Preis pro Monat EUR 2,21 inkl. Liefergebühr 56. Jahrgang Freitag, den 23. Dezember 2016 Woche 51 Chor- und Musical-AG beim Rosbacher Weihnachtsmarkt Sonnenbergschule Rosbach Auch in diesem Jahr unterstützten über fünfzig Kinder der Chorund Musical-AG wieder den Weihnachtsmarkt am 3. Adventssonntag. Wir versammelten uns an der Treppe vor der evangelischen Kir- che und zogen Nikolausmützen an, die viele Kinder mitbrachten. Fehlende Mützen wurden uns von lieben Eltern beschafft. Danke dafür! Alle zehn Solisten waren da, so dass wir diesmal nicht kurzfristig umorganisieren mussten und pünktlich starten konnten. Es gab zwei ruhige, eher unbekannte, besinnliche Lieder und zwei Weihnachtsklassiker, diese allerdings in ungewohnter Form, nämlich als Rap. Mit dem letzten Lied, das übrigens dieses Jahr das beliebteste war, wünschte die gesamte AG allen Zuhörern „Fröhliche Weihnacht überall“. D. Weber ent pet Ihr Spezialist kom & direkt vor Ort zuverlässig Tel. 0 22 95 - 90 79 4-0 www.hawle-treppenlifte.de Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende „24. Nachtragssatzung“ zur Beitr ags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung Beitragsder Gemeinde Windeck vom 15.12.1986 beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Windeck-Rosbach, den 19.12.2016 gez. Hans-Christian Lehmann Bürgermeister „24. Nachtragssatzung“ zur Beitr ags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung Beitragsder Gemeinde Windeck vom 15.12.1986 Aufgrund des § 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 1, 2, 4 bis 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496) in Verbindung mit der „Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Gemeinde Windeck vom 04. August 1986, bekannt gemacht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck am 09. August 1986, hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende 24. Nachtragssatzung beschlossen: §1 § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der m³ Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler gemessen, in den Fällen des § 22 der „Wasserversorgungssatzung“ nach Erfahrungswerten geschätzt und in den Fällen des § 23 Absätze 2 und 3 aufgrund der letzten Ablesungen geschätzt. Veranlagungszeitraum für die Trinkwassergebühr ist das Kalenderjahr. Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende „4. Nachtragssatzung“ zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Windeck vom 04.08.1986 - Wasserversorgungssatzung beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Windeck-Rosbach, den 19.12.2016 gez. Hans-Christian Lehmann Bürgermeister „4. Nachtragssatzung“ zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Windeck vom 04.08.1986 - Wasserversorgungssatzung Aufgrund der §§ 4 und 19 der „Gemeindeordnung“ für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. 2 NRW. S. 496) und der §§ 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602) FNA 454-1, zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes vom 21.10.2016 (BGBI. I S. 2372) hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende 4. Nachtragssatzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Windeck beschlossen: §1 § 30 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gem. § 7 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 17 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende „37. Nachtragssatzung“ Zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck vom 30.12.1981 beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de worden ist, c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Windeck-Rosbach, den 19.12.2016 gez. Hans-Christian Lehmann Bürgermeister „37. Nachtragssatzung“ Zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck vom 30.12.1981 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496), der § 1, 2,4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496) und des §§ 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25. Juni 1995 in der Fassung vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), sowie des Nordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen - AbwAG NRW) vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559 / SGV. NRW. 77) hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 13.12.2016 die folgende Satzung beschlossen: §1 § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde nach den §§ 4 Abs. 2 und 6 KAG NRW und § 54 LWG NRW Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) zur Deckung der Kosten i.S.d. § 6 Abs. 2 KAG NRW sowie der Verbandslasten nach § 7 KAG NRW. In die Abwassergebühr wird nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AbwAG NRW eingerechnet: - die Abwasserabgabe für eigene Einleitungen der Gemeinde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AbwAG NRW) - die Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AbwAG NRW i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AbwAG NRW), - die Abwasserabgabe, die von Abwasserverbänden auf die Gemeinde umgelegt wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AbwAG NRW). §2 § 10 Abs. 1,4, 5 (Satz 2 und Nr.2) und Abs. 8 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Dies gilt auch, wenn das auf einem Grundstück anfallende Schmutzwasser in einer „abflusslosen Grube“ gesammelt und mittels Tankwagen von der Gemeinde zur Reinigung in eine Zentralkläranlage verbracht wird. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Veranlagungszeitraum für die Schmutzwassergebühr ist das Kalenderjahr. Abs. 4 Bei der Wassermenge aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten und messrichtig funktionierenden Wasserzähler nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 dieser Satzung zu führen. Den Nachweis über den ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler obliegt dem Gebührenpflichtigen. Ist dem Gebührenpflichtigen der Einbau eines solchen Wasserzählers nicht zumutbar, so ist die Gemeinde berechtigt, die aus diesen Anlagen zugeführten Wassermengen zu schätzen (z.B. auf der Grundlage der durch die wasserrechtliche Erlaubnis festgelegten Entnahmemengen oder auf der Grundlage der Pumpleistung sowie Betriebsstunden der Wasserpumpe oder unter Berücksichtigung der statistischen Verbräuche im Gemeindegebiet). Eine Schätzung erfolgt auch, wenn der Wasserzähler nicht messrichtig funktioniert. Abs. 5, Satz 2 Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, messrichtig funktionierende und geeignete Messeinrichtung in Anlehnung an das Messund Eichrecht (MessEG und Mess-EichV) zu führen: Abs. 5 Nr. 2 Ist die Verwendung einer Abwasser-Messeinrichtung im Einzelfall technisch nicht möglich oder dem Gebührenpflichtigen nicht zumutbar, so hat er den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, Mess-EichV) alle 6 Jahre erneut geeicht werden oder durch einen neuen Wasserzähler mit Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Aus der Konformitätserklärung muss sich ergeben, dass der Wasserzähler messrichtig funktioniert. Der Nachweis über die messrichtige Funktion sowie Eichung des Wasserzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht statt. Abs. 8 Die Schmutzwassergebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr. Die Grundgebühr beträgt je Anschluss monatlich 13,00 €. Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ Abwasser 4,57 €. Aufgrund der Berücksichtigung der Abwassergebührenhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen wird tatsächlich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 3,80 €/m³ erhoben §3 § 11 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Abs. 4 Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verändert, so hat der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde innerhalb eines Monates nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen. Für die Änderungsanzeige gilt § 11 Abs. 2 entsprechend. Die veränderte Größe der bebauten und/oder versiegelten Fläche wird mit dem 1. Tag des Monats berücksichtigt, nach dem die Änderungsanzeige durch den Gebührenpflichtigen der Gemeinde zugegangen ist. §4 § 22: Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende „25. Nachtragssatzung“ zur Satzung der Gemeinde Windeck über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1988 beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 3 bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Windeck-Rosbach, den 19.12.2016 gez. Hans-Christian Lehmann Bürgermeister „25. Nachtragssatzung“ zur Satzung der Gemeinde Windeck über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1988 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496), § 1, 2,4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S. 2585 / FNA 75313), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. Wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Berfahren der Fracking-Technologie vom 04.08.2016 (BGBI.I S. 1972),, des §§ 43ff., 46 des Wassergesetzes für das Land NordrheinWestfalen (LWG NRW) vom 25. Juni 1995 in der Fassung vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) vom 17. Oktober 2013, (GV. NRW. S. 602 / SGV. NRW. 77), geändert durch Art. 23 G zur Änd. wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.20616 (GV. NRW. S. 559), sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602) FNA 4541, zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes vom 21.10.2016 (BGBI. I S. 2372) hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung vom 13.12.2016 folgende 25. Nachtragssatzung beschlossen: §1 § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Abs. 2 Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage ist der Grundstückseigentümer. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist gemäß § 60 WHG und § 56 LWG NRW nach den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. §2 § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Abs. 2 Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind Kleinkläranlagen von der Entleerung ausgeschlossen, bei denen die Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des anfallenden Klärschlammes auf Antrag der Gemeinde von der zuständigen Behörde gemäß § 49 Abs. 5 Satz 2 LWG NRW auf den Nutzungsberechtigten des Grundstücks übertragen worden ist. §3 § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Abs. 3 Die Gemeinde kann im Einzelfall den Grundstückseigentümer für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien, wenn die Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWG NRW gegeben sind oder die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 49 Abs. 5 Satz 2 LWG NRW übertragen worden ist. Hierzu muss der Grundstückseigentümer nachweisen, dass das Abwasser im Rahmen der pflanzenbedarfsgerechten Düngung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit im Einklang mit den wasserrechtlichen, abfallrechtlichen, naturschutzrechtlichen und im-missionsschutzrechtlichen Bestimmung aufgebracht wird. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Landwirt eine wasserrecht- 4 liche, abfallrechtliche, naturschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörden vorlegt. §4 § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den gemäß § 60 WHG und § 56 LWG NRW jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. Die untere Umweltbehörde ordnet in ihrer Funktion als untere Wasserbehörde bei Bedarf die Sanierung an. §5 § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Inhalt von Kleinkläranlagen ist bei einem Abfuhrbedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand zu entsorgen. Ein Abfuhrbedarf ist dann gegeben, wenn der Schlammspeicher der Kleinkläranlage mindestens zu 50% gefüllt ist. Das Nichtvorliegen eines Abfuhrbedarfes ist durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde durch Wartungsprotokoll (mit einer integrierten Schlammspiegel-Messung) mit einer von ihm beauftragten Wartungsfirma nachzuweisen. Liegt ein Abfuhrbedarf nachweisbar nicht vor, so wird die Abfuhr grundsätzlich um ein Jahr verschoben. Nach Ablauf dieses Jahres wird durch die Gemeinde erneut geprüft, ob ein Abfuhrbedarf besteht. Für diese Prüfung hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde erneut ein aktuelles Wartungsprotokoll (mit integrierter Schlammspiegel-Messung) vorzulegen. Darüber hinaus hat der Grundstückseigentümer die Entleerung des Inhaltes der Kleinkläranlage rechtzeitig mündlich oder schriftlich zu beantragen. §6 § 9 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Abs. 4 Kann die in der Satzung vorgesehene Entsorgung wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Witterungseinflüssen, Hochwasser oder aus ähnlichen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ermäßigung der Benutzungsgebühr. Im Übrigen haftet die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. §7 § 11 Abs. 2, 4 und 5 werden wie folgt geändert: Abs. 2 Die Gemeinde hat gemäß §46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LWG NRW die Pflicht, den Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LWG NRW das Abwasser aus abflusslosen Gruben zu entsorgen. Die Gemeinde kann hierzu auch Dritte beauftragen (§ 56 Satz WHG). Abs. 4 Den Bediensteten der Gemeinde und Beauftragten der Gemeinde mit Berechtigungsausweis ist gemäß § 98 Abs. 1 LWG NRW zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung befolgt werden und ob der Zustand der Kleinkläranlage ordnungsgemäß ist, ungehinderter Zutritt zu den in Frage kommenden Teilen des Grundstückes und der Grundstücksentwässerungsanlage zu gewähren. Die Bediensteten und / oder Beauftragten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Abs. 5 Der Grundstückseigentümer hat das Betreten und Befahren seines Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung gemäß § 98 LWG NRW zu dulden. Die Entwässerungsanlage ist jederzeit zugänglich zu halten. §8 § 12 Abs.1 und 4 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privater Abwasserleitungen, die Schmutzwasser privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlage, abflusslose Grube) zuleiten, gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, § 56 Abs. 1 LWG NRW, § 8 Abs. 1 SüwVO Abw NRW 2013 so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de gehört auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW gegenüber der Gemeinde. Abs. 4 Für welche Grundstücke und zu welchem Zeitpunkt eine Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen durchzuführen ist, ergibt sich aus den §§ 7 bis 9 SüwVO Abw NRW 2013. Nach § 8 Abs. 2 SüwV Abw NRW 2013 hat der Eigentümer des Grundstücks bzw. nach § 8 Abs. 6 SüwVO Abw NRW 2013 der Erbbauberechtigte private Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen, nach ihrer Errichtung oder nach ihrer wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionstüchtigkeit prüfen zu lassen. Die Prüfpflicht und Prüffristen für bestehende Abwasserleitungen ergeben sich im Übrigen aus § 8 Abs. 3 und Abs. 4 SüwVO Abw NRW 2013. Legt die Gemeinde darüber hinaus durch gesonderte Satzung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LWG NRW Prüffristen fest, so werden die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten durch die Gemeinde hierüber im Rahmen der ihr obliegenden Unterrichtungs- und Beratungspflicht (§ 46 Abs. 2 Satz 3 LWG NRW) informiert. Das gleiche gilt, wenn die Gemeinde Satzungen nach altem Recht gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 LWG NRW fortführt. §9 § 14 Abs.3 wird wie folgt geändert: Abs. 3 Die Gebühr für die Entsorgung der Kleinkläranlagen beträgt je m³ Frischwasser 1,24 €. § 10 § 15 Abs. 4 wird wie folgt angepasst: Abs. 4 Die Gebührenpflicht endet mit der Außerbetriebnahme der Anlage. § 11 § 20 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Abs. 2 Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gem. § 7 Abs. 2 GO NRW i.V.m. §17 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden. § 12 § 21 Abs. 1 und 2 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Die Rechtsmittel gegen Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung richten sich nach den Bestimmungen der „Verwaltungsgerichtsordnung“ in ihrer jeweiligen Fassung. Abs. 2 Für Zwangsmaßnahmen aufgrund dieser Satzung gilt das „Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land- Nordrhein-Westfalen in seiner jeweiligen Fassung. § 13 Inkrafttreten: Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 nachstehende „8. Nachtragssatzung“ Satzung über die Entwässerung der Grundstück Grundstückee und den Anschluss an die öffentliche Abw asser anlage - Entwässerungssatzung - der Abwasser asseranlage Gemeinde Windeck vom 16.12.1996 beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde, b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat, d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Windeck-Rosbach, den 19.12.2016 gez. Hans-Christian Lehmann Bürgermeister „8. Nachtragssatzung“ Satzung über die Entwässerung der Grundstück Grundstückee und den Anschluss an die öffentliche Abw asser anlage - Entwässerungssatzung - der Abwasser asseranlage Gemeinde Windeck vom 16.12.1996 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änd. kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. 6. 2015 (GV. NRW. S. 496),der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S.2585 / FNA 753-13), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. Wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Berfahren der Fracking-Technologie vom 04.08.2016 (BGBI.I S. 1972), des § 46 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25. Juni 1995 in der Fassung vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) vom 17. Oktober 2013, (GV. NRW. S. 602 / SGV. NRW. 77), geändert durch Art. 23 G zur Änd. wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.20616 (GV. NRW. S. 559), sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602) FNA 454-1, zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes vom 21.10.2016 (BGBI. I S. 2372) hat der Rat der Gemeinde Windeck in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgende 8. Nachtragssatzung beschlossen: §1 § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms. Zur Abwasserbeseitigungspflicht gehören nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 6 LWG NRW insbesondere 1. die Planung der abwassertechnischen Erschließung von Grundstücken, deren Bebaubarkeit nach Maßgabe des Baugesetzbuches durch einen Bebauungsplan, einen Vorhaben- und Erschließungsplan oder eine Klarstellungs-, Entwicklungs-, und Ergänzungssatzung begründet worden ist, 2. das Sammeln und das Fortleiten des auf den Grundstücken des Gemeindegebietes anfallenden Abwassers sowie die Aufstellung und Fortschreibung eines Bestands- und Betriebsplans nach § 57 Abs. 1 Satz 4 und 5 LWG NRW 3. das Behandeln und die Einleitung des nach Nummer 2 übernommenen Abwassers sowie die Aufbereitung des durch die Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlamms für seine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung, 4. die Errichtung und der Betrieb sowie die Erweiterung oder die Anpassung der für die Abwasserbeseitigung nach den Nummern 2 und 3 notwendigen Anlagen an die Anforderungen der §§ 54 - 61 WHG und des § 56 LWG NRW, 5. das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung (§ 54 Abs. 2 Satz 2 WHG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LWG NRW); hierfür gilt die gesonderte Satzung der Gemeinde über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.1988 in ihrer jeweils gültigen Fassung, Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 6. die Aufstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach Maßgabe des § 47 LWG NRW §2 § 4 Abs. 2 und 3 werden wie folgt geändert: Abs. 2 Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage aus technischen, betrieblichen, topographischen oder ähnlichen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet, besondere Maßnahmen erfordert oder besondere Aufwendungen oder Kosten verursacht, kann die Gemeinde den Anschluss versagen. Ebenfalls kann die Gemeinde den Anschluss versagen, wenn die zuständige Behörde unter den Voraussetzungen des § 49 Absatz 5 Satz 1 LWG NRW die Abwasserbeseitigungspflicht auf Antrag der Gemeinde auf den privaten Grundstückseigentümer übertragen hat. Dies gilt nicht, wenn sich der Grundstückseigentümer bereit erklärt, die mit dem Anschluss verbundenen Mehraufwendungen zu tragen Abs. 3 Der Anschluss ist ausgeschlossen, soweit die Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit ist und die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 49 Abs. 6 LWG NRW auf einen Dritten übertragen worden ist. §3 § 5 Abs. 2 und 3 werden wie folgt geändert: Abs. 2 Dieses gilt nicht für Niederschlagswasser von Grundstücken, soweit die Pflicht zur Beseitigung des Niederschlagswassers gemäß § 49 Abs. 4 LWG NRW dem Eigentümer des Grundstückes obliegt oder anderweitig (z.B. § 49 Abs. 3 LWG NRW) einem Dritten zugewiesen ist. Abs. 3 Darüber hinaus ist der Anschluss des Niederschlagswassers nicht ausgeschlossen, wenn die Gemeinde von der Möglichkeit des § 51 LWG NRW Gebrauch macht. §4 § 7 Abs. 2 Punkt 11, Abs. 7 - 9 werden wie folgt geändert: Abs. 2 Punkt 11 Grund-, Drain- und Kühlwasser und sonstiges Wasser, wie z.B. wild abfließendes Wasser (37 WHG) Abs. 7 Die Gemeinde kann auf Antrag befristete, jederzeit widerrufliche Befreiungen von den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 erteilen, wenn sich andernfalls eine nicht beabsichtigte Härte für den Verpflichteten ergäbe und Gründe des öffentlichen Wohls der Befreiung nicht entgegenstehen. Insbesondere kann die Gemeinde auf Antrag zulassen, dass Grund-, Drain- und Kühlwasser und sonstiges Wasser, wie z.B. wild abfließendes Wasser (37 WHG) der Abwasseranlage zugeführt wird. Der Indirekteinleiter hat seinem Antrag die von der Gemeinde verlangten Nachweise beizufügen. Abs. 8 Ein Anspruch auf Einleitung von Stoffen, die kein Abwasser sind, in die öffentliche Abwasseranlage besteht nicht. Dieses gilt auch für den Fall, dass die zuständige Behörde im Fall des § 55 Abs. 3 WHG die Einleitung gem. § 58 Abs. 1 LWG NRW genehmigt. Abs. 9 Die Gemeinde kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um - das Einleiten oder Einbringen von Abwasser oder Stoffen zu verhindern, das unter Verletzung der Absätze 1 und 2 erfolgt; - das Einleiten von Abwasser zu verhindern, dass die Grenzwerte nach Absatz 3 nicht einhält. §5 § 8 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Abs. 4 Für die Einleitung von Niederschlagswasser kann von der Gemeinde eine Behandlung (Reinigung) auf dem Grundstück des Anschlussnehmers in einer von ihm zu errichtenden und zu betreibenden Abscheideoder sonstigen Vorbehandlungsanlage angeordnet werden, wenn der Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers für die Gemeinde eine Pflicht zur Behandlung nach dem sog. Trenn-Erlass vom 26.05.2004 (MinBl. NRW 2004, S. 583 ff.) auslöst. Die vorstehende Behandlungspflicht gilt auch für Straßenbaulastträger, die das Straßenoberflächen- 6 wasser in die öffentliche Abwasseranlage einleiten. §6 § 9 Abs. 1 - 3 und 5 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang). Abs. 2 Der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um seine Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen. Abs. 3 Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn die in § 49 Abs. 1 Satz 1 LWG genannten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser oder für zur Wärmegewinnung benutztes Abwasser vorliegen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Gemeinde nachzuweisen. Abs. 5 Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht in Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 48 LWG NRW auch für das Niederschlagswasser. Dieses gilt nicht im Fall des § 5 Abs. 2 dieser Satzung. Darüber hinaus kann die Gemeinde eine unter Beibehaltung des Anschluss- und Benutzungsrechts ausgesprochene Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang aufrecht halten, wenn das Niederschlagswasser ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vor Ort versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann. §7 § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Grundstückseigentümer kann auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutzwasser ganz oder teilweise befreit werden, wenn ein besonders begründetes Interesse an einer anderweitigen Beseitigung oder Verwertung des Schmutzwassers besteht und insbesondere durch Vorlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis - nachgewiesen werden kann, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist oder wenn ihm die Abwasserbeseitigungspflicht durch die zuständige Behörde ganz oder teilweise übertragen worden ist. §8 § 11 wird wie folgt geändert: Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser, so hat er dies der Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde verzichtet in diesem Fall auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers gemäß § 49 Abs. 4 Satz 3 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht so dass eine Überschwemmung von Nachbar- Grundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann. Ein Verzicht auf die Abwasserüberlassungspflicht kommt nach § 49 Abs. 4 Satz 3 LWG NRW nur bei solchen Grundstücken in Betracht, die bereits an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Auf Verlangen der Gemeinde hat er geeignete und geeichte Messeinrichtungen zu installieren, die die Menge des genutzten Niederschlagswassers erfassen. Im Falle, dass eine Nachspeiseanlage betrieben wird, hat der Grundstückseigentümer ebenfalls auf Verlangen der Gemeinde geeignete und geeichte Messeinrichtungen zu installieren, die die Menge des genutzten Trinkwassers erfassen. §9 § 13 Abs. 1, 3 - 8 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Jedes anzuschließende Grundstück ist unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. In Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Gebieten mit Mischsystem (Mischwasserkanal) ist für jedes Grundstück eine gemeinsame Anschlussleitung, in Gebieten mit Trennsystem (Schmutz- und Niederschlagswasserkanal) ist je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser herzustellen. Auf Antrag können mehrere Anschlussleitungen verlegt werden. Abs. 3 Der Grundstückseigentümer hat geeignete Inspektionsöffnungen und notwendige Rückstausicherungen gem. den a.a.R.d.T. einzubauen, um sich vor Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Diese müssen jederzeit zugänglich sein. Als Rückstauebene gilt die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücks. Abs. 4 Die Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschlussleitungen bis zu den Inspektionsöffnungen sowie die Lage, Ausführung und lichte Weite der Inspektionsöffnungen bestimmt die Gemeinde. Abs. 5 Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die laufende Unterhaltung der haustechnischen Abwasseranlagen, sowie der Hausanschlussleitung auf dem anzuschließenden Grundstück bis zur öffentlichen Abwasseranlage führt der Grundstückseigentümer auf seine Kosten durch. Der Hausanschluss ist in Abstimmung mit der Gemeinde zu erstellen. Abs. 6 Besteht für die Ableitung des Abwassers kein natürliches Gefälle zur öffentlichen Abwasseranlage, so kann die Gemeinde von dem Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Entwässerung des Grundstücks den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage verlangen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Die Hebeanlage muss so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist. Abs. 7 Auf Antrag kann die Gemeinde zulassen, dass zwei oder mehrere Grundstücke durch eine gemeinsame Anschlussleitung entwässert werden. Der Antrag wird insb. unter Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 1 Satz 3 LWG NRW dann abgelehnt, wenn die Leitungs-, Benutzungs- und Unterhaltungsrechte nicht durch eine im Grundbuch eingetragene entsprechende Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) abgesichert worden sind. Der Nachweis der Absicherung durch eine Grunddienstbarkeit ist durch einen Auszug aus dem Grundbuch zu führen. Abs. 8 Werden an Straßen, in denen noch keine öffentliche Abwasseranlage vorhanden ist, Neubauten errichtet oder Nutzungen vorgenommen, die einen Abwasseranfall nach sich ziehen, hat der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück Anlagen für einen späteren Anschluss in Abstimmung mit der Gemeinde auf seine Kosten vorzubereiten. § 10 § 14 Abs. 1 und 2 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen. Die Gemeinde bestimmt, welche Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen sind. Besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage, gilt der Antrag mit der Aufforderung der Gemeinde den Anschluss vorzunehmen, als gestellt. Eine Zustimmung wird erst dann erteilt, wenn eine Abnahme des Anschlusses durch die Gemeinde oder deren Beauftragte an der offenen Baugrube erfolgt ist. Abs. 2 Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Gemeinde mitzuteilen. Diese sichert die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers. § 11 § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Abs. 1 Für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privater Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW 2013). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, § 56 LWG NRW, § 8 Abs. 1 SüwVO Abw NRW 2013 so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW gegenüber der Stadt bzw. Gemeinde. § 12 § 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Abs. 2 Bei Indirekteinleitungen im Sinne des Absatz 1 sind der Gemeinde mit dem Antrag nach § 14 Absatz 1 die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge zu benennen. Bei bestehenden Anschlüssen hat dies innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung zu geschehen. Auf Verlangen hat der Indirekteinleiter der Gemeinde Auskunft über die Zusammensetzung des Abwassers, den Abwasseranfall und die Vorbehandlung des Abwassers zu erteilen. Soweit es sich um genehmigungspflichtige Indirekteinleitungen im Sinne des § 58 WHG und § 58 LWG NRW handelt, genügt in der Regel die Vorlage des Genehmigungsbescheides der zuständigen Wasserbehörde. § 13 § 18 Abs. 1 - 3 werden wie folgt geändert: Abs. 1 Der Grundstückseigentümer ist gem. § 98 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 WHG verpflichtet, der Gemeinde auf Verlangen die für den Vollzug dieser Satzung erforderlichen Auskünfte über Bestand und Zustand der haustechnischen Abwasseranlagen und der Hausanschlussleitung zu erteilen. Abs. 2 Die Anschlussnehmer und die Indirekteinleiter haben die Gemeinde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn • der Betrieb ihrer haustechnischen Abwasseranlagen durch Umstände beeinträchtigt wird, die auf Mängel der öffentlichen Abwasseranlage zurückzuführen sein können (z.B. Verstopfungen von Abwasserleitungen). • Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage geraten sind oder zu geraten drohen, die den Anforderungen nach § 7 nicht ansprechen, • sich Art oder Menge des anfallenden Abwassers erheblich ändert, • sich die der Mitteilung nach § 16 Absatz 2 zugrunde liegenden Daten erheblich ändern oder • für ein Grundstück die Voraussetzungen des Anschluss- oder Benutzungsrechtes entfallen. Abs. 3 Bedienstete der Gemeinde und Beauftragte der Gemeinde mit Berechtigungsausweis sind berechtigt, die angeschlossenen Grundstücke zu betreten, soweit dieses zum Zweck der Erfüllung der gemeindlichen Abwasserbeseitigungspflicht oder zum Vollzug dieser Satzung erforderlich ist. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben das Betreten von Grundstücken und Räumen zu dulden und ungehindert Zutritt zu allen Anlageteilen auf den angeschlossenen Grundstücken zu gewähren. Das Betretungsrecht gilt nach § 98 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW auch für Anlagen zur Ableitung von Abwasser, dass der Gemeinde zu überlassen ist. Die Grundrechte der Verpflichteten zu sind beachten. Die Grundrechte der Verpflichteten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG (Freiheit der Person), Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 GG (Eigentum) sind insbesondere bezogen auf die Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW gem. § 124 LWG NRW eingeschränkt. § 14 § 21 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Abs. 3 Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können gem. § 7 Abs. 2 GO NRW i.V.m. §17 OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Ende: Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 7 Ab ins Hallenbad.. Den guten Vorsätzen zu Liebe! In der zweiten Hälfte der Weihnachtsferien möchten wir Ihnen die Chance geben, durch Bewegung im nahegelegenen Hallenbad dem möglichen Winterspeck den Kampf an zu sagen. Das Hallenbad in Dattenfeld, Bergische Str. 21 bietet im Zeitraum vom 02.01. - 08.01.2017 bei erweitertem Bade- und Saunabetrieb die Gelegenheit dazu. Gönnen Sie sich auch einen Besuch auf der Wellnessliege! JEDOCH JEDOCH:: In der Zeit vom 22.12.16 - 01.01.2017 bleibt das Bad geschlossen geschlossen! Kanalspülarbeiten in den Ortslagen Dattenfeld und Schladern in der Zeit vom 27.12.16 bis zum 20.01.2017 In der Zeit vom 27.12.2016 bis zum 20.01.2017 werden in Windeck-Dattenfeld und WindeckSchladern, die Kanäle gespült. Um diese Arbeiten durchführen zu können, ist es teilweise erforderlich, dass Privatgrundstücke betreten und ggf. befahren werden müssen. Verdeckte Kontrollschächte sind für die Spülarbeiten ggf. freizulegen. Dies ist dann der Fall, wenn über Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitungen der Gemeindewerke von einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht erreicht werden können und ein auf dem Privatgrundstück vorhandener Kanalschacht für die beabsichtigten Arbeiten benutzt werden muss. Die betrof- fenen Bürger bzw. Grundstückseigentümer werden durch die beauftragte Firma Bastian & Sohn rechtzeitig über das Betreten des Grundstückes informiert. Sollten Sie nicht erreichbar sein, bitten wir um Nachsicht, wenn das Grundstück ohne Ankündigung betreten wird. Durch die Spülarbeiten kann es in Einzelfällen zu vorübergehenden Geruchsbelästigungen kommen. Die Ursache liegt häufig in einer fehlenden Belüftung der Grundleitungen und Hausinstallationen. Durch den entstehenden Unterdruck bei der Spülung werden die Geruchsverschlüsse - Siphons - leer gesaugt. Es besteht dann keine Geruchssperre mehr zum Kanal. Die Ursache ist relativ einfach zu beheben. Die Geruchsverschlüsse sind wieder zu füllen, indem man kurz Wasser in Waschbecken, Toilette, Dusche oder Badewanne laufen lässt. In absoluten Ausnahmefällen kann das in den Geruchsverschlüssen stehende Wasser aus den Ablaufstellen im Haus (WC, Dusche etc.) austreten. Dies ist dann der Fall, wenn weder Entlüftungsleitungen noch Rückstausicherungen in den haustechnischen Anlagen vorhanden sind. In diesen Fällen tritt der bei den Spülarbeiten entstehende Überdruck über die Geruchsverschlüsse aus. Der Anschlussnehmer hat die Möglichkeit bei einem vorhandenen Hausanschluss-kontrollschacht die Revisi- onsöffnung im Schacht für die Zeitdauer der Spülung zu öffnen. Dann können Über- oder Unterdruck bereits im Kontrollschacht ausgeglichen werden. Sollten einzelnen Grundstückseigentümern derartige Mängel an ihren Anlagen bekannt sein, wäre eine entsprechende Mitteilung an die WTE Betriebsgesellschaft mbH hilfreich, um die beschriebenen Probleme zu vermeiden. Bei weiterem Informationsbedarf können sich betroffene Grundstückseigentümer unmittelbar an die WTE Betriebsgesellschaft mbH, Herrn Zeidler, erreichbar unter der Rufnummer 02292 / 9112 20 wenden. Gemeindewerke Windeck gez. Hamann (Betriebsleiterin) Aufstallungspflicht für Geflügel jetzt auch im Rhein-Sieg-Kreis Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelgrippe in NRW Rhein-Sieg-Kreis (rl)- Mit Erlass vom 20.12.2016 hat das zuständige Landesministerium eine flächendeckende Aufstallung für alle Arten von Geflügel in NordrheinWestfalen angeordnet. Zu Geflügel zählen, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft auf- 8 gezogen und gehalten werden. Mit Erlass einer Allgemeinverfügung durch die Kreisverwaltung ist nun für das gesamte Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel und die Verpflichtung zur Vornahme von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügel haltenden Betrieben umzusetzen. Als „Aufstallung“ gilt entweder eine geschlossene Stallhaltung oder eine Haltung unter einem nach oben abgedeckten und seitlich gegen Einträge gesicherten Unterstand (Voliere). Um die Gefahr einer Einschleppung des Vogelgrippevirus in den Hausgeflügelbestand zu minimieren, sind folgende „Biosicher- heitsmaßnahmen“ zu beachten: • Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten). • Geflügelhaltungen sind nur mit Schutzkleidung zu betreten. • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind nach jeder Auf- Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de und Ausstallung durchzuführen. • Bisher nicht gemeldete Geflügelhaltungen - auch von Hobbyhaltungen - sind beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW nach zu melden. • Die Ausrichtung von Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstal- tungen sowie der Zukauf über Geflügelmärkte ist verboten. Hintergrund der Anordnung ist der Ausbruch der Geflügelgrippe in einem Putenmastbestand im Kreis Soest am vergangenen Wochenende. Ca. 21.000 Puten mussten gekeult werden. Bereits seit dem 18. November war in verschiede- nen Regionen von NRW das Vogelgrippe-Virus H5N8 in tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen worden. Bekämpfungsmaßnahmen galten nur regional. Nachdem nun die Tierseuche erstmalig in einem Hausgeflügelbestand festgestellt wurde, ist zum Schutz der Geflügelbestände die Umsetzung der o.a. Maßnahmen verpflichtend. So soll der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel weitgehend verhindert werden. Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter Telefonnummer 02241-13/ 2335 zur Verfügung. Allgemeinverfügung für den Rhein-Sieg-Kreis zum Schutz gegen die Geflügelpest - Aufstallung des Geflügels Aufgrund - - der §§ 35 Satz 2, 36, 39 Abs. 2 Nr. 5, 41 Abs. 3 Satz 2 und 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) des § 1 Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen für das Land NordrheinWestfalen (TierSZVO NRW) des § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpestverordnung – GeflPestVO) in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen und - gemäß Erlass vom 20.12.2016 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), Aktenzeichen VI-5-2000.16.4 wird die nachstehende Allgemeinverfügung erlassen, die sich an alle Halter und Halterinnen von Geflügel auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises richtet. Im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) wird für den Rhein-Sieg-Kreises Folgendes angeordnet: I. Anordnung Jeder Geflügelhalter hat gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Nr. 2 und 3 GeflPestVO sämtliches von ihm gehaltenes Geflügel aufzustallen; entweder 1. in geschlossenen Ställen oder 2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln – auch Kleinvögeln – gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Es sind dabei solche Maßnahmen zu treffen, dass die Tiere die ihnen bestimmten Aufstallungsorte nicht verlassen können. Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass das von ihm gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Ausnahmen können auf Antrag nur in begründeten Einzelfällen unter besonders engen Voraussetzungen und mit strengen Auflagen gemäß § 13 Abs. 3 GeflPestVO genehmigt werden. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 9 II. Geltungsbereich Die Anordnung zur Aufstallung nach Ziffer I dieser Allgemeinverfügung gilt für alle Geflügelhalter im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises. Begründung der Allgemeinverfügung Seit dem 08.11.2016 wurde eine Vielzahl von Fällen Hochpathogener Aviärer Influenza (HAPIH5N8) bei Wildvögeln in mehreren Bundesländern nachgewiesen. Inzwischen sind auch Hausgeflügelbestände in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, hier zuletzt am 17.12.2016 im Kreis Soest, betroffen. Eine weitere Verbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände ist daher wahrscheinlich. Am 02.12.2016 hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) seine Risikoeinschätzung vom 09.11.2016 zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland aktualisiert. In dieser Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundesweit nach wie vor als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung u. a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen. Aus den vorgenannten Gründen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) am 20.12.2016 mit Erlass verfügt, dass unverzüglich eine flächendeckende Aufstallung von Geflügel durch die Kreise und kreisfreien Städte zu veranlassen ist. Der Rhein-Sieg-Kreis als Kreisordnungsbehörde ist nach § 1 Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen für das Land Nordrhein-Westfalen (TierSZVO NRW) für den Erlass der Tierseuchenverfügung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) in Hausgeflügelbestände zuständig. Rechtsgrundlage für die unter Ziffer I und II angeordneten Aufstallungspflicht und die Festlegung des Risikogebietes ist § 13 Abs. 1 und 2 GeflPestVO. Danach ordnet die zuständige Behörde eine Aufstallung des Geflügels in der erfolgten Art und Weise an, soweit dies auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. Die Anordnung der Aufstallung basiert auf einer Risikobewertung nach § 13 Abs. 2 GeflPestVO durch das FLI und das MKUNLV NRW. Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügel- und Vogelarten (z. B. Enten, Gänsen, Laufvögel, Puten, Wachteln, Fasanen, Wildvögeln). Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner. Wegen der großen Auswirkungen auf Tierhaltung und Handel und wegen des „Klassischen Seuchencharakters“ der Geflügelpest sind allerstrengste Maßnahmen ohne Zweifel geboten. 10 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Nur durch sofort eingeleitete Maßnahmen kann es gelingen, die Verbreitung der Seuche in die Hausgeflügel- oder Vogelbestände zu verhindern. Um einem hohen Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügel haltenden Betrieben und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich vorzubeugen, sind Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel möglichst zu vermeiden. Die wirkungsvollste und zugleich erforderliche Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Aufstallung des Hausgeflügels. Andere, weniger belastende Maßnahmen, die den gleichen Schutzzweck erreichen, sind nicht erkennbar. Im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind daher die getroffenen Anordnungen notwendig und wurden unter Berücksichtigung des eingeräumten Ermessens sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften getroffen. Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG NRW abgesehen. III. Anordnung der sofortigen Vollziehung Für die Anordnung unter Ziffer I dieser Verfügung ordne ich die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an. Begründung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung war im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzuordnen. Ein Widerspruch gegen diese Tierseuchenverfügung hat damit keine aufschiebende Wirkung. Ein besonderes öffentliches Interesse für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist hier gegeben, weil durch eine Einschleppung der aviären Influenza durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände die Gefahr von tiergesundheitlichen wie auch von wirtschaftlichen Schäden erheblich wäre und deshalb sofort zu unterbinden ist. Eine effektive Tierseuchenprävention zum Schutz hoher Rechtsgüter erfordert hier ein Zurückstehen der Individualinteressen von betroffenen Geflügelhaltern am Eintritt der aufschiebenden Wirkung eines Rechtbehelfs. Das öffentliche Interesse an umgehenden Maßnahmen zum Schutz gegen eine Einschleppung und Weiterverbreitung der Geflügelpest überwiegt. Es ist daher sicherzustellen, dass auch während eines evtl. Rechtsbehelfsverfahrens notwendige wirksame und rechtzeitige Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können. IV. Widerrufsvorbehalt / Geltungsdauer / Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit – auch kurzfristig – insbesondere aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung und der aktuellen Seuchenlage widerrufen oder ergänzt werden. Sie ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG NRW. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. V. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Fristablauf hier eingeht. Für den Fall, dass die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden. Der Widerspruch hat gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO keine aufschiebende Wirkung. Sie können beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen (§ 80 Abs. 4 VwGO). Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 11 Daneben kann ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gem. § 80 Abs. 5 VwGO an das Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, gerichtet werden. VI. Hinweise Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 Tiergesundheitsgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 32 Abs. 3 Tiergesundheitsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tiergesundheitsgesetz entfällt der Anspruch auf Entschädigung u. a., wenn der Tierhalter oder sein Vertreter im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Fall eine erlasse Rechtsverordnung oder eine behördliche Anordnung schuldhaft nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig befolgt oder nicht befolgt hat. Ich behalte mir vor, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinverfügung im Wege des Verwaltungszwanges durchzusetzen. Siegburg, den 21.12.2016 Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat gez. Sebastian Schuster Öffnungszeiten der Büros der WTE Betriebsgesellschaft Die WTE Betriebsgesellschaft mbH hat mich darüber informiert, dass die Büros im Betriebsgebäude Rathausstraße 16, 51570 Windeck-Rosbach von Dienstag, den 27.12.2016 bis einschl. Freitag, den 30.12.2016 geschlossen bleiben. Der Bereitschaftsdienst 12 ist hiervon nicht betroffen. In Notfällen sind die jeweiligen Mitarbeiter/-innen unter folgenden Rufnummern erreichbar: Trinkwasserversorgung: 0 172/ 25 04 435 Abwasserbeseitigung: 0 172/ 25 04 344 Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Hans-Christian Lehmann Ende: Der Bürgermeister informiert Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Folgende Sprechtage werden in der Gemeinde Windeck abgehalten: Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Windeck täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus II, Zimmer 40, Tel.: 02292/601140 Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern Vermittlung von Babysittern Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises nach vorheriger Terminvereinbarung Familienzentrum Vogelnest, Hurster Str. 23, Windeck-Rosbach (Tel.: 02292/5578) Familienzentrum Regenbogenland, Bergische Str. 23, WindeckDattenfeld (Tel.: 02292/3764) Sozialverband Deutschland ee.V .V .V.. (vormals Reichsbund) Ortsverband Windeck jeden 3. Mittwoch im Monat findet für den Ortsverband Windeck im Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde in Leuscheid von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr die Außensprechstunde statt. W eitere Informationen: Tel.: 02241/65766 Schuldnerberatung des SKM Kath. Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis ee.V .V .V.. Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Anmeldung an jedem 2. und 4. Dienstag im Monat in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr Uhr,, Pfarrheim St. Josef Josef,, Pfarrer Pfarrer-Stiesch-Platz 3, Windeck-Rosbach. Terminabsprache und weitere Auskünfte: Sekretariat der Schuldnerberatung, Tel. 02241/ 177816 Notar Dr aul Sebastian Hager Dr.. PPaul Dienstag, den 3. Januar 2017, 17.00 Uhr Uhr,, im Gasthof Rolandseck, Rathausstr. 47, 51570 Windeck-Rosbach Dienstag, den 20. Dezember 2016, 15.00 Uhr Uhr,, im Rathaus Rosbach, Rathausstr. 12, 51570 Windeck-Rosbach Es ist zweckmäßig, vorab telefonisch mit dem Notariat einen Termin abzustimmen, um Wartezeichen oder vergebliches Kommen zu vermeiden. (Tel.: 02291/4051-52 02291/4051-52). Bürgersprechstunden der Polizei Bürgersprechstunden durch die zuständigen Bezirksbeamten: PHK Michael Schütthof: Tel.: 02292/910072 für den Bereich Windeck-West: alle Ortschaften westlich der K 7 n Richtung Eitorf, z.B. Schladern, Dattenfeld, Herchen, Stromberg usw. PHK Joachim Lünenschloß, Tel.: 02292/910071 für den Bereich Windeck-Ost: alle Ortschaften östlich K 7 n, z.B.: Leuscheid, Rosbach, Hurst, Kohlberg, Halscheid, Au, Imhausen, usw. Die Bezirksdienststelle WindeckRosbach, Rathausstraße 12, ist für Bürgersprechstunden in der Regel zu den nachfolgend aufgeführten Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Zeiten besetzt: Mo. 10.00-17.00 Uhr Do. 10.00-17.00 Uhr Gesonderte Termine können über die Polizeiwache Eitorf unter der 02243/943421 Rufnummer vereinbart werden.Änderungen, z.B. während der Urlaubszeit werden per Aushang mitgeteilt. Familienhebamme Die Familienhebamme Claude Herwartz berät während der Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Um vorherige Terminabsprache unter 02241/1466074 wird gebeten.Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0151/25695351. Informationsbüro Flüchtlingshilfe Das Büro im Rathaus II, WindeckRosbach, ist dienstags und donnerstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Telefon: 02292/601-260 13 Ambulanter ärztlicher Notfalldienst 116 117 - die neue Nummer für den Notdienst Die einheitliche Nummer 116117 gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos. Zahnärztlicher Notfalldienst im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis Zentrale Rufnummer: 0180/5986700 Feuerwehr und Rettungsdienst Notruf 112 Apotheken-Notdienst Freitag, 23. Dezember 2016 Burg-Apotheke Waldbröler Str. 24 51570 Windeck-Schladern Tel.: 02292/2900 Samstag, 24. Dezember 2016 Alte Schulz’ sche Apothek Schulz’sche Apothekee Marktplatz 3, 53783 Eitorf Tel.: 02243/2214 Sonntag, 25. Dezember 2016 Adler -Apothek Adler-Apothek -Apothekee OHG Rathausstr. 25 51570 Windeck-Rosbach Tel.: 02292/5058 Montag, 26. Dezember 2016 St. Laurentius-Apotheke Auf der Niedecke 4 51570 Windeck-Dattenfeld Tel.: 02292/2340 Dienstag, 27. Dezember 2016 Siegtal-Apotheke Siegtalstr. 34 51570 Windeck-Herchen Tel.: 02243/2503 Mittwoch, 28. Dezember 2016 Löwen-Apotheke Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf Tel.: 02243/2894 Donnerstag, 29. Dezember 2016 Bahnhof-Apotheke Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf Tel.: 02243/6177 Freitag, 30. Dezember 2016 Bröltal-Apotheke OHG Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth Tel.: 02295/5171 Samstag, 31. Dezember 2016 Markt-Apotheke Am Markt 7, 53783 Eitorf Tel.: 02243/80088 Sonntag, 1. Januar 2017 Wald-Apotheke Hochstr. 16, 51545 Waldbröl Tel.: 02291/901034 (Angaben ohne Gewähr) Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr Uhr.. Alle Angaben ohne Gewähr! Es sind die tagesaktuellen Aushänge in den öffentlichen Apothek en Apotheken zu beachten! Telefonischer Abruf Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/0022833 sind die Notdienst habenden Apotheken rund um die Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz ist Anruf unter Tel. 0800/0022833 kostenlos, per Mobiltelefon ohne Vorwahl unter Tel. 22833 kostet jeder Anruf pro Minute sowie jede SMS 69 Cent. Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de/notdienst.html. Elektro-Notdienst Zentrale Rufnummer für den ge- 14 samten Rhein-Sieg-Kreis: 02241/888333 Notdienste für „Trinkwasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ Für Notfälle außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an Wochenenden sowie gesetzlichen Feiertagen gewährleistet die Fa. WTEB mbH, Rathausstraße 16, Windeck, im Auftrag der Gemeindewerke Windeck einen entsprechenden Bereitschaftsdienst. Dieser ist wie folgt telefonisch zu erreichen: für die „T rinkw asserversorgung“ „Trinkw rinkwasserversorgung“ Tel. 0172/2504435 für die „Abwasserbeseitigung“ Tel. 0172/2504344 Für den Bereich des Wasserbeschaffungsverbandes Herchen: Tel.: 02243/911769 oder 0176/ 25149605 (Kleinschmidt) für die „Abwasserbeseitigung“ Tel. 0172/2504344 Wasserbeschaffungsverband Leuscheid: D. Kappenstein, Tel. 0171/3614581 D. Baier, Tel. 02292/1473 Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Eitorf und Windeck Markt 10 - 11, 53783 Eitorf Tel.: 02243/84430 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 12.30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 - 16.30 Uhr Osteoporose-Selbsthilfegruppe Dattenfeld Fit durch Gymnastik Die Selbsthilfegruppe Dattenfeld bietet zur Vorbeugung und zur Erhaltung der Mobilität sowie zum Muskelaufbau ein Funktionstraining mit verschiedenen Geräten und auch mit Stuhlgymnastik an. Die wöchentliche Gymnastik findet montags von 14.45 - 15.45 Uhr in der Halle des Seniorenzentrums St. Josef, Krankenhausweg 4 in Windeck-Dattenfeld unter Anleitung einer staatlich anerkannten Therapeutin, Frau Marion Nillius, statt. Infos unter Tel.: 02292/2310 Frau Elisabeth Schäfer Tel.: 02292/3229 Frau Maria Kehlenbach Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Ev. Kirchengemeinde Rosbach Evangelisch Freikirchliche Gemeinde Imhausen Tagesspruch: Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Joh. 1, 14a Samstag, 24. Dezember 2016 - Heilig Abend 24.12. Sa. 14:45 Uhr Halscheid Familiengottesdienst 24.12. Sa. 15:30 Uhr Schladern Familiengottesdienst 24.12. Sa. 16:00 Uhr Opperzau Familiengottesdienst 24.12. Sa. 17:00 Uhr Dattenfeld Familiengottesdienst 24.12. Sa. 17:00 Uhr Rosbach Familiengottesdienst 24.12. Sa. 17:30 Uhr Öttershagen Familiengottesdienst 24.12. Sa. 22:00 Uhr Rosbach Christmette Klingelbeutelkollekte: Brot für die Welt Ausgangskollekte: Brot für die Welt Sonntag, 25. Dezember 2016, 1. Weihnachtsfeiertag 25.12. So. 08:00 Uhr Rosbach Kantorei 25.12. So. 10:00 Uhr Dattenfeld Singkreis Klingelbeutelkollekte: Kirchenmusik Ausgangskollekte: Gesamtkirchliche Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland Montag, 26. Dezember 2016, 2. W eihnachtsfeiertag 26.12. Mo. 10:00 Uhr Rosbach Klingelbeutelkollekte: Volksmission / Gemeindearbeit Ausgangskollekte: Aufgaben im Bereich der Union Evangelischer Kirchen Samstag, den 24. Dezember 16.30 Uhr Christvesper - Der Heiligabendgottesdienst für die ganze Familie Sonntag, den 25. Dezember 10.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst Mittwoch, den 28. Dezember 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis Die Kindergruppen sowie der Deutschkurs haben Weihnachtsferienpause. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen, den Gruppen sowie der Gemeinde gibt es unter www.efg-imhausen.de. Evangelische Kirchengemeinde Leuscheid Wochenspruch ochenspruch: „Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Joh. 1,14 Samstag, 24. Dezember 15.00 Uhr Familiengottesdienst 17.30 Uhr Christvesper mit Kirchenchor Sonntag, 25. Dezember 6.00 Uhr Christmette mit Posaunenchor und MGV Eintracht, anschließend Weihnachtsfrühstück im Gemeindehaus. Montag, 26. Dezember 10.00 Uhr Gemeinsames Weihnachtssingen mit Herchen und Leuscheid und beiden Posaunenchören in der ev. Kirche Leuscheid Samstag, 31. Dezember 17.00 Uhr Gottesdienst zum Jahreswechsel mit Abendmahl Die Jungschar findet in den Ferien nicht statt. Pfarrerin D. Böttcher 02292/4657 Das Gemeindebüro ist in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis 6. Januar 2017 geschlossen. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 15 EvangeliumsKatholische Christengemeinde Rosbach Pfarreiengemeinschaft Wenn Sie noch nicht wissen, wie de ab 18.00 Uhr mit einem ge- Windeck und wo Sie diese Tage verbrin- mütlichen Abschluss-Gottesgen wollen, sind Sie bei uns in die Obernauerstr. 17c herzlich eingeladen! Wir feiern Weihnachten am Heiligabend, 24.12. ab 16.00 Uhr mit unseren Kinder, Jungschar und Teenie-Gruppen. Am 25.12. werden wir am 1. Weihnachtsfeiertag um 10.30 Uhr einen Weihnachtsgottesdienst haben und am Samstag den 31.12. wollen wir das Jahresen- 16 dienst feiern. Weihnachten feiern wir die Geburt Jesu - der Sohn Gottes kam zu uns, damit wir zu Gott kommen können! Wenn Sie ihn noch nicht kennen lernen Sie ihn diese Weihnachten doch einmal persönlich kennen. Er wird in jeder Kirche und christlichen Gemeinde in Windeck auf Sie warten. Pastor albüro Windeck, astoralbüro Hauptstr.. 57, Öfnungszeiten Hauptstr Mo - FFrr von 09.00 - 12.00 Uhr Uhr,, Mo - Do von 15.00 - 17.30 Uhr Uhr,, Tel. 02292/2046, [email protected] Abkürzungen: Df Dattenfeld, Rb Rosbach, Her Herchen, Leu Leuscheid, Dr Dreisel, Wil Wilberhofen, Schl Schladern, Hop Hoppengarten, SZ Seniorenzentrum St. Josef, Alt Altenherfen, Gut Gutmannseichen, PG Pfarreiengemeinschaft Samstag, 24. Dezember 14.30 Uhr Her Kinderkrippenfeier 15.00 Uhr Rb Kinderkrippenfeier 16.00 Uhr Df Kinderkrippenfeier, mitgestaltet vom Kinderchor 16.30 Uhr Leu Musik zur Weihnacht 17.00 Uhr Leu Christmette, mitgestaltet vom Kirchenchor 17.30 Uhr Her Musik zur Weihnacht 18.00 Uhr Her Christmette, mitgestaltet vom Kirchenchor 20.30 Uhr Rb Musik zur Weihnacht 21.00 Uhr Rb Christmette 21.30 Uhr Df Musik zur Weihnacht 22.00 Uhr Df Christmette mitgestaltet vom Kirchenchor Sonntag, 25. Dezember 8.30 Uhr Rb Festmesse 9.00 Uhr Alt Festmesse mitgestaltet von der Singgemeinschaft Hoppengarten (1. JG Heinrich Bütt, Annemie Becker, Johann, Heinrich u. Maria Bastian, Anna u. Heinrich Engel, Maria u. Arthur Patt, Grete Kindermann) 10.00 Uhr Leu Festmesse 10.30 Uhr Schl Festmesse (FranzJosef u. Helene Hundhausen u. verst. Angeh.) 11.00 Uhr Df Festmesse Montag, 26. Dezember 8.30 Uhr Rb Hl. Messe (Ehel. Wilhelm u. Lucie Müller, Ehel. Franz u. Edith Maczewski u. Frieda Grabowski) 9.00 Uhr Wil Hl. Messe (Johannes Schumacher u. für die Verst. der Fam. Wagner u. Schmidt, Ehel. Christian u. Wilhelmina Koch, Ernst u. Helene Klaas u. verst. Angeh., Josef Vogel, verst. Angeh., Michaela Schneider, Josef u. Alfred Dresling, verst. Angeh.,Wilhelm u. Katharina Kader, Pfr. Heinz Büsching, s.d. Gebetskreises) 9.30 Uhr Her Hl. Messe (Ehel. Leo u. Klara Becker, Pater Felix Becker) 10.00 Uhr Leu Hl. Messe 11.00 Uhr Df Hl. Messe mitgestaltet vom Jugendchor (Ewald Christgen) Türkollekte für die Messdiener Dienstag, 27. Dezember 18.30 Uhr Df Hl. Messe (Heimat- Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de klerus) mit Segnung des Johannesweins (für alle Priester, die aus unserer Pfarrei hervorgegangen sind und die in unserer Pfarrei gewirkt haben) Mittwoch, 28. Dezember 16.00 Uhr Df Aussendung der Sternsinger der Pfarreiengemeinschaft mit Kindersegnung 17.30 Uhr Wil Hl. Messe Df Keine Hl. Messe Donnerstag, 29. Dezember 10.30 Uhr SZ Hl. Messe Freitag, 30. Dezember 08.00 Uhr Hop Hl. Messe 17.15 Uhr Wil Friedensgebet 18.30 Uhr Df Rosenkranzgebet um Priester- und Ordensberufungen 19.00 Uhr Df Hl. Messe (Pfr. Rudolf Kölschbach, JG in bes. Meinung) Samstag, 31. Dezember 17.30 Uhr Her Jahresschlussmesse f. d. Pfarreiengemeinschaft mit Te Deum u. sakr. Segen, es singt d. Kirchenchor Sonntag, 1. Januar Her keine Hl. Messe 10.00 Uhr Leu Festmesse in der alten Kirche 11.00 Uhr Df Festmesse (in bes. Meinung, 2. JG Lisa Huhn) 18.00 Uhr Rb Festmesse Bibelgemeinde Hohe Grete Einladung zu den Gottesdiensten: Gottesdienst jeden Sonntag um 10.00 Uhr im oberen Bibelsaal Bibelstunde jeden Freitag um 19.30 Uhr im Leseraum Heiligabend-Gottesdienst 24.12.2016 um 16.30 Uhr im oberen Bibelsaal 1. und 2. Weihnacht-Gottesdienst jeweils um 10.00 Uhr im oberen Bibelsaal Weitere Infos haus-hohegrete.de Jehovas Zeugen Zusammenkünfte Hamm Gartenstr. Sonntag, 25. Dezember, 9.30 Uhr: „Ein Familienleben, das glücklich macht.“ Bibel-Wachtturmstudium: „Übe Glauben an Jehovas Verheißungen aus.“ Donnerstag, 29. Dezember,19 Uhr. „Wer Macht missbraucht, dem wird sie entzo- gen (Jes.22).“ Besprechung der Bibelbücher Jesaja 17-23. Ein weiteres Thema: „Der König ruft ein Heer von Predigern zusammen.“ Jeder ist willkommen. Es gibt keine Geldsammlungen; Kontakt: www.jw.org Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 17 Restefrei in der Weihnachtsbäckerei Weihnachtszeit ist Backzeit. Neben Geburtstagsfeiern ist Weihnachten der beliebteste Anlass, die Backutensilien aus dem Schrank zu holen. Das hat eine FORSA-Umfrage aus dem Jahr 2011 gezeigt. Aber lassen sich Mehl, Nüsse und andere Backzutaten eigentlich noch verwenden, wenn sie bereits ein Jahr im Schrank stehen? Und was passiert mit all den Leckereien, wenn der Appetit auf Stollen, Lebkuchen und Plätzchen verflogen ist? Zu gut für die Tonne! gibt Tipps für eine restefreie Weihnachtsbäckerei. Back- und Teigwaren landen nach Obst und Gemüse am häufigsten in der Tonne. Rund 1,34 Tonnen Gebackenes werfen die Deutschen jedes Jahr weg. In der Weihnachtszeit, wenn Plätzchen, Stollen und Lebkuchen oft im Überfluss vorhanden sind, ist die Gefahr besonders groß, dass die Köstlichkeiten nicht verbraucht werden. Und auch beim Backen zu Hause entstehen unnötige Abfälle, etwa weil Nüsse, Mehl und Gewürze falsch gelagert wurden. Backzutaten - was lässt sich noch verwenden? Die meisten Backzutaten sind lange haltbar. Mehl der Typen 405 und 505 bleibt in der Regel etwa ein Jahr frisch. Am besten lagerst du es in einem fest verschlossenen Behälter, der vor Feuchtigkeit und Ungeziefer schützt. So bleibt es auch mehrere Monate nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch gut. Vollwertfans müssen jedoch genauer hinschauen: Vollkornmehl kann bereits nach einigen Monaten ranzig werden. Hiervon lieber kleinere Mengen frisch kaufen. Schokoladenkuvertüre kannst du auch noch aus dem letzten Jahr verwenden- zumindest milchfreie Sorten. Diese bleiben trocken und bei Zimmertemperatur gelagert 12 Monate haltbar. Kuvertüre aus Milchschokolade allerdings nur ein halbes Jahr. Hefe solltest du immer frisch kaufen. Wenn Trockenhefe nicht ganz verbraucht wurde, hält sie sich im Kühlschrank etwa zwei Wochen, wenn der Beutel gut verschlossen wird. Zucker kann tatsächlich niemals schlecht werden und hat deshalb auch kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Nüsse - Finger weg von verdor verdor-benen Exemplaren Weihnachtsbäckerei ohne Nüsse? Kaum vorstellbar. Da Nüsse von Natur aus viel Fett enthalten, können sie ranzig werden oder verschimmeln. Verschimmelte Nüsse dürfen keinesfalls gegessen werden, denn die Schimmelpilze bilden Giftstoffe, die schwere Lebeschäden hervorrufen können. Verdorbene Nüsse erkennst du leicht an ihrem muffigen Geruch und ranzigen Geschmack. Gelagert werden Nüsse und Samen wie zum Beispiel Pistazien dunkel, kühl und trocken. Wurde die Verpackung schon geöffnet, die Nüsse am besten in fest verschließbare Gefäße umfüllen. So bleiben sie ein halbes Jahr frisch. Gewürze - im Ganzen frischer Ein feiner Duft nach Zimt und 18 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Nelken - es sind die Gewürze, die Lebkuchen, Spekulatius und Stollen ihr ganz besonderes Weihnachtsaroma verleihen. Die Krux daran: Viele typische Weihnachtsgewürze liegen den Rest des Jahres ungenutzt im Schrank. Grundsätzlich gilt: Ganze Gewürze bleiben rund fünf Jahre frisch, gemahlene Gewürze rund drei Jahre. Greife daher wenn möglich zu ganzen Gewürzen. Vanilleschoten können während der Lagerung eine Art Raureif aus Vanillekristallen bilden. Diese sind nicht schädlich, im Gegenteil: Sie zeigen die hohe Qualität der Schoten und sind sehr aromatisch. Ausgeschabte Schoten sind übrigens kein Fall für die Tonne: Du kannst sie mit Zucker mischen, der schon nach kurzer Zeit das Aroma der Schoten annimmt. So entsteht leckerer Vanillezucker. Gebackenes richtig lagern Weht ein Plätzchenduft durchs Haus kann man meist kaum widerstehen zu naschen. Dennoch: Das meiste Weihnachtsgebäck wird nicht sofort verzehrt. Für klassisches Weihnachtsgebäck ist das kein Problem - vorausgesetzt es wird richtig gelagert. Der typische Weihnachtsteller sieht schön aus, aber an der warmen Luft wird knuspriges Gebäck schnell weich und weiches Gebäck hart. Lege deshalb nur auf den Teller, was direkt gegessen wird. Plätzchen halten sich in der klassischen Keksdose aus Blech, die luftdicht schließt, am besten. Hier bleiben sie problemlos mehrere Monate frisch. Lebkuchen, Honigkuchen und Früchtebrot schmecken frisch am besten. In einer luftdichten Dose an einem nicht zu warmen Ort bleiben aber auch sie bis zu acht Wochen weich. Zusätzlich kannst du Schalen von Orangen oder Äpfeln in die Dose geben - sie spenden extra Feuchtigkeit. Pralinen aus eigener Herstellung sind ein Genuss - aber oft nur sehr kurz haltbar. Besonders wenn frische Zutaten wie Sahne enthalten sind. Diese Köstlichkeiten solltest du im Kühlschrank lagern und in maximal zehn Tagen verbrauchen. Pralinen mit Alkohol können etwas länger frisch bleiben. Du hast trotzdem im Januar noch Reste von der Weihnachtsbäckerei? Verarbeite die Reste doch zu einem leckeren, winterlichen Dessert. Gezielt backen für weniger Reste Backen an Weihnachten macht Spaß. Gerade für Kinder ist das gemeinsame Backen und Naschen oft ein Höhepunkt der Weihnachtszeit. Dennoch ist es nicht immer notwendig, dass jede Familie viel mehr backt als sie essen kann - dann landen im Januar harte Lebkuchen und alte Plätzchen in der Tonne. Oft hilft es schon eine Sorte Plätzchen weniger zu backen und als Mitbringsel nur kleine Kostproben zu verschenken. Gerade wenn du mit oder für Kinder backst, überlege mit ihnen gemeinsam, was allen schmeckt. Dann werden die Plätzchen auch gegessen. Kekse halten je nach Zutaten unterschiedlich lange. Alles, was mit Cremes gefüllt ist, sollte als erstes verzehrt werden. Lebund Honigkuchen halten sich gut aufbewahrt - oft wochenlang. Auch Gebäck wie Vanillekipferl oder Makronen passen zwar besonders in die Weihnachtszeit, schmecken aber auch noch im Januar hervorragend. (Initiative Zu gut für die Tonne!) Liebe Bürger und Gäste Dattenfelds, unser Ort erscheint auch in diesem Jahr wieder zur Weihnachtszeit in herrlichem Lichterglanz. Viele Geschäftsleute und Gastwirte, aber auch private Anwohner haben sich besonders viel Mühe gegeben, eine stimmungsvolle Weihnachtsbeleuchtung zu installieren. Der Bürgerverein Dattenfeld hat zudem wieder einige schöne Weihnachtsbäume aufgestellt. Ergänzt werden die vielen Aktivitäten durch die Beleuchtung des Hochkreuzes auf dem Übersetziger Berg und durch die Lichterketten, die im Ortskern die Hauptstraße überspannen. Im Rahmen einer Aktion des »Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld e.V.« beteiligten sich hieran nebenstehende Unternehmen und Personen mit einem Geldbzw. Sachbeitrag. Der »Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld e.V.« bedankt sich hierfür recht herzlich und wünscht, gemeinsam mit den nebenstehenden Unternehmen, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2017. Bitte berücksichtigen Sie die genannten Unternehmen bei Ihren Einkäufen und Aufträgen! Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld 1900 e.V. B Ho lumen Fam tel Bur cafe Da gc ili tt I Sen mkerei e Josef Lafé, Datenfeld i B o Her renze ernha ütz, D tenfeld Pf le r Wolf ntrum rdt, W attenf The gedien gang W St. Jos ilberhoeld Ste atergru st Mar öhrma ef, Da fen Opt inzeiten ppe W tina Rö nn, Da ttenfeld Fa ik We Latz indec tzel,D ttenfe Ruthmilie Anrner, Ch & Latz k e.V., D attenfe ld Dat M. H dreas ristop GbR, D attenfe ld Salz tenfeldeopp, AnHolsch h Witte, attenfe ld bac ld wa rH & Bi Ro Mic ke-Wan Sohn B of, And ltskanz h, Datt sbach h Rew ael Sc derpar edachu re Hö lei, Da enfeld St e Ge hött adies nge ffer, ttenf PRO. Laurenrhards es, Beer Bernd n UG, DDattenf eld digu Hö VIN atte eld tius OH Ka Her th. Kirc ZIAL-G Apoth G, Der S ngsins ffer, Da nfeld m e h ann ench eschä ke S uper titut, ttenfe BE Die CKERM & Rosw or »Sa ftsstell tephan markt, Dattenf ld Dat e Fl Wei Sch EDI Bür eld ith nkt Gewger- undlossere A Werb a Schrö Cäcilia«orian Fr ler, Dat tenfeld Dat anz, tenfe Ver i, Ud eage der, Pr erbe Teakaxis Dr. park Daschöne o Dederntur un Export tenfeld, Dattenf ld r d B i t l u Dat eld chs ade ten So Serv är ng Ev IMP a Mari n, Teakbel Schnfeld, En sverein , Metal ftwarehices, Da tenfeld Sch ACT e Sch holzh eide gelb , Dat lbaum aus, ttenf orns Vers iffer tenf and r und erth eist Datt eld , e tein fegeicherun Persön el und m Birgit + Ingen ld 1900er, Datt enfeld B w rme gen, lichk enfe ister Lan l e ehr, eckm epe e.V., -Geb desd its- und Hanne ann-S lt GbR, Datten d fe lore chüt Dat äud irekt P e eene ion rson Mer te, D tenfe ld rgie Beye alent tens, atte ld n bera nbu wick ter J rg & lungWilberh feld och en S Kollege , Dattenofen chn eiden, Datte feld r, W n ilber feld hofe n Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 19 Weihnachtsbäckerei mal anders Was wäre die Adventszeit ohne Plätzchenbacken? Der Duft nach Zimt und Vanille verbreitet Weihnachtsstimmung. Klassiker wie Vanillekipferl oder Butterplätzchen sind bei Groß und Klein beliebt - doch warum nicht mal etwas Neues probieren? „Mit Trockenfrüchten, Vollkornmehl oder 20 Nüssen lässt sich Weihnachtsgebäck abwechslungsreich und schmackhaft zubereiten.“, so Dr. Annette Neubert, Ernährungswissenschaftlerin im Nestlé Ernährungsstudio. Trock enfrüchte bringen Sonne ins rockenfrüchte Gebäck Seit vielen Generationen werden Trockenfrüchte wie Rosinen, Datteln, Aprikosen oder Orangeat für Weihnachtsgebäck verwendet. Früher gab es im Winter nur wenig Obst zu kaufen, deshalb waren getrocknete Früchte eine besondere Delikatesse. Und auch heute noch wertet Trockenobst verschiedenes Gebäck auf. „Es versorgt den Körper mit notwendigem Kalium, das zum Beispiel für den Wasserhaushalt wichtig ist. Die in Trockenobst enthaltenen Ballaststoffe können die Verdauung unterstützen. Außerdem sind getrocknete Früchte reich an Fruchtzucker, weshalb Gebäck mit Trockenobst angenehm süß schmeckt - auch ohne viel zusätzlichen Zucker“, erklärt Dr. Annette Neubert. Zudem bleibt das Gebäck länger saftig und erhält einen fruchtigen Geschmack. Vollkorn: Nährstoffe aus dem ganzen Korn Weihnachtsgebäck lässt sich auch mit Vollkornmehl variieren: So schmeckt es etwas kräftiger als Plätzchen aus hellem Mehl. „Vollkornmehl wird, im Gegensatz zu hellem Mehl, aus dem ganzen Getreidekorn hergestellt. Die Schale und der Keimling werden mit vermahlen und später verarbeitet. Das ist der Grund, warum Mehl aus dem „vollen Korn“ mehr Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe enthält, denn vor allem in den Randschichten des Getrei- des befinden sich viele Vitalstoffe, die hellem Mehl fehlen“, erklärt die Ernährungswissenschaftlerin. So ist Weizenvollkornmehl beispielsweise reich an Vitamin B1, das für Herz und Nerven wichtig ist. Je nach Geschmack und Sorte kann in Rezepten ein Teil oder die ganze Menge des Weizenmehls durch Weizenvollkornmehl ersetzt werden. Nüsse - Knackige Köstlichkeiten für die Adventszeit Nüsse und Mandeln liefern dem Körper ebenso Vitamine sowie Mineralstoffe und passen als Zutat oder auch als Dekoration zur Weihnachtsbäckerei. „Bereits 25 Gramm Haselnüsse oder Mandeln, das ist etwa eine Handvoll, liefern reichlich Vitamin E und zusätzlich den Mineralstoff Magnesium“, weiß Dr. Annette Neubert. Vitamin E wirkt antioxidativ und hat damit eine Schutzfunktion für die Zellen, vor allem auch im Herz und in Blutgefäßen. Magnesium braucht der Organismus hauptsächlich für die Funktion von Nerven und Muskeln. Nüsse enthalten auch reichlich Fett, hauptsächlich gesunde, mehrfach ungesättigte Fettsäuren. Diese sind wichtig für den Aufbau der Zellwände und beeinflussen die Blutfettwerte positiv. Nüsse liefern aber noch etwas anderes: viele Kalorien. Daher ist eine Handvoll am Tag für eine ausgewogene Ernährung ausreichend. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Weihnachts-Dessert mit gesundem Zink-Anteil Br atapfel aus der Terrine Bratapfel Adventsschlemmereien können gesund sein. Dieses leckere Rezept ist reich an Zink, einem lebenswichtigen Mineralstoff, der das Immunsystem stärkt und für ein gesundes Wohlbefinden sorgt. Hier die Zubereitung für vier verführerische Portionen: Zuerst 40 g Rosinen grob hacken und kurz mit 2 EL Rum erwärmen. 60 g geschälte Mandelkerne grob hacken und ohne Fett rösten. 2 saure Äpfel (z.B. Boskop) schälen, fein würfeln und in einer beschichteten Pfanne anbraten. Dann Rosinen, Mandeln und Apfelwürfel mischen, abkühlen lassen. Währendessen 5 Blatt Gelatine kalt einweichen, ausdrücken und mit 2 EL Apfelsaft erwärmen, bis sich die Gelatine auflöst. 2 Eiweiß mit 1 Prise Salz steif schlagen, dabei 40 g Zucker zugeben. 300 g Joghurt und die Bratapfelmischung verrühren, mit Honig abschmecken. Davon 3 - 4 EL mit der aufgelösten Gelatine vermischen und dann schnell mit der JoghurtBratapfelmischung vermengen. Den Eischnee unterheben und alles in eine mit Frischhaltefolie ausgeschlagene Terrinenform füllen. Über Nacht kalt stellen. Am nächsten Tag einen großen Apfel in Spalten schneiden und entkernen. Apfelspalten in Butter andünsten. Dann 1 TL Honig darüber träufeln und karamellisieren lassen. Zum Schluss die Terrine aus der Form stürzen und in Stücke schneiden. Mit Apfelspalten und Vanillesoße anrichten. txn-p. Seit über 50 Jahren Renault in Windeck-Schladern txn-p-Foto: Initiative Zink/fotolia Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 21 Großes Adventskonzert in der voll besetzten Halle kabelmetal Bodenbergschule Schladern Eine Premiere der besonderen Art erlebten die Kinder und ihre Eltern, Besucher, Ehemalige und viele Anwohner am 15. Dezember in der Halle kabelmetal in Schladern. Zum ersten Mal wurde das traditionelle Konzert nicht in der katholischen Kirche Schladerns ausgetragen sondern in der viel größeren und geräumigeren Halle. Und die Resonanz stimmte! Ein Intro der Meisterklasse von Damir Akhmetkhanov auf der Trompete eröffnete die schöne Feier. Alle Klassen zeigten dann sehr gut einstudierte musikalische Beiträge, die schon verblüffen, was das Leistungsvermögen der Kinder angeht. Einen vierstimmigen Orff Satz zu Engel auf den Feldern - Igelklasse - oder aufwändige Begleitungen mit Cajons, Orff und Solostimmen überzeugten die Besucher. Immer standen alle Kinder ausnahmslos auf der Bühne und zeigten den staunenden Eltern, was sie können. Bereits die ganz Kleinen hielten hier mit. Das JeKits Ensemble aus 4 Keyboardern, vier Trompeten und 6 Klarinetten unter der Leitung von Damir Akhmetkhanov spielten ein zweistimmiges kleines Weihnachtsmedley. Auch hier hieß es Staunen! Alle Kinder lernen ihr Instrumente seit knapp 3 Monaten! Krönender Abschluss des Konzertes war wie jedes Jahr der aus Eltern und Kindern bestehende Projektchor mit zwei Gospels und einer kleinen Band.(Lukas König Cajon, B. Brouwers E-Bass - Thomas List E-Gitarre). Als Solisten sangen Susanne Löfgren, Elfe de Coning, Liisa List und Karen Copland. Großer Beifall belohnte die mitreißenden Stücke. Wir danken unserem Förderverein für die finanzielle Unterstüt- zung und dem Team von kabelmetal - allen voran Oliver Schmidt - für tolle Hilfe und Technik. Vor allem bedanken wir uns bei allen Mitwirkenden und hoffen, dass der Abend auf die Festtage einstimmen kann. Für das Bodenberg Team Marion Suttmann-König Überraschung gelungen GGS Leuscheid Im Weihnachtstrubel hatten die Kinder es fast schon wieder vergessen: Bürgermeister Herr Lehmann hatte ihnen vor zwei Wochen bei der Einweihung der neuen Fenster einen Dank für die Geduld beim Einbau versprochen. Umso größer war nun die Überraschung, als jedes Kind eine Weihnachtstüte mit kleinen Spielsachen erhielt. Besonders freuten sich alle über die Loombänder, aus denen sie Freundschaftsbändchen und Figuren knüpfen können. Ihre Spende hilft 370 Menschen mit Behinderungen in Bethel. www.bethel.de 22 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Förderverein der Gemeinschaftshauptschule Windeck löst sich auf Einrichtungen der Jugendarbeit in Windeck mit Geldzuwendungen unterstützt Mit der letzten Hauptschulklasse 10 Typ A läuft die Windecker Hauptschule in Rosbach aus. In seiner letzten Mitgliederversammlung am 7. November beschloss der Förderverein seine Selbstauflösung und beriet über die Verwendung des Restvermögens. Annemarie Gonzer, die langjährige Vereinsvorsitzende seit der Gründung im Februar 1982, ließ bei dieser Gelegenheit noch einmal die gemeinnützige und gesellige Arbeit des Vereins Revue passieren. Ihre und die Arbeit der letzten Vorsitzenden, Katharina Röhrig, wurden mit Dank für ihren Einsatz gewürdigt. In großer Runde fand in Räumen der Gesamtschule Windeck in Rosbach am 13. Dezember die Übergabe der Zuwendungsschecks an die vom aufgelösten FöV der GHSWindeck begünstigten Einrichtungen der Jugendarbeit in Windeck statt. Jeweils 1000 Euro gingen an die letzte Hauptschulklasse, den 1A Jugendtreff in Rosbach und die Jugendabteilung der freiwilligen Feuerwehren in Windeck. 2000 Euro erhielt der FöV der Gesamtschule Windeck. Bei dieser Gelegenheit gab das Gründungs- und langjähriges Vorstandsmitglied Herr Schacke-Arnoldt einen kurzen Abriss über fast 35 Jahre Arbeit zugunsten der Windecker Hauptschüler: Mittelbeschaffung durch (sehr moderate) Mitgliedsbeiträge, regelmäßige Teilnahme an Märkten in Windeck und außerhalb, Teilnahme mit Imbiss- Getränkeständen bei Schulveranstaltungen, Papiersammelaktionen, regelmäßige offene Kegelabende, offene Segeltouren in NL, Spenden/Zuwendungen und „Zwangsspenden“ (zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen). Die Mittel wurden für den Kauf von Mofas und PCs verwendet. Der Brennofen wurde bezuschusst, Kameras sowie Pausenspielgräten, Werkzeuge und Material für die Arbeit in von der GHS betreuten Biotopen in Windeck und ein komplettes PC-System mit Drucker für die Arbeit einer Schülerzeitungsgruppe beschafft. Der Ausgabenschwerpunkt lag aber von Anfang an in der Unterstützung von finanzschwachen Familien oder solchen mit Geschwisterkindern in der GHS bei Klassenfahrt-/Veranstaltungskosten für ihre Kinder. V.l.: Frau Buttelmann, Herr U.Fröhling, Frau Westhöfer, Herr M.Fröhling, Herr Peukert (hinten) für den 1A Jugentreff, Herr Bönisch (vo.) für die Klasse 10A der GHS, Frau Röhrig für die Feuerwehr Windeck, Frau Zopes Begleiterin des FöV von Anfang an und Witwe des Initiators und späteren Schulleiters Herr Zopes, Herr Schuldt, Frau Wieland-Schaefer für die Gesamtschule, Herr Ottersbach, Frau Köster, Herr Schacke-Arnoldt für den aufgelösten FöV der GHS-Windeck Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 23 Aus der Arbeit der Ratspartei SPD Antrag der SPD-Fraktion Gefahrenstelle zwischen Halscheid und Hohe Str. (L333) bei Altenhof Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lehmann, bezugnehmend auf den Hinweis unseres sachkundigen Bürgers, Herrn Jürgen Engelberth aus Halscheid, beantragt die SPD-Ratsfraktion im Bereich der Gemeindestraße zwischen Ortsausgang Halscheid und dem Abzweig von der Hohe Str. (L333) bei Altenhof in beiden Fahrtrichtungen, jeweils vor Einfahrt in das Waldstück, das Verkehrszeichen Nr. 114 Gefahrzeichen „Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz“ aufzustellen. Wir bitten Sie, unseren An- trag entsprechend an das Straßenverkehrsamt des Rhein-SiegKreises weiterzuleiten. Begründung: In diesem Bereich ist die Fahrbahn, besonders im Herbst und Winter durch Laub sehr rutschig. Es haben sich in diesem Strecken- abschnitt schon einige Unfälle ereignet, die bislang glücklicherweise ohne Personenschaden ausgingen. Die SPD-Fraktion im Rat der gemeinde Windeck. Besuchen Sie uns auch im Internet: WWW.spd-windeck.de giepapier ihrer Fraktion zur Energie beruhe nicht auf eigenen Erkenntnissen, sondern stamme aus der Feder eines Geschäftsführers der Stadtwerke Aachen. Jenes Stadtwerk, welches in Waldbröl seit Jahren heftige Verluste beim Verkauf von Strom einfährt und von der SPD als strategischer Partner für unsere Gemeinde anscheinend favorisiert wird. Ende: Aus der Arbeit der Ratspartei SPD Aus der Arbeit der Ratspartei CDU Sachverstand unerwünscht! SPD und Grüne stärken Lehmann den Rücken Obwohl Bürgermeister Lehmann immer wieder fehlendes Fachpersonal in der Verwaltung beklagt, hat er in der letzten Ratssitzung vorgeschlagen, auf kostenlosen Sachverstand zu verzichten. Auf der Tagesordnung stand die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Gewinnung eines strategischen Partners zum Vertrieb von Strom und Gas. Das Thema war bislang im Betriebsausschuss behandelt worden, in dem mit Dirk Baier, Geschäftsführer der Stadtwerke Wissen, und Karl-Hans Ganseuer zwei Fachleute für Fragen der Energiewirtschaft und Gesellschaftsgründungen als sachkundige Bürger ehrenamtlich zur Verfügung stehen. Bürgermeister und Betriebsleiterin, die beide über keine Erfah- rungen im Energiebereich verfügen, haben dem Rat vorgeschlagen, auf die Kenntnisse der beiden sachkundigen Bürger im Arbeitskreis zu verzichten. Stattdessen wollen Sie weiter, fernab eines öffentlichen und transparenten Verfahrens im stillen Kämmerlein, das alle Bürger betreffende Thema beraten. Dabei wäre Sachverstand dringend von Nöten, hat sich doch in der Vergangenheit eine Panne an die nächste gereiht und war deutlich geworden, dass die Verwaltung mit diesem Thema überfordert ist. SPD und Grüne haben dem Bürgermeister jedoch den Rücken gestärkt, obwohl auch sie Sachverstand gut gebrauchen könnten. So musste sich die SPD zuletzt den Vorwurf gefallen lassen, das Strate- Traditionelles Skatturnier Die CDU Windeck richtet am 28.12.2016 in der Gaststätte Bergischer Hof in Windeck-Schladern, Elmoresstraße 8 ihr traditionelles Skatturnier aus. Hierzu sind alle Mitglieder und Freunde der CDU Windeck herzlich eingeladen. Turnierbeginn ist um 19.00 Uhr. Die Organisation der Veranstal- tung liegt in den bewährten Händen des Geschäftsführers Guido Kötter. Erfreulicherweise hat Landrat Sebastian Schuster seine Teilnahme angekündigt. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer geselligen Abwechslung zwischen den Feiertagen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Ende: Aus der Arbeit der Ratspartei CDU Aus der Arbeit der Ratspartei Die Link Linkee Schließung der Geburtsklinik Sankt Augustin ist eine Unverschämtheit. Teil 2 Als Unverschämtheit bezeichnen der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander S. Neu und der Kreistagsabgeordnete Frank Kemper die Schließung der Geburtsklinik Sankt Augustin. Neu dazu: „Hier haben wir ein Beispiel dafür, dass Gesundheit nicht den Geschäftemachern überlassen werden darf. Die erst 2010 neu errichtete Geburtsklinik wurde mit Steuergeldern von Bund und dem Land NRW gefördert. Dass die Geburtsstation jetzt gerade mal 6 Jahre später geschlossen werden soll ist eine Unver- schämtheit. Schließlich wurden die Steuergelder seinerzeit gewährt, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Versorgung von werdenden Müttern und ihren Kindern gewährleistet ist. DIE LINKE wird prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Steuergelder zurück zu fordern.“ Frank Kemper, Kreistagsabgeordneter aus dem östlichen RheinSieg-Kreis ergänzt: „Es rächt sich nun, dass sich der Kreistag 2014 gegen den Antrag der Linken, auf Einstieg des Kreises in das Krankenhaus Eitorf, entschieden hat. Denn die am stärksten Betroffenen wohnen in Eitorf, Ruppichteroth und Windeck. Das Krankenhaus Eitorf, welches seine Geburtsstation Ende 2014 geschlossen hat, muss nun durch den Kreis angesprochen werden. Es muss geprüft werden, ob eine Bereitschaft zur Wiedereröffnung der Geburtsstation besteht, wenn sich der Kreis finanziell beteiligt, und wie hoch diese Beteiligung ggfls. sein müsste. Aus der Erfahrung, die wir jedoch gerade in St. Augustin machen, muss dann auch der langfristige Betrieb gesichert sein.“ Weiter Infos unter www.ratsblatt.de + h t t p : / / w w w. d i e l i n ke - r h e i n sieg.de/vor_ort/windeck/ Ein frohes Fest Ende: Aus der Arbeit der Ratspartei Die Link Linkee 24 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Die Bürgerkulturstiftung informiert Im Verlaufe des Jahres 2016 hat die Bürgerkulturstiftung Windeck drei Projekte finanziell und organisatorisch gefördert und freut sich, dies den Windecker Bürgern zur Kenntnis zu geben. Für das gesamte Jahr 2016 ist die Bürgerkulturstiftung „Zeitungspate“. Es beinhaltet eine Jahresfinanzierung dieser Tageszeitung für die Bodenbergschule in Schladern, mit der Lehrer und Schüler in den Klassen arbeiten können. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Zeitung lesen, haben den Vorteil einer besseren Sprachausbildung und eine bessere Möglichkeit, sich eigene begründete Meinungen und Sichtweisen bilden zu können. Gerade in den heutigen Zeiten der elektronischen Medien mit WhatsApp, Twitter und Co. hat dies eine große Bedeutung. Deshalb haben wir seitens des Vorstandes das „Zeitungspatenprojekt“ der Bodenbergschule sehr begrüßt und gerne unterstützt. Die Bürgerkulturstiftung Windeck fördert eine dringend notwendig gewordene Renovierung auf einem Teilstück des Kinderspielplatzes vor der evangelischen Kirche in Rosbach. Die Kirche hatte um diese Unterstützung gebeten, da der Platz im Ort eine wichtige Stätte der Begegnung von Müttern und Kindern ist und somit auch dem Zusammenleben und der Integration dient. Deshalb hat sich der Vorstand der Stiftung gerne zu dieser Förderung entschlossen. Schließlich veranstaltete und förderte die Bürgerkulturstiftung ein Konzert am 1. Advent in der Salvatorkirche Rosbach mit dem „Damaskus Streichquintett“, welches aus dem im Jahr 2014 gegründeten „Syrischen Flüchtlingsorchester“ hervorgegangen ist. Die Musiker spielten Werke von syrischen Komponisten. Dazu las der renommierte syrische Autor Suleman Taufiq seine eigenen Texte in deutsch und arabisch vor einem bewegten und begeisterten Publikum. Das Konzerthonorar für die Musiker finanzierte die Stiftung der Kreissparkasse Köln, die verbleibenden Kosten trug die Bürgerkulturstiftung Windeck. Die Moderation während des Abends durch Gabriele Faust, Vorsitzende der Stiftung, geschah unent- Weihnachtsmusik am Heiligen Abend Das Siegtaler Bläsercorps Dattenfeld e. V. möchte mit Weihnachtsmusik am Heiligen Abend alle Freunde und Bekannte feierlich einstimmen. Wie gewohnt spielt das SBC an folgenden Stellen: 16.30 Uhr Rosbach, Am Denkmal 17.15 Uhr Schladern, Am Bahnhof 18 Uhr Dattenfeld, Auf dem Marktplatz Ausblick für 2017 - Unsere Ter er-- mine zu unseren Jahreskonzerten stehen bereits fest: Am Sonntag, den 1. April um 17.00 Uhr im Kulturzentrum kabelmetal in Schladern. Am Sonntag, den 8. April um 17.00 Uhr im Theater am Park in Eitorf. Für Rückfragen steht Ihnen Petra Schneider (Geschäftsführerin), Telefon 02292/8718 gerne zur Verfügung geltlich. Pfarrer Oliver Cremer, der die Stiftung bei diesem Projekt umfangreich unterstützte, konnte sich über Spenden in Höhe von 750 € für die Flüchtlingshilfe Windeck freuen, wir hatten auf Eintritt verzichtet und um Spenden gebe- ten. Es war eine wunderbare Veranstaltung, die beim Publikum sehr viel Anklang fand. „...und wir haben viel gelernt an diesem schönen Abend“, war der Kommentar von vielen Zuhörern. Für den Vorstand Gabriele Faust Musik am Heiligen Abend „Alle Jahre wieder“ so heißt es in einem traditionellen Weihnachtslied und so kann mann auch das traditionelle Musizieren am Heiligen Abend der Windecker-Musik-Vereinigung bezeichnen. Aus guter Tradition möchten wir Euch und Ihnen auch in diesem Jahr wieder an folgenden Orten mit unserer Musik eine besinnliche Einleitung in die Weihachtsfeiertage bescheren: 13.30 Uhr Seniorenzentrum St. Josef Dattenfeld ca. 14.00 Uhr Am Rosengarten in Herchen ca. 14.20 Uhr Kapelle in Hoppengarten ca. 14.45 Uhr Ecke Rosseler Str./Berggarten in Rossel ca. 15.00 Uhr Rochusstr. 32 in Wilberhofen ca. 15.15 Uhr Ecke am Reutersbach/Wilberhofener Str. in Wilberhofen Ihre Windecker-Musik-Vereinigung von 1950 e.V. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 25 Grundstückskauf Sparen kann teuer werden Nicht jedes Schnäppchen ist sein Geld wert - das gilt auch für Grundstücke. Baufamilien sollten bei der Wahl des Bauplatzes daher sorgfältig vorgehen und sich umfassend informieren. Wichtig ist dabei, auch die indirekten Folgekosten zu beachten. Hier werden vor allem zwei Dinge häufig unterschätzt: • Bauland ist in ländlichen Ge- 26 genden oft günstiger als in städtischen Randlagen. Allerdings sind die Fahrkosten dafür deutlich höher, vielleicht muss sogar ein zweites Auto angeschafft werden. Diese Kosten können sich über viele Jahre zu einer beachtlichen Zusatzausgabe summieren. • Oft wird auch die Bedeutung eines Erdgasanschlusses unterschätzt. Erd- gas als Energieträger ist effizient und vergleichsweise günstig, was sich vor allem bei den Heizkosten bemerkbar macht. Eine moderne Erdgas-Brennwertheizung ist nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell empfehlenswert - zumal ihre Anschaffung staatlich gefördert wird. Für Baufamilien ebenfalls wichtig: Wird mit Erdgas geheizt, ist ein Lagerraum wie bei Heizöl oder Pellets überflüssig. Dadurch steht mehr Platz zum Wohnen zur Verfügung. Wer den nicht braucht, kann das Eigenheim kleiner planen, was die Kosten wiederum deutlich senkt. Fazit: Bei Baugrundstücken entspricht der reine Kaufpreis in der Regel nicht den tatsächlichen Kosten. Vor allem auf lange Sicht lohnt es sich, gut nachzurechnen. txn-p. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Moderne, umweltfreundliche Feuerstätte Kaminfeuer -K omfort auf Knopfdruck Kaminfeuer-K -Komfort In Deutschland werden sie immer beliebter: Gas-Kachelöfen, GasKamine und Gas-Kaminöfen. Die Lifestyle-Geräte mit HightechKomfort passen in moderne Architektur- und Lebenskonzepte, besonders im städtischen Raum. Für alle, die wenig Zeit haben, nicht mit Holz heizen wollen - oder durch Vorschriften ihrer Gemeinde oder Stadt nicht dürfen - sind Gasfeuerstätten die Alternative. Sie bieten sauberen Betrieb, hohe Flexibilität und Wärme-Komfort mit realistischem Flammendesign. Kaminfeuer -Wärme auf Knopfdruck Kaminfeuer-Wärme auch per Smartphone oder Tablet Kaminfeuer-Atmosphäre kann man heute mit hohem Bedienkomfort ohne Zeitverzögerung genießen: Moderne Gasgeräte lassen sich per Zeitschaltuhr, Fernbedienung, Smartphone oder Tablet vom Sofa aus steuern. Ihre Wärmeleistung, Flammstärke und Flammenoptik sind stufenlos regulierbar. Die Temperatur wird per Raumthermostat und moderner Steuer- und Regeltechnik automatisch gehalten. Auch die Einbindung in eine vernetzte Hausautomation ist möglich. Die Betriebszeiten sind flexibel programmierbar: So kann das Kaminfeuer bereits Wärme verbreiten, wenn man nach Hause kommt. Schönes Flammenbild, hoher Wir Wir-kungsgrad Die mit Erdgas oder Propangas betriebenen Geräte sind meist mit keramischen Holzscheit-Imitaten ausgestattet. Durch präzise abgestimmte Sauerstoffzufuhr nimmt das Flammenbild die charakteristische Farbe eines echten Holzfeuers an. Gaskamine erreichen mit 75 Prozent ähnlich effektive Wirkungsgrade wie Holzfeuerungsanlagen. Auch in der Heizleistung (von 3 und 8 kW) können sie mit holzbefeuerten Öfen mithalten. Schadstoffarm Gas verbrennt nahezu rückstandsfrei, schadstoffarm, umwelt- freundlich und ohne Geruchsbildung. Bei der Verbrennung ist Feinstaub kein Thema. So ist man auch bei künftigen steigenden Umweltauflagen durch den Gesetzgeber auf der sicheren Seite. Gerade die neuen Vorgaben der BImSchV treffen nicht auf gasbefeuerte Anlagen zu. So sind Gasfeuerstätten erste Wahl, wenn z. B. Verbrennungsverbote für feste Brennstoffe gelten oder die bauliche Situation eine Holzfeuerung kaum zulässt (Schornstein nicht geeignet). Die meisten Gaskamine werden als geschlossene Systeme mit Glasscheibe verkauft als raumluft-abhängige oder raumluft-unabhängige Geräte. Für moderne, luftdichte Niedrigenergiehäuser eignen sich von der Raumluft unabhängige Gas-Geräte mit externer Verbrennungsluftzufuhr und Rauchgasableitung. Sie können auch mit geregelter Wohnraumbelüftung problemlos betrieben werden Nur der Fachmann gibt Sicherheit bei Gas Gasfeuerstätten sind in vielen Design-Varianten und Breiten erhältlich, von klassischen Formaten bis zu Eck-, Panorama- und Durchsichtversionen. Moderne Gerätetechnik ermöglicht auch die Anbindung über einen Pufferspeicher an das bestehende Heizsystem. Damit Design und Technik auf die Anforderungen zugeschnitten sind, empfiehlt sich die Beratung eines Meisterbetriebs zu nutzen. Denn Gasfeuerstätten benötigen einen regelmäßigen Sicherheitscheck, dürfen nur vom Ofen- und Luftheizungsbauer errichtet und vom Gasinstallateur angeschlossen werden. Adressen qualifizierter Ofenbauer-Fachbetriebe und weitere Infos rund um den Kachelofen, Heizkamin und Kaminofen gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de (AdK - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V.) Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 27 Weihnachtliches Glockenspiel in Dattenfeld Die Dattenfelder Beierleute spielen auch in diesem Jahr wieder an den Glocken der Pfarrkirche „St. Laurentius“ (Siegtaldom) folgende Weihnachtslieder: • Süßer die Glocken nie klingen • O Maria • O Jubel, o Freud Sie können dieses Glockenspiel zu folgenden Zeiten hören: Montag, 26. Dezember gegen 12 Uhr, nach der 11-Uhr-Messe Sonntag, 1. Januar 2017 gegen 12 Uhr, nach der 11-Uhr-Messe Weihnachtsmusik am Heiligen Abend und einen schwungvollen, guten Start in das neue Jahr wünschen die Stromberger Gemeinschaften: GV Eichenkranz, Nachbarschaft, Geselligkeitsverein und Verschönerungsverein. Das Siegtaler Bläsercorps Dattenfeld e. V. möchte mit Weihnachtsmusik am Heiligen Abend alle Freunde und Bekannte feierlich einstimmen. Wie gewohnt spielt das SBC an folgenden Stellen: 16.30 Uhr Rosbach, Am Denkmal 17.15 Uhr Schladern, Am Bahnhof 18.00 Uhr Dattenfeld, Auf dem Marktplatz Ausblick für 2017 - Unsere Ter er-- mine zu unseren Jahreskonzerten stehen bereits fest: Am Sonntag, den 2. April 2017 um 17.00 Uhr im Kulturzentrum kabelmetal in Schladern. Am Sonntag, den 9. April 2017 um 17.00 Uhr im Theater am Park in Eitorf. Für Rückfragen steht Ihnen Petra Schneider (Geschäftsführerin), Telefon 02292/8718 gerne zur Verfügung Das Seniorenbüro AKTIV in Windeck lädt ein Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Windeck Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr! SPD Windeck Ortsverein & Fraktion 28 Freitag, 23. Dezember 2016 10.00 - 11.30 Uhr: Englisch-Kursus 3 Dienstag, 27. Dezember 2016 17.00 - 18.30 Uhr: Tanzkreis mit Tänzen aus aller Welt (Pfarrheim Dattenfeld) Mittwoch, 28. Dezember 2016 14.30 - 18.00 Uhr: Skatspielen Donnerstag, 29. Dezember 2016 18.15 - 19.15 Uhr: „Fit im Alter“ (Seniorenzentrum St. Josef) Freitag, 30. Dezember 2016 10.00 - 11.30 Uhr: Englisch-Kursus 3 Montag, 2. Januar 2017 kein Kursus Dienstag, 3. Januar 2017 17.00 - 18.30 Uhr: Tanzkreis mit Tänzen aus aller Welt (Pfarrheim Dattenfeld) Mittwoch, 4. Januar 2017 14.30 - 18.00 Uhr: Skatspielen Donnerstag, 5. Januar 2017 18.15 - 19.15 Uhr: „Fit im Alter“ (Seniorenzentrum St. Josef) Freitag, 6. Januar 2017 10.00 - 11.30 Uhr: Englisch-Kursus 3 17.00 - 19.00 Uhr: Computer-Club Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen des „Seniorenbüros AKTIV“ im Dr. Molly - Haus in Windeck-Dattenfeld, Dreifelder Kirchweg 1 (Nähe Grundschule, Feuerwache) statt. Telefon und Telefax: 02292 / 922 308. Mail: [email protected] Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.seniorenbuerowindeck.org Öffnungszeiten des Seniorenbüros: Jeden 1. Mittwoch im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Seniorenbüros ist der Vorsitzende, Herr Wolfgang Werner erreichbar unter der Telefonnummer: 02292 / 9315 505. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de 10. Windecker Weihnachtsmarkt in Windeck-Rosbach an der Salvatorkirche Es hatte sich rumgesprochen, dass es am dritten Adventswochenende heimelig wird rund um den mittelalterlichen Kirchturm der Salvatorkirche. Der Platz war festlich geschmückt und erstrahlte im Lichterglanz. Eröffnet wurde der Markt durch Bürgermeister Hans Christian Lehmann und Pfarrer Dr. Oliver Cremer. Musikalisch begleitet vom Schulorchester der IGS Hamm. Beim Schlendern über den Windecker Weihnachtsmarkt genossen die Besucher die vorweihnachtliche Stimmung. Die Kulisse mit liebevoll geschmückten Holzbuden sowie das kulinarisch reichhaltige Angebot lud die Besucher ein. Bei romantischer Atmosphäre verweilten sie auf dem Marktplatz. Für die Kleinen waren die Alpakas ein Anziehungspunkt. Wie auch das Kinderschminken. Überrascht wurden die Besucher am Sonntag vom Nikolaus, der sogar Weihnachtslieder mitsang. Spielzeug und Süßigkeiten verteilte er natürlich auch. Die musikalische Unterhaltung während des Marktes, sorgte für besinnliche Augenblicke. Mit dabei waren das Jugendorchester des Siegtaler Bläsercorps, die Windecker Musikvereinigung, die Blaskapelle Leuscheid und der Posaunenchor Ro Da Brass. Zusammen mit den Kindern der Bodenbergschule Schladern und der Sonnenbergschule Rosbach wurde zum Mitsingen eingeladen. Zum Abschluss fand am späten Sonntagnachmittag das traditionelle Konzert der Kantorei Rosbach, in der prall gefüllten Salvatorkirche statt. Der Tourismusverein Windecker Ländchen bedankt sich bei allen, die uns hilfreich unterstützt und zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen haben, insbesondere bei der Rosbacher Werbegemeinschaft und der evangelischen Kirchengemeinde Rosbach. Sowie bei allen Anwohnern rund um den Markt für Ihr Verständnis. Info: Tourismus Windecker Ländchen e.V., Rathausstr. 12, 51570 WindeckRosbach, Tel.: 02292/19433, www.windeck-bewegt.de, E-Mail: [email protected], www.facebook.com/windeck.bewegt Sportgemeinschaft Niederhausen Birkenbeul e.V. Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr wünschen wir allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern. „Vorlesen im Advent“ im Elterntreff Windeck Wie bereits in den Jahren zuvor fand auch in diesem Jahr im Elterntreff Rosbach für die Grundschulkinder das Projekt der Sonnenbergschule in Rosbach „Vorlesen im Advent „ statt. Demzufolge besuchte am 7. Dezember eine Gruppe von 6 Schülern der 3.und 4. Jahrgangsstufe in Begleitung einer Mutter den Elterntreff. Bei Kerzenlicht, Kinderpunsch und Gebäck wurde zunächst erzählt und sich ausgetauscht bis die Kinder sich aus dem Fundus an weihnachtlich-adventlicher Kinderliteratur ihr Lieblingsbuch aussuchen konnten, was dann gemeinsam vorgelesen wurde. Anschließend verblieb noch ein wenig Zeit zum freien spielen, bis die Gruppe wieder den Heimweg zur Schule antreten mußte. Die Kinder und ihre Begleitung bedankten sich für den gemütlichen Aufenthalt im Elterntreff Windeck. Die Mitarbeiterinnen des Elterntreffs bedankten sich ihrerseits und freuen sich jetzt schon auf die Lesestunde im Advent im kommenden Jahr. Der Elterntreff Windeck, Grüner Weg 12, 02292/931060 ist eine offene Begegnungsstätte für Mütter und Väter mit ihren Kindern und an unterschiedlichen Wochentagen geöffnet.Nähere Information unter www.cjg-sta.de. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ Marenbach Elektro-Heizung-Sanitär Alserweg 7, 51570 Windeck Tel. 02292 4478, Fax. 02292 4917 29 Freitag, 30. Dezember 2016 Singen zum Advent MGV „Deutscher Männerchor Imhausen“ 1854 e.V. und „Gemischter Chor“ des MGV Imhausen Freitag, den 23.12.2016 um 16.00 Uhr Adventssingen Diesmal beginnen wir um 16.00 Uhr in Wiedenhof, um 17.00 Uhr in Hundhausen und sind danach gegen 18.00 Uhr an unserer Weihnachtskrippe am Dorfplatz. Wir erinnern uns an die große Teilnahme im vergangenen Jahr und freuen auf viele Zuschauer. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Weitere Infos im Internet: www.mgv-imhausen.de E-Mail: [email protected] Tagesfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Aachen Der SoVD Ortsgruppe Eitorf-Windeck informiert Pünktlich um 10.00 Uhr starteten wir vom Busbahnhof Eitorf, unsere Gäste aus dem Westerwald waren schon an Bord und mit uns SoVDlern waren wir 50 Personen. Die Anreise nach Aachen verlief einwandfrei. Pünktlich erreichten wir unser erstes Programmziel, Werksverkauf bei Lamberts. Staunen! Wir wuss- 30 ten gar nicht, wie viel Sorten Printen, Kekse und Gebäck dieses Unternehmen herstellt. Nach einer knappen Stunde ging es zügig zum Werksverkauf der Firma Lindt. Schokoladen in allen erdenklichen Varianten; also Schoko und wiederum Schoko. Auch hier waren die Einkaufstüten recht schwer. Von nun an waren wir auf uns und unserer Unternehmenslust gestellt. Unser Reisebus musste außerhalb Aachens stehenbleiben, denn wenn alle Reisebusse bis zur Innenstadt fahren dürften, dann wäre eine Aachener Innenstadt zugeparkt. So fahren Pendelbusse für kleines Geld die Weihnachtsmarktbesucher zügig die 1,2 km Strecke hin und her. Weihnachtsmarkt in der Aachener Altstadt ist ein einziger Weihnachtsmarkt! Ob vor dem Dom am Münsterplatz, am Fischmarkt, um das Rathaus herum, bis zum Zeitungsmuseum, oder Elisenbrunnen, überall prachtvoll geschmückte Holzhäuschen mit Angeboten, die jeden Wunsch der Besucher erfüllen könnte. Um 14.30 Uhr unternahmen wir die geplante Domführung und nun wieder ausgiebig Weihnachtsmarktbummel. Leicht erschöpft, aber gut gelaunt, denn wir hatten wie so oft wenn der SoVD unterwegs ist, „Reichsbundwetter“, also Sonne pur und mildes trockenes Wetter! Wir sagen danke an unseren Reiseleiter Herbert Brandenburger und an Reisebuslenker Stefan für diese gelungene Tagesfahrt nach Aachen. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Neues soziales Angebot in Windeck AWO-OV Windeck besucht zukünftiges „Sozialhaus für alle“ Hocherfreut über ein neues soziales Angebot, welches demnächst vom Verein „Windeck hilft e.V.“ in Rosbach entsteht, besuchten einige Frauen vom AWO-Vorstand und ehrenamtliche Helferinnen des AWO-Lädchens die Räumlichkeiten des zukünftigen „Sozialkaufhauses für alle“. Hier können gut erhaltene Möbelstücke als Spende abgegeben werden. Die Frauen von „Windeck hilft“ tauschten sich mit der AWO aus, um Angebote abzustimmen und um sich gegenseitig besser ergänzen zu können. So werden z.B. gut erhaltene und gewaschene Kleidung, Spiele und Bücher für Kinder, Babyausstattungen (Kleidung, Spielzeug, Babywannen, Kinderwagen, Schlafsäcke usw.) und Bettwäsche weiterhin im AWO-Lädchen entgegengenommen, wohingegen Möbel, auch Kinderbetten und komplettes Kinderzimmermobiliar (Schränke, Schreibtische, Kommoden) im Rosbacher Sozialkaufhaus gerne entgegengenommen werden. Eine weitere tolle Sache ist, dass Lampen und andere (brauchbare!) Elektrogeräte dem Sozialkaufhaus gespendet und günstig verkauft werden können. Im Repaircafé sollen auch kleinere Reparaturen Gitta Wiens (hinten links) vom Verein „Windeck hilft“ freute sich über die Spende der AWO-Delegation mit Cathy Grauwinkel, Sabine ReiderKolb, Gerlinde Fuchs, Anne Röhrig, Sybille Kröfges und Monika Patt durchgeführt und Geräte von Kunden oder für Flüchtlinge gespendete Elektrogeräte überprüft werden. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beider Vereine somit nicht nur in sozialer Hinsicht ein gutes Werk tun, sondern auch der Wegwerfgesellschaft entgegenwirken und der Umwelt einen guten Dienst tun. Es dürfen keine unbrauchbaren und /oder verschmutzte Dinge bei der AWO oder beim Sozialkaufhaus vor der Tür „billig entsorgt“ werden. Spenden können nur im Beisein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Der Ortsverein der AWO-Windeck spendete in diesem Monat an den Verein „Windeck hilft“ 500 Euro als Beitrag zur Einrichtung des Sozialkaufhauses und außerdem 500 Euro an die Hilfsorganisation AWO-International für die Flüchtlingslager im Libanon, wo rund 1,2 Millionen geflüchtete Syrer und Syrerinnen ausharren. Dort im Libanon führt die AWO International zusammen mit der italienischen Organisation „Gruppo di Volontario Civile“ (GVC) ein Hilfsprojekt für Geflüchtete durch. In erster Linie werden Hygienemaßnahmen durchgeführt und die Zelte winterfest gemacht. Infos siehe Link https://www.awointernational.de/ de/projekte/humanitaere-hilfe/ einzelansicht/hilfe-fuer-syrischefluechtlinge.html Die Öffnungszeiten des AWO-Lädchens in der Mittelstr. in Rosbach sind: Montag und Dienstag 10 bis 12 Uhr, Freitag 15 bis 17 Uhr, Samstag 14 bis 16 Uhr Für den Vorstand der AWO-Windeck: Anne Röhrig Der SoVD OV EitorfWindeck informiert Der nächste Sprechtag des SoVD, Ortsverband Eitorf-Windeck, in sozialrechtlichen Fragen, findet am Mittwoch den 25. Januar 2017 von 14.00 bis 15.30 Uhr im katholischen Pfarrheim Schöllerstraße 4 im Patriciuszimmer statt. Unsere Juristin im Bezirksverband Rhein-Sieg/Bonn/Oberberg berät sie bei Fragen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialhilfe/Grundsicherung, medizinische und berufliche Rehabilitation, Behindertenrechte und Harz IV. Im Dezember 2016 fällt die Sprechstunde aus. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 31 Die Bürgerkulturstiftung informiert Im Verlaufe des Jahres 2016 hat die Bürgerkulturstiftung Windeck drei Projekte finanziell und organisatorisch gefördert und freut sich, dies den Windecker Bürgern zur Kenntnis zu geben. Für das gesamte Jahr 2016 ist die Bürgerkulturstiftung „Zeitungspate“. Es beinhaltet eine Jahresfinanzierung einer Tageszeitung für die Bodenbergschule in Schladern, mit der Lehrer und Schüler in den Klassen arbeiten können. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Zeitung lesen, haben den Vorteil einer besseren Sprachausbildung und eine bessere Möglichkeit, sich eigene begründete Meinungen und Sichtweisen bilden zu können. Gerade in den heutigen Zeiten der elektronischen Medien mit WhatsApp, Twitter und Co. hat dies eine große Bedeutung. Deshalb haben wir seitens des Vorstandes das „Zei- 32 tungspatenprojekt“ der Bodenbergschule sehr begrüßt und gerne unterstützt. Die Bürgerkulturstiftung Windeck fördert eine dringend notwendig gewordene Renovierung auf einem Teilstück des Kinderspielplatzes vor der Evangelischen Kirche in Rosbach. Die Kirche hatte um diese Unterstützung gebeten, da der Platz im Ort eine wichtige Stätte der Begegnung von Müttern und Kindern ist und somit auch dem Zusammenleben und der Integration dient. Deshalb hat sich der Vorstand der Stiftung gerne zu dieser Förderung entschlossen. Schließlich veranstaltete und förderte die Bürgerkulturstiftung ein Konzert am 1. Advent in der Salvatorkirche Rosbach mit dem „Damaskus Streichquintett“, welches aus dem im Jahr 2014 gegründeten „Syrischen Flüchtlingsorchester“ hervorgegangen ist. Die Musiker spielten Werke von syrischen Komponisten. Dazu las der renommierte syrische Autor Suleman Taufiq seine eigenen Texte in deutsch und arabisch vor einem bewegten und begeisterten Publikum. Das Konzerthonorar für die Musiker finanzierte die Stiftung der Kreissparkasse Köln, die verbleibenden Kosten trug die Bürgerkulturstiftung Windeck. Die Moderation während des Abends durch Gabriele Faust, Vorsitzende der Stiftung, geschah unent- geltlich. Pfarrer Oliver Cremer, der die Stiftung bei diesem Projekt umfangreich unterstützte, konnte sich über Spenden in Höhe von 750 € für die Flüchtlingshilfe Windeck freuen, wir hatten auf Eintritt verzichtet und um Spenden gebeten. Es war eine wunderbare Veranstaltung, die beim Publikum sehr viel Anklang fand. „...und wir haben viel gelernt an diesem schönen Abend“, war der Kommentar von vielen Zuhörern. Für den Vorstand Gabriele Faust Die Katze und der Kanarienvogel Neues Stück der Theatergruppe Windeck e.V. Die Theateraufführungen in Dattenfeld haben wir sehr erfolgreich hinter uns gebracht. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht vor einem begeisterten Publikum aufzutreten. Wer unser Stück noch nicht gesehen hat, oder es noch einmal sehen möchte, hat hierzu am 20. und 21. Januar 2017 in Eitorf im Theater am Park die Gelegenheit. Der Kartenvorverkauf für Eitorf hat bereits begonnen. Machen Sie Ihren Lieben und Freunden ein Weihnachtsgeschenk mit einer Eintrittskarte. Wir garantieren Ihnen mit diesem Stück etwas Spannendes, Myste- riöses und Unheimliches, gemixt mit einem guten Schuss schwarzen Humors sein. Und, haben wir Ihre Neugier geweckt? „Die Katze und der Kanarienvogel“ von John Willard heißt unser neues Stück. Und was erwartet Sie? USA 1920, ein einsam gelegenes Herrenhaus, Mitternacht. Das ist die erste Szene, nachdem sich der Vorhang geöffnet hat. Um Mitternacht versammeln sich die 6 potentiellen Erben des vor 20 Jahren verstorbenen, exzentrischen Millionärs Cyrus West. West hat so die Eröffnung seines Testaments festgelegt. Treffpunkt zu dieser Geisterstunde ist das Haus des Verstorbenen, welches jahrelang nur von der unheimlichen Haushälterin Mammy Pleasant bewohnt wurde. Mammy Pleasant ist den dunklen Mächten zugetan und beschwört die Anwesenden, dass sich ein böser Geist des Hauses bemächtigt habe. Wie gut, dass die bodenständige Annabelle West sich von all dem Spuk wenig beeindrucken lässt. Sie ist nach dem Willen des Verstorbenen die alleinige Erbin des Vermögens und einer sehr wertvollen Halskette. Voraussetzung für den Antritt des Erbes ist allerdings, dass sie ihren Verstand nicht verliert. Wieso sollte sie? Doch dann häufen sich mysteriöse Ereignisse, die selbst Annabelle aus der Fassung bringen. Oder bildet sie sich das alles nur ein? Was hat es mit dem entlaufenen Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Massenmörder, genannt „Die Katze“, auf sich, der aus dem nahe gelegenen Irrenhaus entflohen ist? Kann sie ihren Verwandten überhaupt vertrauen? Die Aufführungen finden im Theater am PPark ark in 53783 Eitorf Eitorf,, Brückenstraße 31, statt. Die Aufführungstermine sind: 21. Januar 2017: Premiere, 19.00 Uhr und am 22. Januar 2017, 17.00 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene: 12 Euro, für Schüler und Studenten gegen Nachweis: 6 Euro. Einlass ist jeweils eine Stunde vor Beginn der Aufführungen. Für Ihr leibliches Wohl ist übrigens wieder bestens gesorgt. Karten sind erhältlich bei CopyShop-Eitorf, CD & Music Corner Thewes e.K., Asbacher Straße 11, 53783 Eitorf, Tel.: 02243/845880 oder reservierbar bei Gisela Bernhard, Tel.: 02292/ 3653. Natürlich können sie auch an der Abendkasse nach Karten fragen. Natürlich können sie auch an der Abendkasse nach Karten fragen. Achten Sie bitte auf die Plakataushänge oder stöbern Sie einfach mal auf unserer Homepage www.theatergruppe-windeck.de der bei Facebook www.facebook.com/ Theatergruppe.Windeck Wir freuen uns auf Sie. Ihre Theatergruppe Windeck e. V. Weihnachtssingen in Seniorenheim „Alle Jahre wieder…“ kommt die Singgemeinschaft Hoppengarten am 24. Dezember um 14.00 Uhr ins Seniorenzentrum St. Josef Dattenfeld, um mit weihnachtlichen Lieder auf Heiligabend einzustimmen. Auch die Windecker Musikvereinigung hat sich für den Nachmittag musikalisch angesagt. Gegen 15.00 Uhr treffen sich dann die Singgemeinschaft Hoppengar- ten und die Musikvereinigung an der Alten Kapelle in Hoppengarten um mit Musik und Gesang das Weihnachtsfest anzukündigen. Der Bürgerverein Hoppengarten betreut die Akteure und Gäste vor Ort an der Kapelle mit Glühwein und Würstchen. Gäste, Freunde und Förderer sind herzlich willkommen. Ashtanga Yoga Ashtanga Yoga ist eine traditionelle, kraftvolle Yoga-Übungsreihe, in der Körperstellungen (Asanas) in festgelegten Folgen geübt werden. In diesem Workshop am Samstag, 29.1.2017, leitet Seminarleiterin Theresa Köckeritz in der Zeit von 12.30 bis 15.30 Uhr die Asanas im Stehen und im Sitzen an. Sie erlernen die besonde- re Atemtechnik des Ashtanga Yoga und erleben die Verbindung zwischen Atem und Bewegung. Samstag, 29.1.2017, 12.30 bis 15.30 Uhr Windeck-Herchen, Haus des Gastes Nähere Informationen bei Hildegard Recker, [email protected], Tel. 02241/3097-13. Stadthalle Troisdorf 08.01.2017 um 18 Uhr 0209 / 14 77 999 www.imVorverkauf.de Gemeinsame Adventsfeier MGV Niederhausen Im Rahmen der gemeinsamen Adventsfeier der Mitglieder des MGV „Deutscher Männerchor“ Niederhausen und des Bürgervereins Geilhausen fand die Ehrung eines verdienten Sängers statt. Karl- Heinz Hassel erhielt für 50 Jahren Singtätigkeit die Ehrennadel mit Goldkranz, eine Urkunde und den Ehrenausweis. Der 2. Vorsitzende Erich Seelbach nahm die Ehrung vor. Der Geehrte Karl-Heinz Hassel (r.) neben dem 2. Vorsitzenden Erich Seelbach (l.) Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 33 Jetzt auch Thaiboxen beim TuS Schladern Schnuppertraining am 7. Januar 2016 Thaiboxen oder Muay Thai ist eine über 1.000 Jahre alte Kampfkunst aus Thailand. Muay Thai ist der Nationalsport des südostasiatischen Königreichs und dort etwa so populär wie Fußball in Europa. Das Thaiboxen beeinflusst nicht nur den thailändischen Sport sondern auch die Kultur, Geschichte und Kunst des Landes. In Europa wird Muay Thai sowohl als Fitnessund Freizeitsport als auch als Wettkampfsportart und Methode der Selbstverteidigung immer populärer. Jetzt gibt es Thaibo- xen auch beim TuS Schladern: Calogero Alotto, der bei der SG Köln-Worringen für die Abteilung verantwortlich zeichnete und inzwischen im Windecker Ländchen zu Hause ist, bietet am Samstag, 7. Januar 2016, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Kinder (ab 8 Jahren) sowie von 12:00 bis 13:00 Uhr für Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene ein Schnuppertraining an. Die Teilnahme ist kostenlos. Infos und Anmeldung bei Stefan Hasenbach unter der Mobilnummer 0179/7565295. SV Höhe mit erfolgreichem Abschluss in der Hinrunde der Saison 2016/17 Nach Unentschieden im Lokalderby gegen TuS Herchen II weiter auf Tabellenplatz 6 Das Lokalderby des TuS Herchen II gegen den SV Höhe fand zum Jahresabschluss wegen der schlechten Platzverhältnisse in Herchen kurzfristig auf den Kunstrasenplatz in Dreisel verlegt. Trotz aller Rivalität lieferten sich beide Mannschaften eine weitgehend faire Partie ohne Sieger. Torchancen auf beiden Seiten wurden in einer insgesamt mittelmäßigen Partie wenig genutzt. Im Blickpunkt standen meist die Abwehrreihen und die beiden Torhüter verhinderten die wenigen guten Einschussmöglichkeiten. In einer Drangphase der Gäste fiel der Führungstreffer für Herchen II in der 74. Minute durch 34 Martin Wielpütz. Danach verstärkte die Cornicolario-Elf von der Höhe ihre Angriffsbemühungen. Ein Schuss von Nils Giehler wurde zu kurz abgewehrt und Christoph (Mäx) Marx gelang mit einem fulminanten Schuss in der 88. Spielminute der verdiente Ausgleich zum 1:1. Nun geht es für den SV Höhe in die Winterpause. Die Mannschaft überwintert auf einem guten 6. Tabellenplatz mit 25 Punkten und 45:31 Toren. Nach einem Freundschaftsspiel am Sonntag, 12.2. um 13.00 Uhr auswärts gegen Eitorf 09 II startet der SV Höhe am Sonntag, 5.3. um 15.00 Uhr wieder mit der Meisterschaft im Heimspiel gegen Croatia Eitorf. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Gesund und lecker. Der Johanniter-Menüservice! Nikolausfeier des TV Rosbach 1965 e.V. Abteilung Turnen Am 3. Dezember war es endlich wieder so weit, der Nikolaus kam in unser Haus. Allerdings mussten die einzelnen Gruppen noch zeigen, womit sie sich in den vorigen Stunden beschäftigt haben. Ivonne Brecklinghaus eröffnete die Feier und führte durch das Programm, wie schon bereits letztes Jahr. Den Anfang machte die Jiu-JitsuGruppe von Basilit Held. Seine Helfer Daniel Nosbach, Fabian Schuster und Magnus Becker präsentierten ein breites Spektrum von Möglichkeiten zur Selbstverteidigung. Zum Schluss konnte Basilit Held zeigen wie man sich mit einem einfachen Regenschirm effektiv verteidigen kann und zog seinem Helfer wortwörtlich den Boden unter den Füßen weg. Weiter ging es mit unserer recht neuen Gruppe „PowerTeens“ unter der Leitung von Jasmin Eikamp und Lukas Niederhausen. Sie zeigten uns einen akrobatischen Auftritt mit mehreren Hebefiguren und sportlichen Einlagen auf dem Trampolin und heizten die Stimmung ordentlich an. Danach konnte sich erstmals vom reichhaltigen Kuchenbuffet bedient werden. Nach dieser Stärkung waren unsere Kleinsten an der Reihe. Martina Meurer zeigte uns mit ihrer Mutter-Kind-Gruppe einen flotten Kirmes Mambo zu den Klängen von Volker Rosin. Anschließend zeigten die 3 - 4 Jährigen unter der Leitung von Birgit Reinwardt und Lisa Patzig ihr Können. Sie nahmen uns mit auf eine Eisenbahnfahrt über das „weite Land“, unter Brücken hindurch, durch schräge Kurven bis in den Hauptbahnhof hinein. Hier zeigten sie uns noch gymnastische Turneinlagen auf der Bank und zu Boden. Nach einer so anstrengenden Bahnfahrt war es wieder Zeit für eine kleine Stärkung an unserem Kuchenbuffet. Nun wurden wir mit einem farbenfrohen und rhythmischen Auftritt der Mädchenturngruppe unter der Leitung von Rita Niederhausen überrascht. Wir bekamen eine Choreographie mit bunten Tüchern, Stäben, Reifen und Regenschirmen geboten. Nach diesem Farbakzent wurde es mit den Piraten der 5 - 6 Jährigen ein wenig düsterer. Lena Gerhards entführte uns zusammen mit ihren Helferinnen Isabella Schuster und Nicole Sanakin in eine tänzerische Piratenwelt. Bevor die letzten beiden Gruppen ihre einstudierten Sachen präsentierten, war es nochmals an der Zeit für eine kleine Kaffeepause, in der sich alle nochmal für den Endspurt stärken konnten. Die Jungenturngruppe, welche ebenfalls von Jasmin Eikamp und Lukas Niederhausen geleitet wird, zeigte uns zu den Klängen von AC/DC mit „Rock or Bust“ wie viel Power in ihnen steckt. So präsentierten sie verschiedenste Sprünge am Trampolin, abwechselnd zu Turneinheiten am Boden. Das Ende aller Auftritte bildete unsere Gruppe Chicas unter der Leitung von Karina Berger. Sie zeigten uns dieses Jahr eine Drums alive Session und machten nochmals richtig Stimmung bevor uns der Nikolaus besuchen sollte. Ehe uns der Nikolaus besuchte sangen wir alle gemeinsam das Lied „Lasst uns froh und munter sein“. Endlich war es soweit, der Nikolaus kam in unser Haus. Er horchte den Gedichten und Wünschen der Kinder, bevor er seine mitgebrachten Nikolaustüten verteilte. Zum Abschluss sangen alle noch das Abschlusslied des TV Rosbach, „Alle Leut’ geh’n jetzt nach Haus“. Es war eine wirklich gelungene Nikolausfeier und wir freuen uns alle schon aufs nächste Jahr. Alle Auftritte finden Sie auf unserer W ebsite in der Bildergalerie als Video wieder! www.tvrosbach-turnen.de Frei nach dem Motto: „Wir sehen uns wieder, keine Frage“, freuen wir uns, Sie auch im Turnjahr 2017 wieder begrüßen zu dürfen. Testen Sie unsere Menüs jetzt! Telefon: 02241 234230 0228 9628628 [email protected] www.johanniter-bonn.de enüs 7 Probem 0 Euro! ,9 9 2 fü r n u r „Geschmack pur“: Viele neue Menüs im Angebot! Wer Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten und fördern will, achtet auf gesunde Ernährung. Der Johanniter-Menüservice leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Bei der Zubereitung der Menüs werden mit Gewürzen und Kräutern sowie traditionell zubereiteten Gemüse- und Fleischfonds kulinarische Akzente gesetzt. Konsequent wird auf Geschmacksverstärker, Farbstoffe, Phosphat und Schmelzsalze sowie künstliche und naturidentische Aromen verzichtet. Damit folgt die gesunde Ernährung dem Leitgedanken: „Geschmack pur“! Die Menüs gibt es in vielen Gebieten tiefkühlfrisch oder täglich heiß auf denTisch.AuchfürspezielleErnährungsanforderungenbietenwireine Vielzahl köstlicher Gerichte an. Lassen Sie sich dazu gerne von Birgit Inwich persönlich beraten. Rufen Sie uns an. Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 35 Weihnachtsfeier beim ASC Westerwald Giborim Auch in diesem Jahr gab es wieder eine Weihnachtsfeier beim ASC Westerwald Giborim. Zusammen mit den Cheerleadern der Hea- venly Force gab es am letzten Samstag im Neuen Leben Zentrum in Wölmersen eine schöne und gemütliche Weihnachtsfeier. Es wurde viel gelacht und gut gegessen. Wie in jedem Jahr hatte wieder jeder etwas zu einem Buffet beigetragen, so dass es eine große Auswahl an super essen gab. Die besten Cheerleader wurden geehrt und die Trainer bekamen tolle Geschenke. Bei den Footballern gab es in diesem Jahr für jeden Spieler eine kleine Ehrung seiner Leistung, denn schließlich gehören zu einem Team immer alle Spieler. Es war wieder ein schöner Abend. Ab dem 23.12.16 gehen die Spieler nun in eine Woche Pause, ab dem 3.1.2017 ist dann wieder Training. Alles nachzulesen auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf die kommende Saison und starten direkt Anfang Februar mit einem Scrimmage in die neue Saison. Headcoach Sascha Krämer bekommt sein Weihnachtsgeschenk Fußballfreie Zeit für den TSV Germania Windeck Jugend Wir haben viel vor im neuen Jahr und darüber werden wir auch hier im „Mitteilungsblatt“ in den nächsten Wochen immer wieder berichten. Wenn Sie sich für die Jugendarbeit bei uns interessieren, bekommen Sie auf der Homepage der Germania viele News, Bilder und Berichte zu den Jugendmannschaften. Hier die Adresse: www.germania- windeck.de. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Ansprechpartner. An dieser Stelle auch noch ein großes Dankeschön an unsere Trainer, Betreuer und engagierte Eltern. Ohne Euch geht gar nichts und wir freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit! Aber jetzt genießen wir erst mal alle die fußballfreie Zeit und tanken Kraft für die Rückrunde. Unsere U13/1 konnte das letzte Saisonspiel gegen Marienfeld mit 5:2 gewinnen 36 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de 43. Neujahrsturnier Dieses traditionelle Turnier wurde bisher 33 Mal vom TuS Schladern und neunmal vom TSV Germania Windeck, beziehungsweise vom 1. FC Windeck organisiert. Das erste Turnier fand 1974 am 1. Januar in einer Dreifachhalle in Waldbröl statt und das gab ihm seinen Namen. Das Foto zeigt die Mannschaft des TuS Schladern, die damals in Waldbröl antrat. Danach fand es überwiegend in der kleinen Turnhalle in Schladern statt. Über 80 Vereine zog es in den Jahren in der Zeit nach Weihnachten dorthin. Wismut Gera, Braugold Erfurt und VC Gießen hatten die weiteste Anreise, kamen aber auch für mehrere Tage. Mit Frank Winkler nahm in den Jahren 1994 und 1995 gar ein 136-facher deutscher Nationalspieler am Turnier teil, da waren wir anlässlich des 20-jährigen Jubiläums nach Rosbach-Obernau ausgewichen. Diese Fußstapfen können wir im Moment nicht ausfüllen, dennoch wollen wir uns wieder bemühen, ein ansehnliches Turnier auf die Beine zu stellen. Wir laden Mannschaften und Zuschauer ein zu Mittwoch 28. Dezember, ab 16.00 Uhr: Turnier der Hobbymixedmannschaften Donnerstag 29. Dezember, ab 16.00 urnier Uhr: Quattro-Mixed-T Quattro-Mixed-Turnier Freitag 30. Dezember, ab 16.00 Uhr: Turnier der Dorfmannschaften Nähere Informationen: Franz Ottersbach, [email protected] und auf https://www.facebook.com/events/ 552705108212791/ Lampenfieber mit Gedächtnisschwund Theaterpremiere in Breitscheidt am 13. Januar Die Amateur-Theatergruppe Lampenfieber Breitscheidt probt gerade besonders eifrig an ihrem neuen Stück. Premiere des Schwanks „Amnesie und ganz viel G(r)ips“ wird am 13. Januar gefeiert, wie immer im Breitscheidter Gasthof Schäfer. Weitere Aufführungstermine sind jeweils freitags und samstags um 19.30 Uhr sowie sonntags um 16.00 Uhr am 14. und 15. Januar, 20., 21. und 22. Januar, sowie 27., 28. und 29. Januar 2017. Eintrittskarten kosten 10 Euro, bei der traditionellen Benefizvorstellung am 29. Januar 12 Euro. Der Vorverkauf hat begonnen: Buchhandlung Kuklik in Hamm, Gärtnerei Pattberg in Oppertsau, Dörner-Moden in Altenkirchen. Telefonische Bestellung bei Hermann Schäfer ist nicht mehr möglich. Die Deutsche ILCOSelbsthilfeorganisation für Stomaträger und Menschen mit Darmkrebs Das Gruppentreffen der Deutschen ILCO findet am 2. Januar 2017 um 16.00 Uhr im Gebäude der KISS Troisdorf (Oberlar) Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf statt. Parkmöglichkeiten sind in der Nähe. Es treffen sich Menschen mit Darmkrebs (auch ohne Stoma oder nach Rückverlegung), einem künstlichen Darmausgang oder einer künstlichen Harnableitung zu einem Erfahrungsaustausch. Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen. Schwerpunkt der Gesprächsrunde ist die Ernährung nach einer Darmoperation und/oder bei einem Stoma. 369 Ihre Spende hilft Menschen mit Behinderungen in Bethel. www.bethel.de Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 37 38 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de Angebote Bücher Sie sind in der KUL TUR- UND KULTURHEIMATPFLEGE tätig und möchten ein neues Buch herausgeben? Wir machen das für Sie: Lektorat – Korrektur – Bildbearbeitung – Layout –Druck. Kontaktieren Sie uns unter: [email protected] (oder 022412600) Dienstleistung Sonstiges Alte Stuhlrohrgeflechte erneuert preiswert, holt ab, Tel. 02241 / 33 45 65 oder 0174 / 40 41 703 Badewannen-Neubeschichtung, Garantie, Fa. Derichsweiler Tel. 02421 - 40 80 53 Ver pachten/P achten erpachten/P pachten/Pachten Lagerfläche in Rosbach zu verpachten, Kellerraum von außen begehbar, ca. 150 m², Rathausstr. 9, 51570 Windeck. Hans-Bernd Kaiser, Tel. 01722988521 Gesuche Kaufgesuch Suche Hutschenreuther Geschirr Bitte alles anbieten. Mobil 0152/ 37100632 Ver schiedenes erschiedenes Sonstiges Achtung Kaufe: Herrn-/Damenbekleidung, Zinn, Silber aller Art, Bernstein, Modeschmuck + Münzen, Armband-/Taschenuhren, Orientteppiche, Modellautos. 0163/ 2452964 Zweirad Sonstige/s Suche alte Mopeds, Motorräder und Mofas, Zustand ist egal, bitte einfach mal anrufen und alles anbieten! Tel.: 02689/1538 Hotline: 02241/260400 Internet: www .rmp-kleinanzeigen.de www.rmp-kleinanzeigen.de .rmp-kleinanzeigen.de.. Preis für Privatkunden: Ab 5,00 Euro Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 39 Spieler verzichten auf Weihnachtsfeier zu Gunsten des Vereins Zum Abschluss des Jahres 2016 kann der TuS Herchen auf ein erfolgreiches aber auch auf ein sehr intensives Jahr zurückblicken. Höhepunkt im sportlichen Bereich ist die insgesamt gute Entwicklung unserer Mannschaften, die mit der Herbstmeisterschaft der Ersten Mannschaft gekrönt wurde. Es wurden jedoch neben den sportlichen Aktivitäten mit umfangreichen Baumaßnahmen an und um unseren Sportpark Haus Tannenhof begonnen, welche auch im kommenden Jahr fortge- führt werden sollen. Dem großem Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer und Gönner des Vereins ist es zu verdanken, dass bereits eine Vielzahl an Erneuerungen umgesetzt werden konnten. Hierauf sind wir als Verein schon jetzt besonders stolz. Auch sei bemerkt, dass die Finanzierung der Maßnahmen nur durch Einnahmen der Vereinsarbeit erfolgt.Nachdem erste Ergebnisse schon großen Anklang bei Gönnern, Fans und Mitgliedern unseres Vereins fanden, gab es passend zur Weihnachtszeit auch noch eine große Geste unserer Mannschaften. Zu Gunsten der weiteren kostenintensiven Baumaßnahmen haben sich die Mannschaften entschlossen auf die Vereins-Weihnachtsfeier zu verzichten. Das eingesparte Geld soll zur Verbesserung der Toilettenanlage eingesetzt werden, wovon insbesondere unsere Fans und Gäste profitieren werden. Bisher stehen lediglich zwei Toiletten unmittelbar der Umkleidekabinen in der Schule zur Verfü- gung. Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt, um das Wohlbefinden aller Mitglieder, Gäste und Gönner weiter zu steigern. Der TuS Herchen möchte sich an dieser Stelle bei allen recht herzlich Bedanken, die ihren Beitrag an dem großartigen Erfolg geleistet haben. Das ist w ahre ehrenamtliche Ver wahre er-einsarbeit! Aktuelle Informationen rund um den Verein finden Sie unter http:/ /fußball.tusherchen.de. Der Vorstand Sieben, Neun und Bauer stehen wie eine Mauer Bei Null gibt’s immer Contra Ein Skatspiel lebt von der Atmosphäre, vor allem von den Sprüchen, so auch beim traditionellem Preisskat der Jugendabteilung des TuS Herchen 1922 e.V. Am Samstag, den 7.1.2017 lädt die Jugendabteilung des TuS Herchen alle Skatfreunde zum traditionellen Skatturnier ins „Haus des Gastes“ nach Herchen ein. Turnierbeginn ist um 18.00 Uhr, der Einlass ab 17.00 Uhr. Auch in 2017 können wieder viele attraktive Preise gewonnen werden. Die drei Bestplatzierten erhalten Geldpreise von je 100,00 €, 80,00 € oder 60,00 €. Die weiteren Platzierungen erhalten unter anderen einen Frühstückskorb, ein Pittermännchen, Geschenkkörbe sowie weitere Sachpreise. Die Jugendabteilung freut sich auf Ihre Teilnahme. Jugendabteilung TuS Herchen 1922 e.V. SCHLAFEN AUF HÖCHSTEM NIVEAU AUF BETTEN & SOFAS ECHTE 10% BEIM KAUF EINER MATRATZE EIN NACKENKISSEN GRATIS! Matratze BS Vital Matratze BS Comfort Matratze BS Comfort Deluxe Teller-Motorrahmen WWW.BETTEN-STAR.DE 40 7-Zonen 20 cm 7-Zonen 20 cm 7-Zonen 20 cm 90, 100 x 200 cm SIEGBURG Mühlenstraße 20 Am Herrengarten 2-6 Tel. 0 22 41 / 5 76 76 Tel. 0 22 41 / 59 12 55 599,– € 999,– € 1.199,– € 1.199,– € 399,– € 599,– € 799,– € 799,– € BAD HONNEF-ROTTBITZE Himberger Str. 2, Tel 0 22 24 / 12 21 411 Mitteilungsblatt Windeck – 23. Dezember 2016 – Woche 51 – www.mitteilungsblatt-windeck.de
© Copyright 2024 ExpyDoc