Profond Vorsorgeeinrichtung Zollstrasse 62, 8005 Zürich T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Institution de prévoyance Rue de Morges 24, 1023 Crissier T 058 589 89 83 F 058 589 89 03 [email protected] www.profond.ch Drucken Antrag für einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung Firma Versicherte Person NameVorname StrassePLZ, Ort Versicherten-Nr.Geburtsdatum: SV-Nr.Zivilstand (Falls nicht verheiratet: Bitte Bestätigung des Zivilstandes durch die Wohngemeinde beilegen) Sind Sie gegenwärtig voll arbeitsfähig? Ja Nein Haben Sie und/oder Ihr Arbeitgeber in den letzten 3 Jahren freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse getätigt? Nein Ja Wann? Betrag, CHF Besteht eine Verpfändung der Freizügigkeitsleistung? Nein Ja Seit wann? Betrag, CHF Besteht eine Verpfändung der Vorsorgeleistungen? Nein Ja Seit wann? Höhe des Vorbezuges: CHF Verwendungszweck, nur Eigennutzung (kein Ferienhaus resp. keine Ferienwohnung) Erwerb von Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) Erstellung von Wohneigentum (Wohnung, Einfamilienhaus) Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnliche Beteiligungen Rückzahlung von Hypothekardarlehen Renovation von bestehendem Wohneigentum Zwingend einzureichende Dokumente (nur Kopien): Auszug Grundbuch oder Kaufvertrag (nicht älter als 1 Jahr) Hypothekarvertrag Bestätigung der Bank (mit Überweisungsadresse), dass das Auszahlungskonto nur für den Erwerb, die Erstellung oder die Renovation von Wohneigentum resp. zur Amortisation des Hypothekardarle- hens verwendet wird. Bei Wohneigentumerstellung: Werkvertrag Aktuelle Zivilstandsbestätigung (nur bei unverheirateten resp. nicht in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen) Auszahlung per (Die Mindestfrist ab Einreichung der Unterlagen bis zur erstmöglichen Auszahlung beträgt mindestens sechs Wochen) Copyright © by Profond Vorsorgeeinrichtung. 8005 Zürich. 1. Januar 2017 Nach der positiven Prüfung des Gesuchs resp. der Unterlagen werden Ihnen ein Vorbezugsvertrag und das Formular „Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung“ zur Unterzeichnung zugestellt. Als Beilage werden Sie einen Einzahlungsschein für die Überweisung der Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 400 erhalten (siehe Anhang 4 Punkt 3.5 Vorsorgereglement Profond). Nach Erhalt der unterzeichneten Vertragsunterlagen sowie nach Ihrer Einzahlung der Bearbeitungsgebühr werden wir die Auszahlung des Vorbezugs veranlassen. Bemerkungen Ort, Datum Unterschrift des Versicherten Unterschrift des Ehegatten resp. des/der eingetragenen Partners/Partnerin Bei juristischen Differenzen zwischen Original und Übersetzung ist die deutschsprachige Version verbindlich. 2
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