Kerstirt. Dobrick Von der IHI< Ostbrandenburg öffentlich bestellte und vereid igte Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Einzellage Das Bewertungsobjekt befindet sich innerhalb der Ortslage, im Zentrumsbereich der Gemeinde Falkenhagen. Das Grundstück liegt am Kreuzungspunkt August-Bebel-Straße/Ecke Emst-Thälmarm-Straße und ist seit Jahren ohne Nutzung. Eine Ausnahme bildet die im nördlichen Grundstücksbereich vorhanden Garage. Sie wird mit einer anteiligen Grundstücksteilfläche von ca. 350-400 m 2 von Herrn , Eigentümer des benachbarten Grundstücks August-Bebel-Straße 15 (Flurstück 70 und 71/1), im Zusammenhang mit seinem Grundstück genutzt. Auf diesem Grundstück betreiben die Eheleute das Eiscafe Herr erwarb noch zu DDR-Zeiten das Grundstück (Flurstück 70 und 71/1) in der August-Bebel-Straße 15 mit seiner aufstehenden Bebauung von Herrn . Zur aufstehenden Bebauung gehörte u. a. die 1956 errichtete Garage. Die Baugenehmigung für die Errichtung der Garage mit der NI. 306 wurde am 03.09.1956 von der Staatlichen Bauaufsicht Seelow/Frankfurt (Oder) erteilt. In alten Lageplänen wurde die Garage auf dem Grundstück" ;" dargestellt. Offensichtlich gibt es Unstimmigkeiten über die Lage der Garage. Seit dem Erwerb des Grundstücks nutzen die Eheleute die Garage zu Abstellzwecken und eine Grundstücksteilfläche als Garten. Sie liegt rechts und hinter der Garage. Links neben der Garage wurden Tarmen gepflanzt. Ein Lageplan und der Grundriss der Garage werden dem Gutachten als Anlage beigefügt. Sie enthält den grünen Stempel der Baugenehmigung von 1956. Der Abstand zwischen dem Gebäude des Eiscafes und der Garage beträgt ca. 9 m und entspricht der Darstellung in der Flurkarte. Das Gebäude karm danach dem Bewertungsobjekt zugeordnet werden. Bei der örtlichen Besichtigung des Grundstückes konnten die Grenzpunkte nicht gesichtet werden. Gutachten-Nr. 47125116: Grundstück - August-Bebel-StraSe (links neben Nr. 15) I Ecke Emst-Thälmann-Straße in 15306 Falkenhagen - 8- Kerstirl. Dobrick t (C:>der) €.. ... 1;1 Von der ll-IK Ostbrandenburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Eine Rücksprache mit dem Katasteramt Strausberg hat ergeben, dass in diesem Bereich nicht festgestellte Grenzen bestehen. Es liegt nur eine Sonderung von 1986 vor, d. h. die Bearbeitung der Katasterunterlagen wurde nur im Büro vorgenommen. Klarheit über den Verlauf der Grenzen kann nur durch Vermessungsarbeiten herbeigeführt werden. Aus den genannten Gründen wird der Verkehrswert des Grundstücks mit Garage und ohne Garage ermittelt. Die verbleibende Fläche ist ungenutzt und teilweise von Wildwuchs an Bäumen und Sträuchern, insbesondere im westlichen Grundstücksbereich, gekennzeichnet. Die Fläche davor wird teilweise als unbefestigte Stellplatzfläche genutzt und von den Eheleuten in zeitlichen Abständen gepflegt. 1I/1IItII11 [sn. Bilddoku.~erltatiorl] Früher, Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre, befand sich an dieser Stelle noch der Gasthof :, bestehend aus mehreren Gebäuden. Neben der Gaststätte waren ein Saalanbau und mehrere Ställe/Scheune auf dem Grundstück vorhanden. Aufgrund des desolaten Zustandes wurden die Gebäude abgerissen. Alte Fotos zeugen davon. Nach Aussage des Nachbarn wurden die Gebäude bis Oberkante Erdreich rückgebaut und die vorhandenen Keller mit Bauschutt zugeschüttet. Gutachten-Nr. 47/25/16: Grundstück - August-Bebel-Straße (links neben Nr. 15) 1 Ecke Ernst-Thälmann-Straße in 15306 Falkenhagen -9-
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