Gründerland. Bayern Gründungsformalitäten Für den Start eines eigenen Unternehmens sind verschiedene Formalitäten zu erledigen. Je nach Branche, Rechtsform und weiteren Rahmenbedingungen müssen Sie Ihr Unternehmen beispielsweise an verschiedenen Stellen anmelden und eintragen lassen (Handwerksrolle, Gewerbeamt, Finanzamt, Handelsregister). Gegebenenfalls benötigen Sie darüber hinaus Ausnahmebewilligungen / Ausübungsberechtigungen oder Genehmigungen, zum Beispiel für Personenbeförderung, Gaststätten, Versicherungsvermittlung. Erkundigen Sie sich – je nach Tätigkeitsbereich – bei Ihrer IHK (Industrie- und Handelskammer), HWK (Handwerkskammer) oder dem IFB (Institut für Freie Berufe), welche Formalitäten für Sie relevant sind oder wenden Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Als weitere Anlaufstellen können Sie den BMWi Behördenwegweiser oder das Dienstleistungsportal Bayern nutzen. Auf dem Dienstleitungsportal Bayern können Sie als Gründer und Unternehmer aus dem In- und Ausland elektronisch mit öffentlichen Stellen in Bayern kommunizieren. Sie können sich dort vor Eröffnung Ihres Unternehmens sowohl über erforderliche Verwaltungsverfahren informieren und Anträge online verschlüsselt einreichen als auch im weiteren Verfahren sicher mit den zuständigen Stellen kommunizieren. Einheitlicher Ansprechpartner Hier finden Sie die Kontaktdaten der Einheitlichen Ansprechpartner in Bayern Mehr 17.01.2017 1/2 Gründungsformalitäten Download Checkliste für Existenzgründer Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: +49 (0)89 2162-0 Fax: +49 (0)89 2162-2760 E-Mail:info(at)gruenderland.bayern 17.01.2017 2/2 Gründungsformalitäten
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