Drucksache 16/13957

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13957
12.01.2017
Kleine Anfrage 5501
des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU
Bürgermeister im Kreis Borken fordern transparente Flüchtlingszuweisungen
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Borken haben am 27. Dezember angekündigt, bis zur Schaffung einer aktuellen und kommunalscharfen Transparenz für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Zuweisung/Verteilung von Asylbewerbern und
Flüchtlingen die Aufnahme weiterer Personen auf Grundlage von § 50 AsylG bzw. § 12a AufenthG abzulehnen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass es für die einzelne Kommunen nicht möglich ist, die Berechnung der Sollquoten für die Aufnahme von Flüchtlingen nachzuvollziehen. Es werden zwar
mit mehrmonatiger Verspätung die Berechnungsergebnisse (also Erfüllungsquoten und Bestandszahlen an Flüchtlingen) je Kommune veröffentlicht. Allerdings ist es auf deren Basis
nicht möglich, den Rechenweg und dessen Einflussgrößen nachzuvollziehen. Dazu ist es notwendig, die Gesamtübersicht für alle Kommunen zu erhalten. Für eine gemeinsam getragene
Akzeptanz in der Bewältigung der herausfordernden Aufgabe ist diese Transparenz unerlässlich.
Entsprechende Anfragen an die Bezirksregierung Arnsberg, diese Gesamtübersicht zur Verfügung zu stellen, blieben bislang erfolglos. Sie stellt lediglich Informationen über einzelne
Kommunen zur Verfügung, allerdings keine Erklärungen zur Systematik und keine Gesamtaufstellung. Angesichts des Umstandes, dass bereits zu Beginn des Jahres ungleich stärkere
Zuweisungen in den ländlichen Raum stattgefunden haben, besteht nun die Sorge, dass auf
einem anderen Weg der gleiche Effekt erreicht wird. Dies gilt umso mehr, als über die neue
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung noch ein zweiter - derzeit intransparenter - Verteilmaßstab angewendet wird.
Die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geforderte aktuelle, kommunalscharfe
und beide Verteilschlüssel umfassende Gesamttransparenz ist notwendig, um kommunenübergreifende Vergleiche anzustellen und um damit überhaupt kontrollieren zu können, ob die
Zuweisung an die eigene Kommune nachvollziehbar erfolgt.
Datum des Originals: 09.01.2017/Ausgegeben: 12.01.2017
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Es steht erneut der Verdacht im Raum, dass der ländliche Raum überproportional in Anspruch
genommen wird und darüber hinaus auch nicht die entsprechenden Kostenerstattungen erhält, während in den Ballungszentren eine proportional geringere Inanspruchnahme erfolgt.
Dass sich die Bürgermeister im Kreis Borken parteiübergreifend genötigt sehen, vor diesem
Hintergrund die Aufnahme weiterer Menschen abzulehnen, macht das Ausmaß der Verärgerung über die Intransparenz deutlich und mag auch ein Hinweis auf das Ausmaß des Argwohns
sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Warum wurde die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis Borken geforderte aktuelle, kommunalscharfe Gesamttransparenz hinsichtlich der Berechnung zur
Zuweisung der Personengruppe getrennt auf Grundlage von § 50 AsylG bzw. § 12a AufenthG nicht zur Verfügung gestellt?
2.
Ist die Landesregierung gewillt diese Transparenz kurzfristig und für die weitere Zukunft
regelmäßig zu schaffen?
Hendrik Wüst
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