Flyer

Unsere Fragen
Ihr Aufwand – unser Dankeschön
Was ist das Ziel des ZäPP?
... an Sie
Aufwandspauschale
Transparenz und starke Argumente
Sie erhalten einen Fragebogen zu folgenden Themen:
Bei vollständiger und vom Steuerberater testierter Beteiligung steht den ausgewählten Einzelpraxen pro Erhebung eine Aufwandspauschale
von 250,- € inkl. USt. zu; Gemeinschaftspraxen
erhalten 350,- € inkl. Ust.
Mit dem Zahnärzte-Praxis-Panel schaffen wir
eine verlässliche Datengrundlage für die Vergütungsverhandlungen zwischen den Krankenkassen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung. Diese Verhandlungen
werden unter Berücksichtigung der Zahl und
Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit
aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art
und des Umfangs der zahnärztlichen Leistungen geführt.
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Einnahmen und Ausgaben der Praxis
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Leistungen der Praxis
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Wochenarbeitszeit
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Patientenstruktur
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Praxisräumlichkeiten
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Praxispersonal
... an Ihren Steuerberater
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Finanzdaten der Praxis
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Praxisinvestitionen
Der Datenschutz hat dabei höchste Priorität und
wird durch die beteiligten Projektpartner sichergestellt.
Bearbeitungsaufwand
Sie erhalten einen dreiteiligen Fragebogen. Im
ersten Teil werden Angaben zur Praxis erfragt.
Für Einzelpraxen entfallen einzelne Fragenblöcke, wodurch sich der Bearbeitungsaufwand
verringert.
Die Angaben für den zweiten Teil des Fragebogens können Sie aus dem Praxisverwaltungssystem entnehmen.
Im dritten Teil des Fragebogens werden die Finanzdaten der Praxis erfragt. Dieser Teil wird
durch Ihren Steuerberater ausgefüllt. Damit der
Aufwand für die eingebundenen Steuerberater
möglichst gering ausfällt, hat das Zi ein Softwaremodul mitentwickelt, das die ZäPP-Fragenstruktur unterstützt.
© 2017 Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland
Hierfür schafft das Zahnärzte-Praxis-Panel Transparenz.
Was ist das ZäPP und wer ist beteiligt?
Haben Sie vorab Fragen?
Das ZäPP als Erhebung
Die Erhebung erfolgt in Form eines Panels. Dies
bedeutet, dass möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg Auskunft
geben.
Das Ziel des Zi ist erreicht, wenn eine repräsentative Anzahl von Praxen am Panel teilnimmt
und jährlich die Angaben aktualisiert. Je größer
der Rücklauf bei der Befragung, desto höher ist
die Akzeptanz der Daten.
Beteiligte
Auftraggeber ist die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Nordrhein. Durchgeführt wird
das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), einem Forschungsinstitut, das von der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder getragen wird.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, ist für
die Handhabung der eingesendeten Unterlagen ein unabhängiger Treuhänder eingeschaltet.
Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline:
Telefon: 030 4005 2446
E-Mail: [email protected]
(Treuhandstelle des ZäPP)
Informationen zum ZäPP finden Sie auch
im Internet unter www.zäpp.de
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
in der Bundesrepublik Deutschland
Herbert-Lewin-Platz 3
10623 Berlin
www.zi.de
Zahnärzte-Praxis-Panel
Wirtschaftliche Situation in der
vertragszahnärztlichen Versorgung
in Nordrhein