Länder inanzausgleich: Wer zahlt, bestimmt die Musik Keyfacts - Neue KPMG-Analyse untersucht finanzielle Auswirkungen - Alle Bundesländer profitieren – aber ungleichmäßig - Föderalismus wird geschwächt 10. Januar 2017 Zu Beginn etwas Lyrik; beispielsweise Hermann Hesse: „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“ Stimmt immer, also auch dann, als vor kurzem die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs beschlossen wurde. Ab dem Jahr 2020 sollen die Beziehungen von Ländern und Bund neu geordnet werden: Das Ende eines lange schwelenden Konfliktes um Einfluss, Entscheidungskompetenzen und natürlich auch Geld. Zusammen mit der Universität Leipzig hat das Institut für den öffentlichen Sektor bei KPMG in einer gemeinsamen Analyse die Auswirkungen der Neuregelung ermittelt. Die zentrale Frage: Was bedeutet die Gesetzesänderung für die einzelnen Länder? Dabei wurden die neuen Regelungen gemäß der politischen Einigung mit den derzeit noch geltenden Regelungen verglichen. Die gute Nachricht zu Beginn: Alle Länder profitieren und haben ab dem Jahr 2020 mehr Geld zur Verfügung. Die schlechte Nachricht, zumindest im Sinne eines auf Chancengleichheit bedachten Gemeinwesens: Wer viel hat, hat künftig viel mehr. Wer wenig hat, hat künftig nur ein bisschen mehr. Ausgehend von aktuellen Steuerschätzungen beträgt das pro-Kopf- 1/5 Einnahmeplus im armen Brandenburg im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 knapp 150 Euro. Im reichen Bayern hingegen sind es rund 270 Euro. Sonderfall Bremen Nun gibt es natürlich in jeder Analyse die überraschenden Ausreißer. In Sachen Länderfinanzausgleich kommen sie beispielsweise aus Bremen. Fast 460 Euro pro Kopf stehen der Landesregierung der Hansestadt ab dem Jahr 2020 zur Verfügung – Spitzenwert in Deutschland. Warum ist das so und was sagt es uns? Bremen hat hohe Altlasten und profitiert deshalb künftig von Sonderregelungen – genauso wie übrigens das Saarland. Am Beispiel des Stadtstaates Bremen lässt sich aber auch erfahren, woran das alte System des Länderfinanzausgleiches nach Ansicht vieler Experten schon immer krankte: Die Steuerzuordnung, also die Frage, wer welche Steuereinnahmen erheben und behalten darf, ist verbesserungswürdig. Das führt mitunter dazu, dass Länder und Kommunen schlechter dastehen als erwartet. Beispiel Bremen: Viele Pendler, die ihr Geld in der Stadt verdienen. Aber eben lieber im angrenzenden Niedersachsen leben – und dort ihre Einkommenssteuer zahlen. Ein Problem, das sich mit jedem weiteren Menschen verschärft, der dem Bundesland den Rücken kehrt – denn auch dafür werden Gelder umgeschichtet. Eine Reform der grundsätzlichen Steuerzuordnung, die beim Beispiel Bremen in einem Wegfall des Wohnsitzprinzips bestehen könnte, ist bei der jetzigen Regelung aber nicht erfolgt – schade eigentlich. 2020 ist das Jahr, in dem die Neufassung des Länderfinanzausgleichs in Kraft tritt. Das zentrale Ergebnis der neu geordneten Beziehungen zwischen Bund und Ländern ist aber dieses: Der Bund wird künftig immer wichtiger werden. Eine beinahe logische Konsequenz der Verhandlungen, bei denen verschiedene Interessen aufeinanderprallten: Vermögende Bundesländer wollten weniger an die ärmeren Länder zahlen, ärmere Länder wollten nicht weniger haben. Was also tun? Der Bund sprang ein und muss künftig mehr Gelder an die Länder ausschütten. Im Gegenzug dafür steigen seine Kompetenzen stark an. Was wiederum bedeutet, dass auch die Abhängigkeit der Länder vom Bund in einem Ausmaß ansteigen wird, das manche Beobachter das Entstehen einer „Zentralrepublik“ befürchten lässt. Das mag etwas verfrüht sein, aber die grundsätzliche Beobachtung bleibt dennoch: Die Grundstruktur eines föderalen Staatsaufbaus ist durch die Neufassung des Länderfinanzausgleiches geschwächt worden. Das gilt es erst einmal festzuhalten – unabhängig davon, wie man diese Entwicklung bewertet. 2/5 Bund zieht Kompetenzen an sich Einen ersten Vorgeschmack auf das neue Verhältnis zwischen Bund und Ländern konnte man bereits bei der Diskussion der letzten Wochen um eine privatisierte Bundesfernstraßengesellschaft gewinnen. Tendenz auch hier: Der Bund will Kompetenzen an sich ziehen, die bisher Ländersache waren. Autobahnen sind dafür nur ein Beispiel. Fragen der Digitalisierung, Finanzhilfen im Rahmen gesamtstaatlich bedeutsamer Investitionen, Mitfinanzierungen von Gemeinschaftsaufgaben: Alles Bereiche, in denen der Bund künftig den Ton angeben wird. An dem grundsätzlichen Befund, dass die Ländereinnahmen – und folglich politische Gestaltungsmöglichkeiten der Länder – in den letzten Jahren immer stärker auseinandergedriftet sind, ändert auch das jetzt beschlossene Gesetzespaket mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts. Wer heute reich ist, wird es auch morgen sein. Und wer heute arm ist, bleibt es. Für den Zusammenhalt einer Gesellschaft ist das ein Problem. Die komplette Analyse lesen Sie hier. Zusammengefasst »Manche Beobachter befürchten durch die Neufassung des Länderfinanzausgleiches das Entstehen einer „Zentralrepublik“. Das mag etwas verfrüht sein, aber die grundsätzliche Beobachtung bleibt dennoch: Die Grundstruktur eines föderalen Staatsaufbaus ist durch die neuen Regeln geschwächt worden.« Alle Bundesländer dürften von der Neufassung des Länderfinanzausgleiches profitieren und künftig mehr Geld haben als derzeit. Das ist eines der Ergebnisse einer Analyse, die KPMG zusammen mit der Universität Leipzig durchgeführt hat. Die Einnahmen sind allerdings ungleichmäßig verteilt: Einnahmestarke Länder verzeichnen überdurchschnittlich hohe Zuwächse, einnahmeschwache Länder profitieren unterproportional. 3/5 Mathias Oberndörfer Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor ÄHNLICHER ARTIKEL BLOG Privatisierte Autobahn: Der Spielraum wächst Die Verwaltung und Zuständigkeit der Bundesautobahnen ist derzeit aufgesplittert zwischen Bund und Ländern. Das führt zu einer mangelhaften Anreizstruktur mit der Tendenz zur Selbstblockade bei... › MEHR 4/5 © KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 5/5
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