Kommission startet neue Initiative zur Verbesserung der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission startet neue Initiative zur Verbesserung der Gesundheit und
Sicherheit der Arbeitnehmer
Brüssel, 10. Januar 2017
Die Europäische Kommission verabschiedet heute Maßnahmen zur Förderung des
Arbeitsschutzes in der EU.
Investitionen in den Arbeitsschutz verbessern das Leben der Menschen, da damit Unfälle und
arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können. Die neue Initiative der Kommission baut auf
den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich auf und zielt darauf ab, Arbeitnehmer besser vor
arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen, Unternehmen – insbesondere KMU und
Kleinstunternehmen – bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens zu
unterstützen und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger bürokratisch zu gestalten.
Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin
Marianne Thyssen erklärte dazu: "Heute legen wir einen klaren Aktionsplan für einen soliden und
zeitgemäßen Arbeitsschutz mit eindeutigen, aktuellen und wirksamen Regeln vor. Außerdem kommen
wir unserer Verpflichtung zur Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen nach, indem wir
Arbeitsplatzgrenzwerte für sieben weitere krebserregende Chemikalien festlegen. Dadurch werden etwa
4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa besser geschützt. Wir arbeiten mit den
Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zusammen, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für
alle zu schaffen.“
Vor 25 Jahren wurde die erste EU-Richtlinie in diesem Bereich angenommen – seitdem hat die EU mit
hohen Standards beim Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am
Arbeitsplatz stets eine Vorreiterrolle gespielt. Seit 2008 ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um
nahezu ein Viertel zurück, und der Anteil der Arbeitnehmer in der EU mit mindestens einem
gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, sank um fast
10 %. Dennoch gibt es weiterhin große Herausforderungen: Schätzungsweise 160 000 Menschen
sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten. Es gehört zu den obersten Prioritäten,
die hohen europäischen Standards zu wahren und zu aktualisieren und so die Gesundheit und
Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Kommission hat sich dazu verpflichtet, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern,
und wird folgende Schlüsselmaßnahmen ergreifen:
- Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten oder anderer Maßnahmen für weitere sieben
krebserregende chemische Stoffe. Dieser Vorschlag wird sich nicht nur positiv auf die
Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken, sondern mit ihm wird für Arbeitgeber und
Durchsetzungsbehörden auch das klare Ziel vorgegeben, eine Exposition gegenüber diesen Stoffen
zu vermeiden.
- Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei
ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Untersuchungen zeigen,
dass mehr als 30 % der Kleinstunternehmen keine Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz
durchführen. Deshalb wurde heute für Arbeitgeber ein Leitfaden mit praktischen Tipps
veröffentlicht, die die Risikobewertung erleichtern und effizienter machen sollen. Er enthält
Ratschläge zum Umgang mit rasch zunehmenden Risiken für den Arbeitsschutz, wie etwa
psychosoziale, ergonomische und altersbedingte Risiken. Zudem soll die Verfügbarkeit kostenloser
Online-Tools verbessert werden, die Klein- und Kleinstunternehmen bei der Durchführung von
Risikobewertungen helfen.
- Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern darauf hinarbeiten,
veraltete Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre zu streichen oder zu
aktualisieren. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen bzw. zu verringern und
gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmer zu wahren. Mit dieser Modernisierung dürfte auch eine
bessere praktische Durchsetzung der Bestimmungen unterstützt werden.
Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzvorschriften und die Änderung der Richtlinie über Karzinogene
und Mutagene fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen
Säule sozialer Rechte ein, die darauf abzielen, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle
und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Konsultationen und Diskussionen über die
europäische Säule sozialer Rechte haben bestätigt, dass der Arbeitsschutz ein Eckpfeiler des EUBesitzstands ist, und sie haben sich vorrangig mit Fragen der Vorbeugung und Durchsetzung
beschäftigt. Die heute angenommene Mitteilung folgt auf die breit angelegte Bewertung des
Besitzstands im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der
Rechtsetzung (REFIT), das zum Ziel hat, die EU-Rechtsvorschriften einfacher, relevanter und
wirksamer zu gestalten. Die Vorschläge und Änderungen wurden in enger Absprache mit den
Interessenträgern auf allen Ebenen ausgearbeitet, vor allem mit den Sozialpartnern.
Hintergrund
Im Jahr 2012 leitete die Kommission eine umfassende Bewertung der EU-Rechtsvorschriften über
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein (Rahmenrichtlinie und 23 verbundene Richtlinien). Diese
Bewertung war Teil des Kommissionsprogramms zur Gewährleistung der Effizienz und
Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) und stellte darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften einfacher,
relevanter und wirksamer zu machen.
Eine besondere Priorität der Kommission im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist der
Kampf gegen Krebs als häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU. Die Kommission geht dieses
Problem als vorrangige Herausforderung an: Am 13. Mai 2016 hat sie im Wege von Vorschlägen zur
Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) Maßnahmen zur Verringerung
der Exposition europäischer Arbeitnehmer gegenüber 13 krebserregenden chemischen Stoffen
vorgelegt. Heute kommt die Kommission ihrer politischen Verpflichtung mit einem zweiten Vorschlag
mit Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben weitere als vorrangig eingestufte Chemikalien nach. Die
Kommission wird auch andere Karzinogene untersuchen, um weiterhin die Arbeitnehmer zu schützen
und die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU zu verbessern.
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien
Häufig gestellte Fragen zur neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Ex-post-Bewertung der Richtlinie über Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Ein praktischer Leitfaden für Arbeitgeber
Artikel auf der Website der GD Beschäftigung
Marianne Thyssen auf Facebook und Twitter
Abonnieren Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter der Europäischen Kommission zu den Themen
Beschäftigung, Soziales und Integration
IP/17/2
Kontakt für die Medien:
Christian WIGAND (+32 2 296 22 53)
Melanie VOIN (+ 32 2 295 86 59)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail