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V O RT E I L S R E G E L U N G ( I )
Entgeltumwandlung bei der Freien und Hansestadt
Hamburg (FHH)
Ausgangspunkt: Freie Wahl
Alle Beschäftigten der FHH Hamburg können sich einen Anbieter für die Entgeltumwandlung suchen.
Ì Der Arbeitgeber hat Kriterien festgelegt, die von den Anbietern zu erfüllen sind.
Angebot: Bessere Leistungen
Der ver.di Mitgliederservice bietet den ver.di-Mitgliedern bei der FHH einen Versicherungstarif mit bis zu acht Prozent günstigeren Leistungen, inklusive ausführlichen Informationen und qualifizierter persönlicher Beratung.
Ì Träger des Angebots ist unser Partnerunternehmen DBV, Deutsche Beamtenversicherung AG.
Grundlage: Direkte Absprache
Die Vorteilsregelung ist nicht im Tarifvertrag geregelt. Sie wird auf Grund einer direkten
Absprache mit dem ver.di-Landesbezirk Hamburg praktiziert.
Ì Ansprechpartnerin: [email protected]
Mehr wissen: Kontakt
Das Konzept wurde von der ver.di Service GmbH (Mitgliederservice) in Zusammenarbeit
mit u.di, Unterstützungswerk- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V.,
erarbeitet.
Ì Ansprechpartnerin: [email protected]
© Ver.di Service GmbH, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin – Nr.1 vom 29.9.2010
V O RT E I L S R E G E L U N G ( I I )
Krankenhausbetrieb in NRW:
Krankenzusatzversicherung für ver.di-Mitglieder
Ausgangspunkt: Statusänderung
Das Krankenhaus wurde von einem Eigenbetrieb der Stadt in eine städtische GmbH
umgewandelt. Dazu wurde ein Haustarifvertrag abgeschlossen.
Ì In einer Protokollnotiz wurde vereinbart, dass die ver.di-Mitglieder eine Vorteilsregelung erhalten.
Ì Mündlich wurde über eine Größenordnung von 10 Euro/Monat gesprochen.
Konkretisierung: Zusatzversicherung
ver.di hat sich entschieden, diese Vorteilsregelung in Form einer Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu konkretisieren, die z.B. Leistungen bei Zahnersatz, Sehhilfen etc. vorsieht.
Ì Die Vorteilsregelung wurde lls in Form einer schuldrechtlichen Vereinbarung zugunsten Dritter – ver.di Mitglieder – festgelegt.
Grundlage: ver.di Mitgliederservice
Die Abwicklung erfolgt über die ver.di Service GmbH.
Ì Die ver.di Service GmbH überweist die Beiträge an den Krankenversicherer und
stellt sie dem Arbeitgeber in Rechnung.
Ì Ansprechpartnerin: [email protected]
Mehr wissen: Kontakt
Das Konzept wurde von der ver.di Service GmbH (Mitgliederservice) in Zusammenarbeit
mit u.di, Unterstützungswerk- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V.,
erarbeitet.
Ì Ansprechpartnerin: [email protected]
© ver.di Service GmbH, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin – Nr. 2 vom 29.9.2010
V O RT E I L S R E G E L U N G ( I V )
AWO-Kreisverband in Sachsen:
Kostenfreie Betriebliche Altersvorsorge
für ver.di-Mitglieder
Ausgangspunkt: Neuer Haustarifvertrag
Im Rahmen eines neuen Tarifwerkes konnte auch ein Tarifvertrag zur betrieblichen
Altersvorsorge abgeschlossen werden.
Vereinbarung: Altersvorsorge
Im Tarifvertrag zur Altersvorsorge ist u. a. vereinbart, dass die Beiträge gemeinsam
vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern/innen wie folgt finanziert werden:
Ì Allgemein:
Arbeitgeber: 1,0 % vom Brutto – Arbeitnehmer/in: 0,5 % vom Brutto
Ì ver.di-Mitglieder:
Arbeitgeber: 1,5% vom Brutto – Arbeitnehmer/in: 0,0 % vom Brutto
Umsetzung: ver.di Mitgliederservice
Die Beauftragten des ver.di-Mitgliederservice übernehmen die Information
und Beratung der Kollegen/innen, inklusive der Neuaufnahmen.
Ì Ansprechpartner: [email protected]
Mehr wissen: Kontakt
Das Konzept wurde von der ver.di Service GmbH (Mitgliederservice) in Zusammenarbeit mit u.di, Unterstützungswerk- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich
e.V., erarbeitet.
Ì Ansprechpartnerin: [email protected]
© ver.di Service GmbH, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin – Nr. 4 vom 30.9.2010