Aktuelle Informationen - Bayerisches Staatsministerium für

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
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Wirtschaft & Standort
Öffentliches Auftragswesen
Aktuelle Informationen
AKTUELLE INFORMATIONEN
Neue Wertgrenzen ab 01. Januar 2017 für die
Vergaben nach § 3 Abs. 5 Buchstabe i) VOL/A
und den Direktkauf nach § 3 Abs. 6 VOL/A
Für die staatlichen Vergabestellen wurden mit
Bekanntmachung vom 6. Dezember 2016 die Wertgrenzen für
den Direktkauf nach § 3 Abs. 6 VOL/A und die freihändigen
Vergaben nach § 3 Abs. 5 Buchst. i) VOL/A, die
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.
Juni 2010 zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen – Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 festgesetzt wurden,
erhöht.
Vorschriften
Eine Übersicht der Gesetze,
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Vergabe öffentlicher
Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und
Planungsaufträge wird auf den
Seiten des Bayerischen
Innenministeirums bereitgestellt.
Links
Generaldirektion Binnenmarkt
und Dienstleistungen
Für die bayerischen Kommunen wurde die Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14.
Oktober 2005 zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen
Bereich entsprechend durch Bekanntmachung vom 7.
Dezember 2016 geändert.
Reform des Vergaberechts
Am 18. April 2016 sind die Neufassung des 4. Teils des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch
das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
(Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG, BGBl. I S.
203) und die Verordnung zur Modernisierung des
Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung –
VergRModVO; BGBl. I S. 624) in Kraft getreten. Diese
Regelungen dienen der Umsetzung der neuen
vergaberechtlichen EU-Richtlinien (RL 2014/23/EU, RL
2014/24/EU und RL 2014/25/EU) in deutsches Recht.
Die Internetseite der
Generaldirektion Binnenmarkt und
Dienstleistungen enthält
Informationen zur Politik des
Öffentlichen Auftragswesens auf
europäischer Ebene. Es werden auch
verschiedene Ansätze der EU für die
Berücksichtigung von
Umweltbelangen und sozialer
Aspekte bei der öffentlichen
Auftragsvergabe aufgeführt.
Kompass Nachhaltigkeit
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(Leitfaden)
Mit der am 18. April 2016 in Kraft getretenen Reform des
Vergaberechts wurde auch die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) eingeführt, ein einheitliches
17.01.2017
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Hilfestellung bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer
Aktuelle Informationen
Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen zu
ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Um das EEE-Standardformular elektronisch auszufüllen, bietet
die Europäische Kommission einen Onlinedienst an.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat
einen Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) erstellt, der öffentlichen
Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das
Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Weitere Informationen und
den Leitfaden finden Sie auf der Website des BMWi.
Kriterien bei der öffentlichen und
privaten Beschaffung bietet der
Kompass Nachhaltigkeit des
Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung.
Kompetenzstelle für nachhaltige
Beschaffung
Neue EU-Schwellenwerte für EU-weite Vergaben
ab 01. Januar 2016
Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für EU-weite
Vergabeverfahren neu festgesetzt.
Ab 01. Januar 2016 gelten damit folgende EUSchwellenwerte
Für Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
209.000 € (bisher 207.000 €); im Sektorenbereich:
418.000 € (bisher 414.000 €)
Für Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Lieferund Dienstleistungsaufträge: 418.000 € (bisher 414.000
€)
Für Bauaufträge: 5.225.000 € (bisher: 5.186.000 €)
Aufgrund der inzwischen im deutschen Recht bestehenden
dynamischen Verweisungen gelten diese Schwellenwerte ab
dem 01. Januar 2016 bzw. 18. April 2016 in Deutschland
unmittelbar. Eine gesonderte Umsetzung ist nicht erforderlich.
Die zugrundeliegenden Verordnungen finden Sie hier:
(EU) Nr. 2015/2340
(EU) Nr. 2015/2341
(EU) Nr. 2015/2342
(EU) Nr. 2015/2170
(EU) 2015/2171
(EU) 2015/2172
forum vergabe e.V.
Das forum vergabe e.V. versteht sich
als unabhängige Plattform für den
Informations- und
Meinungsaustausch zu allen Fragen
des öffentlichen Auftragswesens
bund.de - Verwaltung online
Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung zu Beschaffungen zur
17.01.2017
Das zentrale Internetportal für die
nachhaltige Beschaffung öffentlicher
Auftraggeber. Bei der
Kompetenzstelle für nachhaltige
Beschaffung finden Sie
Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner
und weitere wichtige Informationen.
Bekanntmachungen in
Internetportalen über zu vergebende
Aufträge können zentral über die
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Aktuelle Informationen
Versorgung von Flüchtlingen (VFlüBek)
Mit Bekanntmachung vom 8. Dezember 2015 (AllMBl. 2015 S.
543) hat die Staatsregierung den staatlichen und kommunalen
Stellen bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit,
Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen und zur Schaffung
von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge die Möglichkeit
gegeben, von den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen
Haushaltsordnung (VV-BayHO), dem Handbuch für die Vergabe
und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des
Freistaates Bayern (VHB Bayern) und der
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) unter bestimmten
Voraussetzungen abzuweichen.
Suchfunktion des Internetportals
www.bund.de ermittelt werden.
Auftragsberatungszentrum
Bayern e.V.
Das Auftragsberatungszentrum
Bayern e.V. steht als Anlaufstelle für
öffentliche Auftraggeber und
Unternehmen zu allen Fragen des
öffentlichen Auftragswesens im
Liefer- und Dienstleistungsbereich
zur Verfügung.
Bayerisches Behördennetz
Teilnehmer des Bayerischen
Behördennetzes finden dort weitere
Informationen, u.a. zu den
Rahmenverträgen für den Freistaat
Bayern und Einkaufsbedingungen für
den IT-Bereich.
17.01.2017
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