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FCG-Rundschreiben vom 10. Jänner 2017
Neuerungen auf dem Bezugszettel
AHS-GEWERKSCHAFT
FCG-Vorsitzender Mag. Herbert Weiß
e-Mail: [email protected]
ZVR-Zahl 938 560 454
Wien, am 10. Jänner 2017
Neuerungen auf dem Bezugszettel
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auf den neuen Bezugszetteln wird das Besoldungsdienstalter des Monatsersten in der Form
„JJ.MM.TT“ angegeben. Es handelt sich dabei also um kein Datum (wie beim Vorrückungsstichtag), sondern um eine Zeitangabe in Jahren/Monaten/Tagen. Der Termin der nächsten
Vorrückung wird nicht mehr angegeben. Stattdessen gibt es den Vermerk „lt. BDA“ (laut
Besoldungsdienstalter).
Beispiel:
MONATSABRECHNUNG
Jänner 2017
Personalnummer: 00043916
Abr.Kr. 93
Landesschulrat f. STMK
DST: 12001471
Kost.: 601126
DB/TB: 12000954/5001
Herrn
Mustermann Max, Mag.
08.01.2017
Seite 1 /XDBPGN
Kost.
BG Oever
Planst.
12015843
Schema
Vertragslehrer IL
Besold.dienstalter: 19.06.03
Einst.
L1
Gehaltsstufe:
10
nächste Vorr:
lt. BDA
Obiges Beispiel zeigt, dass Mag. Max Mustermann am 1. Jänner 2017 ein Besoldungsdienstalter von 19 Jahren, 6 Monaten und 3 Tagen hatte. Diese Angabe ist eine reine
Rechengröße, die seit der Einführung des neuen Besoldungssystems im Februar 2015 die
Vorrückungen regelt, und entspricht nicht dem tatsächlichen Dienstalter.
Im alten LehrerInnendienstrecht erfolgt die Vorrückung in die nächsthöhere Gehalts- bzw.
Entlohnungsstufe mit dem ersten Tag jenes Monats, der auf den Tag folgt, an dem die/der
Bedienstete weitere zwei Jahre ihres/seines Besoldungsdienstalters vollendet. Kollege Mustermann hat Ende Juni 2017 20 Jahre erreicht. Seine nächste Vorrückung in die Gehaltsstufe 11 erfolgt somit am 1. Juli 2017.
Mit den besten Grüßen
Mag. Georg Stockinger
Vorsitzender-Stellv.
Mag. Herbert Weiß
Vorsitzender
Gewerkschaftsinformationen unter www.fcg-ahs.at