Veränderungen in der Pflegelandschaft ab dem 01.01.2017

11.01.2017
Veränderungen in der Pflegelandschaft
ab dem 01.01.2017
Angehörigenabend, 10.01.2017
1
11.01.2017
Zur
Versorgungssituation
•
2/3 der Menschen mit Demenz werden zu Hause
versorgt
•
1/3 lebt in stationären Einrichtungen
•
60%-80% der Bewohner von Pflegeheimen leiden
an Demenz
Anteil der über 90-jährigen und über 100-jährigen in Deutschland
(Zunahme zwischen 2000 und 2050)
Quelle: UN (2002), World Population Ageing 1950-2050
2
11.01.2017
Herausforderungen in der Betreuung
Häufigkeit von Demenzen nimmt drastisch zu:
NRW: bis zum Jahr 2030 Verdopplung der Anzahl an Demenz erkrankter Menschen.
(Quelle: Artikel WAZ, 23.11.2011)
Alltagsbegleiter / Zus. Betreuungskräfte
Seit 01.07.2008 in §87b SGB XI geregelt
Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten
zusätzliche Betreuungsleistungen
 Hintergrund: zuvor mangelnde Berücksichtigung dieser Personengruppen bei MDKEinstufungen, da hier Körperpflege, Mobilität u. Ernährung im Mittelpunkt standen
3
11.01.2017
• Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt um Menschen gegen die Folgen von
Pflegebedürftigkeit abzusichern.
• Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde nun eine grundlegende Reform der
Pflegeversicherung vorgenommen.
• Unter anderem ist zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
eingeführt worden, der neben den körperlichen gleichermaßen die kognitiven und
psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt.
• Anstatt der drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.
Warum ab 2017 Pflegegrade statt Pflegestufen?
• Lange Zeit hat die deutsche Pflegeversicherung insbesondere die vielen Menschen
mit Demenz benachteiligt, die körperlich zumeist noch gesund sind, aber dennoch
viel Betreuung und Zuwendung brauchen. Sie erhielten zuvor so gut wie keine
Leistungen von ihren Pflegekassen.
• Der Grund: In erster Linie erfuhren körperlich erkrankte Versicherte jeden Alters
Unterstützung von der Pflegeversicherung. Denn nur bei körperlichen Erkrankungen
und dementsprechend notwendigen Pflegehilfen bei Körperpflege, Ernährung und
Bewegung durften die Pflegekassen bislang die Pflegestufen 1, 2 oder 3 und die
damit verbundenen Pflegeleistungen genehmigen.
• Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird die Ungleichbehandlung von
körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen aufgehoben.
• Damit wird auch die minutengenaue Berechnung des Pflegebedarfs abgeschafft.
4
11.01.2017
5
11.01.2017
Das neue Begutachtungsverfahren NBA
• Mit dem neuen Begutachtungsverfahren NBA werden ab 2017 alle wichtigen
Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und
kognitiver Beeinträchtigungen erfasst.
• Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades wird künftig der Grad der
Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Bereichen sein:
1) Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?
2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt
werden?
3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste,
Wahnvorstellungen, Depressionen?
4) Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch
selbstständig zu vollziehen?
5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der
Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden?
Wird mit anderen Menschen normal interagiert?
6
11.01.2017
7
11.01.2017
Alle Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen,
wurden durch ihre Pflegekasse automatisch von ihrer Pflegestufe in den
jeweiligen Pflegegrad übergeleitet.
8
11.01.2017
Besitzstandsschutz – keine Schlechterstellung, Differenz wird von Pflegekasse
gezahlt
• Für alle Bewohner gilt der Besitzstandsschutz.
• Der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten soll lt. dem Gesetzgeber nicht höher
sein als bisher.
• Sie erhalten die Differenz zwischen der bisherigen Höhe und der neuen Höhe des
Eigenanteils als Zuschlag von der Pflegekasse.
9
11.01.2017
10
11.01.2017
Aktueller seit 01.01.2017 gültiger EEE
Ev. Altenheim Bethesda = 753,38 €*
zzgl. Unterkunft, Verpflegung, Altenpflegeumlage und Investitionskosten
11
11.01.2017
12
11.01.2017
13
11.01.2017
14
11.01.2017
15