Gründungsformalitäten: Gründerland.Bayern

Gründerland. Bayern
Gründungsformalitäten
Für den Start eines eigenen Unternehmens sind verschiedene Formalitäten zu erledigen. Je nach
Branche, Rechtsform und weiteren Rahmenbedingungen müssen Sie Ihr Unternehmen beispielsweise an
verschiedenen Stellen anmelden und eintragen lassen (Handwerksrolle, Gewerbeamt, Finanzamt,
Handelsregister). Gegebenenfalls benötigen Sie darüber hinaus Ausnahmebewilligungen /
Ausübungsberechtigungen oder Genehmigungen, zum Beispiel für Personenbeförderung, Gaststätten,
Versicherungsvermittlung.
Erkundigen Sie sich – je nach Tätigkeitsbereich – bei Ihrer IHK (Industrie- und Handelskammer), HWK
(Handwerkskammer) oder dem IFB (Institut für Freie Berufe), welche Formalitäten für Sie relevant sind
oder wenden Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Als weitere Anlaufstellen
können Sie den BMWi Behördenwegweiser oder das Dienstleistungsportal Bayern nutzen. Auf dem
Dienstleitungsportal Bayern können Sie als Gründer und Unternehmer aus dem In- und Ausland
elektronisch mit öffentlichen Stellen in Bayern kommunizieren. Sie können sich dort vor Eröffnung Ihres
Unternehmens sowohl über erforderliche Verwaltungsverfahren informieren und Anträge online
verschlüsselt einreichen als auch im weiteren Verfahren sicher mit den zuständigen Stellen
kommunizieren.
Einheitlicher Ansprechpartner
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Einheitlichen Ansprechpartner in Bayern
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Checkliste für Existenzgründer
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2162-0
Fax: +49 (0)89 2162-2760
E-Mail:info(at)gruenderland.bayern
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