LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13957 12.01.2017 Kleine Anfrage 5501 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Bürgermeister im Kreis Borken fordern transparente Flüchtlingszuweisungen Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Borken haben am 27. Dezember angekündigt, bis zur Schaffung einer aktuellen und kommunalscharfen Transparenz für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Zuweisung/Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen die Aufnahme weiterer Personen auf Grundlage von § 50 AsylG bzw. § 12a AufenthG abzulehnen. Hintergrund ist die Tatsache, dass es für die einzelne Kommunen nicht möglich ist, die Berechnung der Sollquoten für die Aufnahme von Flüchtlingen nachzuvollziehen. Es werden zwar mit mehrmonatiger Verspätung die Berechnungsergebnisse (also Erfüllungsquoten und Bestandszahlen an Flüchtlingen) je Kommune veröffentlicht. Allerdings ist es auf deren Basis nicht möglich, den Rechenweg und dessen Einflussgrößen nachzuvollziehen. Dazu ist es notwendig, die Gesamtübersicht für alle Kommunen zu erhalten. Für eine gemeinsam getragene Akzeptanz in der Bewältigung der herausfordernden Aufgabe ist diese Transparenz unerlässlich. Entsprechende Anfragen an die Bezirksregierung Arnsberg, diese Gesamtübersicht zur Verfügung zu stellen, blieben bislang erfolglos. Sie stellt lediglich Informationen über einzelne Kommunen zur Verfügung, allerdings keine Erklärungen zur Systematik und keine Gesamtaufstellung. Angesichts des Umstandes, dass bereits zu Beginn des Jahres ungleich stärkere Zuweisungen in den ländlichen Raum stattgefunden haben, besteht nun die Sorge, dass auf einem anderen Weg der gleiche Effekt erreicht wird. Dies gilt umso mehr, als über die neue Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung noch ein zweiter - derzeit intransparenter - Verteilmaßstab angewendet wird. Die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geforderte aktuelle, kommunalscharfe und beide Verteilschlüssel umfassende Gesamttransparenz ist notwendig, um kommunenübergreifende Vergleiche anzustellen und um damit überhaupt kontrollieren zu können, ob die Zuweisung an die eigene Kommune nachvollziehbar erfolgt. Datum des Originals: 09.01.2017/Ausgegeben: 12.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13957 Es steht erneut der Verdacht im Raum, dass der ländliche Raum überproportional in Anspruch genommen wird und darüber hinaus auch nicht die entsprechenden Kostenerstattungen erhält, während in den Ballungszentren eine proportional geringere Inanspruchnahme erfolgt. Dass sich die Bürgermeister im Kreis Borken parteiübergreifend genötigt sehen, vor diesem Hintergrund die Aufnahme weiterer Menschen abzulehnen, macht das Ausmaß der Verärgerung über die Intransparenz deutlich und mag auch ein Hinweis auf das Ausmaß des Argwohns sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum wurde die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis Borken geforderte aktuelle, kommunalscharfe Gesamttransparenz hinsichtlich der Berechnung zur Zuweisung der Personengruppe getrennt auf Grundlage von § 50 AsylG bzw. § 12a AufenthG nicht zur Verfügung gestellt? 2. Ist die Landesregierung gewillt diese Transparenz kurzfristig und für die weitere Zukunft regelmäßig zu schaffen? Hendrik Wüst 2
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