FCG-Rundschreiben vom 10. Jänner 2017 Neuerungen auf dem Bezugszettel AHS-GEWERKSCHAFT FCG-Vorsitzender Mag. Herbert Weiß e-Mail: [email protected] ZVR-Zahl 938 560 454 Wien, am 10. Jänner 2017 Neuerungen auf dem Bezugszettel Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den neuen Bezugszetteln wird das Besoldungsdienstalter des Monatsersten in der Form „JJ.MM.TT“ angegeben. Es handelt sich dabei also um kein Datum (wie beim Vorrückungsstichtag), sondern um eine Zeitangabe in Jahren/Monaten/Tagen. Der Termin der nächsten Vorrückung wird nicht mehr angegeben. Stattdessen gibt es den Vermerk „lt. BDA“ (laut Besoldungsdienstalter). Beispiel: MONATSABRECHNUNG Jänner 2017 Personalnummer: 00043916 Abr.Kr. 93 Landesschulrat f. STMK DST: 12001471 Kost.: 601126 DB/TB: 12000954/5001 Herrn Mustermann Max, Mag. 08.01.2017 Seite 1 /XDBPGN Kost. BG Oever Planst. 12015843 Schema Vertragslehrer IL Besold.dienstalter: 19.06.03 Einst. L1 Gehaltsstufe: 10 nächste Vorr: lt. BDA Obiges Beispiel zeigt, dass Mag. Max Mustermann am 1. Jänner 2017 ein Besoldungsdienstalter von 19 Jahren, 6 Monaten und 3 Tagen hatte. Diese Angabe ist eine reine Rechengröße, die seit der Einführung des neuen Besoldungssystems im Februar 2015 die Vorrückungen regelt, und entspricht nicht dem tatsächlichen Dienstalter. Im alten LehrerInnendienstrecht erfolgt die Vorrückung in die nächsthöhere Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe mit dem ersten Tag jenes Monats, der auf den Tag folgt, an dem die/der Bedienstete weitere zwei Jahre ihres/seines Besoldungsdienstalters vollendet. Kollege Mustermann hat Ende Juni 2017 20 Jahre erreicht. Seine nächste Vorrückung in die Gehaltsstufe 11 erfolgt somit am 1. Juli 2017. Mit den besten Grüßen Mag. Georg Stockinger Vorsitzender-Stellv. Mag. Herbert Weiß Vorsitzender Gewerkschaftsinformationen unter www.fcg-ahs.at
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