Unsere Fragen Ihr Aufwand – unser Dankeschön Was ist das Ziel des ZäPP? ... an Sie Aufwandspauschale Transparenz und starke Argumente Sie erhalten einen Fragebogen zu folgenden Themen: Bei vollständiger und vom Steuerberater testierter Beteiligung steht den ausgewählten Einzelpraxen pro Erhebung eine Aufwandspauschale von 250,- € inkl. USt. zu; Gemeinschaftspraxen erhalten 350,- € inkl. Ust. Mit dem Zahnärzte-Praxis-Panel schaffen wir eine verlässliche Datengrundlage für die Vergütungsverhandlungen zwischen den Krankenkassen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Diese Verhandlungen werden unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs der zahnärztlichen Leistungen geführt. • Einnahmen und Ausgaben der Praxis • Leistungen der Praxis • Wochenarbeitszeit • Patientenstruktur • Praxisräumlichkeiten • Praxispersonal ... an Ihren Steuerberater • Finanzdaten der Praxis • Praxisinvestitionen Der Datenschutz hat dabei höchste Priorität und wird durch die beteiligten Projektpartner sichergestellt. Bearbeitungsaufwand Sie erhalten einen dreiteiligen Fragebogen. Im ersten Teil werden Angaben zur Praxis erfragt. Für Einzelpraxen entfallen einzelne Fragenblöcke, wodurch sich der Bearbeitungsaufwand verringert. Die Angaben für den zweiten Teil des Fragebogens können Sie aus dem Praxisverwaltungssystem entnehmen. Im dritten Teil des Fragebogens werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Dieser Teil wird durch Ihren Steuerberater ausgefüllt. Damit der Aufwand für die eingebundenen Steuerberater möglichst gering ausfällt, hat das Zi ein Softwaremodul mitentwickelt, das die ZäPP-Fragenstruktur unterstützt. © 2017 Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland Hierfür schafft das Zahnärzte-Praxis-Panel Transparenz. Was ist das ZäPP und wer ist beteiligt? Haben Sie vorab Fragen? Das ZäPP als Erhebung Die Erhebung erfolgt in Form eines Panels. Dies bedeutet, dass möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg Auskunft geben. Das Ziel des Zi ist erreicht, wenn eine repräsentative Anzahl von Praxen am Panel teilnimmt und jährlich die Angaben aktualisiert. Je größer der Rücklauf bei der Befragung, desto höher ist die Akzeptanz der Daten. Beteiligte Auftraggeber ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein. Durchgeführt wird das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), einem Forschungsinstitut, das von der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder getragen wird. Um den Datenschutz zu gewährleisten, ist für die Handhabung der eingesendeten Unterlagen ein unabhängiger Treuhänder eingeschaltet. Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline: Telefon: 030 4005 2446 E-Mail: [email protected] (Treuhandstelle des ZäPP) Informationen zum ZäPP finden Sie auch im Internet unter www.zäpp.de Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Herbert-Lewin-Platz 3 10623 Berlin www.zi.de Zahnärzte-Praxis-Panel Wirtschaftliche Situation in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Nordrhein
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