Zusatz (1) zum Strompreisblatt

Zusatz (1) zum Strompreisblatt
Stand: 1. Januar 2017
Schwachlastpreise
Der Grundpreis für Kunden mit Schwachlastregelung erhöht sich um 1,01 €/Monat netto
(1,20 €/Monat brutto) auf Grund des zweiten Zählwerkes für die Messung der Schwachlast.
Schwachlastzeiten sind täglich montags bis sonntags von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Alle übrigen Stunden gelten als Starklastzeiten.
Preisgruppe
1. SÖM Strom Privat für Haushaltskunden bis 30.000 kWh/a
Grundpreis pro Monat
Verbrauchspreis je kWh Starklast
Verbrauchspreis je kWh Schwachlast
2. SÖM Strom Business für Gewerbekunden bis 20.000 kWh/a
Grundpreis pro Monat
Verbrauchspreis je kWh Starklast
Verbrauchspreis je kWh Schwachlast
3. SÖM Strom Profi für Gewerbekunden ab 20.000 kWh/a
Grundpreis pro Monat
Verbrauchspreis je kWh Starklast
Verbrauchspreis je kWh Schwachlast
[netto1)3)]
[ brutto2)3)]
7,27 €*
27,34 Cent
17,42 Cent
8,65 €*
32,54 Cent
20,73 Cent
8,51 €*
28,01 Cent
17,03 Cent
10,13 €*
33,33 Cent
20,27 Cent
16,96 €*
27,28 Cent
17,03 Cent
20,18 €*
32,46 Cent
20,27 Cent
* Im Grundpreis ist ein monatlicher Nachlass für die Einzugsermächtigung bereits enthalten.
Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung erhöht sich der Grundpreis um
1,30 € netto (1,55 € brutto) monatlich.
Die SEV gewährt einen Treuerabatt auf die vorgenannten Nettoverbrauchspreise von
3%
5%
10 %
nach 6 Monaten Vertragslaufzeit
nach 1 Jahr Vertragslaufzeit
nach 2 Jahren Vertragslaufzeit
________________
1)
2)
3)
Preise incl. Umlagen Durchleitungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie Entgelte für Messung und Verrechnung, zzgl.
Mehrwertsteuer
Endpreise gem. PAngV incl. Umlagen Durchleitungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie Entgelte für Messung und
Verrechnung sowie Mehrwertsteuer von z. Z. 19 %
Bei Kundenstellen mit einer Leistung größer 30 kW oder einer elektrischen Arbeit über 100.000 kWh im Jahr können beide
Vertragspartner den Abschluss von Sonderverträgen mit einer ¼-Stunden-Leistungsmessung verlangen.