest, Funkanalyse Bayern 2016, Stereoempfangsgebiet München, , deutschsprachige Bevölkerung , Weitester Hörerkreis, ab 10 Jahre
Stammhörer*
*Quelle: TNS Infratest „Funkanalyse
Bayern 2016“, Stereoempfangsgebiet
München, Bevölkerung ab 10 Jahre
12.01.2017
5
Stundennettoreichweite Mo-Fr, 30-49 Jahre
*Quelle: TNS Infratest „Funkanalyse Bayern 2016“, Stereoempfangsgebiet München, Stundennettoreichweite
32.000
35.000
30.000
24.000
22.000
25.000
20.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
95.5 CHARIVARI
FAB 12.01.2017
NRJ 93,3
GONG 96,3
ARABELLA
6
Stundennettoreichweite Mo-Fr, 30-39 Jahre
*Quelle: TNS Infratest „Funkanalyse Bayern 2016“, Stereoempfangsgebiet München, Stundennettoreichweite
16.000
16.000
17.000
18.000
16.000
14.000
12.000
8.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
95.5 CHARIVARI
FAB 12.01.2017
NRJ 93,3
GONG 96,3
ARABELLA
7
Altersstruktur unserer Hörer*
*Quelle: TNS Infratest „Funkanalyse Bayern 2016“, Stereoempfangsgebiet München, Stundennettoreichweite, Mo-Fr
FAB 2016
16.000
16.000
13.000
14.000
12.000
10.000
8.000
8.000
6.000
4.000
4.000
2.000
2.000
0
10 - 19 Jahre
FAB 12.01.2017
20 -29 Jahre
30 - 39 Jahre
40 - 49 Jahre
50 - 59 Jahre
8
Mediadaten & Sendegebiet
ab 10 Jahre
30-49 Jahre
43.000
24.000
Tagesreichweite*
211.000
107.000
Weitester Hörerkreis
671.000
269.000
Stammhörer
241.000
103.000
Gelegenheitshörer
382.000
147.000
75%
77%
Stundennettoreichweite
Bekanntheit
Quelle: TNS Infratest, Funkanalyse Bayern 2016
Basis: Stereoempfangsgebiet München, Mo-Fr, 6-18 Uhr
• Terrestrisch 2.16 Mio.
davon 700.000 in Zielgruppe 30-49
• Webradio
• Jeder 10. Münchner hört
Radio Charivari täglich*
12.01.2017
9
MA Radio
2016 - II
* Stand 11.08.2016
Marktanteil in %
Mo-Fr • 14-49 Jahre
 MA 2016-II
15%
9,9%
8,8%
4,5%
95.5 Charivari
MA 2016-II
12.01.2017
Gong 96.3
NRJ 93.3
Arabella
*Quelle: „Media- Analyse 2016-II“,
Marktanteil in %
11
Marktanteil in %
Mo-Fr • 14-59 Jahre
 MA 2016-II
11,9%
8,5%
6,9%
5,5%
95.5 Charivari
MA-2016 II
12.01.2017
Gong 96.3
NRJ 93.3
Arabella
*Quelle: „Media- Analyse 2016-II“,
Marktanteil in %
12
Durchschnittsalter der Hörer
Mo-Fr • Tagesreichweite
MA 2016-II
54
Jahre
34
Jahre
95.5 Charivari
MA- II
12.01.2017
36
Jahre
Gong 96.3
30
Jahre
NRJ 93.3
Arabella
*Quelle: „Media- Analyse 2016-II“,
Durchschnittsalter der Hörer
13
Verweildauer in Min.
in Min. • Mo-Fr • ab 10 J.
MA 2016-II
MA 2016-I
145
122
96
81
86
77
77
79
*Quelle: TNS Infratest „Funkanalyse Bayern 2016“,
Stereoempfangsgebiet München,
Stundennettoreichweite, Mo-Fr
95.5 Charivari
Gong 96.3
NRJ 93.3
Arabella
*Quelle: „Media- Analyse 2016-II“, Verweildauer in Min.
FAB & MA-2016 II
12.01.2017
14
MA IP Audio
2016 - III
* Stand 14.09.2016
Sessions pro Ø Monat
Quelle: ma 2016 IP Audio III; tagesbezogene Channel-Clients aus technischen Daten; nur Kombi
ma 2016 IP Audio III
ma 2016 IP Audio II
663.750
469.697
435.988
375.676
+ 41%
95.5 Charivari*
12.01.2017
- 14%
Gong 96.3
331.920
345.769
- 4%
Arabella
16
Mit uns Ihre Zielgruppe online erreichen
Webzugriffe im Zeitraum 06/2016 bis 12/2016*
PI charivari.de
Visits charivari.de
600.000
558.770
551.101
469.383
500.000
400.450
400.000
353.484
389.113
246.961
281.445
300.000
200.000
403.853
194.643
245.417
219.356
214.061
Jul 16
Aug 16
243.380
100.000
0
Jun 16
Sep 16
Okt 16
Nov 16
Dez 16
*Quelle: Google Analytics
Transparente Messung der Zugriffszahlen:
Die Besuche (Visits) und Seitenaufrufe (PageImpressions) des
Auftritts von 95.5 Charivari werden mit dem anerkannten Tracking-Tool
Google Analytics erfasst.
17
Preisliste 2017
Spots
Montag bis Freitag
05.00 - 06.00 Uhr
06.00 - 07.00 Uhr
07.00 - 08.00 Uhr
08.00 - 09.00 Uhr
09.00 - 10.00 Uhr
10.00 - 15.00 Uhr
15.00 - 16.00 Uhr
16.00 - 18.00 Uhr
18.00 - 19.00 Uhr
19.00 - 20.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
22.00 - 05.00 Uhr
P. p. Sek. in €*
5,00
13,00
14,00
13,00
9,00
6,00
7,00
8,00
7,00
4,50
3,50
2,50
Rabatte
Gesamtumsatz in €
ab 3.000,ab 6.000,ab 8.000,ab 12.000,ab 17.000,ab 20.000,ab 30.000,ab 40.000,ab 50.000,-
Rabatt
2%
3%
4%
5%
7%
8%
11%
13%
15%
Sonderleistungen
Samstag
05.00 - 06.00 Uhr
06.00 - 07.00 Uhr
07.00 - 09.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
12.00 - 19.00 Uhr
19.00 - 20.00 Uhr
20.00 - 23.00 Uhr
23.00 - 00.00 Uhr
2,50
6,00
7,00
8,00
7,00
6,00
4,60
2,50
Sonntag
05.00 - 06.00 Uhr
06.00 - 20.00 Uhr
20.00 - 05.00 Uhr
12.01.2017
• Event
• Produktion
• Sponsoring
• Single-Spot
• Live-Reader (vorproduziert)
• Sonderwerbeform
• Online-Werbung
• Individuelle Sonderleistung
Details unter: http://werbung.charivari.de/
2,50
4,60
2,50
18
Ihre Ansprechpartner bei 95.5 Charivari
Geschäftsführer
Thomas Hagenauer
Telefon: 089/544710-61
E-Mail: [email protected]
Marketing und Verkauf
Marketingleitung: Christiane Gautzsch
Marketingassistenz: Stefanie Becker
Telefon: 089/544710-70
Telefon: 089/544710-50
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Auftragsabwicklung/Disposition
Susanne Attenberger
Corinna Burkhard
Telefon: 089/544710-76
Telefon: 089/544710-77
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Fax:
E-Mail: [email protected]
Anschrift
Münchner Werbegesellschaft
für privaten Rundfunk mbH
Paul-Heyse-Str. 2-4
80336 München
werbung.charivari.de
www.charivari.de
12.01.2017
089/5344-51
19
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Münchner Werbegesellschaft für privaten Rundfunk mbH (MWR) vermarktet Werbesendungen im Radio und
den Internetauftritt von 95.5 Charivari, produziert Medieninhalte und veranstaltet Events auf der Grundlage der
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Geltung von den werbetreibenden Auftraggebern mit
Erteilung des Auftrages anerkannt wird.
95.5 Charivari sendet die Werbung des Kunden im vereinbarten Hörfunkprogramm (UKW 95,5). Zusätzliche
Verbreitungswege wie Internet, Digitalradio oder Apps, soweit diese von 95.5 Charivari genutzt werden, sind
zulässig, jedoch nicht Gegenstand der Leistungspflicht. Es ist weder eine bestimmte Aufmerksamkeit noch eine
bestimmte Werbewirkung vereinbart.
Eine besondere Platzierung oder andere Sonderleistungen wie etwa ein Konkurrenzschutz des Kunden gelten nicht
als vereinbart. Vertragliche Vereinbarungen gehen im Einzelfall vor, soweit sie in Text- oder Schriftform
niedergelegt sind.
2. Die Aufträge gelten als Festaufträge. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch
kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter
Reihenfolge nicht gegeben werden. Sind bestimmte Ausstrahlungszeiten vom Kunden gewünscht und sind diese
durch den Sender nicht realisierbar, so erfolgt innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Auftragsdatum eine erneute
Absprache der Ausstrahlungszeiten. Hierüber erfolgt eine schriftliche Bestätigung. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
5. Verbundwerbungen bedürfen der Genehmigung durch die MWR. Sie können auch ohne Nennung von Gründen
abgelehnt werden. Genehmigte Verbundwerbungen unterliegen Sondervereinbarungen. Ein Konkurrenzausschluss
kann nicht gewährt werden.
6. Kosten für Sonderwünsche in der Gestaltung oder für Änderungen von bereits bestehenden Durchsagen trägt der
Auftraggeber. Musik, Gesang, etwaige Geräuschkulissen usw. werden, soweit sie Bestandteil der Werbedurchsage
sind, in die Ausstrahlungszeit mit eingerechnet. Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen des Kunden evtl.
anfallende GEMA- bzw. GVL-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Bei von der MWR für den Kunden produzierten Werbeeinschaltungen verbleibt das Urheber- und Senderecht bei
dieser. Werbespots dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 12 Monaten, berechnet ab Freigabe des Spots
zur Ausstrahlung gelangen, spätestens aber ab erstmaliger Ausstrahlung, mittels des vereinbarten Mediums
innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets.
8. Liefert der Auftraggeber auf Tonträgern an, so verpflichtet er sich, diese rechtzeitig vor Annahmeschluss
(grundsätzlich 3 Tage vor dem ersten Sendetermin) der MWR zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, so berührt das nicht die Zahlungsverpflichtung.
Stornofristen und Stornogebühren werden durch die vereinbarte Auftragsbestätigung festgelegt.
Bei Verlust oder Beschädigung der an die MWR übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die Haftung der
MWR auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie durch den Auftraggeber. Die Pflicht zur
Aufbewahrung von Sendematerial endet für die MWR drei Monate nach Ausstrahlung der letzten
Werbeeinschaltung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
3. Die MWR behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei
rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die MWR vor, Werbedurchsagen wegen ihrer Herkunft
oder ihres Inhalts oder der technischen
9. Bei Mängeln, die 95.5 Charivari zu vertreten hat und die den Zweck der Werbedurchsage nicht nur unerheblich
beeinträchtigen, setzt sich die MWR für eine ersatzweise Ausstrahlung ein. Darüber hinausgehende Ansprüche jeder
Art sind ausgeschlossen.
Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Ansprüche des Kunden
können sich hieraus nur im Hinblick auf Rückzahlung bereits bezahlter Einschaltungen ergeben, soweit diese noch
nicht gesendet sind.
10. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Aufträgen oder Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für
etwaige Übermittlungsfehler
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Werbesendung etwa durch höhere Gewalt, Streik
oder ähnliche Vorkommnisse wird versucht, die Sendung zu einem anderen Zeitpunkt auszustrahlen, nachdem der
Auftraggeber hiervon unterrichtet wurde. Bei Unmöglichkeit hat der Auftraggeber keine über die Rückzahlung des
Werbeentgelts oder Vertragsrücktritt hinausgehenden Ansprüche.
4. Liefert der Kunde sendefertiges Material an, trägt er auch das Übermittlungsrisiko. Inhaltlich sind insbesondere
der Jugendschutz, die rundfunkrechtlichen Vorgaben und das Wettbewerbsrecht zu beachten. Der Kunde
gewährleistet, dass immaterielle Rechte Dritter wie etwa Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte nicht verletzt
sind.
Die MWR ist berechtigt in folgenden Fällen die angelieferte Werbung abzulehnen, ohne dass dies den Bestand des
Vertrages berührt:
a.) Die Werbung läuft inhaltlich oder formal der Programmausrichtung von 95.5 Charivari grob zuwider.
b.) Die Werbung verstößt gegen medienrechtliche Vorgaben wie insbesondere die Werberichtlinien der BLM
c.) Die Ausstrahlung der Werbung ist konkret oder inhaltsgleich durch behördliche oder gerichtliche Verfügung
untersagt.
d.) Die MWR stellt, ohne dass es Prüfungspflicht hätte, evidente Verstöße zum Beispiel gegen Wettbewerbs-,
Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte fest.
e.) Die Werbung erfüllt eklatant nicht den von 95.5 Charivari geforderten technischen Standard, insbesondere darf
das Material nicht zu einer Überschreitung des Spitzenhubs in der relativen mittleren Multiplexleistung führen.
Der Kunde gewährleistet, dass er für die Erstellung des angelieferten, sendefertigen Materials, die Vervielfältigung
im Sendesystem von 95.5 Charivari und für die Sendung von allen Inhabern von Urheber- und
Leistungsschutzrechten die notwendigen Nutzungsrechte erworben und abgegolten hat.
Die Werbung erfolgt nicht für den Kunden oder einen ausnahmsweise im Werbevertrag bezeichneten Dritten.
12.01.2017
11. Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist in der
Regel der Tag der letzten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungserstellungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum
rein netto. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages zurückgestellt, ohne dass dadurch ein
Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber haftet seinerseits für den entstandenen
Schaden. Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis einer geringeren Belastung vorbehalten. Gleiches gilt für die Belastung mit
einem höheren Zinssatz durch die MWR.
12. Die MWR haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere sog.
Kardinalspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach beschränkt
auf typische voraussehbare Schäden. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ausstrahlung der
Werbesendung, ausgenommen bei Vorsatz. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
13. Die MWR ist berechtigt, die für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten in elektronischer Form zu
speichern.
Eine Verwendung außerhalb des Vertragsverhältnisses findet nur statt, soweit gesetzliche Bestimmungen dies im
Einzelfall zulassen oder der Kunde eingewilligt hat.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
15. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch
solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck sowie dem
wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.
20