WSS Allgemeine Informationen Technische Produkt-Informationen 10 10 Bei Festlegung der maximalen Flügelgröße bzw. der Anzahl der gekoppelten Flügel müssen die Vorschriften des Herstellers für die unterschiedlichen Antriebsarten beachtet werden. Die Vorschriften des Herstellers, welche die Zusammensetzung der Beschläge betreffen (z.B. Anzahl der einzubauenden Scheren je Flügel, Einbau von Fangscheren), sind verbindlich. 4 Produktwartung Sicherheitsrelevante Beschlagteile sind regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und auf Verschleiß zu kontrollieren. Je nach Erfordernis sind die Befestigungsschrauben nachzuziehen bzw. die Teile auszutauschen. Darüber hinaus sind mindestens jährlich folgende Wartungsarbeiten durchzuführen: ß Alle beweglichen Teile und alle Verschlussstellen der Oberlichtbeschläge sind zu fetten und auf Funktion zu prüfen. ß Es sind nur solche Reinigungs- und der Fachhandel gehalten, die Produktinformation zu beachten und diese sowie insbesondere An-schlaganleitungen, Werkszeichnungen, Wartungs- und Pflegeanleitungen und Bedienungsanleitungen vom Hersteller anzufordern und an Verarbeiter auszuhändigen, Pflegemittel zu verwenden, die den Korrosionsschutz der Beschlagteile nicht beeinträchtigen. Die Einstellarbeiten an den Beschlägen sowie das Austauschen von Teilen sind von einem Fachbetrieb durchzuführen. 5 Informations- und Instruktionspflichten ß sind Verarbeiter gehalten, die Produktinformation zu beachten und insbesondere Wartungs- und Pflegeanleitungen sowie Bedienungsanleitungen vom Hersteller oder Fachhandel anzufordern und an Bauherren und Benutzer weiterzugeben. Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem „Produkthaftungsgesetz“ stehen folgende Unterlagen zur Verfügung: ß für Planer „Planungsunterlagen“, ß für Verarbeiter „Kataloge“ 6 ß für Verarbeiter „Anschlaganlei- Anlagen mit Oberlichtbeschlägen – z.B. RWA-Anlagen sind hinsichtlich der Produktinformationen und bestimmungsgemäßer Verwendung, Fehlgebrauch, Produktleistungen, Produktwartung, Informations- und Instruktionspflichten je nach zutreffenden Merkmalen sinngemäß zu behandeln. tungen“ und „Werkzeichnungen“. ß Zur Sicherstellung der Funktion von Oberlichtbeschlägen für Fenster... ß sind Planer gehalten, die Produktinformation anzufordern und zu beachten, 11 12 Anwendungen für artverwandte Beschläge 13 Fenster und Fassade 187 Image_G11.indd 187 14.11.2005 10:52:04 Uhr
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