Allgemeine Informationen Technische Produkt-Informationen

WSS
Allgemeine Informationen
Technische Produkt-Informationen
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Bei Festlegung der maximalen
Flügelgröße bzw. der Anzahl der
gekoppelten Flügel müssen die
Vorschriften des Herstellers für die
unterschiedlichen Antriebsarten
beachtet werden.
Die Vorschriften des Herstellers,
welche die Zusammensetzung der
Beschläge betreffen (z.B. Anzahl der
einzubauenden Scheren je Flügel,
Einbau von Fangscheren), sind
verbindlich.
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Produktwartung
Sicherheitsrelevante Beschlagteile
sind regelmäßig auf festen Sitz zu
prüfen und auf Verschleiß zu kontrollieren. Je nach Erfordernis sind die
Befestigungsschrauben nachzuziehen
bzw. die Teile auszutauschen.
Darüber hinaus sind mindestens
jährlich folgende Wartungsarbeiten
durchzuführen:
ß Alle beweglichen Teile und alle
Verschlussstellen der Oberlichtbeschläge sind zu fetten und auf
Funktion zu prüfen.
ß Es sind nur solche Reinigungs- und
der Fachhandel gehalten, die
Produktinformation zu beachten
und diese sowie insbesondere
An-schlaganleitungen, Werkszeichnungen, Wartungs- und
Pflegeanleitungen und Bedienungsanleitungen vom Hersteller
anzufordern und an Verarbeiter
auszuhändigen,
Pflegemittel zu verwenden, die
den Korrosionsschutz der Beschlagteile nicht beeinträchtigen.
Die Einstellarbeiten an den Beschlägen sowie das Austauschen von
Teilen sind von einem Fachbetrieb
durchzuführen.
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Informations- und Instruktionspflichten
ß sind Verarbeiter gehalten, die
Produktinformation zu beachten
und insbesondere Wartungs- und
Pflegeanleitungen sowie Bedienungsanleitungen vom Hersteller
oder Fachhandel anzufordern und
an Bauherren und Benutzer weiterzugeben.
Zur Erfüllung der Informations- und
Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem „Produkthaftungsgesetz“ stehen folgende
Unterlagen zur Verfügung:
ß für Planer „Planungsunterlagen“,
ß für Verarbeiter „Kataloge“
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ß für Verarbeiter „Anschlaganlei-
Anlagen mit Oberlichtbeschlägen
– z.B. RWA-Anlagen sind hinsichtlich der Produktinformationen und
bestimmungsgemäßer Verwendung,
Fehlgebrauch, Produktleistungen,
Produktwartung, Informations- und
Instruktionspflichten je nach zutreffenden Merkmalen sinngemäß zu
behandeln.
tungen“ und „Werkzeichnungen“.
ß Zur Sicherstellung der Funktion
von Oberlichtbeschlägen für
Fenster...
ß sind Planer gehalten, die Produktinformation anzufordern und zu
beachten,
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Anwendungen für artverwandte
Beschläge
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Fenster und Fassade 187
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14.11.2005 10:52:04 Uhr