V O RT E I L S R E G E L U N G ( I ) Entgeltumwandlung bei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Ausgangspunkt: Freie Wahl Alle Beschäftigten der FHH Hamburg können sich einen Anbieter für die Entgeltumwandlung suchen. Ì Der Arbeitgeber hat Kriterien festgelegt, die von den Anbietern zu erfüllen sind. Angebot: Bessere Leistungen Der ver.di Mitgliederservice bietet den ver.di-Mitgliedern bei der FHH einen Versicherungstarif mit bis zu acht Prozent günstigeren Leistungen, inklusive ausführlichen Informationen und qualifizierter persönlicher Beratung. Ì Träger des Angebots ist unser Partnerunternehmen DBV, Deutsche Beamtenversicherung AG. Grundlage: Direkte Absprache Die Vorteilsregelung ist nicht im Tarifvertrag geregelt. Sie wird auf Grund einer direkten Absprache mit dem ver.di-Landesbezirk Hamburg praktiziert. Ì Ansprechpartnerin: [email protected] Mehr wissen: Kontakt Das Konzept wurde von der ver.di Service GmbH (Mitgliederservice) in Zusammenarbeit mit u.di, Unterstützungswerk- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., erarbeitet. Ì Ansprechpartnerin: [email protected] © Ver.di Service GmbH, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin – Nr.1 vom 29.9.2010 V O RT E I L S R E G E L U N G ( I I ) Krankenhausbetrieb in NRW: Krankenzusatzversicherung für ver.di-Mitglieder Ausgangspunkt: Statusänderung Das Krankenhaus wurde von einem Eigenbetrieb der Stadt in eine städtische GmbH umgewandelt. Dazu wurde ein Haustarifvertrag abgeschlossen. Ì In einer Protokollnotiz wurde vereinbart, dass die ver.di-Mitglieder eine Vorteilsregelung erhalten. Ì Mündlich wurde über eine Größenordnung von 10 Euro/Monat gesprochen. Konkretisierung: Zusatzversicherung ver.di hat sich entschieden, diese Vorteilsregelung in Form einer Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu konkretisieren, die z.B. Leistungen bei Zahnersatz, Sehhilfen etc. vorsieht. Ì Die Vorteilsregelung wurde lls in Form einer schuldrechtlichen Vereinbarung zugunsten Dritter – ver.di Mitglieder – festgelegt. Grundlage: ver.di Mitgliederservice Die Abwicklung erfolgt über die ver.di Service GmbH. Ì Die ver.di Service GmbH überweist die Beiträge an den Krankenversicherer und stellt sie dem Arbeitgeber in Rechnung. Ì Ansprechpartnerin: [email protected] Mehr wissen: Kontakt Das Konzept wurde von der ver.di Service GmbH (Mitgliederservice) in Zusammenarbeit mit u.di, Unterstützungswerk- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., erarbeitet. Ì Ansprechpartnerin: [email protected] © ver.di Service GmbH, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin – Nr. 2 vom 29.9.2010 V O RT E I L S R E G E L U N G ( I V ) AWO-Kreisverband in Sachsen: Kostenfreie Betriebliche Altersvorsorge für ver.di-Mitglieder Ausgangspunkt: Neuer Haustarifvertrag Im Rahmen eines neuen Tarifwerkes konnte auch ein Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden. Vereinbarung: Altersvorsorge Im Tarifvertrag zur Altersvorsorge ist u. a. vereinbart, dass die Beiträge gemeinsam vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern/innen wie folgt finanziert werden: Ì Allgemein: Arbeitgeber: 1,0 % vom Brutto – Arbeitnehmer/in: 0,5 % vom Brutto Ì ver.di-Mitglieder: Arbeitgeber: 1,5% vom Brutto – Arbeitnehmer/in: 0,0 % vom Brutto Umsetzung: ver.di Mitgliederservice Die Beauftragten des ver.di-Mitgliederservice übernehmen die Information und Beratung der Kollegen/innen, inklusive der Neuaufnahmen. Ì Ansprechpartner: [email protected] Mehr wissen: Kontakt Das Konzept wurde von der ver.di Service GmbH (Mitgliederservice) in Zusammenarbeit mit u.di, Unterstützungswerk- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., erarbeitet. Ì Ansprechpartnerin: [email protected] © ver.di Service GmbH, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin – Nr. 4 vom 30.9.2010
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