Programmheft 2017 - und Tagungszentrum Walsrode

Seminare
2017
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
1
www.verdi-walsrode.de
Impressum
Anschrift
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode
Telefon
05161/979-0 (Zentrale)
05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro)
Telefax
05161/979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
V.i.S.d.P.
Hans-Henning Tech, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Druck
GK Druck GmbH & Co. KG
Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg
Fotos
Hanns-Carsten Höfner, Walsrode
Jens Lehmkühler, Bremen
Lars Lippert, Bad Fallingbostel
Schorsch Weinfurter, Kalchreuth
Layout/Satz
Ronald Cornelius · Hamburg
Willkommen
5
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
6
Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen
8
Betriebsverfassungsrecht
11
Personalvertretungsrecht
16
Schwerbehindertenvertretungen
18
Arbeitsrecht und Sozialrecht
20
Wirtschaftsausschuss
24
Arbeits- und Gesundheitsschutz
25
TVöD und TV/L
26
Betriebsratswahlen
27
Aufbauseminare
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
31
Betriebsverfassungsrecht
36
Personalvertretungsrecht
44
Schwerbehindertenvertretungen
46
Arbeits- und Sozialrecht
48
Wirtschaftsausschuss
50
Arbeits- und Gesundheitsschutz
52
Arbeitszeitrecht
67
Kommunikation
69
TVöD und TV/L
76
Beamtenrecht
78
Geschäftsführung und Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
79
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
83
Besondere Seminarangebote für PrüferInnen
85
Besondere Seminarangebote für Betriebsräte im Gesundheitswesen
86
Walsroder Spezialitäten
Wünsch‘ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium
92
Walsroder Betriebsrätekonferenz
94
Woche der Interessenvertretung
95
Walsroder Gesundheitswoche
96
Aktivwoche Diversity
97
Betriebsausflüge, Familienarrangements und Erlebniswochenenden
99
3
Inhaltsverzeichnis
Grundlagenseminare
Inhaltsverzeichnis
Organisatorische Hinweise
Wegweiser
108
Und wohin mit den Kindern?
109
Anschluss unter …
110
Wer bezahlt was?
111
Der Weg zu uns
112
Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV)
113
Teilnahmebedingungen
114
Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub)
115
Chronologische Seminarübersicht
116
Übersicht über Seminargebühren
120
Anhang
Eine chronologische Übersicht unseres Seminarangebots,
organisatorische Hinweise und Erläuterungen sowie eine Übersicht
der Preise finden sich am Ende des Programmheftes im Anhang.
4
Nachhaltiges Lernen ist … wenn Bildung zum Handeln
befähigt
„Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“.
Willkommen
Das stellte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren fest. „Handeln“ heißt im Sinne unserer Bildungsarbeit, Menschen zu befähigen, Prozesse aktiv anzustoßen, die ihren Arbeitsalltag in Richtung gesunde und faire Arbeit voran
bringen. Immer geht es um den Menschen, der sich in einem gesunden Betriebsklima entfalten kann, statt in unmenschlichen Bedingungen einzugehen.
Dafür braucht es, neben dem Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten als Interessenvertretung, auch ein Verständnis für Phänomene der modernen Arbeitswelt wie Burnout
und Mobbing, sowie praktische kommunikative Techniken, um Betriebsversammlungen zu
gestalten, Verhandlungen zu führen und sich im Gremium zu organisieren.
Ihr kommt als Experten und Expertinnen für Euer Arbeitsumfeld zu uns. Im Seminar findet ein
lebendiger Erfahrungs- und Meinungsaustausch statt, den die Teamenden begleiten, moderieren, mit praktischen Übungen intensivieren und mit ihrem Fachwissen ergänzen. Durch ein
unterstützendes Miteinander und viel Raum, den eigenen Fragen nachzugehen, entstehen
wertvolle Ideen, Motivation und Ermutigung, diese im Alltag gekonnt umzusetzen.
Nachhaltiges Lernen heißt also: Praxisrelevanz statt abstrakter Theorie, Erfahrungsaustausch
statt stundenlanger Vorträge, Auseinandersetzung statt Informationsverabreichung.
„Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz. Bedenken werden
zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das
nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So
entwickeln wir Handlungsschritte. So gestalten wir gute Arbeit. So tragen wir unseren Teil
zum gesellschaftlichen Wandel bei. Gesund. Gemeinsam. Nachhaltig.
5
Liebe auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige,
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
wir haben auch für 2017 wieder ein breites Angebot an gewerkschaftpolitischen
Seminaren für Euch zusammen gestellt. Den inhaltlichen Schwerpunkt setzen
wir auf Nachhaltigkeit – allerdings in einem weit gefassten, über den ökologischen Aspekt hinaus gehenden, Sinne: Gesellschaft muss sich wandeln und
wandelt sich bereits. Wir wollen Impulse für eine (Arbeits-)Welt setzen, in der
wir körperlich, geistig und seelisch gesund bleiben, in der eine neue gemeinschaftliche Kultur ge- und erlebt wird und in der sich politische Entscheidungen am Kriterium „Menschlichkeit“ orientieren.
Dazu haben wir eine spezielle Reihe ins Leben gerufen: „Den Wandel gestalten“. Diese Reihe umfasst ein Grundlagenseminar „Wie geht’s menschlicher? Den Wandel gestalten ...
mitneuen Wirtschafts- und Gesellschaftskonzepten“ und weiterführende Seminare zu spezifischen Themen. Auch alle anderen Bildungsurlaube tragen – im weiteren oder engeren
Sinne – unsere Idee von Nachhaltigkeit in sich und gliedern sich in die Themenbereiche
„Gesellschaftspolitik“, „Gesundheit“ und „Soziale Kompetenzen“. Neben der inhaltlichen
Weiterbildung seid Ihr eingeladen, über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege
zu entwickeln
für eine starke Persönlichkeit
für ein gesundes Arbeitsumfeld
für eine gerechte Gesellschaft
Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de
unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser
Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB).
Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren
Bildungsurlauben.
6
Nachhaltigkeit und soziale Kompetenz
Thema
Termin
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Wie ticken Menschen? Was bewegt und blockiert sie? Was brauchen sie, um in einen entspannten Kontakt zu kommen? Was führt im täglichen Arbeitsleben immer wieder zu
Schwierigkeiten und Konflikten? Und wie fühlt sich eine „menschengerechte“ Kultur des
Miteinanders an? Das wollen wir in der Seminargruppe erlebbar und mit Hilfe der Themen
rund um Kommunikation und menschliches Verhalten begreifbar machen. Nachhaltiger
Kontakt und Frieden zwischen Menschen entsteht durch ein tieferes Verständnis für uns
und andere und durch neue Wege, den Kontakt zu gestalten.
Seminarnummer
Kommunikationstraining
30.01. - 03.02.2017
WA 03 170130 02
Den Wandel gestalten – Planst du noch
oder lebst du schon?
19.06. - 23.06.2017 WA 03 170619 02*
Aus Angst wird Mut
03.07. - 07.07.2017
WA 03 170703 02
Kommunikation – Auf Augenhöhe
mit den Vorgesetzten
07.08. - 11.08.2017
WA 03 170807 02
Moderationstraining
14.08. - 18.08.2017
WA 03 170814 02
Ich und mein Team
28.08. - 01.09.2017
WA 03 170828 02
Nachhaltigkeit und Gesundheit
Mittlerweile ist erwiesen, dass nachhaltige Gesundheit nicht nur körperliches, sondern auch
geistiges und seelisches Wohlbefinden einbezieht. In den Seminaren wird die gesellschaftliche Dimension, z. B. beim Thema Stress und Sucht, sowie die betriebliche Realität als auch
die persönliche Ebene beleuchtet. Wie wird unsere Gesundheit von diesen Dimensionen beeinflusst? An welcher Stelle können wir uns aktiv für nachhaltige Gesundheit – im persönlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext einsetzen?
Thema
Den Wandel gestalten – Gesundheit
ist Glücksache, oder?!
Termin
Seminarnummer
19.06. - 23.06.2017 WA 03 170619 03*
11.12. - 15.12.2017 WA 03 171211 04
Kein Stress mit dem Stress
19.06. - 23.06.2017 WA 03 170619 12*
Lebensqualität – Wie gehen wir mit
unserer Zeit um?
24.07. - 28.07.2017
WA 03 170724 05
Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz
10.07. - 14.07.2017
WA 03 170710 02
Brennst du noch oder verglühst du schon?
Burnout – die neue Volkskrankheit
24.07. - 28.07.2017
WA 03 170724 02
Nur ein Laster oder schon süchtig?
Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen
Kontext
14.08. - 8.08.2017
WA 03 170814 05
* Diese Seminare finden im Rahmen der Gesundheitswoche statt (siehe Walsroder Spezialitäten).
7
Nachhaltigkeit und Gesellschaftspolitik
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Wir wollen die Welt verändern, zumindest gerechter machen. Das ist Auftrag gewerkschaftlichen Handelns. Veränderungen können im Kleinen oder im Großen passieren,
meistens fehlt es nur am ersten Schritt, ohne den nichts in Gang kommt. Wir wollen mit
unserem Themenangebot anregen, diesen ersten Schritt zu gehen.
Im eigenen Leben und Verhalten, im Engagement mit anderen. Zielgerichtet und nachhaltig.
8
Thema
Termin
Seminarnummer
Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich!
30.01. - 03.02.2017
WA 03 170130 04
Den Wandel gestalten – Nachhaltigkeit in
Betrieb und Dienststelle
17.07. - 21.07.2017
WA 03 170717 01
Den Wandel gestalten – Wohlstand für alle
24.07. - 28.07.2017
WA 03 170724 01
Gewerkschaft? Gewerkschaft!
Woher wir kommen, was wir sind,
was wir wollen
03.07. - 07.07.2017
WA 03 170703 04
Tarifpolitik für Heute und Morgen –
Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt
24.07. - 28.07.2017
WA 03 170724 04
Gute Taten wollen ans Licht der Welt!
Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht
17.07. - 21.07.2017
WA 03 170717 04
Wie gehts menschlicher? Den Wandel
gestalten ... mit neuen Wirtschafts- und
Gesellschaftskonzepten
24.07. - 28.07.2017
WA 03 170724 03
Europa – Zwischen Expansion und Implosion
37.07. - 04.08.2017
WA 03 170731 03
Menschenrechte – von der Vision zur Wirklichkeit 37.07. - 04.08.2017
WA 03 170731 01
Flüchtlinge vor meiner Tür – was soll ich bloß tun?
37.07. - 04.08.2017
WA 03 170731 02
Du bist so anders!
Umgang mit Diversity in Betrieb und Alltag
04.10. - 06.10.2017
WA 03 171004 19
Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren:
Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden.
Bei dieser Auswahl werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere
Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten
ausgewogen besetzt sind.
Darüber hinaus möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance
geben, von Zeit zu Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon
einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher
wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst viele Seminare anzumelden.
9
Grundlagenseminare
Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 28) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt
sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 31) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied
der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG).
* Der Duden definiert den Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten
Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“
10
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss
sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen
Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat
und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
Grundlagenseminare
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten
die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse
und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben.
Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten.
So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Betriebsverfassung
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 170123 06
WA 01 170213 06
WA 01 170313 06
WA 01 170424 06
WA 01 170710 06
WA 01 170807 06
WA 01 170904 06
WA 01 171009 06
WA 01 171106 06
WA 01 180122 06
WA 01 180312 06
Termin
23.01.2017 - 27.01.2017
13.02.2017 - 17.02.2017
13.03.2017 - 17.03.2017
24.04.2017 - 28.04.2017
10.07.2017 - 14.07.2017
07.08.2017 - 11.08.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
09.10.2017 - 13.10.2017
06.11.2017 - 10.11.2017
22.01.2018 - 26.01.2018
12.03.2018 - 16.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte.
11
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu
können.
Grundlagenseminare
Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/
des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung
ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs
abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Betriebsverfassung
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Grundsätze der Personalplanung
Seminarnummer
WA 01 170116 06
WA 01 170206 06
WA 01 170306 06
WA 01 170508 06
WA 01 170626 06
WA 01 170814 06
WA 01 170904 16
WA 01 171016 06
WA 01 171113 06
WA 01 180129 06
WA 01 180226 06
WA 01 180409 06
Termin
16.01.2017 - 20.01.2017
06.02.2017 - 10.02.2017
06.03.2017 - 10.03.2017
08.05.2017 - 12.05.2017
26.06.2017 - 30.06.2017
14.08.2017 - 18.08.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
16.10.2017 - 20.10.2017
13.11.2017 - 17.11.2017
29.01.2018 - 02.02.2018
26.02.2018 - 02.03.2018
09.04.2018 - 13.04.2018
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
12
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Grundlagenseminare
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur
Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen
Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars.
Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert
beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Betriebsverfassung
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Seminarnummer
WA 01 170130 06
WA 01 170220 06
WA 01 170320 06
WA 01 170515 06
WA 01 170619 06
WA 01 170717 06
WA 01 170821 06
WA 01 170904 07
WA 01 171023 06
WA 01 171120 06
WA 01 180115 08
WA 01 180212 06
WA 01 180319 06
Termin
30.01.2017 - 03.02.2017
20.02.2017 - 24.02.2017
20.03.2017 - 24.03.2017
15.05.2017 - 19.05.2017
19.06.2017 - 23.06.2017
17.07.2017 - 21.07.2017
21.08.2017 - 25.08.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
23.10.2017 - 27.10.2017
20.11.2017 - 24.11.2017
15.01.2018 - 19.01.2018
12.02.2018 - 16.02.2018
19.03.2018 - 23.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
13
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu
tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Grundlagenseminare
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend
und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das
nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich
durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Betriebsverfassung
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Seminarnummer
WA 01 170109 06
WA 01 170227 06
WA 01 170403 06
WA 01 170529 06
WA 01 170703 06
WA 01 170828 06
WA 01 170904 17
WA 01 171030 06
WA 01 171127 06
WA 01 180108 06
WA 01 180219 06
Termin
09.01.2017 - 13.01.2017
27.02.2017 - 03.03.2017
03.04.2017 - 07.04.2017
29.05.2017 - 02.06.2017
03.07.2017 - 07.07.2017
28.08.2017 - 01.09.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
30.10.2017 - 03.11.2017
27.11.2017 - 01.12.2017
08.01.2018 - 12.01.2018
19.02.2018 - 23.02.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen
14
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ – allein ... und doch
nicht allein!
Sie sind Betriebsrat in einem sogenannten Kleinstbetrieb mit weniger als 20 Beschäftigten?
Auch wenn Sie sich vielleicht manchmal wie ein einsamer „David gegen Goliath“ fühlen: Sie
haben genau dieselben Aufgaben und Pflichten wie ein größeres Gremium, mitunter aber
andere Rechte. Und besondere Arbeitsbedingungen.
Grundlagenseminare
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Besonderheiten für Betriebsräte aus
Kleinstbetrieben. Thematisiert werden Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretung.
Es werden Möglichkeiten gezeigt, wie Ersatzmitglieder, Kolleginnen und Kollegen aus dem
Betrieb und dem Umfeld einbezogen werden können und wie externer Sachverstand unterstützend genutzt werden kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über rechtliche Grundlagen im Betriebsverfassungsgesetz
Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben
Umgang mit der speziellen Nähe zum Arbeitgeber
Organisationsformen der Betriebsratsarbeit in Kleinstbetrieben
Möglichkeiten der Nutzung von Netzwerken sowie von internem und externem
Sachverstand
Betriebsverfassung
Arbeit an Fallbeispielen
Seminarnummer
WA 01 170607 06
WA 01 171004 06
Termin
07.06.2017 - 09.06.2017
04.10.2017 - 06.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Schulungsrecht = Schulungspflicht!
„Betriebsräte haben nicht nur ein Recht auf Schulung, sondern auch die Pflicht dazu! Mit der
Übernahme des Betriebsratsmandates übernehmen die BR-Mitglieder weitere Aufgaben, die sie
statt der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung erfüllen müssen. Zur verantwortungsvollen Ausübung dieses Mandates bedarf es spezieller Kenntnisse, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. Jedes Betriebsratsmitglied hat sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten. Daher ist es nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich durch Seminarbesuche die
erforderlichen Kenntnisse anzueignen.“ (BAG 6 ABR 70/82, BAG 6 ABR 50/79)
15
BPersVG:
Einstieg leicht gemacht – Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was
kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Grundlagenseminare
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem
Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr
Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Personalvertretungsrecht
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 170109 02
WA 01 170327 01
WA 01 170703 01
WA 01 171016 01
WA 01 180108 02
16
Termin
09.01.2017 - 13.01.2017
27.03.2017 - 31.03.2017
03.07.2017 - 07.07.2017
16.10.2017 - 20.10.2017
08.01.2018 - 12.01.2018
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), § 96 (4/8)
BPersVG:
Mitbestimmen – mitgestalten - durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Termin
06.02.2017 - 10.02.2017
08.05.2017 - 12.05.2017
21.08.2017 - 25.08.2017
05.02.2018 - 09.02.2018
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6)
Personalvertretungsrecht
Seminarnummer
WA 01 170206 01
WA 01 170508 01
WA 01 170821 01
WA 01 180205 01
Grundlagenseminare
So geht‘s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und
Dienststellenleitung
Vorkenntnisse
Besuch des PR-Grundseminars
BPersVG:
Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen
und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur
mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt.
Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die
rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten
reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz
gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung
und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die
bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen.
Seminarnummer
WA 01 170313 01
WA 01 171127 01
WA 01 180312 01
Termin
13.03.2017 - 17.03.2017
27.11.2017 - 29.11.2017
12.03.2018 - 16.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6)
Vorkenntnisse
Besuch der PR-Grundseminare
17
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebsund Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben,
Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Schwerbehindertenvertretungen
Grundlagenseminare
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche
Praxis
Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung
Seminarnummer
WA 01 170109 03
WA 01 170904 03
WA 01 180205 03
Termin
09.01.2017 - 13.01.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
05.02.2018 - 09.02.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Beschäftigung fördern und sichern
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell,
aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen.
In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten
der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen
Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Seminarnummer
WA 01 170213 03
WA 01 170717 03
WA 01 180312 03
Termin
13.02.2017 - 17.02.2017
17.07.2017 - 21.07.2017
12.03.2018 - 16.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars „Die Pflichtquote allein reicht nicht!“
18
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen
stehen hierbei im Vordergrund.
Seminarnummer
WA 01 170403 03
WA 01 171023 13
Termin
03.04.2017 - 07.04.2017
23.10.2017 - 27.10.2017
Grundlagenseminare
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und
Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die
Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des
Seminars.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG § 96 (4/8)
Schwerbehindertenvertretungen
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
19
Einführung in das Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer
Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen
Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der
Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu
behalten.
Grundlagenseminare
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe
geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der
Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und
Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Arbeits- und Sozialrecht
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 170116 03
WA 01 170227 03
WA 01 170508 03
WA 01 170626 03
WA 01 170807 03
WA 01 171016 03
WA 01 171204 03
WA 01 180108 03
WA 01 180319 03
20
Termin
16.01.2017 - 20.01.2017
27.02.2017 - 03.03.2017
08.05.2017 - 12.05.2017
26.06.2017 - 30.06.2017
07.08.2017 - 11.08.2017
16.10.2017 - 20.10.2017
04.12.2017 - 08.12.2017
08.01.2018 - 12.01.2018
19.03.2018 - 23.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für
Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die
Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Grundlagenseminare
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,
über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit
den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle,
Verhältnis zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Seminarnummer
WA 01 170123 03
WA 01 170313 03
WA 01 170508 04
WA 01 170710 03
WA 01 170911 03
WA 01 171106 03
WA 01 180122 03
WA 01 180409 03
Termin
23.01.2017 - 27.01.2017
13.03.2017 - 17.03.2017
08.05.2017 - 12.05.2017
10.07.2017 - 14.07.2017
11.09.2017 - 15.09.2017
06.11.2017 - 10.11.2017
22.01.2018 - 26.01.2018
09.04.2018 - 13.04.2018
Arbeits- und Sozialrecht
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen.
Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des
Arbeitsverhältnisses.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars ‚Einführung in das Arbeitsrecht 1
21
Einführung in das Arbeitsrecht III
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Grundlagenseminare
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend
Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Arbeits- und Sozialrecht
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Seminarnummer
WA 01 170206 03
WA 01 170320 03
WA 01 170515 03
WA 01 170731 04
WA 01 170925 03
WA 01 171120 03
WA 01 180129 03
WA 01 180416 03
Termin
06.02.2017 - 10.02.2017
20.03.2017 - 24.03.2017
15.05.2017 - 19.05.2017
31.07.2017 - 04.08.2017
25.09.2017 - 29.09.2017
20.11.2017 - 24.11.2017
29.01.2018 - 02.02.2018
16.04.2018 - 20.04.2018
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht I“.
22
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große
Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. In kompakter
Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
Grundlagenseminare
Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Seminarnummer
WA 01 170220 01
WA 01 180219 01
Termin
20.02.2017 - 24.02.2017
19.02.2018 - 23.02.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche
Interessenvertretung
Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können, bietet Ihnen dieses
Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit. Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau
Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen
Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z. B. Kurzarbeit,
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen
Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der
gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 171023 03
23.10.2017 - 27.10.2017
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
23
Arbeits- und Sozialrecht
Hinweis
Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht
werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Da neben den Gesetzen zum Arbeitsrecht die Tarifverträge die wichtigsten Arbeitsgrundlagen der gesetzlichen Interessenvertretung sind, werden
darüber hinaus noch Spezialseminare zum TVöD angeboten, z. B. „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“.
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit –
Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur
Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Grundlagenseminare
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des
Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie
lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert
kennen. Ausgewälte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und
seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die
Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftsausschuss
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
Seminarnummer
WA 01 170529 04
WA 01 170904 04
Termin
29.05.2017 - 02.06.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
24
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
gesetzliche Interessenvertretungen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretung.
Grundlagenseminare
In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Löungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Seminarnummer
WA 01 170206 05
WA 01 170619 05
WA 01 171016 05
WA 01 180205 05
Termin
06.02.2017 - 10.02.2017
19.06.2017 - 23.06.2017
16.10.2017 - 20.10.2017
05.02.2018 - 09.02.2018
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
25
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Grundlagenseminare
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung
und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
TVöD und TV/L Grundlagen
Seminarnummer
WA 01 170109 01
WA 01 170612 01
WA 01 171016 02
WA 01 180108 01
Termin
09.01.2017 - 13.01.2017
12.06.2017 - 16.06.2017
16.10.2017 - 20.10.2017
08.01.2018 - 12.01.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Hinweis
Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung –
verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
TV-L-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren
TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe
von tariflichen Pffnungsklauseln führt dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche
Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche
Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und
Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen
Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die
entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 170227 01
WA 01 180226 01
26
Termin
27.02.2017 - 03.03.2017
26.02.2018 - 02.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes
Verfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100)
wahlberechtigte AN
Grundlagenseminare
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeührt. Auch beim
sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb
zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und
der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder
mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu
handeln. Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der
Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl.
Seminarnummer
WA 01 171101 01
WA 01 171204 06
WA 01 171206 06
WA 01 180115 06
WA 01 180117 06
WA 01 180205 06
WA 01 180207 06
Termin
01.11.2017 - 03.11.2017
04.12.2017 - 06.12.2017
06.12.2017 - 08.12.2017
15.01.2018 - 17.01.2018
17.01.2018 - 19.01.2018
05.02.2018 - 07.02.2018
07.02.2018 - 09.02.2018
Betriebsratswahlen
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/brwahl. Dort
finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
27
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales
Verfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101)
wahlberechtigte AN
Grundlagenseminare
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei
sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen
der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und
der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder
mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu
handeln. Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der
Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl.
Betriebsratswahlen
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/brwahl. Dort
finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Seminarnummer
WA 01 171204 07
WA 01 171206 07
WA 01 180115 07
WA 01 180117 07
WA 01 180205 07
WA 01 180207 07
28
Termin
04.12.2017 - 06.12.2017
06.12.2017 - 08.12.2017
15.01.2018 - 17.01.2018
17.01.2018 - 19.01.2018
05.02.2018 - 07.02.2018
07.02.2018 - 09.02.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
29
Aufbauseminare
Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 91) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme
ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen
Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen
wir gerne weiter – Anruf genügt!
30
Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten
Grundlagenseminar
Gerade die Dienstleistungsbranchen sind vom digitalen Wandel besonders betroffen.
Ca. 90 Prozent der Arbeitsplätze in den Medien, 80 Prozent in der Energiebranche und
70 Prozent im Handel sind bereits digital ausgestattet. Und der Trend beschleunigt sich: ob
selbstfahrende Fahrzeuge, Selbstbedienungkassen im Handel oder „Fintech Finance“ in der
Finanzdienstleistungsbranche – es gilt, als gesetzliche Interessenvertretung auf die Veränderungen vorbereitet zu sein und in die Prozesse einzugreifen. Dieses Seminar gibt nicht nur
einen Überblick über die Trends, sondern benennt grundlegende Gestaltungsfelder und
Regelungsbedarfe für die Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Begriffsklärungen, Trends und Szenarien der Digitalisierung (u. a. Gute digitale Arbeit)
Überblick über die arbeitspolitischen Handlungsfelder (z. B. Dialogprozess „Arbeiten
4.0“ des BMAS mit dem Grün-/Weißbuch und Werkheft 01 zur Digitalisierung der
Arbeitswelt)
Gestaltung der Arbeitswelt (u. a. Beschäftigung, Arbeitsformen und -verhältnisse,
Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Seminarnummer
WA 01 171115 07
Termin
15.11.2017 - 17.11.2017
Beteiligungsrecht der Interessenvertretung
„Arbeiten 4.0“: Mitbestimmung und Mitgestaltung der gesetzlichen Interessenvertretung (u. a. rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Regelungsbeispiele, Notwendigkeit einer erweiterten Mitbestimmung, Beteiligung der Beschäftigten)
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
31
Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes:
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung
Die moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt
bieten ungeahnte Möglichkeiten für einen Informationsaustausch in „Echtzeit“, schnelle
Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung
des Aufenthaltsortes der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) alles möglich - doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten?
Aufbauseminare
Den Datenschutz im Betrieb/in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten
und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor
und zeigt u. a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen
der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des
Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze
Beteiligungsrecht der Interessenvertretung
Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung
Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von Beschäftigten
(z. B. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung)
Formen und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik
Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebs-/Dienstvereinbarung zum Datenschutz zum Einsatz von IuK-Technik
Seminarnummer
WA 01 171106 04
Termin
06.11.2017 - 10.11.2017
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
32
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen
und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der
Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit
dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument an die Hand.
In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte kennen, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem
Prüfstand
Mustervereinbarung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle
Termin
04.10.2017 - 06.10.2017
Beteiligungsrecht der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 171004 01
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.,
§ 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vielfalt im Betrieb
Managing Diversity – Eine Herausforderung
Ähnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist der überwiegende Teil der Belegschaften zusammengesetzt. „Den Beschäftigten“ gibt es schon lange nicht mehr. Kolleginnen und Kollegen
haben verschiedene Nationalitäten und kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen.
Diese Vielfalt der Beschäftigten im Betrieb/Unternehmen als wertvolle Ressource zu wertschätzen und zu nutzen, ist Managing Diversity.
Kulturelle Vielfalt stößt an ihre Grenzen, wenn sie von der Mehrheit nicht akzeptiert und toleriert wird. Diskriminierung kann die Folge sein. Die gesetzliche Interessenvertretung steht
hier vor zukunftsweisenden Herausforderungen! Der Gesetzgeber hat daher entsprechende
Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 80 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 68 Abs. 1 Ziff. 6 BPersVG bzw. LPVGe). In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung Managing Diversity vor Ort unterstützen können.
Seminarnummer
WA 01 171004 09
Termin
04.10.2017 - 06.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
33
Grundlagen des Tarifvertragsrechts:
Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und
arbeitsvertraglichen Regelungen
Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben
diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann.
Aufbauseminare
Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im schlimmsten
Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen.
Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang?
Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts
Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre
und Tarifvorrang
Beteiligungsrecht der Interessenvertretung
Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung
Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten
Seminarnummer
WA 01 170612 07
34
Termin
12.06.2017 - 14.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Methoden des Wissens- und Ideenmanagements in
Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
Die Sicherung und Weitgergabe von Erfahrungs-, Fach- sowie Projektwissen ist ein Thema
für die gesetzliche Interessenvertretung, da das Wissen ihrer Mitglieder Voraussetzung für
den Erfolg der Arbeit und die Ereichung von Zielen ist. Insbesondere mit dem Wechsel oder
dem Ausscheiden von Mitgliedern besteht die Gefahr, dass dieses Wissen unwiderruflich
verloren geht. Aber auch neues Wissen muss aufgebaut und dessen Erhalt gesichert werden.
Aufbauseminare
Wie aber lässt sich der Umgang mit Wissen und die Weitergabe von Wissen steuern? Wie
kann ein dauerhaftes Wissensmanagement im Gremium organisiert und praktisch umgesetzt werden? Wie kann die Einarbeitung von neuen Mitgliedern erfolgen, und wie lässt
sich neues Wissen entwickeln? Kann es im Gremium eine/-n Wissensbeauftragte/-n geben,
und welche Aufgaben hätte diese/-r? Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bausteine des Wissensmanagements für gesetzliche Interessenvertretungen
Ziele des Wissensmanagements
Schlüsselwissen einzelner Mitglieder, Gremienwissen, relevantes Wissen analysieren,
identifizieren und darstellen
Konzepte, Strategien und erste Schritte beim Aufbau eines Wissens- und Ideenmanagements
Beteiligungsrecht der Interessenvertretung
Instrumente und Methoden der kontinuierlichen Wissenssicherung
Transparente Informationswege, Daten und Dokumentation von Wissen, z.B. beim Zustandekommen von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Entwicklung und Aufbau von Wissen durch Seminare, Mentoring- und Patensysteme,
Aufbau von Netzwerken
Aufgaben und Rolle von Wissensbeauftragten in der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 170503 03
WA 01 171129 08
Termin
03.05.2017 - 05.05.2017
29.11.2017 - 01.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
Bilanzen lesen und verstehen
In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem
Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen.
Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie
Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können.
Seminarnummer
WA 01 171009 02
Termin
09.10.2017 - 13.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
35
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und
Gesetzesänderungen
Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und
(mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der
konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.
Betriebsverfassungsrecht
Aufbauseminare
Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte:
zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats
zur Geschäftsführung des Betriebsrats
zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff
Seminarnummer
WA 01 170327 06
WA 01 170710 07
WA 01 170911 02
WA 01 171211 02
Termin
27.03.2017 - 31.03.2017
10.07.2017 - 14.07.2017
11.09.2017 - 15.09.2017
11.12.2017 - 15.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsverfassung à la carte
„Ich hab da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft
und erweitert werden. Sie bringen ihre Fragen und Themen aus ihrem betrieblichen Alltag
mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der
Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im betriebsrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsorganisation
Öffentlichkeitsarbeit
Personelle Mitbestimmung
Soziale Mitbestimmung
Wirtschaftliche Mitbestimmung
Seminarnummer
WA 01 170327 08
WA 01 170710 08
WA 01 170911 01
WA 01 171211 12
36
Termin
27.03.2017 - 31.03.2017
10.07.2017 - 14.07.2017
11.09.2017 - 15.09.2017
11.12.2017 - 15.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Der Betriebsrat vor der Wahl
Intensivseminar für Betriebsräte zur Vorbereitung
der Betriebsratswahl
Aufbauseminare
Vor den anstehenden Betriebsratswahlen stellen sich unter anderem folgende Fragen: Was
muss vom Betriebsrat vor der Wahl alles beachtet werden? Wie können Wissen und Erfahrung mittel- und langfristig gesichert werden, und wie findet man ausreichend Kandidierende? Wie geht der Betriebsrat mit Störfeuer während der Wahl um? Antworten auf diese
Fragen sind auch deshalb wichtig, um die anstehenden Wahlen strategisch richtig angehen
zu können. Im Seminar erfolgt eine intensive Darstellung über die wichtigsten allgemeinen
Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahl. Es werden Möglichkeiten vorgestellt, wie sich die
Betriebsratswahl aktiv gestalten lässt. Zudem werden aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Thema „Wahlvorbereitung“ vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebsverfassungsrecht
Allgemeine und besondere Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahl
Wahlwerbung - was ist erlaubt (rechtliche Grundlagen)?
Kandidatenfindung und Wahlwerbung - wie geht‘s, was ist erlaubt?
Störfeuer und Behinderungen während der Wahlzeit - wie gehen wir damit um?
Wissens- und Informationsstransfer, Übergabe von Projekten des Betriebsrats
Aktuelle Rechtsprechung zur Wahlvorbereitung
Praktische Übungen
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 170503 06
03.05.2017 - 05.05.2017
§ 37 (6)
WA 01 171127 07
27.11.2017 - 29.11.2017
Hinweis
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/brwahl. Dort
finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung
Grundlagen aktualisieren – Interessen effektiver vertreten
Die aktuellen Änderungen von Gesetzen und in der Rechtsprechung zu kennen, verhilft Ihnen als Betriebsratsmitglied zu mehr Sicherheit bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen, bei Entscheidungen im Gremium und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Aus diesem Grund richtet sich dieses Seminar nicht allein an Betriebsratsvorsitzende und Sprecher/innen von Ausschüssen, sondern an alle Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen gern auf dem
neuesten Stand halten möchten. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (Persönlichkeitsrechte, Entgeltgleichheit, Betriebsvereinbarung, Verhandlung)
Personelle Angelegenheiten (Einfluss auf Personalplanung, Einstellung, Versetzung,
Eingruppierung, Kündigung)
Betriebliche Veränderungen (Beschäftigungssicherung, Sozialplan, Interessenausgleich)
Geschäftsführung und wichtigste Aufgaben
Exemplarisches aus der neueren Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 170925 07
Termin
25.09.2017 - 29.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
37
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
Betriebsverfassungsrecht
Aufbauseminare
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die
Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in
Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter den besonderen Bedingungen
anwenden und umsetzen können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist
besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen
eine große Bedeutung zu. Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten
und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt.
Sie können anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen
Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten?
Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf?
Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir wie
anwenden?
Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk?
Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit?
Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele.
Seminarnummer
WA 01 171004 07
Termin
04.10.2017 - 06.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die
inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein
Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen
Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung.
Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu
üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung
Verhandlungsverläufe und -strategien
Aufgaben und Abläufe der Einigungsstelle
Seminarnummer
WA 01 170515 02
WA 01 171204 04
Termin
15.05.2017 - 19.05.2017
04.12.2017 - 08.12.2017
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
38
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren
Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.
Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch
von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung
von zentraler Bedeutung. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Seminarnummer
WA 01 170821 07
Termin
21.08.2017 - 24.08.2017
Aufbauseminare
Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
Themenauswahl und Rechtsfolgen
Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
Teilnahme Externer
Grundlagen der Gesprächsführung
Protokollierung der Gesprächsinhalte
Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Der Betriebsrat und die JAV arbeiten gemeinsam Hand in Hand. Die JAV nutzt regelmäßig
ihr Initiativrecht und setzt gemeinsam mit dem Betriebsrat Impulse im Betrieb. Der Betriebsrat beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er schätzt die JAV
als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Neben der formalen Zusammenarbeit sind beide Gremien in Fragen der Mitbestimmung aktiv – beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen sozialen und personellen
Angelegenheiten. Der Betriebsrat thematisiert mit der JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber – JAV und Betriebsrat sind einfach ein klasse Team. Sollte
diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid ihr – Betriebsrat
und JAV – in diesem Seminar genau richtig! Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und
Betriebsrat darin, ihre Zusammenarbeit zu verbessern, zu einem guten Team zu werden.
Deshalb richtet sich das Seminar an die Mitglieder beider Gremien. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem Umgang mit gemeinsamen und unterschiedlichen Interessen geht es
auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsrat und JAV
Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von Betriebsrat und JAV
Die JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats
Gemeinsame Durchsetzungsmöglichkeiten durch gute Zusammenarbeit
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 170424 04
24.04.2017 - 28.04.2017
§ 37 (6)
WA 01 170918 02
18.09.2017 - 22.09.2017
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/JAV-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens
ein JAV- und ein BR-Mitglied teilnehmen.
39
Betriebsverfassungsrecht
BR und JAV – (k)ein starkes Team?!
Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der
Personalplanung
Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informations- und Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen.
Im Seminar werden die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalplanung behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebsverfassungsrecht
Aufbauseminare
Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung
Bereiche der Personalplanung
Instrumente und Methoden der Personalplanung
Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung
Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung
Betriebsverfassung und Personalplanung
Seminarnummer
WA 01 171016 16
Termin
16.10.2017 - 20.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld
des Betriebsrats
Ziele einer Personalentwicklung sollten sein, den im Betrieb notwendigen Personal- und
Fachkräftebestand zu sichern, Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die fachlichen
Kompetenzen der Beschäftigten zu sichern und den aktuellen und künftigen Anforderungen des Unternehmens anzupassen. Die Feststellung des Personal- sowie des Aus- und Weiterbildungsbedarfs kann z. B. durch Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalysen erfolgen. Der geforderte Personalbedarf sowie Qualifikationen und Kompetenzen werden mit
den aktuellen verglichen und so der Bedarf an Nachwuchskräften und an Aus- und Weiterbildung ermittelt.
Das Seminar informiert über Methoden und Instrumente der Personalentwicklung sowie die
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, auch schon im Rahmen der unterschiedlichen
Bedarfsanalysen. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte und die Frage, wie Maßnahmen
der Personalentwicklung im Sinne der Beschäftigten und einer zukunftsorientierten Personalplanung sowie Stellenbesetzung mitgestaltet werden können, werden eingehend erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Personalentwicklung: Begriffe und Grundlagen
Die verschiedenen Ebenen und Maßnahmen der Personalentwicklung
Bedarf und Kompetenzprofile ermitteln: Instrumente und Methoden (z. B. Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalyse)
Planung, Qualitätssicherung, Kontrolle (Evaluation) der Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung
Auswahlverfahren zur Teilnahme an internen und externen Qualifizierungsmaßnahmen
Fort- und Weiterbildung als Teil der Beschäftigungssicherung
Aktuelle Qualifizierungsformen (z. B. E-Learning) und Anrechnung als Arbeitszeit
Überblick über alternsgerechte und beschäftigtenorientierte Lernmethoden und -formen
Seminarnummer
WA 01 171016 07
40
Termin
16.10.2017 - 20.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Arbeitsplätze sichern!
Beschäftigungsförderung und Beschäftigungssicherung
als Aufgabe des Betriebsrats
Beschäftigungsförderung und -sicherung sind wichtige Aufgaben des Betriebsrats. Wenn
Arbeitslosigkeit bekämpft werden soll, dann ist es Aufgabe der Betriebsräte, jede Chance zu
nutzen, Alternativen zu Entlassungen aufzuzeigen und die Unternehmensleitung in die
Pflicht zum Erhalt der Arbeitsplätze zu nehmen. In dem Seminar werden das Initiativrecht
des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung und die strategische Planung der Betriebsratsarbeit behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Anlässe von Rationalisierungsmaßnahmen
Outsourcing und die Folgen
Präventive Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungsförderung und -sicherung nach
§ 92a BetrVG und der Zusammenhang mit der unternehmerischen Personalplanung
Regelungen zur Beschäftigungssicherung im BetrVG (§§ 80, 87, 96, 97 und 99 BetrVG)
Instrumente der Beschäftigungssicherung
Vorschläge des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung und Möglichkeiten für den Sozialplan
Strategien des Betriebsrats zur Durchsetzung von Beschäftigungsförderung im Betrieb
Termin
09.10.2017 - 13.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsverfassungsrecht
Seminarnummer
WA 01 171009 07
Vorkenntnisse
Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 3
Krisen erkennen und handeln – Betriebliche Krisenprozesse und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebliche Krisen können unterschiedliche Ursachen haben. Wenn nicht qualifiziert eingegriffen wird, haben sie aber zumeist die gleichen Folgen: den Verlust von Arbeitsplätzen
und/oder die Verschlechterung der Arbeits- und Entgeltbedingungen. Betriebliche Interessenvertretungen sind daher gefordert, Krisenanzeichen frühzeitig zu erkennen und sich mit
eigenen Vorschlägen zur Krisenbewältigung im Interesse der Beschäftigten einzumischen.
Das Seminar soll die Teilnehmer/-innen befähigen, Krisen und Krisenursachen frühzeitig zu
erkennen. Ausgehend von den Ursachen bzw. der Art der Krise werden Unternehmensstrategien unter die Lupe genommen, inwiefern sie eine realistische Antwort auf die Krise sind
und welche Folgen sie für die Beschäftigten haben. Die Entwicklung eigener Vorschläge
und die rechtlichen, tariflichen und betriebspraktischen Handlungsmöglichkeiten werden
behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Krisenarten, Krisenverläufe und Krisenursachen
Indikatoren zur Krisenfrüherkennung
Typische Krisenreaktionsmechanismen und die Folgen für die Beschäftigten
Informationsrechte und Informationssystem der Interessenvertretung
Handlungsfelder der Krisenbewältigung
Betriebsverfassungsrechtliche und tarifliche Handlungsmöglichkeiten
Probleme, Chancen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Krisenbewältigung
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 170904 08
04.09.2017 - 08.09.2017
§ 37 (6), § 96 (4/8)
41
Aufbauseminare
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsrat und besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
wahrnehmen
Der § 80 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt zwar die allgemeinen Aufgaben des
Betriebsrats fest, konkretisiert sie jedoch nicht. Die Arbeitsverhältnisse besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen wie Schwerbehinderte, Kollegen und Kolleginnen mit Migrationshintergrund, Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern, ältere Arbeitnehmer/-innen
und Auszubildende unterliegen zusätzlichen Schutzbestimmungen. Eine Rolle spielen hier
u. a. das SGB IX, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz sowie Regelungen in Tarifverträgen, die zusätzliche Schutzfunktionen übernehmen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
Definition besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen
Zuordnung und Erläuterung der entsprechenden Schutzregelungen
Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers
Durchsetzung von Informationsrechten
Handlungsspielräume des Betriebsrats
Seminarnummer
WA 01 171004 18
42
Termin
04.10.2017 - 06.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner
Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung, schwerpunktmäßig mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen
und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als
Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im
Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden
anhand von Beispielen anschaulich dargestellt.
Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner
täglichen Praxis zu behaupten. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen
Seminarnummer
WA 01 171023 07
Termin
23.10.2017 - 25.10.2017
Betriebsverfassungsrecht
Rechtliche Stellung des Betriebsrats
Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79, 120 BetrVG
Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten
Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH)
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung – Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier
ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein
Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“
zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen
gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich
schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder
Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten
einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise,
um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus
werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den
Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
Definition: Tendenzträger/-in
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
Personelle Angelegenheiten
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen
Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben
Seminarnummer
WA 01 170410 07
Termin
10.04.2017 - 13.04.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
43
JAV und PR – (k)ein starkes Team?!
Grundlagen der Zusammenarbeit für JAV- und
PR-Mitglieder
Personalvertretungsrecht
Aufbauseminare
Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt. Vorbehalte zwischen„Alt“ und„Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich
gegenseitig, statt miteinander zu reden – Personalräte und JAVen arbeiten oft aneinander
vorbei. Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen zur guten Zusammenarbeit werden beide Gremien schnell vom Alltag überrollt. Die Zeit ist knapp, die Probleme häufen
sich, die Arbeit drängt, da bleibt scheinbar wenig Raum für langwierige Verständigungsprozesse. Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung
für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle.
JAV und Personalrat – wie werden sie ein Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie?
Was stört zurzeit eine effektive Zusammenarbeit? Wie können sie sich bei der Wahrnehmung der spezifischen Aufgaben besser unterstützen? Wie können sie die knappe Zeit effektiver nutzen? Welche Verhaltensweisen, welche Verabredungen unterstützen sie dabei?
Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu
verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang
auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.
Seminarnummer
WA 01 170918 01
Termin
18.09.2017 - 22.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des PR-/JAV-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein
JAV- und ein PR-Mitglied teilnehmen.
Personalvertretungsrecht à la carte
„Ich hab‘ da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft
und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem dienstlichen Alltag
mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der
Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im personalrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Personalvertretungsrecht à la carte!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsorganisation
Öffentlichkeitsarbeit
Personelle Mitbestimmung
Soziale Mitbestimmung
Wirtschaftliche Mitbestimmung
Seminarnummer
WA 01 170116 01
WA 01 171009 01
WA 01 180115 01
44
Termin
16.01.2017 - 20.01.2017
09.10.2017 - 13.10.2017
15.01.2018 - 19.01.2018
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
45
Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im
Dschungel der Institutionen
Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in
diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen
für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Antragstellung und Verfahren
Widerspruch und Klage
Welcher Träger ist für wen und was zuständig?
Aufbauseminare
Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht
Welche Fristen sind zu beachten?
Seminarnummer
WA 01 171009 03
Termin
09.10.2017 - 13.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Schwerbehindertenvertretungen
Vorkenntnisse
Besuch des SBV-Grundseminars
Behinderung ruft nicht nach Mitleid,
Behinderte brauchen nicht Überbetreuung und
schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung.
Was ihnen Not tut,
ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen,
Motivation zur Selbstständigkeit und
Hilfe (nur) dort, wo es anders nicht geht.
Georg „Giorgio“ Rimann (1947 – 2004)
Schweizer Journalist und Redakteur des Zürcher Pfarrblattes
46
Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen im
Schwerbehindertenrecht – Seminar für langjährig tätige
Interessenvertretungsmitglieder
Aufgrund von der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ist es für gesetzliche Interessenvertretungen notwendig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Für alle, deren Grundlagenseminare bereits längere Zeit zurückliegen, bietet dieses Seminar Gelegenheit, bereits
vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen.
Auf die aktuelle Rechtsprechung im Sozial- und Arbeitsrecht wird im Seminar ebenso eingegangen wie auf Handlungsoptionen in Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsfällen
von Schwerbehindertenvertretungen.
Aufbauseminare
Da das SGB IX den Schwerbehindertenvertretungen die gleiche Rechtsstellung zubilligt wie
den Betriebs-/Personalräten, ist die für die Betriebs-/Personalräte adäquate Rechtsprechung
analog anzuwenden. Außerdem soll ggf. auch auf Probleme bzgl. der Zusammenarbeit
zwischen Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräten eingegangen werden, um eine Verbesserung zu erreichen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Informations- und Mitwirkungsrecht der SBV nach SGB IX (z. B. Einstellung, Versetzung,
Kündigung)
Schwerbehindertenvertretungen
Betriebliche Veränderungsprozesse (Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten)
Probleme beim Gleichstellungsverfahren
Interessenausgleich/Sozialplan
Seminarnummer
WA 01 170410 03
Termin
10.04.2017 - 13.04.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen
Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem
Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren
in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe
Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Diskriminierungsverbote (AGG)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz
Verfahrensrecht/Arbeitsgericht
Seminarnummer
WA 01 171113 03
Termin
13.11.2017 - 17.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des SBV-Grundseminars
47
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im
Arbeitsrecht – Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über
aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Arbeits- und Sozialrecht
Aufbauseminare
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der
Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und
Rechtsprechung zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen
Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Seminarnummer
WA 01 170327 03
WA 01 170814 03
WA 01 171030 03
WA 01 171211 03
Termin
27.03.2017 - 31.03.2017
14.08.2017 - 18.08.2017
30.10.2017 - 03.11.2017
11.12.2017 - 15.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht
Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Drohen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf der einen und die Angst vor eben diesen auf der anderen
Seite führen in der Regel zu kontraproduktivem Verhalten. Ursache ist neben Vorurteilen
(„Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit – sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch aufseiten der Interessenvertretung. Ziel des Seminars ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die Beteiligten bewegen, zu klären und einen sachgemäßen Umgang mit dem Thema zu fördern. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Analyse: Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände? Warum zahlt zunächst
der Arbeitgeber das Entgelt weiter?
Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitsunfähigkeit (Anzeige und Nachweis,
Verhalten während der AU)
Grenzen personeller Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a. Versetzung/
Kündigung)
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen?
Was leisten andere Träger der Sozialversicherer (z. B. Berufsgenossenschaften)?
Anerkennung und Schutz von schwerbehinderten Beschäftigten
Krankenrückkehrgespräche: Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung?
Seminarnummer
WA 01 170821 03
48
Termin
21.08.2017 - 25.08.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der demografische Wandel und die fragwürdige Verlängerung des Arbeitslebens durch die
sog. „Rente mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen
an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen
für die Arbeit der Interessenvertretungen.
In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen werden praxisgerecht bearbeitet und
Handlungsperspektiven werden entwickelt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Aufbauseminare
Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin?
Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen?
Wo und wie schützen Tarifverträge?
Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters?
Was ist bei freiwilligem vorzeitigen Ausscheiden zu beachten (Aufhebungsvertrag,
Auswirkungen auf Rentenansprüche)?
Welche Handlungsoptionen hat der Betriebs-/Personalrat?
Termin
18.09.2017 - 22.09.2017
Arbeits- und Sozialrecht
Seminarnummer
WA 01 170918 03
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
49
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Wirtschaftsausschuss
Aufbauseminare
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und
Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt
und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter
Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung
des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen
ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Seminarnumm,er
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 171009 08
09.10.2017 - 13.10.2017
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen –
Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung
Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der
Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“ Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns
Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel
Controllinginstrumente
Das interne Rechnungswesen
Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
Deckungsbeitragsrechnung
Make-or-buy-Analysen
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 171127 04
27.11.2017 - 29.11.2017
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme an den Seminaren „Wirtschaftsausschuss 1 und 2“
50
Aufbauseminare
Arbeitsschutz, Unfallverhütung und präventiver Gesundheitsschutz sind
in unserer Gesellschaft ein hohes Gut. Es ist die Pflicht der Betriebsparteien
(Arbeitgeber und Interessenvertretung) sich dieses Themas anzunehmen
und den Rahmen, den der Gesetzgeber in etlichen Gesetzen und
Verordnungen gesetzt hat, auszufüllen. Konflikte, Befindlichkeiten,
Bedürfnisse etc. finden häufig im Verborgenen statt.
In unseren Seminaren geht es darum, auch diese zu erkennen. Angesprochene Überforderungssituationen oder konkrete Anhaltspunkte für Tendenzen
reichen für einen Schulungsbedarf aus. Dies gilt für alle Mitglieder der Interessenvertretung: „Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind
grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als
erforderlich anzusehen.“ (BAG v. 15.05.1986)
51
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretung.
In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV,
Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Seminarnummer
WA 01 170206 05
WA 01 170619 05
WA 01 171016 05
WA 01 180205 05
Termin
06.02.2017 - 10.02.2017
19.06.2017 - 23.06.2017
16.10.2017 - 20.10.2017
05.02.2018 - 09.02.2018
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
52
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation – Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement.
Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter
im ASA darauf hinwirken?
Aufbauseminare
Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft
für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA
Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen ArbeitsschutzAkteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure
und deren Engagement mitbestimmen?
Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.)
Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 (Kurzüberblick)
Seminarnummer
WA 01 170410 05
WA 01 171004 05
Termin
10.04.2017 - 12.04.2017
04.10.2017 - 06.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
53
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung,
Umsetzungsschritte planen
Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene
Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie
verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen? Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen
der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt. Die
Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufbauseminare
Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der Teilnehmenden
Fördernde und hemmende Faktoren
Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM,
Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o. Ä.
Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen
Entwicklung eines Umsetzungsplans für das Gremium
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle
Neueste Rechtsprechung
Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks
kritischer Überprüfung mit!
Seminarnummer
WA 01 171113 05
Termin
13.11.2017 - 17.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt
werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung
der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR)
Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten
ASR: Räume, Wege, Luft, Licht etc.
Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung
Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten
Seminarnummer
WA 01 170313 05
WA 01 180312 04
54
Termin
13.03.2017 - 17.03.2017
12.03.2018 - 16.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen. Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von
den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene
Vorgehensweisen entwickelt. Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch
richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Gesundheit fordern und fördern
Was können der Arbeitgeber und ich für meine
Gesundheit tun?
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift, der sich vorwiegend an sicherheitstechnischen Einzelproblemen orientiert. Außerdem werden mit dem präventiven
Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren Ursachen
gezielt bekämpft. Das Seminar bietet Ihnen anhand von Praxisbeispielen Anregungen und
Argumente für eine Einführung der BGF. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie funktioniert Betriebliche Gesundheitsförderung? Praxisbeispiele für BGF-Maßnahmen und Erfolgsfaktoren
Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv?
Rechtliche Anknüpfungspunkte
Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-Nutzen-Bilanz
Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen?
Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel
Überblick: Instrumente der Gesundheitsförderung, z. B. Gefährdungsanalysen
Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 171016 04
Termin
16.10.2017 - 20.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
55
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminarnummer
Termin
WA 01 170606 05
06.06.2017 - 09.06.2017
WA 01 171211 05
11.12.2017 - 14.12.2017
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Aufbauseminare
Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit
Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten
Abzuleitende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
WIR
FREUEN UNS AUF EUREN
BESUCH!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB
IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für den Betriebs-/Personalrat und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren
Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis
zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufbauseminare
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Seminarnummer
WA 01 170306 05
WA 01 170807 05
WA 01 180305 05
Termin
06.03.2017 - 10.03.2017
07.08.2017 - 11.08.2017
05.03.2018 - 09.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen
Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie
gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren,
Konsequenzen
Rechtsprechungsübersicht: z. B. BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und
Pflichten der Interessenvertretung
Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“)
Präventionsauftrag
BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe
dazu) im Seminar zu überprüfen.
Seminarnummer
Termin
WA 01 170619 04
19.06.2017 - 23.06.2017
WA 01 171009 04
09.10.2017 - 13.10.2017
Vorkenntnisse
Besuch eines BEM-Grundlagenseminars
58
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen
wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie
z. B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/
Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant?
Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Aufbauseminare
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum
BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu
entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur
Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen?
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung
Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert
den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
Seminarnummer
WA 01 171206 05
Termin
06.12.2017 - 08.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
59
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
Warum mehr Freiheit auch krank machen kann
Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufbauseminare
Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber
immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge
von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um
u. a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung
Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress
Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 170731 05
Termin
31.07.2017 - 02.08.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an
Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Psychische Belastungen: Ursachen (z. B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und
mögliche Folgen für die Beschäftigten
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung,
Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen
Psychische Belastungen abbauen: Überblick über Präventionsansätze
Seminarnummer
WA 01 170306 04
WA 01 171023 05
WA 01 180305 04
Termin
06.03.2017 - 10.03.2017
23.10.2017 - 27.10.2017
05.03.2018 - 09.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme am Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“ empfohlen.
60
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau:
Gefährdungsbeurteilungen – Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser
Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung
Aufbauseminare
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende
Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen,
Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
Seminarnummer
WA 01 171204 05
Termin
04.12.2017 - 08.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial:
Maßnahmen durchsetzen!
Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung
erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden
kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist
enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig
einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden
Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Wo liegen Ursachen von Belastungen? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst
gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken?
Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen
Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Seminarnummer
WA 01 171213 05
Termin
13.12.2017 - 15.12.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
61
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen
Ich habe Rücken! – Betriebliche Präventionsansätze bei
Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufbauseminare
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran anknüpfen und
entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Vermittelt wird,
wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick)
Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele,
Strategien und Maßnahmen
MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen
Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren
Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention
Seminarnummer
WA 01 170612 05
Termin
12.06.2017 - 14.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Betriebliches Notfallmanagement – Was tun bei Übergriffen
und bedrohlichen Situationen in Betrieb und Dienststelle?
Immer häufiger geraten Beschäftigte durch gewalttätige Übergriffe und Bedrohungen in
gefährliche Situationen. Das Erlebte führt sehr häufig zur Traumatisierung der Betroffenen.
Durch das Notfallmanagement wird sichergestellt, dass in Notsituationen keine grundlegenden Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, sondern die vorher definierten
Maßnahmen systematisch angewendet werden können. Zum Notfallmanagement gehört
aber nicht nur die Vorbereitung auf Krisensituationen, sondern auch deren kritische Nachbereitung (Evaluation). Die Seminarinhalte in Stichworten:
Initiativmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Notfallsituationen im Betrieb
Maßnahmen nach Übergriffen
Gefährdungsanalyse
Arbeitsschutz durch Prävention
Interventionsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit externen Experten
Seminarnummer
WA 01 170911 05
62
Termin
11.09.2017 - 15.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Betriebliches Suchtmanagement – Zwischen Pflicht und Kür
Wir leben in einer Welt der Schnelllebigkeit und hoher Beanspruchung im Privat- und Arbeitsleben. Dies wird häufig durch einen riskanten Konsum von Rausch-/Suchtmitteln (Medikamente,
Drogen, Alkohol) und andere Verhaltenssüchte zu kompensieren versucht, um eine emotionale
Balance und Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen. Alle Betroffenen, Kolleginnen und Kollegen, Interessenvertretungen und Führungskräfte stehen vor großen Herausforderungen. Wie gelingt der Umgang mit ersten Ahnungen und Verhaltensauffälligkeiten? Welche
arbeits- und haftungsrechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden? Wie können Rahmenbedingungen gestaltet werden, die den Betroffenen echte Hilfe bieten und den Belangen des
Betriebs und der Dienststelle Rechnung tragen? Die Seminarinhalte in Stichworten:
Seminarnummer
WA 01 170717 05
Termin
17.07.2017 - 21.07.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
Gesprächsführung und Maßnahmen im betrieblichen
Suchtmanagement
Eine gute Gesprächskultur kann geübt werden, um betriebliche Störungen für alle Beteiligten wieder in verlässliche, produktive Abläufe zurückzuführen.
Betriebs-/Personalräte und Führungskräfte werden unterstützt, ihre Kompetenzen im Führen von Gesprächen zu erweitern und die Prinzipien einer motivierenden Beratung anzuwenden. Dadurch erhalten riskant Konsumierende ein besonderes Hilfsangebot mit Ausrichtung auf ihre Ressourcen, damit eine Wiedereingliederung ermöglicht wird.
Es werden Unterstützungsangebote für alle Beteiligten zur betrieblichen Prävention erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Auffrischung: Betriebliches Suchtmanagement
Erproben von Gesprächssituationen
Motivierende Gesprächsführung
Umgang mit Widerständen
Instrumente und weitere Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 170405 05
WA 01 171004 03
Termin
05.04.2017 - 07.04.2017
04.10.2017 - 06.10.2017
Aufbauseminare
Definition von Sucht, Formen des Konsums, Zahlen, Daten, Fakten
Arbeits- und haftungsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit
Hilfe und Unterstützungsangebote für Betroffene und Co-Abhängige
Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle
Möglichkeiten der Kooperation mit externen Stellen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen und Führungskräfte
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
63
Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt
rbeits- und Gesundheitsschutz mit Projektmanagement
betrieblich erfolgreich umsetzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommt in den Betrieben eine immer höhere Priorität.
Vielleicht wurden erste Initiativen zur Verbesserung bereits gestartet, aber die Interessenvertretung ist auf Hindernisse in der Umsetzung gestoßen? Oft fehlen eigene klare Zielvorstellungen, wohin die Reise konkret gehen soll und wie eine Umsetzung gelingen kann.
Aufbauseminare
Um den Umsetzungsprozess kontinuierlich voranzutreiben und die gesetzten Ziele – trotz
Hindernisse – zu erreichen, bedarf es einer klar strukturierten Vorgehensweise. Hier helfen
Projektmanagement-Methoden. Kenntnisse darüber gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeitsweise der Interessenvertretung.
Im Seminar werden wir anhand gewünschter und selbst eingebrachter betrieblicher Gesundheitsprojekte praxisnah den professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken
einüben.
Ihr Gewinn: Sie machen sich fit in der Projektmanagement-Methode, welche auch für andere betriebliche Projekte nützlich ist. Gleichzeitig nehmen Sie eine erste Planung für ein
weitestgehend übertragbares Gesundheitsprojekt mit in Ihre betriebliche Praxis.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Was ist ein Projekt?
Projektstart: Von der Idee zum Projekt
Besonderheiten von Projektarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Projektauftrag (z. B. „Gesundheitsförderung im Betrieb ermöglicht altersgerechtes Arbeiten“)
Projektplanung und -steuerung
Menschen im Projekt
Wir empfehlen, das Seminar mit mehreren Mitgliedern eines Gremiums zu besuchen, um
die betriebliche Umsetzung im Anschluss an das Seminar zu erleichtern.
Seminarnummer
WA 01 170626 05
64
Termin
26.06.2017 - 30.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das? Was
kann die Interessenvertretung dafür tun?
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch
wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo
schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen,
dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“
Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über
menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung.
Aufbauseminare
Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die
Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
Seminarnummer
WA 01 170529 05
Termin
29.05.2017 - 02.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
65
Time-out statt Burn-out:
Interessenvertretungen in Aktion
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung
am Arbeitsplatz, z. B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch
wirtschaftlich zu Buche - Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Einen Ansatz dazu bietet Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt
an das Thema Burn-out heranführt und und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne
trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur
Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik
Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert
wahrnehmen
Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb, Gespräche mit Betroffenen führen
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burn-out und
seinen Folgen
Seminarnummer
WA 01 170619 01
WA 01 171127 02
Termin
19.06.2017 - 23.06.2017
27.11.2017 - 29.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu – Kolleginnen oder Kollegen, die
absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich
gestreut werden ... Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche
Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz
sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte
Umgangsformen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu
erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun?
Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 170327 02
WA 01 170821 04
66
Termin
27.03.2017 - 31.03.2017
21.08.2017 - 25.08.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z. B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben
Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten
und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen)
Definition Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden,
Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
Termin
26.06.2017 - 30.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Arbeitszeitrecht
Seminarnummer
WA 01 170626 04
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Andererseits gibt es Strategien, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekär, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge
verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird
im Seminar dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen
(beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH
und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 171004 11
Termin
04.10.2017 - 06.10.2017
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
67
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
Aufbauseminare
Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung
von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit
dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle
sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von
problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitszeitrecht
Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung
Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erhol- und Ruhezeiten auf
Gesundheit und Leistung
Nacht- und Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten
Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze
Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 171009 05
09.10.2017 - 11.10.2017
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit:
Grundlagen gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die
Beschäftigten dar.
Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte
Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren
Seminarnummer
WA 01 171011 05
68
Termin
11.10.2017 - 13.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Aufbauseminare
Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und
an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der
Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem
Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die
Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber
und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und
persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen
Umgang mit möglichen Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Wie gehe ich mit Störungen um?
Termin
13.03.2017 - 17.03.2017
04.09.2017 - 08.09.2017
04.12.2017 - 08.12.2017
05.03.2018 - 09.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Kommunikation
Seminarnummer
WA 01 170313 02
WA 01 170904 01
WA 01 171204 02
WA 01 180305 02
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden (nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren Mitmenschen. Besondere Situationen, wie z. B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner
Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Differenzierung von Redeanlässen - dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten
Präsenz vor Publikum - Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur Schärfung des persönlichen Redeprofils
Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden, gelassen
und humorvoll zu bleiben
Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren Redebeiträgen
Seminarnummer
WA 01 171023 02
Termin
23.10.2017 - 27.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars „Klare Rede, starke Wirkung - Teil 1“
69
Klare Rede, starke Wirkung!
Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen
Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen!
Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Wie wirkt „Frau“ und was
hält Frauen oftmals zurück?
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikation
Wenn Sie Lust haben, die Inhalte des Rhetorikseminars „Klare Rede, starke Wirkung“ in den
für Sie als Frau relevanten Fragestellungen zu beleuchten und zu bearbeiten, ist dies das
richtige Seminar für Sie. Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten
und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken,
ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen.
Seminarnummer
WA 01 170529 01
Umgang mit Redehemmungen
Aufbau einer Überzeugungsrede
Wirksame Sprache und Körpersprache
Der Umgang mit Störungen
Praxisnahe Wege der Überzeugung trainieren
Termin
29.05.2017 - 02.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Kraft meiner Stimme
Sicher sprechen und präsentieren, Inhalte effektiv vermitteln,
erfolgreich verhandeln
Die Stimme ist ein Schlüsselreiz in der Kommunikation. Sie transportiert nicht nur Inhalte,
sondern signalisiert Ihrem Gegenüber, ob Sie meinen, was Sie sagen. Als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen Situationen, in denen es darum geht, Kompetenz zu vermitteln: telefonische Beratung, persönliche Gespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber/der Dienststelle oder Auftreten in Betriebs-/Personalversammlungen. Sie sind auf eine dauerhaft tragfähige, belastbare Stimme und überzeugendes Sprechen angewiesen.
Die Stimme ist Trägerin Ihrer Stimmung und der Information. Ihre persönliche Sprechweise
wiederum gliedert die Information. Die Formulierungen, die Sie hierbei wählen und die
sprachlichen Mittel, die Sie einsetzen, sind entscheidend dafür, wie verständlich, plausibel
und „ansprechend“ der Redebeitrag ist. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zusammenhänge zwischen Stimmart und Sprechweise und Ihrer Persönlichkeit erkennen
und nutzen
Praxisübungen zum Kennenlernen der eigenen Stimmart und Sprechweise
Individuelle Stärken erkennen, ausbauen sowie souverän und sicher nutzen
Trainingsbereiche sowie passende Übungsmöglichkeiten definieren und erarbeiten
Seminarnummer
WA 01 170925 08
70
Termin
25.09.2017 - 27.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Schlagfertig im Betrieb
Ein Angriff mit Worten kann genauso verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden
plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen?
Aufbauseminare
Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Im
Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. „Dumme Sprüche“ und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen
zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt. Oder wir schweigen, schlucken den Angriff
herunter und Ärger macht sich in uns breit. Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter.
In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern,
ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalysen und den
Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikative Grundlagen des verbalen Angriffs
Strategien und Reaktionsmuster im Konflikt
Psychologie der Emotionen
Humor als Deeskalationsstrategie
Raus aus der Ohnmacht: „Erste Hilfe“ nach dem verbalen Angriff
Entwicklung individueller Strategien:“Aufprallschutz“ und Umgang mit Stress
Termin
09.08.2017 - 11.08.2017
Kommunikation
Seminarnummer
WA 01 170809 01
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Den roten Faden fest in der Hand!
Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung
Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten, heißt unter anderem, Gespräche aktiv zu steuern
und zu gliedern. Zudem gilt es, auch in angespannten Gesprächssituationen (Beratungen,
Verhandlungen) neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu
reagieren. Im Seminar wird auf der Basis der wesentlichen Kommunikationsmodelle ein
grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet und mit Ihren konkreten
Beispielen aus der Praxis verknüpft. So können mit realitätsnahen Übungen kreative Ideen
für den „Ernstfall“ erarbeitet und ausprobiert werden.
Wir bearbeiten u. a. folgende Themen:
Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung
Mit welchen Fragetechniken erreiche ich mein Gesprächsziel?
Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden?
Wahrnehmung der Zwischentöne auf mehreren Kommunikationsebenen
Welche Reaktion ist bei welcher Störung angebracht?
Wie führe ich ein Gespräch zu einem Ergebnis und zu einem Abschluss?
Seminarnummer
WA 01 170529 02
Termin
29.05.2017 - 02.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
71
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie
erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne
u. a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum.
In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache
harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei
die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Kommunikation
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Die Bedeutung von Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam
Die Einbeziehung der Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Rechtliche Aspekte von Verhandlungen
Seminarnummer
WA 01 170515 01
WA 01 171120 02
Termin
15.05.2017 - 19.05.2017
20.11.2017 - 24.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Überzeugend argumentieren als gesetzliche
Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend
für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren.
Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren
zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in
Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie
des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Starke und schwache Argumente
Strukturiert argumentieren - spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
Seminarnummer
WA 01 170515 11
72
Termin
15.05.2017 - 19.05.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6) LPersVG,
§ 96 (4/8)
Gesprächsführung bei heiklen Themen –
„Wie sprech‘ ich‘s an?“
Burn-out, Mobbing und Sucht sind gesellschaftliche Phänomene und machen vor dem Berufsleben nicht Halt. „Wie spreche ich es nur an?“ Diese Frage stellen sich viele Mitglieder
gesetzlicher Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen
wie Alkohol, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus. „Ich weiß ja gar nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung“ ist ein Gedanke, der häufig dazu führt, dass diese heiklen Themen verschleppt
werden.
In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die
nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundzüge der Gesprächsführung in schwierigen Situationen
Schwierige Situationen mit Betroffenen aktiv ansprechen
Gespräche mit dem Arbeitgeber
Praxistraining: Erarbeitung individueller Strategien für konkrete Fälle
Termin
28.08.2017 - 01.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Kommunikation
Seminarnummer
WA 01 170828 01
Vorkenntnisse
Vorheriger Besuch von Grundlagenseminaren zu den Themen Mobbing, Alkohol/Sucht oder
Burn-out.
73
Mensch, ärger‘ mich nicht! – Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Basisseminar)
Kommunikation
Aufbauseminare
Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches
oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein
Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere unter Streß), wie es zu
Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren
zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie
sich davon lähmen lassen oder aktiv einen souveränen Umgang finden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen
Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien
Mein persönlicher Konfliktstil
Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen
Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten
Seminarnummer
WA 01 171106 01
Termin
06.11.2017 - 10.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation
von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren
Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter
den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt.
Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte
Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-winSituationen herbeizuführen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik
Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung
Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis
Seminarnummer
WA 01 171106 02
74
Termin
06.11.2017 - 10.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Menschen, Macken, Miteinander – Menschenkenntnis für
effektive Interessenvertretung
Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen.
Die eigene Menschenkenntnis zu vertiefen, erleichtert die Kommunikation in Gesprächen,
Beratungen und Verhandlungen, beugt Konflikten vor und fördert einen konstruktiven Umgang miteinander. In diesem Seminar lernen Sie, sich selbst in schwierigen Situationen besser zu verstehen und mit verschiedenen Persönlichkeitsstilen geschickter umzugehen.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in
menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher,
angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können.
Themenschwerpunkte sind:
Aufbauseminare
„Wie ticke ich, wie tickst du?“ – Unterschiede erkennen und konstruktiv nutzen
„Was geht hier gerade ab?“ – Zwischen den Zeilen lesen, worum es in der Situation
wirklich geht und darauf intelligent reagieren
„Was kann ich tun, damit das Gespräch gut läuft?“ – Situatives Gespür intensivieren in
der Ansprache von Kolleginnen/Kollegen und Verhandlungspartnerinnen/-partnern
Praxistipps: Handlungsorientierte Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag der Interessenvertretung
Kommunikation
Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG)
Seminarnummer
WA 01 171120 01
Termin
20.11.2017 - 24.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
75
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöDBund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöDBund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei
der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
TVöD und TV/L
Aufbauseminare
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu
Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des
Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und
lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur
sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem
Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Seminarnummer
WA 01 170403 01
WA 01 171023 11
Termin
03.04.2017 - 07.04.2017
23.10.2017 - 27.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und
TV-Hessen
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVLänder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung,
über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik.
Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TVH. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte
des Betriebs- bzw. Personalrats.
Seminarnummer
WA 01 170403 11
WA 01 171023 01
76
Termin
03.04.2017 - 07.04.2017
23.10.2017 - 27.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜVKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöDVKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei
der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Seminarnummer
WA 01 170403 21
WA 01 171204 01
Termin
03.04.2017 - 07.04.2017
04.12.2017 - 08.12.2017
Aufbauseminare
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu
Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA
sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen,
ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
TVöD und TV/L
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung
und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert
wurden die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung abgeschlossen.
Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der
Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen
zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und
schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf.
Seminarnummer
WA 01 170227 02
WA 01 180226 02
Termin
27.02.2017 - 03.03.2017
26.02.2018 - 02.03.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
77
Einführung in das Beamtenrecht – Beamtenrechtliche
Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch
können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen
und bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen des Beamtenrechts
Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Beamtenrecht
Aufbauseminare
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz,
Versetzung)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht
Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts
Seminarnummer
WA 01 171009 11
Termin
09.10.2017 - 13.10.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die
wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren
Schwerpunkt.
Seminarnummer
WA 01 170607 01
78
Termin
07.06.2017 - 09.06.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Rechtswirksames Schreiben
Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider
rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüsse
Zustimmungsverweigerungen
Einwendungen
Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 170502 02
WA 01 170925 06
Termin
02.05.2017 - 05.05.2017
25.09.2017 - 28.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
Seminarnummer
WA 01 170612 06
WA 01 171004 02
Termin
12.06.2017 - 14.06.2017
04.10.2017 - 06.10.2017
Aufbauseminare
Widersprüchen
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
79
Protokollführung mithilfe der Textverarbeitung
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift mit EDV-Unterstützung
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die Umsetzung dieser Anforderungen sowie die Gestaltung und Verwaltung der Niederschriften am PC werden erläutert.
Sie erhalten zahlreiche praktische Tipps, wie der Aufwand der Protokollführung durch die
effektive Nutzung von Dokumentenvorlagen, Textbausteinen etc. reduziert werden kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Aufbauseminare
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Funktion des Betriebssystems und kurze Einführung in dessen Bedienung
Überblick über Office-Programme und deren Bausteine
Praktische Erstellung von Textvorlagen
Organisationsstruktur von Verzeichnissen und Dateien
Seminarnummer
WA 01 170925 02
Termin
25.09.2017 - 29.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars, EDV-Grundkenntnisse
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im
BR-/PR-Sekretariat
Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine
strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Eine
effiziente Organisation ist der Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen zu können. Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-Mail-Flut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wesentliches im Blick behalten
Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben
Einfache und flexible Ablagesysteme einrichten
Mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben
Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten.
Seminarnummer
WA 01 170928 06
80
Termin
28.09.2017 - 29.09.2017
Freistellungsgrundlage
LPersVG
EDV-Grundlagen:
Seminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich nicht oder
nicht so oft mit dem Computer und den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf Ihre Bedürfnisse als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet)
MS-Word (Formatierungen, Serienbrief, Formatvorlagen und gegliederte Dokumente,
Grafiken)
Aufbauseminare
MS-Excel (Arbeitsmappen, Tabellen, Formate, Grafiken, Datenimport und -export,
Formeln, Pivot-Tabellen)
MS-PowerPoint (Folien und Master, Textfelder und Autoformen, benutzerdefinierte
Animationen, Folienwechsel, zielgruppenorientierte Präsentationen)
Einführung in MS-Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent,
Abwesenheitsassistent, Kontakte)
Betriebs- bzw. Personalratssoftware
Termin
13.02.2017 - 17.02.2017
11.08.2017 - 15.08.2017
12.02.2018 - 16.02.2018
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Seminarnummer
WA 01 170213 01
WA 01 170811 01
WA 01 180212 01
EDV-Aufbau:
Vertiefungsseminar für Betriebs- und Personalräte
Dieses Seminar ist speziell auf Ihre Arbeit als Betriebs- oder Personalrat ausgerichtet. Ihre
vorhandenen Grundkenntnisse aus dem EDV-Grundlagenseminar können hier vertieft werden. In den Programmen des MSOffice-Pakets gibt es viele weitere Funktionen, die Ihnen
den Büroalltag der Interessenvertretung erleichtern.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
MS Word: Formatvorlagen, Datenbankfunktionen
MS Excel: Berechnungen mit dem Formelassistenten, Datums- und Textfunktion
PowerPoint: Erstellen von Präsentationen für Versammlungen und Rechenschaftsberichte mit Auto-Layout und Masterfolien, Pfadfunktion, attraktive Präsentationen
Datensicherung: Daten und Protokolle sichern und schützen
Datenschutz: Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz
Effektive Verfahrenstechniken für Internet-Recherchen
Datenübernahme in die Office-Programme zur Weiterverarbeitung
Seminarnummer
WA 01 170814 01
Termin
14.08.2017 - 18.08.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars „EDV 1“
81
EDV-Spezial:
Web 2.0 und Social Media verstehen und nutzen – Hintergrundwissen und Handwerkszeug für die Interessenvertretung
Web 2.0 und Social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal
verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten.
Möglichkeiten, die die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten.
Aufbauseminare
Neben Recherchemöglichkeiten zu rechtlichen Themen bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, deren Potenzial eine wachsende Anzahl
von Gremien bereits erkannt hat. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen neue Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche
Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.
In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und Social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen und die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gezielt zukunftsfähig zu machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Soziale Netzwerke - kennen lernen und nutzen
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Web 2.0 und Social Media
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig
Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken
Informationsbewertung – ist alles Gold, was glänzt?
Seminarnummer
WA 01 171113 01
82
Termin
13.11.2017 - 17.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Da gehe ich gerne hin
Betriebs- und Personalversammlungen ... mal anders!
Betriebs- und Personalversammlungen erscheinen Ihnen als mühselige Pflicht? Die Teilnehmenden wirken wortkarg, gelangweilt oder inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten?
Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen.
Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Betriebs/Personalrat und den Beschäftigten vor. Ziel ist die Stärkung Ihrer Position. Sie können in
diesem Seminar Praxiserfahrungen austauschen, erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
So lief‘s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des Betriebs-/Personalrats
So geht‘s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft
So kommt‘s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln
So passt‘s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt
auswählen
Seminarnummer
WA 01 170612 04
WA 01 171004 04
Termin
12.06.2017 - 14.06.2017
04.10.2017 - 06.10.2017
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
So gefällt‘s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie
So ist‘s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche
Interessenvertretung
Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, und
der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z. B. die Vernetzung von Informationen und
Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und
die adäquate Kommunikationsgestaltung. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen
Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen
Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten
Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information
Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und
angemessene Antworten entwickeln
Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung aufbauen und gestalten
Seminarnummer
WA 01 170904 05
Termin
04.09.2017 - 08.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
83
Action! – Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gestalten
Wirkungsvoll gestaltete Materialien helfen, die eigenen Themen effektiv zu kommunizieren.
Überraschende Aktionen unterstützen bei öffentlichen Auftritten innerhalb und außerhalb
des Betriebs/der Dienststelle (Betriebs-/Personalversammlung/Pressekonferenz). Ein „Dauer“Logo oder eine durchgehende Gestaltung sorgen für Wiedererkennung und direkte visuelle
Ansprache. Ein guter Slogan verhält sich wie ein Ohrwurm, er bleibt im Kopf. Und
letztendlich macht kollektives Brainstorming Spaß und eröffnet einen neuen Zugang zu den
Themen am Arbeitsplatz.
Aufbauseminare
Wie entwickeln wir gute Ideen in unseren Sitzungen? Wie gehen wir mit der Fülle an tollen
Einfällen um oder helfen nach, wenn nichts überzeugt? Wie gestalten wir ansprechende
Plakate/Aushänge und wirkungsvolle Aktionen? Wir beantworten diese Fragen im Seminar
gerne anhand mitgebrachter Themen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kreativität und Ästhetik – Hintergrundinfos, die zu wirkungsvollen Plakaten, Flyern und
Aktionen führen
Ideen sprudeln lassen – Moderationstechniken
Was wirkt? Starke Bilder, Provokation, Humor
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Umgang mit Text und Bild
Tipps zu Umsetzung
Rechtliche Hinweise und Grundlagen zur Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 170410 04
84
Termin
10.04.2017 - 12.04.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Im beruflichen Prüfungswesen aktiv sein – Gegenwart
und Zukunft gestalten. Wir zeigen dir, wie´s geht
„prüf-mit!“ bietet Qualifizierung und Beratung aktiver Mitglieder in Prüfungsausschüssen
der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder Berufsbildungsausschüssen und für alle, die
ein solches Ehrenamt übernehmen wollen.
Einen immer aktuellen Überblick und die Möglichkeit der Anmeldung zu unseren
Seminaren sowie den schnellen Kontakt zu unserem Beraterkreis und uns findet ihr auf:
www.prüf-mit.de
Aufbauseminare
Unser Qualifizierungsangebot reicht von eintägigen Informationsveranstaltungen über dreitägige Schwerpunktseminare bis zu 5tägigen Grundlagen- und Aufbauseminaren. Wir führen diese für bestimmte Berufe oder berufsübergreifend, regional oder bundesweit ausgeschrieben durch.
Themen sind:
Rechte und Pflichten der Prüfungsausschussmitglieder
Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen, Prüfungsinstrumente
und deren Umsetzung
besondere Seminarangebote für PrüferInnen
Prüfungsdurchführung, Simulation
von Prüfungsabläufen
Beobachten-Beurteilen-Bewerten von
Prüfungsleistungen
Umgang mit dem Prüfling, Prüfungsangst, Prüfungsstress
Lösung von Fragen- und Problemstellungen
Erfahrungsaustausch und Vernetzung der Prüfenden
Sicher findet jeder das richtige Seminar – stöbern auf www.prüf-mit.de lohnt sich.
Weitere Informationen und Beratung
ver.di Bundesverwaltung
Ressort 11, Bereich Qualifizierung
Ressort 11, Bereich Qualifizierung
Silva Mühlau, Andrea Heiking
E-Mail
[email protected]
Telefon 030-6956-2845/2863
Für Teilnehmende entstehen keine Kosten: Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (Bahnfahrt 2.
Klasse oder bei Nutzung Privat-PKW 0,20 # pro km; max. 120,00 # für Hin- und Rückreise) werden von „prüf-mit!“ geleistet; auch Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Einige Seminare
sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz der Länder anerkannt-siehe www.prüf-mit.de.
„prüf-mit!“ ist angesiedelt in der ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Qualifizierung
und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
85
Die nachfolgend aufgeführten Seminare richten sich speziell an Interessenvertretungen im Gesundheitswesen.
Veranstalter dieser Seminare ist „ver.di Bildung und Beratung gGmbH – Regionalvertretung Hessen“. Tagungsort ist das ver.di Bildungszentrum in Walsrode.
Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöDVKA – Speziell für gesetzliche Interessenvertretungen aus
Krankenhäusern und Psychiatrien
Am 1.1.2017 tritt nach mehrjähriger Verhandlung die Entgeltordnung TVöD für den Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in Kraft. Damit endet die
seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen.
Die Entgeltordnung entspricht in Systematik, Vorgehensweise und Begrifflichkeiten in weiten Teilen den alten BAT-Regelungen, allerdings aktualisiert und mit neuen, für Beschäftigte
im Gesundheitswesen relevanten Vorschriften.
besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen
im Gesundheitswesen
Aufbauseminare
Preise könne unter 069/25 78 24 - 0 erfragt oder im Internet unter www.verdi-bub.de
eingesehen werden. Anmeldungen bitte direkt unter www.verdi-bub.de vornehmen.
Die gesetzliche Interessenvertretung hat u. a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Beschäftigte könnten aktuell aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein und können bis spätestens Ende 2017 individuell Anträge auf Höhergruppierung
stellen. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig der Interessenvertretung, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten.
Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt.
Das Seminar vermittelt die Fähigkeit, Überleitungen verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung und benennt
Besonderheiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung der Regelungen zur Überleitung in die EntgO für die Berufe im
Gesundheitswesen
Struktur der EntgO VKA (Aufbau, Teile der EntgO) und der neuen Tabelle für die
Beschäftigten in der Pflege
Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag
Überleitung
Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens
der EntgO
Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
1663 - 1703081
86
Termin
08.03.2017 - 10.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöDVKA – Speziell für gesetzliche Interessenvertretungen aus
Altenpflegeeinrichtungen
Am 1.1.2017 tritt nach mehrjähriger Verhandlung die Entgeltordnung TVöD für den Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) in Kraft. Damit endet die
seit 2005 mit dem Abschluss des TVöD bestehende Ungleichzeitigkeit zwischen neuem Tarifvertrag und altem Eingruppierungsrecht mit zwischenzeitlichen Übergangsregelungen.
Die neue Entgeltordnung entspricht in Systematik, Vorgehensweise und Begrifflichkeiten in
weiten Teilen den alten BAT-Regelungen, allerdings aktualisiert und mit neuen, für die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen relevanten Tätigkeitsmerkmalen.
Aufbauseminare
Die gesetzliche Interessenvertretung hat u. a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Beschäftigte könnten aktuell aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung falsch eingruppiert sein und können bis spätestens Ende 2017 individuell Anträge auf Höhergruppierung
stellen. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig der Interessenvertretung, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten.
Dafür werden Wissen und Handwerkszeug benötigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung der Regelungen zur Überleitung in die EntgO für die Beschäftigten in
Altenpflegeeinrichtungen
Struktur der EntgO VKA (Aufbau, Teile der EntgO) und der neuen Tabelle für die
Beschäftigten in der Pflege
Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag
Überleitung
Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens
der EntgO
Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
1663 - 1703202
Termin
20.03.2017 - 22.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
87
besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen
im Gesundheitswesen
Das Seminar vermittelt die Fähigkeit, Überleitungen verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der neuen Entgeltordnung und benennt
Besonderheiten.
Ausgründung von Dienstleistungen in Krankenhäusern –
Betriebliche Mitbestimmung in Servicegesellschaften
Es gibt kaum noch Krankenhäuser, in denen ein einheitlicher Tarifvertrag gilt. Immer mehr
Bereiche werden in Servicegesellschaften ausgegliedert. Neben den in erster Linie betroffenen Bereichen wie Reinigung, Küche, Pforten, Logistik und viele mehr, macht diese Entwicklung aber auch vor patientennahen Tätigkeiten oder der Pflege nicht mehr halt. Gleichzeitig
nehmen Personalnotstand und Arbeitsverdichtung stetig zu.
besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen
im Gesundheitswesen
Aufbauseminare
Im Seminar werden schwerpunktmäßig u. a. Fragen von Ausgliederungen und Neugründungen von Gesellschaften, Leiharbeit unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Werk- und Scheinwerkverträge sowie Fragen des betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutzes behandelt. Dabei sollen, nicht zuletzt anhand von Positivbeispielen, Handlungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt
und erarbeitet werden.
Seminarnummer
1663 - 1703291
Termin
29.03.2017 - 31.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes –
Arbeit darf nicht krank machen
Das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten sowie auch deren Lebensqualität zu erhalten,
macht den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einer wesentlichen Aufgabe der gesetzlichen
Interessenvertretung. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bekannt sein.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen und die Systematik des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es wendet sich an Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, die sich einen
Überblick über den vielschichtigen Aufgabenbereich und die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten verschaffen wollen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Säulen und Bestandteile des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Normenhierarchie und rechtliche Grundlagen/Vorschriften
Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen zur Verhältnis- und Verhaltensprävention
Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, indirekte Steuerung und Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten
Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hinweis: Zu den Spezialthemen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeit, Betriebliches
Eingliederungsmanagement etc.) des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt es weitere
vertiefende Seminarangebote.
Seminarnummer
1663 - 1704241
88
Termin
24.04.2017 - 26.04.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) –
Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen für
die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen
Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen. Vielmehr hat er den gesetzlichen Auftrag,
wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten.
Aufbauseminare
Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in
Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen
Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“
Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen
im Gesundheitswesen
Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses
Einführung in das Controlling eines Krankenhauses
Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses
Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses
Seminarnummer
1663 - 1708231
Termin
23.08.2017 - 25.08.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
89
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) –
Informationsrechte und Grundwissen für die Analyse unternehmerischer Planung
Der Wirtschaftsausschuss ist – so der Gesetzeswortlaut – vom Unternehmer „rechtzeitig
und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“.
Aufbauseminare
Im zweiten Teil unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vermittelt, die
für eine zielgerichtete Beratung unternehmerischer Planungen und deren Auswirkungen auf
die Beschäftigten sowie für die Analyse von Berichten über die wirtschaftliche Lage erforderlich sind.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Planungen – Grundlagen, Aufgaben und Befugnisse
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand des Jahres- bzw. Konzernabschlusses
Planspiel: Betriebswirtschaftliche Planung – von der Strategie bis zur operativen Planung
besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen
im Gesundheitswesen
Betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Kritische Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Planungen im Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
1663 - 1711151
Termin
15.11.2017 - 17.11.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Krankenhäuser aktuell – Aktuelle Veränderungen auf dem
Krankenhaussektor und ihre Bedeutung für die Arbeit der
Interessenvertretung
In diesem Seminar erhalten gesetzliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern einen
Überblick über aktuelle Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Krankenhauspolitik
und -finanzierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich beleuchten wir die
Folgen der jeweiligen Entwicklungen für die Arbeitnehmer/-innen, für den Betrieb und die
gesetzliche Interessenvertretung, leiten Handlungserfordernisse für die Arbeit der Interessenvertretung ab und entwickeln Szenarien für die erfolgreiche Vertretung der Interessen
der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Entwicklungen im Krankenhaussektor
Kostensenkungskonzepte und deren arbeitsrechtliche Bewertung
Rechtliche Grundlagen zur Beteiligung der Interessenvertretung
Gesetzliche und „betriebspolitische“ Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
1663 - 1708281
90
Termin
28.08.2017 - 01.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
Neue Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung –
Auswirkungen auf die Beschäftigten
Die Einführung eines pauschalierten Tagesentgelts hat die Möglichkeit eröffnet, andere Versorgungsformen einzurichten, beispielsweise aufsuchende Dienste anstelle von stationärer
Unterbringung. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten sind noch nicht absehbar. Fakt ist,
dass in der Psychiatrie die Anforderungen an die Beschäftigten enorm gestiegen sind.
Das Seminar beschäftigt sich mit den (negativen) Auswirkungen neuer Versorgungsformen
auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, insbesondere auf die Arbeitszeit und auf
den Arbeitsschutz. Interessenvertreter/-innen sollen in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu erkennen und erforderliche Maßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht zu initiieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Folgen der Einführung tagesbezogener Fallpauschalen auf die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten
Möglichkeiten der Schaffung neuer Versorgungsformen
Arbeitsbedingungen heute und in der Zukunft
Überblick über die Rechtsgrundlagen und Neubewertung der rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Termin
28.08.2017 - 01.09.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R.
91
besondere Seminarangebote für gesetzl. Interessenvertretungen
im Gesundheitswesen
Seminarnummer
1663 - 1708282
Wünsch’ dir was – maßgeschneiderte Angebote
fürs Gremium
Ja, sind wir denn hier bei
„Wünsch dir was!?“
JA! Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar
für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte
und effektive Fortbildung!
Oder verwirkliche deine Idee von einem Betriebsausflug,
der leckeres Essen, idyllische Umgebung, gemeinsame Aktivität (Paddeln, Radfahren, Outdoor-Spiele, Kochen …) und
Teambuilding verbindet! Wir unterstützen mit Ideen, Organisation und ggf. Moderation.
Lasst euch von unserem Programm (Seminare und Erlebniswochenenden) inspirieren und schaut, was euer Kreis jetzt
gerade gut gebrauchen könnte.
Walsroder Spezialitäten
Mögliche Themen, die einzeln im Gremium bearbeitet oder
mit einem Belegschaftsevent verknüpft werden können:
Coaching/Kollegiale Beratung für BR/PR
Vom wilden Haufen zum starken Team
(Niedrigseilgarten und konstruktive Kommunikation)
Arbeitsorganisation und gemeinsame Paddeltour
(Planung und Aufgabenverteilung)
BR/ PR und JAV
Betrieb
gemeinsames Wirken im
Konfliktklärung und Cocktails mixen
92
Wünsch’ dir was – maßgeschneiderte Angebote
fürs Gremium
Betriebliche Mitbestimmung, Klausurtagungen,
Arbeitsorganisation, lebendige Großgruppenmoderation
Ralf Bohlen, Gewerkschaftssekretär, Trainer in der Erwachsenenbildung, Suchtberater
Tel.: 05161/979 563
E-Mail: [email protected]
Walsroder Spezialitäten
Moderation, Teambuilding, gesundes Betriebsklima,
methodische Eventgestaltung
Katrin Stelzer, Bildungssekretärin, Kommunikationstrainerin,
Tanzlehrerin, Supervisorin
Tel.: 05161/979 567
E-Mail: [email protected]
Organisation von Erlebniswochenenden und Firmenevents,
Kulinarisches selbst kreieren
Hanns-Carsten Höfner, Wirtschaftsleitung, Hotelkaufmann, Koch
Tel.: 05161/979-533
E-Mail: [email protected]
93
Betriebsratswahlen 2018:
Gut aufgestellt erfolgreich sein!
Dritte Walsroder Betriebsräte-Konferenz vom 22. bis 24. Mai 2017
Walsroder Betriebsrätekonferenz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in diesem Jahr laden wir euch ein zur Walsroder Betriebsräte-Konferenz.
Ein Jahr vor Ende des Amtsperiode wollen wir Rückschau halten, einen Ausblick auf die
weitere Arbeit des BR-Gremiums werfen und die inhaltliche Vorbereitung der Betriebsratswahl gestalten.
Neben Vorträgen und Diskussionen im Plenum stehen wieder themenorientierte Arbeitsforen zum aktiven Handeln auf der Agenda.
Die Themen wurden von den Teilnehmenden der letzten Konferenz mitbestimmt:
Aktuelles aus dem kollektiven Arbeitsrecht diskutieren
Bilanz ziehen, Aufgaben sortieren, Ziele planen
Kandidatinnen und Kandidaten finden und qualifizieren
Wissenstransfer in der Interessenvertretung organisieren
Zusammenarbeit im Gremium fördern
Zeitmanagement für Betriebsratsmitglieder erarbeiten
(Selbststeuerung vs. Fremdsteuerung)
Walsroder Spezialitäten
Nachwuchsförderung: Zusammenarbeit mit der JAV aktivieren
…
Die genaue Ausschreibung erfolgt Anfang 2017 und wird auf unserer Internetseite
www.verdi-walsrode.de bekannt gegeben. Gerne schicken wir sie auch direkt zu.
Für Anregungen und Ideen sind wir offen!
Wendet euch einfach an [email protected]
Die Walsroder Betriebsräte-Konferenz ist eine gemeinsame Veranstaltung des Bildungswerks ver.di Niedersachsen und des ver.di-Bildungs- und Tagungszentrums Walsrode.
Zur Vorbereitung eurer Betriebsratswahl beachtet bitte auch die Seminarangebote auf
den Seiten 35, 37 und 27/28.
94
Koordinierte Interessenvertretung praxisnah erleben!
WOCHE DER INTERESSENVERTRETUNG
4. bis 8. September 2017
Woche der Interessenvertretung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein besonderes Element unseres Bildungsverständnisses ist neben der Seminararbeit
auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Das Gespräch über die
eigene Erfahrung mit den zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsstrukturen in den Gremien, ein Blick über den Tellerrand des Betriebes. Hieraus nehmen alle immer etwas mit.
Es gelingt uns so, eine Brücke zwischen den einzelnen Seminaren zu schlagen. Vielfach
können zusätzlich zum eigenen Seminarthema weitere Informationen aufgenommen
und Anregungen gegeben werden.
Dies ist in besonderem Maße in der „Woche der Interessenvertretung“ möglich, die wir
seit einigen Jahren sehr erfolgreich durchführen. Auch in dieser Woche finden alle Seminare „normal“ statt, es gibt aber Seminareinheiten, in denen die Themen zusammengeführt werden: zwei Betriebsratssitzungen und eine Betriebsversammlung.
In der „Woche der Interessenvertretung“ bieten wir 2017 an:
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! (BR 1)
Mensch geht vor! (BR 2)
Walsroder Spezialitäten
Agieren statt reagieren! (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel! (BR 4)
Organisieren – Informieren – (Ver-)Handeln! (JAV 3)
Die Pflichtquote allein reicht nicht! (SBV 1)
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit (WiA 1)
Mehr Präsenz im Betrieb (Öffentlichkeitsarbeit)
Krisen erkennen und handeln (Strategie der BR-Arbeit)
Im Rahmenprogramm gibt es weitere Angebote, die gemeinsam genutzt werden
können.
Der Erfolg der „Woche der Interessenvertretung“ in den letzten Jahren stimmt uns zuversichtlich, dass auch diese ein ganz besonderes Erlebnis für alle Teilnehmenden wird.
Wir freuen uns sehr darauf!
Fragen dazu? Dann: [email protected]
95
Walsroder Gesundheitswoche
Die Walsroder Gesundheitswoche –
„den BetriebsKlimawandel gestalten“
Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende kulturelle,
bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das
(über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir möchten in dieser
Woche mit euch aktiv inhaltlich diskutieren, uns gegenseitig inspirieren und gemeinsam
bewegen in Richtung nachhaltige Gesundheit!
Vom 19.06. – 23.06.2017 wird die Gesundheitswoche zum
6. Mal stattfinden unter den Fragestellungen
Wodurch entsteht ein gesundes Betriebsklima, in dem die Mitarbeitenden aufblühen
können?
Wie kann ich das Betriebsklima als Mitarbeiter_in oder Interessenvertretung aktiv
mitgestalten?
Welche Bedeutung haben Bedürfnisse, Gefühle und wertschätzende Kommunikation
für meine Gesundheit und das Wir-Gefühl im Betrieb? Und wo gibt es dafür Raum
im Arbeitsalltag?
Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit einem Schwerpunkt aus dem breiten Feld „Gesundheit“:
Walsroder Spezialitäten
WA 01 170619 01 Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
WA 03 170619 12 Kein Stress mit dem Stress
WA 03 170619 03 Den Wandel gestalten: Gesundheit ist Glückssache, oder!?
WA 01 170619 04 BEM Aufbauseminar:
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
WA 01 170619 05 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
gesetzliche Interessenvertretungen
WA 01 170619 06 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
WA 03 170619 02 den Wandel gestalten: Planst du noch oder lebst du schon?
Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus eurem Alltag und für euren Alltag! In diesem Sinne: anmelden, Sportsachen einpacken,
mitgestalten!
Fragen und Anregungen an [email protected] oder [email protected]
96
04. – 06. Oktober 2017 – Aktivwoche!
Die Anderen sind anders – ich auch?
Umgang mit Diversity in Betrieb und Alltag
In unserem Umfeld treffen die verschiedensten Menschen und Weltanschauungen
aufeinander – ob im Supermarkt oder im Büro, im Hausflur oder im Bus. Manche davon
halten wir für „normal“, andere sind anders. Damit umzugehen kann eine politische
und persönliche Herausforderung sein:
Aktivwoche Diversity
Vielfalt ist bereichernd – und irritierend.
Unterschiedlichkeit macht die Welt lebendig – und anstrengend.
Schubladen sind nötig fürs Überleben – und gefährlich.
In den Seminaren unserer kurzen Aktivwoche beschäftigen wir uns damit, was normal
und was anders ist: das andere Geschlecht, die andere Generation, das andere Menschenbild, die andere Kultur, die andere Religion … kurz: Diversity im Alltag.
Unser Seminarangebot dazu:
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung (AGG)!
WA 01 171004 09
Vielfalt im Betrieb: Managing Diversity
WA 01 171004 11
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – rechtliche Grundlagen
für Betriebs- und Personalräte
WA 01 171004 18
Betriebsrat und besonders schutzbedürftige
Arbeitnehmergruppen:
Allgemeine Aufgaben des BR nach § 80 BetrVG
WA 03 171004 19
Du bist so … anders! Umgang mit Diversity (Bildungsurlaub)
Walsroder Spezialitäten
WA 01 171004 01
Begleitet werden die Seminare durch gemeinsame Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
Gerne können und sollen dort auch eigene Themen aus dem (betrieblichen) Umfeld eingebracht werden.
Kontakt für Rückfragen: [email protected]
97
98
Lust auf Betriebsausflüge, Familienfeiern, Kurzurlaube?
Lust auf ver.di in Walsrode!
Sie suchen nach einem passenden Ort für Ihre Feier? Der Betriebs- oder Vereinsausflug steht an? Sie sehnen sich nach entspannten Tagen in der Lüneburger Heide mit Ihrer Familie? Oder Sie planen ein Erlebniswochenende mit Freunden bei
dem Ausspannen mit gemeinsamer Aktivität verbunden werden soll? Dann heißen
wir Sie herzlich in unserem Bildungszentrum willkommen!
Erlebniswochenenden
Unser Haus ist offen für Ihre Pläne. Wir bieten Ihnen ein modernes, einladendes
Ambiente, eine herzliche Atmosphäre und vielfältige Räumlichkeiten inklusive
wunderschöner Terrasse und großem Garten. Unsere Küche ist bekannt für ihre
kulinarischen Köstlichkeiten vom zünftigen Brunch bis zum edlen Menü. Und unser Team im Haus hat nur eines im Sinn: dass Sie und Ihre Gäste, Freunde,
Kolleg_innen sich rundum wohlfühlen.
Dazu unterstützen wir Sie nicht nur mit den Rahmenbedingungen, sondern beraten gerne bei der thematischen oder kreativen Gestaltung, wenn es z. B. darum
geht, ihren Betriebsausflug zu einem nachhaltigen Gemeinschafts-Event zu machen, das wieder Motivation und Teamgeist bei den Kolleg_innen weckt. Je nach
Bedürfnissen und Interessen können individuelle Angebote aus sportlichen, kulinarischen, kommunikativen und kulturellen Aktivitäten zusammengestellt werden:
Walsroder Spezialitäten
Unterhaltungsprogramm am Abend und gemeinsam Tapas zubereiten? Eine moderiertes Brainstorming zu neuen Ideen für Ihre Projekte und dann ab in die Paddelboote? Ein kreativer Cocktail-Mix-Wettbewerb und die gemeinsame Besteigung
unseres Niedrigseilgartens? Die Ausflugsziele (Freizeitparks, Städtetouren, Kutschfahrten etc.) in der Lüneburger Heide sind ebenfalls vielfältig und können ins Programm eingebaut werden.
Näheres zu unserer Ausstattung, den Preisen und besonderen Familienarrangements finden Sie unter: www.verdi-walsrode.de
Alle Themen unserer Erlebniswochenenden bieten wir auch für Ihre geschlossene
Gruppe an.
Viel Spaß beim Stöbern und Aussuchen!
99
Walsroder SommErleben
Walsroder SommErleben vom 7.7. - 9.7.2017
Wir wollen ein neues, vielfältiges und Sinn-reiches Erlebniswochenende ins Leben rufenfür Freunde des Hauses, Neugierige, Familien mit Kindern, Menschen, die Lust haben,
gemeinsam mit anderen ihre kreative Ader auszuleben, besondere Naturerfahrungen zu
sammeln, sich in ihrem Tempo bewegen möchten oder einfach nur eine sonnige Auszeit
brauchen. Je nach Lust und Laune kannst du dieses Wochenende nutzen, um etwas
Kreatives oder Sportliches für dich bzw. mit Freunden/ Partner_in zu unternehmen, während die Kinder sich betreut im Wald vergnügen oder alkoholfreie Cocktails mixen. Oder
du wählst eine gemeinsame Aktivität mit Kindern – angeleitet oder einfach einen Ausflug, den ihr zusammen unternehmen könnt.
Das Wochenende ist so aufgebaut, dass fast alle Varianten kombinierbar sind und du
dich entweder einem Thema widmen oder in mehrere Aktivitäten hinein schnuppern
kannst. Gleichzeitig treffen sich alle bei den Mahlzeiten und am Abend zum gemeinsamen Genießen, Entspannen, Austauschen.
Wie gestaltet sich das Wochenende?
Freitag, 07.07.2017
Ankommen, Bezug der Zimmer, Walsroder Abendbuffet, gemeinsame Begrüßung
und Kennen lernen
Samstag, 08.07.2017
Reichhaltiges Frühstückbuffet
Walsroder Spezialitäten
Workshopangebote für Kinder und Erwachsene inkl. gemeinsamem Mittagessen
und Barbecue
Wildnispädagogik
Bereit für ein kleines Abenteuer? Beim Spurenlesen von Waldtieren, beim Schnitzen
oder Feuer machen ohne Streichhölzer, kannst du neue Seiten oder verborgene Talente an dir entdecken. Bei wilden Spielen stärken wir die Familienbande. Im Wald
und in den Wiesen nehmen wir uns Zeit für das Sammeln von Wildpflanzen und
stellen Naturkosmetik her. Später am Lagerfeuer lassen wir die Seele baumeln und
genießen den Abend.
Sinne und Achtsamkeit (ganztägig für Erwachsene)
Gönnen wir uns die Beschäftigung mit unseren Sinnen! Was ist Sinneswahrnehmung, wie nehmen wir die Welt wahr? Gibt es mehr als die 5 Sinne Tasten, Sehen,
Riechen, Schmecken und Hören? Dieser Tag steht ganz im Sinne des Ausprobierens
mit praktischen Übungen, wie z. B. eine Sinnesrallye.
Paddeln und Pedale
Die Flusslandschaft des Aller-Leine-Tals bietet ein hervorragendes Revier, um einmal
auf dem Wasser die Region zu entdecken. Mit dem Kanu oder Kajak fahrt Ihr mit genügend Zeit, um den Blick schweifen zu lassen. Allerhand lässt sich so entdecken –
Störche auf der Futtersuche, Kühe am Ufersaum oder die blühende Vegetation. Das
Flusserlebnis kann auch ganztägig in Kombination mit einer angeschlossenen Radtour gebucht werden.
100
Drechseln und Glasperlen drehen
Ginas Kreativ-Hof in Hülsen: Lerne die Handwerkskünste kennen, probiere sie aus
und nimm etwas Selbstgemachtes mit nach Hause.
Cocktails & Smoothies (halbtags)
Tauche ein in die aufregende Welt der Cocktails und Smoothies. Nach einer theoretischen Einführung über Geschichte, Mixtechniken und Warenkunde, dürfen alle hinter den Bartresen und unter fachkundiger Anleitung rühren, shaken, blenden und
mixen!
Walsroder SommErleben
Käse- und Weinworkshop (halbtags)
In diesem Workshop sind erneut unsere Sinne gefordert: Sehen, riechen und schmecken. Suchen wir die Harmonie oder den Kick bei der Verkostung von Käse und
Wein. Wir bieten alles: vom milden Frischkäse bis zum 12 Monate gereiften Almkäse.
Was passt dazu? Weiß- oder Rotwein?
Fast alle Angebote können ganztags oder auch halbtags besucht werden. Es ist immer
möglich, etwas in Eigenregie zu unternehmen, wie z. B. einen Freizeitpark besuchen
oder einfach nur einen Nachmittag lang ausruhen, spazieren gehen etc. Unser Hausteam wird ein Teil der Aktivitäten selbst anbieten und betreuen.
Sonntag, 09.07.2017
Reichhaltiges Frühstücksbuffet
Gemeinsamer Vormittag mit den Teams der Workshops „Wildnispädagogik“ und
„Sinne und Achtsamkeit“ oder selbstorganisierte Aktivitäten!
Gemeinsames Mittagessen
Walsroder Spezialitäten
Freier Wochenendausklang und mögliche Verlängerung bis Montag ... und noch
länger!
Ausführlichere Beschreibung, Zeiten und Preise unter: www.verdi-walsrode.de
101
Walsroder Adventszauber vom 8.10. - 10.12.2017
Walsroder Adventszauber
Ein gemütliches Winterwochenende mit stimmungsvollen Aktivitäten zur Jahreszeit, Kulturprogramm, Vorweihnachtsstimmung, gutem Essen und netter Gesellschaft wollen
wir für und mit euch zaubern. Es wird gemeinsame Runden beim Essen und am Abend
geben und tagsüber Zeiten, in denen sich jede/r entspannt seinem Wahlthema widmen
kann.
Freitag, 08.12.2017
Ankommen, Bezug der Zimmer,
stimmungsvolles Kaffeetrinken
mit weihnachtlichem Gebäck
und Punch, Walsroder Abendbuffet, gemeinsame Begrüßung
und Kennen lernen
Zaubereien von und mit dem
Zaubermeister Thies Bielenberg
Sauna?
Samstag, 09.12.2017
Walsroder Spezialitäten
Reichhaltiges Frühstückbuffet
Workshopangebote für Kinder
und Erwachsene inkl. gemeinsamem Mittagessen, Abendbuffet
und Vitaminpausen
Feuershow und Ausklang an der
Feuerschale, Marshmallows und
Holzstöcke liegen bereit!
Unser Workshop Angebot:
Meditation (für Erwachsene)
Wenn die Natur zur Ruhe kommt und die Vorweihnachtshektik steigt:
Lebe LOSLASSEN!
Wir möchten in Theorie und Praxis die Basis schaffen, um diesen flüchtigen Moment
auszudehnen, ja ihn bewußt herbeiführen zu können. Mit Liege-, Sitz-, und
Gehmeditationen und kraftvollen Atemtechniken öffnen wir das Tor zum bewußten
LOSLASSEN.
Zaubereien
Wer von Euch wollte es nicht schon immer einmal: zaubern lernen. Thies Bielenberg
vermittelt Euch kleine und große anspruchsvolle Zauberkunststücke. Es sind keinerlei
Vorkenntnisse, Fingerfertigkeiten oder Zauberkästen notwendig. Es sind aber Spaß
und Phantasie mitzubringen.
102
Adventsbäckerei
Nach einer kurzen theoretischen Einführung beschäftigen wir uns mit der Kunst der
Stollenherstellung. Während der Stollenteig ruht, bereiten wir einige Teige für die
Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc. ?
Weinsensorik – begleitet von kleinen Naschereien
„Er schmeckt – oder er schmeckt nicht“ Diese subjektive Antwort auf die „Wie beurteilen Sie den Wein“ ist selten repräsentativ für dessen tatsächliche Qualität.
Walsroder Adventszauber
In diesem Workshop erhalten wir eine geniesserische Einführung in die vielfältigen
Inhaltsstoffe des Weines und lernen dabei die richtige Verkostung und Beurteilung
der Rebensäfte.
Sonntag, 10.12.2017
Reichhaltiges Frühstückbuffet
Individuelles Abreise oder Verlängerung bis Montag, Dienstag ...?
Unser Hausteam wird ein Teil der Aktivitäten selbst anbieten und betreuen.
Ausführlichere Beschreibung, Zeiten und Preise unter: www.verdi-walsrode.de
Walsroder Spezialitäten
103
Erlebniswochenenden 2017
2017 haben wir wieder schöne Erlebniswochenenden aus den
Themenbereichen
kulinarisch
kreativ
sportlich
kulturell
zusammengestellt.
Erlebniswochenenden
Sommerzeit ist Cocktailzeit, darum bieten wir zum wiederholten Male ein Cocktailseminar mit internationalen Highlights an. Am 1. Sommerferienwochenende Niedersachsen/
Bremen darf wieder gerührt, geschüttelt, gemixt und geshakt werden. (23.-25.06.2017)
Wer ein frisches Bier bevorzugt und schon immer wissen wollte, wie in kleinen Privatbrauereien gebraut wird, dem sei unser Erlebniswochenende „Zum Bierbrauen nach
Walsrode“ ans Herz gelegt. Zunächst entdecken und schmecken wir im Bildungszentrum die Welt der „Craft Biere“ bevor am Samstag ganztätig in der Schnuckenbräu
Brauerei Hünzingen Bier angesetzt wird. (23.-25.06.2017)
Walsroder Spezialitäten
Fast schon legendär ist unser ver.di Bikerinnen und Biker Treffen am letzten August Wochenende. Bereits zum 16. Mal treffen sich motorradbegeisterte Freundinnen und
Freunde zum regen Gedankenaustausch, Feiern und gemeinsamen Ausflugsfahrten am
Samstag und Sonntag. (25.-27.08.17)
Unsere Erlebniswochenden „Wein, Käse, Kochen“ führen uns im kommenden Jahr nach
Österreich. Wir möchten das perfekte Wiener Schnitzel zubereiten, gereifte Bergkäse
verkosten und die Weinregionen kennenlernen. Kochen macht Spaß! (11.-13.08. und
25.-27.08.2017)
Übrigens, alle Themen unserer Erlebniswochenenden, auch die, die in diesem Jahr gerade mal nicht aufgeführt sind, bieten wir für Gruppe an. Sprecht uns an! Ausführlichere
Beschreibung, Zeiten und Preise unter: www.verdi-walsrode.de
Herzlich willkommen zu Lust auf ver.di in Walsrode. Weitere Wochenenden auf den
nachfolgenden Seiten.
104
Preise für Privatpersonen 2017
In unseren schönen Einzel-, Doppel- oder Twin Bettzimmern, alle ausgestattet mit
Duschbädern, Fön, HD-Digital-TV, Telefon, Radiowecker auf Wunsch, kostenfreiem
WLAN und einem schönen Blick ins Grüne, kostet Sie in 2017 pro Tag
im Einzelzimmer ab 40,50 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit)
im Doppelzimmer ab 63,00 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit)
Nach einem erholsamen Schlaf lockt unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, das wir mit
Erlebniswochenenden
10,00 # berechnen.
Unser immer gut gelauntes Küchenteam erfüllt auch ausgefallene Wünsche mit einem
herzlichen Lächeln. Ebenso kann man sich zum Mittagsbuffet und/oder Walsroder Abendbuffet unter die Tagungsteilnehmer mischen und ein Pensionspaket buchen:
Halbpension inkl. Frühstücksbuffet 26,00 #
Vollpension inkl. Frühstücksbuffet 42,00 #
Kinder wohnen bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos bei uns, zwischen 7 und 12 Jahren
zahlen ihre Eltern die Hälfte der o. g. Preise.
Reisegruppen und Vereine sind ebenso willkommen wie Familien, die sich an einem
Wochenende in Walsrode zu einem großen Familientreffen verabreden. Hier stellen wir
gerne individuelle Arrangements zusammen.
Z. B. unser Familienarrangement 2017 für die Urlaubsdurchreise an die See oder für
ein Wochenende zum Besuch der Lüneburger Heide mit seinen vielfältigen Ausflugszielen, das ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode ist immer eine Reise wert.
Walsroder Spezialitäten
Das Arrangement kostet in 2017 nur 76,00 # pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem 2. Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % unseres Arrangement Preises.
Folgende Leistungen sind enthalten:
1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern mit Dusche, WC, HD-Digital-TV, Radiowecker, Telefon, kostenfreien WLAN und ISDN-Anschluss.
1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet.
Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände.
Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen:
Sauna, Tischtennis und Billard, Fußballplatz, Volleyballfeld, Federball, Speedminton,
Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé, Planschbecken für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage) Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und Klettergerüst, Torwandschießen, Niedrigseilgarten und Bouleplatz.
1 kleines Überraschungsgeschenk für Ihre Kinder.
bei Anreise an der Rezeption 1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie
an der Hallenbar.
1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten wir
auch ein tolles Barbecue an.
Ein Kinder- und Babybett stellen wir kostenfrei zur Verfügung.
105
Da lacht das Kind in uns ...
Auf zum Carrera-Bahn fahren nach Walsrode!
Erlebniswochenenden
Pünktlich zu den Herbstferien und dem Beginn der kalten Jahreszeit bieten wir ein Erlebniswochenende für Eltern und Kinder ab 8 Jahren an. Wer kennt sie nicht, die Faszination aus
Jugendtagen, die Carrera Bahn 1:32, oder die Servo 140! Ob als Junge, der sie bekam oder
als Mädchen, das nie mitspielen durfte. Steht die alte Bahn vielleicht noch auf dem Boden
oder im Keller? Alle die Lust haben, vielleicht auch gemeinsam mit dem/den eigenen Kindern, Kind zu sein, sind herzlich eingeladen.Wir bauen in einem großen Seminarraum eine
über 30 m lange Carrera Bahn auf. Es können bis zu 6 Personen gleichzeitig fahren. Funktionen wie Spurwechsel, Tankfunktion (Pit Stop), Nachtfahrten mit Beleuchtung, Schikanen,
Steilkurven und schaltbare Weichen sorgen für jede Menge Nervenkitzel. Eine Vielzahl an
unterschiedlichen Fahrzeugen mit unterschiedlichen Fahreigenschaften sorgt für weitere
Spannung. Gefahren werden richtige Rundenrennen oder Zeitrennen und natürlich wird
auch der Tagesschnellste mit der besten Rundenzeit auf der Strecke ermittelt. Mit unserer
neuen SmartRace App werden detaillierte Timing-Informationen für alle Fahrer zur gleichen
Zeit per Beamer auf der großen Leinwand dargestellt! Wer eigenes Schienenmaterial oder
Fahrzeuge (Carrera Digital 1:32) hat, ist herzlich eingeladen, dieses mitzubringen. Das eigene Material ist bitte namentlich zu kennzeichnen Die Seminargebühr beinhaltet Übernachtung und Verpflegung.
Seminarnummer
WA 14 17040710
WA 14 17101310
Termin
07.04.2017 - 09.04.2017
13.10.2017 - 15.10.2017
Walsroder Spezialitäten
Kosten
Euro 189,50 pro Person im EZ / Euro 171,50 im DZ / Kids bis einschl. 12 zahlen die Hälfte
(Auch mit 1 Übernachtung buchbar)
Verführung zum Tango Argentino –
Getanzte Melancholie, die glücklich macht
Nicht nur in Buenos Aires sondern in ganz Europa, sogar weltweit wächst die Passion für
den Tanz, der auf geheimnisvolle Weise Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität
und Tanzerfahrung wortlos verbindet. Wer Lust hat, gemeinsam in Bewegung zu kommen
und Neugier mitbringt, in die Grundprinzipien des argentinischen Tangos eingeweiht zu
werden, ist herzlich eingeladen, ein Wochenende in die Faszination des Tangos einzutauchen. Tanzen funktioniert hier ohne zählen und festgelegte Schritt-kombinationen, sondern
über klare und sensible Körpersprache. Die Verbundenheit mit dem Partner/ der Partnerin
und die Techniken des Führens und Folgens ermöglichen jedem Tanzpaar eine individuelle
Gestaltung des Tanzes und der Musik.
Wir erarbeiten an diesem Wochenende die technischen Grundprinzipien (Haltung, gehen,
Führen, Folgen), möchten aber auch viel Raum geben, um mit Hilfe von Improvisationstechniken dem speziellen Charakter und der besonderen Stimmung des Tangos auf die Spur
zu kommen. Anmeldungen sind als Paar, Gruppe oder einzeln (wenn man nicht auf eine
Rolle festgelegt ist) möglich.
Seminarnummer
WA 14 170922 10
Termin
22.09.2017 - 24.09.2017
Kosten
Euro 281,50 pro Person im EZ, Euro 263,50 pro Person im DZ
(mindestens 10 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
106
Kreatives Schreiben
An diesem Wochenende werden wir mithilfe unterschiedlicher methodischer Impulse und
Zugänge gemeinsam ins Schreiben kommen. Kreatives Schreiben meint vor allem: Einfach
in die Feder fließen lassen, was uns zu einem „Schreibimpuls“ in den Sinn kommt – sich
Texte und verschiedene lyrische Formen wie von selbst auf dem Papier entwickeln zu lassen.
Unsere innere Bewertungsinstanz schicken wir einfach mal in Urlaub. Die Phantasie hat
bekanntlich Flügel und diese dürfen sich schreibend spreizen …
Seminarnummer
WA 14 170623 20
Erlebniswochenenden
Das Schreiben in der Gruppe fühlt sich ganz anders an als alleine zu Hause – es entsteht
eine bestimmte „Schreibenergie“. Oftmals befruchten und berühren Texte einander. Wie
dies geschieht? Auf jede Schreibphase folgt eine Lesephase. So kommen wir nicht nur
selbst ins Schreiben, sondern können auch die Texte der anderen genießen. Die Zuhörenden dürfen anschließend „Schreibgeschenke“ machen – ihre Gefühle, inneren Bilder, Assoziationen äußern. So erhält jede/r Autor/in wertschätzende Rückmeldung zum jeweiligen
Text. („Gewerkelt“ wird in diesem Rahmen nicht.) An diesem Wochenende werden wir uns
zunächst mit einigen Schreibspielen „warmschreiben“, um sich dann in längeren Schreibphasen einem Thema anzunähern und sich schließlich mit einem „Markt der Möglichkeiten“ auszuprobieren. Die Schreibimpulse und -formen werden vielfältig sein, sodass jede*r
eine ganz persönliche Lieblingsform entdecken kann. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich,
alle Teilnehmenden mit Lust auf Schreiben sind herzlich eingeladen. Mitzubringen ist
darüber hinaus nur ein Stift und Papier!
Termin
23.06.2017 - 25.06.2017
Kosten
Euro 248,50 pro Person im EZ / Euro 230,50 im DZ
(mindestens 6 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
Walsroder Spezialitäten
Veganes Kochseminar
„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (Arthur Schopenhauer)
In diesem Sinne möchten wir an unsere jährlich stattfindende Gesundheitswoche ein abwechslungsreiches und veganes Kochwochenende anschließen.
Auch die KollegInnen im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode wurden in den
vergangenen Jahren regelmäßig auf ein veganes Speisenangebot angesprochen. Die Nachfrage wächst und der „Trend“ ist längst kein Trend mehr, sondern hat sich nunmehr fest in
unserem Kochalltag etabliert.
Nun möchten wir unser Können und Wissen weitergeben und allen interessierten Gästen
unseres Hauses einen kleinen Einblick in die vegane Küche ermöglichen. Natürlich hört
„Gesundheit“ nicht bei veganem Essen auf. Genauso stehen Nachhaltigkeit und kulinarischer Genuss im Vordergrund. Alles in allem ein Wochenende zum Wohlfühlen mit gemeinsamen Kochen, Essen und Spaß haben. Alle sind herzlich willkommen, ob Neugierige
für eine alternative Ernährungsform oder überzeugte Veganerinnen und Veganer: wir lernen alle mit- und voneinander.
Seminarnummer
WA 14 170623 10
Termin
23.06.2017 - 25.06.2017
Kosten
Euro 197,50 pro Person im EZ / Euro 179,50 im DZ
107
Wegweiser
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar
anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.
Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns
per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder
Reservierungen können wir leider nicht vornehmen.
Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die
Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer (also: einfache Strecke).
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen
wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 114 zu beachten.
Rücktritt von der Seminarteilnahme
Wir bitten um schnellstmögliche Benachrichtigung bei einem Seminarrücktritt bzw. Stornierung der
Seminarteilnahme. Dieses ist nur durch eine schriftliche Erklärung möglich und kann auch per Mail
oder Fax an uns, dem ver.di Bildungszentrum Walrode, abgegeben werden.
Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen folgende Stornierungsregelung:
Seminarabsage
bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn
10,00 #
28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn
35,00 #
ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn
75,00 #
und bei Nichtteilnahme ohne Absage
100,00 #.
Hinsichtlich der Seminargebühren gelten die „Teilnahmebedingungen ver.di
bildung+beratung“ (S. 114).
Organistatorische Hinweise
Wegweiser
Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden
Abkürzungen.
Freistellungshinweise:
37(6)
= § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz
37(7)
= § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
46(6)
= § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz
46(7)
= § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz
LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze
96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX
10(5)
= § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen
SU
= § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter
TV
= tarifvertragliche Freistellungsregelungen
BU
= Bildungsurlaubsgesetze der Länder
108
Angaben zur Zielgruppe:
BR
= Mitglieder von Betriebsräten
PR
= Mitglieder von Personalräten
MAV
= Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen
WA
= Wirtschaftsausschussmitglieder
AR
= Aufsichtsratsmitglieder
SBV
= Schwerbehindertenvertrauensleute
VL
= Vertrauensleute
eFU
= ehrenamtliche FunktionärInnen
iAN
= interessierte ArbeitnehmerInnen
FB
= FreiberuflerInnen
„Und wohin mit den Kindern? ...“
... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern.
Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren.
Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption
(Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter.
Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung
durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt.
Haus und Gelände bieten viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben. Ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen werden im Laufe der Woche mit
den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf eigene Kosten statt.
Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von
dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder
Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der
Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde.
Kinderbetreuung
Organistatorische Hinweise
109
Seminarbüro
Marion Gellermann
05161 / 979-559
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.15 - 16.00 Uhr
08.15 – 14.00 Uhr
Liane Köhler
05161 / 979-560
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
09.15 - 17.00 Uhr
08.15 - 13.00 Uhr
Birgit Kronfeldt
05161 / 979-561
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.15 - 16.00 Uhr
08.15 - 13.00 Uhr
Telefax
05161 / 979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
Montag - Donnerstag
Freitag
8.00 - 19.30 Uhr
8.00 - 14.00 Uhr
Sonja Reiter
[email protected]
Sabine Klemm
[email protected]
Anika Althoff
[email protected]
Telefon
05161 / 979-0
Telefax
05161 / 979-520
Kontakt
Rezeption
Organistatorische Hinweise
... Anika, ...
... Sabine und Sonja sorgen für einen
freundlichen Empfang.
Küchenleitung
Ilka Beinhorn
05161 / 979-511
[email protected]
110
Freistellung nach
Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
analog LPersVG, Sonderurlaub,
Bildungsurlaubsgesetz
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG
analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX
Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten
über den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Nicht-ver.di-Mitgliedern stellen wir für die
Teilnahme an einem Seminar # 475,– in
Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf
Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt
sind oder eine Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den
entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub
gewährleistet ist.
Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren,
die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG,
§ 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§
der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber.
Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss
ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder
Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden.
Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die
Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt
der Arbeitgeber die Kosten.
Eine Übersicht über die Seminargebühren findet sich auf den
Seiten 120/121. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro
vollem Tag 127,– Euro. Zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten
werden gesondert berechnet
Wer bezahlt was?
Organistatorische Hinweise
Liane, Marion und Birgit
vom Seminarbüro.
111
Hinweise für die Anreise
Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind
es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr,
ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend).
Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag
anbieten können.
Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsrode auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze.
Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr)
erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode
mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode.
Mit freundlichen Grüßen
Das Parken auf den
hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf
eigene Gefahr.
ver.diBildungs- und
Tagungszentrum
Fußweg
Weitere
Organistatorische
Informationen
Hinweise
Anreisehinweise
Ihr Walsrode-Team
Anfahrtskoordinaten:
52° 52’ Nord
09° 35’ Ost
112
Anmeldung arbeitgeberfinanzierte Seminare
Organistatorische Hinweise
113
114
Organistatorische Hinweise
Teilnahmebedingung arbeitgeberfinanzierte Seminare
Anmeldung Bildungsurlaubsseminare
Organistatorische Hinweise
115
Chronologische Seminarübersicht
Anhang
Seite
Seite
09.01.2017 - 13.01.2017
TVöD Grundlagen:
Einführung und Überblick
PR 1
SBV 1
BR 4
26
16
18
14
16.01.2017 - 20.01.2017
BPersVG á la carte
Arbeitsrecht 1
BR 2
43
20
12
23.01.2017 - 27.01.2017
Arbeitsrecht 2
BR 1
21
11
30.01.2017 - 03.02.2017
BR 3
13
06.02.2017 - 10.02.2017
PR 2
Arbeitsrecht 3
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
BR 2
17
22
25
12
13.02.2017 - 17.02.2017
BR 1
SBV 2
EDV 1
11
18
81
20.02.2017 - 24.02.2017
BR 3
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
13
23
27.02.2017 - 03.03.2017
BR 4
Arbeitsrecht 1
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
24.04.2017 - 28.07.2017
BR 1
BR und JAV – (k)ein starkes Team?!
14
20
77
26
06.03.2017 - 10.03.2017
BR 2
Psychische Belastungen Grundlagen
BEM Überblick und Regelungsbedarf
12
60
58
02.05.2017 - 05.05.2017
Rechtwirksames Schreiben
Methoden des Wissens- und
Ideenmanagements
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren
37
13.03.2017 - 17.03.2017
BR 1
PR 3
Arbeitsrecht 2
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
11
17
21
69
54
08.05.2017 - 12.05.2017
BR 2
Arbeitsrecht 1
Arbeitsrecht 2
PR 2
12
20
21
17
15.05.2017 - 19.05.2017
BR 3
Arbeitsrecht 3
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
Rechtswirksames Schreiben
13
22
78
79
116
20.03.2017 - 24.03.2017
BR 3
Arbeitsrecht 3
13
22
27.03.2017 - 31.03.2017
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Akutelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
PR 1
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
BetrVG á la carte
36
46
16
66
36
03.04.2017 - 07.04.2017
BR 4
SBV 3
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
TV-L-/TV-H-Aufbau:
Eingruppierungsrecht Länder 1
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Gesprächsführung u. Maßn. im betriebl.
Suchtmanagement
10.04.2017 - 13.04.2017
SBV: Auffrischung u. Vertiefung
v. Kenntnissen
Öffentlichkeitsarbeit der
Interessenvertretung gestalten
Arbeitsschutzausschuss u. betriebl.
Arbeitsschutzorganisation
Tendenzschutz u. Mitbestimmung
14
19
76
76
77
63
47
84
53
43
11
39
79
35
Chronologische Seminarübersicht
Seite
29.05.2017 - 02.06.2017
BR 4
Klare Rede, starke Wirkung (für Frauen)
Den roten Faden fest in der Hand!
Aktive Gesprächsführung
Alternsgerechtes Arbeiten
Wirtschaftsausschuss 1
14
70
71
65
24
06.06.2017 - 09.06.2017
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht 78
Gefährdungen erkennen –
Gefährdungen beseitigen
55
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“
15
12.06.2017 - 16.06.2017
TVöD Einführung und Überblick
Da gehe ich gerne hin – Betriebs- und
Personalvers. mal anders!
Ich habe Rücken! Betriebliche
Präventionsansätze Erkrankungen …
Wer macht das Protokoll?
D. ordnungsgem. Sitzungsniederschrift
Grundlagen des Tarifvertragsrecht
19.06.2017 - 23.06.2017
BR 3
Time-out statt Burn-out
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
BEM: Aufbauseminar
26
83
62
79
34
13
66
52
58
Seite
31.07.2017 - 04.08.2017
Arbeitsrecht 3
Warum mehr Freiheit auch krank
machen kann
60
07.08.2017 - 11.08.2017
BR 1
BR 4
Arbeitsrecht 1
BEM: Überblick und Regelungsbedarf
Schlagfertig im Betrieb
EDV 1
11
14
20
58
71
81
14.08.2017 - 18.08.2017
BR 2
Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht
EDV Aufbau
12
48
81
22
21.08.2017 - 25.08.2017
BR 3
PR 2
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
im Arbeits- und Sozialrecht
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Das erfolgreiche Monatsgespräch
48
66
39
28.08.2017 - 01.09.2017
Gesprächsführung bei heiklen Themen
73
11
12
13
14
18
24
83
41
69
36
36
21
62
12
20
67
64
03.07.2017 - 07.07.2017
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
BR 4
16
14
04.09.2017 - 08.09.2017
BR 1
BR 2
BR 3
BR 4
SBV 1
Wirtschaftsausschuss 1
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen
Krisen erkennen und handeln
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
10.07.2017 - 14.07.2017
Arbeitsrecht 2
BR 1
BetrVG à la carte
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
21
11
36
36
11.09.2017 - 15.09.2017
BetrVG á la carte
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Arbeitsrecht 2
Betriebl. Notfallmanagement
17.07.2017 - 21.07.2017
BR 3
SBV 2
Betriebl. Suchtmanagement
13
18
63
18.09.2017 - 22.09.2017
JAV und PR – (k)ein starkes Team?!
JAV und BR – (k)ein starkes Team?!
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung
älterer AN
44
39
49
117
Anhang
26.06.2017 - 30.06.2017
BR 2
Arbeitsrecht 1
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Betriebl. Gesundheitsschutz als Projekt
13
17
Chronologische Seminarübersicht
Seite
25.09.2017 - 29.09.2017
Arbeitsrecht 3
Protokollführung mithilfe der
Textverarbeitung
Rechtswirksames Schreiben
Mit Leichtigkeit die Abläufe im
BR-/PR-Sekretariat organisieren
Kraft meiner Stimme
04.10.2017 - 06.10.2017
Für eine Arbeitswelt ohne
Diskriminierung! (AGG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Wer macht das Protokoll?
ordnungsgem. Sitzungsniederschrift
Gesprächsf. u. Maßnahmen im
betriebl.Suchtmanagement
Da gehe ich gerne hin – Betriebsund Personalvers. mal anders!
Arbeitsschutzausschuss u. betriebl.
Arbeitsschutzorganisation
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“
Klein, aber oho! Arbeit v. BR in
kleinen Gremien
Betriebsrat und besonders
schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen
Vielfalt im Betrieb, Managing
Diversity – Eine Herausforderung
Anhang
09.10.2017 - 13.10.2017
BR 1
SBV: Pfadfinder im Dschungel
der Institutionen
PR á la carte
Wirtschaftsausschuss 2
Einführung in das Beamtenrecht
Bilanzen lesen und verstehen
BEM: Aufbauseminar
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit
Arbeitsplätze sichern!
Beschäftigungssicherung als Aufg. d. BR
16.10.2017 - 20.10.2017
BR 2
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Arbeitsrecht 1
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick
118
22
80
79
80
70
33
67
79
63
83
53
15
38
42
33
11
46
44
50
78
35
58
68
68
41
12
16
20
52
26
Seite
Was können der Arbeitgeber und
ich für meine Gesundheit tun?
Beteiligungsrechte des BR bei
Personalplanung
Betriebliche Aus- und Weiterbildung als
Handlungsfeld des BR
55
40
40
23.10.2017 - 27.10.2017
BR 3
SBV 3
TV-L/TV-H-Aufbau:
Eingruppierungsrecht Länder
TVöD-Aufbau:
Eingruppierungsrecht Bund 1
Klare Rede, starke Wirkung II
Grundlagenseminar zum
Sozialrecht für die gesetzliche IV
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz – Grundlagen
Haftung auch als Betriebsrat?
Einf. zur Haftung als BR
43
01.11.2017 - 03.11.2017
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren
27
06.11.2017 - 10.11.2017
BR 1
Arbeitsrecht 2
Mensch ärger mich nicht
Mediation
Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes
11
21
74
74
32
13.11.2017 - 17.11.2017
BR 2
BR 4
Arbeitsrecht für SBV
EDV-Spezial: Web 2.0 und
Social Media verstehen und nutzen
Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten
20.11.2017 - 24.11.2017
BR 3
Arbeitsrecht 3
Erfolgreich verhandeln, Verhandlungen
überlegt vorbereiten …
Menschenkenntnis für effektive
Interessenvertretung
Akutelle Rechtsprechung Arbeitsrecht
13
19
76
76
69
23
60
12
14
47
82
31
13
22
72
75
48
Chronologische Seminarübersicht
Seite
27.11.2017 - 01.12.2017
BR 4
PR 3
Wirtschaftsausschuss 3
Time-out statt Burn-out
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
normales Verfahren
Methoden des Wissens- und
Ideenmanagements
04.12.2017 - 08.12.2017
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
normales Verfahren
Arbeitsrecht 1
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Psychische Belastungen
am Arbeitsplatz – Aufbau
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/
Dienstvereinbarungen
11.12.2017 - 15.12.2017
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
BetrVG à la carte
Gefährdungen erkennen –
Gefährdungen beseitigen
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz – spezial
08.01.2018 - 12.01.2018
BR 4
PR 1
Arbeitsrecht 1
TVöD Grundlagen: Einführung und Überblick
27
26
35
27
28
20
69
77
38
61
59
36
36
22.01.2018 - 26.01.2018
BR 1
Arbeitsrecht 2
11
21
29.01.2018 - 02.02.2018
BR 2
Arbeitsrecht 3
12
22
05.02.2018 - 09.02.2018
PR 2
SBV 1
Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt normales Verfahren
17
18
25
27
28
12.02.2018 - 16.02.2018
BR 3
EDV 1
13
81
19.02.2018 - 23.02.2018
BR 4
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
14
23
26.02.2018 - 02.03.2018
BR 2
12
TV-L Grundlagen: Einführung und Überblick 26
TVöD/TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 77
61
05.03.2018 - 09.03.2018
Klare Rede, starke Wirkung 1
Psychische Belastungen
am Arbeitsplatz – Grundlagen
BEM – Überblick und Regelungsbedarf
60
58
14
16
20
26
12.03.2018 - 16.03.2018
BR 1
SBV 2
PR 3
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
11
18
17
54
13
44
19.03.2018 - 23.03.2018
BR 3
Arbeitsrecht 1
13
20
55
69
27
Anhang
15.01.2018 - 19.01.2018
BR 3
PR á la carte
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
normales Verfahren
14
17
50
66
Seite
28
119
Alle Seminargebühren im Überblick
action! Aktionsmöglichkeiten für die
Interessenvertretung (3 Tage)
750,–
AGG – Für eine Arbeitswelt ohne
Diskriminierung (3 Tage)
755,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Arbeitsrecht
975,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
BetrVG
1020,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Beamtenrecht (3 Tage)
750,–
Allein ... und doch nicht allein –
Einpersonenbetriebsräte (3 Tage)
750,–
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
1020,–
1020,–
BEM spezial:
Betriebs-/Dienstvereinbarungen (3 Tage) 750,–
Beteilungsrechte des BR bei der
Personalplanung
1090,–
Betrieblicher Gesundheitsschutz
als Projekt
1050,–
Betriebliche Aus- und Weiterbildung
als Handlungsfeld des BR
1020,–
Betriebliches Notfallmanagement
1050,–
Betriebliches Suchtmanagement
1020,–
Betriebs- und Dienstversammlungen –
Da gehe ich gern hin (3 Tage)
750,–
Arbeiten 4.0. (3 Tage)
870,–
Arbeitsplätze sichern
990,–
Betriebsvereinbarung und
Einigungsstelle
Arbeits- und sozialrechtliche
Stellung älterer ArbeitnehmerInnen
975,–
Betriebsverfassung – Auffrischung
(5 Tage)
975,–
Betriebsrat vor der Wahl (3 Tage)
750,–
Betriebsrat und besonders
schutzbedürftige
Arbeitnehmergruppen (3 Tage)
750,–
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
vereinfachtes Verfahren (intensiv)
695,–
Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Vertiefung
1020,–
Arbeitsrecht 1 - 3
975,–
Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst
930,–
Arbeitsrecht für
Schwerbehindertenvertretungen
975,–
Arbeitsschutzausschuss und
Arbeitsschutzorganisation (3 Tage)
750,–
Arbeitsstättenverordnung
1020,–
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
im Arbeits- und Sozialrecht
995,–
Arbeitszeit – das gesunde Maß
finden (3 Tage)
750,–
Arbeitszeit – Gefährdungsanalyse
(3 Tage)
750,–
Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung
und gesundes Maß (Doppelpack)
1250,–
Auffrischung u. Vertiefung von
Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht 930,–
Anhang
BEM – Aufbau
Aus- und Weiterbildung als
Handlungsfeld der IV
1020,–
Beamtenrecht – Einführung
975,–
BEM – Überblick und Regelungsbedarf 1020,–
120
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt –
normales Verfahren (intensiv)
1020,–
695,–
BetrVG à la carte
1020,–
Bilanzen lesen und verstehen
1050,–
BPersVG 1 - 3
895,–
BPersVG à la carte
990,–
Betriebsrat – Grundlagen (BR 1 - 4)
975,–
Das erfolgreiche Monatsgespräch
(4 Tage)
895,–
Den roten Faden fest in der Hand –
Aktive Gesprächsführung
EDV
1020,–
970,–
Einführung in das Arbeitszeitrecht
1050,–
Erfolgreich verhandeln
1020,–
Gefährdungen erkennen,
Gefährdungen beseitigen
795,–
Alle Seminargebühren im Überblick
Gesprächsführung zu heiklen Themen
1020,–
Gesprächsführung und Maßnahmen im
betrieblichen Suchtmanagement (3 Tage) 750,–
Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb
975,–
Psychische Belastungen – Maßnahmen
durchsetzen (3 Tage)
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz – Grundlagen
750,–
1020,–
Grundlagen Arbeitnehmerdatenschutz 1020,–
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilungen 1020,–
Grundlagen zum Sozialrecht
Rechtswirksam Schreiben (4 Tage)
890,–
SBV 1 - 3
975,–
SBV – Pfadfinder im Dschungel
der Institutionen
975,–
Schlagfertig im Betrieb (3 Tage)
750,–
Teilzeit- und Befristungsgesetz (3 Tage)
755,–
975,–
Grundlagen des Tarifvertragsrecht
(3 Tage)
750,–
Haftung auch als BR (3 Tage)
755,–
Ich habe Rücken!
Betriebliche Prävention (3 Tage)
750,–
JAV und BR – (k)ein starkes Team?
1090,–
JAV und PR – (k)ein gutes Team?
1090,–
Klare Rede, starke Wirkung
1050,–
Klein – aber oho! (3 Tage)
750,–
Kraft meiner Stimme (3 Tage)
875,–
Krisen erkennen und handeln
1090,–
Mediation
1050,–
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen –
Öffentlichkeitsarbeit
995,–
Mensch ärgere mich nicht –
Konflikte lösen
1050,–
Menschenkenntnis für die BR-Arbeit
1020,–
Tendenzschutz und Mitbestimmung
Time-Out statt Burnout
890,–
1020,–
TV-L - Einführung und Überblick
895,–
TV-L/TV-H Aufbau: Länder 1
895,–
TVöD/TV-L – Aufbau:
Eingruppierungsrecht 2
895,–
TVöD Eingruppierungsrecht Bund
895,–
TVöD Eingruppierungsrecht VKA
895,–
TVöD – Grundlagen:
Einführung und Überblick
895,–
Überzeugend argumentieren
1020,–
Vielfalt im Betrieb (Diversity) (3 Tage)
755,–
Warum mehr Freizeit auch krank
machen kann (3 Tage)
750,–
Methoden des Wissens- und
Ideenmanagements (3 Tage)
755,–
Mit Leichtigkeit die Abläufe im
Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
organisieren
590,–
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
1020,–
Wer macht das Protokoll? (3Tage)
Protokollführung mit Textverarbeitung
1050,–
Wirtschaftsausschuss 1 - 3
Was können der Arbeitgeber und ich
für meine Gesundheit tun?
1020,–
750,–
1050,–
Preise sind nicht für 2018 gültig
Anhang
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem
Tag 127 Euro; zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden
gesondert berechnet.
121
Es wird Zeit für neue Perspektiven ...
122
Viele gute Gründe für den Seminarbesuch
im ver.di-Bildungszentrum
Profis für Interessenvertretungen
Handeln will geübt sein
Betrieb- und Personalräte als interne Organe
und die Gewerkschaft als externe Organisation
gehören zusammen: sie sind die zwei Linien
der Interessenvertretung!
In unseren Seminaren stehen sich Lernen und
Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in
Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten
ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das
Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend
Zeit.
ver.di hat die professionellen Beraterinnen und
Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und
ver.di hat die professionellen Trainerinnen und
Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch
schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst.
Das ist unsere Stärke!
Mit Blick in die betriebliche Praxis
Wir organisieren den Bildungsprozess mit
Menschen, die sich auskennen in Betrieben
und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel
praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebsund Personalratsalltag entwickelt werden.
Tarifverträge kennen und einordnen
Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne
uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für
deren Anwendung und Auslegung. Betriebsund Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten
und entwickelt.
Gesetze als Handwerkszeug
Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die
einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die
Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hintergründe
und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge.
So stärken wir euch den Rücken!
Soziale Kompetenzen gehören dazu
Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu
nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebsund Personalrat genutzt wird, das ist ebenso
wichtig.
Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich.
Kompetenzbildung zur Stärkung der
Persönlichkeit
Das Engagement als Mitglied der betrieblichen
Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern
in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren
Erfolg!
Bildungsberatung ist unser täglich
Brot
Die Organisation des eigenen Bildungsprozesses ist eine Herausforderung.
Wann besuche ich welches Seminar? Was
passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium?
Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche
Bildungsprogramm.
123
ver.di
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon 05161/9 79-0
Telefax 05161/9 79-562
124