11.01.2017 Veränderungen in der Pflegelandschaft ab dem 01.01.2017 Angehörigenabend, 10.01.2017 1 11.01.2017 Zur Versorgungssituation • 2/3 der Menschen mit Demenz werden zu Hause versorgt • 1/3 lebt in stationären Einrichtungen • 60%-80% der Bewohner von Pflegeheimen leiden an Demenz Anteil der über 90-jährigen und über 100-jährigen in Deutschland (Zunahme zwischen 2000 und 2050) Quelle: UN (2002), World Population Ageing 1950-2050 2 11.01.2017 Herausforderungen in der Betreuung Häufigkeit von Demenzen nimmt drastisch zu: NRW: bis zum Jahr 2030 Verdopplung der Anzahl an Demenz erkrankter Menschen. (Quelle: Artikel WAZ, 23.11.2011) Alltagsbegleiter / Zus. Betreuungskräfte Seit 01.07.2008 in §87b SGB XI geregelt Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen Hintergrund: zuvor mangelnde Berücksichtigung dieser Personengruppen bei MDKEinstufungen, da hier Körperpflege, Mobilität u. Ernährung im Mittelpunkt standen 3 11.01.2017 • Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt um Menschen gegen die Folgen von Pflegebedürftigkeit abzusichern. • Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde nun eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorgenommen. • Unter anderem ist zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden, der neben den körperlichen gleichermaßen die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt. • Anstatt der drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade. Warum ab 2017 Pflegegrade statt Pflegestufen? • Lange Zeit hat die deutsche Pflegeversicherung insbesondere die vielen Menschen mit Demenz benachteiligt, die körperlich zumeist noch gesund sind, aber dennoch viel Betreuung und Zuwendung brauchen. Sie erhielten zuvor so gut wie keine Leistungen von ihren Pflegekassen. • Der Grund: In erster Linie erfuhren körperlich erkrankte Versicherte jeden Alters Unterstützung von der Pflegeversicherung. Denn nur bei körperlichen Erkrankungen und dementsprechend notwendigen Pflegehilfen bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung durften die Pflegekassen bislang die Pflegestufen 1, 2 oder 3 und die damit verbundenen Pflegeleistungen genehmigen. • Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird die Ungleichbehandlung von körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen aufgehoben. • Damit wird auch die minutengenaue Berechnung des Pflegebedarfs abgeschafft. 4 11.01.2017 5 11.01.2017 Das neue Begutachtungsverfahren NBA • Mit dem neuen Begutachtungsverfahren NBA werden ab 2017 alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen erfasst. • Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades wird künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in folgenden sechs Bereichen sein: 1) Mobilität Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich? 2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden? 3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen? 4) Selbstversorgung Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen? 5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig? 6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert? 6 11.01.2017 7 11.01.2017 Alle Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, wurden durch ihre Pflegekasse automatisch von ihrer Pflegestufe in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. 8 11.01.2017 Besitzstandsschutz – keine Schlechterstellung, Differenz wird von Pflegekasse gezahlt • Für alle Bewohner gilt der Besitzstandsschutz. • Der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten soll lt. dem Gesetzgeber nicht höher sein als bisher. • Sie erhalten die Differenz zwischen der bisherigen Höhe und der neuen Höhe des Eigenanteils als Zuschlag von der Pflegekasse. 9 11.01.2017 10 11.01.2017 Aktueller seit 01.01.2017 gültiger EEE Ev. Altenheim Bethesda = 753,38 €* zzgl. Unterkunft, Verpflegung, Altenpflegeumlage und Investitionskosten 11 11.01.2017 12 11.01.2017 13 11.01.2017 14 11.01.2017 15
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