20. 2016-07-23 Konzept DKSB - NRW-Justiz: Startseite

Zertifikatskurs
„Psychosoziale Prozessbegleitung mit dem Schwerpunkt der Begleitung von Kindern und Jugendlichen“
Die Bildungsakademie BiS qualifiziert in Kooperation mit dem DKSB LV NRW e.V. im Rahmen
eines
vom
Land
NRW
anerkannten
Zertifikatskurses
interessierte
pädagogische
und
psychologische Fachkräfte, die bereits beratend oder betreuend tätig sind und über mehrjährige
Berufserfahrung in der Beratung verfügen, zu psychosozialen Prozessbegleiter/innen - mit dem
Schwerpunkt der Begleitung von Kindern und Jugendlichen.1
Im Dezember 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im
Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) verabschiedet. Dieses sieht in § 406g StPO-E
(Strafprozessordnung) einen Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen auf psychosoziale
Prozessbegleitung vor, wenn sie beispielsweise Opfer von Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung geworden sind oder Misshandlungen erfahren mussten oder aber Opfer
schweren Raubes wurden.
Dieser Rechtsanspruch tritt zum 1.1.2017 in Kraft und betrifft neben Kindern und Jugendlichen
weitere besonders schutzbedürftige Verletzte, die einer besonderen Unterstützung bedürfen wie
Personen mit einer Behinderung, Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung, Betroffene
von Sexualstraftaten, Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder
finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. häuslicher Gewalt oder Stalking),
Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität, Betroffene von
Menschenhandel.
Landesausführungsgesetz NRW
Die konkrete Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildung bestimmen die Länder nach den
gesetzlichen Vorgaben des Bundes in eigener Zuständigkeit. Dementsprechend hat die
Landesregierung NRW den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die
psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) im Juni 2016 in den Landtag
Nordrhein-Westfalen eingebracht. Um dem Gesetzesanspruch nachkommen zu können, gibt es für
Personen, die bereits eine Weiterbildung angetreten haben eine Übergangsregelung bis zum
1
Die Fortbildung orientiert sich ans den Mindeststandards der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses
„Psychosoziale Prozessbegleitung“.
Das Kurskonzept wurde vom Justizministerium des Landes NRW vorbehaltlich anerkannt; eine verbindliche
Anerkennung kann erst nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen.
1
31.07.2017. In diesem Zeitraum dürfen sie Fälle begleiten, allerdings muss die Weiterbildung bis
zum 31.07.2017 abgeschlossen sein, ansonsten dürfen sie diese Fälle nicht weiterhin begleiten!
Zielgruppe
Der Zertifikatskurs richtet sich vorrangig an interessierte Fachkräfte:

mit einem Hochschulabschluss (Diplom bzw. Bachelor oder Master) im Bereich Soziale
Arbeit, (Sozial-)Pädagogik oder Psychologie oder

mit
einer
abgeschlossenen
Berufsausbildung
in
diesen
Bereichen
und
einer
fachspezifischen, wissenschaftlich anerkannten Zusatzausbildung, die beratend oder
betreuend tätig sind, und
die über eine mehrjährige (mindestens zweijährige) Berufserfahrung in sozialen, gesundheitlichen
und/oder Bildungsbereichen mit beruflichem Kontakt zu Opfern von Straf- und Gewalttaten
verfügen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Teilnahme am Kurs sollen neben der fachlichen
Qualifikation auch die persönliche Eignung der Interessierten geprüft werden. Eine endgültige
Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens und vorbehaltlich der
Feststellung, dass sich aus den Bewerbungsunterlagen keine begründeten Zweifel an der
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ergeben.
Die maximale Anzahl der Teilnehmenden beträgt 25 Personen pro Durchgang.
Aufbau, Inhalt und methodisch-didaktische Herangehensweise des Zertifikatskurses
Der Zertifikatskurs erstreckt sich über 7 Module (Umfang: insgesamt 20 Tage) zu jeweils 2 – 5
Tagen in einem Zeitraum von 9 Monaten (siehe Terminübersicht auf Seite 6).
Neben Präsenzmodulen umfasst der Zertifikatskurs weitere folgende Einheiten:

Selbststudium anhand vorgegebener Fachliteratur

paralleler Bearbeitung von (Online-)Fällen

Supervision

Selbständige Peergruppentreffen
Insgesamt 300 Stunden:
- 140 Stunden Präsenzzeit (20 Tage à 7 Zeitstunden)
- 20 Stunden Supervision
- 30 Stunden Peergruppentreffen
- 110 Stunden Selbstlernzeit (Vorbereitung, Nacharbeit)
2
Der
Zertifikatskurs
setzt
einen
Schwerpunkt
auf
die
Einübung
handlungspraktischer
Kompetenzen. Neben der erforderlichen Vermittlung theoretischer Kenntnisse werden daher
immer wieder Räume geschaffen, in denen die Teilnehmenden in Kleingruppen verschiedene
Methoden zur psychosozialen Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen kennenlernen und
erproben können, oder im strukturierten Erfahrungsaustausch ein Lernen voneinander ermöglicht
wird.
Der Zertifikatskurs ist interdisziplinär ausgerichtet und mit Referierenden aus den Bereichen
Psychologie, Sozialpädagogik, Soziologie, Viktimologie und Recht sowie mit bereits erfahrene/n
zertifizierte/n Psychosoziale/n Prozessbegleiter/in(nen) besetzt. Die Kursleitung ist an allen
Kurstagen anwesend, begleitet die Gruppe bei der Erarbeitung der fachlichen Standards und der
Erprobung in den Praxiseinheiten.
Die Bearbeitung der kursbegleitenden Praxisarbeiten der Teilnehmenden in Kleingruppen im
Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen,
die Bearbeitung einer eigenständigen Praxissarbeit sowie die aktive Teilnahme an einem
Abschlusskolloquium. Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Kurseinheiten erhalten die
Teilnehmenden das Zertifikat der „Psychosozialen Prozessbegleiter/in gemäß § PsychPbG“ .
3
Modul 1: Einführung in die Weiterbildung & Viktimologische Grundlagen - (Umfang: 2 Tage)
Einführung in die Weiterbildung

Inhaltliche und organisatorische Einführung in die Weiterbildung

Informationen zum Zertifizierungsverfahren

Klärung und Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe

Einführung in die psychosoziale Prozessbegleitung: Ziele und Grundsätze, Aufgaben und
Arbeitsbereiche
Viktimologische Grundlagen

Einführung in die Viktimologie (Geschichte und Grundlagen der Viktimologie, Theorien der
Viktimisierung)

Bedürfnisse von kindlichen und jugendlichen Opfern

Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von kindlichen und jugendlichen Opfern

Sekundäre Viktimisierung

Viktimologische Erkenntnisse zur Opfergruppe Kinder und Jugendliche

Kriminologische Befunde zu ausgewählten Gewalttaten und Strafbeständen bzgl. Kinder und
Jugendlicher als Opfer
Modul 2: Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens - (Umfang: 5 Tage)
Recht I: Rechtliche Grundladen

Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens

Rechte und Pflichten der verletzten Kinder und Jugendlichen und der Bezugspersonen im
Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung)

Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, z.B. Familien-/Zivilrecht (GewSchG)

Rechtlicher Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung

Soziales Entschädigungsrecht/OEG
Recht II: Das Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren: Ablauf und Akteure

Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft

Rolle und Funktion der Strafverteidigung (Strategien, Unschuldsvermutung)

Opferschutz und Opferrechte im Ermittlungsverfahren (u.a. Zeugenbeistand)

Rechtsbeistand und Nebenklage (Anwaltliche Vertretung von Verletzten)

Aussagepsychologische Begutachtung
4
Recht III: Das Hauptverfahren

Das Hauptverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung in der Hauptverhandlung

Opferschutz und Opferrechte im Hauptverfahren: Rechtsbeistand und Nebenklage
Recht IV: Sanktionsarten

Strafrechtliche Rechtsfolgen

Möglichkeiten der Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Täter-Opfer-Ausgleich
Modul 3: Ausgewählte Aspekte spezieller Gewalttaten – mit dem Schwerpunkt der
Berücksichtigung der Opfergruppe Kinder und Jugendliche - (Umfang: 3 Tage)

Spezielle Gewalttaten und Auswirkungen auf Opfergruppen (mit schweren physischen und/oder
psychischen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z.B. bei Häuslicher Gewalt oder Stalking)

Opfer im institutionellen Kontext (Tatbegehung durch Mitarbeitende einer Einrichtung)

Spezifischen Bedarfe der Opfergruppen Kinder und Jugendliche

Umgang mit Scham- und Schuldgefühlen von Kindern und Jugendlichen
Modul 4: Psychologie/Psychotraumatologie - (Umfang: 3 Tage)

Zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von kindlichen und jugendlichen Zeugen im
Strafverfahren

Aspekte der Aussagepsychologie

Trauma und Traumabehandlung bei Kindern und Jugendlichen

Stabilisierungstechniken für Kinder und Jugendliche
Modul 5: Theorie und Praxis der Psychosozialen Prozessbegleitung - (Umfang: 4 Tage)

Die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des
Strafverfahrens

Methodenkompetenz (z.B. adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit
Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht)

Prozessbeobachtung, Erstellung einer eigenen Dokumentation durch die Teilnehmenden mit
anschließender Auswertung

Trennung von Beratung und Begleitung und Neutralität, die Haltung gegenüber
Betroffenen

Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit in der Opferhilfe
5
Modul 6: Qualitätssicherung und Eigenvorsorge - (Umfang: 2 Tage)

Formen der Dokumentation

Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld: Möglichkeiten und
Grenzen

Methoden zur Selbstreflexion (z.B. kollegiale Beratung, Supervision)

Selbstevaluation und Qualitätssicherung

Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (z.B. Vermeidung von
Überidentifikation, Burn-Out-Prävention)
Modul 7: Abschlusskolloquium (Reflexion und Perspektiven) - (Umfang: 1 Tag)

Werte und Haltung in der Psychosozialen Prozessbegleitung

Belastung und Entlastung in der Arbeit als Psychosoziale/r Prozessbegleiter/in

Reflexion von Praxisfällen

Vernetzung und Kooperation / Berufliche Perspektiven

Abschlusskolloquium / Zertifizierung
Terminübersicht
Termin
28./29.11.2016
09.01.2017
10. - 13.01.2017
Thema/Modul-Einheit
Referent/in
Modul I
N.N. + Annemarie Schmoll
Modul 5 (Teil 1)
Andrea Behrmann
Modul 3 + Modul 4 (Teil1)
Martin Roggenkamp
30./31.01.2017
Modul 4 (Teil 2)
9./10.02.2017
Modul 2 (Recht I + IV)
08.03.2017
Modul 2 (Recht II)
09.03.2017
Modul 5 (Teil 2)
20./21.03.2017
Modul 5 (Teil 3)
05.04.2016
Modul 2 (Recht III)
06.04.2017
Modul 5 (Teil 4)
03.05.2017
Modul 2 (Recht II + III)
04.05.2017
Modul 6
10.07.2017
Kolloquium
Martin Roggenkamp
Prof. Dr. Brigitta Goldberg
Martina Lörsch
Andrea Behrmann
Erika Hiby Schael
Martina Lörsch
Andrea Behrmann
Reinhard Kollmeyer
Erika Hiby Schael
Diverse Referent/innen
6
Referent/innen-Übersicht
Anrede Titel
Frau
Vorname
Andrea
Name
Behrmann
Qualifikation
Sozialwissenschaftlerin, Dipl.
Sozialpädagogin, Psychotherapeutin
(HPG). Zertifizierte Psychosoziale
Prozessbegleiterin.
Mitarbeiterin der
Fachberatungsstelle für sexuell
missbrauchten Mädchen und
Frauen.
1. Vorsitzende im Bundesverband
Psychosoziale Prozessbegleitung.
Juristin, Dipl. Sozialarbeiterin
Institution
Violetta - Fachberatungsstelle
für sexuell missbrauchte
Mädchen und junge Frauen,
Hannover
Frau
Brigitta
Goldberg
Frau
Erika
Hiby Schael
Dipl. Sozialarbeiterin, systemische
Familientherapeutin, zertifizierte
psychosoziale Prozessbegleiterin
Reinhard
Kollmeyer
Strafrichter, Vorsitzender des 1.
Strafsenats am OLG Hamm
Koordinierungsstelle „Hilfen
bei sexueller Gewalt“,
Sozialpädagogische
Zeugenbegleitung, Stadt
Dortmund
Oberlandesgericht (OLG)
Hamm
Herr
Frau
Martina
Lörsch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für
Strafrecht.
Vorstandsmitglied bei Recht Würde
Helfen - Institut für Opferschutz im
Strafverfahren e.V. und Mitglied in
der Strafrechtskommission des
Deutschen Juristinnenbundes
Herr
Martin
Roggenkamp
Dipl.-Sozialpädagoge, Systemischer
Familientherapeut, Fachberater für
Psychotraumatologie,
Stellvertretende Leitung
Ärztliche
Kinderschutzambulanz
Bergisch Land e.V.,
Remscheid
Frau
Annemarie
Schmoll
Dipl.-Juristin (univ.), B.A.
Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendkriminalitätsprävention,
Abteilung Jugend und
Jugendhilfe,
Deutsches Jugendinstitut e.V.,
München
Prof.
Dr.
Ev. FH Rheinland-WestfalenLippe, Bochum
Bildungsakademie BiS
Träger:
Auxilium gemeinnützige
Gesellschaft zur Förderung
sozialer Kreativität mbH
Steuer-Nr. 132/5900/3407
Geschäftsführer
Friedhelm Güthoff
Sitz der Gesellschaft:
Wuppertal
HRB 21337 AG Wuppertal
Hofkamp 102
42103 Wuppertal
Tel. 0202 7476588-20
Fax 0202 7476588-10
[email protected]
www.bis-akademie.de
Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagement-System des Gütesiegelverbundes
Bankverbindung:
Sparda-Bank West eG
BLZ 330 605 92
Konto Nr. 57 30 600
IBAN DE48330605920005730600
BIC GENODED1SPW
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