Seminare 2017 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode 1 www.verdi-walsrode.de Impressum Anschrift ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode Telefon 05161/979-0 (Zentrale) 05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro) Telefax 05161/979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de V.i.S.d.P. Hans-Henning Tech, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Druck GK Druck GmbH & Co. KG Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg Fotos Hanns-Carsten Höfner, Walsrode Jens Lehmkühler, Bremen Lars Lippert, Bad Fallingbostel Schorsch Weinfurter, Kalchreuth Layout/Satz Ronald Cornelius · Hamburg Willkommen 5 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung 6 Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen 8 Betriebsverfassungsrecht 11 Personalvertretungsrecht 16 Schwerbehindertenvertretungen 18 Arbeitsrecht und Sozialrecht 20 Wirtschaftsausschuss 24 Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 TVöD und TV/L 26 Betriebsratswahlen 27 Aufbauseminare Beteiligungsrechte der Interessenvertretung 31 Betriebsverfassungsrecht 36 Personalvertretungsrecht 44 Schwerbehindertenvertretungen 46 Arbeits- und Sozialrecht 48 Wirtschaftsausschuss 50 Arbeits- und Gesundheitsschutz 52 Arbeitszeitrecht 67 Kommunikation 69 TVöD und TV/L 76 Beamtenrecht 78 Geschäftsführung und Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz 79 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 83 Besondere Seminarangebote für PrüferInnen 85 Besondere Seminarangebote für Betriebsräte im Gesundheitswesen 86 Walsroder Spezialitäten Wünsch‘ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium 92 Walsroder Betriebsrätekonferenz 94 Woche der Interessenvertretung 95 Walsroder Gesundheitswoche 96 Aktivwoche Diversity 97 Betriebsausflüge, Familienarrangements und Erlebniswochenenden 99 3 Inhaltsverzeichnis Grundlagenseminare Inhaltsverzeichnis Organisatorische Hinweise Wegweiser 108 Und wohin mit den Kindern? 109 Anschluss unter … 110 Wer bezahlt was? 111 Der Weg zu uns 112 Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV) 113 Teilnahmebedingungen 114 Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub) 115 Chronologische Seminarübersicht 116 Übersicht über Seminargebühren 120 Anhang Eine chronologische Übersicht unseres Seminarangebots, organisatorische Hinweise und Erläuterungen sowie eine Übersicht der Preise finden sich am Ende des Programmheftes im Anhang. 4 Nachhaltiges Lernen ist … wenn Bildung zum Handeln befähigt „Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“. Willkommen Das stellte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren fest. „Handeln“ heißt im Sinne unserer Bildungsarbeit, Menschen zu befähigen, Prozesse aktiv anzustoßen, die ihren Arbeitsalltag in Richtung gesunde und faire Arbeit voran bringen. Immer geht es um den Menschen, der sich in einem gesunden Betriebsklima entfalten kann, statt in unmenschlichen Bedingungen einzugehen. Dafür braucht es, neben dem Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten als Interessenvertretung, auch ein Verständnis für Phänomene der modernen Arbeitswelt wie Burnout und Mobbing, sowie praktische kommunikative Techniken, um Betriebsversammlungen zu gestalten, Verhandlungen zu führen und sich im Gremium zu organisieren. Ihr kommt als Experten und Expertinnen für Euer Arbeitsumfeld zu uns. Im Seminar findet ein lebendiger Erfahrungs- und Meinungsaustausch statt, den die Teamenden begleiten, moderieren, mit praktischen Übungen intensivieren und mit ihrem Fachwissen ergänzen. Durch ein unterstützendes Miteinander und viel Raum, den eigenen Fragen nachzugehen, entstehen wertvolle Ideen, Motivation und Ermutigung, diese im Alltag gekonnt umzusetzen. Nachhaltiges Lernen heißt also: Praxisrelevanz statt abstrakter Theorie, Erfahrungsaustausch statt stundenlanger Vorträge, Auseinandersetzung statt Informationsverabreichung. „Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz. Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So entwickeln wir Handlungsschritte. So gestalten wir gute Arbeit. So tragen wir unseren Teil zum gesellschaftlichen Wandel bei. Gesund. Gemeinsam. Nachhaltig. 5 Liebe auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige, Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung wir haben auch für 2017 wieder ein breites Angebot an gewerkschaftpolitischen Seminaren für Euch zusammen gestellt. Den inhaltlichen Schwerpunkt setzen wir auf Nachhaltigkeit – allerdings in einem weit gefassten, über den ökologischen Aspekt hinaus gehenden, Sinne: Gesellschaft muss sich wandeln und wandelt sich bereits. Wir wollen Impulse für eine (Arbeits-)Welt setzen, in der wir körperlich, geistig und seelisch gesund bleiben, in der eine neue gemeinschaftliche Kultur ge- und erlebt wird und in der sich politische Entscheidungen am Kriterium „Menschlichkeit“ orientieren. Dazu haben wir eine spezielle Reihe ins Leben gerufen: „Den Wandel gestalten“. Diese Reihe umfasst ein Grundlagenseminar „Wie geht’s menschlicher? Den Wandel gestalten ... mitneuen Wirtschafts- und Gesellschaftskonzepten“ und weiterführende Seminare zu spezifischen Themen. Auch alle anderen Bildungsurlaube tragen – im weiteren oder engeren Sinne – unsere Idee von Nachhaltigkeit in sich und gliedern sich in die Themenbereiche „Gesellschaftspolitik“, „Gesundheit“ und „Soziale Kompetenzen“. Neben der inhaltlichen Weiterbildung seid Ihr eingeladen, über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln für eine starke Persönlichkeit für ein gesundes Arbeitsumfeld für eine gerechte Gesellschaft Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB). Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben. 6 Nachhaltigkeit und soziale Kompetenz Thema Termin Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Wie ticken Menschen? Was bewegt und blockiert sie? Was brauchen sie, um in einen entspannten Kontakt zu kommen? Was führt im täglichen Arbeitsleben immer wieder zu Schwierigkeiten und Konflikten? Und wie fühlt sich eine „menschengerechte“ Kultur des Miteinanders an? Das wollen wir in der Seminargruppe erlebbar und mit Hilfe der Themen rund um Kommunikation und menschliches Verhalten begreifbar machen. Nachhaltiger Kontakt und Frieden zwischen Menschen entsteht durch ein tieferes Verständnis für uns und andere und durch neue Wege, den Kontakt zu gestalten. Seminarnummer Kommunikationstraining 30.01. - 03.02.2017 WA 03 170130 02 Den Wandel gestalten – Planst du noch oder lebst du schon? 19.06. - 23.06.2017 WA 03 170619 02* Aus Angst wird Mut 03.07. - 07.07.2017 WA 03 170703 02 Kommunikation – Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten 07.08. - 11.08.2017 WA 03 170807 02 Moderationstraining 14.08. - 18.08.2017 WA 03 170814 02 Ich und mein Team 28.08. - 01.09.2017 WA 03 170828 02 Nachhaltigkeit und Gesundheit Mittlerweile ist erwiesen, dass nachhaltige Gesundheit nicht nur körperliches, sondern auch geistiges und seelisches Wohlbefinden einbezieht. In den Seminaren wird die gesellschaftliche Dimension, z. B. beim Thema Stress und Sucht, sowie die betriebliche Realität als auch die persönliche Ebene beleuchtet. Wie wird unsere Gesundheit von diesen Dimensionen beeinflusst? An welcher Stelle können wir uns aktiv für nachhaltige Gesundheit – im persönlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext einsetzen? Thema Den Wandel gestalten – Gesundheit ist Glücksache, oder?! Termin Seminarnummer 19.06. - 23.06.2017 WA 03 170619 03* 11.12. - 15.12.2017 WA 03 171211 04 Kein Stress mit dem Stress 19.06. - 23.06.2017 WA 03 170619 12* Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer Zeit um? 24.07. - 28.07.2017 WA 03 170724 05 Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz 10.07. - 14.07.2017 WA 03 170710 02 Brennst du noch oder verglühst du schon? Burnout – die neue Volkskrankheit 24.07. - 28.07.2017 WA 03 170724 02 Nur ein Laster oder schon süchtig? Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext 14.08. - 8.08.2017 WA 03 170814 05 * Diese Seminare finden im Rahmen der Gesundheitswoche statt (siehe Walsroder Spezialitäten). 7 Nachhaltigkeit und Gesellschaftspolitik Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Wir wollen die Welt verändern, zumindest gerechter machen. Das ist Auftrag gewerkschaftlichen Handelns. Veränderungen können im Kleinen oder im Großen passieren, meistens fehlt es nur am ersten Schritt, ohne den nichts in Gang kommt. Wir wollen mit unserem Themenangebot anregen, diesen ersten Schritt zu gehen. Im eigenen Leben und Verhalten, im Engagement mit anderen. Zielgerichtet und nachhaltig. 8 Thema Termin Seminarnummer Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich! 30.01. - 03.02.2017 WA 03 170130 04 Den Wandel gestalten – Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle 17.07. - 21.07.2017 WA 03 170717 01 Den Wandel gestalten – Wohlstand für alle 24.07. - 28.07.2017 WA 03 170724 01 Gewerkschaft? Gewerkschaft! Woher wir kommen, was wir sind, was wir wollen 03.07. - 07.07.2017 WA 03 170703 04 Tarifpolitik für Heute und Morgen – Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt 24.07. - 28.07.2017 WA 03 170724 04 Gute Taten wollen ans Licht der Welt! Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht 17.07. - 21.07.2017 WA 03 170717 04 Wie gehts menschlicher? Den Wandel gestalten ... mit neuen Wirtschafts- und Gesellschaftskonzepten 24.07. - 28.07.2017 WA 03 170724 03 Europa – Zwischen Expansion und Implosion 37.07. - 04.08.2017 WA 03 170731 03 Menschenrechte – von der Vision zur Wirklichkeit 37.07. - 04.08.2017 WA 03 170731 01 Flüchtlinge vor meiner Tür – was soll ich bloß tun? 37.07. - 04.08.2017 WA 03 170731 02 Du bist so anders! Umgang mit Diversity in Betrieb und Alltag 04.10. - 06.10.2017 WA 03 171004 19 Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren: Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden. Bei dieser Auswahl werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten ausgewogen besetzt sind. Darüber hinaus möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance geben, von Zeit zu Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst viele Seminare anzumelden. 9 Grundlagenseminare Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 28) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 31) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG). * Der Duden definiert den Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“ 10 Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. Grundlagenseminare In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Betriebsverfassung Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Seminarnummer WA 01 170123 06 WA 01 170213 06 WA 01 170313 06 WA 01 170424 06 WA 01 170710 06 WA 01 170807 06 WA 01 170904 06 WA 01 171009 06 WA 01 171106 06 WA 01 180122 06 WA 01 180312 06 Termin 23.01.2017 - 27.01.2017 13.02.2017 - 17.02.2017 13.03.2017 - 17.03.2017 24.04.2017 - 28.04.2017 10.07.2017 - 14.07.2017 07.08.2017 - 11.08.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 09.10.2017 - 13.10.2017 06.11.2017 - 10.11.2017 22.01.2018 - 26.01.2018 12.03.2018 - 16.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. 11 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Grundlagenseminare Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/ des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Betriebsverfassung Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung Seminarnummer WA 01 170116 06 WA 01 170206 06 WA 01 170306 06 WA 01 170508 06 WA 01 170626 06 WA 01 170814 06 WA 01 170904 16 WA 01 171016 06 WA 01 171113 06 WA 01 180129 06 WA 01 180226 06 WA 01 180409 06 Termin 16.01.2017 - 20.01.2017 06.02.2017 - 10.02.2017 06.03.2017 - 10.03.2017 08.05.2017 - 12.05.2017 26.06.2017 - 30.06.2017 14.08.2017 - 18.08.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 16.10.2017 - 20.10.2017 13.11.2017 - 17.11.2017 29.01.2018 - 02.02.2018 26.02.2018 - 02.03.2018 09.04.2018 - 13.04.2018 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 12 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Grundlagenseminare Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Betriebsverfassung Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Seminarnummer WA 01 170130 06 WA 01 170220 06 WA 01 170320 06 WA 01 170515 06 WA 01 170619 06 WA 01 170717 06 WA 01 170821 06 WA 01 170904 07 WA 01 171023 06 WA 01 171120 06 WA 01 180115 08 WA 01 180212 06 WA 01 180319 06 Termin 30.01.2017 - 03.02.2017 20.02.2017 - 24.02.2017 20.03.2017 - 24.03.2017 15.05.2017 - 19.05.2017 19.06.2017 - 23.06.2017 17.07.2017 - 21.07.2017 21.08.2017 - 25.08.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 23.10.2017 - 27.10.2017 20.11.2017 - 24.11.2017 15.01.2018 - 19.01.2018 12.02.2018 - 16.02.2018 19.03.2018 - 23.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 13 Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Grundlagenseminare Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Betriebsverfassung Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Seminarnummer WA 01 170109 06 WA 01 170227 06 WA 01 170403 06 WA 01 170529 06 WA 01 170703 06 WA 01 170828 06 WA 01 170904 17 WA 01 171030 06 WA 01 171127 06 WA 01 180108 06 WA 01 180219 06 Termin 09.01.2017 - 13.01.2017 27.02.2017 - 03.03.2017 03.04.2017 - 07.04.2017 29.05.2017 - 02.06.2017 03.07.2017 - 07.07.2017 28.08.2017 - 01.09.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 30.10.2017 - 03.11.2017 27.11.2017 - 01.12.2017 08.01.2018 - 12.01.2018 19.02.2018 - 23.02.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen 14 Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ – allein ... und doch nicht allein! Sie sind Betriebsrat in einem sogenannten Kleinstbetrieb mit weniger als 20 Beschäftigten? Auch wenn Sie sich vielleicht manchmal wie ein einsamer „David gegen Goliath“ fühlen: Sie haben genau dieselben Aufgaben und Pflichten wie ein größeres Gremium, mitunter aber andere Rechte. Und besondere Arbeitsbedingungen. Grundlagenseminare Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Besonderheiten für Betriebsräte aus Kleinstbetrieben. Thematisiert werden Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Es werden Möglichkeiten gezeigt, wie Ersatzmitglieder, Kolleginnen und Kollegen aus dem Betrieb und dem Umfeld einbezogen werden können und wie externer Sachverstand unterstützend genutzt werden kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über rechtliche Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben Umgang mit der speziellen Nähe zum Arbeitgeber Organisationsformen der Betriebsratsarbeit in Kleinstbetrieben Möglichkeiten der Nutzung von Netzwerken sowie von internem und externem Sachverstand Betriebsverfassung Arbeit an Fallbeispielen Seminarnummer WA 01 170607 06 WA 01 171004 06 Termin 07.06.2017 - 09.06.2017 04.10.2017 - 06.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Schulungsrecht = Schulungspflicht! „Betriebsräte haben nicht nur ein Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu! Mit der Übernahme des Betriebsratsmandates übernehmen die BR-Mitglieder weitere Aufgaben, die sie statt der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung erfüllen müssen. Zur verantwortungsvollen Ausübung dieses Mandates bedarf es spezieller Kenntnisse, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. Jedes Betriebsratsmitglied hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten. Daher ist es nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich durch Seminarbesuche die erforderlichen Kenntnisse anzueignen.“ (BAG 6 ABR 70/82, BAG 6 ABR 50/79) 15 BPersVG: Einstieg leicht gemacht – Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Grundlagenseminare Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Personalvertretungsrecht Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 170109 02 WA 01 170327 01 WA 01 170703 01 WA 01 171016 01 WA 01 180108 02 16 Termin 09.01.2017 - 13.01.2017 27.03.2017 - 31.03.2017 03.07.2017 - 07.07.2017 16.10.2017 - 20.10.2017 08.01.2018 - 12.01.2018 Freistellungsgrundlage § 46 (6), § 96 (4/8) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten - durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Termin 06.02.2017 - 10.02.2017 08.05.2017 - 12.05.2017 21.08.2017 - 25.08.2017 05.02.2018 - 09.02.2018 Freistellungsgrundlage § 46 (6) Personalvertretungsrecht Seminarnummer WA 01 170206 01 WA 01 170508 01 WA 01 170821 01 WA 01 180205 01 Grundlagenseminare So geht‘s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Vorkenntnisse Besuch des PR-Grundseminars BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen. Seminarnummer WA 01 170313 01 WA 01 171127 01 WA 01 180312 01 Termin 13.03.2017 - 17.03.2017 27.11.2017 - 29.11.2017 12.03.2018 - 16.03.2018 Freistellungsgrundlage § 46 (6) Vorkenntnisse Besuch der PR-Grundseminare 17 Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 Die Pflichtquote allein reicht nicht! In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebsund Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Schwerbehindertenvertretungen Grundlagenseminare Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung Seminarnummer WA 01 170109 03 WA 01 170904 03 WA 01 180205 03 Termin 09.01.2017 - 13.01.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 05.02.2018 - 09.02.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 Beschäftigung fördern und sichern Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Seminarnummer WA 01 170213 03 WA 01 170717 03 WA 01 180312 03 Termin 13.02.2017 - 17.02.2017 17.07.2017 - 21.07.2017 12.03.2018 - 16.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars „Die Pflichtquote allein reicht nicht!“ 18 Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Seminarnummer WA 01 170403 03 WA 01 171023 13 Termin 03.04.2017 - 07.04.2017 23.10.2017 - 27.10.2017 Grundlagenseminare Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG § 96 (4/8) Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars 19 Einführung in das Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. Grundlagenseminare In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Arbeits- und Sozialrecht Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 170116 03 WA 01 170227 03 WA 01 170508 03 WA 01 170626 03 WA 01 170807 03 WA 01 171016 03 WA 01 171204 03 WA 01 180108 03 WA 01 180319 03 20 Termin 16.01.2017 - 20.01.2017 27.02.2017 - 03.03.2017 08.05.2017 - 12.05.2017 26.06.2017 - 30.06.2017 07.08.2017 - 11.08.2017 16.10.2017 - 20.10.2017 04.12.2017 - 08.12.2017 08.01.2018 - 12.01.2018 19.03.2018 - 23.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Grundlagenseminare Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Seminarnummer WA 01 170123 03 WA 01 170313 03 WA 01 170508 04 WA 01 170710 03 WA 01 170911 03 WA 01 171106 03 WA 01 180122 03 WA 01 180409 03 Termin 23.01.2017 - 27.01.2017 13.03.2017 - 17.03.2017 08.05.2017 - 12.05.2017 10.07.2017 - 14.07.2017 11.09.2017 - 15.09.2017 06.11.2017 - 10.11.2017 22.01.2018 - 26.01.2018 09.04.2018 - 13.04.2018 Arbeits- und Sozialrecht Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars ‚Einführung in das Arbeitsrecht 1 21 Einführung in das Arbeitsrecht III Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Grundlagenseminare Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Arbeits- und Sozialrecht Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Seminarnummer WA 01 170206 03 WA 01 170320 03 WA 01 170515 03 WA 01 170731 04 WA 01 170925 03 WA 01 171120 03 WA 01 180129 03 WA 01 180416 03 Termin 06.02.2017 - 10.02.2017 20.03.2017 - 24.03.2017 15.05.2017 - 19.05.2017 31.07.2017 - 04.08.2017 25.09.2017 - 29.09.2017 20.11.2017 - 24.11.2017 29.01.2018 - 02.02.2018 16.04.2018 - 20.04.2018 Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht I“. 22 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. In kompakter Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht Grundlagenseminare Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts Seminarnummer WA 01 170220 01 WA 01 180219 01 Termin 20.02.2017 - 24.02.2017 19.02.2018 - 23.02.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z. B. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 171023 03 23.10.2017 - 27.10.2017 § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 23 Arbeits- und Sozialrecht Hinweis Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Da neben den Gesetzen zum Arbeitsrecht die Tarifverträge die wichtigsten Arbeitsgrundlagen der gesetzlichen Interessenvertretung sind, werden darüber hinaus noch Spezialseminare zum TVöD angeboten, z. B. „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“. Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Grundlagenseminare In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewälte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Wirtschaftsausschuss Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses Seminarnummer WA 01 170529 04 WA 01 170904 04 Termin 29.05.2017 - 02.06.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 24 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretung. Grundlagenseminare In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Löungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Seminarnummer WA 01 170206 05 WA 01 170619 05 WA 01 171016 05 WA 01 180205 05 Termin 06.02.2017 - 10.02.2017 19.06.2017 - 23.06.2017 16.10.2017 - 20.10.2017 05.02.2018 - 09.02.2018 Arbeits- und Gesundheitsschutz Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 25 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Grundlagenseminare Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle TVöD und TV/L Grundlagen Seminarnummer WA 01 170109 01 WA 01 170612 01 WA 01 171016 02 WA 01 180108 01 Termin 09.01.2017 - 13.01.2017 12.06.2017 - 16.06.2017 16.10.2017 - 20.10.2017 08.01.2018 - 12.01.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Hinweis Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Pffnungsklauseln führt dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 170227 01 WA 01 180226 01 26 Termin 27.02.2017 - 03.03.2017 26.02.2018 - 02.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren (intensiv) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte AN Grundlagenseminare Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeührt. Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl. Seminarnummer WA 01 171101 01 WA 01 171204 06 WA 01 171206 06 WA 01 180115 06 WA 01 180117 06 WA 01 180205 06 WA 01 180207 06 Termin 01.11.2017 - 03.11.2017 04.12.2017 - 06.12.2017 06.12.2017 - 08.12.2017 15.01.2018 - 17.01.2018 17.01.2018 - 19.01.2018 05.02.2018 - 07.02.2018 07.02.2018 - 09.02.2018 Betriebsratswahlen Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/brwahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Freistellungsgrundlage § 37 (6) 27 Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Verfahren (intensiv) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte AN Grundlagenseminare Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl. Betriebsratswahlen Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/brwahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Seminarnummer WA 01 171204 07 WA 01 171206 07 WA 01 180115 07 WA 01 180117 07 WA 01 180205 07 WA 01 180207 07 28 Termin 04.12.2017 - 06.12.2017 06.12.2017 - 08.12.2017 15.01.2018 - 17.01.2018 17.01.2018 - 19.01.2018 05.02.2018 - 07.02.2018 07.02.2018 - 09.02.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 29 Aufbauseminare Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 91) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen wir gerne weiter – Anruf genügt! 30 Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten Grundlagenseminar Gerade die Dienstleistungsbranchen sind vom digitalen Wandel besonders betroffen. Ca. 90 Prozent der Arbeitsplätze in den Medien, 80 Prozent in der Energiebranche und 70 Prozent im Handel sind bereits digital ausgestattet. Und der Trend beschleunigt sich: ob selbstfahrende Fahrzeuge, Selbstbedienungkassen im Handel oder „Fintech Finance“ in der Finanzdienstleistungsbranche – es gilt, als gesetzliche Interessenvertretung auf die Veränderungen vorbereitet zu sein und in die Prozesse einzugreifen. Dieses Seminar gibt nicht nur einen Überblick über die Trends, sondern benennt grundlegende Gestaltungsfelder und Regelungsbedarfe für die Interessenvertretung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Begriffsklärungen, Trends und Szenarien der Digitalisierung (u. a. Gute digitale Arbeit) Überblick über die arbeitspolitischen Handlungsfelder (z. B. Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ des BMAS mit dem Grün-/Weißbuch und Werkheft 01 zur Digitalisierung der Arbeitswelt) Gestaltung der Arbeitswelt (u. a. Beschäftigung, Arbeitsformen und -verhältnisse, Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz) Seminarnummer WA 01 171115 07 Termin 15.11.2017 - 17.11.2017 Beteiligungsrecht der Interessenvertretung „Arbeiten 4.0“: Mitbestimmung und Mitgestaltung der gesetzlichen Interessenvertretung (u. a. rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Regelungsbeispiele, Notwendigkeit einer erweiterten Mitbestimmung, Beteiligung der Beschäftigten) Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 31 Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Die moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für einen Informationsaustausch in „Echtzeit“, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung des Aufenthaltsortes der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) alles möglich - doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Aufbauseminare Den Datenschutz im Betrieb/in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor und zeigt u. a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze Beteiligungsrecht der Interessenvertretung Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten (z. B. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung) Formen und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebs-/Dienstvereinbarung zum Datenschutz zum Einsatz von IuK-Technik Seminarnummer WA 01 171106 04 Termin 06.11.2017 - 10.11.2017 Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars 32 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument an die Hand. In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte kennen, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle Termin 04.10.2017 - 06.10.2017 Beteiligungsrecht der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 171004 01 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Vielfalt im Betrieb Managing Diversity – Eine Herausforderung Ähnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist der überwiegende Teil der Belegschaften zusammengesetzt. „Den Beschäftigten“ gibt es schon lange nicht mehr. Kolleginnen und Kollegen haben verschiedene Nationalitäten und kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Diese Vielfalt der Beschäftigten im Betrieb/Unternehmen als wertvolle Ressource zu wertschätzen und zu nutzen, ist Managing Diversity. Kulturelle Vielfalt stößt an ihre Grenzen, wenn sie von der Mehrheit nicht akzeptiert und toleriert wird. Diskriminierung kann die Folge sein. Die gesetzliche Interessenvertretung steht hier vor zukunftsweisenden Herausforderungen! Der Gesetzgeber hat daher entsprechende Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 80 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 68 Abs. 1 Ziff. 6 BPersVG bzw. LPVGe). In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung Managing Diversity vor Ort unterstützen können. Seminarnummer WA 01 171004 09 Termin 04.10.2017 - 06.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. 33 Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann. Aufbauseminare Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig? Die Seminarinhalte in Stichworten: Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang Beteiligungsrecht der Interessenvertretung Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der Betriebs-/Dienstvereinbarung Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs-/Dienstvereinbarungen Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten Seminarnummer WA 01 170612 07 34 Termin 12.06.2017 - 14.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Methoden des Wissens- und Ideenmanagements in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung Die Sicherung und Weitgergabe von Erfahrungs-, Fach- sowie Projektwissen ist ein Thema für die gesetzliche Interessenvertretung, da das Wissen ihrer Mitglieder Voraussetzung für den Erfolg der Arbeit und die Ereichung von Zielen ist. Insbesondere mit dem Wechsel oder dem Ausscheiden von Mitgliedern besteht die Gefahr, dass dieses Wissen unwiderruflich verloren geht. Aber auch neues Wissen muss aufgebaut und dessen Erhalt gesichert werden. Aufbauseminare Wie aber lässt sich der Umgang mit Wissen und die Weitergabe von Wissen steuern? Wie kann ein dauerhaftes Wissensmanagement im Gremium organisiert und praktisch umgesetzt werden? Wie kann die Einarbeitung von neuen Mitgliedern erfolgen, und wie lässt sich neues Wissen entwickeln? Kann es im Gremium eine/-n Wissensbeauftragte/-n geben, und welche Aufgaben hätte diese/-r? Die Seminarinhalte in Stichworten: Bausteine des Wissensmanagements für gesetzliche Interessenvertretungen Ziele des Wissensmanagements Schlüsselwissen einzelner Mitglieder, Gremienwissen, relevantes Wissen analysieren, identifizieren und darstellen Konzepte, Strategien und erste Schritte beim Aufbau eines Wissens- und Ideenmanagements Beteiligungsrecht der Interessenvertretung Instrumente und Methoden der kontinuierlichen Wissenssicherung Transparente Informationswege, Daten und Dokumentation von Wissen, z.B. beim Zustandekommen von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Entwicklung und Aufbau von Wissen durch Seminare, Mentoring- und Patensysteme, Aufbau von Netzwerken Aufgaben und Rolle von Wissensbeauftragten in der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 170503 03 WA 01 171129 08 Termin 03.05.2017 - 05.05.2017 29.11.2017 - 01.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars Bilanzen lesen und verstehen In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen. Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können. Seminarnummer WA 01 171009 02 Termin 09.10.2017 - 13.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 35 Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Betriebsverfassungsrecht Aufbauseminare Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte: zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats zur Geschäftsführung des Betriebsrats zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff Seminarnummer WA 01 170327 06 WA 01 170710 07 WA 01 170911 02 WA 01 171211 02 Termin 27.03.2017 - 31.03.2017 10.07.2017 - 14.07.2017 11.09.2017 - 15.09.2017 11.12.2017 - 15.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsverfassung à la carte „Ich hab da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen ihre Fragen und Themen aus ihrem betrieblichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im betriebsrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte! Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsorganisation Öffentlichkeitsarbeit Personelle Mitbestimmung Soziale Mitbestimmung Wirtschaftliche Mitbestimmung Seminarnummer WA 01 170327 08 WA 01 170710 08 WA 01 170911 01 WA 01 171211 12 36 Termin 27.03.2017 - 31.03.2017 10.07.2017 - 14.07.2017 11.09.2017 - 15.09.2017 11.12.2017 - 15.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Der Betriebsrat vor der Wahl Intensivseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung der Betriebsratswahl Aufbauseminare Vor den anstehenden Betriebsratswahlen stellen sich unter anderem folgende Fragen: Was muss vom Betriebsrat vor der Wahl alles beachtet werden? Wie können Wissen und Erfahrung mittel- und langfristig gesichert werden, und wie findet man ausreichend Kandidierende? Wie geht der Betriebsrat mit Störfeuer während der Wahl um? Antworten auf diese Fragen sind auch deshalb wichtig, um die anstehenden Wahlen strategisch richtig angehen zu können. Im Seminar erfolgt eine intensive Darstellung über die wichtigsten allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahl. Es werden Möglichkeiten vorgestellt, wie sich die Betriebsratswahl aktiv gestalten lässt. Zudem werden aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Thema „Wahlvorbereitung“ vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebsverfassungsrecht Allgemeine und besondere Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahl Wahlwerbung - was ist erlaubt (rechtliche Grundlagen)? Kandidatenfindung und Wahlwerbung - wie geht‘s, was ist erlaubt? Störfeuer und Behinderungen während der Wahlzeit - wie gehen wir damit um? Wissens- und Informationsstransfer, Übergabe von Projekten des Betriebsrats Aktuelle Rechtsprechung zur Wahlvorbereitung Praktische Übungen Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 170503 06 03.05.2017 - 05.05.2017 § 37 (6) WA 01 171127 07 27.11.2017 - 29.11.2017 Hinweis Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/brwahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung Grundlagen aktualisieren – Interessen effektiver vertreten Die aktuellen Änderungen von Gesetzen und in der Rechtsprechung zu kennen, verhilft Ihnen als Betriebsratsmitglied zu mehr Sicherheit bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen, bei Entscheidungen im Gremium und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Aus diesem Grund richtet sich dieses Seminar nicht allein an Betriebsratsvorsitzende und Sprecher/innen von Ausschüssen, sondern an alle Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen gern auf dem neuesten Stand halten möchten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (Persönlichkeitsrechte, Entgeltgleichheit, Betriebsvereinbarung, Verhandlung) Personelle Angelegenheiten (Einfluss auf Personalplanung, Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung) Betriebliche Veränderungen (Beschäftigungssicherung, Sozialplan, Interessenausgleich) Geschäftsführung und wichtigste Aufgaben Exemplarisches aus der neueren Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 170925 07 Termin 25.09.2017 - 29.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 37 Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Betriebsverfassungsrecht Aufbauseminare Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter den besonderen Bedingungen anwenden und umsetzen können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu. Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie können anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten? Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf? Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir wie anwenden? Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk? Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit? Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele. Seminarnummer WA 01 171004 07 Termin 04.10.2017 - 06.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung. Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung Verhandlungsverläufe und -strategien Aufgaben und Abläufe der Einigungsstelle Seminarnummer WA 01 170515 02 WA 01 171204 04 Termin 15.05.2017 - 19.05.2017 04.12.2017 - 08.12.2017 Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars 38 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Das erfolgreiche Monatsgespräch Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Seminarnummer WA 01 170821 07 Termin 21.08.2017 - 24.08.2017 Aufbauseminare Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs Themenauswahl und Rechtsfolgen Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten Teilnahme Externer Grundlagen der Gesprächsführung Protokollierung der Gesprächsinhalte Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Der Betriebsrat und die JAV arbeiten gemeinsam Hand in Hand. Die JAV nutzt regelmäßig ihr Initiativrecht und setzt gemeinsam mit dem Betriebsrat Impulse im Betrieb. Der Betriebsrat beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Neben der formalen Zusammenarbeit sind beide Gremien in Fragen der Mitbestimmung aktiv – beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen sozialen und personellen Angelegenheiten. Der Betriebsrat thematisiert mit der JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber – JAV und Betriebsrat sind einfach ein klasse Team. Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid ihr – Betriebsrat und JAV – in diesem Seminar genau richtig! Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Betriebsrat darin, ihre Zusammenarbeit zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet sich das Seminar an die Mitglieder beider Gremien. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem Umgang mit gemeinsamen und unterschiedlichen Interessen geht es auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsrat und JAV Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von Betriebsrat und JAV Die JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats Gemeinsame Durchsetzungsmöglichkeiten durch gute Zusammenarbeit Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 170424 04 24.04.2017 - 28.04.2017 § 37 (6) WA 01 170918 02 18.09.2017 - 22.09.2017 Vorkenntnisse Besuch des BR-/JAV-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein JAV- und ein BR-Mitglied teilnehmen. 39 Betriebsverfassungsrecht BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informations- und Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen. Im Seminar werden die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalplanung behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebsverfassungsrecht Aufbauseminare Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung Bereiche der Personalplanung Instrumente und Methoden der Personalplanung Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung Betriebsverfassung und Personalplanung Seminarnummer WA 01 171016 16 Termin 16.10.2017 - 20.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats Ziele einer Personalentwicklung sollten sein, den im Betrieb notwendigen Personal- und Fachkräftebestand zu sichern, Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten zu sichern und den aktuellen und künftigen Anforderungen des Unternehmens anzupassen. Die Feststellung des Personal- sowie des Aus- und Weiterbildungsbedarfs kann z. B. durch Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalysen erfolgen. Der geforderte Personalbedarf sowie Qualifikationen und Kompetenzen werden mit den aktuellen verglichen und so der Bedarf an Nachwuchskräften und an Aus- und Weiterbildung ermittelt. Das Seminar informiert über Methoden und Instrumente der Personalentwicklung sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, auch schon im Rahmen der unterschiedlichen Bedarfsanalysen. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte und die Frage, wie Maßnahmen der Personalentwicklung im Sinne der Beschäftigten und einer zukunftsorientierten Personalplanung sowie Stellenbesetzung mitgestaltet werden können, werden eingehend erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Personalentwicklung: Begriffe und Grundlagen Die verschiedenen Ebenen und Maßnahmen der Personalentwicklung Bedarf und Kompetenzprofile ermitteln: Instrumente und Methoden (z. B. Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalyse) Planung, Qualitätssicherung, Kontrolle (Evaluation) der Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung Auswahlverfahren zur Teilnahme an internen und externen Qualifizierungsmaßnahmen Fort- und Weiterbildung als Teil der Beschäftigungssicherung Aktuelle Qualifizierungsformen (z. B. E-Learning) und Anrechnung als Arbeitszeit Überblick über alternsgerechte und beschäftigtenorientierte Lernmethoden und -formen Seminarnummer WA 01 171016 07 40 Termin 16.10.2017 - 20.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Arbeitsplätze sichern! Beschäftigungsförderung und Beschäftigungssicherung als Aufgabe des Betriebsrats Beschäftigungsförderung und -sicherung sind wichtige Aufgaben des Betriebsrats. Wenn Arbeitslosigkeit bekämpft werden soll, dann ist es Aufgabe der Betriebsräte, jede Chance zu nutzen, Alternativen zu Entlassungen aufzuzeigen und die Unternehmensleitung in die Pflicht zum Erhalt der Arbeitsplätze zu nehmen. In dem Seminar werden das Initiativrecht des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung und die strategische Planung der Betriebsratsarbeit behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Anlässe von Rationalisierungsmaßnahmen Outsourcing und die Folgen Präventive Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungsförderung und -sicherung nach § 92a BetrVG und der Zusammenhang mit der unternehmerischen Personalplanung Regelungen zur Beschäftigungssicherung im BetrVG (§§ 80, 87, 96, 97 und 99 BetrVG) Instrumente der Beschäftigungssicherung Vorschläge des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung und Möglichkeiten für den Sozialplan Strategien des Betriebsrats zur Durchsetzung von Beschäftigungsförderung im Betrieb Termin 09.10.2017 - 13.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsverfassungsrecht Seminarnummer WA 01 171009 07 Vorkenntnisse Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 3 Krisen erkennen und handeln – Betriebliche Krisenprozesse und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Betriebliche Krisen können unterschiedliche Ursachen haben. Wenn nicht qualifiziert eingegriffen wird, haben sie aber zumeist die gleichen Folgen: den Verlust von Arbeitsplätzen und/oder die Verschlechterung der Arbeits- und Entgeltbedingungen. Betriebliche Interessenvertretungen sind daher gefordert, Krisenanzeichen frühzeitig zu erkennen und sich mit eigenen Vorschlägen zur Krisenbewältigung im Interesse der Beschäftigten einzumischen. Das Seminar soll die Teilnehmer/-innen befähigen, Krisen und Krisenursachen frühzeitig zu erkennen. Ausgehend von den Ursachen bzw. der Art der Krise werden Unternehmensstrategien unter die Lupe genommen, inwiefern sie eine realistische Antwort auf die Krise sind und welche Folgen sie für die Beschäftigten haben. Die Entwicklung eigener Vorschläge und die rechtlichen, tariflichen und betriebspraktischen Handlungsmöglichkeiten werden behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Krisenarten, Krisenverläufe und Krisenursachen Indikatoren zur Krisenfrüherkennung Typische Krisenreaktionsmechanismen und die Folgen für die Beschäftigten Informationsrechte und Informationssystem der Interessenvertretung Handlungsfelder der Krisenbewältigung Betriebsverfassungsrechtliche und tarifliche Handlungsmöglichkeiten Probleme, Chancen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Krisenbewältigung Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 170904 08 04.09.2017 - 08.09.2017 § 37 (6), § 96 (4/8) 41 Aufbauseminare Betriebsverfassungsrecht Betriebsrat und besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG wahrnehmen Der § 80 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt zwar die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats fest, konkretisiert sie jedoch nicht. Die Arbeitsverhältnisse besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen wie Schwerbehinderte, Kollegen und Kolleginnen mit Migrationshintergrund, Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern, ältere Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende unterliegen zusätzlichen Schutzbestimmungen. Eine Rolle spielen hier u. a. das SGB IX, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz sowie Regelungen in Tarifverträgen, die zusätzliche Schutzfunktionen übernehmen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Definition besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen Zuordnung und Erläuterung der entsprechenden Schutzregelungen Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers Durchsetzung von Informationsrechten Handlungsspielräume des Betriebsrats Seminarnummer WA 01 171004 18 42 Termin 04.10.2017 - 06.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung, schwerpunktmäßig mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Seminarnummer WA 01 171023 07 Termin 23.10.2017 - 25.10.2017 Betriebsverfassungsrecht Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) Freistellungsgrundlage § 37 (6) Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung – Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG Definition: Tendenzträger/-in Bedeutung für die Betriebsratsarbeit Personelle Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben Seminarnummer WA 01 170410 07 Termin 10.04.2017 - 13.04.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 43 JAV und PR – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für JAV- und PR-Mitglieder Personalvertretungsrecht Aufbauseminare Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt. Vorbehalte zwischen„Alt“ und„Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich gegenseitig, statt miteinander zu reden – Personalräte und JAVen arbeiten oft aneinander vorbei. Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen zur guten Zusammenarbeit werden beide Gremien schnell vom Alltag überrollt. Die Zeit ist knapp, die Probleme häufen sich, die Arbeit drängt, da bleibt scheinbar wenig Raum für langwierige Verständigungsprozesse. Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle. JAV und Personalrat – wie werden sie ein Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie? Was stört zurzeit eine effektive Zusammenarbeit? Wie können sie sich bei der Wahrnehmung der spezifischen Aufgaben besser unterstützen? Wie können sie die knappe Zeit effektiver nutzen? Welche Verhaltensweisen, welche Verabredungen unterstützen sie dabei? Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Seminarnummer WA 01 170918 01 Termin 18.09.2017 - 22.09.2017 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Besuch des PR-/JAV-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein JAV- und ein PR-Mitglied teilnehmen. Personalvertretungsrecht à la carte „Ich hab‘ da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem dienstlichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im personalrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Personalvertretungsrecht à la carte! Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsorganisation Öffentlichkeitsarbeit Personelle Mitbestimmung Soziale Mitbestimmung Wirtschaftliche Mitbestimmung Seminarnummer WA 01 170116 01 WA 01 171009 01 WA 01 180115 01 44 Termin 16.01.2017 - 20.01.2017 09.10.2017 - 13.10.2017 15.01.2018 - 19.01.2018 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG 45 Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Antragstellung und Verfahren Widerspruch und Klage Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Aufbauseminare Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht Welche Fristen sind zu beachten? Seminarnummer WA 01 171009 03 Termin 09.10.2017 - 13.10.2017 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Besuch des SBV-Grundseminars Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderte brauchen nicht Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen Not tut, ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen, Motivation zur Selbstständigkeit und Hilfe (nur) dort, wo es anders nicht geht. Georg „Giorgio“ Rimann (1947 – 2004) Schweizer Journalist und Redakteur des Zürcher Pfarrblattes 46 Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht – Seminar für langjährig tätige Interessenvertretungsmitglieder Aufgrund von der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ist es für gesetzliche Interessenvertretungen notwendig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Für alle, deren Grundlagenseminare bereits längere Zeit zurückliegen, bietet dieses Seminar Gelegenheit, bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Auf die aktuelle Rechtsprechung im Sozial- und Arbeitsrecht wird im Seminar ebenso eingegangen wie auf Handlungsoptionen in Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsfällen von Schwerbehindertenvertretungen. Aufbauseminare Da das SGB IX den Schwerbehindertenvertretungen die gleiche Rechtsstellung zubilligt wie den Betriebs-/Personalräten, ist die für die Betriebs-/Personalräte adäquate Rechtsprechung analog anzuwenden. Außerdem soll ggf. auch auf Probleme bzgl. der Zusammenarbeit zwischen Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräten eingegangen werden, um eine Verbesserung zu erreichen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Informations- und Mitwirkungsrecht der SBV nach SGB IX (z. B. Einstellung, Versetzung, Kündigung) Schwerbehindertenvertretungen Betriebliche Veränderungsprozesse (Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten) Probleme beim Gleichstellungsverfahren Interessenausgleich/Sozialplan Seminarnummer WA 01 170410 03 Termin 10.04.2017 - 13.04.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Diskriminierungsverbote (AGG) Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz Verfahrensrecht/Arbeitsgericht Seminarnummer WA 01 171113 03 Termin 13.11.2017 - 17.11.2017 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Vorkenntnisse Besuch des SBV-Grundseminars 47 Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Arbeits- und Sozialrecht Aufbauseminare Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Seminarnummer WA 01 170327 03 WA 01 170814 03 WA 01 171030 03 WA 01 171211 03 Termin 27.03.2017 - 31.03.2017 14.08.2017 - 18.08.2017 30.10.2017 - 03.11.2017 11.12.2017 - 15.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Drohen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf der einen und die Angst vor eben diesen auf der anderen Seite führen in der Regel zu kontraproduktivem Verhalten. Ursache ist neben Vorurteilen („Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit – sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch aufseiten der Interessenvertretung. Ziel des Seminars ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die Beteiligten bewegen, zu klären und einen sachgemäßen Umgang mit dem Thema zu fördern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Analyse: Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände? Warum zahlt zunächst der Arbeitgeber das Entgelt weiter? Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitsunfähigkeit (Anzeige und Nachweis, Verhalten während der AU) Grenzen personeller Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a. Versetzung/ Kündigung) Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen? Was leisten andere Träger der Sozialversicherer (z. B. Berufsgenossenschaften)? Anerkennung und Schutz von schwerbehinderten Beschäftigten Krankenrückkehrgespräche: Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung? Seminarnummer WA 01 170821 03 48 Termin 21.08.2017 - 25.08.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Der demografische Wandel und die fragwürdige Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen für die Arbeit der Interessenvertretungen. In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen werden praxisgerecht bearbeitet und Handlungsperspektiven werden entwickelt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Aufbauseminare Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin? Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen? Wo und wie schützen Tarifverträge? Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters? Was ist bei freiwilligem vorzeitigen Ausscheiden zu beachten (Aufhebungsvertrag, Auswirkungen auf Rentenansprüche)? Welche Handlungsoptionen hat der Betriebs-/Personalrat? Termin 18.09.2017 - 22.09.2017 Arbeits- und Sozialrecht Seminarnummer WA 01 170918 03 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 49 Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Wirtschaftsausschuss Aufbauseminare Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Seminarnumm,er Termin Freistellungsgrundlage WA 01 171009 08 09.10.2017 - 13.10.2017 § 37 (6) Vorkenntnisse Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“ Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“ Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel Controllinginstrumente Das interne Rechnungswesen Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung Deckungsbeitragsrechnung Make-or-buy-Analysen Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 171127 04 27.11.2017 - 29.11.2017 § 37 (6) Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme an den Seminaren „Wirtschaftsausschuss 1 und 2“ 50 Aufbauseminare Arbeitsschutz, Unfallverhütung und präventiver Gesundheitsschutz sind in unserer Gesellschaft ein hohes Gut. Es ist die Pflicht der Betriebsparteien (Arbeitgeber und Interessenvertretung) sich dieses Themas anzunehmen und den Rahmen, den der Gesetzgeber in etlichen Gesetzen und Verordnungen gesetzt hat, auszufüllen. Konflikte, Befindlichkeiten, Bedürfnisse etc. finden häufig im Verborgenen statt. In unseren Seminaren geht es darum, auch diese zu erkennen. Angesprochene Überforderungssituationen oder konkrete Anhaltspunkte für Tendenzen reichen für einen Schulungsbedarf aus. Dies gilt für alle Mitglieder der Interessenvertretung: „Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich anzusehen.“ (BAG v. 15.05.1986) 51 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretung. In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Arbeits- und Gesundheitsschutz Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Seminarnummer WA 01 170206 05 WA 01 170619 05 WA 01 171016 05 WA 01 180205 05 Termin 06.02.2017 - 10.02.2017 19.06.2017 - 23.06.2017 16.10.2017 - 20.10.2017 05.02.2018 - 09.02.2018 Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars 52 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation – Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Aufbauseminare Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen ArbeitsschutzAkteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen? Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 (Kurzüberblick) Seminarnummer WA 01 170410 05 WA 01 171004 05 Termin 10.04.2017 - 12.04.2017 04.10.2017 - 06.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars 53 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen? Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminare Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der Teilnehmenden Fördernde und hemmende Faktoren Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o. Ä. Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen Entwicklung eines Umsetzungsplans für das Gremium Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle Neueste Rechtsprechung Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks kritischer Überprüfung mit! Seminarnummer WA 01 171113 05 Termin 13.11.2017 - 17.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR) Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten ASR: Räume, Wege, Luft, Licht etc. Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten Seminarnummer WA 01 170313 05 WA 01 180312 04 54 Termin 13.03.2017 - 17.03.2017 12.03.2018 - 16.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen. Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen entwickelt. Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Gesundheit fordern und fördern Was können der Arbeitgeber und ich für meine Gesundheit tun? Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift, der sich vorwiegend an sicherheitstechnischen Einzelproblemen orientiert. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren Ursachen gezielt bekämpft. Das Seminar bietet Ihnen anhand von Praxisbeispielen Anregungen und Argumente für eine Einführung der BGF. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie funktioniert Betriebliche Gesundheitsförderung? Praxisbeispiele für BGF-Maßnahmen und Erfolgsfaktoren Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv? Rechtliche Anknüpfungspunkte Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-Nutzen-Bilanz Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen? Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel Überblick: Instrumente der Gesundheitsförderung, z. B. Gefährdungsanalysen Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 171016 04 Termin 16.10.2017 - 20.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 55 Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminarnummer Termin WA 01 170606 05 06.06.2017 - 09.06.2017 WA 01 171211 05 11.12.2017 - 14.12.2017 Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars Aufbauseminare Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten Abzuleitende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung WIR FREUEN UNS AUF EUREN BESUCH! Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für den Betriebs-/Personalrat und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe. Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminare Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Seminarnummer WA 01 170306 05 WA 01 170807 05 WA 01 180305 05 Termin 06.03.2017 - 10.03.2017 07.08.2017 - 11.08.2017 05.03.2018 - 09.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: z. B. BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichten der Interessenvertretung Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“) Präventionsauftrag BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen. Seminarnummer Termin WA 01 170619 04 19.06.2017 - 23.06.2017 WA 01 171009 04 09.10.2017 - 13.10.2017 Vorkenntnisse Besuch eines BEM-Grundlagenseminars 58 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z. B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Aufbauseminare Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder Seminarnummer WA 01 171206 05 Termin 06.12.2017 - 08.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 59 Arbeits- und Gesundheitsschutz Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Warum mehr Freiheit auch krank machen kann Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminare Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um u. a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 170731 05 Termin 31.07.2017 - 02.08.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Psychische Belastungen: Ursachen (z. B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über Präventionsansätze Seminarnummer WA 01 170306 04 WA 01 171023 05 WA 01 180305 04 Termin 06.03.2017 - 10.03.2017 23.10.2017 - 27.10.2017 05.03.2018 - 09.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“ empfohlen. 60 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen – Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Aufbauseminare Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Seminarnummer WA 01 171204 05 Termin 04.12.2017 - 08.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Wo liegen Ursachen von Belastungen? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken? Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes. Seminarnummer WA 01 171213 05 Termin 13.12.2017 - 15.12.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 61 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen Ich habe Rücken! – Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminare Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Vermittelt wird, wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick) Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele, Strategien und Maßnahmen MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention Seminarnummer WA 01 170612 05 Termin 12.06.2017 - 14.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Betriebliches Notfallmanagement – Was tun bei Übergriffen und bedrohlichen Situationen in Betrieb und Dienststelle? Immer häufiger geraten Beschäftigte durch gewalttätige Übergriffe und Bedrohungen in gefährliche Situationen. Das Erlebte führt sehr häufig zur Traumatisierung der Betroffenen. Durch das Notfallmanagement wird sichergestellt, dass in Notsituationen keine grundlegenden Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, sondern die vorher definierten Maßnahmen systematisch angewendet werden können. Zum Notfallmanagement gehört aber nicht nur die Vorbereitung auf Krisensituationen, sondern auch deren kritische Nachbereitung (Evaluation). Die Seminarinhalte in Stichworten: Initiativmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Notfallsituationen im Betrieb Maßnahmen nach Übergriffen Gefährdungsanalyse Arbeitsschutz durch Prävention Interventionsmaßnahmen Zusammenarbeit mit externen Experten Seminarnummer WA 01 170911 05 62 Termin 11.09.2017 - 15.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Betriebliches Suchtmanagement – Zwischen Pflicht und Kür Wir leben in einer Welt der Schnelllebigkeit und hoher Beanspruchung im Privat- und Arbeitsleben. Dies wird häufig durch einen riskanten Konsum von Rausch-/Suchtmitteln (Medikamente, Drogen, Alkohol) und andere Verhaltenssüchte zu kompensieren versucht, um eine emotionale Balance und Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen. Alle Betroffenen, Kolleginnen und Kollegen, Interessenvertretungen und Führungskräfte stehen vor großen Herausforderungen. Wie gelingt der Umgang mit ersten Ahnungen und Verhaltensauffälligkeiten? Welche arbeits- und haftungsrechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden? Wie können Rahmenbedingungen gestaltet werden, die den Betroffenen echte Hilfe bieten und den Belangen des Betriebs und der Dienststelle Rechnung tragen? Die Seminarinhalte in Stichworten: Seminarnummer WA 01 170717 05 Termin 17.07.2017 - 21.07.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeits- und Gesundheitsschutz Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars Gesprächsführung und Maßnahmen im betrieblichen Suchtmanagement Eine gute Gesprächskultur kann geübt werden, um betriebliche Störungen für alle Beteiligten wieder in verlässliche, produktive Abläufe zurückzuführen. Betriebs-/Personalräte und Führungskräfte werden unterstützt, ihre Kompetenzen im Führen von Gesprächen zu erweitern und die Prinzipien einer motivierenden Beratung anzuwenden. Dadurch erhalten riskant Konsumierende ein besonderes Hilfsangebot mit Ausrichtung auf ihre Ressourcen, damit eine Wiedereingliederung ermöglicht wird. Es werden Unterstützungsangebote für alle Beteiligten zur betrieblichen Prävention erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Auffrischung: Betriebliches Suchtmanagement Erproben von Gesprächssituationen Motivierende Gesprächsführung Umgang mit Widerständen Instrumente und weitere Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 170405 05 WA 01 171004 03 Termin 05.04.2017 - 07.04.2017 04.10.2017 - 06.10.2017 Aufbauseminare Definition von Sucht, Formen des Konsums, Zahlen, Daten, Fakten Arbeits- und haftungsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit Hilfe und Unterstützungsangebote für Betroffene und Co-Abhängige Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle Möglichkeiten der Kooperation mit externen Stellen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen und Führungskräfte Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars 63 Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt rbeits- und Gesundheitsschutz mit Projektmanagement betrieblich erfolgreich umsetzen Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommt in den Betrieben eine immer höhere Priorität. Vielleicht wurden erste Initiativen zur Verbesserung bereits gestartet, aber die Interessenvertretung ist auf Hindernisse in der Umsetzung gestoßen? Oft fehlen eigene klare Zielvorstellungen, wohin die Reise konkret gehen soll und wie eine Umsetzung gelingen kann. Aufbauseminare Um den Umsetzungsprozess kontinuierlich voranzutreiben und die gesetzten Ziele – trotz Hindernisse – zu erreichen, bedarf es einer klar strukturierten Vorgehensweise. Hier helfen Projektmanagement-Methoden. Kenntnisse darüber gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeitsweise der Interessenvertretung. Im Seminar werden wir anhand gewünschter und selbst eingebrachter betrieblicher Gesundheitsprojekte praxisnah den professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken einüben. Ihr Gewinn: Sie machen sich fit in der Projektmanagement-Methode, welche auch für andere betriebliche Projekte nützlich ist. Gleichzeitig nehmen Sie eine erste Planung für ein weitestgehend übertragbares Gesundheitsprojekt mit in Ihre betriebliche Praxis. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist ein Projekt? Projektstart: Von der Idee zum Projekt Besonderheiten von Projektarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Projektauftrag (z. B. „Gesundheitsförderung im Betrieb ermöglicht altersgerechtes Arbeiten“) Projektplanung und -steuerung Menschen im Projekt Wir empfehlen, das Seminar mit mehreren Mitgliedern eines Gremiums zu besuchen, um die betriebliche Umsetzung im Anschluss an das Seminar zu erleichtern. Seminarnummer WA 01 170626 05 64 Termin 26.06.2017 - 30.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“ Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Aufbauseminare Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams Seminarnummer WA 01 170529 05 Termin 29.05.2017 - 02.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 65 Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z. B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche - Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Einen Ansatz dazu bietet Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt an das Thema Burn-out heranführt und und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt. Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert wahrnehmen Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb, Gespräche mit Betroffenen führen Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burn-out und seinen Folgen Seminarnummer WA 01 170619 01 WA 01 171127 02 Termin 19.06.2017 - 23.06.2017 27.11.2017 - 29.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden ... Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun? Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 170327 02 WA 01 170821 04 66 Termin 27.03.2017 - 31.03.2017 21.08.2017 - 25.08.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z. B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium aktiv nutzen zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung Termin 26.06.2017 - 30.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Arbeitszeitrecht Seminarnummer WA 01 170626 04 Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Andererseits gibt es Strategien, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekär, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 171004 11 Termin 04.10.2017 - 06.10.2017 Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 67 Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Aufbauseminare Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitszeitrecht Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erhol- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten Seminarnummer Termin Freistellungsgrundlage WA 01 171009 05 09.10.2017 - 11.10.2017 § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die Beschäftigten dar. Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren Seminarnummer WA 01 171011 05 68 Termin 11.10.2017 - 13.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Aufbauseminare Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Wie gehe ich mit Störungen um? Termin 13.03.2017 - 17.03.2017 04.09.2017 - 08.09.2017 04.12.2017 - 08.12.2017 05.03.2018 - 09.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Kommunikation Seminarnummer WA 01 170313 02 WA 01 170904 01 WA 01 171204 02 WA 01 180305 02 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden (nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren Mitmenschen. Besondere Situationen, wie z. B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Differenzierung von Redeanlässen - dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten Präsenz vor Publikum - Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur Schärfung des persönlichen Redeprofils Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden, gelassen und humorvoll zu bleiben Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren Redebeiträgen Seminarnummer WA 01 171023 02 Termin 23.10.2017 - 27.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Besuch des Seminars „Klare Rede, starke Wirkung - Teil 1“ 69 Klare Rede, starke Wirkung! Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen! Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Wie wirkt „Frau“ und was hält Frauen oftmals zurück? Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikation Wenn Sie Lust haben, die Inhalte des Rhetorikseminars „Klare Rede, starke Wirkung“ in den für Sie als Frau relevanten Fragestellungen zu beleuchten und zu bearbeiten, ist dies das richtige Seminar für Sie. Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen. Seminarnummer WA 01 170529 01 Umgang mit Redehemmungen Aufbau einer Überzeugungsrede Wirksame Sprache und Körpersprache Der Umgang mit Störungen Praxisnahe Wege der Überzeugung trainieren Termin 29.05.2017 - 02.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Kraft meiner Stimme Sicher sprechen und präsentieren, Inhalte effektiv vermitteln, erfolgreich verhandeln Die Stimme ist ein Schlüsselreiz in der Kommunikation. Sie transportiert nicht nur Inhalte, sondern signalisiert Ihrem Gegenüber, ob Sie meinen, was Sie sagen. Als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen Situationen, in denen es darum geht, Kompetenz zu vermitteln: telefonische Beratung, persönliche Gespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber/der Dienststelle oder Auftreten in Betriebs-/Personalversammlungen. Sie sind auf eine dauerhaft tragfähige, belastbare Stimme und überzeugendes Sprechen angewiesen. Die Stimme ist Trägerin Ihrer Stimmung und der Information. Ihre persönliche Sprechweise wiederum gliedert die Information. Die Formulierungen, die Sie hierbei wählen und die sprachlichen Mittel, die Sie einsetzen, sind entscheidend dafür, wie verständlich, plausibel und „ansprechend“ der Redebeitrag ist. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zusammenhänge zwischen Stimmart und Sprechweise und Ihrer Persönlichkeit erkennen und nutzen Praxisübungen zum Kennenlernen der eigenen Stimmart und Sprechweise Individuelle Stärken erkennen, ausbauen sowie souverän und sicher nutzen Trainingsbereiche sowie passende Übungsmöglichkeiten definieren und erarbeiten Seminarnummer WA 01 170925 08 70 Termin 25.09.2017 - 27.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Schlagfertig im Betrieb Ein Angriff mit Worten kann genauso verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen? Aufbauseminare Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Im Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. „Dumme Sprüche“ und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt. Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und Ärger macht sich in uns breit. Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter. In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern, ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalysen und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikative Grundlagen des verbalen Angriffs Strategien und Reaktionsmuster im Konflikt Psychologie der Emotionen Humor als Deeskalationsstrategie Raus aus der Ohnmacht: „Erste Hilfe“ nach dem verbalen Angriff Entwicklung individueller Strategien:“Aufprallschutz“ und Umgang mit Stress Termin 09.08.2017 - 11.08.2017 Kommunikation Seminarnummer WA 01 170809 01 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Den roten Faden fest in der Hand! Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten, heißt unter anderem, Gespräche aktiv zu steuern und zu gliedern. Zudem gilt es, auch in angespannten Gesprächssituationen (Beratungen, Verhandlungen) neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu reagieren. Im Seminar wird auf der Basis der wesentlichen Kommunikationsmodelle ein grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet und mit Ihren konkreten Beispielen aus der Praxis verknüpft. So können mit realitätsnahen Übungen kreative Ideen für den „Ernstfall“ erarbeitet und ausprobiert werden. Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung Mit welchen Fragetechniken erreiche ich mein Gesprächsziel? Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden? Wahrnehmung der Zwischentöne auf mehreren Kommunikationsebenen Welche Reaktion ist bei welcher Störung angebracht? Wie führe ich ein Gespräch zu einem Ergebnis und zu einem Abschluss? Seminarnummer WA 01 170529 02 Termin 29.05.2017 - 02.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 71 Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne u. a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Kommunikation Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Taktik und Strategie in Verhandlungen Die Bedeutung von Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam Die Einbeziehung der Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Rechtliche Aspekte von Verhandlungen Seminarnummer WA 01 170515 01 WA 01 171120 02 Termin 15.05.2017 - 19.05.2017 20.11.2017 - 24.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Starke und schwache Argumente Strukturiert argumentieren - spontan argumentieren Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch? Überzeugen statt besiegen Seminarnummer WA 01 170515 11 72 Termin 15.05.2017 - 19.05.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) LPersVG, § 96 (4/8) Gesprächsführung bei heiklen Themen – „Wie sprech‘ ich‘s an?“ Burn-out, Mobbing und Sucht sind gesellschaftliche Phänomene und machen vor dem Berufsleben nicht Halt. „Wie spreche ich es nur an?“ Diese Frage stellen sich viele Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus. „Ich weiß ja gar nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung“ ist ein Gedanke, der häufig dazu führt, dass diese heiklen Themen verschleppt werden. In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundzüge der Gesprächsführung in schwierigen Situationen Schwierige Situationen mit Betroffenen aktiv ansprechen Gespräche mit dem Arbeitgeber Praxistraining: Erarbeitung individueller Strategien für konkrete Fälle Termin 28.08.2017 - 01.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Kommunikation Seminarnummer WA 01 170828 01 Vorkenntnisse Vorheriger Besuch von Grundlagenseminaren zu den Themen Mobbing, Alkohol/Sucht oder Burn-out. 73 Mensch, ärger‘ mich nicht! – Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Basisseminar) Kommunikation Aufbauseminare Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere unter Streß), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv einen souveränen Umgang finden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien Mein persönlicher Konfliktstil Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten Seminarnummer WA 01 171106 01 Termin 06.11.2017 - 10.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt. Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-winSituationen herbeizuführen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis Seminarnummer WA 01 171106 02 74 Termin 06.11.2017 - 10.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Menschen, Macken, Miteinander – Menschenkenntnis für effektive Interessenvertretung Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen. Die eigene Menschenkenntnis zu vertiefen, erleichtert die Kommunikation in Gesprächen, Beratungen und Verhandlungen, beugt Konflikten vor und fördert einen konstruktiven Umgang miteinander. In diesem Seminar lernen Sie, sich selbst in schwierigen Situationen besser zu verstehen und mit verschiedenen Persönlichkeitsstilen geschickter umzugehen. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher, angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können. Themenschwerpunkte sind: Aufbauseminare „Wie ticke ich, wie tickst du?“ – Unterschiede erkennen und konstruktiv nutzen „Was geht hier gerade ab?“ – Zwischen den Zeilen lesen, worum es in der Situation wirklich geht und darauf intelligent reagieren „Was kann ich tun, damit das Gespräch gut läuft?“ – Situatives Gespür intensivieren in der Ansprache von Kolleginnen/Kollegen und Verhandlungspartnerinnen/-partnern Praxistipps: Handlungsorientierte Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag der Interessenvertretung Kommunikation Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG) Seminarnummer WA 01 171120 01 Termin 20.11.2017 - 24.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) 75 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöDBund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöDBund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. TVöD und TV/L Aufbauseminare Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Seminarnummer WA 01 170403 01 WA 01 171023 11 Termin 03.04.2017 - 07.04.2017 23.10.2017 - 27.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVLänder bzw. TV-Hessen aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TVH. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. Seminarnummer WA 01 170403 11 WA 01 171023 01 76 Termin 03.04.2017 - 07.04.2017 23.10.2017 - 27.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜVKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöDVKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Seminarnummer WA 01 170403 21 WA 01 171204 01 Termin 03.04.2017 - 07.04.2017 04.12.2017 - 08.12.2017 Aufbauseminare Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG TVöD und TV/L TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert wurden die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung abgeschlossen. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf. Seminarnummer WA 01 170227 02 WA 01 180226 02 Termin 27.02.2017 - 03.03.2017 26.02.2018 - 02.03.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 77 Einführung in das Beamtenrecht – Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Beamtenrecht Aufbauseminare Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts Seminarnummer WA 01 171009 11 Termin 09.10.2017 - 13.10.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. Seminarnummer WA 01 170607 01 78 Termin 07.06.2017 - 09.06.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Rechtswirksames Schreiben Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht. Die Seminarinhalte in Stichworten: Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüsse Zustimmungsverweigerungen Einwendungen Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 170502 02 WA 01 170925 06 Termin 02.05.2017 - 05.05.2017 25.09.2017 - 28.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen Seminarnummer WA 01 170612 06 WA 01 171004 02 Termin 12.06.2017 - 14.06.2017 04.10.2017 - 06.10.2017 Aufbauseminare Widersprüchen Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. 79 Protokollführung mithilfe der Textverarbeitung Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift mit EDV-Unterstützung Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die Umsetzung dieser Anforderungen sowie die Gestaltung und Verwaltung der Niederschriften am PC werden erläutert. Sie erhalten zahlreiche praktische Tipps, wie der Aufwand der Protokollführung durch die effektive Nutzung von Dokumentenvorlagen, Textbausteinen etc. reduziert werden kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Aufbauseminare Protokollarten und deren Ausgestaltung Funktion des Betriebssystems und kurze Einführung in dessen Bedienung Überblick über Office-Programme und deren Bausteine Praktische Erstellung von Textvorlagen Organisationsstruktur von Verzeichnissen und Dateien Seminarnummer WA 01 170925 02 Termin 25.09.2017 - 29.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Besuch des BR-/PR-Grundseminars, EDV-Grundkenntnisse Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im BR-/PR-Sekretariat Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Eine effiziente Organisation ist der Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen zu können. Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-Mail-Flut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wesentliches im Blick behalten Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben Einfache und flexible Ablagesysteme einrichten Mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten. Seminarnummer WA 01 170928 06 80 Termin 28.09.2017 - 29.09.2017 Freistellungsgrundlage LPersVG EDV-Grundlagen: Seminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich nicht oder nicht so oft mit dem Computer und den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf Ihre Bedürfnisse als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet) MS-Word (Formatierungen, Serienbrief, Formatvorlagen und gegliederte Dokumente, Grafiken) Aufbauseminare MS-Excel (Arbeitsmappen, Tabellen, Formate, Grafiken, Datenimport und -export, Formeln, Pivot-Tabellen) MS-PowerPoint (Folien und Master, Textfelder und Autoformen, benutzerdefinierte Animationen, Folienwechsel, zielgruppenorientierte Präsentationen) Einführung in MS-Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent, Abwesenheitsassistent, Kontakte) Betriebs- bzw. Personalratssoftware Termin 13.02.2017 - 17.02.2017 11.08.2017 - 15.08.2017 12.02.2018 - 16.02.2018 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Seminarnummer WA 01 170213 01 WA 01 170811 01 WA 01 180212 01 EDV-Aufbau: Vertiefungsseminar für Betriebs- und Personalräte Dieses Seminar ist speziell auf Ihre Arbeit als Betriebs- oder Personalrat ausgerichtet. Ihre vorhandenen Grundkenntnisse aus dem EDV-Grundlagenseminar können hier vertieft werden. In den Programmen des MSOffice-Pakets gibt es viele weitere Funktionen, die Ihnen den Büroalltag der Interessenvertretung erleichtern. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: MS Word: Formatvorlagen, Datenbankfunktionen MS Excel: Berechnungen mit dem Formelassistenten, Datums- und Textfunktion PowerPoint: Erstellen von Präsentationen für Versammlungen und Rechenschaftsberichte mit Auto-Layout und Masterfolien, Pfadfunktion, attraktive Präsentationen Datensicherung: Daten und Protokolle sichern und schützen Datenschutz: Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz Effektive Verfahrenstechniken für Internet-Recherchen Datenübernahme in die Office-Programme zur Weiterverarbeitung Seminarnummer WA 01 170814 01 Termin 14.08.2017 - 18.08.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Besuch des Grundseminars „EDV 1“ 81 EDV-Spezial: Web 2.0 und Social Media verstehen und nutzen – Hintergrundwissen und Handwerkszeug für die Interessenvertretung Web 2.0 und Social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten. Möglichkeiten, die die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten. Aufbauseminare Neben Recherchemöglichkeiten zu rechtlichen Themen bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, deren Potenzial eine wachsende Anzahl von Gremien bereits erkannt hat. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen neue Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und Social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen und die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gezielt zukunftsfähig zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Soziale Netzwerke - kennen lernen und nutzen Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Web 2.0 und Social Media Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken Informationsbewertung – ist alles Gold, was glänzt? Seminarnummer WA 01 171113 01 82 Termin 13.11.2017 - 17.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Da gehe ich gerne hin Betriebs- und Personalversammlungen ... mal anders! Betriebs- und Personalversammlungen erscheinen Ihnen als mühselige Pflicht? Die Teilnehmenden wirken wortkarg, gelangweilt oder inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten? Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen. Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Betriebs/Personalrat und den Beschäftigten vor. Ziel ist die Stärkung Ihrer Position. Sie können in diesem Seminar Praxiserfahrungen austauschen, erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare So lief‘s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des Betriebs-/Personalrats So geht‘s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft So kommt‘s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln So passt‘s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt auswählen Seminarnummer WA 01 170612 04 WA 01 171004 04 Termin 12.06.2017 - 14.06.2017 04.10.2017 - 06.10.2017 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit So gefällt‘s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie So ist‘s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z. B. die Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung aufbauen und gestalten Seminarnummer WA 01 170904 05 Termin 04.09.2017 - 08.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 83 Action! – Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gestalten Wirkungsvoll gestaltete Materialien helfen, die eigenen Themen effektiv zu kommunizieren. Überraschende Aktionen unterstützen bei öffentlichen Auftritten innerhalb und außerhalb des Betriebs/der Dienststelle (Betriebs-/Personalversammlung/Pressekonferenz). Ein „Dauer“Logo oder eine durchgehende Gestaltung sorgen für Wiedererkennung und direkte visuelle Ansprache. Ein guter Slogan verhält sich wie ein Ohrwurm, er bleibt im Kopf. Und letztendlich macht kollektives Brainstorming Spaß und eröffnet einen neuen Zugang zu den Themen am Arbeitsplatz. Aufbauseminare Wie entwickeln wir gute Ideen in unseren Sitzungen? Wie gehen wir mit der Fülle an tollen Einfällen um oder helfen nach, wenn nichts überzeugt? Wie gestalten wir ansprechende Plakate/Aushänge und wirkungsvolle Aktionen? Wir beantworten diese Fragen im Seminar gerne anhand mitgebrachter Themen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kreativität und Ästhetik – Hintergrundinfos, die zu wirkungsvollen Plakaten, Flyern und Aktionen führen Ideen sprudeln lassen – Moderationstechniken Was wirkt? Starke Bilder, Provokation, Humor Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Umgang mit Text und Bild Tipps zu Umsetzung Rechtliche Hinweise und Grundlagen zur Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 170410 04 84 Termin 10.04.2017 - 12.04.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Im beruflichen Prüfungswesen aktiv sein – Gegenwart und Zukunft gestalten. Wir zeigen dir, wie´s geht „prüf-mit!“ bietet Qualifizierung und Beratung aktiver Mitglieder in Prüfungsausschüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder Berufsbildungsausschüssen und für alle, die ein solches Ehrenamt übernehmen wollen. Einen immer aktuellen Überblick und die Möglichkeit der Anmeldung zu unseren Seminaren sowie den schnellen Kontakt zu unserem Beraterkreis und uns findet ihr auf: www.prüf-mit.de Aufbauseminare Unser Qualifizierungsangebot reicht von eintägigen Informationsveranstaltungen über dreitägige Schwerpunktseminare bis zu 5tägigen Grundlagen- und Aufbauseminaren. Wir führen diese für bestimmte Berufe oder berufsübergreifend, regional oder bundesweit ausgeschrieben durch. Themen sind: Rechte und Pflichten der Prüfungsausschussmitglieder Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen, Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung besondere Seminarangebote für PrüferInnen Prüfungsdurchführung, Simulation von Prüfungsabläufen Beobachten-Beurteilen-Bewerten von Prüfungsleistungen Umgang mit dem Prüfling, Prüfungsangst, Prüfungsstress Lösung von Fragen- und Problemstellungen Erfahrungsaustausch und Vernetzung der Prüfenden Sicher findet jeder das richtige Seminar – stöbern auf www.prüf-mit.de lohnt sich. Weitere Informationen und Beratung ver.di Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Silva Mühlau, Andrea Heiking E-Mail [email protected] Telefon 030-6956-2845/2863 Für Teilnehmende entstehen keine Kosten: Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse oder bei Nutzung Privat-PKW 0,20 # pro km; max. 120,00 # für Hin- und Rückreise) werden von „prüf-mit!“ geleistet; auch Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Einige Seminare sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz der Länder anerkannt-siehe www.prüf-mit.de. „prüf-mit!“ ist angesiedelt in der ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Qualifizierung und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. 85 Die nachfolgend aufgeführten Seminare richten sich speziell an Interessenvertretungen im Gesundheitswesen. Veranstalter dieser Seminare ist „ver.di Bildung und Beratung gGmbH – Regionalvertretung Hessen“. Tagungsort ist das ver.di Bildungszentrum in Walsrode. Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöDVKA – Speziell für gesetzliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern und Psychiatrien Am 1.1.2017 tritt nach mehrjähriger Verhandlung die Entgeltordnung TVöD für den Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in Kraft. Damit endet die seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen. Die Entgeltordnung entspricht in Systematik, Vorgehensweise und Begrifflichkeiten in weiten Teilen den alten BAT-Regelungen, allerdings aktualisiert und mit neuen, für Beschäftigte im Gesundheitswesen relevanten Vorschriften. besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Aufbauseminare Preise könne unter 069/25 78 24 - 0 erfragt oder im Internet unter www.verdi-bub.de eingesehen werden. Anmeldungen bitte direkt unter www.verdi-bub.de vornehmen. Die gesetzliche Interessenvertretung hat u. a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Beschäftigte könnten aktuell aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein und können bis spätestens Ende 2017 individuell Anträge auf Höhergruppierung stellen. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig der Interessenvertretung, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten. Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt. Das Seminar vermittelt die Fähigkeit, Überleitungen verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung und benennt Besonderheiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Darstellung der Regelungen zur Überleitung in die EntgO für die Berufe im Gesundheitswesen Struktur der EntgO VKA (Aufbau, Teile der EntgO) und der neuen Tabelle für die Beschäftigten in der Pflege Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag Überleitung Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der EntgO Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer 1663 - 1703081 86 Termin 08.03.2017 - 10.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöDVKA – Speziell für gesetzliche Interessenvertretungen aus Altenpflegeeinrichtungen Am 1.1.2017 tritt nach mehrjähriger Verhandlung die Entgeltordnung TVöD für den Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in Kraft. Damit endet die seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen. Die neue Entgeltordnung entspricht in Systematik, Vorgehensweise und Begrifflichkeiten in weiten Teilen den alten BAT-Regelungen, allerdings aktualisiert und mit neuen, für die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen relevanten Tätigkeitsmerkmalen. Aufbauseminare Die gesetzliche Interessenvertretung hat u. a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Beschäftigte könnten aktuell aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein und können bis spätestens Ende 2017 individuell Anträge auf Höhergruppierung stellen. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig der Interessenvertretung, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten. Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Darstellung der Regelungen zur Überleitung in die EntgO für die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen Struktur der EntgO VKA (Aufbau, Teile der EntgO) und der neuen Tabelle für die Beschäftigten in der Pflege Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag Überleitung Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der EntgO Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer 1663 - 1703202 Termin 20.03.2017 - 22.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 87 besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Das Seminar vermittelt die Fähigkeit, Überleitungen verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung und benennt Besonderheiten. Ausgründung von Dienstleistungen in Krankenhäusern – Betriebliche Mitbestimmung in Servicegesellschaften Es gibt kaum noch Krankenhäuser, in denen ein einheitlicher Tarifvertrag gilt. Immer mehr Bereiche werden in Servicegesellschaften ausgegliedert. Neben den in erster Linie betroffenen Bereichen wie Reinigung, Küche, Pforten, Logistik und viele mehr, macht diese Entwicklung aber auch vor patientennahen Tätigkeiten oder der Pflege nicht mehr halt. Gleichzeitig nehmen Personalnotstand und Arbeitsverdichtung stetig zu. besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Aufbauseminare Im Seminar werden schwerpunktmäßig u. a. Fragen von Ausgliederungen und Neugründungen von Gesellschaften, Leiharbeit unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Werk- und Scheinwerkverträge sowie Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes behandelt. Dabei sollen, nicht zuletzt anhand von Positivbeispielen, Handlungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt und erarbeitet werden. Seminarnummer 1663 - 1703291 Termin 29.03.2017 - 31.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – Arbeit darf nicht krank machen Das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten sowie auch deren Lebensqualität zu erhalten, macht den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einer wesentlichen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bekannt sein. Das Seminar vermittelt die Grundlagen und die Systematik des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es wendet sich an Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, die sich einen Überblick über den vielschichtigen Aufgabenbereich und die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten verschaffen wollen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Säulen und Bestandteile des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Normenhierarchie und rechtliche Grundlagen/Vorschriften Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen zur Verhältnis- und Verhaltensprävention Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, indirekte Steuerung und Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Hinweis: Zu den Spezialthemen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeit, Betriebliches Eingliederungsmanagement etc.) des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt es weitere vertiefende Seminarangebote. Seminarnummer 1663 - 1704241 88 Termin 24.04.2017 - 26.04.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) – Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen. Vielmehr hat er den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten. Aufbauseminare Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“ Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Grundlagen besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses Einführung in das Controlling eines Krankenhauses Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses Seminarnummer 1663 - 1708231 Termin 23.08.2017 - 25.08.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 89 Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) – Informationsrechte und Grundwissen für die Analyse unternehmerischer Planung Der Wirtschaftsausschuss ist – so der Gesetzeswortlaut – vom Unternehmer „rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“. Aufbauseminare Im zweiten Teil unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete Beratung unternehmerischer Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie für die Analyse von Berichten über die wirtschaftliche Lage erforderlich sind. Die Seminarinhalte in Stichworten: Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Planungen – Grundlagen, Aufgaben und Befugnisse Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand des Jahres- bzw. Konzernabschlusses Planspiel: Betriebswirtschaftliche Planung – von der Strategie bis zur operativen Planung besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen Kritische Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Planungen im Wirtschaftsausschuss Seminarnummer 1663 - 1711151 Termin 15.11.2017 - 17.11.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Krankenhäuser aktuell – Aktuelle Veränderungen auf dem Krankenhaussektor und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung In diesem Seminar erhalten gesetzliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern einen Überblick über aktuelle Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Krankenhauspolitik und -finanzierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich beleuchten wir die Folgen der jeweiligen Entwicklungen für die Arbeitnehmer/-innen, für den Betrieb und die gesetzliche Interessenvertretung, leiten Handlungserfordernisse für die Arbeit der Interessenvertretung ab und entwickeln Szenarien für die erfolgreiche Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Entwicklungen im Krankenhaussektor Kostensenkungskonzepte und deren arbeitsrechtliche Bewertung Rechtliche Grundlagen zur Beteiligung der Interessenvertretung Gesetzliche und „betriebspolitische“ Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer 1663 - 1708281 90 Termin 28.08.2017 - 01.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Neue Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung – Auswirkungen auf die Beschäftigten Die Einführung eines pauschalierten Tagesentgelts hat die Möglichkeit eröffnet, andere Versorgungsformen einzurichten, beispielsweise aufsuchende Dienste anstelle von stationärer Unterbringung. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten sind noch nicht absehbar. Fakt ist, dass in der Psychiatrie die Anforderungen an die Beschäftigten enorm gestiegen sind. Das Seminar beschäftigt sich mit den (negativen) Auswirkungen neuer Versorgungsformen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, insbesondere auf die Arbeitszeit und auf den Arbeitsschutz. Interessenvertreter/-innen sollen in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu erkennen und erforderliche Maßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht zu initiieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Folgen der Einführung tagesbezogener Fallpauschalen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Möglichkeiten der Schaffung neuer Versorgungsformen Arbeitsbedingungen heute und in der Zukunft Überblick über die Rechtsgrundlagen und Neubewertung der rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Termin 28.08.2017 - 01.09.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 91 besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen im Gesundheitswesen Seminarnummer 1663 - 1708282 Wünsch’ dir was – maßgeschneiderte Angebote fürs Gremium Ja, sind wir denn hier bei „Wünsch dir was!?“ JA! Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung! Oder verwirkliche deine Idee von einem Betriebsausflug, der leckeres Essen, idyllische Umgebung, gemeinsame Aktivität (Paddeln, Radfahren, Outdoor-Spiele, Kochen …) und Teambuilding verbindet! Wir unterstützen mit Ideen, Organisation und ggf. Moderation. Lasst euch von unserem Programm (Seminare und Erlebniswochenenden) inspirieren und schaut, was euer Kreis jetzt gerade gut gebrauchen könnte. Walsroder Spezialitäten Mögliche Themen, die einzeln im Gremium bearbeitet oder mit einem Belegschaftsevent verknüpft werden können: Coaching/Kollegiale Beratung für BR/PR Vom wilden Haufen zum starken Team (Niedrigseilgarten und konstruktive Kommunikation) Arbeitsorganisation und gemeinsame Paddeltour (Planung und Aufgabenverteilung) BR/ PR und JAV Betrieb gemeinsames Wirken im Konfliktklärung und Cocktails mixen 92 Wünsch’ dir was – maßgeschneiderte Angebote fürs Gremium Betriebliche Mitbestimmung, Klausurtagungen, Arbeitsorganisation, lebendige Großgruppenmoderation Ralf Bohlen, Gewerkschaftssekretär, Trainer in der Erwachsenenbildung, Suchtberater Tel.: 05161/979 563 E-Mail: [email protected] Walsroder Spezialitäten Moderation, Teambuilding, gesundes Betriebsklima, methodische Eventgestaltung Katrin Stelzer, Bildungssekretärin, Kommunikationstrainerin, Tanzlehrerin, Supervisorin Tel.: 05161/979 567 E-Mail: [email protected] Organisation von Erlebniswochenenden und Firmenevents, Kulinarisches selbst kreieren Hanns-Carsten Höfner, Wirtschaftsleitung, Hotelkaufmann, Koch Tel.: 05161/979-533 E-Mail: [email protected] 93 Betriebsratswahlen 2018: Gut aufgestellt erfolgreich sein! Dritte Walsroder Betriebsräte-Konferenz vom 22. bis 24. Mai 2017 Walsroder Betriebsrätekonferenz Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Jahr laden wir euch ein zur Walsroder Betriebsräte-Konferenz. Ein Jahr vor Ende des Amtsperiode wollen wir Rückschau halten, einen Ausblick auf die weitere Arbeit des BR-Gremiums werfen und die inhaltliche Vorbereitung der Betriebsratswahl gestalten. Neben Vorträgen und Diskussionen im Plenum stehen wieder themenorientierte Arbeitsforen zum aktiven Handeln auf der Agenda. Die Themen wurden von den Teilnehmenden der letzten Konferenz mitbestimmt: Aktuelles aus dem kollektiven Arbeitsrecht diskutieren Bilanz ziehen, Aufgaben sortieren, Ziele planen Kandidatinnen und Kandidaten finden und qualifizieren Wissenstransfer in der Interessenvertretung organisieren Zusammenarbeit im Gremium fördern Zeitmanagement für Betriebsratsmitglieder erarbeiten (Selbststeuerung vs. Fremdsteuerung) Walsroder Spezialitäten Nachwuchsförderung: Zusammenarbeit mit der JAV aktivieren … Die genaue Ausschreibung erfolgt Anfang 2017 und wird auf unserer Internetseite www.verdi-walsrode.de bekannt gegeben. Gerne schicken wir sie auch direkt zu. Für Anregungen und Ideen sind wir offen! Wendet euch einfach an [email protected] Die Walsroder Betriebsräte-Konferenz ist eine gemeinsame Veranstaltung des Bildungswerks ver.di Niedersachsen und des ver.di-Bildungs- und Tagungszentrums Walsrode. Zur Vorbereitung eurer Betriebsratswahl beachtet bitte auch die Seminarangebote auf den Seiten 35, 37 und 27/28. 94 Koordinierte Interessenvertretung praxisnah erleben! WOCHE DER INTERESSENVERTRETUNG 4. bis 8. September 2017 Woche der Interessenvertretung Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Element unseres Bildungsverständnisses ist neben der Seminararbeit auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Das Gespräch über die eigene Erfahrung mit den zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsstrukturen in den Gremien, ein Blick über den Tellerrand des Betriebes. Hieraus nehmen alle immer etwas mit. Es gelingt uns so, eine Brücke zwischen den einzelnen Seminaren zu schlagen. Vielfach können zusätzlich zum eigenen Seminarthema weitere Informationen aufgenommen und Anregungen gegeben werden. Dies ist in besonderem Maße in der „Woche der Interessenvertretung“ möglich, die wir seit einigen Jahren sehr erfolgreich durchführen. Auch in dieser Woche finden alle Seminare „normal“ statt, es gibt aber Seminareinheiten, in denen die Themen zusammengeführt werden: zwei Betriebsratssitzungen und eine Betriebsversammlung. In der „Woche der Interessenvertretung“ bieten wir 2017 an: Aller Anfang ist gar nicht so schwer! (BR 1) Mensch geht vor! (BR 2) Walsroder Spezialitäten Agieren statt reagieren! (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! (BR 4) Organisieren – Informieren – (Ver-)Handeln! (JAV 3) Die Pflichtquote allein reicht nicht! (SBV 1) Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit (WiA 1) Mehr Präsenz im Betrieb (Öffentlichkeitsarbeit) Krisen erkennen und handeln (Strategie der BR-Arbeit) Im Rahmenprogramm gibt es weitere Angebote, die gemeinsam genutzt werden können. Der Erfolg der „Woche der Interessenvertretung“ in den letzten Jahren stimmt uns zuversichtlich, dass auch diese ein ganz besonderes Erlebnis für alle Teilnehmenden wird. Wir freuen uns sehr darauf! Fragen dazu? Dann: [email protected] 95 Walsroder Gesundheitswoche Die Walsroder Gesundheitswoche – „den BetriebsKlimawandel gestalten“ Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende kulturelle, bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das (über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir möchten in dieser Woche mit euch aktiv inhaltlich diskutieren, uns gegenseitig inspirieren und gemeinsam bewegen in Richtung nachhaltige Gesundheit! Vom 19.06. – 23.06.2017 wird die Gesundheitswoche zum 6. Mal stattfinden unter den Fragestellungen Wodurch entsteht ein gesundes Betriebsklima, in dem die Mitarbeitenden aufblühen können? Wie kann ich das Betriebsklima als Mitarbeiter_in oder Interessenvertretung aktiv mitgestalten? Welche Bedeutung haben Bedürfnisse, Gefühle und wertschätzende Kommunikation für meine Gesundheit und das Wir-Gefühl im Betrieb? Und wo gibt es dafür Raum im Arbeitsalltag? Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit einem Schwerpunkt aus dem breiten Feld „Gesundheit“: Walsroder Spezialitäten WA 01 170619 01 Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion WA 03 170619 12 Kein Stress mit dem Stress WA 03 170619 03 Den Wandel gestalten: Gesundheit ist Glückssache, oder!? WA 01 170619 04 BEM Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern WA 01 170619 05 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen WA 01 170619 06 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) WA 03 170619 02 den Wandel gestalten: Planst du noch oder lebst du schon? Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus eurem Alltag und für euren Alltag! In diesem Sinne: anmelden, Sportsachen einpacken, mitgestalten! Fragen und Anregungen an [email protected] oder [email protected] 96 04. – 06. Oktober 2017 – Aktivwoche! Die Anderen sind anders – ich auch? Umgang mit Diversity in Betrieb und Alltag In unserem Umfeld treffen die verschiedensten Menschen und Weltanschauungen aufeinander – ob im Supermarkt oder im Büro, im Hausflur oder im Bus. Manche davon halten wir für „normal“, andere sind anders. Damit umzugehen kann eine politische und persönliche Herausforderung sein: Aktivwoche Diversity Vielfalt ist bereichernd – und irritierend. Unterschiedlichkeit macht die Welt lebendig – und anstrengend. Schubladen sind nötig fürs Überleben – und gefährlich. In den Seminaren unserer kurzen Aktivwoche beschäftigen wir uns damit, was normal und was anders ist: das andere Geschlecht, die andere Generation, das andere Menschenbild, die andere Kultur, die andere Religion … kurz: Diversity im Alltag. Unser Seminarangebot dazu: Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung (AGG)! WA 01 171004 09 Vielfalt im Betrieb: Managing Diversity WA 01 171004 11 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte WA 01 171004 18 Betriebsrat und besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen: Allgemeine Aufgaben des BR nach § 80 BetrVG WA 03 171004 19 Du bist so … anders! Umgang mit Diversity (Bildungsurlaub) Walsroder Spezialitäten WA 01 171004 01 Begleitet werden die Seminare durch gemeinsame Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. Gerne können und sollen dort auch eigene Themen aus dem (betrieblichen) Umfeld eingebracht werden. Kontakt für Rückfragen: [email protected] 97 98 Lust auf Betriebsausflüge, Familienfeiern, Kurzurlaube? Lust auf ver.di in Walsrode! Sie suchen nach einem passenden Ort für Ihre Feier? Der Betriebs- oder Vereinsausflug steht an? Sie sehnen sich nach entspannten Tagen in der Lüneburger Heide mit Ihrer Familie? Oder Sie planen ein Erlebniswochenende mit Freunden bei dem Ausspannen mit gemeinsamer Aktivität verbunden werden soll? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem Bildungszentrum willkommen! Erlebniswochenenden Unser Haus ist offen für Ihre Pläne. Wir bieten Ihnen ein modernes, einladendes Ambiente, eine herzliche Atmosphäre und vielfältige Räumlichkeiten inklusive wunderschöner Terrasse und großem Garten. Unsere Küche ist bekannt für ihre kulinarischen Köstlichkeiten vom zünftigen Brunch bis zum edlen Menü. Und unser Team im Haus hat nur eines im Sinn: dass Sie und Ihre Gäste, Freunde, Kolleg_innen sich rundum wohlfühlen. Dazu unterstützen wir Sie nicht nur mit den Rahmenbedingungen, sondern beraten gerne bei der thematischen oder kreativen Gestaltung, wenn es z. B. darum geht, ihren Betriebsausflug zu einem nachhaltigen Gemeinschafts-Event zu machen, das wieder Motivation und Teamgeist bei den Kolleg_innen weckt. Je nach Bedürfnissen und Interessen können individuelle Angebote aus sportlichen, kulinarischen, kommunikativen und kulturellen Aktivitäten zusammengestellt werden: Walsroder Spezialitäten Unterhaltungsprogramm am Abend und gemeinsam Tapas zubereiten? Eine moderiertes Brainstorming zu neuen Ideen für Ihre Projekte und dann ab in die Paddelboote? Ein kreativer Cocktail-Mix-Wettbewerb und die gemeinsame Besteigung unseres Niedrigseilgartens? Die Ausflugsziele (Freizeitparks, Städtetouren, Kutschfahrten etc.) in der Lüneburger Heide sind ebenfalls vielfältig und können ins Programm eingebaut werden. Näheres zu unserer Ausstattung, den Preisen und besonderen Familienarrangements finden Sie unter: www.verdi-walsrode.de Alle Themen unserer Erlebniswochenenden bieten wir auch für Ihre geschlossene Gruppe an. Viel Spaß beim Stöbern und Aussuchen! 99 Walsroder SommErleben Walsroder SommErleben vom 7.7. - 9.7.2017 Wir wollen ein neues, vielfältiges und Sinn-reiches Erlebniswochenende ins Leben rufenfür Freunde des Hauses, Neugierige, Familien mit Kindern, Menschen, die Lust haben, gemeinsam mit anderen ihre kreative Ader auszuleben, besondere Naturerfahrungen zu sammeln, sich in ihrem Tempo bewegen möchten oder einfach nur eine sonnige Auszeit brauchen. Je nach Lust und Laune kannst du dieses Wochenende nutzen, um etwas Kreatives oder Sportliches für dich bzw. mit Freunden/ Partner_in zu unternehmen, während die Kinder sich betreut im Wald vergnügen oder alkoholfreie Cocktails mixen. Oder du wählst eine gemeinsame Aktivität mit Kindern – angeleitet oder einfach einen Ausflug, den ihr zusammen unternehmen könnt. Das Wochenende ist so aufgebaut, dass fast alle Varianten kombinierbar sind und du dich entweder einem Thema widmen oder in mehrere Aktivitäten hinein schnuppern kannst. Gleichzeitig treffen sich alle bei den Mahlzeiten und am Abend zum gemeinsamen Genießen, Entspannen, Austauschen. Wie gestaltet sich das Wochenende? Freitag, 07.07.2017 Ankommen, Bezug der Zimmer, Walsroder Abendbuffet, gemeinsame Begrüßung und Kennen lernen Samstag, 08.07.2017 Reichhaltiges Frühstückbuffet Walsroder Spezialitäten Workshopangebote für Kinder und Erwachsene inkl. gemeinsamem Mittagessen und Barbecue Wildnispädagogik Bereit für ein kleines Abenteuer? Beim Spurenlesen von Waldtieren, beim Schnitzen oder Feuer machen ohne Streichhölzer, kannst du neue Seiten oder verborgene Talente an dir entdecken. Bei wilden Spielen stärken wir die Familienbande. Im Wald und in den Wiesen nehmen wir uns Zeit für das Sammeln von Wildpflanzen und stellen Naturkosmetik her. Später am Lagerfeuer lassen wir die Seele baumeln und genießen den Abend. Sinne und Achtsamkeit (ganztägig für Erwachsene) Gönnen wir uns die Beschäftigung mit unseren Sinnen! Was ist Sinneswahrnehmung, wie nehmen wir die Welt wahr? Gibt es mehr als die 5 Sinne Tasten, Sehen, Riechen, Schmecken und Hören? Dieser Tag steht ganz im Sinne des Ausprobierens mit praktischen Übungen, wie z. B. eine Sinnesrallye. Paddeln und Pedale Die Flusslandschaft des Aller-Leine-Tals bietet ein hervorragendes Revier, um einmal auf dem Wasser die Region zu entdecken. Mit dem Kanu oder Kajak fahrt Ihr mit genügend Zeit, um den Blick schweifen zu lassen. Allerhand lässt sich so entdecken – Störche auf der Futtersuche, Kühe am Ufersaum oder die blühende Vegetation. Das Flusserlebnis kann auch ganztägig in Kombination mit einer angeschlossenen Radtour gebucht werden. 100 Drechseln und Glasperlen drehen Ginas Kreativ-Hof in Hülsen: Lerne die Handwerkskünste kennen, probiere sie aus und nimm etwas Selbstgemachtes mit nach Hause. Cocktails & Smoothies (halbtags) Tauche ein in die aufregende Welt der Cocktails und Smoothies. Nach einer theoretischen Einführung über Geschichte, Mixtechniken und Warenkunde, dürfen alle hinter den Bartresen und unter fachkundiger Anleitung rühren, shaken, blenden und mixen! Walsroder SommErleben Käse- und Weinworkshop (halbtags) In diesem Workshop sind erneut unsere Sinne gefordert: Sehen, riechen und schmecken. Suchen wir die Harmonie oder den Kick bei der Verkostung von Käse und Wein. Wir bieten alles: vom milden Frischkäse bis zum 12 Monate gereiften Almkäse. Was passt dazu? Weiß- oder Rotwein? Fast alle Angebote können ganztags oder auch halbtags besucht werden. Es ist immer möglich, etwas in Eigenregie zu unternehmen, wie z. B. einen Freizeitpark besuchen oder einfach nur einen Nachmittag lang ausruhen, spazieren gehen etc. Unser Hausteam wird ein Teil der Aktivitäten selbst anbieten und betreuen. Sonntag, 09.07.2017 Reichhaltiges Frühstücksbuffet Gemeinsamer Vormittag mit den Teams der Workshops „Wildnispädagogik“ und „Sinne und Achtsamkeit“ oder selbstorganisierte Aktivitäten! Gemeinsames Mittagessen Walsroder Spezialitäten Freier Wochenendausklang und mögliche Verlängerung bis Montag ... und noch länger! Ausführlichere Beschreibung, Zeiten und Preise unter: www.verdi-walsrode.de 101 Walsroder Adventszauber vom 8.10. - 10.12.2017 Walsroder Adventszauber Ein gemütliches Winterwochenende mit stimmungsvollen Aktivitäten zur Jahreszeit, Kulturprogramm, Vorweihnachtsstimmung, gutem Essen und netter Gesellschaft wollen wir für und mit euch zaubern. Es wird gemeinsame Runden beim Essen und am Abend geben und tagsüber Zeiten, in denen sich jede/r entspannt seinem Wahlthema widmen kann. Freitag, 08.12.2017 Ankommen, Bezug der Zimmer, stimmungsvolles Kaffeetrinken mit weihnachtlichem Gebäck und Punch, Walsroder Abendbuffet, gemeinsame Begrüßung und Kennen lernen Zaubereien von und mit dem Zaubermeister Thies Bielenberg Sauna? Samstag, 09.12.2017 Walsroder Spezialitäten Reichhaltiges Frühstückbuffet Workshopangebote für Kinder und Erwachsene inkl. gemeinsamem Mittagessen, Abendbuffet und Vitaminpausen Feuershow und Ausklang an der Feuerschale, Marshmallows und Holzstöcke liegen bereit! Unser Workshop Angebot: Meditation (für Erwachsene) Wenn die Natur zur Ruhe kommt und die Vorweihnachtshektik steigt: Lebe LOSLASSEN! Wir möchten in Theorie und Praxis die Basis schaffen, um diesen flüchtigen Moment auszudehnen, ja ihn bewußt herbeiführen zu können. Mit Liege-, Sitz-, und Gehmeditationen und kraftvollen Atemtechniken öffnen wir das Tor zum bewußten LOSLASSEN. Zaubereien Wer von Euch wollte es nicht schon immer einmal: zaubern lernen. Thies Bielenberg vermittelt Euch kleine und große anspruchsvolle Zauberkunststücke. Es sind keinerlei Vorkenntnisse, Fingerfertigkeiten oder Zauberkästen notwendig. Es sind aber Spaß und Phantasie mitzubringen. 102 Adventsbäckerei Nach einer kurzen theoretischen Einführung beschäftigen wir uns mit der Kunst der Stollenherstellung. Während der Stollenteig ruht, bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc. ? Weinsensorik – begleitet von kleinen Naschereien „Er schmeckt – oder er schmeckt nicht“ Diese subjektive Antwort auf die „Wie beurteilen Sie den Wein“ ist selten repräsentativ für dessen tatsächliche Qualität. Walsroder Adventszauber In diesem Workshop erhalten wir eine geniesserische Einführung in die vielfältigen Inhaltsstoffe des Weines und lernen dabei die richtige Verkostung und Beurteilung der Rebensäfte. Sonntag, 10.12.2017 Reichhaltiges Frühstückbuffet Individuelles Abreise oder Verlängerung bis Montag, Dienstag ...? Unser Hausteam wird ein Teil der Aktivitäten selbst anbieten und betreuen. Ausführlichere Beschreibung, Zeiten und Preise unter: www.verdi-walsrode.de Walsroder Spezialitäten 103 Erlebniswochenenden 2017 2017 haben wir wieder schöne Erlebniswochenenden aus den Themenbereichen kulinarisch kreativ sportlich kulturell zusammengestellt. Erlebniswochenenden Sommerzeit ist Cocktailzeit, darum bieten wir zum wiederholten Male ein Cocktailseminar mit internationalen Highlights an. Am 1. Sommerferienwochenende Niedersachsen/ Bremen darf wieder gerührt, geschüttelt, gemixt und geshakt werden. (23.-25.06.2017) Wer ein frisches Bier bevorzugt und schon immer wissen wollte, wie in kleinen Privatbrauereien gebraut wird, dem sei unser Erlebniswochenende „Zum Bierbrauen nach Walsrode“ ans Herz gelegt. Zunächst entdecken und schmecken wir im Bildungszentrum die Welt der „Craft Biere“ bevor am Samstag ganztätig in der Schnuckenbräu Brauerei Hünzingen Bier angesetzt wird. (23.-25.06.2017) Walsroder Spezialitäten Fast schon legendär ist unser ver.di Bikerinnen und Biker Treffen am letzten August Wochenende. Bereits zum 16. Mal treffen sich motorradbegeisterte Freundinnen und Freunde zum regen Gedankenaustausch, Feiern und gemeinsamen Ausflugsfahrten am Samstag und Sonntag. (25.-27.08.17) Unsere Erlebniswochenden „Wein, Käse, Kochen“ führen uns im kommenden Jahr nach Österreich. Wir möchten das perfekte Wiener Schnitzel zubereiten, gereifte Bergkäse verkosten und die Weinregionen kennenlernen. Kochen macht Spaß! (11.-13.08. und 25.-27.08.2017) Übrigens, alle Themen unserer Erlebniswochenenden, auch die, die in diesem Jahr gerade mal nicht aufgeführt sind, bieten wir für Gruppe an. Sprecht uns an! Ausführlichere Beschreibung, Zeiten und Preise unter: www.verdi-walsrode.de Herzlich willkommen zu Lust auf ver.di in Walsrode. Weitere Wochenenden auf den nachfolgenden Seiten. 104 Preise für Privatpersonen 2017 In unseren schönen Einzel-, Doppel- oder Twin Bettzimmern, alle ausgestattet mit Duschbädern, Fön, HD-Digital-TV, Telefon, Radiowecker auf Wunsch, kostenfreiem WLAN und einem schönen Blick ins Grüne, kostet Sie in 2017 pro Tag im Einzelzimmer ab 40,50 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit) im Doppelzimmer ab 63,00 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit) Nach einem erholsamen Schlaf lockt unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, das wir mit Erlebniswochenenden 10,00 # berechnen. Unser immer gut gelauntes Küchenteam erfüllt auch ausgefallene Wünsche mit einem herzlichen Lächeln. Ebenso kann man sich zum Mittagsbuffet und/oder Walsroder Abendbuffet unter die Tagungsteilnehmer mischen und ein Pensionspaket buchen: Halbpension inkl. Frühstücksbuffet 26,00 # Vollpension inkl. Frühstücksbuffet 42,00 # Kinder wohnen bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos bei uns, zwischen 7 und 12 Jahren zahlen ihre Eltern die Hälfte der o. g. Preise. Reisegruppen und Vereine sind ebenso willkommen wie Familien, die sich an einem Wochenende in Walsrode zu einem großen Familientreffen verabreden. Hier stellen wir gerne individuelle Arrangements zusammen. Z. B. unser Familienarrangement 2017 für die Urlaubsdurchreise an die See oder für ein Wochenende zum Besuch der Lüneburger Heide mit seinen vielfältigen Ausflugszielen, das ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode ist immer eine Reise wert. Walsroder Spezialitäten Das Arrangement kostet in 2017 nur 76,00 # pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem 2. Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % unseres Arrangement Preises. Folgende Leistungen sind enthalten: 1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern mit Dusche, WC, HD-Digital-TV, Radiowecker, Telefon, kostenfreien WLAN und ISDN-Anschluss. 1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände. Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen: Sauna, Tischtennis und Billard, Fußballplatz, Volleyballfeld, Federball, Speedminton, Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé, Planschbecken für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage) Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und Klettergerüst, Torwandschießen, Niedrigseilgarten und Bouleplatz. 1 kleines Überraschungsgeschenk für Ihre Kinder. bei Anreise an der Rezeption 1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie an der Hallenbar. 1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten wir auch ein tolles Barbecue an. Ein Kinder- und Babybett stellen wir kostenfrei zur Verfügung. 105 Da lacht das Kind in uns ... Auf zum Carrera-Bahn fahren nach Walsrode! Erlebniswochenenden Pünktlich zu den Herbstferien und dem Beginn der kalten Jahreszeit bieten wir ein Erlebniswochenende für Eltern und Kinder ab 8 Jahren an. Wer kennt sie nicht, die Faszination aus Jugendtagen, die Carrera Bahn 1:32, oder die Servo 140! Ob als Junge, der sie bekam oder als Mädchen, das nie mitspielen durfte. Steht die alte Bahn vielleicht noch auf dem Boden oder im Keller? Alle die Lust haben, vielleicht auch gemeinsam mit dem/den eigenen Kindern, Kind zu sein, sind herzlich eingeladen.Wir bauen in einem großen Seminarraum eine über 30 m lange Carrera Bahn auf. Es können bis zu 6 Personen gleichzeitig fahren. Funktionen wie Spurwechsel, Tankfunktion (Pit Stop), Nachtfahrten mit Beleuchtung, Schikanen, Steilkurven und schaltbare Weichen sorgen für jede Menge Nervenkitzel. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Fahrzeugen mit unterschiedlichen Fahreigenschaften sorgt für weitere Spannung. Gefahren werden richtige Rundenrennen oder Zeitrennen und natürlich wird auch der Tagesschnellste mit der besten Rundenzeit auf der Strecke ermittelt. Mit unserer neuen SmartRace App werden detaillierte Timing-Informationen für alle Fahrer zur gleichen Zeit per Beamer auf der großen Leinwand dargestellt! Wer eigenes Schienenmaterial oder Fahrzeuge (Carrera Digital 1:32) hat, ist herzlich eingeladen, dieses mitzubringen. Das eigene Material ist bitte namentlich zu kennzeichnen Die Seminargebühr beinhaltet Übernachtung und Verpflegung. Seminarnummer WA 14 17040710 WA 14 17101310 Termin 07.04.2017 - 09.04.2017 13.10.2017 - 15.10.2017 Walsroder Spezialitäten Kosten Euro 189,50 pro Person im EZ / Euro 171,50 im DZ / Kids bis einschl. 12 zahlen die Hälfte (Auch mit 1 Übernachtung buchbar) Verführung zum Tango Argentino – Getanzte Melancholie, die glücklich macht Nicht nur in Buenos Aires sondern in ganz Europa, sogar weltweit wächst die Passion für den Tanz, der auf geheimnisvolle Weise Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität und Tanzerfahrung wortlos verbindet. Wer Lust hat, gemeinsam in Bewegung zu kommen und Neugier mitbringt, in die Grundprinzipien des argentinischen Tangos eingeweiht zu werden, ist herzlich eingeladen, ein Wochenende in die Faszination des Tangos einzutauchen. Tanzen funktioniert hier ohne zählen und festgelegte Schritt-kombinationen, sondern über klare und sensible Körpersprache. Die Verbundenheit mit dem Partner/ der Partnerin und die Techniken des Führens und Folgens ermöglichen jedem Tanzpaar eine individuelle Gestaltung des Tanzes und der Musik. Wir erarbeiten an diesem Wochenende die technischen Grundprinzipien (Haltung, gehen, Führen, Folgen), möchten aber auch viel Raum geben, um mit Hilfe von Improvisationstechniken dem speziellen Charakter und der besonderen Stimmung des Tangos auf die Spur zu kommen. Anmeldungen sind als Paar, Gruppe oder einzeln (wenn man nicht auf eine Rolle festgelegt ist) möglich. Seminarnummer WA 14 170922 10 Termin 22.09.2017 - 24.09.2017 Kosten Euro 281,50 pro Person im EZ, Euro 263,50 pro Person im DZ (mindestens 10 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 106 Kreatives Schreiben An diesem Wochenende werden wir mithilfe unterschiedlicher methodischer Impulse und Zugänge gemeinsam ins Schreiben kommen. Kreatives Schreiben meint vor allem: Einfach in die Feder fließen lassen, was uns zu einem „Schreibimpuls“ in den Sinn kommt – sich Texte und verschiedene lyrische Formen wie von selbst auf dem Papier entwickeln zu lassen. Unsere innere Bewertungsinstanz schicken wir einfach mal in Urlaub. Die Phantasie hat bekanntlich Flügel und diese dürfen sich schreibend spreizen … Seminarnummer WA 14 170623 20 Erlebniswochenenden Das Schreiben in der Gruppe fühlt sich ganz anders an als alleine zu Hause – es entsteht eine bestimmte „Schreibenergie“. Oftmals befruchten und berühren Texte einander. Wie dies geschieht? Auf jede Schreibphase folgt eine Lesephase. So kommen wir nicht nur selbst ins Schreiben, sondern können auch die Texte der anderen genießen. Die Zuhörenden dürfen anschließend „Schreibgeschenke“ machen – ihre Gefühle, inneren Bilder, Assoziationen äußern. So erhält jede/r Autor/in wertschätzende Rückmeldung zum jeweiligen Text. („Gewerkelt“ wird in diesem Rahmen nicht.) An diesem Wochenende werden wir uns zunächst mit einigen Schreibspielen „warmschreiben“, um sich dann in längeren Schreibphasen einem Thema anzunähern und sich schließlich mit einem „Markt der Möglichkeiten“ auszuprobieren. Die Schreibimpulse und -formen werden vielfältig sein, sodass jede*r eine ganz persönliche Lieblingsform entdecken kann. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, alle Teilnehmenden mit Lust auf Schreiben sind herzlich eingeladen. Mitzubringen ist darüber hinaus nur ein Stift und Papier! Termin 23.06.2017 - 25.06.2017 Kosten Euro 248,50 pro Person im EZ / Euro 230,50 im DZ (mindestens 6 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) Walsroder Spezialitäten Veganes Kochseminar „Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (Arthur Schopenhauer) In diesem Sinne möchten wir an unsere jährlich stattfindende Gesundheitswoche ein abwechslungsreiches und veganes Kochwochenende anschließen. Auch die KollegInnen im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig auf ein veganes Speisenangebot angesprochen. Die Nachfrage wächst und der „Trend“ ist längst kein Trend mehr, sondern hat sich nunmehr fest in unserem Kochalltag etabliert. Nun möchten wir unser Können und Wissen weitergeben und allen interessierten Gästen unseres Hauses einen kleinen Einblick in die vegane Küche ermöglichen. Natürlich hört „Gesundheit“ nicht bei veganem Essen auf. Genauso stehen Nachhaltigkeit und kulinarischer Genuss im Vordergrund. Alles in allem ein Wochenende zum Wohlfühlen mit gemeinsamen Kochen, Essen und Spaß haben. Alle sind herzlich willkommen, ob Neugierige für eine alternative Ernährungsform oder überzeugte Veganerinnen und Veganer: wir lernen alle mit- und voneinander. Seminarnummer WA 14 170623 10 Termin 23.06.2017 - 25.06.2017 Kosten Euro 197,50 pro Person im EZ / Euro 179,50 im DZ 107 Wegweiser Liebe Kollegin, lieber Kollege, im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht. Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir leider nicht vornehmen. Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer (also: einfache Strecke). Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 114 zu beachten. Rücktritt von der Seminarteilnahme Wir bitten um schnellstmögliche Benachrichtigung bei einem Seminarrücktritt bzw. Stornierung der Seminarteilnahme. Dieses ist nur durch eine schriftliche Erklärung möglich und kann auch per Mail oder Fax an uns, dem ver.di Bildungszentrum Walrode, abgegeben werden. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen folgende Stornierungsregelung: Seminarabsage bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 # 28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 # ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn 75,00 # und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #. Hinsichtlich der Seminargebühren gelten die „Teilnahmebedingungen ver.di bildung+beratung“ (S. 114). Organistatorische Hinweise Wegweiser Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen. Freistellungshinweise: 37(6) = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz 37(7) = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz 46(6) = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz 46(7) = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze 96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX 10(5) = § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen SU = § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter TV = tarifvertragliche Freistellungsregelungen BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder 108 Angaben zur Zielgruppe: BR = Mitglieder von Betriebsräten PR = Mitglieder von Personalräten MAV = Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen WA = Wirtschaftsausschussmitglieder AR = Aufsichtsratsmitglieder SBV = Schwerbehindertenvertrauensleute VL = Vertrauensleute eFU = ehrenamtliche FunktionärInnen iAN = interessierte ArbeitnehmerInnen FB = FreiberuflerInnen „Und wohin mit den Kindern? ...“ ... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption (Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter. Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt. Haus und Gelände bieten viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben. Ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf eigene Kosten statt. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Kinderbetreuung Organistatorische Hinweise 109 Seminarbüro Marion Gellermann 05161 / 979-559 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.15 - 16.00 Uhr 08.15 – 14.00 Uhr Liane Köhler 05161 / 979-560 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 09.15 - 17.00 Uhr 08.15 - 13.00 Uhr Birgit Kronfeldt 05161 / 979-561 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.15 - 16.00 Uhr 08.15 - 13.00 Uhr Telefax 05161 / 979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de Montag - Donnerstag Freitag 8.00 - 19.30 Uhr 8.00 - 14.00 Uhr Sonja Reiter [email protected] Sabine Klemm [email protected] Anika Althoff [email protected] Telefon 05161 / 979-0 Telefax 05161 / 979-520 Kontakt Rezeption Organistatorische Hinweise ... Anika, ... ... Sabine und Sonja sorgen für einen freundlichen Empfang. Küchenleitung Ilka Beinhorn 05161 / 979-511 [email protected] 110 Freistellung nach Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG analog LPersVG, Sonderurlaub, Bildungsurlaubsgesetz § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nicht-ver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist. Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber. Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden. Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten. Eine Übersicht über die Seminargebühren findet sich auf den Seiten 120/121. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem Tag 127,– Euro. Zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden gesondert berechnet Wer bezahlt was? Organistatorische Hinweise Liane, Marion und Birgit vom Seminarbüro. 111 Hinweise für die Anreise Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr, ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend). Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag anbieten können. Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsrode auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze. Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr) erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können. Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode. Mit freundlichen Grüßen Das Parken auf den hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. ver.diBildungs- und Tagungszentrum Fußweg Weitere Organistatorische Informationen Hinweise Anreisehinweise Ihr Walsrode-Team Anfahrtskoordinaten: 52° 52’ Nord 09° 35’ Ost 112 Anmeldung arbeitgeberfinanzierte Seminare Organistatorische Hinweise 113 114 Organistatorische Hinweise Teilnahmebedingung arbeitgeberfinanzierte Seminare Anmeldung Bildungsurlaubsseminare Organistatorische Hinweise 115 Chronologische Seminarübersicht Anhang Seite Seite 09.01.2017 - 13.01.2017 TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick PR 1 SBV 1 BR 4 26 16 18 14 16.01.2017 - 20.01.2017 BPersVG á la carte Arbeitsrecht 1 BR 2 43 20 12 23.01.2017 - 27.01.2017 Arbeitsrecht 2 BR 1 21 11 30.01.2017 - 03.02.2017 BR 3 13 06.02.2017 - 10.02.2017 PR 2 Arbeitsrecht 3 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb BR 2 17 22 25 12 13.02.2017 - 17.02.2017 BR 1 SBV 2 EDV 1 11 18 81 20.02.2017 - 24.02.2017 BR 3 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 13 23 27.02.2017 - 03.03.2017 BR 4 Arbeitsrecht 1 TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick 24.04.2017 - 28.07.2017 BR 1 BR und JAV – (k)ein starkes Team?! 14 20 77 26 06.03.2017 - 10.03.2017 BR 2 Psychische Belastungen Grundlagen BEM Überblick und Regelungsbedarf 12 60 58 02.05.2017 - 05.05.2017 Rechtwirksames Schreiben Methoden des Wissens- und Ideenmanagements Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren 37 13.03.2017 - 17.03.2017 BR 1 PR 3 Arbeitsrecht 2 Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 11 17 21 69 54 08.05.2017 - 12.05.2017 BR 2 Arbeitsrecht 1 Arbeitsrecht 2 PR 2 12 20 21 17 15.05.2017 - 19.05.2017 BR 3 Arbeitsrecht 3 Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht Rechtswirksames Schreiben 13 22 78 79 116 20.03.2017 - 24.03.2017 BR 3 Arbeitsrecht 3 13 22 27.03.2017 - 31.03.2017 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Akutelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht PR 1 Mobbing in Betrieb und Verwaltung BetrVG á la carte 36 46 16 66 36 03.04.2017 - 07.04.2017 BR 4 SBV 3 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Gesprächsführung u. Maßn. im betriebl. Suchtmanagement 10.04.2017 - 13.04.2017 SBV: Auffrischung u. Vertiefung v. Kenntnissen Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gestalten Arbeitsschutzausschuss u. betriebl. Arbeitsschutzorganisation Tendenzschutz u. Mitbestimmung 14 19 76 76 77 63 47 84 53 43 11 39 79 35 Chronologische Seminarübersicht Seite 29.05.2017 - 02.06.2017 BR 4 Klare Rede, starke Wirkung (für Frauen) Den roten Faden fest in der Hand! Aktive Gesprächsführung Alternsgerechtes Arbeiten Wirtschaftsausschuss 1 14 70 71 65 24 06.06.2017 - 09.06.2017 Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht 78 Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 55 Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ 15 12.06.2017 - 16.06.2017 TVöD Einführung und Überblick Da gehe ich gerne hin – Betriebs- und Personalvers. mal anders! Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze Erkrankungen … Wer macht das Protokoll? D. ordnungsgem. Sitzungsniederschrift Grundlagen des Tarifvertragsrecht 19.06.2017 - 23.06.2017 BR 3 Time-out statt Burn-out Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb BEM: Aufbauseminar 26 83 62 79 34 13 66 52 58 Seite 31.07.2017 - 04.08.2017 Arbeitsrecht 3 Warum mehr Freiheit auch krank machen kann 60 07.08.2017 - 11.08.2017 BR 1 BR 4 Arbeitsrecht 1 BEM: Überblick und Regelungsbedarf Schlagfertig im Betrieb EDV 1 11 14 20 58 71 81 14.08.2017 - 18.08.2017 BR 2 Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht EDV Aufbau 12 48 81 22 21.08.2017 - 25.08.2017 BR 3 PR 2 Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht Mobbing in Betrieb und Verwaltung Das erfolgreiche Monatsgespräch 48 66 39 28.08.2017 - 01.09.2017 Gesprächsführung bei heiklen Themen 73 11 12 13 14 18 24 83 41 69 36 36 21 62 12 20 67 64 03.07.2017 - 07.07.2017 Einstieg leicht gemacht (PR 1) BR 4 16 14 04.09.2017 - 08.09.2017 BR 1 BR 2 BR 3 BR 4 SBV 1 Wirtschaftsausschuss 1 Mehr Präsenz im Betrieb schaffen Krisen erkennen und handeln Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) 10.07.2017 - 14.07.2017 Arbeitsrecht 2 BR 1 BetrVG à la carte Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG 21 11 36 36 11.09.2017 - 15.09.2017 BetrVG á la carte Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG Arbeitsrecht 2 Betriebl. Notfallmanagement 17.07.2017 - 21.07.2017 BR 3 SBV 2 Betriebl. Suchtmanagement 13 18 63 18.09.2017 - 22.09.2017 JAV und PR – (k)ein starkes Team?! JAV und BR – (k)ein starkes Team?! Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer AN 44 39 49 117 Anhang 26.06.2017 - 30.06.2017 BR 2 Arbeitsrecht 1 Einführung in das Arbeitszeitrecht Betriebl. Gesundheitsschutz als Projekt 13 17 Chronologische Seminarübersicht Seite 25.09.2017 - 29.09.2017 Arbeitsrecht 3 Protokollführung mithilfe der Textverarbeitung Rechtswirksames Schreiben Mit Leichtigkeit die Abläufe im BR-/PR-Sekretariat organisieren Kraft meiner Stimme 04.10.2017 - 06.10.2017 Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! (AGG) Teilzeit- und Befristungsgesetz Wer macht das Protokoll? ordnungsgem. Sitzungsniederschrift Gesprächsf. u. Maßnahmen im betriebl.Suchtmanagement Da gehe ich gerne hin – Betriebsund Personalvers. mal anders! Arbeitsschutzausschuss u. betriebl. Arbeitsschutzorganisation Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ Klein, aber oho! Arbeit v. BR in kleinen Gremien Betriebsrat und besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen Vielfalt im Betrieb, Managing Diversity – Eine Herausforderung Anhang 09.10.2017 - 13.10.2017 BR 1 SBV: Pfadfinder im Dschungel der Institutionen PR á la carte Wirtschaftsausschuss 2 Einführung in das Beamtenrecht Bilanzen lesen und verstehen BEM: Aufbauseminar Das gesunde Maß für Arbeitszeit Gefährdungsanalyse Arbeitszeit Arbeitsplätze sichern! Beschäftigungssicherung als Aufg. d. BR 16.10.2017 - 20.10.2017 BR 2 Einstieg leicht gemacht (PR 1) Arbeitsrecht 1 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick 118 22 80 79 80 70 33 67 79 63 83 53 15 38 42 33 11 46 44 50 78 35 58 68 68 41 12 16 20 52 26 Seite Was können der Arbeitgeber und ich für meine Gesundheit tun? Beteiligungsrechte des BR bei Personalplanung Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des BR 55 40 40 23.10.2017 - 27.10.2017 BR 3 SBV 3 TV-L/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Klare Rede, starke Wirkung II Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche IV Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Haftung auch als Betriebsrat? Einf. zur Haftung als BR 43 01.11.2017 - 03.11.2017 Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren 27 06.11.2017 - 10.11.2017 BR 1 Arbeitsrecht 2 Mensch ärger mich nicht Mediation Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes 11 21 74 74 32 13.11.2017 - 17.11.2017 BR 2 BR 4 Arbeitsrecht für SBV EDV-Spezial: Web 2.0 und Social Media verstehen und nutzen Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten 20.11.2017 - 24.11.2017 BR 3 Arbeitsrecht 3 Erfolgreich verhandeln, Verhandlungen überlegt vorbereiten … Menschenkenntnis für effektive Interessenvertretung Akutelle Rechtsprechung Arbeitsrecht 13 19 76 76 69 23 60 12 14 47 82 31 13 22 72 75 48 Chronologische Seminarübersicht Seite 27.11.2017 - 01.12.2017 BR 4 PR 3 Wirtschaftsausschuss 3 Time-out statt Burn-out Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Verfahren Methoden des Wissens- und Ideenmanagements 04.12.2017 - 08.12.2017 Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Verfahren Arbeitsrecht 1 Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/ Dienstvereinbarungen 11.12.2017 - 15.12.2017 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG BetrVG à la carte Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial 08.01.2018 - 12.01.2018 BR 4 PR 1 Arbeitsrecht 1 TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick 27 26 35 27 28 20 69 77 38 61 59 36 36 22.01.2018 - 26.01.2018 BR 1 Arbeitsrecht 2 11 21 29.01.2018 - 02.02.2018 BR 2 Arbeitsrecht 3 12 22 05.02.2018 - 09.02.2018 PR 2 SBV 1 Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren Betriebsratswahl: Damit alles stimmt normales Verfahren 17 18 25 27 28 12.02.2018 - 16.02.2018 BR 3 EDV 1 13 81 19.02.2018 - 23.02.2018 BR 4 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 14 23 26.02.2018 - 02.03.2018 BR 2 12 TV-L Grundlagen: Einführung und Überblick 26 TVöD/TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 77 61 05.03.2018 - 09.03.2018 Klare Rede, starke Wirkung 1 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen BEM – Überblick und Regelungsbedarf 60 58 14 16 20 26 12.03.2018 - 16.03.2018 BR 1 SBV 2 PR 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 11 18 17 54 13 44 19.03.2018 - 23.03.2018 BR 3 Arbeitsrecht 1 13 20 55 69 27 Anhang 15.01.2018 - 19.01.2018 BR 3 PR á la carte Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Verfahren 14 17 50 66 Seite 28 119 Alle Seminargebühren im Überblick action! Aktionsmöglichkeiten für die Interessenvertretung (3 Tage) 750,– AGG – Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung (3 Tage) 755,– Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht 975,– Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG 1020,– Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht (3 Tage) 750,– Allein ... und doch nicht allein – Einpersonenbetriebsräte (3 Tage) 750,– Alter(n)sgerechtes Arbeiten 1020,– 1020,– BEM spezial: Betriebs-/Dienstvereinbarungen (3 Tage) 750,– Beteilungsrechte des BR bei der Personalplanung 1090,– Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt 1050,– Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des BR 1020,– Betriebliches Notfallmanagement 1050,– Betriebliches Suchtmanagement 1020,– Betriebs- und Dienstversammlungen – Da gehe ich gern hin (3 Tage) 750,– Arbeiten 4.0. (3 Tage) 870,– Arbeitsplätze sichern 990,– Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer ArbeitnehmerInnen 975,– Betriebsverfassung – Auffrischung (5 Tage) 975,– Betriebsrat vor der Wahl (3 Tage) 750,– Betriebsrat und besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen (3 Tage) 750,– Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Verfahren (intensiv) 695,– Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung 1020,– Arbeitsrecht 1 - 3 975,– Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst 930,– Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen 975,– Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsschutzorganisation (3 Tage) 750,– Arbeitsstättenverordnung 1020,– Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht 995,– Arbeitszeit – das gesunde Maß finden (3 Tage) 750,– Arbeitszeit – Gefährdungsanalyse (3 Tage) 750,– Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung und gesundes Maß (Doppelpack) 1250,– Auffrischung u. Vertiefung von Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht 930,– Anhang BEM – Aufbau Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld der IV 1020,– Beamtenrecht – Einführung 975,– BEM – Überblick und Regelungsbedarf 1020,– 120 Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Verfahren (intensiv) 1020,– 695,– BetrVG à la carte 1020,– Bilanzen lesen und verstehen 1050,– BPersVG 1 - 3 895,– BPersVG à la carte 990,– Betriebsrat – Grundlagen (BR 1 - 4) 975,– Das erfolgreiche Monatsgespräch (4 Tage) 895,– Den roten Faden fest in der Hand – Aktive Gesprächsführung EDV 1020,– 970,– Einführung in das Arbeitszeitrecht 1050,– Erfolgreich verhandeln 1020,– Gefährdungen erkennen, Gefährdungen beseitigen 795,– Alle Seminargebühren im Überblick Gesprächsführung zu heiklen Themen 1020,– Gesprächsführung und Maßnahmen im betrieblichen Suchtmanagement (3 Tage) 750,– Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb 975,– Psychische Belastungen – Maßnahmen durchsetzen (3 Tage) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 750,– 1020,– Grundlagen Arbeitnehmerdatenschutz 1020,– Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilungen 1020,– Grundlagen zum Sozialrecht Rechtswirksam Schreiben (4 Tage) 890,– SBV 1 - 3 975,– SBV – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen 975,– Schlagfertig im Betrieb (3 Tage) 750,– Teilzeit- und Befristungsgesetz (3 Tage) 755,– 975,– Grundlagen des Tarifvertragsrecht (3 Tage) 750,– Haftung auch als BR (3 Tage) 755,– Ich habe Rücken! Betriebliche Prävention (3 Tage) 750,– JAV und BR – (k)ein starkes Team? 1090,– JAV und PR – (k)ein gutes Team? 1090,– Klare Rede, starke Wirkung 1050,– Klein – aber oho! (3 Tage) 750,– Kraft meiner Stimme (3 Tage) 875,– Krisen erkennen und handeln 1090,– Mediation 1050,– Mehr Präsenz im Betrieb schaffen – Öffentlichkeitsarbeit 995,– Mensch ärgere mich nicht – Konflikte lösen 1050,– Menschenkenntnis für die BR-Arbeit 1020,– Tendenzschutz und Mitbestimmung Time-Out statt Burnout 890,– 1020,– TV-L - Einführung und Überblick 895,– TV-L/TV-H Aufbau: Länder 1 895,– TVöD/TV-L – Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 895,– TVöD Eingruppierungsrecht Bund 895,– TVöD Eingruppierungsrecht VKA 895,– TVöD – Grundlagen: Einführung und Überblick 895,– Überzeugend argumentieren 1020,– Vielfalt im Betrieb (Diversity) (3 Tage) 755,– Warum mehr Freizeit auch krank machen kann (3 Tage) 750,– Methoden des Wissens- und Ideenmanagements (3 Tage) 755,– Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren 590,– Mobbing in Betrieb und Verwaltung 1020,– Wer macht das Protokoll? (3Tage) Protokollführung mit Textverarbeitung 1050,– Wirtschaftsausschuss 1 - 3 Was können der Arbeitgeber und ich für meine Gesundheit tun? 1020,– 750,– 1050,– Preise sind nicht für 2018 gültig Anhang Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem Tag 127 Euro; zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden gesondert berechnet. 121 Es wird Zeit für neue Perspektiven ... 122 Viele gute Gründe für den Seminarbesuch im ver.di-Bildungszentrum Profis für Interessenvertretungen Handeln will geübt sein Betrieb- und Personalräte als interne Organe und die Gewerkschaft als externe Organisation gehören zusammen: sie sind die zwei Linien der Interessenvertretung! In unseren Seminaren stehen sich Lernen und Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend Zeit. ver.di hat die professionellen Beraterinnen und Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und ver.di hat die professionellen Trainerinnen und Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst. Das ist unsere Stärke! Mit Blick in die betriebliche Praxis Wir organisieren den Bildungsprozess mit Menschen, die sich auskennen in Betrieben und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebsund Personalratsalltag entwickelt werden. Tarifverträge kennen und einordnen Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für deren Anwendung und Auslegung. Betriebsund Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten und entwickelt. Gesetze als Handwerkszeug Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hintergründe und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge. So stärken wir euch den Rücken! Soziale Kompetenzen gehören dazu Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebsund Personalrat genutzt wird, das ist ebenso wichtig. Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich. Kompetenzbildung zur Stärkung der Persönlichkeit Das Engagement als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren Erfolg! Bildungsberatung ist unser täglich Brot Die Organisation des eigenen Bildungsprozesses ist eine Herausforderung. Wann besuche ich welches Seminar? Was passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium? Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche Bildungsprogramm. 123 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon 05161/9 79-0 Telefax 05161/9 79-562 124
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