Interdisziplinäres Seminar des ZFM „Irreguläre Migration“ Sozialwissenschaftliche und juristische Perspektiven FS 2017 I. Thema / Teilnahmebedingungen Das Zentrum für Migrationsrecht (ZFM) der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Bern (Prof. Alberto Achermann) und Fribourg (Prof. Sarah Progin-Theuerkauf) sowie des MAPS der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuchâtel (Prof. Christin Achermann) organisiert im Frühjahrssemester 2017 ein interdisziplinäres Seminar zum Thema „Irreguläre Migration“. Die „irreguläre Migration" als Gegenstück der legalen Migration ist in erster Linie ein Konstrukt von Normen: das Recht bestimmt, welche Migration irregulär oder regulär ist. Viele Staaten versuchen, ihre Migration zu „managen" und die illegale Einwanderung zu stoppen, so auch die Schweiz und die Staaten der Europäischen Union. Diese Politik hat indessen nicht nur auf Personen Auswirkungen, die kein Einreise- und Aufenthaltsrecht haben, sondern auch auf international geschützte Personen, namentlich auf Flüchtlinge: Diesen ist es kaum mehr möglich, auf geordnetem Weg in ein westliches Asylland zu gelangen. Sie sind, auch wenn ihre Schutzbedürftigkeit unumstritten ist, gezwungen, hohe Kosten und Gefahren einzugehen, um etwa in Europa Asyl beantragen zu können. Eine neue Tendenz einzelner Staaten und Staatenbünde möchte, dass Schutzbedürftige gar nicht mehr auf eigene Initiative in einen Asylstaat reisen können, sondern dass sie ihr Verfahren ausserhalb der Region (z.B. in Nordafrika oder der Türkei) durchlaufen sollen. Über den repressiven Aspekt hinaus enthält das Recht wenige Antworten, wie mit dem Phänomen der „Sans-Papiers“ umzugehen ist. Für die Schweiz schätzt man eine Zahl von 80‘000 Personen, europaweit wird von 2 - 4 Millionen Menschen mit irregulärem Aufenthalt ausgegangen. Dennoch haben auch Personen ohne legalen Aufenthalt verschiedene Rechte: Recht auf eine Krankenversicherung, Recht auf Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Recht auf Schulbesuch, Recht auf faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung etc. Diese werden aber oft nicht in Anspruch genommen, weil dazu häufig eine Offenlegung der Identität gegenüber den Behörden notwendig wäre. Im Weiteren stellt sich – neben vielen anderen Themen - die Frage nach Möglichkeiten der Regularisierung bzw. Legalisierung des Aufenthalts oder nach anderen Lösungen für dieses Problem. Das zweisprachige, interdisziplinäre BENEFRI-Seminar analysiert die Situation irregulärer MigrantInnen aus einer juristischen und sozialwissenschaftlichen Perspektive. Der juristische Teil umfasst die Grundlagen des schweizerischen, europäischen und internationalen Migrationsrechts. Das Seminar steht 24 Studierenden offen. Für Studierende an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern stehen maximal 8 Plätze zur Verfügung. Voraussetzungen: • Die Teilnehmenden müssen gute Kenntnisse in Deutsch oder Französisch sowie gute passive Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache besitzen. • Weitere Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch aller Vorbereitungslektionen und des ganzen Blockseminars (siehe Ziff. IV.). Es sind keine Teilbesuche möglich. • Erwünscht ist der Besuch mindestens einer der folgenden Master-Vorlesungen in Bern oder einer äquivalenten Veranstaltung an einer anderen Universität: Migrationsrecht I, Migrationsrecht II, Internationaler Menschenrechtsschutz oder Völkerrecht. • Studierende auf Bachelorstufe müssen die Absolvierung des Workshops Einführung in die juristische Arbeitstechnik nachweisen. II. Dozierende • • • III. Prof. Alberto Achermann, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Bern Prof. Christin Achermann, Geistes- und sozialwissenschaftliche Fakultät, Universität Neuchâtel Prof. Sarah Progin-Theuerkauf, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Fribourg Anmeldung Anmeldungen für Studierende der Universität Bern sind mit kurzer Motivationsbegründung (und unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefon, Matrikelnummer, Studiengang, Semester, Angaben zu den Vorkenntnissen bzw. Besuch entsprechender Vorlesungen sowie Angaben zu den Französischkenntnissen) bis am 9. Januar 2017 einzureichen an: [email protected]. IV. ECTS-Punkte Die erfolgreiche Teilnahme wird mit 5 ECTS bewertet. Bewertung: Mündliches Kurzreferat und Diskussionsbeitrag sowie eine schriftliche Arbeit werden als Seminarleistung i.S.d. Reglements (Art. 16 RSL 2007/Art. 14 RSP 2003) anerkannt. Die schriftliche Seminarleistung ist nach dem Blockseminar einzureichen, das Abgabedatum wird noch bekannt gegeben. V. Termine (obligatorisch) Vorbereitungstermine: Freitag, 17. März 2017, 9h - 12h in Neuchâtel: Einführung Sozialwissenschaften Freitag, 24. März 2017, 9h - 12h in Bern: Einführung Recht (1) Freitag, 31. März 2017, 9h - 12h in Fribourg: Einführung Recht (2) Verteilung der Referatsthemen und Gruppeneinteilung Die Referatsthemen bewegen sich in den Bereichen Zugang nach Europa, Grenzkontrolle (inkl. Massnahmen) zur Eindämmung von Fluchtbewegungen, Arbeit, Sozialversicherungen, Regularisierung, Rückkehr, Kinder/Jugendliche und Ausbildung, Gesundheit, Nothilfe, Wegweisung, Administrativhaft, Strafsanktionen. Seminarveranstaltung: Do, 18. Mai 2017 – Fr, 19. Mai 2017: Blockseminar im Hotel Krone Aarberg Kosten: Für die Übernachtung und Verpflegung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.- erhoben. Die Fahrtkosten für Personen ohne GA können ggf. durch eine BENEFRI-Einschreibung erstattet werden.
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