Zusatz (1) zum Strompreisblatt Stand: 1. Januar 2017 Schwachlastpreise Der Grundpreis für Kunden mit Schwachlastregelung erhöht sich um 1,01 €/Monat netto (1,20 €/Monat brutto) auf Grund des zweiten Zählwerkes für die Messung der Schwachlast. Schwachlastzeiten sind täglich montags bis sonntags von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Alle übrigen Stunden gelten als Starklastzeiten. Preisgruppe 1. SÖM Strom Privat für Haushaltskunden bis 30.000 kWh/a Grundpreis pro Monat Verbrauchspreis je kWh Starklast Verbrauchspreis je kWh Schwachlast 2. SÖM Strom Business für Gewerbekunden bis 20.000 kWh/a Grundpreis pro Monat Verbrauchspreis je kWh Starklast Verbrauchspreis je kWh Schwachlast 3. SÖM Strom Profi für Gewerbekunden ab 20.000 kWh/a Grundpreis pro Monat Verbrauchspreis je kWh Starklast Verbrauchspreis je kWh Schwachlast [netto1)3)] [ brutto2)3)] 7,27 €* 27,34 Cent 17,42 Cent 8,65 €* 32,54 Cent 20,73 Cent 8,51 €* 28,01 Cent 17,03 Cent 10,13 €* 33,33 Cent 20,27 Cent 16,96 €* 27,28 Cent 17,03 Cent 20,18 €* 32,46 Cent 20,27 Cent * Im Grundpreis ist ein monatlicher Nachlass für die Einzugsermächtigung bereits enthalten. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung erhöht sich der Grundpreis um 1,30 € netto (1,55 € brutto) monatlich. Die SEV gewährt einen Treuerabatt auf die vorgenannten Nettoverbrauchspreise von 3% 5% 10 % nach 6 Monaten Vertragslaufzeit nach 1 Jahr Vertragslaufzeit nach 2 Jahren Vertragslaufzeit ________________ 1) 2) 3) Preise incl. Umlagen Durchleitungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie Entgelte für Messung und Verrechnung, zzgl. Mehrwertsteuer Endpreise gem. PAngV incl. Umlagen Durchleitungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie Entgelte für Messung und Verrechnung sowie Mehrwertsteuer von z. Z. 19 % Bei Kundenstellen mit einer Leistung größer 30 kW oder einer elektrischen Arbeit über 100.000 kWh im Jahr können beide Vertragspartner den Abschluss von Sonderverträgen mit einer ¼-Stunden-Leistungsmessung verlangen.
© Copyright 2024 ExpyDoc