Notfallordner: Unternehmensnachfolge in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Medien, Energie und Technologie
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NOTFALLORDNER
Was passiert mit dem Unternehmen wenn der Chef plötzlich
ausfällt, etwa nach einem Unfall oder im Zuge einer schweren
Erkrankung? Mit einem entsprechenden Notfallplan kann und
sollte man sich für diesen Ernstfall rüsten. Unverzichtbar ist es,
rechtzeitig einen Stellvertreter oder Nachfolger zu benennen,
der die Geschäfte weiterführt.
Wichtige Informationen zur
Selbständigkeit finden Sie im
Mittelstandsportal des Bayerischen
Wirtschaftsministeriums.
Dokumente für betriebliche Abläufe
Damit die betrieblichen Abläufe durch den Ausfall nicht gestört
werden, sollte zudem eine Art von „Notfallordner“ bereitliegen,
der alle für den Betriebsablauf wichtigen Dokumente und
Anweisungen enthält.
Dazu gehören insbesondere:
Handlungs- und Kontovollmachten
Vertretungspläne sowie wichtige Kontaktdaten etwa
von Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälten,
Steuerkanzleien oder Wirtschaftsprüfern
Passwörter, Codes und PINs, beispielsweise für
Computer oder für das Online-Banking
Verzeichnis der wichtigsten Schlüssel, ihrer
Aufbewahrungsorte oder Namen und Kontaktdaten der
Personen, die die Schlüssel aufbewahren
Weitere wichtige Dokumente
Vollständig ist ein Notfallordner freilich erst dann, wenn er alle
Dokumente enthält, die das Unternehmen betreffen, auch
wenn sie für das Alltagsgeschäft nicht unbedingt bedeutsam
sind.
Dazu gehören insbesondere:
Gesellschaftsverträge, Handelsregister- und
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Grundbuchauszüge
Policen von Lebensversicherungen,
Berufsunfähigkeits- und anderen Versicherungen
Kreditverträge
Ehevertrag
Testament, Erbvertrag
Persönliche Daten zum Beispiel vom Führungspersonal
und von weiteren wichtigen Personen
Bilanzen der vergangenen drei Jahre
Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen)
Vermögensaufstellung
Die Unterlagen sollten zumindest jährlich überprüft und
gegebenenfalls aktualisiert werden. Unterlagen und Schlüssel
können bei einer hierfür geeigneten Stelle (zum Beispiel bei
einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar) hinterlegt
werden. Das Führungspersonal Ihres Unternehmens sollte über
den Notfallordner informiert sein.
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